162/KOMM XXVII. GP
Am 4.3.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Ramin Mirfakhrai in der 32. Sitzung vom 10. Februar 2021
Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 44. Sitzung am 13. April 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Ramin Mirfakhrai zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2021 04 13
Mag. Ernst Gödl Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführer Vorsitzender-Stellvertreter
Untersuchungsausschuss
BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen
Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
32. Sitzung/medienöffentlich
Mittwoch, 10. Februar 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 32. Sitzung
10.14 Uhr – 19.17 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Dr. Ramin Mirfakhrai
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Ramin Mirfakhrai, ich möchte Ihnen eine kurze Belehrung hinsichtlich Ihrer heutigen Position als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss zukommen lassen.
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung ausdrücklich hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht der Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie im Übrigen der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, selbst Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Herr Vorsitzender, ich gehe davon aus, dass ich auch eine kurze Belehrung der Vertrauensperson anschließen darf.
Herr Prof. Dr. Richard Soyer, Sie sind genauso wie Ihr heutiger Mandant Rechtsanwalt – dessen ungeachtet sehen unsere Verfahrensvorschriften vor, dass ich Ihnen auch ganz kurz eine Belehrung zuteilwerden lasse.
Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Das ist jetzt wesentlich: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen aber frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder auch an den rechts neben mir sitzenden Herrn Verfahrensanwalt zu wenden.
Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende. Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Herr Verfahrensrichter.
Will die Auskunftsperson Dr. Mirfakhrai eine einleitende Stellungnahme abgeben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Keine einleitende Stellungnahme.
Dann darf ich den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Ramin Mirfakhrai, Sie haben vorhin eine Erklärung über Ihre persönlichen Daten ausgefüllt. Ich gehe davon aus, dass diese der Wahrheit entspricht. (Die Auskunftsperson bejaht dies.)
Ich habe Ihnen im Rahmen meiner soeben vorgenommenen Belehrung auch die Beweisthemen noch einmal bekannt gegeben. Diese haben Sie, nehme ich an, zur Kenntnis genommen. Ich möchte Sie jetzt im Einzelnen fragen: Haben Sie Kenntnis zu Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG? Können Sie uns zu diesem Themenbereich etwas Wissenswertes sagen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Unser zweiter Punkt ist Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes.
Sie sind verpflichtet – ich wiederhole (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!), Herr Dr. Mirfakhrai –: Sie sind verpflichtet, vollständig und auch wahrheitsgemäß zu antworten. Im Bewusstsein dessen frage ich jetzt einen Punkt nach dem anderen ab.
Der 2. Punkt ist also Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da verweigere ich die Beantwortung der Frage wegen der Gefahr der Selbstbelastung mit Blick auf die gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren. Zudem sind mehrere Disziplinarverfahren vor der Rechtsanwaltskammer Wien anhängig; auch hier besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Da würde ich - - (Abg. Brandstätter: Entschuldigung! Meine Bitte ist, wie üblich, dass die Auskunftsperson ins Mikrofon spricht, nicht höflicherweise zu Herrn Dr. Pöschl, sondern unhöflicherweise ins Mikrofon, weil man hier sonst nichts versteht! Danke schön!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben eine akustisch nicht ganz unheikle Situation, Herr Doktor, darum würde ich Sie bitten, dass Sie das Mikro näher zu sich nehmen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Soll ich es wiederholen?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte. Das ist für die Abgeordneten gut. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!) Bitte.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verweigere die Beantwortung der Frage wegen der Gefahr der Selbstbelastung mit Blick auf die gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren vor der StA Wien und wegen anhängiger Disziplinarverfahren vor der Rechtsanwaltskammer Wien.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie der Herr Vorsitzende gesagt hat: Sie schauen nur ins Mikrofon und nicht mich an, dann können alle besser hören.
Ich habe das zur Kenntnis genommen, habe allerdings mit Ihrer Antwort an dieser Stelle nicht gerechnet. Ich bitte Sie, mir zu erklären, warum im Zusammenhang mit diesem Thema ein Disziplinarverfahren oder ein Strafverfahren gegen Sie anhängig sein sollte.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich tue mir schwer, das genau zu erläutern, weil die Plausibilisierung wiederum mit der Gefahr der Selbstbelastung einhergeht. Es lassen sich Sachverhalte in diesem Zusammenhang nicht leicht trennen. Wie Sie vielleicht wissen, ist das Strafverfahren vor der StA Wien zum Ibizakomplex enorm umfassend; ich glaube, wir sind jetzt bei der Ordnungsnummer elfhundertirgendetwas. Es wird enorm breit ermittelt. Ich möchte hier nicht auf meine Beschuldigtenrechte in diesem Verfahren verzichten, deswegen möchte ich hier nicht inhaltlich antworten.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich verstehe Ihre Position. Der Herr Verfahrensanwalt und ich als Verfahrensrichter müssen natürlich auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften drängen, aber mir ist trotzdem nicht klar, warum Sie zu diesem Punkt von einem Entschlagungsrecht Gebrauch machen wollen. Ich hätte erwartet, dass Sie mir diese Antwort geben, wenn ich Sie nach den Ermittlungen in der Ibiza-Affäre frage, das wäre Punkt 5 unserer Beweisthemen, aber dazu, inwiefern Sie irgendetwas mit dem Glücksspielgesetz zu tun haben, möchte ich Sie schon bitten, mir den Entschlagungsgrund näher glaubhaft zu machen. Ich kann ihn nämlich aus dieser pauschalen Antwort, die Sie hier geben, nicht erkennen. Ich bitte Sie noch einmal, das zu überlegen beziehungsweise zu konkretisieren, denn so würde ich das nicht akzeptieren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Herr Verfahrensrichter! Mir erschließt sich im Übrigen auch nicht, warum das so sein sollte.
Eine Frage: Ist ein anhängiges Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer – bei dem wir ja wiederum nicht wissen, in welche Richtungen es geht – Grund genug, sich zu entschlagen?
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein bei der Rechtsanwaltskammer anhängiges Disziplinarverfahren schließt hier auch Fragen aus, weil es sich nach § 43 Abs. 1 Z 1 auch um eine Art strafgerichtliche Verfolgung handeln würde. Es muss hier aber in jedem Fall der Entschlagungsgrund glaubhaft gemacht werden. Der pauschale Hinweis auf anhängige Strafverfahren oder anhängige Disziplinarverfahren ist nach unserer Verfahrensordnung zu wenig. Deshalb würde ich Sie bitten, das zu konkretisieren. Ich kann aus den Unterlagen nicht erkennen, dass gegen Sie wegen der Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes ein Verfahren anhängig sein soll. Herr Dr. Mirfakhrai, ich bitte Sie wirklich, mir das zu erklären!
Dr. Ramin Mirfakhrai: Darf ich mich kurz mit meinem - - (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte sehr, Herr Dr. Mirfakhrai.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verweise hier ganz abstrakt auf den bekannten Inhalt des Ibizavideos, wo über dieses Beweisthema theoretisch diskutiert worden ist und das von diesem Beweisthema berührt ist. Ohne jetzt konkret darauf einzugehen, könnte die Kenntnis vom gesamten Inhalt des Ibizavideos zu einem Entschlagungsgrund führen, weil das Ibizavideo ermittlungsgegenständlich im Verfahren 711 St 1/19v ist, und daraus ergibt sich ein Entschlagungsrecht.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Mirfakhrai, aus dem Ibizavideo ergibt sich ein Entschlagungsrecht. Das nehme ich wohl gerne zur Kenntnis oder nehme ich zur Kenntnis. Das betrifft Punkt 5 des Beweisthemas, nämlich Ermittlungen in der Ibiza-Affäre. Es geht hier aber um einen ganz anderen Bereich. Es geht hier um Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes. Allein die Tatsache, dass ein Wort in einem Video fällt, rechtfertigt noch nicht, sich derartig umfangreich einer Entschlagung zu unterziehen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich präzisiere: Aus der Wortfolge „Novomatic zahlt alle“ können sich abstrakt Schlüsse auf Punkt 2 des Untersuchungsgegenstandes ergeben – und auch andere Dinge, die ich nicht ohne die Gefahr der Selbstbelastung erläutern kann. Das gilt im Übrigen auch für die übrigen Punkte, die nachfolgen werden. Also wir werden diese Diskussion noch zu Punkt 3, Punkt 4 und so weiter haben. Ich fühle mich außerstande, darauf zu antworten.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, das hätte ich mir auch erwartet. Wenn Sie sagen, Sie fühlen sich außerstande, darauf zu antworten, dann würde das bedeuten, dass Sie zu diesem Beweisthema eben keinen Beitrag durch eine Stellungnahme leisten können. Genau diese Antwort hätte ich mir erwartet. Wenn Sie aber auf das Video verweisen und sagen, dass im Video „Novomatic zahlt alle“ vorgekommen ist – das ist vorgekommen, ja –, dann enthebt Sie das aber nicht einer Beantwortung dieser Fragen.
Wenn Sie sagen, Sie haben keine Kenntnis davon, dann ist das eine Antwort. Wenn Sie aber sagen: Ich beantworte diese Frage nicht, weil ich mich jetzt schon entschlage!, dann würde ich dem Herrn Vorsitzenden empfehlen – ich kann es dem Herrn Vorsitzenden ja nur empfehlen –, das so nicht zu akzeptieren.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das führt jetzt zu einer Haarspalterei, aber die Wortfolge „Novomatic zahlt alle“ kann in weiterer - -, kann unter Umständen als Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes aufgefasst werden. Ich nenne das jetzt als Pars pro Toto, ich sehe da einen Konnex. Der Untersuchungsgegenstand 2 ist enorm weit gefasst.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Da haben Sie recht, der ist enorm weit gefasst, das ist schon richtig. Aber alleine aus dem Satz „Novomatic zahlt alle“ hier einen Entschlagungsgrund zu konstruieren, das will ich nicht und kann ich nicht verstehen. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ich - -!) Er ist weit gefasst, das ist richtig, ja; aber da die Akten mir keine weiteren Kenntnisse verschafft haben, gehe ich davon aus, dass Sie – mit Ausnahme dieses einen Satzes – davon keine Kenntnis haben werden.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, wir werden es dann bei der konkreten Frage, wenn sie kommt, noch einmal entsprechend aufwerfen. – Bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also lassen wir das einmal so stehen, Herr Vorsitzender.
Ich gehe aber davon aus, dass, wenn Sie jetzt schon von Wortklauberei sprechen, wir das beim maßgeblichen Punkt 5, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, natürlich noch verstärkt hören werden.
Ich komme zu meiner nächsten Frage. Unser 3. Beweisthema ist die Begünstigung von Dritten. Können Sie mit dieser Frage oder mit diesem Beweisthema etwas anfangen? Können Sie mir eine Antwort dazu geben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte auf meine Ausführungen zu Punkt 2 verweisen und kann dann vielleicht bei konkreten Fragen präziser dazu Stellung nehmen; aber auch hier möchte ich die Beantwortung der Fragen wegen der Gefahr der Selbstbelastung verweigern.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
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Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es nimmt ja jetzt schon skurrile Züge an. Also wenn man es so extensiv auslegt, sich zu entschlagen, möchte ich mir gar nicht vorstellen, was wir die nächsten 4 Stunden tun werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so bleiben kann.
Herr Vorsitzender, ich würde Sie bitten, jetzt darüber zu entscheiden, ob dazu eine Antwort erforderlich ist oder nicht, denn wenn das später bei der Befragung durch die Abgeordneten passiert, hat das schlicht und ergreifend Einfluss auf unsere Befragungszeit. Ich möchte es Herrn Dr. Mirfakhrai nicht so leicht machen, sich da durchzuschlängeln, sondern ich würde wirklich dafür plädieren, dass wir jetzt festlegen, ob er antworten muss oder nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Verfahrensrichter! Bei der zuletzt von Ihnen gestellten Frage zu Punkt 3, Begünstigung von Dritten, hat die Auskunftsperson nicht einmal einen Hinweis gegeben, warum sie sich dazu entschlagen könnte. Unsere Verfahrensordnung verlangt es, immer glaubhaft zu machen, dass man sich entschlagen kann, dass es einen Belastungsgrund gibt. Er hat überhaupt keinen Grund dazu genannt. Wenn es somit keine glaubhaft machenden Gründe gibt, sagt § 45 der Verfahrensordnung, dass die Auskunftsperson, wenn sie die Auskunft verweigert, auch mit einer Beugestrafe belegt werden kann.
Ich bitte den Herrn Verfahrensrichter, die Auskunftsperson darauf aufmerksam zu machen, dass, wenn sie auf ihre Aussageverweigerung beharrt, eine Beugestrafe verhängt werden kann und dass sie genauso wie jede andere Auskunftsperson die Pflicht hat, sich dieser Befragung hier nicht zu entziehen.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, ich würde vorschlagen, dass wir zu den konkreten Fragen kommen. Wir können abstrakt sagen: Sie müssen antworten!, ja – wenn es dann im konkreten Fall so weit ist. Wir können jetzt einmal nur zur Kenntnis nehmen, dass hier ein veritabler Entschlagungsgrund vonseiten der Auskunftsperson namhaft gemacht wird. Die entsprechende Entscheidung kann man dann erst im konkreten Fall treffen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Hinweis, den Herr Abgeordneter Gerstl hier gegeben hat, entspricht unserer Verfahrensordnung, er ist in § 45 gedeckt.
Ich bin leider mit meiner Fragezeit am Ende angelangt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Herr Dr. Mirfakhrai, die Damen und Herren Abgeordneten werden noch genügend Fragen an Sie haben. Ich danke Ihnen.
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Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl ist der Erste in der Reihenfolge der Abgeordneten. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Schönen guten Morgen, Herr Dr. Mirfakhrai! Vielleicht können wir einmal durchgehen, welche Verfahren gegen Sie anhängig sind.
Ich habe Folgendes gefunden: Sie sind Beschuldigter wegen § 108, Täuschung – ja? (Die Auskunftsperson nickt.) Wegen Beitragstäterschaft zu § 120 Abs. 1 und 2, Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten – stimmt das? (Die Auskunftsperson nickt.) Wegen Urkundenfälschung nach § 223 (die Auskunftsperson nickt) und wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 224? (Die Auskunftsperson nickt.)
Gibt es weitere Punkte, in denen gegen Sie ermittelt wird?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, zu der - - Die Verfahren, also die Paragrafen - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte nehmen Sie das Mikro näher zu sich!
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Verfahren, die Sie genannt haben, beziehen sich offensichtlich auf die Geschäftszahl 711 St 1/19v, und dort wird auch gemäß § - -, oder in Richtung § 63 Datenschutzgesetz ermittelt.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nach § 63 Datenschutzgesetz?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Korrekt, ja.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gibt es noch weitere Verdachtsmomente bezüglich derer gegen Sie ermittelt wird?
Dr. Ramin Mirfakhrai: In dieser Geschäftszahl nicht, aber es gibt zur Geschäftszahl 713 St 1/20k ein Verfahren, das gegen mich geführt wird – der Akt sollte Ihnen, glaube ich, auch vorliegen –, in Richtung § 15 in Verbindung mit § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB, und § 15 in Verbindung mit § 146 StGB. Das bezieht sich auf Komplexe im Vorfeld der Erstellung des Ibizavideos. Zum Nachweis dafür würde ich die Einleitung - -, also die Information über die Führung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 50 Abs. 1 StPO vorlegen. (Die Auskunftsperson übergibt ein Schriftstück an den Verfahrensanwalt.)
Des Weiteren sind vor der Rechtsanwaltskammer Wien zehn Verfahren anhängig, und zwar zu den Geschäftszahlen 96/19, 139/19, 168/19, 184/19, 229/19, 230/19, 231/19, 232/19, 260/19 und 36/20.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, gegen Sie wird auch wegen des Verdachtes der Verleumdung und der schweren Erpressung ermittelt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nicht schwere Erpressung, da haben Sie mich falsch verstanden: § 146 StGB.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ah, § 146! § 297, Verleumdung – das stimmt schon, oder? Habe ich das richtig gehört?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das stimmt, ja.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und § 146 ist Betrug.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Könnten Sie uns vielleicht Ihren beruflichen Werdegang schildern?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich bin Rechtsanwalt in Wien seit dem Jahr 2005.
Davor war ich Konzipient – das gehört zur Anwaltsausbildung dazu –, also Rechtsanwaltsanwärter. Ich habe eine Einzelkanzlei, die auf Immobilienrecht, Baurecht und Zivilrecht spezialisiert ist, im 1. Bezirk, und die betreibe ich seit dem Jahr 2010.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wo, in welcher Kanzlei waren Sie? Also, unmittelbar nach dem Studium haben Sie - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: - - das Gerichtsjahr gemacht. Dann war ich in einer Rechtsanwaltskanzlei für mietrechtliche Angelegenheiten und Immobiliensachen. Dann war ich - -
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): In welcher Rechtsanwaltskanzlei waren Sie da?
Dr. Ramin Mirfakhrai: In der Rechtsanwaltskanzlei Müllauer. Dann war ich Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Lansky. Das war im Zeitraum von 2002 bis 2004. Dann war ich Rechtsanwaltsanwärter in der Rechtsanwaltskanzlei Heiermann Franke Knipp – bis zum Jahr 2005 als Rechtsanwaltsanwärter und danach als Rechtsanwalt. Das ist eine deutsche Baurechtskanzlei mit der Spezialisierung Vergaberecht, Baurecht und Immobilienrecht.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Waren Sie da sofort selbstständiger Rechtsanwalt oder waren Sie Partner in einer Kanzlei?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da war ich selbstständiger Rechtsanwalt, ein sogenannter Substitut. Partner war ich nicht. Seit dem Jahr 2010 habe ich sozusagen meine eigene Kanzlei.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seit wann kennen Sie Herrn Ribarich?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da verweigere ich die Beantwortung der Frage wegen der Gefahr der Selbstbelastung mit Blick auf die vorher genannten Verfahren.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Vorsitzender, zur Geschäftsordnung!
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.
*****
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich den Verfahrensrichter fragen, ob es möglich ist, sich bei der Frage, ob man eine Person kennt, zu entschlagen?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die von Ihnen genannte Person, Herr Ribarich, ist zentraler Bestandteil der Ermittlungen hinsichtlich des Ibizavideos. Es ist sicherlich Teil dieser Ermittlungen, die dort geführt werden. Wenn man diese Frage losgelöst vom Verfahren sieht, dann könnte es durchaus einen Einfluss auf diese strafgerichtliche Verfolgung haben. Ich würde aber meinen, seit wann man ihn, Herrn Ribarich, kennt - - Da würde ich Herrn Dr. Mirfakhrai bitten, näher zu begründen, warum hier selbst diese Frage – Kenntnis einer Person, nämlich des Herrn Ribarich – schon Teil der strafgerichtlichen Verfolgung sein könnte.
*****
Dr. Ramin Mirfakhrai: Aus zwei Gründen: Einerseits, wie Sie richtig gesagt haben: Die genannte Person ist zentrale Figur in den oben, also vorher zitierten Verfahren. Auch das Verfahren, das Sie offensichtlich nicht kennen oder das ich Ihnen vorher zitiert habe, in Richtung § 297 und § 146, ist eng mit ihm verwoben. Zudem will ich mich auch aufgrund meiner anwaltlichen Verschwiegenheit entschlagen, diese Frage zu beantworten. (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Mag sein, dass es da jetzt Ermittlungen im ganzen Ibizakomplex gibt, aber wir wissen ja aus den Akten, dass es bereits vorher einen Vorfall und eine Kooperation mit Herrn Ribarich gegeben hat, im Zusammenhang mit einer Haarprobe, die den Drogenkonsum von Heinz-Christian Strache belegen sollte. Das war bereits 2015, und da wird meines Wissens nicht ermittelt. Das heißt - - (Auskunftsperson Mirfakhrai: Doch, da wird ermittelt!) – Da wird ermittelt? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja! Entschuldigung, dass ich direkt antworte.) – In der Angelegenheit, wo Sie diese Haarprobe der ÖVP angeboten haben, wird ermittelt? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ich verweise hier auf die Zahl 713 St/20k!) – Aha. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ich haben vorher eine Urkunde vorgelegt, aus der geht es hervor!) – Danke.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, wie ist es jetzt mit der Frage zu Herrn Ribarich?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde meinen, die Frage ist umfasst vom Strafverfahren – auch nach Diskussion mit dem Verfahrensanwalt, der diese Sache in seinem Sinne sieht –, und würde daher meinen, diesbezüglich ist eine Entschlagung gerechtfertigt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): In der Zeitung „Die Presse“ vom 24. Mai 2019 erklärt Ihr Rechtsvertreter über die Beweggründe zur Ibizafalle, dass Sie demokratiepolitische Überlegungen gehabt hätten. Können Sie uns erklären, was Sie unter demokratiepolitischen Überlegungen verstehen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da werde ich mich auch entschlagen, mit Blick auf die Gefahr der Selbstbelastung. Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf die Motivlagen und sind daher relevant für die genannten Verfahren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte darauf verweisen, dass Sie bereits von sich selbst aus Ihre Motivenlage den Medien geschildert haben. Was hat sich von diesem Zeitpunkt zum heutigen geändert? Warum entschlagen Sie sich jetzt plötzlich? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ich weise darauf hin - -)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Herr Doktor, das ist eine Frage der Geschäftsordnung, nicht der Befragung.
Kollege Gerstl ist am Wort.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung noch: Ich glaube, die Frage von Herrn Kollegen Hafenecker an den Verfahrensrichter ist noch offen, nämlich in die Richtung, ob man sich entschlagen kann zu etwas, was man schon selbst bekannt gegeben hat.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Pöschl.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Durchaus. Selbst wenn es in der Öffentlichkeit jeder weiß und es in jeder Zeitung steht, kann er sich entschlagen.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was verstehen Sie unter investigativ-journalistischem Weg, den Sie bestritten haben? Auch das ist eine Aussage Ihres Rechtsvertreters.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, und dazu möchte ich dieselbe Antwort geben wie zur letzten Frage: Auch das bezieht sich auf das anhängige Verfahren und ich entschlage mich daher.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na, was verstehen Sie darunter? Begründen Sie das! Wie Sie etwas verstehen, das ist eine allgemeine Erklärung – wie Sie diesen investigativen Journalismus sehen. Das ist, glaube ich, eine allgemeine Frage, also erklären Sie das bitte.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Herr Abgeordneter Gerstl zitiert offensichtlich aus dem Pressestatement vom 24. Mai – 2019, glaube ich. Die Frage steht im Zusammenhang – im intensivsten Zusammenhang – mit den Ibizaermittlungen. Würde ich jetzt eine Interpretation meines Pressestatements geben, würde ich Gefahr laufen, mich selber zu belasten in diesem Verfahren. Dieses Pressestatement ist auch Gegenstand in diesem Verfahren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Aber der Begriff investigativer Journalismus ist ein abstrakter Begriff. Den wollen Sie nicht erklären?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte jetzt nicht polemisch sein, aber ich glaube, das ist im Duden nachzulesen. Ich würde mich der Interpretation des Dudens anschließen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mir liegt der Duden im Moment nicht vor. Vielleicht kann man - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist auch unbestimmt und unklar. Also nach § 41 Abs. ‑ -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 2.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Abs. 2 – Entschuldigung, ja – sind die Fragen bestimmt zu stellen. Was unter investigativem Journalismus, oder was ich unter investigativem Journalismus verstehe, ist unkonkret und hat meines Wissens oder meiner Interpretation nach auch nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, das werden wir feststellen, Herr Doktor. – Herr Dr. Pöschl, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Dr. Mirfakhrai, meines Erachtens ist diese Frage, was man unter einem investigativen Journalismus versteht, ganz klar und wäre eindeutig zu beantworten. Ihr Hinweis auf den Duden ist sehr erfreulich, aber keine Antwort auf diese Frage. Ich meine daher, wenn Sie glauben, Sie können sich auch unter Hinweis auf § 41 Abs. 2 damit entschlagen, dass diese Frage nicht hinreichend bestimmt wäre, würde ich dem Herrn Vorsitzenden empfehlen: Diese Frage ist für mich bestimmt. Eine andere Sache ist, ob es mit dem Untersuchungsgegenstand etwas zu tun hat, aber da hat der Herr Vorsitzende, glaube ich, seine Meinung schon gesagt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte sehr, Herr Doktor.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Für mich bedeutet investigativer Journalismus eine Form des Journalismus, die mit intensiver Recherchearbeit zu tun hat, die tatprovozierend sein könnte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie sich in den vergangenen Jahren als Journalist verstanden?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verweigere die Beantwortung dieser Frage wegen der Gefahr der Selbstbelastung aus den zuvor genannten Gründen. Das hat wirklich sehr viel mit - - Das ist ermittlungsrelevant im Verfahren 711 St 1/19v. (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.
*****
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsordnung): Die Frage nach dem, ob man sich als Journalist verstanden hat oder als Journalist gearbeitet hat, hat nichts mit einem Strafverfahren zu tun. Es geht um seine Handlungen. Investigativer Journalismus ist ja nichts Verbotenes. Wenn das jetzt auf einmal mit dem Strafverfahren verbunden wird, ist das eine interessante Selbstbezeichnung. Ich würde den Verfahrensrichter ersuchen, noch einmal klarzustellen, ob die Frage zugelassen werden kann und ob die Auskunftsperson darauf nicht auch eine Antwort geben muss.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Pöschl.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich meine, dass diese Frage nicht im Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht – zumindest ist es für mich nicht erkennbar. Losgelöst vom Strafverfahren meine ich, ist die Frage zu beantworten. Herr Vorsitzender, ich würde daher bitten, dem Zeugen aufzutragen, diese Frage zu beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte sehr, Herr Dr. Mirfakhrai.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da muss ich einen Beharrungsbeschluss (Heiterkeit der Auskunftsperson) fällen, soweit mir das möglich ist. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Die Frage bezieht sich auf das Pressestatement vom 24.5., ist also daher in diesem Konnex zu sehen – lässt Rückschlüsse auf Motivlagen zum Verfahren 711 St 1/19v zu. Noch einmal: Dieses Pressestatement, wo dieses Wort – investigativer Journalismus – vorkommt, ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, das ich vorher zitiert habe, und daher ist es ermittlungsrelevant.
Die Frage, ob ich jemals als Journalist tätig war, beantworte ich mit Nein. Ich bin kein Journalist.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. Sie haben versucht, Ihr Handeln mit investigativem Journalismus zu rechtfertigen.
Kennen Sie Herrn Hessenthaler?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage möchte ich nicht beantworten, wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Der genannte Herr ist zentrale Figur in den von mir genannten Verfahren. Es gilt das zu Ribarich Gesagte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Kennen Sie Herrn Gudenus?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Diese Frage möchte ich nicht beantworten, wegen der Gefahr der Selbstbelastung, und verweise auf meine bisherigen Ausführungen. Auch Herr Gudenus ist eine zentrale Figur in den genannten Verfahren.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Darf ich zur Geschäftsordnung den Herrn Verfahrensrichter nochmals ersuchen, zu klären, ob die Frage, ob er eine Person kennt, schon Teil eines Entschlagungsgrundes sein kann?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das bloße Kennen grundsätzlich nicht, würde ich meinen. Die Frage, ob man jemand kennt oder nicht - - Natürlich ist es Teil des Strafverfahrens, das ist uns schon bewusst, aber soferne nicht Weiterungen gezogen werden, würde ich die Auskunftsperson bitten, diese Frage zu beantworten.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Darf ich um Präzisierung der Frage bitten? Meinen Sie, persönlich kennen, oder aus den Medien? Aus den Medien kennt man ihn oder kenne ich auch ihn. Ist die Frage darauf bezogen, ob ich ihn persönlich kenne?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie jemals persönlich mit Herrn Hessenthaler gesprochen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Mit Herrn Hessenthaler wieder?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da verweigere ich die Beantwortung der Frage, weil das Rückschlüsse auf das Verfahren zulässt und die Gefahr der Selbstbelastung besteht. Herr Hessenthaler ist zentrale Figur des genannten Ermittlungsverfahrens.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie jemals persönlich mit Herrn Gudenus gesprochen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten, wegen der Gefahr der Selbstbelastung. (Abg. Gerstl: Zur Geschäfts- - )
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, können Sie uns eine Einschätzung geben, ob das im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen würde?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde auch meinen, dass die erste Frage nach der Kenntnis einer Person durchaus zulässig ist. Die weiteren Fragen, die aber alle kommen werden – und wie ich jetzt sehe, auch tatsächlich kommen –, kann man von dem Strafverfahren nicht mehr trennen. Ich würde daher meinen, diese Frage nicht zuzulassen, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Hessenthaler, waren Sie jemals im Grand Hotel im März 2017?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Sie haben mich jetzt mit „Herr Hessenthaler“ angesprochen, das bin ich nicht.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Entschuldigung, pardon, das war vielleicht schon ein Freud’scher. Sehr geehrter Herr Dr. Mirfakhrai, waren Sie im Grand Hotel im März 2017?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte die Frage nicht beantworten wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Die Frage ist zentral in den genannten Verfahren, insbesondere 711 St 1/19v.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Waren Sie jemals auf Ibiza?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, dass Sie uns einmal antworten. – Kennen Sie Herrn Vetter?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten, auch Herr Vetter ist wesentlich in den genannten Verfahren. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Ich verweise auf die vorherigen Ausführungen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Kennen Sie Herrn Pelinka?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Herr Pelinka ist Gegenstand der bereits genannten Verfahren.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Kennen Sie Herrn Drozda?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da möchte ich auf die Antwort, die ich zuvor gegeben habe, verweisen. Ich möchte die Frage nicht beantworten, es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Kennen Sie Herrn Aczél?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Atzl?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aczél: A – C – Z – E – L.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Anton – Theodor – Zeppelin – Ludwig?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Anton – Cesar – Zeppelin – Emil – Ludwig.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Aczél – Ich möchte die Frage nicht beantworten wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Mir scheint, dass dieser Herr – ich glaube, Sie haben ihn falsch buchstabiert – Gegenstand des Verfahrens ist. Ich glaube, Sie meinen Herrn Akzel: Anton – Konrad – Zeppelin – Emil – Ludwig. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur beim Verfahrensrichter nachfragen: Soweit ich Ihre Aussage vorhin verstanden habe, ist es zulässig, zu fragen, ob man jemanden kennt, aber es war dann zu weit gehend, zu fragen, ob man mit jemandem persönlich gesprochen hat. So, aber wir sind jetzt auf der Ebene, dass Kollege Gerstl ständig nur fragt, ob er jemanden kennt. Wenn ich Ihnen jetzt folge, dann müsste er das beantworten.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das kann man generell nicht sagen, sondern es hängt immer nur von den Umständen des Einzelfalles ab. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das kann einmal in diese Richtung gehen, das kann einmal in die andere Richtung gehen, es kann mitunter für ein Strafverfahren entscheidend sein, ob man jemand kennt oder nicht. Eine strafrechtliche Verurteilung kann möglicherweise auch davon abhängen, ob man jemanden gekannt hat oder nicht. Daher muss man sich das im Einzelfall immer genau anschauen. Die Namen, die hier alle im Strafverfahren genannt werden, die auch Herr Abgeordneter Gerstl jetzt abgefragt hat, verleiten natürlich zur weiteren Frage: Seit wann kennt man ihn, bei welcher Gelegenheit hat man ihn kennengelernt? – Wann zieht man dann die Reißleine? Das ist es.
Sie haben jetzt gemerkt, die Auskunftsperson hat gesagt, Aczél ist falsch geschrieben. Natürlich kennt er ihn, sonst würde er nicht wissen, wie man den Namen schreibt. (Abg. Matznetter: Außer er hat gut Akten studiert!)
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf Ihnen nun das Dokument über die Einvernahme von Herrn Mag. Johann Gudenus vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Ich verweise auf den sechsten Absatz in der Aussage von Herrn Mag. Gudenus.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Seite?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 9, 10 oder 11?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): 9, da steht: „3. Sitzung / 9“.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Querstrich 9, danke.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 9.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Der sechste Absatz ist der: „Das war im Prinzip ...“?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): „Es kam dann im März zum ersten Treffen.“ – Also jetzt außerhalb der Redezeit, das ist der Absatz, wo es heißt: „Im Jänner war die erste Kontaktaufnahme, [...] kam es zum ersten Treffen, [...]. Da war dieser Anwalt Mirfakhrai dabei, der Immobilienanwalt ist, der gemeint hat, er ist der nicht nur langjährige Freund oder Bekannte der Dame, sondern eben auch ihr Anwalt; da waren dieser Julian Thaler/Hessenthaler dabei und Irena Markovic; [...].“
Haben Sie Wahrnehmungen zu dieser Aussage von Herrn Gudenus?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Der hier zitierte sechste Absatz ist relevant im Verfahren 711 St 1/19v. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur zum Verständnis fragen, ob das zulässig ist, dass man außerhalb der Redezeit einen Absatz vorlesen kann?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist die Redezeit gelaufen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht auf die Redezeit, okay. Danke.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich lege Ihnen nun das Dokument mit der Nummer 65445 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 10 in der Mitte. Wenn Sie die ersten Absätze auf Seite 10 lesen.
Es geht da um die Einvernahme des Herrn Zoltán Aczél, hier ist es mit A – C – Z – E – L geschrieben – ich weiß nicht, ob das stimmt. Und er erzählt davon: „mir war aber klar, dass Ramin Mirfakhrai dafür Geld haben will.“ – Es geht um das Video.
Herr „Zach hat mir dann von dem Treffen mit Mirfakhrai erzählt. Er sagte, dass ihm etwas vorgespielt wurde, wo über den Hr. Haselsteiner gesprochen werde. Dabei handelte es sich um die Sequenzen, welche mittlerweile aus den Medien bekannte sind.“
Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Die hier gegenständliche Zeugenvernehmung entstammt offensichtlich dem Akt 711 St 1/19v und ist damit ermittlungsrelevant.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann lege ich Ihnen das Dokument mit der Nummer 35969 vor. Es geht hier um die Einvernahme des Herrn Niko Pelinka. Wenn Sie die erste halbe Seite auf Seite 3 lesen, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Niko Pelinka erklärt darin, dass ihm „das kompromittierende Video Ende März 2018 von einem entfernten Bekannten angetragen“ wurde. Dabei „handelt es sich um eine Bekanntschaft aus einem Praktikumsverhältnis das ich vor ca. 15 bis 20 Jahren bei der Rechtsanwaltskanzlei Lansky Ganzger und Partner absolvierte. Der Anwalt M.“ – offensichtlich Sie – „war damals als Konzipient bzw. Rechtsanwaltsanwärter tätig.“ – Sie hätten ihn bezüglich des Videos kontaktiert.
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da möchte ich mich entschlagen wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Die Fragestellung ist relevant für das genannte Ermittlungsverfahren 711 St 1/19v.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 65479 vorlegen, die Zeugenvernehmung von Herrn Johannes Vetter. Ich verweise auf die Seite 11 von diesem Dokument, bitte, zweite Halbseite: „Zum Angebot, das Mirfakhrai mir gemacht hat:“, wenn Sie da weiterlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist der dritte Absatz von unten.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe es gelesen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hier werden Sie zitiert mit Ihrer Aussage: „,Ich habe da einen Mandanten, der hat arges Bildmaterial über den Strache und den Gudenus.‘“ Und dann sollen Sie weiter gesagt haben: „,Die haben Angst – und brauchen Geld.‘“
Und dann sagt hier Vetter: „Es war für mich logisch, dass Mirfakhrai mir diese Mitteilung machte, weil ich SPÖ-Wahlkampfmanager war.“
Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung aus den genannten Gründen. Die hier relevanten Themen sind Gegenstand des Ermittlungsverfahrens 711 St 1/19v.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Kontakt zu Tal Silberstein?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Tal Silberstein das Video oder Fotos angeboten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie eine Idee, warum die Kriminalbeamten Herrn Vetter gleich zu Beginn nach Kontakt zwischen Ihnen und Tal Silberstein gefragt haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein. Ich habe eine Vermutung, aber ich weiß es nicht.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Vetter führt aus, dass Sie sich im August 2017 „im Park Hyatt in der Zigarren-Lounge“ getroffen hätten. Was war der Grund für das Treffen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten. Sie ist ermittlungsrelevant und es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hatten Sie mit Herrn Vetter später noch einmal Kontakt, nach diesem Treffen im Park Hyatt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich aus den genannten Gründen nicht beantworten. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung, der Herr Vetter ist zentrale Figur im genannten Ermittlungsverfahren gegen mich.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Vetter hat ausgeführt, dass er mit Ihnen am 28.3.2018 in Berlin gewesen wäre. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das stimmt.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zu welchem Zwecke waren Sie mit Herrn Vetter in Berlin?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage betrifft meine anwaltliche Verschwiegenheit und ich muss mich aus diesen Gründen entschlagen. Es betraf ein Mandat, mehr möchte ich und kann ich dazu nicht sagen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das heißt, Herr Vetter war Ihr Mandant zu dieser Zeit?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu möchte ich nichts sagen. Ich darf auch nicht sagen, wer nicht mein Mandant ist. Ich bin da nach meinem Disziplinarstatut zu Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu kann ich und darf ich nichts sagen. (Abg. Hafenecker: Zur Geschäftsordnung!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Hafenecker, bitte.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Eine kurze Frage: Herr Verfahrensrichter! Müsste Herr Dr. Mirfakhrai vor Gericht sagen, wer sein Mandant ist?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein, müsste er nicht.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage, bitte. 16 Sekunden.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Stehen Sie mit der Rechtsanwaltskanzlei Lansky noch in Kontakt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Die restliche Zeit nehme ich mit.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege den Akt 67883 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Seite, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie diese Unterlage? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf Seite 7 ist eine ergänzende Beschuldigtenäußerung Ihrerseits, die in Ihrem Namen von Ihrem Anwalt eingebracht wurde. Ist das richtig? – Ab der Seite 7 fortfolgende.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen? Ich habe Sie, glaube ich, akustisch nicht verstanden. Ob das von mir stammt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ob das richtig ist, dass das eine ergänzende Beschuldigtenäußerung von Ihnen ist oder in Ihrem Namen von Ihrem Anwalt an das Bundeskriminalamt überbracht wurde?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, das ist richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist richtig.
Im ersten Absatz steht: „Es war zu erwarten, dass Oliver RIBARICHs Identität bei Preisgabe und öffentlichem bzw behördlichen Bekanntwerden seines Wissens nicht verborgen bleiben würde und dies die Vernichtung seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz bedeuten würde, er also das Whistleblower-Schicksal erleiden würde. Daher war ich von ihm beauftragt, die Möglichkeit einer Absicherung zu sondieren. Der politische Gegner und die Presse waren hier naheliegende Ansprechpartner.“
Stimmt das, dass das da steht und Ihre Eingabe ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. – Dann beschreiben Sie hier, dass Sie über einen Jugendfreund jedenfalls einmal bei der ÖVP angeklopft hätten und es im Zuge dessen – ich zitiere wörtlich weiter –:
„Es kam sodann zu direktem Kontakt zwischen mir und Mag. Fritz Kaltenegger,“ – Anmerkung von mir: Generalsekretär der ÖVP – „dann zu Dr. Dietmar Halper“ – Anmerkung von mir: Leiter der Politischen Akademie der ÖVP – „und Mag. Werner Suppan.“ – Anmerkung von mir: amtsbekannter Parteianwalt der ÖVP. – „Mag. Fritz Kaltenegger brachte ca. zeitgleich Daniel Kapp ins Spiel, der über hervorragende Kontakte verfügen sollte. Das Ganze spielte sich in der Zeit Spätsommer/Herbst 2014 bis Sommer 2015 ab.
Von [...]“ – meinem Jugendfreund – „erfuhr ich, dass man sich von Seiten Daniel Kapp / Mag. Fritz Kaltenegger besonders für den Drogenkonsum des Strache interessieren würde. Es erfolgte die explizite Anfrage, ob es möglich wäre, Haarproben zum forensischen Nachweis des Drogenkonsums des Strache zu beschaffen. Ich berichtete das Oliver RIBARICH und so kam es dazu, dass mir dieser einige Zeit darauf das Büschel Haare übergab. Nach den Angaben des RIBARICH handelte es sich dabei um Haare bzw Haarschnipsel des Heinz Christian Strache, die er anlässlich eines Friseurbesuchs an sich genommen habe.“
Stimmt das, dass das Gegenstand Ihrer schriftlichen Beschuldigtenäußerung ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich tue mir schwer, die Frage zu beantworten, weil ich sozusagen mein Vorbringen und Ermittlungen kommentieren müsste, was ich nicht machen möchte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Ich frage nur, ob ich jetzt aus der ergänzenden Beschuldigtenäußerung korrekt wörtlich zitiert habe.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Sie haben korrekt zitiert aus der Äußerung. (Abg. Krainer: Ja!) Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht dann weiter: „Es kam am 11.09.2014 ohne persönliche Teilnahme, doch im Auftrag meines Mandanten Oliver RIBARICH zu einem Termin in meinen Kanzleiräumlichkeiten unter Teilnahme des Dr. Dietmar Halper und des Mag. Werner Suppan. Dazu gibt es E-Mail-Verkehr [...] und einen Kalendereintrag [...].“ – Beides ist auch vorgelegt worden, zeitgleich mit dieser ergänzenden Beschuldigtenäußerung. – „Dabei teilten mir die beiden Herren mit, dass kurzfristig ein Betrag von EUR 40.000,00 bis EUR 70.000,00 bewerkstelligt werden könne. Das war Oliver RIBARICH aber zu wenig.
In der Folge wurde Daniel Kapp intensiver eingebunden. Als er eine Art Kostprobe verlangte, übermittelte ich via SMS Handyfotos und Chatkopien, die mir Oliver RIBARICH übergeben hatte. Ich glaube Bilder von Taschen mit Bargeld und Chatverläufe zwischen Strache und Oliver RIBARICH“ – zwischen Klammern und Anführungszeichen – „(,Kaufe Gold‘).
Es kam zu einem Termin zwischen Daniel Kapp und mir in meiner Kanzlei. Dabei habe ich ihm weitere (scharfe) ausgedruckte Handyfotos“ – scharfe in Klammer – „und Chatverläufe von Heinz Christian Strache gezeigt. Ebenso die Haarschnipsel.
Über konkrete Summen haben wir nicht gesprochen. Wohl aber, dass Geld für die Absicherung der Zukunft des Oliver RIBARICH erforderlich sei, weil mit seiner Exposition zu rechnen gewesen sei.
Oliver RIBARICH war über diese Gespräche voll im Bilde;“ – et cetera et cetera.
Sinngemäß sagen Sie dann, dass Sie irgendeinen verlässlichen Ansprechpartner im Bundeskriminalamt bräuchten, und das fragen Sie Herrn Mag. Fritz Kaltenegger, seines Zeichens Generalsekretär der ÖVP zu dieser Zeit. Und dann kommt: „Er meldete sich nach kurzer Zeit mit der Mobiltelefonnummer des Mag. Andreas Holzer. Ich solle mich bei ihm melden. Er sei ,ein guter Mann‘.
Beim Telefonat zeigte sich Mag. Andreas Holzer dann auch vorinformiert und fragte sogleich ,Wann wollen’S denn kommen‘. So kam die Vorsprache vom 27.03.2015 zustande, ich kannte den Beamten vorher nicht.“
Eine Frage: Handelt es sich bei diesem Mag. Andreas Holzer um denselben Mag. Andreas Holzer, der Leiter der sogenannten Soko Ibiza/Soko Tape ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Am 27.03.2015 kam es zu meiner Vorsprache, bei der neben Mag. Andreas Holzer auch Dieter Csefan anwesend war.“
Frage: Ist dieser Dieter Csefan derselbe, der dann der stellvertretende Leiter der Soko Ibiza/Soko Tape jetzt war zumindest?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (aus den Unterlagen vorlesend): „Ich möchte noch einmal festhalten, dass kein Geld von den Strafverfolgungsbehörden verlangt wurde. Das Thema Absicherung durch Dritte wurde aber besprochen und Mag. Andreas HOLZER scherzte noch sinngemäß, dass eine derartige Absicherung von dritter Seite angesichts der V-Leute-Sätze sinnvoll erscheine. Was nicht im“ Aktenvermerk „vom 27.03.2015 steht ist, dass Mag. Andreas HOLZER meinte, dass er aus dem Ermittlungsbereich Drogenkriminalität komme, man vom Drogenkonsum Heinz Christian STRACHEs ohnehin wisse und man in erster Linie an den Lieferanten interessiert sei. Wir sprachen auch darüber, wo und mit wem Strache Drogen konsumierte.“
Sie haben daraufhin auch einen Namen genannt - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich stelle noch eine kurze Frage: - - den Sie von Oliver Ribarich bekommen haben. Habe ich das jetzt richtig zitiert aus Ihrer Einvernahme? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Strategie des Kollegen Krainer ist gar nicht so schlecht. Vielleicht werden wir auch auf die einschwenken, nachdem Sie nicht recht viel sagen.
Kennen Sie Herrn Niko Kern?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Mit Blick auf die Gefahr der Selbstbelastung möchte ich die Frage nicht beantworten. Der Herr Kern ist, soweit ich weiß, Zeuge im Verfahren 711, also Ibizaverfahren zur Geschäftszahl 711 St 1/19v.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie ihn medial?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe den Namen nicht verstanden.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Niko Kern vielleicht medial?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, das ist richtig.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Und wo ordnen Sie ihn ein? Was ist der aus Ihrer Sicht?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Soweit ich weiß, ist der Herr Niko Kern der Sohn des ehemaligen Bundeskanzlers und schien politisch tätig gewesen zu sein, für die SPÖ. Mehr weiß ich - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Sie werden mir jetzt keine Antwort darauf geben, was Sie mit ihm im Café Glaser besprochen haben, weil Sie sich ja wieder entschlagen werden, aber: Kennen Sie Katia Wagner?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten. Sie berührt meine Privatsphäre.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie berührt Ihre Privatsphäre. – Ja, weil in den Akten zu sehen ist, dass Frau Wagner ja Ihre Lebensgefährtin war, zumindest zeitweilig, und Sie auch gemeinsam gewohnt haben.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Deswegen berührt es meine Privatsphäre.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, ja. Ich gebe nur wieder, was in den Akten steht, und frage mich natürlich, warum das so schlimm ist, zu sagen, dass man mit der Dame liiert gewesen ist oder vielleicht noch liiert ist – das wissen wir ja nicht.
Jedenfalls: Haben Sie darüber gelesen oder darüber gehört, dass Frau Wagner eine Schulkollegin von Niko Kern gewesen ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das ist mir nicht bekannt. Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ergibt sich nämlich auch aus den Akten.
Wissen Sie, ob Frau Wagner versucht hat, über Niko Kern Kontakt zu seinem Vater, dem Bundeskanzler Kern, aufzunehmen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten. Sie betrifft ganz offensichtlich das Ibizaverfahren zur Zahl 711 St 1/19v und es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ab welchem Zeitpunkt beginnt Ihre Privatsphäre, die Sie schützen wollen, dass Sie nicht sagen wollen, dass Sie mit Katia Wagner zusammen gewesen sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Diese Frage berührt meine Privatsphäre und ich möchte sie deswegen nicht beantworten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sagt Ihnen Viktor Anton etwas?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, ich ordne ihn dem Ibizaverfahren 711 St 1/19v zu.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau. Viktor Anton ist der Chauffeur von Herrn Hessenthaler und hat angeblich bereits 2016 auch die gefälschte Oligarchennichte gefahren. Er behauptet, er hätte für Sie und Frau Wagner Mitgliedschaften im Fitnessstudio Ritz-Carlton organisiert, und zwar für die Jahre 2017 und 2018.
Sind Sie Mitglied im Fitnessstudio Ritz-Carlton?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft ganz offensichtlich meine Privatsphäre. Ich möchte diese Frage daher nicht beantworten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Verfahrensrichter, ist das so?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, meines Erachtens entschlägt er sich hier zu Recht.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Aus meiner Sicht ergibt sich schon ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, denn wenn der Fahrer, der gleichzeitig auch die Oligarchennichte und Herrn Hessenthaler gefahren hat, Mitgliedschaften für Herrn Mirfakhrai im Fitnessclub des Ritz-Carlton organisiert, dann dient diese Frage ja einmal dazu, diese Zusammenhänge herauszuarbeiten. Da geht es ja jetzt nicht nur um die Privatsphäre des Herrn Dr. Mirfakhrai, sondern um den Zusammenhang mit der Ibizaverschwörung im Hintergrund. Also ich denke schon, dass man da sollte nachfragen dürfen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand mag durchaus vorhanden sein, den sehe ich auch. Aber der Entschlagungsgrund ist da.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Herrn Reza Tavakoli?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Dr. Eisenberg? Johnny Eisenberg wird er genannt.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten mit Blick auf - -, weil er ermittlungsrelevant ist. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Können Sie ausschließen, dass Sie Herrn Eisenberg bei Ihrer Reise nach Berlin getroffen haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Bei der Reise? – Die Frage ist unbestimmt. Welche Reise nach Berlin?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Reise, die Kollege Gerstl vorhin angesprochen hat.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Welche war das?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gemeinsam mit Herrn Vetter.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Kann ich ausschließen, ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie können aber nicht ausschließen, dass Sie Herrn Eisenberg sonst einmal in Berlin getroffen haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten mit - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Auch schön.
Ich möchte Ihnen ein Dokument mit der Nummer 35803 vorlegen. Da geht es um eine Hausdurchsuchung bei Ihnen.
Es wurde bei Ihnen bei einer Hausdurchsuchung […][1] gefunden. Was ist Ihre Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist meines Erachtens nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Außerhalb meiner Redezeit: Das sehe ich anders, denn es gibt Gerüchte beziehungsweise auch Hinweise darauf, dass Herr Julian Hessenthaler, von dem Sie auch nicht sagen wollen, ob Sie ihn kennen oder nicht, mit […][2] zu tun hat. Dass […][3] bei Ihnen gefunden wurde, ergibt sich zumindest aus dem Dokument, das ich Ihnen vorgelegt habe, und jetzt ist natürlich die Frage, ob Herr Hessenthaler als mutmaßlicher […][4] Abhängigkeitsverhältnisse zu Ihnen oder zu Frau Wagner hergestellt hat.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Und was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Moment! Zuerst ist Abgeordneter Hafenecker am Wort, dann ist der Verfahrensrichter am Wort und dann können Sie sich erklären.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir kennen ein Dreieck, das zumindest aus Herrn Hessenthaler besteht, aus Ihnen besteht. Das gibt die Aktenlage her, auch wenn Sie jetzt beschuldigt sind – das wird ja nicht zufällig passiert sein –, wo es um die Produktion des Ibizavideos geht.
Daneben gibt es einen zweiten Strang, wo es um […][5] und […][6] geht. Alles in allem sind immer wieder die gleichen Personen im Spiel: Herr Hessenthaler, bei Ihnen wird […][7] gefunden, und in einer Damenhandtasche in Ihrer Wohnung, von der Sie ja nicht sagen wollen, dass dort auch Frau Wagner gewohnt hat, wird ebenfalls […][8] gefunden.
Mein Interesse ist es jetzt, herauszuarbeiten, ob hier ein Zusammenhang zwischen dem mutmaßlichen […][9] des Herrn Hessenthaler und dem mutmaßlichen […][10] von Ihnen und Frau Wagner besteht und eventuelle Abhängigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion des Ibizavideos bestehen. Alles in allem ist das eine Mischung, die verschiedene Verknüpfungen nahelegt. Deswegen möchte ich das auch herausarbeiten und stelle auch einen Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand her. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Herr Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, das Einzige, was Sie gesagt haben, ist, dass hier ein Zusammenhang mit dem Ibizavideo bestehen soll, aber den vermag ich nicht zu erkennen.
Das sind lauter private Argumente und Ereignisse, die hier ins Spiel gebracht werden, dass hier […][11] gefunden werden und so weiter. Das hat mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun. Ich kann es keinem unserer Beweisthemen zuordnen. Das betrifft die Privatsphäre. Auch nach Rücksprache mit dem Herrn Verfahrensanwalt bin ich davon überzeugt, dass wir diese Frage nicht zulassen können.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich komme im Zuge meiner Befragung dazu, ich werde auch gleich ein Dokument dazu vorlegen, Herr Verfahrensrichter: Es gibt ja auch ein Dokument, das belegt, dass in der Zusammenarbeit zwischen Frau Wagner, Herrn Mirfakhrai, Herrn Hessenthaler und Frau Krajicic (phonetisch) der Versuch unternommen worden ist, FPÖ-Politiker in eine Videofalle zu locken. Da gibt es ja mutmaßliche Vorbereitungen, die in der Wohnung des Herrn Dr. Mirfakhrai stattgefunden haben, und genau dort möchte ich hin. Wir sind jetzt wieder bei diesem Dreieck: […][12]-Ibiza-Videofalle stellen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie die nächste Frage zum Dokument, das ist - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist das Dokument 67776, die Seite 183. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welcher Absatz?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich verlese den zweiten Absatz: „Mir wird nun ein weiteres Lichtbild gezeigt, welches mich selbst im Badezimmer der Wohnung von Dr. MIFAKHRAI zeigt. Können Sie [...] nähere Angaben machen?“
Da sagt Frau Wagner – Frau Krajic (phonetisch), Entschuldigung: „Ich kann jetzt konkretisieren, dass ich in der Wohnung von Frau WAGNER geschminkt wurde, nachdem HESSENTHALER mich hingebracht hatte. Ich hatte mehrere Kleider dabei und habe schlussendlich das abgebildete Kleidungsstück gewählt. Das Styling hat sehr lange gedauert. Ich glaube HESSENTHALER ist dann auch weggefahren und nochmals hingekommen. Ob er in der Wohnung war, kann ich nicht mehr genau angeben. Ich kann mich auch nicht erinnern, ob Dr. MIFAKHRAI damals in der Wohnung war. Ich weiß nicht, ob Katia WAGNER oder die andere weibliche, im Bericht erwähnte Person, ebenfalls einen Auftrag hatten dort jemanden zu“ besuchen „oder aufzunehmen. [...] Ich kann dazu noch anführen, dass es nicht ungewöhnlich für die Arbeitsweise von HESSENTHALER ist, dass nicht alle involvierten Personen den selben Informationsstand haben. Daher weiß ich nicht, was die anderen Personen wussten.“
Also konkret geht es in diesem Akt darum, dass im Hinblick auf Johann Gudenus und Heinz-Christian Strache eine Videofalle vorbereitet worden ist. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sollen in der gemeinsamen Wohnung von Herrn Dr. Mirfakhrai und Frau Katia Wagner stattgefunden haben, wonach die Zeugin Krajicic (phonetisch) sagt, dass Frau Wagner sie sogar geschminkt hätte.
Herr Dr. Mirfakhrai, haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich vermag noch immer keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand zu erblicken - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Na, mehr geht ja nicht.
Dr. Ramin Mirfakhrai: - - und im Übrigen entschlage ich mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Frau Radosavljevic?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung! – Zur Klärung, ob ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht, darf ich den Herrn Verfahrensrichter bitten.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: An und für sich ist die Vorbereitung der Videofalle schon Teil unseres Untersuchungsgegenstandes. Das würde ich unter Ermittlungen in der Ibiza-Affäre einordnen. Eine andere Frage ist, ob er sich entschlagen kann oder nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage, bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Frau Radosavljevic?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte die Frage wegen der Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie möchten auch keine Antwort darauf geben, ob sie schon in Ihrer Wohnung zu Gast war?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich auch nicht beantworten, korrekt.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Waren Sie in Vorgänge involviert, die dazu gedient haben, Herrn Strache und Herrn Gudenus zu bespitzeln?
Dr. Ramin Mirfakhrai: „Bespitzeln“? – Die Frage möchte ich nicht beantworten. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Die Frage der Bespitzelung ist wohl Gegenstand des Verfahrens 711 St 1/19v.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Herrn Hessenthaler oder Frau Radosavljevic damit beauftragt, Videofallen gegen Gudenus und Strache aufzustellen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich aus denselben Gründen. Es besteht ein Konnex zum Verfahren 711 St 1/19v.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Interessanterweise sagte Frau Wagner in ihrer Befragung – in dem Dokument, das ich vorgelegt habe – aus, dass Sie an diesem bewussten Abend in der Wohnung, wo auch das Foto in dieser Wohnung entstanden ist, anwesend waren. Was sagen Sie dazu?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich mit Blick auf die Gefahr der Selbstbelastung auch nicht beantworten.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es gibt eine weitere Zeugin, eine ehemalige Modelfreundin der Frau Wagner, die behauptet, dass sie von Frau Wagner engagiert wurde, um am gleichen Abend Gudenus beziehungsweise FPÖ-Leute zu beschatten. Kennen Sie die Person auf den Fotos, die ich Ihnen gleich vorlege? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Die Partygirls sind Frau Wagner und die Zeugin, die aussagt, von Frau Wagner engagiert worden zu sein. Das Foto zeigt auf der einen Seite das Pärchen oder Ehepaar Gudenus und auf der anderen Seite den Lockvogel, konkret Frau N.N..
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich gehe davon aus, dass Sie die blonde Frau meinen. Die kenne ich nicht, nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es sind zwei blonde Frauen darauf zu sehen. Ich meine die links am Foto. Nicht die, die Herrn Gudenus küsst, sondern die andere Dame. Die soll auch in Ihrem Beisein bei Ihnen in der Wohnung zu Gast gewesen sein.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wir reden jetzt vom ersten Foto (die Unterlage hoch haltend), eine Dame mit Hut. Meinen Sie die?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Dame mit dem Hut.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die kenne ich nicht, nein.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 13 Sekunden haben Sie noch.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Wagner sagt aus, dass sie ebenfalls in Ihrem Beisein bei Ihnen in der Wohnung gewesen ist. Das ist Frau N.N., die dazu engagiert worden ist, eine Bespitzelungsfalle in Richtung des Herrn Gudenus und des Herrn Strache zu stellen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wo steht das? Das ist ein Vorhalt und ich - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich muss mich korrigieren: Die Dame war im Lokal. – In der nächsten Runde dann.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Mirfakhrai, kommen wir noch einmal auf das Treffen 2015 im Bundeskriminalamt zurück. Da würde mich das Treffen zwischen Ihnen und Holzer interessieren. Hat das Herr Fritz Kaltenegger organisiert?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu möchte ich wegen der Gefahr der Selbstbelastung nichts sagen. Das berührt das Verfahren 713 St 1/20k. Ich habe dazu heute etwas vorgelegt, deswegen ist das ermittlungsrelevant.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer hatte die Idee, dass man mit den Unterlagen zur Polizei geht?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage will ich mit dem Blick auf die Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten. Es betrifft das Verfahren 713 und so weiter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wollten die ÖVP-Vertreter, dass das BK eingebunden ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage möchte ich nicht beantworten. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung, es betrifft das genannte Verfahren.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie, wieso die Wahl auf Herrn Andreas Holzer gefallen ist, dass man sich genau an ihn wendet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das weiß ich nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Holzer sagt gegenüber der „Presse“ am 7.5., dass Sie nicht gesagt haben, wer der Mandant war. Ist das korrekt dargestellt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu möchte ich mit Blick auf das genannte Verfahren nichts sagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich nehme an, Sie wollen uns auch nicht sagen, welchen genauen Tatverdacht Sie geschildert haben.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Richtig, ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Holzer meinte im gleichen Interview, dass er mehrfach versucht hat, Sie zu kontaktieren, doch Sie hätten Geld für Ihren Mandanten gefordert. Ist diese Darstellung korrekt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Könnten Sie die Frage präzisieren? Geld für Ihren Mandanten von wem gefordert?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Stimmt die Darstellung, dass er mehrfach versucht hat, Sie zu erreichen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das möchte ich nicht beantworten, wegen der Gefahr der Selbstbelastung.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Unterlage ist das, Frau Abgeordnete?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die können wir gerne vorlegen. Das wäre 66460, Seite 29 bis 34, das ist schon veraktet. Wir teilen es gerade aus, kein Problem. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Ist die Darstellung korrekt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung entschlagen. Es ist das Verfahren 713 St 1/20k betroffen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist jemals Geld oder eine Absicherung für Ihren Mandanten zur Sprache gekommen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch das möchte ich aus oben genannten Gründen nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie mit diesen Dingen, die Sie damals 2015 bei der Soko vorgebracht haben, andere politische Mitbewerber der FPÖ kontaktiert, dass Sie die haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe die Frage nicht verstanden. Andere Mitglieder der FPÖ kontaktiert?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Außerhalb meiner Fragezeit: Mitbewerber habe ich gesagt.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. War Herr Ribarich in irgendeiner Weise bei einer möglichen Kaufpreisfestsetzung des Ibizavideos involviert?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung entschlagen. Das bezieht sich auf das zuvor genannte Verfahren vor der StA Wien.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es diesen mittlerweile berühmten Zettel mit einer entsprechenden Summe, den Sie Herrn Ribarich hingeschoben haben? Darauf stand 1,25 oder 1,2.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten. Sie bezieht sich offensichtlich auf das Verfahren 711 St 1/19v, und es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, das hat Gudenus bei seiner Zeugeneinvernahme angegeben.
Haben Sie mit Funktionärinnen und Funktionären der FPÖ bezüglich des Verkaufs des Videos – im Vorfeld oder auch nach der Veröffentlichung – Kontakt aufgenommen ?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Mit der FPÖ? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine. Haben Sie es Vertreterinnen und Vertretern der ÖVP angeboten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich wegen der Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das ist interessant, weil beim einen sagen Sie Nein, und hier sagen Sie, Sie möchten es nicht beantworten. Wem aller – außerhalb der Politik – haben Sie dieses Video angeboten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das möchte ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das Video letztendlich überhaupt verkauft worden?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das möchte ich wegen der Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten. Das ist ermittlungsrelevant. Darf ich noch eine kurze Anmerkung, weil Sie gesagt haben, das ist interessant, dass ich einmal Nein gesagt habe und ein- -: Ich habe deswegen Nein gesagt, weil es, hätte ich es der FPÖ angeboten, den Tatbestand der Erpressung erfüllen würde, ja, und deswegen habe ich das so vehement gesagt. Das gibt nicht darüber Auskunft, ob ich es der ÖVP angeboten habe oder nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“ haben ja gesagt, sie hätten dieses Video unentgeltlich bekommen. Wer hat denn letztendlich die Entscheidung getroffen, es ihnen unentgeltlich zu überlassen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage will ich aus den genannten Gründen nicht beantworten. Das bezieht sich auf das Verfahren 711 St 1/19v.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie können bestätigen, dass sie es unentgeltlich bekommen haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich will die Frage nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie dort irgendeine Rolle gespielt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage will ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie beim Treffen mit den Journalisten dabei?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage will ich auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gab es noch andere Außenstehende, die das Video bekommen haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben vielleicht Dritte für das Video bezahlt und es der „SZ“ zur Verfügung gestellt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich wegen der Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Hat der Verein für politische Schönheit das Video bekommen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Diese Frage möchte ich aus den genannten Gründen nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Inwiefern war Jan Böhmermann beim Video involviert?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch hier möchte ich mich entschlagen wegen - -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir möchten gerne ein Video vorlegen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das müssen wir uns zuerst anschauen. Dazu machen wir eine kurze Sitzungsunterbrechung und schauen uns das Video mit dem Herrn Verfahrensrichter an. Wir können sonst nicht beurteilen, unter welchem Kontext es zugelassen wird.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darf ich es noch für die Journalisten erörtern? – Es geht um die Rede im Rahmen der Romy-Verleihung am 13.4..
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es geht um die Rede von Jan Böhmermann im Rahmen der Romy-Verleihung am 13.4.2019. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich unterbreche kurz die Sitzung.
*****
(Sitzungsunterbrechung: 12.07 Uhr bis 12.14 Uhr.)
*****
12.14
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen, und bitte die Abgeordneten, Platz zu nehmen.
Das Wort steht bei Frau Abgeordneter Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Vorlage bitte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.
(Es wird das vorgelegte Video gezeigt. – Ruf: Können wir das nochmal anschauen! – Abg. Stögmüller: Wollt ihr es nochmals anschauen?) Die Fragen bitte.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir legen es auch als Transkript vor. Wir haben es selber transkribiert, es ist ja nur dieses Satzerl. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) – Jan Böhmermann sagt: „Ich hänge gerade ziemlich zugekokst und Red Bull gezankt mit ein paar [...]Geschäftsfreunden in einer russischen Oligarchen-Villa auf Ibiza rum und verhandle darüber ob und wie ich die Kronenzeitung übernehmen kann und die Meinungsmacht in Österreich an mich reißen kann.“
Das ist ja ziemlich genau die Zustandsbeschreibung dessen, was dann tatsächlich einen guten Monat später im Ibizavideo veröffentlicht worden ist. Meine Frage: Waren Sie überrascht, als Sie diese Romy-Preisverleihungsrede gehört haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten, sie lässt Rückschlüsse auf den ermittlungsrelevanten Sachverhalt des Verfahrens 711 St 1/19v zu. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich den Herrn Verfahrensrichter um eine Beurteilung bitten? Das betrifft nur die Frage des Überrascht-Seins durch das Video. Also, waren Sie überrascht oder waren Sie nicht überrascht?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde diese Frage für durchaus zulässig halten, sofern sie in diesem Rahmen bleibt.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Würde ich nicht überrascht gewesen sein, müsste ich ja schon wissen, dass es so ein Video gibt, deswegen lässt es Rückschlüsse zu. Also die - - Deswegen ist es sehr wohl relevant, ob man überrascht ist oder nicht überrascht ist, ja. Das lässt Rückschlüsse zu - - (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hafenecker.
*****
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde, wir sollten uns nicht ständig an der Nase herumführen lassen. Es gibt auf der einen Seite Presseaussagen von Ihnen, in denen Sie von einem zivilgesellschaftlichen Projekt sprechen – sprich: sagen, dass Sie bei der Produktion des Ibizavideos mitgewirkt haben –, und jetzt wollen Sie uns hier im Ausschuss verklickern, dass Sie nicht sagen wollen, ob Sie überrascht waren oder nicht überrascht waren, als Herr Böhmermann da seine Österreichbeschimpfung vorgenommen hat.
Also, nicht böse sein – auch Herr Vorsitzender –, aber ich bin es leid, mir solche windigen Entschlagungsgründe anzuhören. Das ist in Wahrheit Diebstahl von Lebenszeit und manchmal, glaube ich, auch Geringschätzung des Hohen Hauses. Wir sind kein Kasperlverein, dem man irgendein Gschichtl rüberschiebt. Bitte antworten Sie konkret auf solche Fragen, vor allem, wenn Sie dazu schon Stellungnahmen abgegeben haben!
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also, dass Sie die Existenz des Videos hier bezweifeln wollen, das ist wirklich schon sehr weit hergeholt. Ich meine daher, dass die Frage, ob Sie überrascht waren oder nicht, das Video oder diese Botschaft dort gesehen zu haben, eine durchaus zulässige Frage ist.
*****
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich war überrascht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.
Frau Abgeordnete, fragen Sie bitte weiter.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich habe die Rede damals auch gehört. Ich habe es einfach nicht verstanden. Das war meine Emotion.
Wussten Sie, dass Jan Böhmermann – zumindest über irgendwelche Umwege – Zugriff zu dem Video hat?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Hier möchte ich mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung entschlagen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Journalisten der „SZ“ schreiben in ihrem Buch, dass sich spätestens ab diesem Zeitpunkt innerhalb des Sicherheitsapparates FPÖ-treue Kreise unter der Führung der FPÖ-Spitze, mutmaßlich inklusive des damaligen Innenministers Kickl, auf die Jagd nach den Beteiligten begeben haben.
Es ist ja auch die Rede davon, dass Strache extra einen Privatdetektiv beauftragt und unter anderem Johann Gudenus und Dominik Nepp bespitzelt hat. Sind sie ihnen auf die Schliche gekommen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage will ich nicht beantworten. Ich entschlage mich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie Wahrnehmungen dazu, dass es so eine Suche gegeben hat, nach der Rede von Jan Böhmermann?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten, da besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wurden Sie von Vertretern der FPÖ in diesem Zeitraum zwischen 13.4. und der Veröffentlichung des Videos kontaktiert?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Von Vertretern der ÖVP?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der SPÖ?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Möchte ich auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der NEOS?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Der Grünen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Damals gab es noch die Liste Jetzt.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage möchte ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei den Nennungen der Kaufsumme geht es immer wieder um Kostendeckung und Absicherung für – sagen wir – die Regisseurin und Regisseure des Ibizavideos. Könne Sie uns sagen, wie viel die Herstellung tatsächlich gekostet hat?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage will ich nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.
Im Auslieferungsbefehl von Julian Hessenthaler wird Drogenhandel und versuchte Erpressung von Strache vorgeworfen. Haben Sie da Wahrnehmungen dazu? Gab es überhaupt Erpressungsversuche?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich präzisiere: Ich will und kann diese Frage nicht beantworten.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Auf was bezieht sich „will“ und auf was bezieht sich „kann“?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gefragt, ob ich bestätigen kann, dass die Vorwürfe im Auslieferungsbegehren zutreffend sind. Das kann ich nicht bestätigen. Mit Blick auf die Gefahr der Selbst- - will ich es auch nicht bestätigen, ich kann es nicht bestätigen.
Ich präzisiere: Aus meiner Sicht sind diese Vorwürfe unzutreffend.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mir ist gerade noch etwas eingefallen. Kommen wir noch einmal auf den Verein für politische Schönheit zurück. Es gab ja bei der Veröffentlichung an demselben Tag – um 18 Uhr ging es bei der „SZ“ und beim „Spiegel“ online – ein wenig später einen Twitter-Account – der eigens dafür erstellt worden ist –, der noch eine weitere Videosequenz hatte, die in der Veröffentlichung beim „Spiegel“ und bei der „SZ“ nicht vorgekommen ist. Haben Sie eine Wahrnehmung, wie es dazu gekommen ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten – besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Wer Empfänger des Videos war oder wer nicht Empfänger des Videos war, ist im Verfahren 711 St 1/19v ermittlungsrelevant.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Ich nehme an, Sie wiederholen das, dass Sie nicht wissen, ob der Verein für politische Schönheit dahintersteckt.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Richtig.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Ich nehme meine Fragezeit mit. – Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellen die NEOS. Herr Abgeordneter Brandstätter, bitte.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Dr. Mirfakhrai, was verstehen Sie unter Zivilgesellschaft?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Was verstehe ich unter Zivilgesellschaft?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich verstehe kein Wort.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist etwas unkonkret und abstrakt. Ich weiß nicht, was die Frage mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben sollte. Ich tue mir schwer, sie zu beantworten.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bitte Herrn Abgeordneten Brandstätter, den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe einmal von einem zivilgesellschaftlichen Projekt gelesen, deswegen wüsste ich gerne, was die Zivilgesellschaft ist.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Der Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand erschließt sich mir noch immer nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ein Attribut noch dazu, Herr Abgeordneter Brandstätter!
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja. Wenn das ein zivilgesellschaftliches Projekt war, wüsste ich gerne, was die Zivilgesellschaft für Sie ist.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist ein zivilgesellschaftliches Projekt? Auf was beziehen Sie sich, das Video? (Abg. Brandstätter: Ja!) – Das Video ist ein zivilgesellschaftliches Projekt, und die Frage war: Was ist ein zivilgesellschaftliches Projekt für Sie?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Behauptungen ergeben sich aus dem Akt. Ich halte die Frage für zulässig.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Darf ich mich kurz - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich meine, dass durch das Abfragen von Begriffen das Entschlagungsrecht umgangen wird. Die Frage zielt wohl auf Motivlagen ab. Sie steht im Konnex mit der Presseaussendung vom 24.5., von der wir vorher gehört haben, und lässt Rückschlüsse auf den Sachverhalt zu. Ich meine daher, dass die Frage für das Verfahren 711 St 1/19v ermittlungsrelevant ist und ich entschlage mich daher.
Ich glaube nicht, dass Sie ein abstraktes Interesse an dem Wort Zivilgesellschaft haben – das ist dann aber nicht Untersuchungsgegenstand. (Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde den Herrn Verfahrensrichter noch einmal um seine Einschätzung ersuchen.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die von Ihnen gestellte Frage war zunächst rein abstrakt gehalten: Was verstehen Sie unter Zivilgesellschaft?, dann haben Sie das etwas näher eingegrenzt und haben gesagt, ein zivilgesellschaftliches Projekt. Auch da bin ich noch der Meinung, dass das noch immer sehr abstrakt ist, das würde ich aber für zulässig halten. Nur, wenn man dann in die Tiefe hineingeht und zu dem Punkt kommt, an dem die Erstellung des Videos als zivilgesellschaftliches Projekt bezeichnet werden könnte, kommt man in den Bereich, in dem tatsächlich das Strafverfahren schlagend werden könnte.
Daher würde ich meinen, soll die Auskunftsperson, sofern sie dazu in der Lage ist, den ersten Teil beantworten. In der Tiefe würde dann, meine ich, ein Entschlagungsgrund vorliegen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Zivilgesellschaftliches Projekt: Ich meine, das ist eine Maßnahme von demokratiepolitischer Relevanz, aus demokratiepolitischen Erwägungen zur Aufrechterhaltung der demokratiepolitischen Ordnung, außerhalb des Parlaments, im Verfassungsbogen.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Innerhalb des Strafrechts oder außerhalb des Strafrechts?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich tue mir wahnsinnig schwer, diese Frage zu beantworten. Nach dem Stufenbau der Verfassung meine ich, dass eine Handlung, die verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, auch nicht durch das Strafrecht unterlaufen werden kann. Wenn Sie so wollen: Das Verfassungsrecht sticht!, aber das muss ich Ihnen ja nicht erklären.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Waren Sie einmal im weitesten Sinn politisch tätig? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Bitte?) – Waren Sie einmal politisch tätig?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wenn Sie für eine politische Partei meinen, dann lautet meine Antwort: nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Und wie sonst?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da müssen Sie die Frage präzisieren. Politisch tätig: Kann eine Diskussion im Wirtshaus sein und über - -
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kann bei einer NGO sein, klar, also außerhalb einer politischen Partei kann man sich ja politisch betätigen. Waren Sie da einmal politisch tätig?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein, also nicht für eine - -, nicht strukturiert, nicht organisiert.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Rechtsanwaltskanzleien arbeiten immer wieder mit PR-Agenturen zusammen. Haben Sie mit einer PR-Agentur zusammengearbeitet? Haben sie mit einer PR- oder Kommunikationsagentur zusammengearbeitet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das berührt im weiteren Sinn meine anwaltliche Verschwiegenheit, weil auch Kooperationen damit umfasst sind. Mir ist auch keine erinnerlich (Abg. Brandstätter: Okay!), mit der ich zusammengearbeitet habe.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie den früheren ÖVP-Obmann Pröll persönlich?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Persönlich? – Nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie Bundeskanzler Kurz persönlich?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wissen Sie, wer jetzt ÖVP-Generalsekretär ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wer jetzt ÖVP-Generalsekretär ist? – Ad hoc: nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wissen Sie, wann Fritz Kaltenegger ÖVP-Generalsekretär war?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich meine, das war unter Pröll.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Also bis wann ungefähr?
Dr. Ramin Mirfakhrai: 20- -, ich müsste jetzt raten: 2015, 2016. Ich weiß nicht, wann Mitterlehner übernommen hat.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Na, dazwischen gab es noch Herrn Spindelegger.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ach so, Entschuldigung, habe ich vergessen.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): 2014 war er offenbar nicht mehr Generalsekretär der ÖVP.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wer? Herr Kaltenegger?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kaltenegger, ja.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das weiß ich nicht. Ich meine, er war 2015 noch Generalsekretär.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ist er Ihnen als Generalsekretär der ÖVP begegnet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich mit Blick auf das Verfahren 713 St 1/20k nicht beantworten.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Haben Sie Herrn Kapp schon früher gekannt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Von früher? Die Frage möchte ich mit Blick auf das genannte Verfahren nicht beantworten.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich beziehe mich nun wieder auf das Dokument, das Kollege Krainer vorgelegt hat, auf Ihre Aussage, in der Herr Daniel Kapp ja öfter vorkommt – es Kontakte gibt –, und die Zeit, die Sie da besprechen, 2014 – daher die Frage, ob Sie Herrn Daniel Kapp vorher schon gekannt haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da entschlage ich mich mit Blick auf das Verfahren 713 St 1 - -
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie den Öbag-Chef Thomas Schmid?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kennen Sie den Restaurantbetreiber Martin Ho?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann beziehe ich mich, wie gesagt, noch einmal auf das Dokument, das Kollege Krainer vorgelegt hat. Er konnte dann nicht mehr weiterlesen, daher lese ich jetzt weiter (aus den Unterlagen vorlesend): „Mag. Andreas HOLZER kannte auch die Causa Thomas SCHELLENBACHER [...]“ – Kennen Sie Thomas Schellenbacher?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Die Causa Thomas Schellenbacher?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da möchte ich mich entschlagen, auch mit Blick auf meine Verschwiegenheitspflicht.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann lese ich weiter: „Die Gespräche mit den [...] Personen aus der Sphäre der ÖVP sind im Lauf des Jahres 2015 im Sand verlaufen. Am 07.07.2015 dürfte es laut meinem Kalender noch zu einem persönlichen Treffen zwischen mir, Christoph JUNG und Mag. Fritz KALTENEGGER gekommen sein – daran habe ich aber keine Erinnerung [...]. Es kam am 05.08.2015 noch zu einer Nachfrage des Daniel KAPP, ob noch Interesse bestehe und ob ein bekannter österreichischer Rechtsanwalt an Bord geholt werden sollte. Nach Rücksprache mit meinem Mandanten wurde dies aber verneint, da Heinz Christian STRACHE nach Angaben des Oliver RIBARICH zu dieser Zeit bei dem betreffenden Anwalt ‚ein und aus‘ gegangen sei. Oliver RIBARICH verlor dann vorerst das Interesse, die Sache weiter zu verfolgen: Seine berufliche Situation hatte sich entspannt“ – et cetera et cetera.
Haben Sie nach diesem Termin am 5.8.2015 mit Herrn Kapp noch einmal Kontakt gehabt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich mit Blick auf das genannte Verfahren nicht beantworten. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann heißt es noch: „Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Auftrag mehr, die Sache weiter zu verfolgen und ich tat das auch nicht. Ich teilte das HOLZER“ – also Mag. Andreas Holzer – „telefonisch mit.“ – Haben Sie mit Herrn Holzer seither noch Kontakt gehabt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich mit Blick auf das Verfahren 711 St 1/19v nicht beantworten.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann möchte ich ein Interview vorlegen, dass im „Standard“ am 27. Jänner 2021 erschienen ist, und zwar geht es mir da um zwei Passagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Die eine Passage ist auf Seite 7 von 10, bei der ersten Frage des „Standard“: „Ein Angebot [...].“ – Haben Sie es?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): 7 von 10, oben: „STANDARD: Ein Angebot gab es auch an die SPÖ. In Wien wird gern getuschelt. Glauben Sie, dass Informationen über das Video bis zur ÖVP durchgedrungen sind?“ – Antwort Hessenthaler: „Kurioserweise hat Gudenus mir schon am Abend vor dem Treffen in der Finca [...] gesagt, sie hätten Warnungen aus dem Kurz-Umfeld bekommen, dass sie jemand mit einem Video reinlegen wolle, und deshalb müssten wir vorsichtig sein. Ich glaube, das liegt daran, dass M.“ – also Sie – „nach dem Treffen im Sofitel mit einem Journalisten gesprochen hat, der das entgegen Verschwiegenheitsabreden direkt ins ÖVP-Umfeld getragen haben dürfte. Das war mit ein Grund, warum danach deutsche Medien kontaktiert wurden.“
Ich frage Sie jetzt natürlich nicht nach dem Namen des Journalisten, aber: Haben Sie überhaupt mit einem Journalisten darüber geredet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das möchte ich mit Blick auf die anhängigen Ermittlungsverfahren nicht beantworten. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Die Frage, ob es ein Gespräch mit einem Journalisten gegeben hat, ist schon selbstbelastend, Herr Dr. Pöschl?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Kann Selbstbelastung sein, selbstverständlich. Das kann ein entscheidender Punkt sein, ob er darüber mit einem Journalisten gesprochen hat oder nicht.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie kennen aber Journalisten aus dem ÖVP-Umfeld?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch diese Frage möchte ich nicht beantworten.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Dr. Pöschl schaut skeptisch.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Es besteht der Konnex - - Was ist ein Journalist aus dem - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist ja unbestimmt, Herr Dr. Brandstätter. Wo beginnt das ÖVP-Umfeld?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich sage jetzt nicht, was ich mir denke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, Herr Kollege Brandstätter, das ist auch eine unterstellende Frage. Nehmen Sie bitte den § 41 Abs. 2 ernst!
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja. Dann möchte ich das zweite Zitat vorlesen: „Welche Reaktion auf das Video haben Sie erwartet?“, fragt „Der Standard“. Antwort: „Ich ging nie davon aus, dass das Video zum Rücktritt führen würde. Ich dachte, es wird ein Skandal, es wird einen U-Ausschuss geben, aber Kurz wird an Strache festhalten, weil er nur mit ihm stramm rechte Politik machen kann.“
Hat Sie das Thema rechte Politik beschäftigt? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Das Thema?) – Das Thema rechte Politik. Sie haben eine Vorstellung, was rechte Politik bedeutet? Ist das etwas, was Sie beschäftigt hat?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ja?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, das beschäftigt mich oder hat mich beschäftigt.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): In welchem Sinn?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich bin ein nicht unpolitischer Mensch und ich interessiere mich dafür – ja.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe das nicht verstanden, Entschuldigung.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich bin politisch nicht uninteressiert (Abg. Brandstätter: Ja!), deswegen hat mich auch in abstrakter Hinsicht das Thema rechte Politik interessiert. Ich habe darüber gesprochen, sinniert, mir Gedanken darüber gemacht.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Okay. Dann möchte ich noch eine anonyme Anzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 12. September 2019 vorlegen, die im Internet leicht verfügbar ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist das für ein Dokument?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das ist noch nicht im Akt. Das ist ein Dokument, das, wie gesagt, im Internet leicht zu finden ist. Haben Sie es jetzt? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!)
Das ist, wie gesagt, eine anonyme Anzeige. Sie werden als möglicher Zeuge genannt, und dann werden noch andere mögliche Zeugen beziehungsweise Beitragstäter genannt. Ist Ihnen diese Anzeige bekannt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe sie gelesen, ja.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber: War Ihnen diese Anzeige vorher schon bekannt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu möchte ich mit Blick auf die Ermittlungsverfahren, insbesondere auf das Verfahren 713 St 1/20k, nichts sagen.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Die Anzeige – wie gesagt, es ist eine anonyme Anzeige, Sie werden als Zeuge genannt – bezieht sich auf sehr viele Vorfälle: Geld in einer Sporttasche in einem Kofferraum bei Herrn Strache, verschiedene SMS von Herrn Strache, die an dritte Personen verschickt wurden, Rechnungsbelege, die systematische Veruntreuung im Parteiapparat der FPÖ belegen sollen, et cetera, also alles Informationen, bei denen man davon ausgehen kann, dass Sie diese haben oder hatten.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verweise auf die Urkunde, die ich vorgelegt habe. All diese Themen, die in dieser Anzeige angesprochen sind, sind im Verfahren 713 St 1/20k thematisiert, sodass ich nicht antworten kann.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Es gibt in dieser Anzeige auch folgenden Verweis – also der anonyme Anzeiger schreibt das –: „Ich sehe mich zu diesem Zeitpunkt zu einer Anzeige genötigt, da mir auch mitgeteilt wurde, dass die oben genannten Materialien Andreas HOLZER, dem heutigen Leiter der Soko“ Ibiza, „bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt bekannt gemacht wurden und [...]“ dass offenbar in diese Richtung nicht ermittelt wurde.
Sehen Sie da auch ein Problem, dass die Behörden offenbar viele Informationen hatten und einfach nicht ermittelt haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte Ermittlungen oder Nichtermittlungen von Behörden nicht kommentieren. Ich würde mich damit der Gefahr der Selbstbelastung aussetzen.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Aber haben Sie Verständnis für die Emotion des Anzeigers?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ob ich Verständnis für die Emotion des Anzeigers habe? – Auch das lässt Rückschlüsse auf Motivlagen zu - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment! – Herr Verfahrensrichter, das ist - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn die Frage überhaupt zulässig wäre, dann müsste sie, glaube ich, anders gestellt werden: Halten Sie das, was in dieser Urkunde drinnen steht, für richtig?, das wäre die korrekte Frage.
Ich würde aber doch meinen, dass ein Entschlagungsgrund, den die Auskunftsperson hier schon immer wieder ins Treffen geführt hat, auch dafür zutrifft, denn es geht ja hier in Wahrheit um all diese Dinge, die im Vorfeld der Erstellung des Videos passiert sein sollen und die Gegenstand dieses Strafverfahrens sind.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Und das ist eine Suggestivfrage!
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Dann will ich aber trotzdem festhalten, dass hier jemand – wie gesagt, anonym – mit sehr, sehr viel Insiderwissen darauf verweist, dass die Behörden, dass die Polizei genau dieses Wissen über offensichtliche Straftaten hatten und nicht untersucht haben. Das ist etwas, was ich hier in diesem Ausschuss festhalten möchte, weil ich das denn doch erstaunlich finde – und ich sehe Herrn Dr. Mirfakhrai nicken.
Ich bedanke mich vorerst und habe noch ein bisschen Zeit, die ich mitnehmen möchte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es gibt keine Zeit zum Mitnehmen, weil Sie um 23 Sekunden überzogen haben.
*****
Herr Abgeordneter Mag. Gerstl ist als Nächster an der Reihe.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Mirfakhrai, kennen Sie Christoph Edgar Jung?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, den kenne ich.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sind Sie mit ihm befreundet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich nicht beantworten – wegen der Gefahr der Selbstbelastung mit Blick auf die genannten Verfahren. Es könnte Rückschlüsse auf Motivlagen geben, und er ist auch Zeuge im Verfahren 711 St 1/19v, also eine zentrale Figur.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich lege Ihnen dazu ein Dokument mit der Nummer 70367 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Christoph Edgar Jung ist der Marketingchef der NEOS – nur für alle zur Information.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich glaube, das ist ein falscher Vorhalt. – Christoph Edgar Jung ist der Marketingchef der NEOS, der aktuelle Marketingchef der NEOS?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist unsere Recherche im - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: Vielleicht sollte man die NEOS dazu befragen, ob das stimmt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Ich glaube, das ist - -
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sagen Sie uns Ihre Kenntnisse zu Herrn Christoph Edgar Jung!
Dr. Ramin Mirfakhrai: Also ich wiederhole: Hier wird der Vorhalt gemacht, dass Herr Jung der Marketingchef, der aktuelle Marketingchef der NEOS ist. – Das ist mir nicht bekannt, dass das so ist.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was ist Ihnen von Herrn Edgar Jung bekannt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Was mir von Herrn - -
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was ist Ihnen von ihm bekannt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verstehe den Bezug zum Untersuchungsgegenstand nicht. Ich bitte um Konkretisierung.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Zur Geschäftsordnung!
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung. – Bitte.
*****
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin kein Experte, aber das wäre mir bekannt. Herr Jung ist sicher aktuell nicht Marketingchef der NEOS, davon bin ich überzeugt. Wann er das war, kann ich nicht sagen. – Kollegin Krisper? – Sie weiß es auch nicht. – Aber er ist aktuell sicher nicht Marketingchef der NEOS. – Das nur zur Klarstellung. Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Jung bitte, Herr Verfahrensrichter, denn wir haben ja das eine Dokument schon gehabt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Gerstl, können Sie die Frage – zu Jung nämlich – noch einmal wiederholen?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Außerhalb der Redezeit: Meine Frage war, ob er Christoph Edgar Jung kennt. Daraufhin hat er gesagt: Ja. – Und dann habe ich ihm das Dokument vorgelegt und habe das mit einem Satz eingeleitet. Ich habe keine Frage gestellt.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dann habe ich auch keine überhört.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann bitte eine Frage zu stellen. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.) – Bitte, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zu Kollegen Brandstätter: Wenn man das Xing-Profil von Herrn Jung anschaut, steht dort, dass er Marketingchef der NEOS ist. Also entweder hat er seine Seite nicht aktuell, oder Sie wissen es nicht. (Abg. Brandstätter: Auf Xing - -?) – Auf Xing, auf seinem Profil.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich werde das jetzt herausfinden und gleich melden.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir sind nicht in einer Diskussion.
*****
Herr Abgeordneter Gerstl stellt die Fragen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wenn Sie auf die Seite 33 von dieser Zeugeneinvernahme von Herrn Christoph Edgar Jung schauen – auf seiner Seite, auf der steht, dass er „Head of Marketing [...] NEOS“ ist –, so heißt es hier, dass er mit Ihnen „eng [...] befreundet“ wäre. Ist das auch Ihre Meinung, dass Sie „eng miteinander befreundet“ sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage bezieht sich auf meine Privatsphäre. Ich verstehe den Bezug zum Untersuchungsgegenstand nicht. Ich will sie nicht beantworten.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es geht um Ihr Verfahren, es gibt eine Zeugeneinvernahme – das hat sehr viel mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ob jemand ein guter Freund von mir ist?), aber es war ein guter Ablenkungsversuch von Ihnen.
Dann darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Seite 37 im selben Dokument lenken, und zwar auf den Punkt „Anmerkung“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Frage war es? Ich habe noch keine gehört?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich lasse ihn einmal die zweite Halbseite ab „Anmerkung“ auf Seite 37 lesen. (Abg. Brandstätter hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung dazwischen?
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Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ja bitte, zur Klarstellung: Herr Christoph Jung war bis 2016 im Büro von Philipp Maderthaner – Klammer auf: ÖVP; Klammer zu – tätig und war zwischen 2016 und 2019 Marketingleiter bei den NEOS; und wie mir mein Informant nebenbei auch sagt, war er offenbar mit Herrn Dr. Mirfakhrai in der Schule, und Joschi Vetter offenbar auch. Ich weiß nicht, ob das stimmt, ob das auch eine Bedeutung hat, aber jedenfalls: Zu dem Zeitpunkt, über den wir hier offensichtlich reden, war Herr Jung sehr ÖVP-nahe – um das auch klarzustellen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Wir haben nun die Bestätigung, dass Herr Jung bei den NEOS Marketingchef war.
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Sie haben zuvor – ich bin jetzt wieder bei meiner Fragestellung – Herrn Kollegen Krainer Ihre Eingabe bestätigt, die Sie gemacht haben. Hier wird diese Eingabe, die Sie gegenüber der Kriminalpolizei gemacht haben, dass Sie von Christoph Jung erfahren haben, „dass man sich von Seiten Daniel KAPP / [...] Fritz KALTENEGGER [...] für den Drogenkonsum des Strache interessieren würde“, Herrn Christoph Jung vorgehalten, und er antwortet:
„KAPP kenne ich nicht. Ich habe keine Vermittlerfunktion [...]“
Also wenn Sie das zuvor gegenüber Herrn Krainer bestätigt haben – und hier heißt es, dass Herr Christoph Jung das nicht sagt, was Sie sagen –, dann werden Sie hier jetzt wahrscheinlich den Tatbestand der Verleumdung vollendet haben.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Herr Gerstl, der Vorhalt ist falsch. Ich habe ein Zitat bestätigt. Herr Abgeordneter Krainer hat gefragt: Zitiere ich das richtig? Und ich habe das bejaht, nicht mehr. Ich habe nicht den Inhalt bestätigt, ich habe das Zitat bestätigt.
Ich bitte auch Sie, den Tatbestand der Verleumdung - - In diesem Zusammenhang würde ich sehr vorsichtig sein, weil das könnte wiederum selbst den Tatbestand der Verleumdung bilden. Also nein, ich habe ein Zitat bestätigt – dass Herr Krainer richtig liest –, aber nicht den Inhalt bestätigt. Ich bitte um einen korrekten Vorhalt.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das bedeutet, dass das Zitat von Ihnen damals falsch war und durch Herrn Christoph Jung widerlegt wurde. – Okay. Darf ich Sie noch bitten, in dieser Aussage noch auf die Seite 36 zu gehen?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, dass ich das noch einmal klar fürs Protokoll habe: Sie haben nur das Zitat - - Der Verfahrensrichter hat das natürlich auch inhaltlich als solches so gesehen, denn das Zitat zu bestätigen, dass es so gestanden ist, dazu braucht es keine Bestätigung.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein, nein.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das brauche ich nicht zu bestätigen, Herr Doktor, denn das ist letzten Endes hier am Zettel gestanden, und Ihre Bestätigung geht ja nicht dahin gehend, dass ein Zettel da liegt, wo das draufsteht. Das brauchen wir sicherlich nicht, sondern wir haben es als inhaltliche Bestätigung dieser damaligen ergänzenden Beschuldigtenäußerung verstanden. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!) Also wenn Sie das jetzt widerrufen, dann - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich widerrufe gar nichts. Herr Krainer hat mich gefragt: Zitiere ich das richtig?, und ich habe das bejaht. Ich habe mich zum Inhalt nicht geäußert. Er hat es vorgelesen und hat mich nicht gefragt, ob das stimmt oder nicht stimmt. Er hat präzise gefragt: Zitiere ich das richtig?, und das habe ich bejaht. Ich habe mich zum Inhalt nicht geäußert.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann muss man das im Protokoll richtigstellen, dass es keine inhaltliche Bestätigung dieser Aussage war, sondern nur dafür, dass Herr Krainer den Zettel richtig vorgelesen hat. Wir nehmen es zur Kenntnis.
Bitte, Herr Verfahrensanwalt.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Die Vertrauensperson hat mich auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es wirklich die Frage nach dem korrekten Zitat war, was natürlich juristisch eine wesentliche Bedeutung hat, weil die Auskunftsperson hier unter Wahrheitspflicht steht. Das heißt, es ist wirklich zu unterscheiden: Die Frage war konkret nach der Richtigkeit des Zitats.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na ja, das ist aber bitte nur eine Vorleseübung gewesen.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ja richtig, es war auch nur eine Vorleseübung.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay.
Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Nur, wenn man es inhaltlich bestätigen würde, würde das unter Wahrheitspflicht bestätigt worden sein. Das war es explizit nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay, der Verfahrensrichter hat es auch so gesehen. – Herr Abgeordneter Krainer.
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, das war relativ klar, denn hätte ich um eine inhaltliche Bestätigung ersucht, hätte sich die Auskunftsperson wohl entschlagen, wie sie sich bei allen inhaltlichen Fragen entschlagen hat. Insofern, glaube ich, erübrigt sich jede Protokollrichtigstellung, weil das – wie ich den Stenographischen Dienst kenne – im Protokoll auch richtig wiedergegeben wird. Dass es hier Einzelne, wie zum Beispiel der Vorsitzende, anders verstanden haben, okay, aber wenn ich inhaltlich etwas gefragt hätte, hätte ich eine Entschlagung gekriegt. Ich habe keine einzige Entschlagung bekommen, weil ich ja weiß, wie ich frage.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Mich hat der Verfahrensrichter darauf aufmerksam gemacht, dass er es inhaltlich verstanden hat. Ich möchte daher ausdrücklich zu Protokoll geben, dass es keine inhaltliche Akzeptanz gefunden hat.
Bitte, Herr Abgeordneter Gerstl ist an der Reihe.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ja, damit ist sozusagen der Spin des Herrn Kollegen Krainer ad absurdum geführt, vielen Dank Herr Dr. Mirfakhrai.
Wir kommen wieder zur Seite 36 in dem Dokument. Ich bitte Sie, die dritte Frage und die dazugehörige Antwort zu lesen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Die Frage der Polizei geht an Herrn Jung, den NEOS-Mann Jung: „Mit wem haben Sie über das Treffen mit Ribarich und Mirfakhrai, bzw. über dessen Inhalt, gesprochen?“
Antwort des Herrn Jung: „Ich habe das jemanden von den NEOS erzählt“ – darunter sagt er, dem Klubdirektor der NEOS, Herrn Egger – „und auch jemanden aus dem erweiterten Kreis der SPÖ. Wenn man es parteipolitisch sehen möchte, gab es von mir also Informationen an NEOS, SPÖ und ÖVP.“
War das in Ihrem Auftrag?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage möchte ich wegen der Gefahr der Selbstbelastung nicht beantworten. Diese Einvernahme entstammt dem Akt 711 St 1/19v und ist dafür zentral, deswegen entschlage ich mich.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sagen Sie einmal, gab es einen Auftraggeber von Ihnen noch für das Ibizavideoprojekt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich auch da entschlagen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie mit irgendjemandem im Ibizavideoprojekt zusammengearbeitet?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da möchte ich mich auch entschlagen. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie sich mit jemandem gegen die rechte Phalanx politisch beraten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage betrifft die Motivlage. Ich möchte sie nicht beantworten, es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber Sie haben zuvor gesagt, dass Sie manche Handlungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sehen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe die Frage lediglich abstrakt diskutiert und erörtert.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie verfassungsrechtlich gerechtfertigt ein Interesse, die rechte Politik zu verhindern?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist vom Untersuchungsgegenstand, meine ich, nicht gedeckt, zudem betrifft das Motivlagen für das Verfahren 711 St 1/19v und ist daher ermittlungsrelevant. Ich entschlage mich.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich halte die Frage schon vom Untersuchungsgegenstand gedeckt, allerdings würde ich da einen Entschlagungsgrund akzeptieren.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke, die Fragezeit ist zu Ende.
Abgeordneter Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nur eine einzige Frage. Also das Dokument, das ich zuerst zitiert habe und dann Kollege Brandstätter quasi vollendet zitiert hat, das haben wir wortgetreu vorgelesen. Das ist wortwörtlich zitiert aus einer ergänzenden Beschuldigtenaussage von Ihnen, die schriftlich von Ihrem Anwalt den Behörden übermittelt wurde.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Stimmt es, dass dieser ergänzenden Beweisaussage auch umfangreiche Dokumentationen beigelegt sind – Sie sehen die auf den Seiten 13, 14, 15, 16, 17 fortfolgende –, die diese Kommunikation mit den genannten Vertretern – ÖVP-Vertretern Halper, Suppan, Kaltenegger und Kapp – belegen?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Dokumente meinen Sie? Ich kann die nicht lesen. Wer kann das entziffern, welche Dokumente das sind?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 67883, Seite 13 fortfolgende.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unlesbar.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist dann meine nächste Frage. Sie sind auf der Seite 7 aufgezählt – das ist natürlich außerhalb meiner Fragezeit, denn ich bin ja zum Fragenstellen hier und nicht zum Beantworten; wenn ich Fragen des Vorsitzenden beantworte, sind die immer außerhalb der Fragezeit.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Noch einmal - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf der Seite 7 sind die Beilagen aufgezählt. Sind das diese Beilagen, die hier aufgezählt sind? Teilweise sind sie lesbar, teilweise nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Da ist keine einzige lesbar.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Gehen wir auf die Seite 13: Wissen Sie, was das ist? Das ist zum Beispiel für uns nicht hervorragend lesbar. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich kann es nicht lesen, aber ich kann Ihnen gerne eine leserliche Kopie oder dem Ausschuss eine leserliche Version zur Verfügung stellen, wenn das erwünscht ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das wäre sehr nett, denn auf den Seiten 14 und 15 gibt es offenbar Abdeckungen von Fotos. Deswegen meine Frage: Sind diese Fotos im Original auch abgedeckt, in dem Fall geweißt? Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das im Original auch geweißt wäre, oder ist das nur gegenüber dem Untersuchungsausschuss seitens des Bundeskriminalamts oder des Justizministeriums geweißt worden?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Da fühle ich mich jetzt überfordert, das zu beantworten. Ich stelle diese Unterlage, wenn es erwünscht ist, gerne dem Ausschuss zur Verfügung, dass auf - - (Abg. Krainer: Das wäre sehr nett!) Ich würde da um eine Aufforderung bitten, ich kann Ihnen das in leserlicher Form zur Verf- - Ich habe den Akt jetzt nicht da.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das wäre sehr nett (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!), weil uns unklar ist - -, weil da offenbar irgendetwas abgedeckt wurde. Das sind offenbar Fotos, von denen Teile abgedeckt wurden (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!), und das hätte uns interessiert, ob das von Ihnen abgedeckt wurde oder von Behörden.
Nächste Frage: Hatten Sie im Juli, August 2017 Wahrnehmungen darüber, dass die ÖVP sehr erfolgreich Großspenden einkassiert – medial?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Mir sind da keine konkreten Wahrnehmungen erinnerlich. Ich weiß nicht, wie mein Wissensstand 2017 war. Der Wissensstand heute würde das belegen, aber der damalige Wissensstand, da müsste ich irgendwas erfinden, das möchte ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Hintergrund meiner Frage ist relativ einfach: Es ist ja belegt, dokumentiert und auch von den jeweiligen Parteien offen eingestanden, dass es Kontakte zwischen Ihnen und der SPÖ gab, zwischen den NEOS und Ihnen, und es geht da immer auch um eine finanzielle Absicherung Ihres Mandanten – und die ÖVP bestreitet irgendwelche Kontakte. Das, was mich irritiert, ist, dass man, wenn man für einen Mandanten Geld will, aus Motiven, die der Leiter der Soko Ibiza, zumindest laut dem vorhin Zitierten, gut nachvollziehen kann, nur zu denen hingeht, die wenig oder gar kein Geld haben, aber nicht zu denen, von denen in allen Zeitungen steht, dass die im Geld schwimmen. Die haben ja damals, wie Sie wissen, alleine die Wahlkampfkosten ums Doppelte überschritten; und das war ja damals auch Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung.
Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass 2017/2018 auch die ÖVP kontaktiert wurde, in Bezug - -, also nicht nur 2015/2016 oder 2014/2015, sondern auch 2017/2018?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich muss mich da entschlagen, mit Blick auf die Verfahren 711 St 1/19v und 713 St 1/20k. Ich teile aber nicht Ihre Wahrnehmung, dass medial nur verbreitet ist, dass ich lediglich mit NEOS und der SPÖ gesprochen habe.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: Medial habe ich das anders gelesen, also der Vorhalt ist nicht ganz richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Hafenecker.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Mirfakhrai, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie nie journalistisch tätig waren. Jetzt ist meine Frage: Das Mitwirken am Erstellen von Videofallen und Bespitzelungen von Politikern, sind das klassische Aufgaben eines Anwaltes? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Hm!) Ist das das klassische Betätigungsfeld Ihres Berufsstandes? (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wenn Sie die Frage im Kontext mit dem Unternehmensgegenstand sehen - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist unterstellend.
Dr. Ramin Mirfakhrai: - -, nämlich ob ich meine, dass meine Tätigkeit auch die Erstellung von Vid - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine unterstellende Frage, die kann ich so nicht zulassen. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!) Stellen Sie die Frage anders!
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Würden Sie sagen, dass die Tätigkeiten, die Sie rund um die Produktion und die Vermarktung des Ibizavideos durchgeführt haben, klassische Tätigkeiten eines Anwaltes sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das ist nicht nur unterstellend, sondern auch suggestiv.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Was ist suggestiv daran?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist - - Wenn ich auf diese Frage antworten würde, würde ich ja - - Sie unterstellen eine Mitverant- -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment, Herr Doktor! Auch wenn Sie sie anders formuliert haben, bleibt sie nach wie vor unterstellend – dass es eine klassische Aufgabe eines Anwalts wäre.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann eine andere Frage, und zwar: Ihre ehemalige Lebensgefährtin, Katia Wagner, soll ja, wie es einer Aussage von „Österreich“-Herausgeber Fellner zu entnehmen ist, bereits aus dem Jahr 2017, mit diesen Drogenspuren, die mutmaßlicherweise von Ihnen beziehungsweise Ribarich organisiert worden sind, gegenüber Heinz-Christian Strache - - – Fellner soll diese von Katia Wagner angeboten bekommen haben.
Haben Sie dazu Wahrnehmungen? 2017 ist ja mutmaßlich die Zeit, in der Sie mit ihr liiert waren?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, dazu möchte ich - - Nein, ich muss mich auch da entschlagen. Es betrifft zentral die Ermittlungen rund um das Ibizavideo beziehungsweise das andere Verfahren 713 St 1/20k. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sie wissen, das ist das Material, das 2015 schon der ÖVP angeboten worden ist. Es ist scheinbar dann 2017 von Frau Wagner – sagt Herr Fellner selbst aus – dem Herrn Fellner angeboten worden. Dazu haben Sie also keine Wahrnehmungen? Sie waren mit ihr liiert.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich wiederhole es noch einmal: Ich entschlage mich hier. Ich kenne auch den Vorhalt nicht. Also Sie stellen etwas in den Raum, das ich nicht überprüfen kann, und - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir legen es vor. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Ich würde Sie bitten, sich auf die Seite 2, auf den letzten Absatz, zu fokussieren. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 2, der letzte Absatz?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: „Fellner zeugt für Strache“.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Genau, richtig. Ich möchte nur den entscheidenden Teil verlesen: „Chef und ‚Österreich‘-Herausgeber Wolfgang Fellner, dem Katia Wagner 2017 eine Haarprobe Straches vermitteln wollte. Das gibt Fellner in seiner Aussage, die er für Straches Klagebeantwortung gegen Wagner verfasst hat, zu Protokoll.“
Das heißt, Herr Fellner sagt, Ihre ehemalige Lebensgefährtin, Frau Wagner, hätte ihm 2017 Haarmaterial von Strache angeboten, aus dem man Drogenkonsum ableiten könnte – und wir wissen ja, dass es ein gleiches Angebot auch an die ÖVP gegeben hat, und deswegen wollte ich nach Ihren Wahrnehmungen dazu fragen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist kein gekennzeichnetes Dokument. Was ist das?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es ist ein Artikel aus dem „Standard“ von Laurin Lorenz vom 26. November 2019, im Internet abrufbar.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, der Vorhalt hätte ein bisschen präziser sein müssen. Wir wissen aus den Akten nicht, dass es das Angebot mit den Haarbüscheln an die ÖVP gab, sondern es gab den Wunsch der ÖVP, derartige Haarbüschel zu besorgen. – Das ist schon ein Unterschied.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage, bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ja, wie gesagt, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Na, ich entschlage mich, verweise aber auf die Überschrift dieses Beitrags: „Einstweilige Verfügung […] gegen Strache“. Offenbar sind die Aussagen von Herrn Fellner in Zweifel zu ziehen, andernfalls wäre die einstweilige Verfügung gegen Strache nicht erlassen worden. Ich bin nicht sicher, ob der Vorhalt richtig ist, aber, wie gesagt, ich entschlage mich inhaltlich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann werden wir nicht darauf herumreiten. Wir werden uns das anschauen, aber ich kann daraus nicht ablesen, dass falsch wäre, was Herr Fellner gesagt hätte.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Na, sonst gäbe es eine EV, ah, keine EV. Wenn Herr Fellner recht hätte, dann würde die EV nicht erlassen worden sein. Aber bitte, da müsste man den Prozessakt besorgen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Frau Wagner versucht hat, dieses Material der „Krone“ zukommen zu lassen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft zentral die bereits genannten Verfahren, es ist ermittlungsrelevant, und ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie mit Frau Wagner über diese Causa gesprochen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Über welche Causa?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dass Sie Zugriff auf belastendes Material gegen Strache hätten, das ja offensichtlich über Ribarich generiert worden ist.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch das betrifft die Verfahren, ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob Frau Wagner in Kontakt mit Herrn Hessenthaler war?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch das ist zentral für die Verfahren 711 St 1/19v, daher entschlage ich mich, wegen der Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Da in der gemeinsamen Wohnung […][13] gefunden worden sind, unter anderem auch in einer Damenhandtasche: Schließen Sie aus, dass diese […][14] von Herrn Hessenthaler bezogen wurden?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich sehe keinen Konnex zum Untersuchungsgegenstand bei der diesbezüglichen - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment!
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Den Konnex möchte ich insofern herstellen - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Dass natürlich immer die Gefahr mitschwingt, wenn es sozusagen zu […][15] kommt, beziehungsweise – wie soll ich sagen? – wenn […][16] unter Umständen Geld nicht erhalten, dann kann es ja auch zu Abhängigkeitsverhältnissen führen. Das heißt, möglichweise ist Frau Wagner – oder wer auch immer im Besitz oder Eigentümer dieser […][17] war – von Herrn Hessenthaler, der mutmaßlich diese […][18] geliefert hat, ja auch für gewisse Sachen herangezogen worden, unter anderem vielleicht für das Stellen einer Falle, einer Videofalle, wo dann wiederum diese Schminkaktionen bei Ihnen in der Wohnung stattgefunden haben, et cetera.
Ich möchte also trotzdem diesen Konnex mit den […][19] abschließen, um hier auch herausarbeiten zu können, ob es unter Umständen ein Abhängigkeitsverhältnis zu Herrn Hessenthaler, dem mutmaßlichen Lieferanten, gegeben hat oder nicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was war jetzt die Frage? Ich habe die Frage nicht - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ob er eine Wahrnehmung hat, dass erstens Frau Wagner mit Herrn Hessenthaler bekannt war und zweitens Herr Hessenthaler Frau Wagner vielleicht erpresst hat.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich sage dazu nichts mit Blick der Gefahr der Selbstbelastung. Ich sehe auch noch immer nicht den Konnex zum Untersuchungsgegenstand.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wissen Sie, wer der Lockvogel auf Ibiza war?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist zentral ermittlungsrelevant in den genannten Verfahren. Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage ist nur, ob Sie wissen, wer es war. Ich habe nicht gefragt, wer es war, sondern nur, ob Sie wissen, wer es war.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Könnte ich noch einmal die Frage haben? Wer der Ibizalockvogel - -
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sind Sie in Kenntnis darüber, welche Person der Lockvogel tatsächlich war? Die Oligarchennichte.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie mit Herrn Gudenus auf dem Juridicum, wo Sie zumindest zeitgleich studiert haben, irgendeine Bekanntschaft gehabt (Auskunftsperson Mirfakhrai: Nein!) oder haben Sie dort miteinander kommuniziert?
Kennen Sie Herrn Böhmermann persönlich?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist um. – Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Tomaselli.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben ja mehrere Treffen gefilmt oder filmen lassen. Haben Sie Kenntnis davon, wie viele Videos tatsächlich existieren? Wir fragen deshalb, weil wir uns natürlich auch dafür interessieren, ob unsere Akten vollständig sind.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Frau Abgeordnete! Die Fragestellung ist meines Erachtens unterstellend: Sie haben ja mehrere Videos gefilmt.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich kann es gerne umformulieren. Haben Sie mehrere Treffen gefilmt, neben dem feuchtfröhlichen Abend in Ibiza?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das kam jetzt überraschend.
Wie viele Treffen haben Sie gefilmt, neben dem Ibizaabend?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Fragestellung ist - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wie viele? Sie können sagen: Haben Sie?, aber nicht: Wie viele?, das ist unterstellend, dass er gefilmt hätte.
Ich bitte Sie wirklich, alle Abgeordnete – das ist immer wieder –, nehmen Sie § 41 Abs. 2 wirklich ernst.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie, wie viele Videosequenzen so rund um das Jahr 2017 von H.-C. Strache und Johann Gudenus existieren?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich aus den genannten Gründen.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Können Sie uns sagen, warum das Video eigentlich erst zwei Jahre nach der Herstellung veröffentlicht worden ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich muss mich auch hier entschlagen. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wenn das Projekt, wie Sie sagen, ein zivilgesellschaftliches Projekt oder ein investigativ-journalistisches Projekt war, dann wäre doch das Interesse eigentlich da, die Öffentlichkeit möglichst früh zu informieren. – Ist das korrekt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft Motivlagen für die genannten Verfahren.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch interessieren: Wer hatte eigentlich die Idee, dass Gudenus eine Pressemitteilung zum Beweis verschicken muss, also die gute Motivation mit den legendären Worten „wer/zah/lts/chaf/ft/an“ beweisen muss?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft zentral die anhängigen Verfahren. Ich entschlage mich daher. Auch diese OTS-Meldung ist Teil des Ibizaaktes.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): War das Ihre Idee mit dem „wer/zah/lts/chaf/ft/an“?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich muss mich entschlagen. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie die OTS gesehen, als sie veröffentlicht worden ist?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Richter?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich kann es auch erläutern, warum.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte erläutern Sie, warum.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die OTS-Meldung haben, glaube ich, nicht sehr viele Menschen gelesen. Der Kreis derjenigen, die sie gelesen haben, ist nicht sehr groß. Das heißt, das lässt Rückschlüsse über meine Involvierung in die ermittlungsrelevanten Sachverhalte zu. Deswegen möchte ich mich entschlagen. Es hat echt niemand gele- -
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsordnung: Also das möchte ich bestreiten, dass die OTS nur ein sehr, sehr kleiner Kreis gelesen hat – das OTS-Mail-Abo, ich persönlich habe es im Übrigen auch abonniert, ich glaube, auch sehr, sehr viele hier im Raum. Es ist sicher – da könnte man bei der APA nachfragen – ein Personenkreis von mehreren Tausend, wenn nicht 10 000 Menschen, die die OTS abonniert haben.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das war Ihre Stellungnahme. Die nächste Frage, oder?
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Er hat die Frage ja noch nicht beantwortet. Er entschlägt sich bei der Frage, ob er die OTS mit diesem Schluss bei Veröffentlichung an diesem Tag gelesen hat. Das ist doch kein Thema. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sie bis zum Ende gelesen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Den genauen Wortlaut kenne ich nicht mehr. Das ist einige Zeit her.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie überrascht, als Sie die Floskel „wer/zah/lts/chaf/ft/an“ gelesen haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich. Das würde jetzt zu weit gehen, es besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Die Frage, ob ich überrascht oder nicht überrascht über eine OTS war, lässt Rückschlüsse meiner Involvierung zu. Deswegen besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber bei Böhmermann war es auch zulässig, die Frage mit der Überraschung.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War eine andere Situation, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie eine Erklärung dafür, dass die OTS den Titel „FPÖ-Mahdalik: Auch Haselsteiner soll seine Polit-Netzwerke offenlegen“ hat? Hat der Inhalt etwas mit dem „wer/zah/lts/chaf/ft/an“ zu tun?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Es betrifft Motivlagen und lässt Rückschlüsse auf meine Involvierung zu.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel Zeit habe ich noch?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 47 Sekunden.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was? Ich habe ja noch Zeit mitgenommen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich höre Sie nicht.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ach so. Kennen Sie das Grand Hotel de l’Europe in Bad Gastein?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie besitzen dort Appartements?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft meine Privatsphäre.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie dort Journalistinnen und Journalisten getroffen? – Abstrakt relevant natürlich für den Untersuchungsausschuss. Was Sie privat tun, interessiert uns nicht.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung. Sie referenzieren offensichtlich auf einen Beitrag der „Salzburger Nachrichten“, der rezent ist. Deswegen ist es ermittlungsrelevant.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja. Die nächste Frage wäre gewesen: Haben Sie Herrn Paul Ronzheimer dort getroffen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie nehmen die 20 Sekunden mit in die nächste Runde, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Krisper.
Ich wollte jetzt nur feststellen: Diese nicht dokumentierte E-Mail – ist es richtig, dass diese Recherche von Heimat ohne Hass kommt? – Wir wollen nämlich festlegen, woher es kommt. Es soll nicht insinuiert werden, dass Ihr letztes Mal vorgelegtes Mail aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kommt. Sonst heißt es wieder: Die haben - -
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Entschuldigung! Das wurde auf buzzfeed veröffentlicht.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte?
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das wurde auf der Website buzzfeed veröffentlicht; B – U – Z – Z – F – E – E – D, buzzfeed.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay. Danke.
Die Fragen bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Mirfakhrai, ich lege ein Interview von Holzer auf Oe24.at vom 27. Mai 2020 vor (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück) und komme zur zweiten Seite, wo Holzer darauf angesprochen wird, dass Sie ihm 2015 Beweismaterial gegen Strache angeboten hätten. Holzer führt aus: „Gut, dass das erwähnt wird. Ja, ich kann mich gut erinnern. Der Anwalt ist damals bei mir aufgetaucht und hat gesagt: ‚Vor den Landtagswahlen 2015 müsst ihr mit euren Ermittlungen gegen Strache fertig sein.‘“
War das Ihrer Erinnerung nach so?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich mit Blick auf das Verfahren 713 St 1/20k und mit Blick auch auf die Urkunde, die ich heute vorgelegt habe.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (aus den Unterlagen vorlesend): „Der Typ hat dann eine Menge Geld vom Innenministerium gefordert - aber er hat uns nicht sagen wollen, von wem er das angebliche Belastungsmaterial hatte. Wir begannen trotzdem zu ermitteln [...]“
Sie sagen zwar heute nichts, aber Sie haben sehr wohl dazu in Ihrer Beschwerde ausgeführt. Ich lege Dokument 68781 vor und komme zu Seite 4; in der Beschwerde und auch im Dokument ist es die Seite 6, Punkt b. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 6, die kleine Seite 6? (Abg. Krisper: Mhm!) Punkt b, danke. Das ist die kleine Seite 6 oben und Punkt b.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da kritisieren Sie diese Ausführungen von Holzer, insbesondere den Verweis, dass Sie Geld vom Innenministerium gefordert hätten. Haben Sie sonstige Kritikpunkte gegenüber dem Verhalten von Herrn Holzer?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich entschlagen. Ich möchte Ermittlungen nicht kommentieren. Das würde zu der Gefahr einer Selbstbelastung führen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber stimmt das, was Sie in der Beschwerde ausgeführt haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch das möchte ich nicht kommentieren. Ich möchte auch mein Vorbringen nicht kommentieren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist Ihre Beschwerde.
Wann haben Sie Herrn Holzer getroffen.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wann habe ich den - - Auch das ist Gegenstand der Ermittlungen, ermittlungsrelevant, und deswegen entschlage ich mich. (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Inwiefern?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich verweise auf das Verf- -, auf den - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es wird doch nicht der Leiter der Soko in ein Verfahren verwickelt sein, in das Sie auch verwickelt sind. (Heiterkeit der Fragestellerin.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, als Zeuge in einem Verfahren, als ermittlungswesentlich - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Lassen Sie mich noch einmal mit dem Herrn Verfahrensrichter kurz Konzil halten! (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter. – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Herr Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Von wann diese Beschwerde ist und ob sie dem entspricht, was da ist, das muss er sagen, aber wann er Holzer getroffen hat, das muss er nicht sagen. Also wann die Beschwerde eingebracht worden ist, ist schwarz auf weiß, dazu muss er sich auch bekennen, aber inhaltlich muss er sich dazu nicht bekennen, auch wenn er vielleicht selbst seinerzeit die Beschwerde eingebracht hat. Daraus können wir unsere Schlüsse ziehen, aber er braucht heute zu dieser Beschwerde inhaltlich nicht Stellung zu nehmen. (Abg. Gerstl hebt die Hand.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Kollegin Krisper hat gefragt, inwiefern er sich da selbst belasten könnte. Daher möchte ich da noch einmal auf das verweisen, was Herr Dr. Mirfakhrai vorgelegt hat: 713 St 1/20k.
Da geht es um den Verdacht der Verleumdung, weil Herr Dr. Mirfakhrai die Verdächtigung gegenüber Heinz-Christian Strache und Beamten Oberrat Mag. Andreas Holzer und Dieter Csefan falsch ausgesprochen hat. Das heißt, in dem Moment, in dem er hier zugibt, was er gesagt hat, oder wenn das falsch gewesen wäre, würde er sich selbst belasten. Das ist das Verfahren, das gegen ihn wegen Verleumdung, wegen falscher Aussagen gegenüber Herrn Mag. Holzer läuft.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 66430 vor, den Amtsvermerk, den Herr Holzer aufgrund Ihres Gesprächs am 27.3.2015 angelegt hat, wonach Sie sehr substanziiert zu fünf Punkten ausführen, welche möglichen Korruptionshandlungen und sonstige Delikte Strache vermeintlich getätigt hat. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Interessant ist, dass auf der einen Seite Herr Holzer laut Seite 16 oben, Seite 3 unten dann zu Ihnen gesagt hat: „Von einer Weitergabe von Informationen an [...] Medien vor Abschluss der polizeilichen Ermittlungen sei aus Sicht des .BK ausdrücklich abzusehen“, und andererseits eigentlich nicht ermittelt hat.
Meine Frage ist: Im letzten Absatz wird ausgeführt, er hätte Sie mehrmals zu erreichen versucht, Herr Dr. Mirfakhrai. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Warten Sie! Ich habe noch nicht einmal die Unterlage. Das, was Sie vorgelegt haben, ist der Amtsvermerk des Herrn Mag. Holzer?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Den hat er schon. Ja, bei Holzer selbst auch, genau.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage außerhalb der Redezeit: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Herr Holzer versucht hat, Sie zu erreichen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich muss mich mit Blick auf das anhängige Verfahren 713 St 1/20k entschlagen, möchte aber die Aufmerksamkeit auf das Datum des Aktenvermerks richten. (Abg. Krisper: Richtig!) Das soll am 27.3.2015 entstanden sein, und trotzdem wird darin kritisiert, mich erreichen zu wollen, am selben Tag. Also ich weiß nicht, wann er das versucht haben will.
Rein aus der Logik heraus: Wenn der Aktenvermerk vom 27.3.2015 ist, von dem Tag, an dem ich angeblich dort bin, wie will er mich dann versucht haben zu erreichen, wenn ich eh bei ihm war? Das verstehe ich nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er führt auch am 27.3. aus, Sie „zwischen 27.3. [...] und 29.6. [...]“ versucht zu haben zu erreichen. Deswegen lege ich Dokument – von mir bei Holzer eingebracht – 65196 vor. Das ist derselbe Amtsvermerk ohne diesen zusätzlichen Absatz, in dem er behauptet, versucht zu haben, Sie zu erreichen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Können Sie sich diesen Unterschied erklären? Ist das eine seriöse Aktenführung, wie Sie sie als Anwalt sonst kennen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich mit Blick auf die anhängigen Verfahren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Protokoll von Herrn Holzer, meine Befragung von Herrn Holzer zu diesem Thema vor, Seite 56 folgende (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück), in der er sinngemäß ausführt – aber Sie können es sich gerne anschauen –, das wäre - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist um. Bitte kommen Sie schnell zur Frage!
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - -, das wäre in Absprache mit der Staatsanwaltschaft passiert. Wir haben urgiert, den Akt zu erhalten. Die Justiz hat gesagt, es gäbe nur diesen Amtsvermerk und keinerlei Korrespondenz.
Können Sie sich das erklären?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich mit Blick auf die - - (Abg. Krisper: Pardon!) Ich entschlage mich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt in der nächsten Runde Abgeordneter Gerstl.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Mirfakhrai, Sie können gleich bei dem Amtsvermerk bleiben, den Frau Kollegin Krisper vorgelegt hat. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welcher?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das ist 66430, Seite 14.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo? Welche Seite?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Seite 14, zweiter Absatz.
Am 27. März 2015 kommen Sie zu Herrn Holzer, und Sie geben dabei an, dass es für Sie und Ihren Mandanten „schwierig war, sich an die Polizei zu wenden, da sie annehmen, dass die Polizei sehr FPÖ nahe steht und sie sicher gehen wollen, dass ihr Anliegen streng vertraulich bearbeitet wird.“ Deswegen gehen Sie zu Herrn Mag. Holzer.
Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich meine, dass diese Frage ermittlungsrelevant ist, und ich entschlage mich daher. Sie halten mir einen Aktenvermerk, einen Teil eines Aktes eines laufenden Ermittlungsverfahrens - - Wenn ich mich dazu äußere, besteht die Gefahr der Selbstbelastung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zur Geschäftsordnung! Sie haben sich gerade zuvor zu diesem Akt inhaltlich geäußert, indem Sie darauf hingewiesen haben, dass der letzte Absatz nicht entsprechen kann, weil er am 27.3. erstellt worden ist und es um den Zeitraum bis 29.6.2015 geht. Hier haben Sie inhaltlich Stellung genommen.
Herr Kollege Holzer hat uns hier erklärt, es handelt sich um einen fortgesetzten Aktenvermerk. Also wollen Sie jetzt den letzten Absatz und auch den zweiten Absatz, den ich Ihnen vorgehalten habe, bestreiten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Herr Abgeordneter! Ich habe mich nicht inhaltlich dazu geäußert, sondern lediglich formal, und auf eine Diskrepanz bezüglich des Datums hingewiesen. Das ist keine inhaltliche Einlassung. Es ist einfach unlogisch, wenn etwas mit 27.3. datiert ist, Sachverhalte, die in der Zukunft liegen, zu dokumentieren. Ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um einen fortlaufenden Aktenvermerk handelt. Das ist keine inhaltliche Einlassung. Herr Holzer hat keine Glaskugel.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also Sie haben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Richtig!)
Dann darf ich Ihnen den Akt mit der Nummer 65548 vorlegen, Seite 14. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Da geht es um die Einvernahme des Herrn Thomas Landgraf, des ehemaligen Pressesprechers von Herrn Faymann. Im Zuge von Vorfelderhebungen der Polizei wurde ein Gespräch von ihm abgehört, in dem er bestätigt, dass er gesagt habe: „‚WIR HABEN DIE 3 MILLIONEN NICHT ZUSAMMENGEBRACHT, DIE SIE WOLLTEN‘ [...] Wir haben darüber gesprochen, dass der SPÖ das Video im Zuge des letzten Wahlkampfs 2017 zum Kauf angeboten wurde.“
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich mit Blick auf die anhängigen Ermittlungsverfahren.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich Ihnen das nächste Dokument mit der Nummer 65445, Seite 83 und 84, vorhalten.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die gesamte Urkunde?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vor allem Seite 2 und 3 – Entschuldigung! – , das ist natürlich Seite 83 und 84. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Es handelt sich um einen Telefonmitschnitt von Herrn Oliver Ribarich, dem ehemaligen Sicherheitschef von Heinz-Christian Strache, mit Frau Wildfellner, damals hochrangige Beamtin im Ministerium von Herrn Strache, nunmehr Generalsekretärin des Herrn Vizekanzler Kogler, in dem ganz intensiv über die FPÖ und Herrn Strache und auch über die Immobilienmaklerin hergezogen wird.
Ich will gar nicht genau ausführen, was da alles steht. Er sagt dann: „i hätt ka Video braucht sag i, [...] weil wenns mir am Arsch gehen, ja, schieß i die Partei in die Einstelligkeit, ja. Mahlzeit...“
Frau Wildfellner bestätigt das alles, und danach verlangt er eine Belohnung. Er redet noch über den Kabinettschef von Herrn Heinz-Christian Strache als „Schleimscheisser“, und er sei „ein richtig feiger Hund“.
Das ist also eine ganz arge Sprache.
Dann sagt er noch: „Sonst muss i wirklich, sonst geb ich des nämlich“ - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist um. Bitte kommen Sie zur Frage!
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): „[...] sonst geb ich des in Anwalt, sonst hau i denen einfach so ane in de Goschn [...]“
Hat er Sie dazu beauftragt, seine Belohnung bei Heinz-Christian Strache einzufordern? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich habe mir nichts anderes erwartet.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf noch einmal auf das Dokument, das ich Ihnen in der ersten Runde vorgelegt habe, zurückkommen, auf Seite 8, und den, glaube ich, wesentlichen Satz zitieren. Nachdem Sie eben diese bestellten Büschel Haare bekommen haben, waren ein Herr Halper und ein Herr Suppan bei Ihnen. Dann steht da wortwörtlich: „Dabei teilten mir die beiden Herren mit, dass kurzfristig ein Betrag von EUR 40.000,00 bis EUR 70.000,00 bewerkstelligt werden könne. Das war Oliver RIBARICH aber zu wenig.“
Ich habe jetzt an und für sich alle Ihre Aussagen, schriftlichen Eingaben gelesen. Das ist das einzige Mal, dass ich lese, dass eine Partei Geld für Material geboten hat. Habe ich irgendetwas übersehen? Haben Sie Wahrnehmungen, dass Sie selber Aussagen gegenüber Behörden – entweder mündlich oder schriftlich – mit dem Inhalt getätigt haben, dass Parteien für Material Strache betreffend Geld geboten hätten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nicht inhaltlich, sondern formal: Der Vorhalt ist nicht ganz richtig. Sie sagen, die ÖVP hätte geboten. Ich lese das nicht raus.
Die Formulierung ist im Passivum, also ohne Bezug auf die ÖVP: „Dabei teilten mir die beiden Herren mit, dass kurzfristig ein Betrag von EUR 40.000,00 bis EUR 70.000,00 bewerkstelligt werden könne.“ – Ohne, dass dort das Wort ÖVP steht. Deswegen ist der Vorhalt, dass die ÖVP das angeboten hätte, unrichtig – ohne mich jetzt inhaltlich einzulassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sondern nur der Leiter der politischen Akademie der ÖVP und der bekannte ÖVP-Anwalt Werner Suppan. Das sind ja die zwei Herren. Insofern muss man es auf die zwei reduzieren. Das ist mir klar, ja.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das mag Ihre Interpretation sein, aber das Wort ÖVP ist hier nicht rauszulesen. Deswegen ist die Fragestellung unterstellend.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe sie schon modifiziert. Die Fragestellung war – ich kann sie gerne außerhalb der Redezeit wiederholen –: Es ist überhaupt das einzige Mal, dass ich irgendwo lese, dass Vertreter oder parteinahe Personen oder sehr parteinahe Personen Ihnen Geld für Material bieten. Ich habe das bei keiner schriftlichen oder mündliche Aussage von Ihnen sonst irgendwo gelesen. Habe ich da etwas übersehen? Haben Sie Wahrnehmungen, dass Sie selber gegenüber Behörden schriftlich oder mündlich angegeben hätten, dass Personen, vor allem parteinahe Personen, Geld für Material geboten hätten?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte auch meine Aussagen und meine Vorbringung vor Behörden nicht kommentieren. Es besteht die Gefahr der Selbstbelastung. Deswegen entschlage ich mich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es hat keiner von kommentieren gesprochen, sondern nur von zitieren.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich wiederhole es noch einmal: Ich werde das, was ich vor den Behörden gesagt habe oder was ich vorgebracht habe, nicht kommentieren, werde Ihre Frage jetzt weder verneinen noch bejahen, weil ich mich sonst der Gefahr der Selbstbelastung aussetze.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das verstehe ich jetzt nicht, aber ich muss ja nicht immer alles verstehen.
Eine letzte Frage habe ich noch: Haben Sie abseits Ihrer umfangreichen Verschwiegenheitsmöglichkeiten noch irgendwie einen sinnstiftenden Beitrag für diesen Ausschuss?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich weiß nicht, ob die Frage zulässig ist. Ich bitte diesbezüglich um Aufklärung. Ob ich etwas Sinnvolles beizutragen habe? – Ich meine, das ist beleidigend.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, darf ich Sie bitten, diese Frage noch einmal kurz zu wiederholen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es sind ja der Auskunftsperson der Untersuchungsgegenstand und die Beweisthemen mitgeteilt worden. Meine Frage ist, ob er außerhalb seiner umfangreichen Verschwiegenheitspflichten einen sinnstiftenden Beitrag für die Arbeit dieses Ausschusses leisten kann. Es ist eine offene Frage.
Jetzt sind circa 270 Fragen gestellt worden, bei gefühlten 269 hat es Entschlagungen gegeben, die meiner Meinung nach verständlich, gerechtfertigt et cetera sind. Und bevor wir jetzt noch einmal 150 Fragen probieren und vielleicht eine oder zwei beantwortet werden, habe ich eine offene Frage, ob er nicht gleich selber sagen will, welche Fragen er noch beantworten will, die in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss stehen. Wenn man der Meinung ist, die Frage wäre zu unbestimmt, dann kann ich das eh nur zur Kenntnis nehmen. Es war ja nur eine Idee, damit wir das Verfahren hier ein bisschen abkürzen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben sich die Antwort schon selbst gegeben, Herr Abgeordneter, aber wir wollen Sie trotzdem gelten lassen. Gibt es noch etwas, was Sie außerhalb Ihres Entschlagungsgrundes zu den acht Beweisthemen, zu denen Sie geladen worden sind, mitteilen wollen?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein, und ich habe mich diesem Ausschuss auch nicht aufgedrängt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, zuerst Herr Abgeordneter Gerstl, dann kommen Sie wieder dran.
*****
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss jetzt leider noch eine kurze Stufe zurückgehen, weil Sie mich nicht gesehen haben, als ich vorher aufgezeigt habe, Herr Präsident.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Krainer war zuvor verwundert, warum sich Herr Dr. Mirfakhrai selbst belasten könnte, als er die Aussage des Herrn Dr. Mirfakhrai bei der Polizei zitiert hatte. Ich kann ihn dazu aufklären. Es gibt eine Zeugeneinvernahme, nämlich - -
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte, das hat jetzt gar nichts mit der Geschäftsordnung zu tun. Das ist lächerlich! Können wir bitte weiterfragen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl ist am Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es gibt eine Zeugeneinvernahme des Herrn Dr. Halper, in der er den Vorhalt des Herrn Mirfakhrai bestreitet und im Gegenteil festhält, dass es vielmehr so war, dass vonseiten des Herrn Mirfakhrai für dieses Material Geld gefordert worden wäre. Daher ist jede Aussage, die Herr Dr. Mirfakhrai in diese Richtung jetzt treffen würde, eine, womit er sich selbst belasten könnte. Ich habe daher vollkommenes Verständnis, dass er hier keine Aussage treffen möchte.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer hat noch 40 Sekunden Zeit.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe unbeschränkte Redezeit zur Geschäftsordnung, weil natürlich das, was Herr Gerstl hier gesagt hat, inhaltlich total falsch ist, weil auch in der schriftlichen Stellungnahme und auch in den mündlichen Stellungnahmen die Auskunftsperson immer wieder darauf hingewiesen hat, dass sie auch selber, und nicht nur Herr Halper, gesagt hat, dass sie eine finanzielle Absicherung für den Mandanten braucht. Circa 80, 90 Prozent dieser schriftlichen Eingabe werden von den Personen bestätigt, und kleine Teile werden bestritten, aber sie sind bei ausreichender Aktenkenntnis wohl dokumentiert. Es ist aber egal, Herr Gerstl, ob Sie Sachen verstehen oder nicht. Es ist auch egal, ob ich immer alles verstehe. Ich darf jetzt hoffentlich zu meiner nächsten Frage kommen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich halte noch einmal zur Klarstellung fest: Es ist nicht der Inhalt bestätigt worden, sondern nur das Zitat, das Sie vorgelesen haben.
Jetzt kommen wir zu der nächsten Frage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist jetzt nicht ganz richtig. Was ich jetzt gerade gesagt habe, ist, dass Halper, Kaltenegger, Suppan und - - Wie heißt der?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist unbenommen Ihre Meinung, aber es hat nicht die Auskunftsperson gesagt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein, das ist nicht meine Meinung! Die haben 80, 90 Prozent dieser schriftlichen Eingabe bestätigt und einzelne kleine Teile bestritten. Das ist die Aktenkenntnis, die müssen Sie ja nicht haben, aber ich würde total gerne noch meine 40 Sekunden verwenden dürfen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Tun Sie das!
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Vielen Dank fürs Kommen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Der Nächste ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Mirfakhrai! Ist die Finca, auf der dieses Video auf Ibiza gedreht worden ist, jemals in Ihrem Eigentum oder im Eigentum einer Firma gestanden, an der Sie beteiligt sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie ein Konto oder Prepaidkreditkarten von der Firma Wirecard?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut, dann komme ich zu einem anderen Dokument, das ich Ihnen vorlegen möchte, und zwar das Dokument mit der Nummer 70367. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Es geht in diesem Dokument um ein Schriftstück, das bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden ist, Ihres Bekannten, des Herrn Vetter, der ja für die SPÖ und die NEOS beziehungsweise das LIF gearbeitet hat oder arbeitet. Auf diesem Zettel steht: „Lass uns“ gemeinsam „reich werden! Aber mit lustig.“ Das ist ja der Herr Vetter, mit dem Sie auch in Berlin waren. Was haben Sie gedacht, als Sie diesen Zettel vorgefunden haben? Wie ist der zu interpretieren? „Lass uns“ gemeinsam „reich werden! Aber mit lustig.“ – Das war übrigens 2018, nach Dreh des Ibizavideos. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung entschlagen. Das ist Gegenstand des Ermittelns.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das kann ich mir vorstellen, das war immerhin kurz vor der Veröffentlichung des Videos.
Es gibt dann noch verschiedene Aussagen, wonach es mehrere Videos an verschiedenen Orten gebe, die von der gleichen Tätergruppe angefertigt worden sind. Kennen Sie alle Videos, die es gibt, außer denen, die veröffentlicht worden sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe die Frage nicht verstanden. Welche Gruppe?
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Es wurden ja in Wiener Neustadt – ist uns von der Polizei gesagt worden – die Videos sichergestellt. Und es ist ja nicht nur das Video, das auf Ibiza gedreht worden ist, sondern es gibt noch andere Videos, die ja jetzt teilweise auch in Transkripten schon vorhanden sind – aber noch nicht alle. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Mhm!) Haben Sie Kenntnis von diesen Videos?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich wegen der Gefahr der Selbstbelastung entschlagen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das heißt, Sie können uns nicht sagen, wie viele Videos es insgesamt gibt, wo die gemacht worden sind und welche Personen darauf zu sehen sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Gut. Es liegt Ihnen bereits der „Standard“-Artikel vor – ich hoffe, der „Standard“-Ticker merkt es jetzt auch einmal, dass ich wieder einmal den „Standard“ zitiere –, in dem Herr Hessenthaler dem „Standard“ ein Interview gibt und auch darauf verweist, er hatte den Verdacht, dass Sie sich – also Sie, Herr Dr. Mirfakhrai – gegenüber einem Journalisten verplappert hätten, was dazu geführt hätte, dass Herr Gudenus vonseiten der ÖVP vor einer Videofalle gewarnt worden wäre. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich bezweifle die Richtigkeit des Vorhalts. Das Wort verplappern ist mir nicht bekannt in dem Zusammenhang. Ich habe das Interview gelesen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wir können es vorlegen. Sie haben es vorgelegt?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist leider Gottes vorbei. Sie können es in der nächsten Runde vorlegen.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Ich hätte noch 35 Sekunden von Kollegen Krainer, die er nicht genutzt hat.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Das ist nett.
Bitte, Frau Abgeordnete Tomaselli ist an der Reihe.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir verzichten aus zeitökonomischen Gründen auf weitere Fragen. Wir wollen nämlich heute unbedingt noch die dritte Auskunftsperson sehen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: NEOS? Frau Abgeordnete Krisper?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Herr Dr. Mirfakhrai, ich habe schon zu den Ermittlungen 2015 ausgeführt, dass mir nicht verständlich ist, warum jetzt vonseiten Holzers mit so wenig Engagement ermittelt wurde, und komme zur Gegenwart, wo ich insbesondere drei Dinge nicht verstehe:
Gegen Sie wird wegen § 223 StGB, Urkundenfälschung, ermittelt, obwohl Sie nur eine Kopie hergezeigt haben. Es wir gegen Sie wegen § 120 StGB, Missbrauch von unerlaubten Tonaufnahmen, ermittelt, obwohl das in Spanien nicht strafbar ist, und es wird Erpressung vorgeworfen.
Dazu eine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, wenn Strache selbst aussagt, er wurde nie erpresst, dass Erpressung in irgendeiner Form von jemandem ausgeübt wurde?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Zum ersten Fragenkomplex in Richtung 120 und 223 StGB: Ich würde das sehr gerne kommentieren, will es aber an dieser Stelle nicht machen. Ich kommentiere nicht laufende Ermittlungen, vor allem wenn sie gegen mich gerichtet sind. Ich entschlage mich.
Und zum Vorwurf der Erpressung: Der wurde nicht gegen mich erhoben. Ich weiß nicht, ob Sie das - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Okay. Aber auch dazu möchte ich - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dennoch: Ob Sie Wahrnehmungen haben, dass irgendjemand Strache erpresst hätte. – Er sagt Nein in seiner Einvernahme. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein, ich habe keine Wahrnehmungen dazu, dass Strache erpresst worden ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es wurde ja auch jetzt schon von Gerichten anerkanntermaßen überschießend ermittelt. Die Fahndung gegen die Oligarchennichte war überschießend, ebenso die Überwachungsmaßnahmen gegen den vermeintlichen Produzenten. Haben Sie Wahrnehmungen zu dem Verfahren Schellenbacher, wo es ja schließlich um den Kauf eines Mandats, den vermeintlichen Kauf durch ukrainische Oligarchen geht, wo aber nach sechs Jahren eben nicht sehr vielen Ermittlungen auch der Akt sich sehr dünn wiederfindet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Frau Abgeordnete, ich kenne den Akt Schellenbacher nicht. Ich kann ihn auch nicht kommentieren.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie je mit Ribarich über Schellenbacher und die Causa - -
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich meine den juristischen Akt Schellenbacher, also den, der offenbar bei der WKStA anhängig ist oder woanders.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Deswegen meine Frage, ob Sie mit Ribarich je über Schellenbacher gesprochen haben.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu möchte ich nichts sagen, weil das ermittlungsrelevant für das Verfahren 713 und so weiter ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da sich Holzer in seinem Lebenslauf auch in Salzburg beruflich aufgehalten hat und zumindest die „Salzburger Nachrichten“ hier mögliche Verbindungen zwischen Drogenspitzeln und dem Ibizavideo insinuieren: Haben Sie Wahrnehmungen zu Verbindungen, dass Andreas Holzer in die Produktion des Videos involvierte Personen aus diesem Milieu kennt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) V-Männer? Salzburg?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Gerstl. – Bitte, die nächsten Fragen.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Mirfakhrai, zu Ihrer Wohnung, die Sie im Gasteinertal haben: Haben Sie dort jemals Herrn Hessenthaler beherbergt?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Das betrifft - - Das haben wir, glaube ich, schon vorher diskutiert. Die Wohnung, das ist eine unterstellende Frage, die - -
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nein, eine ganz offene Frage.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage war, ob ich eine Wohnung - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich war der Meinung, dass die Frage doch positiv beantwortet ist, dass die Auskunftsperson in Salzburg eine Wohnung hat. Ich höre aber vom Herrn Verfahrensanwalt, dass das nicht so gewesen sein soll, dass er die Frage nicht beantwortet hat. Und wenn er die Frage nicht beantwortet hat, ist es eine Unterstellung, wenn Sie davon ausgehen, dass er eine Wohnung in Salzburg hat.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zur Geschäftsordnung!
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.
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Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Damit ich das jetzt aufklärend mitnehme: Das heißt, er hat keine Wohnung in Gastein? (Auskunftsperson Mirfakhrai: Das betrifft die Privatsphäre!)
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage an und für sich ist nicht zulässig. Wenn Sie jetzt davon ausgehen, dass er eine Wohnung in Salzburg hat, dann unterstellen Sie, dass er eine Wohnung in Salzburg hat. Das ist dann eine unterstellende Frage, damit ist die nächste auch nicht zulässig. Man kann ja vielleicht noch einmal von vorne berginnen, dann muss man aber den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen: Wieweit hat die Wohnung in Salzburg etwas mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun?
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Außerhalb der Redezeit: Es gibt dazu auch einen Aktenvorgang, aus dem hervorgeht, dass angeblich Herr Hessenthaler knapp vor der Veröffentlichung des Videos in einer Wohnung von Herrn Dr. Mirfakhrai im Gasteinertal Unterkunft gefunden hätte. Ich kann nur den Akt in der Kürze jetzt nicht vorlegen und daher habe ich das nachgefragt. Nur damit Sie wissen, warum.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper, zur Geschäftsordnung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung):Ich helfe gerne Kollegen Gerstl und lege den Grundbuchsauszug vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich weiß nicht, wer die Frage vorhin gestellt hat, aber ich glaube, es war Kollegin Tomaselli, ob er in Bad Gastein eine Wohnung hat, und das hat er bejaht, also ist es - -
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe das ursprünglich auch so in Erinnerung gehabt, aber da hat mich der Herr Verfahrensanwalt eines Besseren belehrt. Ich habe in Erinnerung gehabt, dass er es bejaht hat, dass er eine Wohnung im Gasteinertal hat.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung):Ja, eben. Vielleicht hat sich der Herr Verfahrensanwalt auch verhört, und wenn es im Nachhinein jetzt doch nicht so ist, dann muss man es auch dazusagen. Wenn die meisten Abgeordneten – ich weiß nicht, wie es Kollegin Tomaselli gegangen ist – aber gehört haben, dass er bejaht hat, dass er eine Wohnung in Bad Gastein hatte, dann kann man das jetzt nicht einfach nur so vom Tisch wischen, weil es der Verfahrensanwalt anders verstanden haben möchte. Dann müssen wir das klären, vielleicht mit dem Stenographischen Protokoll.
*****
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich stelle außer Streit, dass ich eine Wohnung in Bad Gastein habe. Der Grundbuchsauszug ist echt und richtig.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: So, die nächsten Fragen stellt dann Herr Abgeordneter Gerstl.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Dr. Mirfakhrai! Die SPÖ hat da vorne ein Wagerl, da steht vorne oben „Ibiza-Drahtzieher“ und darunter „Kriminelle oder Helden?“. Meine Frage an Sie: Fühlen Sie sich als Krimineller oder als Held?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese Frage ist nicht zulässig, da sie beleidigend und unterstellend ist.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Ich habe mich auf die SPÖ bezogen – zur Geschäftsordnung –, das ist ihr Text, nicht meiner.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann kann man nur dementsprechend sagen, ob Sie das gelesen haben, so wie Krainer - - Die Frage als solche ist nicht zulässig.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich zusammenfassen: Herr Dr. Mirfakhrai, ich glaube, Sie haben jetzt hier in diesem Ausschuss einen neuen Rekord an Entschlagungen aufgestellt. Sie können sich an nichts erinnern, was irgendwie in Zusammenhang mit SPÖ- und NEOS-Leuten erfolgt ist. Da entschlagen Sie sich. Sie müssen ganz, ganz viel sozusagen an schuldhaftem Verhalten in Ihrem Gefühl haben, denn so eine unsichere Befragung - -, und so viel geschwitzt wie Sie hat, glaube ich, hier noch keiner. Ich bedanke mich herzlich, dass Sie trotzdem gekommen sind.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich habe mich nicht einmal nicht erinnern können. Die Erinnerungslücken sind woanders zu suchen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine Stellungnahme, das ist leider Gottes so. Die erleben wir leider immer.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Also Erinnerungslücken haben andere, nicht ich.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsordnung!)
Zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wollen Sie Kollegen Gerstl nicht darauf hinweisen, dass Unterstellungen gegenüber Auskunftspersonen eigentlich nicht das sind, was man hier machen sollte, oder ist Ihnen das gerade entgangen?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Diesem Ersuchen schließe ich mich an.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe Ihnen eine Frage zur Geschäftsbehandlung gestellt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schaue mir an, wie das in der Vergangenheit war, diese Stellungnahmen, die Sie alle immer wieder geäußert haben, und dann werde ich meine Entscheidung treffen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe Sie leider akustisch nicht verstanden.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schaue mir alle diese Entscheidungen an, die Sie auch getroffen haben und auch in abschließenden Statements getan haben, und dann werde ich meine Entscheidung treffen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe keine Entscheidungen getroffen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich treffe die Entscheidung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, eben. Sie haben gesagt, Sie schauen sich alle Entscheidungen an.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ich schaue mir das an, wie - - Ich schaue mir alle Statements, die Sie auch immer abschließend in Ihren Entscheidungen oder in Ihren Stellungnahmen getroffen haben, und dann entscheide ich.
So, jetzt kommen Sie zur Frage. (Abg. Krisper: Nein, zur Geschäftsordnung!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin noch immer bei der Geschäftsbehandlung. Ist Ihnen gerade nicht aufgefallen, dass das eine äußerst unterstellende Wortmeldung war?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wollen Sie dem Kollegen Gerstl nicht ein Feedback geben?
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer, ich müsste Ihnen bei vielen unterstellenden Fragen von Ihrer Seite permanent auch ein Feedback geben. Das ist eine politische Stellungnahme, die Sie gegeben haben, die Kollege Gerstl gegeben hat, und die immer wieder passieren, leider Gottes. Das ist letzten Endes dieser Untersuchungsausschuss, in dem es nicht darum geht, alles daran zu setzen, den Sachverhalt zu klären, sondern eben um eine politische Bewertung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich lade Sie gerne ein, wenn Sie der Meinung sind, dass ich hier gegenüber Auskunftspersonen unterstellend wäre, mich darauf aufmerksam zu machen. Sie tun es nur nie.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schaue es mir an!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich behaupte: weil es nicht passiert. Wir waren jetzt alle Zeugen davon, wie Herr Gerstl das in einer für mich schon fast körperlich unangenehmen Art und Weise gemacht hat, und ich vermisse, dass Sie dazu Stellung nehmen und ihm in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender ein Feedback geben, weil Sie nämlich auch gemäß der Geschäftsordnung verpflichtet sind, das zu tun.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, Sie nehmen ansonsten sehr oft Stellung, mit Referenz auf die Würde des Hauses und den Umgang mit Auskunftspersonen, wenn Auskunftspersonen so behandelt werden. Es ist auch völlig unrichtig – Sie müssen das nicht nachlesen, Sie können sich erinnern, was Kollege Gerstl gesagt hat –, der Auskunftsperson zu unterstellen, sie hätte sich oft nicht erinnern können et cetera, et cetera. Ich wiederhole diesen Unfug nicht. Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie, so wie in anderen Fällen, auch wenn die ÖVP dies tut, Unterstellungen zurückweisen und mit gleichem Maß messen. – Danke.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich messe, so gut es geht, mit dem gleichen Maß. Ich kann Ihnen Zitate von sieben Befragungen zeigen, wo mit diesen Unterstellungen gearbeitet wurde, und ich schaue es mir genau an. Ich vergleiche sie und werde dann auch meine Entscheidung treffen.
*****
Wollen Sie jetzt fragen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, ich komme jetzt zum - -
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, zu meiner normalen - - Ich wollte nur der Auskunftsperson sagen: Da der Vorsitzende leider aus mir nicht ganz erfindlichen Gründen nicht in der Lage ist, möchte ich jetzt zumindest in meinem Namen sagen, dass die unflätigen Bemerkungen des Kollegen Gerstl nicht auf ungeteilte Zustimmung in diesem Haus treffen und an und für sich auch eines Umgangs mit Auskunftspersonen nicht würdig sind. Ich danke Ihnen noch einmal fürs Kommen, vielen Dank.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Ofenauer, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob ich es akustisch richtig verstanden habe, aber ich habe „unflätige Bemerkungen“ wahrgenommen. Es ist, glaube ich, auch nicht im Sinne der Würde des Hauses, Stellungnahmen oder Bemerkungen als „unflätig“ zu beurteilen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Kollege Krainer auch selbst gesagt hat, es habe offensichtlich 270 Fragen gegeben und 269 Entschlagungen. Das ist, glaube ich, auch unterstellend. Ich wüsste nicht, wo diese Zahlen herkommen.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Dr. Mirfakhrai, haben Sie gewusst, dass neben Herrn Ronzheimer auch die Casinos Austria Nachbarn von Ihnen bei der Wohnung in Salzburg sind?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ob die Casinos Austria dort - - (Abg. Hafenecker: Ja!) – Ja, das ist mir bewusst.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also Sie sind in der Nachbarschaft mit Herrn Ronzheimer und mit den Casinos Austria?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie es gewusst oder nicht?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ja, mir war bewusst, dass dort ein Casino betrieben worden ist.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Die Frage war nur, damit ich auch einmal eine Antwort bekomme. (Auskunftsperson Mirfakhrai: Ja!) – Passt schon, danke.
Sie haben sich vorhin ein bisschen verraten, weil Sie, als ich gefragt habe, ob Sie sich verplappert haben, gesagt haben, das stimmt so nicht, das ist ein falscher Vorhalt. Offensichtlich kennen Sie diesen Artikel wortwörtlich. Das heißt, Sie haben - - Also Herr Hessenthaler vermutet, dass Sie - - Wie ist es jetzt zitiert? (Der Abgeordnete blättert in seinen Unterlagen.) – Dass er „mit einem Journalisten“ darüber „gesprochen hat [...]“
Also führen Sie diese Information jetzt darauf zurück, dass Sie das mit der Videofalle vielleicht Frau Wagner erzählt haben?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte auf diese Frage nicht antworten. Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Hessenthaler gibt auch an, dass nie Geld geflossen sei. Es habe nur nach der Veröffentlichung Angebote von 2 bis 3 Millionen Euro gegeben, wenn sie die SPÖ oder Herrn Haselsteiner belastet hätten. Wer hat das Angebot gemacht?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich möchte mich entschlagen. Die Beantwortung der Frage ist ermittlungsrelevant mit Blick auf das Verfahren 711 St 1/19v.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): In diesem Artikel, der Ihnen ja sehr gut bekannt ist, sagt Herr Hessenthaler auch, er wäre aus dem Innenministerium bedroht worden. Haben Sie eine Wahrnehmung dazu?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Können Sie mir den Beitrag vorhalten oder sagen, wo das steht, dann kann ich es auch lesen und beurteilen. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Vorhin haben Sie den Artikel ganz gut gekannt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Er begründet übrigens die Bedrohung aus dem Innenministerium - - Also er nimmt das zum Anlass dafür, warum er auch eine Meldung an den Bundespräsidenten abgesetzt hat; weil er sich bedroht gefühlt hat.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich. Die Beantwortung der Frage setzt mich der Gefahr der Selbstbelastung aus.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Warum?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Die Frage ist ermittlungsrelevant in den Verfahren 711 St 1/19v und 713 St 1/20k. Es betrifft den Komplex Ibiza, Erstellung des Ibizavideos.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Hat Herr Mag. Holzer aus dem Innenministerium heraus Herrn Hessenthaler bedroht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch das betrifft zentral die genannten Verfahren. Ich entschlage mich dazu.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): War es der Führungsbeamte des Herrn Hessenthaler, Herr Inspektor P. S.[20] aus dem Büro 5.3, der ihn vielleicht bedroht hätte?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch dazu möchte ich mich entschlagen. Das betrifft zentral die genannten Akten, die sind ermittlungsrelevant. Ich meine auch, dass andere Verfahren anhängig sind, die das aufklären sollten oder Gegenstand dieser Verfahren sind.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Herrn Krsic?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Auch dazu - - Auch darauf werde ich keine Antwort geben. Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Haben Sie eine Idee, warum Herr Reinisch bereits einen Tag vor - - Herr Reinisch ist jener Feuerwehrmann in Wiener Neustadt, der Ex-Lebensgefährte von Frau Ristin, die dann mit Herrn Hessenthaler liiert war. Haben Sie eine Ahnung, warum er bereits einen Tag vor Veröffentlichung mitgeteilt bekommen hat, dass das Video am nächsten Tag um 18 Uhr auf ORF 1 zu sehen sein wird?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich. Ich würde mich der Gefahr der Selbstbezichtigung aussetzen. Die Frage ist zentral im Verfahren 711 St 1/19v.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Herrn Reinisch?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Kennen Sie Frau Ristin?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Ich entschlage mich.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Das ist gut, die Kombination mag ich: Einmal nein und einmal entschlagen ist immer dankbar für mich.
Gut, Herr Dr. Mirfakhrai, herzlichen Dank für Ihre, Kooperation kann man nicht sagen, aber für Ihre eindrucksvolle Vorführung, wozu man sich überall entschlagen kann. Ich glaube, Sie haben beim Entschlagen mittlerweile den berühmten Graf Ali geschlagen. Ich bin gespannt, was die Behörden herausfinden.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Keine Fragen mehr.
Frau Abgeordnete Krisper? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Dr. Mirfakhrai, nur noch zu Gastein: Sie besitzen Anteile, die auf Seite 4 ausgewiesen sind, seit 2007, und Herr Paul Ronzheimer laut Seite 8 seit 2015 auch eine Wohnung – Paul Ronzheimer, Biograf von Sebastian Kurz. Kennen Sie ihn?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Nein. Ich habe ihn auch dort noch nie gesehen, noch nie mit ihm gesprochen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ebenso besitzt Francesco Branca eine Wohnung seit 2005, siehe Seite 2, Mitarbeiter des BVT. Kennen Sie ihn?
Dr. Ramin Mirfakhrai: Wie heißt die Person noch einmal?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Francesco Branca.
Dr. Ramin Mirfakhrai: Noch nie gehört.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr. – Antwort habe ich bekommen.
*****
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke sehr. Da die Befragungszeit noch nicht zu Ende ist: Herr Verfahrensrichter, haben Sie noch eine Frage?
Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Frage, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich mich herzlich bedanken, Herr Dr. Ramin Mirfakhrai, für Ihre Anwesenheit, und auch bei Ihrer Vertrauensperson.
[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[2] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[3] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[4] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[5] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[6] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[7] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[8] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[9] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[10] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[11] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textpassage wurde abgesehen.
[12] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[13] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[14] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[15] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[16] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[17] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[18] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[19] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung der Textstelle wurde abgesehen.
[20] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.