181/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Februar 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-288 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 31. März 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Februar 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-288 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger die Abgeordneten Cornelia Ecker, Mag. Gerald Hauser, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für Februar 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-288 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 05 04

                           Peter Schmiedlechner                                                  Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann