203/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner in der 43. Sitzung vom 8. April 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 49. Sitzung am 26. Mai 2021 gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson DI Dr. Thomas Steiner nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 05 26

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

43. Sitzung/medienöffentlich

 

Donnerstag, 8. April 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 43. Sitzung
9.06 Uhr – 17.26 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich komme über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden nun zur Belehrung der Auskunftsperson über ihre heutige Position, damit die Rechte und Pflichten entsprechend gewahrt werden.

Herr Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner, Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit Ihrer Ladung eine Belehrung über Ihre heutige Position erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung ausdrücklich hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß, aber auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Wenn Sie vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, sind diese Gründe im Einzelnen anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen nicht angefertigt werden.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich komme nun zu Ihrer Vertrauensperson Herrn Prof. Dr. Peter Lewisch, die schon wiederholt in diesem Ausschuss war. Nichtsdestotrotz, Herr Dr. Lewisch, bin ich aufgrund der Verfahrensordnung angehalten, auch Ihnen heute eine Belehrung zukommen zu lassen.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Das halte ich jetzt für wesentlich, Herr Professor: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, umgekehrt geht es nicht. Sie selbst sind nicht berechtigt, im Ausschuss das Wort zu ergreifen.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich, den Verfahrensrichter, oder an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Belehrung am Ende.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf die Auskunftsperson fragen, ob sie eine einleitende Stellungnahme abgeben will. (Auskunftsperson Steiner: Ja, bitte, würde ich sehr gerne!) Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Medienvertreterinnen und -vertreter! Ich freue mich, dass ich heute hier im Untersuchungsausschuss geladen bin und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen kann. Ich werde kurz etwas zu meiner Person – zu meiner Biografie, zu meiner Ausbildung und auch zu meiner Tätigkeit jetzt in der Oesterreichischen Nationalbank – sagen und ausführen.

Ich selbst bin in Wieselburg in Niederösterreich und in Istanbul aufgewachsen, habe am St. Georgs-Kolleg in Istanbul maturiert und bin danach nach Wien gekommen, um hier zu studieren. Ich habe Technische Mathematik an der TU studiert, bin während des Studiums ein Jahr an der École Centrale[1], einer renommierten französischen Grande école, gewesen und habe dann das Studium in Wirtschaftsmathematik abgeschlossen.

Nach dem Studium habe ich ein Dissertationsstudium bei Prof.[2] Teichmann an der TU begonnen, am Institut für Versicherungsmathematik; er ist inzwischen Professor an der ETH Zürich. Die Dissertation hat vor allem von Zinsmodellen gehandelt, das ist die große Klasse von mathematischen Modellen, affine Modelle heißen die, und in der Dissertation ging es darum, zu beschreiben, welche Formen von Zinskurven möglich sind; also ist es eine monoton wachsende Zinskurve oder gibt es eine fallende, das wäre dann zum Beispiel eine inverse Zinskurve. Es war in der Vergangenheit eher selten der Fall, dass es das gab, das war ein akademisches Phänomen.

Ebenso wie es zu der Zeit, als ich studiert habe, und das ist noch nicht so wahnsinnig lange her, auch ein sehr seltenes Phänomen war, dass es Negativzinsen gegeben hat. Das war ein eher akademisches Phänomen. Inzwischen ist es ja sogar von Zentralbanken, von großen Zentralbanken weltweit ein verordnetes Regime: negative Zinsen auf kurzfristige Einlagen. Mit diesen Themen habe ich mich auseinandergesetzt.

Empirisch ging es in der Dissertation vor allem um Staatsanleihen und um Zinskurven, die dazugehören. Abschließen konnte ich die Dissertation im Zuge eines - - Ich bin da quasi finanziert oder finanziell unterstützt worden, das Studium, von einem Christian Doppler Labor[3], einer Einrichtung, der ich auch jetzt noch sehr dankbar bin, dass ich da die Chance hatte, das zu machen.

Danach bin ich in die Unicredit gegangen, um dort als Wertpapierhändler tätig zu sein, und danach, im Jänner 2009, hat es mich ins Innenministerium gezogen. Dort war ich unter anderem fürs Budget und für die Finanzen des Ressorts zuständig oder mitverantwortlich.

Im April 2011, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, bin ich dann zum stellvertretenden Kabinettschef im Finanzministerium aufgestiegen. Ich habe mich dort vor allem um die Budgetsektion, das heißt, um die Budgetagenden inhaltlich gekümmert. Nach meiner Kabinettstätigkeit war ich für sechs Jahre Leiter der Bundesfinanzierungsagentur, also einer der beiden Geschäftsführer der Bundesfinanzierungsagentur; in der Zeit bin ich einmal verlängert worden, also habe eine Bestätigung im Amt erfahren. In der Zeit, als ich dort war, in den sechs Jahren, hat die Oebfa[4] circa 150 Milliarden Euro an Wertpapieren emittiert.

Wir haben, das war dann auch ein Beitrag von mir, ganz wesentlich an dem Angebot des Landes Kärnten an die Heta-Gläubiger mitwirken dürfen; die Finanzierung des Bundes, also was der Job der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur dabei war. Wir haben Collective Action Clauses in die Anleihebedingungen für österreichische Bundesanleihen eingeführt, und wir haben in den Emissionsprozess von Bundesanleihen Blockchaintechnologie integriert und verwendet. Wir haben, als Bund, die Finanzierung der Österreichischen Bundesbahnen übernommen, die ja vorher eigene Anleihen begeben haben, und wir haben zum Beispiel auch den Zahlungsverkehr der KA Finanz übernommen und dann durchgeführt.

Im Mai 2019 habe ich dann mein Amt in der Oesterreichischen Nationalbank angetreten und dort bin ich nun für das Rechnungswesen, die Bilanzierung, Zentralbuchhaltung, Controlling zuständig, aber auch für das Treasury, also die Veranlagungen der Eigenmittel, die die Bank hat, aber auch für die Umsetzung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, soweit dies der OeNB zukommt. Weiters liegen in meiner Ressortverantwortung die Personalabteilung und die Rechtsabteilung.

Ich freue mich auf Ihre Fragen und darf damit meine Ausführungen beenden. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um seine Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals, Herr Vorsitzender.

Herr Dr. Steiner, Sie sind seit 1. Mai 2019 Mitglied des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank und Sie wurden im Feber, nämlich am 12. Feber dieses Jahres, also doch schon drei Monate vorher, ernannt. Ich würde im Anschluss an Ihre Ausführungen zu Ihrer bisherigen Berufslaufbahn gerne ein bisschen Näheres zu dieser Position beziehungsweise zur Bewerbung um diese Position erfahren.

Können Sie uns etwas zu dem Bewerbungsprozess schildern? Hat es eine Ausschreibung gegeben, bei der Sie sich beworben haben? Mit wem haben Sie diesbezüglich im Vorfeld gesprochen? – Das wären meine einleitenden Fragen.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das Nationalbankgesetz regelt in § 33 Abs. 2, dass die Mitglieder des Direktoriums vom Herrn Bundespräsidenten – genau so, wie Sie gesagt haben – auf Vorschlag der Bundesregierung zu ernennen sind. Der Generalrat kann nach § 21 Abs. 2 Z 1 einen unverbindlichen Dreiervorschlag für jede Direktoriumsstelle fassen.

Das ist auch in meinem Fall so gewesen. Der Generalrat hat im November eine Stellenausschreibung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Ich habe mich für diese Stelle beworben, ich habe den Bewerbungsprozess durchlaufen, und dann hat der Generalrat beschlossen, mich und auch die anderen drei Mitglieder, die jetzt im Direktorium Mitglied sind, der Bundesregierung oder dem Finanzminister als Mitglieder des Direktoriums vorzuschlagen. Dann hat der Finanzminister seinen Beschluss gefasst, mich, unter anderen, der Bundesregierung vorzuschlagen, und die Bundesregierung hat, ich glaube, am 29.1.2019 war das, ihren Beschluss gefasst, mich dem Herrn Bundespräsidenten vorzuschlagen. Und wie Sie gesagt haben, hat mich der Bundespräsident am 18.2., glaube ich, war das, zum Direktoriumsmitglied der Oesterreichischen Nationalbank ernannt, und einen Monat später ist mir dieser Beschluss zugegangen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben gesagt, es sind noch drei Bewerber oder einige Bewerber gewesen. Wissen Sie, wie viele Bewerber, wie viele Bewerbungsgesuche es insgesamt gegeben hat? Ist Ihnen das zufällig bekannt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, das weiß ich nicht. Ich bin kein Teil des Bewerbungsprozesses, sondern nur ein passiver Teil, ich werde beurteilt, aber ich beurteile nicht. Ich habe keinen Überblick, wer sich beworben hat; bis auf die drei anderen Personen, die es geworden sind, die haben sich offensichtlich auch beworben. Aber sonst weiß ich nichts von anderen Personen. Von einer Person habe ich es persönlich erfahren, dass sie sich auch beworben hat, aber sonst weiß ich es von niemandem, der sich beworben hat, - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat es in dem Zusammenhang Bewerbungsgespräche gegeben?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: - - oder ist mir nicht bewusst, dass sich wer beworben hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es hat also mehr gegeben als die, die dann tatsächlich ernannt worden sind.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Davon gehe ich aus, natürlich. Es ist eine hochinteressante Arbeit und eine tolle Herausforderung. Da wird es mehr Menschen geben, die sich dafür interessieren, dass sie diese Aufgabe erfüllen, natürlich.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Hat es diesbezüglich Bewerbungsgespräche gegeben? Hat es allenfalls Hearings gegeben? Vor wem haben die stattgefunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, es hat ein Hearinggespräch gegeben. Wann das war vom Datum her? – Ah ja, okay, das habe ich mir notiert: Am 11. Jänner habe ich ein Bewerbungsgespräch gehabt. Das hat mit dem Präsidenten und der Vizepräsidentin stattgefunden, und das habe ich absolviert.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer waren damals Präsident und Vizepräsident?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Die, die es auch jetzt sind: Dr. Mahrer und Frau[5] Dr. Kolm.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. – Näher hin: Wissen Sie, hat es über den Bewerbungsvorgang Gespräche zwischen der ÖVP und der Freiheitlichen Partei gegeben? Hat es da Absprachen gegeben, oder ist Ihnen darüber nichts bekannt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Zu Gesprächen Dritter, bei denen ich nicht dabei bin, kann ich leider nichts sagen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gut. – Ich komme zu einem anderen Thema. Es geht jetzt um die Neustrukturierung der Finanzaufsicht; das ist das Hauptthema, zu dem Sie ja heute eingeladen worden sind. Inwiefern waren Sie in diesen Reformprozess, der Ende 2018 begonnen hat und dann bis Mitte 2019 gedauert hat, eingebunden? Oder waren Sie nicht eingebunden? Welche Kenntnisse haben Sie über diese Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich bin am 1. Mai ins Amt gekommen, das war ja offensichtlich – obwohl er Tag der Arbeit heißt – ein freier Tag, wo ich nicht gearbeitet habe. Am zweiten Arbeitstag, am 2. Mai, habe ich dann sozusagen aktiv mein Amt angetreten. Die Oesterreichische Nationalbank hat dann nach dem Wochenende am Dienstag, dem 7. Mai, ihre Stellungnahme zu dem Begutachtungsentwurf, den die Bundesregierung oder den das Finanzministerium ausgeschickt hat, abgegeben, und an diesem Teil habe ich ordnungsgemäß mitgewirkt und den verantworte ich mit, also dass die OeNB hier eine Stellungnahme abgegeben hat. Danach gab es noch den Prozess der Begutachtung in der EZB, der später geendet hat, aber damit habe ich eigentlich keine formelle Berührung mehr. So weit ist meine formelle Befassung im Zuge der Aufsichtsreform zu beschreiben.

Es war so, dass wenige Tage – ich glaube, ein Monat ungefähr war es –, bevor ich mein Amt angetreten habe, der ehemalige Gouverneur, Prof.[6] Dr. Nowotny, mich und auch einige der anderen zukünftigen Direktoriumsmitglieder eingeladen hat, bei dem Projektteam oder den Projektgesprächen rund um die Reform der Aufsicht, der Bankenaufsicht in Österreich teilzunehmen, und dieser freundlichen Einladung von Prof.[7] Nowotny bin ich natürlich sehr gerne gefolgt.

Ich habe dann wenige Wochen – drei Wochen ungefähr, weiß ich nicht mehr genau – vor Beginn meiner Amtszeit in der OeNB an Terminen und Gesprächen teilgenommen. Da hat es ein Projektteam gegeben, das aus Finanzministerium, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank zusammengesetzt war, und bei diesem Termin war ich auch mitanwesend und habe mich so gut vorbereitet und gut informiert über die Veränderungen, die der Nationalbank in den nächsten Wochen, Monaten bevorstehen.

Darüber hinausgehend hat es, noch bevor ich das Amt angetreten habe, nicht nur diese Einbindung in das Projekt durch Prof.[8] Nowotny gegeben, sondern auch das BMF hat, nachdem der Beschluss im Ministerrat gefallen ist, beschlossen, dass sie auch mit mir Informationen teilen wollen, weil das meine zukünftige Aufgabe – wahrscheinlich – betrifft. Das ist mir nie so formell gesagt worden, aber ich bin wahrscheinlich deswegen auch miteingebunden worden, was die Pläne des Finanzministeriums sind, die Aufsicht in Österreich in Zukunft zu gestalten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Können Sie vielleicht noch den einen oder anderen Eckpunkt dieser Reform erklären? Ich bin überzeugt davon, dass die Damen und Herren Abgeordneten zu diesem Thema noch einige Fragen an Sie richten werden, aber wenn Sie einige Eckpunkte dieser Reform noch kurz erwähnen könnten, wäre ich Ihnen dankbar.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja. Also zuerst einmal ist es so, dass die Bundesregierung sich schon in ihrem Regierungsprogramm 2017 bis 2022 die „Auflösung von Doppelstrukturen“ vorgenommen hat, und dazu gehört es auch, die bankenaufsichtsbehördlichen Agenden in einer Institution zusammenzuführen, das heißt, die Doppelstruktur von OeNB und FMA aufzulösen. – Das war jetzt ein Zitat von Seite 18 des Regierungsprogramms.

Das ist ein Ziel, der Kritik zum Beispiel auch des Rechnungshofes Folge zu leisten und ein Modell zu entwickeln – der Rechnungshof hat ja in seinem Rechnungshofbericht selbst kein Modell vorgeschlagen –, ein Modell vorzuschlagen oder auch zu beschließen, das dieses Problem der Doppelgleisigkeiten behebt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bin mit meiner Fragezeit am Ende und danke Ihnen vielmals, Herr Dr. Steiner.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Danke.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist noch nicht abgelaufen, Herr Verfahrensrichter.

Die ersten Fragen stellt Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Steiner, danke fürs Kommen! Erste Frage: Wann haben Sie persönlich das erste Mal erfahren, dass in der Oesterreichischen Nationalbank Direktoriumsmitgliederpositionen ausgeschrieben werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Dass die Positionen ausgeschrieben werden, habe ich mit Ausschreibung erfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie davor schon gehört, dass sie ausgeschrieben werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich bin ehrlicherweise davon ausgegangen, dass das gesetzeskonform passiert. Das steht im Nationalbankgesetz – so wie ich es vorher zitiert habe –, dass die Amtsperiode von den Direktoriumsmitgliedern sechs Jahre ist. Also man kann es sich ganz genau ausrechnen, wie lange die Bestellung ist, oder man braucht auch nur im Corporate Governance Bericht der Nationalbank nachzulesen, da sieht man ganz genau, wann die Stellen vakant werden, und logischerweise werden sie vorher ausgeschrieben, weil sie ja nach Stellenbesetzungsgesetz zu besetzen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das immer angeschaut und genau verfolgt, wann welcher Vertrag von welchem Direktoriumsmitglied ausläuft?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist jetzt irgendwie unterstellend, oder? (Abg. Matznetter: Nein! Warum? Warum soll das unterstellend sein?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Meines Erachtens ist es nicht unterstellend. Wenn gefragt wird: Haben Sie das verfolgt, wann das ausläuft?, ist es nicht unterstellend.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Verfolgt nicht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie von irgendjemandem angesprochen worden, dass Sie sich bewerben könnten oder dass Sie sich das überlegen sollten, ob Sie sich bewerben wollen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das kann gut sein, dass mich persönliche Freunde darauf angesprochen haben und gesagt haben: Das ist doch interessant, bewirb dich da! – Das ist aber ganz mein persönlicher - -, persönliche Entscheidung oder mein persönliches Umfeld gewesen, das mich darauf angesprochen hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Arbeitet ein Teil dieses persönlichen Umfelds im politischen Bereich? (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensrichter.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, ich habe die Frage nicht ganz genau verstanden. Dürfte ich Sie bitten, sie noch einmal zu wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Arbeitet ein Teil dieses Umfelds im politischen Bereich?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka (in Richtung Verfahrensrichter): Was hat das für eine Relevanz? (Abg. Matznetter: Er hat ja nach dem Umfeld gefragt, Herr Vorsitzender!) Was hat das für eine Relevanz?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Vorsitzender Sobotka, könnten Sie bitte nicht den Verfahrensrichter in seiner Arbeit beeinflussen, sondern ihn hier unabhängig arbeiten lassen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde einmal Sie bitten, dass Sie sich in Ihrer respektvollen Form nicht um das kümmern, was der Vorsitz macht.

Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie das Wort Umfeld vielleicht weglassen, würde ich die Frage für zulässig erachten; wenn er von Politikern erfahren hat, dass eine Bewerbung anstehen könnte.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) Das Wort Umfeld kommt nicht von mir, sondern die Auskunftsperson hat gesagt, dass sie von ihrem persönlichen Umfeld darauf angesprochen worden wäre: Das ist doch ein toller Job für dich, du kannst dir überlegen, ob du dich da bewerben willst! Und meine Frage war, ob ein Teil dieses Umfelds – das ist sein Wort, nicht meines – im politischen Bereich arbeitet. Zum Beispiel könnte es ja sein, dass er einen Bruder hat, der Chefberater von Bundeskanzler Kurz ist – ich weiß es ja nicht –, und dass er ihn darauf angesprochen hat. Das ist jetzt eine Mutmaßung meinerseits, die jetzt nicht Teil der Fragestellung ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Erstens, glaube ich, ist das keine Mutmaßung, sondern das steht überall groß geschrieben.

Ich würde Ihnen empfehlen, Herr Vorsitzender, diese Frage zuzulassen. Ob man das Wort Umfeld oder persönliches Umfeld jetzt weglässt – es ist jedenfalls meines Erachtens kein Eingriff in ein Persönlichkeitsrecht, und dort würde ich die Grenze ziehen wollen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Okay, bitte. (Abg. Stocker: Zur Geschäftsordnung, bitte!) – Zur Geschäftsordnung? Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung. – Bitte. (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist die Auskunftsperson zu folgenden Beweisthemen geladen: 3. Begünstigung von Dritten, 4. Neustrukturierung der Finanzaufsicht, 8. Verdacht des Gesetzeskaufs. Ich kann bei der Frage nach dem Umfeld oder nach dem politischen Umfeld keinen Zusammenhang zu diesen Beweisthemen erkennen, und daher glaube ich, dass die Auskunftsperson sie auch nicht beantworten muss. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Stocker, Sie haben gesagt: Neustrukturierung der Finanzaufsicht. Zur Neustrukturierung der Finanzaufsicht gehört auch, dass die Auskunftsperson dort eine wesentliche Position bezogen hat, und daher sehe ich schon einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, wenn man sich Punkt 4 unserer Beweisthemen anschaut.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme diese Meinung selbstverständlich zur Kenntnis. Inhaltlich teile ich sie deshalb nicht, weil die Neustrukturierung der Finanzaufsicht und auch der Bestellungsvorgang zum Direktor der Nationalbank ja nicht damit zusammenhängen, in welchem politischen oder sonstigen Umfeld die Auskunftsperson auf eine Bewerbung aufmerksam gemacht wird. Die Bewerbung ist beschrieben worden, die ist abgehandelt. Von wem und wo und wie die Auskunftsperson aufmerksam gemacht wurde, findet meines Erachtens keine Deckung mehr, wiewohl ich die Meinung des Verfahrensrichters natürlich respektiere.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Steiner, würden Sie bitte die Frage beantworten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, wenn ich sie bitte noch einmal hören könnte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist natürlich außerhalb der Fragezeit: Sie haben davon gesprochen, dass Sie von Ihrem persönlichen Umfeld darauf aufmerksam gemacht wurden und ermuntert wurden: Das sei doch ein interessanter Job, da könnten Sie sich ja bewerben. Meine Frage war, ob ein Teil von dem von Ihnen beschriebenen Umfeld zu dem Zeitpunkt im politischen System gearbeitet hat oder arbeitet.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Es stimmt nicht, dass ich gesagt habe, dass ich von meinem persönlichen Umfeld darauf aufmerksam gemacht wurde. – Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie von Personen, die im politischen System arbeiten, auf eine mögliche Bewerbung angesprochen worden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass Sie von Vertretern des politischen Systems ermuntert wurden, sich zu bewerben?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner (in die Unterlagen blickend): Welches Beweisthema ist das?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 4.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Die Bewerbung in der OeNB hat, glaube ich, nichts mit der Neustrukturierung der Finanzaufsicht zu tun.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Doch, weil zur Neustrukturierung der Finanzmarkt - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter! (Abg. Krainer: Darf ich bitte auch - -?!) – Nein, zuerst klärt der Herr Verfahrensrichter das und dann gelangen Sie zu Wort. (Abg. Krainer: Was ist denn das für eine Veranstaltung?!) – Die Auskunftsperson begehrt die Nichtzulässigkeit der Frage, daher gelangt zuerst der Verfahrensrichter zu Wort und dann können Sie noch einmal etwas dagegen sagen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist in unserem Punkt 4, der Neustrukturierung der Finanzaufsicht – wenn ich Sie darauf hinweisen darf –, unter anderem auch die Neubesetzung der jeweiligen Organe – des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank – enthalten. Daher meine ich, dass die Neubesetzung der jeweiligen Organe – darunter würde ich prima vista auch die Besetzung des Herrn Dr. Steiner einordnen – zum Untersuchungsgegenstand gehört und würde die Frage daher für zulässig erachten, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte sehr. Darf ich Sie um die Beantwortung der Frage ersuchen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja. Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Außerhalb der Fragezeit kann ich sie auch zehnmal wiederholen, wenn Sie das brauchen: Sind Sie von Vertretern des politischen Systems ermuntert worden, sich zu bewerben?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe keine Erinnerung, dass mich jemand vom politischen System ermuntert hat, mich zu bewerben. Das weiß ich nicht mehr, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie im Vorfeld Ihrer Bewerbung mit Vertretern des politischen Systems Gespräche betreffend eine mögliche Bewerbung geführt?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, da würde ich bitten, zu klären: Was ist das politische System? Das ist sehr umfassend, das muss man definieren. (Abg. Krainer: Das kann ja nur ich klären, die Frage müssen Sie mir stellen! Ich kann Ihnen das schon erklären! Minister, Kabinettsmitarbeiter - -!) – Nein, Sie sind nicht am Wort! Sie können sich zu Wort melden. (Abg. Matznetter: Was ist das für eine Nervosität, Herr Vorsitzender?!) – Keine Sorge, ich bin von Nervosität weit entfernt. (Abg. Krainer: Ich finde das eh total ..., der Verfahrensrichter soll erklären, was ich eigentlich gemeint habe mit dem System! Herr Verfahrensrichter, viel Glück!)

Herr Verfahrensrichter, klären Sie bitte einmal, ob diese Frage unzulässig ist, weil sie zu umfassend ist oder darin nicht klar definiert ist, wer mit dem politischen System gemeint ist! (Abg. Matznetter: Suggestivfrage!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Der Begriff politisches System ist meines Erachtens nicht hinlänglich bestimmt, also unbestimmt, deswegen müsste man konkretisieren.

Herr Abgeordneter Krainer, dürfte ich Sie bitten, diese Frage noch einmal zu wiederholen und nach Möglichkeit zu konkretisieren, damit ich Ihnen dann eine entsprechende Antwort geben kann?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, wir können das total in die Länge ziehen oder wir können das auch sehr schnell abhandeln. Wenn das zu unkonkret ist, sage ich es relativ einfach: mit Ministern, Kabinettsmitarbeitern oder führenden ÖVP-Funktionären einschließlich des Herrn Mahrer und dessen Mitarbeiter.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe natürlich im Vorfeld meiner Bewerbung – nämlich laufend – Kontakt mit Menschen, aus dem Bereich, den Sie gerade beschrieben haben, gehabt. Ich war Leiter einer Beteiligung des Finanzministeriums, daher habe ich natürlich mit dem Finanzminister immer wieder in unregelmäßigen Zeitabständen Kontakt gehabt. Natürlich ist auch die Nationalbank, die ein wichtiger Geschäftspartner der Bundesfinanzierungsagentur ist - -, Kontakt gehabt, und wir haben dort auch über die Nationalbank gesprochen. Ob die freie Stelle oder die frei werdende Stelle dort ein Thema war, zum Beispiel in diesen Gesprächen, kann ich jetzt nicht mehr sagen, das habe ich nicht in besonderer Erinnerung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen also nicht, ob Sie mit dem damaligen Finanzminister Löger über eine Bewerbung Ihrerseits gesprochen haben. Habe ich das richtig verstanden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das haben Sie richtig verstanden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Kurz über eine mögliche Bewerbung gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Für den Bundeskanzler gilt genau das Gleiche wie für den Finanzminister – was ich gerade gesagt habe. Auch der interessiert sich für die Frage der Finanzierung der Republik, vielleicht ein Stück weit weniger intensiv oder weniger tagtäglich, als das der Finanzminister macht, aber der will auch wissen: Wie schaut es mit dem Rating aus? Wie geht es weiter? Wie notieren unsere Anleihen?

Natürlich habe ich auch mit dem Bundeskanzler hin und wieder zu beruflichen Themen gesprochen. Es kann auch sein, dass dort die Nationalbank ein Thema war, aber ob auch die frei werdende Stelle oder meine Bewerbung da ein Thema war – dazu weiß ich nichts mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Ihrem Bruder – dem laut Medienberichten mutmaßlichen Chefberater des Bundeskanzlers – über Ihre bevorstehende Bewerbung gesprochen? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, dass meine Bewerbung in der Nationalbank, das heißt die Abgabe der Bewerbung auf die Stelle, die der Generalrat ausgeschrieben hat – der Generalrat ist kein Bundesorgan –, nicht Vollziehung des Bundes ist. Ich habe mich dort beworben; das ist sozusagen ein Vorgang, der nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst ist.

Zusätzlich fragen Sie jetzt, ob ich mit meinem Bruder über die Bewerbung gesprochen habe. Es ist, glaube ich, mein höchstpersönlicher Bereich, was ich mit meinem Bruder, was ich mit meinen Eltern, was ich mit meiner Frau, was ich mit meinen Kindern bespreche. Es interessiert Sie: Ja, ich habe mit meinem Bruder darüber gesprochen. Ich glaube, es ist auch ganz logisch, wenn man sich beruflich verändert oder sich beruflich verändern will, dass man das mit Menschen bespricht, die einem wichtig sind, und deswegen habe ich mit meinem Bruder natürlich auch darüber gesprochen, genauso wie mit meinen Kindern – die gehen in die Volksschule, denen habe ich das auch vorher gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt: Ja, Sie haben mit dem Chefberater des Bundeskanzlers über Ihre Bewerbung gesprochen. Sind Sie von ihm ermuntert worden, sich zu bewerben?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, ich habe nicht mit dem Chefberater des Bundeskanzlers gesprochen, sondern ich habe mit meinem Bruder über dieses Thema gesprochen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte gern noch eine Antwort auf meine Frage, ob Herr Stefan Steiner ihn ermuntert hat, sich zu bewerben.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Antwort ist da: Er hat nicht mit dem Chefberater, sondern mit seinem Bruder gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, und die Frage war, ob er von ihm ermuntert worden ist.

*****

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Mein Bruder ist ein positiver Mensch, der will das Allerbeste für mich, der wird mich auf Risken und Schwierigkeiten, Herausforderungen hingewiesen haben und wird gesagt haben: Ich habe gutes Vertrauen in deine Fähigkeiten, in deine Kompetenzen, du hast viele Erfahrungen gesammelt, ich glaube, du kannst das, ich traue dir das zu!

Also ich habe jetzt nicht mehr in so genauer Erinnerung, ob das seine Worte waren, aber natürlich ist der positiv, unterstützend. Natürlich ist er auch warnend und kritisch – das ist logisch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Mahrer oder mit Mitarbeitern von Herrn Mahrer über Ihre Bewerbung gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Wer sind Mitarbeiter von Herrn Mahrer?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Personen, die in seinem Umfeld arbeiten, von denen Sie wissen, dass sie das tun.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Die sind aber alle nicht Bundesvollzug, oder? Der ist Wirtschaftskammerpräsident – das ist nicht Vollziehung des Bundes. (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage nach dem Gespräch mit Herrn Mahrer werde ich selbstverständlich zulassen. Das Wort Mitarbeiter ist etwas unbestimmt.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe mit Dr. Mahrer darüber gesprochen, dass ich meine Bewerbung abgebe, und habe ihm dann ein E-Mail geschickt. Ich habe das also quasi vorab angekündigt, soweit ich mich jetzt erinnern kann.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann war dieses Gespräch?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das Datum habe ich da jetzt nicht mehr - -, es wird wahrscheinlich in der Bewerbungsfrist gewesen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wer hat dieses Gespräch initiiert?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das weiß ich nicht mehr, wer da angerufen hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist der Kontakt von Ihnen ausgegangen oder von Herrn Mahrer?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo hat dieses Gespräch stattgefunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Am Telefon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie dem Ausschuss den Inhalt dieses Gesprächs erläutern?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich schon erläutert, ich habe gesagt: Ich will mich da bewerben und ich werde demnächst elektronisch und auch physisch meine Bewerbungsunterlagen übermitteln.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, dass am 11.1. das Bewerbungsgespräch stattfand. Wo war dieses Bewerbungsgespräch?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: In der Wirtschaftskammer Österreich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welche Personen waren neben Herrn Mahrer, Frau Kolm und Ihnen noch anwesend?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Keine.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie lange hat das gedauert?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Weiß ich nicht mehr, vielleicht 2[9] Stunden, keine Ahnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass Sie als vermeintlich bester Bewerber ausgewählt worden sind?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Es hat ja vier beste Bewerber gegeben. Weiß ich nicht mehr genau, wann das war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie das erfahren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Weiß ich auch nicht mehr genau. Ich glaube, die Sekretärin des Präsidenten aus der Bank hat mir gesagt, dass es einen Termin geben wird, der irgendwie ein Fortsetzungstermin ist, aber das weiß ich auch nicht mehr genau. Ich weiß auch gar nicht mehr, ob es einen zweiten Termin dann überhaupt noch gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen nicht mehr, wann und von wem Sie erfahren haben, dass Sie Mitglied des Direktoriums der OeNB werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Doch, das weiß ich schon noch ganz genau: Das war am 18.2., da hat Bundespräsident Univ.-Prof. Dr. Van der Bellen die Ernennung vorgenommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass Sie das werden, haben Sie aber schon vorher erfahren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Der Dreiervorschlag ist ein unverbindlicher Dreiervorschlag, so wie es im Nationalbankgesetz steht, und es ist in der jüngeren Geschichte auch schon vorgekommen, dass jemand im Dreiervorschlag des Generalrates Erstgereihter war, der Ministerrat dann aber einen anderen Beschluss gefasst hat und der Bundespräsident deswegen auch jemand anderen ernannt hat.

Es kann auch sein, dass die Bundesregierung einen Beschluss fasst, jemanden als Mitglied des Direktoriums vorzuschlagen, aber der Bundespräsident die Ernennung nicht durchführt – dann wird die Bundesregierung wohl jemand anderen vorschlagen. Die Ernennung passiert also, so wie es gesetzlich vorgesehen ist, durch den Bundespräsidenten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass Sie bei dem Vorschlag Erstgereihter sein werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, am 28. oder 27. Jänner war die Generalratssitzung, wo das beschlossen wurde, und danach wurde ich darüber informiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von wem?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, das war jetzt - -, so meine Erinnerung: Ich glaube, da hat es einen Anruf aus dem Büro gegeben oder vielleicht vom Präsidenten selber, weiß ich nicht mehr genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit welchen Ministern, Kabinettsmitarbeitern haben Sie vor dem 27.1.2019 Gespräche betreffend Ihre Bewerbung als Mitglied des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank geführt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe keine Liste dazu, mit wem ich Gespräche führe und was ich da noch alles mache. Das kann ich so umfassend nicht beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit welchen Ministern haben Sie über Ihre Bewerbung gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich gerade beantwortet, oder? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, könnten Sie die Auskunftsperson darauf aufmerksam machen, dass ich meine Frage auf Minister eingeschränkt habe und diese Frage noch offen und nicht beantwortet ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Beantworten Sie es bitte noch einmal für Herrn Abgeordneten Krainer, er hat es sich vielleicht nicht gemerkt. – Bitte.

*****

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe keine Liste dazu, mit welchem Minister ich welches Thema zu welchem Datum besprochen habe. Es tut mir leid, die kann ich nicht vorlegen und die habe ich auch nicht im Kopf. Ich kann die Frage nicht genau beantworten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben keine Erinnerung an ein Gespräch mit einem Minister oder einer Ministerin bezüglich Ihrer Bewerbung als Mitglied des Direktoriums – habe ich das richtig verstanden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Sie haben es vorhin noch auf einen Zeitraum eingeschränkt, oder?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf den Zeitraum der Bewerbung, ja.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Sie haben vorher nach allen Kontakten gefragt, die ich da gehabt habe, und ich habe gesagt: Ich habe keine Liste dazu, ich kann nicht alle diese Kontakte sagen, ich habe daran jetzt auch keine Einzelerinnerungen. Alles, was ich dazu weiß: Wann hat der Präsident erfahren, dass ich mich bewerbe? Wann habe ich die Rückmeldung gekriegt, was der Generalrat dazu sagt? Wann habe ich das – ehrlicherweise aus dem Internet – erfahren, was der Ministerrat beschlossen hat? Wann hat der Bundespräsident die Ernennung durchgeführt? – Ja, sonst habe ich dem wenig hinzuzufügen. Mit Herrn Kunasek, glaube ich, habe ich nicht darüber geredet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Löger ausdrücklich über Ihre Bewerbung gesprochen – vor dem Ministerrat?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Diese Frage habe ich schon beantwortet.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie müssen sie noch einmal beantworten.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Okay. Ich habe ich keine Erinnerung dazu, ob ich mit Herrn Löger genau darüber gesprochen habe. – Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zur Finanzmarktaufsichtsreform haben Sie gesagt, dass Sie erst ab April 2019 in die Arbeiten eingebunden waren – habe ich das richtig verstanden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, richtig eingebunden - - Offizieller Amtsantritt war mit 1. Mai, und da habe ich meine Verantwortung wahrgenommen, soweit sie die Nationalbank betrifft, also sozusagen formelle Verantwortung ab 1. Mai.

Es war aber so – das war das, was Sie mit April gemeint haben –: Ich glaube, Ende März hat Prof.[10] Nowotny mir ein E-Mail geschrieben – nicht nur mir, sondern auch dem Gouverneur und dem aktuellen Vizegouverneur – und gemeint: Es würde mich sehr freuen, wenn Sie drei an den Gesprächen zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht in Österreich teilnehmen und zu den Projektsitzungen kommen würden!

Die erste Sitzung war dann, ich glaube, Anfang April oder Mitte April, und an dieser Sitzung habe ich sehr gerne teilgenommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie davor auch schon seitens des BMF in Überlegungen zur Veränderung der Struktur der österreichischen Finanzmarktaufsicht eingebunden gewesen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, habe ich schon ausgeführt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und ab wann war das?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich nicht mehr in genauer Erinnerung, wird wohl noch einige Wochen davor gewesen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und inwiefern waren Sie da informell eingebunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich bin zu Terminen eingeladen worden, oder mir sind Informationen dazu geschickt worden, also zum Beispiel der Ministerratsvortrag, nachdem er beschlossen wurde. Ich bin quasi um meine Vorbereitung zu diesem Thema ersucht worden, damit ich mich auf meine zukünftige Tätigkeit in der Nationalbank gut vorbereiten kann. Ich habe das freudig angenommen und mich natürlich für diese – für die OeNB offensichtlich wichtigen – strukturellen Veränderungen sehr interessiert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welchen Ministerratsvortrag meinen Sie?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, Ende November hat es einen Ministerratsvortrag gegeben, der diese Aufsichtsreform quasi losgetreten hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie den zugeschickt bekommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Weiß ich nicht mehr, ich sage - - Nein, weiß ich nicht mehr, wann ich den geschickt bekommen habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, im November oder im März?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na im November wäre ja noch vor Ihrer Bewerbung gewesen. Waren Sie da bereits informell eingebunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Weiß ich nicht. Aber auch wenn es so wäre, wäre es absolut nicht unnatürlich. Ich bin in der Bundesfinanzierungsagentur sehr intensiv mit Finanzmärkten beschäftigt, wir sprechen mit Geschäftspartnern über die österreichische Bankenlandschaft.

Wenn sich da etwas Wesentliches verändert, werde ich mich auf der einen Seite selbst dafür interessieren – also werde mir selbst von der Website des BKA den Ministerratsvortrag besorgen –, auf der anderen Seite können Mitarbeiter des BMF, mit denen wir in intensivem Kontakt stehen, Aufsichtsratmitglied - - Zum Beispiel ist Mag. Lejsek wesentlich an der Reform beteiligt, er arbeitet das sozusagen inhaltlich aus. Es ist logisch, dass man sich da inhaltlich austauscht und darüber diskutiert und spricht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie hätten vom BMF in Ihrer informellen Einbindung als zukünftiges Direktoriumsmitglied der OeNB den Ministerratsvortrag von November zugeschickt bekommen. Ich wiederhole deshalb meine Frage: Wann haben Sie ihn zugeschickt bekommen? Bereits im November oder erst im Februar?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, ich habe viele Informationen beziehungsweise mehrere Informationen bekommen, dazu gehört auch der Ministerratsvortrag, dazu gehört auch der Begutachtungsentwurf, der ja in Begutachtung gegangen ist, dazu gehören auch Protokolle oder Diskussionsthemen, die in diesem Senior Management Team diskutiert wurden, für das ich von Prof.[11] Nowotny nominiert wurde.

Man bereitet sich also einfach inhaltlich auf die Themen vor. Logischerweise habe ich den Ministerratsvortrag nicht als Vorbereitung für meinen Job bekommen, falls er vor meiner Bewerbung beziehungsweise vor Beschlussfassung meiner Ernennung geschickt worden ist.

Vielleicht habe ich gesagt: Okay, jetzt ist es März, und schön langsam will ich mich echt intensiv auf das vorbereiten – eigentlich war es ja schon ab Mitte Februar fix –, und dazu versuche ich, Informationen zu bekommen, um dann fit für meinen Job zu sein und gleich voll hineinstarten zu können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege Ihnen eine Presseaussendung des Bundesministeriums für Finanzen vor. Auf Seite 2 lautet der zweite Satz: „Erste Berechnungen zeigen, dass diese Reform bereits 2020 zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen wird“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Darf ich es kurz fertig lesen, bitte? (Abg. Krainer: Ja!) – Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Danke, ich habe es gelesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann darf ich außerhalb der Fragezeit noch einmal wiederholen, der zweite Satz auf der zweiten Seite lautet: „Erste Berechnungen zeigen, dass diese Reform bereits 2020 zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen wird“.

Haben Sie Wahrnehmungen zu Berechnungen, dass diese Reform „zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen wird“?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Vorab würde ich gerne wissen, von wann das Dokument ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist eine OTS zum Begutachtungsentwurf, die vom Bundesministerium für Finanzen ausgeschickt wurde.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Von wann?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vor dem 6. Mai 2019.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner (erheitert): Okay. Ja, dazu habe ich Wahrnehmungen, die sich in der WFA, die mit dem Begutachtungsentwurf verschickt wurde, schriftlich darlegen lassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie hätten diese 10 Millionen Euro 2020 eingespart werden sollen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist in der WFA nachzulesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind hier die Auskunftsperson und haben Wahrnehmungen dazu – bitte um eine Antwort.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Gerne kann ich die WFA vorlesen. Auf Seite 3 des Ministerialentwurfs, Vorblatt und Wirkungsorientierte Folgenabschätzung, ist die Nettofinanzierung für den Bund in Tausend Euro angegeben.

Im Jahr 2019 sind es -1,195 Millionen Euro, im Jahr 2020 10,947 Millionen und im Jahr 2021 10,858 Millionen, im Jahr 2022 10,767 Millionen und im Jahr 2023 10,674 Millionen Euro. Ich kann es gerne auch noch im Detail vorlesen – mit dem Vorlesen von Tabellen wird es schwierig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viel Personal - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können es aber kopieren, wenn Sie wollen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe es vor mir.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ach so.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Meine Frage ist: Hätte das durch Personaleinsparungen geschehen sollen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Unter anderem, glaube ich, soweit ich mir dessen jetzt noch gewahr bin – ich meine, das ist halt zwei Jahre her.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viele Vollzeitäquivalente wären das gewesen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das weiß ich nicht – ich kann aber die WFA lesen und es für Sie herausfinden, wenn Sie wollen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann würde ich Sie bitten, dass Sie es vorlesen und schauen, ob Sie herausfinden können, wie viele Vollzeitäquivalente das sind – vielleicht finden Sie es in den Unterlagen.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Okay, das dauert jetzt ein bisschen. Danke. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)Ich habe es gefunden: Im Anhang, auf Seite 15 von 19, sind die laufenden Auswirkungen beim Personalaufwand in der Tabelle angeführt. Bei der Körperschaft Bund stehen sowohl die Aufwände in Tausend Euro als auch die zugehörigen VBÄ. Ich will uns allen ersparen, dass ich das vorlese – aber ich mache es natürlich gerne, wenn es gefordert ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die steigen von acht um 22, das heißt, 22 zusätzliche Personen. Da steht nichts von Einsparungen!

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das stimmt nicht, das steht da bei mir in dem Begutachtungsentwurf, den ich von der Parlamentshomepage habe, nicht.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich Sie nur bitten, es vorzulesen, damit wir ein klares Bild bekommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja: Zuerst sind es 8,01 und dann sind es in den Jahren danach jeweils 30,00 VBÄ.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, sie steigen um 22: von acht auf 30 – also 22 Personen mehr, nicht weniger. Die Kosten steigen von 885 000 auf 3,3 Millionen – da ist ja keine Einsparung sichtbar! Wir suchen diese 10 Millionen und finden sie nicht, und wir haben gedacht, Sie können uns helfen (Auskunftsperson Steiner: Ja!): Wo sind dieses 10 Millionen an Einsparungen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Für die WFA ist offensichtlich das Organ zuständig, das den Begutachtungsentwurf ausgeschickt hat, das ist das Bundesministerium für Finanzen. Ich kann Ihnen das aber, glaube ich, halbwegs gut verraten, wo das versteckt ist. Logischerweise ist es nämlich so: Wenn die OeNB Mitarbeiter und Aufgaben an die FMA überträgt, hat die FMA, und damit dann auch der Bund, höhere Kosten zu tragen, die OeNB aber weniger Kosten. Der Gewinn der OeNB erhöht sich daher.

Der Gewinn wird aber nach § 69 NBG wieder an das BMF abgeliefert, und so lukriert das BMF beziehungsweise der Bund wieder Einnahmen. Er hat also sozusagen auf der Personalseite Mehrausgaben, aber beim Sachaufwand mehr Einnahmen. Diese Einnahmen fallen offensichtlich – nach den Berechnungen der sehr korrekt und genau handelnden Beamten – höher aus, und daher kommt es nach diesen Berechnungen in Summe zu einer Einsparung.

Ich darf aber darauf hinwiesen, dass die Nationalbank dann in ihrer Stellungnahme zur Begutachtung den einen oder anderen Punkt, der die WFA betrifft, kritisch betrachtet hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die WFA zeigt ja nur das Bundesbudget, sie zeigt ja nicht die Kosten der Aufsicht – sehe ich das richtig?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: So wird es sein. (Abg. Krainer: Ja!) Ich habe jetzt die entsprechende Verordnung für die WFA nicht im Kopf, was da erfasst werden muss, aber es wird so sein, wenn Sie das sagen, sicher.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie mir erklären, wo in der Aufsicht selber diese 10 Millionen Euro hätten eingespart werden sollen? Wären die 10 Millionen Euro für die Banken und Versicherungen teurer geworden? Wer hätte das bezahlt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich bin nicht einverstanden mit der Aussage, dass das zu Mehrkosten führte. Ich glaube da – mit gewissen Kritikpunkten, die wir in unserer Stellungnahme schriftlich dargelegt haben – den Berechnungen vom Finanzministerium: Wenn die OeNB weniger Personalaufwand hat, wird der Gewinn steigen.

Mit dem Gesetzentwurf war auch der Gewinnanteil des Bundes noch einmal erhöht worden, daher sozusagen zwei Effekte im Bundeshaushalt, das führt zu einem Plus. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das Plus dann, von mir aus nach einigen Jahren, 10 Millionen Euro ausmacht. Ich habe die Berechnungen nicht selbst durchgeführt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Fragezeit ist gleich zu Ende.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hätte 2020 bereits 10 Millionen Euro bringen sollen – war geplant, ein paar OeNB-Mitarbeiter auf dem Weg von der OeNB in die FMA zu verlieren oder hätten dort auch alle ankommen und weiter bezahlt werden sollen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Entschuldigung, der Herr Vorsitzende hat Sie unterbrochen, ich habe leider nicht die ganze Frage gehört.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob irgendwie geplant war, einen Teil der OeNB-Mitarbeiter, die von der OeNB zur FMA wechseln sollten, auf dem Weg zu verlieren – oder hätten dort auch alle ankommen und dann auch nach wie vor bezahlt werden müssen?

Sie waren in diesen Projektgruppen: Sind diese 10 Millionen Euro – auch in dieser von Ihnen beschriebenen Projektgruppe zwischen OeNB, FMA und BMF – irgendwo in diesem Aufsichtssystem jemals gefunden worden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Gefunden worden sind sie nicht – sie sind natürlich debattiert und diskutiert worden. Um die Frage zu beantworten: Es sollten nicht irgendwelche Mitarbeiter auf dem Weg verloren gehen, sondern, ich glaube, mit den § 15 fortfolgende – also § 15a, § 15b, § 15c, das weiß ich jetzt nicht genau, welcher, das betrifft jetzt die unterschiedlichen Dienstrechtsvorschriften[12] – wären die alle gesetzlich übertragen oder in der OeNB geblieben und an die FMA verliehen worden.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Guten Tag, Herr Dr. Steiner! Sie sind zuvor von Kollegen Krainer zu Ihrer Bewerbung für das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank befragt worden.

Bis 2013 waren Sie stellvertretender Kabinettschef im Finanzministerium, dann haben Sie sich für den Vorstand der Bundesfinanzierungsagentur beworben. Wenn Sie diesen Bewerbungsprozess vergleichen – ganz abgesehen davon, dass das zwei verschiedene Positionen sind, es waren auch zwei verschiedene Regierungskonstellationen –: Sehen Sie da wesentliche Unterschiede beim Prozedere? Wie war das damals?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Vorausgeschickt will ich sagen, dass die Bewerbung bei der Bundesfinanzierungsagentur außerhalb des Untersuchungszeitraums ist. Im Wesentlichen aber laufen die beiden Bewerbungsprozesse aus meiner Sicht recht ähnlich ab: Es gibt eine Veröffentlichung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“, es gibt dann eine Frist, die gemäß Stellenbesetzungsgesetz mindestens einen Monat betragen muss.

Innerhalb dieser Frist kann man sich bewerben, das habe ich bei beiden Stellen gemacht. Dann kommt man in ein Hearing, dort gibt es ein Gespräch, bei dem man die Dinge darlegt und sich persönlich vorstellt. Die Kommission entscheidet – also beim einen ist es eine Kommission, beim anderen ist das der Generalrat, also wie das halt bei einer Aktiengesellschaft der Fall ist, dass der Aufsichtsrat darüber berät –, und dann wird das beschlossen und in Folge dem Bewerber mitgeteilt. Insofern waren die beiden Prozesse eigentlich recht ähnlich, muss ich sagen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Mir war bewusst, dass das außerhalb des Untersuchungszeitraums ist, aber es ging mir darum, diesen Vergleich anzustellen, ob die Praxis eine wesentlich andere war als in den Jahren zuvor.

Herr Dr. Steiner, wie lange ist aus Ihrer beruflichen Erfahrung die Neustrukturierung der Finanzaufsicht beziehungsweise der Bankenaufsicht schon ein Thema im Finanzministerium?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist offensichtlich schon sehr lange ein Thema. Genaue Datumsaufzeichnungen habe ich dazu jetzt natürlich auch nicht, aber natürlich war das in meiner Zeit, als ich selbst im BMF war, schon ein Thema, wie die Bankenaufsicht funktioniert und was man da besser machen kann. Da hat es schon Arbeitsgruppen dazu gegeben, da hat es Expertenpapiere dazu gegeben. Das waren zum Beispiel auch so Expertenpapiere, die mir dann gegeben wurden, damit ich die auch kenne und darüber Bescheid weiß. Es hat dazu einen Rechnungshofbericht gegeben, den ich schon erwähnt habe.

Es war also laufend ein großes Thema, und die Bundesregierung hat sich, wie ich vorhin schon erwähnt habe, in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen, dieses Problem anzugehen und dafür, für das System der Bankenaufsicht in Österreich, Verbesserungsvorschläge zu machen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn man jetzt in den Jahren zurückgeht: Wir haben die Bank Burgenland, wir haben die Hypo Alpe-Adria, wir haben die Bawag und jetzt die Commerzialbank Mattersburg. War dieses Ansinnen auf Neustrukturierung der Bankenaufsicht aus Ihrer Sicht auf diese Skandale zurückzuführen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ob es jetzt einzeln auf die Skandale da zurückzuführen ist, das, glaube ich, wäre vermessen, wenn ich das behaupten würde, aber natürlich geht es darum: Welche Dinge kann man besser machen? Da geht es auf der einen Seite um strukturelle Dinge, also: Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Welche Schnittstellen gibt es? Natürlich geht es auch darum: Was ist vielleicht in der Vergangenheit nicht so gut gelaufen? Was kann man besser machen?

Das Sammelsurium von diesen Dingen - - Was ist nicht so gut gelaufen? Was kann man besser machen? – Das sind wahrscheinlich die Vorfälle, die Sie angesprochen haben, da gibt es natürlich auch Überlegungen dazu, die dann auch offensichtlich in den Begutachtungsentwurf eingeflossen sind.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt aber jetzt für mich, das war nicht nur unter Türkis-Blau ein Thema, sondern das ist ein Thema, das die diversen Regierungskonstellationen sozusagen schon über Jahre beschäftigt.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, das ist richtig, und nicht nur die Regierungskonstellation. Das ist ja auch auf europäischer Ebene ein großes Thema gewesen, denn[13] SSM ist erst eingeführt worden. Da kommt es zu Umstrukturierungen und zu Verschiebungen der Verantwortlichkeiten. Also das ist nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene natürlich ein großes Thema gewesen. Die Bankenaufsicht hat große Veränderungen in den letzten Jahren erfahren.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Eine Frage: Waren Sie bei den Regierungsverhandlungen als Fachmann eingebunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern, nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie wurden dann, haben Sie gesagt, von Prof. Nowotny in die Projektgruppe eingeladen.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist korrekt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Haben Sie mit Prof. Nowotny gesprochen? Wie stand er dieser Reform gegenüber?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Natürlich habe ich mit ihm darüber gesprochen. Ich habe das allerbeste Einvernehmen mit ihm, auch jetzt noch. Er hat diese Reform ehrlicherweise sehr kritisch gesehen. Er ist ein Notenbanker, wie er im Buche steht, und er ist der Reform natürlich kritisch gegenüber gestanden. Auf der anderen Seite ist er auch ein ganz aufrechter und rechtschaffener Staatsbürger, und er weiß: Wenn die Verantwortungsträger – das ist in dem Fall der Gesetzgeber – Entscheidungen treffen, die ihm persönlich vielleicht nicht so gut gefallen, dann wird er die natürlich ordnungsgemäß und sachlich mittragen und umsetzen und zur Kenntnis nehmen. Das war auch der Fall.

Er hat sich in die Diskussionen eingebracht, konstruktiv eingebracht, aber hat aus seiner kritischen Position der Gesamtreform gegenüber aus Nationalbanksicht auch keinen Hehl gemacht, was auch ehrlicherweise sehr gut verständlich ist: dass man, wenn man seit vielen Jahren da Verantwortung trägt und viele positive Dinge mitgestaltet hat, dann auch das System positiv sieht und unterstützt. Das ist für mich nur logisch und nachvollziehbar.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich habe am Rande den Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank im Burgenland mitbekommen und dadurch schon auch mitbekommen, welche Problemfelder sich durch die Prüfung der OeNB, der FMA gestellt haben. Teilweise hat man den Eindruck, es war da eine leichte Konkurrenzsituation feststellbar. Die Prüfergebnisse waren von beiden Institutionen jetzt nicht besonders gut, muss man sagen.

Herr Dr. Steiner, diese Projektgruppe: Zu welchen Eckpunkten einer möglichen zukünftigen Durchführung der Bankenaufsicht ist man gekommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich jetzt nicht hundertprozentig verstanden. Was die wesentlichen Reformpunkte der Aufsichtsreform 2019 sind? (Abg. Ries nickt.)

Ich kann die gern zum Besten geben (aus den Unterlagen vorlesend): Es sollte zu einer Bündelung von Kompetenzen der Bankenaufsicht, Bankenabwicklung und Einlagensicherung bei der FMA kommen, zu einem One-Stop-Shop.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Dr. Steiner, würden Sie das ein bisschen langsamer vortragen? Man kommt kaum mit.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Okay.

Es sollte eine einfachere Organisation der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung unter der Berücksichtigung der Strukturen von einheitlichem Aufsichts- und einheitlichem Abwicklungsmechanismus zur Vermeidung von weiter steigender Komplexität führen. Außerdem sollte es zu einer Optimierung des Informationsaustausches zwischen FMA und der Oesterreichischen Nationalbank kommen. Es sollte zu einer Schnittstellenreduktion führen. Es sollte zu einer Stärkung des fachlichen Fokus in der Finanzmarktentwicklung und der Finanzbildung, zur Stärkung der Finanzmarktstabilität führen.

Weiters hat sich die Regierung vorgenommen, eine Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde umzusetzen und eine Stärkung der mittelfristigen Planung durch die Pflicht zur Erstellung eines mehrjährigen Finanzplanes für die FMA zu verordnen, und es war ein Ziel, die Einrichtung eines Fachbeirates Finanzmarktaufsicht zu machen und eine stärkere Trennung von Regulierung und Aufsicht und damit eine Stärkung der BMF-Aufsicht über die Finanzmarktaufsicht durchzuführen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wir haben über Ihren Werdegang gehört und dass Sie lange Berufserfahrung in der Hochfinanz haben und eigentlich schon in der Zeit Ihrer Ausbildung in diesem Themenfeld tätig waren. Wie würden Sie als Fachmann dieses Ansinnen der Bundesregierung inhaltlich beurteilen? Hat das eine sachliche Berechtigung? Ist das so in Ordnung? Führt das zu einer Verbesserung des Istzustandes?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ehrlicherweise: Das ist eine ein bisschen schwierige Frage, weil ich als Mitglied des Direktoriums der Notenbank schon glaube, dass die Notenbank den Job gut macht und da gute Arbeit leistet. Insofern glaube ich auch, dass das System, so wie es jetzt aufgestellt ist, ein gutes ist. Deswegen will ich auch den Status quo nicht schlechtreden, aber ich will auf der anderen Seite auch der damaligen Regierung und den Erstellern dieses Begutachtungsentwurfs nichts Böses unterstellen.

Ich glaube, es war das Ansinnen, die Probleme, die der Rechnungshof aufgezeigt hat, die die Vergangenheit aufgezeigt hat, zu adressieren, zu verbessern und Dinge zu ändern, und zwar zum Besseren zu ändern, und die Finanzmarktaufsicht in Österreich zu verbessern. Das ist aus meiner Sicht sachlich nachzuvollziehen und durchaus berechtigt, wiewohl ich aus meiner Position in der Nationalbank sagen muss: Ich glaube, wir machen den Job auch sehr gut, und das funktioniert.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sie kennen ja auch die internationale Finanzwelt. Was würden Sie sagen: Wäre das ein Nachziehen zum internationalen Standard? Sind wir über dem Standard?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Da muss ich sagen, dass viele Notenbanken in Europa, die Finanzmarktaufsicht - -, die Aufsichtsagenden überhaben, eigentlich die Mehrzahl. Also sozusagen ist das aktuelle Modell das, das in der Mehrheit ist. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch gute Beispiele, zum Beispiel Deutschland, die Schweiz, die ein Modell haben, so wie es da im Begutachtungsentwurf vorgeschlagen ist. Ich glaube, man ist sozusagen in guter Gesellschaft mit sehr gut funktionierenden und gut beaufsichtigten Finanzplätzen in Europa, wenn man diesem politischen Willen der Bundesregierung folgt und dem im Nationalrat zustimmt und die Aufsichtsreform so beschließt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann bedanke ich mich und würde meine Restzeit in die nächste Runde mitnehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Grüß Gott, Herr Thomas Steiner, bei uns im Untersuchungsausschuss! (Auskunftsperson Steiner: Grüß Gott!) Mit wem bei der FMA und bei der OeNB sind Sie denn regelmäßig im Austausch gestanden? Vielleicht können Sie das einmal kurz erläutern.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Am meisten wohl mit Mag. Kumpfmüller. Ob es noch weitere gab, kann ich jetzt nicht bestätigen. Ich habe auch mit Mag. Ettl Termine gemacht. An einen konkreten kann ich mich erinnern – das war relativ kurz, glaube ich, vor Amtsantritt oder kurz danach –, aber den meisten Kontakt habe ich sicher mit Mag. Kumpfmüller gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie war diese Zusammenarbeit?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: „Zusammenarbeit“ ist jetzt vielleicht ein bisschen übertrieben. Die Oebfa[14], also die Bundesfinanzierungsagentur, ist nicht beaufsichtigt, wir haben sozusagen keine direkte beaufsichtigte Zusammenarbeit gehabt. Wir haben uns zu aktuellen Themen ausgetauscht, so wie ich es vorher gesagt habe: Investoren kommen und fragen, Banken kommen und fragen, man spricht über dieses und jenes Thema. Zu den Themen haben wir uns ausgetauscht.

Mir fällt auch noch ein: Zu einem Mitarbeiter aus der FMA habe ich auch noch Kontakt gehabt. Der ist inzwischen Mitarbeiter der OeNB.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie war das? War das eher nett, kollegial, oder hat es schon auch ein bisschen heftigere Diskussionen gegeben? Wie kann man sich das vorstellen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, könnten Sie prüfen, was das für einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand hat?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Genau diese Frage, Herr Abgeordneter, würde ich mir auch stellen. Wenn Sie den Bezug herstellen könnten, wäre ich sehr dankbar.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Was ist „nett“?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir zur Finanzmarktaufsichtsreform, Herr Steiner: Welche Akteure waren in die Aufsichtsreform eingebunden? (Auskunftsperson Steiner: Ich habe es nicht ganz verstanden!) – Welche Akteure waren in die Finanzmarktaufsichtsreform 2018 eingebunden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das waren meines Wissens das Bundesministerium für Finanzen, die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es Ihres Wissens einen Sideletter diesbezüglich?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich keinerlei Wahrnehmungen dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie nie irgendetwas – eine schriftliche Vereinbarung außerhalb der Koalitionsvereinbarung – in Gesprächen wahrgenommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich nicht wahrgenommen, habe ich keine Erinnerung dazu. Würde mir wahrscheinlich in Erinnerung bleiben, weil Sideletter sehr verdächtig klingt, aber habe ich nicht in Erinnerung, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es ist nicht besonders verdächtig, aber es ist ein Wort, das vielleicht hängen bleibt. Gab es innerhalb der Koalition sonst irgendwelche schriftlichen Vereinbarungen außerhalb des Regierungsprogramms, die Ihnen irgendwie bekannt waren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kann nicht zu Vereinbarungen Dritter Stellung nehmen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wem war denn diese FMA neu ein besonderes Anliegen? Also ich habe ja die Vermutung, dass es der ÖVP ein besonders großes Anliegen war, die FMA neu zu machen. Ist das korrekt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, es war der gesamten Bundesregierung ein Anliegen. Deswegen haben sie es sich ins Regierungsprogramm hineingeschrieben. Ich habe dann keine Wahrnehmungen, wer sich emotional in der Bundesregierung dazu mehr zugehörig gefühlt hat. Logischerweise wird es wohl so sein: Jeder Minister will einen guten Job machen und will viele erfolgreiche Projekte aufweisen können. Logischerweise war es für den Finanzminister wichtiger als für den Verteidigungsminister.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind an Sie vielleicht besonders Politiker oder Personen aus dem politischen Umfeld der ÖVP herangetreten, die die Finanzmarktaufsichtsreform unbedingt haben wollten, oder sind zu Ihnen auch FPÖler gekommen, die das haben wollten?

Fragen wir lieber umgekehrt, weil Sie ja wahrscheinlich mehr ÖVPler als FPÖler in Ihrem Umfeld kennen werden: Sind im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht auch FPÖler an Sie herangetreten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich unterteile mein Umfeld nicht nach FPÖlern und nach ÖVPlern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aus den FPÖ-Kabinetten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich weniger Kontakt gehabt, das stimmt. Wie schon gesagt: Es ist logisch, dass ich als Leiter einer BMF-Beteiligung Kontakt zum BMF habe, und es ist logisch, dass die Finanzmarktaufsicht dem BMF mehr Anliegen ist als der Klimaschutzministerin.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Strache sagte im Untersuchungsausschuss – ich lese wortwörtlich vor – dass es „um inhaltliche Wünsche der ÖVP [...] bei der Veränderung der Kontrollrechte der Nationalbank und Finanzmarktaufsicht“ ging.

Es ging also um die ÖVP, um diese Veränderung der Kontrollrechte der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht. Jetzt würde mich interessieren: Welche Kontrollrechte sollten denn geändert werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich das Dokument bitte sehen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich müsste es jetzt ausdrucken. Wir können es aber auch allgemein halten, ohne das Strache-Zitat: Welche Kontrollrechte sollten denn in der Finanzmarktaufsicht geändert werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist jetzt eine ein bisschen umfassende Frage.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe: Kontrolle zum Beispiel über die Finanzmarktaufsicht übt der Aufsichtsrat – über die Organe der Finanzmarktaufsicht, über den Vorstand – aus. Dort hat es Änderungen gegeben. Es hat einen Beirat geben sollen, einen Fachbeirat für die Finanzmarktaufsicht.

Beantwortet das ein bisschen die Frage oder gar nicht? Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren das die einzigen Kontrollrechte, die geändert werden sollten? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Da habe ich jetzt den 22 Seiten – nein, das ist der Dings- - –, da habe ich den 30 Seiten langen Begutachtungsentwurf nicht so auswendig im Kopf, dass ich das wirklich umfassend korrekt beantworten könnte. Das tut mir leid.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Strache hat immer gemeint, dass es eine massive Kompetenzverschiebung vonseiten der Nationalbank in Richtung FMA geben sollte, und er wollte das eigentlich nicht so. Haben Sie das auch so wahrgenommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Na, natürlich hat es eine Kompetenzverschiebung gegeben. Die Vor-Ort-Prüfung, die die OeNB jetzt noch durchführt und auch damals durchgeführt hat, sollte in die FMA wandern. Also diese Kompetenz der Vor-Ort-Prüfung – wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, ist das § 70 BWG, aber erschlagen Sie mich nicht dafür! –, der Paragraf sollte geändert werden, und die Zuständigkeit für die Vor-Ort-Prüfung sollte von der OeNB in die FMA wandern. Ja, das ist korrekt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Strache hat sich dagegen gewehrt, sagte er zu uns. Haben Sie das - -

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Zu den Gefühlen von Herrn Strache oder zu seinen Emotionen habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zur ÖVP? Haben Sie da eine Wahrnehmung gehabt? Es kann ja intern einen Schriftverkehr vom Finanzministerium gegeben haben, dass es geheißen hat: Na ja, der Koalitionspartner ist jetzt nicht so auf unserer Seite! – Haben Sie da irgendwelche Wahrnehmungen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Zu der emotionalen Verfasstheit der FPÖ in der Regierung habe ich auch keine Wahrnehmung.

Wie schon gesagt: Natürlich ist es dem Finanzminister ein großes Anliegen gewesen. Wie der Staatssekretär dazu gestanden ist, das weiß ich jetzt persönlich nicht. Ich habe den Protokollen entnommen, dass sie ihm, glaube ich nicht so ein großes Herzensanliegen war, die Aufsichtsreform.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War es auch geplant, die Kontrollrechte gegenüber der Bank zu lockern?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Wie schon gesagt: 30 Seiten. Ich habe es nicht im Kopf. Ich könnte jetzt nicht sagen: Ja, das war so!, oder: Nein, das war so nicht! Tut mir leid. Das ist eine Sachverständigenfrage – ich könnte mich hineintigern und in 2[15] Stunden sage ich es Ihnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Großbanken in der Finanzmarktaufsicht irgendwie mitgearbeitet haben?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kriege die politische Diskussion dazu mit, aber ich habe jetzt keine spezifischen Erinnerungen an irgendwelche Wahrnehmungen oder habe heute nicht irgendwelche besonderen Themen dazu wahrgenommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind an Sie irgendwelche Banken – Bankenvertreter, Vorstände – herangetreten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht erinnern oder ausschließen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern, dass irgendjemand an mich einmal herangetreten ist, aber – Sie verstehen das – man hat ein dienstliches Gespräch, zum Beispiel mit Investoren, mit Oebfa[16], mit Primary Dealern, also mit Banken, die Anleihen des Bundes vom Bund übernehmen, also wenn der Bund die emittiert. Dass die dann einmal gesagt haben: Wir finden das gescheit!, oder: Wir finden das blöd!, oder: Wir finden das interessant!, das kann ich nicht ausschließen.

Ich bin sicher nicht die Anlaufstelle oder die Andockstelle für diese Themen gewesen, weil das ja außerhalb meines Verantwortungs- und Kompetenzbereichs war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wäre aber für Großbanken schon sehr interessant gewesen, dass man da dementsprechend Druck ausübt, dass für die Banken etwas weitergeht.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Was ist die Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat Ihrer Wahrnehmung nach schon auch die Bank Interesse gehabt, dass in diesem Bereich etwas passiert? Die Banken haben schon ein großes Interesse gehabt, dass da eine Reform dementsprechend entsteht, oder? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich nicht behauptet. Das haben Sie jetzt gesagt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie die Wunschliste von Andreas Treichl?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner (erheitert): Der wünscht sich was zu Weihnachten, oder? Keine Ahnung, weiß ich nicht. Nein, ich kenne keine Wunschliste von Andreas Treichl[17].

Ich habe den Protokollen des Untersuchungsausschusses entnommen, dass es einen Termin gegeben hat. Da hat er eine Liste übergeben. Diese Liste – ich habe - - –, die ist im Protokoll nicht abgedruckt, aber ich glaube nicht, dass ich die jemals gesehen hätte. Ich habe dazu keine spezielle Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das Faszinierende dabei war ja, dass der MRV zur Aufsichtsreform – vom 20. November 2018, also genau 4 Monate später –, nachdem diese Wunschliste von Treichl sozusagen vom BKA ans BMF verschickt worden ist, ja dann in fast allen Punkten in den MRV eingearbeitet worden ist - -

Es ist halt die Frage, ob man da von einem Zufall sprechen kann. Also ich glaube es nicht ganz, aber okay. Was sagen Sie dazu? Können Sie sich irgendwie erklären, dass da so etwas geschehen ist? Haben Sie dafür irgendeine Erklärung?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Zu Wunschlisten Dritter und zu Wahrnehmungen von Gesprächen Dritter kann ich nicht Stellung nehmen. Ich würde aber auch glauben, dass es vielleicht nicht nur die Wunschliste – die ich nicht kenne – von Dr. Treichl war, sondern es war vielleicht ein Papier des Bankenverbandes, aber ich kenne das Papier nicht. Ich kenne nur die politische Diskussion dazu, und die ist an mir mehr oder weniger vorbeigegangen. Das ist unbedeutend für mich. Ich kann keine Stellungnahme zu Wünschen Dritter abgeben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Sie haben keine Wahrnehmung dazu, dass Bundeskanzler Kurz den Wünschen von Treichl bezüglich der FMA-Reform irgendwie folgte?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Na, der Bundeskanzler hat ja damit gar nichts zu tun. Also der Bundeskanzler kommt dann ins Spiel, wenn es eine Regierungsvorlage wird. Das ist es aber nie geworden, sondern es war immer nur ein Begutachtungsentwurf, und es war ein Begutachtungsentwurf vom Finanzministerium und nicht vom Bundeskanzleramt. Also insofern verstehe ich die Frage nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War der vom Finanzminister? Dass der Herr Finanzminister - -, dass dem Finanzminister - - Haben Sie eine Wahrnehmung, dass - -

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Hat der Finanzminister mit Herrn Dr. Treichl gesprochen? – Das weiß ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, da gibt es ja diese Übergabe zwischen BKA und BMF.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Die kenne ich nicht. Bei dem Termin war ich nicht dabei. Dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also haben Sie gar keine Wahrnehmung zu dieser zu der Liste? Kein E-Mail-Verkehr oder sonst irgendwelche - -

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern, aber ich habe es eh schon gesagt: Zu Konversationen Dritter kann ich nichts sagen. Ich habe die Liste wahrgenommen, weil es Thema im Untersuchungsausschuss war, aber sonst kann ich mich an nichts dazu erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich gebe weiter.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Brandstätter.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Dr. Steiner, vielen Dank fürs Kommen! Ihre Qualifikation ist, aus meiner Sicht jedenfalls, völlig unbestritten, daran möchte ich keinen Zweifel lassen. Bei der Befragung durch Kollegen Krainer ist mir aber aufgefallen, dass Sie bei manchen Fragen – ob da jetzt wer mitgeredet hat, Partei, et cetera – so lange herumgetan haben, dass mich das gewundert hat. Jetzt möchte ich Sie schon fragen: War Ihnen schon klar, dass als Direktoren in die Nationalbank zwei ÖVPler und zwei FPÖler kommen, oder?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie die Frage so stellen: Wussten Sie, dass dort zwei Leute von der ÖVP und zwei weitere von der FPÖ besetzt werden?, dann wäre die Frage klar.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wussten Sie, dass Kurz und Strache vereinbart haben, dass zwei ÖVPler und zwei FPÖler ins Direktorium kommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Wenn Sie jetzt meinen, zwei FPÖler und zwei ÖVPler, dann muss ich Sie enttäuschen, das ist leider nicht der Fall. Ich bin kein ÖVPler, ich bin nicht Parteimitglied. Ich weiß es von meinen Direktoriumskollegen nicht, aber ich kann es für einen Gutteil davon ausschließen, dass sie Parteimitglieder sind. Das ist meine persönliche Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich wollte Sie auch nicht fragen, ob Sie Parteimitglied sind, denn wir sind inzwischen draufgekommen, dass es wichtigere Kriterien gibt, als Parteimitglied zu sein. Aber es war klar, was die Nominierung betrifft - - Dr. Pöschl schaut mich immer streng an, denn ich frage manchmal journalistisch, und das darf man nicht.

War es offensichtlich, dass zwei Personen von der ÖVP, von Kurz, und zwei von Strache nominiert werden?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe keinen Einblick in Konversationen Dritter. Was der Ministerrat beschließt, nehme ich zur Kenntnis. Im Ministerrat herrscht Einstimmigkeit. Im Ministerrat sitzen in dem Fall Minister von der ÖVP und von der FPÖ. Dass die sich das[18] ausmachen, ist deren Angelegenheit. Meine Angelegenheit ist die, dass ich mich mit meiner Kompetenz und meinem Verantwortungsbewusstsein und mit meinem Arbeitswillen einbringe. Und ich freue mich, dass – so wie Sie gesagt haben – meine Kompetenz gefragt ist. – Und that’s it.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich tue mir schwer, es nicht zu kommentieren, aber ich finde es ja oft beleidigend, dass man dann abgestempelt wird, nur weil die Parteien das halt so ausmachen. Hat Sie das gestört? Das darf ich schon fragen: Hat Sie das gestört, dass das in der Öffentlichkeit auch so kommuniziert wurde? Das müssen - - (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Kollege Brandstätter unterstellt, dass die Auskunftsperson bei der Bewerbung und Bestellung abgestempelt worden wäre. Das ist weder zugestanden, noch in irgendeiner Form ersichtlich, wie das plausibel sein soll. Diese unterstellende Frage halte ich daher so nicht für zulässig.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, wieder: Herr Abgeordneter Brandstätter, würden Sie das ein bisschen konkreter formulieren?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Das kann ich gerne machen. Herr Kollege Stocker, Ihr Parteifreund Herr Claus Raidl war einer dieser Zeugen, der das öffentlich so kommentiert hat, ganz konkret an der Personalie Schock. Dazu hat er öffentlich gesagt, dass er den für völlig unqualifiziert hält. Wie gesagt, das war das, worauf ich hinauswollte, dass da wirklich Personalbesetzungen fallen und es offenbar ÖVP und FPÖ so ausgemacht haben, dass am Ende alle irgendwie beschädigt werden, wenn man sagt: Na ja, die sind ja eh nur da, weil sie von einer Partei nominiert werden!

*****

Meine Frage ganz konkret: Ist das intern ein Thema gewesen, wenn dann vier Männer zusammensitzen, die neu zusammenarbeiten, dass sie parteipolitisch punziert sind?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Für mich persönlich nicht. Ich mache dort meinen Job, ich komme meiner Verantwortung nach. Ich nehme die Aufgaben wahr, die sich stellen. Ich sehe die Herausforderungen, die es gibt, und ich begegne ihnen mit meinem Arbeitseinsatz und mit meiner Kompetenz, mit meinem Verantwortungsbewusstsein. Und so machen es auch meine Kollegen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sie hatten einen Termin bei Herrn Dr. Rothensteiner am 25. Februar 2019. Ich habe eine Frage dazu. Wir können es austeilen, damit klar ist, welches Dokument das ist. Es ist die Nummer 67625. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Was ist die Frage?

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Ich habe noch keine Frage gestellt. Die Frage war: Rothensteiner ist ja Mitglied des Generalrats. Ging es da um Fragen der Nationalbank oder um andere Fragen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich erinnere mich noch an das Gespräch, aber ich habe jetzt kein gesamtes Memo von dem Gespräch. Es war so, dass ich ihn um einen Termin ersucht habe, nachdem der Bundespräsident die Ernennung vorgenommen hat. Ich wollte mich auf meine Aufgabe in der Nationalbank gut vorbereiten und habe deswegen das Gespräch mit ihm, aber auch mit anderen Generalräten gesucht. Er hat ja unglaublich lange Erfahrung, ich glaube, er war 20 Jahre oder so im Generalrat, hat daher viel gesehen. Ich habe mich dafür interessiert, was er glaubt, was die Herausforderungen sind, und wie man dem begegnen kann.

Wir haben dabei auch über die Nationalbank gesprochen, vielleicht auch über andere Themen. Es ist gut möglich, dass ich etwas über die Bundesfinanzierungsagentur und über die Staatsanleihen von Österreich gesagt habe, aber ich habe jetzt kein gesamtes Memo, ich kann keine vollständige Liste von den Themen, die besprochen worden sind, vorlegen. Vorzüglich ist es wahrscheinlich um die Nationalbank gegangen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Mhm. Da gab es ein Mitglied des Generalrats namens Peter Sidlo. Hatten Sie mit ihm auch einen Vieraugentermin?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Haben Sie mit Peter Sidlo überhaupt nicht geredet?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Natürlich habe ich mit ihm in der Generalratssitzung gesprochen. Ich glaube, die erste war dann im Juni oder Juli. Und er bringt sich halt in der Generalratssitzung ein, so wie es richtig und verantwortungsvoll für die Generalratsmitglieder ist – bitte, was ich jetzt nicht beurteilen will; die kontrollieren mich, und das machen sie gut[19].

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Wir wissen aber von hier, dass Peter Sidlo zum Beispiel Herrn Rothensteiner direkt im Generalrat auch zum Thema Casinos angesprochen hat. Deswegen wollte ich wissen, ob Sie mit Herrn Sidlo zum Thema Casinos gesprochen haben.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Zu Konversation Dritter kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Nein, ob Sie mit Herrn Sidlo zum Thema Casinos gesprochen haben, wollte ich wissen.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Kein Thema? – Okay. Dann nehme ich den Rest der Zeit mit. – Danke.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Entschuldigung, darf ich doch noch etwas sagen? Ich kann mich erinnern, dass er als Generalrat mich auch einmal gefragt hat, nachdem ich dort meinen Amtsantritt gehabt habe, wie das Treasury in der OeNB funktioniert, und da habe ich ihm ordnungsgemäß Auskunft gegeben. Ich glaube nicht, dass das ein Vieraugentermin war, aber es war vielleicht in einer Generalratssitzung oder am Rande einer Generalratssitzung. Ja, unbedenklich aus meiner Sicht, ganz normal.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das habe ich akustisch nicht verstanden. Er hat Sie gefragt, wie was funktioniert?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das Treasury, das Veranlagungsmanagement (Abg. Brandstätter: Ah so, okay!), das Assetmanagement, das Reservemanagement in der Nationalbank.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das hat ja nichts mit den Casinos zu tun.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, aber er hat gesagt, er ist in den Casinos für die Veranlagung von den Assets, die die Casinos haben, verantwortlich, und da sozusagen gibt es den Link.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Das heißt, zu der Zeit war er dann logischerweise schon Casinos-Vorstand?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Genau, genau.

Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke, Herr Dr. Steiner, fürs Kommen in den Untersuchungsausschuss! Mit der Ladung ist Ihnen ja zugegangen, zu welchen Beweisthemen Sie geladen worden sind. Daher kann ich das abkürzen und muss den vollen Text nicht mehr vorlesen. Zu dem Beweisthema 3, Begünstigung von Dritten: Haben Sie dazu wie immer geartete Wahrnehmungen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist jetzt ein bisschen allgemein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann muss ich es Ihnen vorlesen. Das Beweisthema 3 heißt: „Aufklärung über die Einflussnahme von politischen FunktionsträgerInnen, leitenden Bediensteten sowie deren jeweiligen Büros auf die Vollziehung von Angelegenheiten betreffend Personen, die direkt oder indirekt Parteien oder WahlwerberInnen begünstigen einschließlich diese betreffende behördliche Ermittlungen sowie der Umgang mit Ansuchen um privilegierte Behandlung durch diesen Personenkreis.“ – Haben Sie zu den hier genannten Umständen Wahrnehmungen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Was mich persönlich betrifft: Nein. Es kann sein. Das habe ich jetzt nicht für mich politisch beurteilt, ob es andere Personen gibt, von denen ich medial etwas gehört habe, wo es Mutmaßungen gibt. Bestimmt habe ich meine eigene Meinung auch dazu, aber ich persönlich habe mit dem Beweisthema 3 nach meiner Wahrnehmung nichts zu tun.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann kommen wir zum Beweisthema 8, Verdacht des Gesetzeskaufs: „Aufklärung über die Einräumung von Einflussnahmemöglichkeiten an Dritte - -“.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das können wir - - Da gebe ich die gleiche Antwort.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Brauche ich es nicht vorzulesen? Das kennen Sie; keine Wahrnehmungen.

Dann sind wir eigentlich beim letzten Beweisthema, das hier schon ganz ausführlich diskutiert wurde und von Ihnen auch sehr ausführlich beantwortet wurde: die Neustrukturierung der Finanzaufsicht. Ich habe dazu nur wenige abrundende Fragen, und zwar: Wurden Ihnen – nach Ihrer Bestellung in die Nationalbank im Untersuchungszeitraum, also in dem restlichen Jahr 2019 – im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht Kompetenzen eingeräumt? Und wenn ja: welche?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Mir?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ja.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Nein, da ist es zu keiner Kompetenzverschiebung in der Nationalbank gekommen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann darf ich Ihnen noch ein Dokument vorlegen, und zwar das Dokument 28084. Das betrifft ein Gespräch beim Präsidenten der Nationalbank zum Thema „Aufsicht NEU“ vom 1.4.2019, also nachdem Sie vom Bundespräsidenten ernannt waren, aber noch vor Ihrem Arbeitsantritt in der Nationalbank. Bezieht sich die Bezeichnung „Aufsicht NEU“ auf die Bankenaufsichtsreform?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich möchte es kurz lesen, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich erinnere mich nicht an das E-Mail, aber offensichtlich habe ich es in die Bundesfinanzierungsagentur bekommen. Und ja, ich denke, dass sich „Aufsicht NEU“ auf die Reformbemühungen der Bankenaufsicht des Finanzministeriums bezieht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie eine ungestützte, also nicht durch dieses Dokument hinterlegte Erinnerung an dieses Gespräch?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: An das Gespräch am 1. April um 16 Uhr kann ich mich ehrlicherweise jetzt nicht mehr aktiv erinnern.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen, warum die Umsetzung der in Rede stehenden Reform dann letztlich unterblieben ist beziehungsweise welche Schritte für die Umsetzung gefehlt hätten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich Wahrnehmungen dazu? – Nachdem die Bundesregierung in die Brüche gegangen ist, ist die Frage offen gewesen, ob noch offene Gesetzesvorhaben im Parlament umgesetzt werden. Da war auch die Frage, ob dies für die Aufsichtsreform der Fall ist, bei der ja noch ausständig gewesen wäre, um den ordentlichen Vollzug sozusagen oder die Gesetzwerdung zu haben - - Das wäre ein Ministerratsbeschluss, also eine Regierungsvorlage gewesen und dann eine Beschlussfassung im Parlament. Dazu hat es eine mediale Diskussion gegeben, wobei ich mich noch an eine APA-Aussendung erinnere, das war Ende Mai – ich glaube, 25. oder so etwas rundherum –, in der gesagt wurde, wahrscheinlich wird die Aufsichtsreform im Parlament nicht beschlossen werden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke, ich habe vorerst keine Fragen mehr an Sie und nehme die Zeit mit.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

*****

Abgeordneter Krainer ist der Nächste.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf zunächst ein Dokument vorlegen, 45424. Das ist ein E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und Herrn Kumpfmüller von der FMA.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Danke schön. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Was war jetzt die Frage, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch gar keine Frage.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Okay, gut.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie es gelesen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Fürs Protokoll: Das ist ein E-Mail, es geht um ein „Non Paper-IMF Staff Views on Austria“, „‚STRICTLY CONFIDENTIAL‘ klassifiziert“, in dem zu einer Schlussbesprechung eingeladen wird.

Herr Kumpfmüller schreibt Ihnen ein E-Mail: „Bist du bei der Schlussbesprechung dabei? Ich bin im Ausland und kann nicht dabei sein. Die Bemerkungen bzgl Unabhängigkeit der Aufsicht müssen heraus.“ Ein paar Minuten später schreibt er noch einmal an Sie: „Das gleiche gilt für die Unabhängigkeit der Statistik Austria“. Und Sie antworten ihm dann – das ist alles am 23. Mai 2019 –: „Ja, ich bin dabei und werde es ansprechen“. Könnten Sie bitte den Hintergrund dieses E-Mail-Verkehrs erläutern?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, also da gibt es Konsultationen des Internationalen Währungsfonds in den Mitgliedstaaten, den member states, und der IMF spricht mit verschiedenen Institutionen, macht sich ein Bild – in dem Fall über den Finanzmarkt in diesen Ländern – und schreibt dann einen Abschlussbericht. Dieser Abschlussbericht wird dann im Entwurfstadium mit wesentlichen Stakeholdern geteilt, und dann gibt es eine Abschlussbesprechung in den wesentlichen Institutionen. Das heißt, zum Beispiel, glaube ich, gibt es im BMF eine Abschlussbesprechung, es gibt eine Abschlussbesprechung in der FMA, oder es kann sein, dass es da so war, dass die Abschlussbesprechung von FMA und OeNB gemeinsam in der OeNB war. Ich kann mich noch grob an den Termin, offensichtlich am 23. Mai, erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso musste eine Bemerkung bezüglich Unabhängigkeit der Aufsicht und der Statistik Austria aus diesem Bericht raus?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Dazu wäre es interessant, wenn Sie den Anhang zu dem E-Mail auch noch vorlegen könnten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben uns den nicht vorgelegt, deswegen haben wir ihn nicht.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Na, Sie werden aber ja das E-Mail gekriegt haben, sonst könnten Sie das E-Mail nicht vorlegen, oder? Ich kann das E-Mail vom IMF gerne suchen, mir den Bericht durchlesen und dann kurz Stellung dazu nehmen, aber das braucht ein bisschen. (Die Auskunftsperson blickt in ihr Smartphone. – Abg. Krainer hebt die Hand.)

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte fürs Protokoll festhalten, dass uns dieses E-Mail nicht von Dr. Steiner vorgelegt wurde, sondern von Herrn Kumpfmüller. Von Dr. Steiner haben wir diese E-Mails samt Anhängen nicht bekommen, und ich rege an, dass wir als Ausschuss die OeNB und vor allem namentlich auch Dr. Steiner noch einmal auffordern, die Unterlagen, die dem Untersuchungsausschuss vorzulegen sind, auch tatsächlich vorzulegen.

****

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Also ich glaube nicht, dass das Untersuchungsgegenstand ist. Der Austausch mit dem IMF bezüglich dieses Papiers, das in der Vorbesprechung am 23. Mai vorgelegt worden ist, hat nichts mit der Aufsichtsreform zu tun. Aus meiner Sicht ist das nicht vorlagepflichtig.

Zweitens: Es ist gut möglich, dass ich das E-Mail, den letzten E-Mail-Verkehr mit Mag. Kumpfmüller gelöscht habe. Was ich schon noch glaube finden zu können, jetzt am Handy aber noch nicht gefunden habe, ist das E-Mail vom 23. Mai um 8.45 Uhr und 17 Sekunden mit dem Originaldokument vom IMF. Ich erinnere mich noch an die Besprechung, und da hat der IMF, sage ich einmal, stark geimpft von der Statistik Austria, betreffend die Unabhängigkeit der Aufsicht Bemerkungen gemacht, die es verdient haben, dass man sie richtigstellt.

Und das ist in der Sitzung passiert, und der IMF hat dann als unabhängige Institution diese Argumente meiner Erinnerung nach  auch entsprechend gewürdigt und das non-paper dann auch entsprechend angepasst.

Es ist für den IMF nicht tunlich, dass er sich zu politischen Willensbildungen  dazu gehört eine Umstrukturierung der Finanzmarktaufsicht  äußert und die bewertet. Er bewertet vielleicht die Funktionsfähigkeit oder die Funktionstüchtigkeit der Aufsichtsmechanismen, aber wo die Zuständigkeiten liegen und wie der politische Wille sich dazu bildet, das ist außerhalb der Ingerenz des Internationalen Währungsfonds, typischerweise, und dieses Argument ist vorgebracht worden und das ist dann entsprechend vom IMF gewürdigt worden.

Bezüglich der Unabhängigkeit der Statistik hat sich offensichtlich auch in der einen Besprechung, die der IMF mit der Statistik oder mit ihrem fachstatistischen Direktor gehabt hat - -, da entsprechend zu einer Aussage verleiten lassen, die nicht ganz sachlich war, die ist dann auch in der gemeinsamen Abschlussbesprechung richtiggestellt worden, und auch das hat dann der IMF entsprechend abgeändert. Aber, wie gesagt, das ist alles nicht Untersuchungsgegenstand.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war die Sorge des IMF in Bezug auf die geplante Aufsichtsreform? Was war die konkrete Kritik im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Aufsicht?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich erinnere mich nicht mehr ganz genau an die Formulierung, aber, wie ich schon erwähnt habe, hat der IMF, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in diesem als strictly confidential klassifizierten Papier kritisiert, wie die Willensbildung oder wie die Aufsicht in Zukunft organsiert sein soll. Und in der Schlussbesprechung ist der IMF daran erinnert worden, dass es keine politische Kritik seitens des IMF geben sollte. Das hat er entsprechend gewürdigt und zurückgezogen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat der IMF kritisiert, dass ein Direktor der Finanzmarktaufsicht per Gesetz abberufen wird? War das Inhalt der Kritik?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich jetzt nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie erfahren, dass ein Mitglied der unabhängigen Finanzmarktaufsicht per Gesetz abberufen werden soll?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich das genaue Datum nicht mehr im Kopf.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ab September 2018 haben wir es dokumentiert. Wann haben Sie es circa erfahren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kann mich nicht erinnern. Ich glaube nicht, dass ich das im September 2018 erfahren habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie es Ihrer Wahrnehmung nach erstmals erfahren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Wie gesagt, ich habe das Datum nicht im Kopf, ich weiß das nicht. Jedenfalls fix war es, dass ich es erfahren habe, mit dem Begutachtungsentwurf.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie den Begutachtungsentwurf das erste Mal gesehen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht mehr genau erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie es zeitlich eingrenzen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Es muss wohl April 2019 gewesen sein, aber ich kann es nicht schwören.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie davor das erste Mal erfahren, dass das geplant ist? War das noch im Jahr 2018?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Dass die Aufsichtsreform gemacht werden soll, habe ich mit dem Ministerratsvortrag erfahren, also das war im Jahr 2018.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass ein Vorstandsmitglied der unabhängigen Finanzmarktaufsicht per Gesetz abberufen werden soll – wann haben Sie das erfahren?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Jedenfalls mit dem Begutachtungsentwurf. Ob ich es vorher schon erfahren habe, ob mir das jemand mündlich gesagt hat, kann ich mich nicht erinnern, weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf das Dokument 45958 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Danke. Das Dokument unterliegt der Verschwiegenheit im Rahmen des Eurosystems, ich werde dazu nichts sagen können. Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass das eine Stellungnahme des EZB-Ratsteams zur Aufsichtsreform in Österreich ist?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Es unterliegt der Verschwiegenheit im Rahmen des Eurosystems. Ich kann Ihnen gern den Artikel in dem EZB-Statut heraussuchen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich sehe, dass Sie das an eine Person außerhalb der EZB weitergeleitet haben, an Herrn Kumpfmüller. Wenn das so geheim ist - -

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, ich bin auch nicht in der EZB.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie sind in einer nationalen Notenbank (Abg. Matznetter: Die gehört zum EZB-System!), Sie gehören zum EZB-System. Wenn das so geheim ist: Wie können Sie das an Herrn Kumpfmüller weiterleiten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ist das jetzt eine Frage, wie das physisch funktioniert oder wie es rechtlich funktioniert?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie bitte die Frage beantworten?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, indem man auf den Weiterleiten-Knopf drückt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie können Sie das machen, wenn es so geheim ist? Wenn Sie hier dazu nicht Stellung nehmen wollen, weil das so geheim ist, wie können Sie das an eine Person weiterleiten, die nicht im EZB-System ist?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Es geht nicht um die EZB, ich bin auch nicht EZB-Mitarbeiter.

Die FMA ist offensichtlich, um das Geheimnis zu lüften, auch Teil des SSM und wird dort auch mit der Frage der Stellungnahme zu der gesetzlichen Änderung befragt werden, daher ist die FMA genauso wie die OeNB im selben Compliancebereich wie die EZ- -, wie die OeNB[20].

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich halte fürs Protokoll fest, dass uns das von der Finanzmarktaufsicht überliefert wurde, nicht von der OeNB. Herr Steiner hat das nicht übermittelt, obwohl das natürlich Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist – die Meinung der EZB, des EZB-Ratsteams zur Aufsichtsreform, die geplant war, nämlich per Gesetz einen Vorstand der unabhängigen Finanzmarktaufsicht abzuberufen. Genau das wurde in diesem Papier auch kritisiert. Dieses Papier wurde entgegen der internen Regeln der Europäischen Zentralbank an Herrn Kumpfmüller weitergeleitet, der nicht einer nationalen Notenbank angehört. Mir ist es ein Rätsel, warum Sie das weiterleiten.

Wieso haben Sie es ihm weitergeleitet, wenn er es ohnehin bekommt? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt-Stellvertreterin. Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Die Weiterleitung erfolgte im selben Compliancebereich, in dem ich bin, und daher ist die Weitergabe zulässig, aber darüber hinaus nicht. Das trifft dann natürlich auch den Untersuchungsausschuss. Also wie das zu Ihnen kommt, ist dann zu hinterfragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das auch an den Vorstand Ettl weitergeleitet?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir finden kein einziges E-Mail, das Sie an Herrn Ettl geschickt haben. Wir haben nur E-Mails, die Sie an Herrn Kumpfmüller geschickt haben. Wie kann das sein?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich glaube, das ist nur logisch, weil ich Mag. Kumpfmüller einfach besser kannte. Er war mein Vorgänger in der Bundesfinanzierungsagentur, er hat dort eine sehr ordentliche Amtsübergabe zu mir gemacht. Ich habe ihn dabei, im Zuge dieser Amtsübergabe, kennen und schätzen gelernt und habe dann immer wieder Kontakt mit ihm gehabt. Von daher war es für mich naheliegend, wenn ich den Vorstand der FMA über etwas informiere oder Informationen von einem Vorstand der FMA bekomme, dass im Grunde genommen auch der andere Vorstand der FMA darüber Bescheid weiß. Das nehme ich an, aber darum kümmere ich mich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso haben Sie ihm diese Unterlage geschickt, wenn Sie sagen, die hätte er sowieso bekommen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich weiß es nicht mehr. Vielleicht war es so, dass er nicht so aufmerksam darauf war, vielleicht hat er sich nicht - - Vielleicht hat er es übersehen und ich wollte ihn darauf aufmerksam machen. Ich kann mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass dieses Papier als ECB-restricted klassifiziert wurde?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, das ist korrekt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt das, dass Sie - -

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Fragezeit ist aus.

Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich habe in dieser Runde keine Fragen, ich würde meine Zeit in die nächste Runde mitnehmen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Steiner, kennen Sie Gernot Blümel besser?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Besser ist jetzt relativ.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie ihn privat?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich weiß nicht, was für Sie privat bedeutet. Zum Beispiel habe ich einmal Abgeordnete Krisper im Urlaub getroffen und habe mit ihr geredet, habe sie dort mit ihren Kindern gesehen. Ich würde nicht sagen, dass ich sie privat kenne, aber ich habe sie schon einmal im privaten Umfeld getroffen. Gernot Blümel habe ich noch nicht im Urlaub getroffen und ich kenne auch sein Kind nicht. (Abg. Matznetter: Der hat aber ... Laptop ... !)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie ihn länger als fünf Jahre, als Generalsekretär - -

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kenne ihn schon länger als der Untersuchungszeitraum ist, das ist korrekt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Fünf Jahre, zehn Jahre, 15 Jahre?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Vor dem Untersuchungszeitraum.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Fünf Jahre, zehn Jahre?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Vor dem Untersuchungszeitraum habe ich ihn kennengelernt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie müssen kein konkretes Jahr nennen, aber einen ungefähren Zeitrahmen können Sie schon sagen. Es gilt auch die Vorbereitungszeit, also es ist jetzt nicht unbedingt der Untersuchungszeitraum das einzig Maßgebliche. Diese Frage haben wir schon öfters gestellt. Es ist nichts Verwerfliches, Herrn Gernot Blümel zu kennen. Ich weiß nicht, warum Sie nicht sagen können, wie lange Sie ihn kennen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Eh nicht. Ich sage aber nicht alles, was nicht verwerflich ist, oder?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Thomas Schmid privat?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Da gilt die gleiche Antwort, wie ich sie vorher für Frau Dr. Krisper und Gernot Blümel[21] gegeben habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich weiß es ja nicht, waren Sie mit Thomas Schmid schon einmal im privaten Umfeld essen, gab es private Treffen außerhalb des Geschäftlichen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie die Telefonnummer von Thomas Schmid? (Der Vorsitzende berät sich mit dem Verfahrensrichter.) Bekomme ich eine Antwort?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Bestimmt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Moment. Herr Verfahrensrichter, ich bitte um die Beurteilung, und dann Herr Kollege Stocker zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Stögmüller, ich hätte gern den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gewusst und wie die Telefonnummer von den von Ihnen genannten Politikern da einzuordnen ist. Mir erschließt sich das vordergründig nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich weiß ja nicht, ob Herr Steiner auch in dieser Kommunikations-, Chatlinie dabei ist. Ich würde halt nur fragen, aber es muss auch nicht sein. Vielen Dank, ich gebe weiter.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Brandstätter, bitte. (Abg. Brandstätter: Keine Fragen!) – Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Stocker?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Keine Fragen in dieser Runde.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist dieses Dokument ECB-restricted oder ESZB-SSM-restricted?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das Dokument ist klassifiziert als „ECB-RESTRICTED until adoption, thereafter ECB-PUBLIC“.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Gouverneur Nowotny gefragt, ob Sie das weiterleiten dürfen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Vizegouverneur Ittner gefragt, ob Sie das weiterleiten dürfen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann ich mich auch nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kurt Pribil, damals Direktoriumsmitglied, gefragt, ob Sie das weiterleiten dürfen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Glaube ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Rücksprache in der EZB-Zentrale gehalten, ob Sie das weiterleiten dürfen? (Abg. Stocker: Zur Geschäftsordnung, bitte!)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Die Frage, in welcher Weise mit wem die Auskunftsperson im Zusammenhang mit der Weiterleitung von Schriftstücken Rücksprache gehalten hat, ist für mich ohne Weiteres nicht im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. Das ist eine interne Abwicklung in der Nationalbank. Ich sehe hier keinen Zusammenhang, dass die Auskunftsperson Fragen beantworten muss, mit wem sie Rücksprache gehalten hat, von wem sie eine Erlaubnis erhalten hat, irgendetwas weiterzuleiten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann es zunächst auch nicht erkennen. Herr Abgeordneter Krainer, wenn Sie mir auf die Sprünge helfen können, wäre ich Ihnen dankbar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Gerne. Es geht um die Frage: Die Auskunftsperson hat gesagt, sie will hier keine Fragen beantworten, weil das der EZB-Richtlinie widersprechen würde. Das stimmt. Er hat aber selber diese Richtlinie übertreten, indem er dieses Dokument weitergeleitet hat. Es gibt gewisse Regeln, die er hätte einhalten müssen, bevor er dieses Dokument weiterleitet. Ich frage einfach, ob er diese Regeln eingehalten hat.

Der Inhalt dieses Dokuments ist eine Stellungnahme der EZB zur Aufsichtsreform, nämlich zu dem Plan, einen Vorstand per Gesetz der unabhängigen Finanzmarktaufsicht abzuberufen. Die letzte Frage ist eben, ob er Rücksprache gehalten hat. Betreffend EZB hat er nein gesagt, insofern weiß ich jetzt, dass er die einheitlichen Regeln und Mindeststandards für den Umgang mit sensiblen Informationen der EZB nicht eingehalten hat. Das ist schon eine wichtige Feststellung für diesen Untersuchungsausschuss.

Ich darf auch gleich ein Dokument dazu vorlegen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zuerst ist Abgeordneter Stocker zur Geschäftsordnung gemeldet.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf trotzdem im Rahmen meiner Geschäftsordnungswortmeldung sagen, dass dieses Dokument jetzt ausgeteilt wird. Das ist ein unrestricted document von der Europäischen Zentralbank, das genau regelt, wie derartige Informationen weitergeleitet werden dürfen.

Ich darf hier als Ausschussmitglied festhalten, dass Herr Steiner offensichtlich die EZB-Mindeststandards, was den Umgang mit klassifizierten Informationen betrifft, in dieser Frage nicht eingehalten hat, weil er diese Unterlage an Herrn Kumpfmüller weitergeleitet hat. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich halte diese Unterstellungen und diese Vorgangsweise an sich für ungeheuerlich. Kollege Krainer spielt sich hier als Aufsichtsorgan über die OeNB und betreffend Einhaltung von Richtlinien, die nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses sind, auf und unterstellt auch, dass diese verletzt worden sind, obwohl die Auskunftsperson gesagt hat, sie kann sich daran nicht erinnern. Damit ist eine zweifache Überschreitung der Verfahrensordnung gegeben: einmal mit der Unterstellung, ein anderes Mal im Sinne des Verlassens des Untersuchungsgegenstandes.

Ich verwehre mich auch dagegen, dass derartige Unterstellungen und Feststellungen, die einerseits mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun haben und andererseits auch jemandem ein Verhalten vorwerfen, das gar nicht zugestanden, erwiesen oder sonst etwas ist, so einfach in das Protokoll aufgenommen werden können. Ich halte das wirklich für eine absolut unzulässige Vorgangsweise.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Aufnahme in das Protokoll betreffend: Jede Wortmeldung, die hier getätigt wird, wird in das Protokoll aufgenommen. Es ist eine politische Wertung des Herrn Kollegen Krainer und als solche zu sehen. Dass er sie mit einem post festum versieht, ist seine Sache, aber es hat nichts damit zu tun, es ist nichts mehr, als eine Aussage, die es natürlich dementsprechend auch durch die Geschäftsordnung zu kommentieren gilt.

*****

Nächste Frage, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch andere Dokumente, die ECB-restricted waren, an Personen außerhalb der OeNB oder außerhalb des ECB-Systems weitergeleitet?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter Krainer, ich halte diese Frage für nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt und möchte zu der vorhergehenden Frage, in der ja vorgeworfen wurde, dass von der Auskunftsperson Regeln nicht eingehalten wurden, und ihr damit ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wurde, auch noch ausführen: Im Hinblick darauf meinen Sie, dass Sie eine Urkunde über die einheitlichen Regeln vorgelegt haben, die ich jetzt nicht überprüfen kann.

Was ich aber überprüfen kann oder hier wahrgenommen habe, ist, dass die Auskunftsperson gesagt hat, sie sei zu einer derartigen Vorgangsweise im Zuge ihrer Compliancerichtlinien berechtigt gewesen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Sie hat damit genau das, was Sie unterstellt haben, nämlich ein rechtswidriges Verhalten, nicht gesetzt, sondern hat gemeint, das sei rechtmäßig erfolgt – das wollte ich hier nur anmerken. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich mache drauf aufmerksam: Ich lasse die Frage nicht zu.

Das Zweite ist: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich laut § 6 Abs. 3 VO-UA im Zuge der Vorsitzführung die Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten habe, und derartige Anschuldigungen als Anschuldigungen und nicht als erwiesenen Tatbestand sehe. – So, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf auf die Unterlage verweisen, die ich soeben habe austeilen lassen: Auf Seite 6 von 12 steht ausdrücklich, wie Informationen vom ECB-System an Personen außerhalb vom ECB-System ausgegeben werden können.

Da wird zwischen zwei Arten unterschieden, nämlich ECB-SSM, wenn es derartig gekennzeichnet ist, oder wenn es als „ECB-RESTRICTED“ gekennzeichnet ist. Wenn dort ESZB-SSM gestanden wäre, hätte er es an Herrn Kumpfmüller weiterleiten dürfen, da die Einstufung aber „ECB-RESTRICTED“ ist, hätte er es nur machen können, wenn das lokale Management der Nationalbank – das ist natürlich Gouverneur, Vizegouverneur, also das Direktorium – das genehmigt hätte oder wenn er Rücksprache gehalten hätte.

Jeder kann es in Ruhe durchlesen. Das ist natürlich eine Feststellung, die jeder für sich festlegen kann – aber ich halte es trotzdem für wesentlich, dass der Ausschuss, wenn er solche Sachen bemerkt, das auch festhält, und ich gehe davon aus, dass das im Bericht dann auch entsprechend gewürdigt wird, wenn wir hier derartige Sachen feststellen können.

Meine Frage darf ich adaptieren – und das ist: Haben Sie weitere Dokumente, die mit der geplanten Aufsichtsreform in Zusammenhang stehen, an Personen außerhalb der EZB weitergeleitet?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frage ist schon vom Verfahrensrichter als nicht zulässig bewertet worden. Stellen Sie daher die nächste Frage! (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, dann halte ich ebenfalls für das Protokoll fest, dass hier Unterlagen vorgelegt werden, um Umstände zu relevieren, die mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun haben, und Vorwürfe gegenüber der Auskunftsperson erhoben werden, auf die sie sich nicht vorbereiten konnte, weil das auch nicht vom Beweisthema umfasst ist, und die auch in keiner Weise erwiesen sind, und daher diese Vorgangsweise zurückzuweisen ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich stelle fest, dass ich Ihre Vorgangsweise absolut missbillige, Herr Abgeordneter Krainer, weil sie die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson verletzt, für deren Wahrung ich in dieser Form auch zuständig bin. Die Fragen haben mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun und werden in den Bericht, den der Herr Verfahrensrichter erstellt und ich unterzeichne, auch nicht Eingang finden.

Sie können die nächste Frage stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe bereits meine nächste Frage gestellt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die ist nicht zugelassen worden. – Sie können die nächste Frage stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe die Frage nach der Anregung des Verfahrensrichters adaptiert, und deswegen war es nicht dieselbe, sondern eine neue Frage, und da habe ich noch - - Ich meine, Sie können sie natürlich wieder geschäftsordnungswidrig nicht zulassen, ohne die Beratung durch den Verfahrensrichter in Anspruch zu nehmen – das bleibt Ihnen natürlich unbelassen, die Geschäftsordnung zu brechen, das sind wir von Ihnen ja auch schon gewohnt, aber dann sollten wir das nur fürs Protokoll so festhalten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, Sie sollten einmal Ihre respektlosen Unterstellungen dementsprechend auslassen. Ich habe mich mit dem Verfahrensrichter beraten, und Sie können die nächste Frage stellen. Ich breche nicht die Geschäftsordnung.

Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stocker.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann ist es mir wichtig – zur Geschäftsordnung – festzuhalten, dass nach meinem Erleben vor allem Kollege Krainer die Verfahrensordnung laufend, mehrfach und auch immer wieder wesentlich und mit Auswirkungen, die für die Auskunftspersonen mehr als unangenehm sind, bricht.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie können die nächste Frage stellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie andere Dokumente, die die Aufsichtsreform betreffen, außerhalb der OeNB verschickt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich wollte diese Dokumente dem Untersuchungsausschuss zukommen lassen und habe deswegen im Vorfeld die Rechtsabteilung gebeten, die entsprechende Freigabe aus der EZB zu bekommen, und diese Freigabe wurde abgelehnt, also habe ich auch diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet.

Offensichtlich hat vielleicht die EZB für die FMA anders entschieden oder die FMA hat sich nicht an diese Entscheidung der EZB gehalten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Unterliegt die FMA den ECB-Regeln?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter Krainer, ich kann den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand vorläufig einmal nicht feststellen. Ob die FMA den EZB-Regeln unterliegt? – Ich tue mir schwer, das bei der Neustrukturierung der Finanzaufsicht unterzubringen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Da haben Sie vollkommen recht, die Auskunftsperson hat nur quasi in den Raum gestellt, dass die FMA sich nicht an die EZB-Regeln halten würde, nämlich die einheitlichen Regeln und Mindeststandards, die ich ja vorhin habe austeilen lassen. Die FMA unterliegt diesen Regeln nicht, weil sie keine nationale Notenbank ist, und deswegen stimmt das schon, dass die FMA das unrechtmäßig bekommen hat und uns halt dann doch rechtmäßig weitergeleitet hat – aber das Unrechtmäßige liegt nicht an der FMA, sondern an Herrn Steiner selbst.

Das ist eine Art Zirkelschluss, den er hier zieht, weil er ja der Auslöser dessen ist, dass wir das bekommen haben. Und dass das ungesetzlich ist oder jedenfalls den Mindeststandards und Regeln des europäischen Zentralbankensystems widerspricht, das sehe ich auch genauso, wie Herr Steiner das sieht. Wir hätten diese Unterlage nie bekommen dürfen – aber wir haben sie bekommen, weil er sie, glaube ich, regelwidrig an die FMA geschickt hat, an Herrn Kumpfmüller; und ich darf meine Frage von vorhin noch einmal wiederholen: Haben Sie andere Dokumente – das hat nun nichts mit ECB oder dergleichen zu tun – an andere Personen außerhalb der OeNB im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsichtsreform versendet?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Zuerst Abgeordneter Stocker zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch diese Frage ist meines Erachtens in der gestellten Form nicht zuzulassen, weil nicht jedwede Korrespondenz die Finanzmarktaufsicht betreffend Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist.

Man müsste es im Zeitraum eingrenzen und man müsste es auf das Beweisthema beziehen, weil im Beweisthema die Umstände, die die Finanzmarktaufsicht betreffen, diese Reform, ganz genau angeführt sind – wenn ich es nun auswendig weiß, Beweggründe und Ähnliches, Verfahren –, und nicht einfach sagen: Welche Korrespondenz? Und: Ist eine Korrespondenz, die die Finanzmarktaufsicht betrifft, weitergeleitet worden?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, Herr Abgeordneter Krainer, selbst nach Ihrer Erklärung und Aufklärung, auch mit dieser neu gestellten Frage, kann ich noch immer nicht den Zusammenhang erkennen – ich halte daher die Frage für nicht zulässig.

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Frage.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Kommunikation mit Vertretern der Wirtschaftskammer zur Frage der Aufsichtsreform gehabt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Laut dem von Ihnen vorgelegten Dokument habe ich mit Dr. Harald Mahrer am 1. April einen Termin gehabt – ich habe es vorher gesagt, ich kann mich nicht mehr genau dran erinnern. Also Dr. Mahrer ist auch ein Vertreter der Wirtschaftskammer, und mit dem habe ich zu diesem Thema auch Kontakt gehabt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die Fragezeit ist vorbei, die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Keine Fragen.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Stögmüller? Frau Tomaselli, keine Fragen?

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die NEOS auch nicht. Dann Abgeordneter Stocker?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich habe ebenfalls keine Frage. Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann Abgeordneter Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in seiner Eigenschaft als WKÖ-Präsident mit ihm über die Finanzmarktaufsichtsreform gesprochen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ob Sie in seiner Eigenschaft als Wirtschaftskammerpräsident Österreichs mit Herrn Mahrer gesprochen haben.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Wäre mir nicht bewusst gewesen, dass er da so strikt unterschieden hätte. Ich habe mit ihm über das Thema geredet – ob er da Wirtschaftskammerpräsident oder Generalratspräsident war, habe ich vielleicht nicht so wahrgenommen.

Nein, es ist naheliegend, dass er mit mir als OeNB-Direktoriumsmitglied, als kommendes, im Rahmen der OeNB darüber spricht – ob er dann auch seine Rolle mitdenkt, die er in der Wirtschaftskammer hat, das kann ich nicht beurteilen. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist nur die Fragestellung nun, ehrlich gesagt, schwierig, weil das schon wichtig ist, welchen Hut Herr Mahrer gerade aufhat. Wenn er nämlich als Präsident der OeNB mit ihm spricht, dann weiß ich gar nicht, ob der Untersuchungsausschuss dazu Fragen stellen darf, ehrlich gesagt. Wenn er aber mit dem Hut WKO-Präsident mit ihm spricht, dann ist es sehr wohl unser Recht, dazu auch Fragen zu stellen. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Vielleicht haben Sie eine Idee, wie wir dieses Problem lösen, welchen Hut Herr Mahrer gerade aufhatte? (Auskunftsperson Steiner: Ich glaube, es wäre sinnvoll - -!) – Na, ich - - Das war meine Frage an den Vorsitzenden. (Auskunftsperson Steiner: Darf ich etwas dazu sagen?)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Nein.

Herr Verfahrensrichter, klären Sie das. (Heiterkeit des Vorsitzenden.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Krainer, man kann bekanntlich nicht zwei Hüte gleichzeitig aufhaben, da, glaube ich, tut man sich schwer. Das kommt mir ähnlich vor wie die Diskussion eingangs mit dem Bruder von Herrn Steiner.

Ich würde meinen, wenn Sie die Frage so adressieren, dass Sie sagen: Haben Sie mit Herrn Mahrer das oder jenes Thema besprochen?, dann halte ich das für zulässig, außer Sie meinen, dass da eine Verschwiegenheit oder ein Geschäftsgeheimnis vorliegen könnte, was Ihre Frage unzulässig machen würde, aber ich sehe da prima vista keinen Grund.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut.

Dann frage ich Sie: Was waren die inhaltlichen Wünsche oder Leitlinien, die Herr Mahrer Ihnen für die Aufsichtsreform mitgegeben hat, aus seiner Sicht?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich in der generellen Form jetzt nicht mehr im Kopf. Er hat, glaube ich, so wie auch ich und die ganze Nationalbank, den vorliegenden Begutachtungsentwurf zur Kenntnis genommen und als, so wie ich gesagt habe, für Prof.[22] Nowotny auch geltend. Als aufrichtiger Staatsbürger war er da natürlich willens, die gesetzlichen Änderungen, so sie von den zuständigen Organen herbeigeführt werden, auch sauber und ordentlich umzusetzen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er Ihnen irgendwelche Positionen – wenn das am 1. April war, dann war das noch vor Begutachtungsbeginn –, irgendwelche inhaltlichen Leitlinien oder dergleichen gegeben, oder Meinungen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Bestimmt hat er das gemacht. An konkrete Inhalte kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Vertretern von Geschäftsbanken über die Aufsichtsreform gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Habe ich schon vorhin beantwortet. Ja, ich habe darüber gesprochen. Das ist einfach ein großes Thema gewesen: Wie funktioniert Aufsicht in Österreich? Wenn internationale Banken in die Oebfa[23] kommen und über die Emissionstätigkeit sprechen, dann fragen sie: Berührt uns das? Und dann sagen wir: Nein, das berührt euch wahrscheinlich nicht oder nur am Rande! Und: Was bedeutet das für den Finanzplatz?, dann sagen wir: Der wird gestärkt und verbessert! – Und das ist es.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit welchen Geschäftsleitern von österreichischen Geschäftsbanken, die der Aufsicht durch OeNB und FMA unterliegen, haben Sie Gespräche über die Finanzmarktaufsichtsreform geführt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das habe ich vorher schon ausgeführt. Dazu habe ich keine genaue Erinnerung. Es ist so, dass immer wieder, wenn man eben Anleihen begibt, Kontakt zu Banken besteht, vorrangig zu internationalen Investmentbanken, die diese Anleihen von der Republik Österreich erwerben, aber es gibt auch österreichische Banken, die im Primary-Dealer-Konsortium sind – und es ist möglich, dass die das angesprochen haben, sowohl die nationalen als auch die internationalen.

Ich kann mich an kein konkretes Gespräch erinnern, aber es wäre nur naheliegend und natürlich, dass das auch ein Gesprächsthema ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe von Geschäftsleitern gesprochen. Geschäftsleiter werden nicht wegen irgendeiner Emission bei der Oebfa[24] anrufen. Geschäftsleiter ist damals zum Beispiel Herr Treichl gewesen, Geschäftsleiter der Erste Bank Group.

Mit welchen Geschäftsleitern von von Ihnen beaufsichtigten oder von der OeNB und von der FMA beaufsichtigten Unternehmen haben Sie über die Finanzmarktaufsichtsreform gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe keine spezifische Erinnerung, mit welchen Geschäftsleitern von Banken. Es gibt auch kleine Banken. Wenn ich Geschäftsleiter von einer regionalen Raiffeisenbank oder der Geschäftsleiter[25] von einer regionalen Volksbank bin: Es kann sein, dass ich mit dem Geschäftsleiter von der Volksbank oder von der Raiffeisenbank in meinem Heimatort mal über das Thema gesprochen habe. Das ist gut möglich, da kann ich mich aber nicht daran erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit Herrn Treichl darüber gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kann mich an kein einziges persönliches Gespräch von mir mit Herrn Treichl erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit anderen Geschäftsleitern von Großbanken über die Aufsichtsreform gesprochen?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Da gilt das, was ich gerade gesagt habe: Ich kann mich nicht an konkrete Gespräche mit konkreten Geschäftsleitern erinnern. Wenn ich jemanden getroffen habe, ist es gut möglich. Diese Reform war ein großes Thema in ganz Österreich, bei dieser Zielgruppe sozusagen, bei Banken, Mitarbeitern und Leitern, und es ist gut möglich, dass, wenn ich da jemanden getroffen habe, mich der um meine Einschätzung gefragt hat, oder dass mir der seine Meinung zu dieser Reform zum Besten gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie nach dem 1. Juni 2019 noch mit Regierungsmitgliedern über die Aufsichtsreform – wie es nun weitergeht, ob das verschoben wird oder ob das vor der Wahl noch durchgeführt wird – Kontakt gehabt?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Kann gut sein, erinnern kann ich mich nicht. Ich glaube, so wie ich es schon vorher mal erwähnt habe, dass schon Ende Mai eigentlich medial kolportiert wurde, dass die Aufsichtsreform abgesagt[26] ist. Aber es kann sein, dass ich dazu noch ein Gespräch mit jemandem geführt habe. Konkret erinnern kann ich mich an keines.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie mit dem damaligen Finanzminister Müller ein persönliches Gespräch geführt, während er Finanzminister war?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ist sehr gut möglich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie sich an ein derartiges Gespräch erinnern? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Das ist außerhalb des Untersuchungszeitraumes, nicht?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ist es nicht.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Na, Bundesminister Müller war immer zum Untersuchungs- - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) – Bitte? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt. – Zwischenrufe der Abgeordneten Stögmüller und Hanger.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist die Frage noch nicht klar. Sie dürfen noch einmal außerhalb der Zeit, bitte, wenn Sie so lieb sind, wiederholen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ob er mit Finanzminister Müller quasi einen persönlichen Termin hatte – nicht ob es möglich war, sondern ob er tatsächlich eine Wahrnehmung oder Erinnerung hat, dass er mit Finanzminister Müller einen Termin hatte.

Die nächste Frage ist dann, ob Sie dort über die Aufsichtsreform gesprochen haben.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich habe, glaube ich, schon gesagt, dass ich mit Finanzminister Müller auch gesprochen habe. Ob ich über die Aufsichtsreform gesprochen habe, kann ich mich nicht erinnern. Ist gut möglich, aber ich glaube, zum Großteil seiner Funktionsperiode als Finanzminister war das nicht mehr so ein großes Thema. Ich kann es nicht ausschließen, aber es wäre nur natürlich, dass ich mit ihm gemeinsam das Thema erörtere.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Angeblich waren Sie mit Herrn Kurz segeln. Haben Sie bei diesem Segeltörn auch über die FMA-Reform gesprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Können Sie ein Dokument dazu vorlegen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Einen Zeitungsbericht oder irgendetwas? Ich weiß es ja nicht. (Abg. Matznetter: Die Schiffs..., das Kapitäns... vom Bundeskanzler?)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, mir reicht eine Antwort auf die Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na ja, das ist - - (Abg. Matznetter: Einfach beantwortet! Es steht ihm frei! Wahrheitsgemäß!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: An und für sich ist die Frage zulässig, Herr Dr. Steiner. Aber das Segelschiff ist natürlich eine Mutmaßung, eine Unterstellung. Wenn die Frage lautet: Haben Sie mit Kurz über diese Reform gesprochen?, dann halte ich diese Frage für zulässig und bitte Sie, diese Frage zu beantworten.

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Mache ich gerne. Ist das die Frage? Können Sie sie bitte noch einmal stellen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann sie gerne außerhalb der Fragezeit noch einmal wiederholen: Haben Sie auf diesem Segeltörn mit Herrn Kurz über die FMA-Reform gesprochen?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Sie haben gehört, der Segeltörn ist nicht relevant. Sie können sagen: Haben Sie mit Kurz über die FMA-Reform gesprochen? Wo, ist unerheblich.

Also haben Sie mit Kurz über die FMA-Reform gesprochen, Herr Dr. Steiner?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ich kann nicht ausschließen, dass ich mit dem Bundeskanzler auch über die FMA-Reform gesprochen habe; was ich ausschließen kann: dass ich jemals auf Segeltörn mit dem Herrn Bundeskanzler war.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Na, das ist zwar nett, aber diese Fragen haben hier nichts verloren, und daher ist auch die Antwort als solche nicht zu geben.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie eine Frau Maria Glaser-Steiner? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Ja, ich glaube schon, dass ich diese Person kenne. Durchaus, ist möglich, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Arbeitet sie im Kabinett des Finanzministers?

Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner: Derzeit nicht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat sie im Kabinett des Finanzministers gearbeitet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Auch diese Fragen sind, so wie sie gestellt sind, nicht im Zusammenhang, zumindest nicht im hergestellten Zusammenhang mit dem Untersuchungszeitraum und auch nicht mit dem Untersuchungsgegenstand und schon gar nicht mit den Beweisthemen, zu denen die Auskunftsperson geladen ist. Ohne Konkretisierung und entsprechende Ausformulierung in diesem Sinne glaube ich nicht, dass die Frage zulässig ist.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich würde Abgeordneten Krainer bitten, den Bezug zum Untersuchungsgegenstand herzustellen, was diese Person betrifft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme einfach zur Kenntnis, dass es der Familienpartei ÖVP immer unangenehm ist, wenn man darstellt, was für eine Familienpartei die ÖVP ist, und habe keine weiteren Fragen mehr.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stocker zur Geschäftsordnung, und dann Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Es ist zwar richtig, dass die ÖVP eine Familienpartei ist (Zwischenruf des Abg. Matznetter), aber das hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, und das halte ich hier auch ausdrücklich fest. (Abg. Matznetter: Mehr sizilianisch!)

Was die ÖVP aber nicht gerne akzeptiert, und wozu sie sich nicht versteht, ist, dass hier ständig die Verfahrensordnung gebrochen wird. Meine Anmerkung hat weder mit der Familie ÖVP noch mit einer Familienpartei zu tun, sondern lediglich damit, dass es ein Recht des Ausschusses ist, dass die Verfahrensordnung eingehalten wird, an die sich insbesondere die SPÖ beharrlich nicht hält, die mit dieser Methode nicht nur diesen Ausschuss in die Länge zieht, sondern auch untersuchungsgegenstandsfremde Umstände und außerhalb des Untersuchungszeitraums liegende Umstände ins Protokoll bringen will, weil es ihr um Inszenierung geht und nicht um Aufklärung. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Matznetter.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nach dem politischen Vortrag des Kollegen Stocker möchte ich nur klarstellen: Es ist Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses, die Begünstigungen festzustellen. Ein wesentlicher Kernteil davon ist, dass wir Aufklärung darüber finden, ob es Begünstigungen irgendwelcher Art gab. Wir haben hier schon mehrfach die Fragestellung gehabt, ob Organe oder Beschäftigungen von Familienangehörigen in einem Zusammenhang stehen können.

Und wenn uns permanent Familienmitglieder anpurzeln und SMS-Mitteilungen „Du bist Familie“ und ähnliche Dinge, braucht man nicht so wehleidig sein, wie es die ÖVP-Fraktion hier ist. Es ist Gegenstand der Untersuchung. Wenn es Auffälligkeiten dieser Art gibt, wird man auch danach fragen können. Das hat nichts mit Propaganda zu tun, das ist eine notwendige Aufklärungsarbeit, die wir führen.

Sollte es auch nur Ansätze dafür geben, dass in Österreich Familienangehörige in besonderem Ausmaß einbezogen werden, dann haben wir das zu untersuchen, aufzuklären und am Ende des Tages im Nationalrat abzustellen. Nichts anderes. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte das jetzt sogar noch ein bisschen eindeutiger formulieren als Kollege Stocker: Lieber Herr Kollege Krainer, Herr Kollege Matznetter, Ihre Befragungen sind letztklassig. Das halte ich in aller Deutlichkeit fest. Dieses permanente Skandalisieren, dieses permanente Diskreditieren von Personen im Umfeld der ÖVP, sie in ein schlechtes Licht rücken zu wollen, das weise ich wirklich entschieden zurück. Das kann ja nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses sein.

Der heutige Nachmittag hat zum Beispiel sehr klar gezeigt, dass eine hervorragend qualifizierte Person erstgereiht aus einem Hearing in diese Position gekommen ist. Nebenbei ist er auch noch Bruder – ja! –, aber das kann doch nicht dazu führen, dass man jemanden diskreditiert. Ich weise das wirklich auf das Schärfste zurück! Ihre Befragungen sind letztklassig!

*****

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächsten Fragen stellt Abgeordneter Ries. – Keine. Stögmüller? (Abg. Stögmüller: Keine Frage!) Brandstätter? – Ist nicht da. Kollege Stocker?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Keine Frage. Danke fürs Kommen!

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön! Ich darf mich herzlich bedanken. Da die Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch eine Frage hat.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine Frage.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Dann darf ich Ihnen recht herzlich danken, Herr Dipl.-Ing. Dr. Thomas Steiner. Wir fahren, wenn Sie den Saal verlassen haben, in vertraulicher Beratung fort.



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…ein Jahr an der École Centrale, Paris, einer…“ statt „…ein Jahr an der École Cenrale, einer…“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…ein Dissertationsstudium bei Univ.-Prof. Teichmann…“ statt „…ein Dissertationsstudium bei Prof. Teichmann…“

[3] Ursprünglicher Text: […] von den Christian Doppler Labors […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „…von einem Christian Doppler Labor, …“ statt „…von den Christian Doppler Labors…“

[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „..,hat die OeBFA circa 150 Milliarden..“ statt „..,hat die Oebfa circa 150 Milliarden..“

[5] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Dr. Mahrer und Dr. Kolm.“ statt „Dr. Mahrer und Frau Dr. Kolm.“

[6] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…der ehemalige Gouverneur, Univ.-Prof. Dr. Nowotny, …“ statt „… der ehemalige Gouverneur, Prof. Dr. Nowotny, …“

[7] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…freundlichen Einladung von Univ.-Prof. Nowotny.“ statt „…freundlichen Einladung von Prof. Nowotny...“

[8] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…in das Projekt durch Univ.-Prof. Nowotny…“ statt „…in das Projekt durch Prof. Nowotny…“

[9] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, vielleicht zwei Stunden,…“ statt „…, vielleicht 2 Stunden,…“

[10] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, Ende März hat Univ.-Prof. Nowotny…“ statt „…, Ende März hat Prof. Nowotny…“

[11] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, für das ich von Univ.-Prof. Nowotny…“ statt „…, für das ich von Prof. Nowotny…“

[12] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, das betrifft jetzt die unterschiedlichen Dienstbestimmungen…“ statt „…, das betrifft jetzt die unterschiedlichen Dienstrechtsvorschriften …“

[13] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, gewesen, der SSM ist erst…“ statt „…, gewesen, denn SSM ist erst…“

[14] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… Die OeBFA, also die Bundesfinanzierungsagentur…“ statt „… Die Oebfa, also die Bundesfinanzierungsagentur…“

[15] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „… ich könnte mich hineintigern und in zwei Stunden…“ statt „… ich könnte mich hineintigern und in zwei Stunden …“

[16] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, mit OeBFA, mit Primary Dealern, …“ statt „…, mit Oebfa, mit Primary Dealern, …“

[17] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…keine Wunschliste von Dr. Treichl…“ statt „… keine Wunschliste von Andreas Treichl…“

[18] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Was die sich da ausmachen, ist“ statt „Dass die sich das ausmachen, ist“

[19] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…und das machen sie gut“ bitte streichen.“ statt „…die kontrollieren mich, und das machen sie gut.“

[20] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „im selben Compliancebereich der EZB.“ statt „im selben Compliancebereich wie die EZ- -, wie die OeNB.“

[21] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…Dr. Krisper und Mag. Gernot Blümel…“ statt „…Dr. Krisper und Gernot Blümel…“

[22] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…, für Univ.-Prof. Nowotny auch geltend.“ statt „…, für Prof. Nowotny auch geltend.“

[23] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…Banken in die OeBFA kommen…“ statt „…Banken in die Oebfa kommen…“

[24] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „…Emission bei der OeBFA anrufen…“ statt „…Emission bei der Oebfa anrufen…“

[25] Ursprünglicher Text: […] oder PR-Geschäftsleiter von einer regionalen Volksbank bin […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „…einer regionalen Raiffeisenbank oder der Geschäftsleiter von…“ statt „…einer regionalen Raiffeisenbank oder PR-Geschäftsleiter von…“

[26] Ursprünglicher Text: […] dass die Aufsichtsreform abgesackt ist. […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „…, dass die Aufsichtsreform abgesagt ist…“ statt „…, dass die Aufsichtsreform abgesackt ist…“