189/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID­19­Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-303 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 29. April 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-303 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Norbert Sieber, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Verena Nussbaum, MMMag. Gertraud Salzmann, Fiona Fiedler, Bed sowie der  Bundesminister für Arbeit
Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-303 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Wien, 2021 05 11

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann