150/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID19Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-266 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 26. Februar
2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für
März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom
Bundesminister für Arbeit
(III-266 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die
Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler
die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Gabriele Heinisch-Hosek,
Fiona Fiedler, BEd sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr.
Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-266 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 04 13
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann