213/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-257 der Beilagen)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 24. Februar 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III‑257 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 2. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-257 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 06 02

                  Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                     Karl Mahrer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann