148/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-261 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 26. Februar 2021 den gegenständlichen Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-261 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Michael Seemayer, Mag. Gerald Loacker, Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-261 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 04 13
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann