177/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-268 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 4. März 2021 den gegenständlichen Bericht (III-268 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Philip Kucher, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker, Dr. Josef Smolle, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Peter Wurm, Martina Diesner-Wais, Rosa Ecker, MBA und Fiona Fiedler, BEd sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-268 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss mit Stimmenmehrheit
(dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Wien, 2021 04 15

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann