150/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-266 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 26. Februar 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit
(III-266 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Gabriele Heinisch-Hosek,
Fiona Fiedler, BEd sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-266 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 04 13

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann