169/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Niko Reith, BA MA in der 35. Sitzung vom 18. Februar 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 44. Sitzung am 13. April 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Niko Reith, BA MA nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 04 13

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

35. Sitzung/medienöffentlich

 

Donnerstag, 18. Februar 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 35. Sitzung
12.45 Uhr – 20.15 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Niko Reith, BA MA

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf nun zur Belehrung der Auskunftsperson kommen. Ich darf Sie als Auskunftsperson auch im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin heute der Verfahrensrichter.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen 1 – Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG –, 2 – Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes –, 3 – Begünstigung von Dritten – und schließlich 5 – Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Stögerer, auch Sie darf ich im eigenen Namen hier begrüßen und Ihnen ebenfalls die protokollarisch vorgesehene Belehrung erteilen, obwohl ich natürlich weiß, dass Sie das alles selber genau wissen. Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden.

Ich darf nun zu Ihnen kommen, Herr Reith, und im Namen und Auftrag des Herrn Vorsitzenden mit der Erstbefragung beginnen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Entschuldigung, Herr Verfahrensrichter.

Nur um es klarzustellen: Ich glaube, Sie haben schon erwähnt, dass Sie die einleitende Stellungnahme nicht machen, aber ich möchte auf Nummer sicher gehen: Sie verzichten auf eine einleitende Stellungnahme? (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Entschuldigung, Herr Verfahrensrichter, Sie sind schon wieder am Wort.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke vielmals.

Ich komme nun zur Erstbefragung. Nur einmal zur Orientierung: Von wann bis wann waren Sie Mitglied der Soko Tape?

Niko Reith, BA MA: Ich war von 27. Mai bis 6. September 2019 Mitglied der Soko Tape.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Was war dort Ihre Tätigkeit, grob gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Wie dem Untersuchungsausschuss bereits bekannt ist, gab es zwei Ermittlungsgruppen innerhalb der Soko Tape. Die eine Gruppe war mit dem Inhalt des Videos, des sogenannten Ibizavideos, befasst. Die zweite Gruppe, der ich angehörte, war für die Ausforschung der Protagonisten zuständig, wem das Video zum Kauf angeboten wurde und dergleichen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: In welcher Beziehung standen Sie während dieser Zeit Ihrer Tätigkeit bei der Soko Tape zu Strache?

Niko Reith, BA MA: Innerhalb der Soko Tape habe ich Herrn Strache und Herrn Gudenus als Opfer vernommen. Die Vernehmungen waren, glaube ich, am 6.7. und 7.7.2019.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Hat es da in diesem Zeitraum eine freundschaftliche Beziehung gegeben? Sie kennen dieses berühmte SMS „Kopf hoch [...]“: Wie ist das zu erklären?

Niko Reith, BA MA: Dieses berühmte SMS – wenn ich da ein bisschen zurückgreifen darf: Das war der Tag der Pressekonferenz, am 18. Mai 2019. Diese SMS wurde von mir unüberlegt in einer privaten Runde – in einer privaten heiteren Runde – verfasst und abgeschickt. Ich würde sie heute nicht mehr verfassen – oder vielleicht mit einem anderen Inhalt – und bereue natürlich, dass ich damals diese SMS abgesetzt hatte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ist da der Hintergrund eine besonders freundschaftliche Beziehung zu Strache?

Niko Reith, BA MA: Nein. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Es gibt keine. Es gab - - Wenn ich das ganz kurz erklären darf – da muss ich ein bisschen weiter ausholen –: In Anfangszeiten des LKA Wien war ich Mitveranstalter, mit einem Personalvertreter der FSG, wo wir in der Rossauer Kaserne regelmäßig, jedes Jahr, Benefizveranstaltungen abgehalten hatten. Da war ich nicht nur Mitorganisator, sondern Mitveranstalter – auch mit zahlreichem Equipment aus dem Familienbetrieb meiner Eltern, die mittlerweile in Pension sind. An dieser Veranstaltung, die jedes Jahr zugunsten von Kolleginnen und Kollegen ausgerichtet wurde, nahmen zahlreiche Politikerinnen und Politiker der unterschiedlichsten Couleurs teil. Ich habe kein Bekanntschaftsverhältnis; ein loses Bekanntschaftsverhältnis, das sich lediglich auf diese Benefizveranstaltungen beschränkt hat, die einmal jährlich in der Rossauer Kaserne stattgefunden hatten.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gehen wir von dem Thema weg hin zur Schredderaffäre: Waren Sie dort der Hauptverantwortliche für die Erhebungen?

Niko Reith, BA MA: Das würde ich so nicht bezeichnen; nicht als Hauptverantwortlicher, aber als Hauptsachbearbeiter.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Sie haben mit Kollegen Herrn Melicharek vernommen?

Niko Reith, BA MA: Das ist korrekt; mit einem Kollegen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Was war da mit seinem Mobiltelefon?

Niko Reith, BA MA: Also da muss ich, wenn Sie gestatten, wieder ein bisschen weiter ausholen. Wir haben – sofern ich es recht in Erinnerung habe – am 17.7.2019 einen mündlichen Auftrag der WKStA erhalten, einen gewissen Anfangsverdacht abzuklären und den Zeugen, Herrn Schmedler – das ist der Geschäftsführer der Firma Reisswolf –, zu vernehmen. Dieser mündliche Auftrag wurde der zweiten Gruppe erteilt, die für den Inhalt des Videos zuständig war. Da aber zu diesem Zeitpunkt personelle Ressourcen Mangelware waren, wurden wir ersucht, diesen Part in unserer Gruppe zu übernehmen. Das heißt, es waren an den Ermittlungen bei der Aufklärung des Anfangsverdachtes zwei Kollegen aus der Wirtschaftsgruppe, wenn ich das so bezeichnen darf, und zwei Kollegen aus „meiner“ Gruppe – unter Anführungszeichen – beteiligt.

Dieser Hinweis kam, wie gesagt, am 17.7. Am nächsten Tag sind wir an die Firma Reisswolf herangetreten, konkret an den Herrn Geschäftsführer, und haben dort die Unterlagen übermittelt bekommen und es wurde uns dort der Sachverhalt geschildert, der allseits bekannt ist.

Wir waren ständig oder ich war ständig in Absprache mit der zuständigen WKStA, mit Frau Mag. Jilek, die über sämtliche Schritte zur Abklärung des Anfangsverdachtes am 18.7. in Kenntnis war und auch damit einverstanden war.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ja, und jetzt das Mobiltelefon: Sie haben es ihm abgenommen, oder hat er es Ihnen gegeben?

Niko Reith, BA MA: Ja. Wir haben zuerst auf die Adresse - - Wir waren vier Beamte, wie gesagt, und wir haben zuerst Erhebungen an der Wohnadresse des damaligen Beschuldigten getätigt. Dort wurde uns nicht geöffnet. Dann haben wir aus kriminaltaktischen Gründen überlegt: Wie können wir die Person erreichen? – Auch das war in Absprache mit Frau Mag. Jilek.

Wir sind dann an die Arbeitsplatzadresse gefahren, zur ÖVP-Zentrale, und haben ihn unter einem gewissen Vorwand – ich möchte das jetzt als kriminaltaktische Maßnahme oder strategische Maßnahme auslegen – am Mobiltelefon kontaktiert. Wir haben ihm mitgeteilt, dass möglicherweise Einbruchspuren an seiner Wohnungstüre vorzufinden waren und er bitte sein Büro verlassen und kurz zu uns hinunterkommen möge, dass wir ihm diese Lichtbilder vorlegen können. Nach einigen Minuten hat der damalige Beschuldigte seinen Arbeitsplatz verlassen, ist an uns herangetreten. Wir haben ihn mit dem Sachverhalt konfrontiert, und er war sofort geständig.

Ich muss eines dazusagen: Leider Gottes waren die Ermittlungen insofern erschwert, weil das Medium „Falter“, Herr Klenk im Konkreten, bereits bevor wir an den Beschuldigten herangetreten sind, ihn schon telefonisch kontaktiert hatte – er braucht dringend einen Termin, er muss mit dem Beschuldigten sprechen, es geht um seine Tätigkeit als Social-Media-Verantwortlicher im Bundeskanzleramt.

In weiterer Folge – das war auch der Vorschlag, den ich der zuständigen StA, Frau Mag. Jilek, unterbreitet hatte – haben wir eine freiwillige Nachschau durchgeführt. Der Beschuldigte war damals einverstanden, hat der freiwilligen Nachschau zugestimmt. Er hat dann in der Folge gemeint, er hätte seinen Wohnungsschlüssel noch am Arbeitsplatz. Daraufhin hat sich ein Kollege bereit erklärt, dass er mit dem Herrn hinaufgeht, um den Wohnungsschlüssel aus dem Büro abzuholen. Zwischenzeitlich habe ich aber das Handy vom Beschuldigten aus kriminaltaktischen Gründen verlangt, wir wollten nämlich unbedingt vermeiden, dass er am Weg zum Büro vielleicht sein Mobiltelefon benutzt und eine SMS schickt und etwaige Mittäter oder sonstige Personen davon in Kenntnis setzt, dass in Kürze eine freiwillige Nachschau durchgeführt wird.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das heißt, Sie haben das Handy an sich nicht angeschaut, hineingeschaut?

Niko Reith, BA MA: Das Handy war natürlich im versperrten Zustand. Ich habe das Handy nur zur Sicherheit bei mir belassen und habe es ihm unmittelbar danach, nachdem er mit dem Kollegen herunterkam und seinen Wohnungsschlüssel bei sich hatte, wieder ausgefolgt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich verstehe.

Die zweite Frage betrifft den Laptop, den er im Büro hatte.

Niko Reith, BA MA: Na ja, dazwischen war die freiwillige Nachschau. Wir sind dann an seine Wohnadresse gefahren, haben dort die freiwillige Nachschau durchgeführt.

Warum wollten wir dorthin? – Es hat mehrere Hypothesen gegeben, was möglicherweise mit den Festplatten passiert ist. Er hat sich beim Schreddern sehr konspirativ verhalten. Es sind mehrere Hypothesen im Raum gestanden; zum einen, dass er die Originalfestplatten möglicherweise nicht geschreddert hat, sondern andere Festplatten, weil er dort die Seriennummern offensichtlich nicht bekannt geben wollte beziehungsweise sie dann am Ende des Schreddervorganges nicht in das Formular hat eintragen lassen. Der Sinn dieser freiwilligen Nachschau war, wie gesagt, dort vielleicht möglicherweise Festplatten zu finden oder Partikel der geschredderten Festplatten.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: War dann der Gedanke, sich diesen Laptop anzuschauen?

Niko Reith, BA MA: Nein, dieser Laptop – also auch wenn das medial ziemlich aufgepusht wurde - - Er hat dann während der freiwilligen Nachschau, wie gesagt, mitgeteilt, dass Herr Klenk ihn bereits kontaktiert hat, und hat dann weiters mitgeteilt, dass er einen Laptop an der Arbeitsplatzadresse hätte. All diese Sachen, diese Abklärungen innerhalb von wenigen Stunden, wurden dann zu Papier gebracht, so wie es die StPO vorsieht.

In der Folge fand dann in den Büroräumlichkeiten noch eine Beschuldigtenvernehmung statt, wo er allerdings von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, dass er die Angaben verweigert hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Verstehe.

Eine letzte Frage: Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Tätigkeit dieser Sonderkommission in irgendeiner Form von außen behindert worden wäre, hat es insbesondere Versuche politischer Einflussnahme gegeben?

Niko Reith, BA MA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gut, danke vielmals.

Danke, Herr Vorsitzender.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Andreas Hanger: Danke, Herr Verfahrensrichter.

Wir kommen somit zur Befragung durch die Fraktionen. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ries von der FPÖ. – Bitte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Reith, fangen wir bei der Einsetzung der Soko an: Wer hat den Auftrag gegeben, eine Soko einzusetzen?

Niko Reith, BA MA: Das ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Zum Zeitpunkt der Installierung der Soko: Wo war damals Ihre Dienststelle? Waren Sie schon im BKA – Bundeskriminalamt – oder noch bei der LPD Wien?

Niko Reith, BA MA: Ich war bei der LPD Wien, im LKA Wien konkret.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Für welchen Zuständigkeitsbereich waren Sie bei der LPD Wien zuständig?

Niko Reith, BA MA: Für den Ermittlungsbereich Raubkriminalität, wo ich nach wie vor tätig bin.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, warum man gerade auf Sie als Mitglied der Soko Tape gekommen ist?

Niko Reith, BA MA: Das müssen Sie den behördlichen Leiter oder Abteilungsleiter, den nunmehrigen BKA-Direktor fragen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das werden wir auch, wenn er kommt.

Haben Sie sich diese Frage nicht gestellt? Sie kommen aus dem Zuständigkeitsbereich Raub – haben Sie gerade gesagt – und sollen zur Soko Tape ins BKA. Ich an Ihrer Stelle würde fragen: Wie kommt ihr denn auf mich?

Niko Reith, BA MA: Möglicherweise liegt das in dem Zusammenhang, dass ich doch eine gewisse Fachexpertise aufweisen kann.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nun, ich denke, dass das doch auch auf mehrere Beamte im BKA zutreffen dürfte; davon würde ich einmal ausgehen.

Gehen wir aber weiter: Es gibt in weiterer Folge im Akt ein Ersuchen um Berichterstattung durch Herrn Holzer – das Ersuchen kam von Frau Mag. Jilek – betreffend die Befangenheit oder Anscheinsbefangenheit der in der Soko eingesetzten Beamten. Da ging es darum, ob diese eingesetzten Beamten ein Naheverhältnis zur ÖVP oder zu einer Teilorganisation der ÖVP haben.

Meine Frage: Haben Sie ein Naheverhältnis zu einer ÖVP-Teilorganisation?

Niko Reith, BA MA: Na ja, diese Anfrage begründet, soweit mir bewusst ist, eine anonyme Anzeige oder anonyme Sachverhaltsdarstellung an die WKStA, in der sinngemäß drinnen steht, dass die Leitung der Soko Tape und die Soko-Mitarbeiter befangen sind und sehr ÖVP-nahestehend wären. Aufgrund dessen gab es, glaube ich, die Anfrage von der WKStA an die Soko-Leitung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja, das weiß ich. Die Frage ist: Haben Sie ein Naheverhältnis zur ÖVP?

Niko Reith, BA MA: Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, war ich 2014, 2015 bei der Gemeinderatswahl in einer kleinen Gemeinde auf dem aussichtslosen 16. Listenplatz. Bis dorthin hatte die Gemeinde, glaube ich, zehn Mandate. Es war wirklich aussichtslos, jedoch hat dann überraschenderweise die ÖVP, glaube ich, 15 oder 14 Mandate eingefahren.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wer war mit Ihnen noch Mitglied der Soko Tape?

Niko Reith, BA MA: Verschiedenste andere Personen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurden Sie einmal von Herrn Holzer befragt? Dieses Ersuchen der WKStA gab es ja. Wurden die Beamten befragt, ob jemand ÖVP-Mitglied ist oder Mitglied einer Teilorganisation der ÖVP?

Niko Reith, BA MA: Wir haben nur peripher davon mitbekommen, dass diese Anfrage gestellt wurde, und ich glaube mich erinnern zu können, dass das vom damaligen Abteilungsleiter sehr plakativ auch beantwortet wurde.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass ein Mitglied der Soko Tape eben diesem Ansuchen entsprechend befragt wurde? (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Niko Reith, BA MA: Ich kann nur zu meiner Person reden – ob die anderen Mitglieder befragt wurden, weiß ich nicht –: Ich wurde dahin gehend nicht konkret befragt, nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie haben schon gesagt, die Soko Tape hatte im Groben zwei Aufgabenbereiche. Sie waren für die Ausforschung der Protagonisten dieses Videos zuständig und für alles, was rundherum damit zu tun hat.

Was waren die ersten Ermittlungsschritte der Soko Tape?

Niko Reith, BA MA: Also der erste Ermittlungsschritt, soweit mir in Erinnerung ist, waren Zeugenvernehmungen. Dann hat sich relativ schnell herausgestellt, dass sich da mehrere Ermittlungsschritte geöffnet haben, unter anderem auch diese Fake-E-Mails der ÖVP, verschiedenste Ermittlungsstränge, Suchtmittelhandel. Es war nicht nur alleine dieser § 120 StGB, wo wir ermittelt haben, sondern, wie gesagt, bei vielen anderen Ermittlungssträngen auch.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann gehen wir gleich zur zuvor angesprochenen freiwilligen Nachschau: Wurden Sie diesbezüglich von der WKStA kontaktiert oder erlangten Sie zuerst von diesem Schreddervorgang Kenntnis?

Niko Reith, BA MA: Zuerst wurde die andere Gruppe kontaktiert, ein Kollege. Wie gesagt, aus Personalmangel, Ressourcenmangel war es dann ein Mix aus zwei Gruppen, zwei Kollegen von der Wirtschaftsgruppe und zwei Kollegen, einschließlich meiner Person, von der anderen Gruppe, und wir haben dann diesen Anfangsverdacht am 18.7. abgeklärt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie hatten aber, glaube ich, das Telefonat mit Frau Mag. Jilek – stimmt das?

Niko Reith, BA MA: Korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Welcher Auftrag erging an Sie? Was war der Sinn der freiwilligen Nachschau?

Niko Reith, BA MA: Der erste Auftrag - - Da war, wie gesagt, ein mündlicher Auftrag an die Gruppe der Wirtschaftskriminalität – der war mündlich angeordnet –, und zwar war das ein lupenreiner Auftrag zur Abklärung des Anfangsverdachtes und Vernehmung des damaligen oder jetzigen Noch-immer-Geschäftsführers der Firma Reisswolf.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und in Bezug auf die freiwillige Nachschau: Was war da der Auftrag?

Niko Reith, BA MA: Das war mit Frau Mag. Jilek genauso abgesprochen: dass wir gesagt haben, wir versuchen einmal diese und diese Schritte zuerst zu setzen, und dass wir gegebenenfalls, falls wir ihn antreffen, vielleicht eine freiwillige Nachschau, sofern er zustimmt, ausführen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Der Sinn der freiwilligen Nachschau war, in Besitz von Datenträgern zu kommen, die mit dem Schreddern in Zusammenhang stehen könnten?

Niko Reith, BA MA: Korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wonach wurde konkret in dieser Wohnung gesucht?

Niko Reith, BA MA: Nach Festplatten oder Partikeln von Festplatten, die geschreddert wurden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja, aber Herr Melicharek hat ja gesagt, die geschredderten Festplatten hat er abgegeben, oder?

Niko Reith, BA MA: Aber wie Sie wissen, kann ein Beschuldigter jederzeit irgendetwas behaupten und muss nicht die Wahrheit sagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na ja, aber diese Frage kann ich Ihnen nicht ersparen. Sie hatten das Mobiltelefon, das ist genauso ein Datenträger, ein Laptop kann auch ein Datenträger sein: Warum wurde diesbezüglich nichts gemacht? Einen Monat später erging ja die Sicherstellungsanordnung. Das war aus meiner Sicht damals schon absehbar, dass das nicht belanglos ist, ein Telefon einzuschauen.

Niko Reith, BA MA: Ja, das ist es vielleicht aus Ihrer Sicht. Wir haben konkret den Anfangsverdacht festgestellt. Und was stand im Raum? – Das muss man sich schon vor Augen halten, dass der Verdacht des Betruges im Raum stand. Es ging um 75 Euro Schadensumme, vergleichbar mit einen Zechbetrug im Lokal oder mit einem Tankbetrug, und da muss man die Kirche schon im Dorf lassen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wie viele IT-Menschen des BKA waren bei dieser Hausdurchsuchung dabei?

Niko Reith, BA MA: Gar keiner.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na wenn Sie doch nach Datenträgern gesucht haben?! Das Erste, das ich da machen würde, wäre, Beamte der IT-Gruppe einzuladen, das sind die Fachleute.

Niko Reith, BA MA: Schauen Sie, wie gesagt: Dieser Ermittlungsschritt, so wie andere weitere Schritte bei der Abklärung des Anfangsverdachtes, war mit Frau Mag. Jilek abgesprochen. Es ging rein um die Nachschau, ob es da Festplatten - - Für Festplatten, für die Auffindung von Festplatten brauche ich keine IT-Experten, oder für Partikel.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): War Ihnen zum Zeitpunkt der freiwilligen Nachschau bekannt, dass Herr Melicharek dort im Zuge des Schreddervorgangs fotografiert beziehungsweise gefilmt hat?

Niko Reith, BA MA: Das war uns bekannt, ja, dass - - Entschuldigung, wenn Sie die Frage noch einmal wiederholen könnten: ob er gefilmt hat?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gefilmt oder fotografiert.

Niko Reith, BA MA: Na ja, dieser ganze Vorgang ist ja von den Überwachungskameras der Firma Reisswolf aufgezeichnet worden, und diese Daten beziehungsweise diese Videosequenz wurden uns auch übermittelt, glaube ich, auf einem USB-Stick.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber soweit ich das Ganze jetzt im Überblick habe, hat Herr Melicharek selbst Aufnahmen im Gebäude der Firma Reisswolf vorgenommen.

Niko Reith, BA MA: An das kann ich mich ehrlich gesagt nicht mehr erinnern und dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wer hat die Befragung des Geschäftsführers der Firma Reisswolf durchgeführt?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, die Erstbefragung oder die Vernehmung?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Beides.

Niko Reith, BA MA: Die Erstbefragung war mit dem Kollegen ST-4, und die Vernehmung war mit drei, also mit zwei weiteren Kollegen, wobei ich bei der Vernehmung nur bis zur Hälfte der Vernehmungszeit anwesend war.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber bevor ich eine Hausdurchsuchung respektive freiwillige Nachschau vornehme: Wenn ich nicht dabei war, dann nehme ich mir doch dieses Vernehmungsprotokoll einmal vor.

Niko Reith, BA MA: Also die Vernehmung des Geschäftsführers war ja doch erst Tage später.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber die Erstbefragung war vorher, oder?

Niko Reith, BA MA: Des Geschäftsführers? – Das war eine Erstbefragung, ja, vor Ort bei der Firma Reisswolf.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber diesbezüglich werden doch Aufzeichnungen gemacht worden sein?

Niko Reith, BA MA: Da ist ein Amtsvermerk darüber dokumentiert worden, für eine Zeugenvernehmung hatte er damals, an diesem Tag, am 18.7., keine Zeit.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Und Sie meinen, Sie wussten nicht, dass dieser Herr Melicharek bei der Firma Reisswolf selbst Aufnahmen vorgenommen hat.

Niko Reith, BA MA: Ich habe gesagt, es ist mir nicht mehr in Erinnerung – aber vielleicht haben Sie ja einen Beleg dafür.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie diesen AV, diesen Amtsvermerk, von der Erstbefragung gelesen, bevor Sie in weiterer Folge vorgegangen sind?

Niko Reith, BA MA: Dieser AV von der Erstbefragung – wie gesagt: Wir haben in wenigen Stunden den Anfangsverdacht einmal abgeklärt, alles am 18.7. Nachdem der Anfangsverdacht abgeklärt war und die freiwillige Nachschau erledigt war, wurde das Ganze für die WKStA dokumentiert, so wie es die StPO vorsieht.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Meinen Sie aus heutiger Sicht, dass diese freiwillige Nachschau eine geglückte Amtshandlung war?

Niko Reith, BA MA: Diese freiwillige Nachschau hängt erstens davon ab, ob die Person die Zustimmung gibt oder nicht. Die freiwillige Nachschau hat wie gesagt circa 20 Minuten gedauert, war im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mit Sicherheit angebracht. Der damalige Beschuldigte war auch kooperativ und hat sofort zugestimmt, und alles Weitere wäre Aufgabe der WKStA gewesen.

Wir haben sämtliche Ermittlungsschritte an diesem Tag – sämtliche Schritte, die zur Aufklärung des Anfangsverdachts geführt hatten – in Amtsvermerken und dergleichen dokumentiert und der WKStA übermittelt und telefonisch Rücksprache gehalten.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Mag. Jilek haben Sie dann in weiterer Folge einen Bericht über diese freiwillige Nachschau abgegeben, nehme ich an.

Niko Reith, BA MA: Der letzte Kontakt am 18.7. war kurz vor der Beschuldigtenvernehmung oder nach der Beschuldigtenvernehmung, dabei hat mich Frau Mag. Jilek noch ersucht, ob es möglich wäre, den Beschuldigten zu fragen, ob er einer Einsicht in sein Mobiltelefon zustimmt. Das war der letzte Kontakt an diesem Tag, und es ist auch in einem Amtsvermerk dokumentiert, dass er diese Einsicht in sein Mobiltelefon verweigert hatte.

Während der Beschuldigtenvernehmung war auch auffällig, dass sein Telefon mehrmals läutete, als Herr Klenk versuchte, ihn zu kontaktieren, und auch einige SMS wurden abgesetzt. Wie gesagt, die Nachschau beziehungsweise die Einsicht ins Mobiltelefon hat er verweigert, er hat ihr nicht zugestimmt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich nehme aber schon an, es war mit der WKStA abgesprochen, dass eine Anordnung in Aussicht gestellt wird, wenn eine freiwillige Nachschau nicht möglich ist? Das ist üblich.

Niko Reith, BA MA: Mit der WKStA war die freiwillige Nachschau abgesprochen, dass wir versuchen, diesen Schritt zu setzen – aber es war nichts Weiteres besprochen, ob dann irgendwelche weiteren Anordnungen am Tag der Abklärung des Anfangsverdachts erfolgen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wir legen das Dokument 68661 vor; wenn Sie sich vielleicht einmal die erste Seite durchlesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Herr Reith, ich habe Sie zuvor gefragt, ob Sie wissen, dass Herr Melicharek - -

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, darf ich das noch fertig lesen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Bitte.

Niko Reith, BA MA: Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) – Ich habe es durchgelesen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. Wir haben zuvor darüber gesprochen, ob Sie Kenntnis davon hatten, dass Herr Melicharek den Schreddervorgang in der Firma Reisswolf fotodokumentarisch festgehalten hat. Sie haben gesagt, Sie könnten sich nicht erinnern. Jetzt ist das aber - -

Niko Reith, BA MA: Korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Jetzt ist das aber ein Eintrag ins Tagebuch der Staatsanwaltschaft, aus dem hervorgeht, dass Sie mit Frau Jilek ein Telefonat hatten, bei dem der Beamte – das sind in diesem Fall Sie – mitteilt: „Weiters hätte Arno MELICHAREK das Schreddern mit seinem Handy dokumentiert.“

Wir reden da vom selben Tag, dem der freiwilligen Nachschau, ist das richtig?

Niko Reith, BA MA: Ist korrekt, ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn Sie der Frau Staatsanwältin sagen, er habe das mit dem Handy dokumentiert, Sie dann im Rahmen der freiwilligen Nachschau vorgehen, das Mobiltelefon bekommen und dann nicht einmal Einsicht nehmen möchten, dann müssen Sie uns das jetzt bitte erklären!

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, meine Antwort war ja vor ein paar Minuten auch die, dass ich mich nicht mehr erinnern kann – wenn das so vermerkt ist, ist das natürlich korrekt. Dazu muss ich eines sagen: Da wundert es mich schon, dass die WKStA keine Anordnung zur Sicherstellung des Mobiltelefons gegeben hat. (Abg. Stögmüller: Also das ist schon ...!)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das müssen Sie in diesem Fall die Frau Staatsanwältin fragen.

Wenn ich aber einer Staatsanwältin mitteile, dass ein tragendes Element der Beweisführung ein Mobiltelefon ist, ich das in die Hand bekomme und dann vom Beschuldigten nicht einmal den PIN-Code verlange - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, Ihre Fragezeit ist abgelaufen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn ich also nicht einmal den PIN-Code verlange, der jedenfalls erforderlich ist, um das Telefon auszuwerten, würde ich gern wissen, wozu diese freiwillige Nachschau dann überhaupt gut war – Sie haben das Beweismittel in den Händen und werten es nicht aus!

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, Sie sind oder waren auch bei der Polizei tätig, wenn ich mich richtig erinnere: Sie wissen ganz genau, wann die Polizei gemäß Strafprozessordnung was sicherstellen darf oder nicht – und es bedarf jedenfalls einer Anordnung der StA Wien, um Sachen sicherzustellen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Hätten Sie diese Anordnung - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Fragezeit ist leider Gottes um sehr viel überschritten.

Frau Abgeordnete Tomaselli ist die Nächste an der Reihe. – Bitte. (Abg. Stögmüller: Spannendes ...!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Machen wir weiter: Haben Sie beim Telefonat mit Frau Mag. Jilek die Sicherstellung des Handys, eine Anordnung zur Sicherstellung, angeregt?

Niko Reith, BA MA: Das war am 18.7. gar kein Thema – da ging es darum, die relevanten Sachverhalte und den Tatbestand zu klären, was liegt vor und wie gehen die nächsten Ermittlungsschritte weiter. In der StPO steht wie gesagt: Die Sicherstellung kann nur von StA oder WKStA angeordnet werden, ausgenommen bei Gefahr im Verzug – und als Gefahr im Verzug sieht der Gesetzgeber eindeutig etwas anderes, das ist nicht vorgelegen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten die freiwillige Nachschau gemacht, weil Sie zum Beispiel Überreste der Festplatte finden wollten, korrekt?

Niko Reith, BA MA: Korrekt. Es ging uns rein um mögliche Festplatten, die nicht geschreddert wurden oder um mögliche Partikel, die er nach dem Schreddervorgang mitgenommen hatte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wer hat Ihnen das gesagt?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, können Sie die Frage wiederholen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, gerne: Wer hat Ihnen das gesagt, dass Sie das suchen sollen?

Niko Reith, BA MA: Na ja, das obliegt der Einschätzung des Ermittlers bei der Aufklärung des Anfangsverdachts.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aha, okay.

Dann verraten Sie uns doch, welchen Zweck es erfüllt hätte, hätten Sie geschredderte Festplatten gefunden.

Niko Reith, BA MA: Also wenn wir diese Partikel, die geschredderten Festplatten gefunden hätten, dann wäre das eine Art Beweismittel gewesen, und dann hätten wir abermals Rücksprache mit der WKStA gehalten, um eine Anordnung zur Sicherstellung zu bekommen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ein Beweismittel wofür?

Niko Reith, BA MA: Ein Beweismittel dafür, dass er tatsächlich die Festplatten geschreddert hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das hatten wir auf Video, Sie auch – aber noch einmal: Was hätten die geschredderten Festplatten Ihnen für ein Ermittlungsergebnis gebracht?

Niko Reith, BA MA: Also es war ja auch die Annahme beziehungsweise die Hypothese, dass er möglicherweise nicht diese Festplatten, die ihm anvertraut worden sind, sondern möglicherweise andere Festplatten geschreddert hat. Das war der erste Punkt oder der wichtigste Punkt bei der freiwilligen Nachschau.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nun, geschredderte Festplatten haben es so an sich, dass sie nur noch Datenstaub sind – wie hätte man das dort feststellen können?

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, ich bin kein IT-Experte, aber man hätte dann vielleicht IT-Experten heranziehen können, vielleicht hätte man von diesen Partikeln irgendetwas ableiten können.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Soll ich Ihnen sagen, wovon man vielleicht hätte ableiten können, was auf den Festplatten draufgewesen war?

Niko Reith, BA MA: Bitte sehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Vom Handy, von der Kommunikation – ist korrekt, oder?

Niko Reith, BA MA: Ich habe aber gerade dem Kollegen mitgeteilt, dass eine Sicherstellung aus Eigenem nicht möglich gewesen wäre, und es bedarf immer einer Anordnung der StA oder in dem Fall der WKStA.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Sie hatten das Handy ja schon über einen gewissen Zeitraum in der Hand, haben Sie ja vorhin gesagt. Haben Sie dazwischen die Staatsanwaltschaft kontaktiert?

Niko Reith, BA MA: Während der damalige Beschuldigte seinen Wohnungsschlüssel vom Arbeitsplatz geholt hat, es verging vielleicht 1 Minute. Wir haben die WKStA nicht informiert. Später haben wir sie informiert, als wir im Büro waren – aber zum Zeitpunkt, als ich das Handy in der Hand hielt, welches natürlich gesperrt war, hat es keinen Kontakt gegeben, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben vorhin gesagt, es sei nur ein Betrugsdelikt im Raum gestanden – sonst nichts?

Niko Reith, BA MA: Korrekt, anfangs war es nur ein Betrugsdelikt. In der Folge, bei einem Telefonat mit Frau Mag. Jilek, haben wir gerätselt, was es tatbestandsmäßig noch sein könnte. Das waren aber Bagatelldelikte wie Sachbeschädigung oder Datenbeschädigung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nun, die Schredderaffäre ist ja deshalb so bemerkenswert, weil sie vor allem in zeitlichem Zusammenhang mit dem Ibizavideo steht, korrekt?

Niko Reith, BA MA: Dass es natürlich zu diesem Zeitpunkt brisant war – oder noch immer brisant ist –, ist mir schon bewusst, aber wir als Ermittler sind angehalten, den Sachverhalt zu klären und alles im Rahmen der Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu tun.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber als Ermittler geht man ja auch einmal einen Schritt weiter oder denkt etwas weiter. Es ist ja meistens nicht - - Meistens, wenn man etwas Widersprüchliches, Irritierendes entdeckt, ist das ja noch nicht alles gewesen, oder?

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, am 18.7. war der Sachverhalt des Anfangsverdachts aufzuklären, das war wichtig. Wenn Sie sich das anschauen, gibt es auch diesen Kurzbrief, der Tage später an die WKStA übermittelt wurde, da sind ja zahlreiche Beilagen dabei: Es wurde ein Zeuge vernommen, es wurde eine Beschuldigtenvernehmung versucht. Es wurde alles dokumentiert, die Befragung mit dem damaligen Geschäftsführer, und so weiter und so fort, und diese Sachen hat man alle an einem Tag, in wenigen Stunden abgeklärt, wofür andere vielleicht ein paar Tage brauchen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber noch einmal: Das Wesentliche wäre doch gewesen, zu wissen, was auf den Festplatten ist.

Niko Reith, BA MA: Na ja, wenn man keine Festplatten findet, dann tut man sich schwer. Nur eines verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht: Die WKStA hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, uns eine Anordnung zu erteilen – sei es mündlich oder schriftlich –, das Mobiltelefon oder den Laptop sicherzustellen. (Abg. Stögmüller: Die wissen das ja gar nicht!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Die waren ja nicht dabei – sondern Sie waren vor Ort, Herr Reith.

Niko Reith, BA MA: Na ja, aber wir haben ja - - Ich habe ja ständig Rücksprache mit Frau Mag. Jilek gehalten, sie hat das ja sehr wohl von mir gewusst, dass er im Besitz eines Mobiltelefons und eines Laptops ist.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, und die Begründung im Übrigen, die ist korrekt wiedergegeben? Sie haben gesagt, Sie hätten den Laptop nicht mitgenommen, weil Sie gedacht hätten, es sei ohnehin egal, weil Herr Steiner Sie gesehen habe.

Niko Reith, BA MA: Haben Sie für diese Aussage einen Beleg?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage Sie!

Niko Reith, BA MA: Na ich frage Sie, ob Sie für diese Aussage mit Herrn Steiner einen Beleg haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass Sie Herr Steiner ge- - Kennen Sie Herrn Steiner?

Niko Reith, BA MA: Ich kenne keinen Herrn Steiner, nein – aber haben Sie einen Beleg für Ihre Aussage?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kennen Sie Herrn Steiner?

Niko Reith, BA MA: Ich kenne ihn nicht, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kennen Sie nicht, okay, gut.

Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 3:40 Minuten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wunderbar.

Was mich noch interessieren würde: Sind Sie Mitglied bei der ÖVP?

Niko Reith, BA MA: Nein. Ich war 2014 auf 2015 für diese Gemeinderatswahl – für die ich, wie gesagt, an aussichtsloser Stelle, auf Platz 16, kandidiert habe – Mitglied der ÖVP, das ist korrekt. Ich bin aktuell bei keiner Partei Mitglied.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Waren Sie früher Mitglied bei der ÖVP?

Niko Reith, BA MA: 2014 auf 2015, korrekt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Bei einer anderen Partei noch?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Keine andere Partei.

Bis zum Sommer 2019 ist Ihr Name ja auf der Website der ÖVP Maria Enzersdorf aufgeschienen und dann nicht mehr. Haben Sie das veranlasst?

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Warum?

Niko Reith, BA MA: Es war unmittelbar nach diesem Einschreiten, nach der Aufklärung des Anfangsverdachtes. Tage später – zwei, drei Tage später, soweit ich mich erinnern kann – ist das medial aufgepoppt, ich glaube, es war auch das Medium „Falter“ beziehungsweise war es mit Sicherheit das Medium „Falter“. Auch diesen Umstand habe ich Frau Mag. Jilek mitgeteilt, weil medial durch die Blume quasi ein Amtsmissbrauch unterstellt wurde, weil man den Laptop und das Handy nicht sichergestellt hatte.

Im Zuge dessen hatte sich auch Frau Mag. Jilek für unser umsichtiges Einschreiten sehr bedankt und hat gemeint, ich solle rechtliche Schritte unternehmen. Da gibt es auch einen E-Mail-Verkehr mit Frau Mag. Jilek, bei dem ich ihr diesen Podcast, also den Link, mit diesen Unterstellungen geschickt habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und seither sind Sie für die ÖVP auch in Maria Enzersdorf nicht mehr tätig?

Niko Reith, BA MA: Ich war nie politisch tätig – ich habe damals lediglich einen Verwandten im Wahlkampf unterstützt, und das hat sich darauf beschränkt, Flyer zu verteilen und beim Plakatieren zu helfen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie diese Gemeinderatskandidatur auch in der Soko offengelegt?

Niko Reith, BA MA: Das war dem Abteilungsleiter dann bekannt, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wann?

Niko Reith, BA MA: Da habe ich keine Wahrnehmung mehr, wann das genau war, da dürfen Sie mich nicht festnageln, aber das war dann relativ schnell offenkundig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Schnell heißt vor oder nach Bekanntwerden?

Niko Reith, BA MA: Na ja, ich war ja nur drei Monate oder dreieinhalb Monate bei der Soko – also ob das jetzt davor oder danach war, weiß ich nicht mehr.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat Sie der Soko-Leiter Andreas Holzer nach politischen Verbindungen gefragt?

Niko Reith, BA MA: Da muss ich wieder weiter ausholen: Also diese berühmte SMS an Herrn Strache habe ich dem damaligen behördlichen Leiter – also dem Büroleiter und Abteilungsleiter, dem jetzigen BKA-Direktor – natürlich aus Eigenem sofort mitgeteilt, als ich gefragt wurde, ob ich der Soko beitreten möchte.

Den genauen Inhalt dieser SMS habe ich ihm nicht offenbart, es war eine Zusammenfassung. Es war so nach dem Motto: Es war eine Kopf-hoch-SMS. Daraufhin bin ich befragt worden, in was für einem Verhältnis ich zu Herrn Strache stehe. Ich habe ihm all diese Punkte bei der Befragung beantwortet. Diese mögliche Befangenheit ist überprüft worden, und es ist von der Behörde eindeutig festgestellt worden, dass keine Befangenheit vorliegt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber ich habe Sie auch nach der ÖVP gefragt und nicht nach der SMS.

Niko Reith, BA MA: Sie können mich da jetzt nicht festnageln. Irgendwann habe ich das mitgeteilt, dass ich für die ÖVP kandidiert habe, an aussichtsloser Stelle, und einen Verwandten unterstützt hatte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Pardon, ich habe Sie gefragt: Hat sich der Soko-Leiter, Andreas Holzer, bei Ihnen darüber – über politische Verbindungen – informiert?

Niko Reith, BA MA: Also wenn Sie das als politische Verbindung bezeichnen wollen – ich habe ihn irgendwann mit Sicherheit davon in Kenntnis gesetzt, dass ich damals kandidiert hatte, aber ich glaube, auch das war kein Grund für die Soko oder für die Behörde, eine mögliche Befangenheit daraus zu schließen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hat er Sie gefragt – ja oder nein?

Niko Reith, BA MA: Ob er mich befragt hat? (Abg. Tomaselli: Mhm!) Wie gesagt, möglicherweise hat er mich befragt, oder bin ich an ihn herangetreten. Es hat sich wahrscheinlich irgendwann einmal so ergeben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber Sie wissen nicht mehr, ob vor oder nach Bekanntwerden der Causa Schredder?

Niko Reith, BA MA: Nein, das habe ich nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben vorhin gesagt, Sie waren sonst nirgendwo Mitglied. Bei der FPÖ also auch nicht?

Niko Reith, BA MA: Bei der FPÖ? Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Und wieso hat Herr Strache Sie im Handy als FPÖ-Mitglied eingespeichert?

Niko Reith, BA MA: Das müssen Sie Herrn Strache fragen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie keine Erklärung dafür?

Niko Reith, BA MA: Keine Erklärung dafür, nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Seit wann kennen Sie denn Herrn Strache und woher?

Niko Reith, BA MA: Wie bereits erwähnt: Die ersten Veranstaltungen waren, glaube ich, 2004, 2005 in der Rossauer Kaserne. Von da an habe ich ihn und viele andere PolitikerInnen unterschiedlichster Couleurs kennengelernt, als Veranstalter.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich interessiere mich für Sie. Wie ist denn Ihre Beziehung zu H.-C. Strache?

Niko Reith, BA MA: Es gibt keine Beziehung. Das hat sich lediglich beschränkt auf die jährlich stattfindende Benefizveranstaltung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Woher haben Sie seine Telefonnummer?

Niko Reith, BA MA: Wahrscheinlich wird man irgendwann einmal Nummern ausgetauscht haben.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dann gibt es auch eine Beziehung.

Niko Reith, BA MA (erheitert): Dann hätte ich wahrscheinlich mit 450 Leuten, die ich gespeichert habe, eine Beziehung. Es gibt keine Beziehung. Es hat ein loses Bekanntschaftsverhältnis gegeben. Das letzte Mal hatte ich ihn gesehen – das kann ich Ihnen genau sagen – im Februar 2019 am Red Carpet beim Opernball, weil ich für die Sicherheit zuständig war, und davor das letzte Mal bei einer Benefizveranstaltung 2017, glaube ich, im Juni.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wieso haben Sie denn dieses SMS geschrieben?

Niko Reith, BA MA: Ich habe vorhin schon erwähnt: Das war eine unüberlegte Aktion von mir. Warum? – Es war einfach unüberlegt, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wussten Personen aus der ÖVP Bescheid, dass Sie Kontakte zu H.-C. Strache pflegen?

Niko Reith, BA MA: Ob Personen aus der ÖVP Bescheid wussten? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ob Personen von der ÖVP wussten, dass ich in Kontakt zu Herrn Strache war? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Also der damalige Soko-Leiter war in Kenntnis, aber keine Personen von der ÖVP, also ist mir nicht in Erinnerung; oder keine Wahrnehmung dazu, also ich verstehe die Frage auch nicht.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also der Soko-Leiter wusste, dass Sie Kontakte zu Strache pflegen?

Niko Reith, BA MA: Das habe ich ihm eingangs, bevor ich der Soko beigetreten bin, kommuniziert, dass es dieses SMS gab. Warum habe ich das gemacht? – Ich stehe für Offenheit und Transparenz, und das schafft Vertrauen. Ich wollte nicht, dass man dann im Nachhinein irgendwann vielleicht einmal draufkommt, okay, da gibt es eine SMS an Herrn Strache, weil das hätte dann schon Zweifel an meiner Unparteilichkeit oder an meiner Unvoreingenommenheit ausgelöst.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wusste er es schon vorher, vor dem 17. Mai?

Niko Reith, BA MA: Herr Holzer? (Abg. Tomaselli: Mhm!) – Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sonst jemand aus der Soko?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Das waren ja nicht die einzigen SMS, die Sie mit Strache ausgetauscht haben. Was folgte dann noch?

Niko Reith, BA MA: Gut, dass Sie das erwähnen, dass ich das endlich aufklären darf.

Diese folgenden SMS - - Herr Strache wurde von mir und von einem Kollegen im Beisein meines zuständigen Staatsanwaltes, der für die OK zuständig ist, Dr. Bernd Schneider, in den Büroräumlichkeiten der OK vernommen. Das war, glaube ich, der 6.7. oder 7.7.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): OK heißt, bitte?

Niko Reith, BA MA: Organisierte Kriminalität. (Abg. Tomaselli: Mhm!)

Im Zuge dieser Vernehmung hat sich eine überraschende Wende ereignet. Man hat ihm dann Lichtbilder vorgehalten, und er hat einen dieser Täter identifiziert und hat gesagt, dass der vor Kurzem bei ihm in der Anwaltskanzlei gewesen wäre, wo noch andere Rechtsanwälte anwesend waren, und dass er mehr oder weniger Geld verlangt hätte für das restliche Videomaterial, und daraus hat sich dieser Tatbestand der versuchten Erpressung laut Dr. Bernd Schneider ergeben.

Herr Doppler – der mittlerweile allseits bekannte Herr Doppler – hatte diesen Kontakt zu diesem damaligen Beschuldigten gehabt, und es war für uns wichtig und[1] es war in Absprache mit Herrn Dr. Bernd Schneider, dass Herr Doppler so schnell als möglich von uns als Zeuge vernommen wird.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 2:18 Minuten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber wenn man sich die SMS so durchliest, ergibt sich das daraus nicht, wenn ich das so sagen darf. Sie haben am 6.6. – am 6. Juni 2019 – Strache einvernommen – im Übrigen mit Wissen des Soko-Leiters, dass Sie diese Aufmunterungs-SMS geschrieben haben –, und am selben Tag, abends, nimmt Strache per Whatsapp mit Ihnen Kontakt auf: „Ich hätte eine Frage! Mit freundlichen Grüßen“ und schickt Ihnen die von der Redaktion der „SZ“ an Strache erfolgte Kontaktaufnahme vom 15. Mai 2019, und Sie antworten sofort, en minute: „Bin erreichbar...“

Danach fragt Strache bei Ihnen nach: „Herrn Doppler schon verständigt?“

Niko Reith, BA MA: Also da muss ich mich korrigieren, ich habe mich vorhin beim Datum geirrt. Dann war die Vernehmung des Herrn Strache, wie Sie sagen, am 6.6., glaube ich, weil es muss in den Aktenteilen ersichtlich sein. Ich glaube, ich habe vorhin irrtümlich 6.7. gesagt. Also dann war die Vernehmung am 6.6. Verzeihen Sie mir, wenn ich das Datum nicht mehr im Kopf habe.

Jedenfalls hat er, glaube ich, sogar während der Vernehmung diesen Presseartikel oder diese Anfrage geschickt, soweit mir in Erinnerung ist, und es war wichtig, dass wir den Kontakt zu Herrn Doppler bekommen. Er hat dann diese möglicherwei- - Wie gesagt, dieser Chatverlauf ist mir nicht mehr in Erinnerung, aber er hat dann, glaube ich, auch diese Telefonnummer, die Kontaktdaten des Herrn Doppler übermittelt. Für uns war ganz wichtig, im Auftrag des StA, des Herrn Dr. Bernd Schneider, dass wir diesen Zeugen vernehmen. Da stand sogar im Raum, ob wir nicht nach Salzburg fahren, weil er keine Zeit gehabt hatte. Letztlich hat die Vernehmung aber dann in den Büroräumlichkeiten des BKA stattgefunden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl zur Geschäftsbehandlung.

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur anregen, um genaue Auskünfte zu bekommen, dass dieser Chatverlauf der Auskunftsperson vielleicht vorgelegt wird, dann kann er konkreter dazu antworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte legen Sie den Chatverlauf vor, denn ich habe ihn auch nicht. (Abg. Tomaselli: Gern!)

*****

Niko Reith, BA MA: Danke. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Wenn ich dazu Stellung nehmen darf: Genau darum ging es: Herrn Doppler so rasch als möglich zu kontaktieren. Herr Strache hat dann nachgefragt, ob die Kontaktaufnahme schon erfolgte. Wie gesagt, in der Folge war es dann so, dass Herr Doppler in Wien in den Büroräumlichkeiten des BKA vernommen wurde. Das ist Dr. Bernd Schneider übrigens bekannt, die Kontaktaufnahme.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich möchte es auch nur für die Öffentlichkeit noch einmal festhalten – es geht ja noch weiter, nachdem Strache fragt: „Herrn Doppler schon verständigt?“ Sie schreiben: „Hebt nicht ab...bitte meine Tnr“ – Telefonnummer – „ihm übermitteln...Besten Dank.“

Dann: Wann gibt es ein Treffen mit Doppler? – „Hab mit Doppler telef“ – telefoniert – „wir werden uns diese Woche [...] voraussichtlich in Slzbg“ – Salzburg – „treffen. LG“ – liebe Grüße; da sieht man auch schon ein freundschaftliches Verhältnis. „Wann bekommen wir vom Anwalt das Protokoll?“ – „Ab Dienstag! Lg“ – Liebe Grüße, schreibt Strache an Sie zurück. – „Perfekt. Danke. Lg“

Haben Sie diese SMS in Ihrer Funktion als Polizist geschrieben (Auskunftsperson Reith: Natürlich!) oder als Privatperson?

Niko Reith, BA MA: Als Polizist natürlich. Ich habe diesen Punkt, weil ich keine Brillen mithabe - - aber das Protokoll vom Anwalt: Da ging es darum, dass, wie gesagt, der Beschuldigte in der Kanzlei beim Rechtsanwalt des Herrn Strache war, dann waren weitere Rechtsvertreter, Rechtsanwälte, anwesend, und die Herrschaften haben damals ein Gedächtnisprotokoll verfasst, und da ging es darum, ob der Rechtsanwalt von Herrn Strache uns das Protokoll schon übermittelt hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Also wenn das alles zu den Ermittlungen gehört hat: Welche dieser Schritte wurden der Staatsanwaltschaft Wien oder der WKStA mitgeteilt?

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt: Zuständig war für uns, für unsere Ermittlungsgruppe, die Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Bernd Schneider, und der war auch bei der Vernehmung anwesend und im Anschluss auch nach der Vernehmung, und es war für Dr. Bernd Schneider auch klar und bekannt, dass wir den Kontakt zu Herrn Doppler auf schnellste Art und Weise suchen, sodass wir ihn so schnell wie möglich vernehmen können.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Und dass Sie auch mit dem – ich nehme an, Herr Strache hatte damals schon Beschuldigtenstatus (Auskunftsperson Reith: Nein!) oder zumindest Verdächtigen- -?

Niko Reith, BA MA: Nein, nein, nein. Herr Strache war bei uns Opfer. Der war in unserer Gruppe Opfer.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Opfer, ah ja, pardon, das war das falsche - -

Niko Reith, BA MA: Das war die Wirtschaftsgruppe, wo er Beschuldigter war, bei der WKStA.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, stimmt natürlich, vollkommen korrekt.

Aber die Staatsanwaltschaft wusste, dass Sie SMS mit dem Opfer sozusagen in diesem Verfahren und Beschuldigten im Casag-Verfahren, dass wir es korrekt - -

Niko Reith, BA MA: Der Herr Staatsanwalt hat natürlich mitbekommen, dass Herr Strache mich verständigen soll, dass wir untereinander kommunizieren sollen, dass einerseits dieses Gedächtnisprotokoll der Rechtsanwälte beigeschafft wird und dass andererseits ein Termin mit Herrn Doppler vereinbart wird. Das war der kürzeste Weg der Kommunikation, um so schnell als möglich einen Zeugenvernehmungstermin zu ergattern.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie aufmerksam machen: Sie haben noch 25 Sekunden; dass Sie es sich einteilen können.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mich würde schon noch interessieren: Hat die Soko Sie bewusst eingesetzt, sozusagen um das Vertrauen von Strache zu gewinnen?

Niko Reith, BA MA: Nein, das ist völliger Schwachsinn. Ich kenne das nur aus den Medien.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Kennen Sie nur aus den Medien.

Niko Reith, BA MA: Ja, also das bestreite ich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber es wussten ja alle, dass Sie in Kontakt stehen und dann auch nach der Einvernahme mit ihm in Kontakt standen.

Niko Reith, BA MA: Nein, aber wie gesagt, man darf da jetzt Äpfel und Birnen nicht vermischen. Wie gesagt, diese SMS, diese unüberlegte SMS, war bekannt, die Befangenheit ist überprüft worden, es gab keine Befangenheit, und wie gesagt, Herr Strache und Herr Gudenus waren bei mir Opfer in diesem Verfahren mit der StA Wien.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Aber die Soko war auch für das Casag-Verfahren zuständig, wo er Beschuldigtenstatus hatte.

Niko Reith, BA MA: Jaja, aber wir hatten zwei Ermittlungsgruppen. Die eine war die Wirtschaftsgruppe, da war die WKStA zuständig, und für meine Gruppe, wenn Sie so wollen, war die StA Wien, die OK, zuständig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sie haben aber auch im Casag-Verfahren Ermittlungsschritte gesetzt?

Niko Reith, BA MA: Na ja, da waren zahlreiche Beamte im Einsatz, ich denke, wir waren in Summe vielleicht 100 Beamte, und es gab zu diesem damaligen Zeitpunkt einen einzigen Zeugen im Verfahren, das war Herr Rothensteiner, und der Büroleiter hat mich ersucht, dass ich diese Zeugenvernehmung mit einer Kollegin durchführe, und diese elektronischen Geräte – das war, glaube ich, ein Mobiltelefon –, dass wir diese Sicherstellung durchführen.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Möchten Sie Ihre Antwort deshalb nochmals korrigieren? Sie haben - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist aus, aber stellen Sie die Frage noch fertig.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Möchten Sie Ihre Antwort von vorhin nochmals korrigieren, dass Sie nur mit einem Opfer in Kontakt gestanden sind sozusagen, mit Herrn Strache? Sie haben vorhin gesagt, Sie haben in der Soko Tape ausschließlich Ermittlungsschritte aus dem Videobereich gesetzt und nicht aus dem Korruptionsbereich. Jetzt hören wir aber, dass Sie sehr wohl Ermittlungsschritte im Korruptionsbereich gesetzt haben.

Niko Reith, BA MA: Es waren genau zwei Sachen. Das eine war die Unterstützung im Rahmen dieser sogenannten Schredderaffäre, da hat es einen Ressourcenmangel gegeben, einen Personalmangel, und der zweite Berührungspunkt mit der WKStA war, wo das große Einschreiten war, wo circa 100 Beamte im Einsatz waren, da waren mehrere Beschuldigte. Allerdings wurde ich mit einer Kollegin zu einem Zeugen geschickt, zu Herrn Rothensteiner, um dort eine Vernehmung durchzuführen, wo wir die Fragen aus der Sicherstellungsanordnung abgeleitet hatten. Wir haben das Handy sichergestellt, das war, glaube ich, draußen irgendwo in Krems, auf seinem Nebenwohnsitz, wo ein Kollege dann mit dem Mobiltelefon nach Wien gefahren ist, wo das Telefon ausgelesen wurde. Er ist wieder zurückgekommen, man hat ihm das Handy wieder übergeben. Es war eine sehr amikale Situation, Herr Rothensteiner war sehr zugänglich und hat uns alles offenbart und sämtliche E-Mails und dergleichen übermittelt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Reith, ich frage noch nach bei manchen Dingen, die für mich offen blieben. Sie wurden gefragt, was Ihre Expertise sei – Sie meinten Raub, aber die ist hier nicht einschlägig. Sie meinten, Sie hätten sonst noch eine relevante. Welche ist das?

Niko Reith, BA MA: Ich habe nicht gesagt, dass meine Expertise nur Raub ist, sondern ich habe gesagt, wahrscheinlich liegt es an meinen Fachexpertisen, dass ich der Soko zugezogen wurde. Soll ich die jetzt aufzählen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, bitte.

Niko Reith, BA MA: Ich war zum Beispiel als Drogenfahnder tätig, ich habe die Ausbildung zum verdeckten Ermittler, ich habe den Grundlehrgang des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung absolviert, ich bin ziviler Aufklärer der Einsatzgruppe Wega und so weiter und so fort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was davon ist hier relevant gewesen?

Niko Reith, BA MA: Ich nehme an, dass es relevant ist, dass man in vielen Bereichen eine Fachexpertise hat, und erlauben Sie mir zu sagen: Ich bin seit 1993 bei der Polizei, bei der Kriminalpolizei seit 2003, und habe in verschiedensten Abteilungen Dienst gemacht, vom Einbruch wie gesagt auch über die Drogenfahndung, und habe sonstige Zusatzausbildungen, habe Kriminalistik studiert, und ich nehme doch an, dass diese Expertise oder meine Ausbildung vielleicht ausschlaggebend war, dass ich in die Soko aufgenommen wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Diese breiten Themen werden auch andere Polizistinnen und Polizisten abdecken können, die keine SMS an Strache schreiben. Hier geht es nämlich nicht nur um die SMS an sich, sondern auch um den Inhalt, der eine gewisse Loyalität vermuten lässt. Holzer wusste um den Inhalt dieser SMS am Tag, an dem er sich entschied, Sie in die Soko zu nehmen, am ersten Tag, als die Soko gegründet wurde.

Niko Reith, BA MA: War das eine Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich erklären, warum er Sie dennoch nahm?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, ich verstehe Sie ganz schlecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich erklären, warum Holzer Sie nahm, obwohl er von dieser SMS wusste?

Niko Reith, BA MA: Na ja, er hat mich erst dann in die Soko aufgenommen, nachdem diese Befangenheit überprüft wurde: ob es eine Befangenheit gibt oder nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist offensichtlich eine Befangenheit. (Auskunftsperson Reith: Bitte?) – Das ist offensichtlich eine Befangenheit, würden Sie nicht sagen?

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, das können weder die Anklagebehörde noch Sie oder ich feststellen, das obliegt schon der Dienstbehörde, ob ein Beamter befangen ist oder nicht. Ich nehme doch an, dass sämtliche Sachen hier überprüft wurden, ansonsten hätte ich nicht die Mitteilung bekommen, dass ich nicht befangen bin; und aufgrund dessen wurde ich in die Soko aufgenommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Interessant ist, dass das Innenministerium anscheinend seine Meinung geändert hat, denn erst, als die WKStA sich dieser SMS bewusst wurde und entsprechend hinaufberichtete, wurde über die „Krone“ ausgerichtet: „Wir haben herausgefunden, dass einer der Ermittler vor Beginn der Untersuchungen eine SMS an eine Person, die Gegenstand der Untersuchungen ist, geschickt hat“. Und das stimmt ja nicht, Holzer wusste es schon am Tag eins.

Niko Reith, BA MA: Ich weiß nicht, welcher Zeitungsartikel war das? Von der „Kronen Zeitung“?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kommt zu Ihnen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Holzer wusste es ab Tag eins, und es wird insinuiert: Erst als es medial bekannt wurde, war es dann im Innenministerium bekannt.

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt - - Ich brauche mir diesen Artikel gar nicht anschauen. Faktum ist: Am 27. Mai habe ich dem damaligen Abteilungsleiter mitgeteilt, ich würde gerne, weil diese Ermittlungstätigkeit sehr interessant und spannend ist, an der Soko mitwirken, nachdem man mich gefragt hatte, ob ich beitreten möchte, und habe ihm sofort diese SMS kommuniziert. Da müssen Sie ihn fragen, was alles abgeklärt wurde, damit in der Folge festgestellt wurde, dass keine Befangenheit vorliegt. Aber das war am 27. Mai.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stimmt, das sagt mehr über Holzer als über Sie aus.

Über Sie sagt weiter aus - - Und ich muss sagen, ich war noch nie für die ÖVP flyern, das zeugt schon von einer gewissen Loyalität zu einer Partei, wenn man sich engagiert und eine Solidaritätskandidatur abgibt, wie Sie für die ÖVP. Haben Sie Holzer davon erzählt? Hat er das erfahren, bevor Sie zum Schredderfall eingeteilt wurden, oder danach?

Niko Reith, BA MA: Diese Frage wurde, glaube ich, bereits gestellt. Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das vor dem Schredderakt oder nach dem Schredderakt war. Aber lassen Sie mich bitte eines erwähnen, gemäß Art. 7 Abs. 4 der Verfassung – das haben schon damals Herr Jabloner und der Übergangsinnenminister gemeint – darf man niemals eine Befangenheit ableiten, unabhängig davon, ob man politisch tätig war oder nicht. Ich sehe schon den Punkt so, dass ich nicht einmal politisch tätig war; das war eine Assistenzleistung für ein Familienmitglied.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie können hier nicht ausschließen, dass Sie diese meiner Meinung nach - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ausschließen können Sie - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Doch, seine eigenen Wahrnehmungen schon, haben wir uns geeinigt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seine eigenen Wahrnehmungen, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da bin ich, ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich höre so schlecht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie können für sich nicht ausschließen ‑ -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Für mich, habe ich verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - - dass Sie über Ihre ÖVP-Kandidatur, vordem Sie zu Ermittlungen bei ÖVP-nahen Verdächtigen und Beschuldigten eingeteilt wurden, informiert haben, Sokoleiter oder andere?

Niko Reith, BA MA: Wenn Sie mir das Datum verraten, wo ich Herrn Rothensteiner vernommen habe, nachdem er Zeuge im Verfahren war - - Es muss offensichtlich irgendwann einmal davor gewesen sein, sonst wäre ich nicht eingesetzt worden, nur den Zeugen zu befragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also doch.

Niko Reith, BA MA: Ob das jetzt vor der Schredderaffäre war oder nach der Schredderaffäre, ist mir nicht mehr in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und jetzt zu Ihrer Behauptung, es wäre alles mit Staatsanwältin Jilek so großartig abgestimmt gewesen – Dokument 68661, Seite 6, wo die WKStA auf die Behauptung im Sachstandsbericht des Innenministeriums reagiert, es hätte keine Anordnung der Sicherstellung von irgendetwas gegeben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da schreibt die WKStA: „Die Behauptung ist im wesentlichen Punkt unvollständig und damit unrichtig, weil eine Kontaktaufnahme durch die SOKO nach dem (nochmaligen) Auftrag durch OStA Mag. JILEK, das Handy des Beschuldigten MELICHAREK zu überprüfen [...], unterblieben war, sodass zu diesem Zeitpunkt mangels Information über die Ergebnisse dieses Auftrags überhaupt keine Möglichkeit bestand, eine Sicherstellungsanordnung zu erlassen. Der später in einem Polizeibericht erwähnte Hinweis auf ein Laptop des Beschuldigten, das sich in der Parteizentrale der ÖVP befände, blieb am Tag der Vornahme der Ermittlungshandlungen gänzlich unerwähnt. Im Einzelnen wird auf detaillierte [...] Dokumentation [...] verwiesen.“

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen? Wo steht das, auf welcher Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 6. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Die Kontaktaufnahme mit der Staatsanwältin unterblieb also, und deswegen konnte sie von dem Laptop in der Parteizentrale gar nicht wissen. Von Zufriedenheit ist also keine Spur. Was ist Ihre Wahrnehmung?

Niko Reith, BA MA: Darf ich das noch fertiglesen? Sind Sie so nett? – Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Gut, wenn ich dazu Stellung nehmen darf: Also das ist ein Schreiben vom 30. September 2020. Wie aus den Aktenteilen aber ersichtlich ist, ist der WKStA sehr wohl mitgeteilt worden, dass es einen Laptop an der Arbeitsplatzadresse gibt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von Ihnen? Von vor Ort?

Niko Reith, BA MA: Schriftlich? Schriftlich ist das mitgeteilt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Schriftlich vor Ort? Wir reden jetzt über - -

Niko Reith, BA MA: Nein, nicht vor Ort. Nein, nicht vor Ort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na eben. Wir reden von vor Ort. Ich lege Dokument 35657 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wegen Ihrer Behauptung, es wäre alles überschießend gewesen, denn es wäre nur um ein Bagatelldelikt gegangen: Auf Seite 4, in der Mitte, referenzierte die WKStA auf § 295 StGB, also Unterdrückung von Beweismitteln; Stichwort Ibiza. Es ging also um mehr, gerade darum, hier zu ermitteln.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welches Dokument ist das, Frau Abgeordnete? Das ist dieses Tagebuch der Staatsanwältin, oder? Das Tagebuch der Staatsanwältin Jilek, oder? Welche Staatsanwältin ist das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Jilek. Und auf welcher Seite, bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 4, Mitte, § 295, und dann, Seite 5: „Ich frage, ob Arno M[...] auch einer Einschau in sein Handy zugestimmt habe. Herr REITH teilt daraufhin mit, dass sie das Handy bereits zur Verfügung hatten, dass sie es dem Beschuldigten aber wieder zurückgegeben hätten. Ich ersuche den Beamten, dies noch einmal zu überprüfen.“ – Das haben wir schriftlich, was Sie erzählen, nicht!

Niko Reith, BA MA: Das ist genau korrekt, das ist auch meine Wahrnehmung. Und zwar ging es um das Ersuchen von Frau Mag. Jilek, ob wir die freiwillige Nachschau an seinem Handy bekommen, nachdem er während der Vernehmung SMS und Anrufe bekommen hat. Es wäre für uns vielleicht wichtig gewesen, festzustellen, wer ihn zu diesem Zeitpunkt gerade kontaktiert hat. Diese Einsicht hat er aber verwehrt, und das ist auch dokumentiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist leider nicht nachvollziehbar, insbesondere auch das mit dem Laptop nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir verstehen es nicht. Sind Sie so lieb - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist nicht nachvollziehbar, insbesondere auch nicht, den Laptop nicht sicherzustellen. Können Sie uns erzählen, wie das mit Herrn Steiner war, der aus der Parteizentrale rausgeschaut hat und dem Sie Beweismittelunterdrückung unterstellen?

Niko Reith, BA MA: Okay. Also zum einen kenne ich keinen Herrn Steiner von der ÖVP. Zum anderen ist am 18.7.2019 vom Kollegen ST-4 auf Seite 2 des Amtsvermerkes dokumentiert worden, dass der damalige Beschuldigte auch einen Laptop an seiner Arbeitsadresse hat. Das ist auch dokumentiert worden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo ist das? Seite 2 von 4?

Niko Reith, BA MA: Seite 2, vom 18.7.2019 im Amtsvermerk des - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben keine Seite 2. Oder ist das vorher gewesen?

Niko Reith, BA MA: Das ist der Amtsvermerk vom 18.7., wo es um die freiwillige Nachschau in der Lange Gasse und die Erstbefragung des Beschuldigten geht. Das habe nicht ich geschrieben, aber das - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dieses Dokument liegt uns nicht vor. Können Sie uns das zur Verfügung stellen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege es vor, wenn Sie wollen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! Herr Verfahrensanwalt, können wir dieses Dokument haben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich kann es vorlegen. Dokument 64137. – Bitte sehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Niko Reith, BA MA: Korrekt. Ja, das ist der Amtsvermerk von Kollegen ST-4.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 2: Das Einschreiten konnte unter - -

Niko Reith, BA MA: Ja, das steht auf Seite 3 des Amtsvermerkes, oder auf Seite 17 von 56 bei Ihnen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo genau?

Niko Reith, BA MA: Auf Seite 2, der zweite Absatz: „Während der Durchführung der freiwilligen Nachschau gab Hr. MELICHAREK an, dass er auch noch einen Laptop an seiner Arbeitsplatzadresse [...] habe.“

Das ist der WKStA also mit Amtsvermerk vom 18.7. im Zuge der Übermittlung sämtlicher Aktenteile dann mitgeteilt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, eh. Es ist aber völlig unverständlich, warum Sie da nicht eingeschritten sind, sondern davon – Seite 2 – Abstand genommen haben, weil unter anderem Herr Steiner und andere Mitarbeiter der ÖVP gesichtet wurden und deswegen ein „Einschreiten als wenig Erfolg versprechend“ erschienen ist.

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, dieser Amtsvermerk wurde nicht von mir verfasst, der wurde von ST-4 verfasst. Da müssen Sie ihn konkret fragen, was er da jetzt im Detail gemeint hatte. Aber eines ist für mich - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo ist diese Unterlage? Können Sie uns die auch geben?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die habe ich gerade vorgelegt, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 2.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, ich bin nicht aller Unterlagen kundig! Ich muss mich natürlich auch orientieren, damit ich das nachverfolgen kann, und deswegen würden ich und auch der Verfahrensrichter-Stellvertreter gerne wissen, wo das ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 2, Mitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, danke. (Abg. Gerstl: Können Sie noch einmal die Dokumentennummer und die Seite ganz konkret sagen! Wir haben es auch nicht gefunden!) – Das ist die Dokumentennummer 64137, Seite 16 von 55. Das ist also die zweite Seite in diesem Dokument, der dritte Absatz.

Wie ist Ihre Frage, Frau Abgeordnete?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Staatsanwälte im Untersuchungsausschuss haben gemeint, sie haben noch nie so ein Vorgehen erlebt, dass man aufgrund der Unterstellung einer Beweismittelunterdrückung auf anderer Seite einfach nicht ermittelt. Sie schon?

Niko Reith, BA MA: Wenn ich vielleicht anknüpfen darf: Ich habe auch noch nie so eine Vorgangsweise einer StA erlebt, wie die Vorgangsweise der WKStA in der Schredderaffäre, wenngleich ich, wie gesagt, nur zweimal Berührungspunkte mit der WKStA hatte. Das war einmal bei der Schredderaffäre und einmal, als ich den Zeugen Rothensteiner vernommen hatte. Wenn die WKStA aber, wie man im Wienerischen so schön sagt, ein bissl a Gspür gehabt hätte, ein bissl, was Kriminalstrategie betrifft, was Kriminaltaktik betrifft, dann frage ich mich, warum es am nächsten Tag oder wann auch immer keine Anordnung gegeben hat. Denn es wäre dann schon interessant gewesen – Tage später –, eine Anordnung zur Sicherstellung des Laptops, des Handys zu erlassen, damit man nachher nachvollziehen kann: Mit wem hat der Beschuldigte Kontakt aufgenommen? Was für einen Inhalt hat er übermittelt, nachdem die Polizei bei ihm eingeschritten ist?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer ist ST-1?

Niko Reith, BA MA: Nicht ich. Ich war ST-7.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war: Wer ist ST-1?

Niko Reith, BA MA: Ich kann Ihnen nicht mehr sagen, wer das war, das waren, glaube ich, 20 Beamte von der Soko, oder mehr. (Abg. Stögmüller: Sie wissen ganz genau, dass Sie ST-7 waren, aber nicht, wer ST-1 war?) Ich weiß ganz genau, dass ich ST-7 war. Das ist korrekt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist Frau Abgeordnete Krisper und nicht Herr Abgeordneter Stögmüller am Wort. (Abg. Stögmüller: Aber ich darf zwischenrufen!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut, wir werden uns nicht einig werden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Auch kein zwischenrufen!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie hat denn Herr Holzer reagiert, als er von Ihrer ÖVP-Kandidatur erfuhr, wenn Sie schon das Datum oder den Zeitpunkt gar nicht einordnen können?

Niko Reith, BA MA: Wenn ich das wiederholen darf: Ich war 2014 auf 2015 ÖVP-Mitglied - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht meine Frage, Entschuldigung, sondern wie Holzer reagiert hat.

Niko Reith, BA MA: Ich hätte gerade Ihre Frage beantwortet, aber er hat - - Wie hätte er Ihrer Meinung nach reagieren sollen? Ganz normal. Er hat das zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht meine Frage, denn wir sind hier nicht im Bereich der Theorie, sondern: Wie hat er reagiert?

Niko Reith, BA MA: Da habe ich keine Wahrnehmung mehr, wie er konkret reagiert hat, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aha. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Information: Sie haben noch 39 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay.

Es wurden ja manche Ermittlungsmaßnahmen der Soko jetzt von Gerichten schon für rechtswidrig erklärt, weil sie überschießend waren: Fahndung nach der Nichte, Oligarchennichte, et cetera. Waren Sie bei irgendeiner der Entscheidungen, welche Ermittlungsschritte zu tätigen sind, beteiligt?

Niko Reith, BA MA: Zum Ersten: Entscheiden, welche Ermittlungsschritte angeordnet werden, tut die StA Wien, oder in - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vorschläge, die man an die StA richtet, weil - -

Niko Reith, BA MA: Na ja, Vorschläge. Es hat diese Zusammenarbeit mit der StA Wien – das darf ich vielleicht erwähnen – wirklich friktionsfrei funktioniert. Es wurden immer in bester Abstimmung die Sachverhalte untereinander kommuniziert und die Anordnungen ausgeführt. Ich kann mich nur auf diese Ermittlungsschritte beziehen, die bis zum 6. September 2019 gesetzt wurden. Ich glaube, mich erinnern zu können, dass auch dieses Fahndungsfoto dieser sogenannten Oligarchin den Bereich betrifft, wo ich nicht mehr der Soko angehörte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Schönen Nachmittag, sehr geehrte Auskunftsperson! Sie haben uns ganz zu Beginn erzählt, dass Sie vom 27. Mai bis zum 6. September 2019 Mitglied der Soko waren. Habe ich das richtig verstanden?

Niko Reith, BA MA: Das ist korrekt, bis 6. September 2019, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hing dieses Ausscheiden am 6. September mit einer Maßnahme bezüglich Ihrer Befangenheit zusammen?

Niko Reith, BA MA: Nein. Ich habe am 6. September – ich habe dieses Ansuchen mit – das Innenministerium um Auflösung, Aufhebung meiner Dienstzuteilung ersucht, weil ich damals ein weiteres Studium begonnen hatte und es einfach nicht vereinbar war, berufsbegleitend zu studieren und 16, 18 Stunden am Tag für Ermittlungen in der Soko aufzuwenden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie mir sagen: Seit wann sind Sie Polizeibeamter?

Niko Reith, BA MA: Seit 1993.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wie oft haben Sie schon an Sonderkommissionen teilgenommen?

Niko Reith, BA MA: Das war das erste Mal, dass ich bei einer Sonderkommission tätig war, wenngleich ich schon in der Vergangenheit natürlich immer wieder sehr brisante Amtshandlungen, größere Amtshandlungen geführt hatte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Der Kollege von der Freiheitlichen Partei hat gefragt, war verwundert, dass Mitglieder außerhalb des Bundeskriminalamtes bei einer Sonderkommission sind. Ist das eine Ausnahme oder ist es normal, dass auch von anderen Dienststellen von Sonderkommissionen Personal abgeworben wird?

Niko Reith, BA MA: Was üblich ist oder nicht, kann ich jetzt nicht wirklich beurteilen und die entsprechende Antwort darauf geben, aber die Mitglieder, die in der Soko tätig waren, waren aus verschiedensten Organisationsbereichen und aus verschiedensten LPDs und auch vom BKA natürlich.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben gesagt, dass Sie Herrn Strache bei einer karitativen Veranstaltung in der Rossauer Kaserne kennengelernt haben. Da will ich jetzt nachfragen. Sie haben gesagt, das war eine Veranstaltung, die von der FSG veranstaltet wurde. Habe ich das richtig gehört?

Niko Reith, BA MA: Das kann man nicht so sagen. Jedenfalls war ich damals Mitveranstalter und Initiator mit einem Personalvertreter der FSG. Letztlich ist das LKA Wien Veranstalter gewesen, aber wir waren diejenigen, die das – unter Anführungszeichen – „aufgezogen“ haben und auch das Equipment zur Verfügung gestellt haben und so weiter.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was heißt FSG?

Niko Reith, BA MA: Fraktion soziale Gewerkschaft.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Fraktion Sozialdemokratischer - -

Niko Reith, BA MA: Sozialdemokratischer – Entschuldigung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Das war also eine Parteiveranstaltung?

Niko Reith, BA MA: Nein, überhaupt - - Das wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen, dass es eine Parteiveranstaltung war, sondern es war damals ein Personalvertreter, der bei der FSG tätig war, ich glaube, sogar Dienststellenausschussvorsitzender war. Das ist natürlich eine partei- -, also unpolitische Veranstaltung gewesen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und dorthin wurde Herr Strache eingeladen. Welche anderen Politiker noch?

Niko Reith, BA MA: Es hat aktiv von uns keine persönlichen Einladungen gegeben, sondern das hat sich herumgesprochen. Politiker waren ebenfalls anwesend.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wenn es eine karitative Organisation war: Wurde da von Politikern gespendet?

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): So auch von Herrn Strache?

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben alle bei dieser Veranstaltung die Nummer von Herrn Strache gehabt?

Niko Reith, BA MA: Das weiß ich nicht, wer aller die Nummer von Herrn Strache gehabt hat. Faktum ist, dass ich als Mitveranstalter nicht nur irgendwann einmal von Herrn Strache die Telefonnummer bekommen habe, sondern auch von anderen Politikerinnen und Politikern, die man halt lose auf einer Benefizveranstaltung kennenlernt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Was haben Sie mit so einer Veranstaltung finanziert?

Niko Reith, BA MA: Na ja, der Erlös der Veranstaltung ist Kolleginnen und Kollegen zugutegekommen, die entweder schwer krank waren, die ihren Dienst nicht mehr verrichten konnten, die irgendwie in Not geraten waren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also für Polizeikollegen, die aus den verschiedensten Gründen in Schwierigkeiten gekommen sind.

Niko Reith, BA MA: Korrekt, aus verschiedensten Gründen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Es ist zuvor bei der Sache Schreddern und Staatsanwältin Jilek die Frage aufgekommen, wie sehr Sie mit der Staatsanwaltschaft akkordiert waren. Können Sie uns vielleicht einmal sagen, welche Rolle die Kriminalpolizei in den Ermittlungen spielt? Wie kann die Kriminalpolizei generell tätig werden? Wer ist da derjenige, der die Entscheidungen trifft? Wer gibt die Aufträge? Wie viel können Sie als Polizei alleine machen? Was können Sie nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft machen? Vielleicht können Sie das einmal darlegen.

Niko Reith, BA MA: Gut, das sind jetzt doch einige Punkte, aber wenn ich zu dem Thema Schredderaffäre zurückkomme: Es war die mündliche Anordnung, einmal den Anfangsverdacht abzuklären, um zu sehen, was für ein Sachverhalt besteht, um welches Delikt es möglicherweise geht. Und sämtliche Umstände und Tatsachen, die man im Rahmen der Abklärung eines Anfangsverdachtes abklärt, waren in weiterer Folge zu dokumentieren. Da darf ich vielleicht auch auf die StPO verweisen, dass die StA dann in der Folge sämtliche Berichte der Kriminalpolizei zu prüfen und dann erforderlichenfalls Anordnungen zu treffen hat. Das steht zum Beispiel in § 101 Abs. 4 der Strafprozessordnung: „Soweit dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich ist, kann sie jederzeit weitere Ermittlungen und die Ausübung von Zwang durch die“ – Kripo – „anordnen.“

Das heißt, es war wichtig, den Anfangsverdacht abzuklären, alles zu dokumentieren und auf weitere Anordnungen zu warten. Das Ganze war in der Folge natürlich ziemlich komplex.

Ich habe auch die WKStA um weitere Ermittlungsschritte ersucht, darum, weitere Anordnungen zu erlassen, nachweislich. Das Einzige, was wir in der Soko bekommen haben, war dann ein Fragenprogramm, das wir im Rahmen der Amtshilfe dem Bundeskanzleramt übermittelt haben. Das waren, glaube ich, 21 Fragen. Es hat dann circa zehn oder 14 Tage gedauert, bis diese Fragen beantwortet wurden. Dann ist diese Fragebeantwortung an die WKStA mit dem Ersuchen zurückgesendet worden: Bitte um Bekanntgabe: Welche Personen nehmen welche Rolle in dem Verfahren ein, und wie ist weiter vorzugehen?, mit dem Ersuchen um Übermittlung weiterer Anordnungen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wurden diese Anordnungen dann gesetzt, gegeben?

Niko Reith, BA MA: Also bis zu meinem freiwilligen Ausscheiden aus der Soko hat es diesbezüglich keine weiteren Anordnungen gegeben. Es war nur dann Ende September, Ende August 2019 offensichtlich. Nachdem sich Herr Adamovic in die Ermittlungen eingeschaltet hatte oder übernommen hatte oder wie auch immer, habe ich einen Anruf der WKStA bekommen, dass ich eine Anordnung abzuholen hätte. Als ich auf dem Weg zur WKStA war, gab es einen abermaligen Rückruf. Da wurde mir mitgeteilt: Diese Anordnung war keine Anordnung, es ist gegenstandslos, es wäre nur ein Erhebungsersuchen gewesen.

Es könnte durchaus sein, dass es diese Anordnung zur Sicherstellung vom Laptop und vom Handy war. Ich habe aber erst später aus den Medien erfahren, dass es diese Anordnung gegeben hat, mit Ende August.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das wäre somit ungefähr einen Monat später gewesen, als Sie dort waren, so ungefähr?

Niko Reith, BA MA: Ja, wie gesagt: Ich bin am 6. September freiwillig ausgetreten, und diese Anordnung, die die Soko nicht erhalten hat, wann die jetzt genau war, welches Datum, an welchem Tag diese Anordnung ausgestellt wurde, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hat Ihnen Frau Oberstaatsanwältin Jilek, als Sie die Ermittlungen für sie gemacht haben, ob es einen Anfangsverdacht in der Schredderaffäre gibt, mitgeteilt, dass sie im Zuge des Ibizaverfahrens untersucht?

Niko Reith, BA MA: Na ja, wir haben diese Anordnung - - Die andere Gruppe hat diese mündliche Anordnung bekommen. Wir haben uns in der Sekunde schon auch gedacht: Okay, wo gibt es hier einen Konnex? Was gibt es für einen Zusammenhang zum Ibizavideo?, weil Herr Schmedler, der Herr Geschäftsführer, dann selber in der Vernehmung auch ausgesagt hat, er hat bei Frau Mag. Jilek Anzeige wegen Betrug erstattet. Es hat sich letztlich anfänglich auch als Betrug herausgestellt, also abgesehen von dieser Sachbeschädigung oder Datenbeschädigung; das sind Bagatelldelikte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Also das heißt, Sie hatten keine gesicherte Datenlage, ob es sich da um Ermittlungen im Rahmen des Ibizavideos gehandelt hat oder ob es sich nur um einen einfachen Betrug gehandelt hat.

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, für uns war der Konnex zum Ibizavideo nicht ersichtlich, als wir diese mündliche Anordnung bekommen haben, aber Anordnungen sind Anordnungen. Die sind zu befolgen, und es war ja außer Zweifel, dass wir diese Anordnung befolgen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hat Ihnen der Chef von Reisswolf, den Sie einvernommen haben, mitgeteilt, warum er Frau Jilek angerufen hat?

Niko Reith, BA MA: Das war auch ein besonders merkwürdiger Punkt. Danke, dass Sie das ansprechen.

Ich vermute – aber das sind reine Vermutungen –, ob Herr Schmedler vielleicht nicht auch irgendwo politisch tätig ist. Es waren ganz eigenartige Verknüpfungen, Umstände. Zum einen, wie gesagt: Herr Klenk vom „Falter“ hat, bevor wir Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt hatten, bereits das Bundeskanzleramt per E-Mail mit der Frage verständigt - - (Abg. Stögmüller: Das war ja danach!) – Nein. (Abg. Stögmüller: ... das E-Mail!) Na ich zeige Ihnen das E-Mail, gerne. Nein, das war davor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie die Akten vorlegen, Herr Reith?

Niko Reith, BA MA: Ja, eine Sekunde. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ja, ich habe dieses E-Mail gefunden. Das war am 17. Juli, 12.48 Uhr, wo - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Uns liegt das nicht vor, bitte. Kopieren, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also am 17. Juli, 12.48 Uhr, hat Herr Klenk das Bundeskanzleramt zu diesem Sachverhalt befragt. Wann wurden Sie über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt?

Niko Reith, BA MA: Also „befragt“ ist vielleicht der falsche - - Jedenfalls hat er um diese Uhrzeit ein E-Mail an Dr. Grad Andreas verfasst. Diesen Teil habe ich vorgelegt.

Wir wurden am 17.7. um 13.52 Uhr von Frau Mag. Jilek von dem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, dass wir diesen Anfangsverdacht abzuklären haben, und haben am nächsten Tag, am 18.7., dann diesen Anfangsverdacht auch abgeklärt. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung, Abgeordneter Stögmüller.

Ich habe die Unterlage aber noch immer nicht. Ich würde bitten, dass wir zumindest auf die kopierte Unterlage warten.

Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nur zur Klarstellung: Herr Reith meint, dass die Soko nach der Information ans BKA informiert worden ist, aber nicht Frau Jilek. Ich möchte das klargestellt haben, dass Frau Jilek vor der Information von Herrn Klenk – diese Unterlagen befinden sich bei uns im Untersuchungsausschuss in den Akten –, dass das BKA nach der Information an Frau Jilek informiert oder gefragt worden ist. Das ist ein Unterschied.

Wann das BAK informiert worden ist, das ist nicht mein Kenntnisstand, das ist auch nicht relevant, sondern relevant ist, wann die Frau Staatsanwältin darüber informiert worden ist, und die Frau Staatsanwältin wurde vor der Anfrage von Herrn Klenk informiert. (Abg. Gerstl hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das ist jetzt nur eine interessante Feststellung von Herrn Kollegen Stögmüller. Das heißt, zuerst wusste es Frau Jilek, danach wusste es Herr Klenk, dann wurde das BKA informiert, das Bundeskanzleramt informiert, und danach erst das Bundeskriminalamt. Habe ich das jetzt richtig festgehalten, was Kollege Stögmüller gesagt hat?

*****

Niko Reith, BA MA: Also ich kann nur sagen, dass Herr Klenk vor uns vom Sachverhalt Bescheid wusste. Wir haben erst kurze Zeit später vom Sachverhalt von Frau Mag. Jilek erfahren. Herr Klenk hat das davor gewusst, von wem auch immer.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie sich gefragt, von wem er das wissen konnte?

Niko Reith, BA MA: Na ja, da gibt es verschiedenste Möglichkeiten, aber es war in dem Moment nicht unsere Aufgabe, dem nachzugehen, woher Herr Klenk das weiß. Es gab immer wieder Querschüsse aus den Medien, wo anzunehmen war, dass Medienvertreter Aktenteile erhalten haben. Ich weiß schon, dass man das nicht ganz unterbinden kann, wenn zum Beispiel Zeugen Akteneinsicht fordern, Kopien vom Akt kriegen. Da gibt es verschiedenste Möglichkeiten, verschiedenste Hypothesen, wie Medienvertreter zu Aktenteilen kommen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben zuvor gesagt, aus kriminaltaktischer Sicht war das für Sie sehr ungünstig, dass Herr Klenk offenbar vorher das Bundeskanzleramt informiert hat, weil Sie damit auch davon ausgehen, dass Herr Melicharek schon dadurch gewarnt war.

Niko Reith, BA MA: Absolut richtig. Also wenn ein Medienvertreter einen späteren Beschuldigten informiert, anruft, um ein dringendes Treffen ersucht und erst später die Kriminalpolizei herantreten kann, dann ist er ja gewarnt, ja, und jeder normale Mensch würde in dem Moment bereits Beweismittel vernichten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also Sie hätten vielleicht mehr gefunden, wenn es kein E-Mail des Herrn Klenk an das Bundeskanzleramt gegeben hätte?

Niko Reith, BA MA: Möglicherweise. (Unruhe im Saal.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Zur Befragung vom Chef von Reisswolf: Hat der Chef von Reisswolf etwas über Herrn Klenk zu Ihnen gesagt, oder haben Sie ihn vielleicht auch dazu befragt?

Niko Reith, BA MA: Soweit mir in Erinnerung ist, ist er im Rahmen der Zeugenvernehmungen dazu befragt worden. Es waren dann schon Medienvertreter offensichtlich irgendwie in Kenntnis davon, dass es hier die sogenannte Schredderaffäre gibt. Für uns waren dann auch dieser mediale Auftritt des Herrn Schmedler beim „Falter“ und dieses lange und großartig geführte Interview ein bisschen ungewöhnlich, und auch diese Anrufe des Herrn Klenk während der Beschuldigtenvernehmung waren für die weiteren Ermittlungen nicht zweckdienlich oder fördernd.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Damit komme ich nochmals zu Ihrer Befangenheit. Ich darf das Dokument mit der Nummer 288 vorlegen. Das ist ein Informationsbericht der WKStA an die OStA. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Die WKStA hat da einen Vorhabensbericht erstellt und auf eine massive Befangenheit von Ihnen hingewiesen. Waren Sie in Kenntnis davon, dass die WKStA einen solchen Bericht über Sie erstellt hat? Wurden Sie von der WKStA dazu kontaktiert oder dazu befragt?

Niko Reith, BA MA: Nein, davon war ich nicht in Kenntnis, dazu wurde ich nicht befragt. Mir ist das nur bekannt geworden, nachdem Herr Holzer hier im Untersuchungsausschuss ausgesagt hatte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Sie haben erst, als Herr Holzer im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, davon erfahren, dass die WKStA einen Vorhabensbericht über Ihre Befangenheit gemacht hat?

Niko Reith, BA MA: Ich wusste nicht, dass es ein Vorhabensbericht ist, sondern ich wusste, dass die WKStA sowie die Leiterin der WKStA bei Ihnen ausgesagt hatte, sie hatte befürchtet, dass die Ermittlungen kontaminiert wären oder würden.

In diesem Zusammenhang, wie gesagt, darf ich noch einmal auf diesen Art. 7 Abs. 4 der Bundesverfassung verweisen und auch auf die Aussagen des damaligen Justizministers und Innenministers, dass daraus niemals eine Befangenheit abgeleitet werden kann.

Was für mich ein bisschen eigenartig war oder ist, ist, dass das Vertrauen zwischen WKStA und BMI offensichtlich ein wenig brüchig war. Im Wesentlichen bedarf es einer gewissen Vertrautheitsbasis, um effektive Ermittlungen durchführen zu können.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich Ihnen das Dokument mit der Nummer 760 vorlegen. Das ist die Weisung des Herrn Expertenjustizministers Dr. Jabloner über Ihre Befangenheit. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da gab es also am 19. August eine Besprechung im Justizministerium, bei der die WKStA Informationen „betreffend die allfällige Befangenheit von Mitgliedern der SOKO ‚Tape‘“ vorgelegt hat. Es ging da auch um Ihre Person, und dabei wurde vom Herrn Bundesminister festgehalten, dass es „keine objektiven Gründe“ gebe, „eine Befangenheit von Mitgliedern und Leitung der SOKO ‚Tape‘ anzunehmen; der bloße Umstand einer Mitgliedschaft in einer politischen Partei vermag im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 B-VG keinen Anschein der Befangenheit zu begründen“.

Haben Sie davon erfahren, dass der Justizminister da persönlich über Ihre Befangenheit entschieden hat?

Niko Reith, BA MA: Ich habe das sehr genau in den Medien verfolgt, ja. War mir aus den Medien bekannt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nur aus den Medien?

Niko Reith, BA MA: Aus den Medien, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Der Vorhabensbericht, den ich Ihnen vorgelegt habe, stammt vom 4. September 2019. Also nach der Entscheidung des Justizministers – das ist diese Ordnungsnummer 288 –, nach der Entscheidung des Justizministers hat die WKStA nochmals einen Befangenheitsverdacht Ihnen gegenüber zum Ausdruck gebracht und an ihre Oberbehörde weitergeleitet und dabei unter anderem auch aus Ihrer Verwandtschaft Unterlagen von einem Heurigenlokal und Grundbuchauszüge, in denen Ihr Name nicht vorkommt, und eben diese berühmte Kandidatenliste von der Gemeinderatswahl 2015 sowie ein Foto von Ihnen vorgelegt. Haben Sie davon Kenntnis erlangt? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Niko Reith, BA MA: Ich habe davon Kenntnis erlangt, Teile davon erfahren, als der jetzige BKA-Direktor vor Ihnen ausgesagt hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 10 Sekunden.

Niko Reith, BA MA: Wenn ich dazu vielleicht anmerken darf: Ich finde es schwerstens bedenklich, ja, dass Familienmitglieder von mir - -, dass Firmenbuchanfragen gestellt werden, dass man hier im Hintergrund recherchiert, ohne dass es von mir irgendwelche dienstlichen Verfehlungen, strafrechtlichen Verfehlungen, was auch immer gegeben hat. Das finde ich schon sehr bedenklich, meine Familienmitglieder hier zu überprüfen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Mhm. Ich habe es deswegen gefragt, weil Sie vorher gesagt haben, am 6.9. sind Sie ausgeschieden. Das könnte im zeitlichen Zusammenhang stehen, das war am 4.9., aber Sie haben gesagt, Sie haben keine Kenntnis davon gehabt.

Niko Reith, BA MA: Ich habe keine Kenntnis davon gehabt. Ich habe nur auszugsweise in diesem Kommuniqué der Aussage des Herrn BKA-Direktors gelesen, dass da offensichtlich, ja, im Hintergrund Sachen passiert sind, die sehr bedenklich sind.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Herr Reith! Das heißt, Herr Holzer hat nicht mit Ihnen darüber gesprochen? Er hat ja offensichtlich Kenntnis davon gehabt, wenn wir gleich bei diesem Thema bleiben.

Niko Reith, BA MA: Wovon hatte er Kenntnis? Entschuldigung!

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Von dem Themenkomplex, den gerade Herr Kollege Gerstl angesprochen hat: Ihre Befangenheit.

Niko Reith, BA MA: Na ja. Dass er davon Kenntnis hatte, liegt ja auf der Hand, dass das Thema Befangenheit bei der WKStA ein Thema war, das wie eine Zitrone ausgequetscht wurde.

Ich verstehe auch nicht, warum sich die WKStA damit nicht zufriedengeben konnte, dass das BMI gesagt hat, es gibt keine Befangenheit. Es kann nur die Dienstbehörde feststellen, ob es eine Befangenheit gibt oder nicht, und nicht die Anklagebehörde.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das war nicht meine Frage. Herr Holzer hat nicht mit Ihnen kommuniziert und hat Ihnen das nicht weitergegeben?

Niko Reith, BA MA: Über die Befangenheitsthematik?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja.

Niko Reith, BA MA: Ob er mir das weitergegeben hat? – Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na ja, Sie haben gesagt, Sie haben aus dem Kommuniqué des Untersuchungsausschusses darüber erfahren, dass Holzer das gewusst hat. Er dürfte aber nicht mit Ihnen darüber gesprochen haben, obwohl er in Kenntnis war.

Niko Reith, BA MA: Das war vielleicht falsch kommuniziert – das Thema Befangenheit, natürlich, das ist ja fast jeden zweiten Tag in den Medien aufgepoppt, ja –, also dass das natürlich auch bei uns Thema war und dass natürlich auch von der Leitung her ein Kopfschütteln war, warum sich die WKStA nicht damit zufriedengibt, wenn die Dienstbehörde sagt, es gibt keine Befangenheit.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir haben vorhin auch schon über Ihre ÖVP-Mitgliedschaft und die Kandidatur und auch die Löschung im Internet gesprochen. Wieso genau zu diesem Zeitpunkt, Mitte August? Da waren Sie ja schon eine Zeit lang Mitglied der Soko.

Niko Reith, BA MA: Das kann ich Ihnen ganz genau erklären, und zwar ist das ja medial immer wieder aufgepoppt: ÖVP-nahe. Es gab diese anonyme Anzeige, von wem auch immer, an die WKStA, dass die Soko Tape und die Leitung der Soko Tape befangen wären und sehr ÖVP-nahe wären. Irgendwann habe ich mich selber gegoogelt und habe feststellen müssen, dass von dieser Maria Enzersdorfer „Rundschau“ offensichtlich die Kandidatenliste im Internet schwirrt. Das war mir bis dorthin nicht bewusst und war für mich auch nicht von Relevanz.

Nachdem das aufgepoppt ist – und Sie müssen sich schon vorstellen, dass ich Ermittler im Bereich der Spitzenkriminalität bin, dass es schon auch um meine Sicherheit geht, um die Sicherheit meiner Familie, und dass es im Zuge dessen doch legitim ist, dass man sich selber googelt – und wenn man auf so was draufkommt, ja - -

Ich habe dann die nächsten Schritte veranlasst. Ich habe Google mit dem Ersuchen um Löschung kontaktiert. Google hat das nicht gelöscht. Der nächste Schritt war, dass ich die Gemeinde ersucht habe, das aus dem Internet zu nehmen. Das ist aber auch nur teilweise gelungen. Man hat den Namen durch N.N. ersetzt, was auch immer N.N. heißt, aber man hat es bis heute nicht geschafft, dass man diese Maria Enzersdorfer „Rundschau“ aus dem Internet entfernt, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das für Ihre Ermittlungen relevant ist. Sie haben ja auch davon gesprochen, dass Sie die Ausbildung zum verdeckten Ermittler gemacht haben und so weiter. Vorher, vor Mitte August 2019, haben Sie nicht daran gedacht, sich zu googeln und das zu löschen?

Niko Reith, BA MA: Es war mir immer ein Anliegen, dass ich im Internet nicht aufscheine. Ich habe damals logischerweise die Zustimmung gegeben, dass diese Kandidatenliste in der Maria Enzersdorfer „Rundschau“ mittels Postwurf verteilt wird. Mir war aber damals nicht bewusst, dass diese „Rundschau“ als PDF im Internet aufscheint.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben sich auch zuvor nicht gegoogelt?

Niko Reith, BA MA: Fallweise hat man das getan, nur war das ganz hinten irgendwo. Das war damals nicht auf der ersten Eintragsseite oder auf der zweiten zu finden, nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Erst das mediale Aufpoppen Ihrer möglichen Befangenheit hat Sie dazu bewogen, mehrere Seiten zu googeln?

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist eine mögliche Parteimitgliedschaft oder auch die Kandidatur für eine Partei in der Ausbildung zum verdeckten Ermittler Thema gewesen, dass man da vielleicht eine gründlichere Recherche vornehmen muss?

Niko Reith, BA MA: Nein, definitiv nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Nicht angesprochen. Okay.

Haben Sie zum Zeitpunkt, zu dem Sie dann die Löschung beantragt haben, mit anderen Personen darüber gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Na ja, das war ständig Thematik, ja. Das war ständig Thematik, weil es einfach - - Die Soko war oder ist aus zahlreichen Experten zusammengesetzt, und sie haben eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und haben auch das Zustandebringen des Videos geschafft. Und man hat sich immer wieder nur gefragt: Warum wird auf die Soko so geschossen? Warum nimmt man Sachen nicht zur Kenntnis, Entscheidungen des BMI nicht zur Kenntnis? Warum gibt es immer diese Querschüsse, insbesondere auch derart der Medien?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie konkret über Ihre Löschung mit jemandem gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Ja, das war Thema innerhalb der Soko, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mit wem haben Sie darüber gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Mit verschiedensten, das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen, mit wem.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Zum Beispiel?

Niko Reith, BA MA: Das kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Hat Ihnen jemand zur Löschung geraten?

Niko Reith, BA MA: Nein, um Gottes willen! Da geht es um meine Sicherheit, nicht um die Sicherheit anderer Personen. Man hätte mittlerweile dann auch schon in der Berichterstattung meine Wohnadresse reinschreiben können, ja. Das war ja - - Der Name wurde ausgeschrieben, es waren Berichterstattungen, die mit der Wahrheit nichts zu tun hatten, und so weiter und so fort, ja.

Und ich habe letztes Jahr auch ein Medium geklagt, und im Jänner wurde das rechtskräftig auf Unterlassung - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben schon gesagt, die Soko ist sehr oft medial angeschossen worden, wie Sie das sagen. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob diese mögliche Parteimitgliedschaft und diese Onlinehomepage dazu beigetragen haben?

Niko Reith, BA MA: Ob das dazu beigetragen hat oder nicht, das kann ich jetzt nicht beurteilen, aber Faktum ist, dass offensichtlich das Vertrauen zwischen WKStA und BMI nicht in dieser Form gegeben war, wie es zwischen StA Wien und dem BMI vorliegt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Mag.a Jilek ist ja diese anonyme Anzeige zugegangen. Sie haben ja soeben gesagt, dass in der Soko die Befangenheit sehr oft Thema war. Frau Mag.a Jilek hat dann an die Soko-Leitung das Ansuchen gestellt, Befangenheit zu überprüfen, wenn sie - - Ist das überprüft worden? Wissen Sie das?

Niko Reith, BA MA: Nicht die Befangenheit war Thema, sondern die Thematik, dass man darüber diskutiert, dass das insbesondere von den Medien aufgepusht wurde, dass es da eine Befangenheit gibt. Das war Thema. In der Soko war klar, dass es keine Befangenheit gibt. Ich habe immer objektiv, immer unvoreingenommen meine Ermittlungen geführt, nicht nur in der Soko, sondern auch davor und danach im LKA Wien.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist Ihnen bewusst, dass Herr Holzer diesem Ansuchen der WKStA der möglichen Befangenheitsprüfung nicht nachgekommen ist?

Niko Reith, BA MA: Dass es diese anonyme Anzeige gegeben hat, von wem auch immer, das ist uns kommuniziert worden, und es gab daraufhin eigentlich dann nur ein Kopfschütteln innerhalb der Soko, weil ich weiß nicht, ob das relevant ist, ob Soko-Mitglieder bei der Gewerkschaft, ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind, ob sie Mitglied sind bei der FSG, FCG, bei der AUF oder wo auch immer. Was tut das zur Sache?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na ja, es ist schon relevant für anhängige Verfahren und et cetera.

Niko Reith, BA MA: Also dann darf ich Ihnen sagen, dann täte es in Österreich keine Ermittler mehr geben, denn jeder nimmt vom Wahlrecht Gebrauch, macht sein X-erl oder ist vielleicht irgendwo Bürgermeister oder Gemeinderat oder Personalvertreter, dann könnte die Polizei zusperren.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie mit Frau Jilek über die Brisanz des anhängigen Verfahrens gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Sie meinen die Schredderaffäre?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja.

Niko Reith, BA MA: Ja, dass die natürlich eine gewisse Brisanz in sich hat, war ja von Anfang an klar.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dass es um einen sensiblen Bereich geht?

Niko Reith, BA MA: Das war von Anfang klar, dass das sehr brisant ist, nur, wie gesagt, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Wichtig war für uns, den Sachverhalt zu klären: Was für ein Tatbestand liegt vor? Wie gehen wir weiter vor? Es war wichtig, alles zu dokumentieren und auf weitere Schritte, Anordnung der StA zu warten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir reden hier, glaube ich, schon beide über den durchaus größten Skandal in der Zweiten Republik.

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, ich habe die Frage nicht verstanden.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): War mehr eine Aussage.

Sie haben das Dokument mit der Aktenzahl 35657 schon vor sich liegen?

Niko Reith, BA MA (in den Unterlagen blätternd): Eine Sekunde bitte. – 35657, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Seite 3, in der Mitte, steht, dass Sie, der Beamte – ich schätze einmal, da sind Sie gemeint – ein schnelles Handeln für notwendig erachte. Ist das korrekt – in Bezug auf Herrn Melicharek und die Schredderaffäre?

Niko Reith, BA MA: Eine Sekunde, bitte. Auf Seite 3, sagten Sie?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, Frau Abgeordnete! Die Seite 3 kleingedruckt, oder ist das in Ihrer Reihenfolge Seite 3?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das Kleingedruckte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Kleingedruckte, also die erste Seite. Welcher Absatz bitte jetzt?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Mittig auf der Seite.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Mittig.

Niko Reith, BA MA: Ich habe es schon gefunden und schon gelesen. Genau das ist der Punkt! Das ist der Punkt, dass die Medien bereits davon Kenntnis hatten und wir den Anfangsverdacht schnell aufklären mussten, um eventuell vielleicht noch an der Wohnadresse Festplatten zu finden zum Beispiel.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wieso haben Sie dann nicht urgiert, dass ein Handy oder ein Laptop mitgenommen werden kann, sichergestellt werden kann?

Niko Reith, BA MA: Der Sachverhalt ist auch mündlich der WKStA, Frau Mag. Jilek, mitgeteilt worden. Da muss ich eines dazusagen, dass die Zusammenarbeit ausgezeichnet war und sie sich dann auch im Nachhinein für das umsichtige Einschreiten bei mir bedankt hat. Also ab einem gewissen Zeitpunkt war dann irgendwie Stillstand, was die Schredderaffäre betrifft. Es kamen keine Anordnungen, außer dieses Fragenprogramm des Bundeskanzleramtes. Aber der Sachverhalt wurde mitgeteilt, und die WKStA hätte jederzeit mündlich oder schriftlich eine Anordnung erteilen können.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie urgiert, dass es eine Anordnung braucht?

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, dass man nicht urgieren muss. Ich glaube, dass man den Sachverhalt kommunizieren muss, ja, und die WKStA - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja oder nein?

Niko Reith, BA MA: Das obliegt ja nicht der Kriminalpolizei, dass wir urgieren, und auch nicht die rechtliche Feststellung. Die macht ja die Anklagebehörde und nicht wir, ja. Und wir haben den Auftrag, wir haben den Auftrag - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das ist mir schon klar - - Entschuldigung! (Die Rednerin hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Warten Sie! Lassen Sie - -

Niko Reith, BA MA: Wir haben diesen Auftrag, diese mündliche Anordnung - ‑

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Zur Geschäftsbehandlung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Warten Sie! Lassen Sie ihn zuerst ausreden, und dann kommen Sie wieder dran. – Bitte.

Niko Reith, BA MA: Wir haben diesen mündlichen Auftrag zur Aufklärung des Anfangsverdachts sehr umfangreich und ausführlich dokumentiert und sämtliche Schritte, die innerhalb weniger Stunden zu vollziehen waren, auch getätigt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete. – Bitte.

*****

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es war eine Ja-oder-Nein-Frage, klar! Ich würde wirklich bitten, die Auskunftsperson darauf hinzuweisen, dass – das ist mir auch schon bei den anderen Kolleginnen und Kollegen aufgefallen – konkret das Gefragte auch beantwortet wird.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, gibt es eine Unkorrektheit?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe das jetzt in dem Sinne nicht festgestellt. Außerdem muss man einer Auskunftsperson auch zubilligen, dass sie ein bissel mehr als Ja und Nein sagt. Das ist manchmal auch hilfreich.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, die nächste Frage.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Darf ich nur fragen, wie viele Seiten Sie von diesem Akt vorliegen haben?

Niko Reith, BA MA: Ganz wenige Seiten. Da geht es um diese AVs, die ich geschrieben habe, beziehungsweise mein Ansuchen um Aufhebung meiner Dienstzuteilung. Das ist nur ein Notizzettel, das sind Gedanken von mir, die da niedergeschrieben wurden; also ganz wenige.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, Frau Abgeordnete Holzleitner hat gefragt, wie viel Sie hier vorliegen haben. Wir haben hier die Seiten 3, 4, 5 von 21 vorliegen. Also nicht Ihre Akten, Herr Reith, sondern die, die hier vorgelegt worden sind. Da gibt es ja noch mehrere, weil es 21 Seiten gibt, und Sie wollen offenbar zu einer anderen Seite eine Frage stellen.

Niko Reith, BA MA: Also das Dokument Nummer 00168661 am Schluss ist ab Seite 29 bis 91, wenn Sie das meinen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, nein, 35657.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau! Wir teilen das ganz aus.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, ja.

Niko Reith, BA MA: Gefunden, ja, ist schon gefunden.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Und dann würde ich Sie bitten, zur Seite 9 zu gehen.

Niko Reith, BA MA: Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 9, der Eintrag vom 23. Juli. Ist das richtig? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es geht dabei um die Medienberichterstattung. Um circa 15.30 Uhr haben Sie mit Frau Jilek telefoniert und waren aber zuvor für Herrn Schmedler nicht erreichbar. Herr Schmedler hat angenommen, dass die Zeitungsartikel, insbesondere der vom „Kurier“ von der ÖVP an die Medien gespielt worden ist. Was ist Ihre Wahrnehmung dazu?

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung, aber erlauben Sie mir kurz den Einwand, dass am 23. - - Ich kann mich an das ganz genau erinnern, dass er zwei-, dreimal bei mir am Mobiltelefon angerufen hatte. Ich weiß auch gar nicht, ob ich an dem Tag jetzt im Dienst war oder nicht. Ich glaube, es war sogar Samstag, wenn ich das recht in Erinnerung habe. Es ist halt auch nicht immer so, wenn man am Mobiltelefon angerufen wird, dass man in der Sekunde abhebt, ja, aber der Rückruf ist erfolgt. Und wie sich das ereignet hat, dass diese Schredderaffäre in den Medien war, oder zu welchem Zeitpunkt die Medien das bereits wussten, das entzieht sich meiner Kenntnis, was sich da im Hintergrund entwickelt hat.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Bezüglich der geschredderten Festplatten: Was ist denn in Ihren Ermittlungen rausgekommen, welche Festplatten das waren?

Niko Reith, BA MA: Also Sie sagen jetzt in meinen Ermittlungen oder in unseren Ermittlungen. Dazu darf ich eines anmerken, dass die WKStA uns dieses Fragenprogramm übermittelt hat, dass dieses im Rahmen der Amtshilfe dem Bundeskanzleramt übermittelt wurde, dass diese Fragen, ich glaube, es waren 21 damals, auch ausführlich beantwortet wurden und dass die WKStA auch meinerseits schriftlich ersucht wurde, weitere Ermittlungsanordnungen zu übermitteln, insbesondere auch welche Personen in diesem Verfahren welche Rolle nach der StPO einnehmen, und um Beistellung von IT-Experten, die allenfalls bei anstehenden Vernehmungen bei uns anwesend sind.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das war eigentlich nicht die Frage. Was haben Sie ermittelt, um welche Festplatten es sich handelt?

Niko Reith, BA MA: Schauen Sie, wir sind keine IT-Experten. Deshalb haben wir die WKStA ersucht, die die Leiterin des Ermittlungsverfahrens in der sogenannten Schredderaffäre ist oder war, um Beistellung von IT-Experten der WKStA, um Bekanntgabe, welche Personen aufgrund dieses komplexen Sachverhalts welche Rolle nach der StPO einnehmen, und dass die WKStA an den Vernehmungen mitwirkt.

Was die WKStA im Hintergrund ohne unsere Kenntnis ermittelt hat, das weiß ich nicht. Also ich - - Es wäre sicher nicht schlecht gewesen, vielleicht unter Umständen einen Sachverständigen zu beauftragen, ein Gutachten einzuholen, was könnten das für Seriennummern sein, welchen Festplatten könnte man diese Nummern zuordnen. Ob die WKStA eine Rufdatenrückerfassung auf den Beschuldigten gemacht hat und so weiter und so fort, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir legen Ihnen das Dokument 35623 vor. – Wie viel Zeit habe ich noch, Herr Vorsitzender?

 Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 2 Minuten Zeit, 2:02 Minuten.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Was sehen Sie da drauf? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Niko Reith, BA MA: Sekunde, darf ich mal ganz kurz schauen. – Ich habe zu dieser Abbildung keine Wahrnehmung. Die sehe ich zum ersten Mal. Aber wenn Sie mich fragen, was ich darauf sehe, ist es offensichtlich von der Firma Reisswolf im Hintergrund ein Schreiben mit Seriennummern von Festplatten offensichtlich, zumindest laut Angaben des damaligen Beschuldigten, und im Vordergrund sind fünf Festplatten unterschiedlichster Marken abgebildet, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Hat Herr Melicharek bei Reisswolf Seriennummern angegeben?

Niko Reith, BA MA: Der hat Seriennummern angeben. Letztlich wollte er, soweit es mir in Erinnerung ist, eine Zertifizierung von diesen geschredderten Festplatten haben. Dort hat er aber dann, glaube ich, diese Seriennummern verweigert oder nicht bekannt gegeben. Also ich darf nur verweisen auf den Amtsvermerk. Ich habe das nicht mehr genauso im Kopf, wie das damals stattgefunden hat, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das ist ein Foto von den geschredderten Festplatten im Übrigen, vom Mobiltelefon von Herrn Melicharek.

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, diese Abbildung nehme ich zum ersten Mal zur Kenntnis, also das kenne ich nicht, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sind das gleiche Festplatten?

Niko Reith, BA MA: Also ich darf festhalten, dass ich kein IT-Experte bin, aber ich kann Ihre Frage nur insofern beantworten, dass, soweit ich Kenntnis über Festplatten habe, das jetzt drei Toshiba-Festplatten und zwei HGST-Festplatten sind, einmal mit 500 Gigabyte. Das andere kann ich nicht entziffern.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das heißt zweimal 500 Gigabyte- und zweimal 320 Gigabyte-Festplatten.

Wir legen Ihnen jetzt das Dokument 70997 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Ruf bei der ÖVP: Könnten Sie bitte die Nummer noch einmal wiederholen, weil die - -?)

70997 – eine Rechnung aus dem Bundeskanzleramt von der Firma Ricoh. Ich glaube, Multifunktionsdrucker stellen die zur Verfügung. (Ruf bei der ÖVP: Sorry, die Nummer gibt es nicht, aber vielleicht kriegen wir es ausgedruckt.)

Also ich habe das Dokument 70997. Es ist klar veraktet und mit Faksimile versehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, das ist korrekt. 70997, eine von zwei Seiten. Das ist beidseitig bedruckt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wenn Sie - - Was ist die dritte Position, die Sie auf dieser Rechnung sehen?

Niko Reith, BA MA: Die dritte Position, ich kann das nicht lesen, das ist so klein gedruckt. Jedenfalls sehe ich das zum ersten Mal. Das ist mir nicht bekannt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Das ist eine Rechnung über sechs ausgebaute Druckerfestplatten, 320 Gigabyte, sechs Stück, von Ricoh.

Niko Reith, BA MA: Auf der Abbildung sehe ich fünf Stück. Meinen Sie die Abbildung – die fünf Stück –, oder die sechs Stück - -

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich bin bei der Rechnung.

Niko Reith, BA MA: Aha.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wenn Sie das jetzt mit dem Bild vergleichen, welche Überschneidungen sehen Sie da?

Niko Reith, BA MA: Also ich kann dazu nichts sagen, ich sehe das zum ersten Mal, aber was mir auffällt, ist, dass fünf Festplatten abgebildet sind und offensichtlich sechs Festplatten oder sechs Positionen auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau, auf dem Bild sind nämlich drei Festplatten mit 320 Gigabyte und die zwei Fünfhunderter, die Ricoh beispielsweise auf einer Rechnung des Bundeskanzleramtes nicht ausweist. Vermutlich sind es Laptopfestplatten, die zwei mit 500 Gigabyte.

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Wie gesagt, das sehe ich zum ersten Mal, und ich bin kein IT-Experte, und, wie gesagt, diese beiden Aktenteile sind mir neu, die kommen jedenfalls nicht im polizeilichen Ermittlungsakt vor.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wie gesagt, das Foto ist vom Mobiltelefon von Herrn Melicharek. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, ich habe dazu keine Wahrnehmung, wo auch immer, wenn das - - Wenn Sie das sagen, das ist aus dem Mobiltelefon des damaligen Beschuldigten, dann wird das schon so sein.

Faktum ist, dass wir keine Anordnung zur Sicherstellung des Mobiltelefons oder des Laptops bekommen haben. Vielleicht wäre das dann noch interessanter gewesen, was man alles so im Mobiltelefon auch anhand von gewissen Kommunikationen nach dem Einschreiten der Polizei findet.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen zu Herrn Holzers Medienkontakten?

Niko Reith, BA MA: Habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dann nehme ich die Restzeit in die nächste Runde mit.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Reith, um die Befangenheit abzuhandeln: Ist es richtig, dass Sie sich auf Art. 7 Abs. 4 der Bundesverfassung beziehen, warum keine Befangenheit vorliegen kann? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Niko Reith, BA MA: Also ich beziehe mich auf die Aussage des BMI, dass keine Befangenheit vorliegt. Ich beziehe mich persönlich nicht auf Art. 7 Abs. 4 B-VG, sondern ich habe nur den damaligen Justizminister und Innenminister zitiert, der gemeint hat, dass gemäß Art. 7 Abs. 4, auch wenn man parteipolitisch tätig gewesen wäre, was auch immer, in diesem Zusammenhang niemals eine Befangenheit abgeleitet werden kann. Das war - - Ich habe das aus den Medien erfahren.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na mir ist schon klar, warum Staatsanwältin Jilek diese Erhebungen haben will, wer Parteimitglied ist. Wenn ich mir jetzt diesen Artikel durchlese – ich zitiere –: „Den öffentlich Bediensteten, einschließlich“ des „Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet“ –, heißt das für mich, und es heißt nichts anderes: Der Umstand, dass Sie Beamter sind, darf Ihnen in der politischen Betätigung kein Nachteil sein. Das hat aber mit einer Befangenheit überhaupt nichts zu tun, da würde ich gern den Herrn Verfahrensrichter selbst fragen: Wie sehen Sie das? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, das ist nicht meine Aufgabe, die Äußerungen des Ministers oder - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich denke schon, wenn dieser Auftrag von der Frau Staatsanwältin an den Leiter der Soko ergeht und der das abschmettert und es klar nachzulesen ist, da geht es um politische Rechte. Die Teilnahme an einer Soko ist kein politisches Recht, das ist unabhängig von einer Befangenheit zu sehen. Befangenheit richtet sich nach dem BDG, also das ist für mich völlig abwegig, was die LPD oder das BKA da vorgebracht hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Folgendes, Herr Abgeordneter Ries: Der Vorsitz wacht über die ordnungsgemäße Fragestellung, und ob die Fragen auch in der Zulässigkeit § 41 sind, aber nicht über die Expertise, was im Rechtsverkehr in irgendeiner Form da ist. Da liegt uns auf der einen Seite das vor, was die Weisung des damaligen Herrn Justizministers betrifft, aber wir können hier keine Wertung der einzelnen Akten vornehmen, wir sind auch bitte kein Gericht. Ich möchte das noch einmal klar festhalten: Wir sind ein Ausschuss, der die politische Verantwortlichkeit darlegt, ganz klar, und daher können Sie den Verfahrensrichter jetzt nicht um eine Expertise in einer richterlichen Erklärung dazu bitten.

Bitte, zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender und auch Herr Verfahrensrichter, man muss schon auch Fragen zulassen, die gestatten, ein Gesamtbild und ein Selbstverständnis einer Auskunftsperson zu einer Sache zu ergründen (die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen – die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson), und dazu kann man auch solche Fragen stellen, weil es ja darum geht, wie er selbst die Rechtslage sieht, um das zu beurteilen, ob man daraus irgendwelche Schlüsse ziehen kann.

Und im Übrigen habe ich nun beobachtet, dass die Vertrauensperson sich permanent an die Auskunftsperson wendet – es sollte eher umgekehrt sein, bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben offenbar vorhin nicht richtig hingehört, Herr Abgeordneter. Es ist bei der Frage von Herrn Abgeordnetem Ries um den Verfahrensrichter gegangen – und zu der habe ich Stellung genommen, dass Sie uns hier nicht um eine rechtliche Auskunft bitten können.

Ob es berechtigt ist, eine Frage an die Auskunftsperson zu stellen, beantwortet der Verfahrensrichter, und dem schließe ich mich in der Regel natürlich auch an.

Was wir auch schon klargestellt haben, was die Auskunftsperson betrifft, ist, dass die Auskunftsperson in erster Linie auf ihre Vertrauensperson zuzugehen und nicht die Vertrauensperson auf sie aktiv zuzugehen hat – aber wir haben zu beurteilen, ob damit letzten Endes eine unbeeinflusste Aussage der Auskunftsperson möglich ist, und ich habe keine Wahrnehmung dazu, dass es ein dementsprechendes Vorgehen gäbe. Ich würde Sie, die Auskunftsperson, bitten, die Vertrauensperson zu kontaktieren – und nicht umgekehrt.

*****

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich bin zu dieser Fragestellung auch schon fertig. Mir lag einfach daran, darzustellen, dass dieser Auffassungsunterschied, ob eine Befangenheit vorliegt, vom Soko-Leiter mit einer falschen Begründung dargebracht wurde.

Nun kommen wir weiter – noch immer bei der freiwilligen Nachschau – zur Sicherstellung des Mobiltelefons. Herr Reith, wir haben vorhin vorgelegt, dass Sie der Staatsanwältin gesagt haben, Melicharek hat dort fotografiert. Das heißt für mich, diese Aufnahmen wären relevant, das heißt Beweismittel.

Nun haben Sie gesagt, richtig, Gefahr im Verzug lag nicht vor, das heißt, aus Eigenem war keine Sicherstellung möglich. Das kann man so sehen, aber wenn Sie doch wussten, dass es Beweismittel ist – das haben ja Sie der Staatsanwältin mitgeteilt, und nicht umgekehrt –, warum haben Sie nicht Ihr Diensttelefon in die Hand genommen, angerufen: Hier ist das Telefon, um das es gehen dürfte, soll ich es sicherstellen, ja, nein?

Niko Reith, BA MA: Schauen Sie, das mit dem Mobiltelefon und mit dem Laptop habe ich, glaube ich, schon mehrmals erklärt. Dieser Umstand, dass es das Mobiltelefon gab, dass es auch den Laptop gab, wurde der StA ja mitgeteilt, die StA hat uns ja sogar ersucht, ob eine freiwillige Einsichtnahme in das Mobiltelefon des damaligen Beschuldigten möglich ist.

Da haben wir auch nachgefragt, ob das möglich ist, dass er uns das Handy aushändigt, dass wir nachschauen dürfen. Das hat er ganz klar verneint, und es ist auch im Amtsvermerk dokumentiert. Er hat uns keine Einsicht in das Handy gewährt. Und wenn man sich vorstellt, dass man innerhalb von wenigen Stunden jetzt einmal sehr viel an Sachverhalt zusammentrommelt, dann muss man das Ganze auch irgendwann einmal zu Papier bringen, weil man der StA ja schriftlich zu berichten hat, und dann entscheidet auch die StA weiter über weitere Ermittlungsschritte.

Ich frage Sie jetzt nur eines: Was hätte das für einen Unterschied gemacht, ob das Handy am gleichen Tag, am nächsten Tag oder eine Woche später sichergestellt wird? – In Wirklichkeit nämlich gar keinen. Auch wenn Sachen gelöscht worden wären, hätte man das ja wiederherstellen können.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Reith, also das können Sie canceln. Wenn einer einen Monat Zeit hat, Daten am Telefon zu verändern, zu löschen, das ganze Telefon zu verlieren, dann können Sie mir nicht sagen, dass es nicht relevant für den Untersuchungsgegenstand, für Ihre Ermittlungen ist, ob das Telefon sofort oder erst einen Monat später sichergestellt wird. – Wollen Sie mir das jetzt sagen?

Niko Reith, BA MA: Nein, ich wollte Ihnen damit sagen, für uns war verwunderlich, warum die WKStA keine Anordnung erteilt hat.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Diese Verwunderung verstehe ich.

Ich lege einen Amtsvermerk vor, gefertigt von ST-7 – das sind Sie.

Niko Reith, BA MA: Korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Vom 18.7.2019. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da geht es insgesamt wieder um die Festplatten, zu denen Sie folgende Hypothesen, Verdachtsmomente aufstellen, die, wie ich finde, kriminaltaktisch durchaus anzustellen sind. Da sagen Sie, entweder wurden die Festplatten tatsächlich vernichtet oder es wurden zusätzliche Kopien angefertigt oder die Festplatten sind noch in Besitz und es wurden quasi andere vernichtet.

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja. Das waren diese Hypothesen, die ich schon eingangs erwähnt habe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich finde das auch naheliegend. Dann wäre es doch auch angebracht gewesen, sämtliche Datenträger, derer Herr Melicharek zum Zeitpunkt der freiwilligen Nachschau habhaft war, einzuziehen. Haben Sie das der Frau Staatsanwältin in aller Deutlichkeit gesagt? Sie hatten ja zwei Datenträger. Zum einen das Mobiltelefon - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Sie haben nur mehr 4 Sekunden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): - - zum anderen den Laptop.

Niko Reith, BA MA: Also ich hatte nicht den Laptop, sondern es wurde nur dokumentiert, dass er an seinem Arbeitsplatz auch einen Laptop hat. Es wurde dokumentiert, dass er ein Mobiltelefon hat. Ich hatte es nicht in meinem Besitz. Ich habe das vorhin, glaube ich, ausführlich erklärt. Ich habe das Mobiltelefon in der Hand gehabt. Ich habe ihn ersucht, ob er mir das freiwillig ausfolgt, wie er den Schlüssel aus der ÖVP-Zentrale geholt hat – damit er am Weg dort hinauf, wo er den Schlüssel geholt hat, niemanden anderen beeinflussen kann, vielleicht etwaige Personen, die an seiner Wohnadresse aufhältig sind –, weil er uns schon davor die freiwillige Zustimmung erteilt hat.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie wussten, wo der Laptop war, und das genügte – und wären Datenveränderungen vorgenommen worden, hätte man das rückverfolgen können.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.

Niko Reith, BA MA: Also ich wusste nicht, wo der Laptop war. Er hat das kommuniziert, dass er einen hat, und die StA hätte jederzeit eine Anordnung erteilen können.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Tomaselli, aber ich darf bitten, davor eine hygienische Pause einzulegen.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 15.22 Uhr bis 15.29 Uhr.)

*****

15.29

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir sind wieder vollständig, auch wenn noch nicht alle Parteien da sind, aber wir können mit der Befragung fortsetzen.

Frau Abgeordnete Tomaselli gelangt zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Reith, ich würde gerne noch einmal zu den Ermittlungen gegen Familienmitglieder zurückkommen. – Haben Sie das so ausgedrückt oder Herr Gerstl? Ich weiß es jetzt nicht mehr.

Niko Reith, BA MA: Das wurde mir von jemandem übergeben. Ich weiß nicht mehr, von wem. (Zwischenruf des Abg. Gerstl.) – Aha, von Herrn Abgeordnetem Gerstl.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Mhm. Sehen Sie diesen Akt als willkürlich an?

Niko Reith, BA MA: Ich sehe das nicht als willkürlich an, ich mache mir - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter – die Frage?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wie ist denn der Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist verfänglich, schlicht und ergreifend.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich darf eh auf Geschäftsordnungszeit?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ja.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay. Das, was Herr Gerstl vorgelegt hat, stammt eben aus dem Bericht, in dem von der WKStA mögliche Befangenheiten von Soko-Mitgliedern erläutert werden. Ich habe vorhin das Wort willkürlich oder ein Synonym dazu vernommen, und jetzt wollte ich noch einmal in diese Richtung nachfragen. Okay?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so. Passt, okay. Danke.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist nicht verfänglich gemeint, es geht wirklich um die Ermittlungen.

Haben Sie das als willkürlich empfunden? Oder sehen Sie es heute noch als willkürlich an?

Niko Reith, BA MA: Nein, ich sehe das nicht als willkürlich an, aber ich habe meine persönliche Meinung dazu.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, die wäre?

Niko Reith, BA MA: Mich hat das ein bisschen verwundert, dass ich da sehe, dass das offensichtlich Firmenbuchanfragen sind, die sich nicht auf meine Person beziehen, sondern auf einen Verwandten von mir.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau. Aber wenn ich den Akt durchlese, ist es für mich sehr naheliegend, wieso man diese Firma gecheckt hat: Weil Sie im Handy von Herrn Strache als „Reith Niko – Schottenhof-Catering“ eingespeichert waren, und bei dieser Firma – da ist nachgeschaut worden – hat man Ihren Verwandten, der auch bei der ÖVP Maria Enzersdorf kandidiert hat, gefunden. Das ist der Grund.

Niko Reith, BA MA: War das eine Frage, oder?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist es für Sie jetzt nachvollziehbar?

Niko Reith, BA MA: Bedingt nachvollziehbar, sagen wir einmal so, bedingt. Man hätte auch den Abteilungsleiter fragen können, bevor man sich vielleicht öffentlich zugänglicher Quellen bedient, um zu fragen, ob Herr Reith bei einer Firma ist. Man hätte fragen können, ob ich einer Nebentätigkeit nachgehe. Wenn man untereinander kommuniziert, wäre das leicht abzuklären gewesen. Das ist meine persönliche Meinung.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, aber im FirmenABC kann man eben in 3 Sekunden nachschauen. Ich glaube, das ist einfach sehr einfach. Daher ist es naheliegend, dass man das tut. Okay.

Eine andere wichtige Sache, die heute noch gar nicht besprochen worden ist: Wie kam es denn überhaupt dazu, dass Sie Ihre Tätigkeit bei der Soko beendet haben?

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, dass ich die Frage - - Aber ich wiederhole es gerne noch einmal. Und zwar habe ich am 6.9.2019 um Aufhebung meiner Dienstzuteilung ersucht, da ich im September berufsbegleitend ein drittes Studium begonnen hatte. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) In der Folge habe ich das Studium abgebrochen. Aufgrund dieser massiven medialen Angriffe gegen meine Person und Diffamierung war es mir nicht möglich, das Studium fortzusetzen, und ich habe es dann abgebrochen – ich glaube, im Oktober.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie vorher schon versucht, die Tätigkeit bei der Soko Tape zu beenden?

Niko Reith, BA MA: Nein, niemals. Ich kenne das auch nur aus den Aussagen anderer Auskunftspersonen, die damit konfrontiert worden sind, dass ich angeblich bereits fünf Tage nach dem Eintritt in die Soko die Soko wieder verlassen wollte. Wie man auf solche Aussagen kommt, weiß ich nicht, das ist völlig absurd. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Wenn Sie einen Beleg dafür haben, bitte. (Abg. Stögmüller: Das ist geheim!) – Okay.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Tomaselli stellt die Fragen! – Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Gut. Sie haben vorhin auch gesagt, ob ich einen Beleg für den Herrn Steiner habe, und den Beleg gibt es ja im Aktenvermerk – er ist Teil eines Stufe-3-Aktes –, dass Sie bereits nach fünf Tagen ein Ersuchen gestellt haben.

Niko Reith, BA MA: Dass ich nach fünf Tagen ein Ersuchen um Austritt aus der Soko gestellt habe? – Völlig falsch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Dass Sie darum gefragt haben.

Niko Reith, BA MA: Niemals. Warum?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay, passt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es einen Beleg dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ja, es ist Stufe 3. Deshalb - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann sollten wir das - - Na ja, das bleibt im Raum stehen. Ich möchte ja wissen, ob das richtig ist oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Vielleicht haben wir noch mehrere. (Verfahrensrichter-Stellvertreter und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was ich mich noch frage - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Auskunftsperson möchte das gerne sehen, dann sollten wir hinübergehen und letzten Endes - - Na ja, wir können nicht - - (Abg. Stögmüller: Wir haben ihn nicht einmal da!)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zur Geschäftsbehandlung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber damit er es sehen kann, muss ich es vorlegen, und ich lege es nicht vor. Punkt.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Wenn eine Frage dazu gestellt wird, dann hat er das Recht, die Unterlage zu bekommen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn eine Frage dazu gestellt wird – fünf Tage nach der Soko-Bestellung –, dann hat er das Recht, die Unterlage zu sehen. Es hilft nichts, dann müssen Sie sie vorlegen. Oder die Frage ist inkorrekt. Es gibt nur zwei Versionen. Wenn die Frage gestellt wird, muss man die Unterlage auch vorlegen. Wenn das nicht in medienöffentlicher Sitzung möglich ist, müssen wir es in geheimer Sitzung machen. (Abg. Stögmüller: Nein!)

Herr Verfahrensrichter, wenn Sie das bitte klären. – Der Herr Verfahrensrichter ist am Wort.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich persönlich glaube, dass damit natürlich dem Vorhalt ein wesentlicher Teil fehlt, das ist schon klar, und dass eigentlich, wenn wir es vorher gewusst hätten, die Frage als unzulässig in diesem Gremium hätte qualifiziert werden müssen. Ich würde daher sagen, sie war es, und wir werden das auch im Protokoll vermerken. (Abg. Tomaselli hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich verstehe das nicht. Wir haben das jetzt schon etliche Male gehabt, dass man sich auch auf Dokumente anderer Aktenstufen beziehen kann. Ich habe ja nicht gefragt, ob das korrekt ist, was im Akt steht, sondern ich habe ihn offen gefragt, ob er schon früher einmal zurückgezogen hat. Daraufhin hat die Auskunftsperson selber gesagt, es gäbe öffentliche Quellen, er hätte das gehört – anderen Kollegen hätte man das vorgehalten, oder so in etwa war das –, dass er fünf Tage danach schon ein Ersuchen gestellt hat, und das sei nicht richtig. Und ich habe ihn nochmals gefragt, ob das richtig ist. Ich habe mich nie auf den Akt bezogen, bitte. Natürlich ist die Frage komplett korrekt. (Verfahrensrichter-Stellvertreter, Verfahrensanwalt und Auskunftsperson beraten sich.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Vielleicht habe ich das jetzt falsch verstanden, weil natürlich zwischengerufen wurde vom Abgeordneten Stögmüller, vielleicht hat das zu einer gewissen Verwirrung beigetragen. Wenn die Frage nur gelautet hat: Stimmt es, dass in der Öffentlichkeit behauptet wurde, nach fünf Tagen hätten Sie weggehen wollen?, oder auch: Wollten Sie danach weggehen, wie das in der Öffentlichkeit behauptet wurde?, sagen wir es so herum, dann ist die Frage zutreffend.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Pardon! So war die Diskussion nicht. Das habe ich auch nicht gefragt, das habe ich jetzt auch nicht behauptet. Die Auskunftsperson hat selber gesagt, dass man behauptet hat - - Im Übrigen war die Frage auch an die Auskunftsperson Holzer zulässig.

Er hat auch darauf geantwortet, nämlich auf die Frage, ob das mit den fünf Tagen stimmt. Er hat gesagt, das stimmt nicht, und ich hätte keinen Beweis. – Okay? Wir haben nicht gefragt, ob der Akt richtig ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir schauen uns das Protokoll an, passt schon. Tun wir weiter!

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, mir ist es auch wichtig für die Zukunft.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich schaue mir das an. Ich habe jetzt nicht jeden Wortlaut genau im Kopf, um das nachprüfen zu können. Wir nehmen einmal an, dass die Frage korrekt ist. Wir haben hier mehrere Diskussionen, anhand des Protokolls werden wir das dann nachvollziehen können. – Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay.

Also wir kommen noch einmal zurück. Sie haben gesagt, am 6.9. haben Sie sozusagen um Versetzung oder Beendigung der Tätigkeit in der Soko Tape ersucht, wegen des Studiums.

Niko Reith, BA MA: Um Aufhebung der Dienstzuteilung, korrekt, wegen des Studiums, korrekt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wie erklären Sie sich dann, dass bei oe24, die ja bekanntlich einen guten Informationsstrang haben, ein Sprecher am 6.9. sagt: „‚Wir haben herausgefunden, dass einer der Ermittler vor Beginn der Untersuchungen eine SMS an eine Person, die Gegenstand der Untersuchungen ist, geschickt hat‘, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitagabend der APA. Der Ermittler sei sofort abgezogen worden, da der Anschein von Befangenheit entstehen könnte.“

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir diese Unterlage bitte haben? (Abg. Tomaselli: Ja!) – Danke. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Okay? – Herr Reith, was ist Ihre Erklärung dafür, dass der Sprecher des Innenministeriums öffentlich zur Kenntnis gebracht hat, dass der Grund für Ihre Versetzung der ist, dass man a) den Anschein einer Befangenheit vermeiden möchte und dass b) der Umstand bekannt geworden ist, dass Sie ein SMS geschrieben hatten an eine Person, die Gegenstand der Untersuchung ist – wir wissen: H.-C. Strache?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: 18 Sekunden.

Niko Reith, BA MA: Also zu einem von tausend Artikeln, die da erschienen sind, kann ich gar nichts sagen. Ich kann Ihnen nur sagen: Hier ist mein Ansuchen vom 6.9., warum ich um Aufhebung der Dienstzuteilung ersucht habe. Und seien Sie mir nicht böse, aber was soll ich zu einem Zeitungsartikel sagen, wenn da irgendwas geschrieben steht?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Sind Sie gebeten worden, dieses Ersuchen zu stellen, Herr Reith?

Niko Reith, BA MA: Ich habe aus eigenem das Ansuchen gestellt, nämlich aufgrund des Studiums, das im September 2019 begonnen hatte.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Haben Sie sich mit jemandem anderen aus der Soko unterhalten, bevor Sie dieses Ersuchen gestellt haben?

Niko Reith, BA MA: Können Sie die Frage wiederholen? Über was unterhalten? Über was für ein Thema? Über meinen beabsichtigten Austritt aus der Soko, oder?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Korrekt.

Niko Reith, BA MA: Ja, freilich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ist dabei zur Sprache gekommen, dass das gut wäre, damit eben kein Anschein der Befangenheit besteht?

Niko Reith, BA MA: Noch einmal: Das hatte überhaupt nichts zu tun mit der Befangenheit, die da medial publiziert wurde. Die Dienstbehörde hat festgestellt, es gibt keine Befangenheit.

Dieses Ansuchen um Aufhebung der Dienstzuteilung war, weil ich im September ein Studium begonnen hatte, berufsbegleitend, und das nicht mehr vereinbar war mit meinen Ermittlungstätigkeiten innerhalb der Soko.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Es geht hier auch darum, dass „da der Anschein von Befangenheit entstehen“ würde.

Niko Reith, BA MA: Also irgendwie dreht sich das alles im Kreis. (Abg. Tomaselli: M-m!) Die Dienstbehörde hat festgestellt, es gibt keine Befangenheit. Die WKStA hat Befürchtungen gehabt, dass Ermittlungen möglicherweise kontaminiert wären oder sind. Wenn das so gewesen wäre, dann hätte es ja irgendwo vermutlich auch eine Anzeige gegen mich gegeben wegen Amtsmissbrauchs, wegen Unterlassung oder weswegen auch immer. Meine Tätigkeit während der Soko, vor der Soko, nach der Soko war immer objektiv, unvoreingenommen und unparteilich.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Ich frage Sie noch- -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Reith, waren Sie je Mitarbeiter von Zanoni, da wir gerade bei Befangenheiten sind?

Niko Reith, BA MA: Das ist korrekt. Das muss gewesen sein, nageln Sie mich nicht fest, ich denke 1999, Ende 1999. Das war jener Zeitpunkt - - Da muss ich kurz ausholen: Ich bin 1993 zur Polizei, als junger Mann, und habe gewisse Vorstellungen von der Polizei gehabt. […][2] und ich wollte einen Ausflug in die Privatwirtschaft machen; habe das auch gemacht. Ich bin freiwillig ausgetreten und dann nach einigen Monaten wieder eingetreten. Ich habe unter anderem bei Herrn Zanoni, glaube ich, ein paar Monate als Sicherheitsverantwortlicher im Privatcasino gearbeitet. Zum anderen habe ich im Familienbetrieb meiner Eltern mitgearbeitet, und die dritte Station war die Volksbank Baden, ehe ich wieder bei der Polizei eingetreten bin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie bitte klar beantworten, wann Sie in welcher Funktion für Zanoni gearbeitet haben?

Niko Reith, BA MA: Das war, glaube ich, Ende 1999. Ich denke, es waren drei, vier, oder fünf Monate, ich habe das nicht mehr so genau in Erinnerung. Die Funktion damals - - Herr Zanoni hatte ein Casino im 1. Bezirk aufgebaut, ein Kartencasino, und ich war dort Sicherheitsverantwortlicher für eine kleinere Gruppe von zehn Personen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie diese Verbindung auch der Soko, dem Leiter, offengelegt? Und wenn ja, wann?

Niko Reith, BA MA: Nein, ich habe das der Soko nicht offengelegt. Es war für mich auch in keinster Weise relevant, was 1999 war. Die Soko war beginnend 2019.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wirklich? Fanden Sie nicht relevant?

Niko Reith, BA MA: Nein. Hielt ich für nicht relevant, nein. (Abg. Krisper: Mhm!) Es gab auch seit damals keinen Kontakt mehr mit Herrn Zanoni, sollte diese Frage folgen. Somit war das für mich von keiner Relevanz.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Dokument 68855 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Datenauswertung der WKStA: Zanoni schreibt an Strache am 11. Juni 2019: „ein ehemaliger Mitarbeiter von mir ist jetzt ein hohes Tier beim BVT. Er heißt Reith kann versuchen Infos zu bekommen. Moradi steht in meiner Schuld, wenn er behilflich sein kann tut er sicher“. – 11. Juni 2019.

Wie erklären Sie sich das?

Niko Reith, BA MA: Zum einen: Wie soll ich mir was erklären, wenn zwei Personen über eine dritte Person schreiben? Zum Zweiten: Ich glaube, ich bin kein hohes Tier. Und zum Dritten war ich nie beim BVT tätig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme jetzt in dem Dokument zur Seite 27 oben, wo Strache an Fuchs Hubert - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben das Papier noch nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist schon bei Ihnen. – Am 27.4.2019 schreibt: „Auf Zanoni dürfen wir nicht vergessen!!!!!!“

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo ist das? Wir haben es nicht. Können Sie uns die Ordnungsnummer sagen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das, was vor Ihnen liegt. Ganz oben auf der Seite, Herr Vorsitzender.

Dann die zweite Nachricht: „und Zanoni ist mit Glücksspielgesetz zu verbinden!!!!“, schreibt Strache an Fuchs mit vier Rufzeichen.

Sehen Sie da nicht irgendwie eine Verbindung zwischen den Ermittlungssträngen in diesem Strafverfahren und Ihren persönlichen Kontakten aufgrund Ihrer beruflichen Vergangenheit, die eigentlich eine mögliche dritte Befangenheitsproblematik aufwerfen?

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, das war 1999. Seit damals, seit Beendigung dieser kurzfristigen Arbeit bei Herrn Zanoni, habe ich keinen Kontakt mehr zu dieser Person. Und wie gesagt: Was zwei Personen über einen Dritten schreiben, welche Wahrnehmung soll ich dazu haben – einerseits? Und andererseits: Diese Auswertung ist, nehme ich an, von der WKStA oder vom BMI, das ist mir jetzt nicht ganz ersichtlich, jedenfalls war das nie Thematik, der Herr Zanoni, während meiner Anwesenheit in der Soko.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also für mich spricht das für ein mangelndes Bewusstsein für Befangenheitsprobleme.

Es gibt vielleicht auch ein mangelndes Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen. Ich lege Ihren Bericht vor, Dokument 65403, in dem Sie Ermittlungsmaßnahmen vorschlagen, die danach vom Oberlandesgericht für unverhältnismäßig und daher gesetzwidrig abgeurteilt wurden. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie erkennen Ihren Bericht vom 13.6.19 an die Staatsanwaltschaft Wien?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Alles.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Das ist aber ein bissel viel.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage war, ob er den Bericht erkennt. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Niko Reith, BA MA: Wenn Sie mich fragen, ob ich diesen Anlassbericht kenne: Selbstverständlich kenne ich diesen Anlassbericht, den habe ich verfasst.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Die Verdachtslage, die Sie da auflisten, betrifft auch § 120 StGB, Missbrauch von Tonbandaufnahmen – in Spanien nicht strafbar –, § 224 StGB, Fälschung von besonders geschützten Urkunden – da ging es um eine Kopie –, und dann bringen Sie neben Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, die dazukommen, das erste Mal die schwere Erpressung ins Spiel.

Kommen wir einmal zur schweren Erpressung: Strache hat in medialen Statements immer gesagt, dass er nie erpresst wurde. Wo in diesem Anlassbericht findet sich für Sie ein Indiz für Ihre Verdachtslage betreffend schwere Erpressung?

Niko Reith, BA MA: Das kann ich Ihnen gleich sagen: Das findet sich unter dem Punkt „Beweismittel“, „Gedächtnisprotokoll Mag. Johann PAUER“, „Gedächtnisprotokoll von Dr. Ben M. IRLE“.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo ist das, bitte?

Niko Reith, BA MA: Das ist die Nummer 00- -, also: 65403, die Seite - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich brauche die Passagen, ich habe sie nicht gefunden.

Niko Reith, BA MA: Seite 10 von 54, unter „Beweismittel“.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 10, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, die inhaltlichen Passagen, nicht die Auflistung.

Niko Reith, BA MA: Na ja, die inhaltlichen Passagen beziehen sich auf das Gedächtnisprotokoll, das auch in der Beilage angeführt ist und an die StA Wien übermittelt worden ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und wo steht hier etwas, das Ihrer Meinung nach den Verdacht der Erpressung oder der schweren Erpressung - -

Niko Reith, BA MA: Ich wiederhole mich gerne, aber das steht im Gedächtnisprotokoll. (Abg. Krisper: Wo?) Im Gedächtnisprotokoll (Abg. Krisper: Bitte lesen Sie es durch!), das als Beilage der StA Wien mitübermittelt wurde und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist hier drinnen? Zeigen Sie es mir bitte.

Niko Reith, BA MA: Nein, das ist da nicht drinnen, das ist als Anlage mitgeschickt worden. Das ist hier bei dem, was Sie mir ausgehändigt haben, nicht dabei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die relevantesten Auszüge, die argumentieren müssen, worauf Sie Ihre erstmals auf Erpressung gestützte Verdachtslage zurückführen, sind drinnen. – Bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 13 Sekunden.

Niko Reith, BA MA: Bei allem Respekt: Diese Verdachtsmomente sind in der Beilage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können wir die Beilage herbeischaffen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie schreiben selber auf Seite 9: „Auf Grund der [...]“ oben genannten „Tatsachen besteht der Verdacht des Tatbestandes der versuchten Erpressung“. – Aufgrund welcher oben genannten Tatsachen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo? Moment! Wo bitte auf Seite 9?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Absatz vier.

Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar. Die Erpressung war wichtig, um die Europäische Ermittlungsanordnung zu erhalten, weil es eine Katalogstraftat ist, und es ist sehr wohl eine sehr ernst zu nehmende Verdachtslage. Wo findet sich das hier?

Niko Reith, BA MA: Ich wiederhole mich: Das befindet sich in den Anlagen, in den Beilagen, die der StA Wien mitübermittelt wurden. Dazu möchte ich schon eines sagen: dass die StA Wien, also die Anklagebehörde, Anordnungen erlässt und den Sachverhalt rechtlich beurteilt und nicht der Ermittler. Und wenn hier etwas überzogen war, wie Sie vorher gemeint hatten, dann lag es nicht am Ermittler oder an welchem Sachverhalt auch immer. Jedenfalls ist dieser Sachverhalt mit den entsprechenden Gedächtnisprotokollen der Rechtsanwälte übermittelt worden und befindet sich in der Anlage dieses Anlassberichts.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber dann sagen Sie es mir doch.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sind schon 7 Sekunden drüber.

Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Niko R., ich komme jetzt ein bissel auf die Geschichte zurück, weil wir zuvor über das Verhältnis zu den Staatsanwaltschaften und die Rolle der Polizei darin gesprochen haben. Sie haben jetzt zwei große Zeiträume im Überblick, nämlich jenen bis 2008, bevor diese große Strafprozessrechtsänderung in Kraft getreten ist, und jenen nach 2008 – wir brauchen das auch für unsere weitere Arbeit hier –: Bis 2008 gab es den Untersuchungsrichter, der die Ermittlungen geleitet hat, und nun die Staatsanwaltschaften.

Wie hat sich das für Sie verändert? Sie haben auch davon gesprochen, dass es so, wie Sie es mit der WKStA erlebt haben, nicht so üblich war – um mich jetzt vorsichtig auszudrücken. Sie haben ja schon mit vielen Staatsanwaltschaften zusammengearbeitet, nehme ich einmal an, und mit vielen Staatsanwälten in unterschiedlichsten Bereichen. Vielleicht können Sie uns da ein bissel einen Überblick geben. Wie war das bis 2008? Wie war das nach 2008? Wo ist der Unterschied mit dieser speziellen Behörde, der WKStA, die es ja erst seit elf, zwölf Jahren gibt?

Niko Reith, BA MA: Dazu muss ich sagen, dass sich aufgrund dieser Strafprozessordnung für uns auch einiges erleichtert hat, speziell auch im Bereich der verdeckten Ermittlung und was verschiedenste Maßnahmen betrifft. Es ist für uns auch um einiges leichter, nachdem die StA die Leiterin des Ermittlungsverfahrens ist. Es haben sich auch einige - -

Wenn ich die StA Wien mit der WKStA vergleiche – ich kann das nur aus meiner persönlichen Sicht erzählen –: Diese Zusammenarbeit mit der StA Wien – auch im gegenständlichen Fall mit Dr. Bernd Schneider – verlief ausgezeichnet und auf einer Vertrauensbasis. Man hat zwischenzeitlich, zwischendurch auch immer wieder persönlich Rücksprache gehalten, hat die Thematiken andiskutiert, auch Strategien besprochen. Das habe ich – jetzt im Vergleich zur WKStA – zum Beispiel beim Schredderakt vermisst. Also die Zusammenarbeit mit der StA Wien funktioniert friktionsfrei und wirklich ausgezeichnet.

Für uns als Kriminalpolizei hat sich, wie gesagt, doch einiges zum Positiven verändert, wenngleich wir natürlich gerade auch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung einige Barrieren haben, im Speziellen was diese Voice-over-IP-Überwachung betrifft, wo wir natürlich hintennach sind, wenn ich das so sagen darf.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist Ihnen das schon jemals untergekommen oder ist es vielleicht ganz normal, dass eine Staatsanwaltschaft bei der Kriminalpolizei nachfragt, ob es eine Befangenheit von einzelnen Ermittlern im jeweiligen Fall geben kann?

Niko Reith, BA MA: Das war erstmalig, so was ist mir noch nicht passiert. Wie gesagt, das war auch Thematik innerhalb der Soko, warum die WKStA ständig auf etwas „hinschlägt“ – unter Anführungszeichen –, was von der Dienstbehörde bereits abgearbeitet wurde und wo die Dienstbehörde eben keine Befangenheit festgestellt hat.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also in keiner anderen Staatsanwaltschaft wurde bezüglich der Befangenheit von Polizisten nachgefragt. Oder haben Sie Kenntnis davon?

Niko Reith, BA MA: Noch nie in meiner Laufbahn ist mir so was untergekommen, ein derartiges Problem, und es war schon auch sehr zermürbend, muss ich sagen, weil dann auch die Medien auf diesen Zug aufgesprungen sind und meine Person massiv diffamiert haben. Es war ein regelrechtes Bashing in den Medien zum Nachteil meiner Person, auch zum Nachteil meiner Familie.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie waren ja, wie Sie gesagt haben, für den Ermittlungsstrang zuständig: Draufkommen auf die Hintermänner des Ibizavideos. Das war der Teil, für den Sie in der Soko Tape zuständig waren. Haben Sie in dieser Hinsicht zum Beispiel mit Herrn Klenk oder mit anderen Journalisten Kontakt gehabt? – Weil es ja von der Justiz einen Auftrag gab, dass dieses Video beschafft werden soll. Wie hat sich das für Sie gestaltet, die Arbeit, dass Sie zum Video kommen?

Niko Reith, BA MA: Also zur erste Frage, wenn ich das richtig verstanden habe: Ob ich während meiner Tätigkeit bei der Soko Tape Kontakt zu Herrn Klenk oder zu anderen Medien hatte?

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nein, da haben Sie mich falsch verstanden.

Niko Reith, BA MA: Oder habe ich das falsch verstanden? War das akustisch nicht - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Nein, meine Frage war: Sie haben in der Soko Tape den Auftrag gehabt, die Hintermänner ausfindig zu machen. Das war der Strang, für den Sie in der Soko Tape zuständig waren.

Niko Reith, BA MA: Korrekt, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Und für den Inhalt im Ibizavideo war eine andere Gruppe tätig.

Niko Reith, BA MA: War die zweite Gruppe zuständig, korrekt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Meine Frage war jetzt: Wie lautete der Auftrag von der Staatsanwaltschaft, dass Sie zu dem Ibizavideo gelangen? Haben Sie in dieser Hinsicht Kontakt mit Journalisten gehabt, die zum Beispiel schon über dieses Ibizavideo verfügt haben?

Niko Reith, BA MA: Wenn ich mich da jetzt recht zurückerinnere, weiß ich nicht, ob dieser Auftrag von der StA Wien, was unsere Gruppe oder die Gruppe, der ich angehört habe bis 6. September, ob es schon in diesem Zeitraum den Auftrag zur Beschaffung des Videos gegeben hat.

Was die andere Gruppe betrifft, weiß ich nicht, wann die den Auftrag von der WKStA oder von der StA Wien bekommen hat. Jedenfalls seitens von uns, glaube ich, ist nie Kontakt zu Medien - - oder irgendwie Nachfragen, auch hinsichtlich des Videos oder was die Beschaffung betrifft - - Wenn Sie das gemeint haben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Worauf hat sich Ihre Arbeit dann konzentriert, um auf die - -

Niko Reith, BA MA: Die Arbeit – meine Arbeit – hat sich ausschließlich auf die Ausforschung der Hinterleute konzentriert: Wer war involviert? War möglicherweise ein ausländischer Nachrichtendienst involviert? Deshalb hat es innerhalb der Soko auch BVT-Beamte gegeben, dass man diese Hintermänner ausforscht. Im Zuge dessen haben sich ja andere Tatbestände entwickelt oder herauskristallisiert, aber auch zig andere Ermittlungsstränge. Also das ging bis zur Kinderpornografie, bis zu diesen Fakemails der ÖVP – das hat man, glaube ich, relativ zügig und rasch auch aufgeklärt, dass das damals eben nicht von der ÖVP kam –, und vielen anderen Ermittlungssträngen. Also es war nicht nur alleine dieser 120 StGB; auch speziell was den Suchtmittelhandel betrifft – das war ein großer Ermittlungsstrang –, und viele andere eben.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Mag. Jilek hat hier vor kurzer Zeit ausgesagt, dass es ihr nicht möglich war, das Ibizaverfahren zügig, ergebnisoffen und frei von politischer Einmischung zu führen. Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Wenn das Frau Mag. Jilek so behauptet, ist die Frage, von wo diese politischen Einflussnahmen kommen. Aber ich persönlich als Ermittler habe während meiner Soko-Tätigkeit da keine Wahrnehmung gehabt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist Ihnen gegenüber versucht worden, politisch Einfluss zu nehmen?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Mag. Jilek hat hier auch ausgesagt, dass es unter den aktuellen systematischen und personellen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, es zügig auszuführen. Haben Sie Wahrnehmungen, was sie mit systematischen und personellen Rahmenbedingungen meinen könnte?

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 11 Sekunden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie hat weiters ausgesagt, dass es nicht um persönliche Befindlichkeiten geht, sondern um das aktuelle staatsanwaltschaftliche System. Haben Sie Wahrnehmungen, in welche Richtung das staatsanwaltschaftliche System verändert werden sollte?

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich kann mich nur wiederholen: dass die Zusammenarbeit und so wie es in der StA Wien läuft – meine persönliche Wahrnehmung –, dass das ausgezeichnet funktioniert und dass für mich die Zusammenarbeit innerhalb der Schredderaffäre mit der WKStA ein wenig befremdend war, oder ich war diesen Umgang nicht gewohnt. Man war sehr, sehr, sehr bedeckt. Man hat, was die Schredderaffäre betrifft, auch keine Besprechungen gesucht oder dass man sich vielleicht mit der Kriminalpolizei auch einmal möglicherweise berät und sagt: Okay, wie gehen wir kriminaltaktisch vor, kriminalstrategisch? Und da sehe ich schon ein bisschen auch die Differenzierung zwischen – jetzt einmal salopp gesagt – Theoretiker und Praktiker.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. Meine Redezeit ist erschöpft.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Holzleitner. – Bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Wir kommen noch einmal zurück zu dem Foto auf Herrn Melichareks Handy, wo wir ja die drei Druckerfestplatten und die zwei Laptopfestplatten sehen, und auch zur Befragung von Frau Mag. Jilek. Vom Befragungsprotokoll möchten wir die Seiten 29 und 30 vorlegen. Da geht es eben auch um Herrn Melicharek. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Diesbezüglich hat Frau Jilek ausgesagt: „Es war eben diese Freiwilligkeit vom Herrn - - von dem Beschuldigten dort“ – also Herr Melicharek ist gemeint – „gegeben. Er“ – der Beamte ist da gemeint, also Sie, Herr Reith – „soll noch einmal nachfragen und sich das Handy noch einmal anschauen. – Ja, das war mein Stand damals. Ich habe dann eben im Nachhinein erfahren, dass das offensichtlich nicht passiert ist.“ – Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Niko Reith, BA MA: Ich kann mich auch diesbezüglich noch einmal wiederholen, dass die Einsicht in das Handy, die freiwillige Einsichtnahme in das Handy, von dem damaligen Beschuldigten verweigert wurde und das auch in einem Amtsvermerk dokumentiert ist.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Jilek sagt dann weiter: „Eine Sicherstellungsanordnung hat es nicht gegeben, weil eben diese freiwillige Maßnahme, nämlich diese freiwillige Nachschau, im Raum steht, die das ersetzt, indem man sagt: Okay, üblicherweise ist es dann so, da geht die Polizei hin – das sind eh erfahrene Kriminalisten –, die schauen sich das an, und wenn dann die Freiwilligkeit aufhört, wenn der Beschuldigte dann sagt: Ich gebe es nicht mehr freiwillig her!, dann wäre die Staatsanwaltschaft zu verständigen, damit man dann eben eine Sicherstellungsmaßnahme treffen kann.“ – Wahrnehmungen?

Niko Reith, BA MA: Sehr wohl: Ich habe auch die Staatsanwälte davon verständigt, dass er im Besitz eines Mobiltelefons ist, und dann auch in weiterer Folge schriftlich, dass es auf der Arbeitsplatzadresse einen Laptop gibt. Die WKStA hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, die erforderlichen Anordnungen zu erteilen, soweit das aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich erschienen wäre.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Jilek sagt dann weiter: „Es war dann so, dass wir in weiterer Folge eine Sicherstellungsanordnung zu einem späteren Zeitpunkt erlassen haben. Das war eben bevor dann das Verfahren abgetreten worden ist. Da haben wir diese Maßnahme dann nicht in Vollzug gesetzt, weil wir es eben abtreten haben müssen“.

Und weiter sagt sie dann aus – das finden Sie unten auf der Seite –: „Wenn Sie sich meine Vermerke im Tagebuch anschauen“, sind diese „ja sehr detailliert“.

Und auf der nächsten Seite: „Das heißt, es war so, dass ich nachgefragt habe: Was ist mit dem Handy? Was ist da drinnen? Herr Reith hat mir gesagt: Na ja, er hat reingeschaut und da gibt es eben Kontakte mit Herrn Klenk, soweit ich mich erinnern kann. Dann habe ich gesagt: Ja, und die anderen Sachen? Da hat er gesagt, nein, da hat er nicht nachgeschaut. – Dann habe ich gesagt: Bitte – er ist ja kooperativ –, schauen Sie! Fragen Sie ihn noch einmal, ob Sie nachschauen können! Danach bin ich an diesem Tag nicht mehr kontaktiert worden. Daher bin ich damals davon ausgegangen, dass er das gemacht hat, dass er da nachgeschaut hat.“

Niko Reith, BA MA: Was war die Frage dazu, bitte?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Die Frage war: Frau Jilek sagt, an diesem Tag, wo es vielleicht relevant gewesen wäre, haben Sie sie nicht mehr kontaktiert.

Niko Reith, BA MA: Na ja, irgendwann muss sich der Ermittler auch hinsetzen, das Ganze dokumentieren, was er die letzten Stunden aufgearbeitet hat und welche Sachverhalte er ermittelt hat. Deshalb gibt es auch diese zahlreichen Amtsvermerke, die da als Beilage in dem Kurzbrief an Frau Mag. Jilek gerichtet sind.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben aber vorhin schon von der Dringlichkeit gesprochen, dass die Medien Bescheid gewusst haben. Jetzt haben wir glücklicherweise dieses Foto vom Handy des Herrn Melicharek. Wäre das etwas gewesen, was er vielleicht hätte löschen können, während Sie der Frau Staatsanwältin an diesem Tag, wo die freiwillige Nachschau dann nicht so ausführlich war - -, wo das hätte gelöscht werden können?

Niko Reith, BA MA: Das hätte er wahrscheinlich auch löschen können, nachdem ihn Herr Klenk angerufen hat. So gesehen war ja auch, was ich vorhin schon erwähnt hatte, diese Gefahr in Verzug. Dass man aus eigenem - - Das wäre rechtlich gar nicht möglich gewesen, da hätte ich einen Amtsmissbrauch begangen, weil man muss schon gesetzes- und verhältnismäßig handeln und ermitteln.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ich komme noch einmal zu der Befangenheit und zu dieser Google-Löschung. Haben Sie nach dem Ausscheiden aus der Soko Tape darüber noch einmal mit Soko-Tape-Mitgliedern gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Nach dem Ausscheiden aus der Soko Tape? – Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sind Sie sicher?

Niko Reith, BA MA: Ich bin mir relativ sicher.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie gar nicht mehr darüber gesprochen? War das kein Thema?

Niko Reith, BA MA: Also das Ausscheiden aus der Soko Tape war am 6. September 2019. Nageln Sie mich nicht fest, aber ich denke - - Ich wüsste nicht, warum das dann danach irgendwann einmal wieder ein Thema gewesen wäre.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Dann legen wir Ihnen gerne Dokument 64137 vor, Seite 46. Da hat ein Herr Ornetsmüller Karl ein E-Mail von einem Herrn Niko Reith bekommen – am 10. März 2020.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben dann noch 15 Sekunden Zeit.

Niko Reith, BA MA: Ja, das ist korrekt. Danke, dass ich diese Beilage jetzt erhalten habe. Wie gesagt, es war mir nicht mehr in Erinnerung, aber ich habe den Kollegen Ornetsmüller ersucht, dass er mir dieses Mail, das ich nicht mehr archiviert hatte oder in Evidenz hatte, eben für den Untersuchungsausschuss übermittelt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben gebeten, dass Ihnen das E-Mail weitergeleitet wird? Das E-Mail ist von Niko Reith an Ornetsmüller Karl, cc Csefan Dieter.

Niko Reith, BA MA: Worauf zielt die Frage da jetzt konkret eigentlich ab? Das ist mein E-Mail an Google, soweit ich - - (In die Unterlagen blickend:) Ja, „16. August 2019“.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ganz oben. (Auskunftsperson Reith: Ganz oben, ja!) Sie sehen das ganz oben, Seite 46 – außerhalb meiner Fragezeit, denn ich wiederhole es.

Niko Reith, BA MA: Also es war offensichtlich letztes Jahr zu diesem Zeitpunkt bereits - - Medial ist da offensichtlich auch schon aufgepoppt, dass vielleicht ein Ermittler zum Untersuchungsausschuss, der ansteht, aussagen müsste, und ich habe dieses Mail, das ich offensichtlich auf der privaten E-Mail-Adresse gespeichert hatte –unter gmail.com –, an Kollegen Ornetsmüller und Büroleiter Csefan Dieter geschickt. Ja, korrekt.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na, was jetzt? Haben Sie es nicht mehr gehabt und darum gebeten, dass Sie das E-Mail kriegen, oder haben Sie es geschickt? Sie haben vorhin genau das Gegenteil gesagt.

Niko Reith, BA MA: Ja. Ich hatte es offensichtlich auch auf meiner dienstlichen E-Mail-Adresse nicht mehr, aber ich weiß nicht, was für eine Relevanz das jetzt hat. Das bestreite ich ja nicht, dass ich Google angeschrieben habe, damit mein Name aus Google entfernt wird.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es geht nicht darum, ob Sie das bestreiten, sondern Sie haben soeben gesagt: Sie hatten das E-Mail von Google nicht mehr und haben gebeten, dass es Ihnen übermittelt wird. Sie haben es aber am 10. März an die angeführten Herren geschrieben. Das ist sehr wohl relevant, weil es hier in diesem Untersuchungsausschuss nach wie vor auch um eine Befangenheit der Soko Tape geht.

Niko Reith, BA MA: Nein, das - - Ich kann Ihnen das schon erklären: Das war offensichtlich für den Untersuchungsausschuss, möglicherweise als Vorlage für Herrn Mag. Holzer, weil das ein Teil ist, den ich nie verschwiegen hatte, der innerhalb der Soko immer öffentlich kommuniziert wurde, dass es rein um meine Sicherheit ging, dass Google diese Daten von mir löscht. Google ist aber dieser Aufforderung nicht nachgekommen, weil sie es nicht für wichtig erachtet hatten. Es kann sein, dass ich das an die Kollegen weitergeschickt habe, damit es an den jetzigen BK-Direktor Holzer für den Untersuchungsausschuss weitergeht, ja.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Reith, wir legen das Dokument Nummer 35624 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist eine Anordnung, ein Erhebungsersuchen der WKStA vom 22.8.2019, das persönlich an Sie adressiert war. Wenn Sie sich bitte Seite 2 anschauen!

„Erhebungsersuchen:“ Durchführung folgender Ermittlungshandlungen: „Vollziehung der Sicherstellungsanordnung“ betreffend das Laptop und das Mobiltelefon, Smartphone des Herrn Melicharek. Da gibt es dann ein anderes Schriftstück dazu.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie uns die Seite sagen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Seite 147 von 200.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wo ist das genau? – „Erhebungsersuchen“.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): „Erhebungsersuchen“.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: „Unter Bezugnahme auf den Bericht“, ja? (Abg. Ries: Ja!) – Danke.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Zur Vollziehung der Sicherstellungsanordnung gibt es ein eigenes Schriftstück. Ich glaube, das brauchen wir jetzt nicht vorzulegen; wir haben es hier, es betrifft Laptop und Mobiltelefon. Haben Sie das noch selbst vollzogen?

Niko Reith, BA MA (in den Unterlagen blätternd): Diese Ermittlungsanordnung ist nie zur Soko gekommen, während ich bei der Soko war. (Abg. Ries: Bitte?) – Diese Anordnung der WKStA ist nie zu mir gekommen. Ich weiß auch nicht, ob die Soko das jemals erhalten hat. (Abg. Ries: Okay!) Das sehe ich zum ersten Mal.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Abgefertigt am 22.8.2019.

Niko Reith, BA MA: Wie gesagt, solange ich bei der Soko war, hat die Soko das nicht bekommen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay. Hat Sie dann – mündlich oder schriftlich – auch das Ersuchen um Vernehmung von Herrn Dr. Bernd Pichlmayr und Herrn Erich Albrechtowitz nicht erreicht?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, ob das durchgeführt wurde oder wer das dann durchgeführt hat?

Niko Reith, BA MA: Das weiß ich nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis, da ich ja am 6. September 2019 die Soko verlassen hatte. Wie gesagt, solange ich bei der Soko war, hat es diese Anordnung nicht gegeben. Ob das die Anordnung ist, die medial publiziert wurde, weiß ich nicht. Ich habe keine Ahnung von dieser Anordnung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann hätte ich noch weitere Fragen: Kennen Sie den Anwalt Herrn Mirfakhrai und Herrn Hessenthaler? Hatten Sie mit denen in irgendeiner Weise im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder außerberuflich Kontakt?

Niko Reith, BA MA: Also mit Herrn Dr. Ramin Mirfakhrai hatte ich Kontakt im Rahmen der Durchführung und Vollziehung von Durchsuchungsanordnungen.

Mit Herrn Hessenthaler hatte ich keinen Kontakt, weder während der Ermittlungen noch davor oder danach.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie einen Anlassbericht, einen Aktenvermerk bezüglich Herrn Mirfakhrai und die Zusammenarbeit mit ihm oder –sagen wir einmal so – das berufliche Zusammentreffen mit ihm an die WKStA oder an Herrn Holzer geschrieben?

Niko Reith, BA MA: Sie sprechen von einem AV, den ich geschrieben hätte, oder - -Wenn Sie mir den vielleicht vorlegen können?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie ihn vorlegen, bitte?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Es war eine Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie ihn bitte vorlegen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) (erheitert): Nein. Das war eine Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was war die Frage? – Wiederholen Sie sie außerhalb der Redezeit!

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das berufliche Zusammentreffen mit dem Anwalt Herrn Mirfakhrai, das Sie gerade bestätigt haben (Auskunftsperson Reith: Ein berufliches?) – na ja, die Ermittlungen (Auskunftsperson Reith: Ja!) –: Haben Sie dazu einen AV verfasst?

Niko Reith, BA MA: Ob ich einen AV über die Vollziehung der Durchsuchungsanordnung verfasst habe? Ich weiß es nicht. Ob ich einen AV geschrieben habe oder ein anderer Kollege einen AV geschrieben hat, das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie in etwa noch, in welchem Zeitraum diese Durchsuchungsanordnung vollzogen wurde?

Niko Reith, BA MA: Seien Sie mir nicht böse, aber das ist schwer! Das muss im Juni, Juli oder August gewesen sein, während dieser drei Monate.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 15 Sekunden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Hat Sie jemals eine Anfrage einer Rechercheplattform erreicht, als Sie noch bei der Soko Tape waren?

Niko Reith, BA MA: Nicht nur diese, sondern verschiedenste Anfragen, dubiose Anfragen, ob ich im Zusammenhang mit diversen Operationen des BK - -, ob ich involviert gewesen wäre und so weiter. Ja, da gab es verschiedene Anfragen. Natürlich werden Anfragen seitens eines Ermittlers nicht beantwortet und werden diese Anfragen an die Pressestelle weitergeleitet.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann legen wir schnell noch einen Auszug dieser Rechercheplattform „Fass ohne Boden“ vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 1 Sekunde. Überlegen Sie sich die Frage gut!

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann legen wir das nicht vor.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde darum bitten, Sie haben eh noch einmal eine Möglichkeit.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tomaselli. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli. – Abg. Stögmüller hebt die Hand.) – Herr Abgeordneter Stögmüller, sehr gut.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe nur mehr ein paar Fragen an Sie. Mich würde interessieren: Hat Herr Melicharek, als Sie ihm das Handy abgenommen haben, davor oder danach oder währenddessen Telefonate führen dürfen?

Niko Reith, BA MA: Also ich habe es ihm in dem Sinne nicht abgenommen, er hat es uns freiwillig ausgehändigt, damit er keine möglichen Mittäter kontaktiert. Wie gesagt, das Handy war vielleicht 2, 3 Minuten in meiner Hand, das war im versperrten Zustand. Ob er während der freiwilligen Nachschau mit jemandem telefoniert hat oder nicht, das entzieht sich jetzt meiner Erinnerung. Jedenfalls hat er dann definitiv mit seiner Anwältin telefoniert, weil die dann auch bei der Beschuldigtenvernehmung anwesend war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie können es also nicht bestätigen oder ausschließen, sondern Sie wissen es nicht mehr, ob er telefoniert hat.

Niko Reith, BA MA: Ich habe keine Erinnerung mehr daran, ob er jetzt während - - ob das danach war, dass er seine Anwältin angerufen hat, dass er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, oder ob das am Weg ins Büro war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich wundert es, weil die Klenk-Anrufe schon gut dokumentiert waren – oder?

Niko Reith, BA MA: Na ja, die waren deshalb dokumentiert, weil er bei mir bei der Beschuldigtenvernehmung gesessen ist, das Handy ständig geläutet hatte und ich gefragt hatte, wer ihn denn da so dringend und eindringlich mit Telefonaten bombardiert. Da hat er gesagt, dass das Herr Klenk wäre.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War es jemand anderes auch noch, der ihn mit Telefonaten bombardiert hat?

Niko Reith, BA MA: Das weiß ich nicht. Es waren jedenfalls auch SMS, die er empfangen hatte. Auf Nachfrage, wer ihm die geschickt hätte, hat er damals gesagt, dass er dahin gehend keine Auskunft gibt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben da nicht nachgefragt oder geschaut, wer das sein könnte?

Niko Reith, BA MA: Na ja, jeder hat gewisse Persönlichkeitsrechte, und ich glaube einfach - - Ich verstehe auch seine Reaktion, dass er sagt: Okay, nein, das Handy gebe ich nicht her, ich zeige Ihnen diese Nachricht nicht, schon gar nicht ungeöffnete SMS-Nachrichten! – Also wenn man die öffnen würde, dann hat man erst recht einen Amtsmissbrauch, glaube ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Sie haben keine Wahrnehmung dazu, ob jemand von der ÖVP-Bundespartei, von der ÖVP oder vom Bundeskanzleramt angerufen hat?

Niko Reith, BA MA: Nein, keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Gehen wir weiter: Wie ist denn Ihr Verhältnis zu Herrn Ornetsmüller?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung?! Wie das Verhältnis ist? (Abg. Stögmüller: Ja!) – Herr Ornetsmüller war zu dem Zeitpunkt, als ich in der Soko tätig war, ebenso in der Soko tätig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind sie nur Arbeitskollegen oder auch befreundet?

Niko Reith, BA MA: Wir sind Arbeitskollegen. Wir haben uns innerhalb der Soko kennengelernt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Csefan?

Niko Reith, BA MA: Herr Csefan? – Das ist der Büroleiter des BK, und er war der Büroleiter und zuständige Behördenleiter auch im Rahmen dieser Ermittlungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Befreundet, bekannt, Arbeitskollegen?

Niko Reith, BA MA: Wir sind Arbeitskollegen. Wir haben auch Jahre davor gemeinsam gearbeitet, als wir beide Drogenfahnder im LKA Wien waren. (Unruhe im Saal.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, darf ich Sie bitten, die Unterhaltung ein bisschen leiser zu führen, Herr Abgeordneter Graf! Es ist sehr laut hier herinnen. (Abg. Graf: Dabei höre ich mich gar nicht selber!) – Ja, das ist der Akustik geschuldet. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gab ja auch gegenüber anderen Soko-Tape-Mitarbeitern Beschuldigungen, dass es ein Naheverhältnis mit politischen Parteien gab. Welche Soko-Tape-Mitarbeiter waren von diesen Beschuldigungen noch betroffen?

Niko Reith, BA MA: Meinen Sie diese anonyme „Anzeige“ an die WKStA – Anzeige unter Anführungszeichen –, dass die Soko befangen wäre und ÖVP-lastig wäre?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Unter anderem, ja.

Niko Reith, BA MA: Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil ich mich nicht vor - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War es vielleicht Herr Ornetsmüller? Haben Sie da irgendeine Wahrnehmung?

Niko Reith, BA MA: Keine Wahrnehmung zu Herrn Ornetsmüller, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihnen jemals untergekommen, dass Herr Ornetsmüller ein sehr nahes Verhältnis zur ÖVP hat?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht zu Vereinen der ÖVP-Angehörigen?

Niko Reith, BA MA: Ist mir nicht bekannt, höre ich zum ersten Mal.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Er hat noch nie mit Ihnen darüber gesprochen?

Niko Reith, BA MA: Wir haben außer ermittelt nur ermittelt – und das 18, 20 Stunden am Tag –, da ist kein Platz für solche Themen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Axel Melchior?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein. Kennen Sie jemanden in Führungsposition von der ÖVP Niederösterreich?

Niko Reith, BA MA: In Führungsposition? – Da ist jetzt die Frage: Ab wann hat man eine Führungsposition inne?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Landesräte, Parteiobmänner, Klubobleute, Klubdirektoren des Landtagsklubs.

Niko Reith, BA MA: Lassen Sie mich überlegen! Also wenn, dann maximal flüchtig und vom Sehen und vom Grüßen her; wenn überhaupt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Herrn Präsidenten Sobotka vorher schon gekannt?

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, dass ich relativ viele von Ihnen, von unterschiedlichsten Parteien, schon gesehen und gegrüßt habe – im Rahmen diverser Cateringveranstaltungen des ehemaligen Familienunternehmens.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war nicht die Frage. Ich meine, ob Sie ihn im Vorfeld aus dem Privaten, Politischen oder von außerhalb Ihrer Tätigkeit als Soko-Mitarbeiter gekannt haben.

Niko Reith, BA MA: Nein, überhaupt nicht, nein, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nie irgendwo bei ÖVP-Veranstaltungen kennengelernt?

Niko Reith, BA MA: Ich war bei keinen ÖVP-Veranstaltungen, und wenn, dann war das im Rahmen des Nebenberufes als Caterer.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Karl Nehammer?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben gesagt, Julian Hessenthaler kennen Sie gar nicht.

Niko Reith, BA MA: Das ist korrekt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es sind noch 20 Sekunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im Fall Mezzo haben Sie nie mit Julian Hessenthaler zusammengearbeitet?

Niko Reith, BA MA: Nein, diese absurde Frage wurde mir schon von irgendwelchen Medienvertretern gestellt. Mir sagt diese Operation nichts. Ich war Drogenfahnder bis 2010, konkret bis April 2010, und danach war ich dem Ermittlungsbereich Raubkriminalität zugeteilt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Ich gebe weiter.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Reith, ich lege Ihnen die Beilagen zu Ihrem Anlassbericht vor – 65403 –, damit Sie mir jetzt bitte zeigen, wo sich die Verdachtslage zur Erpressung wiederfindet. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Dokument ist sehr umfangreich. Auf welche Seite bezieht sich die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Er war der Ermittler, er wird wissen, auf welche Basis sich sein Erpressungsvorwurf stützt. Die Verdachtslage, hat er gemeint, ist in den Beilagen.

Vielleicht erinnern Sie sich auch einfach, Herr Reith!

Niko Reith, BA MA: Ich glaube, das ist eine von vielen Beilagen, die in diesem Anlassbericht, der vorhin zur Debatte stand - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann sagen Sie es einfach aus Ihrer Erinnerung!

Niko Reith, BA MA: Ich darf vielleicht eines festhalten: Den Sachverhalt haben laut StPO wir zu klären, die rechtliche Beurteilung der versuchten Erpressung hat die StA Wien festgestellt, und nicht der Ermittler.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich erinnern, auf Basis welcher Tatsachen Sie diesen Verdacht gegründet haben?

Niko Reith, BA MA: Aufgrund der Opfervernehmung des Herrn Strache, aufgrund sämtlicher Beilagen, die in diesem Anlassbericht, über den wir vorhin gesprochen hatten - - aufgrund sämtlicher Beilagen, die der StA Wien übermittelt wurden. Wie gesagt, die rechtliche Beurteilung trifft die StA, also die Anklagebehörde, und nicht der Ermittler. Wenn die zuständige Staatsanwaltschaft von diesem Verdacht ausgeht, dann haben wir diese Anordnungen, die sich in weiterer Folge daraus ergeben, auch zu befolgen und durchzuführen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber heute geht es um Ihre Arbeit. Deswegen ist meine Frage: Erinnern Sie sich an die Basis dieser Verdachtslage Erpressung?

Niko Reith, BA MA (in die Unterlagen blickend): Da fehlt, glaube ich, ein wichtiger Teil, ich weiß nicht, ob der dabei ist: die Zeugenvernehmung von Herrn Doppler. – Ist die dabei?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem?

Niko Reith, BA MA: Die Zeugenvernehmung von Herrn Doppler. Die war nicht unrelevant. Nicht alleine die Aussage von Herrn Strache (Abg. Krisper: Wir haben nicht mehr!), nicht alleine nur die Gedächtnisprotokolle von Anwälten, sondern dann auch in der Folge die Zeugenvernehmung von Herrn Doppler - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da wir da nicht weiterkommen, komme ich zum anderen Tatbestand: Suchtmittelgesetzvergehen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte? Wir haben es akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Suchtmittelgesetzvergehen.

Wo ist hier die Basis für die Verdachtslage?

Niko Reith, BA MA (in den Unterlagen blätternd): Also in diesem Teil, den ich da jetzt ausgehändigt bekommen habe, findet sich die Basis für den Verdacht des Suchtmittelhandels nicht, allerdings findet sich schon die Basis oder der Sachverhalt in sämtlichen anderen Zeugenvernehmungen des Aktes.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und zwar in der von Sascha Wandl insbesondere?

Niko Reith, BA MA: Auch. Das war nicht nur alleine seine Aussage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wem sonst? Wir haben sonst nichts gefunden.

Niko Reith, BA MA: Sie mögen mir verzeihen, aber Sie wissen, es ist schon eine Zeit lang her. Es waren mehrere Zeugen und mehrere Leute, die behauptet hätten, dass hier Suchtmittelhandel von Herrn Hessenthaler betrieben wurde, wenngleich sich dieser Tatverdacht, glaube ich, nach meinem Ausscheiden aus der Soko möglicherweise noch mehr erhärtet hat. Ich kann nur über den Zeitraum reden, wo ich der Soko angehört habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir sehen als Basis nur die Zeugenvernehmungen von Sascha Wandl. Haben Sie Sascha Wandl schon vor der Ermittlungstätigkeit gekannt?

Niko Reith, BA MA: Ich weiß nur, dass Herr Sascha Wandl, glaube ich, einmal im LKA Wien als Vertrauensperson in einem anderen Ermittlungsbereich aufgetreten ist. Ihn persönlich zu kennen kann ich aber eigentlich ausschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu einem Bekanntschaftsverhältnis zwischen Herrn Wandl und Herrn Holzer?

Niko Reith, BA MA: Keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu dem, was ich gern Ibiza in klein nennen würde, und lege Dokument 63643 vor. Hier wurde eigentlich auch das vorgenommen, was im Ibizaverfahren strafrechtlich verfolgt wird, nämlich Missbrauch von Tonaufnahmen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben mittlerweile die 3 Stunden erreicht, nur dass Sie informiert sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ein Bericht der WKStA. Ich komme zur Seite 7, wo Strache am 8.6.19 an Doppler schreibt: „Bitte mit Niko Reith (BKA) zusammenarbeiten. Wir erwischen mit deiner Hilfe die Täter!“

In der Folge der Chronologie kommt es dazu, dass Doppler Ihnen eine ohne Wissen der Beteiligten getätigte Audioaufnahme schickt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist gleich aus.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass aufgrund dieser illegalen Aufnahme strafrechtlich ermittelt wird?

Niko Reith, BA MA: Also da darf ich ganz kurz ausholen: Herr Strache hat in seiner Vernehmung ja diese Person, Herrn Doppler, genannt. Es war uns wichtig – der StA Wien und uns als Ermittler wichtig –, dass wir diesen Zeugen so schnell als möglich einvernehmen. Dass es da offensichtlich zwischen Herrn Doppler und Herrn Strache eine Kommunikation gegeben hat, ist mir bedingt bekannt, weil ich in der Folge Monate später von der WKStA zum Entsetzen meinerseits angezeigt wurde.

Da ging es genau um diese Tonbandaufzeichnungen, die Herr Doppler mit einem Beschuldigten – offensichtlich ohne dessen Einwilligung – durchgeführt hat. Er hat uns diese Tonbandaufnahmen per Whatsapp übermittelt. Wir haben dann unverzüglich Kontakt mit der StA Wien aufgenommen, mit Dr. Bernd Schneider, und haben am nächsten Tag dann auch eine Besprechung gehabt, ob wir diesen Inhalt überhaupt verwenden dürfen.

Herr Doppler hatte keinen Auftrag von uns aus der Soko, „illegale“ – unter Anführungszeichen – Tonbandaufzeichnungen durchzuführen, sondern er war angewiesen, sollte es Informationen geben, die für uns relevant sind, was den Beschuldigten K. betrifft, dass er uns diese Informationen zukommen lässt. Ich nehme an, er hat es damals gut gemeint und hat dieses Gespräch, das er mit dem Beschuldigten geführt hat, aufgezeichnet. Er ist dann auch nach § 120 am nächsten Tag von der StA Wien angezeigt worden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Gerstl.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Niko R., haben Sie jemals in der Zeit, in der Sie bei der Soko Tape waren, eine Ermittlungsanordnung erhalten, ob das Ibizavideo in den Druckerfestplatten geschreddert worden ist?

Niko Reith, BA MA: Ob ich jemals eine Anordnung erhalten hätte - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ob Sie eine Anordnung dazu bekommen haben (Auskunftsperson Reith: Ja?), ob das Ibizavideo in den Druckerfestplatten geschreddert wurde?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das Ibizavideo in den Druckerfestplatten hätte gespeichert sein können?

Niko Reith, BA MA: Ich habe keine Wahrnehmung dazu, nein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): War das jemals ein Thema bei Ihren Ermittlungen?

Niko Reith, BA MA: Na ja, dass das brisant war, liegt auf der Hand, und es ist heute noch brisant, aber ich darf mich wiederholen: Man muss die Kirche im Dorf lassen. Es war ein Betrug und vielleicht eine Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, was auch immer. Wir lassen uns als Ermittler sicher nicht von Medien oder von Verschwörungstheorien leiten, sondern wir lassen uns vom Sachverhalt leiten, den wir ermitteln, den wir der StA berichten, und führen die Anordnungen aus, die uns erteilt werden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hat Frau Mag. Jilek Ihnen gegenüber jemals den Verdacht geäußert, dass das Ibizavideo damit hätte geschreddert sein können?

Niko Reith, BA MA: Nein. Nein, weil wir uns innerhalb der Soko dann noch gedacht haben: Okay, jetzt kommt mündlich diese Anordnung!, und wir haben uns alle miteinander gefragt: Was hat das für einen Bezug zum Ibizavideo? Aber nichtsdestotrotz, Anordnung der StA ist Anordnung, und wir haben diese Anordnung dann auch innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie Kenntnis davon erlangt, dass die WKStA dieses Verfahren an die StA Wien abgetreten hat?

Niko Reith, BA MA: Das ist, glaube ich, Ende - - Bevor ich aus der Soko ausgetreten bin, ist, glaube ich, dieses Verfahren Ende August an die StA Wien abgetreten worden. Was ich dann erfahren habe, ist das auch eingestellt worden.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Haben Sie von der StA Wien danach noch Aufträge bekommen?

Niko Reith, BA MA: Da war ich nicht mehr bei der Soko, das kann ich verneinen, dass ich da - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Also bis zum 6.9., bis zu Ihrem Ausscheiden.

Niko Reith, BA MA: Also bis zum 6.9. hat es keine Aufträge der StA Wien gegeben, nein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, keine weiteren Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Holzleitner, Sie sind die Nächste.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Vielleicht hätten wir ja, wenn die freiwillige Nachschau bei Herrn Melicharek gut funktioniert hätte, gewusst, dass es gut auf dem Handy dokumentiert ist, dass es Drucker- und Laptopfestplatten – im Übrigen – waren; Laptopfestplatten – da passt ein Video gut drauf, habe ich mir sagen lassen.

Wir bleiben beim 10. März 2020: Wieso haben Sie ein halbes Jahr nach Ausscheiden aus der Soko Herrn Ornetsmüller ein E-Mail über Ihre Google-Löschung geschrieben? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Niko Reith, BA MA: Das war ja nicht nur - - Das war dem Herrn Abteilungsleiter – jetzigem BKA-Direktor – und dem damaligen Büroleiter Csefan Dieter ja bekannt, dass ich Google ersucht habe, dass man diesen Inhalt löscht, weil es um meine Sicherheit geht. Ich nehme an – ich kann jetzt nur mehr vermuten –, dass das als Vorlage gedient hat, vielleicht auch als Beilage, die man zum Untersuchungsausschuss mitnehmen kann, für die Aussage von Herrn Holzer – nehme ich jetzt an.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ein halbes Jahr nach Ausscheiden aus der Soko haben Sie das geschickt?

Niko Reith, BA MA: War das eine Frage, oder?

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ja.

Niko Reith, BA MA: Offensichtlich (Unterlagen in die Höhe haltend), ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Ist jemand an Sie herangetreten, dass Sie das per E-Mail schicken sollten?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sie haben das aus freien Stücken einfach am 10. März 2020 plötzlich übermittelt?

Niko Reith, BA MA: Es war sicher irgendwann einmal ein Thema. Wie gesagt, offensichtlich war das nicht mehr in meinem polizeilichen Outlook im E-Mail-Ordner gespeichert, sondern offensichtlich auf meiner Gmail-Adresse, und ich habe das von der Gmail-Adresse dann weitergeleitet, ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Hat Sie Herr Ornetsmüller davor kontaktiert, dass Sie diesen Google-Auszug übermitteln können?

Niko Reith, BA MA: Wie sich das aus der Situation heraus ergeben hat, dazu habe ich jetzt keine Wahrnehmungen mehr. Das ist fast ein Jahr her – ja, wie gesagt, dazu habe ich keine Wahrnehmungen mehr.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Können Sie ausschließen, dass irgendjemand aus dem Soko-Tape-Team mit Ihnen rund um den 10. März oder vorm 10. März über Ihre Google-Löschungen gesprochen hat?

Niko Reith, BA MA: Das kann durchaus sein, dass man vielleicht irgendwann einmal darüber wieder gesprochen hatte, weil: Erstmalig hatten wir, glaube ich, im August 2019, wie das medial aufgepoppt ist, darüber gesprochen, wo ich dann selbst diese Recherchen im Internet, in Google, angestellt habe, und Google ersucht habe, das zu löschen. Also das war ja schon im August 2019 Thematik. Wenn das dann ein Dreivierteljahr später vielleicht irgendwann einmal bei einem Gespräch wieder Thematik war – vielleicht aufgrund des anstehenden Untersuchungsausschusses –, dann mag es so gewesen sein, aber ich weiß nicht, was daran jetzt so verwerflich ist.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Na ja, es ist einfach trotzdem spannend, dass Sie aus der Soko ausscheiden, weil es diese Befangenheit gegeben hat, die medial sehr stark aufgepoppt ist, und ein halbes Jahr später übermitteln Sie das dann – nämlich noch dazu, ohne ein Wort in dieser E-Mail zu schreiben. Es ist ja nur der Betreff, und das ist direkt diese Google-Übermittlung, aber Sie haben kein einziges Wort - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment. Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Der Vorhalt war nicht richtig. Die Auskunftsperson hat explizit gesagt, er ist nicht wegen Befangenheit ausgeschieden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie stellen es so dar, als politische wertende Meinung – ist in Ordnung, aber das ist von der Auskunftsperson anders dargestellt worden.

Dieses E-Mail – ich wollte das nur einmal wissen – vom 10. März ist dazu herangezogen worden, dass man ein E-Mail des Google-Löschungsversuchens rekonstruiert. Ist das so richtig? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Genau.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Es ist das Ansuchen, diese ÖVP-Kandidatur in Niederösterreich zu löschen. Wie gesagt, ich möchte noch einmal nachfragen, ob Sie jemand kontaktiert hat, weil Sie dieses E-Mail wortlos weitergeleitet haben. Einfach wortlos Menschen E-Mails zu schicken: Das wirft bei mir einfach Fragen auf.

Niko Reith, BA MA: Na ja, ich glaube, dass ich das beantwortet habe. Wahrscheinlich war das irgendwie Thematik für den anstehenden Untersuchungsausschuss, dass ich dieses E-Mail beischaffe. Ich suche gerade in meinen Unterlagen – es gibt ja vom August 2019 auch einen Verlauf, wo mir innerhalb der Soko, nämlich von einem Kollegen, der für Osint-Recherchen zuständig ist, das Mail über Google dann auch weitergeleitet wurde. Also wenn man da versucht jetzt irgendetwas - - wie wenn man irgendetwas verschleiert hätte: Das war im August 2019 schon massives Thema und das war offensichtlich eine Vorbereitung für den anstehenden Untersuchungsausschuss, für die Aussage von Kollegen Holzer.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Von Verschleierung habe ich nicht gesprochen, ich wollte nur diesen Vorgang rekonstruieren.

Ich habe noch eine Frage: Sie haben zu Beginn gesagt, dieses SMS an H.-C. Strache würden Sie nicht oder anders formulieren. Inwiefern anders?

Niko Reith, BA MA: Also ich habe, glaube ich, eingangs erwähnt, dass diese SMS einfach unüberlegt war.

Wenn ich am 18. Mai 2019 gewusst hätte, was so eine SMS – die ich trotzdem als Kopf-hoch, als Höflichkeitsakt meinerseits bezeichne, weil er bei diesen Benefizveranstaltungen anwesend war und sich der Kontakt nur auf diese Veranstaltungen beschränkt hatte –, was das auslöst, na dann würde ich das heute nicht mehr schreiben.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Haben Sie an andere mittlerweile Beschuldigte Kopf-hoch-SMS geschrieben?

Niko Reith, BA MA: Herr Strache war in meinem Verfahren, in unserer Gruppe kein Beschuldigter, er war Opfer in diesem Verfahren.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wir legen das Dokument Nummer 35688 vor. Das ist der zweite Anlassbericht des BKA vom 13.6.2019. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Jetzt haben Sie die Zeit. Seite?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Seite 7.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 7, letzter Absatz?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Letzter Absatz, ja.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: „Dieser Slaven“?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Genau. „Dieser Slaven hat uns einige Dinge erzählt. Ich habe das meiste davon als Schwachsinn abgetan“, sagt Herr Strache. „Unter anderem, dass Julian HESSENTHALER vor der Veröffentlichung des Videos einen Termin in der Präsidentschaftskanzlei gehabt habe.“

Herr Reith, wie sind Sie mit dieser Information umgegangen? Zog das Ermittlungsschritte nach sich? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Niko Reith, BA MA: Also ich habe dieser Aussage, die offensichtlich von Herrn Strache stammt, eigentlich keine Bedeutung geschenkt, nein. Das war zum damaligen Zeitpunkt oder während meiner Tätigkeit innerhalb der Soko nicht wirklich von Relevanz.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, Sie würden sagen, dass diese Aussage keinerlei Schritte nach sich zog – weder von Ihnen noch einem anderen Mitglied der Soko Tape?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, ob das Schritte nach sich gezogen hatte, war die Frage, oder?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ermittlungsschritte.

Niko Reith, BA MA: In Bezug auf die Präsidentschaftskanzlei?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ja.

Niko Reith, BA MA: Nein, das war für uns – zumindest für mich, während ich in der Soko war – keine Thematik. Zu diesem Zeitpunkt war das für mich nicht relevant – oder für uns nicht relevant.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Welche Hinweise ergaben sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der Soko Tape zur Finanzierung und Vorbereitung dieses Videos? Da gab es ja auch schon in Wien Treffen zwischen Gudenus und der angeblichen Oligarchin. Das heißt, das Ganze wird sich ja insgesamt auf eine Summe von – schätzt man –50 000 bis 100 000 Euro belaufen haben. Welche Ermittlungen wurden da getätigt, mit welchem Ergebnis?

Niko Reith, BA MA: Na ja, es wurde von unserer Gruppe versucht, jene Personen auszuforschen, wo der Verdacht bestand, dass das Video – oder Teile des Videos – zum Verkauf angeboten wurden. Da sind einige Herrschaften als Zeugen vernommen worden, wobei, glaube ich, diese Akten oder diese Zeugenvernehmungen Teil des Untersuchungsgegenstandes sind oder die Personen, glaube ich, schon ausgesagt haben.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich habe Sie jetzt schlecht verstanden – besser gesagt, gar nicht.

Niko Reith, BA MA: Ich habe gesagt, es wurden einige Personen ausgeforscht und als Zeugen vernommen und zu diesem Verdacht befragt, der sich da im Zuge der Ermittlungen ergeben hat. Da hat es, was das Anbieten des Videos betrifft, unterschiedlichste Aussagen gegeben, vor allem betreffend die Rolle des Dr. Mirfakhrai und des ehemaligen – oder noch – Kollegen R., der damals Leibwächter des Herrn Strache war.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber da ging es eher um die finanzielle Verwertung. Ging es um die Finanzierung als solche auch?

Niko Reith, BA MA: Während meiner Zeit – während ich bei der Soko war – war das schon auch natürlich logischerweise ein Anliegen, dass man schaut: Okay, wer steckt eigentlich im Hintergrund, wer könnte das finanziert haben? Aber solange ich bei der Soko war, hat es eigentlich dort keine konkreten Verdachtsmomente gegeben, wer das vielleicht finanziert hätte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, ob via Interpol mit Spanien Kontakt aufgenommen wurde – wer zum Beispiel diese Villa, wo dieses Video gedreht wurde, angemietet und bezahlt hat?

Niko Reith, BA MA: Das war schon Gegenstand von Ermittlungen. Es war allerdings sehr schwer, mit den spanischen Behörden zusammenzuarbeiten, weil die sich üblicherweise leider Gottes sehr lange Zeit für Rückantworten lassen. Es muss dann, glaube ich, gegen Ende meiner Soko-Tätigkeit gewesen sein, wo es dann weitere Erkenntnisse gegeben hat, was die Villa betrifft und so weiter.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Könnten Sie uns daran teilhaben lassen, welche Erkenntnisse sich ergaben?

Niko Reith, BA MA: Das muss nach meiner Tätigkeit in der Soko gewesen sein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber es kam etwas aus Spanien zurück, was die Anmietung dieser Villa betrifft?

Niko Reith, BA MA: Wenn, dann war das nach meiner Tätigkeit in der Soko. Also wir haben das angeregt und angeleiert, ja, aber wir haben von den spanischen Behörden, glaube ich, solange ich dort war, keine Rückmeldung bekommen – oder keine umfangreiche Rückmeldung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurde Hin- und Rückflug des Herrn Hessenthaler in dieses Erhebungsersuchen miteinbezogen?

Niko Reith, BA MA: Wir haben natürlich auch diese Daten, die Flugpassagierdaten, abgefragt, und nicht nur betreffend Herrn Hessenthaler, sondern auch andere Personen, die da involviert waren – auch diese Daten sind abgefragt worden, ja, das ist korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie selbst noch Wahrnehmungen dazu oder ist dieses Ermittlungsergebnis auch erst angekommen, nachdem Sie nicht mehr bei der Soko Tape waren?

Niko Reith, BA MA: Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stegreif nicht mehr sagen, ob das noch während meiner Tätigkeit war. Es waren immer - - Es waren zahlreiche, es waren zig Anfragen, was Passagierdaten betrifft. Es gab auch Probleme mit dem Rechtshilfeersuchen mit Deutschland, mit der Lufthansa. Auch da haben wir Ewigkeiten auf eine Rückantwort gewartet. Ob die dann auch während der Zeit, wo ich noch tätig war, erfolgt ist, weiß ich nicht mehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 6 Sekunden.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Bezüglich der Ermittlungsschritte – es wurden ja welche gemacht –: Da gab es diese Krügerrandmünzen – der versuchte Eintausch. Halten Sie es für wahrscheinlich, dass diese Krügerrandmünzen mit der Finanzierung beziehungsweise eigentlich der Verwertung im Zusammenhang standen, und welche Ergebnisse ergaben sich?

Niko Reith, BA MA: Dieser Ermittlungsstrang hat dann letztlich zur Festnahme von falschen Polizisten geführt, die ältere Herrschaften in Österreich und Deutschland unter dem Vorwand, Kriminalpolizei zu sein, massiv bestohlen hatten. Das war ein großer Schaden, in Millionenhöhe. Das war einer dieser Ermittlungsstränge, der sich nebenbei entwickelt hatte. Aber der ursprüngliche Anfangsverdacht: Das war ein Verdacht des Verdachts, das mit den Krügerrandmünzen, weil das eigentlich auch nur irgendwie – glaube ich, soweit ich mich erinnern kann – medial transportiert worden ist oder von der EU-Infothek oder wie auch immer. Man ist aber natürlich auch diesem Verdacht nachgegangen, nur hat sich das während meiner Zeit nicht erhärtet, dass da vielleicht irgendwer mit Krügerrandmünzen bezahlt wurde.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Tomaselli oder Abgeordneter Stögmüller – wer ist dran? – Bitte, Herr Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe noch eine Frage, da geht es um das Verhältnis zwischen Doppler und Wandl: Können Sie uns schnell erklären, wie das Verhältnis zwischen Doppler und Wandl in dem Verfahren ist?

Niko Reith, BA MA: Ich habe keine Wahrnehmung, dass es zwischen Doppler und Wandl ein Verhältnis oder Bekanntschaftsverhältnis gibt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass Wandl irgendwie in das gesamte Verfahren involviert ist?

Niko Reith, BA MA: Ja, ganz einfach erklärt: Der ist ja medial bei Oe24 aufgetreten und hat einen Sachverhalt kundgetan, der natürlich für die Einleitung der ersten Ermittlungsschritte relevant war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat er etwas mit Gert Schmidt zu tun gehabt?

Niko Reith, BA MA: Das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie keine Wahrnehmungen dazu?

Niko Reith, BA MA: Ich habe keine Wahrnehmung, in welchem Verhältnis Herr Wandl zu Herrn Gert Schmidt steht – keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie im Drogenverfahren zum Herrn Wandl Ermittlungsschritte geleitet oder geführt?

Niko Reith, BA MA: Im Drogenverfahren zum Herrn Wandl?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, oder Wahrnehmungen zum Drogenkonsum von Herrn Wandl?

Niko Reith, BA MA: Ich habe dazu eigentlich gar keine Wahrnehmungen, dass es da ein Verfahren gegeben hätte, das Herrn Wandl bezüglich Drogen oder Suchtmittelmissbrauch betrifft.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie die Einvernahme von Philippa Strache geführt?

Niko Reith, BA MA: Gute Frage – Sekunde bitte! (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Soweit ich mich erinnern kann: Nein. Das war nicht ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie auch nicht dabei?

Niko Reith, BA MA: Nein – soweit es mir jetzt in Erinnerung ist, ja. Ich habe so viele Einvernahmen gemacht, man möge mich jetzt nicht festhalten. Ich habe so viele Einvernahmen gemacht, bei der Soko, nach der Soko, vor der Soko. Ob die Frau Strache bei mir war - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die wird man kennen, glaube ich. Sie kennen ja den Mann, besser als andere.

Niko Reith, BA MA: Ich glaube nicht, dass ich Frau Strache vernommen habe, nein. Frau Gudenus habe ich vernommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Frau Philippa Strache?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Noch nie getroffen?

Niko Reith, BA MA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat die ein bekanntes Verhältnis mit Doppler, Wandl oder Gert Schmidt?

Niko Reith, BA MA: Keine Ahnung, weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmung.

Haben Doppler und Gert Schmidt irgendetwas miteinander zu tun?

Niko Reith, BA MA: Das weiß ich nicht, keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen von Gudenus und Drogenkonsum?

Niko Reith, BA MA: Also das war während meiner Tätigkeit in der Soko, ich hatte diesbezüglich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und vor Ihrer Beschäftigung bei der Soko?

Niko Reith, BA MA (erheitert): Schon gar nicht! Also auch nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay. Na gut, dann geben wir weiter. Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper ist als Nächste an der Reihe. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Reith! Strache hat zwischen Ihnen und Doppler den Kontakt hergestellt, oder?

Niko Reith, BA MA: Den Kontakt hat er dann hergestellt. Wie gesagt, bei seiner Opfervernehmung hat er das angeführt, dass Herr Doppler zu einem der Täter Kontakt hat, und dann hat es diese Kommunikation gegeben, wo es um diesen Telefonnummernaustausch ging, wo es darum ging, den Kontakt zu Herrn Doppler zu suchen, im Auftrag der StA Wien. Das ist auf kurzem Weg über SMS oder Whatsapp abgehandelt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also ja. Worum ging es in den Gesprächen zwischen Ihnen und Doppler?

Niko Reith, BA MA: Entschuldigung, zwischen wem?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihnen und Doppler.

Niko Reith, BA MA: Herr Doppler war bei mir als Zeuge bei einer Zeugenvernehmung. Die Zeugenvernehmung hat Kollege ST-4, glaube ich, geführt. Ich war bei der Vernehmung ebenfalls anwesend. Da ging es um den Kontakt zu dem Beschuldigten, der wiederum vorstellig wurde beim Rechtsanwalt von Herrn Strache, wo weitere Anwälte ebenfalls anwesend waren und wo in der Folge dann diese Gedächtnisprotokolle verfasst wurden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es sonst Gespräche, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

Niko Reith, BA MA: Zwischen Herrn Doppler und uns? (Abg. Krisper: Ihnen!) Und mir? – Es gab die Zeugenvernehmung, und im Anschluss an die Zeugenvernehmung gab es ein kurzes Gespräch, wo wir über Sachen geplaudert haben, die eigentlich nicht Gegenstand von Ermittlungen sind oder waren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie vorhin meinten, Sie haben die Zeugenvernehmung Doppler nicht vorliegen: Sie haben sie in der Beilage vorliegen, und da steht sehr wohl, dass Sie die Einvernahme geführt haben, nicht ein Kollege. Seite 48 der Beilage, 65403.

Niko Reith, BA MA (in den Unterlagen blätternd): Ja, ich habe diese Zeugenvernehmung jetzt vor mir liegen. Da steht rechts oben: „Bearbeiter/in: ECKER Christoph“. Also er hat die Vernehmung geführt, und ich war bei der Vernehmung anwesend.

Es ist ein bisschen verwirrend, wenn dort steht: „Leiter/in der Amtshandlung/Vernehmung:“, wenn dort mein Name - - Das Formularwesen ist ein bisschen verwirrend, und das gehört möglicherweise auch dahin gehend ein wenig abgeändert. Das sorgt für Verwirrung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Könnte man verbessern.

Doppler schrieb in einem Chat, dass er die Audiodateien Strache schickte, und hielt erklärend fest, „die Aufnahmen von heute“, also 12. Juni 2019, „seien“ – Zitat – „,gem. Absprache BKA zu deiner Verwendung‘“. – „BKA“ verwendet Strache für Sie im Chat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dürfen wir die Unterlage haben, bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die liegt Ihnen vor, der WKStA-Bericht - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Welches Dokument ist das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 63643.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 7 von 17 oder was?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 4 des Berichts und 8 des Dokuments.

Gab es keine Absprache mit Ihnen zu dieser, wie Sie meinten, gut gemeinten Audiodateiaufnahme – ein Strafrechtsbestand?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 4 habe ich nicht, bitte!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 4 unten, Seite 8 oben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 4 habe ich nicht!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann schauen Sie Seite 8 oben, Herr Vorsitzender!

Gab es keine Absprache?

Niko Reith, BA MA: Also mir ist diese Passage bekannt: „gem. Absprache“ – Punkt – .BK. Dazu muss ich festhalten: Ich bin weder alleine die Soko, ich bin weder alleine das .BK, und ob Herr Doppler zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des .BK Kontakt hat, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Außerhalb der Fragezeit noch einmal: Gab es keine Absprache mit Herrn Doppler?

Niko Reith, BA MA: Nein! Niemals gab es eine Absprache, dass Herr Doppler irgendetwas aufzeichnet, vor allem illegal aufzeichnet, schon gar nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was Sie vorhin als gut gemeint hingestellt haben: für einen Polizisten relativ irritierend, eine strafrechtlich relevante Handlung als gut gemeint zu deklarieren.

Niko Reith, BA MA: Das ist ja ein Strafrechtsdelikt, weswegen wir auch installiert wurden – wegen § 120 StGB.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, eben.

Abschlussfrage: Denken Sie nicht, dass fast jeder Polizist da draußen besser geeignet wäre, in diesen Ermittlungen tätig zu sein, als jemand, der eine Aufmunterungs-SMS an Strache schickt und bei der ÖVP kandidiert hat?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist eine Frage, die nicht auf Fakten aufbaut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass es bessere Kandidaten innerhalb der Polizei gegeben hätte als Sie, der Sie Strache wünschen, dass der Rücktritt vom Rücktritt geschieht, und bei der ÖVP kandidiert haben?

Niko Reith, BA MA: Es gibt im Leben immer Bessere – sei es bei der Polizei oder woanders.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Noch eine Frage? (Abg. Krisper: Nein!) – Danke.

Als Nächster: Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Keine Fragen. Ich bedanke mich herzlich fürs Kommen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste: Frau Holzleitner, bitte.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Eine kurze Frage vielleicht noch: Kennen Sie den Verein Pro Patria – Für Niederösterreich?

Niko Reith, BA MA: Ob ich den Verein kenne? – Nein.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Gut, dann haben wir keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich frage noch den Verfahrensrichter, weil noch Zeit bleibt, ob er noch abschließende Fragen hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke, nein, Herr Präsident, keine Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann ist die Befragung zu Ende, und ich darf mich bei der Auskunftsperson Niko Reith, BA MA und bei ihrer Vertrauensperson herzlich bedanken.



[1] Ursprünglicher Text: „[…] es war für uns wichtig, oder es war in Absprache mit Herrn Dr. Bernd Schneider […]“

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: UND es war in Absprache …“ statt „oder es war in Absprache“

[2] Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Von der Veröffentlichung der Textpassagen wurde abgesehen.