225/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Budgetausschusses
über den Förderungsbericht 2018 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III79 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 18. Dezember 2019 den Förderungsbericht 2018 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-79 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Februar 2020 und am 14. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Im Anschluss an die Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA wurde der Unterausschuss Budgetvollzug mit der Behandlung des betreffenden Berichts III-79 der Beilagen betraut.
Der Unterausschuss hat den Gegenstand in seinen Sitzungen am 22. Februar 2021, am 15. April 2021 sowie am 27. Mai 2021 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den Gegenstand Einvernehmen erzielt.
In der Sitzung des Budgetausschusses am 14. Juni 2021 erstattete der Unterausschussobmann Abgeordneter Gabriel Obernosterer einen mündlichen Bericht.
Bei der Abstimmung wurde der Förderungsbericht 2018 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-79 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 06 14
Mag. Karin Greiner Gabriel Obernosterer
Schriftführerin Obmann