17/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemäß § 57 Abs. 2 Bundesgesetz über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2017, 2018 und 2019
(III-125 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 15. April 2020 den gegenständlichen Bericht über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2017, 2018 und 2019
(III-125 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. Mai 2020 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten David Stögmüller die Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Christian Ragger, Lukas Brandweiner, Fiona Fiedler, BEd, Rosa Ecker, MBA, Peter Wurm sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemäß § 57 Abs. 2 Bundesgesetz über den Zivildienst (BGBl. Nr. 679/1986, idgF) und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (III-125 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2020 05 07

                                      Tanja Graf                                                                     Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann