217/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Gesundheitsausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-317 der Beilagen)
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 11. Mai 2021 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 8. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Verena Nussbaum und Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Dr. Wolfgang Mückstein.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-317 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 06 08
Angela Baumgartner Mag. Gerhard Kaniak
Schriftführung Obmann