242/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA in der 47. Sitzung vom 5. Mai 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 06 24

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

47. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 5. Mai 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 47. Sitzung
9.01 Uhr – 18.06 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Mag. Veverka, ich darf Sie nun in eigenem Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin heute der Verfahrensrichter. Auch ich darf Ihnen einiges zu Ihren Rechten und Pflichten im Untersuchungsausschuss sagen. Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes sowie Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden. Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Des Weiteren weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Ich darf mich auch an Sie, Herr Dr. Rohregger, wenden, Sie ebenfalls in eigenem Namen begrüßen und – obwohl Sie als Rechtsanwalt alles wissen, was ich Ihnen jetzt sagen werde – der guten Ordnung halber zu den Pflichten und Rechten im Ausschuss ausführen:

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzungen der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt zu wenden. – Danke, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Herr Mag. Veverka, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson verneint dies.) – Vielen Dank.

Für die weitere Befragung darf ich ersuchen, das Mikrofon näher zum Mund zu rücken oder nahe hinzugehen, damit Ihre Antworten für die Damen und Herren im Untersuchungsausschuss hörbar sind. Ich darf nun den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke vielmals. Herr Mag. Veverka, grundsätzlich einmal zur Information: Was war ab 2017 Ihre Tätigkeit in der Novomatic AG?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Einladung. Schönen Nachmittag auch von meiner Seite!

Ich bin ausgebildeter Jurist, ich habe seit 2008 bei der Novomatic gearbeitet, habe dort in der Rechtsabteilung angefangen und im Jahr 2016 die Complianceabteilung bei der Novomatic übernommen. Ich leite diese bis zum heutigen Tag mit Ausnahme des Jahres 2019. Da war der Leiter der Group-Audit-Abteilung gleichzeitig auch der Leiter der Complianceabteilung.

Ich habe die Abteilung international weiter ausgebaut und entwickelt. Wir haben im Moment konzernweit über 30 Complianceofficer, die in allen Ländern, in denen wir vertreten sind, aktiv sind, die uns reporten müssen, die uns entsprechend informieren müssen.

Kurz noch zu meiner Person: Warum bin ich befähigt, eine Complianceabteilung zu leiten? – Ich habe eine Ausbildung zum zertifizierten Complianceofficer gemacht, bin auch Datenschutzbeauftragter und Geldwäschereibeauftragter. Ich hoffe, dass ich dadurch auch einen Beitrag zur Compliance leisten kann.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gut. Danke Ihnen vielmals. Es gibt also diesen berühmten Satz von Heinz-Christian Strache, den man kaum mehr wiederholen muss, weil ihn jeder kennt: Die „Novomatic zahlt alle“, hat er im Ibizavideo gesagt. Haben Sie zu diesem Satz Wahrnehmungen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe zu diesem Satz keine Wahrnehmung. Meine Wahrnehmung in diesem Zusammenhang ist, dass die Novomatic, was Sponsoring und Spenden betrifft, stets auf Basis von Vereinbarungen und ausreichender Dokumentation arbeitet und nicht zahlt, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist. Was Herr Strache hier gemeint hat, das kann er nur selbst wissen. Nach meiner Information hat er ja unmittelbar darauf diese Erklärung auch eidesstattlich widerrufen. Also insofern kann ich dazu nicht mehr sagen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf da vielleicht gleich auf das zurückkommen, was Sie jetzt gerade gesagt haben, nämlich: keine Zahlung ohne Gegenleistung. Ist das tatsächlich so oder gibt es auch Zahlungen, die einfach als Zahlung ohne Gegenleistung dastehen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wenn Sie den Bereich Spenden ansprechen, dann ist das natürlich richtig. Ich habe mich hier speziell auf Sponsorings bezogen. Es gibt bei der Novomatic sehr viele Sponsoringleistungen und man ist auch in Kontakt mit sehr vielen Vereinen in Österreich, wo es Spenden gibt. Nach meiner Information sind das in etwa ein paar Hundert, 300 bis 400 – so in dieser Größenordnung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das sind also Spenden. Kann man das jetzt etwa so aufteilen, dass das Sponsoring schon eine Gegenleistung hat, nämlich etwa das Logo zu verwenden oder dergleichen oder halt irgendeinen Werbeauftritt, und die Spende steht nur so da. Wird das von mir jetzt richtig gesehen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Danke für diese Frage. Sie haben das vollkommen richtig gesehen. Beim Sponsoring ist es ja so, dass man eine Vereinbarung trifft, wo dokumentiert wird: Was ist die Leistung, was ist die Gegenleistung? Das kann sein: ein Logo auf einer Einladung, das kann sein Roll-ups bei einer Veranstaltung – irgendeine Gegenleistung in diese Richtung, wo man das Ziel hat, Marketing zu betreiben und den Bekanntheitsgrad der Marke zu erhöhen.

Bei der Spende ist es natürlich so, dass das eine einseitige Leistung ist ohne eine Gegenleistung. Da gibt es also nicht dieses berühmte Synallagma zwischen Leistung und Gegenleistung. Das ist eine freiwillige Zuwendung, die man tätigt, und da hat die Novomatic auch einige, die ja bekannt sind, von – ich weiß nicht – SOS-Kinderdorf bis Möwe und Wiener Tierschutzverein und so weiter.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gibt es da Richtlinien, wem was zu spenden ist? In welchen Fällen zu spenden ist?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich muss dazusagen: Ich bin nicht für diese Richtlinien Spenden und Sponsoring zuständig, was die Kriterien betrifft. Wir haben im Geschäftsbericht eine Art Spendenstrategie, Spenden- und Sponsoringrichtlinie veröffentlicht. Die ist auch auf der Website zu finden. Da werden die Kriterien definiert, wann eine Leistung als sponsoringfähig oder als spendenfähig angesehen wird. Das wird dort genau aufgeschlüsselt, die Bereiche – also Kultur, Sport, Soziales, Responsible Gaming zum Beispiel. Da sind eben die Kriterien definiert. Wichtig ist Jugendschutz und Transparenz in dem Zusammenhang. Auf dieser Basis erfolgt dann durch die zuständige Abteilung eine Einteilung: Ist ein Projekt spendenfähig, sponsoringfähig oder nicht? Aber das ist sozusagen nicht Teil meiner Leistung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Trotzdem darf ich jetzt noch ganz kurz bei den Spenden verweilen. Es geht darum, ob es Spenden an parteinahe Vereine nach Ihrem Wissensstand gibt und welche Wahrnehmungen Sie dazu haben. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Meine Wahrnehmung, was Spenden an politische Parteien betrifft, ist: In Österreich ist mir nichts bekannt. Also da habe ich keine Wahrnehmungen, hätte ich nichts beobachtet, dass es da je eine Spende an eine politische Partei gegeben hätte.

Bei der zweiten Frage: parteinah, parteinaher Verein, da habe ich ein bisschen ein Problem, was hier die Definition ist. Ich habe schon vorher gesagt, die Novomatic spendet an sehr viele Vereine. Da ist natürlich nicht auszuschließen, dass man dem einen oder anderen Verein eine gewisse Affinität zu einer Partei unterstellen kann. Das kann ich also hier nicht abschließend beantworten.

Ich möchte aber vielleicht an der Stelle auf den Prüfbericht verweisen, den ja unsere Group-Audit-Abteilung, also die interne Revision, erstellt hat, wo sie ja auch letztlich von der Complianceabteilung[1] den Auftrag gehabt hat, zu prüfen, ob es verdeckte illegale Parteienfinanzierung gegeben hat. Und der Leiter der Group-Audit-Abteilung, der ja auch schon hier im Ausschuss war, hat ja dann bekannt gegeben, dass hier im Rahmen der Prüfung kein Verdacht, kein Hinweis auf eine verdeckte illegale Parteienfinanzierung gefunden wurde. Also ich habe das als Leiter der Compliance zur Kenntnis genommen, gehe davon aus, dass das stimmt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Haben Sie Wahrnehmungen, dass von Vertretern der Novomatic AG Kontakte mit Politikern gepflegt wurden, um Lobbying, sagen wir einmal, hinsichtlich bestimmter Gesetzesvorhaben zu betreiben? Da sind insbesondere natürlich die Onlineglücksspiellizenzen zu nennen.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, dazu habe ich selbst keine persönliche Wahrnehmung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Weil ich denke, das würde ja in die Complianceabteilung - -

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein. Also wir beschäftigen uns - -

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Müsste es ja befasst werden.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, wir beschäftigen uns nicht mit Lobbying, und wir beschäftigen uns auch nicht mit Gesetzesnovellen oder zukünftigen rechtlichen Regularien. Vielleicht, wenn ich das noch sagen darf: Unsere Aufgabe in der Complianceabteilung ist, auf Basis der bestehenden Gesetze Präventivmaßnahmen zu setzen, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Wir haben bei der Novomatic ein sogenanntes Three-Lines-of-Defense-Modell umgesetzt. Das heißt, die Compliance hat den präventiven Part. Das machen wir durch Konzernrichtlinien, das machen wir durch Schulungen, durch E-Learnings, die wir den Mitarbeitern zur Verfügung stellen, die übrigens von zehntausenden Mitarbeitern auch konzernweit umgesetzt werden und erfolgreich absolviert werden. Das sind die Hauptaufgaben der Compliance.

Wir beschäftigen uns nicht mit Novellen und Lobbying. Das ist eigentlich nicht unser Thema. Und vielleicht noch ergänzend: Im Three-Lines-of-Defense-Modell hat Compliance sozusagen den präventiven Part, und ob Richtlinien, ob Vorschriften eingehalten werden, das prüft dann die Abteilung Group Audit, also die interne Revision.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Trotzdem darf ich Ihnen bitte eine Urkunde vorlegen, und zwar die Vernehmung des Herrn Trattner. Das ist die Dokumentennummer 68618, und zwar die Seite 2. Darf ich das vielleicht so weitergeben? Dem Herrn Vorsitzenden darf ich das auch geben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da geht es um das Thema Sportwetten. Sind Sie damit befasst gewesen? Wenn Sie die unterlegten Zeilen auf der Seite 2 lesen, dass da Gespräche betreffend „das dänische Modell“ stattgefunden haben, das zu einer „Besteuerung des Bruttogewinns bei Online – Sportwetten“ geführt hätte, das natürlich für Ihr Unternehmen nicht ganz bedeutungslos ist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, also ich darf dazu kurz antworten: Ich war bei dem Gespräch nicht dabei und kenne auch die Hintergründe nicht. Ich kann Ihnen dazu keine Information geben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Und mit der Problematik Sportwetten, die ja eine Tochter der Novomatic betreibt, nämlich Admiral, sind Sie nicht befasst?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Darf ich da rückfragen: Was meinen Sie mit der „Problematik Sportwetten“? – Weil das natürlich ein Leistungssegment ist. Glücksspiel, Sportwetten, das schon, aber wenn Sie speziell auf - -

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gerade mit der hier soeben angesprochenen Frage, inwieweit diese abgabenpflichtig werden sollten oder könnten.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, mit dieser Thematik ist die Complianceabteilung nicht befasst.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen vielmals. – Danke, Herr Vorsitzender.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter. Wir kommen nun zur Befragung. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen allen bekannt.

Im Sinne der Redeordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Krainer das Wort. – Bitte schön.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke schön, Herr Veverka. – Ich habe vorhin nicht genau zugehört. Wann haben Sie begonnen, beim Pechspielkonzern Novomatic zu arbeiten?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Im Jahr 2008.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie davor auch schon in der Pechspielindustrie gearbeitet, oder - -

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wie bitte? Können Sie die Frage wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie davor auch in der Pechspielindustrie gearbeitet?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein. – Ich kann das gern bekannt geben. Ich war davor, ab 2000 oder dem Jahr 2001, nach meinem Studium, im Fachverband der Elektronikindustrie beschäftigt. Das ist eine Teilorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Vorsitzender! Herr Kollege Krainer ist ja heute wieder ganz besonders lustig. Ich bitte ihn wirklich, auch die korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden, weil man aus diesem Wort „Pechspiel“ natürlich auch eine unterstellende Frage ableiten kann. Ich würde den Herrn Verfahrensrichter bitten, da eine Einschätzung vorzunehmen – aber Herr Kollege Krainer, echt, du warst schon einmal witziger!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es - -

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Für das Protokoll möchte ich bitte festhalten: Ich habe nicht gehört, dass er hier „Pechspiel“ gesagt hat. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich sehr unterstellend.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, ich muss dazu keinen Kommentar abgeben, weil das Wort ja bereits das Licht der Welt erblickt hat und auch die Antwort bereits gegeben wurde – obwohl der Zeitraum natürlich lange vor unserem Untersuchungszeitraum liegt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, ich wollte nur sagen: Natürlich werde ich nicht diesen PR-Begriff Glücksspiel verwenden, weil es für die Spielteilnehmer ein Pechspiel ist. Auch wenn Herr Hanger damit ein Problem hat: Ich glaube, es hat mich jeder verstanden, was ich meine, und das ist natürlich nicht unterstellend, sondern ein beschreibender Begriff. Glücksspiel stellt das ja falsch dar, Pechspiel ist ja an und für sich der richtige Begriff; aber ich will mich damit gar nicht lange aufhalten und darf mit der Befragung weitermachen. (Abg. Hanger: Dann stell nicht so blöde Fragen! – Heiterkeit des Abg. Ries.) Konzernrichtlinie - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Das kann sein, aber ich bin im Satz, und erst nachdem ich ausgesprochen habe, ruft man - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn diese Wortmeldung zur Geschäftsordnung weitergeführt werden würde, dann ja. Es hat so geklungen, als ob diese Geschäftsordnungswortmeldung in eine Frage münden würde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dann ersuche ich, die Zeit zurückzustellen!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir sind momentan in der Geschäftsordnungsdebatte. Es ist die Frage - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte, Sie können immer unterbrechen, wenn Sie wollen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: - - ob die Wortmeldung zur Geschäftsordnung weitergeführt wird oder eine Frage gestellt wird. – Geschäftsordnung oder Frage? Wenn Frage, dann sind wir jetzt in der Geschäftsordnungsdebatte, dann hat Frau Abgeordnete Kaufmann das Wort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte. Ich freue mich auf die Wortmeldung von Kollegin Kaufmann.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: War das nun eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, Herr Krainer braucht schon wieder ganz viel Aufmerksamkeit, aber nichtsdestotrotz würde ich den Herrn Verfahrensrichter ersuchen, zu prüfen. Wir reden hier in diesem Ausschuss immer vom Glücksspiel, wir haben Glücksspielgesetze – und ich glaube nicht, dass einer Auskunftsperson „Pechspiel“ oder was auch immer zu unterstellen, diesem Ausschuss würdig ist; und ich würde den Herrn Verfahrensrichter da um eine Einschätzung ersuchen, damit wir diese Fragen hier auch ordnungsgemäß stellen können.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Hafenecker wäre zu Wort gemeldet. Er hat gemeint, er zieht seine Wortmeldung zurück. Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte schön.

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte noch ganz kurz zur Geschäftsordnung auch den Zwischenruf von Herrn Hanger thematisieren, der Herrn Krainer an den Kopf geworfen hat: Dann stell halt nicht so blöde Fragen!, und ich möchte auch den Redebeitrag zur Geschäftsordnung von heute Morgen in Erinnerung rufen, in dem wir von respektvollem Umgang und von der Würde des Hohen Hauses gesprochen haben, und dann finde ich solche Zwischenrufe wirklich absolut - - Ja, das sage ich jetzt nicht, weil das auch nicht höflich wäre. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Okay, dann stelle ich klar: Ich bitte Herrn Abgeordneten Krainer, intelligentere Fragen zu stellen!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Geschätzte Abgeordnete, nachdem Frau Abgeordnete Holzleitner bereits auf meine Äußerung zur Geschäftsordnungsdebatte heute Morgen hingewiesen hat, möchte auch ich diese Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, die Wortwahl entsprechend zu mäßigen und dem Umstand, dass wir hier einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit einem entsprechenden Aufklärungswillen durchführen, durch eine entsprechende Wortwahl Rechnung zu tragen, und ersuche, diesbezüglich die Wortwahl angepasst und mäßigend durchzuführen, und ich ersuche nun noch den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung hinsichtlich der unterstellenden Wortwahl, wobei ich ersuchen würde, eine solche im weiteren Verlauf dieser Sitzung nicht mehr zu verwenden.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Nach meiner Ansicht ist Glücksspiel ein Terminus technicus, der so auch im Gesetz verwendet wird, und daher zur Klarstellung, was der Fragende meint, auch weiter verwendet werden sollte. Er sagt per se nichts darüber aus, ob nun der einzelne Spieler da Glück oder kein Glück hat. Es ist ein eingebürgerter Terminus.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank für diese Einschätzung. Ich darf noch einmal wiederholen, bei den Fragestellungen achtzugeben, dass diese nicht unterstellend, beleidigend oder sonst in irgendeiner Weise unangebracht sind, und darf nun ersuchen, mit der Fragestellung fortzufahren. – Herr Abgeordneter Krainer ist am Wort.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe eine Frage: Haben Sie in Ihrem Pechspielkonzern Novomatic eine Konzernrichtlinie, was die Compliance betrifft, was Sponsoring, zum Beispiel an parteinahe Organisationen, betrifft? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also der Begriff „parteinah“ ist für mich zu unbestimmt. Wir haben diverse Richtlinien, aber der Begriff „parteinah“ kommt dort nicht vor.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie in Ihrer Konzernrichtlinie den Begriff Parteien und Spendenzuwendungen oder Sponsorings an Parteien?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das haben wir tatsächlich. Es gibt eine Antikorruptionskonzernrichtlinie, die genau das Thema Sponsoring und Spenden regelt und wo auch politische Parteien vorkommen, wo es auch eine spezielle Regelung für Spendengeld und Sachspenden an politische Parteien gibt. Da haben wir genau Kriterien definiert, einen sehr engen Rahmen, wann diese Spenden zulässig sind, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

Diese Konzernrichtlinie gibt es seit Mitte 2017; und die Kriterien, die hier genannt sind, wurden auch mit einer renommierten österreichischen Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt. Das heißt, wir haben hier einen sehr strengen Rahmen vorgegeben, der über das Gesetz hinausgeht – ganz einfach, um auf der sicheren Seite zu sein und Compliance auch in diesem Bereich sicherzustellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und gab es vor Mitte 2017 bereits eine Konzernrichtlinie, die Spenden an Parteien geregelt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wir hatten eine erste Konzernrichtlinie zum Thema Antikorruption, die mit 31.12.2016 in Kraft getreten ist; das ist richtig, das war sozusagen die Vorversion zu dieser zweiten Richtlinie.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass da Spenden an politische Parteien verboten waren?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das ist richtig. Wir haben damals ein generelles Verbot von Spenden an politische Parteien vorgesehen. Sie müssen wissen, diese Richtlinie gilt konzernweit für alle Tochtergesellschaften in mehr als 45 Ländern – mehr als 200 Tochtergesellschaften – und war auch konzernweit sozusagen umzusetzen und in Geltung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass diese Änderung, die dann anscheinend Mitte 17 in Kraft getreten ist, vom damaligen Vorstand Neumann ausgegangen ist?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, also die - - Vielleicht darf ich das kurz schildern, wie die Situation war: Wir hatten also diese Konzernrichtlinie aus dem Jahr 2016 umgesetzt, mit einem Verbot von Spenden an politische Parteien. Dieses Verbot, wie schon gesagt, galt in der gesamten Novomatic-Gruppe, und man kann das durchaus als Gold Plating bezeichnen. Es ging deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. In den meisten Ländern, wo wir aktiv sind, wo die Novomatic-Gruppe Gesellschaften hat – das sind über 40, 45 Länder –, ist es ja so, dass Spenden an politische Parteien in einem gewissen gesetzlichen Rahmen, Einhaltung von Transparenzregeln, zulässig sind.

Es war dann so, dass sich gezeigt hat, dass diese Konzernrichtlinie international nicht praktikabel ist. Wir haben auch aus dem Ausland einen Wunsch bekommen, diese Konzernrichtlinie zu überdenken; und es gab Anfragen mit dem Ersuchen, eben Änderungen herbeizuführen oder Ausnahmen zu machen, sodass man sich wieder mehr in Richtung gesetzlichen Rahmen bewegt und nicht ein so derart strenges Verbot ausspricht, das, wie gesagt, klares Gold Plating ist und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

Auf Basis dieser Wünsche von außen, von unseren Mitglieds- -, von unseren Tochtergesellschaften, haben wir dann den Auftrag bekommen, gemeinsam mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Österreich zu evaluieren, wie man denn die Konzernrichtlinie ändern könnte, unter welchen Kriterien und Voraussetzungen, sodass man natürlich trotzdem die gesetzlichen Vorgaben erfüllt – ich möchte sagen, sogar übererfüllt.

Dazu wurde im Auftrag, in Abstimmung mit Herrn Neumann auch eine Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert, die uns dann auch eine Stellungnahme geschrieben hat und die Kriterien aufgelistet hat – und diese Kriterien haben wir dann eigentlich fast eins zu eins als Basis übernommen und in die Konzernrichtlinie eingearbeitet, sodass wir jetzt zum Beispiel das Kriterium in der Konzernrichtlinie haben: Spenden dürfen nicht zur Unzeit erfolgen, also nicht unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang zu einem Hoheitsakt. Spenden müssen einen unternehmensrelevanten, plausiblen Zweck verfolgen, wie zum Beispiel Förderung einer wirtschaftsstandortfreundlichen Politik. Spenden müssen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Transparenzvorgaben durchgeführt werden.

Wir haben auch vorgesehen, dass jede Spende an eine politische Partei an Group Compliance zu melden ist; und dann haben wir noch vorgesehen, dass jede Spende an eine politische Partei, die den Wert von 2 500 Euro überschreitet, durch unser Compliancekomitee gehen muss.

Das habe ich noch gar nicht erwähnt: Wir haben auf Basis unseres Complianceplans, der mit internationalen Gamingboards abgestimmt ist, ein Compliancecommittee eingerichtet, und jede Spende, jeder Spendenantrag über dieser Wertgrenze muss vom Compliancecommittee diskutiert werden, empfohlen werden. Es muss eine positive Empfehlung abgegeben werden, und dann muss noch darüber hinaus eine Genehmigung des Vorstands erfolgen. Erst dann darf diese Spende tatsächlich gemacht werden – also ein sehr strenger Rahmen, wie Sie sehen, der auch weit über das Gesetz hinausgeht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke. – Stimmt das oder haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die Diskussion von einer deutschen Tochtergesellschaft der Novomatic AG ausgegangen ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Da möchte ich die Frage vielleicht so beantworten: Obwohl aus meiner Sicht Deutschland nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes ist – da stimmen Sie wahrscheinlich mit mir überein –, kann ich diese Frage gerne beantworten: Dass dieser Wunsch aus Deutschland gekommen ist, das ist richtig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Seit wann? Sie haben gesagt, Mitte 2017. Wissen Sie, seit wann genau diese neue Konzernrichtlinie, die Parteispenden erlaubt, in Kraft ist?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Jede Konzernrichtlinie bei uns wird genau mit einem Datum versehen und ordnungsgemäß an alle Konzerngesellschaften verschickt. Meiner Erinnerung nach war das der 1. August 2017.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat es auf Basis dieser neuen Konzernrichtlinie Spenden an politische Parteien in Österreich gegeben?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wie bitte? Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gerne. Hat es auf Basis dieser neuen Konzernrichtlinie Spenden an politische Parteien in Österreich gegeben, sprich nach dem 1. August 2017?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe für Österreich keine Meldung, keinen Antrag erhalten und ich habe auch keine Wahrnehmung, dass es Spenden an politische Parteien in Österreich durch die Novomatic gegeben hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Spenden ab 2 500 Euro müssen Ihnen gemeldet werden, unter 2 500 hätten Sie das gar nicht erfahren. Habe ich das richtig verstanden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, das stimmt so nicht ganz. Es ist nach der Konzernrichtlinie so, dass bei Spenden, wenn die Spende an politische Parteien gehen soll, jedenfalls konzernweit eine Meldung zu machen ist, und nur, wenn der Betrag von 2 500 Euro überschritten wird, dann ist eben das Compliancecommittee damit zu befassen und danach im Fall einer positiven Empfehlung durch das Compliancecommittee ein Vorstandsbeschluss einzuholen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Jetzt liegt uns vor – ich darf Ihnen das vielleicht vorlegen, das ist der Akt 67737 – ein, wie es die Staatsanwaltschaft nennt, „Verdecktes Sponsoring NÖAAB“. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Seite 31 vor allem, 32. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welche Passage meinen Sie genau? Oder worauf bezieht sich Ihre Frage konkret, bitte?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe noch keine Frage gestellt, aber da ist zum Beispiel ein E-Mail von Ihnen an Herrn Krumpel, auf Seite 31, zweite Hälfte. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Vertrauensperson hat sich an den Herrn Verfahrensrichter gewandt und ich darf ersuchen, das Ergebnis der Beratungen bekannt zu geben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Die Vertrauensperson und auch ich haben erstens ein Problem mit dem Datum dieser Mail – das ist Februar 2017, also außerhalb des Untersuchungszeitraumes –, aber mag sein, das könnte ja noch hinkommen. Nur: der Niederösterreichische Arbeiter- und Angestelltenbund – wie kommt der in die Regierungsvollziehung hinein?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, also der NÖAAB ist eine Parteigliederung der ÖVP. Wenn Sie zu Ihrer Linken sehen, sehen Sie einen Vertreter des NÖAAB, der andere, der gerade vorbeigegangen ist, ist auch ein Vertreter dessen, und der, der normalerweise links von Ihnen sitzt, war damals der Vorsitzende dieser Parteigliederung, war zufällig auch Innenminister und ist auch als Nationalratspräsident ein Vollzugsorgan, weil er die Parlamentsdirektion leitet.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist nicht der Vollzug, da sind wir uns also einig, dass das Parlament nicht zum Vollzug gehört. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung, die Parlamentsdirektion ist natürlich Vollzug, Nationalrat nicht. Er ist ja als Nationalratspräsident haushaltsleitendes Organ – also nicht der Nationalrat, aber die Parlamentsdirektion schon, das ist juristisch schon geklärt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist die „mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre und diesen jeweils unterstellte leitende Bedienstete an natürliche“ Personen und so weiter – da sind wir natürlich weit weg.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): (zur Geschäftsbehandlung): Nein, da sind wir sehr nahe dran.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Ries das Wort, der sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet hat. – Bitte.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Da hätte ich dasselbe Problem wie Kollege Krainer. Der Gesetzeskauf, den wir hier behandeln, ist meiner Ansicht nach ein zweiteiliges Delikt. Die erste Handlung besteht im Übergeben von Vorteilen an eine Partei, die in Regierungsfunktion ist, und das Zweite ist dann der Gesetzesbeschluss – und somit wäre das Delikt vollendet. Der Vorteil kann meiner Meinung nach auch einer Teilorganisation der Partei gewährt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies zum Zwecke des Gesetzeskaufs ist.

Diesbezüglich verstehe ich Kollegen Krainer schon, dass er da nachfragt. Ob das Geld dann der NÖAAB oder eine andere Teilorganisation der ÖVP bekommt, ist zweitrangig, wenn es darum geht, den Gesetzeskauf zu vollziehen oder vorzubereiten. Daher sehe ich das hier schon kausal, muss ich sagen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich bin wirklich irritiert. Wir haben immer – meiner Meinung nach zu Recht – Fragen stellen dürfen, weil wir uns nicht nur ganz einfach kausal Zahlungen an die ÖVP-Bund versus Gegenleistung an die Novomatic ansehen können, sondern – genau das hat auch Strache auf Ibiza ausgeführt – dass das Geld über parteinahe Vereine fließt und der Trick darin liegt, hier am Rechnungshof vorbei über andere Institutionen, die den Parteien nahestehen, den Geldfluss zu ermöglichen.

Dementsprechend ist es natürlich mit dem NÖAAB als Tochterorganisation, Teilorganisation sozusagen, ein völlig möglicher Weg der Zuwendung an die ÖVP – auch ÖVP-Bund – über den NÖAAB oder das Alois-Mock-Institut, wo eine Gegenleistung auf der anderen Seite wiederum auch unser Thema sein sollte. Geldfluss in jeglicher Weise in ÖVP-Nähe – und das wollen Sie beim NÖAAB doch nicht bestreiten, dass der NÖAAB ÖVP-nahe oder FPÖ-nahe ist – ist aber natürlich meiner Meinung nach ein zulässiger Bereich und war es bis jetzt immer im Ausschuss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Kollege Stögmüller hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann mich hier nur meinen VorrednerInnen Ries, Krisper und auch Krainer anschließen, denn ich sehe ja schon: Wir untersuchen im Untersuchungsausschuss immer Konstrukte, die auch zu Parteispenden geführt haben. Das haben wir schon öfter bei verschiedenen parteinahen Organisationen durchgesprochen, ob es FPÖ war oder jetzt bei der ÖVP, und auch der Niederösterreichische AAB hat hier dementsprechend als Vorfeldorganisation agiert. Das geht bis hin dazu, dass die Geschäftsführerin immerhin Bundesrätin im Untersuchungszeitraum war – also bis jetzt –, das heißt, hier gibt es konkrete Verbindungen in die Politik hinein. Also ich sehe hier einen unbestreitbaren Zusammenhang, und ich glaube, wir haben dieses Thema auch schon einmal diskutiert und es wurde damals auch zugelassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf zum Beispiel auch daran erinnern, dass sich Herr Sobotka, der ja Vorsitzender vom NÖAAB ist, von der Öbag im Jahr 2019 – wenn ich das richtig im Kopf habe, oder im März 2019 – eine Liste von Vorständen und Aufsichtsräten von Öbag-Firmen und -Tochterfirmen senden hat lassen, wo es natürlich auch um Postenbesetzungen und so weiter geht. Wir sind hier ganz tief im Untersuchungsgegenstand drin. Natürlich ist Herr Sobotka, auch wenn er heute nicht da ist, hier Untersuchungsgegenstand, nicht nur mit dem Alois-Mock-Institut, sondern natürlich auch in seiner Funktion als Vorsitzender der ÖVP-Parteigliederung in Niederösterreich, die hier laut Staatsanwaltschaft ein verdecktes Sponsoring bekommen hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Abgeordnete Holzleitner, weil wir heute schon über Wertschätzung geredet haben: Zumindest in meiner Wahrnehmung ist es so, dass Herr Abgeordneter Matznetter genau zu dem Zeitpunkt, zu dem Herr Abgeordneter Krainer seine Befragung macht, sein Mittagsschläfchen hält. Also ich würde ihn schon auch wirklich ersuchen, hier aufmerksam dabei zu sein.

Ganz konkret zu meiner Geschäftsordnungswortmeldung: Dieser Umstand, den jetzt Herr Abgeordneter Krainer anspricht, bezieht sich ganz klar auf die Tätigkeit als Nationalratspräsident. Das kann – da sind wir uns ja, glaube ich, einig – nicht Gegenstand dieses Ausschusses hier sein.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Matznetter gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche um einen Ordnungsruf an Abgeordneten Hanger. Alle Appelle, irgendeine Würde des Hauses zu berücksichtigen, sind vollkommen sinnlos. Der Redebeitrag jetzt beweist das erneut. Ich würde Sie bitten, Herr Vorsitzender, vielleicht kriegen Sie ihn so weit hin, dass er mit seinen Bemerkungen ein Mindestmaß an Anstand einhalten kann!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, nochmals zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur sagen, es geht nicht um die Funktion als Nationalratspräsident. Herr Sobotka hat viele Hüte auf. Ob er jetzt Vorsitzender der Parteigliederung ist, ob er in wichtigen Entscheidungsgremien der ÖVP sitzt, ob er dirigiert, ob er präsidiert, es ist immer jemand von der Novomatic in der Nähe und bezahlt die Spesen. Herr Hafenecker hat das einmal in einer Parlamentsrede als „ritsch, ratsch!“ bezeichnet. Ich habe noch nicht erlebt, dass die Novomatic ihm in der Funktion als Parlamentspräsident irgendwelche Spesen bezahlt hätte. Also das würde ich jetzt zurückweisen, was Kollege Hanger hier angedeutet hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): So sehr ich hoffe, dass Kollege Gerstl wieder vollständig genesen ist, habe ich mir gedacht, dass diese unnötigen Geschäftsordnungsmeldungen, die ihm zuzuschreiben waren, jetzt nicht von der ÖVP so fortgesetzt werden. Leider hat Kollege Hanger das voll und ganz übernommen.

Wir reden seit einem Dreivierteljahr immer wieder über die Verstrickungen des Präsidenten Sobotka auf sämtliche Arten und Weisen, die möglich sind, in die Untersuchungsgegenstände. Wenn Sie sich einfach die Mühe machen und Sobotka in die Suchmaske eingeben, werden Sie relativ viele Ergebnisse dazu finden. Das heißt, es muss legitim sein, dass man das auch anspricht, Kollege Hanger, und auch, wenn es euch ärgert. Mich ärgern auch viele Dinge im Ausschuss, deswegen schreie ich aber trotzdem nicht jedes Mal: Geschäftsordnung!

Das heißt, wir sollten uns nicht mit solchen Diskussionen komplett gegenseitig herunterdodeln, sondern man muss halt hin und wieder auch einmal ein politisches Gegenfeuer aushalten, ohne dass man kindisch gleich: Geschäftsordnung!, schreit. Das heißt, ich würde mich freuen, wenn wir die Befragung fortsetzen könnten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut, es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Festhalten möchte ich aber doch, dass sich die Vertrauensperson an den Herrn Verfahrensrichter gewandt hat und das der Anlass für diese Geschäftsordnungsdebatte war, die jetzt etwas abgleitet. – Aber bitte, Herr Abgeordneter Hanger, nochmals zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Kollege Hafenecker, ich melde mich so oft zur Geschäftsordnung, sooft ich das will, und halte ausdrücklich fest, dass die Wortmeldung von Herrn Kollegen Krainer massiv unterstellend war, wenn er denn sinngemäß behauptet, die Novomatic und alles im Umfeld von ÖAAB und Alois-Mock-Institut wird bezahlt. Sie wissen ganz genau, dass das Verfahren, das aufgrund einer anonymen Anzeige eingebracht worden ist, von der Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt worden ist. Ihre wochenlangen, monatelangen Vorwürfe sind wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nur ganz kurz, Herr Vorsitzender: Ich würde Sie nur bitten, vielleicht den ehemaligen Vorsitzenden Hanger darauf hinzuweisen, wie er selbst mit diesen Geschäftsordnungswortmeldungen umgegangen ist, als er den Vorsitz hier gehabt hat. Da hat er immer darum gebeten, sie kurz zu halten und vor allem nur dann zu machen, wenn sie auch entsprechend sinnvoll sind. Wie gesagt, vielleicht kann Kollege Hanger jetzt in seiner neuen Rolle wieder ein bisschen reflektieren, wie er das früher gehandhabt hat, und sich dann auch nach diesem Maß richten, so wie er es früher auch gerne gehabt hätte, denn jetzt macht er gerade das Gegenteil davon.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde gerne in der Befragung weitermachen, bitte. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das ist ein sehr guter Vorschlag, dem ich sehr gerne nachkomme, und ich würde auch alle im Sinne der Kürze der Geschäftsordnungsdebatten, die jetzt gerade angesprochen wurde, ersuchen, das auch entsprechend einzuhalten.

Ich möchte vielleicht noch feststellen, weil davon die Rede war, dass Präsident Sobotka Obmann des NÖAAB ist. – Aktuell ist er es nicht, war ist richtig.

Herr Verfahrensrichter, darf ich um Ihre abschließende Einschätzung dieser Geschäftsordnungsdebatte ersuchen?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Darf ich nur Folgendes zur Klärung sagen, da ich jetzt offenbar leider diese Lawine an Geschäftsordnungsdebatten losgetreten habe: Ich habe lediglich wiedergegeben, was mir die Vertrauensperson gesagt hat, und eine Frage daran angeschlossen. Ich würde sagen, wenn Herr Abgeordneter Krainer den Zusammenhang mit der Bundesregierung oder Staatssekretären oder Beamten herstellt, so wie das im Untersuchungsbeschluss drinnen steht, dann wird die Frage wohl zulässig sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, Einflussnahme auf diese über seine Funktion, über den Herrn Sobotka, der dann Einfluss nimmt auf diese Personen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Bitte, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Also unter diesen Voraussetzungen ist die Frage zulässig und ich ersuche, falls es notwendig ist, diese Frage nochmals zu stellen oder, wenn das möglich ist, zu beantworten.

*****

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Was war jetzt bitte die konkrete Frage?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie schreiben hier - - Ich habe eigentlich noch gar keine gestellt, aber ich kann sie jetzt stellen. Sie schreiben hier in diesem E-Mail: „Nach der aktuellen Konzernrichtlinie sind Sponsorverträge mit ‚parteinahen Organisationen‘ [...] genehmigungspflichtig [...] und zu dokumentieren.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Was war in Ihrer Konzernrichtlinie für „parteinahe Organisationen“ vorgesehen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich habe dieses „parteinah“ unter Anführungszeichen gesetzt, weil es ja keine gesetzliche Definition dafür gibt und das flapsig umgangssprachlich halt öfters verwendet wird. Auch in unserer Konzernrichtlinie kommt ja der Begriff „parteinah“ nicht vor. Es geht hier ja nicht um Spenden, sondern um Sponsorings. Da sagt unsere Konzernrichtlinie, dass vor Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung erstens einmal Markenauftritt und so weiter zu prüfen ist, und dann wird konkret festgehalten (aus den Unterlagen vorlesend), dass Sponsoring von Veranstaltungen, von politischen Parteien oder von Organisationen, in denen politisch exponierte Personen eine Organfunktion ausüben, grundsätzlich nicht zulässig ist.

Um diesen Themenkomplex einmal zu vereinfachen, bin ich zur Sicherheit sozusagen davon ausgegangen, dass hier dieser Tatbestand erfüllt sein könnte, und habe daher empfohlen, nach dieser Konzernrichtlinie eine Genehmigung einzuholen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass in der Konzernrichtlinie drinsteht: ist nicht zulässig?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, in der Konzernrichtlinie steht drinnen, ein Sponsoring von Veranstaltungen von politischen Parteien ist grundsätzlich nicht zulässig. Wie Sie sehen, gehen wir hier sehr über das Gesetz hinaus und sind hier sehr streng, aber es gibt den Genehmigungsvorbehalt, der Vorstand kann dieses Sponsoring genehmigen. Deswegen eben der Hinweis auf die Genehmigungspflicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das öfter vorgekommen, dass dann das Sponsoring von Veranstaltungen, wo politisch exponierte Personen Organfunktionen hatten, trotzdem durch den Vorstand genehmigt wurde? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Oder ist das selten passiert?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das oft passiert, dass hier das Sponsoring von Veranstaltungen von Organisationen, wo – Sie haben gesagt – politisch exponierte Personen Organfunktionen haben, genehmigt wurde? Sobotka – Vorsitzender ist ja eine Organfunktion. Ist das oft vorgekommen oder ist das selten vorgekommen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also, ich habe da jetzt nicht - - keine konkrete Erinnerung, ob oft oder selten. Ich möchte vielleicht darauf hinweisen, dass wir als Complianceabteilung seit 2016 über 3 500 Vertragspartnerprüfungen durchgeführt haben, auch in Unterstützung unserer internationalen Organisationen.

Dieses Thema Vertragspartnerprüfung, wenn ich so sagen darf, spielt bei mir nur eine untergeordnete Rolle. Ich habe ganz andere Aufgaben zu erfüllen, zum Beispiel konzernweite Projekte im Datenschutz umzusetzen oder Whistleblowingplattformen konzernweit einzurichten oder E-Learnings auszurollen, die von zehntausenden Mitarbeitern umgesetzt werden.

Ich kann mich - - Die Frage war, ob das oft vorgekommen ist. Ich würde meinen, das ist nicht oft vorgekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Wenn Sie auf die nächste Seite gehen, ersucht dann der Herr Krumpel um Genehmigung beim Herrn Neumann, wo er reinschreibt: „Die Rechnung von Hofer (EUR 2.000)“ – ich nehme an, das ist netto, also werden es brutto dann 2 400 Euro gewesen sein – „würden wir direkt übernehmen, dh damit erfolgt auch keine Zahlung an den NÖAAB.“

Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Vorgang?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, ich habe mein Compliancefeedback auf Basis der Informationen, die ich bekommen habe, abgegeben und habe zu dieser E-Mail-Korrespondenz keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat es einen Compliancecheck auch zu den Geldleistungen und Sachleistungen und Sponsoringleistungen mit dem Alois-Mock-Institut gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich möchte noch einmal auf meine Stellungnahme von vorhin verweisen, dass wir 3 600 Vertragspartnerprüfungen in der Abteilung machen, aber ich kann mich tatsächlich erinnern, dass es eine Prüfung des Alois-Mock-Instituts gegeben hat. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hat die ein Mitarbeiter in meiner Abteilung gemacht und nicht ich persönlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War das dann auch genehmigungspflichtig durch den Vorstand, nachdem Herr Sobotka eine Organfunktion dort hatte?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Der Compliancecheck wurde damals vom Kollegen gemacht. Er hat sicher darauf hingewiesen, dass es da politisch exponierte Personen im Vorstand gibt. Da das Alois-Mock-Institut ja als Verein organisiert ist, ist es üblicherweise so, dass man sich dann den Vereinsregisterauszug besorgt. Man schaut sich an, wer die vertretungsbefugten Organe des Vereins sind. Man prüft dann in der Complianceabteilung die strafrechtliche Seite und schaut sich dann an, ob jemand als politisch exponierte Person in dem Verein aktiv ist.

In beiden Fällen wird das wohl so gewesen sein, dass man - - Also die strafrechtliche Komponente war sicherlich zu vernachlässigen, und was politisch exponierte Personen betrifft, wird das wohl aufgepoppt sein, und man wird darauf hingewiesen haben, dass es da eben diese Sonderstellung gibt und dass da eine Genehmigungspflicht nach der Konzernrichtlinie vorliegt. Davon gehe ich aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie noch, wie der Kollege hieß oder heißt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welcher Kollege das war? Ich war es nicht selbst. Ich weiß, dass eine Prüfung gemacht wurde, aber ich kann mich nicht mehr erinnern – es kommen mehrere infrage –, wer es konkret war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen wegen dem Alois-Mock-Institut festgestellt hat, dass die Geldzahlungen von über 50 000 Euro an und für sich Parteienfinanzierung gewesen wären, und nur aufgrund der Verjährung eingestellt wurde? Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Auskunftsperson, Vertrauensperson und Verfahrensrichter-Stellvertreter beraten sich.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Frage ist aus unserer Sicht unzulässig, weil sie unterstellt, dass es ein Verfahren gibt. Die Novomatic versucht seit geraumer Zeit, da Akteneinsicht zu bekommen, und die Aussage der WKStA ist immer, dass da gar kein Verfahren geführt wird. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vom Herrn Abgeordneten Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender! Ich kenne ja das Argument vom Herrn Abgeordneten Krainer, dass quasi das Verfahren nur wegen Verjährung eingestellt worden ist. Ich habe mich hier kundig gemacht, auch bei Juristen, und ich habe sehr klar die Aussage bekommen, dass das Verfahren jedenfalls eingestellt werden musste, und nicht aufgrund der Verjährung.

Deshalb ist das eine ganz klar unterstellende Frage, die ich somit auch zurückweise. (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Man muss sich gar nicht erst bei irgendwelchen Juristen erkundigen, es reicht ja vollkommen, die Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, zu lesen, und da steht das so drinnen. Da werden jedenfalls die Zahlungen von 30 000 und von 20 000 Euro als ohne Gegenleistung dargestellt, das steht genau so drinnen. Und dass diese Zahlungen bereits verjährt sind und deswegen keine weiteren Ermittlungen geführt werden, eben wegen Verjährung, das steht so drinnen. Das ist nicht unterstellend, das ist sinnerfassend lesen.

Ich weiß nicht, bei welchen Juristen des NÖAAB Sie sich da erkundigt haben, aber ich würde mir andere Juristen aussuchen.

Ich würde dann gern weiterfragen. Ich habe schon zur Kenntnis genommen, die Auskunftsperson hat keine Wahrnehmungen dazu. Das war ja der Inhalt der Antwort. – Können wir weitermachen?

*****

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe eigentlich zur Zulässigkeit der Frage ein Problem aufgeworfen – von eigenen Wahrnehmungen habe ich nicht gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben versucht, Akteneinsicht zu bekommen, und Sie haben keine bekommen. Deswegen können Sie auch keine Wahrnehmungen haben – oder haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wahrnehmungen wozu jetzt konkret, wenn ich Sie fragen darf?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu dieser Begründung der Einstellung.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, da habe ich selbst keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau, ja, eben, das haben Sie ja vorher indirekt gesagt.

Ich würde gern außerhalb des Untersuchungsgegenstandes einen Artikel von ORF ON vom 5.5. vorlegen, das heißt, da ist es ausgedruckt worden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da wird der Anwalt der Novomatic zitiert; da geht es um diese SMS an den Herrn Blümel: „,Bei der Spende handelte es sich nach Erinnerung meines Mandanten um eine karitative Sache, völlig losgelöst von dem Italien-Thema‘, sagte Neumanns Anwalt Norbert Wess zur SMS von Neumann an Blümel.“

Haben Sie Wahrnehmungen, um welche „karitative Sache, völlig losgelöst von dem Italien-Thema“ es sich hier gehandelt hat?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung. Das müssen Sie wahrscheinlich den Anwalt fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der unterliegt ja der gesetzlichen Schweigepflicht, deswegen hat es keinen Sinn, den zu befragen.

Waren Sie in irgendeiner Form involviert in der Frage, ob es zu Spenden, direkt oder indirekt, karitativ oder nicht, gekommen ist, in Zusammenhang mit diesem SMS von Herrn Neumann?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, da habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie jemals aufgefordert worden, hier irgendwelche Sachen zu suchen oder zu schauen, ob es so etwas gegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Frage ist mir ein bisschen zu unbestimmt. Von wem aufgefordert, was zu suchen? Können Sie das vielleicht konkretisieren?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von Vorgesetzten aufgefordert worden, etwas zu suchen, in Zusammenhang mit dieser SMS, also mit einer mutmaßlichen Spende oder Spendenabsicht oder -bereitschaft von Novomatic, durch Neumann bekundet, an die ÖVP? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die einzige Erinnerung, die ich dazu habe, ist, dass es eine Hausdurchsuchung bei uns im Februar des heurigen Jahres gegeben hat. Da war die WKStA natürlich vor Ort, und da war die Frage, ob es so etwas, ob es solche Spenden gegeben hat. Vielleicht meinen Sie diesen Zusammenhang?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich nicht, denn das können nur Sie sagen, ob Sie aufgefordert wurden, so etwas zu suchen oder so etwas abzuklären. Und: Was ist da herausgekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich muss sagen, ich kann mich nicht erinnern. Ich habe dazu keine Erinnerung, dass ich je aufgefordert wurde, dazu etwas zu recherchieren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gerade gesagt, im Februar ist das passiert. Was ist im Februar passiert? Was war das Ergebnis? Da sind Sie aufgefordert worden, etwas herzugeben? Haben Sie etwas hergegeben? Haben Sie etwas gefunden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Im Februar 2021 war eben diese Hausdurchsuchung, die ich ja auch aus Compliancesicht mitbegleitet und mitverfolgt habe. Ich weiß, dass die WKStA nach solchen Dingen gesucht hat. Das ist meine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat sie auch was gefunden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wenn, dann steht das im Ermittlungsakt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie die I Dance Company?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wie bitte heißt die Company?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): I Dance.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich glaube nicht, dass ich die kenne. Ist mir nicht in Erinnerung, in welchem Zusammenhang die bei mir aufgeschlagen wäre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass es beim Sommerfest der ÖVP 2018 einen Auftritt von der I Dance Company gab, den die Novomatic bezahlt hätte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie das präzisieren? Sommerfest 2018 soll das gewesen sein? Eine ÖVP-Veranstaltung?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie den David Hasselhoff?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Da werden schlimme Kindheitserinnerungen wach, wenn ich das so sagen darf. Also persönlich kenne ich ihn nicht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen, dass David Hasselhoff auf einem Parteifest der ÖVP im August 2017 aufgetreten ist und die Novomatic den Auftritt bezahlt hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ist das jetzt noch Teil des Untersuchungsgegenstandes, Sommer 2017? (Abg. Krainer nickt. – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Ich weiß nicht, ob das stimmt, ich kann das hier nicht überprüfen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung. Nein, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 37 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die nehme ich doch glatt mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sehr gerne.

Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Ries an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Mag. Veverka! Complianceofficer bei Novomatic: Können Sie uns Ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Spenden genauer erläutern? Was geht über Ihren Schreibtisch, was bedarf Ihrer Zustimmung, was bedarf Ihrer Genehmigung? Was ist genau Ihre Tätigkeit bei Novomatic?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Gut, dann darf ich vielleicht beginnen: Die Complianceabteilung hat das Ziel oder den Zweck, Rechtsverstöße zu vermeiden. Wir sind sozusagen der präventive Part in der Gruppe. Wir werden tätig aufgrund eines Complianceplans, der mit den internationalen Gamingboards abgestimmt ist, wo wir auch regelmäßig reporten müssen und informieren müssen über unsere Aktivitäten. Gamingboards, das sind die internationalen Lizenzierungsbehörden aus den USA und anderen Ländern, die dann auch zu uns kommen und uns überprüfen. Wir werden hier also sehr streng kontrolliert.

Wir fokussieren uns im Compliancebereich auf die klassischen Compliancethemen: das ist einerseits Datenschutz, das ist Geldwäscheprävention, das ist Antikorruption, das ist auch Wettbewerbs- und Kartellrecht und letztlich Kapitalmarktrecht, weil wir auch als Novomatic Anleihen begeben haben, und auch da gibt es compliancerelevante Themen.

In all diesen Bereichen haben wir Konzernrichtlinien umgesetzt, die verbindlich sind, die von allen Konzerngesellschaften einzuhalten sind, die ausgeschickt werden an mehr als 45 Länder, und über 220 Gesellschaften müssen diese Richtlinien umsetzen.

Wir machen auch begleitende E-Learnings dazu: Datenschutz, Antikorruption, Geldwäscheprävention und so weiter, die von dem jeweiligen Adressatenkreis, also von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umgesetzt werden. Die werden geschult und erhalten am Ende des Tages ein Zertifikat.

Das ist sozusagen eine grobe Übersicht über unsere Complianceaktivitäten.

Wir haben ein Compliancecommittee auf Basis des Complianceplans installiert. Diesem Compliancecommittee kommt eine Art Steuerungsfunktion zu. Das heißt, das Compliancecommittee ist verantwortlich für die Weiterentwicklung des Compliancemanagementsystems innerhalb der gesamten Gruppe und spricht Empfehlungen aus, die dann letztlich dem Vorstand vorgelegt werden, vom Vorstand eben umgesetzt werden oder eben nicht umgesetzt werden – je nachdem, wie der Vorstand es dann sieht.

Wir haben eine complianceweite Struktur in den letzten Jahren aufgebaut. Wir haben in allen Ländern, in allen Regionen, wo wir vertreten sind, eigene Complianceofficer, die einen genau definierten Aufgabenbereich haben und uns auch regelmäßig Reports über die Compliancesituation im jeweiligen Land geben müssen.

Wenn Sie jetzt konkret fragen, was - - Spenden und Sponsoring, glaube ich, haben Sie gesagt, war die Frage.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nein, das käme noch. Die Frage war, was Ihrer Genehmigung bedarf oder was Sie zumindest zu Gesicht bekommen müssen, als Beispiel. Das mit den Spenden kommt nachher.

Ich fasse jetzt zusammen: Die Complianceabteilung, so hätte ich es jetzt verstanden, ist zuständig dafür, dass sich der Konzern Novomatic oder Tochtergesellschaften nicht durch die eigentliche Geschäftstätigkeit in irgendeiner Weise strafbar machen, und der andere Teil – jetzt kommen wir dazu – sind Sponsoring und Spendentätigkeit. Auch auf diesem Gebiet sind Sie verantwortlich, dass sich der Konzern nicht in irgendeiner Weise strafbar macht. Ist das richtig?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also: Richtig ist, dass wir auch zu diesem Bereich, für den Bereich Spenden und Sponsoring, eine konzernweite Richtlinie erlassen haben, die für alle Mitarbeiter, für alle Fachabteilungen im Konzern, für alle Tochtergesellschaften verbindlich ist. Da gibt es genaue Vorgaben zum Thema Spenden und Sponsorings, aber die Complianceabteilung selbst genehmigt nichts. Gerade im Bereich der Spenden, habe ich vorhin gesagt, muss jede Spende an eine politische Partei uns gemeldet werden, das schon, aber ab 2 500 Euro greift dann dieser Prozess Empfehlung durch das Compliancecommittee und Genehmigung durch den Vorstand.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt aber, diese Richtlinie haben Sie erlassen, um – das hat ja einen Grund – eine Strafbarkeit hintanzuhalten.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das ist genau das Thema der Compliance, dass wir präventiv Maßnahmen setzen, um gar nicht zu einer Strafbarkeit zu kommen. Wir wollen eben das Risiko reduzieren, dass Rechtsverstöße passieren könnten, und das machen wir mit Richtlinien, mit Schulungen, E-Learnings, persönlichen Schulungen, Trainings, aus all diesen Bereichen, die ich vorhin genannt habe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wir legen Ihnen ein Dokument vor, und zwar ist das ein „Amtsvermerk über weitere Erkenntnisse aus der Datenauswertung im Zusammenhang mit Funktionären der ÖVP“, Nummer 71033, Seite 6. Das ist bei Ihnen jetzt die zweite Seite. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da ist dieses Mail von Herrn Harald Neumann an mehrere Mitarbeiter – oder mehrere Personen, sagen wir so –: „Liebe Alle,“ – aus diesem Mail geht hervor, dass Novomatic weiterhin daran festhält, dort an Parteien zu spenden, wo es notwendig ist – schreibt er. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Wissen Sie, was er damit gemeint hat?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also was er konkret mit der Formulierung gemeint hat, das weiß ich nicht. Da müssen Sie Herrn Mag. Neumann fragen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber er hat gesagt, er hält nichts davon – und da sind Sie jetzt aber schon mehr oder weniger potent, um Auskunft geben zu können, als Complianceofficer –; dort, wo es „gesetzlich erlaubte und transparente Zahlungen an Parteien“ gibt, will er, dass diese weiterhin getätigt werden, denn es ist ja grundsätzlich nicht verboten, es ist eben berichtspflichtig.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Richtig. Das ist letztlich dann in der Konzernrichtlinie auch so abgebildet worden, dass in sehr engen Grenzen, unter genau definierten Kriterien – ein Kriterium ist die gesetzliche Zulässigkeit und Transparenz –, dann Spenden an politische Parteien auch zulässig sind.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wenn wir uns dann die Transparenzrichtlinien des Parteiengesetzes ansehen, dann merken wir, dass nicht nur Zahlungen direkt an Parteien berichtspflichtig sind, sondern auch an Parteiorgane. Das können Untergruppierungen der Partei sein, Landes-, Bezirksorganisationen, aber auch Organisationen oder Vereine, die einer Partei politisch nahestehen. Kennen Sie den Begriff Vorfeldorganisation? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich bin jetzt kein Parteienexperte, aber den Begriff kenne ich, glaube ich. Ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ich habe es jetzt nicht verstanden.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Den Begriff habe ich schön gehört. Ich bin kein Parteienexperte, aber Vorfeldorganisation ist mir - - habe ich schon gehört, den Begriff, ja.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber Sie wissen auch, dass diese parteinahen Organisationen ebenfalls berichtspflichtig sind. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichter-Stellvertreter.) Wenn es die Auskunftsperson nicht weiß, kann sie nein sagen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Die Frage sollte nur anders formuliert sein. Nicht: „Sie wissen auch“ – das ist eine klassische Suggestivfrage. Wissen Sie?, ginge ja auch, nicht?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wissen Sie, ob Spenden an parteinahe Organisationen, an Vorfeldorganisationen berichtspflichtig sind? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also der Begriff „parteinah“ – habe ich schon einmal gesagt – ist, glaube ich, gesetzlich nicht definiert. Das ist mir zu unbestimmt, diese Frage.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Würden Sie meinen, nach Ihrer Einschätzung – und Sie müssen es ja auch beurteilen können als Complianceofficer –, ob zum Beispiel der NÖAAB eine parteinahe Organisation der ÖVP ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich verweise auf das Dokument von vorhin, wo ja der Begriff „parteinah“ von mir unter Anführungszeichen gesetzt wurde. Ich habe auch in dieser Kommunikation schon darauf hingewiesen, dass eben zur Sicherheit sozusagen auch eine Genehmigungspflicht vorgesehen ist, und habe auch ersucht, dass hier eine Genehmigung eingeholt wird.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nachdem Sie ja jede Strafbarkeit verhindern wollen: Wie überprüfen Sie, wenn Sie eine Spende an eine parteinahe Organisation – NÖAAB jetzt – richten, ob daraus keine Strafbarkeit erwachsen kann? Wissen Sie, was ich meine? Wie überprüfen Sie, ob die Partei das richtig als Spende behandelt? Überprüfen Sie das überhaupt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wir machen sozusagen eine Prüfung des Vertragspartners. Wir schauen uns, wie gesagt, die strafrechtliche Seite an und ob jemand eine politisch exponierte Person ist. Wie dann die Partei das Geld verwendet oder was mit dem Geld dann passiert, das kann ich nicht prüfen. Man kann sich maximal die Vereinsstatuten ansehen und evaluieren, ob hier die Organisation ordnungsgemäß gegründet ist, ob vertretungsbefugte Organe vorhanden sind, die handeln. Die kann man prüfen, natürlich. Aber letztlich: Was mit dem Geld dann passiert, das kann man dann vertraglich in einem Vertrag festhalten, wenn man das möchte. Ich weiß, es gibt Sponsorbedingungen, zum Beispiel in der Rechtsabteilung, wo man dann ganz konkret auch diese Frage behandelt hat.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Was ich meine, ist: Ihre Parteispende kann ja durchaus legitim sein. Nur wenn die Partei die Spende falsch behandelt – das heißt, im Rechenschaftsbericht, den sie an den Rechnungshof zu machen hat, nicht ausweist –, würde sich die Partei strafbar machen und Sie würden dann ja auch in ein schiefes Licht gerückt werden – deswegen meine Frage. Vereinbaren Sie das vertraglich, ob die Partei die gestattete Spende auch so behandelt, wie sie zu behandeln ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also prinzipiell gehen wir eigentlich davon aus, dass wenn Spenden an Organisationen oder an wen auch immer erfolgen, das ordnungsgemäß erfolgt, dass hier die Spende ordnungsgemäß verwendet wird. Das kann man - - Verträge werden dann über die Rechtsabteilung abgebildet. Das ist nicht etwas, was wir in der Complianceabteilung machen. Wir hängen hier an der Vertragspartnerprüfung, schauen uns den Vertragspartner an, aber die genauen Voraussetzungen, Bedingungen, wann geleistet wird, unter welchen Kriterien, das kann dann in einem Vertrag geregelt werden, der aber sozusagen nicht von meiner Abteilung kommt.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das heißt, zum Zeitpunkt, wo Sie die Spende gestatten – sage ich jetzt einmal –, wissen Sie nicht, ob die von der Partei dann auch rechtskonform behandelt wird? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich gestatte nicht, ich genehmige nicht, ich mache eine Empfehlung, ja, im Zusammenhang mit der Vertragspartnerprüfung, mit der juristischen Person. Ich kann natürlich nicht antizipieren, wie das Geld dann Monate später tatsächlich vom Empfänger verwendet wird. Das kann man nur vertraglich zwischen der Novomatic, zwischen dem Spender, wenn Sie so wollen, und der Organisation festlegen.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nein, es geht hier nicht um die Verwendung, sondern um das richtige Ausweisen der Spende im Sinne des Parteiengesetzes. Das meine ich. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das kann ich auch nicht antizipieren, also das muss - - Das ist ja letztlich eine Verpflichtung, wenn ich das richtig weiß, die den Empfänger der Spende trifft, und der muss das ja einhalten.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Gut. Die Verträge enthalten das nicht, dass Sie das voraussetzen, dass die Partei das rechtmäßig ausweist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das kann ich - - habe ich jetzt so nicht gesagt. Das weiß ich nicht, weil ich die Verträge nicht mache.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ist Ihnen erinnerlich, ob Sie selbst schon einmal als Person Rechenschaft darüber ablegen mussten, ob Sie Spenden, Sponsoring oder Inserate entgegengenommen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie bitte die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ob Sie schon einmal eine Erklärung darüber abgeben mussten, ob es Ihnen erinnerlich ist, ob Sie als Person schon einmal eine Erklärung abgeben mussten, ob Sie Spenden, Sponsoring oder Inserate entgegengenommen haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich weiß jetzt nicht, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat, ob ich eine Spende entgegengenommen habe oder ein Inserat. Ich verstehe leider die Frage nicht ganz.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist wirklich ein bisschen unklar. Vielleicht könnte man das präzisieren.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sind Sie Mitglied der ÖVP? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, ich bin – ich weiß nicht, ob das jetzt mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, aber ich kann das gerne hier frei sagen – Mitglied in keiner Partei.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sind Sie Mitglied im ÖAAB?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Muss ich diese Frage beantworten? Ich mache es trotzdem: Ich bin nicht Mitglied.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Okay. Sie haben aber schon einmal für die ÖVP kandidiert?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Auf diese Frage habe ich fast gewartet. Ich kann das vielleicht kurz aufklären. In meiner Heimatgemeinde waren Gemeinderatswahlen – ich glaube, es war im Jahr 2019 – und ich kenne die Kandidatin dort, die für die ÖVP angetreten ist. Ich wurde gefragt, ob ich mich denn auf die Liste schreiben lasse. Es waren 20 Personen darauf und meine Aussage war: Eigentlich habe ich keine politische Ambition, aber ich lasse mich gerne - - Wenn es notwendig ist, sozusagen, mache ich dir einen Gefallen und du kannst mich auf die Liste schreiben.

Ich bin dann auf Platz 19 – meines Wissens – gereiht worden, also an unwählbarer Stelle, und ich glaube, drei, oder vier Personen von der ÖVP sind im Gemeinderat.

Ich habe keine politischen Ambitionen und erfülle meine Aufgaben immer sachgerecht, frei von jeder Parteipolitik.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Da mussten Sie als Kandidat – wie jeder andere Kandidat für eine Gemeinderatswahl – eben diese Erklärung unterschreiben, dass Sie keine Spenden, Inserate oder Sponsoring angenommen haben. Sie haben das ja unterschrieben – das musste jeder unterschreiben, österreichweit. Daher wissen Sie auch, was genau im Parteiengesetz unter Sponsoring oder Spende verstanden wird. Darunter kann auch verstanden werden: nicht nur eine Spende durch Bargeld, sondern auch eine Sachspende oder die Zurverfügungstellung von irgendwelchem Personal.

Daher – fußend auf das, was Kollege Krainer zuvor gesagt hat –, ist das richtig: Sie haben einmal dem NÖAAB den Meinungsforscher Thomas Hofer für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Hängt das jetzt noch mit meiner Kandidatur zusammen oder ist das jetzt wieder ein NÖAAB-Thema, die letzte Frage – bitte?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das ist Parteiensponsoring, Spendentätigkeit an Parteien.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Darf ich nur eines sagen: Das hört sich jetzt so an, als hätte er das persönlich gemacht. Das wird ja wohl nicht der Fall sein – das meinen Sie ja nicht, nehme ich an.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Deshalb habe ich ja eingangs gefragt, was seine genaue Tätigkeit bei der Novomatic in der Complianceabteilung ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Schon, aber der Herr Verfahrensanwalt hat mich auch gerade darauf hingewiesen, dass durch die Fragestellung, durch die Formulierung der Fragestellung der Eindruck entsteht, dass Herr Veverka, dass die Auskunftsperson persönlich diese Spende getätigt hätte, was aber, nehme ich an - - Vielleicht können Sie das noch aufklären, wer gemeint ist, wenn Sie sagen: Sie haben das und das getan. Vielleicht können wir noch klären, wer da, im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand und dem Fragenkomplex, in dem wir uns bewegen, gemeint ist.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Nein, das habe ich natürlich nicht gemeint. Es ging immer um die Firma Novomatic, für die Sie arbeiten. Ist Ihnen klar, dass das eine ausweispflichtige Spende war? Es wurde untereinander kommuniziert, ob das in Ordnung geht, an den NÖAAB zu spenden. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson, Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann nutze ich die Stille für einen Hinweis auf noch 25 Sekunden verbleibende Restfragezeit in dieser Runde.

Bitte, Herr Verfahrensrichter, um Ihre Zusammenfassung der Beratungen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Es ist schon wieder - - Ist Ihnen klar, dass das eine Spende war?, nimmt natürlich die Antwort vorweg. Sie können meiner Meinung nach nur fragen - -

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Ob er glaubt, dass das eine Spende war oder nicht.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Glauben ist auch keine Kategorie, bekannterweise – sondern ob er überhaupt weiß, dass so etwas passiert ist.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wortwörtlich den Herrn Verfahrensrichter zitierend: Wissen Sie, dass diese Spende passiert ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welche Spende meinen Sie jetzt? Von wem an wen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Die Sachspende durch Personal seitens der Novomatic an eine Vorfeldorganisation der ÖVP.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welches Personal jetzt?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Jetzt Herr Hofer, oder?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aus meiner Sicht sind beide Fälle ident. Gegangen ist es hier in dem Mailverkehr, in den Herr Veverka inkludiert war, um Herrn Thomas Hofer. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich bin etwas verwirrt, entschuldigen Sie. Können Sie jetzt die Frage noch einmal konkret stellen, damit ich weiß, worauf ich antworten soll?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Wurde eine Parteienspende an den NÖAAB, der im Sinne des Parteiengesetzes berichtspflichtig ist, durch Zurverfügungstellen des Herrn Thomas Hofer getätigt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also der NÖAAB ist meines Wissens keine politische Partei. (Abg. Matznetter: Oja! Bestandteil einer politischen Partei! Die ÖVP besteht aus ...! – Abg. Krainer: ... delegierungsberechtigtes Organ! Das Parteiengesetz regelt das sehr klar! – Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also ich habe das jetzt ehrlich gesagt nicht gehört, aber die Vertrauensperson sagt, es sei nach einer Parteispende gefragt worden. Das ist problematisch. Reicht nicht Spende? – Dann wäre es in Ordnung. (Abg. Krainer: Es ist eine Partei!)

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Spende an eine Partei – geht das so auch? Also ich überlasse jetzt meine restliche Fragezeit der ÖVP, um klarzulegen, ob der NÖAAB eine Vorfeldorganisation oder eine parteinahe Organisation der ÖVP ist oder nicht. (Abg. Krainer: Es ist Teil der Partei!) Aus meiner Sicht ist das klar eine parteinahe Organisation, da gibt es gar keinen Zweifel, und auch die Zurverfügungstellung von Personal ist eine Spende. Das ist auch völlig klar. – Keine weiteren Fragen in dieser Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann kommen wir zu Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich schließe mich eigentlich den Fragen gleich an. Es geht um eine Teilorganisation der ÖVP, die auch Delegierte zum Bundesparteitag schicken kann, soviel ich weiß.

Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Sie haben hier in der Compliancerichtlinie oder in dem E-Mail geschrieben – das liegt Ihnen ja schon vor –, dass es keine negativen Ergebnisse gibt, weil Sie sozusagen den Compliancecheck beim ÖAAB gemacht haben und die Geschäftsführerin des NÖAAB einbezogen haben.

Mich würde einmal interessieren: Was wäre denn Ihrer Meinung nach eigentlich irgendwann notwendig, dass ein negatives Ergebnis kommen würde? Ja, was wäre das negative Ergebnis? Wann würden Sie sagen: Das wäre ein negatives Ergebnis bei einem Compliancecheck? Was hätte da vorliegen sollen? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender des NÖAAB Niederösterreich ist der Nationalratspräsident und die NÖAAB-Geschäftsführerin ist Sandra Kern, dazumal aktive Bundesrätin. Was hätte vorliegen müssen, damit ein negativer Check passieren könnte? – Das würde mich von Ihrer Seite interessieren. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Complianceprüfung, die Vertragspartnerprüfung umfasst verschiedenste Aspekte. Ich habe schon gesagt, dass man dann den Vereinsregisterauszug heranzieht und sich die Organe ansieht. Im Prinzip haben wir hier auch Onlinetools, wie sie bei Banken verwendet werden, zum Beispiel. Man schaut sich die vertretungsbefugten Personen an und prüft hier im ersten Schritt einmal, ob strafrechtlich relevantes Verhalten gesetzt wurde, ob hier zum Beispiel die Person, ganz generell gesprochen, auf einer sanktionierten Liste der Europäischen Union ist, ob hier strafrechtliche Verurteilungen wegen Geldwäsche, wegen Korruption oder wegen anderer Dinge passiert sind. Das ist einmal die eine Seite.

Dann, im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring, prüft man, ob eine Person eine politisch exponierte Person ist, in dem Sinn, dass sie eine Funktion ausübt, wie zum Beispiel Nationalratsabgeordneter, eben im Sinn der Definition der PEP nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. Wenn eine solche Person tatsächlich Vertretungsbefugnis bei dieser juristischen Person hat, dann weist man das aus, sensibilisiert und sagt: Vorsicht, hier gibt es diesen Konnex zu einer PEP-Person. Das Ziel ist es hier, zu sensibilisieren und bei allen weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, dass eben hier eine politisch exponierte Person vertreten ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Nationalratspräsident Sobotka ist eine PEP-Person, ist das korrekt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und Sandra Kern als Geschäftsführerin und – in diesem Fall – Bundesrätin ist eine PEP-Person. Ich war selber Bundesrat, ich habe eine PEP nach dem Bankengesetz ausfüllen müssen. Also ist sie dementsprechend auch eine PEP-Person. Ist das korrekt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das ist korrekt, und letztlich habe ich auch deshalb in meinem E-Mail auf die Genehmigungspflicht nach der Konzernrichtlinie hingewiesen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben hingeschrieben: „Es gibt keine negativen Ergebnisse.“ Hätten Sie nicht Herrn Neumann darüber informieren sollen, dass es zwei PEP-Personen – wenn nicht sogar mehr – gegeben hätte? Die Geschäftsführung ist eine PEP-Person und das oberste Organ des NÖAAB ist eine PEP-Person. Hätten Sie nicht darauf hinweisen müssen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das habe ich ja getan. Es heißt ja in der Konzernrichtlinie: Das Sponsoring von Veranstaltungen, von Organisationen, in denen PEP eine Organfunktion ausüben - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber das haben Sie nicht ins E-Mail reingeschrieben.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wie bitte? – Ich habe darauf hingewiesen – unter Anführungszeichen – „parteinahe Organisation“. Und da habe ich natürlich diese Bestimmung nach der Konzernrichtlinie gemeint, und daraus ergibt sich dann die Genehmigungspflicht. Also aus meiner Sicht ist das korrekt abgelaufen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und wann gibt es dann ein negatives Ergebnis? Was hätte noch vorliegen müssen? Hätte Sebastian Kurz da den Vorsitz machen müssen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich darf vielleicht klarstellen: Das hat ja nichts damit zu tun, dass dann hier kein Vertrag abgeschlossen werden darf.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, eh, aber ich sehe das ja so: Sie informieren Neumann: Da gibt es ein Problem, in diesem Vorstand ist eine PEP-Person!, und Neumann sagt dann: Okay, das ist trotzdem in Ordnung, es darf trotzdem Sponsoring passieren!

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das ist die Aufgabe der Compliance, dass wir sensibilisieren, dass wir Compliancefeedback geben und sagen: Vorsicht, hier gibt es den Konnex! Bitte aufpassen, bitte besonders in der Dokumentation aufpassen, bei Leistung und Gegenleistung aufpassen, dass man sich hier den Mehrwert des Unternehmens mit besonderem Augenmerk ansieht! – Das ist unsere Aufgabe und das ist hier passiert.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war denn der Mehrwert des Unternehmens, die Gegenleistung?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Beim NÖAAB war es so, dass die - - (Abg. Stögmüller: Bei dieser Veranstaltung!) – Ja, ja. Da war es so, dass nach meiner Information die Novomatic mit Logo auf allen Einladungen vertreten war – wenn ich das richtig im Kopf habe, gab es da mehr als 3 000 Einladungen, die verschickt wurden –und die Novomatic war auch auf einem Roll-up im Zuge der Präsentation und Veranstaltung vertreten. Das heißt, ich kann gar nicht verstehen, warum man hier von verdecktem Sponsoring spricht, weil gerade hier das Thema ja ist, dass man über ein Sponsoring sichtbar sein möchte und seine Marke dort präsentieren möchte, und das ist hier erfolgt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie das Kammerorchester Waidhofen an der Ybbs? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, das kenne ich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es Ihrerseits eine PEP-Überprüfung von Personen in diesem Kammerorchester und Sponsoringverträge?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist schon einmal als zu weit vom Untersuchungsgegenstand entfernt erkannt worden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Zur Geschäftsordnung!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es wurde schon mehrmals im Untersuchungsausschuss zugelassen. Herr Dr. Rohrer, da waren Sie wohl nicht anwesend, das war vielleicht unter dem anderen Verfahrensrichter. Es wurde aber mehrmals zugelassen, weil Präsident Sobotka der Dirigent ist und es dementsprechend auch Unterstützung von der Novomatic gegeben hat, nämlich über 8 000 Euro. Da ist also auch wieder die Frage: Wann greift denn überhaupt die Compliancerichtlinie der Novomatic? Anscheinend ist sie sehr flexibel, gerade wenn es um PEP-Personen geht, anscheinend, wie wir jetzt gehört haben, greift sie nicht überall.

Auch da hat Herr Veverka den Compliancecheck durchgeführt, und mich würde interessieren: Gab es hier – eine PEP – ebenfalls ein Sponsoring? Es geht ja nur um die Systematik. Ich kann aber auch gerne weitergehen, wenn Sie es absolut nicht zulassen möchten. Ich finde es notwendig, dass hier auch das Kammerorchester, wo Präsident Sobotka dirigiert, der eine wichtige Rolle in der gesamten Causa spielt, und dieser Sponsoringvertrag sehr wohl hinterfragt werden.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Es ist schon einmal als zu entfernt vom Untersuchungsgegenstand erkannt worden, und ich glaube nicht, dass das heute anders ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich schließe mich der Ausführung des Herrn Verfahrensrichters an, dass die Frage diesbezüglich nicht zulässig ist. Die nächste Frage, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, dann gehe ich weiter und wir legen ein Dokument vor, das ist 67737, Seite 34. Hier geht es um das Sommerfest von Hanni Mikl-Leitner und Gernot Blümel: „Wir Niederösterreicher in Wien“. Haben Sie Kenntnis von dieser Veranstaltung? (Der Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wer tritt hier Ihrer Meinung nach bitte als Veranstalter auf?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hanni Mikl-Leitner und Blümel. Was Ihnen vorliegt, ist ein SMS von Neumann an Michael Fischer: „hallo“, bla, bla, bla, „;wir nö‘“ – Niederösterreicher – „hanni und blümel kommen. ihr seid sponsor“. So geht das an Neumann. Mich würde interessieren: Haben Sie die Compliancerichtlinien irgendwie überprüft? Waren Sie dafür zuständig? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt und dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Die Vertrauensperson beruft sich darauf, dass Frau Mikl-Leitner nicht die Veranstalterin war.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na, „Wir Niederösterreicher in Wien“. Hanni Mikl-Leitner war vor Ort und auch Gernot Blümel, der war dazumal, 2018, Kanzleramtsminister.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es war der falsche Vorhalt hinsichtlich des Veranstalters, wenn ich das Ergebnis der Beratungen klarstellen darf.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte schon korrigieren – zur Geschäftsordnung –, dass die Presseabteilung der Österreichischen Volkspartei in einer OTS-Meldung mit dem Titel ÖVP-Termine diesen Termin beworben hat. Also ganz falsch ist es nicht, dass es ein ÖVP-Termin sein soll, wenn die Presseabteilung der ÖVP dementsprechend diesen Termin bewirbt, das sehen Sie auch in dem Vorhalt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensanwalt, bitte.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das war jetzt gar nicht böse gemeint. Die Vertrauensperson wollte nur richtigstellen, wer der Veranstalter war, und hat darauf hingewiesen, dass es nicht die Frau Landeshauptfrau war. Das war der einzige Hinweis, hat nichts mit der Fragestellung zu tun gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nichts läge mir ferner, als Frau Hanni Mikl-Leitner da irgendwie vor den Niederösterreichern zu beleidigen. Nein, sie war es nicht, sondern „Wir Niederösterreicher in Wien“ ist der Veranstalter, mit der ÖVP-Presseaussendung. Mir geht es aber trotzdem darum, die Frage beantwortet zu bekommen. – Danke.

*****

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Und was war jetzt bitte noch einmal die konkrete Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Meine Frage ist, ob Sie als Compliancezuständiger diese Veranstaltung auf die Compliancerichtigkeit überprüft haben.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wenn, dann hätte eine Prüfung des Vereins „Wir Niederösterreicher in Wien“ stattfinden müssen. Ich habe eingangs schon gesagt, dass wir seit 2016 mehr als 3 500 Vertragspartnerprüfungen gemacht haben. Ich kann mich hier nicht im Einzelnen erinnern, ob wir diesen Verein geprüft haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Keine Wahrnehmung mehr dazu?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Bitte? Ihr Mikro ist, glaube ich, nicht an.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben keine Wahrnehmungen mehr dazu?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, ich habe da keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir legen ein Transkript von „Fellner! Live“ mit Sobotka vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Anfang Dezember war Nationalratspräsident Sobotka zu Gast bei Wolfgang Fellner und gab sozusagen Auskunft über Gegenleistungen für Inserate und die Auswahl von möglichen SponsorpartnerInnen für die Novomatic. Der Herr Nationalratspräsident hat damals gesagt, dass sie insgesamt einen sechsstelligen Betrag für Sponsoring in Niederösterreich zur Verfügung stelle. Wortwörtlich sagte er, „und das Land NÖ“ – Niederösterreich – „berät die Novomatic und sagt, macht es einmal mit dem und einmal mit dem.“ Sie können es selber lesen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Meine Frage kommt: Haben Sie Wahrnehmungen zu einer derartigen Beratung der Novomatic AG durch das Land Niederösterreich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also was Präsident Sobotka hier genau gemeint hat, das muss man, glaube ich, Herrn Präsident Sobotka fragen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber wie können wir uns das vorstellen? Gibt es da einen sechsstelligen Betrag, den die Novomatic AG dem Land Niederösterreich sozusagen zur Verfügung stellt? Gibt es das? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Kann auch nur fünfstellig sein oder siebenstellig, ich weiß es nicht, aber gibt es Geldbeträge, die dem Land Niederösterreich sozusagen zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Novomatic dann sagt: Wohin braucht ihr das? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also was Herr Präsident Sobotka mit Zurverfügungstellen meint, weiß ich nicht, das müssen Sie ihn fragen. Wir machen in der Compliance die Vertragspartnerprüfung. Ich bin in diese Anbahnung von Sponsoring und Spenden ja nicht eingebunden und habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben also keine Wahrnehmung, dass Geld in einem bestimmten Betrag für das Land Niederösterreich, für Sponsoring oder sonstiges zur Verfügung gestellt wird? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Noch einmal: Was „für das Land Niederösterreich zur Verfügung stellen“ - - Was Herr Präsident Sobotka da meint, weiß ich nicht, da müssen Sie ihn fragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass das Land Niederösterreich die Novomatic dabei berät, wo das Geld der Novomatic zur Verfügung gestellt wird?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Was meinen Sie konkret mit Beratung?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): So hat es Herr Sobotka beschrieben, dass es eine Beratung gibt, und ich zitiere auch aus „Der Standard“: „Bei Anfragen durch private Unternehmen (wie etwa die Novomatic), welche Kulturinstitutionen und Veranstaltungen es im Land gibt, stellt die Kulturabteilung selbstverständlich ihre Expertise zur Verfügung.“ – So sagt es Niederösterreich.

Jetzt ist die Frage: Gibt es hier Beratungsgespräche? Haben Sie Wahrnehmungen zu Gesprächen zwischen der Novomatic AG und dem Land Niederösterreich?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter Kaufmann. – Bitte schön.

*****

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also zum einen haben wir hier einen Zettel, auf dem etwas abgetippt ist. Das kann jetzt so gesagt worden sein, wie es da steht, oder auch nicht, das können wir nicht ganz verifizieren. Zum anderen: Auch wenn Herr Kollege Stögmüller sie sehr freundlich formuliert, sind die Fragen, die er stellt, schon sehr unterstellend, und wir sollen ja keine unterstellenden Fragen stellen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger und Herr Abgeordneter Stögmüller haben sich jetzt im Bruchteil einer Sekunde gemeldet.

Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur ganz kurz sagen: Die Quelle ist natürlich angegeben, wir haben das natürlich korrekt zitiert. Man muss auf Youtube nur Wolfgang Sobotka mit dem Zusatz Oe24 und Spenden eingeben, dann kommt man relativ schnell auf das Suchergebnis, das zeigt, wie er das bei Wolfgang Fellner erklärt, auch das Gegengeschäft für das Orchester und so weiter.

Das kann man ganz einfach finden und dann kann man das auch verifizieren. Das ist, glaube ich, keine Hexerei und jeder, der sich für Politik interessiert, weiß: Das war tagelang auf Twitter und auch in anderen sozialen Medien zu finden, das ist kein Geheimnis. Leider ist Herr Sobotka nicht da, der könnte es ja bestätigen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist nur eine Bitte: Die Geschäftsordnung sieht ja auch vor, dass Fragen sehr klar spezifiziert sein müssen. Ich würde wirklich ersuchen, wenn wir schon das Thema Novomatic thematisieren, dann nicht immer von Geld zu sprechen, sondern da sehr klar zu unterscheiden.

Das eine ist Sponsoring mit Gegenleistung. Das ist übrigens das Normalste auf der Welt und dazu möchte ich schon auch sagen: Ich bin selber Niederösterreicher. Wir sind sehr froh, dass die Novomatic in Niederösterreich in vielen Bereichen Kultursponsoring und Sozialsponsoring macht. Das ist für unsere Regionen sehr wichtig. Sponsoring heißt Gegenleistung und das ist das Normalste auf der Welt.

Der andere Begriff ist der Begriff der Spende. Diese Differenzierung wäre mir bei allen Redebeiträgen sehr wichtig, ich glaube, dann kann man auch klarere Antworten geben.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, darf ich vielleicht um Ihre Einschätzung ersuchen, wie mit dem vorgelegten Transkript fortzufahren und umzugehen ist.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Vorerst zu dieser Unterscheidung zwischen Sponsoring und Spende: Dazu haben wir ja schon bei meiner anfänglichen Fragestellung klargestellt, dass es beim Sponsoring eine Gegenleistung gibt und bei der Spende nicht.

Was das Transkript betrifft, kann ich jetzt natürlich nicht schnell auf Youtube nachschauen und kann dazu nichts sagen. Wenn man so etwas vorlegt, wäre es schön, wenn man es vielleicht ein bisschen mehr im Kontext vorlegen würde, dann kann man sich noch eher etwas darunter vorstellen. Wir wissen ja auch nicht, was vorher und nachher gesagt wurde. Ich persönlich habe eigentlich keinen Zweifel, dass das ein Transkript ist. Mehr kann ich dazu aber nicht sagen, das ist nur eine persönliche Meinung.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Matznetter zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich danke dem Herrn Verfahrensrichter für die Klarstellung. Es stimmt, wenn es ein echtes Sponsoring ist, gibt es eine Gegenleistung, und wenn es eine echte Spende ist, sollte es keine Gegenleistung geben.

Ein Kern jener Dinge, die wir hier zu untersuchen haben, ist aber auch die Frage, ob es eine Käuflichkeit gegeben hat, ob es nicht doch Gegenleistungen für die Spenden gegeben hat. Das ist ja der Kern unseres Ausschusses hier und ein wichtiger Teil, das zu untersuchen. Daher bitte ich darum, hier nicht restriktiv Aufklärungen durch Fragestellungeinschränkungen beschränken zu lassen.

Kollegin Kaufmann hat behauptet, dass Kollege Stögmüller unterstellende Fragen gestellt hat. Ich habe das nicht gehört. Es wäre gut, wenn man sowas prüft, dann auch zu sagen, worin die Unterstellung liegen soll. Nur der Umstand, dass Wolfgang Sobotka ein Interview gegeben hat, ist ja noch keine Unterstellung. Auch die Nennung seines Namens ist ja noch nichts Verwerfliches, soweit sind wir ja nicht. Daher war der Einwand der Kollegin Kaufmann eigentlich obsolet. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordnete Hanger zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich habe das Transkript jetzt auch gelesen und weil zum x-ten Mal das Waidhofner Kammerorchester thematisiert wird, möchte ich auch hier klarstellen: Ich kenne dieses, das sind alles ehrenamtliche Musiker, die bei uns in der Region höchst engagiert Kammermusik machen. Ich halte ausdrücklich fest und es ist ja doch sonnenklar, dass es sich hier natürlich um ein Sponsoring mit einer werblichen Gegenleistung gehandelt hat. Das brauchte die Novomatic ja auch, um es als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Immer dieses Hineinkonstruieren! Ich weiß nicht, ich glaube, es waren 2 000 Euro Sponsoring mit dem Waidhofner Kammerorchester. Sponsoring hat nichts mit einer Spende zu tun, und daraus dann zu konstruieren, dass man quasi Gesetzeskauf betrieben hätte, wenn es denn eine Spende wäre – ganz ehrlich, dieser Vorwurf ist nur lächerlich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es wundert mich nicht, dass Sie als Nutznießer des NÖAAB das anders sehen, Herr Kollege, Sie und (in Richtung der ÖVP) auch alle anderen. Das wundert mich nicht und ich möchte darauf gar nicht mehr weiter eingehen, ich möchte einfach mit meiner Frage weitermachen. Wir können das Video auch vorspielen, wenn es notwendig wäre.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin übrigens kein Kammermusiker, wenn ich das noch klarstellen darf.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Kann man bitte in Geschäftsordnungsdebatten nicht ständig unterbrechen? Der ehemalige Herr Vorsitzende und jetzt Fraktionsführer sollte wissen, dass man in Geschäftsordnungsdebatten nicht einfach unterbricht und sich einfach das Wort nimmt. Das ist wieder so eine Usance, die er in diesem Fall wohl noch lernen muss.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gut. – Weil das Thema Unterstellungen war: Ich wüsste nicht, in welchem Zusammenhang hier irgendjemand Nutznießer von irgendetwas sein sollte, würde aber dennoch ersuchen, jetzt mit der Befragung fortzufahren.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut. Ich muss wieder von vorne anfangen. Haben Sie jetzt Wahrnehmungen zu Beträgen, die für das Land Niederösterreich für Sponsoring oder Spenden zur Verfügung gestellt werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ist die Frage so zu verstehen, dass Sie wissen wollen, ob ich Wahrnehmungen habe, dass das Land Niederösterreich Empfänger einer Spende oder eines Sponsorings ist, also dann der Vertragspartner ist?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mir geht es darum, zu erfahren, ob es hier ein Prozedere gibt, wo zum Beispiel von der Novomatic Beträge an das Land Niederösterreich herangetragen werden und das Land Niederösterreich gefragt wird, wo das Geld für Sponsoring oder Spenden benötigt wird, und das Land Niederösterreich sagt: Ah, es wäre super, wenn die Novomatic 100 000 Euro da, 50 000 Euro da, 2 000 Euro da spenden oder sponsern sollte, um – was auch immer. Dieses Prozedere: Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Gibt es hier konkrete Absprachen mit dem Land Niederösterreich, um so ein Prozedere zu installieren, oder wie ist so ein Prozedere installiert? – Sagen wir so. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich bin für Compliance zuständig und entscheide nicht über diese Beträge und bin auch in diese Anbahnungen überhaupt nicht eingebunden, also ist das gar nicht mein Thema.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gerade aus Compliancesicht sollte Sie das interessieren, meiner Meinung nach.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Was ist jetzt die konkrete Frage?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben keine Wahrnehmungen dazu, dass es so ein Prozedere gibt. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich bin in diese Entscheidungsfindung oder Gespräche oder wie auch immer nicht eingebunden. Ich weiß nicht, ob die stattfinden und mit wem. Ich kann das hier nicht verifizieren, ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer wäre denn die Person in der Novomatic, die für so etwas zuständig wäre? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Letztlich liegt die Entscheidung, ob Sponsoring und Spenden gemacht werden, beim Vorstand.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie viel Prozent würde denn sozusagen niederösterreichisches Sponsoring ausmachen? Wenn Sie sich Ihren Arbeitsaufwand betreffend Compliance/Sponsoring anschauen, wie viel geht da nach Niederösterreich?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Sie haben noch 25 Sekunden Fragezeit.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich kann das hier überhaupt nicht beziffern. Ich habe hier keine Übersicht, die ich Ihnen präsentieren kann. Wie schon gesagt, wir machen 3 500 Vertragspartnerprüfungen seit 2016 – ich führe hier nicht Buch.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich gebe weiter. (Abg. Hanger: Vielleicht zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte Herrn Kollegen Stögmüller nur anbieten – ich weiß, das ist jetzt keine Geschäftsordnungswortmeldung; nur zur Güte –: Ich erkläre ihm gerne bilateral, wie Kultursponsoring in Niederösterreich funktioniert, weil es ohne öffentliche Gelder und ohne Sponsoring nicht geht – aber ich erkläre es dann gerne. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Abgeordneter Stögmüller zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Kann man bitte Herrn Kollegen Hanger einmal erklären, dass ich keinen Erklärbären wie den Hanger brauche, der mir irgendetwas erklären soll, wie irgendwie Sponsoring und irgendwelche Spenden gehen? Ich möchte betreffend dieses System Novomatic und niederösterreichische Sponsorsysteme so wenig wie möglich irgendetwas lernen, sondern ganz im Gegenteil das Ganze (erheitert) in Zukunft eher vermeiden. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Auf meiner Liste ist das nächste Wort „Erklärbär“. Das heißt, ich möchte noch einmal auf meine Bemerkungen hinweisen – ich bemerke doch, es ist entsprechend abwertend gemeint. Also bitte, ich erinnere an meine Ausführungen am Beginn des heutigen Tages, was die Wortmeldungen betrifft.

Frau Abgeordnete Krisper gelangt zu Wort. – Bitte.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Veverka, ich hätte gleich daran anschließend nur eine Frage zur Gegenleistung bei Sponsoring. Ich lege das Dokument 67737 vor und komme zu Seite 52. Hier handelt es sich um den Sponsoringvertrag zwischen Novomatic und eben dem Kammerorchester über 8 000 Euro, und auf Seite 52 ist aufgelistet, welche Gegenleistungen werblicher Natur der Novomatic dafür eingeräumt werden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass all diese Gegenleistungen auch getätigt wurden, denn hier steht: „Medial wirksame Platzierung des Novomatic-Logos auf allen Formen der Werbung für die Konzerte“, „in den Programmheften“ und auch „auf der Homepage“ des Kammerorchesters.

Wir haben gesucht – zumindest das, was uns möglich war –, aber auf der Homepage nichts gefunden, und dementsprechend, weil der Vertrag ja bis Juni 2020 lief, lautet unsere Frage, ob Sie Wahrnehmungen haben, dass all diese Gegenleistungen auch erbracht wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also meine Aufgabe - - Danke für die Frage, Frau Abgeordnete. Meine Aufgabe ist die Vertragspartnerprüfung; die konkrete Vereinbarung dann von Leistung und Gegenleistung erfolgt in der Regel über die Rechtsabteilung, die den Sponsoringvertrag ausarbeitet. Und ich überprüfe dann auch nicht im Detail, ob hier die Regelungen eingehalten werden, ob Verträge eingehalten werden, ob Richtlinien eingehalten werden – das ist eine Aufgabe, die letztlich Group Audit, also die interne Revision, zu prüfen hat –, aber soweit ich weiß, soweit ich in Erinnerung habe, wurden hier sehr wohl Gegenleistungen für dieses Sponsoring erbracht. Nach meiner Information gab es hier sehr wohl Logos mit Werbeplakaten - - wo auf den Werbeplakaten unsere Logos platziert waren. Auch im Konzertprogramm, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren Logos der Novomatic aufgebracht, aber es ist nicht meine Aufgabe, das zu kontrollieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Zur Erfrischung kurz ein Themenwechsel. Ich lege das Dokument 77020 vor, das ist der Aktenvermerk über die Durchsuchung des Novomatic-Firmenstandortes durch die WKStA (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), wo um 10.04 Uhr ausgeführt wird: Herr Haverla (IT) eingetroffen │ Gibt an, Mails grundsätzlich 7 Tage nur noch aufzubewahren“. Ist dies so, und wenn, seit wann, dass Mails anscheinend nach sieben Tagen gelöscht werden?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also zunächst einmal: Einen Herrn Haverla von der IT gibt es bei uns gar nicht, das möchte ich nur festhalten. Ich weiß auch nicht, ob er das so gesagt hat, und ich kann das auch – das ist ein IT-Thema hier –, ich kann das hier auch für ihn gar nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eh nicht, mir geht es nur um die Frage, ob Sie die Wahrnehmung haben, dass Mails nur eine Woche lang aufbewahrt werden.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, diese Wahrnehmung habe ich nicht. Ich habe natürlich E-Mails, die viel länger zurückgehen, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so gesagt wurde. In dem Protokoll gibt es einige Fehler, vielleicht ist das auch falsch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Betreffend die nächste Zeile stellt sich eh auch eine Frage. Es wird „erwähnt, dass Herr Veverka für Spenden zuständig ist“, und in der nächsten steht, „Herr Stein sei für Spenden in Italien zuständig gewesen“. Sagt Ihnen das etwas?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also vielleicht zur ersten Frage: Ich glaube, ich habe schon ausgeführt, welcher Teil der Aufgabe von der Complianceabteilung kommt, wenn hier Spenden und Sponsorings gemacht werden, aber ich bin nicht für Spenden zuständig. Ich wähle weder den Vertragspartner aus oder den Empfänger der Spende, noch bin ich für diese Spenden- und Sponsoringrichtlinien zuständig und lege nicht die Kriterien fest, und ich entscheide auch letztlich nicht darüber - - über die Höhe der Spende. Das ist eine Aufgabe, die final vom Vorstand gesetzt wird. Und was war bitte die zweite Frage?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dass hier steht, beziehungsweise ob das stimmt, dass ein gewisser „Herr Stein [...] für Spenden in Italien zuständig gewesen“ sei, und wenn nein, wer zuständig war, wenn Sie das wissen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also, Herr Mag. Stein ist unser ehemaliger CFO, Finanzvorstand, und meiner Erinnerung nach war er sozusagen, wenn ich das richtig im Kopf habe, landesverantwortlich quasi für Italien. Aber eine spezielle Spendenzuständigkeit? Warum das hier so formuliert ist, das weiß ich nicht, also das kann ich nicht beurteilen. Mir ist nicht bekannt, dass er speziell für Spenden in Italien zuständig war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber zuständig für Italien haben Sie jetzt schon gesagt.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, er war letztlich der zuständige Vorstand, der auch, ja, für Italien die – wie soll ich sagen? – die Zuständigkeit hatte, ja, um es generell zu sagen, also - - Aber was Spenden betrifft, gibt es ja unseren üblichen Prozess, der einzuhalten ist, unsere Konzernrichtlinie, die Antikorruptionskonzernrichtlinie, die ich ja schon erwähnt habe, mit den Vorgaben, auch bei Spenden an politische Parteien. Das gilt natürlich auch für Italien und all unsere Gesellschaften, die wir dort haben. Also insofern weiß ich jetzt nicht, was dieser Satz sagen soll.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege das Dokument 71033 vor und komme zur Seite 6 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), wo eine E-Mail von Herrn Neumann vom 2. Juli 2017 mit recht vielen Rufzeichen an viele wichtige, hochrangige Mitarbeiter der Novomatic, und Sie sind auch darunter, zu lesen ist, anscheinend anlässlich einer Diskussion über Parteispenden einer deutschen Tochtergesellschaft der Novomatic AG, und ich würde Sie bitten, mir das zu erklären. Hier steht:

„Liebe Alle, die Konzernrichtlinie hatte die Absicht, dass keine verdeckten Zahlungen an Parteien in all unseren Ländern vorgenommen werden dürfen! Ich halte nichts davon, gesetzlich erlaubte und transparente Zahlungen an Parteien gänzlich zu unterbinden! Wir werden dies in einigen Ländern machen müssen und sollten uns nicht durch unsere Richtlinien einschränken!“ Das heißt, „wir ändern die Richtlinie in der Form, dass diese Zahlungen nur dann stattfinden dürfen wenn sie im gesetzlichen Rahmen und transparent vorgenommen werden! Eine Meldung (und nicht Genehmigung) an das Compliance Kommittee soll aber bleiben.“

Können Sie mir sagen, was Neumann da nicht recht war, was geändert wurde und welche Zahlungen dadurch möglich wurden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also was hier dem - - konkret dem Herrn Neumann nicht recht war, was er sich gewünscht hat und wie das E-Mail dann von ihm geschrieben wurde und zu interpretieren ist, das müssen Sie bitte Herrn Mag. Neumann fragen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es wird sich ja aufgrund dessen eine weitere Diskussion entsponnen haben, aber Sie können mir bitte Ihre Wahrnehmungen mitteilen, worum es hier ging und welche Änderungen vorgenommen wurden, um welche Zahlungen zu ermöglichen, die diese Konzernrichtlinie wie beabsichtigt nicht ermöglicht hätte. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also meine Wahrnehmung dazu ist, dass sich sicher dieses E-Mail auf die alte Konzernrichtlinie, die wir ursprünglich Ende 2016 in Kraft gesetzt haben, bezogen hat. Diese alte Konzernrichtlinie, Antikorruptionskonzernrichtlinie, hat ja ein Verbot von Spenden an politische Parteien vorgesehen. Diese Konzernrichtlinie galt in der gesamten Gruppe in allen Ländern. Ich habe eingangs schon erwähnt, dass man damit ja viel strenger war als die gesetzlichen Vorgaben es verlangen würden, man hat hier also Gold Plating betrieben. Und letztlich gab es vor allem also - - Letztlich gab es den Wunsch aus dem Ausland – das ist auch mit E-Mails dokumentiert - - Wir haben das schon gesagt. Ich habe selbst E-Mails von den deutschen Kollegen bekommen, vom deutschen Geschäftsführer, vom Complianceofficer, die ersucht haben, diese Richtlinie wieder insoweit zu ändern, als dass man vom gänzlichen Verbot wegkommt und eine Richtlinie zulässt, die unter sehr strengen Kriterien auf Basis der gesetzlichen Regelungen und Transparenzvorschriften Spenden an politische Parteien zulässt.

Wir haben damals eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei in Österreich beigezogen, die uns in einem Memo die Kriterien aufgelistet hat, die für eine Zulässigkeit einer solchen Vorgangsweise, für die Zulässigkeit einer solchen Richtlinie dann sprechen. Ich habe es schon gesagt, da geht es um Kriterien wie, die Spende darf nicht zur Unzeit erfolgen, es muss ein unternehmensrelevanter, plausibler Zweck mit dieser Spende verfolgt werden, es müssen alle gesetzlichen Vorschriften und Transparenzregeln eingehalten werden, die Meldung muss an Compliance gehen, und ab einem Betrag von 2 500 Euro muss dann eine Empfehlung des Compliancekomitees eingeholt werden und diese - - auf Basis der Empfehlung dann ein Vorstandsbeschluss gemacht werden.

Diese Änderungen hat man dann im Compliancekomitee diskutiert, auf Basis dieses Memos der Rechtsanwaltskanzlei, und hat einen neuen Richtlinienvorschlag gemacht, der dann vom Vorstand abgesegnet wurde. Und dieser neue Richtlinienvorschlag ist dann eben mit 1. August 2018[2] in Kraft getreten.

Das sind meine Wahrnehmungen. Und rund um diese Situation bewegt sich dieses E-Mail.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und klar ist auch, dass eine Meldung ans Compliancekomitee stattfinden soll, aber keine Genehmigung.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Entschuldigung! Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Letzter Satz: „Eine Meldung (und nicht Genehmigung) an das Compliance Kommittee soll aber bleiben.“ – Das heißt: nicht genehmigungspflichtig.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, nein! Das - - Möglicherweise hat er das unscharf formuliert, deswegen habe ich gemeint, da muss man Herrn Neumann fragen. Es ist tatsächlich so umgesetzt, dass jede Spende an eine politische Partei der Group Compliance zu melden ist. Das ist bitte, möchte ich hier noch einmal wiederholen, viel strenger, als es das Gesetz vorgibt. Es gibt Unternehmen, die das nicht haben; wir sind hier streng.

Und ab einem einen 2 500 Euro übersteigenden Betrag gibt es die Notwendigkeit, das Compliancekomitee damit zu befassen, und wenn das Compliancekomitee die Spende für zulässig erachtet, wird auf dieser Basis ein Vorstandsbeschluss eingeholt.

Wir haben international eigene Meldeformulare entwickelt, wo genau diese Kriterien auch festgehalten sind, und jeder Geschäftsführer, der hier eine Spende durchführen möchte, beantragen möchte, muss sich auch im Klaren darüber sein, dass es hier all diese Kriterien einzuhalten gilt und dass es hier auch Konsequenzen gibt, wenn er sie nicht einhalten sollte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das gilt aber ganz klar nur für die Partei und nicht für parteinahe Organisationen. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Vielleicht darf ich die Konzernrichtlinie unter Punkt 5.2 zitieren (aus den Unterlagen vorlesend): Geld- oder Sachspenden an politische Parteien sind nur dann zulässig, wenn – Zitatende. Dann erfolgen eben sieben Aufzählungspunkte, die ich vorhin auch erwähnt habe. Auf dieser Basis wickeln wir das konzernweit ab. Das gilt für mehr als 45 Länder, für über 200 Gesellschaften der Novomatic-Gruppe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage war nach parteinahen Organisationen oder Vereinen. Was fällt für Sie unter den Begriff, und welches Regelwerk gilt für diese?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Der Begriff parteinah kommt hier gar nicht vor, weil er undefiniert ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie definieren Sie es? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich muss hier, glaube ich, über Wahrnehmungen berichten, oder?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche Wahrnehmungen haben Sie, wie die Novomatic parteinahe Vereine oder Organisationen definiert, insbesondere wenn es um Spenden und um Sponsoring geht, und welche Richtlinien gelten dann?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Novomatic selbst ist eine juristische Person, die hat keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann haben Sie eine Organisation je als parteinah eingestuft, welches Regelwerk gilt dann und welches wurde in Ihrer Tätigkeit für die Novomatic eben auch angewendet?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Parteinah ist für mich unbestimmt, deswegen habe ich das ja im E-Mail auch unter Anführungszeichen gesetzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Beim NÖAAB?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das wäre ein Beispiel gewesen, wo man gesagt hat – unter Anführungszeichen – „parteinah“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist eine Teilorganisation der ÖVP. Das ist Teil einer Partei. Was ist für Sie parteinah, und gibt es da ein Regelwerk?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Deswegen wurde es ja unter Anführungszeichen gesetzt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie annehmen, das sei eine parteinahe Organisation, dann streiten wir nicht darüber. Was ist für Sie aber noch parteinah? Wann haben Sie je eine Organisation als parteinah betrachtet?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Frage dieser Definition ist aus meiner Sicht nicht relevant, weil in unserer Richtlinie der Begriff parteinah ja gar nicht vorkommt. Ich muss ihn also ja auch gar nicht definieren und anwenden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben keine Wahrnehmung, dass es in Österreich parteinahe Organisationen und Vereine gibt, sondern das sind dann für Sie einfach ganz normale Vereine?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Na, die Novomatic, wie Sie wissen, hat ja mit sehr vielen Vereinen Sponsoring- und Spendenkontakt. Das reicht vom Roten Kreuz über SOS-Kinderdorf, Tierschutzverein Wien, die Möwe und andere. Wenn Sie hier eine gewisse Affinität zu einer Partei unterstellen wollen, kann ich das sicherlich nicht für jeden Fall ausschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wissen Sie, wie es zu der Kooperation mit dem ISP kam, und würden Sie das ISP als parteinahes Institut definieren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: In dieser Runde sind noch 37 Sekunden an Fragezeit übrig.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich darf vielleicht antworten: Die Parteinähe habe ich hier in dem Sinn nicht geprüft, sondern es war so, dass wir uns beim ISP die Organisation mit Verein und Entscheidungsträger angesehen haben. Die Frage der Parteinähe ist ja in der Richtlinie nicht definiert. Für mich hat sich beim ISP gezeigt, dass es eine Organisation ist, in der eine politisch exponierte Person eine Organstellung hat, oder dass es absehbar war, dass eine sogenannte PEP-Person dort Organstellung hat, nämlich Herr Dr. Tschank, der dann einige Tage später, glaube ich, im Nationalrat angelobt wurde. Daher haben wir in der Prüfung auf diese Besonderheit hingewiesen, dass hier ein PEP in dieser Organisation tätig ist. Das wurde von unserer Seite, von der Complianceabteilung rückgemeldet, und richtigerweise hat es dann ein paar Tage später, so wie es auch in der Richtlinie vorgesehen ist, für diesen Vertrag einen Vorstandsbeschluss gegeben, wo die Zusammenarbeit mit dem ISP durch den Vorstand genehmigt wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, in Wahrheit stellt sich nicht die Frage, ob man in Kooperation tritt, sondern je nach Reglement nur, wie viele Personen mehr in der Novomatic zustimmen müssen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn sich eine Parteinähe durch Organfunktion eines Politikers zeigt, ist nur das Reglement innerhalb der Novomatic ein anderes, nämlich dass auch der Vorstand zustimmen muss, aber das ändert nichts daran, dass man in Kooperation tritt. Es gibt also eigentlich nie einen Grund, nicht zu kooperieren.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Zur Parteinähe: Die Parteinähe ist sozusagen da kein relevantes Kriterium, es geht um die PEP-Definition. PEP kann man ja auch sein, wenn man Richter am Verfassungsgerichtshof ist, das muss ja nicht immer ein Nationalratsabgeordneter sein. Letztlich ist es dann so, dass die Aufgabe der Complianceabteilung ist, hier zu sensibilisieren und genau auf dieses Thema hinzuweisen: Lieber Vorstand, es gibt hier eine Organisation mit einer politisch exponierten Person. Vorsicht – erhöhte Dokumentation, erhöhte Sorgfaltspflichten. Das ist Aufgabe der Compliance, hier ein Feedback zu geben. Und ja, es ist richtig, auf dieser Basis muss dann der Vorstand einen Beschluss fassen, ob er diese Kooperation eingehen möchte oder nicht. Das ist genau die Aufgabe der Complianceabteilung, auf dieses Thema hinzuweisen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme noch schnell zu dem Dokument 71033, es liegt Ihnen vor, auf Seite 16. Es ist hier der medial schon bekannte Chat abgelichtet, wo Neumann in einem Whatsapp-Chat mit Blümel um einen Termin bei Kurz bezüglich Spende und eines Problemes in Italien ersucht. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Sachverhalt? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Zu dieser Kommunikation habe ich keine Wahrnehmung, nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist vorbei. – Danke schön.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte sehr.

Zur Geschäftsordnung zuvor, Herr Abgeordneter Hanger?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nein, nicht zur Geschäftsordnung, ich würde nur gerne unsere Redezeit auch dafür nutzen wollen, eine Klarstellung und eine Feststellung fürs Protokoll vorzunehmen. Das lasse ich mir nicht nehmen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das heißt, zu Wort gelangt jetzt nicht Frau Abgeordnete Kaufmann, sondern Abgeordneter Hanger?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ja, ich übergebe dann gleich, wir haben es eh so besprochen.

Kultursponsoring: Bei uns in Niederösterreich, wie in ganz Österreich, gibt es ein reges kulturelles Leben. Kulturelle Initiativen brauchen öffentliche Förderung und Sponsoring. Der Fördergeber in Niederösterreich sagt: Ihr müsst auch um Sponsoring schauen, wenn ihr euer Projekt ausfinanziert haben wollt. Und Gott sei Dank gibt es Unternehmen wie die Novomatic, die diese vielen tollen Kulturinitiativen in den Regionen unterstützen. Ich will festhalten: Wenn wir quasi bei jedem Kultursponsoring einen Skandal unterstellen, dann werden wir das zukünftig nicht mehr kriegen, weil irgendwie dann die Sponsoren sagen werden: Das tue ich mir nicht mehr an! Ich würde also schon wirklich darum bitten, sehr vorsichtig mit diesem Thema umzugehen, weil dann Initiativen, die wir, glaube ich, alle sehr schätzen, nicht mehr stattfinden können.

Die zweite Klarstellung betrifft Herrn Abgeordneten Krainer. Ich halte noch einmal fest – er ist leider nicht hier –, weil er immer mit Halbwahrheiten agiert: Die Einstellung des Verfahrens gegen das Alois-Mock-Institut ist nicht der Verjährung geschuldet – es heißt nämlich: ergänzend der Verjährung geschuldet –, sondern ist dem Umstand geschuldet, dass – und ich habe hier den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft vor mir liegen – die Parteienfinanzierung und -förderung der ÖVP rechtmäßig war. Punkt. Ich ersuche wirklich, das einmal zur Kenntnis zu nehmen!

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Herr Mag. Veverka, ich darf Sie befragen. Danke, dass Sie uns heute Auskunft geben.

Ich möchte noch einmal darauf eingehen – weil das heute hier schon, ich glaube, so ziemlich von all meinen Vorrednerinnen und Vorrednern immer wieder vermischt worden ist –, nämlich auf die Begrifflichkeiten Spende, Sponsoring, Veranstaltungskooperationen. Da gibt es ja eine rechtliche Definition, die Betriebswirtschaft kennt Definitionen, und die Novomatic hat sozusagen ihre eigene Definition, auch mit den Compliancerichtlinien, die sie sich gegeben hat. Ich würde Sie bitten, das für uns noch einmal auseinanderzudividieren.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich kann die Rahmenbedingungen noch einmal kurz zusammenfassen. – Danke für diese Frage! Wir haben zum Thema Spenden und Sponsorings bei der Novomatic eine eigene Strategie und eine eigene Richtlinie entwickelt, die im Geschäftsbericht zur Verfügung steht und auch auf der Website abrufbar ist. Da werden die Kriterien definiert, wenn etwas sponsoringfähig und wenn etwas spendenfähig ist. Wichtig ist, dass es hier auf die Transparenz und auf Jugendschutz ankommt. Man will also vor allem keine Veranstaltung sponsern, die an Kinder und Jugendliche gerichtet ist.

Kurz zur Begrifflichkeit: Die Spende ist etwas, das man freiwillig gibt, eine Zuwendung ohne jegliche Art von Gegenleistung, während beim Sponsoring ja die Gegenleistung üblicherweise darin liegt, dass man eben den Markenbekanntheitsgrad steigern kann. Man bezahlt und ist dann mit dem Logo präsent, zum Beispiel auf Einladungen, auf Drucksorten, Roll-ups, bei Veranstaltungen und so weiter.

Unsere Antikorruptionskonzernrichtlinie: Wenn dann einmal ein potenzieller Sponsoring- oder Spendenempfänger festgelegt ist, dann habe ich schon informiert, dass wir eine Prüfung nach der Antikorruptionskonzernrichtlinie vorzunehmen haben, der Empfänger der Spende, der Empfänger des Sponsorings und der Verwendungszweck zu prüfen sind und das genau zu dokumentieren ist. Das ist ein Teil der Konzernrichtlinie.

Im Zusammenhang mit Sponsoring von Veranstaltungen von politischen Parteien gibt es dann eben eine spezielle Regelung, wo gesagt wird, dieses Sponsoring von Veranstaltungen ist grundsätzlich unzulässig, auch wenn es sich um Sponsoring von Organisationen handelt, in denen politisch exponierte Personen eine Organfunktion haben. Auch dann ist dieses Sponsoring unzulässig und benötigt die Zustimmung des Vorstands.

Wir sind damit strenger, als es uns das Gesetz vorgibt. Wir haben hier also sicherlich Best-Practice-Complianceregelungen in unserem Konzern, die andere Unternehmen nicht haben. Und für Spenden an politischen Parteien gibt es dann eben diese Sonderregelung, die jetzt schon mehrfach zitiert wurde. Auf die möchte ich hier vielleicht nur mehr ganz allgemein mit den einzelnen Kriterien, die wir auch mit einer Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt haben, verweisen.

Wenn die Prüfung positiv ist, ist es letztlich so, dass meistens über die Rechtsabteilung ein Sponsoringvertrag erstellt wird, wo dann die Details geregelt werden. Ich weise noch einmal darauf hin: Selbst wenn eine politisch exponierte Person in dieser Organisation tätig ist, heißt es ja nicht, dass man kein Sponsoring betreiben darf, sondern man informiert als Compliance, weist darauf hin, dass die Vertragspartnerprüfung diese Besonderheit ergeben hat, sensibilisiert den Vorstand, und der entscheidet dann, ob er auf Basis dieser Information eine Kooperation eingehen möchte oder nicht.

An der Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass es auch eine eigene Richtlinie des Zahlungsverkehrs betreffend Spenden und Sponsoring gibt, das heißt, auch vor der Überweisung der Zahlung wird von der zuständigen Abteilung noch einmal geprüft, ob tatsächlich alle Dokumentationserfordernisse eingehalten sind. Da wird zum Beispiel gesagt, eine Spende wird nur dann in den Zahlungsverkehr gegeben und überwiesen, wenn eine Zustimmung der Geschäftsführung dokumentiert ist. Beim Sponsoring wird prinzipiell auf einen Vertrag abgestellt. Auch hier sieht man: Dokumentation und Transparenz sind oberstes Gebot bei der Novomatic. Das möchte ich fürs Protokoll auch noch einmal festhalten.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Das heißt, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Bevor ein Sponsoringbetrag überwiesen wird, wird auch noch einmal kontrolliert, ob die Roll-ups, die Logos und so weiter auch verwendet wurden. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, das kann man so generell nicht sagen. Das hängt von den Zahlungsbedingungen und vom konkreten Vertrag ab. Häufig ist es ja so, dass das Entgelt zuerst fließt und die Veranstaltung erst dann durchgeführt wird.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sozusagen aus einer Vereinbarung entsteht. Und die Veranstaltungskooperation ist wahrscheinlich gleich dem Sponsoring zu verstehen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, sponsern von Veranstaltungen heißt für uns, dass man eben einen Geldbetrag leistet und dann mit Logo, mit Roll-ups, mit, was weiß ich, Folien, was auch immer, auf Drucksorten bei der Veranstaltung, im Programm erwähnt wird, um letztlich den Bekanntheitsgrad der Marke zu steigern.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Mit diesen internen Compliancerichtlinien, wo es dann noch einmal extra ein Okay des Vorstands braucht, betreiben Sie sozusagen de facto Gold Plating. Habe ich das vorhin richtig verstanden, dass das, was Ihnen vom NÖAAB vorgelegt wurde, sozusagen eigentlich erst ab einem Wert über 2 500 Euro schlagend werden würde, der ja in dem Fall sogar niedriger wäre? Das heißt, dann wären wir ja bei einem Gold Plating.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Na ja, beim NÖAAB hat es sich ja nicht um eine Spende, sondern um ein Sponsoring gehandelt, und das ist eher unabhängig von einer Wertgrenze. Diese Wertgrenze hat man ja bei den Spenden eingezogen. Ja.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Genau, das ist nämlich genau die Nachfrage, die ich stellen wollte, weil zuvor immer von einer Spende gesprochen wurde. Es handelt sich dabei also um ein Sponsoring, und ab der Wertgrenze von über 2 500 Euro - - Das wäre in dem Fall sogar drunter, das heißt, ihr habt das eigentlich sogar übererfüllt.

Kurz ein anderer Themenbereich, und zwar Inserate und Schaltungen in Zeitungen und Zeitschriften: Gibt es da Compliancevorgaben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Da haben wir insofern eine Richtlinie - - Die Antikorruptionsrichtlinie mit Spenden und Sponsoring greift hier nicht unmittelbar, weil das ja keine Spende und nach unserer Definition auch kein Sponsoring ist. Hier haben wir eine andere Konzernrichtlinie, die anzuwenden ist, nämlich die Richtlinie zur Vertragspartnerprüfung, die sozusagen die generelle Richtlinie ist, was Compliance betrifft. Da ergibt sich natürlich die Verpflichtung, sich das Medium anzuschauen und einen Compliancecheck des Vertragspartners zu machen. Diese Richtlinie fokussiert eigentlich auf den Glücksspielbereich, sie sieht eine risikobasierte Prüfung vor. Das heißt, es bedeutet, dass man nicht in jedem einzelnen Fall eine Prüfung des Vertragspartners macht. Microsoft oder, ich weiß nicht, Coca Cola würde man gerne prüfen können, aber das führt dann letztlich nicht wirklich weit. Es ist hier also risikobasierte Vertragspartnerprüfung im Fokus, vor allem auch im Glücksspielbereich, aber diese Medienlandschaft würde hier prinzipiell auch geprüft werden.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich habe vorhin auch in den Unterlagen gesehen, dass Sie bei der Veranstaltung ja auch prüfen, wie hoch der Werbewert ist, also wie viele Personen man erreicht und was das dann für einen Gegenwert hat. Das wird bei den Inseraten, nehme ich an, ähnlich sein, dass man so eine wirtschaftliche Prüfung macht. Wissen Sie, wie hoch das Inseratenbudget der Novomatic in Österreich ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das ist möglicherweise auch ein Betriebsgeheimnis, aber ich kann die Frage auch nicht beantworten, weil ich es nicht weiß. Es fällt nicht in meine Zuständigkeit.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen unterstützt, wurscht jetzt, ob mit Geldleistung oder mit Sachleistungen? Wir haben auch immer wieder diskutiert, dass die Novomatic auch Veranstaltungen direkt mit Räumlichkeiten, mit Essen und so weiter unterstützt.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich darf vielleicht sagen, ich bin hoffentlich ein Spezialist, was unsere Compliancerichtlinie betrifft. Was Sie hier ansprechen, ist eigentlich Teil unserer Spenden- und Sponsoringstrategie, wo die Kriterien definiert sind. Da bin ich nicht wirklich der Experte. Die sind öffentlich abrufbar. Ich weiß, dass es zum Beispiel ein Thema gibt, wo man sagt, man möchte dabei einen Fokus auf Soziales, auf Kultur, auf Spielerschutz legen. Das sind die Kriterien, die dort definiert werden. Es gibt eine eigene Abteilung bei uns im Haus, die sich mit diesem Thema beschäftigt und dann die Entscheidungen für den Vorstand auch vorbereitet.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hat die Novomatic Ihres Wissens auch Veranstaltungen, in denen politische Parteien als Veranstalter aufgetreten sind, gesponsert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hat die Novomatic Ihres Wissens auch Veranstaltungen, in denen politische Parteien als Veranstalter aufgetreten sind, gesponsert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also können Sie da den Zeitraum vielleicht eingrenzen, der Sie hier interessiert?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Der Untersuchungszeitraum.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also im Untersuchungszeitraum fallen mir nur sehr wenige Sponsorings von Parteienveranstaltungen ein. In Erinnerung habe ich jetzt das 1.-Mai-Fest der SPÖ, das, glaube ich, gesponsert wurde.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Mhm. Wer hat das entschieden und auf Basis welcher Grundlage ist das entscheiden worden? Wissen Sie das? Also ich nehme einmal an, es wird dann auch eine Complianceüberprüfung gegeben haben.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wenn ich mich richtig erinnere, wird ja diese Veranstaltung von der Echo GmbH, glaube ich, oder so ähnlich, durchgeführt. Ich kann mich jetzt nicht mehr konkret erinnern, wie die Gesellschaft heißt. Es ist letztlich so, wie ich gesagt habe, dass diese Entscheidung, ob gesponsert wird oder nicht, anhand der Richtlinien fällt und die Endverantwortung, die Endentscheidung sozusagen vom Vorstand kommt.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hat die Novomatic öfters dieses 1.-Mai-Fest gesponsert? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also im Detail weiß ich es nicht, denn ich bin seit 2016 für Compliance zuständig. Es war in der Vergangenheit der Fall, dass es öfters, mehrmals gesponsert wurde, aber ich habe hier - - kann Ihnen keine genauen Zahlen dafür geben.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Wissen Sie, wie hoch der Umfang ungefähr war?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, dazu habe ich keine konkrete Erinnerung, nein.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Also der Vertragspartner, haben Sie gesagt, war die SPÖ Wien, oder habe ich das falsch verstanden?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, meiner Erinnerung nach wird diese Veranstaltung über eine eigene GmbH ausgerichtet. Ob jetzt die SPÖ Wien in der Vergangenheit hier direkt Veranstalter war und man gesponsert hat, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Wissen Sie, ob noch andere Veranstaltungen der SPÖ von der Novomatic unterstützt wurden?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Es gab in der Vergangenheit immer wieder Ortsfeste, Sommerfeste und dergleichen, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband wurde unterstützt. Ich glaube, da gibt es ein Golfturnier, das man sponsert, genauso wie es bei der ÖVP da und dort Kooperationen gibt.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Da Sie sozusagen für die Konzernrichtlinien und die Einhaltung zuständig sind, darf ich zur Tochter Admiral kommen und Sie danach fragen, ob Sie Kenntnis haben, dass es ein Sponsoring der Admiral für den Fußballverein ASV Draßburg in der Höhe von 1 Million Euro gegeben hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wie Sie richtig sagen, betreibt die Novomatic-Gruppe auch Sportsponsoring, jetzt im Konkreten die Admiral Sportwetten. Da haben wir eine eigene Complianceabteilung, die, wie bei allen Tochtergesellschaften, ich habe schon gesagt, wir haben mehr als 30 Complianceofficer in der Gruppe - - Hier erfolgte kein Sponsoring durch die Novomatic selbst und daher ist dieser Vertrag auch nicht durch die Complianceabteilung der Novomatic AG gegangen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ist es Ihrer Einschätzung nach üblich, dass die Admiral an einen Unterklasseverein so hohe Sponsoringbeträge auszahlt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das ist nicht mein Spezialgebiet, da kann ich Ihnen leider keine profunde Antwort geben.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, ob es irgendwelche Gegenleistungen dafür gegeben hat?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich gehe davon aus, dass es Gegenleistungen gegeben hat, wie Bandenwerbung et cetera, aber ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hatten Sie bezüglich Lizenzen im Burgenland Kontakt mit dem ehemaligen Landeshauptmann Niessl beziehungsweise Landeshauptmann Doskozil und Landesrat Illedits?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich persönlich nicht, nein.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Wer hatte Kontakt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe keine Wahrnehmung dazu, ich weiß es nicht. Sie haben gefragt, haben Sie Kontakt, und ich habe auch geantwortet, ich habe keinen Kontakt gehabt.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben gesagt, ich persönlich nicht, deswegen musste ich nachfragen, ob Sie wissen, ob sonst jemand Kontakt hatte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 30 Sekunden sind noch Restredezeit.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hatten Sie mit den genannten Herren aus einem anderen Kontext heraus Kontakt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das war Herr Dr. Niessl, haben Sie gesagt, und Illedits, oder? Nein, hatte ich keinen Kontakt.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich nehme meine restlichen Sekunden mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, dann kommen wir in die zweite Fragerunde.

Erster Fragesteller: Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich möchte dort fortsetzen, wo Kollegin Krisper schon angefangen hat. Das war das Dokument 71033, Seite 6. Liegt das noch auf oder sollen wir es noch einmal austeilen? 71033, Seite 6 von 535. Ist das da? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Ja?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welche Seite, bitte?

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Seite 6 von 535, Dokument 71033. Kollegin Krisper hat zu dem dort wiedergegebenen E-Mail gefragt. Haben Sie das? Herr Magister, haben Sie das?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Seite 6, meinen Sie? – Ja.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Super. Ich will nämlich den Zeitablauf, die Zeitachse ein bisschen mit Ihnen durchgehen und Ihre Wahrnehmungen dazu feststellen. Wir stellen also fest, ein Mail von Neumann, der sagt, so geht das nicht, man kann nicht die Zahlungen gänzlich unterbinden. An diesem 2. Juni teilt er eben an eine Vielzahl von Empfängern, darunter an Sie, mit, dass wir eine Änderung der Richtlinie brauchen.

Am 6. Juni, das ist die Zeile unmittelbar darunter, wenn Sie schauen, „6. Juni 2017 ersucht Mag. NEUMANN Mag. BLÜMEL“ – damals Wiener Landesparteiobmann, späterer Minister im Bundeskanzleramt, heute Finanzminister –, „sich in den nächsten Tagen einmal zusammenzusetzen.“ – Also vier Tage nach diesem 2. Juni.

Die Frage ist, geht Ihr Dokument bis Seite 16 von 535? Haben Sie die Seite – rechts oben – 16? Wenn nicht, lasse ich es Ihnen vorbeibringen. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Seite 16 habe ich.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Super!

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Welche Stelle?

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Seite 16, haben wir schon. 12. Juli 2017, also nur ein Monat später, kommt es zur Kontaktaufnahme bei Mag. Schmid. Es „ersucht nämlich Mag. Neumann dann in einem WhatsApp Chat mit Mag. Blümel [...] um einen Termin bei Kurz“ – damals Außenminister, frischgebackener Parteiobmann – „bezüglich ‚Spende‘ und ‚eines Problemes in Italien‘.“

Am gleichen Tag, wenn ich es richtig sehe, wenn Sie weiter unten schauen, ja, „am gleichen Vormittag ersucht Mag. Blümel [...]“ Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Bundesministerium für Finanzen: Ruf mir bitte den Neumann zurück. „Tu es für mich“. Dann kommen die berühmten Bussi-Bussi-Emojis dazu, dann noch die Emoji-Antwort des Thomas Schmid an Gernot Blümel.

Jetzt einmal für diesen engen Ablauf: also 2. Juni, CEO der Novomatic Neumann schreibt: Wir müssen das ändern, wir müssen spenden können, es kann nicht sein, dass das gänzlich verboten ist!, 6. Juni: zusammensetzen, 12. Juli: Kontaktaufnahme, Termin Kurz bezüglich Spende und Problem in Italien, Blümel erledigt das sofort und organisiert den Generalsekretär im Finanzministerium mit den berühmten Bussi-Bussi-Emojis. Haben Sie Wahrnehmungen über diesen engen Zusammenhang: Neumann will umstellen, Spenden sollen möglich sein, Termin Kurz notwendig wegen Spende und Italien? Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich war in diese gesamte Kommunikation nicht involviert und habe dazu auch keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Die Geschichte geht natürlich weiter. Wir wissen ja inzwischen, dass binnen sechs Tagen der Termin mit dem italienischen Außenminister Alfano stattgefunden hat, über den sonderbarerweise weder ein Aktenvermerk, eine Bemerkung noch irgendetwas anderes vorhanden ist, sodass wir aktenmäßig das Problem der Novomatic in Italien nicht nachvollziehen können, das vom damaligen Außenminister Kurz pflichtgemäß in Erledigung dieser Whatsapp-Nachricht – brauche Termin Kurz wegen Spende und Problem in Italien – abgewickelt wurde.

Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen zu diesem Problem in Italien, das Ihr damaliger CEO Neumann in seiner Whatsapp-Nachricht an Blümel angesprochen hat? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, in diese Problematik war ich nicht involviert.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit in dieser Fragerunde ist vorbei.

Herr Abgeordneter Ries gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann möchte ich noch einmal auf das von Ihnen zuvor Gesagte rekapitulieren, ob ich das alles so richtig verstanden habe, Herr Mag. Veverka. Also die Complianceabteilung prüft nicht, ob Parteienspenden oder Sponsoring von den Parteien rechtlich korrekt ausgewiesen werden. Das überprüfen Sie nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wir gehen davon aus, dass sich politische Parteien und sonstige Vertragspartner an Gesetze und Vereinbarungen halten. Die Complianceabteilung prüft das im Einzelfall nicht, nein.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Die Complianceabteilung legt auch nicht die Höhe der Spende oder des Sponsorings fest.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, die Complianceabteilung legt die Höhe von Spende und Sponsoring nicht fest.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Die Complianceabteilung genehmigt oder untersagt keine Spende oder kein Sponsoring.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Complianceabteilung prüft und gibt eine Empfehlung. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Die Complianceabteilung erstellt keine Sponsoring- oder Spendenverträge, denn das macht die Rechtsabteilung.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ist das jetzt eine Frage oder eine Feststellung Ihrerseits?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Das ist eine Frage, ob ich Sie so richtig verstanden habe.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Richtig.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann hätte ich die Frage: Wie kann dann die Complianceabteilung prüfen, ob Sponsoring- oder Spendentätigkeit der Novomatic rechtlich einwandfrei verwendet oder verbucht werden, um einen Imageschaden oder gar eine Strafbarkeit abzuwenden?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Frage habe ich nicht ganz verstanden. Können Sie es bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Na ja, wenn die Complianceabteilung dafür zuständig ist, dass man nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät – und jetzt haben Sie mir das vorhin mehr oder weniger alles verneint –, dann verstehe ich nicht: Wie prüft dann die Complianceabteilung, ob das für Novomatic einen Imageschaden oder gar eine Strafbarkeit nach sich ziehen könnte? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich wiederhole gern noch einmal: Die Complianceabteilung hat den präventiven Part in der Gruppe. Die Complianceabteilung prüft den Vertragspartner, so wie ich es jetzt schon mehrmals beschrieben habe. Da geht es um die Auswahl von geeigneten oder Vermeidung ungeeigneter Personen. Das Ganze ergibt sich aus unserem Complianceplan, den wir international mit den Gamingboards abstimmen müssen. Da steht explizit drinnen: Keine Verträge mit ungeeigneten Personen, und dann gibt es eine Definition. Und genau das ist die Aufgabe der Compliance. Wie später dann – Monate später oder im Einzelfall Jahre später – Gelder vom Vertragspartner verwendet werden, das kann ich ja zum Zeitpunkt der Prüfung, ob wir einen Vertrag machen wollen oder nicht, gar nicht prüfen. Und die Verträge kommen im Normalfall von der Rechtsabteilung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Aber Sie könnten sich rückversichern, indem Sie einen dementsprechenden Vertrag vorlegen oder empfehlen, einen Vertrag so oder so zu gestalten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also genau, ob hier vielleicht eine verdächtige Person vorhanden ist, die strafrechtlich schon aufgefallen ist oder – wie auch immer – Verträge nicht eingehalten hat und wegen Betrug verurteilt wurde, genau das ergibt sich ja zum Beispiel aus der Vertragspartnerprüfung. Der restliche Bereich ist ja nicht Aufgabe der Complianceabteilung. Wie dann im Einzelfall der Vertragspartner den Vertrag erfüllt oder nicht erfüllt oder ob er mit seiner Leistung säumig wird oder nicht – das ist kein Thema der Complianceabteilung.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Dann stelle ich nur noch einmal fest, weil die ÖVP ja dann nicht darauf einging, dass nach Organisationsstatut der ÖVP – § 5, glaube ich  der ÖAAB eine Teilorganisation, also Partei im Sinne des Parteiengesetzes, ist. Ich habe keine weiteren Fragen in dieser Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Stögmüller zu Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich würde vielleicht zum Beginn noch einmal ganz kurz interessieren: Wie funktioniert so eine Spende? Wie geht denn so ein Weg einer Spende? Wohin geht man da? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Na ja, wie gesagt, die Spendenanbahnung und die ganze Vertragsanbahnung, wer sich wo hinwendet, das ist nicht Aufgabe der Complianceabteilung, da kann ich nur von einer allgemeinen Wahrnehmung sprechen. Da ist es an sich so, dass sich die Person, die eine Spende haben möchte, an die Novomatic wendet, wahrscheinlich an den Vorstand. Es gibt aber, soweit ich in Erinnerung habe aber das ist bitte eine Erinnerung , auf der Website ein Formular oder eine Möglichkeit, ein E-Mail zu schicken und sich mit einem Spendenwunsch an die Novomatic zu wenden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Herr Neumann wird sich doch nicht um jede Spende kümmern, Sie sagen, es sind Tausende Spenden. Also gibt es dafür einen Zuständigen in der Novomatic? Es wäre auch unternehmensfremd, wenn der Compliancemanager nicht wüsste, wer für Spenden zuständig ist. Wer ist sozusagen die Person, die diese Spendenanfrage entgegennimmt? Da muss ja irgendwer die E-Mails abarbeiten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also die Entscheidung über Spende und Sponsoring trifft letztlich der Vorstand. Er ist ja das verantwortliche Organ nach dem Aktiengesetz. Ich bin als Complianceabteilung dafür nicht zuständig.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer macht die Anbahnung?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Der, der die Spende haben möchte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer nimmt bei der Novomatic diese Anbahnung entgegen? Es wird ja nicht Herr Neumann sein, das wäre ja unternehmensfeindlich, das wäre ja komplett lebensfremd. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wie gesagt, der Weg zur Spende, Kommunikationskanal, kann sehr vielfältig sein. Die Entscheidung für den Vorstand vorbereiten wird nach meiner Wahrnehmung wohl die Abteilung Marketing und Kommunikation.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die lassen dann diese Personen auch ein Formular zum Unterschreiben ausfüllen oder reicht ein E-Mail?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das kann ich Ihnen jetzt nicht im Detail sagen, weil ich dieses E-Mail nicht mehr in Erinnerung habe. Das weiß ich jetzt nicht, in welcher Form der Kontakt sein muss.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber Sie sind der Compliancemanager. Sie werden doch wissen, wie eine Anbahnung für eine Spende sein wird.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich weise noch einmal darauf hin, dass ich die Vertragspartnerprüfung mache. Die Anbahnung der Spende erfolgt nicht bei mir.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist schon richtig, aber Sie überprüfen dann, ob diese Spende korrekt ist oder nicht korrekt ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Der Herr Verfahrensanwalt hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich möchte keinen Pep hineinbringen, aber die Fragestellungen zielen ja jetzt schon lange darauf ab, die Tätigkeit der Auskunftsperson als Complianceofficer zu überprüfen, und jetzt kommen sozusagen unterschwellig schon in der Fragestellung die Einwände, er hätte seine Arbeit nicht gescheit gemacht. Wir untersuchen hier die Vollziehung des Bundes. Also vielleicht kann man ihn aus der Schusslinie lassen. Seine Arbeit und die Tätigkeit als Complianceofficer sind ja nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Mir geht es ja gar nicht um die Person. Ich will ja nur wissen, wie das abläuft. Er gibt ja nie eine ordentliche Antwort. Er kann ja sagen: Diese Person ist zuständig, da geht ein E-Mail dorthin, das geht dann weiter, so ist der Weg einer Spendenanbahnung. Da ist ja nichts dabei.

Ich habe nicht gesagt, dass es beim Amt der Landesregierung Niederösterreich ein Formular gibt, auf dem man unterschreibt, und dann geht es zu Novomatic. Das wäre eine Unterstellung. Es geht ja nur darum, dass ich wissen möchte, wie bei Novomatic sozusagen der Verlauf ist, so eine Spende zu geben. Wenn ich da zu keiner Antwort komme, komme ich gerne zur nächsten Frage.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir beenden nunmehr die Geschäftsordnungsdebatte und kommen zur nächsten Frage. – Bitte schön.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich lege ein Dokument vor, das ist das Dokument 71033, die Seite 54. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es geht um den Inhalt: Krumpel an Harald Neumann: „Hahaha...Pierer verdoppelt alle övp Spenden, die bis 31.7. Eingelangt sind“.

Harald Neumann schreibt zurück: „wir haben noch etwas besseres vor;)) hat dir Stefan schon erzählt??? lg“ – Liebe Grüße – „H“.

Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, was die Novomatic „besseres“ vorgehabt hat?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich war hier nicht Teil der Kommunikation und kann Ihnen daher auch nicht sagen, was hier gemeint ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein. Es geht um Ihre Wahrnehmung. Sie haben etwas vor, das anscheinend besser als die Spenden von Herrn Pierer sein soll. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wie man aus dieser Kommunikation sieht: Das schreibt Herr Mag. Neumann. Was hier gemeint ist, muss man Herrn Mag. Neumann fragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht um Spenden. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung, über Spenden, die besser sein sollen als die von Pierer? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Aber Herr Neumann schreibt hier gar nicht von Spenden, wenn ich das richtig lese.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Richtig. Herr Pierer schreibt: Verdopple alle ÖVP-Spenden!, und Neumann schreibt dann: „wir haben noch etwas besseres vor;))“.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, eben. Ich weiß nicht, was Herr Neumann hier gemeint hat. Das habe ich schon gesagt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also keine Wahrnehmung dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich war in die Kommunikation nicht eingebunden. Ich weiß nicht, was hier gemeint ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Spenden: Ist Herr Neumann jemals zu Ihnen gekommen, eine größere Spende an die ÖVP zu richten? Hat er diesen Wunsch jemals an Sie geäußert?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Mir gegenüber nicht, nein. Habe ich noch nie gehört.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Auch nicht, wie man das compliancemäßig machen könnte, eine größere Spende über dritte Wege zum Beispiel irgendwie der ÖVP zukommen zu lassen? (Auskunftsperson Veverka: Nein!) Hat es das jemals gegeben, das Gespräch?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Jemand anderer von der ÖVP – von der Novomatic; Entschuldigung! Pardon! Freud’scher Versprecher –, jemand anderer von der Novomatic, zum Beispiel – ich weiß nicht – Krumpel?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Können Sie die Frage wiederholen? Ob Herr Krumpel mich gefragt - - Was war konkret noch einmal die Frage, bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist jemand anderer von der Novomatic AG jemals an Sie herangetreten, um irgendeine Compliancemöglichkeit zu schaffen, an die ÖVP zu spenden, außerhalb eines öffentlichen Berichtes? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Außerhalb der Redezeit: Können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Darf ich es außerhalb der Redezeit noch einmal wiederholen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, es war beim letzten Mal auch außerhalb der Redezeit, weil es dieselbe Frage ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist jemals jemand von der Novomatic AG an Sie als Compliancezuständigen herangetreten, ob es eine Möglichkeit gibt, an die ÖVP zu spenden, damit es nicht öffentlich aufscheint, also keine öffentliche Spende, am Rechnungshof vorbei?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): An Vereine? Wie es möglich wäre, dass man größere Beträge an Vereine spendet? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also bei Vereinen ist es ja so, dass die gar nicht der Rechnungshofpflicht in allen Fällen unterliegen. Also diese Frage ist sehr allgemein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das ist richtig, aber sie sollten öffentlich aufscheinen. Also zu parteinahen Vereinen liegen sehr wohl auch Rechnungshofberichte auf. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also die Unklarheit aufseiten der Auskunftsperson beziehungsweise der Vertrauensperson besteht darin, ob die Frage sich darauf bezogen hat, ob jemand an die Auskunftsperson herangetreten ist, dass man generell an Vereine spenden kann, oder ob die Frage war: an parteinahe Vereine.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Natürlich an partei ... über Teilorganisationen. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ob der Zusatz dabei war: ohne, dass es an den Rechnungshof zu melden ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich kann die Frage gerne auch anders stellen: Gab es eine compliancemäßige Abwicklung einer finanziellen Zuwendung an die ÖVP beziehungsweise an nahestehende Organisationen, irgendwelche Spenden an die? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Gab es da Fragen von Neumann, Krumpel, Vorstand, sonstigen Novomatic-Personen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also die Voraussetzungen, wann man an Parteien spenden kann, das steht ja in der Richtlinie explizit drinnen (die Auskunftsperson liest in den Unterlagen), in Punkt 5.2., genau.

Die Novomatic spendet an viele Vereine, wie ich schon gesagt habe. Da sind die unterschiedlichsten Vereine dabei, und möglicherweise kann man dem einen oder anderen Verein eine gewisse Affinität zu einer Partei, zur SPÖ oder zur ÖVP, durchaus nahelegen oder unterstellen. Das kann ich nicht ausschließen.

Was die medial diskutierten Vereine betrifft, wie ISP oder Alois-Mock-Institut, sind mir keine Spenden bekannt. Da gab es an mich auch nie irgendwelche Ansuchen, was Spenden betrifft.

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass die Abteilung Group Audit einen Prüfauftrag des Compliancecommittees und des Vorstands gehabt hat, zu schauen, ob es denn illegale Parteifinanzierung gegeben hat, und da wurde nach dieser Untersuchung auch klar festgestellt, dass hier kein Hinweis und kein Verdacht vorliegt, dass es irgendeine Art von verdeckter oder illegaler Parteienfinanzierung, auch nicht über gemeinnützige Vereine, gibt. Dazu gibt es einen Prüfbericht von Group Audit.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Meine Frage bezieht sich darauf, ob Herr Neumann oder Herr Krumpel jemals an Sie herangetreten sind, ob man das prüfen könnte, ob so etwas möglich wäre?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das klingt ein bisschen so wie - - Sie unterstellen hier eine Umgehung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein. Nicht, ob Sie es umgangen haben – das würde ich Sie nicht fragen –, sondern ob jemand an Sie herangetreten ist, ob so eine Umgehung möglich wäre?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Sie haben gerade selbst gesagt, ob „eine Umgehung möglich wäre“.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ja, aber das heißt noch nicht, dass Sie es durchgeführt haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 20 Sekunden Redezeit.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also mich hat nie jemand zu irgendeinem Rechtsbruch aufgefordert. Umgehung von was? Mir ist die Frage leider wirklich völlig unklar, was Sie hier meinen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Dass bei Spenden der Rechnungshof umgangen werden sollte, also der Rechnungshofbericht.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, das hat mich nie jemand gefragt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist auch niemand aus der Novomatic auf Sie zugekommen, um die compliancemäßige Abwicklung betreffend eine finanzielle Zuwendung an die ÖVP oder nahestehende Organisationen zu besprechen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Kann man das als Frage formulieren und vielleicht irgendwie eingrenzen oder konkreter sein?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na - -

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das war ja keine Frage, nicht?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sicher. Ist jemand aus der Novomatic auf Sie zugekommen – Frage –, um die compliancemäßige Abwicklung betreffend eine finanzielle Zuwendung an die ÖVP oder ihr nahestehende Organisationen zu besprechen, Fragezeichen? Das ist eine Frage, komplett die gleiche, die ich vorhin gestellt habe. (Abg. Matznetter: Könnte man mit Ja oder Nein beantworten! – Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wie Spenden abzuwickeln sind, steht in Punkt 5.2. der Richtlinie.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Sie ja regelmäßig, wie wir heute schon erfahren haben, durch Herrn Neumann umgehen könnten. Also könnte auch Neumann zu Ihnen kommen und sagen: Können wir da nicht gleich - -

Na gut, okay. Ich gebe weiter. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit war ohnehin vorbei.

Frau Abgeordnete Krisper, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Veverka! Wir hatten Martin Schwarzbartl schon im Untersuchungsausschuss. Der meinte, es wäre stichprobenartig nach der Veröffentlichung des Ibizavideos wegen „Novomatic zahlt alle“ gesucht worden, was es für Sponsoring gegeben hätte, bei dem man das hinterfragen könnte. Ihm wäre – auf meine Nachfrage, weil ich das aufgelistet habe – weder das Alois-Mock-Institut noch das Kammerorchester Waidhofen noch anderes aufgefallen.

Demnach ist unser Wissensstand einfach das, was wir selber im Ausschuss herausfinden konnten, nämlich: Kammerorchester, Alois-Mock-Institut, NÖAAB. Das bringt mich zu der Frage: Wenn Sie sagen, „5.2. Spenden“, nach Richtlinie - - Pardon! Ich bleibe beim „Sponsoring“, 5.1: „Sponsoring [...] von Organisationen, in denen Politiker [...] eine Organfunktion ausüben ist [...] nicht zulässig“, außer mit „Genehmigung des Vorstandes“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dann ist Ihnen beim Kammerorchester bei der Überprüfung deswegen nichts irritierend aufgefallen, weil Sobotka Dirigent ist und keine Vorstandsfunktion ausübt, und demnach war es nicht genehmigungspflichtig durch den Vorstand. Ist das richtig?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also wir uns haben beim Kammerorchester den Vereinsregisterauszug besorgt und die Vereinsorgane geprüft, wie es bei einer Complianceprüfung eben der Fall ist, und diese Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben, keinerlei Hinweis auf eine politisch exponierte Person im Vorstand des Vereins – also Vertretungsbefugnis durch Personen, die nicht PEP sind –, und daher haben wir auf diesen Umstand hingewiesen und hier keine Genehmigungspflicht gesehen, weil der Dirigent kein Vertreter des Vereins ist. Er hat keine organmäßige Funktion dort, und ich sehe auch keinen Zusammenhang, der hier eine Genehmigungspflicht auslösen würde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, es ist interessant, dass das eben bei Ihnen keinen besonderen Vorgang auslöst, dass die Funktion als Dirigent keine Genehmigungspflicht mit sich bringt.

Kommen wir noch einmal zum NÖAAB, weil ich mich frage: Da sprechen Sie in der E-Mail-Korrespondenz über ein Sponsoringangebot, nämlich Kostenübernahme von Vortragendem Hofer. Lief das unter dem Titel Sponsoring oder Spende?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Woraus zitieren Sie das bitte oder wo sehen Sie das?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben es schon vorliegen: 67737, Seite 31 und 32.

Krumpel bemerkte ganz freudig: „Die Rechnung von Hofer [...] würden wir direkt übernehmen, dh“ – das heißt – „damit erfolgt [...] keine Zahlung an den NÖAAB.“ (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Es ist sehr wohl eine Geldleistung an den NÖAAB, weil diese Kosten übernommen werden. Warum fällt das für Sie unter Sponsoring, wenn Sie die Kosten für den Vortragenden übernehmen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ja, also wir haben das, wie Sie richtig sagen, als Sponsoring gesehen, und letztlich wurden ja auch die Logos von uns auf den Einladungen abgedruckt. Es gab Roll-ups bei der Veranstaltung. Also die Gegenleistungen sind ja auch dokumentiert. Insofern ist das als Sponsoring zu qualifizieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und warum war es wichtig, dass da „keine Zahlung an den NÖAAB“ erfolgt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das weiß ich nicht. Das kann ich nicht beurteilen, warum das Herr Krumpel so geschrieben hat, warum er das persönlich so gesehen hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es war auf jeden Fall eine elegante Schiene, um dem NÖAAB diese Kosten abzunehmen, ohne dass auffällt, wie das genau läuft, weil schließlich die Zahlung nicht direkt an den NÖAAB ging.

Beim Alois-Mock-Institut wäre auch die Frage, weil wir hier immer über Kooperation, Sponsoring, Spende diskutieren: Welche Leistungen der Novomatic an das Alois-Mock-Institut haben Sie wahrgenommen?

Ich möchte gleich ein Transkript aus der „ZIB 2“ vom 13.10.2020 vorlegen, das offizielle Transkript aus der TVthek - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist überschritten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): - -, in dem Sobotka behauptet, die Zahlen wären nicht richtig. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Sie sehen, wenn Sie es mit der Seite 56 des vorliegenden Dokuments vergleichen: Die Zahlen sind richtig.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete, die Redezeit ist vorbei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frage darf ich noch stellen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage? (Abg. Krisper: Ja!) – Nur die Frage.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welche dieser Leistungen, die hier auf der richtig wiedergegebenen Übersicht zu sehen sind und in 108 935 Euro münden, seit 2013 bis 2019, sich summieren, sind als Sachleistungen oder Sponsoring zu sehen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist jetzt deutlich überschritten und ich ersuche um Beantwortung.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Entschuldigung, aber ich weiß nicht, auf welchen Punkt genau Sie sich in diesem zehnseitigen Dokument beziehen. Ich kann das jetzt auf die Schnelle nicht beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich dachte, die Übersicht über die Zuwendungen von Novomatic ans Alois-Mock-Institut in der Höhe von 108 935 Euro seit 2013 bis 2019 war mit ausgeteilt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist mittlerweile um fast 1 Minute überschritten. Ich ersuche, das zur Kenntnis zu nehmen, und, sofern es möglich ist, diese Frage zu beantworten. Sonst muss ich auf die nächste Fragerunde verweisen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden diese Zahlungen einer Complianceprüfung unterzogen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist um fast 1 Minute überschritten. Ich darf ersuchen, die Frage zu beantworten, sofern es möglich ist, und ansonsten verweise ich auf die nächste Fragerunde.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich kann die Angaben hier nicht überprüfen und kann daher jetzt auch keine Aussage dazu treffen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nächste Runde. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Weiter geht es in der nächsten Fragerunde. – Frau Abgeordnete Kaufmann ist am Wort.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Herr Mag. Veverka, wir legen Ihnen einen Ausschnitt aus dem Buch „Die Ibiza-Affäre“ vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 80 schreiben die Autoren, dass die Novomatic erklärt hätte, an keine Partei gespendet zu haben, und fügen wie folgt hinzu: „Die SPÖ teilt allerdings mit, 2017 habe eine Landesorganisation des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes von Novomatic 3500 Euro erhalten – das Unternehmen bestätigt dies.“

Auf welcher Grundlage erfolgte diese Zahlung? (Die Vertrauensperson berät sich mit Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Sie unterstellen da offenbar die Richtigkeit dessen, was da drinnen steht? Dann ist es unterstellend.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Die Novomatic hat bestätigt, dass es diese Zahlung gibt. Ich kann die Frage anders formulieren.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Bitte, ja.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Hat es Ihres Wissens Spenden an den SWV gegeben, an den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich habe dazu keine gesicherte Information. Ich kann das weder bestätigen noch verneinen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Also Sie haben sozusagen dahin gehend nie etwas an Veranstaltungen et cetera zu prüfen gehabt, was den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband angeht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also eine Complianceprüfung vom SWV, vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband hat es meiner Erinnerung nach schon gegeben, aber in welcher Art und Weise dann Kooperationen im Detail erfolgt sind, weiß ich nicht. Ich weiß, dass die Novomatic in irgendeiner Form Mitglied auch beim SWV ist und dass man ein Golfturnier gesponsert hat. Das sind meine Informationen, die ich zum SWV habe.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Wird wahrscheinlich auch ein Sponsoring gewesen sein, wie alle anderen auch.

Ist der Novomatic-Konzern jemals mit einem Anliegen im Hinblick auf Gesetzesänderung im Sinne der Novomatic an Mitglieder der ÖVP herangetreten, Ihres Wissens? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wenn Sie die Novomatic meinen: Wer konkret ist hier in Ihrer Frage erfasst?

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ob Sie Wahrnehmungen dazu haben, ob jemand aus der Novomatic – mit 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – jemals mit der ÖVP Kontakt aufgenommen hat in Bezug auf eine Gesetzesänderung.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Die Novomatic-Gruppe sind insgesamt 21 000 Mitarbeiter.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Nur Ihre Wahrnehmungen, ob Sie irgendeine - -

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Das ist die einzige Frage da dazu.

Es wird immer wieder kolportiert, es hätte einen ÖVP-Novomatic-Deal gegeben. Hat es den gegeben? Haben Sie Wahrnehmungen dazu? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Dann darf ich das Thema wechseln und Sie fragen: Sie wissen sicher, dass die beiden Abgeordneten Krainer und Krisper von der ÖGK eine Lieferung der Gesundheitsdaten von den rund 3 000 Novomatic-Mitarbeitern in Österreich an den Untersuchungsausschuss verlangt haben. Die Fraktion der ÖVP hat dieses Verlangen im Ausschuss mehrfach hinterfragt, das Verlangen der genannten Abgeordneten ist bis heute aufrecht. (Abg. Krainer hebt die Hand.) Krisper hat diesen Fehler auf Twitter eingestanden, während Krainer zu diesem Thema kein Wort mehr verliert – soll so sein.

Meine Frage dazu: Wann haben Sie beziehungsweise Novomatic erstmals von diesem bezeichnenden Verlangen gehört?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Das ist weit außerhalb unseres Untersuchungszeitraums, und wir haben uns, glaube ich, schon beim letzten Mal darauf geeinigt, dass der Untersuchungsausschuss nicht den Untersuchungsausschuss überprüft.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Krainer.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, das war nur eine Aufforderung, dass Sie Ihres Amtes walten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, dafür bedarf es keiner Aufforderung, das mache ich aus eigenem.

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Frau Abgeordnete Kaufmann, bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich hätte es so verstanden: Ich darf Fragen formulieren, und die Auskunftsperson muss sie nicht beantworten, aber sie kann sie beantworten, auch wenn es außerhalb unseres Untersuchungsgegenstandes ist. So ist es bei den Einzelfallprüfungen der einzelnen Fragen eigentlich auch immer gehandhabt worden.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: In der Verfahrensordnung steht jedenfalls, dass der Vorsitzende und nicht die Auskunftsperson über die Zulässigkeit von Fragen entscheidet. (Abg. Matznetter: ... vorher abgestimmt werden!)

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Dann ersuche ich, die Rufe über die Tische hinweg zu unterbrechen, und halte fest, dass der Herr Verfahrensrichter die Unzulässigkeit der Frage festgestellt hat. Ich schließe mich dem an und ersuche, mit der nächsten Frage fortzufahren.

Ich möchte vorher aber noch darauf hinweisen, dass die Befragungsdauer bereits über 3 Stunden beträgt und die Befragung aber grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 4 VO-UA eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe, und ersuche, mit der Befragung fortzufahren.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Herr Vorsitzender, ich habe in dieser Runde keine weiteren Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke schön.

*****

Wir kommen zur dritten Fragerunde. – Herr Abgeordneter Matznetter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich möchte dort fortsetzen, Herr Mag. Veverka, wo Kollege David Stögmüller aufgehört hat: dass wir immer noch auf der Suche sind, was denn Ihr damaliger CEO, Mag. Neumann, in seinem SMS an Bernhard Krumpel: „wir haben [...] etwas besseres vor;)) hat dir Stefan schon erzählt???“, nämlich als Antwort darauf, dass ja Pierer die ÖVP-Spenden im Jahr 2017 verdoppelt hat, sprich über 400 000 Euro gezahlt hat, gemeint hat. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Wir wollen herausbekommen, was denn das Bessere war, das die Novomatic AG vorhatte. Kollege Stögmüller hat Sie nach den Spenden an Vereine und nahe Organisationen gefragt.

Ich möchte etwas anderes fragen: Haben Sie irgendwelche Wahrnehmungen dazu, dass vielleicht der Versuch unternommen wurde, persönliche Spenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Novomatic an die ÖVP mit dieser Stückelung unter das Radar des Rechnungshofs zu bringen, und eventuell sogar mit Ihnen diskutiert wurde, wie man das compliancemäßig abwickelt – und auch gut ist, das wieder vonseiten des Arbeitgebers auszugleichen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also mit mir wurde hier nichts diskutiert. Ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay. Damit erübrigt sich auch die Fragestellung – außer: Halt! Wir haben einen Novomatic-Mitarbeiter hier im Raum: Sie selber, Herr Magister!

Haben Sie an die ÖVP gespendet im Zuge so einer Aktion, die für Herrn Neumann wünschenswert gewesen wäre – persönlich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Ich habe hier sonst keinen Novomatic-Mitarbeiter, da kann ich nur Sie fragen.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich habe nie an die ÖVP gespendet.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut, danke schön. Ich nehme die restliche Fragezeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Jetzt ist Abgeordneter Ries am Wort (Abg. Ries schüttelt den Kopf) – der abwinkt.

Herr Abgeordneter Stögmüller wäre als Nächster an der Reihe. – Bitte sehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kennen Sie Herrn Sobotka persönlich? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich kenne ihn nicht persönlich. Ich habe ihn noch nie persönlich getroffen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, vielen Dank!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper ist als Nächste an der Reihe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme nochmal zur Übersicht von der „ZIB 2“, die eben mit jener im Dokument 67737, Seite 56, das Ihnen vorliegt, in der Aufschlüsselung völlig deckungsgleich ist – entgegen der Annahme von Herrn Sobotka in der „ZIB 2“. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Meine Frage wäre, unter welches Reglement die jeweiligen Kostenarten bei Ihnen fallen und welche Complianceregeln da dementsprechend greifen, insbesondere eben, ob ein Compliancecheck gemacht wurde und wann eine Vorstandsgenehmigung nötig war. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also die Beträge, die hier genannt sind - - Sie meinen wahrscheinlich diese ORF-Seite? (Abg. Krisper: Mhm!) – Das ist kein Thema der Complianceprüfung. Ich kann hier nicht evaluieren, ob das so richtig ist, ob das so stimmt, was hier aufgelistet ist, oder nicht. Das fällt außerhalb meines Wissensbereichs und auch Zuständigkeitsbereichs.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es entspricht den Zahlen auf Seite 56. Meine Frage wäre demnach – weil das von der „ZIB 2“ leichter lesbar ist –, unter welches Reglement jeweils diese Kostenarten fallen und wie das innerhalb der Novomatic abgesegnet wurde. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Sie meinen das Dokument 67737 auf der Seite?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 56. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also auf welche Kostenstelle das verbucht wird, die einzelnen Beträge, das kann ich nicht beurteilen. Das ist keine Thematik, die unter die Compliance fällt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber es werden - - Unter welches Reglement fallen diese 108 935 Euro von 2013 bis 2019? Wer muss in der Novomatic wann genehmigen, dass der niederösterreichische Gedächtnisverein mit Präsident Sobotka so viel Geld erhält – zugewandt bekommt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Was meinen Sie bitte mit Reglement jetzt im Konkreten?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Unter welchen Titel das fällt: Spenden, Sponsoring, Kooperation. Welches Reglement dann gilt und ob es einer Vorstandsgenehmigung bedurfte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also im Detail – das ist eine Auflistung. Ich kann Ihnen nicht sagen, was 2013, 2014, 2015, was hier vereinbart wurde. Es sieht mir nach Sponsoring aus, wenn Sie mich fragen, aber das ist meine persönliche Einschätzung. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 40 Sekunden noch.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Um es einmal simpel zu sagen, runterzubrechen: In Wahrheit ist der einzige Unterschied zwischen Sponsoring und Spenden, wenn es Politikbezüge gibt durch PEPs oder klar ist, dass es eine politische Partei ist, an die Geld zugewandt wird, dass eine Genehmigung des Vorstands nötig ist.

Das heißt, Ihre Aufgabe ist eigentlich nur, zu klären: Brauchen Sie eine Vorstandsgenehmigung oder nicht?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Wir machen eine umfassende Vertragspartnerprüfung, und das, was Sie gesagt haben, ist ein Ergebnis aus dem Ganzen. Aber das ist nicht das, was Compliance insgesamt darstellt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 10 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nehme ich mit, danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Danke, keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann treten wir in die vierte Fragerunde ein. Herr Abgeordneter Matznetter ist laut meiner Liste zu Wort gemeldet. – Es gibt offensichtlich keine Fragen mehr vonseiten der SPÖ.

Abgeordneter Ries wäre der Nächste. – Auch keine Fragen.

Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe zuerst vergessen: Haben Sie jemals Mailkontakt oder telefonischen Kontakt mit Herrn Sobotka gehabt?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Telefonischen Kontakt, war die Frage? Habe ich das so richtig verstanden?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Per Mail oder per Telefon. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also soweit ich mich erinnern kann, hatte ich weder telefonischen Kontakt noch E-Mail-Kontakt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit Hanni Mikl-Leitner? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich weder telefonischen noch E-Mail-Kontakt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mit anderen Personen der Politik, die im Bund im Untersuchungszeitraum im Nationalrat oder in der Bundesregierung waren? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das ist sehr unbestimmt. Ich kann - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, es gibt nicht so viele. Es sind, glaube ich, um die 200.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA (erheitert): Na ja, ist ja immerhin - - Oder?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie Kontakt mit Personen - - Also ich weiß ja nicht, wie oft Sie Kontakt mit Abgeordneten oder Nationalratsabgeordneten haben. Ich finde diese Frage gar nicht so lustig. Also haben Sie im Untersuchungszeitraum Kontakt mit Nationalräten oder mit Bundesregierungsmitgliedern gehabt? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also die Frage ist schon sehr weit. Vielleicht war ich einmal auf einer Veranstaltung, wo auch eine der von Ihnen genannten Personen - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Per Telefon oder per Mail. Oder konkretisieren wir es: Haben Sie im Untersuchungszeitraum mit Mitgliedern der Bundesregierung per Mail oder per Telefon Kontakt gehabt? – Dann ist es noch konkreter. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Nein, soweit ich mich erinnern kann, habe ich mit niemandem aus der Bundesregierung Kontakt gehabt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank!

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke. Frau Abgeordnete Krisper ist als Nächste an der Reihe.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wollte Ihren Aufgabenbereich nicht schmälern – meine Frage hat sich auch darauf bezogen, dass wenn es eine Politiknähe gibt – 5.1, 5.2 aus der Richtlinie, durch PEP oder sonstige einschlägige Unterbestimmungen –, dann ist ja der einzige Unterschied im Reglement, dass es für die Zulässigkeit einer Genehmigung des Vorstandes bedarf. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also die Voraussetzungen für Sponsoring und Spenden sind in Punkt 5.1 und 5.2 genau definiert. Da gibt es durchaus sehr große Unterschiede, auch was die Voraussetzungen für das Gewähren einer Spende und von Sponsoring betrifft.

Bei Spenden haben wir noch zusätzlich das Kriterium, dass da das Compliancecommittee einzuschalten ist, mit einer positiven Empfehlung, die dem Vorstandsbeschluss vorangehen muss. Da sehe ich also durchaus einige Unterschiede zwischen Sponsoring und Spenden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da mir die Zeit ausgeht: Haben Sie Wahrnehmungen zu Kontakten von Krumpel, Neumann, Graf oder Krenn zu ÖVP-Funktionären oder FPÖ-Funktionären, eingeschränkt auf den Untersuchungsgegenstand und auf die Bundesebene? Also ich sage einmal, zu Mitgliedern der letzten Bundesregierung und deren Mitarbeitern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also das ist eine sehr allgemein gestellte Frage, ich habe - - Meine Wahrnehmungen beschränken sich da eigentlich auf den Wissensstand aus dem Akt und die Kommunikation, die dort ersichtlich ist. Ich selbst war also bei Gesprächen mit Mitgliedern der Bundesregierung oder Kommunikation in dieser Weise nie eingebunden und habe da auch keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben keine Wahrnehmungen zu Treffen von Neumann mit Mitgliedern der Bundesregierung, die während des Untersuchungszeitraums tätig war, oder zum Beispiel deren Mitarbeitern. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also ich kann in der Vergangenheit - - Ich kann das nicht mehr nachvollziehen, ob ich irgendwann einmal eine Information über so ein Treffen gehabt habe. Da ich hier ja auch unter Wahrheitspflicht stehe und Strafen befürchten muss, kann ich diese Frage eigentlich nicht abschließend beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Ihnen haben weder Krenn noch Neumann noch Graf noch Krumpel – also Graf sehr unwahrscheinlich – je geschrieben, sie hätten einen Mitarbeiter eines Ministers oder eines Kanzlers oder diese selbst getroffen oder gesprochen. Keinerlei Wahrnehmungen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich kann - - Nein, das habe ich so nicht gesagt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann frage ich so: Wahrnehmungen zu Kontakten? Beispielsweise E-Mails oder sonstige Informationen an Sie von Neumann, Krumpel oder Krenn, dass sie Minister, Kanzler oder deren Mitarbeiter getroffen oder sonst wie gesprochen hätten? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Das kann ich rückblickend über die Jahre zurück hier nicht mehr genau beantworten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Fällt Ihnen gar nichts ein? Keine einzige E-Mail, dass irgendjemand aus der Novomatic irgendeinen Politiker, irgendeinen Minister, Kanzler oder Mitarbeiter getroffen oder gesprochen hätte, keinerlei Wahrnehmungen?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Und mich dazu vorher informiert hätte, oder wie ist die - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Darüber informiert, dass es in irgendeiner Form Kontakt gab. (Abg. Hanger: Herr Vorsitzender!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bevor ich Herrn Abgeordneten Hanger das Wort erteile, möchte ich noch festhalten, dass Sie in dieser letzten Runde noch 16 Sekunden Fragezeit übrig haben. – Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde darum bitten, die Fragen ein bisschen genauer zu spezifizieren, denn ganz allgemein festzuhalten, ob Sie mit irgendjemandem in den letzten Jahren Kontakt hatten, jetzt überzeichne ich ein bisschen - - Ich würde auch den Herrn Verfahrensrichter um eine Einschätzung ersuchen, ob man die Frage nicht ein bisschen spezifizieren muss, um den Anforderungen der Geschäftsordnung Genüge zu tun.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hafenecker, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dem Kollegen Hanger fällt es einfach schwer, zur Kenntnis zu nehmen, dass er nicht mehr Vorsitzender ist – aber es macht nichts, wir können natürlich gern auch über diese Anregungen sprechen. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung?

Herr Verfahrensrichter, darf ich um Ihre Einschätzung ersuchen?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Die Frage ist quasi eine Übersichtsfrage, die natürlich nicht sehr genau gestellt ist, auf die aber dann auch keine genaue Antwort erwartet werden kann, und eine solche wurde ja gegeben.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ihnen stehen noch 16 Sekunden Fragezeit zur Verfügung, um die Frage zu präzisieren.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe in der letzten Frage eh schon auf Neumann als Beispiel eingeschränkt: Wahrnehmungen, dass Neumann Kontakt zu Regierungsmitgliedern oder deren Mitarbeitern hatte. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also es ist sicherlich Aufgabe des Vorstands, Kontakt zur Politik zu haben. Ich kann mich im Moment - - Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich da je im Vorfeld irgendwie eingebunden gewesen wäre oder eine Information gehabt hätte – da die Frage aber so allgemein gestellt ist und ich mich nicht strafbar machen möchte, kann ich das nicht zu 100 Prozent ausschließen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Kontakten von Herrn Krumpel zu Regierungsmitgliedern oder deren Mitarbeitern? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 2 Sekunden.

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Also Bernhard Krumpel war ja Unternehmenssprecher der Novomatic, und daher gehe ich davon aus, dass er natürlich Kontakt gehabt hat, sonst hätte er wahrscheinlich auch seinen Job nicht richtig gemacht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wahrnehmungen konkret zu Kontakten?

Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA: Ich glaube, ich habe das schon beantwortet, ich verweise auf die Antwort von vorhin.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Fragezeit ist erschöpft.

Als Letzte in der vierten Fragerunde ist Frau Abgeordnete Kaufmann zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Ich möchte eigentlich nur mehr zusammenfassen: Wir haben heute mitgenommen, dass es sehr klare Richtlinien gibt, wie die Novomatic bei Spenden, Sponsorings, Kooperationen und Veranstaltungen vorgeht, und zwar egal, ob es das 1.-Mai-Fest, der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband oder der NÖAAB ist. Es hat auch immer Gegenleistungen gegeben, darauf wurde geachtet, dass auch ein gewisser wirtschaftlicher Werbewert vorhanden ist.

Danke, dass Sie heute hier bei uns im Untersuchungsausschuss waren.

*****

 Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender, ich habe keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank. Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Herr Mag. Thomas Veverka, LL.M. MBA, Herr Dr. Rohregger, ich bedanke mich vielmals für Ihr Kommen, danke, dass Sie bei uns waren!



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „vom Compliance Committee und dem Vorstand den Auftrag“ statt „von der Complianceabteilung den Auftrag“

[2] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „1. August 2017“ statt „1. August 2018“