204/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Bernd Schneider, LL.M. in der 44. Sitzung vom 13. April 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 49. Sitzung am 26. Mai 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Bernd Schneider, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 05 26

                               Mag. Ernst Gödl                                                      Mag. Friedrich Ofenauer

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

44. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 13. April 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 44. Sitzung
10.06 Uhr – 14.14 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Staatsanwalt Dr. Bernd Schneider, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Bernd Schneider, Sie werden heute vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hinsichtlich Ihrer heutigen Position als Auskunftsperson ausdrücklich hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss auch kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie ebenfalls der Belehrung, die Ihnen mit der Ladung zugekommen ist, entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären im Einzelfall anzugeben und über Verlangen auch glaubhaft zu machen.

Ich weise Sie auch auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Ausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen nicht angefertigt werden.

Sie selbst sind aber berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen. (Die Auskunftsperson nickt.)

Damit komme ich zur Vertrauensperson, an Ihrer Seite sitzt Herr Staatsanwalt Mag. Simon Stürzer. – Obwohl Sie Staatsanwalt sind und genauso wie Ihr Kollege, Herr Dr. Schneider, natürlich über die strafrechtlichen Folgen bestens Bescheid wissen, habe ich aufgrund der Verfahrensordnung die Aufgabe, Ihnen eine kurze Belehrung diesbezüglich zukommen zu lassen.

Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann gemäß § 288 Abs. 3 des StGB mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson – und das ist jetzt wesentlich – kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen, also hier etwa ein Plädoyer zu halten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter beziehungsweise an die rechts neben mir sitzende Frau Verfahrensanwältin zu wenden.

Herr Vorsitzender, ich bin damit mit meinen Belehrungen am Ende. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Schneider, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die 20 Minuten nicht überschreiten soll. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Schneider: Nein!) – Wenn das nicht der Fall ist, dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter um Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Schneider, zu Ihrem Personaldatenblatt, das Sie vor der heutigen Anhörung ausgefüllt haben: Die Daten entsprechen der Wahrheit, davon gehe ich aus, ich möchte das nur fürs Protokoll hier festgehalten haben. (Auskunftsperson Schneider: Ja!)

Wenn Sie mir während der Verlesung Ihrer Belehrung Aufmerksamkeit geschenkt haben, dann werden Sie vielleicht gesehen haben, dass Sie zu sehr vielen Beweisthemen geladen sind. Für mich relevant, was Ihre Person betrifft, ist das Beweisthema 5: Ermittlungen in der Ibiza-Affäre. Die anderen Beweisthemen, glaube ich, sind nur der Vollständigkeit halber angeführt worden, weil es durchaus sein kann, dass vielleicht der eine oder andere Bereich auch aus diesen Themenkreisen infrage kommen könnte.

Herr Dr. Schneider, Sie sind mit dieser sogenannten Ibizaaffäre seit wann befasst?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also in der Woche nach Aufscheinen des Ibizavideos langte bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung vom Vertreter von Heinz-Christian Strache ein; diese hatte an sich, da es sich um eine bezirksgerichtliche Zuständigkeit handelt, eine BAZ-Zuständigkeit nach sich gezogen. Ich bin dann im Laufe der Woche von meiner Leitenden Staatsanwältin angerufen worden - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Entschuldigung, wenn ich Sie unterbreche, ich habe Sie nicht verstanden. Welche Zuständigkeit hat das nach sich gezogen, weil es sich um eine bezirksgerichtliche Zuständigkeit - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es handelt sich um einen bezirksgerichtlichen Tatbestand (Verfahrensrichter Pöschl: Ja, ja!), und deswegen wurde dort an sich eine BAZ-Zahl vergeben. Das heißt, keine Staatsanwaltszahl - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich bitte Sie, das für den Ausschuss zu erklären, denn die Damen und Herren wissen vielleicht nicht, was das heißt.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja. Also bezirksgerichtliche Zuständigkeit besteht im Wesentlichen bei Straftaten, die mit einer ein Jahr nicht übersteigenden Strafdrohung belegt sind. Da gibt es natürlich Ausnahmen, aber der hier in Rede stehende § 120 Strafgesetzbuch hat eben eine ein Jahr nicht übersteigende Strafdrohung und fällt grundsätzlich in die bezirksgerichtliche Zuständigkeit. Das bedeutet für die Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren, dass das nicht ein Staatsanwalt, sondern ein Bezirksanwalt macht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja. – Bitte, setzen Sie fort.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bin in einer Abteilung gegen Organisierte Kriminalität sowie für Staatsschutz- und Terrorismusstrafsachen und habe in der Woche nach Erscheinen des Ibizavideos einen Anruf von meiner Leitenden Staatsanwältin Dr. Nittel erhalten, die mich gebeten hat, diesen Fall zu übernehmen, weil schon zu erwarten war, dass es ein relativ politisches Verfahren wird und ein Verfahren, das einen größeren Umfang nach sich ziehen wird, sodass sie gemeint hat, dass es halt in einer Gruppe, bei einem Staatsanwalt, der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig ist und jetzt nicht einen regelmäßigen Anfall an Strafsachen hat, wie das ein anderer Staatsanwalt hat, besser aufgehoben ist, weil sich der dann voll und ganz auf diese Strafsache konzentrieren kann.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie, wie die Frau Leitende Staatsanwältin Nittel dazu gekommen ist, Ihnen den Auftrag zu geben, sprich: Wer hat ihr einen Auftrag gegeben? Oder woher hat sie ihre Kenntnis?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich erinnern kann, hat es, wie gesagt, dieses bezirksgerichtliche Verfahren schon gegeben, das heißt, es hat schon eine Anzeige, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft gegeben und es war klar, dass dieses Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien geführt werden muss. Und ich meine auch, dass es ein E-Mail vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs gegeben hat, wo er die Staatsanwaltschaft Wien mit den Ermittlungen zu den Hintermännern beauftragt hat, wenn man das so sagen kann.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Oberstaatsanwalt Fuchs hat, nach meinem Kenntnisstand, die Staatsanwaltschaft verständigt, und die Frau Leitende Staatsanwältin hat im Rahmen der organisierten Kriminalität dann Sie damit beauftragt. – Gut.

Jetzt kommt hier alsbald die Soko Tape ins Spiel. Wie ist Ihr Verhältnis zur Soko Tape? Wer hat die Soko Tape beauftragt? Wer wurde überhaupt von Ihnen oder von anderen mit der Durchführung von Ermittlungen in dieser Sache beauftragt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: An sich ist es für einen Staatsanwalt so, dass man sich seine Ermittler nicht aussuchen kann, also ich kann keine bestimmte Polizeidienststelle mit Ermittlungen beauftragen. Es war aber in der Woche nach Erscheinen des Ibizavideos vonseiten des Bundeskriminalamts geplant, eine Soko einzurichten, die die näheren Hintergründe auch zur Anbahnung, Entstehung und Verbreitung des Ibizavideos – das betrifft mein Ermittlungsverfahren – untersuchen soll. Das wurde mir zur Kenntnis gebracht, und ich denke, dass ich dann von einem ermittelnden Beamten der Soko beziehungsweise vom Leiter der Soko kontaktiert wurde. Das kann ich jetzt aber nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie Kontakt mit der Soko Tape aufgenommen, und wer waren dort Ihre Ansprechpartner?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also wie gesagt, ich kann jetzt nicht mehr mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, ob ich die Soko erstkontaktiert habe oder ob die Soko-Leitung mich erstkontaktiert hat. Das kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer war dort Ihr Ansprechpartner? Wissen Sie, wer Leiter dieser Soko Tape geworden ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Leiter der Soko war Andreas Holzer. Dann habe ich noch zu seinem Stellvertreter, das ist Major Dieter Csefan, Kontakt gehabt und auch zu anderen ermittelnden Beamten der Soko wie insbesondere auch zu Niko Reith.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie hatten also zu Niko Reith, zu Herrn Holzer und auch zu Herrn Csefan Kontakt. (Auskunftsperson Schneider: Ja!) Gerade diesen von Ihnen genannten Personen wurde in der Folge Befangenheit vorgeworfen. Sagt Ihnen das etwas? Können Sie damit etwas anfangen? Nämlich eine politische Nähe zu einer Partei, haben Sie davon Kenntnis erlangt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, Kenntnis habe ich dann schon erlangt, aber allerdings erst, nachdem das in den Medien aufgepoppt ist. Also mir wäre bei meinen Ermittlungen jetzt nicht so aufgefallen, dass eine politische Nähe Einfluss auf die Ermittlungen gehabt hat und die Ermittlungen subjektiv geführt worden wären.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Was ist Ihnen dann – wohl nicht sofort, aber später – zur Kenntnis gelangt? Haben Sie darauf irgendwie reagiert oder haben Sie in der weiteren Folge Wahrnehmungen über dieses Problem, das seinen Ausschlag bis zum Justizministerium gefunden hat, gehabt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich erinnern kann, war es so, dass ich aus den Medien davon erfahren habe. Ich kann mich an den Tag auch noch sehr genau erinnern, weil es an dem Tag einen privaten Todesfall gegeben hat, und ich weiß noch, dass ich am Abend dann, als ich den Kopf wieder etwas freier gehabt habe, Niko Reith eine Nachricht geschickt und ihn gefragt und ihm gesagt habe – sinngemäß –: Ich habe gerade aus den Medien gehört, dass da ein SMS an Heinz-Christian Strache geschickt worden sein soll, noch vor Aufpoppen des Ibizavideos!, und habe zu ihm so gesagt: Du wirst es ja nicht sein! Er hat gesagt: Doch, ich bin’s, aber reden wir am Montag drüber! Und das war mir nur recht, weil ich an dem Tag, wie gesagt, für das keinen Kopf mehr hatte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie im weitesten Sinn irgendwelche Wahrnehmungen, dass auf diese Ermittlungen politisch Einfluss genommen worden ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. Ich habe hier keinen Eindruck, dass eine politische Einflussnahme erfolgt ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie nicht.

Die WKStA kommt ja hier auch ins Spiel. Können Sie erklären, welchen Teil des Verfahrens Sie geführt haben und für welches Verfahren die WKStA zuständig war?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also mein Ermittlungsverfahren betrifft die Anbahnung, Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos, für – salopp gesagt – den Inhalt des Videos, das heißt, für die dort getätigten Aussagen und alles weitere, was aus diesem Ibizavideo entstanden ist, ist meines Wissens die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie während des gesamten Verfahrens mit der Leiterin der WKStA oder deren Mitarbeitern Kontakt gehabt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mit der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe ich keinen Kontakt gehabt, aber sehr wohl mit den Ermittlern der WKStA, vor allem zu Beginn der Ermittlungen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch darauf zu sprechen kommen, dass Sie gesagt haben, die Soko Tape sei eine Organisationseinheit, die aus Leuten des Bundeskriminalamtes zusammengestellt worden ist.

Ich möchte auf das BAK Bezug nehmen. Auf der einen Seite haben wir das Bundeskriminalamt, auf der anderen Seite haben wir das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung. Die Soko hat nur aus Leuten des Bundeskriminalamtes und nicht aus Leuten der BAK bestanden. – Ist das richtig?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne nicht alle Mitglieder der Soko. Ich weiß nur die Namen und kenne nur die Leute, die für meinen Bereich zuständig sind – für meinen Ermittlungsbereich, der wie gesagt die Anbahnung, Herstellung und Verbreitung betrifft. Da wäre, aus meiner Sicht jetzt, auch keine Zuständigkeit des BAK gegeben gewesen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wissen Sie, dass die WKStA sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich an das BAK zu halten hat, also an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung? – Ist Ihnen das bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie jetzt die gesetzliche Bestimmung, woraus sich das erschließt?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ergibt sich aus § 4 des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. (Auskunftsperson Schneider: Ich - -!); beziehungsweise aus § 4 Abs. 1 im Zusammenhang mit § 4 Abs. 3, aber wenn Sie davon nichts wissen, dann möchte ich auch gar keine Antwort auf diese Frage von Ihnen haben.

Jedenfalls war die Soko besetzt mit Holzer, mit Reith, mit Csefan und einigen anderen auch – ausschließlich Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes.

Ja, eine kurze Frage noch – nein, ich glaube, ich habe schon sehr lange gesprochen. Ich werde die weiteren Fragen den Damen und Herren des Gremiums überlassen. – Danke vielmals, Herr Staatsanwalt!

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, Herr Verfahrensrichter!

Es wäre zwar noch Zeit übrig geblieben, aber wir gehen in die erste Fragerunde ein. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.

Im Sinne der Redeordnung erteile ich Frau Abgeordneter Fürst das Wort.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Herr Dr. Schneider! Da Sie ja von Beginn an sozusagen mit diesen Ermittlungen im Ibizaverfahren befasst waren, haben Sie ja tiefen Einblick und es wird Ihnen ja auch die Rolle vom sogenannten Ibizadetektiv, Julian Hessenthaler, bekannt sein, und es wird Ihnen auch bekannt sein, dass er letzte Woche hier im U‑Ausschuss ausgesagt hat.

Haben Sie sich mit dem Punkt befasst, dass er ausgesagt hat, dass das Bundeskriminalamt doch schon beträchtliche Zeit vor der Veröffentlichung des Videos eingeweiht war oder informiert war, dass es dieses Ibizavideo gibt und dass das auch Erpressungsmaterial enthält?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das ist mir jetzt nicht geläufig.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben bis zur Aussage von Herrn Hessenthaler davon gar nichts gehört?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also dass das Bundeskriminalamt schon vor Erscheinen des Ibizavideos, also in dem Zeitraum zwischen 2017 und Mai 2019 Kenntnis davon gehabt hätte, ist mir in meinen Ermittlungen nicht untergekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist Ihnen nie untergekommen, so im Zeitraum Herbst 2018, dass diese davon erfahren hätten?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und werden Sie da nun ermitteln? Ich meine, es steht da nun die Aussage von Herrn Hessenthaler im Raum. Wird da ermittelt, oder - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, über künftige Ermittlungsschritte kann ich Ihnen hier leider keine Auskunft geben, weil ich ja über Wahrnehmungen aussagen soll. Man wird das Protokoll des Herrn Hessenthaler, wenn es vorliegt, dann möglicherweise einer näheren Prüfung auf diese Punkte unterziehen, ja. Das kann ich jetzt aber noch nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bis dato ist Ihnen das aber im ganzen Verfahren sozusagen nicht untergekommen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, nein; also soweit ich mich erinnern kann nicht, natürlich (Abg. Fürst: Nein!), das Verfahren geht jetzt schon zwei Jahre.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Natürlich, aber das ist ja ein nicht ganz unwesentliches Detail.

Herr Hessenthaler hat auch davon gesprochen, dass es nach der Ankündigung von Böhmermann – ich glaube, wir alle hier kennen das aus den Medien –, der da irgendwie kryptisch vom Video gesprochen hat, da auch zur Bildung einer Taskforce im Bundeskriminalamt und im LVT gekommen sei. Ist Ihnen dieses Gerücht bekannt – oder gibt es da einen Erkenntnisstand?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also wie gesagt, ich bin hier, um über Wahrnehmungen zu berichten. Gerüchte hat es in dem Verfahren, wie Sie sich vorstellen können, sehr, sehr viele gegeben, vor allem unmittelbar nach Erscheinen des Ibizavideos; aber mir ist jetzt nicht geläufig, dass es hier einen, ein halt- -, wirklich ein Gerücht gegeben hat, das sich dann - -, das in diese Richtung Substrat gehabt hat. Ist mir nicht erinnerlich.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Das ist Ihnen nicht bekannt (Auskunftsperson Schneider: Nein!), und Sie haben da auch nicht irgendwie in diese Richtung ermittelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. (Abg. Fürst: Nein!) Also für mich hat das Ganze, wie gesagt, in der Woche nach Erscheinen des Ibizavideos begonnen (Abg. Fürst: Ja!), und da habe ich erstmals - -, dann bin ich mit den weiteren Ermittlungen beauftragt worden, und da habe ich mich erst dann mit dem beschäftigt; aber mir ist in den Ermittlungen jetzt nicht untergekommen, dass es da schon vor Veröffentlichung des Ibizavideos polizeiliche Ermittlungen in diese Richtung gegeben hätte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Noch zu einem anderen Punkt, zu der Aussage: Wir wissen ja, Sie werden es auch in den Medien verfolgt haben, dass Herr Hessenthaler in Deutschland kürzlich schon im Zusammenhang mit dem Wirecard-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat und da von weiteren Videos sprach, die existieren sollen.

Haben Sie sich Gedanken dazu gemacht, oder wissen Sie dazu etwas?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es gibt ja an sich – das ergibt sich auch aus den Akten – nicht nur dieses Video an sich vom Ibizaabend, das vom 24. auf den 25.7.2017 aufgenommen wurde, sondern es gibt auch Videos im Vorfeld, und ich glaube auch danach. Das sind einzelne Videofetzen.

Ich weiß nicht genau, was er im Wirecard-Untersuchungsausschuss gemeint hat, dass es da noch anderes brisantes Material gibt. Also ich weiß nicht, ob er von dem gesprochen hat, was wir da sichergestellt haben – und noch beim Auswerten sind –, oder ob er andere Videos gemeint hat. Das kann ich nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie sprechen nun wahrscheinlich von den weiteren Videos, von denen immer die Rede ist, aber in denen dieselben Protagonisten sind wie im Ibizavideo?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, genau, ja; also die Anbahnung de facto.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auch mit Gudenus oder Strache oder wer auch immer – andere Teile oder die, die schon vor der Finca sozusagen aufgenommen wurden? (Auskunftsperson Schneider: Ja!)

Er sprach hier aber eben auch ganz ausdrücklich davon, dass es auch Videos geben würde, in denen Bundeskanzler Kurz zu sehen sei, oder im Zusammenhang mit Gastronom Ho.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mhm. Da habe ich keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sagt Ihnen das irgendetwas?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gar nichts?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also das hat er ja in Deutschland im U‑Ausschuss ausgesagt – und hier im U‑Ausschuss entschlug er sich, weil er da von politischer Verfolgung sprach. (Auskunftsperson Schneider: Mhm!) Ich meine, gibt einem das als Staatsanwalt dann nicht zu denken oder muss man da - - Werden Sie dazu ermitteln oder können Sie sich vorstellen, warum er das so empfindet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Eigentlich kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen, um es auf den Punkt zu bringen, weil ich meine Ermittlungen – und ich kann immer nur von meinem Teil der Ermittlungen sprechen - -, die wurden objektiv geführt. Da gibt es auch sehr viele gerichtliche Entscheidungen dazu – also das heißt, es sind nicht nur meine Ermittlungsanordnungen, die da im Fokus stehen, sondern ja auch gerichtliche Entscheidungen, die diese Ermittlungsmaßnahmen beleuchten und auch beurteilen. Im Verfahren ist es immer wieder vorgekommen oder kommt nach wie vor, dass er denkt, dass hier eine politische Einflussnahme stattfindet. Nur kann ich auf das verweisen, was ich auch schon dem Herrn Verfahrensrichter gesagt habe: Ich konnte keine politische Einflussnahme wahrnehmen, und meine Ermittlungen sind selbstverständlich nicht frei von jeglicher - -, also sind frei von jeglicher politischer Beeinflussung.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Zu einem etwaigen Bedrohungspotenzial für Herrn Hessenthaler: War das einmal Gegenstand der Ermittlungen oder kam das vor?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich da aus dem Akt erinnern kann, war es so, dass sein Anwalt, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, sich an die Berliner Behörden gewandt hat und gemeint hat, dass es hier ein Bedrohungsszenario gibt. Soweit ich das in Erinnerung habe, war es dann so, dass die Berliner Behörden bei uns, beim Bundeskriminalamt, nachgefragt haben, ob sie das ähnlich sehen.

In diese Antwort war ich nicht eingebunden, aber ich kenne sie. Die Antwort war nämlich, dass Herrn Hessenthaler hier kein Bedrohungspotenzial, kein akutes, droht – und das wurde an die deutschen Behörden so weitergeleitet, und meines Wissens haben die das dann nicht näher verfolgt. Also ich gehe nicht davon aus, dass die davon ausgegangen sind, dass dort ein Bedrohungspotenzial herrscht – also ein konkretes natürlich, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und sind inzwischen schon Ermittlungen anhängig, was seine Aussage betrifft, was Bundeskanzler Kurz oder weitere ÖVP-Mitglieder betrifft, so wie er das in Berlin in den Raum gestellt hat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie wissen davon nichts? Also Sie wurden nicht angewiesen, da zu ermitteln und Sie wissen nicht, ob überhaupt ermittelt wird.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Genau!

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, er sprach auch davon, dass er da früher von hohen Beamten aus dem Innenministerium bedroht wurde. Nachdem Sie jetzt gerade ausgesagt haben – man kann sich ja vieles vorstellen –, Ihnen sind konkrete Bedrohungen nicht untergekommen: Kann man das so zusammenfassen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, sind mir nicht untergekommen, und das hätte ich im Ermittlungsverfahren natürlich aufgegriffen, wenn das vorgekommen wäre, substanziiert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit dem Video ist ja die Frage: Hat er Geld bekommen? Gab es Auftraggeber? – Herr Hessenthaler meint ja stets, dass er kein Geld bekommen hätte, dass er da sozusagen in seinem eigenen politischen Auftrag tätig gewesen sei oder nur aus rein politischen Motiven. Nun, nicht nur die Lebenserfahrung, sondern auch der vorgekommene Chatverkehr deutet doch darauf hin, dass Geld geflossen ist.

Aus einem Chatverkehr zwischen Herrn Hessenthaler und einem gewissen Herrn Kraus ergibt sich, dass der deutsche „Spiegel“ offensichtlich Geld zugesagt hätte. Wissen Sie davon? Ist das Gegenstand der Ermittlungen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das Verhältnis von Herrn Hessenthaler zu Herrn Kraus, der ja mittlerweile verstorben ist, ist Gegenstand von Ermittlungen, und unter diesem Gesichtspunkt ersuche ich auch um Verständnis dafür, dass ich über laufende Ermittlungen dazu keine Auskunft geben kann.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, aber das heißt, es wird auch ermittelt, ob seitens von Medien oder vor allen Dingen konkret vom „Spiegel“ Geld geflossen ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie Sie bereits richtig gesagt haben, ist es so, dass man schon mit Erscheinen des Ibizavideos der Meinung war – und das natürlich der Lebenserfahrung entspricht –, dass hier womöglich Geld für die Erstellung und Verbreitung des Ibizavideos geflossen ist. Die Ermittlungen befassen sich natürlich mit diesem Thema, aber konkret zu einzelnen Sachen kann ich Ihnen da jetzt keine Auskunft geben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, es ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen – kann man das so festhalten?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Genau. Es ist natürlich Gegenstand der laufenden Ermittlungen, ob hier Geld an Herrn Hessenthaler oder an andere Protagonisten geflossen ist.

Wobei: Da muss ich schon dazusagen, es ist ja so, dass Herr Hessenthaler, wie er jetzt aus Deutschland übergeben wurde, im Rahmen der - - Also er wurde ja in Deutschland nach einem europäischen Haftbefehl festgenommen, und das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass er nicht wegen der Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos übergeben wird. Das heißt, diese Punkte sind ausgenommen. Herr Hessenthaler kann daher wegen dieser - -, das ist von der Spezialität umfasst und Herr Hessenthaler kann wegen dieser Sache in Österreich nicht verfolgt werden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Zu einem anderen Punkt: Es ist die Frage aufgetaucht – auch im U-Ausschuss –, inwieweit der Bundespräsident schon vor der Veröffentlichung des Ibizavideos davon erfahren hat, denn – wie hier überraschenderweise herausgekommen ist – Herr Hessenhaler hat ihm am Tag davor ein E-Mail geschickt, in dem er sozusagen wiederum von zu erwartenden Repressionen spricht, oder sich offensichtlich aus Angst an den Bundespräsidenten gewandt hat. War das Gegenstand der Ermittlungen? Wann ist Ihnen dieser Umstand bekannt geworden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also den genauen Zeitpunkt, wo mir das bekannt geworden ist, kann ich leider nicht mehr sagen, da muss ich auf das Ermittlungsverfahren verweisen. Wir sind aber – mit „wir“ meine ich die Staatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt – dem Hinweis nachgegangen. Das heißt, ich habe dann das Bundeskriminalamt beauftragt, diesem Hinweis bei der Präsidentschaftskanzlei nachzugehen, und das ist dann auch passiert.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ist das schon abgeschlossen? Was war das Ergebnis dieser Ermittlungen? Sie haben also beauftragt, dass dem nachgegangen wird. (Auskunftsperson Schneider: Ja, wir - -!) Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Zeitraum hat das ungefähr stattgefunden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war erst kürzlich, weil wir ja auch aus den Medien erst kürzlich erfahren haben, dass er sich an den Bundespräsidenten gewandt haben soll. Das war zwar früher im Verfahren schon einmal Thema, wo ein gewisser Slaven Krsic ja bei Heinz-Christian Strache im Büro war und das gesagt hat, dass sich Herr Hessenthaler an die Präsidentschaftskanzlei gewandt hat. Das haben wir damals untersucht, und da ist die Information von der Präsidentschaftskanzlei gekommen, dass hier keine Kontaktaufnahme stattgefunden hat.

In weiterer Folge ist das dann mit dieser E-Mail aufgepoppt. Ich weiß aber nicht mehr, wie das aufgepoppt ist. Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich meine aber, dass einer der Mitbeschuldigten da womöglich eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft gemacht hat. Infolgedessen habe ich natürlich das Bundeskriminalamt damit beauftragt, das näher zu untersuchen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch knapp 30 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es kam auch über dieses „Standard“-Interview, dass Julian Hessenthaler gegeben hat, und dann ist es ins Rollen gekommen, dass die Soko Tape hier tätig war.

Sie haben diesen Umstand also sozusagen erst kürzlich, aktuell erfahren und jetzt dazu Ermittlungen veranlasst – kann man das so sagen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, kürzlich erfahren ist nicht richtig, weil ich ja, wie gesagt, bei Herrn Slaven Krsic - -, der war ja Anfang Juni bei Herrn Strache und da hat er das erstmals angeführt, dass hier offenbar Herr Hessenthaler gemeint hätte, er hätte sich schon an den Bundespräsidenten gewandt – wenn ich das jetzt recht in Erinnerung habe. Das ist natürlich dann in die Ermittlungen eingeflossen. Ich weiß aber nicht mehr, wann genau die Nachricht vom Bundespräsidentenamt, also vom - -, gekommen ist, dass hier keine Kontaktaufnahme bekannt ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 10 Sekunden Fragezeit.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das heißt, da wird nun in Richtung Beweismittelunterdrückung ermittelt – oder wie ist da der Auftrag? Es gab nämlich auch eine Leermeldung seitens der Präsidentschaftskanzlei an den U-Ausschuss.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die Ermittlungen dazu sind, soweit ich das jetzt beurteilen kann, noch nicht abgeschlossen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke – punktgenau.

Der Nächste an der Reihe ist Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich begrüße Sie, Herr Dr. Schneider, bei uns im Untersuchungsausschuss.

Was mir gefehlt hat: Sie sind zusätzlich zum Videostammverfahren ja auch im Schredderverfahren der leitende Staatsanwalt, oder?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das ist nicht richtig, das macht ein Kollege von mir.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Rolle haben Sie im Schredderverfahren?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, ich habe das Schredderverfahren gar nicht am Schirm, das ist nicht mein Ermittlungsverfahren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da sind Sie auch nicht beteiligt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Nittel hat das nämlich im Untersuchungsausschuss so gesagt – deswegen.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe mir ihre Aussage erst gestern noch einmal durchgelesen: Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Das macht ein anderer Staatsanwalt, das mache nicht ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht so tragisch.

Beginnen wir vielleicht kurz mit der Lichtbildveröffentlichung von Aljona Makarowa: Wer hat denn diese Veröffentlichung der Fahndungsfotos genehmigt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war meine Anordnung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist Ihnen sonst irgendein Fall bekannt – es ist ja eigentlich ein relativ geringer Straftatbestand –, bei dem in Österreich wegen eines Strafdelikts mit gleichem oder ähnlichem Strafrahmen per internationaler Fahndung nach einer Person gesucht wurde? Gibt es da vergleichbare Fälle?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ist mir nicht bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer hat das angeregt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es war so, dass ich mit dem Bundeskriminalamt damals und auch jetzt nach wie vor laufend Besprechungen habe und man sich natürlich überlegt, wie die nächsten Ermittlungsschritte ausschauen sollen und auszusehen haben. Dann wird immer wieder überprüft, ob das rechtlich möglich ist oder eben nicht, ob es noch verhältnismäßig ist oder nicht. Es wurde dann gemeinsam die Strategie entwickelt, hier eine Lichtbildveröffentlichung zu machen. Ich habe sie rechtlich geprüft und habe sie angeordnet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dazu gab es eine Besprechung mit der Soko – ist das so korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kam dieser Vorschlag - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es ist in die laufenden - -, Entschuldigung! (Abg. Stögmüller: Passt schon!) – Na, es ist in die laufenden Besprechungen eingeflossen, die nächsten Ermittlungsschritte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kam dieser Vorschlag von Soko-Leiter Holzer?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das denke ich nicht. Also wie gesagt, den genauen Inhalt der Besprechungen, die ja laufend stattgefunden haben, weiß ich nicht mehr, aber zu diesem Zeitpunkt hatte ich zu Herrn Holzer keinen direkten Kontakt, weil ich sozusagen mit den direkten Ermittlern immer in Kontakt stand – und nicht nur mit Herrn Holzer –, regelmäßig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer von den direkten Ermittlern hat es dann angeregt? Mit wem waren Sie da wegen dieser Fahndung in Kontakt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, es war eine gemeinsame Ermittlungsmaßnahme und wir haben das in einer Besprechung erörtert. Ich habe das dann rechtlich geprüft und angeordnet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ihnen kam das verhältnismäßig vor?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Trotz des OLG-Urteils würden Sie das heute auch noch als verhältnismäßig beurteilen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das OLG hat ja anlässlich zweier Entscheidungen, mit denen die Einsprüche von Julian Hessenthaler und von Dr. Mirfakhrai gegen diese Maßnahme abgewiesen wurden, festgestellt, dass diese Maßnahme wohl nicht verhältnismäßig war, und ich habe dann natürlich sofort im Lichte dieser Entscheidung gehandelt und die Fahndung widerrufen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber die Idee war eine gemeinsame? Also die Idee: Hey, wir könnten doch Aljona Makarowa auch international ausschreiben!, kam nicht von der Soko?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich - - So habe ich das nicht mehr in Erinnerung, wie das in diesen Besprechungen erörtert wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es Hinweise, die für eine Sicherheitsgefährdung von Aljona Makarowa sprechen würden oder gesprochen haben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Niemals?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zum Zeitpunkt der Anordnung der Fahndungsmaßnahme waren mir solche Sicherheitsbedenken nicht geläufig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben gesagt, Ihnen seien nicht alle Ermittler der Soko Tape bekannt, aber die, die für Sie arbeiten beziehungsweise für Sie zuständig sind, seien Ihnen namentlich bekannt. Ist das korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind in den beiden Verfahren auch Soko-Beamte oder Soko-MitarbeiterInnen ident, also sprich dass eine Person für die WKStA und für die Staatsanwaltschaft arbeitet? Sind solche vorhanden und sind Ihnen die bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ob sie ident sind in dem Sinn, dass sie den Kern der Sache ermitteln, das weiß ich nicht, das glaube ich aber eher nicht, weil sie mit der Umsetzung meiner Ermittlungsmaßnahmen gut ausgelastet sind. Es ist aber, denke ich, schon so, dass natürlich, wenn die WKStA in dieser Sache Maßnahmen setzt – wie Hausdurchsuchungen, gerade auch, wie es die WKStA auch gemacht hat, an sehr, sehr vielen Orten –, dann werden diese Beamten natürlich beigezogen, davon gehe ich aus, weil sie ja auch Beamte der Soko sind. Wenn die Soko eine Maßnahme macht und Unterstützung braucht, werden die eigenen Beamten beigezogen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Fix zugeschrieben ist aber niemand, also sprich, dass zum Beispiel ein Beamter Hälfte-Hälfte macht oder, ich weiß nicht, zwei Drittel und ein Drittel?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ist mir jetzt zumindest nicht bewusst.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben gesagt, Sie hätten Niko Reith an einem Montag in der Früh mit dem SMS konfrontiert, da hat es eine Besprechung gegeben. Geben Sie bitte einmal den Inhalt dieser Besprechung wieder.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Besprechung hat es eigentlich keine gegeben – ich war mit dem Auto auf dem Weg in die Arbeit und wollte das halt mit ihm telefonisch erörtern. Es hat dann ein ganz kurzes Telefonat gegeben, wo er versucht hat, mir die Beweggründe zu erläutern, wie es zu dieser SMS gekommen ist.

Ich habe das Gespräch jetzt nicht mehr eins zu eins in Erinnerung, aber ich meine, er hat irgendetwas gemeint, dass Herr Strache bei Wohltätigkeitsveranstaltungen für verletzte Polizisten tätig ist und offenbar auch spendet – das weiß ich aber nicht mehr ganz genau –, und dass deswegen so dieses SMS zustande gekommen ist. Ich habe das aber dann nicht mehr näher hinterfragt, denn für mich war dann der Kontakt mit ihm beendet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War das ein Vieraugengespräch oder waren da - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das war ein Telefonat im - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War nur ein Telefonat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, es war nur ein Telefonat, ein ganz kurzes Telefonat im Auto.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie dazu einen Aktenvermerk angelegt? War das ein dienstliches Telefonat oder ein privates?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war letztlich schon ein dienstliches Telefonat, aber ich bin mir nicht sicher, ich habe nicht in Erinnerung, ob ich da einen Aktenvermerk angelegt habe. Das kann ich jetzt nicht mehr sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sie haben nichts unternommen, weil es für Sie in Ordnung - - Oder, sagen wir einmal so – was haben Sie dann für weitere Schritte unternommen? Oder war es für Sie nicht ungewöhnlich, dass ein Ermittler, der auch Einvernahmen, maßgebliche Einvernahmen, im Fall durchgeführt hat, auch weiterhin eine freundschaftliche Beziehung mit einem der Opfer – also in diesem Fall der Staatsanwaltschaft – pflegt? Also ein Opfer kann ja auch in einer anderen Sache Beschuldigter sein, aber ist ja vollkommen egal.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, natürlich habe ich dann den Akt auch auf - - Ich habe ja schon geahnt, dass das natürlich auch von den Beschuldigten aufgegriffen werden wird, und bin den Akt noch einmal durchgegangen. Ich habe selbst reflektiert, wie die Ermittlungen der letzten Monate – vier Monate gemeinsame Ermittlungen, glaube ich, waren es – waren und bin dann zu dem Schluss gekommen, dass ich da keine Wahrnehmungen dazu hatte, dass er die Ermittlungen subjektiv und nicht objektiv geführt hätte. Das habe ich dann letztendlich, ich glaube, im März 2018, auch im Tagebuch noch einmal für mich so festgehalten, nachdem ich diese Prüfung abgeschlossen hatte.

Ich habe da also keine Einflussnahme und keine subjektiven Ermittlungen wahrnehmen können. Bei den meisten Ermittlungsmaßnahmen, jetzt zum Beispiel bei der Vernehmung von Heinz-Christian Strache, war ich persönlich dabei, da wäre mir auch nichts in diese Richtung aufgefallen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit Niko R. schon öfters zusammengearbeitet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, gleich zu Beginn meiner staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit, das war im Frühjahr 2012, hatte ich ein Verfahren, bei dem er der Ermittler war, und ich glaube, zwei Jahre später auch noch einmal. Es waren jeweils Ermittlungen wegen schweren Raubes, weil er ja aus dieser Ermittlergruppe kommt, und von daher war er mir schon bekannt, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Vorgesetzte darüber informiert, dass Sie mit Niko R. gesprochen haben und über die Befangen- - Sie haben ja dem Herrn Verfahrensrichter gesagt, dass Sie erst durch die Medienberichterstattung darüber Bescheid gewusst hätten.

Haben Sie Frau Nittel oder sonst irgendjemanden in der Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass Sie mit Herrn Niko R. gesprochen haben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen. Es war allerdings und ist nach wie vor so, dass bei so bedeutsamen Sachen ich schon auch die Leitende Staatsanwältin davon in Kenntnis setze, was da gerade so passiert. Ich gehe also fast davon aus, aber ich kann es nicht mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also keine Schriftstücke dazu? Also wenn, dann nur mündlich, oder wie?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich wüsste jetzt nicht, dass ich einen Aktenvermerk darüber angelegt habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir auch nicht, deswegen frage ich ja. Waren Sie dann bei der Beurteilung der Befangenheit der Beamten – es gab ja mehrere Beamte, über die dann auch eine anonyme Sachverhaltsdarstellung eingelangt ist – irgendwie involviert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie, Entschuldigung?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Waren Sie in der Befangenheitsfrage involviert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch die WKStA hat Sie diesbezüglich niemals kontaktiert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann schon sein, dass sie mich gefragt haben, ob mir etwas in irgendeine Richtung aufgefallen ist, dass Ermittler in meinem Ermittlungsverfahren irgendwie subjektiv gesteuert wären, das kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen. Mit Sicherheit habe ich aber von der SMS, da bin ich mir relativ sicher, erst erfahren, wie das dann veröffentlicht wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie diesbezüglich mit Herrn Holzer gesprochen? Kennen Sie den auch schon länger?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Herrn Holzer kenne ich auch schon länger, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und seit wann? Haben Sie schon mehrere Fälle mit ihm absolviert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber mehrere Ermittlungsverfahren - - Also an sich, da ich in der Gruppe zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bin und das Bundeskriminalamt da oft Initiator von Ermittlungen war, kenne ich Herrn Holzer schon länger.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit Herrn Holzer über Herrn Reith gesprochen im unmittelbaren Zusammenhang mit Informationen aus der Medienberichterstattung?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es hat danach jedenfalls - - Also nachdem das SMS publik wurde, hat es eine Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft gegeben, wo auch Herr Holzer dabei war. Da wurde das dann schon im Detail erörtert, dass für mich nicht nachvollziehbar war, dass ich nicht vorher Kenntnis davon hatte, sondern aus den Medien davon erfahren musste.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und außerhalb dieses Aktenvermerks?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es kann durchaus sein, dass ich ihn darauf angesprochen habe, aber das kann ich jetzt nicht mehr mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Telefonate, persönliche Gespräche - - Kennen Sie auch persönliche Gespräche mit Herrn Holzer über Herrn Niko Reith?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe sehr - - Ich habe schon öfters mit Herrn Holzer gesprochen, aber ob ich da jetzt dezidiert hier Niko Reith - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht machen wir es ein bisschen allgemeiner: generell über die Befangenheit der Soko Tape, das war ja sicher einmal ein Thema. Es ist ja über die Befangenheit der Soko Tape nicht unbedingt wenig in der Zeitung gestanden.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, das mag sein – aber dadurch, dass sich in meinen Ermittlungen da nie irgendwie eine Einflussnahme gezeigt hat, habe ich mich auf meine Ermittlungen fokussiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und im Verfahren zur Schredderaffäre, da ist ja auch medial berichtet worden, haben Sie das auch nie wahrgenommen beziehungsweise ist Ihnen auch nicht irgendwie aufgefallen, dass da doch irgendwie irgendetwas los sein könnte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich würde Ihnen sehr gern etwas über das Schredderverfahren erzählen, nur das ist nicht mein Ermittlungsverfahren. Ich kann Ihnen daher nichts erzählen, weil ich den Inhalt des Verfahrens auch nur aus den Medien kenne - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber die gleichen die Beamten – mir geht es hier um die gleichen Beamten. (Auskunftsperson Schneider: Ja!) Es sind da die gleichen Beamten wie in Ihrem Verfahren tätig, es gibt mediale Berichterstattung darüber: Sie als leitender Staatsanwalt für die Tape-Ermittlungen nehmen das über das Schreddern wahr – das muss ja bei Ihnen auch etwas gemacht haben, oder? Oder haben Sie das einfach wahrgenommen und gesagt, okay, das ist ein anderer Staatsanwalt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Eher Letzteres, also das war nicht mein Ermittlungsverfahren. Ich glaube, damals war es ja auch noch bei der WKStA, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, das wurde erst später an die Staatsanwaltschaft Wien übertragen. Von daher gab es für mich keine Veranlassung, da tätig zu werden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Holzer hat im Untersuchungsausschuss gesagt, dass die SMS zwischen Reith und Strache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft abgesprochen wurden. Wurde da Ihrerseits eine Strategie mit Herrn Holzer und mit Herrn Reith festgelegt, weiterhin auch mit Herrn Strache in Kontakt zu sein?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Strategie ist in dem Zusammenhang keine festgelegt worden. Ich weiß aber, oder vermute, dass Sie die SMS ansprechen, die Herr Reith nach Veröffentlichung des Ibizavideos noch mit Herrn Strache gewechselt hat. Da war es so, dass im Zuge der Vernehmung von Herrn Strache, bei der ich auch selbst anwesend war, am Schluss ja dieser Verdacht der versuchten Erpressung aufgekommen ist, und er gemeint hat, dass dieser Herr Slaven Krsic von einer anderen Person, Doppler, zu ihm gebracht wurde, zu ihm vermittelt wurde.

Wir waren dann natürlich sehr interessiert, mit dieser Person zu sprechen, weil die ja ein Zeuge im weiteren Ermittlungsverfahren ist, und haben das dann Herrn Strache bekannt gegeben, der hat das dann seiner Vertrauensperson – das ist auch gleichzeitig sein Verteidiger, der ist daneben gesessen, der hat das mitgeschrieben – - -, das heißt, wir sind so verblieben, dass der Kontakt Doppler dann an die Polizei weitervermittelt wird.

Die nähere Ausgestaltung, also wer dann mit wem SMS schickt, das habe ich nicht vereinbart. Es war nur klar, dass uns vonseiten Strache und seiner Verteidigung dieser Kontakt zur Verfügung gestellt wird, damit wir uns den im Ermittlungsverfahren anhören können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es ist mir noch eine kurze Rückfrage zum Telefonat von Niko Reith mit Ihnen eingefallen (Auskunftsperson Schneider: Ja!): Hat Ihnen Niko Reith genau oder konkret erzählt, welchen Inhalt diese SMS hatte? Hat er Ihnen den Inhalt der SMS vorgelesen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie, nachdem es schon in den Medien war? Da habe ich es aus den Medien schon gewusst, welcher Inhalt war - - Da verschwimmt ein bisschen die Erinnerung, ob er mir das gesagt hat oder ob ich es nicht eh schon aus den Medien gewusst habe, wie der Inhalt war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Sie werden irgendwann ja nachgefragt haben: Gab es dann noch mehr Kontakt zwischen Strache und Niko Reith außerhalb dieser einen SMS?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie vor Veröffentlichung des Videos oder danach?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Egal.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, danach, das war letztlich insofern abgesprochen, als uns von der Seite von Herrn Strache, und damit meine ich auch seinen Verteidiger, angegeben wurde, dass er uns den Kontakt von Herrn Doppler zur Verfügung stellt.

Gegenstand meines Telefonats mit Niko Reith war jetzt nicht, ob er mehrere SMS hier mit Herrn Strache gewechselt hat. Wie gesagt, es war ein sehr kurzes Telefonat. Für mich war die Sache dann erledigt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir zurück zu Niko Reith und Herrn Doppler: Wird so ein Vorgehen öfters gewählt? Wird so etwas oft gemacht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich denke nicht, dass es ungewöhnlich ist, wenn ich im Zuge einer Vernehmung dann der Vertrauensperson von der vernommenen Person – bei uns ist ja Herr Strache auch als Opfer vernommen worden – - -, ist es nichts Ungewöhnliches, wenn das Opfer dann die Daten weiterer Zeugen bekannt gibt. Das ist nicht nur in diesem Verfahren so, sondern in vielen Verfahren so.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Reith hat Doppler in Salzburg getroffen. Ist das mit Ihnen abgesprochen worden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie von dem Vorgehen, dass Herr Reith Herrn Doppler getroffen hat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist mir jetzt nicht erinnerlich, dass er den getroffen hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 27 Sekunden noch.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Haben Sie da einen Aktenvermerk oder irgendetwas, was Sie mir vorlegen können?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich mache es dann in der nächsten Runde. (Auskunftsperson Schneider: Ja!) Ich gebe an Kollegin Krisper weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Krisper an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. Schneider! Ich möchte einmal chronologisch anfangen: Ich lege Ihnen einen Amtsvermerk von Herrn Holzer aus dem Jahr 2015 vor, der hier herangezogen wurde, um mit dem Anwalt Mirfakhrai zu reden und ihm zuzuhören bezüglich der Verdachtslage gegen Strache, die er sehr fundiert ausführt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie sehen, der letzte Absatz berichtet über Telefonate, die nach dem Datum des Vermerks stattgefunden haben, ohne wieder einen eigenen Vermerk anzulegen: Ist das aufgrund Ihrer Praxis üblich, hier nicht einen neuen Vermerk anzulegen, um hier eine Ergänzung im Nachhinein möglich zu machen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, da handelt es sich um einen polizeilichen Amtsvermerk, dazu kann ich als Staatsanwalt keine Auskunft geben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Seite 59 des Protokolls der Befragung von Holzer vorlegen, und Sie zunächst noch fragen, ob Sie den Amtsvermerk kennen, ob Sie damals schon involviert waren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Herr Verfahrensrichter, ich glaube, der 2015er-Amtsvermerk ist außerhalb des Untersuchungszeitraums.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist sicherlich außerhalb des Untersuchungszeitraums, denn unser Untersuchungszeitraum beginnt Ende 2017, und wir halten uns da im März 2015 auf. Daher würde ich die Frau Abgeordnete bitten, den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen, auch wenn Herr Holzer, wie ich aus der nächsten Urkunde ersehe, dazu ausgesagt hat: „Darf ich kurz ausholen?“ – Da hat er sich in einen Bereich begeben, der offenbar außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt. Es wird Ihnen vielleicht gelingen, den Konnex herzustellen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Richter, ich denke das Ausholen hat sich auf die Länge seiner Ausführungen bezogen, weil er hier ausholen wollte, um Mehreres zu erklären. Auch wenn es sich um 2015 handelt, sehe ich es aufgrund des Konnexes der Frage zu Beweisthema 5 – mögliche politische Einflussnahme auf die Ermittlungen – sehr wohl im Bereich der vorhergehenden Tathandlungen, wie wir es hier zumeist nennen. Ich habe bis jetzt immer dazu befragt, und es ist zumindest eine Antwort möglich, wenn sie gegeben werden will, aber ich sehe es auch als zulässig an, das als mögliche vorbereitende Handlung – nach Beweisthema 5 – abzufragen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie wollen also damit unter Beweis stellen, dass schon im Jahr 2015 verschiedene Personen mit Herrn Strache in Kontakt gestanden sind – die hier in unserem Verfahren maßgeblichen Personen –, und dass damals schon ein Kontakt bestanden hat? Ich tue mir schwer, Frau Abgeordnete, das zuzulassen, weil wir uns ja wirklich deutlich außerhalb des Untersuchungszeitraums bewegen und ich das selbst als Vorbereitungshandlung auch nicht wirklich einordnen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich vielleicht fragen, ob dennoch vor dem Untersuchungszeitraum schon Kontakt mit Herrn Holzer oder anderen Personen aus dem Sicherheitsapparat bestand – zu Fragen der Ermittlungen gegen Strache aufgrund der Verdachtslage, die jetzt aufgrund von Ibiza im Raum steht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Frage würde ich zulassen, Herr Dr. Schneider: Haben Sie darüber Wahrnehmungen, ob schon vor unserem Untersuchungszeitraum Kontakt zwischen diesen Personen bestanden hat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also der Amtsvermerk, den Sie mir da vorgelegt haben, betrifft ein Verfahren, wo ich nicht der zuständige Staatsanwalt bin. Ich habe den im Nachhinein gesehen und mir in meinem Ermittlungsverfahren dann beigeschafft, weil auch in meinem Verfahren immer wieder behauptet wurde, dass es hier schon vorher ein entsprechendes Tatsachensubstrat gegeben haben soll und dass man sich schon vorher an das Bundeskriminalamt gewandt habe. Und aus diesem Grund habe ich mir, so bilde ich mir ein, den Akt zur Einsicht beigeschafft, und von daher kenne ich diesen Amtsvermerk.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann komme ich zum jetzigen, laufenden Verfahren. Mir geht es um die Frage: Warum war jeweils jemand aufseiten der Justiz zuständig? Und warum wurde jemand aufseiten des Innenministeriums zuständig?

Sie haben vorhin ausgeführt, dass eigentlich eine bezirksgerichtliche Zuständigkeit gegeben war, aber dann Oberstaatsanwalt Fuchs entschieden hätte, die Staatsanwaltschaft Wien sei zuständig, und wiederum Staatsanwältin Nittel an Sie herangetreten wäre, ob Sie persönlich den Fall übernehmen. Ist das so richtig?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die Kommunikation zwischen Oberstaatsanwalt Fuchs und meiner Leitenden Staatsanwältin kenne ich nicht – wie das damals vor sich gegangen ist. Ich weiß nur, mich hat, wie gesagt, die Leitende Staatsanwältin angerufen und mir gesagt: es gibt - - Ich bin der Meinung, sie hat gesagt, es gibt bereits eine Sachverhaltsdarstellung, die bei uns eingebracht wurde, und ob ich den Fall – von den zeitlichen Ressourcen her –übernehmen kann. Das habe ich dann gemacht.

Und zeitgleich weiß ich, dass es noch ein zweites Verfahren – ich weiß aber nicht, ob mir das schon in der Woche nach Veröffentlichung des Ibizavideos bekannt wurde –, dass es ein weiteres Verfahren gab, wo Oberstaatsanwalt Fuchs um Durchführung von Ermittlungen zu diesem Thema in Richtung § 120 Abs. 2 StGB ersuchte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber eben durch die Staatsanwaltschaft Wien.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das war an die Staatsanwaltschaft Wien gerichtet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also weg vom BG zur Staatsanwaltschaft Wien und durch Anwältin Nittel wiederum an Sie.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die Staatsanwaltschaft Wien umfasst ja auch die Bezirksanwälte, das heißt, er hat damit keine Zuständigkeit eines Staatsanwaltes deklariert, sondern allein die der Staatsanwaltschaft Wien als Behörde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, Staatsanwältin Nittel hätte ausgeführt, dass die Bitte an Sie gerichtet sei, den Fall zu übernehmen, weil er politisch sei, haben Sie gesagt, und einen großen Umfang hätte; aber auch, weil er politisch sei.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Der Akt meinen Sie? (Abg. Krisper: Mhm!) Ja, es war klar, dass aufgrund dieser Thematik, die hier hochgekommen ist, das Verfahren auch eine hohe Medienwirksamkeit haben wird. Natürlich handelt es sich hier um ein politisches Verfahren, weil ja politische Verfahren auch solche sind, die von der Tathandlung her ein politisches Nachbeben auslösen. Und von da her hat sie einen Staatsanwalt beauftragt, der die Kapazitäten hat.

Sie müssen sich das so vorstellen: Bei uns gibt es ja, ich weiß jetzt nicht, circa 100 Staatsanwälte, und 80 davon bekommen laufend, täglich neue Akten. Ein Verfahren von solchem Umfang zu leiten, wenn man täglich neuen Aktenanfall hat, ist nicht bewerkstelligbar – das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich auch zuerst in einer allgemeinen Abteilung, wie sich das nennt, war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe Sie so verstanden, dass Sie bisher schon ausgeführt haben, dass Sie es Ihren Wahrnehmungen nach ausschließen können, dass es vor der Gründung der bekannten Soko Tape irgendeine Ermittlungseinheit im BMI gab, die sich schon des Sachverhalts annahm.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich das ausschließen kann. Soweit ich mich erinnern kann, ist mir das nicht geläufig, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Hat sich die Soko Tape mit Ihrem Wissen gegründet oder ohne Ihren Wunsch? Setzt man sich da normalerweise nicht zusammen – Staatsanwalt und Innenministerium – und überlegt, was gebraucht wird? Wie ist das gelaufen? Waren Sie da eingebunden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im vorliegenden Fall war es so – ich hatte selbst noch nie eine Soko zur Verfügung, die für mich ermittelt hat, deswegen kann ich nur für den vorliegenden Fall sprechen –, dass mir mitgeteilt wurde, dass seitens des Bundeskriminalamtes auch eine eigene Soko geplant ist, nicht nur zu den Hintermännern, also zu meinem Verfahren, sondern auch insbesondere zu allem, was durch das Video ausgelöst wurde, und die Verdachtsmomente, die dadurch entstanden sind.

Ich war darüber nicht unglücklich – es gibt, glaube ich, in Österreich keinen Staatsanwalt, der nicht gerne eine eigene Soko hat, die für ihn ermittelt –, habe das nicht näher hinterfragt und habe dann, wie gesagt, die weiteren Ermittlungen mit der Soko durchgeführt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben selbst keinen Einfluss auf die Gründung und die Mitglieder der Soko nehmen können (Auskunftsperson Schneider: Nein, habe ich keinen Einfluss - -!), sondern wurden sozusagen über deren Bestehen informiert? (Auskunftsperson Schneider: Ja!) – Mhm.

Dann komme ich doch noch zu Ihren bisherigen Ausführungen zu Niko Reith, weil ich das ehrlich gesagt wahrlich nicht verstehen kann. Wenn jemand schreibt: Ich wünsche mir den Rücktritt vom Rücktritt!, das heißt, klar ein Fan ist, aus welchem Grund auch immer, sei es Wohltätigkeit gegenüber Polizisten – das würde ich sehr schätzen, wenn das so war, egal –, dann ist das eine klare politische Nähe zu der Partei, aus der der Beschuldigte stammt, um es niederschwellig zu formulieren.

Warum war das für Sie kein Grund, da eine mögliche politische Einflussnahme auf die Ermittlungen zu sehen oder zumindest eine Befangenheit mit Sorge anzunehmen – so wie die WKStA?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie gesagt, ich habe von dieser SMS, soweit ich das jetzt einordnen kann, erst aus den Medien erfahren. Ich habe das vor- -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber dann! Fanden Sie es weiterhin nicht besorgniserregend?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Was ist die konkrete Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie die Nähe nicht besorgniserregend fanden. In einem derart politisch heiklen Fall einen Ermittler mit einer derartigen Nähe - - (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ich habe wirklich kein Interesse an langatmigen Geschäftsordnungsdebatten – ich war schon ein paarmal versucht, mich zu Wort zu melden –, aber wir sind nicht dazu da, um irgendwie festzustellen, ob etwas besorgniserregend ist.

Ich orte das auch quasi als unterstellende Frage. Die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft ist es, ein Verfahren ordnungsgemäß zu führen, das wurde schon mehrmals zum Ausdruck gebracht. Und wenn dann quasi zum Ausdruck kommt: Ist dieses SMS besorgniserregend?, dann ist das aus meiner Sicht eine unterstellende Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? (Abg. Krisper: Ich!) – Ich würde den Herrn Verfahrensrichter um seine Beurteilung ersuchen und darum, vielleicht auch insbesondere etwas darauf einzugehen – da wir ein Organ der Gerichtsbarkeit befragen –, wieweit sich die Fragen auf die Entscheidungen eines Organs der Gerichtsbarkeit beziehen können. – Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage hat zumindest ein unterstellendes Element in sich, Frau Abgeordnete. Sie können ihn zu den Wahrnehmungen, die er hinsichtlich der Befangenheit hat, fragen. Diese Frage würde ich so schon zulassen. Aber ob er keine Besorgnis hatte, weil das und das aufgetreten ist, hat ein unterstellendes Element in sich. Insofern würde ich Herrn Abgeordneten Hanger hier folgen wollen. (Abg. Krisper: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Kollegin Krisper, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur ausführen, dass es das Gegenteil von unterstellend ist, weil es meiner Meinung nach positiv wäre, hätte er eine Sorge gehegt, weil es hier meiner Meinung nach ein Befangenheitsproblem gibt. Aber gut, ich stelle die Frage anders. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung! – Abg. Stögmüller: Wir sind in der Geschäftsordnungsdebatte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, zur Geschäftsordnung. – Bitte. (Abg. Stögmüller: Er kann sich nicht in der Geschäftsordnungsdebatte zur Geschäftsordnung melden!) – Sie hat gesagt, sie formuliert die Frage anders, und damit war das Ende der Geschäftsordnungsdebatte, zumindest der Geschäftsordnungswortmeldung, absehbar. Ich habe jetzt eine weitere Geschäftsordnungsmeldung oder war das jetzt eine verlängerte Geschäftsordnungsmeldung? (Zwischenruf der Abg. Krisper.– Nein.

Es gibt es eine weitere Meldung zur Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte einleitend Herrn Abgeordneten Stögmüller darauf aufmerksam machen, dass er nicht in der Rolle der Vorsitzführung ist und dass wir alle hier unsere Rollen haben.

Ich wollte nur die Wortmeldung von Frau Abgeordneter Krisper kommentieren: Dass sie einen positiven Zugang zu Fragen hat, ist noch ganz selten passiert. (Abg. Kollross: Was hat das jetzt mit der Geschäftsordnung zu tun?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Meldungen zur Geschäftsordnung? (Abg. Kollross: Das war keine!) – Ich sehe keine. Dann bitte ich mit der Befragung fortzufahren.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt, hatten Sie aufgrund dieser Ihnen medial bekannt gewordenen SMS Wahrnehmungen über eine mögliche Befangenheit von Niko Reith und haben Sie dementsprechend das Gespräch mit Holzer gesucht, inwiefern dieser in der Soko – die sich mit einem Beschuldigten Strache auseinandersetzen muss, einem Opfer Strache, Pardon – überhaupt noch einzusetzen ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, man muss hier sagen, dass Herr Strache in meinem Ermittlungsverfahren Opfer ist. Ob er weiter für das Ermittlungsverfahren, das die WKStA zum Inhalt führt, tragbar ist, ist nicht mein Verfahren, das muss die WKStA beurteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Geschäftsordnung: Wenn ich mir Mühe bei der Frage gebe, würde ich auch um eine Antwort bitten, Herr Staatsanwalt.

Ich wiederhole meine Frage außerhalb der Redezeit: Haben Sie Wahrnehmungen, dass aufgrund dieser SMS eine Befangenheit besteht und suchten Sie deswegen das Gespräch mit Holzer, um dies zu besprechen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, ich habe keine Wahrnehmungen, dass hier eine Befangenheit besteht, weil ich, wie ich bereits vorher Herrn Abgeordneten Stögmüller erklärt habe, nachdem dieses SMS hochgekommen ist, mir den Ermittlungsakt in diese Richtung auch noch einmal durchgeschaut habe und nichts dergleichen habe feststellen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Sie haben demnach das Gespräch mit Holzer nicht gesucht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das habe ich auch bereits vorher beantwortet: Ich kann das leider aus meiner Erinnerung nicht mehr sagen, ob ich da aktiv das Gespräch dazu gesucht habe oder nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege vor: Protokoll von Holzer, Seite 55 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), wo Holzer zu Niko R. ausführt: „Leider Gottes hat er diese“ – also die Soko – „aus privaten Gründen verlassen.“ „Vielleicht nur zur Ergänzung darf ich anführen, dass auch der zuständige Staatsanwalt nach dem freiwilligen Abgang des [...] Beamten festgestellt hat, das wäre, wie wenn auf einer Baustelle der Polier die Baustelle verlässt. – So wichtig war er auch für die Ermittlungen.“ – Haben Sie das gesagt und entspricht dies demnach?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, das habe ich so gesagt. Das war diese angesprochene Besprechung, die im Anschluss daran, nachdem dieses SMS aufgekommen ist, bei der Oberstaatsanwaltschaft stattgefunden hat. Da habe ich mit der WKStA – die war da auch in diese Besprechung eingebunden – - -, und wurde eben erörtert, dass die WKStA hier gegen Niko Reith diese Verdachtsmomente hatte, dass möglicherweise eine Befangenheit vorliegt.

Ich habe damals nur zum Ausdruck gebracht - -, und das mit dem Polier auf der Baustelle kann ich Ihnen diesbezüglich auch ganz genau erklären: Für mich war es so, da ich Niko Reith aus vorigen Ermittlungsverfahren im Jahr 2012 und, ich glaube, 2014 schon gekannt hatte, war er für mich der Hauptansprechpartner bei der Soko zu diesem Zeitpunkt, also sprich von Mai bis zu seinem Ausscheiden. Und dadurch, dass er der Hauptansprechpartner war, war es für mich so, wie wenn - -, ich habe das immer mit einem Polier auf der Baustelle verglichen, der den Überblick über alle Ermittlungen hat. Deswegen ist diese Aussage so zustande gekommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber Sie haben ihn wohl auch als Ermittler geschätzt, oder?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Seine Ermittlungen waren, soweit ich das feststellen kann, in meinem Ermittlungsverfahren immer objektiv und korrekt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Akustisch - -, bitte noch einmal!

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die Ermittlungen waren in meinem Ermittlungsverfahren immer korrekt und nur für dieses Ermittlungsverfahren kann ich reden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na ja, immer korrekt - -, sie waren manchmal unverhältnismäßig, vom Gericht judiziert. Seine Ermittlungen meinen Sie?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie meinen Sie die Frage? Ich glaube, wir reden gerade aneinander vorbei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sagen, die Ermittlungen waren korrekt – manche waren unverhältnismäßig, gerichtlich schon ausjudiziert.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Aber das waren - - Welche meinen Sie da?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 27 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Überwachungsmaßnahmen.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, die Telefonüberwachungsmaßnahmen; allerdings habe ich die angeordnet und mit gerichtlicher Bewilligung, und von dem her gehe ich davon aus, dass die Ermittlungen an sich korrekt waren, weil ich habe ja die Telefonüberwachungsmaßnahme angeordnet. Da kann ich jetzt dem Polizisten keinen Vorwurf machen, wenn er mir einen Anlassbericht zu einer Telefonnummer schreibt, ich das prüfe und zum Schluss komme, dass hier ein dringender Tatverdacht vorliegt und ich eine Telefonüberwachungsmaßnahme mache. Das hat keinen Einfluss auf meine Wahrnehmungen zu den Ermittlungen von Herrn Reith.

Und es ist ja in dem Verfahren auch immer so gewesen, dass Ermittlungsmaßnahmen von der Polizei angeregt werden, mitunter, die ich nachher, nach Prüfung, wo ich zu dem Schluss komme, das ist rechtlich nicht möglich oder es wäre nicht verhältnismäßig - -, und aus dem Grund habe ich einige Ermittlungsmaßnahmen dann nicht angeordnet. Das heißt, das hat aber keinen Einfluss auf meine Wahrnehmung dazu, ob die Ermittlungen korrekt waren oder nicht, weil für mich waren sie auch nach wie vor korrekt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 24 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es macht dennoch ein falsches Bild, wenn Sie zusammenfassen, die Ermittlungen waren korrekt, wenn manche gerichtlich als unverhältnismäßig anerkannt wurden.

Letzte Frage dennoch: Was macht Reith zum Polier? Was kann er besser als andere Polizisten, die Strache keine SMS geschrieben haben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich glaube, dass ich die Frage schon beantwortet habe, aber ich beantworte sie gerne noch einmal: Ich habe ihn deshalb als Polier bezeichnet, weil er mein Hauptansprechpartner war und er die Aufgaben und meine Anordnungen innerhalb der Soko dann so weitergeleitet hat. Das heißt, er war für mich der Hauptansprechpartner, daher habe ich ihn in dieser Besprechung als Polier bezeichnet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, ich mache in der nächsten Runde weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1 Sekunde für die nächste Runde.

Der Nächste ist Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte. (Die Auskunftsperson berät sich mit der Verfahrensanwalt-Stellvertreterin.)

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Schneider, ich möchte mit einigen Fragen bei der Zusammenarbeit mit der Soko fortfahren. Die Soko wurde meines Wissens am 27. Mai 2019 eingerichtet und ist hinsichtlich der Ermittlungen im Auftrag der WKStA und der StA Wien tätig. Ist so eine Konstellation etwas Außergewöhnliches, etwas Besonderes?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie, dass zwei Staatsanwaltschaften hier ermitteln? (Abg. Gödl nickt.) – Es ist in dem Fall gesetzlich so vorgesehen, weil die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen im Gesetz, im § 20a StPO, definierten Aufgabenbereich hat, und die Staatsanwaltschaft Wien hat sozusagen den Restaufgabenbereich. Wenn sich hier die Ermittlungen und die Delikte so trennen lassen wie im vorliegenden Fall, ist das meiner Ansicht nach bedenkenlos.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Aber vielleicht können Sie uns schildern, wie die Abstimmung zwischen der Soko und den beiden Staatsanwaltschaften erfolgte. Gab es da gemeinsame Besprechungen? Wie war so die typische Vorgangsweise?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die typische Vorgehensweise in diesem Fall war und ist nach wie vor, dass ich mit den Ermittlern den direkten Kontakt habe, das heißt mit den direkt zuständigen Ermittlern, auch nicht mit der Soko-Leitung, sondern mit den Ermittlern, die tagtäglich die Zeugenvernehmungen durchführen und die Ermittlungen leiten.

Ich weiß, dass dann, wie das – ich muss mich immer auf das SMS beziehen – publik geworden ist und diese Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft stattgefunden hat, so eine Art Steuerungsgremium eingerichtet worden ist – so wurde es hier im Untersuchungsausschuss immer bezeichnet. In das war ich aber nicht eingebunden, das hat bei uns eine Gruppenleiterin, Frau Dr. Kerbl-Cortella, gemacht. Vonseiten der Soko war die Soko-Leitung, also ich glaube, Herr Holzer, eingebunden und vonseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weiß ich gar nicht, wer dabei war, wahrscheinlich ein Gruppenleiter. Und die haben dann versucht, sich abzusprechen, welche Sachverhalte von welcher Staatsanwaltschaft ermittelt werden, damit es da keine Überschneidungen gibt und quasi zwei Ermittlungen in einer Sache getätigt werden. Aber in diese Steuerungsgruppe war ich auch nicht eingebunden und ich kann darüber, wie die Zusammenarbeit von der WKStA zur Polizei ist, keine Auskunft geben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit von Ihrer Staatsanwaltschaft mit der Soko?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also aus meiner Sicht war das eine sehr gute Zusammenarbeit. Es hat sehr gut funktioniert und ich glaube, dass letztendlich die Erfolge auch für eine gute Zusammenarbeit sprechen – also die Erfolge, die in meinem Verfahren erzielt wurden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gab es irgendwelche Schwierigkeiten in diesem Dreiecksverhältnis zwischen Staatsanwaltschaften und Soko, die im Zuge der Ermittlungen irgendwie aufgetaucht sind?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na, Sie müssen sich das an sich so vorstellen: Die Polizei hat Ideen und trägt sie an mich heran und ich schaue, ob das rechtlich umsetzbar ist. Genauso gut hat auch der Staatsanwalt Dr. Schneider Ideen, muss aber natürlich erst mit der Polizei abklären, ob das faktisch überhaupt so möglich ist, ja, weil nur allein, wenn es rechtlich möglich ist - -, ob es faktisch so möglich ist, ist ja damit nicht gesagt. Ich habe sehr, sehr viele Besprechungen mit den unmittelbaren Ermittlern der Soko gehabt, und so haben wir gemeinsam Ermittlungsstrategien erarbeitet, und von daher war die Zusammenarbeit, wie gesagt, sehr, sehr gut; ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sind bei derartigen Besprechungen üblicherweise auch Vertreter der WKStA dabei oder führen Sie die alleine?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, weil - - Bei Besprechungen mit der Soko in meinem Ermittlungsverfahren ist kein Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dabei.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie den Eindruck, dass sich irgendein Beteiligter unkooperativ verhalten hat – ich meine Richtung Soko oder auch Richtung WKStA? Also ich spiele noch einmal auf das Dreiecksverhältnis an: Gab es da irgendwelche Ungereimtheiten oder unkooperatives Verhalten?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt: In meinem Ermittlungsverfahren und für meine Zusammenarbeit mit der Soko – und nur für dieses kann ich es beurteilen –, hat es das nicht gegeben.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie haben sich dann die Staatsanwaltschaften untereinander über allfällige Ermittlungsschritte, die vielleicht auch für die andere Staatsanwaltschaft von Relevanz sein könnten, ausgetauscht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zu späterer Zeit ist eben dieses Steuerungsgremium eingerichtet worden, und ich bin der Meinung, dass dort auch derartige Dinge besprochen wurden. Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens habe ich sehr oft den Kontakt auch zur WKStA gesucht und die WKStA, die zuständigen Ermittler, auch zu mir, weil ganz einfach Informationen im Verfahren bei der WKStA eingelangt sind, die für mich womöglich bedeutsam waren und vice versa. Somit hat es hier zu Beginn einen, ich würde fast sagen, regelmäßigen Austausch gegeben, damit hier die richtigen Schriftstücke auch zu den richtigen Ermittlern finden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wenn man zum Beispiel die Hausdurchsuchung bei H.-C. Strache und Johann Gudenus, die am 12. August stattgefunden hat, hernimmt: Wann haben Sie zum Beispiel beziehungsweise die Staatsanwaltschaft Wien von der WKStA von dieser Hausdurchsuchung erfahren? Wie war da der Informationsfluss? Wie kann man sich das vorstellen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich erinnern kann, habe ich von diesen Hausdurchsuchungen damals aus den Medien erfahren.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Und ist das in Ordnung?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, das war ja - -, das Ermittlungsverfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist ja so, dass dort, soweit ich das jetzt beurteilen kann, Heinz-Christian Strache und Mag. Gudenus, nicht, so wie bei mir, Opfer sind. Und wenn eine Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen Beschuldigte setzt, sehe ich hier keinen Grund, dass sie mich als Staatsanwaltschaft Wien, die ja mit den Ermittlungen zu den Hintermännern betraut ist, hiervon in Kenntnis setzen sollte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Hat Sie die WKStA zum Beispiel darüber informiert, dass sie Handys abgenommen, sichergestellt hat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das habe ich an sich, denke ich, sogar aus den Medien erfahren, oder es ist auch der normale Lauf der Dinge, dass bei Hausdurchsuchungen elektronische Gegenstände sichergestellt werden. Von dem her habe ich dann kurze Zeit später davon erfahren, dass auch hier Mobiltelefone sichergestellt wurden.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Schneider, ich lege Ihnen nun das Dokument 65187, die Seiten 69 bis 138, vor. Es ist das Befragungsprotokoll von Andreas Holzer, und ich darf Sie bitten, Seite 72 aufzuschlagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Und zwar ziemlich genau in der Mitte sagt Herr Mag. Andreas Holzer – haben Sie es gefunden? (Auskunftsperson Schneider: Ja!) –: „Zu Ihrer Frage, warum nicht die WKStA: Es hat während des vorigen Jahres sehr, sehr viele Besprechungen gegeben und sehr, sehr viele Anordnungen von der WKStA gegeben, wonach Beweismaterial, Daten, Unterlagen anderen Anklagebehörden ohne begründetes Ersuchen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Das hat zu einer unglaublichen Unsicherheit der Beamten geführt, was nun genau anderen Anklagebehörden zur Verfügung gestellt werden kann.“

Und ich darf Ihnen ein weiteres Dokument vorlegen, und zwar mit der Nummer 760. Es ist ein Schreiben der WKStA an den damaligen Vizekanzler und Justizminister Univ.-Prof. Jabloner. Ich darf Sie bitten, die Seite 10 aufzuschlagen. Da berichtet die WKStA über ein Treffen am 14. August 2019; Seite 10 ganz oben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Haben Sie das? (Auskunftsperson Schneider: Ja!)

„Sitzung der WKStA mit Soko und StA Wien betreffend die weitere Datenauswertung: Die Soko befolgte die oben dargestellte Anordnung nicht und forderte stattdessen, die Daten im BK zu verwalten und der Soko, WKStA und StA Wien Zugriffsmöglichkeiten einzuräumen. Hinweis durch WKStA, dass laut bisheriger Rechtsansicht der OStA“ – Oberstaatsanwaltschaft – „Wien [...]“ – Klammer auf, Klammer zu – „für jeden Zugriff der Ermittlungen einer anderen als der die Sicherstellung begründenden Tat dient, eine Sicherstellungsanordnung und – bei einer anderen StA –“ – Staatsanwaltschaft – „auch ein Amtshilfeersuchen erfordert.“

Die WKStA hat also der Soko angeordnet, dass Ermittlungsergebnisse, die im Auftrag der WKStA erhoben wurden, ausschließlich eben der WKStA mitgeteilt werden dürfen und die Staatsanwaltschaft Wien allenfalls ein begründetes Amtshilfeersuchen an die WKStA stellen muss. – Ist das so korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im vorliegenden Fall habe ich, wie ich von diesen Mobiltelefonen erfahren habe, zunächst einmal bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um Übermittlung der Sicherstellungsanordnung ersucht – das habe ich mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft so abgesprochen ‑, weil die gemeint haben, in der Sicherstellunganordnung möge ich dann genau bezeichnen, welche der sichergestellten Datenträger allenfalls für mein Ermittlungsverfahren relevant sind. Ich habe dann diese Sicherstellungsprotokolle erhalten und habe die WKStA um Amtshilfe ersucht, weil ich - -, weil es bei mir so war: Es wurden Herr Strache und Herr Gudenus Anfang Juni, meine ich, 2019 vernommen. Die Taten an sich waren ja schon im Jahr 2017, und im Zuge der Vernehmungen der beiden und der nachfolgenden Ermittlungen haben sich kleinere Ungereimtheiten ergeben. Das mag womöglich dem Umstand geschuldet sein, dass das zum Zeitpunkt der Vernehmung schon zwei Jahre her war. Und ich wollte einfach zur Abklärung, ob sich vielleicht auf den Mobiltelefonen von Herrn Gudenus und von Herrn Strache irgendwelche Daten befinden, die ich für mein Ermittlungsverfahren brauchen könnte - -, habe ich hier die WKStA um Amtshilfe ersucht.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie an dieser Besprechung, von der hier berichtet wird, teilgenommen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: An dieser Besprechung habe ich, soweit ich mich erinnere – ich habe hier nämlich auch nur einen Aktenvermerk aus dem Tagebuch –, selbst nicht teilgenommen. Das war mein Gruppenleiter, glaube ich.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Hatten Sie insgesamt den Eindruck, dass die Soko prinzipiell eine pragmatische Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften haben wollte, so wie es hier auch von Herrn Holzer beschrieben ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, ich denke schon, dass die Soko bestrebt ist, hier eine pragmatische Zusammenarbeit zu fördern, ja.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Können Sie nachvollziehen, was der Soko-Leiter gemeint hat, wenn er auf Seite 72 des Protokolls eben sagt – wie ich schon vorgelesen habe –: „Das hat zu einer unglaublichen Unsicherheit der Beamten geführt, was nun genau anderen Anklagebehörden zur Verfügung gestellt werden kann.“?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Darüber kann ich keine Auskunft geben. Ich bin hier, um über Wahrnehmungen zu berichten; also subjektive Einschätzungen oder die Beurteilung der Haltung anderer Behörden oder anderer Beamter - -, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielleicht noch abschließende Fragen zur Sicherstellung des Ibizavideos im April 2020: Nachdem es bekanntlich zu öffentlicher Kritik kam, dass die WKStA nicht über den Videofund informiert wurde – gab es diesbezüglich danach ein klärendes Gespräch?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das weiß ich nicht aus eigener Wahrnehmung. Ich habe nur, wie ich in Vorbereitung auf den Untersuchungsausschuss natürlich auch die Protokolle der anderen Auskunftspersonen durchgelesen habe - - Ich meine, dass der Herr Oberstaatsanwalt, der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs, hier gesagt hat, dass er da ein klärendes Gespräch mit dem Bundeskriminalamt gesucht hat. Das entzieht sich aber meiner eigenen Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Laut Medienberichten hätte der Anwalt von Hessenthaler, Johannes Eisenberg, das Video herausgegeben, wenn man ihn gefragt hätte. Jetzt ist die Frage: Warum wurde er nicht gefragt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Für mein Ermittlungsverfahren war es relevant – wie gesagt, das Ermittlungsverfahren betrifft ja die Anbahnung, Herstellung und Verbreitung des Videos –, für mein Ermittlungsverfahren war alleine der Umstand relevant, dass es das Video überhaupt gegeben hat, dass das Video überhaupt weiterverbreitet werden sollte. Interesse am Inhalt des Videos hat, so meine ich, die WKStA mehr – ob die diesen Schritt gewagt haben, weiß ich nicht, darüber kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, aber beide Staatsanwaltschaften wollten das Video an sich ja sicherstellen.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, das ist richtig, ja. Das ist richtig, ja.

Aber ich habe nicht bei Herrn Eisenberg nachgefragt, nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie persönlich Wahrnehmungen zu Herrn Eisenberg? Hat der vielleicht eine besondere oder keine Kooperationsbereitschaft gezeigt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, er nimmt die Rechte des Beschuldigten Hessenthaler so wahr, wie er es für richtig erachtet. Alles andere wäre meine persönliche Meinung dazu, die aber hier im Untersuchungsausschuss keinen Platz hat.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Na gut, aber den Medien war zu entnehmen, dass Sie bei der Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde gegen Eisenberg eingebracht haben. Ist das richtig?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist richtig, ja, weil der Ton in seinen Schriftsätzen meines Erachtens nicht den üblichen Gepflogenheiten, die Anwälte, Staatsanwaltschaften und auch Gerichte in einem Ermittlungsverfahren pflegen, entspricht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 38 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Die nehme ich dann mit. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir kommen nun zur Fraktion der SPÖ. – Herr Abgeordneter Kollross, bitte.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Doktor, ich möchte am Beginn noch einmal ein bisschen nachfragen, was die Gründung Ihres Referats betrifft, weil mich das noch interessieren würde. Sie haben eingangs erwähnt und auch ein bisschen beantwortet, dass die ganze Videogeschichte ursprünglich bei einem Bezirksgericht beheimatet war – also dort angesiedelt war – und dann aber eben relativ schnell Ihr Referat gegründet wurde. Jetzt wollte ich noch einmal konkret nachfragen: Wer hat das entschieden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Herr Abgeordneter, ich muss Sie da korrigieren. Es ist so: Bezirksgericht war keines zuständig. Bei der Staatsanwaltschaft Wien sind auch Bezirksanwälte – also nicht nur Staatsanwälte, sondern auch Bezirksanwälte –, und an sich, weil es in die Zuständigkeit eines Bezirksanwaltes fällt, ist das Verfahren dort aufgeschlagen. Und ich muss Sie auch korrigieren: Meine Abteilung ist nicht mit Aufpoppen des Ibizavideos gegründet worden – auch wenn das in den Schriftsätzen in dem Verfahren, vor allem von Herrn Eisenberg, so behauptet wird –, sondern meine Abteilung hat schon vorher bestanden. Es ist ein Zufall, dass es die Zahl 711 St 1/19v ist.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, aber wer hat entschieden, dass das vom Bezirk zu Ihnen siedelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, Frau Dr. Nittel hat mich angerufen, und dann habe ich zugesagt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wann war das?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, zu Wochenbeginn nach Auftauchen des Ibizavideos – das war am 17., also muss es meiner Erinnerung nach zwischen 20. und 22. Mai gewesen sein.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Also eigentlich sehr schnell.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja. (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin spricht mit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wie oft kommt es eigentlich vor, dass etwas vom Bezirksanwalt zur Staatsanwaltschaft wechselt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es ist so – wie gesagt –: Meine Abteilung wird mit sehr, sehr großen Verfahren betraut. Es ist durchaus ein üblicher Vorgang, dass Verfahren von Kolleginnen und Kollegen, wenn der Ermittlungsaufwand die normale Kapazität übersteigt, an einen Staatsanwalt im Referat 701 fortfolgende – in dieser Abteilung gibt es ja nicht nur mich, sondern noch 16 andere – übertragen wird, um die Handlungsfähigkeit der allgemeinen Referate zu wahren, die ja den täglichen Neuanfall erledigen müssen, und weil nämlich in meiner Abteilung und in den Abteilungen für organisierte Kriminalität auch entsprechende Erfahrung mit der Betrauung mit großen Akten besteht und ein entsprechender Zeit- und Ressourcenaufwand dort besser bewerkstelligt und gehandelt werden kann.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich habe aber gefragt, wie oft das vorkommt: Können Sie das ungefähr beziffern?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das müssen Sie - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Das müssen Sie die Leitende Staatsanwältin beziehungsweise andere Personen fragen. Ich als einfacher Staatsanwalt habe überhaupt keine Wahrnehmungen dazu, wie oft das vorkommt – aber es kommt schon laufend vor. Es ist aber nicht immer absehbar, wann das der Fall ist. Das ist ein dynamischer Prozess.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Hat es dazu auch eine Weisung gegeben, oder war das ausschließlich eine Entscheidung der Leitenden Staatsanwältin?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das müssen Sie Frau Dr. Nittel fragen, dazu kann ich keine Auskunft geben.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Warum hat man bei dem Video eigentlich jemanden gesucht, der für organisierte Kriminalität zuständig ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Auch diese Frage müssen Sie bitte an Frau Dr. Nittel richten, dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie haben zuerst gesagt, dass es eine Falschdarstellung ist, dass das Referat neu gegründet wurde – das hat es schon länger gegeben. Wann wurde denn das Referat 711 gegründet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich führe dieses Referat seit Dezember 2012, das heißt, es hat es schon vor Dezember 2012 gegeben.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wie viele Fälle bearbeiten Sie sonst noch in diesem Referat?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Herr Verfahrensrichter, ist das noch vom Untersuchungsgegenstand umfasst? Ich kann gern Auskunft geben, nur es geht darum - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: An und für sich nicht – interessant ist aber, dass dieser Akt das Aktenzeichen 711 St 1/19v trägt, und das ist im Verfahren schon vorgekommen, zumal ja wir nicht am Jahresanfang stehen, sondern im April, Mai. (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin spricht mit der Auskunftsperson.) Das Aktenzeichen 1 in diesem Monat ist doch etwas, das vielleicht nicht für jeden erklärbar ist. Das heißt, das ist der erste Akt in diesem Jahr gewesen, nicht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Genau, das ist der erste Akt in diesem Referat in diesem Jahr.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Es geht mir eher darum: Wir haben den Akt 1 und den Akt 3, und mich würde interessieren, ob der Akt 711 St 2/20 – den Sie auch bearbeiten, nehme ich an – irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen jetzt auswendig nicht sagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ist das kein Fall, den Sie selbst behandeln?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Oh ja, aber ich kann Ihnen jetzt nicht auswendig sagen, worum es im Akt 711 St 2/20 geht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Ich möchte, bevor ich dann etwas anderes frage, noch einmal zu dieser Fotoveröffentlichung, die Sie zuerst erwähnt haben, zurückkommen. Sie haben gesagt, dass Sie diese Fotoveröffentlichung selbst angeordnet haben, aber Sie haben gleichzeitig gesagt, dass das im Zuge einer Besprechung passiert ist. Jetzt würde mich interessieren: Wer war denn bei dieser Besprechung dabei?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann die Namen aus meiner Erinnerung nicht nennen. Es ist so, dass die Ermittler, die für mich tätig waren, bei dieser Besprechung dabei waren, und es wurden - - Man reflektiert halt hier – das Ermittlungsverfahren ist schon einige Zeit gelaufen, wir haben zu dem Zeitpunkt noch keine Anhaltspunkte gehabt, wer die unbekannte Dame ist, die in dem Video auch eine Rolle spielt. Man hat sich dann halt überlegt, welche Maßnahmen man noch setzen kann, um die Identität dieser Dame herauszufinden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Also wenn die Idee nicht von Ihnen selbst gekommen ist, muss ja irgendwer – ich bin eh ein Fan der Schwarmintelligenz, nicht dass Sie mich falsch verstehen! – in dieser Besprechung den Anstoß gegeben und gesagt haben: Wir sollten das veröffentlichen! – Wer in dieser Besprechung war das, wenn das nicht Ihre persönliche Idee war?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe auch nicht gesagt, dass es meine persönliche nicht war. Es ist einfach so: In der Besprechung ist es zum Thema geworden. Ich weiß nicht mehr, wer das Thema aufs Tapet gebracht hat. Es kann durchaus auch ich gewesen sein – dass ich gesagt habe: Machen wir hier eine Lichtbildveröffentlichung! – Das will ich gar nicht ausschließen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, dann komme ich zu einer anderen Frage. Ich möchte das Dokument 76753 vorlegen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Konkret geht es mir um die Seite 12 und die Seite 13; auf der Seite 12 geht es mir rechts um die letzten vier Absätze und auf der Seite 13 links um die ersten zehn Absätze. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist die Aussage von Herrn Hessenthaler im Wirecard-Ausschuss, die eh schon immer wieder erwähnt wurde. Ist Ihnen diese Aussage bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, die war mir bis jetzt nicht bekannt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Vor allen Dingen geht es darum, dass er immer wieder auch von anderen Videos spricht. Es wurde heute schon einmal kurz gefragt: Ist Ihnen diesbezüglich irgendetwas bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also in Bezug auf das, was mir hier vorgelegt wurde: Das ist mir nicht bekannt ...

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Dass es ein Video bei diesem Szenewirt gibt, wo angeblich verschiedene Größen der ÖVP, bis hin zum Bundeskanzler, anwesend waren, das ist Ihnen nicht bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wird dem, wenn es eine derartige Behauptung gibt, eigentlich nachgegangen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie jetzt generell oder von mir?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Es gab ja bei der Staatsanwaltschaft Wien diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann sein. Ich habe das aber nicht geführt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das ist Ihnen somit nicht bekannt und kommt auch nicht in Ihrem Referat vor?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein – das ist richtig, ja.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, danke. Was Ihren Untersuchungsgegenstand betrifft, würde mich interessieren: Wie viele Berichte an die Oberstaatsanwaltschaft haben Sie im Stammverfahren bislang verfasst?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, es werden circa 18 bis 19 schriftliche Berichte gewesen sein.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ist das in dieser Dimension üblich?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es kam mir jetzt nicht unüblich viel vor – also ich würde das als durchaus üblich bezeichnen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Hatten Sie je direkten Kontakt mit Herrn Fuchs?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wie oft?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich meine, in dieser Sache vielleicht zwei- bis dreimal, aber nageln Sie mich da nicht fest, das habe ich jetzt nicht so genau in Erinnerung. Zwei- bis dreimal habe ich direkt mit ihm Kontakt gehabt, ja.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Worum ging es dabei?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also eines dieser Treffen war ja das von mir schon beschriebene, wo diese Aussage mit dem Polier auf der Baustelle gefallen ist. Ein zweites hat es am Anfang, wie ich mit den Ermittlungen betraut wurde, gegeben. Ob es dann noch weitere gegeben hat, persönliche Besprechungen – das kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wann war das erste Gespräch, als Sie mit diesem Fall betraut worden sind? Wie schnell hat sich Herr Fuchs bei Ihnen gemeldet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Er hat sich nicht bei mir direkt gemeldet, sondern Frau Dr. Nittel hat mir gesagt, es findet jetzt eine Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft statt, wo auch der Leitende Oberstaatsanwalt Fuchs anwesend ist und auch Beamte vom BKA, wo besprochen wird - -, also wo ich quasi als derjenige Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft Wien, der jetzt die Ermittlungen zu den Hintermännern des Ibizavideos führt, präsentiert werde, und da habe ich ihn persönlich getroffen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wann genau war das?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Entweder in der Woche nach der Veröffentlichung des Videos oder noch eine Woche später.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): In der Woche nach der Veröffentlichung waren Sie ja noch gar nicht zuständig, wenn ich das zuerst richtig verstanden habe.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: O ja, da war ich schon zuständig, weil mich ja am Anfang der Woche – meiner Erinnerung nach – die Leitende Staatsanwältin mit den Ermittlungen betraut hat. Das muss dann gegen Ende der Woche gewesen sein, wenn es in der ersten Woche war.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Gab es da schon eine Anzeige oder wurde amtswegig ermittelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich meine, dass hier schon eine Sachverhaltsdarstellung da war.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wenn ich das jetzt zeitlich zurückverfolge, wenn das alles so stimmt, dann sind Sie am 20. zuständig gemacht worden, die Anzeige ist aber erst am 24. eingelangt.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wie gesagt: Ich habe gesagt „meiner Erinnerung nach“ – das ist jetzt zwei Jahre her, wenn ich mich da um ein paar Tage vertan habe, dann ersuche ich um Nachsicht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das heißt, es wurden eigentlich nicht wegen einer Anzeige Ermittlungen eingeleitet, sondern es wurden – wenn der 20. oder der 24. zutreffen sollte  amtswegige Ermittlungen eingeleitet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das müssen Sie dann Frau Dr. Nittel fragen, nicht!? Wenn sie mich anruft und mich als zuständigen Staatsanwalt bestimmt, bin ich davon ausgegangen, dass hier schon eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien angekommen ist. Wenn das erst ein oder zwei Tage später war, dann müssen Sie sie fragen, wie sie auf mich gekommen ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wir reden da von vier Tagen: Wenn Sie noch gar nicht gewusst haben, dass eine Anzeige da ist – was war dann Ihre Aufgabe? Und wer hat Ihnen diese gegeben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na, wie bereits gesagt: Ich weiß nur, wie es in meinen Zuständigkeitsbereich gelangt ist. Es war so, dass mich Frau Dr. Nittel angerufen und gesagt hat, dass ich die Ermittlungen führen soll. (Die Verfahrensanwalt-Stellvertreterin spricht mit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie muss Ihnen aber irgendetwas gesagt haben – einen Beschuldigten, einen Tatverdacht –, damit Sie mit den Ermittlungen beginnen.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, ich denke, wir alle haben das Video am 17.5. gesehen. Es war relativ klar, dass dieser Sachverhalt zu ermitteln ist, ob jetzt eine Anzeige da ist oder nicht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich weiß nicht, ob Sie mir das beantworten wollen/dürfen, aber was haben Sie in den ersten vier Tagen, bevor die Anzeige da war, geprüft?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das müsste ich Ihnen jetzt aus meiner Erinnerung sagen. Ich denke, man hat vor allem einmal geprüft, welche rechtliche Kategorie das ist, welcher Straftatbestand durch das Video an sich verwirklicht werden könnte.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Da war das Thema vom Bezirksrichter schon weg?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, das - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Entschuldigung! Da war es vom Bezirk schon weg und in Ihrer Abteilung?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich bin durch einen Anruf von meiner Leitenden Staatsanwältin zuständig geworden; dann habe ich mich näher mit dem Thema auseinandergesetzt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich bin kein Jurist, aber am 20. kann das ja noch gar nicht beim Bezirksanwalt gewesen sein, wenn die Anzeige erst am 24. eingebracht wurde. Was war denn beim Bezirksanwalt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Von welcher Anzeige reden Sie eigentlich? Können Sie mir die vorlegen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In dieser Runde haben Sie noch 32 Sekunden.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Die von Strache, die Sie selbst erwähnt haben.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, aber ich weiß nicht, an welchem Datum das bei uns eingelangt ist.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Am 24.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wenn Sie das sagen, wird es so stimmen, nehme ich - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Was hat dann der Bezirk- - (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung, bitte!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir haben eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung - -

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Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich darf jetzt einmal darum bitten: Wenn sich Herr Hanger zur Geschäftsordnung meldet, dann soll er nicht immer das Mikro aufdrehen und es damit dem anderen abdrehen, sondern ich würde darum bitten, dass die Vorsitzführung ihm das Wort erteilt und er dann erst das Mikro aufdreht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das wollte ich gerade tun. War das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Kollross? (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Wir haben eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, und dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Hanger das Wort.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Abgeordneter Kollross, ich muss mich dafür entschuldigen, aber ich weiß auch von meiner Vorsitzführung, dass es gar nicht so einfach ist, den gesamten Raum im Auge zu behalten. Sie sind durch den unmittelbaren Sichtkontakt mit dem Vorsitzenden ein bisschen bevorteilt. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Ich glaube, die Auskunftsperson hat schon darum gebeten, das entsprechende Dokument vorzulegen, und dieser Bitte würde ich mich gerne anschließen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Dann darf ich den Herrn Verfahrensrichter bitten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie eine Urkunde haben, dann würde ich Sie bitten, dass Sie diese vorlegen. Wir reden vom 20. oder 24., von amtswegig oder über Anzeige. Ich denke, es könnte sich vielleicht relativ leicht aufklären lassen, wenn wir eine Urkunde hätten.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass für diese Runde noch 28 Sekunden verbleiben. – Bitte auf die Redezeit aufpassen!

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Danke, Herr Verfahrensrichter, dann werden wir das genau so machen, und ich nehme meine Zeit in die nächste Runde mit.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit treten wir in die zweite Fragerunde ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Seit wann sind Sie schon bei der Staatsanwaltschaft Wien?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Seit März 2012 ernannter Staatsanwalt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, also schon eine beträchtliche Zeit. – Und wie lange kennen Sie schon den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Fuchs?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, den kenne ich erst so vom Gesicht her seit dem Zeitpunkt, wo er Leiter der Oberstaatsanwaltschaft geworden ist.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das wurde er wann?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nein, aber so ungefähr. Ich meine, arbeiten Sie mit ihm ein Jahr, drei Jahre, fünf Jahre?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich arbeite eigentlich mit Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs überhaupt nicht zusammen. (Abg. Fürst: Ja!) Der ist halt meine Dienstaufsichtsbehörde. (Abg. Fürst: Ja! Ja!) Ich weiß nicht, wann er Leitender Oberstaatsanwalt wurde.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gut. – Sie werden es ja verfolgt haben: Es gab hier schon einige Aussagen von Staatsanwälten aus der WKStA, dass da eine beträchtliche politische Einflussnahme stattgefunden hätte, und gerade Staatsanwältin Mag. Jilek hat sich sehr deutlich auch eben über die Ausübung der Dienstaufsicht durch Oberstaatsanwalt Fuchs geäußert. Können Sie uns da noch dazu sagen, was Sie davon wissen? Wie haben Sie das wahrgenommen? Tauscht man sich da aus unter Kollegen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben keine Wahrnehmung dazu, dass das stattgefunden hätte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann Ihnen zu Konversationen oder zu Konflikten, die die WKStA allenfalls mit der Oberstaatsanwaltschaft hat, keine Auskunft geben. Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und waren Sie überrascht von ihren Aussagen, dass sie sozusagen wirklich auch – sie hat das ja wirklich gesagt – aufgrund des Verhaltens von Oberstaatsanwalt Fuchs eigentlich die Stelle als Staatsanwältin verlassen hätte und dass eine unbeeinflusste Ermittlung in diesem Verfahren nicht möglich sei?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Schauen Sie, ich muss immer darauf verweisen, dass ich hier bin, um über Wahrnehmungen Auskunft zu geben. Ob ich überrascht war, ist eine persönliche Wertung, und die hat hier in einem Untersuchungsausschuss, wo es um Wahrnehmungen geht, meines Erachtens keinen Platz.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Sie haben keine Wahrnehmung zu diesem ganzen Thema sozusagen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und wurde bei Ihnen einmal, nachdem Sie da ja von Anfang an eine wesentliche Figur in den Ermittlungen waren, eine politische Einflussnahme versucht, oder haben Sie wahrgenommen, dass Oberstaatsanwalt Fuchs hier Einfluss nehmen wollte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, das habe ich nicht wahrgenommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben völlig unbeeinflusst ermittelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, genau so ist es.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ein Punkt war ja auch, dass die WKStA der Meinung war, sie würde mit Berichtspflichten sozusagen überschüttet, auch um das Arbeiten zu erschweren. Jetzt haben Sie gerade von 18, 19 Berichten berichtet. Wie ist das einzustufen? Haben Sie das als überbordende Berichtspflicht empfunden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, das vorliegende Verfahren ist ja eine vorhabensberichtspflichtige Strafsache; dass hier eine gewisse Anzahl an Berichten anfallen wird, ist eigentlich mit dieser Einordnung schon klar. Für mich waren es nicht zu viele Berichte, also ich wurde mit Berichtspflichten jetzt nicht überhäuft und - - Also ich habe dazu keine Wahrnehmungen, dass hier übermäßig viele Berichte erfolgt wären oder auch nur abverlangt wurden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie, was eine Ausstellung ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist eine dienstaufsichtsbehördliche Maßnahme, soweit ich das in Erinnerung habe. Aber das hat ja mit dem Untersuchungsgegenstand meines Erachtens auch nicht wirklich was zu tun.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja – insofern doch, als es hier eben auch um die Frage der Einflussnahme geht. Es war nur eine Frage, weil - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, aber da habe ich keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja! Staatsanwältin Jilek war von so einer Ausstellung betroffen. Das ist so etwas wie eine Rüge. Sie meinte, das wäre irgendwie überhaupt noch nie vorgekommen in ihrer langjährigen Dienstzeit. Jetzt war meine Frage: Ist das was Übliches, was durchaus einmal als Dienstaufsichtsmaßnahme ausgesprochen wird?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Ich habe keine - - ich habe noch keine bekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben noch keine bekommen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Da gratuliere ich. Ja, also, ist gut.

Ein Thema, das immer wieder auftaucht, ist Aktenleaks. Ich denke, das ist ein unbefriedigender Zustand, dass hier immer Inhalte aus Akten an die Öffentlichkeit kommen. Staatsanwältin Nittel hat da in der Befragung gemeint, es gäbe Ermittlungen durchaus auch in Ihrem Haus, in der Staatsanwaltschaft. Können Sie das bestätigen, oder was wissen Sie davon?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Diese Ermittlungen werden nicht in meinem Verfahren geführt, weil es sich ja um Verfahren nach § 310 StGB handelt, also Verletzung des Amtsgeheimnisses an sich. Die werden bei uns, bei der Behörde von Frau Dr. Nittel angelegt, aber ich bin mit der Bearbeitung dieser Verfahren nicht betraut.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sie haben noch 20 Sekunden in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und waren und sind diese Aktenleaks sozusagen in Dienstbesprechungen oder so laufend ein Thema? Weil das ja wirklich etwas Wesentliches ist, wo ja dann auch Ermittlungen erschwert und Beschuldigtenrechte verletzt werden.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na, Sie können sich sicher sein, dass kein Staatsanwalt froh darüber ist, wenn der Akteninhalt an die Öffentlichkeit gelangt und in den Medien diskutiert wird. Also da waren sich alle Ermittler - - sind sich da einig, denke ich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 10 Sekunden wären noch übrig.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Die nehme ich mit. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ist der Nächste, der zu Wort gelangt, Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich lege das Dokument 63945 vor, die Seite 4 von 5. Da geht es um das Treffen von Doppler mit Niko Reith in Salzburg. Ich habe es Ihnen persönlich markiert. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt. – Auskunftsperson Schneider: Mhm!)

Also H.-C. Strache schreibt mit Niko Reith –: „Hab mit Doppler“ telefoniert, „und wir werden uns diese Woche“, Donnerstag „voraussichtlich in Slzbg“ – Salzburg – „treffen“.

Ist Ihnen dieses Treffen von Niko Reith und Herrn Doppler bekannt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ist mir jetzt - - habe ich jetzt nicht in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also Ihr Polier trifft sich mit Herrn Doppler, der mutmaßlich das Video beschaffen möchte – ist das so korrekt? – und schreibt darüber mit H.-C. Strache. - - Opfer – wo es in der Gesetzgebung keinen Unterschied zwischen Beschuldigten und Opfer gibt, es egal ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich habe jetzt keine Erinnerung dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie sagen zuerst, für Sie war es nur relevant, dass es dieses Video gibt. Das ist korrekt, oder? (Die Auskunftsperson nickt.) Also das war Ihre Aussage. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft als Erste dieses Video bekommen.

Nun würde mich Folgendes interessieren: Nämlich in der Zeugeneinvernahme – oder im Einvernahmeprotokoll – von Herrn Nehammer durch Herrn Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl wurden wir darüber informiert, dass Sie am 21. April 2020 fernmündlich von der Auffindung des Videos informiert wurden.

Sie sind dann zwei Tage später in die Räumlichkeiten der Soko Tape gefahren und haben dort das Video besichtigt. Ist das korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe jetzt das genaue Datum nicht im Kopf, aber in etwa wird das den Tatsachen entsprechen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zwei Tage später, das kann man sich so ungefähr - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, ja, von den Tagen her passt es, aber ich habe jetzt das Datum, wie gesagt, nicht im Kopf.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer war da vor Ort anwesend?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich glaube, da war der - - ah, erinnern. Ich kann Ihnen ja nur sagen, an wen ich mich erinnern kann, und das waren Dieter Csefan und die Ermittler, die das Video dann gefunden haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Holzer?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke nicht, aber ich bin mir nicht sicher.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was wurde nach Ihrer Wahrnehmung dort besprochen, welche Punkte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, ich wurde eben über die näheren Umstände der Auffindung dieser Speicherkarte in Kenntnis gesetzt. Dann wurden mir bei dieser persönlichen Besprechung, wo ich hingefahren bin, einzelne Sequenzen vorgeführt. Die waren sehr schwer verständlich und es wurden mitunter auch andere Sprachen gesprochen und durcheinander gesprochen.

Habe mir dann sehr - - einige kürzere Sequenzen von diesem Video angesehen, und wir haben dann besprochen, was mit dem Video, mit diesem Fund, weiter zu tun ist. Das heißt, es war dann ganz klar, dass man einmal schauen musste, welche Dateien man überhaupt gefunden hat – das ist ja - -, wie sich im Nachhinein dann herausgestellt hat, war ja das nicht nur das Ibizavideo vom 24. auf den 25.7., sondern auch noch andere Videos –, und es war auch klar, dass man den Inhalt so bearbeiten und übersetzen muss, dass man es in eine brauchbare Form bekommt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie über die WKStA gesprochen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meiner Erinnerung nach nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben dann den Auftrag gegeben, dass das Video strukturiert aufgearbeitet werden soll. Es erfolgte am 7. Mai 2020 wiederum eine Besprechung, eine zweite Besichtigung des Videos, durch die StA – durch Sie und den Gruppenleiter Markus Berghammer. Ist das korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wie gesagt, beim Datum bin ich mir nicht sicher, aber beim zweiten Mal war mein Gruppenleiter Mag. Berghammer dabei.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer war da noch aller dabei?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, da waren - - Da war Herr Csefan nicht anwesend, sondern nur die Ermittler, weil er - -, wie ich meine, war das im Anschluss an eine Zeugenvernehmung, und da ist dann Mag. Berghammer dazugekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wusste die WKStA da bereits von dem Video, zwischen 21. April und 7. Mai?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das können Sie nicht sagen. Haben Sie bei dieser Besprechung am 7. Mai über die WKStA gesprochen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist mir nicht in Erinnerung, kann ich nicht sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nicht in Erinnerung. Am 26. Mai wurde dann vom Bundeskriminalamt ein „strukturierter Sicherstellungsbericht mit Kurzbeschreibung“ fertiggestellt und auch an Sie übergeben. War das auch in den Räumlichkeiten der Soko Tape?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: War das der Dienstag, der 26.5.? Sehen Sie das?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kann schon sein, ich müsste jetzt im Kalender - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, der Bericht ist mir auf jeden Fall in meinen Räumlichkeiten übergeben worden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Von wem?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich denke, Holzer war nicht dabei, aber über die genaue Zusammensetzung der Personen, die mir den Bericht übergeben haben - - Also meine Ermittler waren sicher dabei, aber ob da auch Herr Csefan dabei war, das kann ich jetzt nicht mehr sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Nittel sagt, dass sie davon ausgegangen sei, dass die WKStA über den Fund der Soko Tape Bescheid wusste. Haben Sie sich in den Wochen, die dazwischen vergangen sind, jemals gefragt, ob die WKStA über dieses Video Bescheid weiß?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also auch ich bin davon ausgegangen, dass die WKStA davon Bescheid weiß. Mein Auftrag war ja, dieses Video strukturiert aufzuarbeiten, wie Sie es formuliert haben; also für mich heißt das ganz einfach, dass man einmal geschaut hat, welche Inhalte überhaupt sichergestellt wurden - - und auch versucht, die Inhalte schon entsprechend herauszufiltern, zu übersetzen. Ich bin schon davon ausgegangen, dass mit einem fortlaufenden Ermittlungsstand, also einer fortlaufenden Umsetzung meiner Anordnung, dann – sobald das brauchbar ist – auch die WKStA davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Kontakt mit der WKStA?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In dieser Zeit nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Niemals? Keinen Staatsanwalt, mit dem Sie über Informationen telefonieren?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Doch, doch, wie ich bereits vorher gesagt habe, es kommt schon vor – nur in dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt zur WKStA, soweit ich erinnern kann.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): So zwischen 21. April und 26. Mai 2020 (Auskunftsperson Schneider: Genau, ja!) hatten Sie keinen Kontakt mit der WKStA?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meine ich nicht, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keinen formellen oder informellen Kontakt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich glaube nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Holzer von der Soko hat gesagt, dass nach Sicherstellung des Videos nur die StA und nicht auch die WKStA zu informieren gewesen sei, weil es eine Anordnung gab. Sind Sie über diese Anordnung informiert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie eine Anordnung der - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vonseiten der - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also mir ist so eine Anordnung der WKStA schon aus dem Grund nicht geläufig, weil das nicht mein Ermittlungsverfahren ist. Ich habe aber anfangs - - der Ermittlungen – also im Mai 2019, Juni 2019 – öfters Rücksprache mit Mag. Jilek gehalten, weil sie ja bei der WKStA für die Ermittlungen des Inhalts des Ibizavideos zuständig war. Es war an sich schon klar, dass die WKStA natürlich am Video, am Inhalt des Videos, ein Interesse hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 17 Sekunden noch in dieser Fragerunde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Holzer hat uns weiters erklärt, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Wien in dem Verschlussverfahren verständigt worden sei: zuerst mündlich – das war wahrscheinlich an Sie – und dann auch nach § 113 StPO.

Können Sie uns noch erklären, wie zu entscheiden ist, wer in so einem Verfahren die zuständige Anklagebehörde ist? Gerade, weil Sie vorhin auch gesagt haben, dass Beamte halb-halb sein können beziehungsweise auch in diesem Fall halb-halb eingeteilt waren, hat Herr Holzer im Untersuchungsausschuss ausgesagt. Zum Beispiel hat auch Niko Reith selber hier gesagt, dass er Hälfte-Hälfte gewesen sei.

Mich würde es deswegen interessieren: Wie entscheidet dann der Beamte, ob er jetzt heute zur WKStA oder zur Staatsanwaltschaft Wien gehört und wem er das Video gibt? Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es dann zu der Entscheidung gekommen - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich bitte, zum Schluss zu kommen, die Redezeit ist vorbei.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Können Sie als zuständiger Staatsanwalt uns das erklären, dass Sie, also die Staatsanwaltschaft Wien, die zuständige Behörde waren und nicht die WKStA?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist um 36 Sekunden überschritten. Bitte zum Schluss kommen!

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na ja, ich kann mir das so erklären, dass letztendlich über meine Anordnung dieser Zeuge, bei dem das Video vorgefunden wurde, der es ja dann freiwillig herausgegeben hat - -, dass das auf meine Anordnung hin noch einmal überprüft wurde, dessen Verantwortung, die er im bisherigen Verfahren an den Tag gelegt hat. Ich habe dann dem Bundeskriminalamt gegenüber angeordnet, dass man sich das noch einmal näher anschauen möge.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Krisper zu Wort. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. Schneider! Es gibt ja meiner Meinung nach einen eklatanten Widerspruch zwischen der Position des BMI, insbesondere in Vertretung durch Herrn Holzer im Untersuchungsausschuss – der meint, die zuständige Staatsanwaltschaft, die von der Sicherstellung des Ibizavideos zu erfahren hatte, sei die StA Wien und nicht die WKStA gewesen –, und Ihrer heutigen Aussage, der ich beipflichte, dass für Sie nur interessant sei, dass es das Video gibt, aber nicht der Inhalt.

Haben Sie Wahrnehmungen, wie es zu dieser Position im Innenministerium und insbesondere bei Herrn Holzer kam?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen einen Vermerk von Oberstaatsanwalt Fuchs vorlegen, Dokumentennummer 66484, es ist nur eine Seite. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dieser deckt sich auch nicht mit Ihren Ausführungen bezüglich des Datums, wann Sie von der Sicherstellung erfuhren. Da wird nämlich geschrieben, dass „die Staatsanwaltschaft Wien erst am Dienstag, den 26. Mai [...] über die Auffindung der Speicherkarte“ mit dem Ibizavideo „in Kenntnis gesetzt“ wurde.

Wurde die Staatsanwaltschaft Wien am 26. Mai über das Auffinden des Videos in Kenntnis gesetzt? Entspricht das Ihrer Wahrnehmung, 26. Mai?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, am 26. Mai ist mir der schriftliche Bericht übergeben worden – von der Auffindung des Videos habe ich ja unmittelbar danach erfahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das sehe ich auch so.

Ich komme zurück zu Ihrer Einschätzung von Niko R. als jemand, der gut die Aufsicht, Übersicht gehabt habe, er sei auch sehr aktiv ermittelnd tätig gewesen.

Ich möchte mit der Frage beginnen, weil Sie in Ihrer Stellungnahme sagten, dass nach § 120 die Zuständigkeit mit Bezirk- - geklärt wurde: Ist dieser Vorwurf eines Vergehens nach § 120 weiterhin aufrecht, auch wenn in Spanien der Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nicht rechtswidrig ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also in meinem Verfahren geht es ja insbesondere um die Verbreitung des Ibizavideos in Österreich – und die Verbreitung des Ibizavideos in Österreich wäre, wenn man sie nachweisen kann, natürlich schon strafbar.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also die Delikte, die uns in den jeweiligen Berichten aufgelistet sind, sind § 120 StGB?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Mhm, ja. Auch die Weitergabe des Videos ist in § 120 Abs. 2 geregelt. In § 120 Abs. 1 StGB ist die Herstellung des Videos geregelt, und in § 120 Abs. 2 ist die Weitergabe, die Verbreitung des Videos geregelt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es da Verdachtsmomente, zur Weitergabe?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Zur Weitergabe des Videos? – Darauf basiert ja mein Ermittlungsverfahren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber auch auf § 108?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Auch, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und auf einen Erpressungsversuch, der als Katalogstraftatbestand dann auch die Möglichkeit zum europäischen Auslieferungsbegehr gab.

Weil Niko R. seinen Anlassbericht an Sie nicht argumentieren konnte, möchte ich Ihnen das Dokument 65403 vorlegen, in dem das erste Mal die versuchte Erpressung aufscheint. Ich finde – und auch er konnte es mir nicht sagen – nirgends die Verdachtslage, auf die er die versuchte Erpressung stützt. Ich freue mich, wenn Sie es mir erklären. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soll ich mir jetzt den ganzen Bericht durchlesen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, nur Seite 1, § „145“, da wird offensichtlich an Sie berichtet

Meine Frage: Was sind Ihre Wahrnehmungen, auf welche Verdachtslage sich diese Annahme von Niko R. stützt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich würde den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, zu prüfen: Ich weiß nicht, inwieweit wir jetzt mit der Nachprüfung der Beurteilung der Staatsanwaltschaft, der inhaltlichen Überprüfung der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, was die Gerichtsbarkeit betrifft, im Untersuchungsgegenstand sind. Vielleicht kann man das mit dem Herrn Verfahrensrichter, vielleicht auch mit der Frau Verfahrensanwältin erörtern.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Gerne, Herr Vorsitzender, das kann ich gerne abstrakt machen, aber in Bezug auf diese Urkunde, die mir vorgelegt wurde, weiß ich im Moment nicht, worüber wir sprechen. Grundsätzlich sind Fragen zu Urkunden selbstverständlich erlaubt. Das ist ein Akt der Gerichtsbarkeit, wenn nach der Begründung gefragt wird, warum ein Staatsanwalt eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Das wäre, soweit man hier überhaupt der Staatsanwaltschaft Gerichtsbarkeit zuordnen kann, ein Akt der Gerichtsbarkeit.

Ich würde die Frau Abgeordnete bitten, zu erklären, worum es da geht und welche Frage hier angeschlossen wird, damit ich sagen kann, ob diese Frage zulässig ist oder nicht. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Abgeordnete Krisper gemeldet. – Bitte schön.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe das Dokument nur vorgelegt, damit sich der Herr Staatsanwalt vielleicht besser erinnern kann, aber meine Frage habe ich schon gestellt, und zwar, was seine Wahrnehmungen sind, worauf Niko R. hier die Verdachtslage wegen versuchter Erpressung begründet, auf welche - -

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Zu welcher Passage? Warum legen Sie diese Urkunde vor? Ich habe hier eine Urkunde, die aus 54 Seiten besteht, Frau Abgeordnete, und ich möchte wissen, warum Sie das vorlegen und worauf Sie Bezug nehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Gerne, nochmals: Das ist der erste Bericht, in dem sich – auf der ersten Seite – der § 145 StGB, also Erpressung, findet. Ich finde im ganzen Bericht aber nicht, worauf Niko R. seinen Verdacht stützt und warum er daher dem Herrn Staatsanwalt diesen Paragrafen überhaupt auf Seite 1 schreibt. Und das war nur eine Hilfestellung an den Herrn Staatsanwalt, damit er sich vielleicht dann besser erinnern kann, wenn er das durchschaut, und vielleicht sogar etwas findet, was ich überlesen hätte.

An sich war aber meine Frage losgelöst vom Dokument, ob er Wahrnehmungen hat, auf welche Ermittlungshandlungen der Exekutivbeamte Niko R. seine Verdachtslage wegen versuchter Erpressung stützt, die wiederum eine Katalogstraftat für den europäischen Auslieferungsbegehr war.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Diese Frage halte ich für zulässig. Ich bitte die Auskunftsperson, wenn es möglich ist, diese Frage zu beantworten.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor die Antwort erfolgt, möchte ich der Vollständigkeit halber noch festhalten, dass Sie noch 38 Sekunden in dieser Fragerunde an Zeit übrig haben.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also es ist kein Problem, hier Auskunft zu geben. Der Tatverdacht der versuchten Erpressung hat sich ursprünglich im Zuge der Vernehmung von Heinz-Christian Strache, ganz am Ende, bei der ich, Herr Niko Reith und noch ein weiterer Polizeibeamter anwesend waren, ergeben. Im Anschluss an diese Besprechung ist dann erörtert worden, dass hier womöglich der Tatbestand der versuchten Erpressung verwirklicht sein könnte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Womöglich, der Tatbestand?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na, das wurde im Anschluss an die Vernehmung des Heinz-Christian Strache von mir einer rechtlichen Beurteilung unterzogen, ja freilich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber auf Basis welcher Aussage von Herrn Strache?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Aus der Opfervernehmung des Heinz-Christian Strache. Die haben Sie mir eh vorgelegt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es geht aber um Julian H., Hessenthaler, und wir reden nicht von Krsic, wir reden von Hessenthaler. Ich rede von Hessenthaler und frage nach Hessenthaler.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wie gesagt, dann verweise ich auf die Begründungen, die ich für die gesetzten Maßnahmen dann gegeben habe. An sich ist die Begründung, die ich in dieser schriftlichen Begründung angeführt habe, nachvollziehbar und korrekt. Es ist ganz einfach so: Aufgrund der Vernehmung des Heinz-Christian Strache ergab sich bei mir am Ende seiner Äußerungen der Hinweis auf den Verdacht der versuchten Erpressung.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung, bitte. Ich frage nach Julian H., der Staatsanwalt antwortet zum Verfahren gegen Krsic, wo ich die Wahrnehmung habe, dass es den Tatbestand einer versuchten Erpressung gibt.

Meine Frage ist, worauf Niko R. als Ermittlungsbeamter da seinen Verdacht gegen Julian H. wegen versuchter Erpressung stützt, welche Ermittlungsmaßnahmen diesen Verdacht ausgelöst haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: War das jetzt zur Geschäftsordnung oder war das schon die Fragestellung, oder war das die Erläuterung der Fragestellung im Rahmen der Geschäftsordnung?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Letzteres.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut. Gibt es weitere Meldungen zur Geschäftsordnung? – Nein, ich sehe keine.

*****

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Frau Abgeordnete, es ergibt sich aus der gesamten Vernehmung, wie ich schon gesagt habe, auch der Verdacht in Richtung des Julian Hessenthaler, und das hat auch das Oberlandesgericht Wien letztlich bestätigt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 23 Sekunden wären noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege mein Veto ein, komme nächste Runde dazu.

Ich und frage noch, ob Sie Wahrnehmungen haben, welche Personen Niko R. vernahm beziehungsweise deren Aussage er als Beweis für eine Verdachtslage heranzog und welche Stellung beziehungsweise welche Kontakte Sie zu Exekutivbeamten haben beziehungsweise zu Julian H. selbst. Auf welche Aussagen welcher Personen Niko R. - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fragezeit ist bereits um 11 Sekunden überschritten.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe die Frage jetzt nicht ganz - - Es waren irgendwie mehrere Fragen in einer. Es ist ein bisschen schwierig, das jetzt aufzuteilen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zum Hintergrund von Sascha Wandl, Doppler und den anderen Belastungszeugen im Fall Julian H., wie deren Kontakte - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ihre Redezeit ist um 18 Sekunden überschritten. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und zum Schluss zu kommen – mit einem Satz, ohne Nebensätze.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - - zur Exekutive sind beziehungsweise zu Julian H. und Niko R?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In meinem Ermittlungsverfahren beurteile ich jede Zeugenaussage objektiv auf ihren Inhalt. Ich habe die Herren Wandl, Doppler und Hessenthaler vorher nicht gekannt. Ich habe also eigentlich keinen der hier beteiligten Protagonisten, Zeugen oder Beschuldigten vorher gekannt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fraktion der ÖVP ist nun an der Reihe. – Herr Abgeordneter Gödl, bitte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Schneider, wer nimmt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens die Auswertung von sichergestellten elektronischen Beweismitteln vor?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In meinem Ermittlungsverfahren macht das die Soko.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Die Staatsanwaltschaft Wien macht also parallel dazu keine Auswertungen? (Auskunftsperson Schneider: Entschuldigung! Ich habe jetzt ...!) – Die Staatsanwaltschaft Wien macht parallel dazu keine Auswertungen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na Sie müssen sich das so vorstellen: Da werden Daten sichergestellt. Die müssen einmal strukturiert aufgearbeitet und in ein lesbares Format gebracht werden, und erst dann schaut der zuständige Staatsanwalt, also in dem Fall ich, welche Daten fürs Ermittlungsverfahren relevant sind und welche nicht. Nicht relevante Daten werden nicht zum Ermittlungsverfahren genommen, relevante Daten werden dann zum Ermittlungsverfahren genommen, und erst dann werden sie Akteninhalt.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ist es üblich oder möglich, dass Staatsanwaltschaften auch selbst Daten auswerten, Datenauswertungen vornehmen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich halte es nicht für ausgeschlossen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Bei der Frage zum Thema Anfangsverdachtsprüfung: Können Sie uns vielleicht grob beschreiben, wie eine Anfangsverdachtsprüfung erfolgt?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube, das ist eine ganz allgemeine Frage, eine ganz abstrakte Frage. Vielleicht können Sie das losgelöst vom Einzelfall sagen, Herr Dr. Schneider.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja. – Der Staatsanwaltschaft wird der Sachverhalt zur Kenntnis gebracht, dann wird einmal überprüft, ob hier eine Straftat verwirklicht worden sein könnte und durch wen – das ist im Wesentlichen die Anfangsverdachtsprüfung. Wenn man zum Schluss kommt, dass das der Fall sein kann, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Kann man irgendeine Regel festhalten, wie lange so eine Prüfung üblicherweise dauert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, da gibt es keine Üblichkeitsformen. Es gibt komplexe Sachverhalte, die auch erst nach mehreren Stunden erfassbar sind, wenn überhaupt.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wie lange kann so etwas maximal dauern?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Da kann ich Ihnen keine Auskunft dazu geben, wie lange das maximal dauert.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Kann es auch ein Jahr dauern, zum Beispiel?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann nur für meine Ermittlungsverfahren sprechen: Ich würde es nicht für ausgeschlossen betrachten, dass eine Anfangsverdachtsprüfung länger dauert. Ein Jahr ist ein sehr langer Zeitraum, sagen wir es einmal so.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Zählt die Auswertung von Rohdaten aus elektronischen Geräten und die Erstellung eines Auswertungsberichts zum Umfang einer Anfangsverdachtsprüfung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich muss ja einen Sachverhalt im Hinblick auf die tatsächlichen Sachen und auf die rechtlichen Sachen überprüfen, bevor ich einen Anfangsverdacht annehmen kann – und die Prüfung im Tatsächlichen, dazu muss ich einmal wissen: Was liegt überhaupt vor? Das heißt, es wäre durchaus möglich, dass hier Daten von der Kriminalpolizei einmal gesichtet werden und die mir dann einen entsprechenden Bericht übermittelt, damit ich meine Anfangsverdachtsprüfung vornehmen kann.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ja, gut. Zählt die Beauftragung einer polizeilichen Ermittlungsbehörde mit einer forensischen Datenauswertung typischerweise zum Umfang einer Prüfung des Anfangsverdachts? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, wie gesagt, ich muss es ja rechtlich beurteilen können, nicht? Und da brauche ich was Tatsächliches, was vorliegt, wenn dazu zählt, dass die Daten erst entsprechend aufbereitet werden müssen, damit sie auch gesichtet werden können und damit man erst überhaupt zur Prüfung weitergelangen kann, ob hier eine Straftat vorliegt - - Das heißt, es gibt gewisse Tätigkeiten, die müssen im Vorfeld passieren, damit der Staatsanwalt überhaupt eine Anfangsverdachtsprüfung vornehmen kann.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Was bedeutet es, wenn nach § 35c StAG verfahren wird?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dann wurde kein Anfangsverdacht vorgefunden. Also das nennt man Absehen von der Verfolgung mangels Anfangsverdachts.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Das heißt, wenn also eine Anzeige geprüft und nach § 35c StAG behandelt wird, heißt es, dass kein Anhaltspunkt einer ermittlungsrelevanten Handlung festgestellt werden konnte. Ist das so richtig?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, es heißt, es besteht kein Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung. Das hat mit allenfalls dann zu setzenden Ermittlungsmaßnahmen nichts zu tun.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Gut, ich nehme die Zeit mit in die nächste Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Kollross ist an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich möchte das Dokument 65377, Seite 1, und das Dokument 76560, Seite 14, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Herr Staatsanwalt, ich möchte zuerst noch einmal auf meine ursprünglichen Fragen zurückkommen: Sie haben ja gesagt, wenn ich das richtig verstanden habe: Eigentlich ist das ein strafrechtlich kleineres Delikt, das eigentlich vom Bezirksanwalt behandelt wird. Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Von der Einordnung der Strafbarkeit her ist es so, ja.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Würden Sie meinen, dass ein Oberstaatsanwalt das auch weiß, dass das eigentlich ein kleines Delikt ist und somit vom Bezirksanwalt behandelt wird?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Schauen Sie, ich bin hier, um über Wahrnehmungen zu berichten, also - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Aber man könnte davon ausgehen, dass er es weiß.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich bin hier, um über Wahrnehmungen zu berichten.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Nun ist das Video am 17. Mai aufgetaucht, wie bekannt ist, und das war ein Freitag; und bereits am Montag, am 20. Mai hat die Oberstaatsanwaltschaft an die Leitende Staatsanwältin – um 11.30 Uhr, wenn ich das richtig gelesen habe (Auskunftsperson Schneider: Mhm!) – ein Mail geschickt, das ich Ihnen gerade vorgelegt habe. Haben Sie das gelesen? (Auskunftsperson Schneider: Ja!)

Da fordert er eben auf: „Prüfung“ wegen „eines möglichen Anfangsverdachtes“ – obwohl es ja eigentlich ein kleines Delikt ist.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das nichtsdestotrotz aufgeklärt gehört.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Selbstverständlich. Würden Sie dieses Mail als Weisung bezeichnen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also im Endeffekt wird hier zusammengefasst, was eh logisch ist, nämlich dass ein Anfangsverdacht geprüft werden soll. Ich denke hier nicht, dass das eine konkrete Weisung zu einer Sachbehandlung ist, sondern einfach offensichtlich ein E-Mail, dass der Frau Leitenden Staatsanwältin übermittelt wurde, wo sie ersucht wurde, ein Ermittlungsverfahren zur Prüfung eines Anfangsverdachts anzulegen – und das ist dann erfolgt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Das heißt, der Oberstaatsanwalt schickt der Leitenden Staatsanwältin ganz einfach ein E-Mail, und das kann man auch ignorieren?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, ich bin hier, um über Wahrnehmungen zu berichten. Ich kann Ihnen zum Zustandekommen dieses E-Mails überhaupt nichts sagen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie selbst kennen das Mail nicht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne das Mail.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Und das ist, wie gesagt, am 20. Mai am Vormittag, in der Staatsanwaltschaft eingegangen, gleichzeitig ist das zweite Dokument, diese Anzeige, von der Sie immer sprechen, am 24. Mai bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Das heißt, eigentlich hat der Bezirksanwalt, von dem Sie immer gesagt haben, dem hat man das weggenommen, ja gar nie ermittelt, weil am 20. Mai ja schon ersucht wurde, dass jemand anderer ermitteln soll. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne das E-Mail deshalb, weil mit diesem E-Mail ein separates Ermittlungsverfahren angelegt wurde – gegen unbekannte Täter, weil es auch relativ unbestimmt ist.

Und in diesem separaten Verfahren war zu prüfen, ob oder inwiefern die Medien durch die Veröffentlichung dieses Videos auch einen § 120 Abs. 2 StGB begingen oder nicht, insbesondere die Redakteure und die Verantwortlichen der „Süddeutschen Zeitung“ und des „Spiegel“.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, bitte zum vorgelegten Dokument eine Sachverhaltsdarstellung!

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann natürlich nicht beurteilen, Herr Abgeordneter Kollross, welche Anzeige oder welche Sachverhaltsdarstellung hier erfolgt ist. Es steht zwar da, dass es am 24. Mai 2019 eingebracht worden ist, aber was das tatsächlich war, das erschließt sich mir nicht. (Abg. Kollross lässt ein Schriftstück verteilen. – Abg. Kollross: Jetzt schon!) – Okay, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte fortzufahren, entweder mit der Frage oder mit der Beantwortung!

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich könnte da zur Klarstellung beitragen, denke ich. Das E-Mail vom 20.5. war dann Ausgangspunkt, wie gesagt, für die Ermittlungen gegen unbekannte Täter, sprich Medien, das Verfahren auch UT – Anführungszeichen – „Medien“ – Ausführungszeichen – genannt, und die andere, die zweite Sachverhaltsdarstellung von Mag. Johann Pauer ist in meinem Ermittlungsverfahren 711 St 1/19v der Ausgangspunkt für die Ermittlungen gewesen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Vielleicht habe ich Ihre Antwort zuerst falsch verstanden, aber ich bilde mir jetzt ein, Sie haben gesagt, diese Weisung des Herrn Fuchs war vor allen Dingen einmal da, um zu überprüfen, ob man gegen die Journalisten ermitteln kann, und erst in einem weiteren Schritt, dann, als die Anzeige da war, ist es um die Produzenten des Videos gegangen. – Habe ich das richtig verstanden?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Entschuldigen Sie, dass ich schon wieder unterbrechen muss, aber soweit ich das in Erinnerung habe, hat die Auskunftsperson gesagt, dass sie das nicht als Weisung ansieht, und als Weisung wäre das auch eine rechtliche Wertung. Also wenn Sie sagen, Herr Abgeordneter Kollross, das, was da steht, dann würde ich das so hier gelten lassen, ohne Wertung als Weisung.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, ich nehme zur Kenntnis, dass das E-Mail, das man von Staatsanwalt zu Staatsanwältin schickt, keine Weisung ist, dass man das auch ignorieren kann, aber eigentlich ist es mir um eine andere Frage gegangen. – Die habe ich eigentlich schon gestellt.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bitte wiederholen Sie sie noch einmal, die ist im Zuge der Debatte jetzt untergegangen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich habe Ihre Antwort zuerst so verstanden, dass Sie gesagt haben, am Beginn ist überprüft worden, ob man gegen die Journalisten eine Untersuchung einleitet, und erst mit der Anzeige ist gegen die Produzenten des Videos weiterermittelt worden. So war zumindest zuerst, so hätte ich es verstanden, Ihre Antwort.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie gesagt, mit diesen beiden Dokumenten sind unterschiedliche Dinge passiert: Mit dem einen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter – Anführungszeichen – „Medien“ – Ausführungszeichen – eingeleitet, und das andere, also die Sachverhaltsdarstellung von Mag. Pauer, ist der Ursprung meines gegenständlichen Ermittlungsverfahrens.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In dieser Runde sind noch 35 Sekunden Fragezeit übrig.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie sind ja Spezialist für organisierte Kriminalität, wenn ich das richtig verstanden habe – warum sind Sie dann auf einmal für ein Mediendelikt zuständig?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also zunächst einmal: Das ist auch eine Wertungsfrage, ob ich ein Spezialist dafür bin, aber, wie gesagt, es hat mit einem Telefonat mit meiner Leitenden Staatsanwältin begonnen. Wenn Sie dazu Näheres wissen wollen, sollten Sie sie direkt fragen, wie sie dann auf mich gekommen ist.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Obwohl es – ich bleibe dabei; auch von Ihnen selbst gesagt – eigentlich ein Kleindelikt ist, wird da plötzlich über die Staatsanwaltschaft – Herr Pilnacek ist in dieses Mail auch involviert – ein Riesentamtam aufgebaut. Warum eigentlich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 9 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Die nehme ich dann nach der Antwort mit.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe es auch bereits mehrfach gesagt: Es ist ein sehr, sehr großer Aufwand, der durch dieses Verfahren entsteht, und es war zu erwarten, dass ein großer Aufwand entsteht, und deswegen wurde ich als Referent in Strafsachen organisierter Kriminalität von der Leitenden Staatsanwältin so betraut.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Jetzt nehme ich die Zeit doch nicht mit. Der große Aufwand, das ist doch ein selbst produzierter, wenn es ein Bagatelldelikt, also ein kleines Delikt ist, das ist ja ein selbst produzierter von Oberstaatsanwaltschaft, Pilnacek und Co.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist aber keine Frage, sondern eine Wertung Ihrerseits, denke ich.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Von mir aus auch eine Feststellung.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die punktgenau zu Fragezeitende erfolgt ist.

Wir kommen zur dritten Runde.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich schließe noch einmal an die letzte Fragerunde an, an die Aktenleaks.

Es ist ja schon einige Monate her, als Oberstaatsanwältin Nittel hier die Aussage getätigt hat, dass auch in Ihrem Haus wegen der Aktenleaks ermittelt wird, daher wäre meine Frage: Gab es da in der Zwischenzeit schon einmal ein konkretes Ergebnis, oder wissen Sie davon, dass irgendwo einmal eine undichte Stelle namhaft gemacht wurde?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Da ich diese Ermittlungsverfahren selbst nicht geführt habe, habe ich dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie wissen nichts davon und waren gar nicht befasst damit?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und Sie selber sind nie dem irgendwie nachgegangen, wenn es wieder geheißen hat, dass irgendwelche Akten hinausgegangen sind, dass Sie einmal in Auftrag gegeben haben, auch hier zu ermitteln?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein. Es ist auch völlig nachvollziehbar, dass ich da als ermittelnder Staatsanwalt und als eine potenzielle Quelle der Leaks natürlich – das darf man auch nie außer Acht lassen – nicht in eigener Sache ermittle.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das macht dann eben die Frau Oberstaatsanwältin – oder wer kümmert sich da darum?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Frau Dr. Nittel als Leitende Staatsanwältin hat meines Erachtens da ein Verfahren wegen § 310 StGB anlegen lassen beziehungsweise sind von anderer Seite auch Sachverhaltsdarstellungen eingegangen, und die sind dann in den verschiedensten Referaten bei der Staatsanwaltschaft Wien gelandet, aber nicht bei mir.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Also nach Ihrem Wissensstand anhängig. Kann man das so sagen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann dazu eigentlich überhaupt nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Dann noch ein letztes Thema: diese Konzentration der Medienarbeit bei der OStA Wien. Sie wissen sicher, dass es da diese Weisung vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs an die Leiterin der WKStA gegeben hat, dass die Medienarbeit zum Verfahrenskomplex Ibiza und so weiter bei der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu konzentrieren ist und dieser vorzubehalten ist.

Haben Sie mitbekommen, wie es zu dieser Weisung kam?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, weil in medienrechtlichen, also in Medienangelegenheiten bin auch ich nicht zuständig dafür. Für die Kommunikation mit Medien bin ich bei der Staatsanwaltschaft Wien nicht zuständig, und ich habe keine Wahrnehmungen zu dem, was Sie mir gerade zur Oberstaatsanwaltschaft Wien gesagt haben.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie waren da in keine Diskussionen eingebunden, wer da bei diesem Verfahren nach außen hin kommuniziert?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wissen Sie, ist das schon öfter vorgekommen in Verfahren, dass das so geteilt wird oder zugewiesen wird, wer die Kommunikation nach außen macht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sie haben noch 33 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich nehme das mit. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit kommen wir zur Fraktion der Grünen. – Herr Abgeordneter Stögmüller gelangt zu Wort, wenn er möchte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Selbstverständlich! – Ich komme wieder zurück zum Video, zum Austausch zwischen WKStA und Staatsanwaltschaft. Haben Sie zwischen 21. April und dem 26. Mai mit der Oberstaatsanwaltschaft und insbesondere mit Herrn Fuchs über die Einbeziehung der WKStA gesprochen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmung dazu?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, keine Wahrnehmungen dazu. Ich habe es meiner Leitenden Staatsanwältin, Frau Dr. Nittel, mitgeteilt, aber habe mit der Oberstaatsanwaltschaft auch keinen Kontakt diesbezüglich aufgenommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben prinzipiell Kontakt mit Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In dieser Sache? – Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gar nicht?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie sonst Kontakt mit Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs?

Dr. Bernd Schneider, LL.M. (erheitert): Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie mit Herrn Pilnacek hinsichtlich dieses Falles Kontakt gehabt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Er war zu Beginn dabei, bei dieser allerersten Besprechung, die ich Ihnen genannt habe, die kurz nach Veröffentlichung des Ibizavideos bei der Oberstaatsanwaltschaft war. Da war eine Besprechung bei der Oberstaatsanwaltschaft, bei der der Oberstaatsanwalt Fuchs war, Vertreter vom Ministerium, Vertreter vom Bundeskriminalamt – die damals schon gesagt haben, dass eine Soko eingerichtet werden wird –, ich war dort, die Leitende Staatsanwältin Dr. Nittel war dort, und später hinzugekommen ist auch der damalige Noch-Generalsekretär Pilnacek.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Herr Fuchs hat wegen des Videos nie bei Ihnen nachgefragt? Damit es auch im Protokoll steht: Es gab also nie einen Schriftverkehr, einen Anruf, eine Kommunikation zwischen Ihnen und Herrn Fuchs über dieses Video?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht von meiner Seite, soweit ich mich erinnern kann, und nicht bevor es dann – am 27.5., glaube ich – veröffentlicht wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und für Pilnacek gilt das Gleiche? Haben Sie sonst über diesen Fall Informationen an Herrn Pilnacek weitergegeben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein; also mit Herrn Pilnacek hatte ich, wie gesagt, dieses erste Treffen, aber sonst weder persönlich noch telefonisch noch per E-Mail Kontakt oder sonst dergleichen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit Herrn Fuchs?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nachdem das am 27.5. eher unglücklich veröffentlicht wurde, wollte Herr Oberstaatsanwalt Fuchs über den näheren Stand in Kenntnis gesetzt werden, und da habe ich ihm eine E-Mail geschickt und ihm meine Sicht der Dinge dargelegt, wie es zur Sicherstellung des Videos kommt, und ihm die entsprechenden Passagen geschickt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was haben Sie weiter gemacht, nachdem Sie über den Videofund Bescheid wussten? Welche Schritte haben Sie da in der Staatsanwaltschaft noch unternommen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meinen Sie jetzt, unmittelbar nachdem ich erfahren habe, dass das Video sichergestellt wurde?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, am 21. April.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe relativ bald darauf, kurze Zeit später, meine Leitende Staatsanwältin darüber informiert, dass wir das Video gefunden haben. Ich habe, glaube ich, auch die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin davon in Kenntnis gesetzt, und habe dann überlegt, wie die nächsten Ermittlungsschritte ausschauen können.

Das war ja schon ein großer Brocken in den Ermittlungen, dass man das Video gefunden hat, und man musste sich dann überlegen: Wie gehen die Ermittlungen dann weiter? Wann setzen wir konkrete Maßnahmen zur Verfolgung weiterer Beschuldigter? Das wurde dann in den nächsten Tagen von mir überlegt, und - - auch in enger Absprache mit dem Bundeskriminalamt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer waren Ihre Ansprechpersonen in der Oberstaatsanwaltschaft?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Bei der Oberstaatsanwaltschaft habe ich in der Regel direkt den Kontakt zu Oberstaatsanwältin Mag. Riener gehabt. Das ist meine zuständige Oberstaatsanwältin.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie die unmittelbar in Kenntnis gesetzt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das denke ich nicht, nein. Ich habe niemanden von der Oberstaatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und haben Sie mit irgendjemandem von der Oberstaatsanwaltschaft über die WKStA und die Einbeziehung, über das Video gesprochen, Schriftverkehr gehabt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht soweit ich mich erinnern kann, nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): SMS?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Denke ich nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gehen wir noch einmal ganz kurz zu Hessenthaler. Sie haben den europäischen Haftbefehl unterschrieben. Ist das korrekt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich würde auch interessieren: Da ist der Tatbestand der Erpressung, § 144 StGB, aufscheinend. Sie sagen, der stützt sich auf die Zeugenaussage von Strache.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Unter anderem.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was heißt unter anderem?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es gibt auch noch andere Beweismittel, die den Tatverdacht, zumindest einen einfachen Tatverdacht, wie es auch das Oberlandesgericht Wien gesehen hat, nahelegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die liegen uns nicht vor. Können Sie die erläutern?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also es gab weitere Aussagen von Personen bei diesem Treffen, bei dem Herr Krsic gegenüber Herrn Strache diese Äußerungen getätigt haben soll. Da gab es vonseiten des Heinz-Christian Strache noch weitere Personen, die da anwesend waren. Das waren teilweise sein Anwalt, Herr Mag. Pauer, dann ein Medienanwalt – ein Deutscher, denke ich, Dr. Irle, den kenne ich nicht näher. Teilweise dürfte auch die Gattin von Herrn Strache bei dieser Besprechung anwesend gewesen sein, Herr Doppler war anwesend und Herr Krsic, soweit ich weiß – jeweils in etwas unterschiedlicher Besetzung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 25 Sekunden noch in dieser Runde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hinsichtlich der Untersuchungshaft, die verhängt worden ist, ist dieser Punkt, und zwar § 144 StGB, nicht mehr zu entnehmen. Wie kam es dazu?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Es ist so: Das Oberlandesgericht hat ja immer gesagt, dass hier hinsichtlich des Julian Hessenthaler nur ein einfacher Tatverdacht vorliegt, dass er Herrn Slaven Krsic bestimmt haben soll, also dass er ihn angestiftet haben soll, wie es so salopp heißt, Herrn Strache zu erpressen. So ein einfacher Tatverdacht ist an sich für eine Festnahmeanordnung ausreichend, für die Verhängung der Untersuchungshaft ist allerdings ein dringender Tatverdacht gefordert. Deswegen stehen in meinem Untersuchungshaftantrag nur noch jene Delikte drinnen, hinsichtlich derer ich zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehe, dass ein dringender Tatverdacht vorliegt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wird wegen § 144 StGB noch weiterermittelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das Ermittlungsverfahren ist noch am Laufen. Es ist gerade ein Einstellungsantrag vom Landesgericht für Strafsachen Wien abgewiesen worden. Dagegen hat der Beschuldigte Beschwerde erhoben. Die ist, glaube ich, noch beim Oberlandesgericht Wien anhängig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 18 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann kommen wir zu den NEOS. – Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Frage nach Beweiswürdigung in Bezug auf die Zeugen geht in die Gerichtsbarkeit, denke ich, das lasse ich.

Ich lege das Dokument 66262 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es ist ein Sachstandsbericht von Holzer, in dem die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien als auch mit der WKStA besprochen wird, nämlich mit Ihnen sehr positiv, mit der WKStA sehr negativ.

Die Idee solcher Berichte sollte es wohl sein, dass man danach mit den Behörden das Gespräch sucht, um da mögliche Probleme auszuräumen. Das Interessante ist – deswegen sehen Sie im Hintergrund Faksimilezeichen nicht nur der NEOS, sondern auch der ÖVP –, dass dieses Dokument über die ÖVP den Weg in die Medien fand und die WKStA erst dadurch von dem Bericht erfuhr, der sie eigentlich betrifft.

Jetzt ist meine Frage: Haben Sie von diesem Bericht über den normalen Weg erfahren? Kennen Sie diesen Bericht? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bin mir, ehrlich gesagt, nicht sicher, ob ich den Bericht kenne. Jetzt schaut es für mich so aus, wie wenn ich ihn zum ersten Mal sehen würde. Wenn ich mir das dann aber näher durchschaue, kann es schon sein, dass ich das kurz gelesen habe, aber wenn, dann nur im Hinblick auf die mich betreffenden Verfahren. Sonst kann ich Ihnen dazu keine näheren Auskünfte geben, insbesondere, wenn ich ihn kenne, wann er mir übermittelt wurde. Das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die WKStA musste sich rund um diesen Bericht auch zur Möglichkeit von Leaks vonseiten der WKStA äußern. Nun wissen wir von Verdachtsmomenten, dass es Leaks aus der Soko gab. Wurden Sie da auch von der Oberstaatsanwaltschaft aufgefordert, sich zu äußern – so wie die WKStA – zu Verdachtslagen zu Leaks aus Ihrer Behörde? Gab es so eine Aufforderung vonseiten der Oberstaatsanwaltschaft?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dazu habe ich jetzt keine unmittelbaren Wahrnehmungen. Es könnte allerdings natürlich sein, dass da meine Leiterin, also die zuständige Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, da ja sie teilweise solche Akten verteilt hat, kontaktiert worden ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, Sie mussten bis jetzt 18 bis 19 Berichte legen.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Im Stammverfahren, glaube ich.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. – Ich habe nachgesehen: Die WKStA bis Februar dieses Jahres: 181 Berichte. Oberstaatsanwalt Fuchs sagte hier, die Berichtspflicht sei ihm wichtig aufgrund der Wahrung der Grundrechte. Überschießende Maßnahmen gab es bisher gerichtlich derart beurteilt aber nur in Ihrem Verfahrenskomplex, nicht aber in dem der WKStA.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 16 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welchen Sinn macht dann die Berichtspflicht? Haben Sie vor den Maßnahmen, die danach für überschießend erklärt wurden, auch Oberstaatsanwalt Fuchs über die Intention, diese Maßnahmen zu setzen, berichtet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das kann ich jetzt im Detail nicht beantworten, weil ich es zu den einzelnen Maßnahmen nicht mehr sagen kann. Vor allem bei den Hausdurchsuchungen ist natürlich vorher eine Rücksprache mit der Oberstaatsanwaltschaft in Form einer Berichtspflicht erfolgt, aber ob jetzt aber zu jeder einzelnen Ermittlungsmaßnahme von sehr, sehr vielen Ermittlungsmaßnahmen mit der Oberstaatsanwaltschaft Rücksprache gehalten wurde - -, das meine ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind noch 6 Sekunden übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nun, es gibt die Dreitagesberichtspflicht. Gab es je Kritik vonseiten Fuchs, wenn er aufgrund einer Dringlichkeit und dadurch Nichtwahrung der Dreitagesberichtspflicht erst danach über eine Maßnahme informiert wurde?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich daran erinnern, dass das vorkam?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch dass Sie die Dreitagesberichtspflicht nicht gewahrt haben?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fragezeit ist beendet.

Da die Beantwortung erfolgt ist, werde ich über Ersuchen eine kurze Pause im Ausmaß von 9 Minuten ausrufen, das ist dann bis 13.10 Uhr.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 13.01 Uhr bis 13.10 Uhr.)

*****

13.10

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da es 13.10 Uhr ist, nehme ich die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir kommen in der dritten Fragerunde zur Fraktion der ÖVP. Herr Abgeordneter Gödl gelangt zu Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Schneider, Frau Oberstaatsanwältin Jilek hat nach ihren Angaben zufolge die WKStA aufgrund überbordender Störfeuer verlassen. Hat Frau Jilek jemals mit Ihnen persönlich darüber gesprochen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Mag. Jilek verwies darauf, dass ihr das staatsanwaltschaftliche System – jetzt unabhängig von den handelnden Personen – zu viele Störfeuer verursacht hätte. Können Sie diese Kritik von Frau Jilek nachvollziehen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich bin hier, um über Wahrnehmungen über mein Ermittlungsverfahren zu berichten. In meinem Ermittlungsverfahren gibt es keine Störfeuer von irgendwelcher Seite, und deswegen kann ich dazu eigentlich keine weitere Stellung nehmen.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sie sind ja ein sehr erfahrener Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Wien, und das ist ja die größte Ermittlungsbehörde dieser Republik, die größte Staatsanwaltschaft dieser Republik. Haben Sie Wahrnehmungen zu parteipolitischen Netzwerken innerhalb der Staatsanwaltschaft Wien?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie gegenüber der Dienst- und Fachaufsicht Wahrnehmungen hinsichtlich einer unsachlich oder möglicherweise parteipolitisch motivierten Einflussnahme gehabt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also auf mein Verfahren mit Sicherheit nicht.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Haben Sie persönliche Wahrnehmungen zu parteipolitischen Netzwerken innerhalb der Justiz oder parteipolitischer Einflussnahme durch oder beziehungsweise auf Justizbeamte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Ich nehme meine restliche Zeit in die nächste Runde mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön. Damit kommen wir zur Fraktion der SPÖ. Herr Abgeordneter Kollross, bitte.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich hätte davor noch eine andere Frage: Haben Sie je eine Weisung im Zuge Ihrer Ermittlungen bekommen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Soweit ich mich erinnere, nicht.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay. Wann haben Sie erfahren, dass es die Soko Tape gibt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe bei dieser Erstbesprechung, die ich vorhin schon erwähnte – die muss in der Woche nach Veröffentlichung des Ibiza- - oder eine Woche später gewesen sein, vom Bundeskriminalamt – da war Andreas Holzer dort, und Herr Lang, meine ich, war auch dabei – - -, und da wurde mir mitgeteilt, dass eine Soko eingerichtet werden wird. Das war der Zeitpunkt, wo ich de facto erfahren habe, dass hier eine Soko kommen soll.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Also ziemlich unmittelbar nach Erscheinen des Videos?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, also, wie gesagt, ein bis zwei Wochen später.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Wann haben Sie die Anordnung zur Sicherung des Video gegeben?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also eine schriftliche Anordnung der Sicherstellung des Videos habe ich zu Beginn der Ermittlungen nicht gegeben. Das hat sich dann erst im Zuge der Ermittlungen und Prüfung des Sachverhalts und im Zuge der nachfolgenden Maßnahmen, vor allem Hausdurchsuchungen, wo ja auch immer eine Sicherstellungsanordnung enthalten ist, so ergeben.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ja, wann?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Die erste Hausdurchsuchung wurde im August gemacht, soweit ich mich erinnern kann.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Welchen Jahres?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: 2019.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Und wann haben Sie die angeordnet?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr genau, aber vermutlich Anfang August 2019. War es nämlich enthalten - - In dieser Durchsuchungsanordnung ist auch immer eine Sicherstellungsanordnung der dort vorgefundenen Beweismittel enthalten, und diese Durchsuchung diente unter anderem der Auffindung des Ibizavideos.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Sie haben aber doch zuerst gesagt – habe ich das richtig verstanden? –, der Inhalt ist Ihnen eigentlich egal.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wenn man es so formuliert, klingt es ein bissel harsch, weil der Inhalt natürlich der ganzen Republik Österreich nicht egal ist. Für meine Ermittlungsverfahren aber – und darauf muss ich natürlich schauen – und für die Straftatbestände, die ich verfolge, ist allein der Umstand wesentlich, dass dieses Video verbreitet und hergestellt wurde.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Warum haben Sie dann die Sicherstellung angeordnet, wenn Ihnen der Inhalt egal ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Na, das ist de facto eine Frage der Rechtsprechung, wie ich mein Ermittlungsverfahren führe; das „Warum“ dann auch, nicht?

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich möchte noch einmal zu diesem Delikt an sich zurück, möchte also mehr oder weniger nur zusammenfassen. Sie sagen ja selbst, es ist eher ein kleineres Delikt, das normalerweise vom Bezirksanwalt behandelt wird. Sie haben ja gesagt, die Ermittlung ist dem Bezirksanwalt mehr oder weniger weggenommen worden, wobei - -

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das Wort habe nicht ich in den Mund genommen.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Okay, aber die Aktenlage zeigt ja eigentlich etwas anderes, nämlich bevor der Bezirksanwalt überhaupt noch hat ermitteln können – da ist die Anzeige ja erst am 24. eingelangt –, hat es eben schon am 20. das Mail gegeben, dass sich die Staatsanwaltschaft selbst, in weiterer Folge also dann Sie, darum kümmern soll. Es ist eine Soko Tape eingerichtet worden – also ein Riesenaufwand für ein Delikt, das normalerweise ein Bezirksanwalt abhandelt. Können Sie mir das irgendwie erklären, warum man so einen Aufwand für etwas macht, das normalerweise der Bezirksanwalt abhandelt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie auch meine Anwesenheit hier im Untersuchungsausschuss zeigt, ist ein beträchtlicher Arbeitsaufwand mit dem Verfahren verbunden gewesen, und es hat sich bald, relativ rasch – nämlich mit der Vernehmung von Herrn Strache – von diesen bezirksgerichtlichen Delikten wegbewegt in eine Richtung - -

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ja, aber die haben ja mit Ihnen nichts zu tun.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ja, aber, wie gesagt, darüber, wie es zu mir gekommen ist, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Ich bin nur der, der das Verfahren jetzt führt.

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Ich nehme die Zeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden bleiben noch.

*****

Damit kommen wir zur vierten Fragerunde.

Es beginnt die Fraktion der FPÖ. Frau Abgeordnete Fürst, bitte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke, ich habe keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ist die Fraktion der Grünen an der Reihe. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Am 7.3.2015 ist ja ein Sachverhalt von Ramin Mirfakhrai an Herrn Holzer und an Herrn Csefan gebracht worden. Haben Sie davon eine Wahrnehmung? Da gab es auch einen Aktenvermerk. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Das ist außerhalb vom Untersuchungsgegenstand, meine ich, haben wir vorhin beschlossen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das verstehe ich nicht. Warum? Es geht um belastendes - - Zur Geschäftsordnung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht um belastendes Material über H.-C. Strache, das von Ribarich – mehr oder weniger einem der Kronzeugen oder Zeugen der Staatsanwaltschaft – auch verwendet wird; über belastendes Material von einem Opfer/Beschuldigten, das zur Vorbereitung eines Videos und zu Tathandlungen - - , es gibt die gleichen handelnden Personen. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum hier diese Frage nicht aufgenommen werden soll. Ich will ja nichts darüber hinaus, sondern es ist klar, auch in den Akten mehrmals ersichtlich – es gibt auch Aktenvermerke dazu –, dass auch die Staatsanwaltschaft, die diese Akten geliefert hat, dementsprechend der Meinung ist, dass es sehr wohl eine Relevanz hat, dass der Untersuchungsausschuss diese Information haben sollte, dass es bereits 2015 ein Informationstreffen zur Vorbereitung zwischen Holzer und Csefan gegeben hat. Ich finde diese Frage schon sehr relevant, weil es ja auch in den Akten ist und wir ja den Staatsanwalt dementsprechend hier haben. Herr Verfahrensrichter, vielleicht können Sie mir aber erläutern, warum Sie keinen Zusammenhang als Vorbereitungsinformation zum Untersuchungsgegenstand haben. Das verstehe ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Bitte, Herr Verfahrensrichter, um Ihre Beurteilung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich tue mir sehr schwer, Herr Abgeordneter Stögmüller. Es ist richtig, dass das auch zum Teil in unseren Akten Eingang gefunden hat, wie Herr Holzer auch schon gesagt hat, er möchte ausholen. Wenn man das drinnen stehen hat und wenn es unwidersprochen bleibt, dann ist es in Ordnung. Wenn die Frage aber bestritten wird und gesagt wird, es ist nicht im Untersuchungszeitraum, dann muss ich das so sehen. Und dem Zusammenhang, den Sie versucht haben herzustellen, kann ich leider nicht folgen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch einmal zur Geschäftsordnung, oder fragen Sie so, so dass es einen Bezug hergestellt wird? Zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es wird ja auch angeführt, aus der Aussage von Mirfakhrai, dass Holzer sagte, „dass er aus dem Ermittlungsbereich Drogenkriminalität komme, man vom Drogenkonsum“ H.-C. Straches „wisse und man in erster Linie an den Lieferanten interessiert“ war. Mirfakhrai sagt, dass Strache mit M. M.[1] Drogen konsumierte, Holzer kannte die Causa Thomas Schellenbacher im Detail und dass er dringend weitere Namen von ukrainischen Geldgebern benötigt.

Wir wissen von Schellenbacher und der Ukraine, dass die Ukraine eine sehr wichtige Rolle spielt, wir wissen aber auch von „Bank ist on track“. Ich sehe schon einen direkten Zusammenhang zwischen den Vorinformationen eines Ermittlers der immer wieder im Verdacht steht, politisch interveniert zu haben oder politischen Interventionen gegenübersteht – und da fragt man dementsprechend nach, ob der leitende Staatsanwalt in einem Ibizaermittlungsverfahren über derartige Vorbereitungsinformationen über jene, die dieses Video gemacht haben, informiert war oder nicht.

Entschuldigung, wir reden hier von einem leitenden Staatsanwalt, von Leuten, die das Video gemacht haben, die vorher zur Polizei gegangen sind, schon Belastungsmaterial hergeben wollten. Dazu müssen wir uns die Befragung von Julian Hessenthaler von letzter Woche in Erinnerung rufen, der gesagt hat, wenn Holzer 2015 reagiert hätte, hätte es das Ibizavideo nicht gegeben. (Die Auskunftsperson liest in einem ihr von ihrer Vertrauensperson vorgelegten Schriftstück.) Ich sehe das also sehr wohl als relevant an, warum da vom leitenden Staatsanwalt und auch von Andreas Holzer vorab  weitere Ermittlungsschritte unterlassen wurden. Es gibt ganz viele Fragezeichen im Zusammenhang mit dem Ibizavideo, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich will Ihnen nicht unrecht tun, Herr Abgeordneter Stögmüller. Wie Sie es jetzt dargestellt haben, als Vorbereitungshandlung, könnte man tatsächlich einen Bezug erkennen. Ich müsste mir das natürlich im Einzelfall anschauen, aber ich glaube, es ist einfacher, wenn die Auskunftsperson auf diese Frage eine Antwort gibt. Ich glaube, mit einer schnellen Antwort ist die Sache erledigt.

*****

Herr Dr. Schneider, haben Sie die Frage verstanden (Auskunftsperson Schneider: Ja, das heißt - -!) und sind Sie in der Lage, auf diese Frage eine Antwort zu geben? Herr Abgeordneter Stögmüller hat es in meinen Augen so schlüssig dargestellt, dass es als Vorbereitungshandlung herangezogen werden kann.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also mir ist der Amtsvermerk vorher, bevor ich diese Ermittlungen geleitet habe, nicht bewusst gewesen. Ich habe den nicht gekannt, das war nicht mein Ermittlungsverfahren. Es hat auch, wie ich jetzt weiß, dort gar kein Ermittlungsverfahren gegeben, ja, aber das war nicht mein Akt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie aufgrund dieser Information, die Sie bekommen haben, mit Herrn Holzer und mit Herrn Csefan jemals im Untersuchungszeitraum  während der aktuellen Ermittlungen  darüber geredet oder diese besprochen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Über diesen Amtsvermerk?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt!

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nicht, dass ich das jetzt wüsste. Also nicht - - es betraf nicht mein Ermittlungsverfahren zu den Hintermännern.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es ging dabei aber schon um Videos?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie auch immer, aber es betraf nicht mein Ermittlungsverfahren zur Herstellung des Ibizavideos konkret.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das wussten Sie ja nicht. Sie konnten ja zu dem Zeitpunkt, als Sie diesen Fall übernommen haben, nicht wissen, wann das Video erstellt worden ist.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Dieser Amtsvermerk ist aus 2015, wenn ich informiert - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, eh, aber wenn ein Amtsvermerk aus 2015 ist, in dem es um ein Video, ein Ibizavideo ging, und Sie jetzt nicht ganz konkret wissen, um welches Datum es sich handelt: Es könnte Videos geben, es war immer die Sprache von mehreren Videos.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein, nein, nein, nein, nein! Wie ich das Ermittlungsverfahren geleitet habe - - Das war ja der Anlass, die Aufarbeitung der Anbahnung, Herstellung und Verbreitung des Ibizavideos aus dem Jahr 2017. Das ist aus dem Jahr 2015, das hat mit dem Herstellungsgegenstand im Zeitraum 2017 nichts zu tun.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie konnten also keinen Zusammenhang zwischen dem und dem herstellen?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es kam Ihnen auch nicht komisch vor, dass Herr Holzer und Herr Csefan keinen Zusammenhang zwischen diesen Personen und dem Ibizavideo herstellten und dass da nichts eingeleitet worden ist?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kann hier nur über Wahrnehmungen berichten und mir ist nichts dergleichen in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bleiben wir bei den Wahrnehmungen: Haben Sie Wahrnehmungen zu Freundschaften zwischen Andreas Holzer und Staatsanwälten?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie meinen Sie: mit Freundschaften?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es betrifft jenen Punkt, dass sich die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Holzer generell oder zusammen als befangen geäußert hat.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich kenne das Verfahren nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ihnen sind im Ibizakomplex keine Verfahren bekannt, in denen Herr Holzer angezeigt worden ist? Sie haben sich nicht für befangen erklärt?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wüsste ich jetzt nicht. Können Sie mir einen konkreten Vorhalt auf Ihre Frage machen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht um die Anscheinsbefangenheit von Holzer. Es gibt ja einige Vorwürfe, die gegenüber Herrn Holzer geäußert werden, dementsprechend gab es Anzeigen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat sich für befangen gehalten und hat dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft Sankt Pölten, glaube ich, abgetreten. Mich würde interessieren: Haben Sie sich auch als für befangen erklärt?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Der Herr Verfahrensrichter hat sich dazu zu Wort gemeldet.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Stögmüller, haben Sie eine Urkunde dafür? Das ist für mich ein neues Faktum. Wenn Sie das belegen könnten, dann - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das haben wir jetzt nicht dabei. (Verfahrensrichter Pöschl: Die Frage, ob sich - -!) – Das ist ja eine grundlegende Frage, ich beziehe mich ja nicht auf ein Verfahren, aber meine Frage war: Haben Sie Wahrnehmungen zu Freundschaften zwischen Andreas Holzer und Staatsanwälten?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Darauf habe ich schon geantwortet und habe gesagt, habe retour gefragt: Wie meinen Sie Freundschaften – also privater Natur, dienstlicher Natur? Ich kann darauf - - Ich habe keine Wahrnehmungen dazu.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dass man sich für befangen erklären kann, dass man sagt, man leitet kein Verfahren gegen Herrn Holzer ein: es kann freundschaftlich sein, man kann dienstlich befreundet sein.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sie haben noch 18 Sekunden in dieser Fragerunde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich wundert es nur, dass die Staatsanwaltschaft Herrn Holzer als Leiter der Soko Tape  in der Zusammenarbeit konsequent als befangen erklärt hat und Niko Reith nicht. Das verwundert mich in der gesamten Causa schon ein bisschen. Nichtsdestotrotz: Ich gebe weiter. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir kommen zur Fraktion der NEOS. Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. Schneider! Haben Sie Wahrnehmungen zu Anzeigen gegen Holzer und wie mit diesen umgegangen wurde?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Können Sie mir dazu was vorlegen? Also aus meiner Erinnerung jetzt ist mir nix geläufig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 68113 vor und komme zur Seite 5, auf der vonseiten der WKStA ausgeführt wird:

„18. Mai 2020: die WKStA erlangte aufgrund eines Akteneinsichtsgesuchs [...] davon Kenntnis, dass die OStA Wien eine Anzeige gegen [...] Holzer und andere [...] wegen § 302 StGB als Justizverwaltungssache“, das heißt, „(Aufsichtsbeschwerde) hinsichtlich StA“ – Staatsanwalt – „Dr. Schneider [...] behandelt habe; eine Prüfung und StPO- und StAG-konforme Bearbeitung der Strafanzeige soll nicht erfolgt sein“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also zu dieser Anzeige habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie können sich an keinerlei Anzeige gegen Holzer und dass Sie damit befasst waren erinnern?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: In dem Zusammenhang sicher nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Zusammenhang mit einem für den Untersuchungsausschuss relevanten Strafverfahren?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Meine ich nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich bei irgendeinem Ermittlungsschritt, den Sie in diesem Verfahren setzen ließen, daran erinnern, ob die Motivation dazu, die Idee dazu vonseiten der Soko oder von Ihnen kam, insbesondere bei den rückblickend überschießenden Maßnahmen wie der Überwachungsmaßnahme?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Wie bereits mehrfach erörtert, es ist so: Ermittlungsmaßnahmen, die in diesem Verfahren gesetzt wurden, kommen in Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Soko zustande. Wer da jeweils konkret die Anregung zu einer Maßnahme hat, das kann ich jetzt im Nachhinein nicht mehr sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Erinnern Sie sich bezüglich der kleinen Lauschaktion gegenüber Riebel und der anderen Ermittlungen in Sachen Wetten, wer die Idee dazu hatte?

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Welche Lauschaktion?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich tue mir schwer, es juristisch einzuordnen: dieses Platznehmen von Sicherheitsbeamten neben Herrn Riebel in einem Gasthaus, um da das Gespräch zu belauschen. Ich lege dazu Dokument 65548, Seite 14, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Zu der Aktion als auch zu den Hausdurchsuchungen nochmal meine Frage: Können Sie sich erinnern, wer die Idee zu diesen Ermittlungsmaßnahmen hatte?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In dieser Fragerunde sind noch 10 Sekunden übrig.

Es hat sich nun aber auch der Herr Verfahrensrichter zu Wort gemeldet. Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, ich konnte Ihre Frage nicht verstehen oder konnte Ihrer Frage nicht folgen, als Sie jetzt in Bezug zu Herrn David Riebel gefragt haben. Jetzt habe ich eine Urkunde in Händen und jetzt bin ich, glaube ich, zufriedener. Wenn Sie uns vielleicht auch noch die Passage sagen könnten, auf die Sie Bezug nehmen, damit wir dann die Frage an die Auskunftsperson formulieren können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gerne. Auf Seite 14 ist die Antwort auf die Frage, in der beschrieben wird, dass eben die Beamten im Gasthaus offensichtlich anwesend waren, um das Gespräch zu belauschen. Ich weiß nicht, wie man das juristisch strafrechtlich korrekt formuliert. Zu dieser Maßnahme als auch zu den Hausdurchsuchungen war meine Frage, ob Sie sich erinnern können, wer die Idee zu diesen Ermittlungsmaßnahmen in der Diskussion mit der Soko hatte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fragezeit ist beendet. Ich bitte noch um die Antwort.

Dr. Bernd Schneider, LL.M.: Also meine Idee war es nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir kommen zur Fraktion der ÖVP. Herr Abgeordneter Gödl, bitte.

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Dr. Schneider, danke. Ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann kommen wir zur SPÖ. Auch da gibt es keine weiteren Fragen.

Damit halte ich fest, dass die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist. Ich frage deshalb den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke, ich habe keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.

Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Vielen Dank für Ihr Erscheinen und für Ihre Auskünfte, Herr Dr. Bernd Schneider, LL.M. danke sehr.



[1] Angenommener Einspruch des Verfahrensrichters gem. § 20 Abs. 3 VO-UA: Von der Veröffentlichung des Klarnamens wurde abgesehen.