192/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M. in der 38. Sitzung vom 10. März 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 49. Sitzung am 26. Mai 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Johann Fuchs, LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 05 26

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

38. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 10. März 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 38. Sitzung
10 Uhr – 19.59 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Leitender Oberstaatsanwalt
Mag. Johann Fuchs, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Vorsitzender, ich komme zu Ihrem Ersuchen, der Auskunftsperson, dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Mag. Johann Fuchs, eine Belehrung zukommen zu lassen.

Herr Mag. Fuchs, uns allen ist bekannt, dass Sie bereits am 15. Juli 2020 vor diesem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben. Nichtsdestotrotz sieht unsere Verfahrensverordnung vor, dass ich Sie auch heute einer kurzen Belehrung unterziehen soll.

Herr Mag. Fuchs, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre – darauf wird, glaube ich, heute besonders Wert gelegt werden –, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine solche sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen nicht an sich genommen werden. Sie sind berechtigt, selbst Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meiner Belehrung der Auskunftsperson am Ende. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön, Herr Verfahrensrichter.

Herr Mag. Fuchs, Sie haben das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bitte darum.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Diese soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte sehr.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Geschätzte Mitglieder des Untersuchungsausschusses! Hohes Haus! Ich darf mich vorab für die neuerliche Ladung zum Ibiza-Untersuchungsausschuss herzlich bedanken, sie gibt mir die Gelegenheit, einige seit meiner letzten Befragung aufgetauchte Themen klarzustellen.

Ich habe bereits am 15. Juli des Vorjahres eine umfassende Darstellung meiner Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand abgegeben. Das Protokoll habe ich mir im Zuge der Vorbereitung auf den heutigen Termin durchgelesen und dabei festgestellt, dass meine Wahrnehmungen vollkommen korrekt dokumentiert sind.

Ich halte daher meine Angaben vom 15. Juli 2020 aufrecht und möchte im Folgenden auf ein paar Punkte klarstellend eingehen. Das wären erstens meine Aufgabe bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, zweitens die Aufgabenteilung zwischen der StA Wien und der WKStA Wien im Ibizaermittlungskomplex, die Durchführung der Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss aus Sicht der OStA Wien und abschließend ein paar Worte zur Kritik der WKStA an meiner Tätigkeit.Ich komme zu meinen Aufgaben bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien: Als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien bin ich Organ der Gerichtsbarkeit und ausschließlich dem Gesetz verpflichtet. Wie alle Staatsanwaltschaften ist die Oberstaatsanwaltschaft Wien monokratisch organisiert.

Das bedeutet, dass ich nach außen die Verantwortung für praktisch alle Erledigungen meiner Behörde trage. Sichtbar wird diese Verantwortung insbesondere auch dadurch, dass alle wesentlichen Erledigungen der OStA Wien von mir unterfertigt sind. Natürlich ist die OStA Wien kein Einpersonenbetrieb. Ich kann mich bei der Erfüllung unserer Aufgaben auf ein professionelles und äußerst kompetentes Team von insgesamt 33 Personen – von der Teamassistenz bis zu meinen StellvertreterInnen – stützen.

Zu unserem Aufgabenbereich zählen insbesondere, dass wir Dienstbehörde für insgesamt 600 MitarbeiterInnen im Sprengel der OStA Wien sind, plus/minus ein paar. Wir üben die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften in Wien, Niederösterreich, Burgenland und die WKStA mit insgesamt rund 250 000 Verfahren jährlich aus und es obliegt uns die Vertretung aller Rechtsmittel aus dem Sprengel vor dem Oberlandesgericht Wien, mit Ausnahme jener der WKStA.

Im Rahmen der Fachaufsicht steht die OStA permanent im Zentrum des Spannungsfelds zwischen Grundrechtsschutz und Aufklärungszwang. Unsere Aufgabe als Oberstaatsanwaltschaft ist es, eine zielgerichtete und zugleich rechtmäßige Führung des Ermittlungsverfahrens zu begleiten und sicherzustellen.

Wie lösen wir dieses Spannungsfeld? – Ganz einfach: Wir halten uns streng an das Gesetz. Unser Handeln als Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wird ausschließlich durch das Gesetz bestimmt und nicht durch opportunistische Überlegungen, durch Netzwerke oder ähnliche unsachliche Erwägungen.

Genau diese Rolle setzt Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch regelmäßig Angriffen aller aus, die mit unseren gesetzmäßigen Entscheidungen nicht einverstanden sind. In den letzten Tagen haben zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eingefordert, dass man die Justiz die ihr zugewiesenen Aufgaben ohne Einflussnahme von außen verrichten lässt.

Als Leiter der OStA Wien schließe ich mich diesem Appell auch für meinen Zuständigkeitsbereich mit aller Deutlichkeit an. Die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Säule des staatsrechtlichen Modells der Gewaltentrennung ist in einer Demokratie unverhandelbar.

Wie komplex eine korrekte Gesetzesanwendung manchmal ist, darf ich Ihnen anhand eines konkreten Beispiels erklären, und zwar an der Kompetenzverteilung zwischen der WKStA und der StA Wien im Ibizaverfahrenskomplex: Während die WKStA eine bundesweite Zuständigkeit für einen klar definierten Deliktskatalog hat, definiert sich die Zuständigkeit der StA Wien nach den für die übrigen 16 Staatsanwaltschaften geltenden Zuständigkeitsregeln der Strafprozessordnung.

Im vorliegenden Fall ergibt das eine Zuständigkeit der WKStA für den Verdachtskomplex der Korruptionsdelikte und eine Zuständigkeit der StA Wien für alle übrigen Verdachtskomplexe. Im vorliegenden Fall ist das die Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos und letztendlich auch die Schreddercausa.

In diesem gesetzlichen Rahmen fanden auch meine ersten Dispositionen unmittelbar nach Veröffentlichung von Ausschnitten aus dem Ibizavideo am 17.5.2019 statt. Zunächst stand einmal die Frage im Vordergrund, ob ein und welcher Anfangsverdacht daraus abgeleitet werden kann. Anlass für diese Prüfung war die mir noch am 17.5.2019 von Sektionschef Pilnacek übermittelte Bitte um strafrechtliche Beurteilung. Diese Prüfung habe ich unter Einbindung eines im Korruptionsstrafrecht besonders versierten Oberstaatsanwalts in der Nacht von 17. auf 18.5.2019 vorgenommen.

Parallel dazu stand ich ebenfalls noch in dieser Nacht mit dem Leiter der Medienstelle der OStA Wien intensiv in Kontakt, um gemeinsam die Medienarbeit zu den eingehenden Anfragen abzustimmen. Im Lauf des Vormittags des Samstags, 18.5.2019, verdichtete sich für mich die Einschätzung, wonach die medial veröffentlichten Rechercheergebnisse keine ausreichende Grundlage für die Darstellung eines Anfangsverdachts darstellen und die Entscheidungsgrundlage zum Anfangsverdacht zunächst durch weitere Erkundigungen nach § 91 Abs. 2 – letzter Fall – StPO zu verbreitern ist.

Wäre ich damals zu einem anderen Ergebnis gelangt, hätte ich noch an diesem Samstag den Journalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien mit der Prüfung von unaufschiebbaren Maßnahmen zur Beweissicherung beauftragt. Dies wäre deswegen notwendig gewesen, weil die WKStA über keinen eigenen Journaldienst verfügt und unaufschiebbare Maßnahmen über das Wochenende vom Journalstaatsanwalt der StA Wien zu veranlassen wären.

Spätestens am Samstag, 18.5.2019, Nachmittag standen für mich das Ergebnis der Prüfung und die weitere Vorgangsweise fest: Die WKStA ist zunächst mit der Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage zum Anfangsverdacht im Wege von Erkundigungen zu beauftragen. Dieses Ergebnis habe ich auch Sektionschef Pilnacek mitgeteilt. Die Zuständigkeit der StA Wien für alles, was Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos betrifft, habe ich am 20. Mai per E-Mail ausgelöst.

Auch aus heutiger Sicht erweist sich diese gesetzmäßige Strukturierung der Ermittlungen als gute Entscheidung. Wie wir heute alle sehen können, ist der Ermittlungskomplex, der sich aus der Veröffentlichung des Videos ergeben hat, äußerst umfangreich und komplex.

Mit der Entscheidung vom 18.5.2019 wird sowohl die Kernkompetenz der WKStA – nämlich Ermittlungen in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen – als auch die Kernkompetenz der StA Wien für andere Delikte, die auch in Strukturen der organisierten Kriminalität hineinreichen, bestmöglich genutzt.

Erlauben Sie mir hier auch eine kurze Anmerkung zum erst unlängst aufgetauchten E-Mail-Verkehr aus dem BMJ zur Startphase des Ibizaverfahrens. Der E-Mail-Verkehr zwischen dem BMJ und mir zur Startphase des Ibizaverfahrens steht vollkommen im Einklang mit meinen Darstellungen. Der vom BMJ ausgehende E-Mail-Verkehr vom Abend des 18.5.2019 hatte nämlich auf den Verfahrensfortgang keinen Einfluss. Die angesprochenen Themen waren bei Einlangen der E-Mails bei der OStA Wien längst entschieden. Das E-Mail von Sektionschef Pilnacek vom 18.5.2019 um 20.50 Uhr, in dem er mir mitteilte, dass HBM der WKStA „keine aktive Rolle zukommen“ lassen möchte, enthielt für mich überhaupt keinen umsetzbaren Inhalt. Ich habe deshalb dazu auch gar nicht weiter nachgefragt, sondern postwendend mit der hier schon intensiv erörterten Weisung vom 18.5.2019, 21.15 Uhr, die Zuständigkeit der WKStA für die weitere Verfahrensführung klargestellt.

Ein Punkt ist mir in diesem Zusammenhang noch wichtig: Dieser E-Mail-Verkehr zeigt eine interne Diskussion zwischen dem zuständigen Sektionschef im Bundesministerium für Justiz und mir als zuständigem Leiter der OStA Wien, von der mehrere Personen im BMJ und in der OStA Wien in cc in Kenntnis gesetzt wurden. Sie stellen keine Weisung durch den Bundesminister für Justiz im Sinn des Gesetzes dar. Mangels jeglicher Erheblichkeit der Mails vom Abend des 18.5.2019 für den Verfahrensfortgang waren sie daher nach der Gesetzeslage auch nicht zu verakten. Die in diesem Zusammenhang entstandene Aufregung ist für mich daher vollkommen unverständlich. Die E-Mails waren niemals geheim noch waren sie für den Verfahrensfortgang in irgendeiner Weise wesentlich.

Ich komme nunmehr zur immer wieder kritisierten Vorlagepraxis der OStA Wien an den Untersuchungsausschuss. Zuerst zu den Fakten: Für die Vorlage von Akten an den Untersuchungsausschuss ist die Ressortspitze im BMJ verantwortlich. Die OStA als Organ der Gerichtsbarkeit erfüllt hier nur eine Hilfsfunktion. Den rechtlichen Rahmen dafür bilden folgende drei Säulen: erstens die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse, zweitens der Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 2020, der die Vorlageregeln an den Untersuchungsausschuss festlegt, und drittens Einzelentscheidungen des Bundesministeriums für Justiz in strittigen Fragen beziehungsweise aufgrund der Ergebnisse im Konsultationsmechanismus.

In der Praxis sah das im Ibizaverfahrenskomplex wie folgt aus: Mit dem Erlass des BMJ vom 29. Jänner 2020 wurden alle Staatsanwaltschaften im Sprengel aufgefordert, alle Verfahren, die möglicherweise eine abstrakte Relevanz zum Untersuchungsgegenstand aufweisen, einzumelden. Die OStA prüft diese Meldungen aufgrund der geltenden Rechtslage und berichtet dem BMJ ihre Einschätzung, welche Verfahrensakten vorzulegen sind und welche nicht. Bei den Akten, die aus gesetzlichen Gründen nicht vorgelegt werden können, gibt es immer eine Entscheidung des Bundesministeriums für Justiz.

Lediglich solche Akten, deren Vorlage an den Untersuchungsausschuss unproblematisch erscheint, werden von der OStA direkt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt.

Die von den Staatsanwaltschaften auf digitalen Datenträgern vorgelegten Akten werden dem Untersuchungsausschuss direkt übermittelt. Eine Sichtung und inhaltliche Prüfung der von den Staatsanwaltschaften vorgelegten Datenträger findet bei der OStA nicht mehr statt. Eine solche wäre aufgrund des Datenvolumens auch gar nicht möglich.

Mit allen Themen einer Nichtvorlage beziehungsweise Konsultationsfragen wird immer das BMJ befasst. Es ist mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass der Untersuchungsausschuss aus unserem Bereich alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommt, die ihm gesetzlich auch zustehen. Selbstverständlich werden von der Rechtsauffassung der OStA abweichende Entscheidungen des BMJ unverzüglich umgesetzt.

Ich komme jetzt zur Kritik der WKStA an mir. Die wurde ja hier im Untersuchungsausschuss vorgetragen und hat mich sehr, sehr nachdenklich gestimmt. Ich nehme diese Kritik sehr ernst und habe mir deswegen auch die Kritikpunkte sehr genau angesehen und – soweit möglich – auch überprüft. Hier einige Fakten dazu, die Ihnen helfen sollen, ein vollständiges Bild über die Zusammenarbeit zwischen der OStA und der WKStA zu bekommen.

Zunächst zum Thema Berichtsdruck: Die WKStA hat zum gesamten Ibizaverfahrenskomplex bis zum 4.2.2021 insgesamt 181 Berichte erstattet. Mehr als die Hälfte dieser Berichte, nämlich 55 Prozent, in Summe 104 Berichte, waren aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen zu erstatten. 58 Berichte, also etwa ein Drittel, gingen von parlamentarischen Kontrollrechten, also von Ihnen als Untersuchungsausschuss und von parlamentarischen Anfragen, aus. In nur 16 Fällen, also nicht einmal 9 Prozent, lag den Berichten ein Berichtsauftrag der OStA Wien zugrunde.

181 Berichte seit Beginn der Ermittlungen im Mai 2019 stellen tatsächlich eine erhebliche Belastung für die ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch für die Oberstaatsanwaltschaft Wien dar. Ich verstehe, dass es daran aus der WKStA auch Kritik gibt. Als Leiter der OStA Wien begrüße ich daher jeden Vorschlag, der zu einer Reduktion des Berichtsdrucks führt. Wie die eben präsentierte Statistik zeigt, wäre der effizienteste Weg dazu eine rasche Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes, da der Großteil der Berichtspflichten auf diesen gesetzlichen Verpflichtungen beruht.

Zum Thema Weisungen: Insgesamt hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien im gesamten Verfahrenskomplex bisher vier Weisungen nach § 29 Abs. 1 StAG erteilt. Wer sich dafür interessiert, kann alles dazu in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4440/AB vom 9.2.2021 nachlesen. Diese vier Weisungen sind rechtlich gut begründet. Ich stehe auch aus heutiger Sicht zu diesen Weisungen. Sie haben aus meiner Sicht zu keiner Einschränkung der Ermittlungen durch die WKStA geführt.

Mir persönlich wird auch vorgeworfen, ich wäre meinen Fürsorgepflichten gegenüber der WKStA nicht nachgekommen. Mir wird vorgeworfen, ich würde gegen statt mit der WKStA arbeiten. Dazu möchte ich auch auf einige Fakten verweisen, die Ihnen ein genaueres Bild über die Sachlage ermöglichen sollen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien unterstützt die Forderung nach mehr Personalressourcen in der WKStA, aber auch in allen anderen Staatsanwaltschaften. Die Aufgaben, insbesondere der WKStA, sind in den letzten Jahren massiv gewachsen. Eine bessere Personal- und Ressourcenausstattung, insbesondere auch im Hinblick auf die berechtigte Kritik an der in manchen Fällen sehr langen Verfahrensdauer, ist daher auch aus meiner Sicht dringend notwendig.

Die WKStA braucht mehr Personal und sie braucht eine moderne und hochleistungsfähige Infrastruktur für ihre oft sehr umfangreiche forensische Arbeit. Fakt ist aber auch, dass die OStA vom BMJ Planstellen zugewiesen bekommt und diese Ressourcen dann unter Bedachtnahme auf die Handlungsfähigkeit aller Dienststellen verteilt. Die Staatsanwaltschaften des Sprengels Wien haben – auch auf mein Drängen hin – im letzten Jahr eine erhebliche Aufstockung der Planstellen um 16 Planstellen verbuchen können. Vier dieser Planstellen kamen der WKStA zugute. Wir als OStA haben dieses Jahr eine intensive Personalsuche gestartet, um auch Richterinnen und Richter für eine Tätigkeit in der WKStA zu gewinnen. Das ist nicht immer leicht, denn jeder weiß, wie anstrengend und fordernd die Arbeit von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, insbesondere in den komplexen Causen der WKStA, ist. Trotzdem ist es uns erst in den letzten Wochen wieder gelungen, zwei RichterInnen für die WKStA zu gewinnen.

Nun zu den angeblichen Schikanen: Keine der vier in diesem Verfahrenskomplex bislang erteilten Weisungen der OStA war an eine Oberstaatsanwältin oder einen Oberstaatsanwalt persönlich gerichtet. Genauso verhält es sich mit Berichtsaufträgen. Das entspricht auch nicht unserem System. Aus der Perspektive der OStA ist gar nicht erkennbar, welche Person aus dem mehrköpfigen Ibizaermittlungsteam von der Leitung der WKStA mit bestimmten Weisungsinhalten befasst wird. Schon dieses System schließt daher die behaupteten Schikanen aus.

Abschließend noch ein paar Worte zu Kollegin Jilek, die mit ihren Aussagen hier im Hohen Haus einiges an Aufsehen erregt hat. Kollegin Jilek genießt bei der OStA Wien und bei mir persönlich einen ausgezeichneten Ruf. Wir haben unsere Wertschätzung ihr gegenüber auch im Jahr 2019 in einer von mir geleiteten Personalkommission mit einer hervorragenden Dienstbeschreibung und zuletzt im Herbst 2020 mit einer schönen Belohnung deutlich zum Ausdruck gebracht. Wenn für die Frau Kollegin nun wirklich die ihr im September 2020 erteilte ausstellige Bemerkung Anlass dafür war, die WKStA zu verlassen, so macht mich das doppelt betroffen.

Dies deshalb, weil es sich hier um keine disziplinäre Maßnahme, sondern um eine formalisierte fachliche Kritik zu einem absoluten Randthema in den Ibizaermittlungen handelte, die aufgrund einer vom BMJ offensichtlich versehentlich erteilten Genehmigung erfolgte.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Kollegin Jilek verbindet mich, dass ich – wie sie – Staatsanwalt mit Leib und Seele bin, und das seit mehr als 28 Jahren. So wie Kollegin Jilek bin auch ich der Meinung, dass jeder Versuch einer politischen Einflussnahme auf die Arbeit der 308 Entscheidungsorgane, für die ich als Leiter der OStA Wien die Dienstaufsicht wahrzunehmen habe, zu verhindern und hintanzuhalten ist. Das gilt insbesondere für die WKStA, die aufgrund ihrer komplexen Causen immer wieder in Gefahr steht, als Waffe in der politischen Auseinandersetzung missbraucht zu werden.

Ich verstehe, dass die Ausübung meiner Pflichten in der Fach- und Dienstaufsicht der mir zugeordneten Staatsanwaltschaften immer wieder auch zu Kritik führt. Ich nehme diese Kritik sehr ernst. Ich nehme aber auch für mich persönlich in Anspruch, was – wie ich meine – für alle meine Kolleginnen und Kollegen in den Staatsanwaltschaften gilt: Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dieser Republik fühlen sich den Grundsätzen einer auf dem Gesetz basierenden, sachlichen und objektiven Strafrechtspflege streng verpflichtet. Unsere Werkzeuge sind das Gesetz, Sachlichkeit und Objektivität. Kritik an unserer Arbeit, unseren Entscheidungen ist jobimmanent, solange diese Kritik sachlich und faktenorientiert bleibt.

Ich hoffe, mit meinem etwas ausführlicheren Eingangsstatement zu einem runderen Bild über die Arbeit der Staatsanwaltschaften beigetragen zu haben, und stehe nun gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Mag. Fuchs, Ihr Personaldatenblatt entspricht der Wahrheit, es hat sich gegenüber der letzten Vernehmung oder Anhörung am 15. Juli 2020 sicherlich nicht geändert.

Im Hinblick auf die bereits am 15. Juli des Vorjahres durchgeführte Anhörung kann ich, glaube ich, diese Erstbefragung, die ja meines Erachtens dazu dient, das sachliche Terrain ein bisschen aufzubereiten, indem Ihnen Übersichtsfragen gestellt werden, damit die Damen und Herren Abgeordneten dann gezielt Fragen stellen können, kurz halten und werde vielleicht nur einige ergänzende Fragen an Sie richten.

Herr Mag. Fuchs, die sogenannten Chatprotokolle zwischen Strache und Kurz wurden in Stufe 3 eingestuft. Inwiefern waren Sie an dieser Einstufung beteiligt, wer hat diese Einstufung letztlich vorgenommen, und weshalb wurde sie auf Stufe 1 reduziert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bin sehr dankbar für diese Frage, weil dieses Thema ja in den letzten Tagen auch in der Öffentlichkeit sehr breit debattiert wurde. Es geht hier ja grundsätzlich um das Grundrecht des Schutzes der Privatsphäre. Wir haben im Strafverfahren die Befugnis, dieses Grundrecht allein zur Aufklärung von Straftaten zu durchbrechen.

Die Daten, die zur Aufklärung von Straftaten ausgewertet wurden, wurden zu den Akten genommen und mit den Akten dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Die Daten, um die es hier geht, sind ja gerade solche Daten, die eben nicht zur Aufklärung einer Straftat verwendet werden und gebraucht werden, deren Veröffentlichung aber gleichzeitig einen Eingriff in die Privatsphäre der Kommunikationsteilnehmer darstellt.

Das Problem ergibt sich ja erst seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem vorigen Herbst, der uns dazu verhält, dass wir eben auch Daten, die nicht zu den Ermittlungsakten genommen werden, vorlegen müssen. Wir, die WKStA und die Oberstaatsanwaltschaft Wien, sind uns einig, dass eben der Eingriff in die Privatsphäre der hier Kommunizierenden ein sehr hohes Schutzniveau für diesen Datenbestand gebietet. Es unterliegen ja nach Art. 20 Abs. 3 B-VG auch Daten von betroffenen Parteien einem besonderen Schutz. Wir gehen – losgelöst vom Inhalt der Daten, die hier angeliefert worden sind – davon aus, dass diese Daten eben einem besonderen Schutz unterliegen müssen.

Wir haben diese übereinstimmende Meinung auch dem Ministerium – dem Bundesministerium für Justiz – unterbreitet, und diese Meinung wurde zunächst vom Bundesministerium auch geteilt. Tatsächlich ist es aber so, dass ja grundsätzlich dem Untersuchungsausschuss die Ressortspitze verantwortlich ist, und insofern sind auch Entscheidungen der Ressortspitze zu diesem Thema zu akzeptieren. Ich muss aber schon sagen, dass ich mit der Kritik, dass wir als Organe der Gerichtsbarkeit mit dem Schutz der Privatsphäre besonders sorgfältig umgehen, ganz gut leben kann.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben keine Antwort auf meine Frage gegeben, außer ich habe es überhört. Ich habe gefragt: Wer war mit dieser Einstufung auf Stufe 3 und dann mit der Herabsetzung auf Stufe 1 – was ja doch, zumindest für mich, überraschend gekommen ist – befasst?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also es gab die übereinstimmende Meinung der WKStA und der OStA Wien, dass das nach Stufe 3 zu klassifizieren wäre – mit der Begründung, die ich eben gerade hier präsentiert habe. Die Entscheidung der Ressortleitung, das nach Stufe 1 zu klassifizieren, ist eine Entscheidung der Ressort- -, des Bundesministeriums für Justiz gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals.

Eine zweite kurze aktuelle Frage: Den Medien habe ich entnommen, dass Privatdetektiv Hessenthaler im Wege der Schubhaft nach Österreich ausgeliefert worden ist. Ist Ihnen das bekannt? Sind Sie allenfalls in der Lage zu beurteilen, ob ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird oder nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also dass die genannte Person den österreichischen Justizbehörden übergeben wurde, ist mir seit gestern bekannt. Ich gehe auch davon aus, dass ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt werden wird, allerdings sind mir die aktuellen Entwicklungen im Akt im Moment nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Dann eine weitere Frage noch, auch relativ aktueller Natur: Es wurde Anzeige gegen Herrn Pilnacek und auch gegen Sie erstattet. Diese Anzeige ist in Innsbruck anhängig. Inwieweit wollen Sie dazu etwas sagen? Ich mache Sie pflichtgemäß darauf aufmerksam, dass Sie, wenn Sie sich durch eine Aussage einer strafbaren Handlung aussetzen würden, dazu berechtigt sind, sich der Aussage zu entschlagen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich äußere mich dazu gerne, weil ich aus meiner Sicht hier keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Straftat meinerseits sehe. Ich habe es bisher auch vermieden, mich zu diesem Thema öffentlich zu äußern, und ich bin sehr froh, dass ich das heute hier gegenüber einem legitimierten Organ dieser Republik erstmals tun kann.

Die Anzeige befindet sich im Moment im Prüfstadium durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Der genaue Stand der Prüfung ist mir nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut, damit bin ich mit meiner Erstbefragung, Herr Vorsitzender, am Ende. – Danke vielmals.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Erste in der Runde ist Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Oberstaatsanwalt, ich danke zunächst für Ihre ausführliche Eingangsstellungnahme, die auch für mich persönlich – und ich glaube, für alle Mitglieder des Ausschusses – mit ein paar Legenden, die in den letzten Wochen gestrickt worden sind, aufgeräumt und viele Klärungen beinhaltet hat. Ungeachtet dessen darf ich das eine oder andere Thema zu Beginn einmal vertiefen.

Können Sie uns noch einmal ein bisschen detaillierter schildern, wie die Situation rund um das Ibizavideo war? Wie haben Sie sozusagen die Bekanntgabe, wie haben Sie die Anfangsstunden erlebt? Was genau ist aus Ihrer Sicht auch in Form von E-Mail-Verkehr, Fragen, Rückfragen, Prüfungen oder auch Weisungen passiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich dazu ja bereits am 15. Juli 2020 sehr ausführlich geäußert und möchte das im Wesentlichen wiederholen. Es war so: Ich war am 17. Mai 2019 in den Abendstunden auf einem Konzert und habe vor dem Konzert ein bisschen am Handy im Internet gesurft und bin da draufgekommen: Da gibt es dieses Video. Für mich war ab diesem Zeitpunkt klar, dass das auch für die Staatsanwaltschaften einiges an Herausforderungen mit sich bringen wird.

Es hat mich dann noch im Laufe des Konzertes die Bitte von Sektionschef Pilnacek ereilt, strafrechtlich eine Einschätzung zu diesem Video abzugeben, was dazu geführt hat, dass ich dann – glaube ich – noch während des Konzertes einen Oberstaatsanwalt, der in Korruptionsstrafsachen besonders versiert ist, gebeten habe, mit mir gemeinsam die strafrechtliche Relevanz der hier veröffentlichten Inhalte zu bewerten. Das haben wir beide in der Nacht vom 17. auf den 18. Mai getan und sind dann zum Ergebnis gekommen – ich glaube, da gibt es, ja, hat es einiges an Kommunikation am Samstagvormittag gegeben, wo wir beide zu dem Ergebnis gekommen sind –, dass alleine die Passagen, die hier veröffentlicht worden sind, zur Darstellung eines Anfangsverdachtes, eines Anfangsverdachts in Richtung § 306 StGB, nicht ausreichen.

Ich habe dieses Ergebnis unserer Prüfung dann auch am Telefon Sektionschef Pilnacek mitgeteilt. Also für mich war am Samstag klar, was zu passieren hat. Ich habe es bereits im Eingangsstatement heute auch wieder gesagt: Wenn ich zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen wäre, wenn wir zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen wären, hätte das bedeutet, dass ich den Journalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien damit beauftragt hätte, hier unaufschiebbare Maßnahmen der Beweissicherung zu veranlassen oder zu prüfen. Nachdem aber unser Prüfungsergebnis ein anderes war, war das nicht notwendig.

Es hat dann eben diesen Mailverkehr gegeben, der von Kollegen Koch später dann an die WKStA herangetragen wurde und der ja jetzt auch die Grundlage für das Verfahren in Innsbruck ist, wie mir jetzt bekannt ist. Dieser E-Mail-Verkehr hat für den Verfahrensfortgang aus meiner Sicht null Relevanz gehabt.

Soweit es die Bewertung des Tatverdachts, eine rechtliche Einschätzung des Tatverdachts betrifft, ist der Mailverkehr zu einem Zeitpunkt gekommen, wo uns schon klar war, was zu tun ist. Das heißt, die Willensbildung war seitens der OStA Wien abgeschlossen.

Und dann hat es eben noch dieses letzte Mail gegeben: HBM wünscht „keine aktive Rolle“ der WKStA. Da muss ich dazusagen: Das war für mich ein Inhalt, ein Kommunikationsinhalt, der für mich hier überhaupt nicht umsetzbar war, denn: Was heißt das „keine aktive Rolle“? – Ich habe gesehen, dass die Journalistin Graber die „aktive Rolle“ in Form von Turnübungen einer Fußballmannschaft im Liveticker visualisiert hat.

Im Burgenland gibt es einen Grundsatz, wenn man so eine Botschaft kriegt, wo man nicht genau weiß, was man damit anfangen soll, und der heißt: Wer viel fragt, geht lang irr!

Für mich war dieses Mail mit höchst unklarem Inhalt dann letztendlich auch der Anlass, dass ich postwendend auch nach außen hin die Einschätzung der OStA Wien dokumentiert habe, in Form dieser Weisung an die WKStA 25 Minuten später, wo ich gesagt habe, von Gesetzes wegen ist die WKStA zuständig. Es ist zunächst einmal kein Anfangsverdacht darzustellen, aber wir müssen an dieser Sache dranbleiben, in Form von Erkundigungen, indem wir uns einfach mehr Wissen zum Video verschaffen.

Das waren im Prinzip die Vorgänge. Es war diese Weisung, die ja, glaube ich, auch schon mehrfach debattiert wurde, und das war es aus meiner Sicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Die Darstellung heute ist ja da ein bisschen anders gelaufen. Man versucht, das für sich solitär so zu interpretieren, dass die WKStA hier nicht ermitteln sollte. Das ist ja, wenn ich Ihr Eingangsstatement richtig verstehe, gesetzlich schon gar nicht möglich.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Genau. Ich habe mich das letzte Mal ja schon zur Funktion des Anfangsverdachts, glaube ich, sehr ausführlich geäußert und möchte auch das hier gerne wiederholen.

Der Anfangsverdacht ist so die Eingangstür ins Ermittlungsverfahren. Und warum ist das so wichtig? – Das ist deswegen wichtig, weil im Ermittlungsverfahren eben unsere Befugnisse, in bestimmte Grundrechte einzugreifen, erst schlagend werden. Ohne Anfangsverdacht gibt es keine Befugnisse, in Grundrechte einzugreifen, und es gibt auch keine Befugnis, zu ermitteln. Das ist aus meiner Sicht ein extrem wichtiger Grundsatz, der die Grundrechte unserer Bevölkerung gut absichern soll, dass es eben ohne Anfangsverdacht keine Möglichkeit für die Staatsanwaltschaften gibt, in Grundrechte einzugreifen.

Das heißt, nach unserer Einschätzung war es aufgrund des Videos einfach nicht zulässig, Ermittlungen nach der StPO durchzuführen, aber – und das habe ich auch bereits mehrfach hier gesagt – das Video bot für uns Anlass, die Entscheidungsgrundlage zur Prüfung des Anfangsverdachts noch zu verbreitern, um hier ein abgerundetes Bild zu bekommen, ob hier nicht tatsächlich ein Anfangsverdacht darstellbar sein wird, in einem fortgeschrittenen Stadium, oder halt nicht.

Aus meiner Sicht war das eigentlich eine vollkommen, ja, es war eine gesetzmäßige Vorgangsweise und es hat dazu eigentlich keine Alternative gegeben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich darf vielleicht in dem Zusammenhang ein bisschen bei dem Thema Weisungen bleiben, weil Sie in Ihrem Eingangsstatement, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, erwähnt haben, dass es an die WKStA im gesamten Verfahrenskomplex Ibiza insgesamt vier Weisungen gegeben hat. Sie haben auf eine Anfragebeantwortung, ich glaube, auf 4440/AB, verwiesen.

Können Sie trotzdem, vielleicht auch für die Medienöffentlichkeit, der diese Anfragebeantwortung vielleicht nicht vorliegt, diese vier Weisungen ganz kurz ein bisschen darstellen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da muss ich mir jetzt selber die Anfragebeantwortung kurz hernehmen. Ich bin in einem Alter, in dem man sich auch nicht mehr alles merkt. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Also da haben wir die Weisung im - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Soll ich Ihnen die Anfragebeantwortung austeilen lassen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe sie hier.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ah, Sie haben sie eh. (Abg. Krainer: Schon gut abgesprochen, ah, vorbereitet!)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Auskunftsperson ist am Wort!

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wer macht da so lustige Zwischenrufe? Freiwillige vor!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie bitten, Herr Mag. Fuchs, zu antworten.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Gut, danke.

Ja, da gibt es einmal die Weisung im Schredderverfahren, dieses Verfahren, das ja nicht im Zusammenhang mit dem Ibizaermittlungskomplex stand, an die zuständige Staatsanwaltschaft abzutreten. Die Weisung war vom 1. August. Das war eine Weisung, die vom Ministerium genehmigt war.

Dann gibt es die Weisung vom 10. Februar 2020, ein Auslieferungsersuchen im Casag-Verfahren zu modifizieren. Da ging es um die Auslieferung einer von der Immunität geschützten Person, wo es uns auch besonders wichtig ist, dass mit Immunitätsfragen eben sauber umgegangen wird.

Dann gibt es die Weisung vom 8. Juni 2020, wo es um die Übernahme des Ibizavideos gegangen ist. Das war auch so ein Thema. Wir hatten ja die Situation, dass über die Tatsache der Sicherstellung des Ibizavideos eine asymmetrische Information der davon betroffenen Staatsanwaltschaften seitens der Kriminalpolizei stattgefunden hat. Das heißt, die StA Wien hat das sehr bald erfahren, die WKStA sehr viel später, und das hat ja einiges an Unruhe und Unfrieden produziert.

Das hat dann dazu geführt, dass der Soko-Leiter Holzer mich am 8. Juni angerufen hat und mir – da war ich gerade im Urlaub – mitgeteilt hat, dass heute die Videos an beide Staatsanwaltschaften geliefert wurden. Und ich habe diese Information an beide Staatsanwaltschaften weitergegeben, mit dem Ersuchen, für eine reibungslose Übernahme der Videos zu sorgen.

Ja, und dann gibt es noch die Weisung auf Erhebung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der die Einsichtnahme eines Beschuldigten in das ungeschwärzte Ibizavideo betraf.

Also das sind keine dramatischen Weisungen, die auf den Verfahrensfortgang Einfluss nahmen, sondern eher auf formelle Angelegenheiten. Aber wie gesagt, das sind die Weisungen, die von der Oberstaatsanwaltschaft Wien ins Rollen gebracht wurden. Es gibt daneben dann schon noch Weisungen, die vom Ministerium gekommen sind, und andere Erlässe.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Für mich faszinierend ist die Weisung, dass die WKStA das Video übernehmen soll, denn: Sie sagen, der Anfangsverdacht war noch nicht gegeben, aber es gab die Weisung an die WKStA, entweder, glaube ich, von den Redaktionen oder sonst wo das Video oder die Videoteile beizuschaffen, um zu prüfen, ob nicht doch ein Anfangsverdacht nach diesen Delikten, für die sie zuständig ist, gegeben ist.

Nun kann ja der Anfangsverdacht theoretisch nur in diesem gesamten Video drinnen sein. Wieso musste man dann extra anweisen, dass die WKStA das übernimmt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich muss zu Ihrer Fragestellung ein bisschen was richtigstellen: Wir reden hier vom Juni 2020. Das heißt, es war ja schon ein Jahr nach der Veröffentlichung des Videos, und da hat sich bei der Beurteilung des Anfangsverdachts ja schon einiges ergeben. Also da gab es schon Anfangsverdachte in bestimmte Richtungen.

Womit Sie aber recht haben, ist: Aus staatsanwaltlicher Sicht war klar, dass, sobald das Video verfügbar ist, wir uns schnellstmöglich darum kümmern müssen, das zu sichten.

Die Situation, dass wir diesem Video ein Jahr lang nachlaufen und dann zum Zeitpunkt, wo es uns zur Verfügung steht, mit einer Sichtung zuwarten, das war aus meiner Sicht mit einer professionellen Verfahrensführung nicht in Einklang zu bringen. Daher war es für mich wichtig, sicherzustellen, dass von beiden betroffenen Behörden, nämlich der StA Wien und der WKStA, das Video schnellstmöglich übernommen und auch gesichtet wird.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wussten Sie vonseiten der WKStA, warum das so ein Problem ist, warum sie das nicht haben wollten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt: Das war zunächst das Mail, da bin ich davon ausgegangen, dass das kein Problem sein wird, sondern das ist eigentlich das Selbstverständlichste der Welt für mich gewesen, dass man das Video, das jetzt endlich da ist, auch übernimmt und sichtet. Also für mich waren die Gründe, warum man eine sofortige Übernahme des Videos nicht gewünscht hat, nicht nachvollziehbar.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Es wird ein bisschen in der Öffentlichkeit das Bild gezeichnet, auch bei Ihrem Kollegen Mag. Koch, der heute hier war, dass es immer wieder Nachfragen und Einflussnahmen aus dem politischen Bereich auf solche Verfahren geben würde.Haben Sie persönlich je irgendwelche Versuche einer politischen Einflussnahme auf irgendein solches Verfahren – Sie haben ja in Ihrem Eingangsstatement auch geschildert, dass die StA natürlich immer ein wenig im Spannungsfeld lebt –, haben Sie persönlich je irgendwelche Einflussnahmen in dieser Art erlebt – und wenn ja, welche? 

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war gerade eine unterstellende Fragestellung, bitte, nämlich der vorhergehenden Auskunftsperson gegenüber.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also ich habe diese Frage nicht als unterstellend empfunden, aber ich bitte Herrn Abgeordneten Fürlinger, vielleicht die Frage noch einmal zu stellen. Ich habe bei dieser Frage keine Unterstellung bemerkt, aber bitte stellen Sie noch einmal die Frage!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ging um die Einleitung der Frage betreffend die vorhergehende Auskunftsperson, und das war unterstellend.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist ein Statement.

So, Abgeordneter Fürlinger soll die Frage noch einmal stellen, bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Vielleicht darf ich außerhalb der Fragezeit die Frage noch einmal wiederholen.

Ich habe meine Frage an die Auskunftsperson damit eingeleitet, dass es ja immer wieder aus dem Bereich des Ausschusses oder in der Öffentlichkeit Debatten darüber gibt, auch befeuert durch die Auskunftsperson Koch, dass es immer wieder politische Einflussnahme oder Druck auf Staatsanwälte gibt, die natürlich bei solchen Verfahren im Spannungsfeld leben, wie das auch Herr Mag. Fuchs in seinem Eingangsstatement geschildert hat. Und darauf basierend, auf dieser Basisinformation, habe ich ihn gefragt, ob er selbst irgendwann einmal politische Einflussnahme, Druck oder etwas anderes in diesen Fällen erlebt hat.

Worin jetzt die Unterstellung liegt, ist mir nicht ganz klar. (Abg. Krainer: Sie können es im Protokoll nachlesen!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Mag. Fuchs.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann die Frage eindeutig mit Nein beantworten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie haben sich in Ihrem Statement eigentlich sehr lobend über Frau Mag. Jilek, die seinerzeit Mitglied der WKStA war und es, glaube ich, seit Herbst nicht mehr ist, geäußert. Frau Mag. Jilek hat uns hier im Ausschuss, ich sage jetzt, sinngemäß die Auskunft gegeben, dass es immer wieder Störfeuer gegeben hätte und sie sich beim Recherchieren in dieser Angelegenheit nicht frei entwickeln und entfalten hätte können. Bei genauerer Nachfrage ergab sich, es waren im Wesentlichen die gesetzlichen Berichtspflichten oder die Berichtspflichten das Problem.

Wissen Sie aus der WKStA, ob es von irgendjemandem Störfeuer, was immer Störfeuer sind, irgendwelche Probleme bei den Ermittlungen – Einflussnahmen, Druck oder Sonstiges – gegeben hätte, außer den gesetzlichen Berichtspflichten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, solche Vorgänge sind mir nicht bekannt, aber ich war auch einmal Staatsanwalt und ich war Leiter einer Staatsanwaltschaft und ich weiß natürlich, dass jede Berichtspflicht nicht nur Begeisterung auslöst. Das ist einfach Teil unseres Systems.

Ich habe selbst versucht, zu hinterfragen, was mit dem Begriff Störfeuer gemeint gewesen sein konnte, und bin zu den Ergebnissen gekommen, die ich Ihnen bereits im Eingangsstatement dargestellt habe. Aus meiner Sicht gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier Ermittlungen gestört wurden beziehungsweise dass es hier gesetzwidrige Vorgänge gegeben hat.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich glaube, jetzt nicht im Zusammenhang mit Casag/Ibiza, aber doch hat es ja im Vorfeld einmal eine Dienstbesprechung gegeben, bei der, glaube ich, Sie, einige WKStA-Anwälte und der damalige Sektionschef Pilnacek anwesend waren. Diese Dienstbesprechung ist abgehört worden. Ist das korrekt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde auf die Frage schon antworten, wenn der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand irgendwie noch näher erläutert werden könnte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Casag- und Ibiza-Ermittlungsthema war bei dieser Besprechung nicht gegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Also, es gibt keine Dienstbesprechungen im Casag-/Ibizaverfahren, wo, zumindest nach meinem Wissen, ein Mitschnitt angefertigt wurde.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Dann werde ich diese Frage jetzt nicht vertiefen und meine Restredezeit mitnehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ein Diensthandy?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ein Diensthandy?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe ein Diensthandy. Das habe ich aber nicht in Verwendung, weil ich in meinem Privathandy zwei Simkarten verwenden kann und mir das einfach angenehmer ist, wenn ich mich mit einem Privathandy mit beiden Nummern bewegen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für eine Marke hat dieses Handy?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was für eine Marke hat dieses Handy?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was für eine Marke? (Abg. Krainer: Mhm!) – In welchem Zeitraum? (Abg. Fürlinger: Zur Geschäftsordnung!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also jetzt, im Untersuchungszeitraum und seitdem - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Kollege Fürlinger zur Geschäftsordnung, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wie ist das im Zusammenhang mit den Ibizaermittlungen zu sehen, Herr Verfahrensrichter?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, da würde ich Herrn Abgeordneten Krainer bitten, mir das zu erklären. – Sie meinen mit Marke das Fabrikat, nicht wahr? (Abg. Krainer nickt.) Gut. Und: Meinen Sie das Privathandy oder meinen Sie das dienstliche Handy?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das Handy, das er für dienstliche Telefonate benützt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Würden Sie so nett sein und den Zusammenhang herstellen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, das ist relativ einfach: Untersuchungsgegenstand ist der Untersuchungszeitraum, und es geht auch immer um vorbereitende Handlungen und auch nachbereitende Handlungen. Insofern geht das natürlich bis zum heutigen Tag. Und das ist schon wichtig, weil die Auskunftsperson über wesentliche Daten und Informationen verfügt und der Untersuchungsausschuss sich auch ansieht, welche Daten aus den Behörden rausgegangen sind. Es geht um Verrat von Hausdurchsuchungen und so weiter, und da ist es natürlich auch sehr, sehr wesentlich, was für ein Handy der Herr Oberstaatsanwalt verwendet hat, nämlich dienstlich.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Kollege Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Das Problem implementiert natürlich, dass da schon die Unterstellung drinnen wäre, dass die Auskunftsperson irgendwelche Straftaten in diesem Zusammenhang begangen haben würde. Das ist einmal relativ knackig gegenüber einem Leitenden Oberstaatsanwalt, aber ist in Ordnung, nehmen wir einmal so zur Kenntnis.

Das Zweite ist, es hat noch immer nichts mit dem Ibiza-Untersuchungsgegenstand zu tun. Der Herr Leitende Oberstaatsanwalt ist hier als Auskunftsperson und als solche, glaube ich, muss er keine Auskünfte über seine Mobiltelefongewohnheiten geben. Es sei denn, Herr Kollege Krainer ist in der Lage, eine ganz konkrete Frage zu einer ganz konkreten Straftat, die ihm vorschwebt, zu formulieren. Darauf wäre ich gespannt. Ansonsten glaube ich nicht, dass dieses Thema irgendwas mit dem U-Ausschuss zu tun hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meines Erachtens, Herr Abgeordneter Krainer, kann es ja nur um den Inhalt der Telefonate gehen, und zwar um den dienstlichen Teil. Darauf weisen Sie mit Recht hin; da ist der private wahrscheinlich auch damit verbunden. Aber selbst wenn wir den Inhalt des Handys in Form von möglichen Chatprotokollen wissen würden, müsste ich auch den Zusammenhang mit unserem Untersuchungsgegenstand hergestellt sehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, es geht die ganze Zeit hier auch um Fragen wie zum Beispiel, ob Hausdurchsuchungen verraten wurden. Die Frage ist ja, was für ein Fabrikat, was für ein Handy das ist, ob das zum Beispiel in der Lage ist, zu fotografieren, ob das in der Lage ist, dienstliche E-Mail-Accounts abzulesen, ob es damit möglich ist, auch dienstliche Informationen über dieses Handy laufen zu haben.

Ich meine, wenn das ein altes Nokia aus dem 92er-Jahr ist, das hat nicht einmal SMSen können.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Aber wir sind jetzt da nicht die Ermittlungsbehörde, die versucht, den Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt in eine Straftat zu verwickeln und seine Gegenstände zu beschlagnahmen, um herauszufinden, ob er irgendetwas getan hat.

Gibt es einen konkreten Vorhalt, dass der Herr Leitende Oberstaatsanwalt vielleicht eine Hausdurchsuchung verraten hat? Wenn es so einen Vorhalt geben würde, würde ich das mit Interesse hören. Ansonsten, glaube ich, übernimmt sich Kollege Krainer da gerade ein bisschen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe noch keine Entscheidung gehört.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter, ich kann da beim besten Willen, derzeit zumindest, keinen Zusammenhang erkennen.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie jemals Akten oder Aktenteile abfotografiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also gescannt – das findet statt, das Scannen von Akten. Da haben wir ein Multifunktionsgerät und das ist - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie jemals mit einem Mobiltelefon oder einem Smartphone Akten oder Aktenteile abfotografiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da würde ich Sie jetzt gern bitten, mir konkrete Aktenteile vorzuhalten, dann kann ich Ihnen sagen, ob ich die fotografiert habe oder nicht. Ich kann das so nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche, die im Zusammenhang mit diesem Untersuchungsausschuss stehen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie: Ihre Fragen zielen irgendwie auf eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Ich habe sicher schon Dokumente, Aktenteile eingescannt – ich weiß es nicht. Deswegen würde ich Sie bitten, dass Sie mir konkret Dokumente vorhalten und dann kann ich Ihnen sagen, ob ich das eingescannt habe oder nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Einscannen und fotografieren sind zwei verschiedene Sachen, also das ist die Frage. (Abg. Krainer hebt die Hand.) – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens ist es technisch nicht so ein großer Unterschied, ob man es fotografiert oder einscannt; das eine macht der Multifunktionsdrucker, das andere macht ein Handy. Wir haben im Untersuchungsausschuss ja eine Reihe von Vorfällen, bei denen Akten zum Beispiel fotografiert und weitergegeben werden.

Meine Frage an die Auskunftsperson ist einfach nur weil ich auch da, wie immer bei Untersuchungsausschüssen, einfach über das Funktionieren von Ämtern und Behörden und über die Kultur in diesen Behörden natürlich Bescheid wissen will –, ob er Akten oder Aktenteile fotografiert. Das ist einmal die erste Frage.

Wir wissen ja von Herrn Schmid, dass er das getan hat. Ich glaube, da ging es um eine Verschlussunterlage des Finanzministeriums zu Glücksspiellizenzvergaben, die er dann an einen Glücksspielkonzern weitergegeben hat, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das ist eine einfache Frage, das ist ja nicht so schwierig.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Gut, wenn die Frage so einfach ist, kann ich sie auch einfach beantworten: Natürlich gibt es Vorgänge, wo ich mir Schriftgut aufs Handy geladen habe, einfach mit der trivialen Begründung: Ich fahre jeden Tag 2 Stunden mit dem Zug und ich lese Dokumente vorwiegend auf dem Handy.

Was ich allerdings ausschließen kann – und gegen diese Unterstellung, sollte sie von Ihnen so gemeint sein, verwahre ich mich wirklich mit aller Entschiedenheit –: Ich habe niemals Aktenteile an Unberechtigte weitergegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also es kommt vor, dass Sie Akten oder Aktenteile abfotografieren oder sonst irgendwie fürs Handy einscannen. Meine nächste Frage wäre gewesen - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, Entschuldigen Sie! Mir ist die Feststellung des Zweckes wichtig: nämlich, dass ich das für die Zeit meines Weges von und zur Arbeit einfach elektronisch verfügbar habe und auch lesen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist ja auch total okay. Meine nächste Frage ist: Haben Sie Aktenbestandteile oder Akten oder Aktenteile über Messenger verschickt, zum Beispiel Whatsapp, Signal oder MMS?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen aus der Erinnerung heraus jetzt nicht sagen. Ich würde es nicht ausschließen, aber auch nicht bestätigen; da müssten Sie mir Aktenteile nennen. Was ich aber auf jeden Fall ausschließen kann, ist, dass ich sie an Unberechtigte weiterversendet habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Würden Sie Herrn Pilnacek oder Herrn Niedrist als Unberechtigte einstufen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Herr Pilnacek ist über lange Zeit mein Vorgesetzter gewesen, und da sehe ich überhaupt kein Thema, ihm Informationen zukommen zu lassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akten, Aktenteile oder andere Informationen an Herrn Pilnacek zu einem Zeitpunkt weitergeleitet, als er nicht mehr Ihr Vorgesetzter war, sprich nach dem 1. September 2020?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tue mir jetzt wirklich schwer, einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen, weil der Untersuchungszeitraum ja mit dem 10. Dezember 2019 endet, und insofern ist das für mich jetzt schwer zu beantworten – so generelle Fragen im Workflow, den ich halt einfach habe. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter. (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer! Zum einen ist der Zeitraum nicht gegeben, wohlwissend, dass wir hier ja auch noch Nachwirkungen einer Beurteilung unterziehen. Ich habe auch eingangs Fragen gestellt, die ausschließlich erst nach dem Untersuchungszeitraum eingetreten sind – natürlich betreffend das Ibizaverfahren, das ist schon richtig. Da könnte aber ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte vorliegen, und daher bitte ich Sie, das zu konkretisieren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, wie Sie ja einleitend schon festgestellt haben, werden es vor allem Fragen zu den Ermittlungen an die Auskunftsperson sein – die haben ja nicht aufgehört –, und er ist ja noch immer Teil der ermittelnden Behörden. Diese Fragen, auf die ich mich beziehe, gehen ausschließlich um Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Er hat gesagt, dass er natürlich davor, bis 31. August, Akten, Akteninformationen und so weiter Pilnacek mitgeteilt hat, das ist ja klar – meine Frage war, ob er das nach dem 1. September auch noch getan hat.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zum gegenständlichen Ermittlungsverfahren. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Untersuchungsgegenstand hier – natürlich!

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehe davon aus nicht, aber pfff - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ausschließen wollen Sie es auch nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es fällt mir jetzt einmal nicht wirklich ein Grund ein. Was tatsächlich schon auch nach dem Wechseln der Spitze der Sektion V oder IV, V - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: IV.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: - - passiert ist, ist natürlich schon, dass ich mich mit Sektionschef Pilnacek – das ist ja ein ausgewiesener Strafrechtsexperte in unseren Reihen – über alle möglichen Themen ausgetauscht habe und auch seine rechtliche Expertise und seine Rechtsmeinung eingeholt habe, und da ist es m- -, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwas mit dem Ibizaverfahren eine Rolle gespielt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akten, Aktenbestandteile oder sonstige Informationen über Messenger wie Whatsapp, Signal oder MMS an Niedrist geschickt, solange er noch im BMJ war?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kann ich mich jetzt konkret auch nicht erinnern, aber ausschließen - - Das ist der Kabinettschef gewesen und, ich meine, Sie sehen ja eh, dass zum Beispiel in der Startphase zu Ibiza, da war ja ein ziemlich großer Verteiler bei diversen Kommunikationen, und da ist es durchaus möglich, dass er bei vereinzelten Nachrichten mit im Verteiler war. Genaues kann ich dazu aber nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das auch noch passiert, als er nicht mehr im BMJ, sondern im Außenministerium oder im Finanzministerium war?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Keine Ahnung, also da habe ich keine Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Pilnacek Ihnen gegenüber über SMS, Whatsapp oder sonstige Messengerdienste Wünsche geäußert, wie in Einzelstrafsachen vorzugehen wäre?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was meinen Sie mit Wünschen? – Ich tue mir so schwer, das ist so unscharf formuliert, wie Sie - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Konkretisieren. Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, ich würde wirklich bitten, diese Wünsche ein bisschen zu konkretisieren. Wir wissen, dass Wünsche hier im Verfahren tatsächlich an anderer Stelle eine Rolle gespielt haben. Daher ist es, glaube ich, ganz wesentlich, das ein bisschen zu konkretisieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zur Geschäftsbehandlung: Ich bin nur ein einfacher Abgeordneter und spreche daher nur eine einfache Sprache, aber Herr Fuchs ist ein ausgewiesener Jurist, und ich glaube, dass er in seiner Antwort wesentlich präziser unterscheiden kann, was ein Wunsch ist, was eine Weisung ist, was eine Anweisung ist, was ein Rat ist. Das kann ja er sicher viel besser als ich. Ich würde das bei der Frage eher allgemein halten, weil die Auskunftsperson sicher wesentlich besser darin ist, diese Unterscheidungen vorzunehmen, als ich das bin.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, würden Sie daran anschließend eine konkrete Frage stellen, auch hinsichtlich der Wünsche. Das Wort „Wunsch“ kann ja durchaus dabei sein; das ist ja Deutsch, das verstehen wir alle.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann die Frage gerne außerhalb der Fragezeit noch einmal wiederholen: Hat Herr Sektionschef Pilnacek Ihnen gegenüber per SMS, Whatsapp oder sonstigen Messengerdiensten Wünsche, Anregungen geäußert – ich weiß ja nicht, welche juristische Kategorien es hier überhaupt gibt –, wie in Einzelstrafsachen zu ermitteln ist oder wäre?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Im Zuge des Untersuchungsausschusses, ja? Davon gehe ich aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also jetzt vom Zeitraum, oder was? – Also alles, was im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht, alles, was außerhalb des Untersuchungsgegenstandes steht, frage ich nicht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also: Hat er im Ibizaverfahren Wünsche geäußert?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kann natürlich nicht nur das Ibizaverfahren sein, sondern alles, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat; das sind ja auch Casinos et cetera.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wünschen kann man sich was vom Christkind; verbindliche Anordnungen, nachdem er nicht mehr Sektionschef war, sicher nicht. Was ich sicher nicht ausschließen kann, ist, dass wir uns zu einzelnen Rechtsthemen ausgetauscht haben. Ich habe nicht so viele Experten in dieser Kategorie, mit denen ich schwierige Rechtsthemen beraten kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich mit ihm zum Schredderverfahren ausgetauscht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Schredderverfahren? Zum Schredderverfahren hat es sicher Kommunikation gegeben, da war er auch noch Sektionschef und mein Vorgesetzter. Und ich glaube, es ist ja sogar meine Pflicht, dass ich mich in schwierigen Fragen mit meinem Vorgesetzten austausche und dass ich mit ihm auch die heiklen Themen kommuniziere.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie Herrn Sektionschef Pilnacek von den bevorstehenden Hausdurchsuchungen bei Löger informiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ein genaues Datum kann ich Ihnen da nicht nennen. Normalerweise ist es so, es kommt der Bericht von der Staatsanwaltschaft, in dem Fall von der WKStA. Der langt bei uns in der Kanzlei ein, geht dann von der Kanzlei zum Sachbearbeiter und der Sachbearbeiter kommt mit einem Erledigungsentwurf zu mir. Und ich habe gerade in diesen Dreitagesberichtsangelegenheiten versucht, die Anordnung selbst relativ knapp oder eigentlich überhaupt am Tag der Durchführung erst vorzulegen. Aber ich habe in einigen Fällen schon vorher telefonisch avisiert, dass da in den nächsten Tagen Maßnahmen anstehen, die voraussichtlich auch mediales Interesse hervorrufen werden. Mir ging es da auch hauptsächlich darum, dass die Ressortspitze von genau solchen Maßnahmen nicht überrascht wird, und nachdem ich mit der Ressortspitze direkt in solchen Dingen ja nicht kommuniziere, war für mich die nächste Anlaufstelle Sektionschef Pilnacek als mein unmittelbarer Vorgesetzter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie war das bei Neumann?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da habe ich keine konkreten Erinnerungen. Ich kann Ihnen das nur generell sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das in der Regel telefonisch oder über Messengerdienste oder per E-Mail gemacht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube, in der Regel war das telefonisch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wie war das bei Herrn Blümel?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bei Herrn Blümel? Also jetzt, die letzte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gab meines Wissens nur eine.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da war ich selbst überrascht. Am Dienstag habe ich auf Twitter diese Dossierveröffentlichung gesehen. Am Mittwoch ist uns dann zu Mittag, glaube ich, die Anordnung vorgelegt worden; das war, glaube ich, um 12 Uhr, da war ich im Homeoffice. Und ich habe dann diese Anordnung, glaube ich, ziemlich unmittelbar Kollegin Göth-Flemmich weitergeschickt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sonst noch jemanden informiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch davor nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß jetzt nicht, was Sie konkret ansprechen, aber das war so, wie ich es Ihnen gesagt habe; also das ist meine Erinnerung. Ich meine, ich habe mein Aufgabenfeld vorhin schon umschrieben. Ich habe nicht nur das eine Verfahren, sondern wir haben sehr viele Verfahren. Ich bekomme eigentlich immer erst sehr spät was von diesen Verfahrensschritten mit, nämlich dann, wenn mein Sachbearbeiter, meine Sachbearbeiterin mit der Erledigung zu mir kommt. Und ich kann Ihnen hier konkrete Kommunikationsvorgänge nicht mehr hundertprozentig wiedergeben. Wie gesagt, ich habe in der Woche zig solcher Vorgänge, und es wäre, glaube ich, ein bisschen viel von mir verlangt, wenn ich Ihnen jeden einzelnen Vorgang hier in allen Details wiedergeben könnte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie oft haben Sie in Ihrer Karriere erlebt, dass ein aktiver Finanzminister in einem Verfahren Beschuldigtenstatus erhält und eine Hausdurchsuchung bei ihm richterlich genehmigt wird?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das war das erste Mal. Aber es ist trotzdem - - Es gibt viele - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie lange ist denn das her? Ist das Jahre her, Monate oder ist das wenige Tage her, dass das passiert ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na gut, darüber brauchen wir nicht zu debattieren, dass das in der ersten Februarhälfte war. Das ist ja hier bekannt. Aber auch seit der ersten Februarhälfte ist viel passiert.

Ich würde Sie wirklich einladen, dass Sie sich einmal einen Tag zu mir ins Büro setzen und sich anschauen, was da so los ist, und dann würden Sie wahrscheinlich mit dieser Fragestellung anders umgehen. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen jeden einzelnen Kommunikationsvorgang, der auch nur ein paar Tage zurückliegt, hier hundertprozentig wiederzugeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich fürchte, das wäre ein Bruch der Amtsverschwiegenheit, wenn ich das machen würde.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir würden schon irgendwie eine Vereinbarung finden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube nicht, dass das rechtlich so einfach ist, aber das werden Sie besser wissen.

Sie können mir nicht genau sagen, wann Sie erfahren haben, dass Herr Blümel Beschuldigtenstatus hat, und wann Sie erfahren haben, dass eine Hausdurchsuchung bevorsteht (Auskunftsperson Fuchs: Nein, das kann ich Ihnen - -!), und wen Sie davon informiert haben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Den Beschuldigtenstatus, also das erste Anzeichen dafür, habe ich eben mit diesem Dossierscreenshot oder was auch immer das war - - Ich glaube, das war der 9. Februar; bilde ich mir jetzt ein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wen haben Sie dann darüber informiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich konnte das nicht einmal verifizieren. Ich habe als Erstes - -, ja genau, als Erstes habe ich Kollegin Vrabl-Sanda angerufen und habe gefragt, ob das stimmt und was da los ist. Und sie hat mir dann gesagt, dass - - Sie hat mir das grundsätzlich bestätigt, war äußerst betroffen darüber, dass diese Information eben über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist, und hat mir für den nächsten Tag einen Bericht in Aussicht gestellt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und von der bevorstehenden Hausdurchsuchung haben Sie wie erfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, durch den Bericht vom - - Ja, es war dann noch so, dass ich in dem Akt nachgeschaut habe, ob da im Moment irgendwas ansteht, und da war im Prinzip keine Beweisaufnahme absehbar, die in den nächsten Tagen ansteht. Wie gesagt, am nächsten Tag zu Mittag ist dann der Bericht gekommen, wo dann klar war, was passieren wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wen haben Sie dann darüber informiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, das habe ich Ihnen schon gesagt. Ich glaube, ich habe das Mail an Sektionschefin Göth-Flemmich weitergeschickt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie sonst noch jemanden darüber informiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Herr Pilnacek Ihnen gegenüber Wünsche geäußert, wie im Schredderverfahren vorzugehen wäre?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bilde mir ein, dass ich diese Frage schon beantwortet habe, aber ich mache es gerne noch einmal. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, das Protokoll liegt noch nicht vor, aber meine Erinnerung wäre, dass Sie sehr allgemein geantwortet haben, dass Sie sich allgemein immer wieder über Rechtsfragen mit Herrn Pilnacek ausgetauscht hätten, aber nicht konkret. Deswegen die konkrete Nachfrage von mir, die ich gern wiederhole: Hat Herr Pilnacek auch Wünsche geäußert, wie im Schredderverfahren aus seiner Sicht vorzugehen wäre?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann mich an solche Wünsche nicht erinnern. Für mich war aber klar - - Ich glaube, es war - - Zunächst hat es einmal telefonische Informationen von der Kollegin Jilek gegenüber meiner Sachbearbeiterin gegeben. Meine Sachbearbeiterin ist mit dieser Information zu mir gekommen, und es hat bei mir den Prüfvorgang ausgelöst, gemeinsam mit der Kollegin, dass wir uns überlegen, ob das Konnex ist. Dann ist der Bericht der WKStA gekommen in den nächsten Tagen

Dieser Bericht war für uns eben der Anlass, festzuhalten, dass aus unserer Sicht eine Konnexität nicht darstellbar ist. Das war dann im Prinzip die Grundlage für den Vorhabensbericht an das Bundesministerium für Justiz, in dem wir die Weisung vorgeschlagen haben, dass das Verfahren nach Vorliegen des Berichts des Bundeskanzleramtes und für den Fall, dass sich daraus eben auch kein Anhaltspunkt für einen Zusammenhang ergibt, dass dann das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abzutreten wäre.

In diesen Entscheidungsvorgang war der Sektionschef Pilnacek damals mit Sicherheit eingebunden, weil er ja der zuständige Sektionschef war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mich hätte da nur interessiert, ob er bereits vorab dazu Wünsche geäußert oder Vorschläge gemacht hat.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann mich an solche Wünsche nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Herr Niedrist, als er noch im BMJ war, Sie öfter kontaktiert und direkt angesprochen, angerufen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Kann schon sein, dass der sich ab und zu aus organisatorischen Gründen bei mir gerührt hat, aber das war sicher keiner, mit dem ich oft telefoniert habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch in Einzelstraffragen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ist mir nichts erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er Sie auch - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber ich würde mir wirklich leichter tun, wenn Sie sich auf konkrete Vorgänge beziehen würden, dann kann ich das nämlich auch konkret beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er Sie, nachdem er ausgeschieden ist und dann im Außenministerium war beziehungsweise seit er jetzt im Finanzministerium ist, auch kontaktiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann theoretisch sein. Ich weiß, dass er jetzt im Finanzministerium ist. Wo er inzwischen genau gewesen ist, weiß ich gar nicht so genau. Es kann tatsächlich sein, dass es die eine oder andere Kommunikation gegeben hat, aber sicher nichts, was einzelne Strafsachen betrifft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gab es keine Kommunikation zur Frage Blümel mit ihm?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eine Kommunikation zur Frage Blümel? – Sagt mir jetzt nichts.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sagt Ihnen nichts. Gab es Kommunikation zwischen Herrn Pilnacek und Ihnen zur Frage Blümel?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also grundsätzlich kann es sein, dass wir uns im Nachhinein über den Tatverdacht und die rechtliche Einschätzung unterhalten haben. Da ist mir eben, wie gesagt, das Urteil des Sektionschefs Pilnacek ein sehr wichtiges. Das ist eine sehr heikle Frage, die Verdachtseinschätzung. Und wie gesagt, ich habe in diesem Niveau nicht mehr sehr viele Ansprechpartner, mit denen ich mich in rechtlichen Fragen austauschen kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich zwischen der HD und vor der ZV mit Herrn Pilnacek über den Fall Blümel unterhalten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche ZV meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Einvernahme, die es jetzt gegeben hat.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Von welcher Person?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von Herrn Blümel.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meines Wissens ist Herr Blümel kein Zeuge, daher kann es auch keine ZV gegeben haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, Beschuldigteneinvernahme.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß nicht einmal, wann diese Einvernahme stattgefunden hat. Wie gesagt, die Frage kann ich nicht beantworten. Fest steht, dass ich mich mit Sicherheit mit ihm, losgelöst von Einzelfragen - - Also ich habe mich rechtlich mit ihm schon darüber ausgetauscht, wie das mit dem Tatverdacht aussieht, das stimmt, aber einfach mit ihm als Rechtsexperten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso war das für Ihre Arbeit wichtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist grundsätzlich deswegen wichtig, weil, wie ich es schon dargestellt habe, die OStA Wien versucht, in diesem Spannungsfeld zwischen Aufklärungszwang und Grundrechtsschutz eine sachlich fundierte Linie zu vertreten. Insofern ist es für mich wichtig, dass ich zu derartigen Vorgängen, die ja nicht so im Normbereich des Strafrechts stattfinden, eine Rechtsmeinung entwickeln kann und auch gewisse Risikoabschätzungen für unsere Staatsanwaltschaften. Hier ist es mir einfach wichtig, eine fundierte, rechtliche Meinung zu entwickeln.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Ihrer Sektionsleitung darüber gesprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe mich mit der Sektionsleitung sicher auch über diese Themen ausgetauscht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie können Sie eine Auskunft einholen oder ein Gespräch mit Herrn Pilnacek über wichtige, fachliche Fragen führen, ohne ihm Informationen aus dem Akt zu geben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Durchsuchungsanordnung, auf die Sie da abstellen, war ja dann schon in der Öffentlichkeit. Der Inhalt beziehungsweise der Verdacht, von dem hier ausgegangen wird, war ja bekannt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ihm Akten oder Aktenteile übermittelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Akten? Aus welchem Akt jetzt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Zusammenhang mit Blümel.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich könnte mich nicht erinnern. Ich glaube, eher nicht, aber sicher wissen - - Ich kann es nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Kennen Sie Herrn Pieber?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, den Kollegen Pieber kenne ich schon sehr lange. Er war lange Zeit mit mir gemeinsam bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und wir haben dann auch bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zusammengearbeitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Unterschreibt er mit LG E?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit was?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): LG E, Buchstabe E.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie er unterschreibt, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß, wie Sie unterschreiben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): LG Hans.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Schön, dass Sie wissen, wie ich unterschreibe, aber Sie verlangen von mir jetzt eine Beantwortung der Frage, ob ich weiß, wie Kollege Pieber unterschreibt, und das kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie da keine Wahrnehmungen, dass er ein gewisses Kürzel verwendet bei kurzen Mails, SMS oder sonstigen Sachen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich müsste Ihnen da jetzt im Bereich der Vermutungen irgendetwas sagen, was nicht belastbar ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Sie nicht nach Vermutungen gefragt, nur nach Wahrnehmungen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eben, daher kann ich Ihnen sagen: Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es 17 Chatgruppen gibt zwischen Kurz und Strache, wo beide Teile davon waren, aber nur zehn mit Inhalt an den Untersuchungsausschuss geliefert wurden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können auch nicht sagen, wieso von diesen sieben Chatgruppen an den Untersuchungsausschuss keine Inhalte geliefert wurden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen schon sagen: Es wurde die WKStA damit beauftragt, alles, was abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben könnte und nicht schon in den Ermittlungsakten drinnen ist, auszuwerten; und das Auswertungsergebnis, das Ihnen jetzt vorliegt, ist das Ergebnis, das die WKStA genau mit diesem Prüfverfahren erzielt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Sie Herr Pieber darüber informiert, dass gegen Verdächtige in der Causa Pierer Ermittlungen der WKStA eingeleitet wurden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Mir sagt diese Information jetzt nichts, aber für die zeitliche Einordnung wäre es mir wichtig, dass Sie mir das ungefähr konkretisieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mache ich zu einem späteren Zeitpunkt.

Was mir nicht ganz klar ist: Sie haben gesagt, die WKStA hat keinen Journaldienst am Wochenende. (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) Wieso mussten Sie dann am Samstag sehr schnell diese Weisung erlassen, wenn die eh bis Montag nicht da sind?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das will ich Ihnen wirklich ehrlich beantworten. Für mich war dieses letzte Mail, HBM wünscht „keine aktive Rolle“ der WKStA, unklar und nicht umsetzbar, aber für mich war das Anlass, meine rechtliche Einschätzung auch in der Außenwirkung zu deponieren. Das war das eine.

Das zweite Argument ist: Ich weiß, dass, wenn es einen Anfangsverdacht gegeben hätte, wir noch am Samstag mit der Prüfung von Sofortmaßnahmen hätten beginnen müssen; und ich habe mit dieser Weisung im Prinzip die Verantwortung dafür übernommen, dass an diesem Wochenende eben solches nicht passiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf den Akt 63644, Seite 15, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Nicht irritieren lassen: Im unteren Teil steht „2. März 2019“ aber es geht um den 2. März 2018, das ist ein Tippfehler.

Ich zitiere: „Nur zur Info: gegen die Verdächtigen in der Causa Pierer hat die WKStA jetzt Verfahren eingeleitet, LG e“. Das ist die Vorlage zu der Frage, die ich vorher gestellt habe.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also nur mit der Nachricht - - Die ist von wann? Vom 2.3. oder 3.2., was ist das? – Na, 2.3. Also mir sagt diese Nachricht jetzt nichts. Aber diese Nachricht war von wem an wen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Steht eh oben: Von Herrn Schmid an Dr. Steiner, also zwei Leute, die an und für sich gar nichts damit zu tun haben dürften.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, mir sagt diese Nachricht nichts.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 15 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die nehme ich doch glatt mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Dr. Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott! Herr Oberstaatsanwalt, ich komme noch einmal zu sprechen auf den E-Mail-Verkehr innerhalb der Justiz vom 18. Mai 2019 (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) zwischen Ihnen und Sektionschef Pilnacek und dann auf jenen zwischen Ihnen und der Leiterin der WKStA. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!)

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie im Eingangsstatement hier nochmals betont, dass dieser E-Mail-Verkehr Ihrer Meinung nach keine Weisungen enthält, auch inhaltlich keine Relevanz für den Untersuchungsausschuss hat und dies daher auch nicht vorgelegt ist – beziehungsweise auch deshalb, weil es keine Weisungen sind, keine Relevanz gehabt hätte.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Der Vorhalt ist nicht ganz richtig. Mein Mail an die Leiterin der WKStA hat eine Weisung beinhaltet, der Mailverkehr zwischen dem Bundesministerium für Justiz und mir nach meinem Verständnis nicht, nämlich einerseits deswegen, weil die Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise auf Basis der OStA schon gefallen sind, getroffen wurden.

Und das Dritte eben, HBM wünscht „keine aktive Rolle“, war für mich ein Inhalt, der so nicht umsetzbar war. Daher konnte er auch keine Weisung sein, weil er nicht die erforderliche Deutlichkeit - - Was heißt aktive Rolle? Es kann - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Diese E-Mails von Sektionschef Pilnacek an Sie enthielten ja drei Teile: diesen Auftrag, dass Sie die WKStA beauftragen sollen, das gesamte Bildmaterial herbeizuschaffen, dass die Kommunikation ausschließlich über die OStA läuft, und eben, dass der WKStA keine aktive Rolle zukommen soll. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Das heißt, das sind für Sie keine Weisungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, denn das war zu dem Zeitpunkt für die OStA schon klar – ich habe es ja auch schon ausgeführt, dass für uns bereits am Samstagvormittag, -nachmittag klar war –: kein Anfangsverdacht. Und: Wir müssen weiter im Rahmen von Erkundigungen versuchen, an weiteres Bildmaterial zu kommen, um eine verbreiterte Entscheidungsgrundlage für die Anfangsverdachtsprüfung zu bekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber dass die Kommunikation ausschließlich über die OStA Wien zu laufen hat, das ist keine Anordnung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Auch das war klar. Ich habe ja schon aus der Systematik - - Stimmt, ich habe zu diesem Thema hier noch relativ wenig gesagt. Im Eingangsstatement habe ich bereits beschrieben, dass ich mich von 17. auf 18. auch intensiv mit dem Leiter der Medienstelle der OStA Wien ausgetauscht habe. Der Ball war einmal aufgrund des Ersuchens des Sektionschef Pilnacek bei uns, rechtlich zu prüfen, eine strafrechtliche Einschätzung zum Videoinhalt vorzunehmen. Parallel dazu war klar, dass wir das andrängende Medieninteresse in irgendeiner Form abdecken müssen. Das habe ich im Austausch mit dem Leiter der Medienstelle der OStA Wien durchgeführt.

Es wäre am Samstag undenkbar gewesen, die Medienarbeit zu verlagern an eine Staatsanwaltschaft, die operativ ja mit dem Fall noch gar nicht befasst war. Also es war im Prinzip klar, dass die Medienarbeit auch weiter übers Wochenende bei der OStA Wien wahrzunehmen sein wird.

Überdies, das muss man ja auch dazusagen: Es wird hier immer vom Formzwang bei Weisungen gesprochen. Das wäre eindeutig eine Weisung im Justizverwaltungsbereich gewesen, für die es überhaupt keine Formvorschriften gibt. Solche Weisungen können mündlich erteilt werden, sie müssen nicht begründet werden. Sie war aber in dem Fall auch gar nicht notwendig, weil das ohnedies das war, was wir gemacht haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehe ich auch so. Sie mögen ja vielleicht überflüssig gewesen sein, weil Sie das sozusagen eh schon so in die Hand genommen haben, aber es sind ja trotzdem jetzt nicht nur irgendwelche Wünsche des Justizministers gewesen, sondern für mich eben doch eine Weisung, auch wenn Sie das schon so in die Gänge gebracht haben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich darf für Sie vielleicht noch einmal beschreiben, was an dem Wochenende los war: Ich war bei dem Konzert und ab dem Zeitpunkt, wo ich von dort heimgefahren bin, war ich nur mehr am Telefon und am Prüfen. Es wurden Mails hin und her geschrieben und Informationen ausgetauscht in alle möglichen Richtungen, es war wirklich ein Overload an Informationen.

Für mich hatte diese Anordnung von irgendwas Selbstverständlichem, nämlich dass wir weiter die Medienarbeit machen, eigentlich null Auffälligkeitswert. Das war klar, dass wir die Medienarbeit zumindest bis Montag in der Früh machen. Insofern war das für mich nicht sehr beachtlich.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, es mag ja durchaus sinnvoll gewesen sein und selbstverständlich, aber dennoch ist es für mich der Auftrag der übergeordneten Behörde an die untergeordnete Behörde in deren Zuständigkeitsbereich, und das ist für mich eine Weisung.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber was ist jetzt die Konsequenz von Ihrer Ansicht?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich möchte nur darauf hinaus, dass es für mich eine Weisung ist und diese Rechtsauffassung ja auch von der Leiterin der WKStA und auch heute von Staatsanwalt Koch geteilt wurde. – Nur weil Sie gemeint haben, dieser E-Mail-Verkehr enthält keine Weisungen, darauf möchte ich hinaus.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es war für mich nichts, was für den Verfahrensfortgang in irgendeiner Form erheblich war, daher habe ich das auch nicht veraktet. Ich glaube auch, dass diese Einschätzung bis heute richtig war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Zu dieser aktiven Rolle: Sie wissen, Staatsanwalt Koch war heute vor Ihnen als Auskunftsperson hier. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, ja!) Er meinte, dass das nur auf die inhaltliche Rolle der WKStA gepolt gewesen sein könne; dass man hier nicht abwarten wollte, was die WKStA macht, sondern einfach das in die Hand nehmen und sagen: Nein, die soll hier nicht zu ermitteln beginnen. Sondern es wurde schon das Ergebnis mitgeteilt, es gibt keinen Anfangsverdacht, und sie sollen das Material beschaffen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Der Wahrnehmungsbereich des Kollegen Koch ist ein vollkommen anderer als meiner. Er saß im Bundesministerium für Justiz. Er hatte Informationen darüber, was auf Kabinettsebene beraten wurde und was vielleicht auch mit der Sektion beraten wurde. Er hat in diesen Punkten mir gegenüber einen deutlichen Informationsvorsprung.

Ich habe nur dieses Mail bekommen. Da steht drinnen, „keine aktive Rolle“. Ich habe aus dieser Formulierung eigentlich nichts Umsetzbares ableiten können und habe dann das gemacht, was ich für gesetzmäßig erachtet habe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, also Sie haben das so verstanden, aber Sie meinen, Staatsanwalt Koch müsste es eigentlich besser wissen, weil er im Kabinett gesessen hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Frage ist, was dort besprochen wurde und was bei der OStA angekommen ist. Und bei der OStA ist ein Mail angekommen, in dem steht „keine aktive Rolle“, und das war für mich - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Was eigentlich eine eindeutige Aussage ist.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Inwiefern, also was meinen Sie mit eindeutig? In welche Richtung wäre das Ihrer Meinung nach zu interpretieren gewesen?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich würde es inhaltlich verstehen, denn: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest“ – bezogen auf diese Vorkommunikation – und der Herr Justizminister „möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen“. Dann steht hier noch sic, also das ist irgendwie so, dass Sektionschef Pilnacek offensichtlich schon bewusst war, dass das etwas Besonderes ist.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für mich war das nichts Umsetzbares, und eines muss man ja auch dazu sagen: Wir bewegen uns dabei ja in einem Bereich, wo wir keinen Spielraum haben. Wir haben die Strafprozessordnung. Die Strafprozessordnung sieht vor, wer für welche Delikte zuständig ist. Die Strafprozessordnung sieht vor, wann Ermittlungen begonnen werden dürfen, und die Strafprozessordnung sieht Möglichkeiten vor, wie man die Entscheidungsgrundlage für die Anfangsverdachtsprüfung verbreitern kann.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber die Strafprozessordnung würde auch vorsehen, dass die WKStA eben für diese Ermittlungen zuständig ist, oder nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau, und deswegen habe ich diese Einschätzung mit der Weisung vom 18.5. um 21.15 Uhr ja auch in der Außenwirkung klar deponiert. Wie gesagt, es ist ganz klar die WKStA zuständig – kein Anfangsverdacht, aber Erkundigungen zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage. Das heißt, ich habe das formuliert, was vom Gesetz her geboten war, und ich habe mich nicht mehr mit der Frage befasst, was mit „keine aktive Rolle“ gemeint sein könnte. (Zweite Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das haben Sie einfach ignoriert? Haben Sie sich gedacht, dass - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was man mir vielleicht am ehesten vorwerfen kann, ist ein disziplinäres Vergehen – dass ich eine mögliche Weisung nicht befolgt habe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben sich gedacht, es wird viel geschrieben, so den ganzen lieben Tag lang.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich habe zwei Möglichkeiten gehabt: Ich hätte nachfragen können oder eben nicht nachfragen und das tun, was zu tun war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie waren der Meinung, dass es, wenn man der WKStA „keine aktive Rolle zukommen“ lassen würde, eben rechtswidrig wäre, weil sie ja eben zuständig ist? Warum haben Sie das ignoriert, sozusagen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß es nicht. Für mich war das ein Mail, eben - - Vizekanzler a. D. Jabloner hat gesagt, eine Weisung muss ganz klar formuliert sein, also der Weisungsinhalt muss präzise formuliert sein. Das war dieses Mail aus meiner Sicht überhaupt nicht. Das heißt, es hat sehr viel Interpretationsspielraum, wie das gemeint gewesen sein könnte, offen gelassen. Sie hören ja auch jetzt alle möglichen Interpretationen. Ich sage, für mich war einfach nicht klar, was gewollt ist, und daher habe ich das getan, was von Gesetzes wegen geboten war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sagen, Sie haben dann am 18. Mai um 21.15 Uhr eine Weisung an die Leiterin der Staatsanwaltschaft Vrabl-Sanda erlassen. Das ist eine Weisung, wo Sie - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Genau, das sieht man ja auch daran, dass in Klammer § 29 Abs. 1 StAG vermerkt war. Das ist für uns mehr oder weniger die Markierung: Das ist eine Weisung – eine Weisung zur Sachbehandlung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben sie angewiesen, das ganze Videomaterial zu beschaffen, ihr mitgeteilt, dass eben die Medienarbeit die OStA Wien macht. Das war der Inhalt dieser Weisung.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, natürlich war das für das Wochenende gemeint. Es wurde dann ja am Montag, nachdem es da Missverständnisse gegeben hatte, auch klargestellt, was damit gemeint war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nun hat Staatsanwältin Jilek, von der Sie auch im Eingangsstatement gesprochen haben, gemeint, dass genau dieser Beginn eines Verfahrens mit einer solchen Weisung für sie etwas ganz Außergewöhnliches war. Das hätte sie vorher noch nie erlebt, denn es ist einfach Sache der WKStA sozusagen einmal zu ermitteln zu beginnen, auch zu schauen, ob ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegt oder nicht. So etwas hat es noch nie gegeben: dass zu Beginn eines Verfahrens eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft an die WKStA ergangen ist. Das hat sie als sehr außergewöhnlich empfunden.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist jetzt - - Ja, Kollege Koch hat ja heute hier auch gesagt – wenn der Liveticker richtig berichtet hat –, dass dieses Verfahren sehr viele Besonderheiten hat, nämlich dass es mit einem Youtube-Video beginnt, und ja, Ermittlungsverfahren beginnen in der Regel nicht mit einer Weisung. Aber dieses Verfahren hatte eben die Besonderheit, dass ich als Leiter der OStA am Freitagabend mit der rechtlichen Beurteilung der Verdachtslage beauftragt wurde und dass ich die Notwendigkeit gesehen habe, das Ergebnis meiner Prüfung auch in irgendeiner Form zu dokumentieren. Das ist in Form dieser Weisung passiert. Das stimmt, das habe ich in dieser Form auch das erste Mal gemacht. Aber wie gesagt, der unmittelbare Anlass war eigentlich diese aus meiner Sicht nicht klar verständliche Mail, in der „keine aktive Rolle“ gestanden ist. Dann habe ich gesagt: Okay, jetzt stellen wir klar, was Sache ist!, und das war die Weisung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber dadurch haben Sie ja eben auch die WKStA sozusagen an diese Rechtsansicht gebunden, dass kein Anfangsverdacht vorliegt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber nur für den Moment.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Der übliche Vorgang wäre gewesen – also ich frage Sie –, dass die WKStA Ermittlungen anstellt, einen Bericht macht, diesen an die Oberstaatsanwaltschaft – an die Aufsicht, an Sie – übermittelt und Sie dann mit einer Weisung reagieren, wenn Sie nicht einverstanden sind – zum Beispiel. Wäre das der übliche Vorgang?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Einen üblichen Vorgang gibt es für diesen Prozess nicht. Tatsächlich ist es in diesem Fall so, dass ich in der Weisung ja gesagt habe, was die Basis für diese Verdachtsbeurteilung ist. Da steht, glaube ich, irgendwas von veröffentlichten Fragmenten, Videofragmenten – aus denen ergibt sich kein Anfangsverdacht. Es war klar: Das ist die Basis, das ist die rechtliche Beurteilung, wenn sich die Basis ändert, wird man das auch rechtlich neu zu bewerten haben. Wie gesagt, es wurde ja dann am 20. Mai mit der klarstellenden Mail auch klargestellt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber das Ungewöhnliche war, dass Sie diese Rechtsauffassung sozusagen festgelegt haben und nicht die WKStA.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist aber unsere Aufgabe. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien ist auch eine Staatsanwaltschaft, sie könnte das Verfahren von Gesetzes wegen auch an sich ziehen. Wir sind im Bereich der Gerichtsbarkeit, und es wird wahrscheinlich auch noch nicht so oft vorgekommen sein, dass der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien während eines Konzerts vom Sektionschef mit einer rechtlichen Bewertung einer Verdachtslage, die sich aus einem Youtube-Video ergibt, befasst wird. Also insofern ist dieser Vorgang ja in vielerlei Hinsicht ein besonderer, und dafür gibt es kein Muster. Für mich war aber klar, dass man diesen Auftrag oder diesen Prüfvorgang in irgendeiner Form auch abschließen muss.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie sprechen da ja jetzt auch von einer einmaligen Sache. Natürlich hat das Verfahren besondere Brisanz, oder es gibt dafür kein Vorgängermodell, aber wieso erachteten Sie dann diesen E-Mail-Verkehr als nicht relevant für den Untersuchungsausschuss, der sich schließlich Ibiza-Untersuchungsausschuss nennt? Da geht es ja genau um den Beginn, um den Start der Ermittlungen zum Ibizaverfahren.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, am 17. Mai und am 18. Mai gab es diesen Untersuchungsausschuss ja noch nicht. Wir haben dem Untersuchungsausschuss alles vorgelegt, was bei uns veraktet wurde. Diese Mails wurden bei uns nicht veraktet, weil sie eben keine Relevanz für den Verfahrensfortgang hatten. Wir können keine Aktenteile vorlegen, die wir nicht mehr haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also es hatte keine Relevanz für Sie.

Darf ich bitte das Dokument 70897 vorlegen? Das ist die Aussage von Mag. Christina Jilek im Untersuchungsausschuss. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Während dieses Dokument verteilt wird: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben es gemerkt, ich habe jetzt den Vorsitz in Vertretung des Herrn Präsidenten übernommen. Herr Mag. Johann Fuchs, wie gesagt, was für die Vorsitzführung vor mir gegolten hat, gilt auch bei mir: Wann immer Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit jetzt auch an mich wenden. Der Präsident wird in der Folge dann den Vorsitz wieder übernehmen, aber jetzt einmal leite ich für die nächste Stunde die Befragung. – Frau Dr.in Fürst, Sie sind am Wort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Möchten Sie es sich durchlesen, oder kennen Sie - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welchen Teil? Alles?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, ich frage einmal dazu: Also wir wünschen uns ja alle eine unabhängige Justiz, die ohne politische und ideologische Vorbehalte und ohne politische Einflussnahme arbeiten kann. Nun berichtete hier Frau Staatsanwältin Jilek ja sehr umfangreich über die Zusammenarbeit, vor allem auch mit Ihnen. Sie waren ihr Vorgesetzter, kann man das so sagen? Sie waren Dienstvorgesetzter.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber nicht der unmittelbare, die unmittelbare Dienstvorgesetzte von Kollegin Jilek ist die Leiterin der WKStA. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft ist Leiter der übergeordneten Behörde, die zugleich die Dienst- und Fachaufsicht ausübt. Das heißt – ich habe es schon gesagt –, wir haben bei uns im Sprengel, glaube ich, 308 Entscheidungsorgane, für die ich in der gleichen Funktion verantwortlich und auch aufsichtsbefugt und -verpflichtet bin.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie haben in dieser Runde noch für eine kurze Frage Zeit, dann verweise ich Sie auf die nächste Fragerunde – kurz.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wie würden Sie die jahrelange Zusammenarbeit mit Staatsanwältin Jilek beschreiben? Ahnten Sie etwas von ihren, sozusagen, Sorgen, die sie in diesem Protokoll äußerte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe keine jahrelange Zusammenarbeit mit Kollegin Jilek. Kollegin Jilek kommt ja aus dem Grazer Sprengel, und ich bin seit 1. September 2018 Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das heißt, das war eine Zusammenarbeit über nicht einmal zwei Jahre. Wie gesagt, die Wahrnehmungen über ihre dienstlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben wir in ihrer Beurteilung im Jahr 2019 in der Personalkommission zu Papier gebracht. Sie ist eine hervorragende Kollegin. Ihr Abgang ist ein Verlust für die WKStA, aber auch für die OStA Wien. Es gibt wahrscheinlich nicht viele StaatsanwältInnen, die auf ihrem Niveau arbeiten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs, ich begrüße Sie im Untersuchungsausschuss. Ich möchte da vielleicht gleich an Frau Kollegin Fürst anschließen. Ich lege Ihnen das Dokument 70897 vor, das ist das Protokoll von Frau Jilek – Seite 70. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da steht, wegen eines Zettels, der im falschen Akt liegt, wurde sie sozusagen von Ihnen gerügt beziehungsweise ihr eine Weisung gegeben. Können Sie erklären, welcher Zettel das war und warum Sie das gemacht haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also grundsätzlich sprechen Sie offensichtlich die ausstellige Bemerkung an, die hier ja auch schon mehrfach Thema war. Das ist ein Instrument des Qualitätsmanagements und in § 94 Abs. 1 lit. a GO geregelt, das auch für die Staatsanwälte anwendbar ist. Wenn man so will, ist das ein besonders formalisiertes Werkzeug der Fehlerkultur. Der Ausgangspunkt des hier interessierenden Vorganges war die fehlerhafte Veraktung eines behördeninternen Mails der WKStA im Casag-Tagebuch.

Der Vorgang war folgender: Das Bundesministerium für Justiz hat die OStA Wien am 20. Juli 2020 um Mitteilung ersucht, aus welchem Grund das interne Mail vom 3.4.2020, das ausschließlich die Nichtvorlage des Schredderaktes betraf und keinerlei Berührungspunkte mit dem Casag-Akt aufwies, dennoch zum Tagebuch des Casag-Aktes genommen wurde und von wem dieses Vorgehen veranlasst wurde. Wie gesagt, es war ein Auftrag des Bundesministeriums für Justiz, keine Initiative der OStA.

Wir sind dem auftragsgemäß mit Berichtsauftrag vom 21.7.2020 nachgegangen, und mit Bericht vom 26.8.2020 hat uns die WKStA dann mitgeteilt, dass nach ihrer Ansicht die Veraktung vollkommen regelkonform erfolgt sei. Wir haben dann im Führungsteam der OStA Wien beraten, wie wir die anderslautende Rechtsansicht von OStA Wien und BMJ auch gegenüber der WKStA verdeutlichen können. Das Ergebnis dieser Beratung war dann der Vorhabensbericht an das Bundesministerium für Justiz vom 27.8.2020, in dem wir dann die ausstellige Bemerkung vorgeschlagen haben. Dieses Vorhaben wurde dann vom Bundesministerium für Justiz mit Erlass vom 11.9.2020 genehmigt und von der OStA Wien am 15.9.2020 umgesetzt.

Das heißt, bei der ausstelligen Bemerkung hatten wir eigentlich null Entscheidungsspielraum. Wir haben die Genehmigung des Bundesministeriums für Justiz umgesetzt. Den Erlass des Bundesministeriums für Justiz, mit dem uns dann mitgeteilt wurde, dass die Genehmigung irrtümlich erfolgt und von der Umsetzung des Vorhabens Abstand zu nehmen sei, ist bei der OStA Wien dann am 25.9.2020 eingelangt.

Ich bin davon überzeugt, dass die Rücknahme dieser Maßnahmen bloß deshalb erfolgte, weil sie sich im Nachhinein als nicht zweckmäßig dargestellt hat. Jedenfalls hat sich die OStA Wien auch da auf dem Boden des Gesetzes und vor allem auf dem Boden einer Genehmigung des Ministeriums bewegt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich möchte zu einem anderen Themenkomplex kommen. Wie ist denn Ihr Verhältnis zu Herrn Pilnacek?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kenne Christian Pilnacek seit den Studienzeiten. Ich schätze ihn als Strafrechtsexperten sehr. Wir haben ein freundschaftlich-professionelles Verhältnis der Zusammenarbeit. Solange er mein unmittelbarer Vorgesetzter war, war der Kontakt natürlich intensiver. Jetzt ist er weniger intensiv, allerdings bespreche ich mit ihm schon heikle Fragen in der strafrechtlichen Anwendungspraxis.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie viele Telefonnummern haben Sie von Herrn Pilnacek?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Eine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Eine einzige, also nur - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das ist die 8989, also die dienstliche.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine berufliche?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe diverse Gerüchte in den Medien gesehen, dass es da noch weitere Handys geben sollte. Ich weiß es nicht. Ich glaube, auch das ist ein sehr schöner Beweis: Wenn es eine zweite Telefonnummer gäbe und ich davon nichts weiß, zeigt das ungefähr das Verhältnis zwischen ihm und mir.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Sie treffen sich auch außerhalb des Büros öfters mit ihm – im Schwarzen Kameel, in einem Keller oder so?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, schauen Sie, ich wohne im Burgenland, ich habe nicht viel Zeit, meine Freizeit in Lokalen in Wien zu verbringen. Im Schwarzen Kameel – das ist eines der Dinge, die ich sicher weiß – war ich überhaupt noch nie. Das heißt, ich treffe mich auch nicht regelmäßig mit Christian Pilnacek. Es ist eher sporadisch, dass wir uns privat irgendwo treffen. Meistens ist das ein Justizanlass, wo sich eh alle treffen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat es eigentlich außerhalb von christian.pilnacek@bmvrdj.gv.at noch andere E-Mail-Adressen gegeben, die Sie haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also keine halb private oder private E-Mail-Adresse, Abkürzungen von E-Mail-Adressen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, also ich kenne eine solche nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auf welchem Weg haben Sie denn mit Herrn Pilnacek kommuniziert? War das nur über Whatsapp, Signal? Über welchen Weg haben Sie mit ihm geschrieben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also wir haben schon Messengerdienste verwendet, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich denke, es waren die beiden von Ihnen genannten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie noch einmal wiederholen, welche Dienste Sie verwenden, um mit Herrn Pilnacek zu kommunizieren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie haben Whatsapp und Signal gesagt. Ich vermute einmal, das werden sie gewesen sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Telegram, Framer, SMS, I-Message, Viber, Skype?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube eher nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): SMS auch nie?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: SMS – Sie fragen Sachen. Das kann schon sein – also SMS mit Sicherheit dann, wenn er angerufen hat und ich mehr oder weniger aufs Abweisen gedrückt habe. Inhaltlich – also ich kann Ihnen dazu nichts Belastbares sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Pilnacek eigentlich vorab über Verfahrensschritte informiert – das heißt, bevor er über den Berichtsweg informiert wurde?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, das - - Also (Abg. Stögmüller: Und wo konkret?), solange er mein Vorgesetzter war, habe ich ihn gelegentlich schon von Verfahrensschritten - - also ich habe im Prinzip Berichte avisiert, die von uns schon in Vorbereitung waren, weil mir da der Zeitfaktor einfach wichtig war. Mir war es wichtig, eben meinen unmittelbaren Vorgesetzten und damit – eigentlich gemeint – auch die Ressortspitze zeitgerecht zu informieren über Verfahrensschritte, die unter Umständen auch die Ressortspitze medial treffen könnten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und bei Ibiza, also beim Untersuchungsgegenstand, welche Punkte waren das?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Pfff - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren das so viele, dass Sie sich nicht mehr erinnern können?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich tu mir nur schwer. Für mich ist - - Die Masse meiner Beschäftigung ist das Gesamte, und ich kann jetzt nicht einzelne Verfahren herauslösen, wo ich sage, in dem Verfahren habe ich auf diese Art und Weise informiert und in dem Verfahren habe ich auf eine andere Art und Weise informiert. Das übersteigt meine Möglichkeiten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber was ist Ihnen erinnerlich?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Punkte sind Ihnen erinnerlich?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also was mir erinnerlich ist, ist das, was ich Ihnen schon gesagt habe: dass ich ihn über anstehende Verfahrensschritte, die uns berichtet worden sind oder über die wir informiert worden sind, dass ich ihm die dann avisiert habe, wenn ich davon ausgegangen bin, dass das für die Ressortspitze oder auch für ihn von Interesse ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und welche waren das? Na, fällt Ihnen eine ein?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Untersuchungsgegenstand?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Untersuchungsgegenstand - - (Abg. Stögmüller: Das können Hausdurchsuchungen sein, alles Mögliche!) Also ich glaube ja sogar, dass ich mich mit ihm ausgetauscht habe betreffend diese große Durchsuchungsaktion im August 2019, wo uns ja vonseiten der WKStA aufgrund der Dreitagesberichtspflicht Anordnungen vorgelegt worden sind und wir aufgrund der Anordnungen festgestellt haben, dass es hier noch weitere Anordnungen geben muss, die nicht zeitgleich vollzogen werden sollen. Dabei handelt es sich konkret um die Durchsuchung bei Strache und die Durchsuchung bei Sidlo.

Ich persönlich habe die Meinung gehabt, dass man das kriminaltaktisch wohl nur zeitgleich machen sollte, oder es gibt halt Gründe, von diesen - - von der Durchführung dieser Durchsuchungen Abstand zu nehmen, und ich glaube, dass ich das mit ihm auch besprochen habe. Letztendlich haben wir es ja dann so gemacht, dass wir mit der WKStA - - Ich glaube, ich habe da mit der Leiterin auch Kontakt gehabt, und es hat, glaube ich, auch Mailverkehr gegeben, wo ich meinen Standpunkt erläutert habe, dass man von der Durchsuchung Strache und Sidlo nur dann Abstand nehmen sollte, wenn es Gründe gibt, die eine seit der gerichtlichen Bewilligung geänderte Verdachtslage indizieren. Wenn das nicht so ist – konnte ich nicht beurteilen, weil ich ja nicht den Akt habe –, dann war mein Zugang, dass man das in einer Großaktion bei allen durchführt, wo es Bewilligungen gibt, und ich glaube, dass das damals auch die richtige Entscheidung war, weil Sie sonst unter Umständen über Daten oder Zugang zu Daten aus den Datenträgern bei Strache und Sidlo heute hier im Untersuchungsausschuss gar nicht diskutieren könnten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bei Pröll und Rothensteiner?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Pröll und Rothensteiner? – Kann ich Ihnen - - Habe ich keine konkrete Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Herr Pilnacek jemals aktiv bei Ihnen außerhalb des förmlichen Berichtswegs nach bestimmten Verfahrensschritten nachgefragt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da ist mir in Wahrheit nichts erinnerlich, also - - ausschließen kann ich es allerdings auch nicht. Aber wie gesagt, wenn ein Vorges- - Ich frage auch gelegentlich nach bei den Staatsanwaltschaften, die in unserem Sprengel sind, um einfach schnell zu Informationen zu kommen, die für meine Tätigkeit wichtig sind, und in diesem - - in dieser Rolle kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass er nachgefragt hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber konkret bei Verfahren, ganz konkret beim Ibizaverfahren, zum Beispiel betreffend Rothensteiner, Pröll, Schmid, haben Sie über SMS, über Signal oder Telegram, wie Sie gesagt haben – Signal und Whatsapp, Entschuldigung –, also haben Sie eine SMS von Herrn Pilnacek bekommen oder Whatsapp- oder Signal-Nachrichten, wo es um Verfahrensschritte geht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da ist mir nichts erinnerlich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie es ausschließen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist immer diese Killerfrage. Also mir ist nichts erinnerlich, weder ja noch nein. Also - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihnen irgendein Fall erinnerlich, wo Herr Pilnacek wegen Verfahrensschritten nachgefragt hat, wo er den förmlichen Berichtsweg sozusagen verlassen hat, also außerhalb des förmlichen Berichtswegs?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wie gesagt, Informationsbeschaffung ist auch außerhalb des förmlichen Berichtswegs nicht verboten und sogar gewünscht, wenn es dringend - - Und das ist auch mein Job, dass, wenn irgendwo ein Problem ansteht, wie zum Beispiel die Veröffentlichung des Dossiers, ich glaube, am 9. Februar, - - war für mich Anlass, sofort bei der WKStA nachzufragen, was da jetzt wirklich dran ist und ob es dieses Verfahren gibt, und solche Anlässe gibt es eigentlich regelmäßig. Solche Anlässe hat es für ihn sicher auch regelmäßig gegeben, und da wird das Informationsbedürfnis gelegentlich schon auch per Telefon abgedeckt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Für uns ist es relevant, ob es diese bei Herrn Pilnacek gegeben hat, und ich frage Sie: Hat Herr Pilnacek bei Ihnen nachgefragt über irgendwelche Punkte im Ibizacausaverfahren, die außerhalb - - Also wo konkret hat er nachgefragt? Hat es bei Hausdurchsuchungen von Herrn Pilnacek Nachfragen gegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich kann das in diesem Detail nicht belastbar beantworten, ich möchte aber hier an dieser Stelle schon auch sagen: Es wird ja seitens der WKStA die hohe Berichtsflut zu Recht beklagt, und wir versuchen eben, einfache Informationsbeschaffungen nicht mehr im herkömmlichen Berichtsweg durchzuführen, die für alle Instanzen mit erheblichem Aufwand verbunden sind, und hier auch kürzere und schnellere Informationswege zu beschreiten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber wir reden ja nicht von der WKStA zur Oberstaatsanwaltschaft, wir reden von der Oberstaatsanwaltschaft an Pilnacek. Wir reden jetzt nicht von irgendeiner Inst- - Also das ist schon ein bisschen ein anderer Informationsfluss.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber das ist von meinem Vorgese- -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir reden jetzt von Ihnen an Herrn Pilnacek, und ich würde von Ihnen gerne wissen: Hat Herr Pilnacek jemals bei Ihnen außerhalb des förmlichen Berichtsweges wegen Hausdurchsuchungen nachgefragt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, Sektionschef Pilnacek war mein Vorgesetzter und hat mir gegenüber auch Informationsrechte. Wenn - - Ich kann Ihnen keinen Fall bestätigen, wo es um eine konkrete Hausdurchsuchung gegangen wäre, wo er irgendetwas nachgefragt hat, kann es aber auch nicht ausschließen. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn er nachgefragt hätte, hätte er die Information bekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auf welcher Rechtsgrundlage haben Sie das dann getan, per SMS oder per Whatsapp oder Signal Herrn Pilnacek auf diesem Weg die Information zukommen zu lassen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wir sind mittlerweile in einem Wandel, dass wir versuchen, von den herkömmlichen Berichtswegen wegzukommen, die einen großen Aufwand und eine große Belastung für uns darstellen. Wir nützen alle Kommunikationsmöglichkeiten, und Signal wurde auf - - wird ja seit vielen Jahren als sicher empfohlen, weil hier auch kein Datenabgleich zu großen Internetprovidern und Ähnlichem stattfindet. Und Signal wird auch für solche Informationen verwendet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie eine Wahrnehmung, warum Herr Pilnacek im Untersuchungsausschuss Kollegin Krisper gesagt hat, bei der Hausdurchsuchung von Herrn Schmid hat er die Information über die durchgeführte Hausdurchsuchung nicht im Vornhinein von Ihnen bekommen, sondern erst über den Berichtsweg, also über den normalen Berichtsweg? Was haben Sie für eine Wahrnehmung, dass Herr Pilnacek es abstreitet, dass er vorab informiert worden ist? Ich kann es gerne vorlegen, das ist das Dokument Protokoll Pilnacek, Seite 45.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Aussageinhalt von - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Oder können Sie es vielleicht so beantworten, ohne Vorlage?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum Aussageinhalt von Sektionschef Pilnacek hier im Untersuchungsausschuss habe ich überhaupt keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Blümel persönlich?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Noch nie getroffen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herrn Schmid?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht. – Gab es, gibt es in Hinblick auf die Ermittlungen gegen Blümel Weisungen an die WKStA von Ihnen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ermittlungen gegen Blümel, Weisungen? – Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Rügen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Rügen oder irgendwelcher sonstiger E-Mail-Verkehr, der auf irgendeinen Ermittlungsschritt hinweist, oder irgendwelche Empfehlungen oder Rügen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, bei der Hausdurchsuchung Blümel ist es ja so: Da gibt es eine Anordnung, die gerichtlich bewilligt ist und die jetzt im Prinzip im Stadium der gerichtlichen Prüfung ist. Also da gibt es in Wahrheit für die Staatsanwaltschaft im Moment eigentlich keinen Handlungsbedarf.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich gebe das Wort weiter an Kollegin Krisper.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich erteile Kollegin Krisper das Wort, aber Ihre Zeit können wir gerne in die nächste Fragerunde mitnehmen. Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Fuchs! Dank Herrn Koch kennen wir nun die E-Mail, wo es heißt, der Herr Bundesminister will, dass die „WKStA keine aktive Rolle“ spielt. (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) Warum haben Sie uns die nicht vorgelegt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Weil ich sie nicht mehr hatte. Ich habe die Mails das erste Mal wiedergesehen, als ich den Akt von der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Akteneinsicht übermittelt bekommen habe. Ich habe - - Im Prinzip waren diese Mails für mich damals, am 18. Mai 2019, für den Verfahrensfortgang nicht wesentlich. Ich habe sie deswegen auch nicht veraktet, und ich kann nichts vorlegen, das wir nicht haben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben vorhin ausgeführt, diese E-Mail haben Sie zum Anlass genommen, sich sehr wohl am Wochenende hinzusetzen und zu prüfen, also diese E-Mail war sehr gut in Ihrem Gedächtnis.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, diese Mail war nicht der Anlass für mich, zu prüfen. Für mich war eine - - ich glaube, das war auch irgendeine Whatsapp-Nachricht oder Signal oder keine Ahnung, welcher Kanal das war, am 17. Mai von Sektionschef Pilnacek, wo er mich gebeten hat um eine strafrechtliche Beurteilung der Verdachtslage, die sich aus dem veröffentlichten Videomaterial ergibt. Das hat heute - - Wenn es im Liveticker richtig wiedergegeben wurde, dann muss Kollege Koch auch etwas verwechselt haben. Es war nicht so, dass zuerst die Weisung an die WKStA war und dann der E-Mail-Verkehr, es war tatsächlich umgekehrt; das kann man auch chronologisch sehr schön nachvollziehen. Der Mailverkehr vom Ministerium zu mir war irgendwo so nach - - zwischen 8 und 9[1], und die Weisung – die einzige Weisung, die in dem Zusammenhang erteilt wurde – war um viertel zehn am Abend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das machen wir gleich. – Die zweite Frage ist hingegen: Warum hat Herr Pilnacek diese E-Mail nicht vorgelegt? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich habe relativ genug zu tun, um die Aktenvorlage in den Untersuchungsausschuss für den Bereich der OStA zu administrieren. Es übersteigt meine Möglichkeiten bei Weitem, die Aktenvorlage durch das Bundesministerium für Justiz im Auge zu behalten. Ich habe dazu auch keinen Zugang.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Dokument 70226 vor und komme zu Ihrer Aussage, die im Widerspruch zu dieser E-Mail steht und eben Teil Ihrer Anzeige wegen Falschaussage ist. Ich komme zur Seite 19 unten, wo ich Sie gefragt habe: „Haben Sie Wahrnehmungen, dass Justizminister Moser gewisse Wünsche geäußert, Aufträge gegeben hätte?“ (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sagen zuerst: Mir gegenüber nicht. – Dann frage ich noch einmal: „gegenüber Herrn Pilnacek?“, und Sie sagen – auf der nächsten Seite –: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also der Vorhalt ist meines Wissens nicht ganz richtig. Ich habe gesagt: „Nein, also - -“, und wurde dann von Ihnen dabei unterbrochen, wie ich das weiter ausführen wollte. Das ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, dass es, glaube ich, wichtig ist, hier die Auskunftspersonen ausreden zu lassen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entschuldigung, Sie haben geantwortet auf meine Frage: „Wahrnehmungen gegenüber Herrn Pilnacek? Wünsche, Aufträge?“ – „Ich habe keinen Zugang zum Elak [...]. Das ist ein eigenes Aktenmanagement[...]“. (Auskunftsperson Fuchs: Stimmt!) „Wir haben ein anderes System. Also ich kann Ihnen - -, ich habe keine Wahrnehmungen dazu.“ – Voilà.

Und wir haben jetzt eine E-Mail, wo Sektionschef Pilnacek an Sie schreibt: Minister Moser wünscht sich, dass die „WKStA keine aktive Rolle“ spielt. Ich sehe hier einen eklatanten Widerspruch.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Inwiefern?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, die Staatsanwaltschaft auch. (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Die Staatsanwaltschaft auch.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber Sie machen mir einen Vorhalt. Es geht jetzt nicht um die Staatsanwaltschaft, sondern um Sie.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie sagen hier, Sie haben keine Wahrnehmungen, andererseits sind Sie Empfänger dieser E-Mail gewesen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe Ihnen die Mail bereits erklärt. Sie war für mich für den Verfahrensfortgang nicht relevant. Sie hat auch keinen umsetzbaren Inhalt gehabt, und ich habe die Mail einfach gelöscht und nicht zum Akt genommen, weil sie einfach für den Verfahrensfortgang nicht relevant war. Sie - -

Aber wie gesagt, ich möchte noch einmal zurückkommen auf Ihren Vorhalt, ich hätte das letzte Mal falsch ausgesagt. Kommen Sie: „Und Wahrnehmungen gegenüber [...] Pilnacek? Wünsche, Aufträge?“ auf Seite 17 im Protokoll. Dann sage ich: „Welche Wünsche meinen Sie?“ Dann sagen Sie: „Bezüglich der Ermittlungen des Verfahrens.“ Dann sage ich: „Nein, also - -“, und dann sind drei Stricherl, und dann kommen sie mit: „Nichts?“, und verlagern das Thema mit einem Vorhalt anderswohin.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war nicht die Passage, die ich jetzt zitiert habe, Herr Fuchs.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auf die habe ich mich gar nicht bezogen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber das ist für mich eine wesentliche Passage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, einmal falsch aussagen reicht ja. Eine andere - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich würde Sie bitten, dass Sie sich - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eine falsche - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, nein!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eine unrichtige Aussage zu tätigen reicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein! Sie unterstellen mir hier eine Straftat, und gegen die verwahre ich mich mit aller Entschiedenheit.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Etwas Falsches, etwas Unrichtiges auszusagen.

Nun zu einer zweiten E-Mail, die uns vorenthalten wurde. Wir bekamen sie erst von Herrn Jirovsky im August, also nach Ihrer Befragung hier, jetzt zum Beispiel aufzufinden im Dokument 70226, Seite 9.

Da findet sich eben diese E-Mail von Pilnacek an Sie. „Ich habe eben mit“ dem Herrn Bundesminister „telefoniert“ – da haben wir es wieder – „; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern!“

Sie haben im Ausschuss gesagt – ich komme zu dem Dokument auf der Seite 20 – auf die Frage des Kollegen Graf, ob es zur Beschaffung des Ibizavideos eine mündliche Weisung gab – „[...] er hat mündlich eine Weisung – das bestätigen Sie – an die Oberstaatsanwaltschaft gegeben?“ – „Ja.“

Aber ist das nicht etwas Verschriftlichtes, das wir nur noch nicht bekommen haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ist das jetzt eine Frage, oder - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann auf die Frage nicht antworten, weil ich nicht genau weiß, was Sie damit meinen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass es hier um diese Weisung vom Wochenende geht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Weisung?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hier wird zu Weisungen vom Wochenende gefragt. Sie sagen, es hätte hier nur mündliche gegeben. Das ist aber vom Samstag, halb neun am Abend – sehr wohl eine verschriftlichte Weisung.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also üblicherweise werden bei uns Weisungen zur Sachbehandlung nach § 29 Abs. 1 StAG markiert, vonseiten des Ministeriums an uns nach § 29a Abs. 1 StAG. Nachdem dieser Inhalt dieses Mails eine aus unserer Sicht bereits geklärte Sache war, ist es nach meinem Verständnis keine Weisung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber aus dem Verständnis der Anzeige, die es jetzt gegen Sie gibt, geht es genau darum, dass das nicht als Weisung gekennzeichnet war, unbegründet war und ohne sachliche Notwendigkeit, und Ihre Weisung aufgrund dessen, wiederum an die WKStA, ebenso. Sie kennen doch den Inhalt der Anzeige.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber was ist jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum Sie Weisungen rechtswidrig vornehmen, unbegründet und ohne sachliche Notwendigkeit.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Meine Weisung war begründet. Ich sage, es ist kein ausreichender - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wo ist die Begründung? (Auskunftsperson Fuchs: Bitte?) Wo ist die Begründung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, die ergibt sich aus dem Weisungsinhalt selber. Aus den Videofragmenten ist kein Anfangsverdacht darstellbar, und zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage über den Anfangsverdacht sind Erkundigungen nach 91 Absatz 2 durchzuführen. Das - - Ich gebe zu, das ist sehr kurz und knackig, aber das ist - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Anscheinend! Das sieht auch die Anzeige so. In der Anzeige wird das auch so gesehen. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Frau Abgeordnete, mir liegt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor, nämlich von Herrn Abgeordneten Mag. Fürlinger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, ich glaube, wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir keine unterstellenden Fragen an die Auskunftsperson richten, und eine gesetzwidrige oder rechtswidrige Weisung direkt in der Frage zu unterstellen, ist, glaube ich, nicht korrekt. Vielleicht können Sie die Frau Kollegin darauf aufmerksam machen, dass wir das ein bisschen anders formulieren können.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Ich frage vorher einmal, ob es noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung gibt. Ist das der Fall? (Abg. Krisper hebt die Hand.) Frau Abgeordnete Krisper, ist das eine Wortmeldung? (Abg. Krisper: Ja!) – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich beziehe mich nur auf die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die das eben so sieht, dass da der Verdacht im Raum steht, dass hier eine rechtswidrige Weisung vorliegt, weil eben nicht begründet und ohne eine sachliche Notwendigkeit aufzuweisen.

Haben Sie nachher die Weisung - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bevor Sie jetzt weiterfragen, frage ich, ob es noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, zu dieser Fragestellung, gibt? – Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich finde ja, dass der Sachverhalt relativ einfach ist und da insofern auch keine Unterstellung dabei ist. Um 20.33 Uhr kommt ein E-Mail von Herrn Pilnacek an Herrn Fuchs: „Ich habe eben mit HBM“ – Herrn Bundesminister – „telefoniert; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern!“

Dann kommt um 20.46 Uhr die Antwort von Herrn Fuchs an Herrn Pilnacek: „ich kümmere mich darum; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen? Es wäre mE“ – meines Erachtens – „jedenfalls als Erkundigung zur Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt [...], am besten begründbar.“

Dann kommt die Antwort von Herrn Pilnacek um 20.50 Uhr: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest;“ - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Herr Abgeordneter, können - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): „HBM“ – Herr Bundesminister – „möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen.“

Und dann geben Sie um 21.18 Uhr diese Weisung, die Sie selber erhalten haben, weiter. Das ist doch eindeutig.

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie sind jetzt nicht der Fragesteller. Es ist darum gegangen, die Frage zu klären: Hat es eine unterstellende Fragestellung gegeben? Ich glaube, es braucht hier keine besonderen Belehrungen. Das sieht nämlich die Verfahrensordnung eh so vor, dass das nicht zulässig ist.

Herr Abgeordneter Mag. Fürlinger, wollen Sie noch zur Geschäftsordnung etwas sagen?

Wenn wir eine längere Geschäftsordnungsdebatte durchführen, dann handhabe ich es immer so, dass ich die Sitzung unterbreche, weil das ja natürlich auf die Fragezeit geht, und das ist auch nicht im Sinne des Ausschusses. Ich frage aber noch Sie, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich begnüge mich mit Ihrer Feststellung, dass unterstellende Fragen unzulässig sind.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Dann ist jetzt Frau Abgeordnete Dr.in Krisper - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigung, es steht jetzt irgendwie so ein Vorhalt im - -

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Es steht jetzt gar nichts im Raum.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es ist auch nicht im Protokoll?

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Sie können das in der nächsten Beantwortung dann gern dazunehmen.

Die Fragestellerin ist jetzt Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. Wir werden die Fragen so formulieren, wie es die Verfahrensordnung vorsieht. Sie können dann in Ihrer Beantwortung auch noch darauf eingehen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. Fuchs, haben Sie eine fundiertere Begründung nachgereicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wozu? Also zu welchem Vorgang?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Weisung, wo Sie die Ermittlungen der WKStA von Prüfung eines Anfangsverdachts auf nur Erkundigungen einschränken.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da ist keine fundiertere Begründung notwendig, die ergibt sich ja aus dem Text selbst. Es ergibt sich aus dem veröffentlichten Videomaterial kein Anfangsverdacht in Richtung § 306 StGB, und es ist zur Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage über den Anfangsverdacht zu versuchen, das gesamte Bildmaterial beizuschaffen.

Entschuldigen Sie, ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie mich da ausreden lassen! Im Übrigen ist das eine Einschätzung, die die WKStA in ihrem Bericht von ungefähr 2 Wochen später zur Verdachtsbeurteilung, in ihrem Bericht Nummer 5, genauso sieht. Die WKStA ist ja nach einer Prüfung von circa zwei Wochen zum selben Ergebnis gelangt: dass eben das veröffentlichte Videomaterial zur Begründung eines Anfangsverdachts nach § 306 StGB nicht ausreicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber wenn Sie am Anfang meinten, dass auf Basis des Videos Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig gewesen seien, und sich nachher aber die Sachlage nicht ändert und auf Basis derselben Sachlage plötzlich Ermittlungen möglich sind – wurde da am Anfang was übersehen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß jetzt nicht, was Sie meinen, was am Anfang übersehen wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum man die WKStA derart eingeschränkt hat, die übers Wochenende dann sehr wohl sofort einen Konnex gefunden hat.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, in weiterer Folge hat die WKStA ihr Aktenmaterial durchforstet und versucht – Anführungszeichen – „passende“ Akten zu den Vorgängen, die auf dem Video beschrieben wurden, herauszufinden. Da waren ja dann diese Spendenvereine zum Beispiel, wo man gesagt hat „Novomatic zahlt alle“ und Ähnliches, das wären Aktenvorgänge, die bereits Gegenstand von Ermittlungen waren, die eben zu diesem Videoinhalt gepasst haben. Das heißt, es war eine Weiterentwicklung der Wissensbasis und der Verdachtsbasis, auf der halt dann eine andere Einschätzung der Verdachtslage stattgefunden hat. Wenn Sie die Akten sorgfältig gelesen haben, werden Sie feststellen, dass der Verdacht ja dann nicht mehr in Richtung § 306 StGB, sondern in Richtung § 153 StGB gelaufen ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie das Telefonat mit Pilnacek, in dem Sie ihn vor der Hausdurchsuchung von Thomas Schmid über diese geplante Hausdurchsuchung informiert haben, dokumentiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das habe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dokumentiert. Ich weiß aber, dass in dem Zusammenhang immer wieder der Vorwurf geäußert wird, dass da etwas verraten worden wäre. Ich habe keinen Anhaltspunkt, dass aus unseren Reihen – inklusive Ministerium – hier ein Verrat stattgefunden hat. Ich habe bis jetzt nur die Grundlage für diesen Verdacht gelesen, nämlich dass Mag. Schmid, glaube ich, bei seinem Handy irgendeine Komplettlöschung vorgenommen hat; nur da gibt es den Bericht der IT-Experten der WKStA, die zum Ergebnis kommen, dass diese Gesamtlöschung ja bereits am 9.10. stattgefunden hat, also zu einem Zeitpunkt, wo es, glaube ich, diese Anordnung noch gar nicht gab und wo auf jeden Fall die OStA noch nichts davon wusste.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben es also nicht dokumentiert. Dokumentieren Sie sonst diese Kommunikationen, wenn Sie jemanden abseits der normalen Berichtspflichten und -wege schriftlicher Natur über fernmündliche Kommunikationswege über geplante Zwangsmaßnahmen informieren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also grundsätzlich werden bei mir flächendeckend telefonische Informationen nicht alle dokumentiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Flächendeckend nicht alle?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Wir haben in Österreich schon das Leid von Berichtspflichten in clamorosen Fällen. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Jetzt haben wir noch das Leid von parallel dazu stattfindenden nicht dokumentierten Telefonaten und Kommunikationswegen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wozu braucht es diese fernmündlichen, nicht dokumentierten Kommunikationen über geplante Zwangsmaßnahmen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe das vorhin schon versucht zu erklären: Gerade bei solchen clamorosen Fällen ist der Zeitfaktor der Information oft ein sehr wichtiger. Mir ist es wichtig, dass die Ressortspitze beziehungsweise die mir vorgesetzte Sektion sehr schnell einen Überblick über Verfahrensschritte hat, die unter Umständen auch für die Ressortspitze beziehungsweise die Sektionsleitung von Interesse sein können.

Sie haben recht, dass ich hier mein Schwergewicht in das Thema Schnelligkeit investiere, und die Dokumentation dieser Informationswege nicht vorrangige Bedeutung hat. Für mich ist wichtig, dass möglichst schnell alle, die diese Information betrifft, diese auch erhalten. Die Dokumentation - -

Wir führen unsere Akten ja nicht für den Untersuchungsausschuss. Wir führen unsere Akten dazu, dass wir konsequente Strafrechtsdurchsetzung betreiben (Abg. Krisper: Das - -!), und für die konsequente Strafrechtsdurchsetzung hat die Dokumentation eines solchen Telefonats überhaupt keine Relevanz.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, aber vielleicht für die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit, insbesondere wenn es dann zu einem Verrat von Zwangsmaßnahmen kommt. Was für ein Interesse der Ressortspitze hier vordergründig sein soll und immer die Dokumentationspflicht und das sorgfältige Arbeiten sticht, erschließt sich mir nicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dann darf ich es Ihnen vielleicht erklären: Wenn eine Durchsuchung bei einem aktiven Regierungsmitglied stattfindet, dann scheint es mir schon nicht ganz unwichtig, dass das andere dafür zuständige Regierungsmitglied, das mit dem betroffenen Regierungsmitglied im Ministerrat sitzt und diverse Kanäle der Information hat, zumindest die Information zur Verfügung hat, dass hier eine solche Zwangsmaßnahme stattfindet.

Der zweite Punkt ist: Ich misstraue meinen Vorgesetzten nicht. Ich gehe davon aus, dass wir Teil eines Justizsystems, einer Hierarchie sind, die über die Ausübung des staatsanwaltschaftlichen Anklagemonopols zu entscheiden hat. Mir ist es einfach wichtig, dass im Rahmen dieser Kaskade alle die Informationen haben, die sie brauchen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Warum meinen Sie, dass ein Regierungsmitglied Informationen haben muss, dass eine Hausdurchsuchung oder andere Zwangsmaßnahme stattfinden wird? Warum?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dass er da - - Der wird ja früher oder später darauf angesprochen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja mei, dann wird er es halt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Er wird früher oder später darauf angesprochen, dass die Justiz eine Durchsuchung durchführt, und meiner Meinung nach ist es dann ja schon zu spät. Wenn die Ressortspitze zu dem Zeitpunkt erst nachfragen muss, wo die Ressortleitung von der anderen Ressortleitung mit dieser Frage befasst wird, ist das, glaube ich, kein sehr professionelles Auftreten innerhalb einer Regierung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es gibt viele sehr rechtsstaatsaffine Länder, bei denen das gut so funktioniert, dass Regierungsmitglieder nicht davon wissen, wenn bei ihren Kollegen eine Hausdurchsuchung stattfindet, Herr Mag. Fuchs.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber bei uns ist jetzt durch die, durch die - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, es muss nicht so sein! Sie machen das vielleicht, aber ich sehe nicht, warum Sie diese Priorität an den Tag legen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Weil ich Informationspflichten gegenüber meiner vorgesetzten Dienststelle habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das sind keine Pflichten. Es gibt die Berichtspflicht, aber keine fernmündliche Informationspflicht bis hinauf in die politischen Ebenen (Auskunftsperson Fuchs: Ja! Aber - -!), damit sie auf mediale Berichterstattung und Sonstiges vorbereitet sind.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich meine, wir können das gerne diskutieren - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Macht nichts, ich nehme mir die Zeit gerne, obwohl ich sie sonst nicht habe.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es gibt aber auch keine Informationsverbote, und aus meiner Sicht - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, aber das ist auch eine politische Frage.

Ich möchte Sie nochmal fragen, ob Sie sich vielleicht erinnern, wen Sie aller vor den Hausdurchsuchungen in der Ibizacausa fernmündlich in irgendeiner Form, abseits der gesetzlich vorgesehenen Berichtspflichten, nach oben informiert haben. Bitte denken Sie nach und sagen Sie es mir!

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Schritte meinen Sie jetzt? Also ich habe meine vorgesetzte Dienststelle informiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pilnacek?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Vor jeder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Noch einmal: In der Regel informiere ich über solche Verfahrensschritte, wenn nicht der Bericht eh schon unterwegs ist, vorab die vorgesetzte Dienststelle. Das sehe ich auch als meine Aufgabe.

*****

Vorsitzender-Vertreterin Doris Bures: Bevor ich jetzt in die zweite Fragerunde komme und Herrn Mag. Fürlinger das Wort erteile, möchte ich Ihnen sagen, dass die nächste Auskunftsperson, nämlich Holzer, bereits im Haus ist, und es ist die Frage zu klären, ob wir nach 18 Uhr mit seiner Befragung beginnen oder nicht. Das entscheiden Sie. Ich stelle jetzt die Frage an Sie, ob wir für die dritte Auskunftsperson einen neuen Termin suchen werden, oder ob Sie einvernehmlich alle die Auskunftsperson noch befragen möchten. – Keine Befragung.

Gut, dann würde ich die Parlamentsdirektion ersuchen, die dritte Auskunftsperson des heutigen Tages davon in Kenntnis zu setzen.

Wir fahren in der Befragung fort. – Herr Mag. Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Nach den umfangreichen Debatten zu Berichtspflichten: Vielleicht können Sie uns ganz kurz diese Berichtspflichten noch einmal skizzieren. Was sieht das Gesetz genau vor? Was gibt es für Möglichkeiten? Sie haben es ja im Eingangsstatement schon ein wenig erwähnt. Wo sieht das Gesetz welche Berichtspflichten vor? Wir hier hatten ja ein bisschen den Eindruck, dass Berichte generell etwas Negatives sind. Welche Berichtspflichten gibt es? Was sieht das Gesetz vor, und was ist in diesem konkreten Fall in den 181 dann tatsächlich drinnen gewesen aufgrund welcher Anforderungen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich glaube, das Thema Berichtspflichten hier abzuhandeln, würde den Rahmen der Veranstaltung sprengen. Ich kann nur ganz kurz sagen: Die gesetzlichen Grundlagen dafür, die liegen ja im StA-Gesetz, im § 8 Abs. 1 StAG und § 8a. § 8 regelt die Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften zu uns, und § 8a regelt die Berichtspflichten von der OStA ins Ministerium. Eine weitere Rechtsgrundlage ist der Berichtspflichtenerlass des Bundesministeriums für Justiz, wo eben die Berichtspflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, etwas konkretisiert werden und wo halt auch noch bestimmte Gruppen zusätzlich einer Berichtspflicht unterzogen werden. Die dritte Grundlage ist der Berichtspflichtenerlass der OStA.

Ich glaube, das, was Sie jetzt hier ansprechen, sind die clamorosen Fälle, also die Fälle, die von besonderem öffentlichem Interesse sind. In solchen Fällen ist grundsätzlich der Anfall einer solchen Strafsache zu berichten, und das war auch das - - Also grundsätzlich sollten wir zeitnah zum Anfall einer solchen Strafsache mit Bericht informiert werden. Das hat vor allem diesen Sinn, um für das weitere Berichtsmanagement zu diesem Verfahren wesentliche Entscheidungen zu treffen, nämlich ob man in dem weiteren Verfahren über bestimmte Verfahrensschritte informiert werden möchte oder ob man Vorhabensberichte haben möchte. Jedenfalls ist in den §-8-Abs.-1-Fällen immer über die beabsichtigte Enderledigung zu berichten.

Weiters ist nach § 8 Abs. 3 letzter Fall auch in solchen Fällen über alle wesentlichen Verfahrensschritte zu berichten, nachdem sie angeordnet worden sind. Wesentliche Verfahrensschritte sind insbesondere Ermittlungsanordnungen, die gerichtlich bewilligungspflichtig sind. Das Gesetz sieht vor, nachdem sie angeordnet wurden, setzt aber keine Relation zur Durchführung.

Aufgrund der Erkenntnisse des BVT-Untersuchungsausschusses haben wir für den Sprengel der OStA Wien diesen Zeitraum, den das Gesetz relativ unklar vorgibt, präzisiert auf unverzüglich nach Anordnung und spätestens drei Tage vor Durchführung. Diese Berichtspflicht, die die OStA Wien für ihren Bereich festgesetzt hat im Jahr 2019 – nein, 2018, ab dem Jahr 2019 –, die wurde auch im Abschlussbericht des BVT-Untersuchungsausschusses von Ihnen allen gesehen und mehrfach erwähnt, und es hat damals auch keine Beanstandungen zu diesem Thema gegeben.

Diese Berichtspflicht hat es uns, wie ich es heute hier auch schon gesagt habe, auch ermöglicht, dass wir bei dieser ersten Durchsuchungswelle im Ibizaverfahrenskomplex – also diese zehn Durchsuchungen, wo es auch um Strache und Sidlo gegangen ist – aus der Position der OStA sicherstellen konnten, dass diese Beweissicherung simultan an allen zehn Standorten stattgefunden hat.

Wie gesagt, wenn es darum geht, den Berichtsdruck zu verändern, dann sehe ich das primär als eine Aufgabe des Gesetzgebers, der eben die gesetzlichen Bestimmungen des § 8 entsprechend anpassen müsste. Das ist allerdings eine rechtspolitische Frage, die, glaube ich, eine Befragung hier zum Untersuchungsgegenstand sprengen würde.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Okay. Aber jetzt nur für mich zur Klarstellung, weil Sie das zuerst auch so ein bisschen Richtung Untersuchungsausschuss - - Das heißt, die ermittelnden Staatsanwälte müssen auch die Berichte an den UsA machen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die berichtenden Staatsanwälte berichten gar nichts an den Untersuchungsausschuss. Die - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Dann habe ich es falsch verstanden, denn Sie haben zuerst gesagt, von den 181 Berichten, die hier im Ausschuss erwähnt worden sind, oder die Sie auch erwähnt haben, glaube ich, ist ja ein Drittel oder so, wenn ich es jetzt richtig in Erinnerung habe - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau. Also ein Drittel – 58 dieser Berichte, also grob ein Drittel – wurde durch ein parlamentarisches Geschehen ausgelöst, also Berichte zum Untersuchungsausschuss oder eben parlamentarische Anfragen, und das ist tatsächlich eine gewaltige Belastung für unseren Apparat, für die Staatsanwaltschaften genauso wie für die Oberstaatsanwaltschaft.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Muss so einen Bericht der ermittelnde StA machen, oder - -? (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das ist ein Bericht, der im Justizverwaltungsweg gemacht wird. Da ist primär die Behördenleitung dafür zuständig, für diese Berichtsverfassung. Allerdings: Wie die Behördenleitung zur Information für ihren Bericht kommt, das ist ihr überlassen. In den meisten Fällen wird sie wohl die ermittelnden Staatsanwälte befragen oder in die Beantwortung einbinden.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wenn jetzt eine Aktenlieferung sozusagen vom Untersuchungsausschuss angefordert wird: Ist damit dann der ermittelnde Staatsanwalt beschäftigt oder jemand anderer?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für die Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss gibt es meines Wissens bei der WKStA einen Kollegen, der dafür zuständig ist, der das Administrative vornimmt. Die Entscheidungen, ob und welche Inhalte jetzt Konsultationsfragen aufwerfen oder ob und welche Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen sind, treffen allerdings die ermittelnden Staatsanwälte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sind das auch die, die dann die Einstufungen für die Aktenlieferung vornehmen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie die Willensbildung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Klassifizierung stattgefunden hat, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur sagen, bei der OStA Wien habe ich mich mit meinem Sachbearbeiter in diesen Vorlagenfragen ausgetauscht, und wir sind zum Ergebnis gekommen, dass wir die eh schon bekannte Klassifizierung wählen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie haben das nämlich zuerst nicht ganz konkret beantwortet. Also die Klassifizierung WKStA und OStA Wien war Stufe 3 und ist auf 1 herabgesetzt worden. Durch wen konkret?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Durch das Bundesministerium für Justiz.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Na ja, das ganze Ministerium. Sie haben zuerst Kabinettspitze gesagt. Gibt es konkret wen, der das vornimmt? Ist das der Minister selber, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Grundsätzlich ist ja immer die Ressortspitze gegenüber dem Untersuchungsausschuss verantwortlich. Wie jetzt die Entscheidungsfindung im Ministerium stattgefunden hat, um von der ursprünglichen Genehmigung der Stufe 3 zur Stufe 1 zu wechseln, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Haben Sie das im Weg einer schriftlichen Weisung gekriegt, dass das auf 1 herabzusetzen ist, oder hat Sie dies gar nicht erreicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir haben schon - - Ich glaube, am Freitag wurde das veröffentlicht, und am Montag haben wir einen entsprechenden Auftrag bekommen, die Informationen in elektronischer Form vorzulegen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Und die hat der Bundesminister unterschrieben, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wer das jetzt unterschrieben hat, kann ich gar nicht auswendig sagen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ein anderes Thema, das hier im Ausschuss immer wieder hochgekocht ist, war das Verhältnis zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und dieser Sonderermittlungsbehörde Soko. Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu dem Verhältnis zwischen der ermittelnden Behörde, eigentlich also dem verlängerten Arm der WKStA und der WKStA?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was man dazu sagen muss, ist ja: Das ist insgesamt ein sehr mächtiger Ermittlungskomplex, an dem ein doch großes Aufgebot an kriminalpolizeilichen Kräften ermittelt, an dem zwei Staatsanwaltschaften und eine Oberstaatsanwaltschaft in irgendeiner Form beteiligt sind. Dass hier ein erhöhter Koordinationsbedarf gegeben ist, ergibt sich, glaube ich, schon aus der Aufgabenstellung. Dass es hier Auffassungsunterschiede gegeben hat, ist, glaube ich, bekannt.

Mein Bestreben war und ist es, dass wir uns nicht in Auffassungsunterschieden verzetteln, sondern dass wir unsere Aufgaben - - nämlich den Sachverhalt zügig und auf rechtlich gesicherter Basis ausermitteln. Das ist mein Zugang.

Ich bin jemand, der halt versucht, Auffassungsunterschiede so auszuräumen, wie es bestmöglich geht. Deswegen habe ich ja auch diese kleine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, wo eben die zuständigen Gruppenleiter der StA Wien und der WKStA und die Sokoleitung anstehende Themen und unterschiedliche Auffassungen abklären sollten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Kann ich davon ausgehen, dass also jetzt wieder alles gut ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mir ist nichts Gegenteiliges bekannt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich nehme den Rest meiner Redezeit mit. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer ist der Nächste. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf eine Reihe von Mails vorlegen: 66535, 76560, Seiten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sind eine Reihe von E-Mails, wo Sie entweder Sender oder Empfänger sind.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche dieser E-Mails haben Sie dem Untersuchungsausschuss vorgelegt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben alles vorgelegt, was sich bei unseren Akten befindet, was sich nicht bei den Akten befindet, nicht. Zu der Frage, welches Dokument jetzt genau bei den vorgelegten Dokumenten war, habe ich keine Wahrnehmungen. Ich sichte ja auch die Datenträger nicht, die von uns dem U-Ausschuss übermittelt werden. Ich gehe aber davon aus, dass das alles Inhalte betrifft, die aus meiner Sicht für den Verfahrensfortgang nicht wesentlich waren. Das einzige Mail, das mit Sicherheit dabei war, ist das Mail von mir an die Leiterin der WKStA vom 18.5.2019 um 21.15 Uhr. Darüber haben wir eh schon mehrfach gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Richtig, das ist das einzige, das Sie vorgelegt haben; alle anderen nicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich darf vielleicht noch einmal zur Erklärung zurückkehren, die auch schon im Eingangsstatement ausführlich begründet wurde: Alle anderen waren für mich für den Verfahrensfortgang schlicht und einfach nicht wesentlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ein Mail bekommen: Herr Bundesminister „wünscht auch, dass die Kommunikation ausschließlich über die OStA Wien läuft.“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das hat ja mit dem Verfahrensfortgang nichts zu tun, sondern das betrifft die Medienarbeit und vor allem in einer Art und Weise, die ohnedies schon festgelegt war. Es war klar, dass übers Wochenende die Medienarbeit über die OStA Wien stattfinden wird, weil es dazu ja keine Alternativen gegeben hätte. Insofern verstehe ich jetzt nicht, inwieweit das für den Verfahrensfortgang wesentlich gewesen sein soll.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso schreiben Sie das dann an die WKStA, genau diesen Satz – noch dazu fett?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das habe ich der Chefin der WKStA deswegen geschrieben, damit für sie klar war, dass sie am Wochenende keinen Handlungsbedarf hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Mails noch?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Mails? Also ich habe sie jetzt wieder, soweit sie in den Innsbrucker Akt Eingang gefunden haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob Sie sie in Ihrer Mailbox haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: In meiner Mailbox habe ich die mit Sicherheit nicht mehr, glaube ich, ja. Das ist gelöscht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Wünsche des Ministers, Anweisungen des Ministers, wo Sie selber sagen, Sie kümmern sich darum, und noch nachfragen, soll ich „das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen?“, wo Sie Rücksprache mit Ihrem Weisungsvorgesetzten halten, wie Sie diesen Wunsch erledigen sollen, dokumentieren Sie nicht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe es Ihnen schon versucht, zu erklären. Das waren Vorgänge, die aus meiner Sicht schon am Samstagnachmittag klar waren. Die Wünsche, die hier geäußert wurden, waren für mich so nicht umsetzbar. Es war mir überhaupt nicht klar, was jetzt der Wunsch sein soll, jemandem keine aktive Rolle zukommen zu lassen, und ich habe mir gedacht, bevor ich da jetzt viel nachfrage und noch mehr Unklarheiten sehe, mache ich einfach das, was rechtlich geboten ist, und lege die Zuständigkeit der WKStA fest, lege das Ergebnis der Verdachtsprüfung durch die OStA Wien fest und lege auch fest, dass, obwohl kein Anfangsverdacht vorliegt, man die Entscheidungsgrundlage verbreitern muss, um hier eine seriöse Anfangsverdachtsprüfung abschließen zu können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das erste Mail an Sie, 20.33 Uhr: „Ich habe eben mit HBM telefoniert; wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern!“ Das hatte keinen Einfluss auf Ihre Arbeit?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, denn dieses Vorgehen war bereits vorher schon beschlossen, und darüber war auch Mag. Pilnacek informiert. Mich hat natürlich das Mail insofern irritiert, weil das ja was beinhaltet hat, was ohnedies schon Fakt war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie antworten ein paar Minuten später, um 20.45 Uhr, mit: „ich kümmere mich darum; sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen?“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich sage es Ihnen ja. Für mich war dieser Mailverkehr Anlass dafür, die Fakten auch nach außen hin klarzustellen. Ich habe aufgrund des Mailverkehrs gesehen, dass hier offensichtlich doch einiges an Interpretationsspielraum gesehen wird, den ich so nicht gesehen habe, und ich habe als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien unsere Position, wenn Sie so wollen, fürs Wochenende in Stein gemeißelt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann kommt die Antwort: „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest“. Haben Sie sich daran gehalten, was Ihnen Ihr Weisungsvorgesetzter hier geschrieben hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na, ich habe mich nicht daran gehalten, weil ich - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich an den Satz gehalten, „Ich denke, dass Du den Auftrag aktiv stellen solltest“, oder haben Sie auf die „bereits avisierte[...] Jarolim-Anzeige“ gewartet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für mich hat dieser ganze gesamte - - Das Mail war für mich eigentlich Anlass für nichts. Für mich war eigentlich erst das Mail, wo dringestanden ist, „keine aktive Rolle“, der Auslöser, dass ich gesagt habe: So, jetzt wird es Zeit, dass wir uns als OStA für dieses Wochenende fixieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie bei Herrn Pilnacek nachgefragt, was er mit diesem Satz, „HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen [...] lassen“, meint?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja gerade nicht. Ich wollte es auch - - Für mich war klar, was zu tun war. Da hat es auch keinen Spielraum gegeben, und für mich war dieses Mail eben der Anlass, das Ergebnis unserer Entscheidungsfindung und die Entscheidung unserer Willensbildung auch nach außen hin in Form einer Weisung an die WKStA klar zu dokumentieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie keinen Spielraum gesehen haben, wieso fragen Sie dann bei Ihrem Weisungsvorgesetzten nach: „sollen wir das von Amts wegen oder aufgrund der bereits avisierten Jarolim-Anzeige machen?“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Noch einmal: Für mich war das die Weisung auslösende Mail das letzte mit „keine aktive Rolle“, und für mich war klar - - oder für mich hat sich der Bedarf für diese Weisung aus diesem letzten Mail mit „keine aktive Rolle“ ergeben. Das war für mich das Signal: So, jetzt ist es einfach wichtig, das Ergebnis der Verdachtsprüfung und unsere Erkenntnis für die weitere Vorgangsweise in Form einer Weisung an die WKStA zu Papier zu bringen. Und der zweite Punkt, der mir auch noch wichtig war, war, dass ich schon auch möglicherweise den Bedarf gesehen habe, irgendwann einmal erklären zu müssen, warum wir am Wochenende noch keine Beweisaufnahmen veranlassen. Und das war eben der zweite Zweck, wie ich auch das letzte Mal schon gesagt habe, hier klarzustellen, für das Wochenende übernehme ich als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien die Verantwortung dafür, dass eben hier noch keine Beweissicherungen stattgefunden haben, weil eben kein Anfangsverdacht gesehen wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war 27 Stunden nach Veröffentlichung des Videos. Habe ich das richtig gesehen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe jetzt die Stunden nicht nachgerechnet, aber es war, ja - - Am Freitag am späteren Nachmittag ist es, glaube ich, veröffentlicht worden, und am Samstag um 21.15 Uhr habe ich die Weisung erteilt. Aber – das muss man auch dazusagen –: Die Einschätzung, dass sich eben aus dem Videomaterial kein Anfangsverdacht in Richtung § 306 ergibt, wurde auch von der WKStA geteilt. Die hat nämlich im Bericht Nummer 5 genau das Gleiche geschrieben, nur halt zwei Wochen später.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ja noch am Montag innerhalb der OStA diskutiert, ob das vorliegt oder nicht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir haben dann weiterdiskutiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben ja diese E-Mails. Wann haben Sie diese Mails gelöscht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Pfff. Ich habe einen Mailkasten, der regelmäßig übergeht, und dann wird halt regelmäßig gelöscht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen aufgefallen, dass die Weisung, die Sie an die WKStA gegeben haben, fast nach Punkt und Beistrich das ist, was Pilnacek wollte und Sie mit ihm in den Mails abgesprochen haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist wenig überraschend, denn das war das Ergebnis der internen Entscheidungsfindung der OStA Wien, die ich Pilnacek auch im Lauf des Samstags mitgeteilt habe. Wie gesagt, da hat es ja null Spielraum gegeben. Das Video ist zu wenig für einen Anfangsverdacht. Klar ist, dass wir die Entscheidungsgrundlage für die Verdachtsprüfung verbreitern müssen, und klar ist - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vorher haben Sie gesagt, dass Sie in der OStA niemanden haben mit - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich wollte nur, dass Sie mir wieder zuhören. Klar war auch, dass die WKStA für diese weitere Verbreiterung der Entscheidungsgrundlage zur Anfangsverdachtsprüfung zuständig ist. Da gibt es null Spielraum. Das ist von Gesetz wegen so definiert, und das habe ich mit der Weisung vom Samstag um 21.15 Uhr festgelegt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit wem in der OStA haben Sie das besprochen am Nachmittag?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit Kollegen Haslwanter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorher gesagt, dass Sie diese komplizierten Rechtsfragen immer mit Herrn Pilnacek besprechen. Machen Sie das erst, seitdem er nicht mehr Ihr Weisungsvorgesetzter ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich mache das regelmäßig. In der OStA habe ich schon Experten, Kollege Haslwanter ist aber mittlerweile nicht mehr bei der OStA. Mir ist es wichtig, dass ich in heiklen Fragen nicht mit meiner Einschätzung alleine dastehe, sondern dass ich einfach Leute, die in unserem Bereich arbeiten und die qualifiziert dafür sind, in diese Willensbildung, Meinungsbildung einbinde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was waren die komplizierten Rechtsfragen, die Sie mit Herrn Pilnacek im Zusammenhang mit Blümel erörtern mussten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, müssen habe ich gar nichts, aber die Frage, ob und welcher Anfangsverdacht hier vorliegt oder ob und welcher Verdacht hier vorliegt, ist nicht wirklich einfach. Das sind die Dinge, die wahrscheinlich als nächster Schritt jetzt durch das OLG geklärt werden, aber das sind auch Schritte, die für uns als Dienst- und Fachaufsichtsbehörde von Interesse sind. Das ist also mit Sicherheit keine einfache rechtliche Beurteilung, die hier möglich ist. Das ist nicht so wie ein Ladendiebstahl: Ist das ein versuchter oder vollendeter Ladendiebstahl?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Pilnacek einen Beratervertrag abgeschlossen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich meine ich weiß nicht, ich - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, mir kommt diese Frage an den Herrn Oberstaatsanwalt – wie soll ich sagen? – ein bisschen überheblich vor. Meinen Sie damit einen schriftlichen, einen Beratervertrag? Nein, also vielleicht kann man die Frage doch respektvoller stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie einen Vorschlag?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich hätte den Vorschlag, diese Frage zu unterlassen. Das wäre mein Vorschlag.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Frage! – Zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Mir ist einfach nicht ganz klar, in welcher Funktion - - Die Auskunftsperson hat vorher – ich weiß nicht, ob Sie hier waren, Herr Sobotka – gesagt, er kann nicht ausschließen, dass er auch Akten und Aktenbestandteile betreffend Blümel an Herrn Pilnacek weitergeleitet hat und mit ihm komplizierte juristische Fragen geklärt hat, weil es so wenig Fachleute gäbe, und er sich mit ihm besprochen hätte. Mich hätte nur interessiert, in welchem Verhältnis das passiert. Sie werden ja auch – nehme ich an – jetzt nicht Herrn Joklik einfach anrufen können und ihm Akten zeigen können.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das ist eine gute Frage, denn Herr Dr. Joklik unterliegt ja nicht dem Amtsgeheimnis. Wir haben in unserer Struktur nicht so viele Personen. Ich kann mich nicht beim Obersten fachlich austauschen, weil das ein Problem der Befangenheit sein könnte, dass die dann auch im Rahmen der Entscheidung über Rechtsmittel mit diesem Thema befasst werden. Ich kann mich nicht an Professoren wenden, weil ich da den Bereich des Amtsgeheimnisses verlassen würde.

Das heißt, es gibt für mich die Sektion V und es gibt Pilnacek, mit denen ich mich gelegentlich auch über Fachfragen austausche. Ich weiß nicht, was da jetzt das Problem ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Tun Sie das in nicht politischen Fällen auch?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Für mich ist die Frage: Politischer Fall oder nicht politischer Fall?, keine Kategorie, in der ich denke. Für mich gibt es große Herausforderungen und weniger große Herausforderungen im rechtlichen Bereich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich erinnern, dass Sie heuer in nicht politischen Fällen – auch wenn Ihnen das eine fremde Kategorie sein möge – sich mit Herrn Pilnacek beraten haben, oder war das ausschließlich in politischen Fällen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt: Für mich ist die Kategorie politischer Fall oder nicht politischer Fall eine, die für mich keine Relevanz hat. Ich bin Organ der Gerichtsbarkeit, ich orientiere mich an den Grundsätzen des Rechtsstaates, und für mich ist die Frage, ob etwas politisch relevant ist oder nicht, keine, die eine Rolle im Strafverfahren spielt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Entschuldigung!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ganz kurz nur: Eine Antwort auf meine Frage bekomme ich schon. Wenn ich eine Frage nach politischen Kategorien stelle, dann muss die Auskunftsperson trotzdem antworten, ob das für ihr tägliches Leben - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das hat er gerade gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - eine Relevanz hat oder nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das hat er gerade gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er nicht. Er hat die Frage nicht beantwortet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Er hat die Frage beantwortet: Für ihn spielt die politische Kate- -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, das ist Ihre Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Meine Frage war: Hat er zu nicht politischen Themen heuer, also über einen sehr überschaubaren Zeitraum, mit Herrn Pilnacek sich auch ausgetauscht oder ausschließlich zu politischen Themen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Lieber Herr Krainer! Er hat gesagt, für ihn ist die politische Kategorie keine Kategorie, über die er sich austauscht. Also dann - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das stimmt schon, aber wenn ich hier die Frage stelle, dann wird das für ihn eine Kategorie, weil er hier zu meinen Fragen antwortpflichtig ist. Es ist nicht so, dass er sich aussuchen kann, ob ihm meine Frage gefällt oder nicht, sondern er hat sie zu beantworten. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäfts- -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihre Aufgabe als Vorsitzender ist, die Auskunftsperson darauf aufmerksam zu machen, - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich weiß, was meine Aufgabe ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): - - dass sie hier Fragen beantworten muss.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, ich weiß eh, was meine Aufgabe ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist nicht immer klar, ob Sie wissen, was Ihre Aufgabe ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter! Es war zwar eine komplizierte Beantwortung und eine, die für einen Juristen bestimmt war. Deshalb finde ich aber dennoch, dass man festhalten sollte: Es war eine Antwort. Wenn man jemanden fragt, ob er sich in einem politischen oder nicht politischen Fall beraten hat, und er sagt, es gibt für ihn diese Kategorie nicht, dann kann er die Frage an und für sich nicht oder nicht anders beantworten. Das ist eine klare Ausschließungsantwort, die er gegeben hat, mit der vielleicht Kollege Krainer inhaltlich nicht zufrieden ist, aber es ist eine Antwort.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich habe darin auch eine Antwort gesehen. Ich darf Ihnen aber zur Information sagen, dass es im Justizpalast absolut üblich ist, dass sich Personen unterschiedlichster Art, Richter und auch Staatsanwälte, die auch nicht mit einem Fall selbst befasst sind, zum Meinungsaustausch immer wieder treffen, um rechtliche Probleme zu besprechen. Da finden wöchentlich, manchmal tagtäglich Kaffeerunden von Richtern und Staatsanwälten, die alle natürlich dem Amtsgeheimnis unterliegen, statt. Das ist etwas ganz Wesentliches, dass sie das nicht hinaustragen, aber der Meinungsaustausch zur Besprechung von Rechtsproblemen findet tagtäglich statt, und das ist eine ganze eine wichtige Vorgangsweise im Justizpalast.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Klärung noch: Ist es eine Antwort gewesen oder nicht? Sonst probieren wir es noch einmal.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meines Erachtens war es eine Antwort, weil die Auskunftsperson gesagt hat: ganz unabhängig davon, ob ein Problem eine politische Komponente hat oder nicht.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Frau Abgeordnete Fürst. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Zur Geschäftsordnung. – Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete!

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung muss ich noch einmal darauf hinweisen: Meine Frage war ganz konkret, ob sich die Auskunftsperson heuer mit Herrn Pilnacek auch zu nicht politischen Straffragen auseinandergesetzt hat oder ausschließlich zu politischen. Ihre Antwort war: Für mich ist politische Kategorie keine Kategorie für Strafverfahren.

Das mag sein, aber das ist keine Antwort auf meine Frage. Er wird ja wissen, zu welchen Fragen er sich ausgetauscht hat, und er wird einordnen können: Sind das politische Fälle oder nicht politische Fälle? Das wird er ja können, und deswegen kann er eine Antwort auf diese Frage geben. Die ist relativ einfach, auch für Nichtpolitiker.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, vielleicht kann die Auskunftsperson noch eine ganz kurze Antwort darauf geben. Für mich war an und für sich die Antwort schon vorliegend.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also wie gesagt: Ich habe mich in Rechtsfragen mit ihm regelmäßig ausgetauscht, sicher auch heuer. Wie gesagt: politisch oder nicht, kann ich nicht sagen. Das ist für mich keine Kategorie.

Ich kann Ihnen jetzt vielleicht auch noch erklären, warum in manchen Fragen Mag. Pilnacek für mich besonders wertvoll ist: Das ist ja jemand, der jetzt für die Straflegistik zuständig ist. Es ergibt sich aus den Diskussionen, die hier zu führen sind, auch manchmal legistischer Klarstellungsbedarf. Ich sehe das Ganze auch so, dass man die Legistik mit den aktuellen Anwendungsfragen, die uns halt so beschäftigen, auch in regelmäßigen Abständen beschäftigt. Im Moment sind gerade - - (In Richtung des in eine andere Richtung blickenden Abg. Krainer): Ich glaube, Abgeordneter Krainer interessiert sich für meine Antwort nicht mehr sehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich höre Ihnen ganz genau zu.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay. – Im Moment ist gerade eine spannende Frage eben die Frage der Auswertung von sichergestellten Daten, der Umgang mit Zufallsfunden, die Methodik und Systematik, mit der wir auswerten, und da gibt es im Moment - - Zu den Zufallsfunden gibt es zwar eine Regel in § 122 StPO, ich sehe da in der Rechtsanwendung doch einige heikle Themen, und das ist sicher ein Schwerpunkt der Themen, die ich derzeit auch mit Sektionschef Pilnacek bespreche.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Fürst, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich schließe an die erste Runde an. Wir haben da aufgehört: Sie haben den Abgang der Frau Kollegin Jilek als Verlust für die Oberstaatsanwaltschaft und die WKStA bezeichnet und gesagt, dass wenige auf ihrem Niveau arbeiten würden, wenn ich Sie richtig wiedergebe. Da möchte ich noch einmal nachhaken. Wie kann man diese Aussage von Ihnen mit der Aussage von Staatsanwältin Jilek im U-Ausschuss vereinbaren – wenn ich da zusammenfassen darf –, wo sie doch von ganz ernsten Problemen in ihrem Arbeitsalltag gesprochen hat: dass sie ihren geliebten Job als Staatsanwältin aufgegeben hat, weil sie einfach ihrer Arbeit nicht so nachkommen konnte, wie sie sich das vorgestellt hat?

Sie hat von „Störfeuer“ gesprochen, von Beeinflussung bei ihrer Arbeit, und hat eigentlich auch Sie als Dienstvorgesetzten sozusagen hier angegriffen, von dienstrechtlichen Maßnahmen gesprochen. Zu dieser Ausstellung, von der Sie jetzt sagen: Das ist nur so eine formalisierte Sache!, hat sie gesagt: Das ist schon eine Rüge, und so etwas sei in ihrem Beobachtungszeitraum überhaupt noch nie vorgekommen, aber das sei auch nur „der traurige Höhepunkt“ gewesen.

Also das sind eigentlich doch ganz heftige Anschuldigungen. Wie können Sie sich das erklären?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, also die Aussage der Kollegin Jilek hat mich wirklich betroffen gemacht und mich veranlasst, genauer nachzusehen, was man hier auf Fakten stützen kann und was nicht. Dabei bin ich eben auf die Ergebnisse gekommen, die ich heute hier im Eingangsstatement ohnedies schon umrissen habe.

Also zum Thema Berichtsdruck ist es so: Es sind viele Berichte für die WKStA im Ibizaverfahrenskomplex zu erstatten gewesen. Davon gehen aber nur 16, also 9 Prozent, auf die OStA Wien zurück. Dem gegenüber stehen 104, die auf gesetzliche Verpflichtungen zurückgehen, und immerhin 58, die auf das parlamentarische Geschehen zurückgehen. Das ist der eine Punkt.

Das Zweite ist: So persönliche Schikane durch Berichtsaufträge, das widerspricht schon unserer Systematik. Wir wenden unsere Erlässe, nämlich die OStA wendet ihre Erlässe niemals an einen Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaften. Unsere Ansprechstelle ist immer die monokratisch organsierte Staatsanwaltschaft. Wer dort dann mit diesen Erlassinhalten beschäftigt wird, das wissen wir in vielen Fällen gar nicht, im Ibizateam schon deswegen nicht, weil hier ja ein Team von fünf Staatsanwälten, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälten, tätig ist.

Der nächste Punkt war der Weisungsdruck. Da habe ich schon versucht, die Weisungen, die von der OStA Wien ausgegangen sind, hier zu umschreiben. Das waren nicht sehr viele.

Die ausstellige Bemerkung habe ich auch schon versucht zu erklären. Das ist kein Disziplinarverfahren oder Ähnliches, sondern das ist eine formalisierte fachliche Kritik. Da ist es uns darum gegangen, eigentlich die Rechtsauffassung des Ministeriums, das ja gemeint hat, dass genau dieses Mail eben nicht zum Casag-Akt zu nehmen gewesen wäre, entsprechend zu verdeutlichen. Mit dem Erlass des Ministeriums und dem Erlass der OStA hat das nicht funktioniert, und daher habe ich nach Beratung mit dem Führungsteam, haben wir uns geeinigt, eben diesen Schritt zu versuchen. Dieser Schritt war auch vom Bundesministerium für Justiz genehmigt. Es wurde halt dann die Genehmigung im Nachhinein zurückgenommen, aber wir haben einen genehmigten Schritt umgesetzt.

Ich habe auch in den Angaben der Kollegin Jilek gelesen, dass sie ja weniger ein Problem mit meiner Person hat, sondern dass sie ja grundsätzlich das System kritisiert hat, nämlich ein System mit einer politischen Weisungsspitze und ein System, das halt relativ klar geregelte Informationswege hat und eben auch die Möglichkeit, hier verbindliche Aufträge zu erteilen. Also sie hat grundsätzlich das System angegriffen oder kritisiert. Ich sitze jetzt halt zufällig an der Spitze der ihr vorgesetzten Dienstbehörde. Also ich habe das weniger persönlich genommen, als es vielleicht andere verstanden haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, das ist richtig: Sie hat auch grundsätzlich das System angegriffen. Sie hat bei dieser Ausstellung, Rüge nur gemeint, das ist ja nur „der traurige Höhepunkt“. Sie hat offensichtlich laufend eine „Disziplinarkeule“, von der sie gesprochen hat, verspürt. Ich meine, sie hat schon gemeint, dass sie auch wirklich speziell „das Vertrauen in“ ihren „Vorgesetzten“ – und da hat sie Sie gemeint –, in den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft „Fuchs vollständig und unwiederbringlich verloren habe“. – Das würde ich schon persönlich nehmen.

Mich würde nur interessieren: Können Sie sich das erklären? Hat es da laufende Gespräche mit ihr gegeben (Auskunftsperson Fuchs: Nein!) oder haben Sie etwas von ihren Gefühlen geahnt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Sie hat mit mir das Gespräch eigentlich nie gesucht. Ich glaube, wir hatten ein persönliches Gespräch im Anschluss an die aufgezeichnete Eurofighter-Dienstbesprechung. Das war im Sommer 2019. Dann hat es, glaube ich, noch einmal einen persönlichen Kontakt gegeben, wo ich mich mit dem Dienststellenausschuss der WKStA getroffen habe. Das war, glaube ich, Anfang 2020. Da war sie dabei, aber ansonsten hatte ich zu Kollegin Jilek überhaupt keinen persönlichen Kontakt. Das geht in Wahrheit auch nicht, bei 308 Entscheidungsorganen im Sprengel. Das kann ich nicht leisten.

Wie sie zu dieser Einschätzung gekommen ist, das bleibt für mich offen. Ich finde das bedauerlich. Tatsächlich ist es aber so: Es hat keine Disziplinarverfahren gegen die Kollegin gegeben. Die OStA hat das auch nicht betrieben. Also es ist für mich eine offene Frage, die mich schon nachdenklich stimmt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Wir haben ja schon mehrere Staatsanwälte von der WKStA hier gehabt. Es haben auch die Leiterin, Frau Vrabl-Sanda, oder auch Mag. Adamovic von solchem Druck berichtet.

Staatsanwalt Koch, der heute vor Ihnen hier zu Gast war, hat gemeint, nachdem er diesen E-Mail-Verkehr aus der Justiz an die WKStA weitergeleitet hat, weil er es für relevant für den UsA hielt, habe er von der Oberstaatsanwaltschaft Druck bekommen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er sich nun mächtige Feinde in der Justiz geschaffen habe und man werde bei ihm jetzt genauer hinschauen, was Verfahrensdauer oder Fehlersuche betrifft. Wissen Sie davon?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Ich habe mit ihm aber auch seit längerer Zeit keinen Kontakt gehabt. Ich habe von derartigen Kommunikationsvorgängen so mehr oder weniger beim Bassenatratsch im Nachhinein schon erfahren, habe mich aber gar nicht weiter darum gekümmert, weil das für mich halt irgendwie so Tratsch unter Kollegen war. Also wie gesagt: Ich kann dazu eigentlich nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. „Bassenatratsch“, wenn ein Staatsanwalt sagt, er ist so unter Druck gesetzt worden, oder - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, nicht „unter Druck gesetzt worden“. Ich habe - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Na ja, aber dass ihm mitgeteilt wird, er habe jetzt mächtige Feinde in der Justiz - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mir wurde es so erzählt, dass ein Kollege, mit dem er früher bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt lange zusammengearbeitet hat, mit dem er auch eng befreundet war und, glaube ich, noch immer ist, dass der im Scherz irgend so eine Frage gestellt haben soll. Was tatsächlich war, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie sind dem nicht nachgegangen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie davon, dass der ehemalige Justizminister Moser die WKStA, sagen wir einmal, umstrukturieren wollte oder dass er da Pläne mit der WKStA hatte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das ist mir nicht bekannt. Mit mir wurde das auch nicht besprochen. Ich halte das auch für keinen guten Zugang, die WKStA zu filetieren.

Ich war bei dieser Arbeitsgruppe, die, glaube ich, heute Vormittag auch Thema war, dabei. Da ist es eigentlich grundsätzlich darum gegangen, dass wir eine Behörde mit doch 40, jetzt 44 Vollzeitkapazitäten im St 2 haben – das ist schon eine sehr mächtige Behörde – und dass es einfach darum geht, diese Ressourcen, die wir da haben, bestmöglich einzusetzen, und dass es grundsätzlich darum geht, den Umgang der Justiz mit Großverfahren – und da sind halt sehr viele bei der WKStA – einmal auch unter Beiziehung von externen Experten zu untersuchen und zu evaluieren und am Ende dann unter Umständen Lösungen zu bekommen, mit denen wir besser mit diesen großen Verfahren umgehen.

Die lange Verfahrensdauer ist ja tatsächlich ein Problem, das man nicht wegdiskutieren kann. In diesem Sinn bin ich eigentlich immer offen für Maßnahmen, die uns besser, schneller und effizienter machen, aber von einer Zerschlagung der WKStA kann keine Rede sein. Ich habe auch das letzte Mal gesagt, ich halte das für groben Unfug.

Ich höre zum ersten Mal, dass die OStAs irgendwie Kompetenzzentren haben sollten. Das ist eine Lösung, die mir, glaube ich, schwer administrierbar vorkäme. Ich weiß, dass debattiert wurde, Kompetenzzentren zu schaffen, aber nicht bei der OStA, sondern bei den Staatsanwaltschaften am Sitz der OStA. Tatsächlich ist es aber hier niemals zu ernsthaften Umsetzungsprojekten gekommen.

Die WKStA ist aus meiner Sicht schon deswegen fix in Stein gemeißelt, weil es hier Greco-Vorgaben für die Korruptionsdelikte gibt. Es ist auch sicher sinnvoll, dass sich die WKStA mit den damit verbundenen Wirtschaftsstrafverfahren auseinandersetzt, aber wie gesagt: Nach dem Bestehen einer Behörde von zehn Jahren ist es, glaube ich, auch gut und richtig, darüber nachzudenken, wie man diese Behörde weiterentwickeln kann.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 10 Sekunden, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja. Noch eine Abschlussfrage sozusagen: Staatsanwalt Koch sagte ja schließlich heute unter Wahrheitspflicht auch aus, dass Justizminister Moser gesagt hätte: Die WKStA „zerschlagen wir“.

Also Sie wissen davon nichts, oder haben Sie da einmal nachgefragt, ob das so gefallen ist (Auskunftsperson Fuchs: Nein!), oder über solche Pläne gesprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Schauen Sie, das zeigt ja sehr deutlich die Trennlinie zwischen der Politik und dem Kabinett und auch dem Ministerium und der Gerichtsbarkeit auf. Mein Vorvorgänger Pleischl hat das jetzt einmal im Fernsehen erst wieder die Demarkationslinie genannt, die zwischen der Gerichtsbarkeit, nämlich zwischen den Staatsanwaltschaften und den OStAs, und dem Ministerium liegt. Wenn im engeren Kreis im Ministerium, vor allem im Ministerkabinett, solche Ideen diskutiert werden, kriegt die OStA in der Regel davon nichts mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War jetzt Gernot Blümel in der Kommunikation mit Herrn Pilnacek in der letzten Zeit bei Ihnen ein Thema?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also der Verdacht, der der Durchsuchungsanordnung zugrunde liegt, glaube ich, schon, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Obwohl er nicht mehr in der Sektion IV ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber da geht es in Wahrheit um Auslegungsfragen zu dem Tatbestand, der hier herangezogen wurde. Das ist an sich eine sehr, sehr schwierige Frage, und da war es mir einfach wichtig, auch mit ihm die offenen Fragen zu debattieren, aber das war zu einem Zeitpunkt, wo ja die Durchsuchung schon vorbei war. Also da war ja das alles in der Öffentlichkeit.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gilt Herr Pilnacek für Sie als offizieller Weg in das Ministerium?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben zuerst zur Kollegin Krisper gesagt, dass Sie es als Ihre Pflicht sehen, die Weisungsspitze, also die Ressortspitze, zu informieren. Ist Pilnacek die Ressortspitze und der Weg ins Ministerium für Sie betreffend die Kommunikation (Auskunftsperson Fuchs: Nein!), oder haben Sie bei Gernot Blümel auch noch jemand anderen im Ministerium informiert - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, Sie bringen da - - Ja, ich habe die Sektion - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): - - im Vorfeld?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Sektionschefin Göth-Flemmich habe ich einen Tag vor der Durchführung der Durchsuchung per Mail informiert.

Das ist klar, Sektionschef Pilnacek ist jetzt nicht mehr der Sektionschef, der für die Einzelweisungen zuständig ist. Er ist aber für mich trotzdem ein wertvoller Diskussionspartner in schwierigen strafrechtlichen Fragen. Es ist so, wie der Verfahrensrichter auch gesagt hat, es entspricht unserer Unternehmenskultur, dass wir mit den – Anführungszeichen – „Kaisern“ im Strafrecht schwierige Fragen auch debattieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Pilnacek – Sie haben zuerst ein bissel geschmunzelt, als ich Schwarzes Kameel gesagt habe. Warum haben Sie denn da so geschmunzelt, bei der Verbindung mit Herrn Pilnacek?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kenne die Geschichten, die da grassieren. Da gibt es teilweise Fotos von Leuten, die dort sind, und das sind Dinge, die interessieren mich überhaupt nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von welchen Fotos reden Sie jetzt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, da gibt es irgendein Foto, wo Pilnacek mit ein paar anderen drauf ist. Ist eh in den Zeitungen kolportiert worden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von Politikern?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß es nicht, war, glaube ich - - Ich weiß es nicht mehr. Auf jeden Fall ist das für mich eine Lokalität, die - - Es gibt in Wien zigtausend Lokale, im Burgenland etwas weniger, und dieses Lokal zählt nicht zu meiner - - zu meinem Ziel.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht ja nicht um das Lokal, ob das jetzt das Schwarze Kameel ist oder ein Keller beim Italiener, das ist ja egal. Es geht ja darum - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie haben ja das Lokal genannt!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht darum, ob dort vielleicht auch Politpersonen vor Ort sind.

Wissen Sie, dass Herr Pilnacek ein Naheverhältnis zu Parteien hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also das ist Ihnen nicht bekannt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich weiß, dass Pilnacek unter Ressortleitungen diverser Couleurs seinen Dienst versehen hat, und ich habe das so wahrgenommen, dass er zu jeder Ressortleitung loyal war. Ich glaube, das ist einfach ein loyaler Spitzenbeamter in der Justiz.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben zuerst erwähnt, dass Herr Kurz beim Stadterweiterungsfonds nachgefragt hat. Ist das korrekt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Bei mir nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Er hat nie nachgefragt? Es gab nie eine Nachfrage betreffend Wiener Stadterweiterungsfonds?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie beziehen sich jetzt, glaube ich, auf eine Aussage vom Kollegen Koch. Kollege Koch war Strafrechtsreferent im Ministerkabinett. Ich bin aber die OStA, ich bin Teil der Gerichtsbarkeit. Das wäre schon ein Vorgang, der mich eigentlich ziemlich beunruhigen würde, wenn bei mir der Herr Bundeskanzler anrufen würde und sich in einer Strafsache erkundigen würde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben absolut recht, ich habe mich gerade vertan. Aber haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, keine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht gehört vorher, außer im - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Nicht einmal im Bassenatratsch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir haben Ihnen ein Protokoll vorgelegt, das ist 70897, da fragt Abgeordnete Katharina Kucharowits Frau Jilek. Da sehen Sie im vierten Absatz - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Haben wir das schon ausgeteilt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, ist schon ausgeteilt, liegt Ihnen vor, 70897. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Seite?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seite 80, vierter Absatz.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Moment, die Seite - -, ich habe nur Seite 74.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist ein einzelner Zettel.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Okay, ja. Vierter Absatz haben Sie gesagt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Genau. Hier steht:

„Ich kann es Ihnen vorlesen: - - ist es mir nicht möglich, hier selbst meiner Verpflichtung als Dienstvorgesetzter von – unter anderem – Christina – das bin ich –“, also Frau Jilek, „unbefangen nachzukommen. – Zitatende.“

Das war ein E-Mail von Ihnen an Frau Jilek. Ist Ihnen dieses E-Mail noch erinnerlich? Es ging am 19.5. an Frau Jilek.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das E-Mail ist mir sehr erinnerlich und ich bin dankbar, dass Sie das ansprechen. Das war ja aus der Zeit, als ich bei der Staatsanwaltschaft Linz Angezeigter war, von vier Entscheidungsorganen der WKStA, also sie waren Anzeiger, ich war Angezeigter. Und für diese Zeit, in der wir diese Verfahrensrollen in diesem Linzer Verfahren hatten, habe ich mich auch tatsächlich aus der Fachaufsicht für das Eurofighter-Verfahren herausgenommen und habe die Fachaufsicht meinem ersten Stellvertreter übertragen. Also diese Passage bezieht sich nur auf diese Verfahrensrolle in diesem Linzer Verfahren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und deswegen haben Sie Ihre Verpflichtung als Dienstvorgesetzter nicht unbefangen ausüben können, wie Sie da im E-Mail geschrieben haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das war für das - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das war nur aufgrund (Auskunftsperson Fuchs: Genau!) dieses Linzer Verfahrens.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, da müssen Sie sich vorstellen, da wird eine vertrauliche Dienstbesprechung verdeckt aufgenommen. Sie erfahren davon erst, nachdem Sie deswegen bei einer Staatsanwaltschaft angezeigt sind, wo Sie nicht einmal mit viel Fantasie herausfinden können, was Sie da Strafbares begangen haben können. Dass das eine Situation ist und eine Verfahrenskonstellation, die vielleicht auch vorübergehend gewisse Interessenskonflikte nahelegt, das ist, glaube ich, jedem hier klar. Und ich habe daraus ja auch die saubere Konsequenz gezogen, dass ich mich fürs Eurofighter-Verfahren aus dem Verfahren herausgenommen habe, und nach Klärung der Verdachtslage durch die Staatsanwaltschaft Wien habe ich meine Geschäfte wieder ohne diese Einschränkung wahrgenommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und warum haben Sie diese allfällige Befangenheit im Casag-Verfahrenskomplex nicht dokumentiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wo habe ich was?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie diese allfällige Befangenheit im Casag-Verfahrenskomplex nicht irgendwie dokumentiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da geht es ja nicht um das Casag-Verfahren, da geht es ums - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, ja, aber Frau Jilek hat ja im Casag-Verfahren sehr wohl auch Ermittlungsschritte gemacht.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, eh, aber von den Ermittlungsschritten erfahre ich ja gar nichts, in der Regel. Also die Befangenheit hat sich bloß auf das Eurofighter-Verfahren bezogen, wo es eben - - Das gehört an sich ja nicht zum Untersuchungsgegenstand, aber es ist, glaube ich, trotzdem wichtig, das hier zu erklären. Diese Befangenheit bezog sich ausschließlich auf diese Vorgänge im Eurofighter-Verfahren, und das ist bei uns auch entsprechend dokumentiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also es ist vorschriftskonform, Procedere wurde diesbezüglich durchgeführt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, genau. Und ich darf zu den Befangenheitsfragen grundsätzlich auch noch verweisen, dass all diese Themen, von Kollegin Jilek und von anderen auch, mehrfach im Ministerium deponiert und zur Sprache gebracht wurden, dass es hierzu umfangreiche Prüfungen gegeben hat, von meiner Dienstbehörde, von der Sektion III und teilweise auch von der Sektion IV beziehungsweise V, und dass in keinem einzigen Fall von meiner vorgesetzten Behörde hier ein Anlass zur Beanstandung gefunden wurde. Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Aktenvorgänge aus dem Ministerium auch dem Untersuchungsausschuss vorliegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und die Dienstaufsicht haben Sie aber so lange ausgeführt, bis Frau Jilek gegangen ist?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Also, wie gesagt, es ist in dieser Frage nur um die Konstellation im Eurofighter-Verfahren gegangen. Nachdem die Strafanzeige in Linz nach § 35c StAG erledigt war, war auch für mich das Thema erledigt. Im Gegenteil: Ich habe im Anschluss daran, nämlich im Vorfeld zur Mediation, mit jedem Einzelnen, mit jeder Einzelnen ein Einzelgespräch von 1 bis 2 Stunden geführt und habe aus diesen Gesprächen eigentlich den Eindruck gehabt, dass wir tatsächlich wieder ein arbeitsfähiges Verhältnis, im Verhältnis LOStA zu Referenten einer Staatsanwaltschaft, haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und trotzdem hat Frau Jilek bei uns im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass sie sehr verstört darüber war, dass sie plötzlich dieses E-Mail bekommen hat.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir reden hier von einem Mail aus 2019, seither ist ja viel passiert, unter anderem diese Einzelgespräche, auch mit Kollegin Jilek, unter anderem auch die Mediation, die von Bundesminister Moser veranlasst wurde, also es ist tatsächlich so, dass seit dem Mail 2019 sehr viel passiert ist und aus meiner Sicht ein tragfähiges Verhältnis auch zu diesen Entscheidungsorganen der WKStA sichergestellt ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, ich gebe weiter.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön. – Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Mag. Fuchs, ich komme zurück zu Ihrem Verständnis von Informationspflicht nach oben, abseits der schriftlichen Berichtswege. Wenn Sie meinen, Regierungsmitglieder gehören informiert, wenn bei Kollegen Zwangsmaßnahmen gesetzt werden: Warum gehen Sie davon aus, wenn Sie Pilnacek von diesen berichten, fernmündlich, dass es bei den Ministern landet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehe nicht davon aus, aber ich möchte ihn zumindest in die Gelegenheit versetzen - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bitte zum Mikro, wir hören Sie sonst nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie ein bisschen näher gehen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Entschuldigung! Ich gehe nicht davon aus, aber ich möchte meine vorgesetzte Stelle – das war eine Zeit lang Mag. Pilnacek, jetzt ist es Frau Mag. Göth-Flemmich – zumindest in die Situation versetzen, dass sie für den Fall, dass die Ressortspitze bei ihnen anfragt, die Information auch haben und nicht dann erst nachfragen müssen: Was ist da jetzt genau los?

Also ich gehe ja davon aus, dass die Sektionsleitung mit dem Thema ganz genauso umgeht wie ich. Die werden dann wieder selektieren und werden sagen, okay, das ist wichtig für die Ressortleitung oder diese Information ist nicht wichtig. Auch darauf habe ich ja keinen Einfluss. Ich möchte nur, dass zwischen der OStA und der zuständigen Sektionsleitung keine Informationsdefizite entstehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Sie bei allen Zwangsmaßnahmen, die im Ibizakomplex gesetzt wurden, davor – abseits des schriftlichen vorgesehenen Weges, fernmündlich – Pilnacek oder andere Personen, die hierarchisch über Ihnen stehen, über die geplante Zwangsmaßnahme informiert haben? Zur Erinnerung: Strache, Neumann, Gudenus, Enzian, Sidlo, Graf, Novomatic, Rothensteiner, Gudenus, Fuchs, Schmid, Löger, Pröll, Walch, Legat, Krumpel, Tschank, Merwald, Blümel.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also zu jedem Einzelnen kann ich es Ihnen nicht sagen. Ich weiß aber sicher, das habe ich hier heute auch schon ausgeführt, dass die Thematik der ersten zehn Durchsuchungen, insbesondere auch bei Strache und Sidlo, mit Sicherheit ein Thema zwischen Pilnacek und mir war, weil mir ja auch die Vorgangsweise - -, das war mir wichtig, da eine einheitliche Vorgangsweise zu definieren. Und bei welchen anderen Maßnahmen, das kann ich Ihnen jetzt auswendig nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Pardon, aber Sie können nicht ausschließen, dass Sie Pilnacek bei anderen Hausdurchsuchungen vorab fernmündlich informiert haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, das kann ich nicht ausschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Informationswünschen von oben, nach speziellen, an Sie? – Obwohl das anscheinend eh recht gut funktioniert, dass Sie berichten.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich verstehe den Unterton von Ihnen nicht ganz. Ich bin ja Teil einer hierarchischen Struktur und keine Privatperson, die jetzt darüber entscheidet, welche Geheimnisse ich für mich behalte. Ich bin ein Organ der Republik, ein Organ der Gerichtsbarkeit, und Teil meiner Aufgabe ist auch, für eine Information in unserer Struktur zu sorgen. Die Details, die Sie hier jetzt erfragen: Das kann ich Ihnen so nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie erinnern sich nicht an besondere Informationswünsche von oben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: An besondere nicht, also nichts, nichts, was jetzt - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In einem bestimmten Fall.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nichts, was jetzt für mich einen hohen Auffälligkeitswert gehabt hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann haben Sie Ihre E-Mail Minister wünscht, dass „WKStA keine aktive Rolle“ spielt –, die Sie von Pilnacek erhalten haben, gelöscht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber die Frage wurde schon gestellt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich weiß.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich bleibe - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bleiben Sie dabei: Sie haben in der Antwort impliziert, dass Sie es in Ihren routinemäßigen Löschungen einmal mitgelöscht haben. Ist das so?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich lösche in unregelmäßigen Abständen meinen Maileingang.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie es nach der Berichterstattung darüber gelöscht oder davor?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nach welcher Berichterstattung?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Über die Mail.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich gehe mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon aus davor, weil die Berichterstattung war ja erst im Jänner.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses oder davor?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also jede Antwort, die ich Ihnen darauf gebe, wäre irgendwie so nicht belastbar.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, oder belastend. Es geht darum - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich weiß schon, dass Sie mich belasten wollen, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, ich möchte es nur wissen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aber ich kann Ihnen die passenden Antworten nicht liefern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sich nicht erinnern können, ist das so, ja.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mhm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie versucht, Ihre gelöschten E-Mails zurückzubekommen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das weiß ich gar nicht, wie das geht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, das geht, dass man sich bemüht. Haben Sie sich erkundigt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Für mich ist dieser Mailverkehr nicht relevant gewesen und er bleibt das auch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es könnte noch andere geben.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: „Könnte noch andere geben – was meinen Sie jetzt damit?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die untersuchungsausschussrelevant wären.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also untersuchungsausschussrelevant sind doch alle Verfahrensinhalte, die wir haben. Die haben wir auch alle geliefert. Die Informationen, die für den Verfahrensfortgang wesentlich sind, die haben wir veraktet, die liegen Ihnen auch vor. Diejenigen, die von uns nicht für verfahrenswesentlich gehalten werden, die liegen nicht vor.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Diese Mail zeigt, dass das kein valides Abgrenzungssystem ist.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, schon, aber - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil das Mails ist nicht veraktet und sehr relevant.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Frau Abgeordnete, wir führen unsere Akten grundsätzlich nach den Regeln der DV-StAG, nach der Geo und nach der StPO. Und die Frage, was irgendwann einmal vielleicht für einen Untersuchungsausschuss relevant sein könnte, ist für uns kein Kriterium für die Aktenführung.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Entschuldigung, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung bereits über 3 Stunden beträgt und sie soll grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten, aber jedenfalls ist sie nach der 4. Stunde zu beenden. Ich danke. Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Stimmt es, dass im BMJ gerade ein neues Mailsystem implementiert wird und dementsprechend das Wiederherstellen gelöschter Mails bald sehr schwierig sein wird? Haben Sie Wahrnehmungen dazu?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das sind strategische IT-Entscheidungen, auf die ich keinen Einfluss habe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber ist das so? Wissen Sie was?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Sie haben schon Dokument 70226 vorliegen. Da habe ich nur eine Frage zur Seite 24. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Helfen Sie mir weiter, was das genau ist, bitte!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, auf Seite 24, eine Mail von Pilnacek an Koch und Niedrist. – 70226, vorletzte Seite.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Aha, sehr gut.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht darum, dass Pilnacek schreibt, man möge gleich die Info weitergeben, „dass die OStA Linz keine Grund zu einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sieht“, nämlich gegen ihn.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Woher hat er diese Info?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das müssen wir einmal langsam - - Das ist ein Mail von Christian Pilnacek an Roland Koch und Niedrist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und drunter wird geschrieben - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Und es geht um die OStA Linz?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Die WKStA schließt aus dieser E-Mail, „dass der in diesem Verfahren Angezeigte [...] Pilnacek [...] von Vertreter*innen der OStA Linz oder des BMJ über ein Amtsgeheimnis, nämlich den Inhalt des [...] Vorhabensberichtes der OStA Linz, in Kenntnis gesetzt worden sein muss.“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja. Ich bin Leiter der OStA Wien und nicht der OStA Linz. Also ich kann das - - Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 7 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es da ein Verfahren gibt gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisbruch?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Verfahren weswegen gegen wen? (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Fürlinger.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also zuerst haben wir festgestellt, das ist die Anzeige, Herr Verfahrensrichter, die auf Basis der Eurofighter-Besprechung stattgefunden hat. Ich habe die Frage zu dem Komplex dann nicht stellen können. Warum wir jetzt hier überhaupt über das die Folge dieser Besprechung, die auch mit dem Ausschussgegenstand null zu tun hat  diskutieren, ist mir jetzt nicht ganz klar.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann mich dem nur anschließen, mir ist es auch nicht klar. Ich bitte deshalb Frau Abgeordnete Krisper, den Bezug zu unserem Ibizaverfahren herzustellen. Außer, dass hier tatsächlich Ibiza erwähnt wird, glaube ich, betrifft das das Eurofighter-Verfahren. Außerdem betrifft es in jedem Fall die OStA Linz und nicht die OStA Wien, daher bitte ich Sie doch, uns zu erklären, weshalb da Fragen an die Auskunftsperson zulässig sein sollen!

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das geht erst in der nächsten Runde. Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Keine Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich habe ein paar Fragen zur Informationsweitergabe und habe jetzt die einzelnen Verfahren rausgeholt. Da ist jeweils die Frage: Haben Sie Informationen und wenn, an wen  weitergegeben?

Zum Casinos-Stammverfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zum was?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Casinos-Stammverfahren.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Casinos-Stammverfahren. – „Stamm“?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Informationen an wen? Ich kann mit der Frage relativ schwer was anfangen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nehmen Sie das Mikro bitte ein bisschen näher zu sich hin!

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wenn Sie mir konkret sagen, welche Information an wen zu welchem Zeitpunkt weitergegangen sein soll, dann kann ich Ihnen sagen, möglicherweise, ja oder nein. 

 Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe einleitend gefragt, ob Sie Informationen, Akten, Aktenbestandteile weitergegeben haben, und da hat es geheißen, ich soll es konkretisieren. Das mache ich hiermit: nämlich zum Casinos-Stammverfahren. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, das Casinos - -!) Haben Sie da Informationen weitergegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wir reden hier von einem - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Weisungskette.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie an meiner Antwort eh nicht wirklich interessiert sind, sonst würden Sie mich nicht dauernd unterbrechen.

Zum Casinos-Stammverfahren: Da reden wir von einem Verfahren, das seit fast zwei Jahren anhängig ist. Ich habe keinen Überblick mehr, wann an wen welche Information gegangen ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Weisungskette.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich kann Ihnen diese Frage so nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Prikraf-Verfahren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, die gleiche Antwort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können nicht sagen, ob Sie außerhalb der Weisungskette Informationen aus dem Strafverfahren Prikraf weitergegeben haben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann Ihnen auf jeden Fall beantworten, dass ich keine Informationen an Unbefugte weitergegeben hätte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage war, ob außerhalb der Weisungskette.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, es ist Ihre Frage, Sie haben meine Antwort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Geben Sie oft außerhalb der Weisungskette Informationen weiter?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gebe grundsätzlich - - Für mich ist das Ministerium eine monokratisch organisierte Organisation wie die OStA auch, und für mich ist das Bundesministerium für Justiz insgesamt Ansprechstelle, daher - - Wir haben zum Beispiel Informationen, deswegen ist das so schwierig zu beantworten - - Bei uns ist ja die Aufsicht in Dienst- und Fachaufsicht gegliedert. Für Informationen, die zwar aus dem Akt kommen, die aber die Dienstaufsicht betreffen, ist die Sektion III zuständig und für die Weisung die Sektion V. Also insofern sind die Informationsflüsse, die hier laufen, nicht so einfach, wie Sie das hier darstellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Sektionen III und V.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt: Grundsätzlich habe ich keine Informationen an Unbefugte weitergegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Informationen an Personen außerhalb der Sektionen III und V weitergegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, ich habe an die Sektion IV Informationen weitergegeben, weil die auch einige Zeit für uns die Aufsicht hatten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und nach dem 1. September 2020?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: In der Form, dass wir einfach Rechtsprobleme debattiert haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie die Weitergaben dokumentiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein. Also wie gesagt: Da geht es ja um die Diskussion von Anordnungen, von Verdachtseinschätzungen im Nachhinein. Aus meiner Sicht geht es um Qualitätssicherung. Ich bin ja für einen Riesenapparat zuständig, der eigentlich ein scharfes Schwert schwingt – mit sehr umfassenden Befugnissen zu Grundrechtseingriffen –, und daher ist es mir wichtig, dass wir auf rechtlich hohem Niveau agieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Informationen zum Prikraf-Verfahren außerhalb der Sektionen III und V weitergegeben?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Können Sie bitte ins Mikro sprechen? Wir hören es akustisch nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Informationen zum Prikraf-Verfahren weitergegeben – abgesehen von den Sektionen III und V und der Sektion IV nach dem 1.9.?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wie gesagt, für mich ist der Ibizaverfahrenskomplex insgesamt ein großer. Er wird bei uns auch in einem oder in zwei verschiedenen OStA-Vorgängen zentral behandelt. Welche Verfahren jetzt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe Sie nach dem Prikraf-Verfahren gefragt.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, wie gesagt, das ist bei uns Teil von dem Ibizaverfahrenskomplex. Aber ich würde Sie bitten (Abg. Krainer: Haben Sie Akten - -?), dass Sie mir konkrete Vorhaltungen machen, dann tue ich mich bei der Beantwortung - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akten oder Aktenteile aus dem Prikraf-Verfahren an Personen außerhalb der Sektionen III und V beziehungsweise IV bis zum 31.8.2020 weitergegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube das nicht, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu dem Komplex Suchtmittelmissbrauch Schmid?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da würde ich Sie bitten, dass Sie mir den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand darstellen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe die Frage nicht verstanden. Herr Verfahrensrichter, vielleicht können Sie mir dabei helfen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich habe die Frage insofern verstanden, als sie danach gerichtet ist: Suchtgiftmittelverbrauch, Suchtgiftverbrauch Schmid. Damit meinen Sie den Öbag-Schmid, nicht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Suchtmittelverfahren Schmid.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt die Frage? Es ist für mich immer noch nicht klar, inwieweit das einen Konnex zum Untersuchungsgegenstand aufweist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, ich glaube, da waren wir uns in der Vergangenheit immer einig, dass dieser Themenbereich eigentlich nicht zum Untersuchungsgegenstand gehört.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gehört nicht hierher.

Nächste Frage. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich durfte hier unter der Vorsitzführung von Herrn Sobotka detaillierte Fragen stellen, zum Beispiel auch an Herrn Blümel, was Suchtmittelgebrauch oder -nichtgebrauch von Herrn Schmid und Wahrnehmungen dazu betrifft, und die Frage ist relativ einfach: Die Weitergabe von Akten oder Aktenteilen aus diesem Verfahren an Personen außerhalb der Sektionen III, V beziehungsweise IV nach dem 31.8.2020.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Der Herr Verfahrensrichter hat das schon festgestellt, dass das nicht zum Verfahrenskomplex gehört. Stellen Sie daher bitte die nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber es war - - Ich durfte ja schon ganz viele Fragen dazu stellen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, der Verfahrensrichter hat das heute so entschieden. Also nehmen Sie die nächste, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ja unglaublich.

Zum Komplex Ballhausplatz-Spenden-Kurz: Haben Sie da Akten, Aktenteile an Personen außerhalb der Sektionen III, IV und V weitergegeben? Und IV bitte nur bis 31.8.2020.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sobotka, Alois-Mock-Institut?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich glaube nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welchen Kontakt haben Sie zu Herrn Holzer in der Ibizafrage?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, einen professionellen Zugang. Das ist - - Das Bundeskriminalamt ist ja in Ermittlungskooperation zu beiden Staatsanwaltschaften, zur Staatsanwaltschaft Wien und zur WKStA und - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 14 Sekunden, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben mit Herrn Niedrist über Organisatorisches gesprochen. Was haben Sie damit gemeint?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, der war Kabinettschef im Bundesministerium für Justiz und in dieser Rolle waren es hauptsächlich organisatorische Fragen, wo wir eine gemeinsame Schnittmenge hatten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welcher Art? – Dass ich mir darunter etwas vorstellen kann.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich kann mich jetzt an eine konkrete Besprechung mit ihm gar nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): An Telefonate?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ebenso nicht. Also ich kann Ihnen nichts Konkretes sagen. Es kann sein, dass wir ein-, zweimal oder ein paarmal miteinander telefoniert haben. Über Inhalte kann ich Ihnen nichts mehr sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Verfahrensrelevante Fragen, die den Untersuchungsausschuss betreffen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Könnte ich mich an nichts erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich nehme die restliche Zeit mit.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (erheitert): Das ist 1 Sekunde.

Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich habe nur eine Abschlussfrage: Haben Sie sich vor Ihren Einvernahmen hier als Auskunftsperson, vor dem heutigen Termin und vor dem letzten Termin, mit irgendjemandem abgesprochen, also mit jemandem akkordiert oder diskutiert, was hier Thema sein kann, welche Fragen kommen würden, was Sie antworten sollen? Haben Sie das mit jemandem besprochen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Der Untersuchungsausschuss hat mich Stunden gekostet, aber das waren Stunden, die ich mit Akten verbracht habe.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Mit? Mit?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit Akten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, Sie haben sich ganz alleine darauf vorbereitet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, es gibt keine Absprachen inhaltlicher Art und Weise. Das ist einfach eine ziemliche Knochenarbeit, sich durch das Aktenmaterial zweimal durchzuarbeiten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das glaube ich. Also Sie haben es mit niemandem besprochen, diskutiert?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich habe Akteninhalte mit niemandem besprochen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut, danke, das wäre es. Danke für Ihre Auskunft.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller ist der Nächste.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In der Schredderaffäre gibt es ja bekanntlich neue Erkenntnisse. Können Sie uns da etwas Neues mitteilen, was sich da gerade tut? (Auskunftsperson Fuchs: Ich habe jetzt den - -!) Schredderaffäre!

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe eigentlich hauptsächlich den Verlauf des Untersuchungsausschusses verfolgt und habe gehört, dass hier ein Fortführungsantrag oder Ähnliches im Raum steht. Darauf beschränkt sich eigentlich schon mein Wissen. Also rein aus meiner dienstlichen Tätigkeit habe ich da keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, vielen Dank.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. Fuchs, Sie haben gemeint, die Arbeit der Oberstaatsanwaltschaft sei so wichtig, weil sie auch auf Grundrechtsschutz achtet. (Auskunftsperson Fuchs: Mhm!) Deswegen gibt es Ihrer Meinung nach ja auch die Berichtspflicht, um noch ein Auge darauf werfen zu können.

Können Sie uns sagen, wie oft das Ibizaverfahren zu den Hintermännern der Staatsanwaltschaft Wien, hier Maßnahmen - - (Abg. Fürlinger hebt die Hand), in diesem Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft Wien gesetzt wurden, die später für rechtswidrig erklärt wurden, und wie oft Maßnahmen der WKStA gesetzt wurden, die später für rechtswidrig erklärt wurden?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Fürlinger, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, vielleicht können wir aufklären, was Hintermänner der StA Wien sein sollen. Ist das eine offizielle Position in der Justiz, oder worum geht es da?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, Sie haben mich akustisch nicht verstanden. Das Hintermännerverfahren bei der StA Wien gibt es, Herr Kollege, und das Korruptionsverfahren bei der WKStA.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist heute wirklich akustisch ganz, ganz schwierig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Heute ist ein schlechter Tag, ja, für alle.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie sprechen oft so leise, dass man es wirklich nicht hört.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe dazu keine statistischen Aufzeichnungen. Ich weiß allerdings, dass zu diesem Thema erst in den letzten Tagen oder Wochen eine parlamentarische Anfragebeantwortung erfolgt ist, und da müsste sich eigentlich wer - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also der Verweis auf eine Anfragebeantwortung ersetzt nicht die Aussage im Untersuchungsausschuss (Auskunftsperson Fuchs: Ja genau, dann - -!), und daher bitte ich Sie, Ihrer Erinnerung nach selbst auszusagen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dann kann ich - - Ich habe keine Erinnerung dazu. Wenn Sie dazu Fakten haben wollen, dann würde ich Sie bitten, dass Sie sich die Anfragebeantwortung ansehen. Da wurde das alles aufgelistet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie erinnern sich nicht an die Fahndung nach der Oligarchennichte, an die überschießenden Fahndung nach der Oligarchennichte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Zu dem Thema hat die Staatsanwaltschaft Wien aus Eigenem die Fahndung zurückgezogen, weil sich hier ein kritischer Vermerk in einer OLG-Entscheidung gefunden hat. Und die StA Wien hat diese Entscheidungspassage zum Anlass genommen, um diese Fahndung zu widerrufen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und die Gerichtsurteile zu der Telekomüberwachung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unverhältnismäßig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich kann - - Über meinen Tisch gehen Zigtausende von Akten dazu. Er war sicher bei mir am Tisch, aber es ist keiner, der mir in Erinnerung geblieben wäre.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also bei der StA Wien sind uns Urteile bekannt, die sich sehr kritisch auseinandergesetzt haben und manche Maßnahmen als überschießend erachtet haben, trotz der Berichtspflicht, bei der WKStA nicht. Dort hingegen wurden viele Ihrer auch die WKStA sehr beschäftigenden Diskussionen am Ende entgegen Ihrer Erstposition entschieden, sei es beim Schreddern, ob uns hier im Untersuchungsausschuss der Akt vorzulegen ist - - Da gab es am Ende eine Weisung, dass das auch vorzulegen sei, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, da gab es zunächst eine Genehmigung aus dem Bundesministerium für Justiz. Und wir haben uns im Rahmen dieser Genehmigung bewegt. Und später kam dann eine Weisung. Aber wie gesagt: Die Vorlage an den Untersuchungsausschuss ist ja primär eine Pflicht, die die Ressortspitze betrifft. Und wenn die Ressortspitze trotz bereits erteilter Genehmigung später zu einer anderen Einschätzung kommt, dann ist das zu akzeptieren. Ist für mich kein Problem.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie haben auch primär vorgeschlagen, dass nicht vorzulegen ist. Das war auch Ihre Position.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Na ja, bei der Schreddergeschichte war es so, da habe ich die Position der WKStA gehabt, die gesagt hat, vorlegen, und die Position der StA Wien, nicht vorlegen. Wir haben uns aufgrund der Verfahrensergebnisse, die ja ganz klar dargestellt haben, dass eben kein Konnex zum Ibizaverfahrenskomplex vorliegt, dem Standpunkt der StA Wien angeschlossen, und dieser Standpunkt wurde zunächst vom Bundesministerium für Justiz auch so genehmigt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage: Sie selbst haben zunächst die Position vertreten, sich für die Position entschieden, nicht vorzulegen, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich selbst - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das vorzuschlagen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich selbst habe in der ganzen Geschichte das Wenigste zu tun. Ich habe es bereits schon gesagt. Ich habe einen Staff von 33 Personen, davon sind 15 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte. Ich bekomme von meinen Leuten Erledigungsentwürfe, die ich in meiner Funktion als Spitze dieser monokratisch organisierten Behörde dann approbiere oder revidiere. Ich selbst habe null Interesse, etwas nicht zu schicken oder schon zu schicken. Mir geht es um eine korrekte Rechtsanwendung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber es war doch ein Erlass der OStA, in dem die WKStA ersucht wurde, die Aktenbestandteile nicht vorzulegen.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber der war vom Ministerium genehmigt. Sie können lachen oder nicht, das ist so.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben noch 14 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (erheitert): Ja, aber dennoch kam das von Ihnen. Auch bei Bettina Glatz-Kremsner und Laure war es schließlich Ihre primäre Position, die dann auch vom BMJ, von höheren Instanzen overrult wurde.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, die war genauso genehmigt. Das war zunächst genehmigt und es ist dann später vom Bundesministerium für Justiz eben eine Weisung gemacht worden, das doch anders zu machen.

Und zum Thema Laure und Glatz-Kremsner: Da haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, dass die eben nicht in den Zeitraum, in den Untersuchungszeitraum gehören. Nach unserer Meinung wäre eine Vorlage vom Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt gewesen.

Und was man bei dieser Frage ja niemals vergessen darf: Hier geht es um höchstpersönliche Daten. Und wenn wir als Oberstaatsanwaltschaft Wien Vorlagen ohne Deckung durch den Untersuchungsgegenstand an den Untersuchungsausschuss zu verantworten haben, dann verantworten wir unter Umständen auch Datenschutzverletzungen, wir verantworten Eingriffe in die Privatsphäre und in schützenswerte Rechte von Verfahrensbeteiligten. Das ist ja keine Willkürentscheidung, ob wir vorlegen oder nicht, sondern dafür gibt es klare Regeln. An die versuchen wir uns zu halten. Natürlich ist es so, wenn die Ressortspitze, die ja primär dem Untersuchungsausschuss gegenüber verantwortlich ist, Entscheidungen trifft, die von unserer Einschätzung abweichen, dann ist das umzusetzen und auch zu akzeptieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, und das war so im Fall Schreddern, im Fall Glatz-Kremsner, Laure, wo - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, aber da waren zunächst immer Genehmigungen, das so zu machen, wie unser Erlass passiert ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Fragezeit ist vorbei.

Abgeordneter Fürlinger stellt die nächste Frage, aber vorher unterbreche ich kurz für eine hygienische Pause.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 19.18 Uhr bis19.22 Uhr.)

*****

19.22

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen (Abg. Krainer hebt die Hand) und darf Abgeordnetem Krainer das Wort zur Geschäftsordnung erteilen. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte noch etwas zur Geschäftsbehandlung sagen, weil Sie mich – ziemlich genau um dieselbe Uhrzeit – bei unserer letzten Sitzung beleidigt haben, indem Sie gemeint haben, ich würde lügen, mich mehrfach diffamiert haben, indem Sie gemeint haben, ich würde die Unwahrheit sprechen, obwohl die Akten, die wir vorgelegt haben, das Gegenteil beweisen.

Das ist an und für sich eine Vorgangsweise, die, glaube ich, seit 1945 in diesem Haus nicht passiert ist, und ich wollte wissen, ob Sie vielleicht in einer medienöffentlichen Sitzung – wie jener, in der Sie diese Diffamierungen und Beleidigungen ausgesprochen haben – auch die Gelegenheit nützen wollen, sich persönlich bei mir für diese Entgleisungen zu entschuldigen. (Abg. Gerstl hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf Herrn Abgeordneten Krainer darüber informieren, dass der Herr Präsident heute Früh pünktlich um 10 Uhr die Sitzung eröffnet hat und eine umfassende Erklärung zu Ihren Wünschen aus der letzten Sitzung abgegeben hat. Diese wurde von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen, und danach wurde in die Tagesordnung eingegangen.

Sie waren leider noch beim Mediengespräch und nicht da und haben es deshalb nicht verfolgt. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass der Herr Präsident sehr umfassend geantwortet hat und sich für die Vorgangsweise entschuldigt hat. – Vielen Dank. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Darüber bin ich in Kenntnis. Da diese Diffamierungen und diese Beleidigungen aber in einer medienöffentlichen Sitzung gefallen sind, dachte ich, dass der Präsident auch persönlich darauf Wert legt, das im selben Forum und auch persönlich in meiner Anwesenheit zu machen, und ich wollte ihm jetzt nur die Gelegenheit dazu geben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stellen Sie die nächsten Fragen! Ich habe klargestellt, dass ich das am Anfang der nächsten Sitzung beantworte. Sie können jetzt die nächsten Fragen stellen. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das heißt, Sie wollen nicht die Gelegenheit wahrnehmen, in einer medienöffentlichen Sitzung die Beleidigungen und die Diffamierungen, die Sie auch in einer medienöffentlichen Sitzung ausgesprochen haben, dementsprechend zurückzunehmen und sich bei mir persönlich dafür zu entschuldigen? Verstehe ich das richtig? (Abg. Gerstl hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Gerstl, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nach der Geschäftsordnung ist jetzt eine Auskunftsperson zu befragen, und es ist laut Geschäftsordnung nicht die Aufgabe, jetzt den Vorsitzenden zu befragen. Wir können gerne auch den Verfahrensrichter dazu befragen, welche Möglichkeiten es in dieser Sitzung gibt. – In der Geschäftsordnungssitzung kann man sehr gerne auch nochmals über dieses Thema sprechen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (in Richtung Abg. Krainer): Wollen Sie noch einmal das Wort zur Geschäftsbehandlung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht wollen Sie etwas sagen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein, ich habe schon gesagt, ich habe das so gemacht, wie es die Geschäftsordnung vorsieht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich dachte, Sie wären ein Ehrenmann, aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die Gelegenheit nicht wahrnehmen wollen, und darf mit meiner Befragung fortfahren. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Fürlinger.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Einzige, der hier herinnen permanent beleidigend gegenüber dem Vorsitzenden und Präsidenten des Nationalrates ist, sind Sie, Herr Kollege Krainer. Seit Beginn dieses Untersuchungsausschusses lassen Sie keine Möglichkeit aus, irgendeinen infantilen Streit vom Zaun zu brechen und den Präsidenten zu beleidigen.

Der Präsident hat heute in der Früh klargelegt, dass er für den Fall, dass er Sie ungebührlich beleidigt hätte, auch nicht ansteht, dafür Abbitte zu leisten. Ihnen war es lieber, dass Sie Ihre Geschichten vor der Presse erzählen. Letzte Woche haben Sie sich beschwert, dass wir um 20 nach angefangen haben – weil alle auf Sie und Ihre Presseerklärungen gewartet haben –, und jetzt, wo es einmal pünktlich losgeht, ist es auch wieder nicht recht.

Ich würde Sie im Sinne aller Beteiligten hier herinnen und der Auskunftsperson bitten, Ihre persönliche Fehde jetzt hintanzustellen und die Ausschusssitzung heute zu Ende zu bringen, denn es dauert nicht mehr lange. Es ist natürlich auch die Befragungszeit, die dabei draufgeht. Vielleicht könnten Sie ausnahmsweise Ihr eigenes Ego hintanstellen und im Sinne der Allgemeinheit jetzt mit der Befragung beginnen. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? – Dann sind Sie mit der Befragung an der Reihe.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie gesagt, ich dachte, Herr Sobotka ist ein Ehrenmann. Ich nehme zur Kenntnis, dass er es nicht ist.

Ich fahre in meiner Befragung fort, und zwar: Sind Sie von der StA Innsbruck zu den Vorwürfen, zu der Anzeige der WKStA wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss einvernommen worden?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, ich bin nicht einvernommen worden. Nach meinem Informationsstand wurde bisher auch gar kein Verfahren eingeleitet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akteneinsicht erhalten?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich habe von der Staatsanwaltschaft Innsbruck Akteneinsicht erhalten. Das war Mitte Jänner, also da war die Publikation über diesen Rechercheverbund mit ziemlich vielen Behauptungen von Ihnen und von Kolleginnen von Ihnen, die vor allem mein privates Umfeld extrem belastet haben - - Das sind aus meiner Sicht vollkommen substratlose Behauptungen und Vorverurteilungen parallel zu einem Prüfverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Ich habe es aber vorgezogen, mich dazu öffentlich nicht zu äußern, sondern diese Gelegenheit heute hier erstmals vor einem dazu legitimierten Organ der Republik nachzuholen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Ihre Gespräche mit Herrn Pilnacek zum Komplex Blümel: Wann hat das begonnen?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Datumsmäßig kann ich Ihnen das nicht mehr sagen. Wir haben uns darüber ausgetauscht, den Zeitpunkt weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Akten oder Aktenbestandteile an Herrn Pilnacek übermittelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das Thema Übermittlung von Aktenbestandteilen an Pilnacek haben wir, glaube ich, schon ausreichend besprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wiederhole außerhalb meiner Fragezeit meine Frage: Haben Sie zum Komplex - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist nicht außerhalb der Fragezeit, es bleibt in der Fragezeit. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Zur Geschäftsordnung, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, könnten Sie bitte die Auskunftsperson ersuchen, die Frage auch zu beantworten?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Er hat darauf hingewiesen, dass er schon geantwortet hat. – Herr Verfahrensrichter, darf ich Sie um Ihre Beurteilung bitten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Er hat sie eh schon beantwortet, aber nichtsdestotrotz würde ich bitten, dass die Auskunftsperson noch einmal kurz auf diese Frage eine Antwort gibt. Ich glaube, es ist möglich.

*****

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich bleibe bei meiner bisherigen Antwort.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Formulieren Sie es noch einmal, denn sonst sitzen wir hier noch länger.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, also wir haben uns über die ganze Zeit meiner Tätigkeit bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, aber eigentlich auch schon davor bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt über einzelne Rechtsthemen ausgetauscht, und dabei ist es auch dazu gekommen, dass wir Aktenbestandteile zwecks Diskussion ausgetauscht haben, weil es aus meiner Sicht einfach besser ist, Diskussionen aufgrund einer soliden Grundlage zu führen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe eine sehr konkrete Frage gestellt und habe nur eine allgemeine Antwort – zu Sachen, die die letzten, weiß ich nicht, zehn Jahre passiert sind – bekommen. Ich habe eine ganz konkrete Frage gestellt und hätte gern auf meine konkrete Frage eine Antwort.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie haben gefragt, ob ich mit Sektionschef Pilnacek Aktenteile ausgetauscht habe, und ich habe Ihnen (Abg. Krainer: Zum Fall Blümel!) – nein, das haben Sie nicht gesagt (Abg. Krainer: Habe ich schon!) – genau zu dieser Frage die passende Antwort gegeben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Fall Blümel.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen. Wir haben das Thema debattiert. Ob wir das anhand von Aktenbestandteilen gemacht haben oder nicht, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche Aktenbestandteile haben Sie ihm übermittelt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da ich nicht einmal mehr weiß, ob, kann ich Ihnen auch nicht sagen, welche.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das muss alles in den letzten vier Wochen gewesen sein.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja wissen Sie, was in den letzten vier Wochen bei mir los war?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Ich weiß aber nicht, wie viele Aktenbestandteile Sie in den letzten vier Wochen an Herrn Pilnacek geschickt haben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist eine Unterstellung, Herr Abgeordneter Krainer, denn da setzen Sie schon voraus, dass er sie geschickt hat. Das ist eine Suggestivfrage. Das weiß er nicht. Formulieren Sie die Frage anders.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in den letzten vier Wochen Akten oder Aktenbestandteile an Herrn Pilnacek geschickt?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich weiß es nicht. Ich kann es nicht ausschließen, aber auch nicht bestätigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Als die Anforderung zur Aktenübermittlung vom Untersuchungsausschuss gekommen ist, haben Sie da Ihre Mailbox nach E-Mails, die relevant, abstrakt relevant für den Untersuchungsgegenstand sind, durchsucht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Die Aktenanforderung im Jänner 2020 meinen Sie? Oder was meinen Sie jetzt konkret?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau die.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das glaube ich nicht, nein, denn zu dem Zeitpunkt war es ja so, dass wir Akten vorlegen, und das haben wir getan. Der E-Mail-Account selbst hat dabei keine Rolle gespielt. Daher war das auch für mich kein Gegenstand, das nach irgendetwas zu untersuchen oder zu durchsuchen, weil ja die relevante Kommunikation ohnedies bei den Akten ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Steht in der Anforderung des Untersuchungsausschusses relevant oder steht abstrakt relevant? (Auskunftsperson Fuchs: Wie gesagt ...!) Und stehen dort nicht ausdrücklich auch E-Mails drin?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, Sie werden auch in dem Aktenbestand, den wir Ihnen übersandt haben, E-Mails von mir finden. Und, wie gesagt: Das, was relevant ist, ist beim Akt, und was nicht, nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die E-Mails, die wir von Herrn Koch bekommen haben, sind relevant für diesen Untersuchungsausschuss. Sie waren auf allen diesen Mails Empfänger oder Sender, und Sie haben sie uns nicht übermittelt. (Auskunftsperson Fuchs: Ja wenn - -!) – Darf ich ausreden? (Auskunftsperson Fuchs: Ja, gerne!) – Sie haben von uns eine Anforderung bekommen, auch alle E-Mails, die abstrakt relevant sind, zu übermitteln (Auskunftsperson Fuchs: Ja!) – und zwar abstrakt relevant! –, und Sie haben es nicht getan.

Wieso kommen Sie den Anforderungen des Untersuchungsausschusses nach einer vollständigen Aktenübermittlung – und E-Mails sind hinsichtlich dieser Übermittlungen ausdrücklich angeführt – nicht nach?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich finde, das ist jetzt eine schwerwiegende Unterstellung, die Sie da vornehmen. Tatsächlich ist es so, dass wir bei der OStA Wien alles, was zu der Aktenanforderung gehört und was noch verfügbar war, vorgelegt haben, und was nicht, nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie haben ja ausdrücklich gesagt, dass Sie nicht in Ihre Mailbox geschaut haben, ob dort noch E-Mails sind, die abstrakt relevant sind.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Weil ich davon ausgegangen bin, dass in meinem E-Mail-Account nichts sein kann, was abstrakt relevant ist. Also ich wäre niemals auf die Idee gekommen, jetzt den E-Mail-Account zu durchsuchen nach etwas, was unter Umständen abstrakt relevant sein könnte. Das sind ja unter Umständen - -, das sind viele E-Mails, und da jetzt danach zu suchen: Was könnte unter Umständen abstrakt relevant oder nicht relevant sein? – Ich bin davon ausgegangen, dass da drinnen nichts ist, was abstrakt relevant für den U-Ausschuss sein könnte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ganz einfach: Wenn Sie ihn nicht durchschauen wollen, dann können Sie uns einfach den gesamten E-Mail-Account schicken, und wir schauen ihn selber durch. Das ist die andere Variante. Wenn Ihnen das zu viel Arbeit ist, dann übernehmen wir diese gerne. (Auskunftsperson Fuchs: Ja, nur - -!)

Ist Ihnen jetzt durch das letzte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes klar, dass Sie beim nächsten Untersuchungsausschuss auch Ihre Mailbox durchforsten müssen, ob dort E-Mails dabei sind, die abstrakt relevant für den Untersuchungsgegenstand sind?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie können sich sicher sein, dass ich auch in Zukunft der Vorlagepflicht an den U-Ausschuss korrekt nachkommen werde – nach der dann geltenden Rechtslage und nach der dann geltenden Entscheidungslage durch den VfGH.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, keine Fragen mehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Fuchs, das Holzer-Verfahren, das Andreas-Holzer-Verfahren – er kommt ja heute nicht mehr – würde mich interessieren. Zum einen: Können Sie uns aufklären, wie und wo das entschieden wird, an welche Staatsanwaltschaft so ein Verfahren abgetreten wird?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welches Holzer-Verfahren meinen Sie jetzt?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das Andreas-Holzer-Verfahren, das jetzt in Sankt Pölten gefahren wird. Da geht es um diese Geschichte, also diese Falschaussage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was? Diese? – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Amtsmissbrauch war das. Also Amtsmissbrauch, das ist zur Causa Amtsmissbrauch.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Und welchen Bezug hat dieses Verfahren zum Untersuchungsgegenstand?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, es geht um den Untersuchungsgegenstand.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wie gesagt, ich habe zu diesem Verf- -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment! – Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, also Herr Abgeordneter Stögmüller, da müssen Sie wirklich ein bissel mehr in die Tiefe gehen, um uns das zu erklären, dass da ein Bezug bestehen könnte. Ich kann ihn prima vista nicht erkennen. Das Verfahren in Sankt Pölten wegen Amtsmissbrauchs, also das - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Verfahrensrichter, es geht um Mirfakhrai. Es geht um diese Geschichte, um die Mirfakhrai-Thematik. (Ruf: Das ist schon lang ...!) – Auch wenn es schon eingestellt ist, kann ich es fragen! Inwiefern gibt es da keine Verbindung zum Ibizavideo?

Mich würde interessieren: Warum wurde das nach Sankt Pölten verlagert? Wer entscheidet das?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also über die Delegierung grundsätzlich im Sprengel entscheidet die OStA. Die Gründe, warum das nach Sankt Pölten geschickt worden ist, sind an sich trivial. Ich habe da so eine Stricherlliste und versuche, alle Behörden oder alle Dienststellen im Sprengel halbwegs auslastungsgerecht mit zu delegierenden Verfahren zu befassen. Das sind ja recht viele, weil wir zum Beispiel alle Anzeigen gegen Justizwachebeamte aus Justizanstalten, die beim Gerichtshof angesiedelt sind, delegieren müssen. Das heißt, es sind sehr viele Verfahren, und ich versuche - -, also da haben wir das Prinzip: Die Verfahren, die außerhalb von Wien sind, die gehen alle nach Wien, und die Verfahren, die an sich in Wien zu führen wären, die verteile ich nach einem Radlsystem an die Dienststellen im Sprengel. – Die Begründung ist sehr trivial.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und haben sich für das Verfahren gegen Andreas Holzer Staatsanwälte befangen gemeldet?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also ich kann Ihnen den Vorgang - -, den habe ich jetzt nicht in Erinnerung. Ich habe viele Akten studiert, diesen nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hm. – Okay. Gut, danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Krisper – die Letzte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. Fuchs, diese Verfahren sind ja alles Verschlussakte, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja, alle - - – Welche Verfahren?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie bitte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Verfahren?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): In der Ibizacausa – und Untersuchungsgegenstand.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das glaube ich nicht, dass alle Akten als Verschlusssache geführt werden. Grundsätzlich hat ja die Führung eines Strafverfahrens als Verschlusssache nur besondere Verwahrungsbedingungen bei uns.

Das heißt, das ist für die Akteneinsicht ohne Relevanz, ob etwas als Verschlusssache geführt wird oder nicht. Es ist nur bei uns eine besondere Dokumentation, wann ein Akt, ein Verschlussakt welcher Person vorgelegt wird, und sie werden halt an einem besonderen Ort in der Behörde deponiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gut. Blümel wird einer sein, oder?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Das kann ich Ihnen jetzt auswendig gar nicht sagen. Vermutlich ja, aber mit Sicherheit weiß ich es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie müssen es ja wissen, wenn Sie nicht ausschließen können, Akten im Verfahren Blümel herumgeschickt zu haben, zum Beispiel an Pilnacek. Sie müssen ja wissen, was Sie in Ihrer Handykommunikation überhaupt tun können, um gesetzeskonform zu bleiben, entsprechend der Sicherheitsbedürfnisse und Pflichten gesetzlicher Natur.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was meinen Sie jetzt damit?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Verhalten Sie sich gesetzeskonform?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja? Wenn Sie Akten am Handy abfotografieren?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie unterstellen mir jetzt, dass ich Akten, dass ich Verschlussakten - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Deswegen frage ich, ob - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Wo ist jetzt die Frage? Also es ist - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Er hat am heutigen Tag nie gesagt, dass er Akten abfotografiert hätte. Es wurde von Scannen geredet. Wenn Sie das hier fragen, dann müsste man das klarstellen, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung, bitte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Mag. Fuchs kann sich, obwohl es nur ein paar Wochen her ist, nicht erinnern, ob er an Pilnacek Aktenteile über das Handy weitergegeben hat, und weiß nicht, ob es sich um einen Verschlussakt handelt. Daher ist meine große Sorge, ob er sich immer dessen bewusst ist, wie er aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit Akten umzugehen hat, wenn er sie weiterleitet, insbesondere über sein Handy.

*****

Deswegen frage ich Sie. Würden Sie sich erinnern können, wäre ich nicht besorgt; aber Sie können sich nicht erinnern.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Mit großer Wahrscheinlichkeit nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist nicht sehr beruhigend.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Da ich aber weiß, wozu ein: Nein, also!, in diesem Untersuchungsausschuss führen kann, sage ich: Ich weiß es nicht!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich sonst erinnern, immer gesetzeskonform agiert zu haben, wenn es um den Umgang mit Akten und deren Weiterleitung geht?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich finde, diese Frage ist relativ schwierig zu beantworten. Ich kann Ihnen sagen, dass ich mich an das Gesetz gebunden fühle und dass ich alles unternehme, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir aber jetzt zum Beispiel die Weisung auf Seite 9 von dem Dokument, das Sie vorliegen haben, 70226, anschauen: Diese haben Sie gelöscht, aber wäre die nicht - -

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Weisung meinen Sie jetzt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Das Dokument 70226, Seite 9: „Neue sachverhaltsbezogene Erkenntnisse aufgrund des nun vorliegenden Konvoluts:“.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich tue mir schon so schwer mit den - - (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Dieses Mailkonvolut da, nicht?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da ist mittlerweile klar, dass es eine Weisung ist, und Sie haben es gelöscht, nicht wahr?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Was ist jetzt klar, dass es eine Weisung ist? – Lesen Sie mir das vor, was jetzt klarerweise eine Weisung sein soll, bitte!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): „[...] wir bitten Dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial [...] anzufordern!“

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ich gehe davon aus, dass das keine Weisung ist, weil das bereits aus der Sicht der OStA Wien eine entschiedene Sache war und eine Weisung zu diesen Vorgängen überhaupt nicht mehr notwendig war.

Außerdem beinhaltet es nicht die Markierung einer Weisung aus dem Ministerium nach § 29a StAG.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Erstens ist das meiner Meinung nach keine entschiedene Sache, weil hier gerade der Diskussionsprozess läuft, und zweitens ist es ja gerade Argumentation der Anzeige gegen Sie und Pilnacek, dass es eine Weisung ist.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Sie beziehen sich auf eine Anzeige, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft gerade geprüft wird, wo es noch keine abschließende Beurteilung gibt, und ich - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Mag. Fuchs, gehen Sie näher ans Mikro heran, sonst kann man Sie nicht hören.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ah so, Entschuldigung, ja.

Sie beziehen sich hier auf eine Einschätzung einer Staatsanwaltschaft, die eine Anzeige erstattet oder weiterleitet; ich kenne den Hintergrund ja gar nicht so genau. Das ist Gegenstand der Prüfung der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Meine Interpretation der Vorgänge habe ich Ihnen hier schon dargestellt, und ich bin hundertprozentig davon überzeugt, dass ich hier richtig liege.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wer Mag. Koch gewarnt hat, dass er sich mit seiner Lieferung keine Freunde gemacht hat?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, wie gesagt, ich habe davon nur im Bassenatratsch irgendwas erzählt bekommen. Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Aber zum Kollegen Koch muss ich sagen, ich finde das auch völlig aus der Luft gegriffen. Ich kenne den Kollegen Koch aus der gemeinsamen Zeit in Eisenstadt. Ich habe ihn sehr geschätzt als konsequenten Ermittler und - - Also sollte es diese Warnung tatsächlich gegeben haben, dann hat die null Substrat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nach den Diskussionen wegen des Vorlegens des Schredderakts wurden die Ressourcen der WKStA – wir haben ja zwei Berichte liegen – sehr gebunden durch die Diskussionen um die Vorlage der Akten des Verfahrens zur Falschaussage von Bettina Glatz-Kremsner und Laure an uns, den Untersuchungsausschuss.

Da waren Sie ja auch anfangs der Meinung, das sollte uns nicht vorgelegt werden, und im Endeffekt gab es eine Weisung aus dem BMJ, dass wir das doch bekommen. Und dazwischen gab es halt viele Diskussionsprozesse. Ist das richtig?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Es gab einen Bericht der WKStA. Es gab einen Bericht der OStA Wien an das Ministerium, das nicht vorzulegen, der so genehmigt wurde, und im Rahmen dieser Genehmigung haben wir die Weisung erteilt.

Wir sind damals davon ausgegangen, dass eben die Vorlegepflicht nur im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes zu erfolgen hat und dass der Zeitrahmen, der den Untersuchungsgegenstand ja festlegt, auch auf diesen Vorgang anzuwenden ist. Dass das dann letztendlich nach der Umsetzung der Genehmigung des Ministeriums anders entschieden wurde, ist so zur Kenntnis zu nehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke. Die Zeit ist vorbei. Da die in der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch eine Frage hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, keine Frage.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich mich bei der Auskunftsperson Herrn Mag. Johann Fuchs, LL.M. für sein Kommen recht herzlich bedanken.



[1] Ursprünglicher Text: […] zwischen 8 und 8, […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „zwischen 8 und 9“ statt „zwischen 8 und 8“