180/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für das Jahr 2020 und Jänner 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-249 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus hat dem Nationalrat am 16. Februar 2021 den
gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über
die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl.
Privatzimmervermietung für das Jahr 2020 und Jänner 2021, vorgelegt
von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
(III-249 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger die Abgeordneten Cornelia Ecker, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der
Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für das Jahr 2020
und Jänner 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
(III-249 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G,
N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 05 04
Peter Schmiedlechner Dipl.-Ing. Georg Strasser
Schriftführung Obmann