166/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Marcin Kotlowski in der 33. Sitzung vom 11. Februar 2021
Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 44. Sitzung am 13. April 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Marcin Kotlowski zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2021 04 13
Mag. Ernst Gödl Mag. Friedrich Ofenauer
Schriftführer Vorsitzender-Stellvertreter
Untersuchungsausschuss
BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen
Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)
Stenographisches Protokoll
33. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 11. Februar 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Gesamtdauer
der 33. Sitzung
9.35 Uhr – 18.29 Uhr
Camineum
Befragung der Auskunftsperson Mag. Marcin Kotlowski
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Kotlowski! Ich darf Sie auch im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer. Ich bin heute der Verfahrensrichter und darf auch Ihnen zu Ihrer Position im Untersuchungsausschuss etwas sagen.
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre –, 6 – Beteiligungsmanagement des Bundes –, 7 – Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen – und 8 – Verdacht des Gesetzeskaufs – angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung ausdrücklich hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.
Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Herr Prof. Noll! Ich darf Sie ebenfalls begrüßen. Sie wissen das alles, aber ich sage es Ihnen doch noch einmal. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft bei einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.
Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke vielmals.
Danke, Herr Vorsitzender.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Verfahrensrichter.
Ich wende mich an die Auskunftsperson: Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, sehr gerne.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Bitte.
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Einladung. Gerne ergreife ich die Gelegenheit, Ihnen einleitend etwas zu meiner Person, zu meinem beruflichen Aufgabengebiet und insbesondere zum Untersuchungsgegenstand 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – zu sagen, aber selbstverständlich stehe ich anschließend für alle Fragen zur Verfügung und werde diese, soweit sie meine eigenen Wahrnehmungen betreffen, auch gerne beantworten.
Zunächst also zu meiner Person und meinem beruflichen Werdegang: Ich bin ausgebildeter Nachrichtentechniker – TGM in Wien –, und ich bin ebenso Betriebswirt mit einem Abschluss der WU in Wien.
Nach mehreren Jahren im Verlags- und Digitalagenturbereich wie etwa bei Echo, Facts und Echonet war ich in der Zeit von Anfang 2007 bis Mitte 2008 im Kabinett des damaligen Verkehrsministers Werner Faymann als Mitarbeiter im Bereich IKT, Informations- und Kommunikationstechnologien, und Pressesprecher tätig.
Anschließend war ich bis Jänner 2011 im Bundeskanzleramt im Büro des Staatssekretärs Dr. Josef Ostermayer als stellvertretender Büroleiter zuständig für digitale Kommunikationsthemen und Pressearbeit.
Von Jänner bis Mitte 2011 war ich in der SPÖ-Bundesgeschäftsstelle als Leiter der Kommunikation und Büroleiter tätig.
Somit begleiten mich die Welten der Medienproduktion und Politik schon sehr lange und hier auch an diesem Nachmittag mit Ihnen gemeinsam vor diesem Ausschuss.
Seit Mitte 2011 arbeite ich in der Wien Holding im Bereich des Medienclusters dieses Unternehmens. Ich bin dort heute Geschäftsführer der WH Media GmbH. Im Fokus dieses Unternehmens stehen dabei der Regional-TV-Vermarkter R9 Regionales Fernsehen Österreich mit dem Stadtfernsehen W24. Das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe bilden die Produktion, die Vermarktung und die digitale Distribution von hochwertigen wienbezogenen Contents.
Weiters bin ich seit Herbst 2019 im Aufsichtsrat der FH des BFI Wien, seit Herbst 2020 im Aufsichtsrat der T-Mobile Austria GmbH sowie seit dem Frühjahr 2020 im Bereich der SWV-Fachvertretung in der Wirtschaftskammer aktiv. So weit zu meinem persönlichen Hintergrund.
Mit parteipolitischen Entscheidungen hatte ich nie etwas zu tun und habe damit auch heute nichts zu tun. Bezogen auf den Untersuchungsgegenstand 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – kann ich Ihnen nur sehr beschränkt Auskunft geben, dies deshalb, weil ich damit weder sachlich noch beruflich und schon gar nicht privat auch nur irgendetwas zu tun hatte.
Ich habe von dem inzwischen berühmt gewordenen Ibizavideo am Abend des 17. Mai 2019 erstmals erfahren, genauer gesagt so um 19 bis 20 Uhr herum. Ich wurde vom Bestand dieses Videos von einem der Mitglieder der W24-Redaktion, also von einem Mitarbeiter meines Unternehmens, in Kenntnis gesetzt.
An dieses Datum und an die Uhrzeit kann ich mich deshalb so gut erinnern, weil mir erstens meine Überraschung darüber noch sehr präsent ist und weil ich zweitens zum Zeitpunkt dieses Telefonats mit meiner Frau am Naschmarkt essen war und diese sich übrigens bis heute sehr darüber beschwert, wie unentwegt ich damals telefoniert habe, anstatt mit ihr den Tisch zu teilen.
Wer genau es gewesen ist, der mich von dem Video informiert hat, das kann ich Ihnen heute leider nicht mehr genau sagen. Ich habe anschließend sehr viele Telefonate geführt, sodass mir diese Person heute namentlich nicht mehr in Erinnerung ist. Jedenfalls war es an diesem Abend sehr hektisch, weil wir noch am selben Abend in Zusammenarbeit mit der Wiener Stadtzeitung „Falter“ Ausschnitte von dem Video auf den Webseiten von W24 positioniert haben.
Von der Information, dass es sich hier um ein Video mit Strache und Gudenus als Hauptdarsteller handelt, war ich in hohem Maße überrascht. Zwar hatte es in den Tagen zuvor in Journalistenkreisen schon Gerüchte gegeben, dass hier irgendetwas in der Luft läge, das der FPÖ schaden könnte – die Rede war meiner Erinnerung nach von irgendwelchen kompromittierenden Fotos –, ich selbst habe das aber nicht besonders ernst genommen. Vor allem konnte ich diese Gerüchte nicht mit einem konkreten Informationsgehalt in Verbindung bringen, und ich habe mich deshalb auch nicht groß darum gekümmert.
Es gab also diese Gerüchte, aber was der genaue Inhalt dieser Gerüchte war, daran kann ich mich heute nicht mit der notwendigen Genauigkeit erinnern, dass ich Ihnen etwas Konkretes dazu sagen könnte. Gerüchte gibt es viele, manchen geht man nach, andere vergisst man. Jedenfalls ist mir erinnerlich, dass da etwas in der Luft lag.
Vor diesem Abend des 17. Mai 2019 habe ich weder von der Herstellung des Videos etwas gewusst, noch habe ich etwas von den Versuchen erfahren oder mich gar daran beteiligt, dieses Video zu verkaufen oder auch nur zu veröffentlichen.
Das ist alles, was ich zum Ibizavideo sagen kann. Es hat mich deshalb auch meine Ladung hier vor den Untersuchungsausschuss sehr gewundert. Natürlich habe ich mir überlegt, wie ich auf die Zeugenliste gekommen bin. Rückblickend betrachtet dürfte mein Name im Nachhinein, also nach dem 17. Mai 2019, bei dem einen oder anderen Gespräch über das Ibizavideo gefallen und von jemandem aufgeschnappt worden sein.
Ich habe beruflich viel mit Video- und TV-Produktionen zu tun. Es kann durchaus sein, dass mich manche deshalb mit diesem Thema assoziieren. Das war wohl auch der Anlass, dass ich von der Soko Ibiza einvernommen wurde. Dort wurde angenommen, dass auch mir das Ibizavideo angeboten worden wäre. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Mir wurde das Ibizavideo von niemandem angeboten.
Weit nach der Veröffentlichung des Ibizavideos hat mir Niko Pelinka einmal gesprächsweise mitgeteilt, dass ihm dieses Video angeboten worden wäre. Wann genau er mir das berichtet hat, das kann ich heute nicht mehr sagen. Es war jedenfalls lange nach dem 17. Mai 2019.
Vielleicht ist es – aber das werden Sie besser wissen – einfach so, dass ich hier als Zeuge geladen wurde, weil mich die Soko Ibiza einvernommen hat. Was ich dort dazu zu sagen hatte, das habe ich gesagt, und das Protokoll meiner Einvernahme liegt Ihnen ja wohl vor.
Jedenfalls: Mit der Konzeption, Produktion oder Distribution des hier untersuchten Videos hatte ich und habe ich nichts zu tun, und vor dem 17. Mai 2019 hatte ich auch keinerlei konkrete Kenntnis davon.
Mehr kann ich zu diesem Untersuchungsgegenstand aus meiner Sicht nach bestem Wissen und Gewissen nicht beitragen. Für alle anderen Fragen zu allen anderen Untersuchungsgegenständen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. – Danke vielmals.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung. – Bitte.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Kotlowski, Sie haben von Gerüchten gesprochen, die es hinsichtlich eines kompromittierenden Fotos oder Videos gegeben hat.
Seit wann hat es denn diese Gerüchte Ihrer Meinung nach gegeben?
Mag. Marcin Kotlowski: Also wie ich schon versucht habe, einleitend zu sagen: Ich habe mich um diese Gerüchte nicht sonderlich gekümmert und könnte deswegen auch nicht genau sagen, wann da irgendwas aufgetaucht ist. Das wäre mir nicht möglich, das mit einer Genauigkeit zu sagen, die Ihnen hier weiterhelfen könnte.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wir haben heute Vormittag einen Termin gehört: Mitte des Jahres 2017. Wäre das nach Ihrem Wissen ein möglicher Termin oder wäre das für Sie zu früh?
Mag. Marcin Kotlowski: Wie gesagt, ich habe dazu keine konkreten Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Können Sie uns sagen, woher diese Gerüchte kamen? Also kann man das politisch zuordnen, kann man das sonst personenmäßig zuordnen, aus dem Freundeskreis oder - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Gut, also auch wie einleitend gesagt: Ich bin in der Medienbranche tätig, ich habe viel mit Journalisten zu tun. Es war im Journalistenumfeld ein Thema. Wann genau es ein Thema war, kann ich wirklich nicht genau sagen. Und wie ich auch schon ausgeführt habe, hat es mich damals auch nicht sonderlich interessiert, weil ich dazu keinerlei Bezug hatte.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob nicht Ihnen, aber anderen Personen oder Institutionen das Video zum Kauf angeboten wurde, sei es jetzt vor der oder nach der Veröffentlichung des Videos?
Mag. Marcin Kotlowski: Können Sie die Frage noch mal wiederholen? Wie war der Anfang? Habe ich jetzt oder hatte ich damals?
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, ob außer Ihrer Person anderen Personen oder Institutionen das Video zum Kauf angeboten wurde, wobei diese Wahrnehmungen sowohl vor der Veröffentlich als auch danach liegen können. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, also auch wie gesagt: Niko Pelinka hat mir davon erzählt, also persönlich. Ansonsten war ich mir nicht ganz sicher, ob Sie das jetzt aus heutiger Sicht meinen. Natürlich gibt es Informationen in Funk und Fernsehen dazu. Das heißt, wenn jetzt die Wahrnehmung aus heutiger Sicht gemeint ist, wenn Sie mich fragen, ob ich aus heutiger Sicht sagen kann, ob das angeboten wurde, muss ich sagen: Ja. Aber ich selber und persönlich habe dazu keinerlei Wahrnehmungen gehabt.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gut.
Wechseln wir das Thema: Im Ibizavideo haben die teilnehmenden Personen davon gesprochen, dass am Rechnungshof vorbei an Parteien gespendet würde, und haben diesbezüglich vom Vorhandensein von Vereinskonstruktionen gesprochen. Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Wahrnehmungen?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, keinerlei Wahrnehmungen.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Letzte Frage: Haben Sie Wahrnehmungen zum Beteiligungsmanagement des Bundes? Er ist ja vielfach beteiligt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, also wie hingewiesen: Bis 2011 war ich im Kabinett. Da ist es natürlich hie und dort ein Thema gewesen, aber seit diesem Zeitraum nicht mehr.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also wir haben ja den Untersuchungszeitraum Ende 2017 bis 2019. In diesem Zeitraum haben Sie keine Wahrnehmungen?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Jetzt vorhin habe ich letzte Frage gesagt. Noch eine letzte Frage: Haben Sie Wahrnehmungen zur Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen?
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, auch hier habe ich die gleiche Antwort: Bis 2011 war ich im Kabinett, und da war ich als Pressesprecher natürlich in die Kommunikation der einen oder anderen Maßnahme involviert, aber seit dieser Zeit: Nein.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke Ihnen vielmals.
Danke, Herr Vorsitzender.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Verfahrensrichter.
Wir kommen somit zur Befragungen durch die Fraktionen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Kotlowski, ich weiß eigentlich auch nicht, was ich Sie fragen soll, aber ich versuche es. Dokument 65592, Ihre Zeugenvernehmung, würde ich gerne vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Wir haben nämlich heute von Herrn Stauber gehört, dass er bei seiner Vernehmung extra gebeten hätte, dass nichts davon in die Medien kommt, und es war dann danach in der Berichterstattung auf Oe24. Ich wollte Sie gerne fragen, wie Sie die Zeugenvernehmung wahrgenommen haben, ob Sie irgendetwas kritisch sehen, woran Sie sich erinnern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrte Abgeordnete Krisper, nur dass ich Sie richtig verstanden habe: Sie befragen mich zur Zeugenaussage von Herrn Stauber (Abg. Krisper: Nein!) unter Bezugnahme darauf, was bei W24 berichtet wurde? Habe ich das richtig verstanden?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, tut mir leid. Wir haben Ihnen die falsche Einvernahme vorgelegt. Die richtige, Ihre eigene kommt.
Es geht um Ihre Zeugeneinvernahme, weil ich Sie ja nur zu Ihren Wahrnehmungen befragen kann: woran Sie sich erinnern, ob Sie etwas besonders kritisch gesehen haben, weil wir eben von Herrn Stauber am Vormittag gehört haben, er habe gebeten, dass von der Einvernahme nichts medial bekannt wird und sich das dann doch in der medialen Berichterstattung wiedergefunden hat.
Mag. Marcin Kotlowski: Also es tut mir leid, ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich versuche, das nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, weil ich natürlich gerne die Frage beantworten will. Ich persönlich habe jetzt keine Wahrnehmung zur Zeugenaussage von Herrn Stauber. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass W24 dazu berichtet hätte. Sollte das der Fall sein, müsste ich eine Wahrnehmung dazu verneinen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben Ihre Zeugenvernehmung vorliegen – oder?, vom 23.9.2019, Ihre – und es geht um Ihre Einvernahme und ob Sie zu Ihrer Einvernahme Wahrnehmungen haben, dass sie in irgendeiner Form kritikwürdig war, das Verhalten der Beamten, was auch immer, weil wir von Herrn Stauber gehört haben, dass er bei seiner Einvernahme gebeten habe - - – und so weiter.
Mag. Marcin Kotlowski: Ich danke. Verzeihen Sie! Nein, ich habe jetzt keine sozusagen negativen Wahrnehmungen zu meiner eigenen Zeugeneinvernahme.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm.
Haben Sie Wahrnehmungen, wer Sie einvernommen hat und anwesend war?
Mag. Marcin Kotlowski: Also ich könnte mich nicht daran erinnern, aber ich sehe das hier, dass das am 23. September 2019 war. Und anwesend waren zwei jüngere Beamte. Also Namen oder so, dazu habe ich keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
Mag. Marcin Kotlowski: Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Wir kommen somit zur Fraktion der ÖVP. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Mag. Kotlowski, vielen Dank für Ihr Kommen. Danke, dass Sie uns für unsere Fragen zur Verfügung stehen.
Kennen Sie Herrn Oliver Stauber? Ist Ihnen der bekannt?
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, wir kennen uns flüchtig.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Flüchtig. Flüchtig woher?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich könnte mich nicht erinnern, wann wir uns zum ersten Mal gesehen haben, aber er war sicher auf ein, zwei Veranstaltungen, wo ich auch war, und wir haben auch das eine oder andere Mal ein Wort gewechselt, aber nichts darüber hinaus.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Also in der Sektion ohne Namen waren Sie nie aktiv? Oder kennen Sie ihn aus diesem Umfeld?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, war ich nicht. Ich kenne die Sektion ohne Namen vom Namen her, aber ich war dort nicht aktiv.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, aber Herr Oliver Stauber ist der Gründer der Sektion ohne Namen und hat das meines Wissens auch so gesagt.
Ich möchte Ihnen die Zeugeneinvernahme von Herrn Stauber vorlegen mit der Dokumentennummer 68743 – bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auf Seite 137, circa in der Mitte, gibt Herr Stauber an: „Ich habe sowohl im August 2017, als auch nach Veröffentlichung des Videos mit einigen Personen darüber gesprochen (ziemlich sicher mit LANDGRAF und KOTLOWSKI)“ – sind Sie dieser Kotlowski? Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung. – Bitte sehr.
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Hat die Auskunftsperson Stauber heute nicht gesagt, er glaubt nicht, dass er mit Kotlowski gesprochen hat? Der war ja heute da, und ich bilde mir ein, dass er explizit gesagt hätte, er glaubt, dass er nicht mit ihm geredet hat – ich sage es nur –, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Vielleicht erinnern sich andere besser als ich.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie jetzt um eine Aufklärung bitten: Falscher Vorhalt oder wo sind wir jetzt? – Wir sind noch in Abklärung, okay. Okay, sonst klären wir das. – Es ist, glaube ich, gerade gefunden worden. Wir geben der Auskunftsperson ein bissel Zeit, die - ‑
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung! Falscher Vorhalt würde ich nicht sagen, wenn dann ein unvollständiger, weil das ja wirklich in seiner Einvernahme steht, aber er hat heute, glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere – ich bin mir nicht ganz sicher – hier etwas anderes gesagt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Ofenauer zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das mag schon sein. Das wird man dann wahrscheinlich im Protokoll nachlesen müssen, ist aber dann möglicherweise ein Problem für Herrn Stauber. Das kann ich jetzt nicht beurteilen, denn im Protokoll seiner Zeugenvernehmung, die ich vorgelegt habe, sagt er auf die Frage „Von wem wurde das Video zum Kauf angeboten und wem wurde es angeboten?“ hinsichtlich der Existenz: „Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir das Video zum Kauf angeboten wurde.“ Und dann geht es weiter: „Die Existenz des Videos wurde mir im Zuge des Wahlkampfs bereits im August 2017 bekannt, habe es aber nicht ernst genommen“ und so weiter. „Ich habe sowohl im August 2017, als auch nach Veröffentlichung des Videos mit einigen Personen darüber gesprochen (ziemlich sicher mit LANDGRAF und KOTLOWSKI), kann mich allerdings nicht genau erinnern mit wem aller.“
Das steht so in dieser Zeugenvernehmung drinnen. Er hat da bestätigt, dass er diese Aussage bei dieser Zeugenvernehmung so getroffen hat. Wenn er heute etwas anderes gesagt hat, wird man das im Protokoll prüfen und beurteilen müssen, aber ich wollte nur fragen - -
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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Ja, ich glaube, das haben wir klargestellt. Am Wort ist nun die Auskunftsperson.
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, es tut mir leid. Wir wollten uns nur vergewissern, was Sie genau meinen. Ich kann nur zu meiner Wahrnehmung sagen: So ein Gespräch hat sicher nicht stattgefunden. Also ich würde sagen, auch nicht mit Herrn Stauber, nicht zum Thema des Videos und schon gar nicht vor der Veröffentlichung.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Zur Frage des Zeitpunkts, wann dieses Gespräch stattgefunden hat, hatten wir heute Nachmittag bereits eine intensive Diskussion über Beistriche und Klammern. Aber wie kommt dann Herr Stauber drauf, dass er „ziemlich sicher“ mit Ihnen gesprochen hat? (Abg. Krainer: Das ist spekulativ! Das ist eine spekulative Frage! Die Auskunftsperson soll spekulieren! Herr Verfahrensrichter!)
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Also ich würde schon vorschlagen, dass wir die Spielregeln wieder ein bissel einhalten. Man kann sich jederzeit zur Geschäftsordnung zu Wort melden, dann haben wir, glaube ich, wieder ein bissel Ordnung im Verfahren.
Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um eine Einschätzung zu dieser Situation bitten.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich gebe dem Herrn Abgeordneten gerne recht. Es ist natürlich Herrn Mag. Kotlowski kaum zumutbar, darüber zu befinden, was Herr Stauber sich hier gedacht hat. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Am Wort ist Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte, mit der Befragung fortzufahren.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde mich noch zur Geschäftsordnung zu Wort melden, bitte. Ich weiß nicht, was daran spekulativ sein soll, wenn ich die Auskunftsperson frage, wie Herr Stauber auf die Aussage kommt, dass er ziemlich sicher mit ihm gesprochen habe, wo er selbst in seiner einleitenden Bemerkung beziehungsweise auf die Frage des Herrn Verfahrensrichters gesagt hat, er habe mit sehr vielen Personen gesprochen. Also: Kann er ausschließen, dass er mit ihm gesprochen hat? – Das wäre vielleicht nicht spekulativ.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Krainer, zur Geschäftsordnung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist ja relativ einfach: Die Auskunftsperson kann keine Wahrnehmungen haben, wie ein Dritter auf die Idee kommt, eine Aussage zu treffen oder nicht; sie kann nur darüber spekulieren. Und ausdrücklich sieht die Verfahrensordnung vor, dass keine Spekulationsfragen gestellt werden dürfen. Wir fragen hier nach Wahrnehmungen. Er kann keine Wahrnehmungen dazu haben. Das erklärt sich ja wohl von selbst.
Abgesehen davon noch einmal der Hinweis: Herr Stauber hat heute gesagt, wenn ich mich richtig entsinne – ich kann nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass er es gesagt hat –, er glaubt, er hat mit Herrn Kotlowski nicht darüber gesprochen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Tomaselli, zur Geschäftsordnung. (Abg. Stögmüller wendet sich an Abg. Tomaselli, woraufhin beide durch ein Handzeichen die Wortmeldung zurückziehen.) – Danke, das ist schnell gegangen. Das hat offensichtlich jetzt Herr Stögmüller entschieden. (Widerspruch der Abgeordneten Stögmüller und Tomaselli.) – Nein, das war wirklich ein Scherz. Ich nehme das natürlich zurück. (Abg. Tomaselli: Damit wir das auch fürs Protokoll haben!)
Wir können natürlich wieder endlos lange Geschäftsordnungsdebatten führen. Ich würde aber vorschlagen: Wenn wir das zur Kenntnis nehmen, was der Herr Verfahrensrichter vor 3 Minuten gesagt hat, würden wir uns allen das Leben ein bisschen erleichtern.
Am Wort ist Herr Abgeordneter Ofenauer.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, nochmals zur Geschäftsordnung. Ich habe diese Geschäftsordnungsdebatte nicht vom Zaun gebrochen und ich glaube auch, dass Kollege Krainer nicht sagen kann, welche Wahrnehmungen die Auskunftsperson hat. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Also ich würde jetzt wirklich darum ersuchen, dass wir zügig mit der Befragung fortfahren, da der Nachmittag schon fortgeschritten ist.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: An mir wird es nicht scheitern. Am Wort ist wieder Herr Abgeordneter Ofenauer.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut, also Sie sagen jetzt, Sie haben keine Wahrnehmung dazu, dass Herr Stauber mit Ihnen gesprochen hätte. – Gut, wie auch immer; es steht in der Zeugeneinvernahme drinnen.
Ich lasse ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar das Dokument mit der Nummer 65592, wobei das bereits vorgelegt wurde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist die Zeugeneinvernahme von Herrn Kotlowski, also von Ihnen selbst. Am Ende der ersten Beantwortung auf Seite 3 geben Sie an, dass Herr Pelinka, Herr Niko Pelinka, Ihnen einige Zeit nach der Veröffentlichung des Videos erzählt hat, dass ihm das Video vor der Veröffentlichung angeboten wurde. Ist das korrekt? Stimmt das so? Da steht ziemlich in der Mitte: „Einige Zeit nach der Veröffentlichung hat mir Niko PELINKA etwas über dieses Video erzählt.“
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja, das kann ich bestätigen, das habe ich auch heute nochmals in der Form wiederholt.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja. Und haben Sie das Herrn Landgraf weitererzählt?
Mag. Marcin Kotlowski: Das kann ich nicht ausschließen.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mhm.
Dann darf ich Ihnen die Zeugenvernehmung von Herrn Landgraf mit der Dokumentennummer 65548 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Vielleicht vorher: Herrn Landgraf kennen Sie woher? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Also Thomas Landgraf kenne ich schon eine geraume Zeit, Mitte der Neunzigerjahre circa, da war er noch in der SJ, und danach waren wir gemeinsam im Kabinett bei Herrn Faymann.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aus dem Umfeld der SPÖ sozusagen.
Auf Seite 14 gibt Herr Landgraf an – Seite 14 oben –, dass zwei Freunde ihm erzählten, dass im Zuge des Wahlkampfs 2017 der SPÖ das Video für 3 Millionen Euro angeboten wurde. Also konkret steht da auf Seite 14 oben: „Ich kann mich daran erinnern, dass ich diesen Satz gesagt habe.“ Also vorgehalten wurde ihm von den Ermittlern, er habe gesagt: „‚WIR HABEN DIE 3 MILLIONEN NICHT ZUSAMMENGEBRACHT, DIE SIE WOLLTEN‘“. Wovon war hier die Rede, ist die Frage.
Dann die Antwort darauf von Herrn Landgraf: „Ich kann mich daran erinnern, dass ich diesen Satz gesagt habe. Wir haben darüber gesprochen, dass der SPÖ das Video im Zuge des letzten Wahlkampfs 2017 zum Kauf angeboten wurde. Ich habe dieses Gerücht von 2 Freunden gehört. Das war nachdem das Video veröffentlicht wurde.“ – Und so weiter. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Also ich kann diese Aussage von Herrn Landgraf jetzt zeitlich nicht verorten. Jedenfalls kann ich wiederholen, dass ich von dem Video und auch über die hier genannten Fakten vor dem 17. Mai 2019 nichts gewusst habe.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Mhm. Es gibt dann auch noch einen Amtsvermerk. (In Richtung Vertrauensperson:) Weißt du das? Ich habe jetzt nur deine Reaktion gesehen. Dann fahre ich mit der Befragung fort. – Danke. Es gibt noch einen Amtsvermerk dazu – auf Seite 15 –, wo die Ermittler angeben, dass Herr Landgraf die Ermittler ersucht hätte, die Namen der zwei Freunde nicht in das Vernehmungsprotokoll aufzunehmen. Ziemlich in der Mitte sind die Namen dieser beiden Freunde, und zwar stehen da Marcin Kotlowski und Oliver Stauber. Können Sie uns vielleicht sagen, was der Grund sein könnte, oder haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum Herr Landgraf diese Aussage über diese beiden Freunde nicht im Vernehmungsprotokoll haben wollte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Ja, schauen Sie, es tut mir leid, dass das da alles jetzt ein bissel verwirrend ist, aber auch um es ganz klar von meiner Seite aus zu sagen: Natürlich kennen wir uns alle, die hier genannten Personen wie Pelinka oder Landgraf, wie ich schon gesagt habe, seit Mitte der Neunzigerjahre. Wir reden auch viel miteinander. Diese Aussage ist vom 13.9. Ich habe vorhin gesagt, dass ich von dem Video vor dem 17. Mai nichts gewusst habe, und das ist nach wie vor so. Ich bin mir sicher, so wie ich auch ausgesagt habe, dass hier mein Name im Zusammenhang mit einem Video genannt wurde, weil es oftmals einfach im Rahmen der SPÖ und auch dieser Kreise so ist, wenn man über Videos redet und wer mit einem Video zu tun haben könnte, mein Name gefallen sein kann. Es entspricht nur nicht der Wahrheit, dass ich vor dem 17. Mai etwas darüber gewusst hätte. Das ist einfach so.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich glaube, das habe ich Ihnen auch nicht vorgehalten, dass Sie vor dem 17. Mai davon gewusst hätten. Sie haben aber jetzt davon gesprochen, dass in Kreisen der SPÖ von einem Video gesprochen wurde. Welche Kreise waren das?
Mag. Marcin Kotlowski: Es geht um den Zeitraum nach dem 17. Mai.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Trotzdem: In welchen Kreisen der SPÖ wurde über das Video gesprochen?
Mag. Marcin Kotlowski: Sie haben mich jetzt in Bezug auf Herrn Landgraf gefragt, und ich habe auch bestätigt, dass ich mit Herrn Pelinka darüber gesprochen habe. Das kann man aus meiner Sicht als den vorher genannten Kreis der SPÖ zusammenfassen.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Gut. Herr Landgraf sagt in seiner Aussage: „Ich habe bei dem Gespräch im Gastghaus Möslinger die Erzählung meiner Freunde wieder gegeben, dass aus SPÖ Kreisen gesagt wurde, dass die geforderten 3 Millionen Euro für das Video nicht aufgebracht werden konnten.“
Jetzt hat Herr Stauber heute Nachmittag gesagt, diese Zahl von 3 Millionen Euro war nicht von ihm. Wenn Herr Landgraf aussagt, zwei Freunde haben ihm von dem Video erzählt, 3 Millionen Euro konnten von der SPÖ nicht aufgebracht werden, Herr Oliver Stauber hat diese 3 Millionen nicht in den Mund genommen, dann bleiben eigentlich nur mehr Sie übrig, der gewusst hat, dass 3 Millionen Euro gefordert wurden. Welche Wahrnehmungen haben Sie dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Also in der vorliegenden Aussage spricht er von „meiner Freunde“. Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung und ich habe Herrn Landgraf gegenüber auch vor dem 17. Mai und auch danach nichts über irgendwelche Millionen von Euro im Zusammenhang mit dem Video gesprochen. Es kann sein, dass ich mit ihm über das Video gesprochen habe, nach dem 17. Mai, aber nicht über 3 Millionen Euro.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, das steht eh in seiner Aussage, dass er nach dem 17. Mai darüber gesprochen hat. Trotzdem: Er sagt, von seinen zwei Freunden hat er das gehört, 3 Millionen Euro, und Oliver Stauber hat gesagt, von ihm ist diese Zahl nicht. Dann bleiben nur mehr Sie übrig. Oder stimmt diese Aussage nicht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Ich habe dazu keine Wahrnehmung und ich sehe das jetzt auch nicht so, dass die hinten im Aktenvermerk genannten Freunde die gleichen Freunde sein müssen, auf die er sich da vorne bezieht. Also jedenfalls war ich keiner davon.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Wenn Herr Landgraf sagt: „‚WIR HABEN DIE 3 MILLIONEN NICHT ZUSAMMENGEBRACHT, DIE SIE WOLLTEN‘“, und Herr Stauber sagt, er weiß nicht, woher die Behauptung 3 Millionen kommt – für ihn war es anscheinend 1 Million, oder - - Können Sie mir weiterhelfen? Haben Sie Wahrnehmungen, wer diese „SIE“ sein könnten? „‚WIR HABEN DIE 3 MILLIONEN NICHT ZUSAMMENGEBRACHT, DIE SIE WOLLTEN‘.“ Wenn das Herr Landgraf sagt – wenn Sie offensichtlich bei den beiden Freunden dabei waren –: die, die ihm das Video gegeben haben – wer können „SIE“ sein?
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Abgeordneter, ich habe zur Aussage von Herrn Landgraf keine Wahrnehmung. Wenn Sie jetzt genau zerziseln wollen, was Herr Landgraf gemeint oder gesagt hat, müssten Sie ihn bitte dazu befragen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: 20 Sekunden noch, bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Haben Sie sich öfter mit Herrn Landgraf oder Herrn Stauber über dieses Video unterhalten?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich habe zur Anzahl der Gespräche keine Wahrnehmung. Ich würde aus meiner Erinnerung sagen, dass ich mit Herrn Stauber nicht über das Video gesprochen habe. Ich habe nach dem 17. Mai mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Herrn Landgraf über das Video gesprochen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Wir kommen somit zur Fraktion der SPÖ. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Mag. Kotlowski, vielen Dank für Ihr Kommen, dass Sie dem Ausschuss zur Verfügung stehen. Sie sehen oder bemerken gerade, sogar die ladende Partei, nämlich die ÖVP, tut sich ungemein schwer, Fragen zu formulieren, die einen Beitrag bringen könnten, was die aufklärerische Arbeit anbelangt.
Ich habe zwei Fragen an Sie. Ihre Zeugenvernehmung liegt Ihnen vor, demnach muss ich sie nicht noch einmal vorlegen. Eine Frage zu den Beamten und Beamtinnen, Kollegin Krisper hat das schon ein bisschen skizziert: Ich möchte Sie konkret fragen, ob Ihnen in Erinnerung ist, dass Sie ein Herr Holzer befragt hat.
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrte Abgeordnete, das ist mir nicht erinnerlich, und ich habe auch keine Wahrnehmung zu den Namen der beiden fragenden Beamten.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich danke Ihnen. Meine zweite Frage: Gibt es von Ihrer Seite Ergänzungen zu Ihren Aussagen in der Zeugenvernehmung, die Sie im September 2019 getätigt haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich würde mein Eingangsstatement gerne als Ergänzung zu dieser Aussage verstehen.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich danke Ihnen sehr herzlich. Keine weiteren Fragen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Wir kommen somit zur Fraktion der FPÖ. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Graf.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ich begrüße einmal Kollegen Noll. Man möchte ja fast glauben, wenn ein Schwergewicht wie Kollege Noll zur Vertrauensperson avanciert und ich spätabends dann auch noch die Ehre habe, zu fragen, dass die Auskunftsperson besonders wichtig wäre. Das möchte man glauben, ja. In dem Zusammenhang vielleicht ein paar Fragen:
Sie haben bei Ihrer Einleitung, wo Sie erzählt haben, dass Sie in einigen Ministerbüros tätig waren, letztlich auch Kommunikationsleiter der Bundes-SPÖ gewesen sind, und dann andere Firmen aufgezählt haben, mehr oder weniger zusammengefasst, dass man aus Ihrem Lebenslauf ersehen kann, dass Sie parteipolitisch nicht tätig gewesen sind. Entnehme ich dann richtig, dass Sie die Auffassung haben, dass in einem Ministerbüro keine Parteipolitik gemacht wird, oder habe ich das missverstanden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben natürlich recht, aber ich habe wortwörtlich gesagt, mit parteipolitischen Entscheidungen habe ich nichts zu tun. Parteipolitische Entscheidungen werden immer noch in Gremien getroffen, und ich war nie ein gewähltes Mitglied eines Gremiums. Deswegen habe ich das so festgehalten.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Aber bei der Aufbereitung von Entscheidungen waren Sie schon mit dabei?
Mag. Marcin Kotlowski: Es ist die Frage, was Sie mit Aufbereitung meinen. Ich habe jedenfalls keine getroffen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Gut, lassen wir das so stehen.
Ein paar Fragen noch dazu: Kennen Sie den Anwalt Mirfakhrai?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, kenne ich nicht.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Kennen Sie Frau Katia Wagner?
Mag. Marcin Kotlowski: Nur aus den Medien, seitdem sie für die „Krone“ im TV-Bereich tätig ist.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Waren oder sind Sie Mitglied der Sektion ohne Namen?
Mag. Marcin Kotlowski: Wie ich schon vorher aussagen durfte: War ich nicht.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Dann kommen wir vielleicht zum Thema Postenschacher: Sie waren, das haben Sie nämlich vergessen, auch eine Zeit lang Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung“ – die steht im Bundeseigentum, nehme ich an – und wurden 2018 abgelöst. Wie lange waren Sie bei der „Wiener Zeitung“ Aufsichtsrat, und wer hat Sie bestellt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Was ist da jetzt so schwierig?
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es tut mir leid, das habe ich vergessen. Ich könnte es auch jetzt nicht mehr genau sagen, ich müsste das nachschauen. Es steht aber auf der Website, es ist also nicht irgendwie etwas Geheimes, es ist in meinem Lebenslauf enthalten. Ich weiß jetzt nicht, wer mein Nachfolger war. Sie wissen, der Wechsel, der damals stattgefunden hat, hatte mit dem Wechsel in der Bundesregierung zu tun, und ich wurde damals seitens des Bundeskanzleramtes abberufen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wie lange waren Sie da ungefähr schon Aufsichtsrat?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich schätze, eineinhalb Jahre, so etwas.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Welcher Minister war zuständig, der Sie abberufen hat?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich kann es leider wirklich nicht sagen. Es tut mir leid, das müsste ich nachschauen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Na ja, zuständig war Finanzminister Blümel. War es der? Gernot Blümel – ist jetzt eh ganz groß in den Zeitungen.
Mag. Marcin Kotlowski: Ich müsste es nachschauen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß es wirklich nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das heißt, Sie wurden noch unter einem SPÖ-Bundeskanzler als Aufsichtsrat berufen. Was war der tiefere Grund, Sie dort zum Aufsichtsrat zu machen? Haben Sie eine Ahnung?
Mag. Marcin Kotlowski: Das müssten Sie das betreffende Regierungsmitglied von damals fragen. Ich nehme an, dass es auf Basis der Erfahrungen im Medienbereich passiert ist.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wissen Sie, was der Abberufungsgrund gewesen ist?
Mag. Marcin Kotlowski: Das weiß ich leider nicht.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das heißt, Sie sind ja vorzeitig abberufen worden – die Periode wäre ja noch länger gegangen –, und die wurde grundlos bei einer Generalversammlung - - Oder wie ist das passiert? Wie haben Sie davon erfahren, dass Sie abberufen werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Wie ich gerade gelernt habe, ist im Aktiengesetz festgelegt, dass die Abberufung eines Aufsichtsrates keiner Begründung bedarf, und mir wäre ein solcher Grund auch nicht gegenwärtig.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Haben Sie sich je dafür interessiert, warum Sie abberufen werden?
Mag. Marcin Kotlowski: Ehrlicherweise habe ich mir dazu keine Fragen gestellt.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Kann es sein, dass Sie über die österreichische politische Landschaft selbst soweit in Kenntnis waren, dass bei einem Regierungswechsel bei staatsnahen Betrieben Aufsichtsräte in die eine und in die andere Richtung ausgetauscht werden, je nachdem, wer kommt, und Sie das aus dem Grund, weil Sie – sagen wir einmal – ein Politprofi auf Beratungsebene sind, dann gar nicht hinterfragt haben? Oder liege ich da ganz falsch mit meiner Annahme? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Entschuldigung?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich habe zu dem von Ihnen jetzt angesprochenen Punkt keine persönliche Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Was war Ihre Tätigkeit dort im Aufsichtsrat?
Mag. Marcin Kotlowski: Es gab regelmäßige Sitzungen, wo vor allem auch verschiedenste Strategien diskutiert wurden, wo ich versucht habe, meine Perspektive und meinen Erfahrungsschatz einzubringen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Kann es sein, dass man Sie aus parteipolitischen Gründen abberufen hat?
Mag. Marcin Kotlowski: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung, und es braucht auch aktienrechtlich keinen Grund, um so eine Abberufung vorzunehmen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Und mit irgendjemandem Dritten aus dem Aufsichtsrat haben Sie gar nie über Ihre Abberufung gesprochen, zum Beispiel mit dem Aufsichtsratspräsidenten im Vorfeld? Es hat sich die Abberufung ja sicher angebahnt, nehme ich an.
Mag. Marcin Kotlowski: Ich habe dazu keine klaren Erinnerungen. Ich glaube, sagen zu können, dass ich relativ knapp vor einer Sitzung, die angestanden wäre, zunächst telefonisch und dann per Brief informiert wurde. Mehr kann ich dazu aus heutiger Sicht nicht sagen.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Und von wem? Wissen Sie das noch?
Mag. Marcin Kotlowski: Das war vonseiten des Bundeskanzleramtes, der Name ist mir nicht erinnerlich. Soweit ich noch aus meiner Zeit aus 2011 weiß, gibt es ja dort einen zuständigen Beamten, der diese Dinge betreut, und ich nehme an, dass das von dieser Stelle passiert ist.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Wissen Sie, durch wen Sie ersetzt wurden?
Mag. Marcin Kotlowski: Das weiß ich leider nicht.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Hat Sie das auch nie interessiert?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, im Nachhinein hat mich das nicht mehr interessiert.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Haben Sie das dort gerne gemacht? Es vermittelt nicht so den Eindruck. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Verehrter Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen gerne entsprechende Antworten. Ich glaube, meine Gefühlslage ist nicht von gegenständlichem Wert. Ich arbeite natürlich gerne im Bereich der Medien und auch diese Aufgabe fand ich damals spannend. Ich glaube aber nicht, dass das hier heute von Aussagekraft ist.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Kennen Sie Herrn Tal Silberstein?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, kenne ich nicht.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Kennen Sie Herrn Niko Kern?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich glaube, wir sind uns auch ein-, zweimal auf Veranstaltungen begegnet, aber wir haben keinerlei nähere persönliche Beziehung.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Haben Sie mit Herrn Drozda Kontakt im Zusammenhang mit der Ibizacausa gehabt?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein, im Zusammenhang mit der Causa Ibiza hatte ich mit Herrn Drozda keinerlei Kontakt.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Danke, keine Fragen mehr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir kommen somit zur Fraktion der Grünen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank, Herr Kotlowski, fürs Kommen in den Untersuchungsausschuss. Es ist schon relativ viel abgefragt, und ehrlich gesagt weiß ich schon gar nicht mehr, was ich Sie noch fragen soll.
Vielleicht wiederhole ich mich, aber ich versuche es einfach noch einmal. Es gab eine Zeugeneinvernahme, in der Niko Pelinka gesagt hat, dass ihm das Video bereits Ende März 2018 von Mirfakhrai angeboten worden ist – im Rahmen eines Treffens im Café Mozart war das – und dort auch ein Betrag in Millionenhöhe genannt worden sei. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Er hat dankend abgelehnt. Weiter gibt Pelinka an, dass er in den Tagen und Wochen darauf immer wieder mal von diesem Treffen erzählt habe, wobei es sein könnte, dass auch Herr Landgraf und Sie dabei waren. Waren Sie bei dem Treffen dabei?
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich heute schon versucht habe, auszuführen: Nein, ich habe vor dem 17. Mai 2019 von diesem Video keine Kenntnis gehabt.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie David Riebel?
Mag. Marcin Kotlowski: Ich habe Herrn Riebel - - Also er ist mir insofern gegenwärtig, weil er ein Mitarbeiter des Herrn Landgraf war und ich ihn in dieser Funktion ein-, zweimal getroffen habe.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Gabriel Reisinger?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie nicht. Haben Sie mit Herrn David Riebel zufällig über das Video gesprochen?
Mag. Marcin Kotlowski: Nein.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Vielen Dank fürs Kommen, ich habe keine weiteren Fragen mehr. – Danke.
Mag. Marcin Kotlowski: Danke sehr.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Wir kommen in die zweite Fragerunde.
Frau Abgeordnete Krisper? (Abg. Krisper schüttelt den Kopf.)
Somit gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer wieder zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Mag. Kotlowski, haben Sie Wahrnehmungen zu folgendem Sachverhalt beziehungsweise zu folgenden Tatsachen, dass nämlich nach dem Juli 2017, als das Ibizavideo gedreht wurde, dann Mitte August 2017 Tal Silberstein, von dem Sie sagen, dass Sie ihn nicht kennen, verhaftet wurde? Im Anschluss, ab Mitte 2017, hat Herr Dr. Mirfakhrai dem angeblichen Silberstein-Vertrauten Zoltán Aczél das Video zum Kauf angeboten, dann dem ehemaligen SPÖ-Nationalratsabgeordneten Thomas Zach, dann dem damaligen SPÖ-Wahlkampfleiter und Kommunikationschef Johannes Vetter. Im März beziehungsweise April 2018 ist er dann zum SPÖ-PR-Manager Niko Pelinka gegangen, der hat das dann dem damaligen Herrn Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Herrn Thomas Drozda, erzählt, der damals auch im Auftrag des damaligen Parteivorsitzenden Christian Kern agiert hat, dann dem Parteianwalt und so weiter. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen Tatsachen? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich auch im Eingangsstatement, hoffe ich, doch sehr klar festgestellt habe: Vor dem 17. Mai hatte ich keinerlei Kenntnis von diesem Video oder den damit zusammenhängenden Vorgängen.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Aber es ist dennoch festzustellen, dass schon vor der Veröffentlichung im Mai 2019 ein, kann man sagen, Who’s who an SPÖ-PR-Managern oder ehemaligen SPÖ-Abgeordneten von diesem Video wussten, weil es ihnen angeboten wurde. Sie haben gesagt, es gab Gerüchte. Haben Sie Wahrnehmungen, wie man in Wien Gerüchte in die Welt setzt? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Frau Abgeordnete Kucharowits, zur Geschäftsordnung.
*****
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, Kollege Ofenauer hat einen falschen Vorhalt getätigt. Er hat davon gesprochen, dass Thomas Drozda zu der Zeit, als das Pelinka-Gespräch stattgefunden hat, bereits Bundesgeschäftsführer der SPÖ war. Das ist falsch. Drozda war erst mit September 2018 Bundesgeschäftsführer.
Ein zweiter Aspekt zur Geschäftsordnung: Ich glaube, Herr Kollege Ofenauer meinte den ehemaligen Abgeordneten Alexander Zach und nicht Thomas Zach.
*****
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Herr Abgeordneter, Sie sind wieder am Wort.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich bedanke mich für die Ergänzungen, aber Herr Thomas Drozda war, glaube ich, bei der SPÖ, das stimmt.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Wir haben jetzt noch eine Frage im Raum, die, glaube ich - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Es wird beraten.
Mag. Marcin Kotlowski: Entschuldigen Sie, würden Sie die Frage noch einmal wiederholen? Ich habe es jetzt leider nicht mehr - - Nur die Frage, den Rest habe ich notiert.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich habe sozusagen geschlossen, dass offensichtlich vor Veröffentlichung dieses Videos eine Vielzahl an mit der SPÖ verbundenen Personen, ob jetzt Bundesgeschäftsführer oder nicht, auf jeden Fall im SPÖ- -, sagen wir Netzwerk dazu, oder ein Who’s who an SPÖ-Personen, von diesem Video wussten, weil es ihnen teilweise tatsächlich angeboten wurde. Sie haben selbst gesagt, es gab Gerüchte in Journalistenkreisen. Meine Frage war, ob Sie Wahrnehmungen haben, wie man solche Gerüchte in die Welt setzt, die offensichtlich einen realen Hintergrund hatten.
Mag. Marcin Kotlowski: Also, Herr Abgeordneter, ich verstehe die Frage nicht ganz, muss ich ehrlicherweise sagen. (Abg. Kucharowits: Niemand! Niemand! – Abg. Matznetter: Ein Schuss in den Ofenauer!) Wenn ich sie wiederholen darf: Sie fragen mich, wie man in Wien Gerüchte in die Welt setzt? Da gibt es viele Möglichkeiten, aber ich glaube nicht, dass es Gegenstand dieser Befragung sein kann, wie ich glaube, dass Gerüchte entstehen.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): In der politischen Farbenlehre: Wer sind da die Roten? (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Matznetter: Können Sie wieder einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand - -? – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, also wenn Sie nach Graz blicken, kann es die KPÖ sein, wenn Sie woandershin blicken, die Linke, wenn Sie sonstwohin blicken, die SPD.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, vielen Dank.
Ich lege das Dokument mit der Nummer 70408 vor, und zwar die Seite 64. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Jetzt vorab die Frage, ob Sie einen Herrn Hessenthaler kennen – Hessenthaler. (Abg. Matznetter: Vielleicht kennt er Herrn Westenthaler! – Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie, glaube ich, auch merken: Ich höre diesen Namen heute zum ersten Mal.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Seite 64 dieses Dokuments 70408, und zwar das vorletzte blaue Kastel von unten, das ist ein Chat, SMS, Whatsapp oder was auch immer, wo drinnen steht: „Ich will sterben. Diese roten idioten kommen bzgl“ – bezüglich – „geld nicht weiter. Schaut nicht sehr gut“ aus.
Sie haben jetzt zwar gesagt, Sie kennen Herrn Hessenthaler nicht, aber wer können diese „roten Idioten“ sein? – Ich zitiere da ausdrücklich, also nicht dass das mein Sprachgebrauch wäre, sondern das steht hier in diesem Chatverlauf drinnen.
Haben Sie Wahrnehmungen, wer das sein könnte?
Mag. Marcin Kotlowski: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nein. Ich würde Sie ersuchen, Herrn Hessenthaler dazu zu befragen.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ja, vielen Dank. Die Gelegenheit bekommen wir vielleicht noch, ebenso, den Herrn Landgraf zu befragen, der ausgesagt hat, dass es da auch um Geld ging, und wo gesagt wurde, „SIE“ haben das Geld nicht zusammengebracht. Jetzt gibt es da einen Chatverlauf: „Diese roten idioten kommen bzgl geld nicht weiter.“ Ich bedanke mich einmal für Ihre Auskünfte. Ich nehme die Zeit mit. – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke sehr.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. (Abg. Kucharowits schüttelt den Kopf.) – Keine Fragen.
Wir kommen gleich zu Herrn Abgeordnetem Graf von der FPÖ. Herr Abgeordneter Graf, Sie sind nun am Wort.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Nur damit das verdeutlicht wird: Ich meine, das besagte E-Mail zur Abberufung als Aufsichtsrat der „Wiener Zeitung“ ist am 29. Mai 2018 um 3 Uhr Nachmittag an das Bundeskanzleramt gegangen, und am 1. Juni war das schon erledigt. So schnell geht das bei der ÖVP – wenn man sich das einmal vor Augen führt. Insofern muss ich auch der Auskunftsperson sagen, sie hat wirklich nichts davon gewusst, alleine von dem Fristenlauf, und das ist wirklich überraschend schnell gegangen. Das nur der Ordnung halber, damit ich das auch hier deponiere, weil ich den kompletten Akt jetzt doch einmal vor mir liegen habe. – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Das war jetzt keine Frage, sondern eine Feststellung für das Protokoll. Keine Frage mehr?
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Keine Fragen mehr.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Stögmüller?
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich bin gerade mit der Pressekonferenz beschäftigt. Ich gebe weiter. – Danke.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Alles eine Frage der Priorität. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
*****
Frau Abgeordnete Krisper ist nicht mehr im Raum. Ich nehme an - - (Ein Mitarbeiter der Abgeordneten schüttelt den Kopf.) – Zu Wort gelangt somit wieder Herr Abgeordneter Ofenauer.
Ich darf wirklich bitten, dass wir die letzten Fragen jetzt noch in aller Ruhe und in aller Seriosität über die Bühne bringen.
Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Ich habe auch keine weiteren Fragen, denn es wurde ausreichend dargelegt, dass die Einzigen, die von diesem Video vor der Veröffentlichung wussten, aus dem SPÖ-Umfeld kamen, und das passt so. – Danke schön.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Gut. Ich gehe ordnungsgemäß durch. – Frau Abgeordnete Kucharowits, haben Sie noch Fragen?
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke, nein. Danke, Herr Mag. Kotlowski, fürs Kommen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Graf?
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Ja, danke. Das habe ich ganz vergessen: Es war damals Kanzleramtsminister Blümel. Bei dem geht das so schnell, wenn man einen Aufsichtsrat wechseln möchte. Das wollte ich noch ergänzen.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Herr Abgeordneter Stögmüller ist anderweitig beschäftigt.
Frau Abgeordnete Krisper ist nicht da.
Herr Abgeordneter Ofenauer, haben Sie noch eine Ergänzung? – Das ist nicht der Fall.
Frau Abgeordnete Kucharowits? – Nein.
Herr Abgeordneter Graf? – Nein.
Herr Abgeordneter Stögmüller? – Nein.
Wir sind somit am Ende der Befragung angelangt.
*****
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke vielmals, Herr Vorsitzender – nein.
Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen und wünsche Ihnen und Ihrer Vertrauensperson noch einen schönen Abend.