163/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Christina Jilek, LL.M. in der 32. Sitzung vom 10. Februar 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 44. Sitzung am 13. April 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Christina Jilek, LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 04 13

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

32. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 10. Februar 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 32. Sitzung
10.14 Uhr – 19.17 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. Christina Jilek, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Mag. Christina Jilek, ich darf Ihnen eine Belehrung hinsichtlich Ihrer heutigen Position als Auskunftsperson wie folgt zukommen lassen:

Frau Mag. Jilek, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht auf Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelnen anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Im Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, selbst Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich habe auch die Aufgabe, die Vertrauensperson einer kurzen Belehrung zu unterziehen.

Frau Mag. Elisabeth Täubl, Sie sind zwar Staatsanwältin – daher auch in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen –, dennoch gebietet es unsere Verfahrensordnung, dass ich Ihnen auch ein paar Sätze zukommen lasse.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Das ist jetzt wesentlich, Frau Mag. Täubl: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, im Untersuchungsausschuss das Wort zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter oder auch an den rechts neben mir sitzenden Herrn Verfahrensanwalt zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin am Ende meiner Belehrungen. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Frau Mag.a Jilek, Sie haben die Möglichkeit, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die nicht länger als 20 Minuten sein soll. Wollen Sie das tun? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) – Bitte sehr. Ich würde Sie aufgrund der akustischen Bedingungen nur bitten, nahe ans Mikro zu gehen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich war über 13 Jahre lang Staatsanwältin mit Leib und Seele. Ende 2020 habe ich mich von der WKStA und der Strafjustiz schweren Herzens verabschiedet. Das ist mir alles andere als leicht gefallen, aber für mich war das letztlich alternativlos.

Mein Anspruch war es von Anfang an, das Ibizaverfahren zügig, ergebnisoffen und frei von politischer Einmischung zu führen. Ich bin zu der Erkenntnis gelangt, dass das unter den aktuellen systematischen[1] und personellen Rahmenbedingungen nicht geht. Die vollständige und unabhängige Aufklärung des Sachverhalts innerhalb einer vertretbaren Verfahrensdauer ist nicht möglich. Es gibt einfach zu viele Störfeuer.

Ich habe alle in meiner Position vorhandenen und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft, um die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Irgendwann musste ich für mich erkennen, dass den Personen in den Schlüsselpositionen der Wille für die notwendige Veränderung fehlt. Und dann muss man sich die Gewissensfrage stellen, und das habe ich für mich gemacht. Ich bin keine Schauspielerin und nicht bereit, ein Feigenblattverfahren zu führen. Das ist mit meinem Arbeitsethos nicht vereinbar.

Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, war letztlich eine dienstrechtliche Maßnahme von LOStA Fuchs vom 11. September 2020, die das Justizministerium zunächst mitgetragen hat: eine sogenannte Ausstellung. Eine Ausstellung kommt in den Personalakt, sozusagen als Minuspunkt im Lebenslauf.

Warum diese Maßregelung? – Weil bei Tausenden Aktenseiten und rund 30 Akten und Tagebüchern, so grob geschätzt, im Ibiza-Komplex ein einziges E-Mail im vermeintlich falschen Tagebuch liegen soll; Tagebuch ist der staatsanwaltschaftliche Handakt. Und wissen Sie, welches E-Mail? – Die Information, dass Ihnen, dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der Schredderakt über Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht vorzulegen ist.

Der Vorwurf war schon inhaltlich völlig haltlos. Damit Sie aber verstehen, wie außergewöhnlich so eine Ausstellung ist, müssen Sie wissen: Ich habe so etwas in 13 Jahren staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit noch nie gesehen. Ich habe auch mit vielen Kollegen gesprochen: Niemand kennt so was; und im Übrigen gibt es dagegen auch kein ordentliches Rechtsmittel.

Anstatt mich voll auf die Arbeit konzentrieren zu können, bin ich zu einem Rechtsanwalt gegangen und habe mich dagegen auf eigene Kosten zur Wehr gesetzt. LOStA Fuchs musste die Maßnahme über Weisung des Ministeriums dann zurücknehmen.

Damit Sie das richtig einordnen können: Das war kein einmaliger Vorfall, sondern aus meiner Sicht der traurige Höhepunkt einer ganzen Reihe von Vorgängen, wo man mir oder meinen Kollegen zu Unrecht dienstrechtliche Vorwürfe gemacht hat.

Dieser Disziplinierungsversuch hat mir jedenfalls eines sehr deutlich vor Augen geführt: Es wird sich nichts ändern. Ich werde dieses Verfahren nicht zügig führen können, nicht in dem aktuellen staatsanwaltschaftlichen System, und zwar ganz unabhängig von den handelnden Personen.

Wie gesagt, das war der letzte Tropfen, aber das Fass war ohnehin übervoll. Wodurch hat es sich gefüllt? – Vielleicht an dieser Stelle ein paar wesentliche Punkte, die ich später auch gerne noch erläutern kann: Einerseits durch mehrere ganz außergewöhnliche Vorgänge, die ich in 13 Jahren Justiz noch nie gesehen habe, zum Beispiel im Zusammenhang mit Weisungen, Berichtsaufträgen oder auch in der Zusammenarbeit mit der Polizei; dann durch Umstände, die dazu geführt haben, dass ich das Vertrauen in meinen Vorgesetzten LOStA Fuchs vollständig und unwiederbringlich verloren habe, und durch die ich den Eindruck gewinnen musste, dass LOStA Fuchs mir gegenüber die Dienst- und Fachaufsicht befangen ausübt.

Unter der schwebenden Disziplinarkeule und ohne Vertrauen ist ein Arbeiten, noch dazu in einer so sensiblen Causa, für mich undenkbar.

Schließlich ist auch kaum Zeit zum Ermitteln geblieben, sodass mir klar war, dass ich meine eigentliche Arbeit als Staatsanwältin nicht so werde machen können, dass es für mich noch vertretbar ist. Ich habe intern wirklich alles versucht, um eine Lösung zu finden, aber leider ohne Erfolg. Es ist mir ganz wichtig festzuhalten, dass es nicht um einzelne Personen oder persönliche Befindlichkeiten geht, sondern um das aktuelle staatsanwaltschaftliche System.

Meine tiefste Überzeugung – aufgrund meiner Erfahrungen als Oberstaatsanwältin, aber auch als Staatsbürgerin – ist es, dass eine effektive, schlagkräftige und zügige Korruptionsbekämpfung systembedingt nicht möglich ist, solange die justizielle Antikorruptionsbehörde WKStA als Teil der Gerichtsbarkeit unter politischer Aufsicht steht, solange die ermittelnde Polizei unter politischer Aufsicht steht und solange Polizei und WKStA Politiker über alle brisanten Verfahren und alle wesentlichen Verfahrensschritte – und das sogar oft im Vorhinein – informieren müssen.

Meiner Ansicht nach besteht dringender Handlungsbedarf, und das bringt mich zu guter Letzt zu meinem Appell, den ich heute als Staatsbürgerin an Sie richten möchte: Sie haben es in der Hand, bitte schaffen Sie die Rahmenbedingungen dafür, dass die WKStA ihre Rolle vollständig erfüllen kann und in diesem Verfahren, aber auch in allen anderen Verfahren umfassend und zügig aufklären kann!

Befreien Sie die WKStA aus ihrem politischen Korsett, stellen Sie die WKStA unter die transparenteste, unabhängigste und kritischste Kontrolle, die wir in diesem Land haben: die ausschließliche Kontrolle durch unabhängige Gerichte! Die Entscheidungen der WKStA sollen auf Herz und Nieren geprüft werden, aber transparent und unabhängig. – Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, die Erstbefragung vorzunehmen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau ehemals Oberstaatsanwältin, nunmehr Frau Richterin, seit wann sind Sie Richterin? Wann haben Sie Ihre Tätigkeit bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beendet?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Mit 1. Jänner 2021.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit 1. Jänner.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich bin zum 1. Jänner, Ende Jänner 2021 als Richterin ernannt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat dieser Wechsel einen finanziellen Verlust mit sich gebracht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ja, es ist - - Vielleicht darf ich da kurz erläutern: Ich bin aktuell in unbezahltem Urlaub, und der Wechsel zu einer erstrichterlichen Planstelle ist auch ein finanzieller Verlust.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, da ich auch Richter war oder bin (Heiterkeit bei der Auskunftsperson), weiß ich das natürlich, ja.

Sie sind jetzt bei welchem Gericht tätig?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Im Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, aber wie gesagt, derzeit nach § 75 Abs. 1 RStDG in unbezahltem Urlaub.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe Sie nicht verstanden.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Derzeit nach § 75 Abs. 1 RStDG in unbezahlter Karenz.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ja, Gehaltsstufe 1. (Auskunftsperson Jilek: Ja!) Gut, ich wollte nur darstellen, dass es Ihnen offenbar doch um etwas geht, wenn Sie einen finanziellen Verlust in Kauf nehmen. (Auskunftsperson Jilek: Mhm!)

Ich komme zu Ihrer Bemerkung in Ihrem einleitenden Statement: Befreien Sie – damit haben Sie die Damen und Herren Abgeordneten, die heute hier in diesem Saal sitzen, gemeint – von dem politischen Konzept! – Wie stellen Sie sich das vor? (Auskunftsperson Jilek: Entschuldigung?) Welchen Appell haben Sie an das Parlament gerichtet (Auskunftsperson Jilek: Mhm!), dass die WKStA eine Änderung in ihrer Konzeption oder in ihrer Struktur erfährt? Welche Idee steckt da dahinter?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Na ja, ich glaube, dazu muss man wissen, was die Aufgabe der WKStA ist. Die Aufgabe der WKStA ist vor allem oder unter anderem, Wirtschaftsstrafverfahren in großen Causen und auch Korruptionsverfahren in großen Causen zu führen und da eben auch, wenn derartige Verdachtslagen bestehen, gegen oberste Regierungsangehörige, gegen die oberste Regierungsspitze und gegen die, ja, auch gegen Angehörige von politischen Parteien.

Das ist einfach von Gesetzes wegen so vorgesehen, dass das die Aufgabe der WKStA ist, und das ist eine ganz zentrale Rolle. Da geht es darum, dass man ergebnisoffen in alle Richtungen be- und entlastende Momente findet und aufklärt, und vor allem auch um ein Vertrauen, meines Erachtens, dass das frei von Einfluss gemacht werden kann.

Die WKStA ist allerdings, wie alle anderen Staatsanwaltschaften auch, in das aktuelle Weisungssystem und Berichtssystem eingebettet. Das heißt, über alle wesentlichen Verfahrensschritte und über alle Verfahren gegen diese Personen ist an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und dann weitergehend an das Justizministerium und an den oder die Justizminister/in zu berichten. Ich halte es von diesem systemischen Zugang schwierig, ein Ermittlungsverfahren zu führen, wenn Regierungskollegen betroffen sind – ganz abstrakt, jetzt losgelöst von diesem Fall –, oder wenn Parteifreunde oder Parteigegner betroffen sind.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Eine Staatsanwaltschaft – und auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – ist natürlich in die staatsanwaltschaftliche Hierarchie eingebunden. Das heißt, sie untersteht dem Oberstaatsanwalt und dieser untersteht wieder dem Ministerium oder der Frau Ministerin.

Ist Ihre Idee eine gänzliche Unabhängigkeit von derartigen Einflüssen oder - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es gibt da ja auch internationale Vorbilder und es gibt ja auch internationale Vorgaben, und da ist eben genau diese Abhängigkeit von dem Justizminister in den meisten anderen Ländern nicht mehr gegeben. Meines Erachtens ist es so – es ist aktuell schon so –, dass sehr, sehr viele Entscheidungen der WKStA und von allen anderen Staatsanwaltschaften auch vom Gericht geprüft werden.

Die WKStA, auch alle anderen Staatsanwaltschaften, sind nach unserer Verfassung Teil der Gerichtsbarkeit, also Teil der Gewaltensäule Gerichtsbarkeit, wohingegen der Justizminister zu einer anderen Gewaltensäule gehört. Mir ist klar, dass es aktuell so ist. Ich würde es für richtig halten, wenn es eine unabhängige und transparente Kontrolle gibt, und das ist eben die des Gerichts; wo alles offenliegt, wo im Akt alles drinnen steht, wo jeder nachvollziehen kann, wer was wollte, was die WKStA wollte; dass das Gericht dann sagt, das ist richtig oder es ist falsch; dagegen ein Rechtsmittel und die nächste Instanz, die wieder sagt, es ist richtig oder falsch. Diese Transparenz würde ich für sehr, sehr wichtig finden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie jede Einordnung vermeiden und wollen nur unter der Kontrolle eines Gerichtes stehen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Man kann das, glaube ich, jetzt - - Es ist die Zeit zu kurz, ich glaube, das ist ein sehr komplexes - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nein, nein, ich komme schon zum Abschluss, aber das ist natürlich auch eine ganz neue Idee. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Wenn Sie die Idee gehabt hätten, nicht der Herr Justizminister oder jetzt die Frau Justizministerin, sondern ein Generalstaatsanwalt sollte an der Spitze der Hierarchie stehen, dann würde ich das verstehen, aber Sie entwickeln hier offenbar eine ganz neue, auch für mich neue Idee. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich meine auch, es ist keine neue Idee. Das ist immer wieder auch thematisiert worden: eine gänzlich justizielle Kontrolle. Das ist keine ganz neue Idee, meines Erachtens, ja.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut, also keine ganz neue Idee.

Ich komme jetzt zu unserem Verfahren. Frau Mag. Jilek, Sie haben Probleme gehabt oder es wurden Ihnen Probleme gemacht, weil Ihnen eine Ausstellung erteilt worden ist. Das ist eine Maßnahme, die in der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Dazu würde ich Näheres wissen wollen. Es ist keine Disziplinarmaßnahme, obwohl sie als solche empfunden werden kann, aber ich hätte gerne gewusst, wie das mit dieser Ausstellung passiert ist.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Dazu möchte ich, nur kurz erläuternd, sagen: Diese Ausstellung ist ein Instrument, das bei Gerichten durchaus üblich ist (Verfahrensrichter Pöschl: Ja!), weil Gerichte nicht weisungsgebunden sind, und in dem Bereich, wo die Weisungsgebundenheit nicht vorliegt, ist die Ausstellung eine Möglichkeit, eine andere Rechtsauffassung, eine andere Meinung der oberen Instanz oder Dienstvorgesetzten zum Ausdruck zu bringen.

Bei den Staatsanwaltschaften habe ich sowas noch nie gesehen. Das ist ein Mittel, das gibt es meines Erachtens nicht. Ich bin auch Personalvertreterin gewesen – jahrelang, auch zum Schluss noch –, wo man in der Regel über solche Maßnahmen auch informiert wird: habe ich noch nie gesehen.

Wie es dazu gekommen ist? – Pfff, ich habe, wie gesagt - - Ich bin auch einmal für die Aktenführung hauptverantwortlich gewesen und im Bereich der Aktenführung habe ich jeden Tag zu entscheiden, eine Vielzahl an Unterlagen zu Akten zuzuordnen, ins Tagebuch zuzuordnen – wo kommt das hin? –, und Sie kennen die Akten da alle: Das ist wirklich sehr, sehr umfangreich.

Es gibt dann einen Akt Untersuchungsausschuss – weil auch dafür haben wir kein eigenes Personal, sondern das haben auch wir als Sachbearbeiter gemacht: das alles vorbereitet, aufbereitet, unseren - - der die Untersuchungsausschussvorlage macht, die Dinge eben aufbereitet –, und es gibt eine Mappe, wo die interne Korrespondenz zum Untersuchungsausschuss und zur Vorlage drinnen ist. Das ist auch deswegen wichtig, weil es ein Verschlussakt ist und wir ja dokumentieren müssen, wem wir wann welche Informationen geben. Da liegen - - Es ist, glaube ich, so ein Mapperl, da liegt eben alles Mögliche drinnen und die gesamte Korrespondenz zu all diesen Akten.

Wie gesagt, ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht, wie es dazu gekommen ist, es hat dann eine dienstrechtliche Prüfung gegeben. Ich habe dann gesagt, na ja - - Ich habe erklärt, wie ich meine Akten führe und wo das hinkommt. Und dann kommt auf einmal diese Ausstellung, wo mir eben vorgeworfen wird, dass dieses E-Mail im falschen Akt liegt – im falschen Tagebuch liegt, so muss ich es sagen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das war das Tagebuch – das an und für sich nicht Bestandteil eines Aktes ist – zur Schredderaffäre. Sie haben das Tagebuch zu dieser Schredderaffäre – der Akt war ja nicht mehr bei Ihnen, der Akt ist ja an die Wiener Staatsanwaltschaft übertragen worden – dann zum Ibizaakt genommen, und das - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein, ich habe nicht das Tagebuch zum Ibizaakt genommen, sondern es gibt - - Das Tagebuch ist ein interner Arbeitsbehelf der Staatsanwaltschaft.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Richtig.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist im Untersuchungsausschuss eigentlich, glaube ich, das Einzige, wo man das Tagebuch hergibt. Das bleibt sonst bei uns, da schreibe ich meine Gedanken und so weiter hinein. Es gibt eben eine Vielzahl von Akten – Sie haben ja nicht nur einen Akt vorgelegt bekommen, sondern es ist das Casag-Verfahren und Vereinsspenden und alles Mögliche –, und dann gibt es eine Korrespondenz zum Untersuchungsausschuss. Und ich habe in einem dieser Akten die Korrespondenz zum Untersuchungsausschuss, die ja für alle Akten gemeinsam gemacht wird, in einem Tagebuch gebündelt. Also ich habe nicht das Tagebuch dazu vereinigt, sondern ich habe das einfach gebündelt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie kommt dann das Ministerium oder der Oberstaatsanwalt dazu, Ihnen eine Ausstellung zu geben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Frage stelle ich mir auch.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das Tagebuch ist kein Aktenbestandteil, aber doch war es dann in einem Akt eingeordnet.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein, es war im Tagebuch. Es war nicht im Akt, es war im Tagebuch.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: War nicht - - Eine Kopie des Tagebuchs ist nicht in einen Akt gewandert?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein, es war nicht - - Es war im internen Arbeitsbehelf der - - Das ist ja das, wo ich gesagt habe: Ich kann es nicht glauben.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Jedenfalls diese Ausstellung hat ja nicht Bestand gehabt, nicht? Können Sie den Verfahrensgang, wie es dazu gekommen ist, kurz erzählen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe die Ausstellung bekommen. Aus der Ausstellung hat sich ergeben, dass das mit Genehmigung des Justizministeriums war. Ich bin dann zu einem Rechtsanwalt gegangen, habe einen Rechtsanwalt  - -[2] und mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und auch Anträge eingebracht. Es ist dann, es hat sich zeitlich überschnitten - - Über Weisung des Justizministeriums hat der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs diese Ausstellung dann zurücknehmen müssen. Die Gründe, warum diese Ausstellung zurückgenommen worden ist, sind mir nicht bekannt gegeben worden. Ich habe nur ein Schreiben bekommen, wo drin steht, sie ist zurückzunehmen und aus dem Personalakt zu löschen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. Ich bin überzeugt davon, die Damen und Herren Abgeordneten haben viele Fragen an Sie.

Herr Vorsitzender, ich bin mit der Erstbefragung am Ende.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Kucharowits ist an der Reihe.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Werte Frau Mag.a Jilek, danke für Ihr Kommen. Ich würde gerne bei Ihrem Statement, das Sie einführend getätigt haben – verstehen Sie mich? (Auskunftsperson Jilek: Ja!) –, anknüpfen und ein paar Begriffe hinterfragen.

Sie haben von politischer Einflussnahme gesprochen. Ich möchte Sie um eine Präzisierung bitten. Was meinen Sie damit?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe gesagt, mein Anspruch war, das Verfahren zügig, ergebnisoffen und frei von politischer Einmischung zu führen. In dieser Kombination war das aus meiner Sicht eben nicht möglich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was beinhaltet die politische Einmischung?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es ist einmal - - Vielleicht, dass man das vorausschickt: Es ist ja nicht politische Einmischung per se – klingt immer so – ein schlechter Begriff. Es ist grundsätzlich von unserem System vorgesehen, dass der Justizminister Weisungen geben kann. Der Justizminister ist natürlich ein Politiker, und damit wird auf das Verfahren natürlich auch ein gewisser Einfluss genommen. Aber das ist nicht negativ, das ist vorgesehen. Das passt auch so und ist auch, wenn es im offiziellen Weg geht, völlig in Ordnung.

Eine Sache, die mich sehr irritiert hat, war eben die Weisung, mit der alles begonnen hat beziehungsweise eigentlich, besser gesagt, nicht hätte beginnen sollen, meines Erachtens, und zwar war das die Weisung, glaube ich, vom 18. – jetzt muss ich kurz nachschauen (in den Unterlagen blätternd) –, 18. Mai 2019, und zwar, ich glaube, am Abend um – nageln Sie mich nicht fest, ich weiß es nicht auswendig, da müsste ich in meinen Unterlagen schauen –, 20 Uhr irgendwas. Da ist eben drinnen gestanden - -

Vielleicht fangen wir so an: Diese Weisung war aus unserer Sicht von Anfang an sehr, sehr bemerkenswert.

Das eine ist: Ich habe noch nie einen Akt gesehen, der mit einer Weisung beginnt. Üblich ist es so, dass die Staatsanwaltschaft einen Bericht macht und die Oberstaatsanwaltschaft dann anderer Meinung ist, und dann gibt es eine Weisung. – Das ist das Erste.

Das Zweite ist die Form dieser Weisung: per E-Mail. Das ist ungewöhnlich, aber das kommt vor, aber es war keine Begründung in dieser Weisung – und da muss man ins Gesetz schauen. In § 29 des Staatsanwaltschaftsgesetzes ist genau geregelt, wie Weisungen auszuschauen haben. Warum ist das so geregelt? – Weil sich, meines Erachtens, der Gesetzgeber bewusst ist, dass das natürlich ein sensibles Instrumentarium ist, im staatsanwaltschaftlichen Bereich. Das heißt, der Gesetzgeber hat vorgesehen: größtmögliche Transparenz und dann auch eine parlamentarische Kontrolle von Ministerweisungen.

Jetzt gibt es eine Weisung von LOStA Fuchs, wo drinsteht, also wo keine Begründung drinsteht. Es steht nur drinnen – eigentlich stehen mehrere Sachen drinnen –, es steht drinnen: Es gibt keine Straftat. Ausgehend von den veröffentlichten Segmenten aus dem Video gibt es keine Straftat.

Was ist die Konsequenz keiner Straftat? – Die Staatsanwaltschaft hat keine Rolle, sie ermittelt nicht. Wir ermitteln nur bei Verdachtslagen von Straftaten.

Dann steht drinnen – und da sind wir sehr im strafrechtlichen Bereich, das ist vielleicht nicht immer so leicht zu verstehen, wenn man da nicht wirklich in dem Bereich arbeitet –, dann steht drinnen: Schafft das Video bei, also holt das gesamte Ibizavideo im Rahmen von Erkundigungen, ob ein Anfangsverdacht besteht.

Jetzt ist die Frage: Wie soll man dieses Video holen, wenn ich nicht ermitteln darf? Was darf ich im Rahmen dieser Erkundigungen machen? – Ich darf in meiner eigenen Schreibtischschublade nachschauen, ob es da drinnen liegt. Ich darf die Polizei fragen, ob sie es hat, aber ich darf schon nicht an die veröffentlichenden Medien herantreten und diese Medien fragen, ob sie es haben, weil das schon ein Ermitteln wäre, und das darf ich nur bei einer Straftat. Wir hätten - - Also, es hat geheißen, keine Straftat, holt das Video, wie auch immer ihr das macht, aber, wie gesagt, rechtliche Möglichkeiten hätte ich keine gesehen, außer zu warten, ob irgendjemand kommt und uns das freiwillig gibt. – Das ist der zweite Punkt, der, wie ich finde, in dieser Weisung bemerkenswert ist. Von Anfang an ist uns diese Weisung irgendwie eigenartig vorgekommen.

Wie Sie wissen, hat es dann - - Ich glaube, Ende letzten Jahres irgendwann sind uns E-Mails übermittelt worden, wo es eine Vorkorrespondenz zu dieser Weisung gibt. Diese Vorkorrespondenz - - Da muss ich kurz schauen, damit ich nichts Falsches sage. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Vielleicht kann ich dazusagen: Wie ich das gelesen habe, also mich hat’s wirklich hing’setzt, ich habe das wirklich nicht für möglich gehalten. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Da gibt es eben diese Vorkorrespondenz, wo zunächst einmal Herr Pilnacek um 20.47 Uhr unter anderem an den LOStA schreibt (aus den Unterlagen vorlesend): HBM wünscht auch, dass die Kommunikation ausschließlich über die - - Nein, Entschuldigung, da fängt es an: „Ich habe eben mit HBM telefoniert; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern!“ – Das war das erste E-Mail.

Im nächsten E-Mail hieß es dann, HBM wünsche auch, dass die Kommunikation ausschließlich über die OStA Wien läuft.

Und das Nächste war eine Frage von LOStA, wo die Anfrage ist: „Lieber Christian, ich kümmere mich darum; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen?“

Auf dieses E-Mail wird dann geantwortet, so wie ich das diesem Konvolut entnehme: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest; HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen.“ – Das ist aus meiner Sicht wirklich der entscheidende Satz.

Wenn man diesen E-Mail-Verkehr liest, geht es eben darum, um diesen Auftrag, den LOStA Fuchs an uns stellen soll, und da sagt der Minister, die WKStA solle keine aktive Rolle bekommen – und das, nachdem ein Video veröffentlicht worden ist, in dem es um Korruption geht und das letztlich wirklich auch die Republik in jeder Hinsicht erschüttert hat. Das war für mich einfach wirklich unfassbar, dass es sowas gibt, und das hat mich wirklich erschüttert.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, um es auch protokollarisch noch einmal zu erfragen und festzuhalten: Die Weisung an Herrn LOStA Fuchs kam von wem?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Pilnacek schreibt, dass der Minister sagt, dass der Minister nicht will, dass der WKStA eine aktive Rolle zukommt, und dass der Minister will, dass die WKStA das Video beischafft. Das ist für mich dann eine Anweisung vom Minister, die vom Herrn Generalsekretär weitergeleitet worden ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Jetzt sagt der Herr Minister, das hätte sich ausschließlich auf die Medienarbeit bezogen. Ist das aus Ihrer Sicht glaubhaft?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich tu mich schwer, die Glaubwürdigkeit zu beurteilen in dem Bereich. Das ist letztlich, glaube ich, Ihre Aufgabe, zu beurteilen, ob das glaubwürdig ist oder nicht. Für mich ist dieses E-Mail ganz klar die Antwort auf die Frage: Soll ich diesen Auftrag, nämlich Video beischaffen, aktiv stellen oder auf eine Anzeige warten. So habe ich es verstanden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke.

Ich möchte einen weiteren Begriff hinterfragen, den Sie auch verwendet haben. Sie haben von Störfeuern gesprochen. Ich möchte gern wissen, wer für Sie die Störfeuer in den Ermittlungen sind oder waren.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Dazu muss ich vielleicht auch ein bisserl ausholen, um zu erklären, was eigentlich meine Aufgabe ist und was ich wirklich vor diesen Verfahren eigentlich immer problemlos habe machen können.

Meine Aufgabe ist primär als Staatsanwältin – oder war in dem Fall –, zu ermitteln. Das heißt, einen Sachverhalt aufzuklären, Zeugen zu vernehmen, Beschuldigte zu vernehmen, Anordnungen zu verfassen. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die rechtliche Prüfung, für die wir hauptverantwortlich sind.

Das ist bei der WKStA so, dass wir wirklich in Bereichen tätig sind, wo es einfach rechtlich nichts dazu gibt. Da gibt es sehr häufig keine Judikatur und keine Kommentare. Das sind sehr diffizile Rechtsfragen, die da zu beantworten sind. Ich glaube sogar, dass LOStA Fuchs einmal gesagt hat, die WKStA fängt dort an zu arbeiten, wo der Wiener Kommentar – das ist der Standardkommentar im Strafrecht – aufhört. Das war eigentlich meine Aufgabe, mich dem zu widmen.

In diesem Verfahren ist es so gewesen, dass diese Aufgabe sehr in den Hintergrund getreten ist, weil sie wirklich zu normalen Arbeitszeiten oft nicht zu erfüllen war, aus unterschiedlichen Gründen. Das sind nicht nur - - Also das sind Dinge, die einfach so ein Verfahren auch mit sich bringt, und andere Dinge, die einfach – ja, die ich nicht ganz verstanden habe. Das eine ist, dass sehr viele Berichtsaufträge waren, eine Berichtsflut zu übermitteln war. Ich glaube, wir haben über hundert Berichte geschrieben in diesem Akt. Sie kennen diese Berichte alle. Das sind aber jetzt nur die Berichte in den Verfahren. Sie kennen diese Berichte alle, die sind teilweise wirklich sehr umfassend. Das ist wirklich viel Arbeit, und da gibt es auch Berichte, die einfach wirklich nicht notwendig gewesen wären, oder Berichtsaufträge, wo der Bericht - - wo man sagt, in der Zeit, wo ich diesen Bericht, der aus meiner Sicht nicht notwendig ist, geschrieben habe, hätte ich zwei Zeugen vernehmen können oder einen Beschuldigten oder mich um andere Dinge kümmern können.

Dann sind natürlich neben diesen Berichten auch – und das bitte nicht als Vorwurf zu verstehen, ich verstehe Ihre Aufgabe und habe den größten Respekt davor – - - Aber es ist natürlich auch so, dass auch das Kapazitäten bindet. Vielleicht müssen Sie dazu auch um unsere Teamzusammenstellung wissen. Wir sind, glaube ich - - Weiß ich jetzt nicht, fünf, glaube ich, waren wir zum Schluss dann bei der WKStA. Aber vor allem zu Beginn und vor allem bis Sommer 2020 haben wir alle neben diesem Ibizaakt noch andere Aufgaben gehabt. Ich war mit 60 Prozent zum Beispiel Gruppenleiterin und eigentlich nur mit 15 Prozent für diesen Akt freigestellt.

Und dann haben wir neben dieser normalen Aktenbearbeitungstätigkeit natürlich auch die Untersuchungsausschussbetreuung insofern zu machen, als wir für denjenigen – Mag. Pieber –, der bei uns für die Vorlage zuständig ist, die Auskunft geben müssen, die Akten vorbereiten müssen, Fragen zu Ladungslisten beantworten müssen. Das ist bei uns alles auf der Referentenebene. Wir haben keine Mitarbeiter, keine juristischen Mitarbeiter, niemanden, der uns dabei unterstützt. Diese Zeit geht natürlich beim Arbeiten auch ab.

Dann ist es eben so, dass es sehr, sehr viele dienstrechtliche Prüfungen gegeben hat – aus meiner Sicht auch in einer Dichte, die unüblich ist, die zumindest ich in dieser Form noch nicht erlebt habe, die letztlich auch in dieser Ausstellung gegipfelt ist.

Das empfinde ich als großen Druck oder habe ich als großen Druck empfunden. Wir haben das auch in einem Bericht geschrieben – auch die Leiterin der WKStA –, dass man eben unter diesem Druck wirklich kaum arbeiten kann und es einfach schwierig ist.

Vielleicht auch zu dieser Ausstellung: Wenn ich dann bei jedem Zettel überlegen muss, wo ich ihn hingebe, dann komme ich nicht mehr zum inhaltlichen Arbeiten. Also das ist dann einfach nicht mehr möglich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt zusammenfassend, die Oberstaatsanwaltschaft hat Ihre Arbeit behindert. Würden Sie das unterschreiben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also genau so ist es, glaube ich, schwer zu unterschreiben, dass man so umfassend die Oberstaatsanwaltschaft sagt. Das waren eben, wie gesagt, mehrere Faktoren, die ich beschrieben habe, die letztlich dann dazu geführt haben, dass aus meiner Sicht ein Verfahren, so wie ich es führen möchte und wie ich meine, dass es vertretbar ist, dann nicht mehr gegangen ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Gab es andere Akten, bei denen verhindert wurde, sie an den Untersuchungsausschuss zu liefern. Sie haben selbst von der Schredderaffäre gesprochen. Gab es andere Akten, die verhindert wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also die Vorlage ist - - Die Entscheidung, wer vorlegt,[3] ist nicht meine Zuständigkeit gewesen. Wir sind gefragt worden: Welche Akten gibt es zu Themen? Welche Akten habt ihr im Ibiza-Komplex und worum geht es bei diesen Akten? Das haben wir dann an die Behördenleitung bei uns weitergemeldet und die dann an die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Wer da jetzt letztlich die Vorlageverpflichtung hat, ob das die OStA Wien oder das Ministerium ist, ob die das delegiert haben, das weiß ich nicht. Da war ich nicht befasst.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob es vielleicht den Wunsch gab, andere Dinge nicht vorzulegen oder zu liefern?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich muss kurz überlegen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ich habe jetzt kurz überlegen müssen. Also ich glaube - - Also wir haben grundsätzlich alles vorgelegt. Wir haben grundsätzlich - - Sie wissen, bei manchen Dingen hat es Ermittlungsgefährdungsbedenken gegeben. Ich könnte mich jetzt nicht - - Also weiß ich nicht, ehrlich gesagt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay.

Sie haben von den Massen an Berichten, die Sie liefern mussten, auch schon gesprochen. Würden Sie uns vielleicht noch einmal diese Berichtslegungspflichten beziehungsweise diese Regelungen im Detail erläutern?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Mhm. Grundsätzlich sind die Berichtspflichten einmal gesetzlich in § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz geregelt, und das sieht vor, dass man grundsätzlich – so salopp gesagt – bei allen Verfahren von öffentlichem Interesse –wenn man das vielleicht so sagen kann – an die Oberstaatsanwaltschaft Wien zu berichten hat.

Das Berichtswesen schaut so aus: Die WKStA, wie jede andere Staatsanwaltschaft auch im Sprengel, berichtet an die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien prüft den Bericht und berichtet weiter an das Justizministerium.

Worüber ist zu berichten? – Es ist einmal grundsätzlich zu berichten über jeden Anfall einer Strafsache in so einer öffentlichkeitsträchtigen Causa. Es ist dann auch über bedeutende Verfahrensschritte zu berichten, und da hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Spezifikum, das gibt es nur bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Da ist auch im Vorhinein über jede Maßnahme, über jede Zwangsmaßnahme zu berichten, also über Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Sicherstellungen, Kontoöffnungen, über all diese Maßnahmen, die – das muss ich wirklich betonen – zu dem Zeitpunkt, wo wir berichten, gerichtlich bewilligt sind. Das heißt, das Gericht hat schon drübergeschaut. Es hat schon gesagt, es passt oder passt nicht. Und wenn sie erlassen wird, dann passt diese Maßnahme und ist gerichtlich geprüft. Das müssen wir drei Tage im Vorhinein der Oberstaatsanwaltschaft Wien vorlegen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Da gewisse Maßnahmen drei Tage vorab übermittelt werden mussten, möchte ich Sie einfach nach Wahrnehmungen oder auch nach Hinweisen fragen, ob es vorab Hinweise gegeben hat, dass zum Beispiel Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten stattfinden.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also es hat Hinweise gegeben. Es sind auch Verfahren gegen unbekannte Täter wegen Geheimnisverrat im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen eingeleitet worden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde Sie bitten, könnten Sie dies näher ausführen. Welche Hausdurchsuchungen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also wir haben, soweit ich mich jetzt erinnern kann, den Akt angelegt, weil es eben Hinweise gegeben hat, und wir haben diesen Akt dann, ich nehme an, an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Wie das weitergegangen ist, was da rausgekommen ist, das weiß ich nicht, weil natürlich eine Vielzahl von Personen auch Zugang zu diesen Informationen gehabt hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Jilek, um welche Hausdurchsuchung ging es?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich kann mich erinnern, es ist um die Hausdurchsuchungstranche Nummer eins gegangen. Bei Neumann, glaube ich, hat es den Verdacht gegeben. Soweit ich mich jetzt erinnern kann, war es so, dass Mag. Neumann bei der Hausdurchsuchung gegenüber der Polizei oder den dort anwesenden Kollegen, aber da müsste man die persönlich fragen, gemeint hat: Ich habe euch schon vor 14 Tagen erwartet!, wobei das zu dem Zeitpunkt ja noch wirklich ein Verschlussakt war, wo keine Akteneinsicht bestanden hat. Und ich muss nur ganz - - (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

Ich bin mir jetzt aus der Erinnerung nicht mehr sicher, ob es auch bei der zweiten Welle war, das kann ich nicht mehr - - Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte kurz nachfragen: Bei Thomas Schmid, gab es eine Vorabinfo bei der Hausdurchsuchung Thomas Schmid, einen Hinweis darauf, einen Verdacht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es tut mir leid, ich kann das jetzt - - Es war eine solche Fülle an Dingen, und es waren immer wieder diese Anfragen in den Medien veröffentlichte Dokumente betreffend. Ich kann es jetzt - - Ich müsste nachschauen. Also ich kann es jetzt aus der Erinnerung nicht mehr hundertprozentig sagen.

Haben Sie vielleicht eine Unterlage dazu? Dann tue ich mich leichter.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Es war eine Frage nach Ihrer Wahrnehmung.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Okay. Also ich - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Vorsitzender, wie viel Zeit habe ich bitte noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 4 Minuten. (Abg. Kucharowits: Bitte?) 4 Minuten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke.

Ich möchte gerne zu dem großen Vertrauensverlust kommen, den Sie auch in Ihrem Statement angesprochen haben. Sie haben von der Befangenheit von Herrn LOStA Fuchs gesprochen. Das ist natürlich ein sehr schwerwiegender Vorwurf, und ich möchte gerne von Ihnen hören, wo Sie die Befangenheit sehen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist ein sehr, sehr umfassendes Thema. Wo fange ich an? – Zum Thema Befangenheit: Es gibt ein E-Mail vom 19. Mai 2019, in dem der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs selbst festhält, dass er sich in der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht mir gegenüber als befangen erachtet. Ich finde, das ist schon einmal das stärkste Indiz, das man haben kann, wenn man selber sagt, man fühlt sich befangen.

Und aus meiner Sicht hat das gegipfelt – es gibt den Bericht Nummer 48, wo wir das auch festgehalten haben, Details - - Und es waren immer wieder so Berichtsaufträge, wo Gesetzwidrigkeiten unterstellt worden sind, wo einmal ein Weisungsbruch unterstellt worden ist, was einfach nicht gestimmt hat, und letztlich dann auch in dieser völlig außergewöhnlichen Ausstellung gegipfelt ist – ein Instrument, das bei Staatsanwaltschaften nicht angewendet wird, ein Instrument, das ich in 13 Jahren Tätigkeit noch nie gesehen habe, das ich als langjährige Personalvertreterin noch nie gesehen habe, wegen eines Zettels, der im falschen Akt liegt. Und wenn man dann weiß, dass er ein Jahr vorher geschrieben hat, er fühlt sich mir gegenüber befangen, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das auch tatsächlich so ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Jilek, Sie haben von einem E-Mail gesprochen, wo eben Herr LOStA Fuchs von der Befangenheit Ihnen gegenüber schreibt. Uns liegt das nicht vor. Worum ging es, worum geht es? Wir kennen das nicht. Ich darf Sie - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das liegt deswegen nicht vor, weil es nicht in diesem Verfahren ergangen ist und auch im Untersuchungsausschuss eben nicht verfahrensgegenständlich war, aber das ist natürlich für mich, für meine Argumentation und für meinen Eindruck, warum eine Befangenheit vorliegt, ganz essenziell.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Um das noch einmal zu hinterfragen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs hat Ihnen gegenüber Befangenheit schriftlich festgehalten, hat aber dennoch weiterhin die Fach- und Dienstaufsicht innegehabt? Stimmt das?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Aus meiner Sicht stellt es sich so dar, ja. Er hat, wie gesagt, festgehalten, er kann - - Ich kann es Ihnen vorlesen: - - ist es mir nicht möglich, hier selbst meiner Verpflichtung als Dienstvorgesetzter von – unter anderem – Christina – das bin ich – unbefangen nachzukommen. – Zitatende.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich frage jetzt nur einmal nach: Vonseiten des Justizministeriums, von der Aufsicht drüber, gab es da nichts dazu?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wie meinen Sie?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Zu der Befangenheit wurde vonseiten des Justizministeriums nichts kommentiert? Es gibt ja immerhin noch eine Aufsicht drüber.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Na ja, wir haben ja in diesem Jahr, glaube ich, wie Ihnen auch vorliegt, immer wieder auch darauf hingewiesen und wir waren auch bei der Justizministerin und auch davor beim damaligen Vizekanzler Jabloner, wobei das damals, glaube ich, noch nicht Thema war, aber wir haben auf dieses Problem hingewiesen. Auch die Leiterin der WKStA hat das in ihren Berichten releviert. Welche Maßnahmen da getroffen worden sind oder ob irgendwie Maßnahmen getroffen worden sind, ist mir nicht bekannt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Würden Sie uns das Mail vorlegen, dem Ausschuss zur Verfügung stellen? (Auskunftsperson, Vertrauensperson und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also, weil das E-Mail zu einem anderen Verfahren ergangen ist, kann ich das E-Mail in seiner Gänze nicht vorlegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe das jetzt akustisch nicht verstanden. Bitte, wenn Sie so gut sind.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Weil das E-Mail in einem anderen Verfahren, zu einem anderen Verfahren gehört und auch andere Dinge drinstehen, kann ich das E-Mail in seiner Gesamtheit nicht vorlegen, weil das nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist, diese anderen - - (Abg. Kucharowits hebt die Hand.) 

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Zur Geschäftsbehandlung, Herr Vorsitzender: Es geht gar nicht um das gesamte Mail, total verständlich, aber es geht um einen Auszug, genau um die Passage, von der Sie gerade gesprochen haben. Wäre das möglich?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe Ihnen den Teil mit der - - vorgelesen. Das ganze E-Mail oder auch diesen Auszug kann ich nicht vorlegen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich darf Sie mit dem Hintergrund bitten, um es einfach auch im Protokoll festzumachen: Würden Sie diese Passage bitte nochmals vorlesen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Kollege Gerstl, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur daran erinnern, dass wir eigentlich vereinbart hatten, dass die Auskunftspersonen nicht mehr vorlesen, dass sie nicht dazu angehalten werden. Und als Zweites möchte ich die Vertrauensperson daran erinnern, dass sie nicht selbstständig aktiv auf die Auskunftsperson zugehen darf, sondern nur nach Aufforderung von der Auskunftsperson selbst.

 

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Vorlesen gilt für die Akten, die durch die Abgeordneten vorgelegt werden, und die Erklärungen, die sie vorgibt, kann sie natürlich vorlesen.

Und das mit der Vertrauensperson: Ich weiß das, ich sehe das auch, aber ich sehe keine Beeinflussung der Auskunftsperson. Ich habe das auch bei der ersten gesehen, dass es immer wieder passiert ist, und wir haben uns auch verständigt. Ich habe das auch das letzte Mal gesagt, dass ich dort, so ich nicht wirklich ein dezidiertes bewusstes Eingreifen in die Aussage sehe, dem nicht nachkomme. (Abg. Krisper nickt.) – Und Frau Abgeordnete Krisper nickt. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Herr Abgeordneter Stögmüller ist nicht am Wort, sondern es ist jetzt die Frau Richterin am Wort.

*****

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die relevante Passage ist: - - ist es mir nicht möglich, hier selbst meiner Verpflichtung als Dienstvorgesetzter von – und dann kommt die Aufzählung, unter anderem – Christina – unbefangen nachzukommen. – Zitatende.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Darf ich Sie fragen: Sind noch weitere Personen in dem Zusammenhang genannt, wo Befangenheit vorhanden wäre?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Soweit es eben für das - - im Ibizateam relevant wäre, sind da noch die Dienststellenleiterin und Kollege Adamovic genannt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine wirklich rhetorische Frage: Wie können dann sozusagen diese Personen weiterhin die Fachaufsicht und Dienstaufsicht ausführen?

Darf ich Sie um ein Datum dieses Mails bitten.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: 19. Mai 2019.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Jilek, Sie haben vorhin schon angeführt, auch dass Sie sich ans Justizministerium gewandt haben. Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, bei uns ist das sozusagen mit den Ziffern 68113 versehen, und Sie einmal bitten, sich das einfach anzusehen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück. – Auskunftsperson Jilek: Mhm!)

Welches Dokument ist das?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist eine Unterlage, die (in den Unterlagen blätternd) – das Datum, also zeitlich weiß ich es jetzt nicht, also das müsste ich im Tagebuch nachschauen – der Ministerin übergeben worden sein müsste.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Von wem?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich glaube - - Kann sein, dass das am 25. Mai 2020 anlässlich dieser Besprechung gewesen ist, also wenn ich das jetzt richtig zeitlich einschätze, müsste das – wir haben so viele Unterlagen verfasst – die Unterlage vom 25. Mai 2020 sein, wo wir einen Termin bei der Justizministerin hatten, bei dem, soweit ich mich erinnern kann, die Dienststellenleiterin Vrabl-Sanda anwesend war, der Teamleiter Weratschnig, Kollege Adamovic und ich, glaube ich, vonseiten der WKStA. Und da hat die Dienststellenleiterin mehrere Unterlagen übergeben, und ich glaube, dass das an diesem Tag übergeben worden ist.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Worum geht es in dem Dokument? Was sind die Hauptpunkte? Und welche Vorwürfe sind sozusagen Inhalt des Dokuments?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Meines Erachtens geht es nicht um Vorwürfe, sondern es ist darum gegangen – ich weiß nicht, ob ich das jetzt chronologisch richtig zusammenbringe –, es ist da kurz davor in den Medien veröffentlicht worden, dass es da E-Mails gegeben hat zu einer – ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob dass das - - Können Sie mir sagen, war das vom 25. Mai?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja, ich darf das mit Ja beantworten. Also 25. Mai 2020.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war auch ein ausschlaggebender Grund für diese Besprechung eben diese Veröffentlichung von E-Mails, ich glaube, auch vom Mai 2019, zwischen Pilnacek und Fuchs, wo es darum geht, breite Öffentlichkeitsarbeit gegen die WKStA zu machen. Das ist meiner Erinnerung nach kurz davor veröffentlicht worden. Das hat uns natürlich sehr, sehr irritiert. Und dann waren einfach einige Dinge auch im Verfahren, die ich hier und heute auch schon erzählt habe und die auch in dem Schreiben aufgelistet sind, die uns einfach das Ermitteln erschwert haben, und wir wollten das der Frau Ministerin einfach zur Kenntnis bringen und sie auch um Unterstützung dabei bitten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie sprechen ja - - Oder in dem Dokument ist nach dem ersten, nach der ersten Passage der Einleitung – ich möchte es vielleicht nur ganz kurz skizzieren – gleich der zweite Punkt Befangenheiten: –Doppelpunkt –, und da wird natürlich vor allem auch von der Soko gesprochen. Und deshalb meine Frage an Sie: Wo haben Sie die Befangenheit der Soko oder woran haben Sie die Befangenheit der Soko aus Ihrer Sicht, aus Ihrer Wahrnehmung heraus festgemacht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Na ja, da muss man, glaube ich, sozusagen ganz zurück im Verfahren. Das hat seinen Ausgangspunkt viel früher gehabt, und zwar war es so, dass kurz vor Vollzug der Hausdurchsuchungen unter anderem beim ehemaligen Vizekanzler ein anonymer Hinweis bei der WKStA eingegangen ist, dass, ich glaube, der Soko-Leiter und dessen Stellvertreter Mitglieder der ÖVP sein sollen. Und das haben wir zum Anlass genommen, um nachzufragen. Also wir haben da zu dem Zeitpunkt in keinster Weise irgendwie Misstrauen gehabt oder in irgendeiner Form gedacht, das ist irgendwie - - Ja, wir kriegen zahlreiche anonyme Hinweise. Sie sehen das auch in den Akten; da gibt es ganz viele anonyme Eingaben. Und wir haben dieses Schreiben einfach so behandelt, wie wir jedes andere Schreiben auch behandeln, weil es ein sehr, sehr sensibler Bereich ist und weil wir sicherstellen wollten, und das ist auch unsere Aufgabe, dass das Ermittlungsverfahren, eben die Beweise, die so gewonnen werden, valid sind, dass es da keine Zweifel daran gibt, dass überhaupt kein Anschein irgendeiner Befangenheit in einer so sensiblen Causa besteht.

Und wir haben dieses Schreiben dann an den Soko-Leiter mit der Bitte um Stellungnahme, ob Parteimitgliedschaften bestehen, übermittelt, und letztlich sind uns die Fragen einfach nicht beantwortet worden. Das hat mich damals sehr irritiert, weil ich der Meinung gewesen bin: Wir schicken das hin, die sagen einfach Nein, das Thema ist erledigt, und wir arbeiten weiter.

Wir haben damals schon - - Hätten wir - - Also wir wissen es ja nicht, ob das gestimmt hat oder nicht. Unsere Rechtsauffassung war, und meine ist es einfach noch immer, dass in so einer Causa eine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei den Anschein einer Befangenheit bei den unmittelbar erhebenden Beamten begründen kann und dass dort dann einfach auch immer die Frage im Raum stehen bleiben wird: Ist alles korrekt abgelaufen? Ist alles gesichert worden? Ist zu viel gesichert worden?

Wir lernen ja auch aus vergangenen Verfahren, und da hat es immer wieder - - also in einem konkreten Verfahren ja auch den Vorwurf gegeben, dass, ich glaube, der Einsatzleiter bei einer politischen Partei war, und da ist die WKStA sehr in Kritik gestanden, und wir nehmen uns diese Kritik auch zu Herzen und wollten das eben da ganz genau abklären.

Wir haben dann die Antwort bekommen, dass alle Gründe der Befangenheit geprüft worden sind und keine Befangenheitsgründe vorliegen.

Und in weiterer Folge war es dann so, dass, ich glaube, Kollege Purkart bei der Datenauswertung eben auf ein Fan-SMS von einem der ermittelnden Beamten gestoßen ist, wo dieser Beamte eben damals Heinz-Christian Strache mitgeteilt hat, er wünscht sich einen Rücktritt vom Rücktritt. Und dieser Beamte war eben unter anderem auch bei den Maßnahmen in der Strafsache gegen Heinz-Christian Strache eingeteilt, und das ist für mich ein Grund, wo ich sage, es besteht zumindest der Anschein einer Befangenheit in einem Verfahren.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke. Aufgrund Ihrer Ausführungen würde ich einmal annehmen, ich liege richtig, dass es hier um die Schredderaffäre geht, die Sie hier angesprochen haben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das, was ich jetzt angesprochen habe, war dieses SMS im Zusammenhang mit der Durchsuchung bei Heinz-Christian Strache. Das war jetzt nicht die Schredderaffäre, es war aber der gleiche Beamte, der auch in der Schredderaffäre gearbeitet hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte noch einmal auf die Themen Schredderaffäre, Tagebuch, Ausstellung zurückkommen. Sind Sie ganz explizit bei den Ermittlungen zur Schredderaffäre behindert worden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Behinderung ist ein weiter Begriff. Vielleicht - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sind Ihnen Steine in den Weg gelegt worden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Gab es Erschwernisse?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Beim Schredderverfahren ist vielleicht, was die justizielle Seite betrifft, eine Sache auffällig beziehungsweise meines Erachtens doch bemerkenswert, nämlich die Weisung, die in diesem Schredderverfahren erteilt worden ist, und zwar zur Zuständigkeit der WKStA. Das war schon was sehr, sehr Bemerkenswertes.

Und zwar war es so: Wie Sie aus den Akten wissen, bin ich telefonisch darüber informiert worden, dass unter dem Namen Maisinger mehrere Festplatten geschreddert worden sind und die Rechnung nicht bezahlt worden ist. Es hat sich dann irgendwie herausgestellt beziehungsweise hat mir der Geschäftsführer von Reisswolf mitgeteilt, dass das ein Mitarbeiter vom damaligen und jetzigen Bundeskanzler Kurz war, dass die Rechnung nicht bezahlt worden ist und er Anzeige wegen Betruges erstatten wollte.

Im Hinblick auf die zeitliche Konnexität ist im Raum gestanden, dass das irgendwie mit diesem Ibizavideo im Zusammenhang stehen könnte. Deswegen hat die WKStA einmal die Zuständigkeit bejaht. Das haben wir auch an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet, dass wir jetzt einmal die Zuständigkeit bejahen: Wir müssen abklären, ob ein Konnex besteht, denn bei so einer Konnexität sind wir zuständig, und das tun wir jetzt einmal. Wir schauen einmal, dass wir wissen, welche Festplatten das sind, ob es da einen Konnex geben kann oder nicht.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat uns dann eine Weisung gegeben, wo sie letztlich sagt, ja, wir sind im Moment zuständig – das hat sie nicht bestritten, dass wir im Moment zuständig sind –, aber für den Fall, dass wir dann irgendwann nicht mehr zuständig sind, weil sich herausstellt, dass es keinen Konnex gibt, sollen wir das Verfahren abtreten.

Das ist insofern bemerkenswert, als das eine Selbstverständlichkeit ist, dass ich, wenn ich meine Zuständigkeit nicht mehr bejahe, das Verfahren abtrete und mir das eigentlich nicht gesagt werden muss. Es ist eine Vielzahl von Verfahren, wo die WKStA zunächst eine Zuständigkeit hat – zum Beispiel weil der Verdacht besteht, dass ein Schaden von über 5 Millionen Euro eingetreten ist – und sich in weiterer Folge dann herausstellt, dass der Schaden doch geringer ist. Dann verliert die WKStA ihre Zuständigkeit und dann wird abgetreten.

Und so eine Weisung habe ich, glaube ich, noch nicht gesehen, dass man sagt: Wenn du dann nicht mehr zuständig bist, trittst du entweder an die Staatsanwaltschaft Wien ab oder an eine andere Staatsanwaltschaft, die dann vielleicht zuständig sein könnte. So ist es letztlich drinnen gestanden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine Frage zur zeitlichen Abfolge: Wann kam diese Weisung oder dieses Schreiben vonseiten der OStA an Sie als Behörde WKStA, dass bei Nichtzuständigkeit abzutreten wäre?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das kann ich jetzt ohne Akt leider zeitlich nicht einordnen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Aber wissen Sie, gab es zu dem Zeitpunkt bereits avisierte, eingeleitete Ermittlungsschritte, Maßnahmen, die von Ihrer Seite angekündigt worden waren und aufgrund der Berichtspflicht an die OStA gegangen waren?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es tut mir leid, ich kann das zeitlich wirklich nicht mehr einordnen. Das ist über ein Jahr her, und es war so viel dazwischen! Das müsste sich aber aus dem Akt ergeben.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Aus der Aktenkenntnis heraus wären sozusagen weitere Ermittlungsschritte zu dem Zeitpunkt geplant gewesen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Ich möchte gerne allgemein fragen, ob es weitere Anregungen zur Verfahrensführung vonseiten der OStA an Sie gab. – Wenn ich „Sie“ sage, meine ich die Behörde.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist eine sehr weit gefasste Frage, da muss ich kurz nachdenken, was mir - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Könnten Sie das präzisieren, was Sie mit Anregung zur Verfahrensführung meinen?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Was an Ermittlungsschritten notwendig wäre, auf welche Art und Weise ermittelt werden sollte, das meinte ich mit Anregungen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich tue mich mit dem Begriff Anregung schwer, weil das System ja eigentlich so ist, dass ich berichte, was ich vorhabe, und die OStA mir dann sagt, ob das passt oder nicht.

Was wir immer wieder gehabt haben, war, dass ein Berichtsauftrag gekommen ist, insbesondere zur Datenauswertung – und zwar, glaube ich, sogar dreimal –, wo wir aufgefordert worden sind, bekannt zu geben, wie wir auswerten, warum wir was auswerten.

Das war aber keine Anregung von der Oberstaatsanwaltschaft, sondern das waren so Nachfragen, wie wir das machen, und zwar teilweise – einmal, glaube ich, kann ich mich erinnern – mit dem Hinweis, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Wir haben gesagt: Wir machen es so. Offensichtlich meint die Oberstaatsanwaltschaft, das ist falsch. Bitte sagt uns, wie wir es in Zukunft machen sollen! – Und da haben wir keine Antworten bekommen.

Das System ist aber eigentlich umgekehrt: Wir machen Anregungen beziehungsweise wir berichten, was wir tun oder was wir machen wollen, und die Oberstaatsanwaltschaft sagt dann Ja oder Nein.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Wie viel Zeit habe ich bitte noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 10 Sekunden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dann frage ich nach der Info zum Beschuldigtenstatus Blümel. Wissen Sie dazu etwas? – Danke. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, ich kann für mich einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand bei dieser Frage nicht herstellen. Können Sie es, bitte? (Abg. Kucharowits: Ich gebe weiter!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dem Untersuchungsausschuss liegen ja Dokumente vor, aus denen ganz klar hervorgeht, dass in der Novomatic-Casino-Causa, in dem Akt, Herr Blümel als Beschuldigter angeführt wird, und ich glaube, dass das für den Untersuchungsausschuss doch untersuchungsrelevant ist. Und ob die - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, aber es ist nach dem derzeitigen Stand gefragt worden, oder?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, die Frage war, was sie weiß, welche Wahrnehmungen sie hat zur Frage, dass Herr Blümel Beschuldigter in der Novomatic-Kiste ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, das ist Teil dieses Verfahrens. Ich habe die Frage so verstanden, dass über den jetzigen Stand berichtet werden sollte, und das kann die Auskunftsperson wahrscheinlich nicht, weil sie ja seit Jänner nicht mehr bei der WKStA ist. Aber ob sie noch Erinnerungen an damals hat, diese Frage würde ich zulassen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Bitte noch einmal, wie ist die Frage?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Welche Wahrnehmungen haben Sie zum Beschuldigtenstatus von Minister Blümel? – Danke. (Vorsitzender, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt, Auskunftsperson und Vertrauensperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, es ist nicht so einfach, die Antwort auf diese Frage zu geben. Sie haben die Frage nach dem Verfahrensstand Blümel gestellt: Es gibt hier eine Konsultationsvereinbarung mit dem Justizministerium, datiert aus dem Vorjahr – vom September –, es gibt aber offensichtlich neue Bestrebungen, die noch nicht zu einer weiteren Konsultationsvereinbarung geführt haben. Es sind aber Besprechungen in diesem Sinne unterwegs, und daher möchte ich Sie einmal konkret fragen: Welche Frage wollen Sie jetzt betreffend Blümel zu welchem Thema hier stellen?, um beurteilen zu können, ob das der bestehenden Konsultationsvereinbarung unterliegt oder den Besprechungen, die derzeit zwischen dem Justizministerium und Strafverfolgungsbehörden geführt werden. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist relativ leicht zu beantworten. Es geht einfach um die Frage, was die Auskunftsperson für Wahrnehmungen zu dem Beschuldigtenstatus von Nochfinanzminister Blümel hat. Zu den Konsultationsvereinbarungen, die zitiert wurden: Die von September können in keinem Zusammenhang stehen, und auch jene, wo es einen E-Mail-Verkehr gibt, stehen in keinem Zusammenhang, bis heute. Ich halte es durchaus für denkbar, dass irgendwann einmal eines käme, aber es ist noch keines da, deswegen können wir nicht Bezug nehmen auf Konsultationsverfahren, weil die Frage des Beschuldigtenstatus von Herrn Blümel von diesen nicht erfasst ist.

Unsere Frage an die Auskunftsperson ist relativ einfach: Welche Wahrnehmungen haben Sie zum Beschuldigtenstatus des Nochfinanzministers Blümel? Das Noch kann man von mir aus auch streichen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Magister.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Zum aktuellen Status kann ich nichts sagen, weil ich aktuell nicht mehr bei der WKStA bin.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aktuell. – Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Nochfinanzminister Blümel als Beschuldigter geführt wird, im Casinos-Novomatic-Komplex?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich bin seit Ende letzten Jahres nicht mehr bei der WKStA, ich kann den aktuellen Stand nicht beurteilen – wie der aktuelle Stand ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das verstehe ich, aber nach dem aktuellen Stand hätte ich gar nicht gefragt. Gefragt habe ich danach, ob Sie Wahrnehmungen haben – das kann ja auch im Dezember der Fall gewesen sein. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das machen wir in der nächste Runde. Die Zeit ist überschritten. Jetzt kommt Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist noch immer dieselbe Frage, und die Antwort kriegen wir auch, wenn eine Frage gestellt ist – in aller Regel.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, also dürfen Sie nicht sagen: In der nächsten Runde.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind schon 1 Minute drüber. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Antwort dürfen wir schon noch hören oder?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie hat sie gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, noch einmal: Das war explizit eine Wiederholung einer Frage, denn die Frage war immer nach Wahrnehmungen, ohne ab oder aktuell, und als Antwort kommt immer: Aktuell kann ich nichts sagen.

Das ist mir klar, ich habe aber auch nicht nach aktuell gefragt, sondern nach allgemeinen Wahrnehmungen, die können ja im Dezember der Fall gewesen sein, als sie noch bei der WKStA war.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese Präzisierung können Sie in der nächsten Runde stellen. Sie hat die Antwort gegeben - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage war von Anfang an präzise, sie wurde nur an der Frage vorbei beantwortet. Kann ich bitte eine Antwort - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, die nächsten Fragen stellt Frau Fürst. (Abg. Krainer hebt die Hand.) – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann werden Fragen nicht beantwortet hier?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie können sie in der nächsten Runde noch einmal stellen, dann können Sie es noch einmal präzisieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Sie bereits in dieser Runde gefragt und normalerweise werden Fragen auch beantwortet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, Sie sind jetzt 1,5 Minuten drüber. Ich würde endlich einmal bitten, dass wir weiterkommen können. (Abg. Krainer: Zur Geschäftsbehandlung, bitte!) – Ja.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, könnten Sie bitte die Redeordnungsvereinbarung der Fraktionen einhalten, die besagt nämlich ausdrücklich, dass die Antwortzeit unabhängig von der Fragezeit ist, das heißt, wenn eine Frage gestellt ist, dann ist die Antwort noch zu geben. Die Frage ist gestellt – in dieser Runde –, und wir haben natürlich das Recht, auch die Antwort in dieser Runde zu haben. Ich ersuche Sie, die einvernehmlich zwischen den Fraktionen vereinbarte Redeordnung hier auch einzuhalten. Das ist Ihre Aufgabe als Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch einmal: Sie fragen schon in der Fragezeit das vierte Mal drüber, daher ist jetzt Frau Abgeordnete Fürst dran. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.) – Zuerst zur Geschäftsordnung noch einmal Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, dass es wichtig ist – Sie haben das ja jetzt gemacht, Herr Vorsitzender –, Kollegen Krainer zu erklären, dass seine Frage schon außerhalb der Fragezeit gestellt worden ist, denn bevor er übernommen hat, hatte Frau Kollegin Kucharowits noch 10 Sekunden, und die waren dann natürlich längst vorbei. Das ist alles.

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Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Fürst, Sie sind an der Reihe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Mag. Jilek, wir hatten ja schon mehrere Kollegen von Ihnen aus der WKStA hier im U-Ausschuss, die sich eigentlich ähnlich geäußert haben wie Sie, von überbordenden Berichtspflichten gesprochen haben und davon, dass sie ihrer Arbeit nicht unbeeinflusst nachkommen konnten.

Noch einmal zur Klarstellung: Sie waren von Beginn an in diese Ibizaermittlungen eingebunden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nicht ganz von Beginn an. Mich hat die Dienststellenleiterin – also die Leitende Staatsanwältin Vrabl-Sanda – ungefähr eine Woche oder eineinhalb Wochen nach Beginn der Ermittlungen gebeten, dass ich zum Team dazustoße.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Ihr Beobachtungszeitraum war etwa von Mai 2019 (Auskunftsperson Jilek: Genau!) bis Ende 2020, als Sie ausgeschieden sind – kann man das so sagen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Genau, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben zuvor in Ihrem Statement schon diese Ausstellung erwähnt – da sind die Ermittlungen schon lange gelaufen. Wann war das zeitlich ungefähr?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Ausstellung? – Akustisch - - – Die habe ich bekommen am 11. September 2020, ist sie datiert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben das schon als einen Höhepunkt haltloser dienstrechtlicher Vorwürfe bezeichnet. Sie empfanden diese Ausstellung sozusagen als schikanös, kann man das so bezeichnen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe die Ausstellung überhaupt nicht verstanden. In meiner Wahrnehmung habe ich es als schikanös empfunden, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Also als haltlos und schikanös sozusagen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Als haltlos – so ist es bei mir angekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Diese ist ausgesprochen worden von Ihrer fachlichen Aufsicht, von OStA Fuchs. (Auskunftsperson Jilek: Mhm!) Wissen Sie, ob er das alleine ausstellt, oder war das mit jemandem abgesprochen? Oder: Wer erlangte da auch gleich Kenntnis davon?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: In dieser Ausstellung steht drinnen - - Der erste Satz dieser Ausstellung ist: In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz wird diese Ausstellung erteilt, und unten ist die Stampiglie vom Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt. Da müssten Sie ihn fragen, mit wem er das besprochen hat oder ob es da Kontakt ...

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mit wem er diese Übereinstimmung aus dem Justizministerium gefunden hat, wissen Sie nicht? Ob das mit dem Minister oder Sektionschef oder - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Da steht nur: in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Hätten Sie ohne diese ständigen Einschüchterungen oder wie man es bezeichnet, ohne diese Hindernisse in Ihrer Arbeit Ihren Job auch gewechselt oder wären Sie gerne bei der WKStA geblieben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich hätte meinen Job ganz sicher nicht gewechselt. Ich habe das wirklich - - Das ist eine Tätigkeit, die ich sehr, sehr gerne gemacht habe und seit 13 Jahren gemacht habe, wirklich mit Leidenschaft. Es hat mir wirklich sehr, sehr leid getan. Es war ein Schritt, der wirklich nicht leicht war. Letztlich habe ich einfach wirklich intern alles versucht, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die es möglich machen, auch dieses Verfahren so zu führen, dass es für mich vertretbar ist. Letztlich war das leider ohne Erfolg, und, wie gesagt, das ist auch - - Ohne diese Dinge hätte ich den Job nicht gewechselt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wären also geblieben, wenn Sie die Arbeit so hätten machen können, wie es Ihrer Arbeitsauffassung entspricht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Genau.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dann kommen wir noch einmal zum Beginn des Ibizaverfahrens: Sie sprachen von dieser Weisung vom 18. Mai 2019. Das ist sozusagen der Anfang im Akt, diese Weisung von LOStA Fuchs. Darf ich noch einmal nachfragen? Sie haben gesagt, dass darin mehrere Dinge standen, eines war: Es liegt keine Straftat vor. – Wie war das genau zu verstehen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich suche noch schnell den Text der Weisung. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Den genauen Wortlaut der Weisung kann ich jetzt nicht wiedergeben. Die Weisung war so: Im Rahmen von Erkundigungen nach § 91 Abs. 2 StPO sollen wir das Video beischaffen. Und diese Erkundigungen sind nur dann - - Also dieser § 91 Abs. 2 sagt: zur Abklärung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Das heißt, wenn man sagt: Schau, ob ein Anfangsverdacht vorliegt!, ist der Umkehrschluss: Jetzt liegt keiner vor. Jetzt liegt kein Verdacht einer Straftat vor, aufgrund dessen ich ermitteln darf.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist ungewöhnlich, dass schon im Vorfeld so eine Feststellung Ihnen quasi in den Akt mitgegeben wird, oder?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also für mich war es sehr ungewöhnlich. Für mich war eigentlich auch keine Eile geboten. Am Freitag am Abend, soweit ich mich erinnern kann, sind diese Videoteile veröffentlicht worden, und am Tag darauf kommt diese Weisung. Und soweit ich mich jetzt erinnern kann, war es, glaube ich, am Sonntag, dass auch der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien auch medial schon gesagt hat, es gibt keinen Anfangsverdacht. Es war aus meiner Sicht keine Eile geboten.

Das ist eine diffizile Rechtsfrage, da waren viele Dinge zu lösen, und - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nur zum Verständnis: Die Ermittlungen hätten ja erst begonnen werden sollen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann nur sagen, was der normale Weg, der übliche Weg gewesen wäre. Der übliche Weg wäre: Die WKStA ist zuständig, prüft: Liegt ein Anfangsverdacht vor oder nicht?, und berichtet das an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und sagt: Okay, aus unserer Sicht liegt einer vor oder liegt keiner vor, und wir machen das oder wir machen das nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, kann man das so bezeichnen, dass hier das Ergebnis vorgegeben wurde?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Mit dieser Weisung wurde für uns, also für die WKStA, festgehalten, Erkundigungen einzuleiten. Das heißt, es gibt jetzt im Moment keinen (Abg. Fürst: Dass es keinen Anfangsverdacht gibt!) Anfangsverdacht, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und wie wirkt sich das aus? Es wurde ja dann trotzdem ermittelt. Oder hieß das eigentlich, dass Sie gar nicht ermitteln dürfen? Wie hat sich diese Einschätzung in der Folge ausgewirkt, sozusagen nachdem Sie und die Leiterin der WKStA diese Weisung aufgefunden haben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wie gesagt, ich war damals ja noch nicht unmittelbar dabei. Ich bin erst, glaube ich, eine Woche später oder so dazugestoßen. Ich kann jetzt nur das wiedergeben, was ich danach erfahren habe. Es war so, dass eine Kollegin ein anderes Verfahren geführt hat, wo sich Hinweise ergeben haben, wo es auch um Vereinsspenden gegangen ist, eben Dinge, die in diesem Video auch behauptet worden sind. Sie ist an dem Wochenende gleich ins Büro gefahren und hat sich das angeschaut, weil eben klar war: Das ist was, was man sich gleich anschauen muss. Sie hat sich das meines Wissens am selben Tag, ich glaube, am Sonntag war das, angeschaut. Und dann - - Wie gesagt, da tue ich mich schwer, ich war damals nicht dabei.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber es kam dann zu Ermittlungen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es kam dann zu Ermittlungen, weil die WKStA letztlich eben einen Anfangsverdacht gesehen hat.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ein Teil dieser Weisung war auch, das haben Sie auch schon erwähnt, dass Pilnacek OStA Fuchs ausrichtete, dass der Justizminister möchte, dass der WKStA keine aktive Rolle zukommen soll. Das stand auch drinnen, haben Sie heute schon erwähnt.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein, das stand in dieser Weisung, die an uns gegangen ist, nicht drinnen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, das war ein extra - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist nicht drin. Das haben wir erst irgendwann in diesem Jahr erfahren, also wie diese E-Mails übermittelt worden sind.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, also dass es diese E-Mail gegeben hat sozusagen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Genau.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wie beurteilen Sie das? Wenn es diesen Wunsch vom damaligen Justizminister wirklich gegeben hat und er das so weitergegeben hat: War das zulässig, dass Sektionschef Pilnacek diesen Wunsch so an OStA Fuchs weitergegeben hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Frage, ob das zulässig war oder nicht, kann ich da, glaube ich, nicht - - Es steht mir nicht zu, das da zu beurteilen. Das staatsanwaltschaftliche System sieht für Weisungen eine Schriftlichkeit und eine Begründungspflicht vor. (Abg. Fürst: Ja!) Das wäre aus meiner Sicht, wenn man Weisungen gibt - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber es gibt ja sozusagen gesetzliche Kompetenzen auch der WKStA, gerade für Korruptionsermittlungen, und wenn diese der WKStA entzogen werden, ist das für mich so etwas wie eine rechtswidrige Weisung. Kann man das so bezeichnen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich kann das da nicht beurteilen. Ich glaube - - Ja, das mache ich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es war aber der Wunsch, der WKStA eine ihr gesetzlich zukommende Kompetenz wegzunehmen oder zu beschneiden, kann man es so sagen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Aufgabe der WKStA ist es und wäre es in diesem Fall aufgrund der Zuständigkeiten gewesen (Abg. Fürst: Ja!), aufgrund dieses Videos zu prüfen (Abg. Fürst: Ja!), ob ein Anfangsverdacht besteht oder nicht. Das haben wir sogar am selben Wochenende noch gemacht (Abg. Fürst: Ja!) und haben dann in der nächsten Woche oder einige Zeit darauf auch das Ermittlungsverfahren eingeleitet aufgrund dieses Verdachts.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm. Es kam Ihrerseits dann auch zu einer Zusammenarbeit mit der Soko Tape. Können Sie uns beschreiben, wie sich diese sozusagen von Beginn an dargestellt hat, also wie sie sich von Anfang an dargestellt hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also zu Beginn, wie das üblich ist - - Wie es genau dazu gekommen ist, dass die Soko Tape das übernommen hat, das hat, glaube ich, meine Chefin hier schon ausgesagt – da war ich nicht dabei –, dass die Soko, dass quasi das Bundeskriminalamt das übernommen hat. Ich habe den Leiter der Soko Tape bei einer Eingangsbesprechung ganz zu Beginn kennengelernt, und wir haben darüber gesprochen, was der Tatverdacht ist und wie die Ermittlungen ausschauen. Es hat dann einen, eigentlich zwei Beamte von der Soko gegeben, die für uns zuständig waren, und zu Beginn war das eine völlig normale oder übliche Zusammenarbeit. (Abg. Fürst: Ja!) Also ein ganz normaler Start in das Strafverfahren sozusagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und bei den Ermittlungen ist es so, dass Sie die Anordnungen geben, und die Soko Tape hat diese dann umzusetzen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Grundsätzlich, also von der gesetzlichen Konzeption, ist es so, dass die Staatsanwaltschaft eben Ermittlungsverfahren leitet und sie die Polizei mit Ermittlungen beauftragt und auch Anordnungen erteilt. Es ist aber auch so, dass die Polizei natürlich im Rahmen der Ermittlungen – und das ist das Übliche – auch selbst Ermittlungsschritte setzt, wenn sich weitere Beweismittel ergeben, teils in Absprache mit der WKStA, teils auch aus eigenem. Das ist der übliche Verfahrensgang.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es ist vorhin schon besprochen worden: Sie hatten Bedenken wegen der Unvoreingenommenheit der Soko Tape aufgrund der Zusammensetzung. Was war der grundsätzliche Vorwurf oder was war der Kern Ihrer Bedenken?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wir haben zunächst überhaupt keine Bedenken gehabt. Wir haben diese Soko eben zugewiesen bekommen. Es ist so – vielleicht sollte man das an dieser Stelle auch noch einmal sagen –, dass die Staatsanwaltschaft da keine Möglichkeit hat, sich irgendjemanden auszusuchen, sondern dass das in der Ingerenz der Polizei liegt. Wie gesagt, wir haben einen anonymen Hinweis bekommen, wonach eben da Parteizugehörigkeiten bestehen sollen. Auch zu dem Zeitpunkt war überhaupt kein Misstrauen da, sondern das ist einfach eine – wie ich es vorhin schon gesagt habe – anonyme Eingabe, so wie viele andere auch, wo wir gesagt haben, wir müssen das abklären.

Was für mich neu war oder was für mich sehr, sehr überraschend war, war die Reaktion darauf, dass wir nachgefragt haben, und dass wir eben letztlich keine Antwort bekommen haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): In Bezug auf welche Partei wurde da eine Parteinähe unterstellt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wie ich vorhin schon gesagt habe, war das eine Parteizugehörigkeit zur ÖVP der Soko-Leitung, glaube ich, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe. Ja, die Soko-Leitung, ist, glaube ich, behauptet worden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kann man das so bezeichnen, dass diese Diskussion eigentlich abgestellt worden ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Entschuldigung?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kann man das so bezeichnen, dass diese Diskussion über die Unvoreingenommenheit, die Sie dann aufgrund dieser anonymen Anzeige eingeleitet haben, abgedreht worden ist, ohne dass Sie jetzt Ihre Nachprüfung - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war so, dass der Leiter, also dass die Polizei uns mitgeteilt hat - - Es ist auch so, dass sie das intern geprüft haben, es ist auch richtig, dass intern in der Polizeischiene zu prüfen ist, ob eine solche Befangenheit vorliegt. Uns ist das Ergebnis dieser Prüfung mitgeteilt worden, und das Ergebnis hat gelautet: Es gibt keine Anhaltspunkte, es ist in alle Richtungen geprüft worden, es gibt keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit oder einen Befangenheitsanschein. Wir haben uns dann auch intern an unsere vorgesetzten Stellen, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gewendet, haben das berichtet, eben weil uns die Sensibilität dieser Dinge bewusst war. Und es waren ja Ermittlungen im Vereinsverfahren auch im gesamten, also im Zusammenhang mit mehreren politischen Parteien, und deswegen war uns das auch so wichtig.

Es war dann so, dass es eine Dienstbesprechung beim damaligen Vizekanzler Jabloner gegeben hat, und der hat mit einer Weisung eben festgehalten, dass die bloße Parteizugehörigkeit keine Befangenheit begründet – und das System dieser Weisung ist zu akzeptieren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, und damit war sozusagen die Diskussion beendet.

Wie haben Sie dann die weitere Arbeit der Soko eingeschätzt? Haben Sie den Vorwurf, der in der anonymen Anzeige geäußert worden ist, dass es eben eine Parteinähe zur ÖVP gibt, in der Arbeit, in den Schritten, die die Soko dann gesetzt hat, und im weiteren Verhalten sozusagen auch vom Leiter der Soko Tape bestätigt gesehen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war so, wie ich auch schon vorhin gesagt habe: Ich glaube, dass Kollege Purkart dann im Zuge der Auswertung eine SMS vorgefunden hat und dass auch festgestellt wurde, dass einer der Beamten eben einmal für die ÖVP im Gemeinderat kandidiert hat. Für uns war das nicht besonders vertrauensfördernd, muss ich ganz ehrlich sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bitte?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war nicht sehr vertrauensfördernd.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es war keine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit sozusagen oder nicht - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nachdem von einem Kollegen dann auch dieses SMS gefunden worden ist (Abg. Fürst: Ja!) und uns einfach nicht gesagt worden ist, dass es dieses SMS gegeben hat, ist das keine Basis für eine besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Sie haben in dieser Besprech- -

Mag. Christina Jilek, LL.M. (in Richtung Vorsitzenden, Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt): Es ist das SMS: Ich wünsche mir den Rücktritt vom Rücktritt. Genau.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Würden Sie es noch ins Mikrofon sagen? 

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das SMS: Ich wünsche mir den Rücktritt vom Rücktritt – oder so ungefähr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: An den?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Strache.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich beziehe mich auf das Dokument 63895, Seite 24. Vielleicht legen wir es vor. Da geht es eh um dieses Protokoll dieser Besprechung, das Sie jetzt auch erwähnt haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Auf Seite 24, und ich beziehe mich da auf Ihre Aussage, steht – dritter Absatz –: „Jilek entgegnet, dass aus ihrer Sicht bei Auswertung der Daten im Bundeskriminalamt der Zugriff nicht ausreichend beschränkt sei.“ – Was haben Sie damit gemeint? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann mich da jetzt nur aufgrund dieses Satzes nicht mehr erinnern, ehrlich gesagt. Ich müsste mir das einmal - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es ist da um die Voreingenommenheit der Soko Tape gegangen, und da war der Vorwurf, dass die Daten vielleicht auch nicht sicher sind beim Bundeskriminalamt, dass da ein Informationsfluss rausgeht. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann - - Ich bin nicht die Verfasserin dieses Protokolls, ich kann nicht mehr sagen, was ich damit gemeint habe, dass „der Zugriff nicht ausreichend beschränkt sei“. Das kann ich da jetzt nicht zuordnen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Im selben Absatz meinen Sie, der Anschein der Voreingenommenheit sozusagen zugunsten der ÖVP bereite dann bis zum Ende der Verfahren ein Problem, da so die Parteipolitik eben laufend mitgeschleppt wird, wenn die Zusammensetzung von der Soko da nicht geändert wird – das war Ihr Vorwurf.

Und: „Im Übrigen würden verschiedene Anordnungen seitens der Soko nicht befolgt werden.“ – Was war da gemeint? – Offensichtlich Anordnungen Ihrerseits oder der WKStA, die dann von der Soko Tape nicht umgesetzt werden. Es geht dann in der weiteren Folge um diese Schredderaktion.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Na ja, also zu dem Thema, der Anschein im Verfahren wird mitgeschleppt werden bis zum Schluss: Das ist das zentrale Thema bei dieser Befangenheitsthematik. (Abg. Fürst: Mhm!) Da geht es darum, dass Beweismittel valide zustande kommen müssen. Und wenn es irgendwo bei irgendeiner Aufnahme der Beweise ganz zu Beginn des Verfahrens Zweifel gibt oder geben kann – das muss gar nicht sein, dass es so ist, sondern einfach nur, dass der Anschein besteht, dass Zweifel auftauchen könnten –, dann schleppt das die Staatsanwaltschaft bis zum Ende des Verfahrens mit, nämlich das sind dann Dinge, die in der Hauptverhandlung immer wieder releviert werden, von Verteidigern eingebracht werden. Deswegen ist es eben so wichtig, dass Beweismittel wirklich von - - dass man diese Anscheinsbefangenheit wirklich gut anschaut und auch sehr, sehr gut beachtet.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben befürchtet, dass die Beweismittelbeschaffung da sozusagen nicht unangefochten bleibt oder eben parteiisch gefärbt sein könnte?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist das, parteiisch. Das Problem bei dieser Anscheinsthematik ist genau das, dass eben dann genau dieses Thema bis zum Ende des Verfahrens immer wieder releviert wird (Abg. Fürst: Mhm!) und das Verfahren schwächt und einfach die Aufklärung schwächt – in beide Richtungen, also sowohl in entlastende als auch in belastende Richtungen. Die einen sagen dann, da ist irgendwas nicht ordentlich aufgeklärt worden, da fehlt was, und die anderen sagen dann, da ist irgendwas nicht ordentlich zustande gekommen, da ist irgendwas untergeschoben worden – jetzt ganz krass formuliert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Sie meinen, die unvoreingenommene Aufklärung ist fraglich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Tomaselli, aber davor gibt es eine Pause von 10 Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 16.39 Uhr bis 16.50 Uhr.)

*****

16.50

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen und Frau Abgeordnete Tomaselli bitten, ihre Fragen zu stellen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Frau Jilek, ich würde gerne mit der Schredderaffäre anfangen, und zwar würden mich Ihre persönlichen Wahrnehmungen interessieren, wie es eben zu der Nichtbeschlagnahmung des Handys und des Laptops von Herrn Arno M. gekommen ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Vielleicht darf ich da zunächst einmal erklären, wie das staatsanwaltschaftliche System funktioniert. Und zwar ist es grundsätzlich so: Die Polizei berichtet, und da gibt es eben unterschiedliche Ermittlungsmethoden und ‑maßnahmen, und es wird dann letztlich entschieden, welche Maßnahmen man setzt. In dem Fall war es so, dass ich, glaube ich, am mittleren Nachmittag von der Soko informiert worden bin, dass sie eben Ermittlungen aufgenommen haben, über meine Anordnung vom Vortag, und bei diesen Ermittlungen eben auch den Geschäftsführer der Firma Reisswolf befragt haben. Dieser Geschäftsführer der Firma Reisswolf hätte ihnen gesagt, dass eben in der Früh schon Medienkontakte da gewesen wären. Also von „Heute“, glaube ich, wenn ich das richtig im Kopf habe, wären Anfragen da gewesen.

Ich habe dann konkret nachgefragt, welche, um was es da gegangen ist, ob es da um diese Causa gegangen ist oder nicht. Näheres wurde damals auch von der Polizei nicht nachgefragt und nicht hinterfragt. Es wäre eben ganz, ganz dringend, dass wir da jetzt was machen. Ich habe dann gesagt, ich muss das rechtlich prüfen und wir müssen schauen, welche Maßnahmen man setzen kann, man muss sich das rechtlich anschauen, und ich habe dann eben diese - - mir dann eben den Sachverhalt noch einmal überlegt.

Dann war es so, dass eben beschlossen worden ist, dass einmal eine freiwillige Nachschau gemacht wird. Vielleicht allgemein zur freiwilligen Nachschau: Das ist ein Instrument, das ich seit Jahren immer wieder - - das ich gut kenne, das regelmäßig von der Polizei gemacht wird. So eine freiwillige Nachschau ersetzt letztlich eine derartige Maßnahme, dass man sagt, man fragt, ob man quasi freiwillig darf – ist von der Verhältnismäßigkeit natürlich unter der Frage der Zwangsmaßnahme.

Wie gesagt, ich habe gesagt, ich prüfe weiterhin wegen der Durchsuchungsanordnung oder wegen einer allfälligen Sicherstellungsanordnung. Das können Sie meinem Vermerk auch entnehmen. Es war dann so, dass diese freiwillige Nachschau deswegen beschlossen worden ist, weil eben laut Polizei so ein großer zeitlicher Druck bestanden hat, dass die Medien schon Bescheid wissen und das sonst ein Problem wird. Auf jeden Fall habe ich dann irgendwann Herrn Schmedler erreicht, und er hat mir gesagt, dass es da gar nicht um diese konkrete Sache gegangen ist, sondern um irgendetwas ganz anderes. Ich rufe dann eben Herrn Reith an und sage: Na ja, es ist keine Eile, wir können noch in Ruhe fertig - - wir können uns das in Ruhe anschauen, rechtlich. Da ist es bei den Medien um etwas anderes gegangen.

Zu diesem Zeitpunkt hat mir Herr Reith gesagt, dass die freiwillige Nachschau schon vorbei war. Ich habe dann wegen des Handys nachgefragt, weil eben vorher Thema war, dass es wichtig wäre, dass man nachschaut, welche - - Wir haben ja zum Zeitpunkt, glaube ich, nicht gewusst, welche Festpla- - also welche Dokumente da überhaupt geschreddert worden sind, um was es da überhaupt im Detail geht. Er hat mir dann gesagt: Na ja, das Handy ist schon freiwillig übergeben worden, aber er hat es zurückgegeben und hat diese Dinge eben nicht überprüft und nicht nachgeschaut gehabt. – Und das hat mich einigermaßen irritiert.

Es war aber eben diese Freiwilligkeit vom Herrn - - von dem Beschuldigten dort gegeben. Er soll das - - Er soll noch einmal nachfragen und sich das Handy noch einmal anschauen. – Ja, das war mein Stand damals. Ich habe dann eben im Nachhinein erfahren, dass das offensichtlich nicht passiert ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie in dem Sinn dann eine Weisung erteilt, dass es beschlagnahmt wird – oder sichergestellt, das ist, glaube ich, der richtige Begriff –, dass Handy, Laptop und so weiter von Herrn M. sichergestellt werden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe die Frage akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie die – stimmt der Ausdruck? – Weisung gegeben, dass das Handy und der Laptop des Herrn M. beschlagnahmt oder sichergestellt werden, als Sie mit Herrn Reith telefoniert haben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Eine Sicherstellungsanordnung hat es nicht gegeben, weil eben diese freiwillige Maßnahme, nämlich diese freiwillige Nachschau, im Raum steht, die das ersetzt, indem man sagt: Okay, üblicherweise ist es dann so, da geht die Polizei hin – das sind eh erfahrene Kriminalisten –, die schauen sich das an, und wenn dann die Freiwilligkeit aufhört, wenn der Beschuldigte dann sagt: Ich gebe es nicht mehr freiwillig her!, dann wäre die Staatsanwaltschaft zu verständigen, damit man dann eben eine Sicherstellungsmaßnahme treffen kann.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das haben Sie aber im Nachhinein auch nicht getan?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war dann so, dass wir in weiterer Folge eine Sicherstellungsanordnung zu einem späteren Zeitpunkt erlassen haben. Das war eben bevor dann das Verfahren abgetreten worden ist. Da haben wir diese Maßnahme dann nicht in Vollzug gesetzt, weil wir es eben abtreten haben müssen, weil vom Bundeskanzleramt die Auskunft gekommen ist, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, was auf diesen Festplatten – ja, Festplatten, glaube ich, waren es – drauf war.

Diese Anordnung ist dann noch im Nachhinein getroffen worden, aber dann wieder nicht in Vollzug gesetzt worden, weil wir nicht mehr zuständig waren. Wir haben das Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und die haben es eingestellt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Was die Staatsanwaltschaft Wien - - Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben mit Herrn Reith telefoniert. Was hat er Ihnen denn als Begründung ausgeführt, wieso er bei der freiwilligen Nachschau das Handy und den Laptop nicht mitgenommen hat? Oder hat er überhaupt danach gefragt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wenn Sie sich die - - Wenn Sie sich meine Vermerke im Tagebuch anschauen, die sind ja sehr detailliert. Die habe ich ja gleich im Anschluss an diese ganzen Gespräche gemacht. Da möchte ich als Hintergrund sagen: Diese Vermerke, die ich da gemacht habe, haben als Hauptgrund gehabt, dass im Raum gestanden ist, dass etwas verraten worden sein konnte, dass ein Amtsgeheimnis verletzt worden wäre – hat sich im Nachhinein als falsch herausgestellt. Auch die Polizei hat festgehalten, dass das vermutlich von der - - also, ich glaube, von Herrn Schmedler selbst an die Medien gegangen ist. Das ist der Grund für diese detaillierten Vermerke.

Ich habe heute diese Erinnerung nicht mehr im Detail, was da genau geredet worden ist, aber ich habe in dem Vermerk alles festgehalten. Das heißt, es war so, dass ich nachgefragt habe: Was ist mit dem Handy? Was ist da drinnen? Herr Reith hat mir gesagt: Na ja, er hat reingeschaut und da gibt es eben Kontakte mit Herrn Klenk, soweit ich mich erinnern kann. Dann habe ich gesagt: Ja, und die anderen Sachen? Da hat er gesagt, nein, da hat er nicht nachgeschaut. – Dann habe ich gesagt: Bitte – er ist ja kooperativ –, schauen Sie! Fragen Sie ihn noch einmal, ob Sie nachschauen können! Danach bin ich an diesem Tag nicht mehr kontaktiert worden. Daher bin ich damals davon ausgegangen, dass er das gemacht hat, dass er da nachgeschaut hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber hat er es tatsächlich getan?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Mir ist nichts bekannt. Weiß ich nicht. Also laut Akt nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Laut Untersuchungsausschussakten hat er gesagt, es hätte seiner Meinung nach einfach keinen Sinn mehr gemacht, weil man ihn beobachtet hat, wie er in der Parteizentrale war.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also diese Sache, das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine war die freiwillige Nachschau bei Herrn – ich habe ein furchtbares Namensgedächtnis – Melicharek zu Hause, und das Zweite war dann, da ist es dann um die ÖVP-Parteizentrale gegangen. Betreffend diesen Laptop: Das war bei den Telefonaten davor, soweit ich mich erinnern kann, kein Thema. Das war erst danach. Das waren zwei verschiedene freiwillige Nachschauen sozusagen, zwei verschiedene Schauplätze.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Reith hat aber bei Ihnen auch nie aktiv nachgefragt, ob er den Laptop oder das Handy sicherstellen soll.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war eben ganz zu Beginn - - Wie ich Ihnen gesagt habe, als Herr Reith am Nachmittag angerufen hat, ist das Thema Sicherstellung und Durchsuchung erörtert worden, aber das sind Zwangsmaßnahmen. Wie gesagt, rechtlich muss man das prüfen und man muss sich das genau anschauen und braucht auch eine gerichtliche Bewilligung. Das heißt, das muss Hand und Fuß haben; und Sie wissen, wie sensibel diese Causa ist.

Aufgrund der Tatsache, dass eben gesagt worden ist, es ist sehr, sehr, sehr dringend, weil eben die Medien schon angefragt haben, war es dann so, dass wir eben diese - - dass ich dieser freiwilligen Nachschau zugestimmt habe; eine übliche Maßnahme, die überall anders – in allen anderen Verfahren – auch gemacht wird, wo die Polizei letztlich mit Zustimmung des Beschuldigten – wenn er zustimmt – diese Sachen prüft, anschaut, sichtet und dann, für den Fall, dass die Freiwilligkeit aufhört, die Staatsanwaltschaft benachrichtigt und sagt: Eine freiwillige Nachschau ist nicht möglich, so, jetzt müssen wir entscheiden: Sicherstellung oder Durchsuchung oder eben nicht. Aber das ist nicht passiert.

Wie gesagt, mein Kenntnisstand war: Herr Melicharek ist kooperativ, er arbeitet mit, er zeigt die Sachen her. Und dann gibt es keine Sicherstellungsanordnung oder keine Hausdurchsuchungsanordnung, weil das unverhältnismäßig wäre, weil es ja ohnehin im Einverständnis des Beschuldigten geht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann würde mich noch interessieren: Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu, dass dieses Verfahren von der WKStA nach Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft gekommen ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Zur Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden ist, meinen Sie? (Abg. Tomaselli nickt.) Wie ich vorhin schon gesagt habe, war es so, dass wir aufgrund dieser zeitlichen Nähe und dieses aus meiner Sicht schon sehr ungewöhnlichen Vorgangs – ein Schreddern unter falschem Namen mit einer falschen Unterschrift und wo dann die Rechnung letztlich auch nicht bezahlt worden ist – einen Konnex zum Ibizaverfahren – jetzt grob gesprochen – nicht haben ausschließen können und gesagt haben: Es ist naheliegend oder kann sein, dass da ein Zusammenhang besteht.

Diese Einschätzung ist letztlich auch von der Oberstaatsanwaltschaft in der Weisung geteilt worden, weil sie ja sagen: Im Moment seid ihr zuständig, aber für den Fall, dass sich was ändert, nämlich dass es nicht mehr festgestellt werden kann oder dass kein Zusammenhang hergestellt werden kann, ist das Verfahren abzutreten. Das Ungewöhnliche an dieser Weisung ist eben, wie ich vorhin schon gesagt habe, dass das im Gesetz steht, also da braucht man keine Weisung. Wir haben auch nichts anderes vorgehabt. Wir haben gesagt, wir schauen, und es ist jedenfalls von der Verdachtslage so, dass im Moment ein Konnex vorliegt, und wenn er sich ergibt, wenn es sich bestätigt, bleibt es bei uns, wenn es sich nicht bestätigt, dann kriegt es die zuständige Staatsanwaltschaft.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist das für Sie – in dem Sinn – bestätigt worden, dass es keinen Zusammenhang gibt? Ich frage deshalb, weil damals die Begründung, wieso die Causa an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten wird, war, dass das Kanzleramt feststellte, dass man einen Zusammenhang nicht mehr feststellen kann, weil die Festplatten ja geschreddert waren.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich weiß nicht, was auf diesen Festplatten drauf war. Ich kann es nicht sagen, was da oben war. Also das wird man wahrscheinlich nie wissen, was da oben war. Das heißt genauso: Man kann nicht feststellen, was da drauf war, und eine Nichtfeststellung heißt in dem Fall, im Zweifel – das ist der Grundsatz im Strafverfahren – ist es kein Zusammenhang, und daher waren wir nicht mehr zuständig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die Oberstaatsanwaltschaft wollte ja zuerst die ganzen Aktenteile zum Schreddern dem Untersuchungsausschuss nicht vorlegen. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Zur Zuständigkeit der Vorlage an den Untersuchungsausschuss: Es ist so, dass bei der WKStA jemand anderes zuständig ist, das ist die Behördenleitung, und wir dann gefragt werden, welche Akten aus unserer Sicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst sein könnten – also aus meiner Sicht und aus der Sicht von Kollegen Adamovic –, und wir haben diese Akten berichtet, und da war unter anderem auch das Schredderverfahren dabei. Mein Kenntnisstand ist, dass das auch die Dienststellenleitung bei uns geteilt hat und berichtet hat, dass diese Akten dabei sind – und ja, was dann konkret wann vorgelegt worden ist, das weiß ich nicht, dafür bin ich nicht zuständig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte das Dokument 17059 vorlegen. Das ist eine Ermittlungsanordnung vom 29. Mai 2019, die Sie geschrieben haben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Es geht um die Seite 3, die Stelle ist markiert.

Sie schreiben: „Die WKStA ersucht vorerst insbesondere um Durchführung nachstehender Ermittlungen:

[...] Ausmittlung von allfälligen (weiteren) FPÖ-, ÖVP und SPÖ-nahen gemeinnützigen Vereinen, die als Empfänger der behaupteten Spenden der Novomatic AG, der Glock GmbH und der Signa Holding in Betracht kommen würden; auf die ON“ – sowieso – „wird in diesem Zusammenhang hingewiesen

[...] Erhebungen dazu, ob – gegebenenfalls aus anderen (vorangegangenen) Verfahren – Anhaltspunkte für derartige verdeckte Parteispenden durch die genannten Unternehmen vorliegen“.

Sind diese Erhebungen durchgeführt worden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Diese Ermittlungsanordnung betrifft den Akt zu den Vereinsspenden, also quasi den Ursprungsakt, der aufgrund der veröffentlichten Videoausschnitte angelegt worden ist. Diesen Akt habe ich nicht zu Ende betreut, das hat dann eine andere Kollegin mit, glaube ich, Ende – von wann ist das?, das ist vom Mai –, also schon im Sommer 2019 übernommen. Also welche konkreten Ermittlungsschritte in dem Akt gesetzt worden sind, kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das war die Kollegin?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ramusch, hauptverantwortlich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie – weil hier auch insbesondere die Signa Holding genannt wurde – an ein besonderes Verfahren gedacht, als Sie das geschrieben haben? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das Ermittlungsersuchen ist aufgrund der Aussagen im Video, in diesen veröffentlichten Videoausschnitten, ergangen. Das war die Grundlage für diese Ermittlungsanordnung. Ich kenne keine konkreten Verfahren.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen das Verfahren um das Schlössle in Lech bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich glaube, das ist vom Untersuchungsgegenstand nicht umfasst.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja doch, wenn Sie eine Ermittlungsanordnung schreiben, schon.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wir haben schon wiederholt über das Schlössle gesprochen, das ist also meines Erachtens vom Untersuchungsgegenstand umfasst.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, nicht umfasst. Nie, war noch nie umfasst. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Stögmüller.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann es vielleicht abkürzen: Ich kann nichts dazu sagen, ich weiß nicht, welches - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist ein 2015 oder so eingestelltes Verfahren. (Vorsitzender, Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich. – Abg. Matznetter: ... auf der Alm, da gibt’s ka Sünd’ ...!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe mich jetzt vielleicht voreilig hinausgewagt, Frau Abgeordnete. Ich konnte mich nur erinnern, dass darüber gesprochen worden ist. Ich konnte mich aber nicht mehr daran erinnern, ob ich damals diese Frage zugelassen habe oder nicht. Würden Sie so nett sein und den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herstellen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Vorsitzender, darf ich es zur Geschäftsbehandlung erläutern?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Tatsächlich sind mehrere Fragen zugelassen worden, nämlich insbesondere bei Herrn Pilnacek, unter anderem eben auch mit der Begründung dieser Ermittlungsanordnung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Zudem ist das Interessante an diesem Verfahren – Herr Vorsitzender, ich habe Sie vorhin gehört, Sie haben natürlich recht, dieses Verfahren ist 2016 eingestellt worden, das stimmt –, dass die Veröffentlichung dieses Ermittlungsverfahrens erst im August 2019 erfolgt ist, und dies aufgrund der – das kann man der Anfragebeantwortung von Justizministerin Zadić entnehmen – „intensiven medialen Thematisierung dieser Verfahrenseinstellung im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur ‚Ibiza-Affäre‘ ab dem Sommer 2019“.

Auch Herr Bundesminister Jabloner hat in einer Anfragebeantwortung dasselbe gesagt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) „Ein solches hat sich vielmehr“ – also eine Begründung für die Veröffentlichung – „erst Mitte des Jahres 2019 aus Anlass der medialen Berichterstattung auch zu dieser Sache im Zusammenhang mit der ‚Ibiza Affäre‘ manifestiert, weswegen die Veröffentlichung umgehend nachträglich vorgenommen wurde.“

Also das Pikante an dem Fall – nochmals zur Erinnerung – war ja schon, dass eben eine Berichtspflicht vorgelegen ist, weil es um eine öffentlich exponierte Person gegangen ist. Also einerseits gab es die Begründung, dass es um öffentliches Interesse ging, aber bei der Veröffentlichung über die Einstellung, also der Begründung über die Einstellung des Verfahrens, ist nicht dieselbe Begründung herangezogen worden. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Und genau das wollen wir erörtern, mit der - - (Vorsitzender und Verfahrensrichter beraten sich.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie sagen, das Verfahren ist 2016 eingestellt worden und 2019 ist die Entscheidung über die Einstellung dann veröffentlicht worden. Da hätten wir eventuell noch eine Brücke, weil 2016 eindeutig außerhalb unseres Zeitraums wäre. Der wesentliche Punkt ist aber: Wo ist ein Zusammenhang mit unserem Ibizaverfahren? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Den sehe ich überhaupt nicht. Schlössle, wir haben es schon gehabt, ich weiß es, ich kann mich nur nicht im Detail erinnern.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Deshalb frage ich ja Frau Jilek danach, weil sie ein Ermittlungsersuchen gestellt hat. Das habe ich ja vorhin ausgeführt: nämlich Erhebungen in Bezug auf – unter anderem – Signa Holding, „Erhebungen dazu, ob – gegebenenfalls aus anderen (vorangegangenen) Verfahren – Anhaltspunkte für derartige verdeckte Parteispenden durch die genannten Unternehmen vorliegen.“ In diesem Sinne ging es ja eben um Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, da ging es – noch einmal zur Erinnerung – um Amtsträger, dass 250 000 Euro für eine zeitlich vernünftige Abwicklung eines Verfahrens in Aussicht gestellt worden sind. Also es dürfte meiner Meinung nach genau darauf zutreffen.

Jetzt möchte ich Frau Jilek fragen, ob dieses Verfahren unter anderem damit gemeint war.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte geben Sie mir eine Sekunde, um nachzuforschen – damit wir Ihnen nicht unrecht tun –, was oder wie wir das seinerzeit entschieden haben. (Vorsitzender, Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt, Auskunftsperson und Vertrauensperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete Tomaselli, wir haben recherchiert: Ich habe diese Frage in beiden Fällen – sowohl bei Herrn Pilnacek als auch bei Herrn Benko – zugelassen, weil der Zusammenhang hergestellt werden konnte. Ich bitte daher Frau Mag. Jilek, auf diese Frage eine Antwort zu geben.

*****

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann dieses Verfahren nicht zuordnen. Im Zusammenhang mit der Ermittlungsanordnung war das für mich kein Thema. Ich kann dieses Verfahren, das Sie da unter dem Stichwort angesprochen haben, nicht zuordnen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte die Einstellungsbegründung als Vorlage austeilen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Können Sie jetzt zuordnen, welches Verfahren ich mit der Causa Schlössle gemeint habe?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das war nicht mein Verfahren und das hat mit dieser Anordnung damals nichts zu tun gehabt. Also ich habe, das war halt - - Ich habe an dieses Verfahren bei dieser Anordnung nicht gedacht.

Ich weiß nicht, worauf Sie hinaus wollen. Ich kenne diese Veröffentlichung, aber den Konnex zu meiner Anordnung kann ich nicht - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es ist ja durchaus legitim (Auskunftsperson Jilek: Ja, ja, genau, ja, also, ja!), dass es keinen Konnex gegeben hat.

Also Sie sagen, es gibt keinen Konnex. Gibt es den zu irgendwelchen anderen Verfahren der Signa Holding?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nicht dass ich jetzt wüsste. Wie gesagt, ich habe ausgehend von dem Video die Ermittlungsanordnung getroffen, um abzuklären, ob das stimmt, was dort gesagt worden ist oder nicht. Die Grundlage für die Anordnung war das Video.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wissen Sie – Sie haben ja gesagt, einen Monat später haben Sie das übergeben –, ob das Verfahren jemals wieder aufgerollt oder angeschaut worden ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Welches Verfahren meinen Sie?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Causa Schlössle.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Darf ich Sie noch etwas fragen: Ist die Veröffentlichung der Einstellungsbegründung drei Jahre später eher etwas Ungewöhnliches oder gewöhnlich so – Ihrer Wahrnehmung nach natürlich? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Über die Veröffentlichung der Einstellungsbegründung entscheidet letztlich die Oberstaatsanwaltschaft Wien, also ich kann zur Üblichkeit nichts sagen. Ich weiß nicht, wie viele Einstellungen zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht werden. Das kann ich nicht beurteilen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist Ihnen ein anderer Fall bekannt, bei dem die Einstellungsbegründung erst so viel später – also drei Jahre später – veröffentlicht worden ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wie gesagt, es kommt nicht so oft vor, diese Veröffentlichung, also das ist irgendwie schwierig. Es gibt Dinge, die - - Ja, ich kann dazu eigentlich nichts sagen. Das kann ich nicht beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 1:30 Minute, jede Menge Zeit dieser Welt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): In dieser Untersuchungsausschusswelt schon.

Mich würde jetzt noch interessieren, Frau Jilek – können Sie noch darauf eingehen? –, wie Ihrer Wahrnehmung nach die Rolle von Herrn Sektionschef Pilnacek, allerdings in seiner alten Funktion noch, war, hinsichtlich Ihrer Ausführungen über Berichtspflichten und dergleichen. Wie haben Sie gesagt: Steine in den Weg gelegt?, ich weiß das genaue Zitat nicht mehr.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also das Berichtswesen baut ja darauf auf, dass die WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet und die Oberstaatsanwaltschaft Wien ans Ministerium. Unmittelbare Berührungspunkte mit dem Ministerium sind da eigentlich nicht vorgesehen. Es hat in dem Verfahren meiner Erinnerung nach auch einen unmittelbaren Kontakt zum Sektionschef nicht gegeben – also zum damaligen Generalsekretär –, also ich kann mich nicht erinnern, dass ich einen unmittelbaren Kontakt zu ihm gehabt hätte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie müssen ja keinen unmittelbaren Kontakt gehabt haben, sondern mittelbaren Kontakt über die Oberstaatsanwaltschaft: Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Kommunikation zwischen Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium kennen wir nicht, also wir kriegen nur das, was dann die Oberstaatsanwaltschaft an uns weiterleitet. Was da kommuniziert wird, welche Personen da involviert sind: Kennen wir nicht.

Es gibt einzelne Erlässe oder ein paar Erlässe, die auf Ersuchen von Sektionschef Pilnacek eingeleitet werden, da weiß man dann – offengelegt –: Okay, in dem Punkt war es konkret Herr Sektionschef Pilnacek, der das wissen wollte!, aber darüber hinaus haben wir keine Einsicht darin, welche Personen da in weiterer Folge involviert sind – in aller Regel.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Haben sich irgendwelche Veränderungen ergeben hinsichtlich dieser – wie haben Sie es ausgedrückt: Steine in den Weg gelegt? – Steine, die Ihnen in den Weg gelegt - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Störaktionen hat sie es genannt, Störaktionen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): - - hinsichtlich der Störaktionen, seit Sektionschef Pilnacek aus der Weisungskette draußen ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich glaube, ich habe vorhin eben dargelegt, dass diese Störfeuer, wie ich es bezeichnet habe, unterschiedliche Aspekte haben. Wie gesagt, wenn ich meine Ermittlungen so hätte führen können, wie ich das für notwendig erachte, dann wäre ich nicht weggegangen, und ich wäre auch nicht weggegangen, wenn – wie gesagt aus meiner Sicht – die Dienst- und Fachaufsicht von LOStA Fuchs anders ausgeübt worden wäre.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es gibt ja auch mehrere Dokumente, bei denen immer zusammenfassend alle möglichen Ermittlungspannen aufgeführt werden, zum Beispiel dass das Handy wieder gesperrt worden ist, obwohl es entsperrt worden ist, bei Personen, die durchsucht worden sind, oder ich erinnere an dieses Schattendokument, bei dem plötzlich auf der Kopie ein Schatten über einem Termin gelegen ist, wo dahinter Bundeskanzler Kurz geschrieben stand. Deswegen würde mich abschließend noch interessieren – meine Frage –: Halten Sie diese Ermittlungspannen für sogenannte Störfeuer oder sind die im Rahmen des Normalen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich glaube, Fehler passieren einfach. Es gibt Dinge, die - - Es ist ein sehr umfassendes Verfahren. Es sind umfassende Dokumente sichergestellt worden. Es ist wirklich - - Es ist unglücklich, aber es passieren auch Fehler. Was der Hintergrund ist, kann ich nicht sagen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Mag. Jilek, Sie haben am Anfang gemeint, dass es in Ihrem Interesse gewesen wäre, Ihre Arbeit ergebnisoffen und ohne politische Einflussnahme zu machen, und dass das nicht ging und Sie deswegen gegangen sind. Da Sie auch Ihre Sorge zur Effizienz von Korruptionsverfahren in dem Land geäußert haben, systemisch, meine Frage: Was bedeutet das für das Verfahren, dieses komplexe Korruptionsverfahren, wenn eine der wenigen eingearbeiteten SachbearbeiterInnen wie Sie geht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Vielleicht zum Hintergrund und zu der Arbeitsweise der WKStA: Dieser Akt wird in einem Team geführt, das heißt, es sind grundsätzlich mehrere Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet. Der wird auch jetzt sehr kompetent weitergeführt.

Es ist allerdings so, dass die WKStA natürlich begrenzte Ressourcen hat. Meines Wissens ist es so, glaube ich: Wir haben 44 Planstellen, von denen aber Ende des Jahres, glaube ich, nur 39 besetzt waren. Es ist sehr, sehr schwierig, Personal zu rekrutieren und sozusagen Oberstaatsanwälte oder Staatsanwälte dazu zu animieren, sich zur WKStA zu bewerben. Das heißt natürlich, wenn ein Personalabgang ist, dass man den ersetzen muss und sich da ein weiterer Kollege einlesen und einarbeiten muss.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das kennen Sie ja selbst, weil Sie den Eurofighter-Akt übernommen haben, auf den auch – deswegen ist es untersuchungsrelevant –, in der Beilage zum Bericht 48 von Ihnen, die ich jetzt vorlege, diese E-Mail von Oberstaatsanwalt Fuchs referenziert. Ich komme zu Dokument 67863, Seite 34, oberer Absatz. (Der Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 34, wie gesagt.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ist es die vorletzte? Entschuldigung, bei mir sieht man das schlecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, genau, die vorletzte (aus den Unterlagen vorlesend): „Mag. FUCHS [...], der kurz zuvor – siehe [...] angeschlossenes Mail vom 19. Mai 2019 – nach seiner eigenen Einschätzung nach, nicht in der Lage ist seiner“ – Zitat – „‚Verpflichtung als Dienstvorgesetzter von Ilse-Maria, Gregor, Elisabeth, Christina und Rene unbefangen nachzukommen...‘, er sich somit selbst als befangen erachtet, sich aber dennoch nicht der Dienstverrichtung in dieser Sache enthielt.“

Was sind Ihre Wahrnehmungen, aufgrund welcher Vorkommnisse sich hier LOStA Fuchs befangen sieht – Eurofighter? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Warum sich LOStA Fuchs befangen sieht, haben Sie mich gefragt? Über seine Motive, warum er meint, dass er befangen ist, kann ich nur spekulieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie waren aber davor für Eurofighter zuständig?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich war davor für Eurofighter zuständig, ja, also für Teile.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben bei der Befragung meiner Kollegin vorhin gemeint, Sie wären nicht gegangen, wenn Oberstaatsanwalt Fuchs die Fachaufsicht anders ausgeübt hätte. Wo überall hat er sie so ausgeübt, dass sie Sie als Störfeuer zermürbt hat? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich bin jetzt 13 Jahre Staatsanwältin, habe sehr viele Berichte geschrieben – in unterschiedlichen Verfahren – und habe es eigentlich in anderen Verfahren immer so erlebt, dass das auch eine Unterstützung sein kann, die es ja auch sein soll. Es hat mich einfach sehr, sehr irritiert, dass das in dem Fall ganz anders ausgeübt worden ist – aus meiner Sicht. Ich habe wirklich mehrfach versucht, das aufzugreifen, auch an alle zuständigen Stellen im Ministerium heranzutragen. Wir haben das sowohl bei der Ministerin als auch in der zuständigen Personalfachabteilung deponiert.

Es waren einfach sehr viele Erlässe, die auch angefangen haben mit - - wo halt dargestellt worden ist, dass wir gesetzwidrig Daten auswerten würden, wo auch andere Vorwürfe in den Raum gestellt worden sind, die einfach nicht gestimmt haben, oder zum Beispiel der Vorwurf eines weisungswidrigen Verhaltens zu einer Weisung, die zu Beginn überhaupt nicht als Weisung erkennbar war. Das war die zweite Weisung in diesem Akt, glaube ich, die ohne Begründung war. Die hat begonnen mit: „Liebe alle“, und geendet mit: „liebe Grüße (aus dem Urlaub) Hans“, da ist nirgends Weisung gestanden, da ist nirgends § 29 StAG gestanden.

Es ist dabei um die Übergabe der von der Soko sichergestellten Videos gegangen. Da haben wir berichtet gehabt, wie wir das vorhaben, und zwar dass diese Videos bei der Soko bleiben, die dort ausgewertet werden – das war technisch sehr, sehr schwierig – und, wenn sie dann fertig sind, wir gern einen Bericht hätten, und das war alles an den Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt berichtet.

Dann hat offensichtlich der Leiter der Soko den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien darüber informiert, dass das Video jetzt gebracht wird. Er schreibt dann: Liebe alle / liebe Grüße (aus dem Urlaub) / bitte übernehmt das Video.

Darauf haben wir gesagt: Das Video bleibt bei der Soko, wir können mit diesen Rohdaten jetzt einmal nichts anfangen. Das wird dort aufbereitet, eben auch für beide Staatsanwaltschaften – Staatsanwaltschaft Wien und WKStA –, sodass es sinnvoll und zweckmäßig war, es dort zu belassen.

Im Übrigen hat meines Wissens die Staatsanwaltschaft Wien genau die gleiche Anordnung getroffen gehabt, weil das eben genau die übliche Vorgehensweise ist, dass die Polizei Beweismittel verwahrt, dass die Polizei Suchtgift verwahrt, dass die Polizei eben auch sichergestellte Gegenstände verwahrt.

Dann haben wir gesagt: Wir bleiben dabei, bitte behaltet das bei euch, aus den und den Gründen!, und haben auch die Oberstaatsanwaltschaft informiert. Dann hat eben Fuchs dieses E-Mail als Weisung deklariert. Dann haben wir gesagt: Bitte eine Begründung dieser Weisung. – Die haben wir, glaube ich, 14 Tage später erst bekommen. Wir haben auch gebeten, zu sagen, was konkret Inhalt dieser Weisung ist, weil sie einfach - - Für eine reibungslose Übernahme Sorge zu tragen – das haben wir gemacht. Wir haben dann das Video weisungsgemäß übernommen. Dann kommt der Vorwurf: Ihr habt euch weisungswidrig verhalten, indem ihr es nicht selber sichtet, indem ihr - - Ich weiß nicht, was da noch drinnen war – auf jeden Fall zwei, drei Punkte, die wir angeblich nicht gemacht hätten.

Es sind zwei Dinge: Erstens ist das in der Weisung nicht drinnen gestanden, und zweitens war es sogar so, dass wir das ohnehin gemacht haben: Wir haben gesagt, wir sichten selber und wir entscheiden auch letztlich, was zum Akt kommt und was nicht zum Akt kommt.

Da sind immer wieder so diese Art von Erlässen gekommen, die ich sonst aus anderen Verfahren davor nicht gekannt habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben von einem politischen Korsett gesprochen. Wenn ich Ihnen zuhöre und die Akten sehe, dann ist es eigentlich klar, dass es durch das Berichtssystem die Möglichkeit gibt, hier einmal zu zermürben, durch die vielen Berichte. Ich sehe aber auch, dass hier eigentlich immer vonseiten OStA Fuchs im Interesse der ÖVP agiert wird, und würde das gerne mit Ihnen durchgehen.

Zunächst aber möchte ich Sie zur Berichtspflicht fragen: Haben Sie diese je im Sinne Ihres Ziels, das es gibt, wahrgenommen, nämlich dass eine Fürsorge hier vonseiten OStA Fuchs geleistet wurde? – Fürsorgepflicht.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Leiterin der WKStA hat in mehreren Berichten darauf hingewiesen, dass bei uns der Eindruck entsteht, dass diese Fürsorgepflicht nicht wahrgenommen wird. Es geht auch um mediale Berichterstattungen, wo in den Medien Dinge stehen, die nicht richtig sind, und wo wir darum gebeten haben, dass das eben richtiggestellt wird, weil es ja diskreditierend ist und letztlich auch die Ermittlungen gefährdet, weil ein Bild erzeugt wird. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.) Es ist auch im Medienerlass so vorgesehen, dass solche Dinge richtiggestellt werden. Wir haben zum Beispiel – das ist ein Beispiel – genau das an den Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt herangetragen und wir haben nichts mehr davon gehört, dass da irgendwas richtiggestellt worden wäre.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger, zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, Herr Verfahrensrichter, ich bitte Sie, Abgeordnete Krisper darauf hinzuweisen, dass derartige oberflächliche Unterstellungen wie, dass der Leitende Oberstaatsanwalt im Sinne einer politischen Partei agiert, bitte zu unterlassen sind. Sie sind einerseits gegenüber dem Leitenden Oberstaatsanwalt nicht in Ordnung und uns gegenüber auch nicht, weil es einfach ein Unsinn ist. (Abg. Matznetter: Zur Geschäftsordnung!)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Akten triefen davon, und ich wollte in der Folge jetzt sowieso aufzählen: Oberstaatsanwalt Fuchs und Pilnacek schaffen es durch ihre Weisungen und ihre Interventionen, dass das Schredderverfahren entzogen wird, versuchen – Fuchs –, dass dem Untersuchungsausschuss gerade der Schredderakt nicht vorgelegt werden soll – deswegen kriegen Sie eine Ausstellung, rechtswidrig, vom BMJ anerkannterweise –, sie versuchen, dass gerade die Verfahren zu Bettina Glatz-Kremsner und Laure, Mitarbeiterin von Schmid, dem Ausschuss nicht vorgelegt werden, Fuchs nimmt Ihre Befangenheitssorgen zu Pilnacek und Holzer – also Soko – überhaupt nicht ernst, geht dem nicht nach, Niko R. – Holzer bekanntermaßen mit Parteinähe versehen – ist auch kein Thema, wo Fuchs die Notwendigkeit sieht, zu agieren – später wäre es offensichtlicherweise nötig gewesen.

Haben Sie nicht die Wahrnehmungen, dass hier sehr gebündelt immer im Interesse der ÖVP oder ÖVP-naher Personen agiert wurde, um hier entweder die Ermittlungen oder die Aktenlieferung an den U-Ausschuss zu behindern? (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese Frage bitte zu beurteilen, ob sie nicht anders zu stellen ist, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte die Frage anders zu stellen: ÖVP-naher Personenkreis ist unbestimmt. Da würde ich Sie bitten, dass Sie hier konkrete Namen nennen, um hier überhaupt auf diese Frage näher eingehen zu können. (Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Das, was Kollegin Krisper hier tut, ist ganz offensichtlich, nämlich die österreichische Justiz, deren Unabhängigkeit aus Sicht aller in diesem Haus unstrittig sein sollte, massivst zu beschädigen und leitende Organe der Justiz offen einer Parteilichkeit zu bezichtigen, ja eigentlich in Wahrheit hier klar des Amtsmissbrauchs zu bezichtigen. Ich halte fest, dass das gegenüber einem Leitenden Oberstaatsanwalt – ganz egal ob von Wien oder sonst wo – eigentlich ein Skandal ist. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit festhalten: dass in diesem Haus – in diesem Haus, im österreichischen Parlament – eine Abgeordnete sitzt, die der Justiz offen Amtsmissbrauch unterstellt. Ich bitte schon, das jetzt umgehend hier zu diskutieren und auch zu Ende zu bringen, denn das ist einfach ungeheuerlich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann werden wir einmal eine Gegenüberstellung aller drei Personen machen.

Zur Geschäftsbehandlung zuerst Abgeordnete Krisper und dann Abgeordneter Matznetter.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Ich unterstelle nichts der Justiz, deren Unabhängigkeit und unabhängiges Handeln ich a priori immer annehme. Es geht hier um Strafverfahren, um ein bestimmtes Strafverfahren in Österreich. Wir haben Beweisthema 5: mögliche politische Einflussnahme auf die Ermittlungen. – Diesem Strang gehe ich nach, und die Aktenlage und die Aussagen sind bis jetzt mittlerweile erdrückend, und ich liste das auf.

Die Frage ist hier meiner Meinung nach völlig legitim, ob es die Wahrnehmung der Auskunftsperson ist, dass in den von mir aufgelisteten Fällen vonseiten Oberstaatsanwalt Fuchs jeweils so agiert wurde, dass das im Endeffekt ÖVP-nahen Beschuldigten, Verdächtigen oder der ÖVP an sich – weil ihnen nahestehende Personen involviert sind – zugutegekommen wäre, wenn das durchgegangen wäre – oft nicht, weil nicht rechtskonform.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Matznetter und dann Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): An sich sollten wir Abgeordneten Fürlinger ja dankbar sein für seinen Geschäftsordnungseinwurf, denn er bestätigt ja nur die Verdachtslage, der Abgeordnete Krisper nachgeht. Grundsätzlich ist es aber so: Es ist die Kernaufgabe eines Untersuchungsausschusses – gerade zu diesem Thema – festzustellen, inwieweit Behördenverfahren und Behördenverhalten nicht entlang der Gesetze erfolgt sind, sondern von anderen Interessen getriggert sind.

In diesem Sinne verstehe ich nicht ganz, was der Einwand sein soll, denn es ist Verfahrensgegenstand, es fällt in den Zeitraum hinein und es handelt sich um konkrete Personen, nach denen gefragt wurde, Herr Verfahrensrichter, die Frage nach den ÖVP-Kreisen. Abgeordnete Krisper hat es ja präzisiert. Es geht um das Verhalten des Oberstaatsanwaltes, der damals in der Oberstaatsanwaltschaft Wien weisungsbefugt war  konkreter geht es gar nicht mehr. Ich weiß nicht - - Das wäre das perfekte Lehrbeispiel dafür, was ein Untersuchungsausschuss über das Verhalten von Behörden erkunden kann. Wir sind ja kein Gericht, wir müssen hier die Ordnungsgemäßheit auch der Verwaltung mitüberprüfen, und dieser Kernaufgabe wird hier gefolgt. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ganz der Meinung des Kollegen Matznetter. Konkreter geht der Vorwurf gegen die Justiz nicht, als ihn die Kollegin Krisper gemacht hat, denn tatsächlich hat sie unter dem Titel politische Einflussnahme einem Organ der Rechtspflege, nämlich einem Oberstaatsanwalt, indirekt Amtsmissbrauch vorgeworfen. Das ist es, worum es hier geht.

Es ist nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses, die Institutionen der Republik zu desavouieren oder der Justiz Parteilichkeit zu unterstellen. Wenn Sie eine Frage zur politischen Einflussnahme haben, dann müssen Sie fragen, ob ein Politiker Einfluss genommen hat, aber nicht, ob der Herr Oberstaatsanwalt Fuchs – ein Leitender Oberstaatsanwalt – Amtsmissbrauch begangen hat; nichts anderes ist die Unterstellung in dieser Fragestellung.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nicht eine Tatsachenfeststellung kann man hier machen, sondern man muss das als Frage formulieren. Darf ich bitte noch einmal die Frage hören? Darf ich noch einmal die Frage zur abschließenden Beurteilung haben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außerhalb der Fragezeit: Haben Sie Wahrnehmungen, dass vonseiten Oberstaatsanwalt Fuchs in diesem Verfahren – sei es in den Ermittlungen selber, sei es im Zusammenhang mit der Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss – derart interveniert wurde oder versucht wurde, zu intervenieren und Entscheidungen zu treffen, dass es im Interesse von ÖVP-nahen Beschuldigten ist?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, jetzt ist die Frage konkretisiert worden durch die Anführung des Namens Staatsanwalt Fuchs – das war am Anfang nicht der Fall. Und: zugunsten ÖVP-naher Personen – es sind natürlich einige Politiker, bei denen bekannt ist, dass sie der ÖVP zuzuordnen sind. In diesem Umfang kann man die Frage zulassen. Ich sehe da durchaus einen Bezug zu unserem Untersuchungsgegenstand.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Magister.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann nur über meine Wahrnehmungen im Verfahren und zum Verfahrensgang und dazu, welche Maßnahmen gesetzt wurden, berichten. Über Motivationslagen habe ich keine Wahrnehmungen und kann das auch nicht beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe eh schon aufgelistet, was die einzelnen Handlungsstränge waren, kann aber gerne – den Bericht 48 haben Sie schon – daran erinnern, Kollegen Fürlinger zum Beispiel, und auf Seite 12 verweisen:

„Auch die durch solches Vorgehen notwendig werdenden weiteren Berichtsvorgänge binden ebenso völlig unnotwendig erhebliche Personalressourcen [...], welche bei der vordringlichen Ermittlungstätigkeit“ dann „abgehen und diese dadurch behindern.“

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist das für ein Dokument?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bericht 48, Seite 12 – liegt Ihnen vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was 48? (Abg. Fürlinger: Dokumentennummer bitte!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon: 67863.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 12.

Also die Berichtspflicht wurde zermürbend ausgeübt; die anderen Sachverhalte habe ich schon beschrieben. Was mich zusätzlich verstört, Frau Mag. Jilek, ist die Tatsache, dass Ministerin Zadić im Gespräch mit WKStA-Vertretern – Sie waren auch dabei im Mai?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Im Mai war ich auch dabei, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS):  detailliertest informiert wurde über die Sorgen der WKStA zur Befangenheit der Soko, Pilnaceks, Fuchs’, über die schikanösen dienstaufsichtsbehördlichen Prüfverfahren, detailliertest, über Seiten, über Medienberichterstattung, die im Sinne der Negativ-PR, die von Pilnacek da geplant war, immer die WKStA in ein negatives Licht rückt, deren Quelle laut dieser Beilage von Ihren Medienmitarbeitern auf jeden Fall nicht die OStA oder die Soko ist.

Wie konnte es sein, dass die Ministerin daraufhin nicht die Reißleine zieht und reagiert, sei es, Pilnacek, Fuchs suspendiert, sei es, die Berichtspflichtweisung, die Dreitagesberichtspflicht, die Berichtspflicht überhaupt in diesem Fall abschafft?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist gemäß § 41 Abs. 2 verfänglich. Sie können sie nicht fragen, warum die Ministerin nicht reagiert. Das ist nicht in ihrer Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Doch!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie hat sie reagiert?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich möchte erstens einmal das Dokument. Sie haben mir eines gezeigt, aber nicht - - Was meinen Sie konkret? Welches Dokument? Ist es wieder das gleiche?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das sind die bekannten drei Beilagen 68113, 68112 und 68111.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Weder die eine noch die andere haben wir. (Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme ganz kurz zu Dokument 68113. Hier wird quasi zusammenfassend gesagt – erster Absatz –:

„Aus Sicht der WKStA stellt es sich so dar, dass die OStA Wien (insb. unter der Leitung von Mag. Fuchs) und SC“ – Sektionschef – „Mag. Pilnacek gegen die WKStA anstatt mit der WKStA arbeiten.“

Hat daraufhin die Ministerin Ihrer Wahrnehmung nach einen von den beiden suspendiert?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Entschuldigung, ich habe es akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat die Ministerin Ihrer Wahrnehmung nach in der Folge, nach diesem Gespräch und diesen Informationen, die ihr zugingen, einen der beiden suspendiert?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich habe keine Wahrnehmungen darüber, was die Ministerin aus diesem Anlass dann unternommen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sie per Weisung die Dreitagesberichtspflicht abgeschafft?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sie die Zuständigkeit für dieses Verfahren dem OStA Fuchs entzogen und einer anderen Oberstaatsanwaltschaft übergeben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Mein Kenntnisstand mit Ende November letzten Jahres sozusagen ist: Es ist bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien geblieben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Frau Mag. Jilek, Sie haben zuvor gesagt, Sie sind etwa eine Woche nach Beginn des Ganzen zum Akt hinzugezogen worden. Nur interessehalber: Wie läuft das bei der WKStA ab? Nach welchen Kriterien wird zugeteilt, und warum sind Sie eine Woche später zugeteilt worden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Grundsätzlich ist es so, dass Akten im Zufallsprinzip anfallen – so wie bei jeder anderen Staatsanwaltschaft auch –, und dann ist es so, dass gewisse Akten in Referate kommen, wo schon Verfahren, die konnex sind, also im Zusammenhang stehen, anfallen – das ist auch im Gesetz so vorgesehen. Und bei größeren Verfahren oder großen Verfahren, wo von vornherein klar ist, dass man das als Einzelperson quasi nicht führen kann, weil man einfach mehrere Personen braucht, ist es so, dass die Leiterin der WKStA dann Teams zusammenstellt – und die Leiterin der WKStA hat mich da gebeten, ob ich in diesem Team mitarbeiten würde.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Aber Sie waren Außenstelle Graz, oder?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich arbeite in der Außenstelle Graz, aber das ist organisatorisch so: Dienstort ist Graz, aber es ist die gesamte - - Also ich gehöre quasi zu Wien, ich bin nur örtlich disloziert, aber alles andere ist ganz norm- - also ist - - ja.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich möchte jetzt noch ein bisschen – Entschuldigung, wenn ich es so sage – auf diese, wie Sie es bezeichnen, Störfeuer zurückkommen. Sie haben uns jetzt geschildert, das war so eine halbe Weisung aus dem Urlaub, die nicht Weisung war, dann gab es sozusagen da oder dort Berichte.

Jetzt sind ja die Berichtspflichten im Staatsanwaltschaftsgesetz, wie Sie selber ausgeführt haben, gesetzlich normiert. Das macht ja, glaube ich, jede Staatsanwaltschaft in Österreich so, dass sie nach oben berichtet. Gab es irgendwelche außertourlichen Berichte, die da sozusagen angefallen sind oder angefordert worden sind, oder war das alles im Rahmen des Gesetzes?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es ist so, dass die Oberstaatsanwaltschaft aufgrund des Gesetzes Berichte anfordern kann, und das hat sie in dem Fall auch immer wieder gemacht. Da sind Berichtsaufträge zu unterschiedlichen Fragen erteilt worden, zum Beispiel eben: warum wir ausgewertet haben, welche Daten wir ausgewertet haben und dergleichen – also aktive Berichtsaufträge der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist im Gesetz auch so vorgesehen, dass sie grundsätzlich zu jedem Thema Berichte abverlangen kann.

Es ist so, dass einfach die Masse der Berichte, die in diesem Verfahren zu verfassen waren, sehr, sehr groß ist. Ich kann die genaue Zahl nicht sagen. Es sind wirklich mehrere Tagebücher, meines Erachtens sind es sicher über 100, und dazu kommen eben auch noch diese Berichtsaufträge zu dienstaufsichtsrechtlichen Prüfungen und anderen Umständen, die eben auch von der Oberstaatsanwaltschaft Wien gekommen sind.

Vielleicht allgemein zu Berichtspflichten: Bei uns – also ich rede noch immer von uns –, also in der WKStA, in der Behörde, ist es so, dass die subjektive Wahrnehmung so ist, dass sich das extrem erhöht hat, diese Berichte, die wir schreiben müssen, dass es wirklich einen wesentlichen Teil unserer Arbeit ausmacht, dass wir Berichte schreiben müssen. Ich habe jetzt einer parlamentarischen Anfrage, die die Justizministerin beantwortet hat, entnommen, dass diese Berichtspflichten tatsächlich explodiert sind. Und zwar steht in dieser Beantwortung drinnen, dass, glaube ich, im Jahr 2015 600 Berichte erstattet worden sind und im Jahr 2019, glaube ich, 2 300. Das deckt sich einfach mit unserer Wahrnehmung, dass man wirklich das Gefühl hat, es sind wirklich sehr, sehr viele Berichtspflichten und Berichte, die da zu schreiben sind.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Können wir auf diesen Fall zurückkommen, den Sie bearbeitet haben? Worauf genau sind diese Berichte dann entfallen? Können Sie uns da irgendetwas sagen? Machen Sie da auch Berichte über anonyme Anzeigen oder wenn irgendwo – ich meine, das ist ja auch mittlerweile in der Politik gang und gäbe, dass einzelne - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Entschuldigung, ich verstehe Sie ganz schlecht, Entschuldigung.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Können Sie konkret zuteilen, wofür diese über 100 Berichte gemacht worden sind? Sind dann auch für anonyme Anzeigen, für parlamentarische Anfragen Berichte zu machen? Mittlerweile gibt es ja auch in der Politik einige, die ihre Zeit damit verbringen, Anzeigen zu schreiben. Fallen die dann unter diese Berichte, die Sie da zu machen haben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es ist zu unterscheiden zwischen den Berichten im Verfahren – die Berichte, die in den Tagebüchern liegen, die Ihnen vorgelegt worden sind –, da ist grundsätzlich über den Anfall von Strafsachen zu berichten, drei Tage vorab über alle Zwangsmaßnahmen zu berichten, über bedeutende Schritte im Verfahren, welcher Natur auch immer. Und dann gibt es zusätzlich dazu Berichtsaufträge, wo die Oberstaatsanwaltschaft Wien zu konkreten Dingen Fragen hat, und diese Fragen dann auch beantwortet haben möchte. Das ist der Komplex im Verfahren.

Dann gibt es einen zweiten Komplex: Justizverwaltung. Da sind wir quasi nicht mehr in dem Gerichtsbarkeitsbereich, sozusagen im Verwaltungsbereich, und in diesem Bereich sind auch Berichte zu verfassen. Das betrifft dann eben, glaube ich, die Vorlage zum Beispiel für den Untersuchungsausschuss, die Anfrage von parlamentarischen Anfragen, Dienstaufsicht, Dienstrecht und so weiter.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sind die da in der Zahl, die Sie da genannt haben, drinnen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann die genaue Anzahl nicht nennen. Ich glaube, soweit ich mich erinnern kann, als ich gegangen bin, haben wir alleine im Casag-Verfahren über 70 Berichte gehabt. Diese 100 Berichte sind meines Erachtens jedenfalls in diesem justiziellen Bereich sozusagen, aber ich kann die genaue Zahl nicht sagen. Ich habe es mir nicht ausgerechnet.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie haben zuvor gesagt, dass das von der OStA Wien gesondert ist, dass da drei Tage vorher Maßnahmen berichtet werden müssen. Habe ich das richtig verstanden? Ist das nur bei der OStA Wien so?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist meines Wissens nur bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien so, ja.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Seit wann gibt es diese Regelung oder diese Berichtspflicht?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Dass drei Tage vorher berichtet werden muss, ist, glaube ich, im Berichtspflichtenerlass Dezember 2018, glaube ich, drinnen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Könnte es sein, dass das mit einer Maßnahme im Zusammenhang steht, die die Behörde beantragt hat und die dann auch zu einem Untersuchungsausschuss – BVT – geführt hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es ist über jede Zwangsmaßnahme vorab zu berichten, und zwar auch - - die alle gerichtlich bewilligt sind, die sind alle vorab zu berichten. Was konkret die Ursache oder die Motivationslage für diese Berichtspflicht war, dass man eben im Vorhinein alles vorlegen muss, das müssen Sie den Leitenden Oberstaatsanwalt fragen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wissen Sie nicht, okay. Aber es würde zeitlich zusammenpassen, dass diese Maßnahmen vorher referiert werden müssen, nachdem da, glaube ich, einmal eine Hausdurchsuchung ein bisschen rechtlich fragwürdig gewesen sein soll.

Frau Mag. Jilek, wenn ich Ihnen einen Artikel aus dem „Kurier“ vorlegen darf, vielleicht können Sie den einmal kurz anschauen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Haben Sie zum Inhalt dieses Artikels irgendwelche Wahrnehmungen, konkret zu Anzeige Hi, Anzeige Ho? Und können Sie uns vielleicht sagen, wer mit Herr A. gemeint ist?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand her, bitte, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Gerne, Herr Vorsitzender. Das ist Kapitel 5, wir reden da über die Ermittlungen zur Ibiza- und Casag-Geschichte, die wir untersuchen. Selbstverständlich ist dies zwar außerhalb des Untersuchungszeitraums, aber natürlich in klarem, engem Zusammenhang mit den Ermittlungen, die wir hier die ganze Zeit untersuchen, und natürlich gehört das dann unserer Ansicht nach logischerweise dazu. Wenn wir alle Fragen dazu stellen, wer welche Verfahrensschritte macht, welche Behörden was zu tun haben, dann müssen wir uns natürlich auch mit den Wurzeln des Verfahrens auseinandersetzen, auch wenn sie erst 2021 aufpoppen.

Insbesondere, wenn ich noch ergänzen darf, ist es natürlich auch interessant, welche Experten und Sachverständigen von unseren Strafermittlungs- und ‑verfolgungsbehörden beigezogen werden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie die Frage genau formulieren? Weil allgemeine Wahrnehmung ist - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Können Sie sagen, wer Herr A. ist, der in diesem Artikel genannt worden ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Entschuldigung, könnten Sie die Frage wiederholen? Ich habe gedacht, es wird noch beraten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Können Sie mit vollem Namen sagen, wer Herr A. ist, der in diesem Artikel gemeint ist?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: So Zeitungsartikel zu kommentieren, ist, glaube ich, nicht meine Aufgabe.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich frage Sie, weil Sie ja im Verfahren mittendrin und sozusagen im Kernteam der Ermittler waren und es da ja genau um diese Ermittlungen im Verfahrenskomplex Ibiza/Casinos geht. Und es wird in dem Artikel doch, sage ich einmal, seitens eines Journalisten oder einer Journalistin kritisiert, dass auch justizintern darüber debattiert wird, dass Herr A. – wer immer er ist – seine Frau quasi als Hilfsorgan der WKStA einsetzt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen, ob jemand, der A. heißt, in Ihrem Team seine eigene Frau als bestellte Gutachterin oder als Hilfsorgan hinzugezogen hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Teamzusammensetzung erfolgt einmal durch die Leiterin der Staatsanwaltschaft und das ist - - Ja, die Leiterin der Staatsanwaltschaft, die das Team zusammensetzt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen davon, dass jemand aus dem von der Leiterin der WKStA zusammengesetzten Team seine Frau als Hilfsorgan beigezogen hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: In der WKStA gibt es Experten und Expertinnen. Das sind keine Sachverständigen, das sind Hilfsorgane der WKStA – und private Beziehungen sind, glaube ich, nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich stelle Ihnen ja nur die Frage, ob Sie - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte eine Frage: Was ich mich von dem Artikel von der Journalistin noch erinnern kann, handelt es sich aber nicht um den Ibiza-Untersuchungsausschuss. Mich wundert es also ein bisschen, dass Sie diese Fragen zulassen, weil es sich um den BVT-Untersuchungsausschuss handelt. Herr Verfahrensrichter, ich glaube, ich würde da ein bisschen eine Richtigstellung vornehmen, weil es sich nicht um dieses Verfahren handelt, sondern in dem Artikel, um den es da geht, ging es um das BVT und nicht um Ibiza. (Abg. Fürlinger: Steht leider in dem Artikel anders drin, Kollege, lieber David, es steht drin: „als Wirtschaftsexpertin im Verfahrenskomplex Ibiza/Casinos tätig sei“! Das - ‑!)

Aber der Grundartikel war etwas an- -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment, Moment! Das Wort erteile noch immer ich. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich habe nach einer persönlichen Wahrnehmung gefragt. Zu den Ermittlungen in der Ibiza-Causa frage ich, ob die Auskunftsperson eine Wahrnehmung hat, ob jemand aus dem Team, das von der Frau Leiterin zusammengestellt worden ist, seine eigene Ehegattin als Expertin beigezogen hat, wie es in diesem Artikel steht. Wenn sie Expertin für die WKStA ist, ist es mit privat irgendwie, glaube ich, eher vorbei.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also tatsächlich ergibt sich aus diesem Artikel, dass es den Verfahrenskomplex Ibiza/Casinos betrifft, und daher nicht Eurofighter, sondern da steht tatsächlich „Ibiza/Casinos“, und wenn die Frage danach gestellt wird, wer insgesamt in diesem Team Ibiza/Casinos tätig ist, dann würde ich diese Frage zulassen – auch Hilfsorgane betreffend.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Gut, im Ibizateam sind - - Wollen Sie die Namen von den Kollegen, die im Ibizateam tätig sind?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die hat Ihr Kollege Purkart eh auch schon genannt, die sind eh aktenkundig. Ich gehe auch davon aus, wer Kollege A. ist – aber ich wollte ja nur Ihre Wahrnehmung wissen, ob Kollege A. in der Causa auch seine Gattin als Hilfsorgan beigezogen hat, ob Sie eine Wahrnehmung dazu haben. (Abg. Krainer: Das steht ja gar nicht da im Artikel! Im Artikel steht nichts von Gattin! – Abg. Stögmüller: Wo nehmen Sie das her? – Ruf: Steht ja nirgends Gattin im Artikel!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage, die Frage hat er gestellt. Sie kann es beantworten, ob sie keine Wahrnehmung hat - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Vorhalt ist ja falsch. Da steht ja kein Wort von Gattin!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind nicht zu Wort gemeldet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zur Geschäftsordnung kann ich mich aber zu Wort melden: Es ist ein falscher Vorhalt, das Wort Gattin kommt - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, nach der - - Sie können sich zu Wort melden, wenn die Auskunftsperson geantwortet hat. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ein falscher Vorhalt vor der Beantwortung, ein falscher Vorhalt vor der Beantwortung ... sein. (Vorsitzende und Verfahrensrichter beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Nochmals, Herr Abgeordneter Fürlinger: Wenn Sie fragen, wer insgesamt in dem Verfahrenskomplex aktiv war, wer dort tätig war, wovon wir ohnedies aus den Akten schon genügend Kenntnis haben, dann verstehe ich das – aber ob hier eine langjährige Lebensgefährtin von Herrn A. tätig war, der private Bezug, der braucht hier nicht öffentlich gemacht zu werden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: So ist es. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Zur Geschäftsordnung: Im Endeffekt diskutieren wir zu diesem Verfahren viel über Befangenheiten und sonstige Dinge, und jetzt frage ich mich halt schon, wie das ist, wenn ein Justizorgan im Zuge von Ermittlungen die eigenen Verwandten oder Lebensgefährten sozusagen mit hineinnimmt. Es geht die Welt nicht unter, wenn ich es nicht erfahre, aber hier in diesem Untersuchungsausschuss wird sehr viel über die Sauberkeit von Verfahren, die Unabhängigkeit oder Unbeeinflussbarkeit gesprochen, und dann passieren solche Dinge, von denen ich zumindest sage, wenn sie stimmen – wenn sie denn stimmen –, dann sind so ziemlich alle Complianceregeln, die wir in diesem Haus immer wieder mit Akribie diskutieren, über den Haufen geworfen.

Wenn Sie die Frage nicht zulassen, dann frage ich gerne, aus wem das Kernteam der Ermittlungen bestand, und in dem Augenblick geht auch wieder das Licht an. (Abg. Matznetter: Aber keine Erleuchtung!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Kernteam der Ermittlungen. – Bitte, Frau Magister.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Zum Zeitpunkt, als ich, also bevor ich ausgeschieden bin, nehme ich an, weil es sich jetzt ja verändert hat: Es war Kollege Adamovic, Kollege Purkart, Kollegin Thaller, Kollegin Ramusch, glaube ich, war auch noch dabei – das weiß ich nicht, wann die genau ausgeschieden ist oder ob die noch dabei ist –, dann Teamleiter Weratschnig, ich natürlich auf Seite der Oberstaatsanwälte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das sind alle, glaube ich, ich hoffe, ich habe alle genannt. Und aufseiten der Experten waren mehrere IT-Experten dabei, da müssten Sie Kollegen Purkart fragen, wer das genau war, weil der der Leiter des IT-Teams ist, Kollege Eder und Kollegin Bohrer meines Wissens; also wenn ich jetzt alle zusammengebracht habe, hoffentlich. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Zu den Wirtschaftsexperten und IT-Experten vielleicht ganz grundsätzlich: Das sind keine externen Experten, die werden nicht von extern beigezogen, die sind von der Justizbetreuungsagentur der WKStA zugeteilt, das ist ein - - also wird im Team bei der WKStA bearbeitet. Das sind keine Experten, die man von extern beizieht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, ich muss kurz unterbrechen: Wir sind nach 18 Uhr, und es geht um die Dame, die noch wartet, ob wir sie noch vorladen. – Gibt es Wortmeldungen dazu? Ist beabsichtigt, die dritte Auskunftsperson noch vorzuladen und zu befragen? Nein?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Es gibt eine Vereinbarung mit 18 Uhr, daher werden wir uns, glaube ich, auch daran halten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir fragen aber trotzdem. Gut, danke. Dann schicken wir sie nach Hause. 

Bitte, Herr Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wie viel Fragezeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 2:26 Minuten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ist es theoretisch möglich, dass jemand von außen Expertise zuzieht, die nicht über die Betreuungsagentur kommt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Selbstverständlich. Die StPO sieht ja vor, dass man Sachverständige beiziehen kann. Sachverständige werden im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft bestellt, im Hauptverfahren vom Gericht – und das sind externe Sachverständige, die dann von extern beigezogen werden.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wenn es nur ein externer Experte ist, muss der über die Justizbetreuungsagentur kommen oder kann der auch von außen kommen, ohne dass eine Sachverständigenbestellung stattfindet?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich verstehe die Frage nicht. Wenn Sie noch einmal - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Außerhalb meiner Redezeit: Wenn es kein Sachverständiger ist, der bestellt wird, sondern ein externer Experte, muss der dann über die Betreuungsagentur kommen oder gibt es da auch freie Auswahl für den StA? Keine Sachverständigenbestellung, externer Experte, nicht über die Betreuungsagentur möglich – ja, nein?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Einen externen Experten gibt es nicht. Diese Experten sind über die Justizbetreuungsagentur angestellt. Also einen externen, ich weiß nicht, externen Experten - - Es gibt Experten, die über die Justizbetreuungsagentur angestellt sind, und dann gibt es Sachverständige.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Also gibt es keine Experten, die außerhalb der Betreuungsagentur kommen? Wenn Sie mich verstehen? Wenn die Betreuungsagentur nun vielleicht keinen passenden Experten hat, kann man dann einen von außerhalb der Betreuungsagentur nehmen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich als Staatsanwältin nicht. – Ob das jemand anderes kann, das weiß ich nicht, also - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Frau Mag. Jilek, es wird ja immer auch viel rundherum ein bisschen über verschiedene Leaks diskutiert – Sie haben heute selber gesagt, dass Sie glauben, dass es da oder dort im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen Leaks gegeben hat. Dann lesen wir ja leider Gottes öfter – und das macht mich auch in meinem Zivilberuf als Anwalt und Schützer von Verfahrensrechten doch betroffen –, dass Akten, noch bevor sie Beschuldigten und ihren Anwälten zur Stellungnahme gegeben werden, bereits in der Zeitung sind, in manchen Zeitungen, immer ganz ausgewählte.

Können Sie sich erklären, dass Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit gelangen, wenn die Beschuldigten noch keine Akteneinsicht hatten?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ganz grundsätzlich ist es so, dass alles, was in Medien veröffentlicht wird, die Arbeit der WKStA in aller Regel erschwert, und zwar aus mehreren Gründen: Einerseits gibt es dann zu diesen Veröffentlichungen Berichtsaufträge und andererseits ist es so, dass jede Information, die an die Öffentlichkeit gelangt, dazu führt, dass die Ermittlungen nicht so geführt werden können, wie sie sollen, weil nämlich Beweismittel, die unter Umständen Zeugen vorzuhalten wären, schon davor jedermann bekannt sind, und das ist was, was die WKStA tatsächlich in ihrer Arbeit behindert und konkret in diesem Verfahren auch unsere Arbeit in konkreten Punkten immer wieder wirklich erschwert hat.

Aktenbestandteile sind, wie Sie wissen, einer Vielzahl von Personen zugänglich. Es gibt die Akteneinsicht, Beschuldigte haben umfassende Akteneinsicht und kriegen also alles in Kopie zugestellt. Diese Akten sind einer Vielzahl von Personen zugänglich. Wie die an die Medien gelangen, weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wie erfolgt die Medienarbeit der WKStA? Wer macht die?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es gibt eine eigene Medienstelle, die die Medienarbeit macht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wer hat innerhalb der WKStA bei so einem Ermittlungsakt aller Zugang zu den Akten?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ganz pauschal oder jetzt bezogen auf das Ibizaverfahren?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Nehmen wir das Ibizaverfahren, damit wir bei der Sache bleiben.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Sie meinen auf den physischen Akt, oder - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Zugang zum Akteninhalt, ob das nun digital oder physisch ist, sei dahingestellt.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich kann Ihnen die Namen jetzt nicht alle aufzählen, dazu müsste man bei der WKStA konkret nachfragen, welchen Personen konkret die Zugangsberechtigungen erteilt worden sind. Ganz grundsätzlich: die ermittelnden Oberstaatsanwälte, das gesamte Team zu diesem Ibizateam, dann die Teamassistenz, das ist die Kanzlei, die da zugeordnet ist, natürlich die interne Weisungsstruktur, sozusagen auch die Behördenleitung. Wer da alles für den Akt freigeschaltet ist, das kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Und es ist in diesem Akt ein Verschlussakt, und da wird sehr genau dokumentiert, wer alles Zugang hat und welche Dokumente eben wann eingelangt sind und übergeben wurden.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Nur interessehalber: Wie viele Personen werden das in der WKStA bei diesem Verfahren ungefähr sein?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es tut mir leid, das wäre unseriös, das kann ich nicht absch- -, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Haben die einzelnen Mitglieder, die Ermittler, oder haben Sie überhaupt je persönlichen Kontakt mit Journalisten - - oder haben Sie Kontakt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich glaube nicht, dass das Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist, welche Kontakte ich habe. Ich habe während meiner gesamten Tätigkeit als Staatsanwältin nie Kontakte zu Journalisten gehabt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wissen Sie sonst von Kollegen, die in dieser Angelegenheit Kontakt mit Journalisten hatten? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, können Sie einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand herstellen?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ja, kann ich schon. Ich meine, es geht einfach um die Führung dieses Verfahrens, und Teil davon ist natürlich auch, wie wir wissen, zum Teil fragwürdige Vorabveröffentlichung von Akteninhalten. Es gibt ja gelegentlich auch Journalisten, die sich auf sozialen Medien brüsten, Akten, die sie nicht haben dürften, vorliegen zu haben, und wir wollen auch ein bisschen untersuchen, ob das nicht ohnehin seitens der Behörden passiert. Wenn die Frau Staatsanwältin das ausschließen kann oder zumindest sagen kann, sie glaubt es nicht, wirkt das schon beruhigend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie kann nur für sich selbst reden, nicht für die Behörde.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich habe eh gesagt - - Richtig.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich möchte schon festhalten: Das ist der Vorwurf einer strafbaren Handlung. Wenn ein Staatsanwalt Ermittlungsakten an die Medien gibt, ist das strafbar, und das möchte ich schon auf das Schärfste zurückweisen. Auch wenn Sie gesagt haben, es gehen Dinge aus den Ermittlungsakten hinaus, die den Medien zugespielt werden, das wäre schon - - Wie gesagt, das ist gerichtlich strafbar und das ist ein sehr, sehr schwerwiegender Vorwurf.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Frau Mag. Jilek, ich habe nur gefragt, ob Sie wissen, ob Kollegen von Ihnen Kontakt mit Journalisten gehabt haben. Mehr habe ich nicht gefragt.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Über die Kontakte von Kollegen kann ich keine Auskünfte geben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Damit gebe ich mich schon zufrieden.

Vielleicht eine abschließende Frage in der Runde eins: Sie haben zuvor gemeint, dass es sozusagen Leaks hinsichtlich Hausdurchsuchungen gegeben hätte, und Sie schließen das daraus, dass Neumann zu einem dort Anwesenden gesagt hat, er hat sie schon vor 14 Tagen erwartet.

Haben Sie das daraus geschlossen, dass er gewusst hat, dass eine Hausdurchsuchung kommen wird?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es war so, dass ein Akt angelegt worden ist wegen Verdacht auf Geheimnisverrat; im Übrigen: Vielzahl von Akten in diesem Zusammenhang zu dieser Hausdurchsuchung. Ja.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie schließen aber daraus, wenn Neumann sagt, 14 Tage, er hätte sie schon vor zwei Wochen erwartet, dass er etwas gewusst haben muss?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich schließe daraus - - Es ist nicht meine Aufgabe, daraus was zu schließen, sondern das war - - Dafür ist die WKStA auch nicht zuständig. Da ist ein Akt angelegt worden und an die Staatsanwaltschaft Wien zur weiteren Beurteilung abgetreten worden.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ja, aber Sie haben vorhin auf die Frage einer Kollegin, glaube ich, gesagt, Sie schließen einen Leak daraus, dass Neumann die Ermittler empfangen hat und gesagt hat, er hat sie schon vor 14 Tagen erwartet. Das haben Sie vorhin, ich glaube, auf die Frage von Kollegin Kucharowits ganz am Anfang so zu Protokoll gegeben. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das habe ich nur so - - Also ich habe vorhin geschildert, dass eben solche Akten angelegt worden sind, so wie ich es Ihnen jetzt auch geschildert habe, aber ich habe meine Rückschlüsse, glaube ich, nicht geschildert.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Okay, also der Rückschluss, dass irgendwer von einer Hausdurchsuchung gewusst hat, ist von Ihnen nicht gezogen worden?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es wurde wegen des Verdachts des Amtsgeheimnisverrates ein Akt angelegt, der an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden ist, und die müssen die Schlüsse ziehen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Kucharowits, und wir sind mittlerweile über das Dreistundenmaß. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Kommen wir zu einem anderen Thema, nämlich zu illegalen Parteispenden vonseiten der Novomatic. Frau Mag. Jilek, ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen mit der Nummer - - Entschuldigung, Moment, ich möchte anders beginnen: Thematik illegale Parteispenden vonseiten der Novomatic. Waren Sie, als Sie noch bei der WKStA waren, in die Ermittlungen rund um diesen Themenkomplex als Staatsanwältin involviert oder damit vertraut?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Zu Parteispenden, das war im Akt 17 St 2/19[4], und da war ab Sommer 2019 Kollegin Ramusch hauptverantwortlich.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Waren Sie rund um die Thematik Alois-Mock-Institut, der Herr Nationalratspräsident ist hier auch angeführt, mit der Fallführungsnummer 17 St 5/19d betraut?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: 17 St 5/19d ist der Casag-Akt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ja.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Für den Casag-Akt war ich zuständig, ja.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Waren Sie fallführende Staatsanwältin?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich würde sagen, Kollege Adamovic und ich waren gemeinsam fallführende Staatsanwälte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Okay. Ich möchte da nämlich gerne nachfragen, was der Stand zum damaligen Zeitpunkt des Verfahrens war, als Sie noch bei der WKStA waren. Ich möchte noch einmal betonen, es geht um das Verfahren rund um das Alois-Mock-Institut, das auch gegen Herrn Präsidenten Sobotka geführt wird.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also der Themenkomplex AMI wird in einem anderen Akt behandelt, für den auch ich zuständig war. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, nun kommen Fragen zu Ihrer Person. Ich glaube, es wäre nun an der Zeit, dass Sie sich vertreten lassen. Das kann man jetzt nicht machen. Wir haben ja da Akten, in denen Sie namentlich genannt werden, in verschiedenen Funktionen – und das geht ja nicht, dass Sie jetzt zuhören.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Da ich nicht ins Verfahren eingreife und keine andere Rechtsgrundlage da ist, aber - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber alleine das Zuhören geht ja schon nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja das - - Da müssen Sie das Gesetz ändern. (Abg. Krainer: Bitte?) – Da müssen Sie das Gesetz ändern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein, das Gesetz muss man nicht ändern, Sie müssen sich jetzt nur vertreten lassen, dann ist alles wieder gut.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das geht nicht.

Bitte, stellen Sie die nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, ich stelle den - - Bitte noch einmal - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Auf welcher Rechtsbasis? (Abg. Krainer: Ich - -!) Auf welcher Rechtsbasis machen Sie die Geschäftsordnungswortmeldung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Eine Geschäftsordnungswortmeldung kann nur auf der Rechtsbasis - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, auf welcher?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): - - kann nur auf der Rechtsbasis des Geschäftsordnungsgesetzes des österreichischen Nationalrates beruhen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na es gibt eine Geschäftsordnung und eine Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, und das ist ein Bestandteil des Geschäftsordnungsgesetzes.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, ich habe mit dieser Frage eigentlich schon vor fast einigen Wochen gerechnet.

Wir haben uns diese Problematik im Detail angesehen, tatsächlich sehr genau angesehen, und ich darf Ihnen darauf antworten, dass das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates aus guten Gründen keine Befangenheit kennt.

Ich habe das ja wiederholt auch schon hier geäußert. Wenn Sie wollen, könnte ich Ihnen die Expertise jetzt schriftlich vortragen. Ich erspare Ihnen das, aber Sie als Abgeordnete haben keine Möglichkeit, dass der Herr Präsident hier den Vorsitz abgibt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident oder Herr Vorsitzender Sobotka – in dieser Funktion ist er ja hier – hat natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich hier vertreten zu lassen, und ich darf ihn schon auch quasi daran erinnern, dass jetzt ein guter Augenblick wäre. Ich glaube, wir müssen inhaltlich hier nicht darüber debattieren, dass das ein idealer Augenblick ist, wenn Fragen zu Verfahren anstehen, die die Staatsanwaltschaft zu einem Institut führt, wo er selber Präsident ist, und zur Frage von Geldflüssen von einem Glücksspielkonzern, nämlich der Novomatic AG, an Vereine, wo er Vorsitzender ist, an Parteigliederungen, wo er Vorsitzender ist, also verdeckte Zahlungen direkt an Parteigliederungen, dass das ein guter Augenblick ist, sich vertreten zu lassen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Beurteilung dieser Frage bleibt ausschließlich dem Herrn Vorsitzenden selbst und persönlich vorbehalten. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein. Das kann jeder im Raum hier für sich beurteilen, glaube ich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Fürlinger zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin noch immer am Wort.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, das sind Sie nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ach so?! Darf man jemandem das Wort, während er spricht - - Seit wann wird jemandem, wenn er zur Geschäftsordnung am Wort ist, das Wort entzogen? Das ist nämlich nicht vorgesehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es hat zuerst der Herr Verfahrensrichter gesprochen, dann hat sich zu diesem Zeitpunkt Herr Abgeordneter Fürlinger gemeldet. Aber reden Sie vorher, bitte, reden Sie.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich war ja gerade am Wort, als Sie mir das Mikrofon abgedreht haben, und ich darf schon sagen, dass quasi die Wertung, ob jetzt ein guter Augenblick ist oder nicht, natürlich jedem in diesem Raum obliegt. Ich glaube, es kommen auch gefühlt von den 52 Anwesenden 51 auf dieselbe Wertung. Es stimmt schon, dass die 52. Person der Vorsitzende selbst ist und dass er am Ende des Tages entscheidet, ob er sich hier vertreten lässt, aber ich kann mir kaum einen besseren Augenblick vorstellen als jetzt, dass der Vorsitzende sich vertreten lässt, und ich fordere Sie hiermit auch noch einmal nachdrücklich auf, das auf der Stelle zu tun. Sonst verhindern Sie, dass der Untersuchungsausschuss hier jene Fragen überhaupt stellen kann, die er stellen muss, um das aufzuklären. Solange Sie hier sitzen, können wir zu den Verbindungen zwischen Ihnen und der Novomatic nicht Fragen stellen, weil Sie ja dann Sachen erfahren, die Sie ja gar nicht wissen dürfen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre politische Agitation kenne ich. Es wird dadurch nicht besser. Sie wollen offenbar die 4 Stunden mit der Geschäftsordnungsdebatte zubringen und nichts zum Verfahren beitragen. Wir können die 4 Stunden auch damit zubringen, gerne.

Abgeordneter Fürlinger, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube auch, dass jetzt ein idealer Zeitpunkt ist, und zwar ein idealer Zeitpunkt dafür, dass Kollege Krainer seine etwas eigenartige Kampagne gegen den Präsidenten dieses Hauses ein für alle Mal beendet. Es mag ja ein nettes Hobby sein, wenn man das Alois-Mock-Institut mangels anderer Dinge hier ins Zentrum rückt und glaubt, wenn halt ein paar Inserate über fünf Jahre geflossen sind, dass man daraus eine Staatsaffäre machen kann, es wird nur nie eine werden.

Zusätzlich ist der Präsident dieses Hauses, der Erste Präsident des Nationalrates, in diesem Ausschuss einvernommen worden, und es ist zu diesem Thema alles gesagt. Warum diese durchsichtige parteipolitische Kampagne jetzt weitergeht, weiß bitte kein Mensch. Es hindert uns am Ablauf dieses Ausschusses, kostet wertvolle Zeit und sollte jetzt schleunigst beendet werden. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Uns liegen ja Akten und Unterlagen der WKStA zu den Ermittlungen zur Frage betreffend das Alois-Mock-Institut und die Rolle von Herrn Mag. Sobotka vor. Wir würden diese Fragen gerne stellen, die sind explizit Untersuchungsgegenstand. Die Auskunftsperson hat gesagt, dass sie sowohl beim ursprünglichen Verfahren aktenführend und fallführend war als auch in jenem Verfahren, in das das quasi ausgeschieden wurde.

Ich sage nur, solange Sie hier sitzen, verhindern Sie, dass ich hier Fragen stelle. Wenn ich hier Fragen stellen würde, dann würden Sie ja hier über Details von Ermittlungen Kenntnis erlangen, die sich um Ihre Person drehen. Damit würde ich ja quasi die Ermittlungen behindern. Das darf ich doch nicht tun.

Das tun Sie aber hiermit, Sie verhindern die Ermittlungen dieses Untersuchungsausschusses, weil Sie sich jetzt nicht vertreten lassen und wir dadurch nicht diese Fragen stellen können. Das halte ich für unglaublich, dass in einem Parlament ein gewählter Parlamentspräsident nicht weiß, wann er sich zurückzuziehen hat, und das wissen Sie jetzt bereits seit Monaten nicht.

Ausdrücklich: Wir können keine Fragen stellen, und Sie persönlich verhindern, dass wir hier Aufklärungsarbeit über Ihre persönliche Involvierung und Ihre persönlichen Verbindungen zu Novomatic leisten können.

Wenn hier behauptet wird, dass bei der Befragung am 9. September alles gesagt wurde, dann muss ich Sie darauf hinweisen, dass damals der Herr Präsident noch immer behauptet hat, es gehe nur um ein paar Inserate, doch in der Zwischenzeit wissen wir: Es geht um Geldleistungen, um Sachleistungen, um Inserate und um direkte verdeckte Parteienzahlungen an die Parteigliederung der ÖVP, wo Herr Sobotka Vorsitzender ist. Das war alles am 9. September noch nicht klar, und die Fragen, um überhaupt zu erfahren, ob es noch Neues gibt, kann ich nicht einmal stellen, solange Herr Sobotka hier sitzt.

Ich fordere Sie noch einmal auf, sich vertreten zu lassen, damit der Untersuchungsausschuss den Auftrag, den er vom Plenum des Nationalrates und auf Basis der Verfassung hat, hier auch tatsächlich ausführen kann, und hier nicht unsere Arbeit zu behindern, indem Sie hier sitzen. (Abg. Hafenecker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Einzige, der die Arbeit behindert, sind Sie mit Ihren Ausführungen zur Geschäftsordnung. Sie wissen, Sie können alle Fragen stellen, der Liveticker hat sowieso alles draußen, also nehmen Sie nicht immer einen Vorwand! Ich kann zu den inhaltlichen Anschuldigungen, die Sie unterstellend machen, als Vorsitzender nichts sagen und werde das auch nicht tun.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Hafenecker zu Wort gemeldet.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben ja schon öfter diskutiert, dass die Situation, wie sie ist, eher unbefriedigend ist, aber ich gebe zu bedenken, dass ja mit dem Weggang des Herrn Präsidenten aus dem Ausschuss jetzt insofern nichts getan wäre, als er ja dann schlussendlich in den Protokollen wieder alles nachlesen kann. Also das ist ein gröberes Problem, das wir da haben.

Abgesehen davon würde ich aber bitten, diese Diskussion jetzt trotzdem zu verkürzen, weil Kollegin Fürst noch einige für uns wichtige Fragen hat. Mich würde es freuen, wenn wir in der Befragung fortfahren könnten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich schließe mich Kollegen Hafenecker an.

Als kleine Beruhigungstablette für den aufgeregten Herrn Krainer: Es gibt kein Verfahren gegen Präsidenten Sobotka persönlich, sondern es gibt Ermittlungen, die alle auf dem Papier im Akt liegen. Ich glaube, Sie können jede Frage hier dazu stellen, und je früher Sie anfangen, desto besser. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie nur aufklären: Ermittlungen sind noch keine eingeleitet. Ich habe noch nicht einmal eine Auskunft darüber. (Abg. Stögmüller: Das hat Herr Blümel auch geglaubt, bis gestern!)

*****

So. – Bitte.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Mag.a Jilek, ich möchte einfach gerne noch eine Frage zu dem Bereich stellen, und zwar: Hat der Herr Präsident als Angezeigter in dem Ermittlungsverfahren beziehungsweise in dem Strafverfahren Akteneinsicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist eine grundsätzliche Rechtsfrage, ob man als Angezeigter oder als Beschuldigter Akteneinsicht hat, und da ist es so, dass man als Angezeigter – da gibt es einen Erlass – keine Akteneinsicht hat und ab dem Zeitpunkt, wo man Beschuldigter ist, Akteneinsicht hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke. Dann stelle ich auch dazu keine weiteren Fragen mehr.

Ich möchte zu einem anderen Themenbereich kommen, und zwar zur Soko einfach noch einmal zurückkommen. Ich würde Ihnen gerne ein Dokument vorlegen, das wir mit den Ziffern 63813 gekennzeichnet haben. Das ist ein Amtsvermerk von Oberstaatsanwalt Adamovic über ein Telefonat mit Herrn Mag. Leopold vom Finanzministerium. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das Dokument ist doppelseitig – einfach nur zur Info –, und ich würde Sie gerne nach Ihren Wahrnehmungen dazu fragen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wie ist die Frage dazu?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich würde gerne Ihre Wahrnehmungen dazu hören.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist ein Gespräch, das Kollege Adamovic geführt hat. Er hat mir darüber berichtet, und diesen Vermerk kenne ich natürlich aus dem Akt, aber darüber hinaus habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte einfach kurz erläutern, worum es geht. Es geht um einen Amtsvermerk, um einen Aktenvermerk, dass Herr Mag. Leopold vom Finanzministerium bei der WKStA bei Herrn Mag. Adamovic anruft und nachfragt, ob die Information, was die Schenkungen von Herrn Prof. Graf an Frau Liebich-Oswald anbelangt, ob sozusagen das Dokument, das an die Soko übermittelt wurde, nicht auch an die WKStA übermittelt werden soll. Herr Adamovic war darüber sehr überrascht, dass vonseiten der Soko diese Anordnung kam, und deshalb wollte ich ganz einfach Ihre Wahrnehmungen dazu hören, ob das üblich ist, dass, sozusagen ohne dass die WKStA da betraut war, die Soko alleine agiert.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei Ermittlungen auch aus Eigenem machen kann. Die WKStA kann anordnen, es kann auch die Polizei aus Eigenem ermitteln. Das ist das System unserer Strafprozessordnung. Das kann ich dazu sagen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Der Hintergrund war der, dass die Soko sich darauf bezogen hat, dass die WKStA diese Ermittlungen angeordnet hätte.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das muss ich dann noch einmal lesen. Aus der Erinnerung heraus weiß ich das nicht mehr. Das muss ich noch einmal nachlesen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Vielleicht nur eine allgemeine Frage zur Beziehung zwischen Soko und der OStA: Was sind da Ihre Wahrnehmungen dazu? Wie ist die Kooperation, die Zusammenarbeit?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Auch dazu vielleicht noch einmal ganz allgemein, wie die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei eigentlich ausschaut: Es ist so, dass die Staatsanwaltschaft – erster Instanz, also die WKStA – in aller Regel mit der Polizei kommuniziert. Das ist eine Ebene. Die Staatsanwaltschaft gibt Ermittlungsaufträge, die Polizei berichtet an die Staatsanwaltschaft.

Dann gibt es innerhalb der Polizei Berichtswege, die ich nicht genau kenne, und dann gibt es innerhalb der Justiz Berichtswege, und da berichtet wiederum die Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft.

Also dass die Oberstaatsanwaltschaft direkt mit Ermittlungspersonen kommuniziert, das kenne ich sonst eigentlich nicht. Das war unüblich. In diesem Fall war es so, dass da immer wieder LOStA Fuchs mit Holzer direkt eben kommuniziert hat, also kommuniziert auch insofern, als Informationen zur Verwahrung des Videos zum Beispiel oder zu anderen Dingen entgegengenommen worden sind, die wir dann im Erlasswege quasi erfahren haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt bitte Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Frau Mag. Jilek, ist Ihnen der Streit um die Akteneinsicht von Ex-Vizekanzler Strache ein Begriff? Er wollte als Beschuldigter in das Ibizavideo Einsicht nehmen und wollte halt eine Kopie vom Original haben und das ungeschwärzte Transkript einsehen. Ist Ihnen das bekannt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Beschuldigte haben das Recht, in die Ermittlungsergebnisse Einsicht zu nehmen. Herr Strache hat einen Antrag gestellt, ins ungeschwärzte Transkript und in das vollständige Video Einsicht zu nehmen und, soweit ich mich erinnern kann, eben auch eine Kopie davon zu erhalten, sozusagen eine Aktenkopie. Ja, diesen Antrag hat er gestellt. (Abg. Fürst: Was?) Diesen Antrag hat er gestellt, bei uns im Verfahren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, und hat er die Akteneinsicht bekommen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Er hat die Aktensicht - - Ob er sie zum jetzigen Zeitpunkt bekommen hat, das weiß ich nicht. Was der aktuelle Stand ist, weiß ich nicht.

Es war so, dass die WKStA diese geschwärzten Passagen zum Akt genommen hat, Persönlichkeitsrechte und teilweise auch Ermittlungsgefährdungen, und dass zunächst diese Akteneinsicht nicht gewährt worden ist. Dagegen hat sich Herr Strache bei Gericht beschwert, und das Erstgericht hat entschieden, dass die Akteneinsicht vollständig zu gewähren ist und auch Kopien auszufolgen sind.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also er bekam zunächst keine Akteinsicht, weder bei der Soko noch bei der WKStA. Wer hat ihm das zunächst bei der WKStA verwehrt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das waren meine Kollegen und ich. Wir sind dafür zuständig, zu prüfen, ob Akteneinsicht zusteht. Wir waren der Rechtsmeinung, dass das in diesem Fall nur im eingeschränkten Umfang zusteht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dass es nur eingeschränkt zusteht, dass es ihm nicht - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Wir waren der Rechtsmeinung, dass es eben nur in diesem eingeschränkten Umfang zusteht, wobei ich dazusagen muss: Das waren sehr kleine Einschränkungen, wo kleine Passagen aus Persönlichkeitsrechten geschwärzt waren.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es kam zu einem Einspruch seitens Vizekanzlers Strache, und er bekam vom Landesgericht für Strafsachen Wien dann vollumfänglich recht. Das Landesgericht begründete ausführlich, dass ihm die volle Akteneinsicht zusteht.

Ist es richtig, dass die WKStA dann gegen diesen Beschluss des Landesgerichtes keine Beschwerde einlegen wollte, sondern die volle Akteneinsicht auch wirklich gewähren wollte?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Sie werden den Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft zu dem Thema kennen. (Abg. Fürst: Mhm!) Wir waren der Meinung, dass die Argumente, die das Landesgericht für Strafsachen Wien angeführt hat, überzeugend waren, und waren der Meinung - - und haben an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichtet, wir würden keine Beschwerde erheben, weil uns diese rechtliche Argumentation überzeugt hat, und wir haben dann die Weisung bekommen, eine Beschwerde einzubringen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Von wem haben Sie diese Weisung bekommen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Weisungen bekommen wir immer von der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also wahrscheinlich wieder vom Leiter der OStA Fuchs?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Der Leiter trägt natürlich immer die Verantwortung. Ob die konkret jetzt vom Leiter Fuchs unterschrieben war oder nicht, das kann ich - - Da müsste ich das Dokument - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, ja. Es kam die Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft, dass Sie da Beschwerde einzulegen haben.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Genau. Das ist eben im Gesetz so vorgesehen, dass - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dass Vizekanzler Strache diese volle Akteneinsicht in das Video und so weiter nicht gewährt wird, war von der OStA offensichtlich gewollt.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Oberstaatsanwaltschaft hat dargelegt, aus welchen rechtlichen Gründen ihrer Meinung nach Akteneinsicht nicht zusteht, und jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug, und das Oberlandesgericht Wien wird entscheiden, in welchem Umfang Akteinsicht zusteht. Ich glaube nicht, dass das schon entschieden ist. Zu meinem Kenntnisstand war es noch nicht entschieden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ist das ein üblicher Vorgang, dass sich die OStA da einmischt? Ich meine, da gibt es Entscheidungen eines Landesgerichts für Strafsachen, dass diese Akteneinsicht zu gewähren ist. Ist das üblich oder schon öfter vorgekommen, dass die OStA da sozusagen hineingrätscht und Sie beauftragt, ein Rechtsmittel einzulegen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist genauso vorgesehen. Es ist so, dass eine erstinstanzliche Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft bekämpft werden kann. Es kann eine Beschwerde eingelegt werden. Es ist definitiv so, dass das eine Rechtsfrage ist, die sehr diffizil ist, die man so und so sehen kann, meines Erachtens. Das ist durchaus ein üblicher Vorgang, dass die Oberstaatsanwaltschaft eine andere Rechtsmeinung vertritt und die im Zuge einer begründeten Weisung auch übermittelt, und das ist in dem Fall passiert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also dass es rechtlich möglich ist, ist klar, aber ist es üblich in dem Sinn, dass es öfter vorkommt, dass die OStA die WKStA beauftragt, ein Rechtsmittel einzulegen? Rechtmäßig ist es schon, das ist klar.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Oberstaatsanwaltschaft kann das machen, und das ist völlig in Ordnung. Das ist das Weisungssystem.

Das sind unterschiedliche Rechtsmeinungen, die da vertreten werden. In dem Fall ist es tatsächlich so, dass - - Ich glaube, man kann das so und so sehen. Letztlich ist es gut, dass das Oberlandesgericht Wien das entscheidet.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Sie haben das als korrekt angesehen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich war ursprünglich der rechtlichen Meinung, nachdem ich das geprüft habe, die Akteneinsicht steht nur in eingeschränktem Umfang zu. Ich habe dann diese Begründung vom Landesgericht für Strafsachen Wien als sehr überzeugend und rechtlich stringent empfunden. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat eine andere Rechtsmeinung, und das ist völlig in Ordnung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut.

Darf ich noch einmal ganz kurz auf die Amtshandlung im Schredderverfahren zu sprechen kommen, ob man das so zusammenfassen kann, dass Sie mit Niko Reith, mit dem Beamten aus der Soko, die Vorgehensweise gegen Arno Melicharek noch abklären wollten?

Kann man also sagen, dass Niko Reith quasi ohne Absprache mit Ihnen vorgegangen ist, als er das Handy und den Laptop und so weiter nicht mitnahm oder nicht feststellte?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe das vorhin, glaube ich, schon erläutert. (Abg. Fürst: Ja!) Es war so, dass die freiwillige Nachschau definitiv mit mir abgesprochen war und dass ich eh einverstanden war. Sinn dieser freiwilligen Nachschau war, genau in das Handy hineinzuschauen, um zu sehen, welche Kontakte es gibt, ob man darauf auch sieht, welche Festplatten oder welche Datenträger da geschreddert worden sind. Meiner Information nach – der telefonischen von Herrn Reith – war Melicharek mit einer Einsicht in das Handy einverstanden, und diese Dinge wurden nicht überprüft.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Niko Reith hätte aber wissen müssen, dass er nachschaut? Das war schon besprochen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Es ist genau darum gegangen, genau das war die Frage. Zentraler Punkt in dem Fall war eben das Handy und zu schauen, ob man noch feststellen kann, was da überhaupt geschreddert wurde. Das haben wir ja zum damaligen Zeitpunkt alles überhaupt nicht gewusst. Man muss ja vom damaligen Zeitpunkt ausgehen. Da haben wir nicht gewusst, um welche Datenträger es sich handelt, und da ist einmal vordringlich gewesen, zu wissen: Was ist da überhaupt geschreddert worden, und kann man das noch rekonstruieren?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es war in Ihrer Sicht sehr ungewöhnlich, dass er eben diese Nachschau dann nicht gehalten hat? Niko Reith war ein erfahrener Beamter, das haben wir auch nachher erfahren. Dass er es so gehandhabt hat, war ungewöhnlich – würden Sie das so bestätigen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe es nicht verstanden, warum er da nicht nachgeschaut hat. Das war vorher so besprochen, und ich habe es nicht verstanden, warum er nicht nachgeschaut hat – wie gesagt, ein erfahrener Kriminalist. Eine freiwillige Nachschau ist etwas, was wirklich regelmäßig vonstattengeht. Ich habe es zum damaligen Zeitpunkt nicht verstanden und verstehe es nach wie vor nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und er hat während der Amtshandlung mit Ihnen oder mit einem Staatsanwalt keine Rücksprache gehalten?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Während der freiwilligen Nachschau hat es keine Rückfrage gegeben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hatten Sie das Gefühl oder wissen Sie, dass er mit jemandem anderen Absprache gehalten hat, dass er das Handy und den Laptop eben nicht kontrolliert, oder hat er eigenmächtig gehandelt? Haben Sie das dann hinterfragt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bitte?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das kann ich nicht beantworten, das weiß ich nicht. Da habe ich keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie ihn nicht gefragt, warum er so gehandelt hat?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe noch ein paar Fragen. Haben Sie eine Wahrnehmung von dem Treffen bei Pilnacek, wo Pröll und Rothensteiner waren? Haben Sie dazu noch irgendeine Wahrnehmung, die Sie uns mitteilen können?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also eigene Wahrnehmungen zu dem Treffen habe ich nicht, außer natürlich dahin gehend – soweit ich mich erinnern kann –, dass wir das über die Medien erfahren haben – da bin ich mir nicht sicher, ich glaube – und dass wir dann angefragt haben, einen Bericht geschrieben haben und gefragt haben, ob es so ein Treffen gegeben hat und was Inhalt war. Das hat sich dann damit überschnitten, dass wir vom Ministerium über die Oberstaatsanwaltschaft Wien den Vermerk von Herrn Sektionschef Pilnacek über den Inhalt dieses Treffens bekommen haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie den Herrn Sektionschef jemals selber über das Treffen, über den Inhalt gefragt?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe mit ihm persönlich nicht darüber gesprochen, aber das ist in unserem System eben auch nicht vorgesehen. Wir berichten an die Oberstaatsanwaltschaft, und Sektionschef Pilnacek ist eine Ebene darüber, und ich persönlich berichte - - Meine Berichte gehen an meine Leiterin, von der Leiterin an die Oberstaatsanwaltschaft – da sind also sehr viele Schritte dazwischen geschaltet, sehr viele Personen. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme ist da nicht vorgesehen und hat es in dem Fall auch nicht gegeben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Pröll und Rothensteiner waren zu dem Zeitpunkt Beschuldigte, oder?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist das üblich oder ist Ihnen das in Ihrer Karriere schon einmal untergekommen oder hat es schon einmal eine Wahrnehmung gegeben, dass sich ein Sektionschef mit Beschuldigten eines doch größeren Verfahrens getroffen hat?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: In meinen Verfahren, die ich geführt habe, habe ich keine Kenntnis über solche Treffen oder keine Wahrnehmungen zu solchen Treffen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mhm.

Gehen wir vielleicht noch zu einer anderen Thematik. Es gab am 19.8.2019 um 8.30 Uhr ein Treffen mit Herrn Vizekanzler Jabloner. Ich glaube, Sie wissen, worum es geht, Sie waren dort auch anwesend. Da war die Rechtsansicht von Jabloner mittels einer Weisung an die WKStA, dass Parteizugehörigkeit keine Befangenheit darstellt. Wie haben Sie dieses Gespräch wahrgenommen, vielleicht einmal ganz kurz zur Wahrnehmung?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das mit dem damaligen Vizekanzler Jabloner war ein sehr konstruktives Gespräch, mit großem Respekt auch. Er hat uns gut zugehört und hat unsere Argumente angehört und hat dann letztlich seine Rechtsmeinung kundgetan, die eben anders als unsere Rechtsmeinung gelautet hat, nämlich dass eine bloße Parteizugehörigkeit keine Befangenheit begründet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und in dem Protokoll war alles so wiedergegeben, wie Sie es auch an diesem Vormittag wahrgenommen haben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ob da alles – Entschuldigung?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Protokoll, wir haben ja nur das Protokoll. Gab es da noch irgendwelche zusätzlichen Gespräche, Informationen, die nicht im Protokoll festgehalten worden sind?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kenne das Protokoll natürlich, aber ich kann dazu jetzt nichts sagen. Es ist lange her. Haben Sie irgendeine konkrete Frage dazu? Welche Gespräche?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mir geht es darum: Sie haben wortwörtlich geschrieben: „Dann mache ich das mit der Befangenheit auch mit Weisung.“ Ich glaube, das war Ihr handschriftlicher Zusatz. Und diesen Satz haben Sie anscheinend so intus gehabt, dass Sie ihn sogar noch zusätzlich ins Tagebuch geschrieben haben. Mich würde interessieren, warum Sie das extra ins Tagebuch geschrieben haben. Da muss es ja einen Grund dafür geben.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Jetzt weiß ich, was Sie meinen. Wie gesagt, ich habe das als sehr positiv erlebt, dass Herr Vizekanzler Jabloner genau das macht, was im Gesetz vorgesehen ist, nämlich wenn die untere Instanz einer anderen Rechtsmeinung ist und er eine andere Meinung vertritt, dass er genau das sagt: Okay, ich bin der Weisungsgeber und ich gebe dir jetzt die Weisung. Das war für mich völlig in Ordnung. Auch wenn ich persönlich meine Rechtsmeinung dadurch nicht ändere, halte ich mich aber daran. Das kann ich gut akzeptieren.

Was allerdings bei dieser Weisung insofern bemerkenswert war, ist, dass Gegenstand dieser Besprechung auch war, dass gesagt worden ist: Ja, das kommt ja dann in den Akt. Es ist eben genau so, dass das so vorgesehen ist. Wenn Weisungen zur Sachbehandlung in dem Akt gegeben werden, kommen sie eben in den Ermittlungsakt. Als wir dann die schriftliche Ausfertigung der Weisung bekommen haben, ist im Erlass der Oberstaatsanwaltschaft Wien – ich glaube sogar fett – gestanden: Die kommt nicht in den Ermittlungsakt. Das ist eine Weisung nach dem BDG.

Und das ist auch so was, was ich in 13 Jahren noch nie gesehen habe, eine Weisung nach dem BDG in so einer Causa. Es hat dann auch eine Korrespondenz, also einen Bericht von uns gegeben, wo wir gesagt haben, das ist aus unserer Sicht keine Weisung nach dem BDG, sondern eine Weisung zur Sachbehandlung. Es geht um die Frage von Befangenheiten, es geht auch um die Frage – genau – der Validität von Ermittlungsergebnissen, und deswegen ist das eine Weisung zur Sachbehandlung, die eben in den Akt gehört.

Und das war für mich jetzt das Überraschende: dass angesprochen worden ist – ich glaube, von Sektionschef Pilnacek in dieser Besprechung –, dass das ja dann in den Akt gehört – was völlig klar ist, weil das im Gesetz vorgesehen ist –, und dann ist uns eben, wie die schriftliche Ausfertigung gekommen ist, gesagt worden: BDG, und sie gehört nicht in den Akt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und bei dem Gespräch wurde schon angeführt, dass es ins BDG soll?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Nein, bei dem Gespräch war das kein Thema, dass es ins BDG soll. Nach BDG heißt: nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz. Das heißt, wir haben zwei verschiedene Weisungsstrukturen, wir haben die Weisung nach § 29 StAG, da geht es um die Sache, und dann geht es um die Frage BDG. Und diese BDG-Weisungen haben im Ermittlungsverfahren nichts zu tun. Der Unterschied ist der, dass die Weisung nach dem StAG in den Ermittlungsakt kommt und transparent ist, und die andere, die BDG-Weisung, kommt nur ins Tagebuch. Das ist also der relevante Unterschied.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Damit es ja nicht aufscheint. Es ist eigentlich der einzige - -

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Was die Intention war, weiß ich nicht, aber die Auswirkung ist das: Das eine kommt in den Akt, das andere nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich frage deswegen so konkret nach, weil auch Kollege Purkart das nämlich hier auch erwähnt hat, dass es für ihn ein sehr ungewöhnliches Konstrukt war. Man kann also feststellen, es war ein sehr ungewöhnliches Konstrukt, Sie haben es in 13 Jahren nicht erlebt. Der einzige wirkliche Grund kann eigentlich nur sein, dass man es halt nicht im Akt stehen haben möchte.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich habe das in 13 Jahren noch nie gesehen und war auch überrascht, weil bei der Besprechung definitiv angesprochen worden ist: Das kommt ja dann in den Akt. Deswegen war ich auch zusätzlich überrascht, dass dann eine BDG-Weisung gekommen ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Protokoll der Besprechung steht auch: „Jilek verweist neuerlich darauf, dass es aus ihrer Sicht aber eine politische Implikation gebe und führt aus, dass sie eben vom Bundeskriminalamt auf ein sehr höfliches E-Mail keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe.“

Mich würde interessieren, von welcher politischen Implikation Sie ganz konkret gesprochen haben, was das für eine Mail war und wie die Antwort darauf war.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die politische Implikation bezieht sich darauf, dass der Akt im politischen Umfeld spielt. Darauf bezieht sich die politische - - Das Verfahren Ibiza spielt im politischen Umfeld, und deswegen ist es wichtig, dass wir frei vom Anschein von parteipolitischen Einflüssen ermitteln. Deswegen wäre es für mich sehr, sehr wichtig gewesen, zu wissen, ob diese in der anonymen Anzeige erhobenen Behauptungen richtig oder falsch sind. Die politische Implikation bezieht sich aber darauf, dass das Verfahren im politischen Umfeld spielt, weil ja Vertreter von mehreren Parteien involviert waren beziehungsweise auch Spenden an unterschiedliche Parteien in Prüfung gezogen worden sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht noch zu einem anderen Komplex, der mich interessiert, zum einen zu den Hausdurchsuchungen – oder gehen wir zuerst vielleicht noch ganz kurz zu den Vereinen. Bei den Vereinen würde mich interessieren: Haben Sie die Österreichisch-Russische Freundschaftsgesellschaft auch irgendwie im Visier gehabt? Sie waren ja in diesem Verfahren 17 St 219p auch peripher involviert. War das ein Thema?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich bin in dem Verfahren mit Sommer mehr oder weniger ausgeschieden. Ich weiß nicht, ich kann Ihnen aus meiner Erinnerung nicht beantworten, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens dieser Verein Thema war. Daran kann ich mich nicht mehr erinnern und danach war ich für den Akt nicht mehr zuständig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper ist die Nächste. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Mag. Jilek! Ich bin bei der Tatsache stehengeblieben, dass nach dem Gespräch mit Ministerin Zadić, wo sie über die Probleme der WKStA in diesem Verfahren umfassendst informiert wurde, diese keine Taten hat folgen lassen.

Sie sprachen in Ihrem Eingangsstatement von einem politischen Korsett. Was bräuchte es Ihrer Meinung nach, um die WKStA von diesem Korsett zu befreien?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Da kann man, glaube ich, eine Dissertation grundsätzlich zu dem Thema schreiben. Ich glaube – aus meiner Warte, ich kann da jetzt auch von außen sprechen, denn mich wird es nicht mehr betreffen –, das eine, was man kurzfristig machen müsste, ganz dringend, ist, die Dreitagesberichtspflicht abzuschaffen, die es nur bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, wie gesagt, gibt. Das sind gerichtlich bewilligte Maßnahmen, über die wir da berichten, und die werden dann in diesem Wege noch einmal nachkontrolliert. Das wäre meines Erachtens ganz essenziell.

Darüber hinaus ist es letztlich eine politische Entscheidung, ob man einen anderen Rahmen schaffen möchte oder nicht. Ich bin einfach der Überzeugung, dass man eine Korruptionsbekämpfung gegen wirklich oberste politische Organe, und zwar in beide Richtungen, sowohl ent- und belastend – da geht es nicht darum, dass man jemanden irgendwie verfolgen will, sondern einfach in beide Richtungen –, nicht effizient machen kann und vor allem auch nicht so, dass der Anschein nicht haften bleibt, dass da irgendwie Parteipolitik ist.

Meines Erachtens ist das eher Untersuchungsgegenstandsthema zur politischen Einflussnahme. Ich glaube, wir werden, solange es eine politische Weisungsspitze gibt, darüber diskutieren, ob es politische Einflussnahmen gibt. Und das ist ein Anschein, den ich im Bereich der Gerichtsbarkeit einfach nicht für gut halte, um den Glauben an die unabhängige Gerichtsbarkeit zu stärken. Es ist auch jetzt schon so, dass die Vielzahl der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft auch vom Gericht überprüft wird. Es wird die Anklage überprüft, es werden die Zwangsmaßnahmen überprüft, es gibt Einstellungsanträge, es gibt fast gegen alles Einsprüche wegen Rechtsverletzung. Das heißt, es ist ein sehr, sehr ausgeprägter gerichtlicher Rechtsschutz, der bereits jetzt schon vorhanden ist. Es ist letztlich in manchen Bereichen eine Doppelgleisigkeit. Es gibt ja auch internationale Vorgaben und internationale Themen zur Korruptionsbekämpfung.

Meine Überzeugung ist einfach, solange es einen Politiker an der Weisungsspitze gibt, diskutiert man darüber, und wenn man darüber diskutiert, ist das nicht gut für den Glauben an eine unabhängige Justiz.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben jetzt das systemisch allgemein ausgeführt. Konkret im Fall wissen wir auch, dass die Berichtspflicht zermürbend ausgeübt wurde, und noch konkreter, dass Oberstaatsanwalt Fuchs hier nicht mehr das Vertrauen von Vrabl-Sanda, der Leiterin, genießt, hier mit der WKStA zu arbeiten.

Ich möchte die Anfragebeantwortung an mich von gestern vorlegen, wo die Weisungen an die WKStA in diesem Verfahren von der Oberstaatsanwaltschaft aufgelistet sind, und würde Sie bitten, diese zu erklären und mir zu sagen, ob irgendeine davon unterstützend war.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kenne das Dokument nicht. Ich muss mir das in Ruhe durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ist das ganze Dokument zu lesen? Beziehen Sie sich auf das ganze Dokument, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Weisungen, da steht dann überall Weisung, Seiten 2, 3, 4.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 2, 3, 4. – Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und bespricht sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Frau Magister, können Sie die Antwort geben?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich tue mich mit der Beantwortung der Frage insofern schwer, als die Weisung ja an sich nichts ist, was der Unterstützung dient, sondern eine Rechtsansicht oder eine Meinung der Oberstaatsanwaltschaft, die eine abweichende von der ersten Instanz hat, an diese zu überbinden. Also insofern - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie es bitte durchgehen und erklären, was die Weisung bedeutet und ob sie letzten Endes überbunden wurde.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Jede einzelne Weisung, die da aufgelistet ist?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Die Weisung betreffend Schredderverfahren, nehme ich an, ist diese Weisung, die wir heute eh schon erörtert haben, dass quasi die Zuständigkeit zunächst bejaht worden ist und uns gesagt worden ist: Wenn ihr irgendwann nicht mehr zuständig seid, dann tretet es ab.

Die Weisung vom 10. Februar betrifft – das ist eine Formalsache – einfach die Fragestellung, wie man eine Frage im Nationalrat formuliert, ob man da jetzt fragt, ob er ausgeliefert wird oder ob ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit besteht. Das ist eine Formalsache.

Die Weisung vom 8. Juni 2020, das wird die E-Mail-Weisung sein, nehme ich an, wenn ich es zuordnen kann: „Liebe alle / liebe Grüße (aus dem Urlaub) / Hans“. Da ist es so, dass wir alles berichtet gehabt haben, wie wir die Verwahrung des Videos angeordnet haben, der Leitende Oberstaatsanwalt davon in Kenntnis war, uns eben keine abweichende Meinung eröffnet hat und er uns dann, nachdem die Soko an ihn herangetreten ist, eben diese Weisung erteilt hat, wo er uns im Nachhinein mitgeteilt hat, dass das eine Weisung war.

Da wäre es an sich so gewesen, dass die WKStA als erste Instanz entscheidet, welche Ermittlungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge zu treffen sind. Nur wir haben den Überblick, was alles bei uns auf dem Schreibtisch liegt, was wichtig ist, was weniger wichtig ist, was man gleich machen muss, wo Beweismittelverlust droht und wo nicht. Diesen Überblick kann der leitende Oberstaatsanwalt gar nicht haben, weil er den Akt natürlich nicht kennt und auch nicht neben uns am Schreibtisch sitzt. Und da hätten wir uns definitiv eine andere Unterstützung gewünscht, nämlich dass er das, was er zunächst unwidersprochen gelassen hat, auch weiterhin aufrecht lässt und uns dabei unterstützt. Wie gesagt, meines Wissens hat die Staatsanwaltschaft Wien das gleiche Vorgehen gewählt wie wir.

Dann die Weisung über die Beschwerde: Wie gesagt, das ist einfach eine andere Rechtsmeinung zu einer sehr diffizilen Rechtsfrage. Das ist Teil des Systems, es ist völlig in Ordnung, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien uns sagt: Okay, wir sehen es anders, bitte bringt eine Beschwerde ein.

Dann die Weisung vom 18. Mai 2019. Da stelle ich jetzt aus der Anfragebeantwortung fest, dass auch das Justizministerium das tatsächlich als Weisung nach § 29a StAG sieht, und ich sehe mich in meiner Rechtsmeinung eigentlich sehr bestätigt, dass das eine gewesen wäre, die man hätte schriftlich verfassen müssen, offenlegen müssen, und das hat LOStA Fuchs uns, mir gegenüber, nicht getan, und das war eben auch ein Punkt, der zum Vertrauensverlust führt. LOStA Fuchs hat mir in einem Gespräch im Sommer mitgeteilt, er wollte uns bloß schützen, er wollte die WKStA schützen, weil wir keinen Journaldienst haben, und uns da quasi sagen, er stellt sich hinter uns, wenn der mediale Druck oder was zu groß wird.

Wir haben nach diesem Schutz nicht gefragt, und ich glaube auch nicht, dass er zu diesem Zeitpunkt notwendig gewesen wäre, und wenn man dann liest, dass es dahinter eine Ministerweisung gegeben hat, so wie das auch die Justizministerin festhält, dann stellt sich das für mich in einem ganz anderen Licht dar.

Konkurrenz von Amtshilfeersuchen, Sicherstellungsanordnung: Da ist es darum gegangen, im Finanzministerium Unterlagen sicherzustellen, auch im Amtshilfeweg, und wir haben den Großteil im Amtshilfeweg angefordert und dann einen Teil der Unterlagen auch über Sicherstellungsanordnung beischaffen wollen, und zwar deswegen, weil wir der Meinung waren, dass da auch Rechte von natürlichen Personen, von Mitarbeitern unter Umständen, betroffen sein können und das dann daher erforderlich ist.

Das haben wir auch drei Tage vorher berichtet, nehme ich an, weil wir diese Dreitagesberichtspflicht auch haben, und da ist dann aber erst lange nach diesen drei Tagen die Weisung gekommen, wir müssen diese Sicherstellungsanordnung aufheben und das im Amtshilfeweg machen. Das haben wir dann weisungsgemäß gemacht, woraufhin uns das Finanzministerium mitgeteilt hat, sie können es ohne Sicherstellungsanordnung nicht herausgeben, und wir haben dann wieder eine Sicherstellungsanordnung erlassen.

Die Zuständigkeit für die Medienarbeit bindet[5] MediensprecherInnen, und diese Weisung muss im Justizverwaltungsweg gekommen sein. Dazu kann ich nichts sagen.

Schredderakt: Wie gesagt, das war dann Gegenstand der Ausstellung, dass eben diese Schredderweisung angeblich im falschen Tagebuch gelegen ist. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ja, und bei der vom 27. Oktober geht es eben auch um die U-Ausschuss-Vorlage. Da kann ich auch nicht sagen, was dann letztlich entschieden worden ist, ob das vorgelegt worden ist oder nicht. Das weiß ich nicht.

Und 5. November 2020 betreffend die Tagebuchführung, da bin ich mir jetzt nicht - - Da kann ich nicht zuordnen, welche Weisung das gewesen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr.

Die WKStA hat ja in Wahrheit dann am Wochenende nach der Ibizavideoveröffentlichung sehr wohl zu arbeiten begonnen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Entschuldigung, Akustik.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darf ich wiederholen? – Die WKStA hat ja sehr wohl am Wochenende nach der Ibizavideoveröffentlichung zu arbeiten begonnen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Soweit ich weiß, hat Kollegin Thaller am Sonntag im Büro die Verdachtslage geprüft.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es auszuschließen, dass die Weisung gleich im Mai, die WKStA außen vor zu lassen, den Sinn hatte, Sie am Anfang zu bremsen, damit Zeit gewonnen werden kann, Material verschwinden zu lassen, Stichwort Schreddern, gelöschte Chats von Thomas Schmid?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Über die Motivationslage, was hinter der Weisung steht, kann ich keine Auskunft geben. Ich habe vorhin schon gesagt, was in der Weisung festgehalten worden ist. In der Weisung ist festgehalten worden: Es gibt keinen Anfangsverdacht. Das heißt, es gibt kein Strafverfahren, und wir sollen im Rahmen von Erkundigungen das Video beischaffen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zermürbt wurde durch Berichtspflicht, durch Weisungen und auch durch Medienarbeit. Sie haben die Beilage dazu, die auch Alma Zadić seit Mai hat, vor sich, nämlich 68112, der sich eigentlich entnehmen lässt, dass die WKStA davon ausgeht, dass Informationen zum Nachteil der WKStA, ganz im Sinne des Hintergrundgesprächs des Kanzlers und der nächtlichen E-Mail von Pilnacek zur Negativ-PR, aus dem BMJ, und zwar seitens der OStA, gezielt an Medien geleakt wird. Ist das richtig?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welche Seite ist das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ganze Dokument, 68112. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: 112 oder 113?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 112.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 112, Medienberichterstattung seit Juni 2019, Aufstellung der WKStA, wo ersichtlich ist, dass es zumeist Leaks aus dem BMJ beziehungsweise seitens der OStA sind, zum Nachteil der WKStA.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das ist eine Unterlage, die von der Medienstelle erstellt worden ist und die der Ministerin anlässlich der Besprechung mit ihr vorgelegt worden ist. Kurz davor ist in den Medien veröffentlicht worden, dass es eben diese E-Mails gegeben hat, wo Pilnacek, glaube ich, geschrieben hat, es soll jetzt eine breite Öffentlichkeitsarbeit gegen die WKStA stattfinden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und dann hat die WKStA hier recherchiert, was bisher geschah, oder wie?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Das Dokument hat die Medienstelle erstellt und die Leiterin der WKStA vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Einmal hingegen sind Sie persönlich genannt, nämlich wie Pilnacek einmal der WKStA Informationsweitergabe an die Medien vorwirft. Können Sie sich erinnern und Ihre Wahrnehmungen mit uns teilen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich habe es leider wieder akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben sich einmal über die Aussage Pilnaceks kritisch geäußert, als er einmal der WKStA Informationsweitergabe an die Medien vorgeworfen hat. Können Sie sich erinnern und Ihre Erinnerungen ausführen?

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann das jetzt im Moment leider nicht zuordnen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei der Besprechung bei Minister Jabloner. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist nicht das Dokument 68112. Das ist ein anderes Dokument, oder was?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das ich nicht habe. Deswegen frage ich jetzt, ob sich Frau Mag. Jilek erinnert, beim Gespräch bei Jabloner.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Ich kann mich jetzt im Moment nicht daran erinnern und kann das auch nicht zuordnen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege es in der nächsten Runde vor.

In einer der Beilagen wird auch das freundschaftliche Verhältnis zwischen Pilnacek und Soko-Leiter Holzer ausgeführt als auch die informellen Kanäle zwischen Soko-Leiter Holzer und OStA Fuchs, die Sie schon angesprochen haben. Deswegen komme ich zu Holzer und möchte Sie etwas fragen, denn er hat das ganz anders - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte Frage, die Zeit ist schon aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - - in seiner Befragung hier ausgesagt. Er hat gemeint, Sie wären nach den Ermittlungen zum Schredderfall sehr dankbar gewesen.

Mag. Christina Jilek, LL.M.: Also ich kann nur sagen, dass ich hoch irritiert war darüber, dass das Handy, ohne dass das, was wir besprochen haben, gemacht worden ist, zurückgegeben worden ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Frau Mag. Jilek, sagt Ihnen das Thema Strafanzeige gegen die Journalistin Thalhammer irgendetwas? Waren Sie da noch involviert? (Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt und Auskunftsperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was hat das für eine Relevanz für den Untersuchungsgegenstand?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Relevanz ist Basis eines Berichtes über eine OGH-Entscheidung im Zusammenhang mit den Ermittlungen Ibizacausa, wie mit den sichergestellten Daten von Handys und Tablets umzugehen ist. Daher hat es Relevanz, weil es letztlich um eine Entscheidung im Verfahren geht und die WKStA es zum Anlass genommen hat – zumindest fünf Personen –, eine Journalistin für einen Artikel anzuzeigen. Ich wollte nur wissen, ob Frau Mag. Jilek in diese eigenartige Anzeige überhaupt noch involviert war oder nicht. In dem Artikel der Journalistin geht es nur um die Causa Casinos.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Entscheidung, Herr Abgeordneter, ist nicht im Zusammenhang mit der Ibizacausa ergangen. Das ist eine reine Rechtsansicht, die der Oberste Gerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, die aber durchaus für unser Verfahren zur Anwendung gelangen könnte. Das verstehe ich schon.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Außerhalb der Redezeit zur Geschäftsbehandlung: Und diese aktenkundigen Peinlichkeiten gelangen dann auf dubiose Weise an die Öffentlichkeit. Es ist mehrfach rund um den U-Ausschuss zur Casinoscausa passiert.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir die Unterlage haben, was ist das? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Bitte, wie ist die Frage jetzt?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die Frage ist, ob die Auskunftsperson in die Strafanzeige gegen die Journalistin Thalhammer aufgrund dieses Artikels involviert war.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist jetzt wieder eine weitere Frage, die bisher nicht gestellt worden ist. Ich glaube, Herr Abgeordneter, wenn man diese OGH-Entscheidung, die Sie zitieren, vielleicht in zwei Worten sagt, dann wäre das sinnvoll. Es ist natürlich auch mehrfach bei uns im Ausschuss passiert. Das ist schon richtig, aber diese Entscheidung ist meines Wissens nicht im Zusammenhang mit unserem Ausschuss ergangen, sondern zu einer anderen Sache. Es geht da um die Vorlage von Urkunden, ob geschwärzte oder komplett geschwärzte. Wir haben es immer wieder fürs Video angewendet. Ob das Video geschwärzt oder ungeschwärzt vorgelegt werden muss, das ist die Entscheidung, die für uns auch interessant ist, wo es um die strafrechtliche Verantwortung geht. Der Verfassungsgerichtshof hat dann gesagt, die politische Verantwortung, die wir hier wahrzunehmen haben, unterscheidet sich doch von der strafrechtlichen Verantwortung, die das Gericht wahrzunehmen hat. Das heißt also: Wir haben mehr zu bekommen, als der Strafrichter beurteilen muss, weil die politische Verantwortung weiter geht als die strafrechtliche Verantwortung beziehungsweise etwas anderes ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wie ist die Frage zu stellen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: In Bezug auf Frau Thalhammer haben Sie jetzt eine Frage gestellt, und da würde ich Sie bitten, dass Sie die noch einmal stellen: ob die Auskunftsperson mit Frau Thalhammer in irgendeinem Kontakt - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Nein. Ob die Auskunftsperson in die Strafanzeige der WKStA gegen die Journalistin Thalhammer involviert war. (Verfahrensrichter, Auskunftsperson und Vertrauensperson beraten sich.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist außerhalb des Untersuchungszeitraumes.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist ja erst vor Kurzem passiert, nicht?

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Dann stelle ich eine andere Frage, wenn die nicht zugelassen wird.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben mittlerweile die 4 Stunden erreicht, und daher ist die Befragung auch abzubrechen, auch wenn sie bei der letzten Frage keine Ergebnisse mehr gebracht hat.

*****

Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen, Frau Mag. Christina Jilek, LL.M., und bei der Vertrauensperson, auch für das Ermöglichen der 4 Stunden Befragungsdauer.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: systemisch“ statt „systematisch“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „beauftragt“ (oder etwas Ähnliches; „erwischt“ muss ein Übertragungsfehler sein und ist sinnstörend) statt „erwischt“. Das Wort „erwischt“ durch „- -“ ersetzt.

[3] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: was vorgelegt wird“ statt „wer vorlegt“

[4] Ursprünglicher Text: „ Zu Parteispenden, das war im Akt  172/19 […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: 17 St 2/19“ statt „172/19“

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „liegt bei den“ statt „bindet“