138/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz
über die Errichtung eines Fonds für eine
Überbrückungsfinanzierung für selbständige
Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2021, vorgelegt vom
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
(III-248 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 16. Februar 2021 den
gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die
Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung
für selbständige Künstlerinnen und Künstler für
Jänner 2021
(III-248 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Christian Lausch, Claudia Plakolm und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-248 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 03 17
Ing. Mag. Volker Reifenberger Mag. Eva Blimlinger
Schriftführer Obfrau