209/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-309 d.B.)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 30. April 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für März 2021 (III-309 d.B.) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 01. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Tanja Graf die Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, MMMag. Dr. Axel Kassegger, David Stögmüller sowie die Bundesministerin für .Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für März 2021 (III-309 d.B.) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 06 01

                               Johann Höfinger                                                     Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann