210/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2019 und 2020 (III-284 d.B.)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 30. März 2021 den gegenständlichen Bericht betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2019 und 2020 (III-284 d.B.) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 01. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr.in Ewa Ernst-Dziedzic die Abgeordneten Mag.a Maria Smodics-Neumann, Dr. Johannes Margreiter, Cornelia Ecker und Nurten Yılmaz sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2019 und 2020 (III-284 d.B.) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 06 01

                               Johann Höfinger                                                     Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann