139/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-265 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 26. Februar 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021 (III-265 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Christian Lausch, Claudia Plakolm und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-265 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 03 17
Ing. Mag. Volker Reifenberger Mag. Eva Blimlinger
Schriftführer Obfrau