138/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Kulturausschusses

über den Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
(III-248 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 16. Februar 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2021
(III-248 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Christian Lausch, Claudia Plakolm und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-248 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 03 17

                  Ing. Mag. Volker Reifenberger                                             Mag. Eva Blimlinger

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau