244/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Matthias Purkart, LL.M. in der 48. Sitzung vom 25. Mai 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Matthias Purkart, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 06 24

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

48. Sitzung/medienöffentlich

 

Dienstag, 25. Mai 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 48. Sitzung
10.10 Uhr – 19.34 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson Oberstaatsanwalt Mag. Matthias Purkart, LL.M.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Damit komme ich zu Ihnen, Herr Oberstaatsanwalt Mag. Matthias Purkart. Herr Oberstaatsanwalt, Sie wurden ja bereits einmal, und zwar am 9. Juni 2020, vor diesem Gremium, vor diesem Ausschuss angehört und Sie werden heute ein zweites Mal angehört. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen die Belehrung über Ihre heutige Position als Auskunftsperson zukommen lassen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Neustrukturierung der Finanzaufsicht, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen und Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese Belehrung hin.

Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und auch vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor diesem Ausschuss ist wie eine falsche Aussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.

Sie sind berechtigt, die Aussage zu verweigern. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung wären dann im Einzelfall anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von Ihrer Vertrauensperson an sich genommen werden. Kopien, Notizen oder Auszüge dürfen ebenfalls nicht angefertigt werden.

Sie selbst sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Damit bin ich hinsichtlich der Belehrung der Auskunftsperson schon am Ende angelangt.

Sie haben eine Vertrauensperson zu Ihrer rechten Seite sitzen, nämlich Herrn Oberstaatsanwalt Dr. René Ruprecht. Auch Ihnen, Herr Oberstaatsanwalt, habe ich eine kurze Belehrung zuteilwerden zu lassen, wiewohl ich weiß, dass Sie über Ihre Position natürlich schon Bescheid wissen.

Ich habe auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage zu belehren, denn auch eine allfällige Mittäterschaft kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Das ist jetzt wesentlich, das bitte ich Sie, zu beachten: Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen. Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, hier im Ausschuss das Wort zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich als den Verfahrensrichter zu wenden oder auch an den rechts neben mir sitzenden Herrn Verfahrensanwalt.

Damit bin ich mit meinen Belehrungen am Ende, Herr Vorsitzender. – Danke.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Wollen Sie das tun? (Die Auskunftsperson bejaht dies.) Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Bitte.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte vor fast genau einem Jahr die Gelegenheit, Ihre Fragen zu beantworten und meine Wahrnehmungen insbesondere zum Untersuchungsgegenstand der Ibizaermittlungen wahrheitsgemäß darzulegen. Es ist in der Zwischenzeit wahrlich viel passiert, und ich möchte Ihnen vor meiner heutigen Befragung einen kurzen, aktuellen Überblick geben.

Was als Ermittlungen wegen Spenden an Vereine vorbei am Rechnungshof – das war zumindest der Vorwurf – begann, ist nun ein Ermittlungskomplex, der immer umfangreicher wird. Wir ermitteln in Bezug auf einen Hintergrunddeal der Novomatic, die im Zusammenhang mit der Bestellung des Herrn Mag. Sidlo steht. Wir ermitteln im Zusammenhang mit der Entsendung von Dr. Stieglitz in den Aufsichtsrat der Asfinag. Wir ermitteln im Zusammenhang mit einer Novelle des Glücksspielgesetzes, die für Herrn Peter Zanoni eingebracht werden sollte. Wir ermitteln im Zusammenhang mit Bestechungszahlungen der Novomatic, die über einen Steuerberater hätten geleistet werden sollen oder geleistet worden sind. Wir ermitteln im Zusammenhang mit Zahlungen der Novomatic an das Institut für Sicherheitspolitik. Wir ermitteln wegen Abgabenhinterziehungen im Zusammenhang mit Schenkungen durch den Eigentümer der Novomatic, Johann Graf. Wir ermitteln im Zusammenhang mit einem Spendenanbot der Novomatic an die ÖVP. Wir ermitteln in Bezug auf Spenden der Premiqamed an die ÖVP.

Wir ermitteln also in wirklich sehr, sehr vielen Sachverhaltskomplexen gleichzeitig, die dann natürlich alle auch einen gewissen Zusammenhang haben. Sie haben einen Zusammenhang in personeller Hinsicht, aber auch in sachlicher Hinsicht. Es liegt in der Natur dieser Sachverhalte, dass sie hochpolitische Prozesse wie die Gesetzgebung oder Postenbesetzungen in Staatsunternehmen sind. Da spielt sich auch einiges hinter den Kulissen ab. Ich glaube, das haben unsere Ermittlungen durchaus ergeben.

Es ist kein Geheimnis, dass die Daten die Erkenntnisquelle schlechthin sind. Wir müssen sie sehr umfangreich und mit großer Akribie auswerten und dieses Puzzle Stück für Stück zusammensetzen, weil wir nur so die Prozesse im Hintergrund verstehen und den Tatverdacht sinnvoll aufklären können. Dass sich hier fortlaufend neue Erkenntnisse auftun, wissen Sie über die Aktenvorlage. Es werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch weiterhin neue Erkenntnisse ergeben, nachdem unsere Auswertung noch nicht abgeschlossen ist.

Seit meiner letzten Befragung kamen viele weitere Fakten hinzu, die einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Sachverhaltsaufklärung in diesem Ermittlungskomplex haben, darunter insbesondere auch etliche Verfahren wegen falscher Beweisaussage. Dass wir im Gegenstück zahlreiche Sachverhalte geprüft und bereits erledigt haben, teils brisante Zufallsfunde im Zuständigkeitsbereich anderer Staatsanwaltschaften diesen auch übermittelt haben, sei am Rande erwähnt.

Wir haben mittlerweile auch das erste Faktum mit einem Strafantrag zu Gericht gebracht. Wie Sie wissen, kann ich Ihnen heute natürlich trotz Ihres brennenden und berechtigten Interesses aus laufenden Ermittlungen, Chats zu einzelnen Personen und einzelnen Chatnachrichten wegen möglicher Ermittlungsgefährdungen nur äußerst eingeschränkt Auskunft geben. Ich möchte mich bedanken, dass Sie dies bei meiner letzten Befragung durchwegs respektiert haben.

Sie werden sich aber sicherlich auch dafür interessieren, wie die Ermittlungen jetzt an sich laufen, und auch dazu will ich Ihnen ein Update geben. Wir haben als WKStA, wie Sie aus dem Akt, glaube ich, erkennen können, große Teile der Datenauswertung übernommen und führen die Ermittlungen in vielen Bereichen sehr eigenständig.

Das Arbeitsklima mit den Ermittlern der Soko ist weiterhin problemlos – wenn auch aus meiner Sicht weiterhin die Ressourcen fehlen, damit Ermittlungsergebnisse rascher vorliegen.

In Teilkomplexen ermittelt mittlerweile das BAK. Die Zusammenarbeit funktioniert auch hier sehr gut, auch wenn uns auch hier nachvollziehbar geschildert wird, dass die Ressourcen nur sehr begrenzt sind. Im Großen und Ganzen haben wir hier also eine starke, selbstständige Rolle eingenommen und hier in der Sache, denke ich, trotzdem viel weitergebracht.

Leider ist es uns in einem Punkt ganz und gar nicht gelungen, eine Lösung oder Besserung zu finden. Kurz vor meiner Befragung letzten Jahres hat die WKStA gegenüber der Frau Bundesministerin, nachdem zuvor die Ihnen bekannten sogenannten nächtlichen Mails bekannt wurden, dargelegt, welchem Störfeuer wir ausgesetzt sind, nämlich dass wir mit negativer Medienberichterstattung, die Justizinterna enthält, konfrontiert wurden; dass wir eine Reihe von Dienstaufsichtsprüfungen hatten, zu denen es keinen Anlass gab, und uns teils offen, teils nur wenig versteckt vorgeworfen wurde, dass wir gesetzwidrig handeln; dass offensichtlich Fehler bei uns gesucht werden.

Leider konnten wir seither keine Besserung wahrnehmen. Sie haben durch die besorgniserregende Darstellung meiner Kollegin gehört, dass wir – nach dem Termin mit der Frau Bundesministerin – stattdessen mit der zum Personalakt zu nehmenden sogenannten Ausstellung eine weitere dienstrechtliche Maßnahme und eine weitere Eskalationsstufe erleben mussten, die erst, als die Kollegin auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt beizog, zurückgenommen werden musste.

Ende letzten Jahres haben ein ehemaliges Kabinettsmitglied und Herr Staatsanwalt Mag. Koch Unterlagen an die WKStA übermittelt, die – ich halte hier nur einen Teilaspekt fest – auch ausdrücklich aufzeigten, dass man im BMJ aktiv nach Fehlern der WKStA suchte und es eine Weisung gab, dass die WKStA keine aktive Rolle haben soll. Sie haben diese Unterlagen, weil sie ein Kollege in Entsprechung seiner Pflicht vorgelegt hat, dem man nachher gesagt hat, dass er sich in der Justizhierarchie damit Feinde gemacht hat.

Im Februar 2021 wurde unser Vertrauen in die Oberbehörden rund um gegen ihre Vertreter geführten Ermittlungen nochmals massiv erschüttert. Ich möchte das nur in dem für die WKStA relevanten Teilaspekt kommentieren. Wie Sie wissen, sind wir ständig Vorwürfen bezüglich angeblicher Leaks ausgesetzt, wir müssen minutiös berichten, wer wann was gemacht hat oder zur Verfügung hatte. Wir müssen Verfahren einleiten, weil geplante Maßnahmen verraten worden sein könnten. Und dann erfahren wir, dass jene Stelle, die hier von uns die Rechtfertigungen abverlangt, entgegen der Verschlusssachenordnung selbst heikle Dokumente weitergibt.

Die Inhalte der Chatnachrichten stehen aus meiner Sicht teilweise für sich selbst, und ich will sie nicht weiter kommentieren, außer dass auch hier Dienstaufsichtsbeschwerden gegen uns angeregt wurden. Wir hätten gehofft, dass der dadurch eingetretene Schaden für das Ansehen der Justiz nun endlich Anlass genug ist, dass sich nun eine andere Form der Zusammenarbeit findet. Ich muss Ihnen leider berichten, dass unsere Hoffnungen vor Kurzem wieder zerstört wurden und leider vergebens waren. Letzten Freitag wurde nämlich die nächste Dienstaufsichtsprüfung eingeleitet, dieses Mal im Zusammenhang mit der Causa Kurz wegen falscher Beweisaussage.

Ich kann daher im Ergebnis beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum hier weiterhin mit Dienstaufsichtsprüfungen vorgegangen wird, und es lässt mich mit Besorgnis zurück, dass wir nach so vielen Ereignissen immer noch mit derartigen Umständen konfrontiert werden, die die Ermittlungen behindern, weil wir uns stattdessen verteidigen müssen. Es ist dann leider auch stimmig, wenn wir aus den von der Staatsanwaltschaft Innsbruck an die WKStA übermittelten Aktenstücken ersehen, dass bei der Oberstaatsanwaltschaft 103-seitige Dossiers über – ich zitiere – durchwegs dienstrechtlich relevante Wahrnehmungen in Bezug auf uns Sachbearbeiter des Ibizakomplexes angelegt und der Personalabteilung übermittelt werden.

Dieses Dossier ist uns nicht bekannt. Es wurde bei Mag. Pilnacek gefunden. Unsere Bitte an das Ministerium, dass wir dieses Dossier auch gerne haben würden, weil es ja offensichtlich uns betrifft und wir eigentlich auch gerne dazu Stellung nehmen würden, blieb bislang leider unbeantwortet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin neben meiner Rolle als Staatsanwalt auch im Dienststellenausschuss tätig, das heißt, ich bin quasi im Betriebsrat im öffentlichen Dienst. Auch aus dieser Perspektive: Ich halte es für keinesfalls üblich und auch nicht erforderlich, dass die Dienst- und Fachaufsicht in dieser Form geführt werden muss. Sie führt dazu, dass ein Klima geschaffen wird, bei dem uns Spitzenkräfte verlassen – das haben Sie auch letztes Mal gehört –, und dass wir auch kaum Bewerber für die Planstellen, die man uns zusagt, finden. Dieses Verhalten hat Sendungswirkung. Da helfen uns dann eben auch die Planstellen nicht mehr, und am Ende stehen langsamere und schlechtere Ermittlungen. Damit wird es nicht nur für uns zum Problem, sondern für die Verfahrensbeteiligten, am Ende für uns alle und den Rechtsstaat.

Bevor ich mein Eingangsstatement beende, will ich – mehr gezwungenermaßen, aber doch – noch ein leidliches Nebenthema ansprechen. Wir sind weiterhin mit Vorwürfen angeblicher Leaks aus der WKStA konfrontiert. Weil das leider nicht abreißt, möchte ich hier klarstellen, dass allen Vorwürfen justizintern nachgegangen wurde und in keinem einzigen Fall feststellbar gewesen ist, dass die WKStA irgendwelche Leaks zu verantworten hätte. Ich bin davon überzeugt, dass das auch noch Teil meiner Befragung werden wird und stelle mich dann natürlich auch dazu noch den entsprechenden Fragen. Ich danke Ihnen aber jetzt schon für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung ersuchen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben uns hier einen Überblick über die zahlreichen Verfahren, die derzeit in Bearbeitung sind, gegeben. Es wäre natürlich jedes einzelne Verfahren interessant zu beurteilen. Konkret möchte ich Sie vielleicht dann später zur Causa Casinos fragen, das ja ein Hauptverfahren bei uns darstellt.

Vorerst aber einmal zu Ihrem Satz betreffend die Daten. Die Daten sind eine Erkenntnisquelle, haben Sie gesagt. Das ist sicherlich richtig. Es sind auch für den Ausschuss die Daten hier eine maßgebliche Erkenntnisquelle. Wer wertet die Daten aus? Meine Frage geht in Richtung Datenauswertung. Wer wertet derzeit diese Daten aus? Sie haben unter anderem hier das BAK erwähnt, die Soko Tape gibt es ja nach wie vor und es gibt die Auswertung durch die WKStA. Also ich sehe prima vista drei Einrichtungen, die Daten auswerten. Können Sie mir zu dem Kreis etwas Näheres sagen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Gerne. Im Bereich der Strafverfolgung, also in unserer strafprozessualen Aufgabe, werten die WKStA als auch die Soko Tape aus. Das heißt, es gab hier, wie schon anfangs in meiner ersten Befragung erwähnt, die Aufteilung, dass die WKStA die Daten auswertet, zugleich aber auch die Soko im Sinne der Sicherstellung eines Vieraugenprinzips. Wir haben uns in den Auswertungen koordiniert, haben die entsprechenden Auswertungen dann auch hauptverantwortlich gemacht. Bis zuletzt ist der Auftrag aufrecht, dass die Soko jederzeit unsere Auswertungen ergänzen soll, wenn sie das für notwendig befindet beziehungsweise wenn sie etwas anderes findet.

Bei uns selbst quasi – wenn Sie intern die WKStA ansprechen – mache das hauptsächlich ich, allerdings unterstützt von den Wirtschaftsexperten und -expertinnen sowie dem Teamkollegen Adamovic. Im Rahmen der Justizverwaltungstätigkeit – also das ist die Vorlage an den Untersuchungsausschuss, die wir im Auftrag des Ministeriums hier vornehmen – sichten Rechtspraktikanten die Chats, und das wird dann von einem Kollegen von mir – also einem anderen, der sonst nicht in der Datenauswertung tätig ist – überprüft, nämlich ob die Rechtspraktikanten hier korrekt, im Sinne unseres Arbeitsauftrags, gearbeitet haben. Ich prüfe das dann auf eine etwaige Ermittlungsgefährdung, und dann wird das vorgelegt. Also das sind die wesentlichen Beteiligten bei der Datenauswertung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe es hier wieder gehört: Beim ersten Mal haben Sie auch gesagt, dass Sie hauptsächlich in der Datenauswertung tätig sind. Bei der großen Zahl von Verfahren und den vielen Daten, die hier zwischenzeitig angefallen sind, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das hauptsächlich Sie alleine bei der WKStA machen. Wie würden Sie in etwa, prozentuell gesehen, den Umfang Ihrer Tätigkeit bei der Datenauswertung einschätzen und – prozentuell nämlich – den Umfang der anderen, also der Soko Tape?

Dann haben Sie auch gesagt, dass das BAK mittlerweile auch Daten auswertet. Können Sie mir da einen ungefähren Prozentsatz nennen, damit ich eine Vorstellung habe, wie die Datenauswertung in der Praxis vor sich geht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Hm, es ist natürlich schwer, das prozentuell genau einzuschätzen. Wenn Sie den Akt quasi vor sich liegen haben und die Datenauswertungsberichte sehen, werden Sie sehen, dass bislang auch vieles von mir passiert, also dass es hauptsächlich, glaube ich, darin Niederschlag findet. Wenn Sie den zuletzt zum Akt genommenen Auswertungsbericht über die Bestellung von Mag. Schmid und die Errichtung der Öbag ansehen, dann war das auch eine ganz, ganz große Mithilfe von der Wirtschaftsexpertin, die das dann gemeinsam mit mir auch im Vieraugenprinzip gemacht hat.

Ich möchte Ihnen das vielleicht aber im Prozess auch ein bisschen schildern, weil das wichtig ist. Es ist nicht so, dass einer sich hinsetzt und die Datenauswertung vollständig alleine macht und das dann in weiterer Folge – wie soll man sagen – so zum Akt genommen wird, sondern das wird, wie ich auch letztes Mal schon geschildert habe, zigmal besprochen. Es wird darüber gesprochen, was dieser eine Chat bedeutet. Es wird vielleicht von jemand anderem wieder etwas dazu ergänzt, der auch mit den Daten- -, in der Datenauswertung drinnen ist. Es wird auch immer wieder diskutiert: Ist dieser Chat notwendig, ist dieser Chat nicht notwendig? Betrifft es die erheblichen Tatsachen oder nicht? Kann man das argumentieren oder kann man das nicht argumentieren, quasi, ist es nicht notwendig und damit auch nicht zum Akt zu nehmen?

Das heißt, das sind wirklich - - Ich glaube, ich lüge nicht, wenn ich sage: Wir haben einzelne Auswertungsberichte dann schon in der 15. Version gehabt, wo wir wirklich hier in einem Team dann kooperativ zum Endergebnis gekommen sind – wie es auch zum Beispiel in diesem Auswertungsbericht zur Öbag drinnen steht. Da wird auch beschrieben, wie wir zu dem Ergebnis gekommen sind, nämlich: Die Wirtschaftsexpertin hat das mit mir hauptsächlich gemacht, und jegliche Ergebnisse sind im Team abgestimmt worden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wer entscheidet, wer was auswertet? Wir haben die WKStA und die Soko Tape, die wesentlich besser personell besetzt ist, denn ich kann mich erinnern, dass Sie beim letzten Mal gesagt haben, da gibt es nur mehr Frau Oberstaatsanwältin Jilek, Thaller, Adamovic, und dann sind Sie schon genannt worden, mit einigen Hilfskräften. Die Soko Tape hat aber insgesamt wesentlich mehr an Personal. Also wer entscheidet, welche Daten ausgewertet werden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, grundsätzlich ist es so, dass die Ermittlungsaufträge ja grundsätzlich an die gesamte Soko beziehungsweise an das BAK zu richten sind. Wir haben die Soko in einem weiten Teil des Casinos-Komplexes ja als zuständige Ermittlungsbehörde, und ich kann nur wiederholen, dass die Soko dazu aufgefordert ist, jegliche Ermittlungen, jegliche Datenauswertungen von uns zu ergänzen, das selbstständig auch vorzulegen, was sie dann letztendlich im September 2020, dann ja auch erstmals, gemacht hat.

In der Hinsicht also: Wer macht das? – Die Soko hat den Auftrag, das im Casinos-Komplex zu machen, und das BAK hat das jetzt im Komplex, der sich jetzt mit der Spende mit der Novomatic beschäftigt.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also Sie haben das nach Sachgebieten eingeordnet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Casinos: Die Daten bei Casinos werden von der Soko ausgewertet, und die Daten von der - - Was haben Sie gesagt, was obliegt der BAK?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es obliegt der Komplex bezüglich der Spende von der Novomatic (Verfahrensrichter Pöschl: Spenden!) oder das Spendenanbot von der Novomatic dem BAK.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mhm. Seit wann haben Sie das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur Auswertung dieser Daten überhaupt im Boot?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, grundsätzlich haben wir ja im Februar mit der Beiziehung des BAKs in diesem Faktum begonnen. Wir haben dann in weiterer Folge ja die Sicherstellung von dem Handy von Herrn Mag. Blümel gehabt. Wir haben die Sicherstellung der E-Mails aus dem Finanzministerium und anderer Daten gehabt. Das hat durchaus ein bisschen gedauert quasi, bis das wirklich losgegangen ist, und das BAK hat jetzt auch den Auftrag explizit bekommen, dass sie das auch genauso mit uns auswerten.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das BAK ist also seit diesem Jahr, seit Beginn dieses Jahres, tätig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau, genau. Es hat vorher – vielleicht nur der Vollständigkeit halber – ein kleineres Faktum gegeben, wo es darum gegangen ist, dass - -, den Verdacht, dass Mag. Schmid auf Zuruf einer Familienangehörigen dann in Steuerakten hineingeschaut hat. Diesen ganz kleinen abgegrenzten Komplex hat auch das BAK gehabt – das der Vollständigkeit halber.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Mhm. Sie haben ausgeführt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Soko Tape und der WKStA „weiterhin problemlos“ ist. Hier gibt es einige Unterlagen, die darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit Spannungen oder Friktionen gegeben hat, und Sie sagen, es ist „weiterhin problemlos“. Es freut mich, wenn es problemlos ist, aber nach meinem Kenntnisstand war es doch nicht immer so – oder? (Vorsitzender-Stellvertreter Ofenauer übernimmt den Vorsitz.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das möchte ich vielleicht präzisieren. Danke, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben. Also wie auch bei der ersten Befragung gesagt: Die Zusammenarbeit mit den operativen Ermittlern läuft problemlos ab. Es ist ein gutes Arbeitsklima. Zu meiner Einschätzung, dass es die fehlenden Ressourcen gibt, das haben wir - -, das wird uns auch so mitgeteilt, dass es hier Kuraufenthalte gibt, dass es hier Urlaube gibt, die natürlich selbstverständlich zustehen, aber wir sehen einfach, dass das Ermittlungstempo natürlich sicherlich nicht auf dem Level ist, wie wir es gerne hätten.

Also ich möchte das am Beispiel - - Zum Beispiel an einer Ermittlungsanordnung im Betreff des Faktums Zanoni haben wir – natürlich auch aufgrund Covid-bedingter Beschränkungen – die Probleme gehabt, dass fünf Vernehmungen dann halt nach einem halben Jahr gekommen sind. Ich will das aber insofern eben auch als Ressourcenthema verstanden haben, weil ich nicht glaube, dass sich die Leute nicht anstrengen, sondern dass sie aus meiner Sicht hier einfach zu wenig Ressourcen haben, um das einfach schneller abzuwickeln. Und natürlich beschränkt Covid auch die Soko, beschränkt uns mit Homeoffice, mit Büroregelungen, wer kommen kann.

Die sachlichen oder die inhaltlichen Probleme, das, glaube ich - - Oder wenn Sie wollen, kann ich es natürlich gerne wiederholen: Ich habe die auch zum Gegenstand meiner Aussage in der ersten Befragung gemacht, das sind inhaltliche Themen. Das heißt, das waren die Problematiken mit den Signal-Chats, mit der Handyausfolgung, den gescannten Unterlagen und letztendlich natürlich einfach auch mit dem Tempo, dass der erste Datenauswertungsbericht im September 2020 gekommen ist. Das kann uns nicht zufriedenstellen, das schon, aber das möchte ich eben eingrenzen. Das Arbeitsklima mit der Soko funktioniert, mit der Leitung: dass wir da unsere Thematiken gehabt haben, das, glaube ich, kann man so vereinfacht zusammenfassen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die hier auch angehörte Frau Mag. Jilek ist ja nicht mehr in Ihrem Kreis tätig. Ist sie ersetzt worden? Oder wie schaut der Personalstand der Leute, die sich mit diesem Verfahren beschäftigen, derzeit aus?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also derzeit sind im Team, wenn ich mich jetzt nicht verzähle, fünf Leute tätig. Diese fünf täuschen allerdings, weil in diesem Faktum die Ressourcen jetzt hauptsächlich von mir und von Herrn Mag. Adamovic aufgebracht werden. Es werden andere kleinere, abgrenzbare Fakten von Kollegin Thaller gemacht, und die Ressourcen der weiteren zwei Mitarbeiter, die wir haben, sind äußerst angespannt. Die haben sehr, sehr viele andere Verfahren. Die bringen sich nach Kräften ein, soweit es halt geht, aber ich muss das - -, ja, ich habe durchaus auch Verständnis für unsere Behördenleiterin.

Wir haben derartig viele Verfahren. Ich habe gesagt, wir haben auch die Probleme, dass wir unsere Planstellen besetzen. Es ist zurzeit ressourcenmäßig auch leider nicht mehr möglich, und der Abgang von Frau Mag. Jilek ist sowohl in fachlicher Hinsicht ein Riesenverlust. Sie war in den Akt eingearbeitet, sie ist eine hervorragende Juristin, und die fehlt uns natürlich jetzt an allen Ecken und Enden. Und sich in so einen riesigen Akt, auf dem Detailgrad, einzuarbeiten, das ist keine Aufgabe, die schnell zu erledigen ist.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Eine abschließende Frage von mir: Sagen Sie, ist absehbar, wann Sie die Flut dieser Daten, die da auf die WKStA niedergekommen sind, ausgewertet haben werden? Gibt es da irgendeinen Horizont oder wachsen im Moment nur die Verfahren zu? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, das ist ein bisschen so wie der Jongleur, der immer mehr Bälle bekommt. Wir versuchen natürlich, alle Stränge parallel nach dem Gebot des Beschleunigungsverfahrens möglichst schnell zu machen. Wir haben sehr, sehr viele Tätigkeiten, die wir vollziehen müssen. Wir müssen selbstverständlich Ihre parlamentarischen Anfragen beantworten. Wir müssen natürlich viele mediale Anfragen beantworten. Ich habe Ihnen geschildert, wir haben leider auch viele Aufgaben, die im Bereich unserer eigenen Verteidigung liegen.

Wir müssen auf Leaks reagieren, die uns vorgeworfen werden. Ich möchte es dann vielleicht auf den Punkt bringen: Es ist immer sehr gefährlich und, ich glaube, unseriös, wenn man konkrete Zeitpunkte nennt, aber wir kommen unserem Ziel, glaube ich, dann durchaus ein bisschen näher – es wird aber natürlich immer mehr, was uns dieses Ziel nicht vereinfacht.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals, Herr Oberstaatsanwalt.

Herr Vorsitzender, ich bin mit meiner Erstbefragung am Ende. – Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Wir kommen nun zu den Befragungen, zu den Befragungsrunden. Die Redezeitvereinbarung ist Ihnen bekannt.

Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Herr Abgeordneter Stögmüller.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Mag. Purkart, nur ganz kurz: Man hört hier nämlich extrem schlecht, und wenn Sie sehr schnell reden, dann überschlagen sich nämlich die Worte. Ich neige nämlich auch sehr stark dazu, dass ich sehr schnell rede. Vielleicht können Sie ein bisschen langsamer reden, weil es dann nämlich auch für die Presse und Journalisten und für uns einfacher ist, Sie zu verstehen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich bemühe mich.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeitvereinbarung ist bekannt, und im Sinne dieser getroffenen Redevereinbarung erteile ich Herrn Abgeordneten Stögmüller das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Mag. Purkart, ich komme zu Ihrem Eingangsstatement. Sie haben gesagt, es hat brisante Zufallsfunde, die in den Ermittlungsbereich anderer Staatsanwaltschaften fallen, gegeben. Können Sie uns sagen, welche das sind?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann Ihnen wahrscheinlich jetzt keine vollständige Aufzählung geben, aber ich glaube, einer der wesentlichsten Zufallsfunde, die wir gemacht haben - -, das sind relativ viele Zufallsfunde, die im Zusammenhang mit den Jahren aus dem BVT stehen. Ich kann das wirklich aus dem Akt nicht schließen, aber offenbar handelt es sich hier um Jan Marsalek, und ich glaube, das ist relativ brisant.

Es hat auch einen anderen Zufallsfund in Bezug auf den Kalender des Herrn Bundespräsidenten gegeben. Wenn ich auf irgendetwas besonders eingehen soll, bitte ich sozusagen um eine Frage, weil alles vollständig abzurufen – das bitte ich, zu verstehen –, fällt mir schwer.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, das war uns schon bekannt. Irgendetwas, das uns vielleicht eher neu ist, etwas Neues? Auch ein Zufallsfund?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Tut mir leid, die Frage ist mir jetzt zu allgemein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bei den Dienstaufsichtsprüfungen zu der Falschaussage Kurz würde mich interessieren: Von wem geht denn so eine Dienstaufsichtsprüfung aus?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Eine Dienstaufsichtsprüfung geht von der zuständigen Dienstaufsicht aus, das heißt, es ist in dem Fall die Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist das eine Person oder macht das die Oberstaatsanwaltschaft als Gesamtes?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das machen unterschiedliche Vertreter, die in der Leitungsfunktion bei der OStA Wien tätig sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer hat das im konkreten Fall angeregt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also die zuletzt war von Herrn Mag. Salzmann.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war der Grund? Was wurde Ihnen da vorgeworfen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Uns wurde im Zusammenhang mit der Verständigung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Herrn Bundeskanzler vorgeworfen, dass kein Grund ersichtlich sei, warum wir anderen Verfahrensbeteiligten Einsicht in diese Verständigung gewährt haben. Uns wurde weiters mitgeteilt, dass ja in Verschlusssachen eine besondere Sorgfalt einzuhalten wäre. Sozusagen sinngemäß kann ich das nur so schließen: Uns wird vorgeworfen, wir waren unsorgfältig oder wir haben hier aus Unwissenheit Gesetzesverletzungen begangen. Das ist in vielerlei Aspekten bemerkenswert, die ich Ihnen gerne ausführen kann, wenn Sie das hören wollen.

Und zwar – ich hoffe, vom Tempo und von der Lautstärke passt es, sonst machen Sie mich bitte darauf aufmerksam –: Wir haben diese Verständigungen, die an die Verfahrensbeteiligten gehen. Die gehen immer dann an die Verfahrensbeteiligten, wenn sie nicht im Rahmen einer Zwangsmaßnahme ohnehin vom Strafverfahren davon erfahren.

Der § 50 Abs. 3 StPO sieht vor, dass diese Verständigungen – nämlich die Rechtsbelehrung dazu und die Verständigung von dem Tatverdacht – schriftlich festzuhalten sind. Auf Basis dessen nehmen wir die zum Akt, und das haben wir in allein drei Verfahren in unserem Hauptkomplex im Ibizaverfahren 27 Mal so gemacht, und wir haben Hunderte Male, zusammengenommen, auch in diese Verständigungen Akteneinsicht gewährt – nämlich anderen Verfahrensbeteiligten. Sie wissen, wir haben Hunderte Berichte darüber geschrieben, was wir tun, und da ist immer der Akt dabei, das heißt, es wäre hier jedes Mal die Möglichkeit gewesen, dass man uns einfach mitteilt und sagt: Wir vertreten eine andere Rechtsansicht.

Warum wird diese Übung jetzt beim 28. Mal, wenn es die Einleitung gegen den Bundeskanzler betrifft, infrage gestellt, und – wohlgemerkt – nicht mit umfangreichen Ausführungen oder einer fachlichen Weisung verbunden, nein: wieder in einem Verfahren, wo es um die Verletzung von Dienstpflichten geht? – Ich sage es Ihnen ehrlich, mir fällt kein Grund ein, und ich möchte Ihnen auch sagen, warum mir da kein Grund einfällt: Ich habe Ihnen jetzt gesagt, wir haben das 27 Mal allein in diesen drei Komplexen gemacht. Ich habe Ihnen hier auch eine Aufstellung mitgenommen, die ich Ihnen gerne austeilen kann. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden darf, das sind die 27 Verständigungen, aufgeschlüsselt nach Datum und Ordnungsnummern, in denen wir das so gehandhabt haben.

Das ist allerdings auch nichts, was wir in diesem Verfahren erfunden haben, das ist etwas, das wir in vielen Verfahren seit Jahren üben und das im Übrigen auch der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Wien entspricht, nämlich dass bei Beschuldigten auch in jene Aktenteile bezüglich der Verfahrensteile, die sie nicht unmittelbar betreffen, Akteneinsicht zu gewähren ist.

Das ist insofern auch noch bemerkenswerter, weil: Wie Sie wissen, haben wir das Ibizavideo und die Akteneinsicht ursprünglich nicht gewähren wollen. Uns haben die Argumente des Erstgerichts nach einem Einspruch überzeugt. Wir haben aber aufgrund einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eine Beschwerde dagegen einbringen müssen. Das Oberlandesgericht Wien hat im März über diese Beschwerde entschieden, und – das ist, glaube ich, mittlerweile eh schon in den Medien gestanden – die Beschwerde wurde abgewiesen, und in der Beschwerde wird zufälligerweise wieder genau diese ständige Rechtsprechung auch bestätigt.

Ich kann damit im Ergebnis nicht nachvollziehen, warum man diese jahrelange Übung, die auf einer ständigen Rechtsprechung basiert, die 27 Mal vorher allein in diesem Verfahrenskomplex in drei Verfahren geübt wurde, nun - -, nämlich auch nicht im Sinne von: Wir sehen es jetzt anders, es gibt eine andere Rechtsansicht!, sondern sofort mit einer Dienstaufsichtsprüfung – das heißt eine Verletzung von Dienstpflichten – gegen die Personen, die das zu verantworten haben, vorgeht.

Uns lässt das mit Besorgnis zurück, dass wir nach so vielen Ereignissen immer noch mit derartigen Umständen konfrontiert sind, und es hat Auswirkungen, weil ich – wie letzten Freitag, als wir das bekommen haben – mich halt dann nicht hingesetzt habe und die Ermittlungen weitergetrieben habe, sondern mich mit meiner Verteidigung auseinandergesetzt habe.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wenn Sie von „uns“ sprechen: Gegen wen konkret war diese Dienstaufsichtsprüfung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das wird in der Dienstaufsichtsprüfung nicht konkret gesagt, sondern es wird in Passivform gesagt, es sind keine Gründe ersichtlich. Es ist allerdings insofern so, dass die Dienstaufsichtsprüfung dann eigentlich rundweg alle von uns trifft, weil wir in verschiedenen Stadien, wie Sie aus diesen 27 Verständigungen hier sehen, alle davon betroffen sind, wenn uns hier eine Dienstpflichtsverletzung vorgeworfen wird – die konkrete bezüglich des Herrn Bundeskanzlers, glaube ich, war Herr Mag. Adamovic.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie läuft so etwas ab? Werden Sie da befragt? Nur damit auch alle wissen, wie so eine Dienstaufsichtsprüfung dann stattfindet: Wie funktioniert so etwas oder warum ist das so ein Problem? Können Sie das kurz erläutern? Das ist doch nicht nur die Zeit, die draufgeht, sondern da gibt es auch noch andere Probleme, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte es so formulieren, dass das auch nicht so klingt, als ob wir jegliche Kontrolle ablehnen: Es geht darum, dass wir hier eben eine jahrelange Übung haben, die wir so gehalten haben, die berichtet wurde, die der OStA hinreichend bekannt ist. Sie basiert eben auf einer ständigen Rechtsprechung, und ich habe es Ihnen gesagt: Das ist auch erst vor Kurzem wieder bestätigt worden.

Wenn eine Prüfung stattfindet, dann würde ich mir erwarten, dass man sich mit dem auseinandersetzt, was im Akt ist, wie es geübt ist, wie es die ständige Rechtsprechung ergibt, dass man allenfalls auch nachfragt und sagt: Warum macht ihr das? – Aus meiner Sicht wäre, glaube ich, durchaus auch angebracht, dass man sich vorher damit auseinandersetzt: Was ist im Akt drinnen? – das liegt ja vor –, und: Gibt es da überhaupt einen Anlass dazu, nachzufragen? – Weil das einfach Judikatur ist. Wenn das dann so abläuft und man sagt: Ja, es gibt keinen ersichtlichen Grund!, und – ich sage das jetzt ein bisschen salopp –: Da warts halt gschlampert! - -

Noch dazu – das möchte ich bitte auch ganz klar sagen –: Die Verschlusssachenordnung hat nichts mit der Akteneinsicht zu tun. Die Verschlusssachenordnung sagt, unter welchen Dokumentationspflichten quasi ein Akt geführt wird. Die Akteneinsicht ist ein strafprozessuales Recht, das aus der Europäischen Menschenrechtskonvention entspringt. Die Verschlusssachenordnung hat da nichts zu suchen.

Diese Fehlersuche – das stört mich, das ist quasi der Unterschied dazu, wie es aus meiner Sicht laufen sollte. Man kann fragen oder man kann eine Weisung geben und sagen: Es gibt einfach keinen Grund, dass man das macht, stellt das ab! – Dann können wir unsere Meinung dazu geben oder wir können der Weisung einfach entsprechen. So läuft es, und so sollte es sein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, die OStA hat bei Ihnen nie diesbezüglich angerufen und hat das geäußert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das – ich habe es schriftlich – haben wir über die Leitung bekommen, also das ist grundsätzlich so: Dienstaufsichtsprüfungen kommen immer über die Leitung als zuständige Dienststellenleiterin.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie die Anregung auch da?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte, die?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Anregung, also den Schrieb: Haben Sie das für uns da?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Habe ich da, ja, aber in einfacher Ausfertigung, aber können Sie - - (Ruf: Kopieren!)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielleicht gehen wir ein bisschen zu einem anderen Komplex, ich komme sicher noch einmal dazu. Ich möchte auf einen Punkt eingehen, nämlich: Es gibt ja ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien, in dem es um den Geheimnisverrat in Bezug auf die Verfahrensschritte gegen Löger und Neumann geht.

Die WKStA hat das Verfahren auch an die Staatsanwaltschaft abgetreten. Das Verfahren wird gegen unbekannte Täter geführt. Da gibt es das E-Mail, das legen wir vor, das ist das Dokument 77113, Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Mich würde interessieren, welche Verdachtsmomente für einen Geheimnisverrat in Bezug auf Verfahrensschritte gegen Löger sprechen. Es ist die zweite Seite, wir haben es markiert.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, ich möchte da nur vorsichtig sein, weil das mit den Funden oder dem Bericht, in dem ich das festgehalten habe – also wenn Sie mit kürzlichen Zufallsfunden den Jänner 2021 umfasst haben, wenn Sie das bei Ihrer vorigen Frage gemeint haben –, jetzt ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien ist. Ich möchte jetzt aufpassen, sozusagen, nicht in fremden Verfahren irgendetwas zu kommentieren. Ich weiß nicht, ob es einen Konsultationsmechanismus dazu gibt. Können Sie mir das nur sicherheitshalber sagen, bevor ich loslege?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wir kennen den Akt von der StA Wien nicht, ein Konsultationsverfahren wurde eingeleitet. Uns würde interessieren, was Sie sozusagen im Vorfeld wussten.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich bitte da um Verständnis, dass ich hier einen Ermittlungsgegenstand der StA Wien nicht kommentieren will, gerade wenn es einen Konsultationsmechanismus gibt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Ich kann Ihnen quasi nur die Authentizität dieses E-Mails natürlich bestätigen, dass es hier Verdachtsmomente gegeben hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gegen Löger? – Bei Löger, Entschuldigung!

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In Bezug auf Verfahrensschritte gegen Löger.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wer war der fallführende Staatsanwalt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das war meines Wissens Staatsanwältin Dr. Kerbl-Cortella, die Gruppenleiterin des Ibizaverfahrens. Ob sie das intern irgendwie anderweitig verteilt hat, bitte, dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es geht um Geheimnisverrat.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es geht um ein Sachverhaltssubstrat, was das aus meiner Sicht nahelegen würde, ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wurde alles an die StA Wien abgetreten, bei der WKStA ist kein - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau, so wie auch zuvor mit dem - -, wo es um den möglichen Verrat der Hausdurchsuchung bei Herrn Mag. Neumann gegangen ist, wird das der Staatsanwaltschaft Wien zuständigkeitshalber abgetreten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, dann lassen wir das und gehen zum Blümel-Komplex – nennen wir es so! Können Sie uns darlegen, wie die Abläufe in der WKStA bezüglich Beschuldigtenstatus Blümel waren? Ab wann wurde er als Beschuldigter geführt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, er wurde zeitgleich mit der Zum-Akt-Nahme dieses Auswertungsberichts, glaube ich – ON 1118, glaube ich, war das –, kurz vor Weihnachten und mit der Anordnung der Durchsuchung, die wir dem Gericht zur Bewilligung übermittelt haben, als Beschuldigter geführt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was war das Ausschlaggebende bei ON 1118 – oder aus dem heraus –, dass er dann als Beschuldigter geführt wurde? Was war das Ausschlaggebende, dass er Beschuldigter wurde?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das, tut mir leid, das - - Also der Tatverdacht, den wir auch in der Anordnung festgehalten haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie kam es dann zum Leak des Beschuldigtenstatus? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, ich habe schon eine Wahrnehmung, und zwar: Wir wissen auch aus der Datenauswertung des Handys von Mag. Blümel, dass es ein Schriftstück gibt, das an Herrn Melchior und an Herrn Dr. Stefan Steiner verfasst wurde, in dem Dr. Suppan schreibt, dass es offenbar aus dem Vorlagebericht des Gerichts stammt, und das dürfte er damit – vom 1. Februar 2021 – dann so, über den Weg, bekommen haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Seit dem 1. Februar wusste er das also dann, oder wie?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es steht nicht ausdrücklich drinnen, dass Herr Mag. Suppan ihn informiert hat, aber ich nehme einmal an, wenn er das an Herrn Melchior und an Herrn Dr. Steiner richtet, dass er das dann auch den Betroffenen natürlich auch weiter übermittelt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie haben Sie als WKStA reagiert?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie haben Sie danach reagiert, also nachdem Sie - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also sobald das bekannt wurde – das war ja ursprünglich von dem Tweet des Journalisten Sankholkar –, haben wir natürlich sofort reagiert, haben dann die Durchsuchung, die eigentlich etwas später geplant war, vorgezogen, haben das BAK informiert, haben die Oberbehörde damit telefonisch einmal in Kenntnis gesetzt, dass es diese Beschuldigtenstellung gibt, meines Wissens hat das die Leiterin mit dem Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt besprochen.

Es ist dann der Informationsbericht ergangen, dass wir den Vollzug dann für den 11., glaube ich, wenn ich mich jetzt nicht irre, planen, und dass das dann halt leider so rasch wie möglich umgesetzt werden muss, natürlich aufgrund des Drucks, dass wir hier die Ermittlungen nicht gefährden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es eigentlich noch andere SMS vom Handy Blümels, die irgendwie auf einen Informationsvorteil hindeuten würden? In einem Verfahren, oder ein Informationsvorteil, irgendwelche Informationen, die er sonst von Pilnacek, Fuchs oder sonstigen Personen be- - (Auskunftsperson Purkart: Also ich - -!) Ich erinnere nur an das Pilnacek-SMS – wer Blümel vorbereitet.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich habe dazu jetzt keine unmittelbaren Wahrnehmungen, und ich glaube, was genau mit diesen Informationen passiert - - Also natürlich, ich habe es aus dem Rechtshilfeakt, den mir die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt hat: Diese Chats kenne ich, aber dass es jetzt einen Geheimnisverrat an Mag. Blümel gegeben hat oder nicht, das kann Ihnen wahrscheinlich nur der Staatsanwalt aus Innsbruck – oder jemand von der Staatsanwaltschaft Innsbruck – beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum haben Sie eigentlich das BAK für die Hausdurchsuchung beauftragt und nicht die Soko Tape? Das war ja auch zum ersten Mal.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, es war nicht das erste Mal, also es hat eben dieses kleinere Faktum einmal dazwischen gegeben, wo es um die Möglichkeit gegangen ist, dass hier Mag. Schmid aus privatem Interesse in einen Steuerakt hineingeschaut hat. Da haben wir das BAK das erste Mal beauftragt.

Grundsätzlich gilt ja das BAK-Gesetz. Das heißt, nach § 6 des BAK-Gesetzes ist das BAK bei Korruptionsstraftaten zuständig. Wir wissen allerdings auch, dass die Soko ja auch in dem Bereich tätig war. Wir haben damals ja auch noch offene Ermittlungsaufträge bei der Soko gehabt und waren der Meinung, dass wir hier mit der Soko in Kontakt treten, ob wir hier an das BAK herantreten sollen. Es wurde auch gesagt, dass hier kein Einwand besteht, und wir haben uns dann an das BAK gerichtet, so wie es das BAK-Gesetz grundsätzlich auch vorsieht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Sie haben im Vorfeld die Soko darüber informiert, dass das BAK (Auskunftsperson Purkart: Wir - -!) die Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel macht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, das haben wir in dieser Form, glaube ich, nicht gemacht. Ich muss Ihnen gestehen, das hat, glaube ich, der Teamleiter besprochen, den Sie, glaube ich, dann eh noch in der Befragung haben werden. Was genau gefallen ist - -, aber ich glaube kaum, dass hier über eine konkrete Person oder eine konkrete Zwangsmaßnahme gesprochen wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist bei der Hausdurchsuchung von Gernot Blümel jemand von der WKStA dabei gewesen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bei der Hausdurchsuchung selbst, also beim Einsatzort bei Mag. Blümel? – Ja, da waren, glaube ich, Dr. Weratschnig, also unser Teamleiter, sowie auch zumindest ein IT-Experte, Herr Hummel, dabei. Ich möchte allerdings dazusagen, dass ich in der Zeit im Papamonat war, das heißt hier entsprechend bitte im Akt - -, falls irgendwas noch fehlt oder nicht vollständig ist; aber diese zwei Leute, das weiß ich bestimmt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Bleiben wir noch bei Blümel, nämlich bei der Amtshilfe betreffend die USA, betreffend Apple. Da haben Sie ja bei Apple Inc. angefragt, ob es zu verschiedenen Mailadressen von Blümel Cloudspeicher am Server von Apple gibt, und Apple hat bejaht, dass es noch mehrere gibt. Wie ist da der Stand der Dinge? Gibt es diesbezüglich schon eine Rückmeldung aus Kalifornien?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein. Also das Rechtshilfeersuchen ist angekommen, das wurde uns vom U.S. Department of Justice bestätigt. Wir harren der Dinge.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie sind Sie eigentlich draufgekommen, dass etwas fehlt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte es bitte anders formulieren: sozusagen nicht, dass was fehlt, sondern dass es was anderes geben könnte. Das ist aus der Datenauswertung - - Ich glaube, da gibt es auch einen umfangreichen Aktenvermerk dazu, welche potenziellen Speicherorte hier auch noch infrage kommen. Das ist an sich ja etwas, das ich vor Durchsuchungen eigentlich auch regelmäßig mache, dass wir uns überlegen, wo man dann allenfalls auch noch etwas Beweisrelevantes zu finden hat, was man im Vorfeld natürlich, soweit man es halt kann, erhebt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben auch an Apple geschrieben, ob Blümel Informationen oder Daten - -, oder ob Daten oder Informationen vorliegen, die gelöscht wurden, ob diese noch am Server bestehen. Wie kommen Sie darauf, dass da etwas gelöscht werden konnte? Wie sind Sie auf die Idee gekommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, also einerseits ist es halt ein Standard, dass man versucht - -, wie das bei Clouddiensten teilweise sein kann, dass man auch noch Daten, die für den User als gelöscht dargestellt werden, teilweise noch 14 Tage, 30 Tage oder Ähnliches noch auf dem Server findet. Das ist quasi eine reine Vorsichtsmaßnahme. Natürlich hat sich kriminaltaktisch auch geboten, dass man aufgrund dieser Beschuldigtenstellungs- -, leider dieser unleidigen Geschichte, dass es hier natürlich auch vielleicht zu Löschaktionen hat gekommen sein können, so wie wir es im Akt natürlich auch schon mehrfach beachtet haben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Apple speichert die dann, und Sie wissen auch, dass die Daten noch existieren? Oder haben Sie noch keine Informationen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da brauche ich leider noch das Ergebnis aus Amerika dazu, um das beurteilen zu können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Die Daten von Gernot Blümels Handy haben aber Sie gesichert und Sie machen auch die Auswertung dazu?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wann ist damit zu rechnen? (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Ungefähr?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Ich kann es Ihnen - - Ich weiß, dass das extrem unbefriedigend ist, dass ich Ihnen hier nichts Genaueres sagen kann. Es geht immer um die Einordnung. Sie wissen, wir haben auch im Finanzministerium einen Datenbestand sichergestellt. Wir müssen das immer wieder übereinanderlegen. Es kann sich vielleicht aus Zeugenvernehmungen oder aus Beschuldigtenvernehmungen dann noch etwas ergeben, wo wir dann noch einmal nachforschen müssen. Dementsprechend: Es wäre leider wirklich unseriös. Ich weiß, dass das sehr unbefriedigend ist, aber ich kann Ihnen ehrlich sagen: Ich weiß es selbst nicht. Wir machen es so schnell, wie es geht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Rechnen Sie eigentlich damit, dass die USA dem Rechtshilfeersuchen entspricht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Grundsätzlich ja, also - -

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ist so üblich?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Kommt drauf an. Ja, also wir haben auch schon Rechtshilfeersuchen gehabt, die abgelehnt worden sind. Ich sehe aber jetzt keinen Hinderungsgrund, aber ich kann Ihnen da natürlich - - Ich kann nicht vorweggreifen, ob die USA anderer Meinung sind.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gut, vielen Dank, ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Purkart, weil das jetzt sehr viel auf einmal war und auch sehr schnell: Wir haben bis jetzt vonseiten der ÖVP gehört, dass Rechtsanwälte routinemäßig nachfragen, ob gegen ihre Mandanten ein Ermittlungsverfahren läuft. Sie haben das jetzt bezüglich Blümel anders dargestellt. Meine Frage wäre: Ab wann wusste Gernot Blümel von seinem Status als Beschuldigter? Können Sie das bitte noch einmal ausführen, was Ihre Wahrnehmung ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Kann ich gerne wiederholen: Also bei der Datenauswertung haben wir ein Schriftstück gefunden, bei dem ein Schreiben von Herrn Mag. Suppan an Dr. Steiner und Herrn Melchior gerichtet wurde, und dort berichtet er davon, dass er aus einem Vorlagebericht des Gerichts die Beschuldigtenstellung entnimmt, und ich schließe daraus, dass er das dann natürlich auch am 1. Februar dem betroffenen Mag. Blümel weitergeleitet hat oder mitgeteilt hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auswertung Handy Blümel?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Aus der Auswertung des Handys von Mag. Blümel.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Von wann war dieses Schreiben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: 1. Februar meines Wissens – kann ich aber gerne noch einmal nachschauen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Ja, also ich habe es jetzt bestätigen können: 1.2.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie kam Anwalt Suppan zu dieser Information?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Mag. Suppan? In diesem Schreiben steht drinnen, dass er das aus einem Vorlagebericht des Gerichts schließt. Ob er das im Wege der Akteneinsicht bekommen hat oder, wie auch spekuliert worden ist, über den Untersuchungsausschuss, das kann ich nicht sagen, da habe ich keine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bleiben wir kurz bei der ÖVP. Wir wissen ja jetzt vom Sachstandsbericht Holzer, dass dieser von der ÖVP geleakt wurde. Ich möchte einen Artikel vom Journalisten Josef Votzi, „Out of Message-Control“, vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Er schreibt, dass ein Teil der Schmid-Chats, nämlich mit dem Fokus auf Herrn Katzian, von der ÖVP selbst lanciert wurde, und er führt hier aus – auf Seite 8 –: „Wer ständig Haltet-den-Dieb schreit und nun selber Aktenstücke der WKStA lanciert, würde im Umgang mit der Justiz endgültig als scheinheilig entlarvt werden.“

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Aktenstücke aus Ermittlungsakten von der ÖVP oder ihr nahestehenden Personen an die Öffentlichkeit gelangten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, da habe ich einige Wahrnehmungen dazu. Ich kann die Punkt für Punkt abarbeiten. Zu diesem Artikel: Also auch ich habe ihn mir im Vorfeld ausgedruckt, weil er nämlich etwas ganz Wesentliches betrifft. Ich kann einmal auf diesen Artikel eingehen, kann darauf auch in meiner Reihenfolge eingehen – wie Sie wollen.

Ich möchte es einmal auf den Artikel reduzieren. Herr Votzi schreibt ja im Vorfeld, dass hier der Auswertungsbericht offenbar von uns – so sehe ich das zumindest oder verstehe ich das – an Journalisten weitergegeben wurde, an einem Palmsonntag in einem Hintergrundgespräch. Das war ein Teil von der Akteneinsicht. Was allerdings für mich frappierend war, ist dieser Hinweis auf die Chats von Wolfgang Katzian, insofern, weil die nicht in unserem Bericht drinnen waren. Die sind nirgendwo im Akt drinnen. Wenn Herr Votzi schreibt, dass das hier quasi mit besonderem Hinweis auf den Chat zwischen Katzian und Mag. Schmid ausgeteilt wurde, dann hat uns das natürlich schon auch wesentlich betroffen. Wir haben das dann nachvollziehen können, dass das auch nicht von uns stammt und die Berichterstattung von Herrn Votzi stimmt.

Ich kann Ihnen dazu (in den Unterlagen blätternd) dann nämlich auch noch etwas Entscheidendes bringen. Es hat uns ein anonymer Anzeiger dann nämlich diese Chats mit der Bemerkung übermittelt (aus den Unterlagen vorlesend): Sie wurde von der ÖVP an Journalisten verteilt. – Nachdem hier die Chats drinnen sind und wir das damit auch vergleichen können, wie unsere Auswertungen ausschauen, kann ich Ihnen sagen, dass es definitiv nicht unsere Auswertungen sind, sondern von jemand anderem, der diese Daten auch hat – das sind nicht viele.

In dem Fall habe ich mich auch mit dem zuständigen Staatsanwalt informiert – sage ich auch gleich noch dazu –, der hier keine Ermittlungsgefährdung angenommen hätte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, aufgrund der Version kommt die WKStA nicht infrage?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die WKStA kommt nicht infrage, weil diese Auswertung in vielerlei Hinsicht von unserer abweicht. Da sind auch gewisse Informationen drinnen, die definitiv nicht von uns stammen können, sondern ich nehme einmal an, von irgendeinem professionellen Dienstleister, der das gemacht hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber wer kommt infrage? (Auskunftsperson Purkart: Bitte?) – Wer kommt infrage?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, diese Daten haben meines Wissens nur Herr Mag. Schmid und die Soko. Nachdem wir von der Soko noch keine Auswertung in der Hinsicht bekommen haben, kommt sonst nur die ÖVP infrage. (Abg. Matznetter: Vielleicht stellt sich Kollege Hanger zur Verfügung, um es aufzuklären!)

Darf ich da vielleicht nur ganz kurz fortsetzen? Weil wir wissen - - Wie soll man sagen? Das ist wirklich schon ein sehr leidiges Thema für uns, weil uns das beschädigt. In der Öffentlichkeit wird darüber diskutiert, von wem das kommen kann. Jetzt haben wir eben auf der einen Seite diese Chats vorliegend, wo wir sehen, dass das nicht von uns kommt, und ein anonymer Anzeiger behauptet, dass es an Journalisten geht. Wir haben das in der Berichterstattung gesehen, einfach von einem Journalisten, der sagt, dass das von der ÖVP kommt.

Es gibt dann aber noch eine Facette, und da möchte ich dann einfach schon einmal sagen: Ist es irgendwann nicht genug? – Wir haben auch eine Beweismittelanforderung von der Fraktion der ÖVP bekommen, und da steht in Bezug auf den Nachrichtenverkehr, der zwischen Wolfgang Katzian und Thomas Schmid in der „Kronen Zeitung“ veröffentlicht wurde (aus den Unterlagen vorlesend): Diese Nachrichten stammen offensichtlich aus der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgenommenen Auswertung. – Zitatende.

Ich würde jetzt dann wirklich einmal bitten. Ich finde langsam, das ist eine Grenzüberschreitung. Ich muss hoffen, dass die Unterzeichner dieses Verlangens nicht gewusst haben, dass das ihre eigene Partei war. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen. – Abg. Krainer: Davon würde ich nicht ausgehen! – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Krainer: Warum meldet sich Kollege Hanger nicht zur Geschäftsordnung?! – Abg. Matznetter: Herr Vorsitzender ...! – Abg. Krainer: Ich glaube, Herr Hanger meldet sich die ganze Zeit zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Am Wort ist Frau Abgeordnete Krisper. Ich übersehe nichts und überhöre einiges. – Bitte schön. (Abg. Matznetter: Können Sie den Umstand schmähstad protokollieren? – Abg. Krainer: Fürs Protokoll: betroffene Gesichter bei der ÖVP!)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt – zum Verständnis –: Die Katzian-Passage war nicht in der WKStA-Version?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist nicht Bestandteil des Aktes. Darum hat uns das auch sehr beunruhigt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und es kam entweder aus der Soko an die ÖVP - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entweder kommt es aus der Soko, aber ich habe bis dato keine Wahrnehmung dazu, dass die Soko über derartige Auswertungen verfügt. Ich kann mich nur auf die Berichterstattung von Herrn Votzi stützen – die ja, soweit ich weiß, unwidersprochen blieb –, dass diese Chats von der ÖVP ausgeteilt wurden, und die anonyme Anzeige.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Eben, oder sie kamen direkt über die ÖVP, mit dem medialen Spin, das wäre von der WKStA?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das - - (Abg. Krisper: Was Sie also - -!) Über den Ursprung kann ich nur spekulieren, aber es ist offenbar: Die ÖVP hat diese Chats gehabt, sonst hätte sie sie nicht austeilen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil wir gerade Herrn Holzer dahatten, der meinte, alles sei korrekt: Haben Sie Wahrnehmungen zu anderen Leaks aus der Soko?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, ich habe, glaube ich, schon bei meiner letzten Befragung auch Artikel aus der „Kronen Zeitung“ zitiert, wo ich nicht weiß, woher die kommen. Allerdings haben wir ansonsten sozusagen meines Wissens Verdachtsmomente nicht gehabt, wir haben es nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Ansonsten kann ich jetzt nichts dazu sagen. Ich glaube, da wissen Sie mehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie sonst Wahrnehmungen von Leaks?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dürfte ich da ein bisschen konkreter - - Bei wem und was?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): An die Sie sich erinnern, weil sie die Ermittlungen gefährden und sich daher in Ihre Erinnerung eingegraben haben.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte, Entschuldigung, ich verstehe es - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie vorhin gemeint haben, es gibt mehrere Leaks, Verdachtsmomente, deswegen frage ich.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ach so, ja. Ich möchte sagen, also Leak impliziert ja quasi immer, dass es etwas ist, was nicht berechtigt ist. Es gibt da durchaus Leaks, die rechtlich vollkommen in Ordnung sind, nämlich dort, wo sie nicht bei Behörden passieren.

Das betrifft zum einen - -, es haben sich, glaube ich, damals - -, in der Aufregung waren ja damals zum Zeitpunkt meiner ersten Befragung diese Kurz-Strache-Chats ganz wesentlich. Dann sind sie ja in „Österreich“ erschienen – da haben wir es Gott sei Dank geschafft, nachzuweisen, dass es nur von jemandem stammen kann, der über das Gerät verfügt. Und nachdem wir von der WKStA dieses Gerät niemals in den Händen gehabt haben, kann ich ausschließen, dass es nicht wir waren. Also ist es höchstwahrscheinlich jemand, der über dieses Gerät verfügt hat.

Weil es auch zuletzt wieder Thema war: Das ist die Verständigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die übrigens die Vorgeschichte zu der Dienstaufsichtsprüfung war. Da wurden wir quasi gefragt: Wie kann es sein, dass diese Verständigung in den Medien und teilweise bei einzelnen Medien direkt abrufbar ist? – Auch da haben wir geprüft, woher das stammt. Ich kann Ihnen dazu den Amtsvermerk vorlegen. (Der Verfahrensrichter wendet sich an die Auskunftsperson.)

Es ist die Verständigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Bundeskanzler wegen falscher Beweisaussage, und diese Verständigung wurde eben bei Medien zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich die Medien anschauen – bei Zackzack war es ja auch zum Runterladen –: Da sind Metadaten drinnen, und diese Metadaten, wenn man sich das genau anschaut, zusammen mit dem Aufdruck: hinterlegt am, 15.43, dann kann ich Ihnen jetzt - - – ich bringe Ihnen das zusammenfassend, den Rest können Sie dem Amtsvermerk entnehmen –, kommt man da zum Ergebnis, dass diese Version eine ist, die nur an den Herrn Verteidiger vom Herrn Bundeskanzler gegangen ist und uns nicht einmal vorliegt, weil es eine vom Bundesrechenzentrum automatisiert erstellte Version ist. Dementsprechend traue ich mich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu sagen, dass es aus dem Verfügungsbereich des Verteidigers vom Herrn Bundeskanzler kommt und nicht von uns.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Der Verteidiger des Herrn Bundeskanzlers?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Der Verteidiger des Bundeskanzlers – aus dem Verfügungsbereich, also - - (Abg. Krisper: Ja, also - -!) Genau.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Diese Version ist die, die öffentlich geworden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist diese Version, die auf Zackzack zum Download verfügbar war, möchte allerdings auch im Zusammenhang mit dem, was ich ursprünglich gesagt habe - - Es ist nicht alles rechtswidrig, wenn irgendwas in den Medien landet. Das ist ein gutes Recht, dass man sich auch öffentlich verteidigen kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil es akustisch generell schwer zu verstehen war: Es geht um das Dokument der WKStA.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das 58-seitige Dokument, das online verfügbar ist, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Über die Verständigung der Einleitung von Ermittlungen wegen vermutlicher Falschaussage von Sebastian Kurz im Untersuchungsausschuss. Dieses Dokument, die Versionen, die medial zur Verfügung stehen, stammen laut Metadaten aus der Sphäre des Verteidigers von Sebastian Kurz?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau. Aus den Metadaten im Zusammenspiel mit dem aus dem elektronischen Rechtsverkehr stammenden Aufdruck, wann es hinterlegt wurde, kann diese Version - -, weil es eben nur aus dem elektronischen Rechtsverkehr stammen kann und wir das nur dem Verteidiger von Herrn Kurz und von Herrn Mag. Bonelli, also Herrn Mag. Suppan, zugestellt haben, kann es auch nur von dort sein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe vor lauter Wiederholung des Vorwurfs der ÖVP, die WKStA würde selbst leaken, jetzt vergessen: Hat sie Ihnen in dem Fall auch vorgeworfen, vonseiten der Justiz wäre das Dokument geleakt worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Dienstaufsicht hat nachgefragt, wie es sein kann, dass das jetzt schon in den Medien ist, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie waren wieder rechtfertigungspflichtig, erklärungspflichtig.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie soll man denn sagen? Es beschäftigt uns. Ich will natürlich auch nicht jede Nachfrage quasi damit sofort irgendwie als unrechtmäßig darstellen. Das kann man schon fragen, ja. Aber ja, also wir wurden gefragt, wie das sein kann.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): ÖVP, Oberstaatsanwalt Fuchs, Pilnacek, Holzer – Herr Mag. Holzer war ja gerade hier und meinte, er hätte bilateral, unter vier Augen jeweils, ohne es zu dokumentieren und ohne den Ausschuss darüber im Rahmen der Aktenlieferung informiert zu haben, zu den Korruptionsermittlungen und dem Hintermännerverfahren gesprochen, ohne WKStA und StA dabei; also unter vier Augen. Was ist Ihre Wahrnehmung? Wie üblich ist das? Inwieweit ist das rechtskonform?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe das vorher über den Liveticker verfolgt, dass es hier diese Gespräche gegeben hat. Also ich halte es bei Ermittlungen für eigentlich ziemlich unüblich, wenn es darum geht, wie man die Ermittlungen gestaltet und wie man eine Strategie dazu findet, ohne die letztendlich gesamtverantwortliche Staatsanwaltschaft einzubinden. Wir hätten uns vielleicht als Leiterin des Ermittlungsverfahrens auch in die Ermittlungsstrategie und in die Fragen, wer welche Daten auswertet, einbringen können.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Tatsache ist im Ergebnis, dass dann auch die Soko natürlich zum Auswerten kam. Holzer hat ja auch ausgesagt, es ging um die Auswertungsfrage. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Und dadurch, dass die Soko mitausgewertet hat, gab es ja bezüglich der Arbeit der Soko für sie Ihre Kritik, verschriftlicht, über die schlechte Qualität. Darüber sagt Herr Holzer heute, das ist Schnee von gestern – als wäre das nicht ermittlungstaktisch relevant, dass alles in guter Qualität geliefert wird und nicht wegen Zeit auf der Strecke bleibt –, aber es gab ja auch noch die Diskussion um die Frage, welche Sachverhaltskomplexe man sich bei der Auswertung ansehen darf.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie meinen in Bezug auf das vorgelegte Dokument?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. Könnten Sie das erklären, bitte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also es war wieder eine Prüfung sozusagen, warum man und wieso man und so weiter und so fort die Daten von irgendwelchen Zeiträumen auswertet, warum man das in irgendwelchen Jahren macht und so weiter und so fort. Ich habe im Laufe dieses Verfahrens – und ich glaube, das liegt Ihnen ja auch vor, nachdem es auch im Tagebuch drinnen war – einmal doch sehr deutlich zusammengefasst, nach welchen Kriterien wir vorgehen.

Es ist viel zu kurz gegriffen, dass man da sagt, na bitte, schaut man nur in dem einen Zeitraum, oder dann gibt man nur diese fünf Suchwörter ein und dann sind wir fertig, und wenn man da nichts gefunden hat, dann ist es erledigt. Ich glaube, dass es ein ganz, ganz wesentliches Missverständnis ist, wie Auswertungen funktionieren. Wenn Sie in einem Datenbestand, den Sie nicht kennen, wo Sie die Person nicht kennen, wo Sie die Hintergründe nicht kennen, wo Sie nicht wissen, mit wem der wie konferiert, wie der überhaupt quasi seine Datenhaltung entsprechend hat - - Schreibt der Hunderttausend Chats, tut der lieber anrufen und so weiter und so fort, verwendet der Abkürzungen zum Beispiel oder Ähnliches? Oder vielleicht ist nur ein relevantes SMS drinnen, wo einer sagt: Ja, machen wir. Das ist aber genau im richtigen zeitlichen Zusammenhang mit irgendetwas anderem. Das sind Dinge, die einfach eine sehr, sehr große Liebe zur Sorgfältigkeit und zum Detail erfordern.

Ich möchte das vielleicht ein bisschen einfacher machen, wo man es vielleicht besser versteht. Wenn Sie, entschuldigen Sie bitte, wenn ich das so plakativ sage, aber wenn Sie eine Leiche im Wald finden, dann werden Sie nicht, wenn Sie als Ermittler die Leiche finden, in die Gegend schauen und sagen: Na, ist er da, der Mörder?, sondern Sie machen eine ganze Vielzahl an Ermittlungsschritten. Sie überlegen sich: Wie kann das gewesen sein? Sie machen vielleicht irgendwelche Rufdatenrückerfassungen, Sie befragen irgendwelche Leute, die dort waren, und so weiter und so fort.

In den Daten läuft das nicht anders. Man muss aus diesem Puzzlestück - -, und ich glaube, das hat man zuletzt wieder supergut in dem Öbag-Auswertungsbericht, der ON 1309, gesehen, dass dieses Puzzlestück dann aus vielen verschiedenen Quellen zusammengesetzt wird. Ich halte das für absolut notwendig und auch gemäß internationalen Standards. Da habe ich unter anderem hier mit Olaf, in der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde durchaus auch, glaube ich, eine gewichtige Quelle, dass man hier einfach aus vielen, vielen Aspekten dann zum Ergebnis kommt.

Diese Auswertung mit: Na ja, und hat man das im Jahr 2013 gemacht?, oder: Warum schaut man dann im Jahr 2017 nach, wenn eine 2019 begangene Straftat gekommen ist?: Am Punkt von Herrn Mag. Thomas Schmid kann man das ja ganz gut zeigen, das ist der Punkt zwei dieses Dokuments: Wann waren die Koalitionsverhandlungen? – Die waren 2017. Da werden oft Postenbesetzungen vereinbart, wie wir es jetzt auch wissen. Warum schaue ich im Jahr 2017 nach, wenn es darum geht, ob im Jahr 2019 jemand besetzt wurde, wenn es darum geht, dass beim Glücksspielgesetz, das vielleicht 2017 in der Koalitionsvereinbarung drinnen steht, ich dann 2019 schauen muss, ob es einen Hintergrunddeal dazu gibt? – Ich halte das alles für evident.

Ich hoffe nach wie vor, dass das einfach nur ein großes Missverständnis ist, wie man es richtig macht. Ich beschäftige mich seit zehn Jahren mit diesem Thema. Das sind keine Schnellschüsse, wie wir das Ganze machen. Und ich glaube auch, dass uns das Ergebnis, was wir im Akt sehen, recht gibt, dass das die Sachverhaltsaufklärung ist, und dementsprechend – Sie entschuldigen, wenn ich das quasi so umschweifig und weitschweifig beantworte –: Für mich ist es nicht nachvollziehbar, vor allem weil uns auch niemand jemals gesagt hat, warum das nicht passen sollte.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 34 Sekunden sind noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sagen: Entweder ist es ein Missverständnis – oder was ist es sonst?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass uns hier irgendwie immer wieder mitgeteilt wird, wir sollen das doch bitte nicht so genau machen. Das stört.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Meine Frage wäre – ich habe fast keine Redezeit mehr –: Welche Personen betrifft das, wodurch es zu diesen Diskussionen mit der Oberstaatsanwaltschaft kam?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also meines Wissens, soweit ich das jetzt noch in Erinnerung habe, sind die Berichte, die dieses Thema betreffen, von Herrn Mag. Salzmann und von Mag. Fuchs unterzeichnet gewesen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, ich meine (Auskunftsperson Purkart: Oder was meinen Sie?) betreffend die Auswertung: wessen Daten? (Auskunftsperson Purkart: Ach so!) Von wegen Missverständnis oder Beweisthema 5, politische Einflussnahme auf Ermittlungen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also soweit ich mich erinnern kann, hat das eh Herrn Mag. Neumann und Mag. Schmid betroffen. Ob es jetzt noch andere Personen betroffen hat, kann ich Ihnen leider jetzt aus der Erinnerung auch nicht mehr sagen. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 9 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bei Pilnacek? (Auskunftsperson Purkart: Ja, bei - -!) Ich habe keine Zeit mehr für das Dokument, aber - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bei Mag. Pilnacek: Das habe ich jetzt nicht in diesem Zusammenhang abgespeichert gehabt, weil es hier nicht um strafrechtliche Ermittlungen gegangen ist, sondern dass wir halt im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen hier Sachverhalte entdeckt haben, die für uns ein Substrat ergeben haben, das von der zuständigen Stelle auf Befangenheit zu überprüfen ist. Aber richtig, da wurde uns überhaupt rundweg gesagt, dass wir nicht danach suchen sollen – und das damit aus meiner Sicht eine Unterstellung ist.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme dann darauf zurück. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Nächster in der Reihenfolge: Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, Sie sind jetzt das zweite Mal hier. Sie und vereinzelte Kolleginnen und Kollegen von Ihnen, die hier waren, führen wortreich Klage über die Dienstaufsicht, wortreich Klage über Teile des Bundesministeriums für Justiz. Sie beklagen sich über Zusammenarbeit mit Teilen des Bundesministeriums für Inneres und gleichzeitig, sage ich, rücken Sie manche in der Dienstaufsicht zumindest in die Nähe von gesetzwidrigen Handlungen, weil Sie hier das Gefühl vermitteln, rechtswidrig behindert worden zu sein.

Darf ich Sie einmal etwas fragen: Glauben Sie, dass die WKStA, dass Sie alles richtig machen und die anderen alles falsch?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Abgeordneter, ich glaube, das habe ich in meiner ersten Befragung bereits gesagt: Wir machen garantiert nicht alles richtig. Wir machen sicherlich Fehler, und das wollte ich bei der Beantwortung einer Frage von Frau Abgeordneter Dr. Krisper auch zum Ausdruck bringen.

Es ist auch zulässig, dass man bei uns nachfragt, es ist auch zulässig, dass man etwas prüft. Es ist die Kontrolle gesetzlich so vorgeschrieben, und grundsätzlich kann man das auch machen.

Was uns bezüglich der Dienstaufsicht stört – Sie haben jetzt viele verschiedene Punkte angesprochen –, ist, dass die Dienstaufsicht hier aus unserer Sicht völlig überreagiert, dass wir Dienstaufsichtsprüfungen haben, die ich, ich bin jetzt seit 2014 in der WKStA, vor dem Casinos-Verfahren – vielleicht kann ich das auch insofern einordnen – kein einziges Mal gehabt habe, und jetzt im Casinos-Verfahren, sehen Sie, ist es an der, ich will nicht sagen Tagesordnung, aber einfach regelmäßig. Wir haben vorher noch nie eine Ausstellung gesehen, wo uns auf Basis einer noch nicht einmal dargelegten Rechtsansicht sofort eine dienstrechtliche Maßnahme gesetzt wurde, die ja immerhin dann auch zurückgezogen wurde, nachdem man einen Rechtsanwalt beigezogen hat.

Ich glaube, dass das einfach nicht dem Umgang entspricht, den ich zuvor auch gekannt habe, wie es anders geht. Es entspricht auch meiner Wahrnehmung nach nicht dem Umgang – der uns gegenüber gehalten wird –, wie er gegenüber anderen gehalten wird. Ich habe auch gesagt, dass ich der Meinung bin, dass die Chatnachrichten, die man aus dem Amtshilfeersuchen oder in dem Akt des Amtshilfeersuchens von der Staatsanwaltschaft Innsbruck - -, schon auch Bände sprechen. Das möchte ich aber wie gesagt nicht weiter kommentieren.

Mit dem Innenministerium, wenn Sie das ansprechen, das, glaube ich, haben Sie noch in der Aufzählung genannt: Ich glaube, ich habe mehr als deutlich auch gesagt, dass das Arbeitsklima mit den Ermittlern gut ist und dass es hier aus meiner Sicht vor allem – insgesamt – Ressourcenthemen gibt. Ich habe aber meine Kritik – und das will ich mir nicht nehmen lassen und zu der stehe ich auch – anhand von Fakten geäußert.

Das Faktum war, dass wir – ich möchte das noch einmal wiederholend anführen – - -, dass Handys entgegen der ausdrücklichen Anordnung ausgefolgt wurden. Wir haben das Problem gehabt, dass wir auf Signal-Chats hingewiesen haben und gesagt haben: Bitte schaut euch das an!, und als wir es dann bekommen haben, haben wir gesehen, dass sie eben nicht drinnen waren. Wir haben das mit den gescannten Unterlagen aufgebracht. Für mich ist es einfach nicht die Qualität, die ich da erwartet hätte, nämlich dass, bevor wir irgendwelche Unterlagen bekommen, uns auch gesagt wird: Die sind nicht lesbar! Beziehungsweise ist die Frage dann: Warum haben wir sie dann?

Wir haben das Problem, dass wir uns in diesem Verfahren einfach sehr, sehr wenig Fehler leisten können. Wir machen Fehler in der WKStA, wir sind nicht frei von – wie soll ich sagen? – - -, wir sind nicht unfehlbar, wir machen nicht alles richtig. Auch der Soko mag zugestanden sein, dass sie Fehler macht, die passieren uns allen. Es ist eine gehäufte Form gewesen, die uns hier zum Anlass gebracht hat, dass wir gesagt haben: Das ist nicht das Ergebnis, das wir uns erwarten.

Ich möchte dabei jetzt schon auch erwähnen: Diese Chats von Mag. Schmid zum Beispiel – das ist schon ein wesentliches Thema –, die haben halt wir gefunden, wir entschlüsselt, wir aufbereitet. Wir haben im Bericht von der Soko keinen einzigen davon, aber ausdrücklich auch mit dem, dass man zu Mag. Schmid nichts Relevantes findet.

Das war aber auch eine Zeit, in der bereits medial berichtet wurde, dass es in unseren Akten solche Chats gibt. Und da muss ich ganz ehrlich sagen: Nein, da kann ich nicht ganz zufrieden sein, denn wenn ich da ganz zufrieden wäre, dann würde ich meinen Auftrag, den ich gesetzlich habe, nämlich als Leiter des Ermittlungsverfahrens eine möglichst umfassende und vollständige Sachverhaltsaufklärung zu bewerkstelligen, dann würde ich meinen Job nicht gut machen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Verstehen Sie mich – ich möchte Ihnen das schon sagen –: Es bleibt ja so quasi im Zwischenton irgendwie insinuiert über, dass Sie sozusagen der Meinung sind, von der Dienstaufsicht in irgendeiner Weise gesetzwidrig behindert zu werden. Das bleibt zumindest so vorsichtig da über. Da gibt es die Kollegen weiter unten, die sich da quasi freuen, denn das kann ja alles nur politisch motiviert sein, und das bleibt am Ende über. Und was Sie da ausführen, würde doch einigermaßen eine Erschütterung der Institutionen mit sich bringen.

Gleichzeitig befindet sich die WKStA auch gelegentlich im Kampf mit anderen – ich habe da diese ein bisschen eigenartige Anzeige gegen eine „Presse“-Journalistin in Erinnerung.

Was ich auch dazusagen muss: Wenn man Dienstaufsichtsleute bei Besprechungen abhört, dann, denke ich mir, ist da irgendwo insgesamt Sand im Getriebe – und meistens ist nicht nur einer schuld, wenn ich das für mich so subsumieren kann.

Daher frage ich mich halt schon: Wie kommt man zu diesen Dingen? Warum tut man das? Warum geht man auf eine Journalistin los, die über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, glaube ich, berichtet? Wie sehen Sie das? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Abgeordneten Krainer. – Bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn in einem Vorhalt dreimal der Konjunktiv vorkommt, muss das nicht schon von Haus aus spekulativ sein? Das gilt fürs Präsidium, für Sie, Herr Vorsitzender! Sie dürfen hier spekulative Fragestellungen nicht zulassen. Im Vorhalt waren jetzt drei Konjunktive.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Was die Frage der Unterstellungen oder spekulativen Fragestellungen betrifft, so müsste man öfters eingreifen. (Abg. Krisper hebt die Hand.)

Ich darf Frau Kollegin Krisper das Wort erteilen. Sie hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Im selben Sinne würde ich Sie ersuchen, Herr Vorsitzender, auch bei der ÖVP hellhörig zu sein, wenn sie fragt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Insbesondere auch was den Untersuchungsgegenstand betrifft, werden wir in Zukunft besser aufpassen. (Abg. Fürlinger hebt die Hand.)

Es hat sich Herr Abgeordneter Fürlinger zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Unterschied vom sehr geschätzten Kollegen Krainer verwende ich nicht den Indikativ, weil ich nicht von vornherein Feststellungen treffen will, die sich vielleicht mit Verfahrensergebnissen nicht decken.

*****

Zum Zweiten ziehe ich die Frage zurück und schreite mit folgender Frage voran: Sie haben uns heute ein bisschen ein Update gegeben, Herr Mag. Purkart. Wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte laufen eigentlich jetzt noch? Und welche ressortieren sozusagen bei Ihnen direkt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Frage mit: ressortiert bei mir direkt, verstehe ich nicht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Gegen welche Beschuldigten in welchen Sachen untersuchen Sie persönlich? Also was ist Ihnen zugeordnet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich persönlich? Na ja, wir sind ein Team von Staatsanwälten, und es gibt keine klare Zuordnung, dass einer nur einen Sachverhalt macht, sondern wir machen das im Team gemeinsam nach Kapazitäten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat es ja letzten September da eine eher umfangreiche Einstellung, was die Vereinskonstruktionen und Finanzierung über Vereine betrifft, gegeben. Ist das korrekt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das kann ich Ihnen vom Datum her nicht sagen, denn diesen Komplex – da muss ich ergänzen – hat Frau Dr. Thaller, glaube ich, dann zu dem Zeitpunkt – oder war es noch Frau Mag. Ramusch? – gemacht.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ist jetzt aus diesen Vereinskonstruktionen, die da als Umgehungsfinanzierung angekündigt worden sind, noch irgendetwas über, oder ist das komplett eingestellt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es ist ein Teil schon noch offen. Ich möchte allerdings da klar sagen: Da wäre Frau Dr. Thaller die richtige Ansprechpartnerin.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sie wissen also überhaupt nicht, was noch offen ist und was eingestellt worden ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist meines Wissens schon noch ein Teil offen, aber diesen Teil bearbeitet fast ausschließlich Frau Dr. Thaller. Ich würde Sie halt bitten, dass Sie dann diese Fragen an Frau Dr. Thaller beziehungsweise, sollte sie nicht mehr geladen werden – weiß ich nicht, ob das dann passiert ist –, dann an den Teamleiter stellen, der diesen Überblick über alle Stränge hat.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sind jetzt die Beschuldigten alle schon einmal einvernommen worden? Das war voriges Jahr so ein Thema, wo wir das Problem hatten, dass viele noch nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird, und viele noch nicht einvernommen worden sind. Sie die Beschuldigten jetzt einmal alle erstmals gehört worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das muss, möchte ich jetzt bitte trennen: Dass die Beschuldigten nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird, glaube ich kaum, weil sie entweder im Rahmen der Zwangsmaßnahme oder nach § 50 StPO in einer eigenen Note verständigt werden. Wenn sie der Meinung sind oder den Eindruck haben, dass sie nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird, dann glaube ich nicht, dass das mit dem Akteninhalt übereinstimmt – aber natürlich kann das sozusagen der subjektive Eindruck dazu sein.

Die Vernehmungen haben wir fortlaufend immer wieder gemacht. Wir versuchen, sie natürlich auch möglichst vollständig zu machen. Das ist teilweise recht schwierig, weil wir hier gerade auch mit der Covid-Situation relativ lange Vorlaufzeiten haben. Ich möchte Ihnen das beispielhaft auch anhand dessen zeigen, dass wir zum Beispiel seit März versuchen, einen Vernehmungstermin mit Herrn Ing. Hofer zustande zu bringen. Das ist uns leider bis dato noch nicht gelungen.

Es ist halt nach wie vor auch so, dass bei Beschuldigten natürlich auch die Aussagebereitschaft ein Thema ist. Teilweise ist schon von Anfang an geäußert worden, dass sie jedenfalls nicht bis zum Ende der Auswertungen beziehungsweise bis zum Ende der Ermittlungen besteht. Teilweise haben wir, wie zum Beispiel beim Faktum Zanoni, die Situation gehabt, dass uns zuerst eine Aussagebereitschaft signalisiert wurde, soweit ich das verstehe, dann aber von Dr. Fuchs – der ja zu dem Faktum nur Beschuldigter ist, weil er es in anderen Verfahrensteilen ist, ohne dass man ihm jetzt konkret zum Faktum Zanoni etwas vorwirft – gesagt wurde, nein, er möchte lieber doch nicht aussagen.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich frage mich nur – denn jetzt wird es irgendwann im Sommer, nehme ich an, so werden, dass die meisten Ermittlungen zwei Jahre laufen werden –: Haben Sie einen Plan oder ein zeitliches Vorhaben, wann Sie irgendwie einmal abschließend beurteilen, was aus dem Vorverfahren rauskommt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie gesagt, Zeitpläne zu treffen wäre unseriös, weil wir einfach unglaublich vielen Einflüssen unterliegen, die wir nicht steuern können. Das ist die Aussagebereitschaft, das sind diverseste Funde, das sind weitere Datenauswertungen, das sind weitere Ermittlungsschritte, die notwendig werden können. Für diejenigen Dinge, die schon indiziert sind, haben wir selbstverständlich einen Plan, wir müssen sie allerdings auch mit den Ressourcen, die wir haben, abarbeiten. Ich habe Ihnen auch vorher gesagt, Frau Mag. Jilek fehlt schmerzlich – die hätte wahrscheinlich in dieser Zeit die eine oder andere Vernehmung auch machen können.

Wir müssen aber, wie Sie eben auch gehört haben, die Daten auswerten, wir müssen die Anordnungen dazu schreiben, wir müssen die Rechtsmittel schreiben, wir müssen die Stellungnahmen dazu schreiben, wir müssen die Berichte schreiben. Wir unterstützen natürlich auch bei der parlamentarischen Anfragebeantwortung, und, wie Sie auch wissen, wir müssen auch für den Untersuchungsausschuss die Chats sichten. Das heißt, wir müssen hier viele Bälle gleichzeitig jonglieren und können das halt nur nach besten Kräften und so, wie es uns halt das Gesetz nach § 9 StPO vorschreibt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ihre Kollegin oder die Behördenleiterin hat, glaube ich, gesagt, es sind 39 OStAs in der WKStA tätig. Ist der Abgang von Frau Jilek in diesem Team nicht mit einem anderen aufgefüllt worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Man hat natürlich versucht, das Ganze abzufangen, und hat zwei weitere Kollegen dazu beigezogen. Allerdings, wie ich eingangs auch gesagt habe, ist das Problem, dass diese Kollegen nicht ohne jeglichen Rucksack an Akten kommen, sondern die haben viele verschiedene Großverfahren, die sie führen. Ich habe zum Beispiel selbst, bevor ich die dann im Zuge der Ibizaermittlungen hauptsächlich an einen Kollegen habe abgeben können, solche Verfahren wie das VW- Dieselskandalverfahren gehabt, ich habe das Meinl-Odebrecht-Verfahren, für das ich zuständig bin, das in Zeitungen als größter Korruptionsskandal der Geschichte bezeichnet wurde, die Back-to-back-Treuhandgeschäfte, wenn Ihnen das etwas sagt, die waren auch in der Öffentlichkeit.

Das heißt, wir fangen alle leider mit sehr, sehr vielen Verfahren an, weil uns die Ressourcen fehlen, als dass wir einfach dann, wenn das notwendig ist, sofort übernehmen und in den neuen Verfahren quasi ohne Ballast starten.

Das heißt, diese Kollegen, die uns jetzt verstärken, haben das Problem, dass sie alle anderen Verfahren auch weiterhin zu Ende führen müssen, und ich möchte einfach sagen, es ist in der WKStA so schwierig, weil es nämlich alle betrifft. Wir haben andere Verfahren, wie Sie wissen: die Commerzialbank, die nicht unbedingt, wie soll man sagen, klein ist, es gibt Verfahren wie das Eurofighter-Verfahren, das durchaus umfangreich ist, und da gibt es eine ganze Vielzahl an Verfahren, die einfach unglaublich viele Ressourcen schlucken.

Der Abgang von Frau Mag. Jilek kann insofern nicht so leicht ersetzt werden, weil sich die anderen Kollegen nach Maßgabe ihrer freien Kapazitäten einarbeiten müssen. Vielleicht ist sogar schon das Wort frei in der Hinsicht falsch, denn in Wahrheit haben sie keine Kapazitäten, sondern müssen deshalb mit Übereifer und Fleiß und weit über ihre Dienstpflichten hinaus durch Unterstützung mit uns dieses Verfahren vorantreiben.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Jetzt wird ja, glaube ich, aufgrund von im Wesentlichen vier anonymen Anzeigen, wenn ich das richtig im Kopf habe – korrigieren Sie mich, wenn ich da etwas falsch habe – ermittelt. Hat es bis jetzt im Zusammenhang mit den eingestellten und den noch laufenden Verfahren tatsächlich irgendeinen Nachweis gegeben, dass irgendjemand irgendwohin eine Spende hat fließen lassen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Eine bitte was? Akustisch noch einmal den letzten - -

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Eine Spende hat fließen lassen. Gibt es bis jetzt irgendeinen Nachweis im Akt – außer der Behauptung in anonymen Anzeigen –, dass tatsächlich an irgendeine Partei eine Spende geflossen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, es gibt dieses Vereinsspendenverfahren – da sind ja nachweislich Spenden an die Vereine geflossen –, aber ich nehme einmal an, Sie werden wahrscheinlich das Faktum Novomatic ansprechen, dort ist es Ermittlungsgegenstand. Ich möchte Ihnen aber dazu, wie ich es auch in der Stellungnahme zum Rechtsmittel geschrieben habe - -: Tatvorwurf ist das Spendenanbot.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das war jetzt nicht meine Frage. Meine Frage war: Gibt es bis jetzt irgendeinen Nachweis, dass eine Spende geflossen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Im Akt haben Sie keinen, aber wir werden das natürlich auch im Rahmen unserer Ermittlungen berücksichtigen, ob es das gibt. Sie wissen, wir haben noch offene Ermittlungsschritte, wir haben vorher über das Rechtshilfeersuchen, das in die USA ergangen ist, gesprochen, wir haben die Daten aus dem Finanzministerium. Das heißt, wir versuchen jetzt, diese Tatbestandselemente aufzuklären, und wenn eine Spende gefunden wird, dann wird sie bei uns im Akt aufscheinen, und wenn es sie nicht gegeben hat, werden wir das auch festhalten.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Jetzt habe ich noch eine ergänzende Frage, zuerst zu diesem Bericht des Herrn Votzi. Sie haben gesagt, diese Auswertung, die nicht aus Ihrem Haus stammen kann, können nur zwei gehabt haben: Soko und Schmid. Habe ich das richtig verstanden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Daten kann nur Mag. Schmid gehabt haben. Wir haben sie, und von uns stammen sie sicher nicht, weil sie nicht unsere Auswertung sind, und bei der Soko weiß ich es nicht, dass sie über solche Auswertungen verfügt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Verzeihen Sie, wenn ich das frage, aber: Ist es dann korrekt, dass Sie sagen, Sie spekulieren, dass die ÖVP die Daten hinausgegeben hat, wenn sie sie gar nicht hatte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Noch einmal: Es gibt den Artikel von Herrn Votzi, der eben meines Wissens unwidersprochen geblieben ist, der ausdrücklich sagt, das wurde mit Hinweis auf diese Chats an Journalisten weitergegeben, und es gibt die anonyme Anzeige, wo das bestätigt wird, wo drinnen steht, dass diese Chats von der ÖVP an Journalisten verteilt wurden. Damit ist für mich, nach meiner Wahrnehmung klar, dass das stimmt. Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte, die ich in einem Aktenvermerk auch festgehalten habe, die das plausibilisieren, aber für mich stellt es sich so dar, ja.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Also wenn Sie eine anonyme Anzeige bekommen, dann nehmen Sie das als gegeben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kriege selten anonyme Anzeigen, wo dann die gesamte Chatauswertung dranhängt.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Das ist mir schon klar, aber es ist ja trotzdem eine anonyme Anzeige – und nicht mehr und nicht weniger.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist richtig. Eine anonyme Anzeige ist eine anonyme Anzeige.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Ich nehme die Redezeit mit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke, 1:37 Minuten gehen dann in die nächste Runde mit.

Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte schön.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. Purkart, ich möchte gleich da anknüpfen, wo Kollege Fürlinger aufgehört hat, nämlich was diese Chats mit Wolfgang Katzian, die Sie ja auch schon skizziert haben, anbelangt. Sie haben jetzt noch einmal festgehalten, dass im Rahmen dieser Anzeige, die eingegangen ist, das, was von dem Journalisten Votzi kommuniziert wurde, dass nämlich die Liste von der ÖVP kommt, für Sie auch plausibel klingt. Ich möchte gerne noch einmal von Ihnen hören, wie Sie zu dieser Annahme kommen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie gesagt, ich kann es noch einmal wiederholen: Herr Votzi ist, glaube ich, einer der renommiertesten Innenpolitikjournalisten, und ich kann das jetzt einmal einfach so stehen lassen, dass er das jedenfalls so sagt, dass es von dort kommt.

Ich habe Ihnen das vorher auch gezeigt: An dieser anonymen Anzeige, in der diese Sicht geteilt wird, hängen die Chats dran, und geprüft haben wir es, also sie sind inhaltlich authentisch. Damit muss ich einmal davon ausgehen, sie stammen aus dem Datenbestand, sie sind nicht erfunden. Im Zusammenhang mit einigen weiteren Kriterien, die wir geprüft haben, wie zum Beispiel dem zeitlichen Ablauf der Veröffentlichungen, hat sich das für uns so weit bestätigt, dass ich davon ausgehen muss, dass diese Behauptungen stimmen. Ich habe nichts, was dem widerspricht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt, die Daten hatten ausschließlich Mag. Schmid – logisch, von seinem Handy kommend –, die Soko, die auch Auswertungen vorgenommen hat. Und bei den Daten, die an Sie übermittelt wurden beziehungsweise an die Behörde übermittelt wurden, waren auch Auswertungen dabei. Sie haben vorhin von professionellen Dienstleistern oder Dienstleisterinnen gesprochen. Was ist das, wer ist das Ihrer Meinung nach?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, ganz grundsätzlich quasi: Diese Chats zu finden und das entsprechend aufzubereiten erfordert ja ein gewisses Fachwissen. Das sind Datenbankformate, wo man erstens wissen muss, wo man sucht, und man muss wissen, wie man sie aufbereitet und wie man sie in eine gewisse Darstellungsform bringt.

Wie Sie aus dem Aktenvermerk sehen, gibt es da gewisse Hinweise, wie wenn Chatnachrichten mit Local User CFM 2006 und so weiter und so fort beginnen. Das zeigt mir nach meiner Beurteilung, dass das jemand sein muss, der alle diese Fertigkeiten mitbringt, um es dann in diese Form zu bringen. Wir haben unsere IT-Experten dazu gebraucht. Also ich sage es ganz offen, ich hätte es nicht gekonnt. Da muss ich davon ausgehen, dass das vielleicht ein professioneller Dienstleister ist. Ich weiß nicht, ob Herr Mag. Schmid hier einen beauftragt hat oder nicht oder ob das jemand anderer war, der dieser Daten habhaft geworden ist. Da enden meine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das heißt ein privater Dienstleister, eine private Dienstleisterin, die von Mag. Schmid beauftragt wurden? Können die das?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich kann Ihnen nur sagen, ich bin der Meinung, dass da einige Fertigkeiten gebraucht werden, um das auf dem Niveau zu machen. Wir haben unsere IT-Experten dazu benötigt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Verfügt Mag. Schmid noch über seine Daten? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Meine Wahrnehmung endet darin, dass wir ihm den Datenträger oder die Datenträger, auf denen das ist, wieder ausgefolgt haben.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich habe den letzten Teil akustisch nicht verstanden, bitte.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben ihm die Datenträger, auf denen diese Datenbestände zu finden sind, wieder ausgefolgt. Ab hier enden meine Wahrnehmungen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke. Ich möchte Sie gerne zu weiteren Leaks fragen. Haben Sie Wahrnehmungen, dass andere Zwangsmaßnahmen, Ermittlungserkenntnisse geleakt wurden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte mich da wieder auf diese zwei wesentlichen Teile berufen. Das eine ist natürlich der mögliche Verrat einer Hausdurchsuchung von Mag. Neumann, was Gegenstand der Ermittlung der Staatsanwaltschaft Wien ist, und auf der anderen Seite die Ermittlungen in Zusammenhang beziehungsweise das Sachverhaltssubstrat bezüglich eines Anfangsverdachts des Verrats von Ermittlungsmaßnahmen und Ermittlungsschritten bezüglich Löger. Aber auch da – aber das habe ich Abgeordnetem Stögmüller schon gesagt –: Wenn das in einem Konsultationsmechanismus ist, möchte ich darüber nicht mehr sagen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte Sie fragen, von wem Sie von diesem etwaigen Verrat erfahren haben, was die Hausdurchsuchung bei Neumann und Löger anbelangt.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dazu möchte ich mich auch mit Blick auf das Konsultationsverfahren oder den Konsultationsmechanismus hier der Aussage bitte enthalten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Dann komme ich zur Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel. Auf Pilnaceks Handy wurde ja ein Bericht gefunden. Ich frage Sie jetzt nochmals: Handelt es sich dabei um einen Verschlussakt, und wissen Sie, wer den Bericht herausgegeben hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Grundsätzlich kann ich Ihnen einmal bestätigen, es handelt sich bei uns um einen Verschlussakt. Auch dieser Informationsbericht, der da gefunden wurde, ist ein Verschlussakt. Ich muss auf Grundlage der Informationen, die ich von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bekommen habe, davon ausgehen, dass dieser Bericht vom Leitenden Oberstaatsanwalt an Mag. Pilnacek weitergeleitet wurde. Ob das jetzt so ist, ob sich dieser Verdacht bestätigt hat oder ob sich da etwas in eine andere Richtung ergeben hat, da muss ich darum bitten, dass Sie allenfalls den Kollegen von der Staatsanwaltschaft Innsbruck befragen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Warum glauben Sie, dass Oberstaatsanwalt Johann Fuchs den Bericht an Pilnacek weitergeleitet hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da müssen Sie Herrn Mag. Fuchs fragen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie haben die Schlussfolgerung in den Raum gestellt, und deshalb frage ich Sie nach Ihrer Wahrnehmung, wie Sie darauf kommen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte noch einmal die Frage.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie haben diese Schlussfolgerung mit Ihrer Beantwortung der vorigen Frage in den Raum gestellt, und deshalb frage ich Sie nach Ihrer Wahrnehmung dazu.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wenn ich die Frage jetzt richtig verstehe: die Schlussfolgerung, dass das vom Leitenden Oberstaatsanwalt Fuchs an Mag. Pilnacek gegangen ist? (Abg. Kucharowits nickt.) – Das ergibt sich für mich daraus, weil sich bei Mag. Pilnacek in der Auswertung, die die IT-Experten für die Staatsanwaltschaft Innsbruck gemacht haben und wo dann der WKStA im Zuge des Amtshilfeersuchens das Ganze übermittelt wurde, ergibt, dass eine Vielzahl von Dokumenten, die offenbar aus dem Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien stammen, bei Herrn Mag. Pilnacek gefunden wurde.

Es gab Funde, die auf einem Holztisch gemacht wurden, und auch einen Fund, wo halt dann in einem Ausdruck „fuchsjo“ in der Fußzeile steht. Also das heißt, dass ich davon ausgehe, dass dieser Ausdruck von jemandem stammt, der Zugriff zu diesen Unterlagen hat, und das dürfte Mag. Fuchs sein. Im Amtshilfeersuchen steht es auch drinnen, dass hier der Verdacht besteht, dass Herr Mag. Fuchs diese Unterlagen an Mag. Pilnacek weitergeleitet hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sie kennen diese Frage: „Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“ – Ich frage Sie: Wer war das aus Ihrer Sicht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann über die Wahrnehmung, dass ich diesen Chat kenne, nicht mehr dazu sagen. Ob eine Vorbereitung stattgefunden hat und von wem eine Vorbereitung stattgefunden hat, das kann ich nicht beantworten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. Purkart, was sind die aktuellen Ergebnisse der Auswertung der Mobiltelefone des Finanzministers? Wie viele Nachrichten finden sich dort? Was ist der Stand der Auswertungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich würde sagen, wir sind da mittendrin. Es gibt dort Nachrichten, es befindet sich - -, es ist sicherlich – ich glaube, damit verrät man nicht zu viel – nicht in demselben Umfang, wie wir es zum Beispiel bei Mag. Schmid gefunden haben, aber das ist ongoing und die Sichtung läuft da halt noch.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Bekannt ist uns bislang eine Nachricht von Christian Angermayer an Gernot Blümel bezüglich einer Spende für den Nationalratswahlkampf 2019. Haben Sie bislang noch andere Nachrichten bezüglich Spenden entdeckt, gefunden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, die, die wir gefunden haben sozusagen, sind in den jeweiligen Akten, und die anderen werden, sollten wir eine strafrechtliche Relevanz feststellen, in den Akten landen.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Vorsitzender, wie viel Zeit habe ich bitte noch?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 3:10 Minuten.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gern auf einen Leak eingehen, den Sie skizziert haben, Stichwort Handynachrichten beziehungsweise -auswertung von Blümel: eine Nachricht von Suppan an Melchior und Steiner am 1. Februar. Sie haben auch gesagt, deshalb hat die Hausdurchsuchung auch ein wenig früher stattgefunden. Haben Sie sonst noch Nachrichten auf dem Handy gefunden, wo Suppan an Melchior, Steiner, wen auch immer kommuniziert hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dürfte ich es noch einmal, damit ich - - Ob es Nachrichten von Mag. Suppan an Steiner gibt, das war die Frage?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Im Zusammenhang mit den Funden sozusagen. Wir haben vorher von den Leaks gesprochen, wo eben Suppan diesen Vorlagebericht des Gerichts an Melchior und Steiner übermittelt hat, und da ist die Frage: Gibt es weitere Nachrichten an die besagten Personen oder darüber hinaus? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: In welchem Zusammenhang wollen Sie das wissen?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Der Herr Verfahrensrichter hat sich zu dieser Frage zu Wort gemeldet. – Bitte schön.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Abgeordnete, könnten Sie diese Frage ein bisschen bestimmter gestalten? Mir kommt sie unbestimmt vor, und der Auskunftsperson auch. Vielleicht können wir das irgendwie ein bisschen eingrenzen. Ob es sonst noch irgendwelche Leaks gibt, das ist ein bisschen - -

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Absolut, ich mache es konkreter: Nachrichten, die von Suppan stammen, auf dem Handy von Blümel, in denen es um Kommunikationen, Korrespondenzen geht, die natürlich ermittlungsrelevante Tatsachen umfassen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich würde mit Blick auf meine ursprüngliche Bitte, dass wir nicht einzelne Chatnachrichten einzelner Personen bei laufenden Auswertungen - -, dass ich diese Frage nicht beantworten muss. Das ist nämlich sehr gefährlich, denn vielleicht finden wir dann bei irgendwelchen Auswertungen etwas, und dann heißt es, ich habe irgendwas falsch gesagt.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte gerne zu einem anderen Thema kommen. Sie haben vorhin erwähnt, 27 Mal haben Sie den Beschuldigten sozusagen die Einsicht in den Komplex des Ibizaverfahrens gewährt, beim 28. Mal waren Sie mit der Dienstaufsichtsprüfung konfrontiert – letzten Freitag. Ich möchte es nur noch einmal festhalten: Es handelt sich dabei um die Causa Sebastian Kurz. Ist das richtig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte das richtigstellen: Wir haben 27 solcher Einleitungsverständigungen zu den diversesten Vorwürfen und Tatverdachtsmomenten zum Akt genommen und haben sicherlich Hunderte Male Akteneinsicht gewährt – damit das richtig ist.

Die Dienstaufsichtsprüfung betraf die Verständigung oder die Akteneinsichtsgewährung in die Verständigung von Bundeskanzler Kurz.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke, auch fürs Protokoll. Ich möchte Sie fragen: Wann war nach den Ihnen bekannten Daten Bundeskanzler Sebastian Kurz das erste Mal mit dem Thema Öbag Neu befasst?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Da hat es derartig viele Nachrichten gegeben. Wann er das erste Mal befasst war, glaube ich, geht aus dem Öbag-Bericht hervor, ON 1309, beziehungsweise, glaube ich, auch aus der Verständigung. Ich könnte jetzt nachschauen, aber das ist einmal unser Wissensstand, der dort abgebildet wird.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Würden Sie einmal die Rolle von Sebastian Kurz in diesem Konnex bitte schildern?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte, inwiefern Rolle?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): War er Informationsempfänger? Gab es Entscheidungen, die er in der Causa Öbag sozusagen getroffen hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, Sie sehen aus der Einleitungsverständigung, dass wir hier eine andere Rolle annehmen als das, was wir in der Aussage vor dem U-Ausschuss gesehen haben – das heißt hier schon eine faktische Entscheidungsrolle.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Das bedeutet, er hat auch Entscheidungen über Personen beziehungsweise Funktionen gekoppelt an Personen getroffen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dass er die Auswahl hinsichtlich der Aufsichtsräte vorgenommen hat und diese Unterstützung von Herrn Mag. Schmid vorgenommen hat, das ist jetzt der Gegenstand unseres Ermittlungsverfahrens, ob er hier wahrheitsgemäß ausgesagt hat oder nicht.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sind Ihnen Treffen zwischen Kanzler Kurz und Harald Neumann bekannt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, grundsätzlich schon, nämlich Frühstückstreffen, die, soweit unsere Ermittlungen gediehen sind, Sie auch im Akt finden, die es gegeben hat.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ist Ihnen ein Treffen zwischen Neumann und Kurz Ende Mai 2018 bekannt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Müsste ich jetzt - -, kann ich Ihnen jetzt nicht direkt aus dem Gedächtnis sagen. Um was für ein Treffen soll es sich da handeln?

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Am 28. Mai bei Bundeskanzler Sebastian Kurz im Büro.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann Ihnen das jetzt nicht direkt, ohne im Akt Einsicht zu nehmen, bestätigen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis, dass ich einfach derartig viele Termine, E-Mails, Nachrichten und so weiter und so fort mit Zeiträumen - - Ich nehme einmal an, es wird wahrscheinlich in der Ordnungsnummer 1118, glaube ich, abgebildet sein – aber bitte, wenn Sie mir das Dokument vorhalten würden.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Informationen über einen Vieraugentermin zwischen Kanzler Kurz und dem damaligen Außenminister Alfano am 20. Juli 2017? Sie wissen, acht Tage nach dem Neumann-SMS bezüglich der Spende und des Problems in Italien.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Wahrnehmungen beschränken sich bei mir einmal zurzeit auf die Medienberichte, dass es da dieses kurzfristig anberaumte Treffen gegeben haben soll.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Mag. Purkart, wurden bereits Mails aus dem Finanzministerium sichergestellt, wo es um dieses Verständigungsverfahren bezüglich des Steuerproblems der Novomatic geht? Gibt es da sozusagen schon Erkenntnisse?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Erkenntnisse möchte ich dann - - Wenn sie fertig sind, wenn sie geprüft wurden, wenn wir die Relevanz vollständig geprüft haben, dann werden sie als Erstes im Akt sein. Bitte um Verständnis, dass ich da keine Vorgriffe vornehmen darf.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Haben Sie Mails vom Finanzministerium oder vom BRZ, vom Bundesrechenzentrum, zu der vorhin gestellten Frage erhalten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Frage verknüpft quasi wieder Ergebnisse. Wir haben hier – das ist auch aktenkundig – zusammen mit dem Leiter der Finanzprokuratur Dr. Peschorn quasi eine Selektion gemacht. Er hat hier eine sehr, sehr, sehr umfangreiche Liste an möglichen Datenbeständen vorgelegt, die uns auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit ein bisschen zu umfangreich erschienen ist.

Wir sind dann quasi eine Art Filterung, ein Filtermodell durchgegangen, haben dann diesen Datenbestand wesentlich eingeschränkt und haben dann diese Datenbestände, die uns als möglich, als Fundort für allfällige Hilfeleistungen oder für die Sachverhaltsaufklärung erscheinen können, auf das eingeschränkt. Ja, das haben wir bekommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 30 Sekunden wären noch übrig.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke, die 30 Sekunden nehme ich mit in die nächste Runde.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Nächste an der Reihe: Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Grüß Gott, Herr Staatsanwalt! Ich bleibe bei diesen Kontakten Novomatic/Neumann zu Bundeskanzler Kurz. Ich komme auf diesen neuen Aspekt zu sprechen, der jetzt bei den Korruptionsermittlungen der WKStA hervorkam. Ich spreche von diesem SMS von Ex-CEO Neumann der Novomatic an den jetzigen Finanzminister Blümel, damals Wiener ÖVP-Chef, vom 12. Juli 2017.

In diesem bittet Neumann um einen Termin beim damaligen Außenminister Kurz, es würde einerseits um eine Spende gehen und andererseits gäbe es ein Problem der Novomatic in Italien, steuerlicher Natur, wie wir jetzt wissen. Nun folgten da Ermittlungen. Können Sie uns sagen, gegen wen diese laufen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Ermittlungen werden gegen Herrn Mag. Neumann geführt, gegen Herrn Mag. Blümel und die Novomatic als beschuldigten Verband.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Im Zuge dessen kam es ja auch zur Hausdurchsuchung beim jetzigen Finanzminister Blümel. Ist das richtig?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist richtig, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Nun stellt sich die Frage: Wenn hier Ermittlungen gegen Finanzminister Blümel und gegen die Novomatic und Neumann laufen, gibt es da einen Grund, warum gegen den jetzigen Bundeskanzler Kurz hier nicht ermittelt wird?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, wir finden kein Sachverhaltssubstrat, keine bestimmten Anhaltspunkte nach § 1 Abs. 3 StPO, dass wir hier einen Anfangsverdacht annehmen würden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Obwohl in der Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel, wo Sie auch als Sachbearbeiter angeführt sind, die WKStA davon ausgeht – so würde ich das lesen –, dass Blümel Kurz über dieses SMS informiert hat? Reicht das nicht für einen Anfangsverdacht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein. Sie finden das quasi in unserer Anordnung und auch in unserer Stellungnahme, dass wir keinen Anfangsverdacht bei Bundeskanzler Kurz sehen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sebastian Kurz war ja damals, zu diesem Zeitpunkt im Sommer 2017, Außenminister. Also ich denke, aus der Erfahrung, nur er hätte ja dieses Anliegen, das mit Italien zusammenhängt, offensichtlich bearbeiten können, oder? Das liegt ja nicht im Kompetenzbereich vom damaligen Wiener ÖVP-Chef Blümel.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte das ein bisschen allgemeiner beantworten. Sie brauchen bei Korruptionsdelikten oder überhaupt bei Straftaten eine ganze Fülle an Tatbestandselementen. Sie brauchen mehr als ein passives Wissen, und Sie brauchen auch den Vorsatz hinsichtlich aller Tatbestandselemente. Wir haben die alle geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Herrn Bundeskanzler diese Tatbestandselemente nicht alle vorliegen und der Anfangsverdacht dementsprechend nicht anzunehmen wäre.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay. Das heißt, man geht davon aus, dass er hier nicht involviert sei, obwohl das ja nur er hätte umsetzen können.

Ich möchte noch darauf zu sprechen kommen: Es waren hier schon verschiedene Vertreter der WKStA, andere Staatsanwälte, und eigentlich fast jeder sprach von einem erheblichen Druck, dem die WKStA bei den Ermittlungen, die seit der Ibizaaffäre geführt werden, ausgesetzt wäre. Können Sie das nachvollziehen oder wissen Sie davon?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie meinen, was Frau Mag. Jilek angesprochen hat?

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Insbesondere, aber es waren auch schon andere, auch die Leiterin der WKStA und auch andere Kollegen haben hier von ungewöhnlichen Weisungen, Berichtspflichten gesprochen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben natürlich - - Dass solche Verfahren nicht alltäglich sind, ich glaube, das kann dahingestellt bleiben. Sie haben einen irrsinnigen Druck, einfach eine andere Belastungssituation, weil sie eben wie gesagt im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Es sollten gerade hier natürlich keine Fehler passieren, wie natürlich auch bei einem anderen Verfahren nicht.

Ich habe Ihnen geschildert, dass wir von der Dienstaufsicht aus meiner Sicht hier nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Sie wissen, dass wir die Berichtspflichten haben, dass wir eine ganze Latte an Berichten geschrieben haben und wir uns halt hier – und ich glaube, das ist vor allem das, was ich auch als Druck empfinde – ständig dafür rechtfertigen müssen, dass wir hier genauso ermitteln wie in allen anderen Fällen auch. Das ist für mich der Sonderfall.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, also so quasi Rechtfertigungsdruck oder sozusagen doch Einflussnahme auf Ihre Ermittlungstätigkeiten – kann man das auch so bezeichnen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich würde sagen, es hat Auswirkungen auf unsere Ermittlungen, weil man bei jedem Ermittlungsschritt natürlich schon ein bisschen erwartet, dass das möglicherweise wieder Gegenstand einer Prüfung wird. Man darf sich natürlich nicht davon abhalten lassen, und ich glaube, das tun wir auch nicht. Wir ermitteln so, wie wir es für richtig halten und wie wir es für gesetzeskonform halten und wie es geboten ist. Allerdings – natürlich, ja –, glaube ich, wäre es unmenschlich zu glauben, dass alles an jemandem abprallt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mag. Jilek sprach ja hier wirklich davon und kritisierte insbesondere den Leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs, der da die Dienstaufsicht und Fachaufsicht hat, und sie meinte eben, es gab wirklich Rügen, also es gab wirklich echte Druckausübung, die bei ihr ja auch dazu geführt hat, dass sie die WKStA verlassen hat. Haben Sie das auch beobachtet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, im Untersuchungsausschuss ist das schon sehr viel auch zur Sprache gekommen. Es sind diese ständigen Dienstaufsichtsprüfungen, es ist dieses Fehlersuchen. Es ist zum Beispiel jetzt eben – was ich auch angesprochen habe – dieses 103-seitige Dossier, das uns nicht einmal bekannt ist, wo es offenbar um durchwegs dienstrechtlich relevante Wahrnehmungen geht, die auf uns Sachbearbeiter gemünzt sind.

Bei Frau Kollegin Jilek ist noch diese Ausstellung dazugekommen. Das ist ein Druck, wenn man sich dann gegen eine dienstrechtliche Maßnahme wehren muss, die vorher niemand – wirklich niemand – in unserer Behörde im staatsanwaltschaftlichen Bereich gekannt hat und die man dann mit privaten Mitteln mithilfe eines Rechtsanwalts bekämpfen muss. Das würde ich jedenfalls als Druck bezeichnen. Diese Rügen würde ich als Druck bezeichnen.

Es wird uns ja oder es wurde uns auch vorgeworfen, dass wir teilweise völlig gesetzwidrig agieren. Ich sehe es auch als Druck an, wenn uns in einem Erlass erklärt wird, dass wir nicht einmal die Arbeitsabläufe und Kommunikationsabläufe von hochrangigen Beamten beurteilen können. Ich habe das auch schon bei meiner ersten Befragung gesagt: Das ist unsere Kernaufgabe, wenn wir gegen Beamte ermitteln, und uns da zu unterstellen, das können wir gar nicht beurteilen, heißt für mich: Ihr könnt es gar nicht, nämlich ermitteln! Vielleicht ist das für Außenstehende gar nicht so in der Brisanz erkennbar, aber eigentlich wird uns hiermit abgesprochen, wird uns gesagt: Ihr könnt eigentlich euren Job nicht! Das ist nicht ganz ohne, und diesen Druck hat man dann natürlich schon.

Es wird auch nach Ibiza ein Leben in der Justiz geben, zumindest für die Sachbearbeiter. Wie gesagt, es geht nicht um Einzelne, aber ich zum Beispiel werde dieses Jahr beurteilt – das heißt eine Dienstbeschreibung, ob meine Leistungen adäquat waren. Und ich habe es Ihnen gerade erzählt, es gibt offenbar 103-seitige Dossiers, wo es um dienstrechtlich relevante Wahrnehmungen geht. Dem muss man sich stellen. Ich stelle mich dem auch und ich bin überzeugt davon, dass ich mich korrekt verhalten habe und dass ich das nach bestem Wissen und Gewissen mache. Aber das ist Druck, und nicht jeder, glaube ich, möchte sich dem stellen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Verstehe. Das ist eigentlich auch sozusagen ein indirekter Druck, der hier aufgebaut wird. Man weiß, man wird am Ende des Jahres beurteilt, und da verhält man sich besser dementsprechend.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es ist sicherlich etwas, was ich auch in meiner Funktion im Dienststellenausschuss klar festhalten will, was - - Das macht Eindruck auf unsere Kollegen, die natürlich auch an uns sehen, was die Konsequenz ist. Und an uns sehen das dann auch andere, nämlich die, die sich vielleicht zu uns bewerben wollen und sich dann denken: Pfff, will ich das wirklich, tu ich mir das an? Das hat Konsequenzen, und das ist dieser Druck, glaube ich, den ich zumindest so definieren würde.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sind Sie persönlich mit direkten Interventionen oder einer direkten Aug-zu-Aug-Einflussnahme oder Druckausübung sozusagen konfrontiert worden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Intervention ist ein sehr – wie soll ich sagen? – weitläufiges Wort. Also wenn Sie mich fragen, ob jemand auf mich zugegangen ist und gesagt hat: Entscheide es jetzt genau so oder nicht!, das hat es nicht gegeben. Allerdings haben wir das - - Ich möchte es vielleicht so darstellen: Es hat immer wieder Erlässe gegeben, es hat immer wieder Situationen gegeben, wo wir uns gefragt haben: Warum wird das infrage gestellt?

Das eine ist zum Beispiel, was ich jetzt, glaube ich, auch schon öfter erwähnt habe, die letzte Dienstaufsichtsprüfung bezüglich der Akteneinsicht in diese Verständigungen. Auch die Zuständigkeit wird immer wieder thematisiert, zum Beispiel die Zuständigkeit für falsche Beweisaussagen, was für uns insofern auch immer wieder die Frage aufwirft: Was ist die Intention dahinter?

Es gibt eine Entscheidungslinie der Generalprokuratur, die wir seit 2014 haben und der wir seit 2014, das heißt seit sieben Jahren, immer folgen. Das hat nie jemand thematisiert, und jetzt heißt es: Bitte ausführen, warum! Warum behaltet ihr euch dieses Verfahren? Warum gebt ihr es nicht an die Staatsanwaltschaft Wien ab?

Natürlich kann man sagen: Ja, das ist eine Nachfrage, wir erklären es, und fertig. Es ist halt die Frage: Warum macht man es? Das ist für mich das Entscheidende. Natürlich bleibt es jedem überlassen, was für einen Eindruck er daraus gewinnt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es wurde ja auch oft die Zusammenarbeit mit der Soko Tape kritisiert. Da hatten wir auch schon oft das Thema der Befangenheit der Mitglieder eventuell, auch bei der WKStA ein Thema. Dann war ja die Soko Tape sozusagen auch der WKStA zugeordnet, die polizeilichen Ermittlungen durchzuführen. Das wurde auch oft kritisiert. Wie war Ihre Wahrnehmung dazu?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann nur das wiederholen, was ich bei meiner ersten Befragung gesagt habe. Also ich habe diese Situation, die wir am Anfang gehabt haben, dass wir diese anonyme Eingabe gehabt haben, dass es zu Befangenheiten gekommen ist - - Wir sind der Meinung, dass es gerade in hochpolitischen Verfahren natürlich sinnvoll ist, möglichst keine parteipolitisch tätigen Personen heranzuziehen. Mag es auch nicht verboten sein, aber ich halte es für sinnvoll, um sich dem einfach nicht auszusetzen.

Wir haben als Leiter des Ermittlungsverfahrens dann die Letztverantwortung, wir müssen dieses Verfahren dann notfalls auch bis zur Hauptverhandlung durchtragen und auch verantworten. Und auf dieser Basis war es natürlich dann schon auch suboptimal, um es höflich zu formulieren, als wir dann auf dieses Rücktritt-vom-Rücktritt-SMS, das, glaube ich, eh mittlerweile auch schon zur Genüge ausdiskutiert worden ist, gestoßen sind.

Ich möchte das einfach nur im Effekt auch vielleicht noch einmal herausstellen. Wir finden das nicht. Irgendwann vielleicht - - Sie wissen, gegen Herrn Strache ist mittlerweile ein Strafantrag in Bezugnahme auf das Privatkrankenanstaltenfondsgesetz gestellt worden. Wenn er in der Hauptverhandlung dann vielleicht sein Handy präsentiert und sagt: Schauen Sie, solche Nachrichten kriege ich von der Soko, so haben die gegen mich ermittelt, die sind nicht objektiv!, dann müssen wir uns damit auseinandersetzen. Und so etwas wollen wir nicht, so etwas wollen wir vermeiden.

Deshalb haben wir das auch intern streng gehandhabt und haben gesagt: Okay, ist irgendwer politisch irgendwie gefährdet? – Jeder hat gesagt: Wir haben keine parteipolitische Tätigkeit, nichts in der Richtung!, und darum haben wir das in dieser Form bei uns eingehalten und hätten auch gewünscht, dass es bei der Soko so ist.

Das ist auch ein ganz wesentliches Thema, glaube ich, das oft in der öffentlichen Wahrnehmung anders ist, als es im Gesetz steht. Die Staatsanwaltschaft hat nur eingeschränkte Weisungsbefugnis gegenüber der Polizei. Wir haben eine fachliche Weisungsbefugnis, aber ich kann mir weder aussuchen, welche Polizei ermittelt, noch kann ich sagen, welche Ermittler das machen, wie viele Ermittler das machen, und ich habe auch sonst dienstrechtlich keine Möglichkeit, hier einzugreifen.

Dementsprechend können wir, und so sieht das das Gesetz in § 43 StPO auch vor – § 48, glaube ich, damit ich jetzt keinen Fehler mache – - - Jedenfalls sieht das Gesetz vor, dass wir solche Wahrnehmungen, die wir haben, wenn eine Befangenheit vorliegt, auch der zuständigen Dienststelle melden. Dieser gesetzlichen Pflicht sind wir nachgekommen, haben das gemacht. Mittlerweile – das, glaube ich, war auch schon bei meiner ersten Befragung ein Thema – haben wir eine erstgerichtliche Entscheidung in einem ähnlichen Fall gehabt, wo uns das Erstgericht gesagt hat, wir waren verpflichtet, es zu tun.

Wir haben mittlerweile auch eine weitere Entscheidung in diesem Fall bekommen, nämlich die Rechtsmittelentscheidung zu dem Fall. Das Oberlandesgericht Wien hat dazu ausgeführt – ich sage es in den durchaus schönen und prägnanten Worten des Oberlandesgerichts Wien –, dass wir natürlich eine Verpflichtung haben, die Garantien, die in der MRK drinstehen, umzusetzen, und das heißt, dass alle Organe in der Strafverfolgung unbefangen und objektiv agieren.

Auf Basis dessen – damit ich zum Ergebnis komme – ist uns Befangenheit ein ganz wesentliches Thema, weil uns das dann bis zum Urteil verfolgt. Das wollen wir nicht und darum wollen wir nicht einmal den Anschein.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Und hatten Sie das Gefühl, dass diese Befangenheitsbedenken, die von der WKStA gekommen sind, sachlich diskutiert wurden, als es eben diese Diskussion bei der Zusammensetzung der Soko Tape gab?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Uns hat die Reaktion gewundert, dass man nicht einfach sagt: Schauen wir uns an – nein, liegt nicht vor!, sondern dass da eigenartig reagiert worden ist. Wenn uns dann vorgeworfen wird, dass wir hier nachermitteln, dann stört uns das, wenn wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Es ist wie gesagt die Verantwortung der Soko, wen sie einsetzt, aber wir tragen natürlich dann letztendlich auch die Folgen daraus.

Ist es ernst genommen worden? – Natürlich finde ich es nicht unbedingt vertrauensbildend, wenn man dann später hört, dass eigentlich die Nachricht eh schon bekannt war. Zumindest habe ich den U-Ausschuss-Protokollen, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, entnommen, dass Mag. Holzer das eh offengelegt hat, das SMS, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht.

Ich hätte mir natürlich dann schon erwartet, dass man auf so etwas reagiert. Man hat ja dann offenbar reagiert, wir wissen es allerdings nicht. Der Herr Soko-Leiter hat das nicht mit uns besprochen – der damalige Soko-Leiter. Ich habe es dann aus der Zeitung erfahren, dass der Ermittler abgezogen wurde.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Wer hat das dann wirklich entschieden, dass diese Befangenheitsvorwürfe sozusagen ad acta gelegt werden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ad acta? – Also ich weiß jetzt nicht, ob Sie darauf ansprechen, dass das auch justizintern ein Thema war, dass die reine politische Betätigung nicht per se ein Befangenheitsgrund ist. Das hat der Minister entschieden, der damalige Herr Vizekanzler Dr. Jabloner. Das hat er uns dann mit Weisung auch so aufgetragen. Gut, das können wir akzeptieren, das, finde ich, ist auch der richtige Weg, weil dann die Verantwortung von ihm dementsprechend wahrgenommen wird. Und damit ist es auch klar: Wir sind ein weisungsgebundenes Organ, und dann ist es so.

Mit dem Fund: Wer darüber, als dann dieser Fund gekommen ist, im Innenministerium entschieden hat, das kann ich nicht sagen, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es gab ja aber die Diskussion hinsichtlich mehrerer Mitglieder der Soko Tape, ob da eventuell eine Befangenheit vorliegt, vor allen Dingen zur ÖVP. Also es wurde dann, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, vom damaligen Vizekanzler Jabloner mittels Weisung eben abgestellt.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Der Herr Vizekanzler hat gesagt, rein nur aufgrund der parteipolitischen Tätigkeit, nur auf Grundlage dessen liegt keine Befangenheit aus seiner Sicht vor, und hat uns dann diese Rechtsansicht überbunden, und an die sind wir dann natürlich gebunden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): In der Rückschau jetzt, wenn Sie die Arbeit der Soko Tape bewerten: Haben sich Ihre Befangenheitsbedenken bestätigt? Ich sage nur zum Beispiel Schreddern oder Videofund oder so. Also wie stufen Sie da die Arbeit der Soko Tape ein?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das sind jetzt mehrere Fragen. Ich glaube, die Vorgänge in Bezug auf das Schreddern, das ist, das kann - - Ich weiß, da gibt es unterschiedliche Ansichten. Wie auch in meiner ersten Befragung gesagt: Zu dem Zeitpunkt, als das Schredderverfahren gelaufen ist, war ich noch nicht Teil des Teams. Ich bin der Meinung, dass die Darstellungen von Frau Mag. Jilek Gewicht haben und auch stimmen, nämlich dass man nicht entsprechend informiert wurde, um die entsprechenden Dinge zu setzen.

Die Erklärung mit dem Laptop – wenn es um das geht –, dass man sagt: Haben uns eh gesehen, dann brauchen wir es nicht mehr zu machen!, ist für mich ungenügend. Das kann aber einfach auch eine unterschiedliche Anschauung des Ganzen sein, wie man das bewertet. Wie gesagt, ich bin nicht der zuständige Sachbearbeiter, mir reicht es allerdings auch einfach schon. Und das ist ganz wichtig, zu sagen: Befangenheit heißt nicht - -, sozusagen ein Befangenheitsgrund, es reicht auch die Anscheinsbefangenheit. Man muss nicht subjektiv oder parteilich handeln, es reicht der Anschein, der nach außen entstehen könnte, und den wollten wir aufgreifen und wahrnehmen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehen Sie irgendwie Ihre Bedenken, die Sie hatten – einfach auch Anscheinsbefangenheit sozusagen –, durch die Arbeit der Soko Tape eigentlich bestätigt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich kann es Ihnen ehrlich sagen: Wenn wir diese Situation gehabt hätten, dass irgendein Teammitglied in Direktkontakt, in dieser Form mit einem Beschuldigten steht, dann hätte ich jedenfalls gesagt: Du bist nicht mehr Teil des Teams! Das traue ich mich, für alle zu sagen, für mich aber ganz bestimmt – dass ich das nicht mitgetragen hätte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke. Ich würde die restliche Zeit mitnehmen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 43 Sekunden bleiben dann übrig.

*****

Die nächsten Fragen stellt Herr Abgeordneter Stögmüller. – Bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme wieder zurück zum Blümel-Komplex. Es kam nach der Vernehmung zu einer freiwilligen Nachschau bei Herrn Blümel zu Hause. Haben Sie Wahrnehmungen, wie sich Herr Bundesminister Blümel im Verfahren verhalten hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Sie meinen im Sinne von Kooperation oder - - Also mein Eindruck war, dass er kooperativ war. Er hat uns das Handy gegeben, mit Entsperrcode. Ich habe keine Wahrnehmungen dazu oder kann es nicht aus dem Akt erkennen, dass bei der Hausdurchsuchung Kooperation nicht stattgefunden hat. Und er war zur Einvernahme bereit. Also in der Hinsicht, würde ich sagen, ist bis dato alles kooperativ abgelaufen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da gab es ja die Sache mit dem Laptop. Kennen Sie die Geschichte, können Sie uns die kurz erklären? Da gibt es ja auch viele Versionen: Die einen sagen, die gab es nie, die anderen sagen, die gab es doch. Vielleicht können Sie die kurz aufklären.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also es gab den Laptop, der von der Lebensgefährtin – oder Gattin, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher – vom Herrn Finanzminister mitgenommen wurde und dann in weiterer Folge vom Kabinettschef zurückgebracht wurde. Es gibt, wie Sie dem Akt beziehungsweise vielleicht dann der nächsten Aktenvorlage entnehmen können, ja hier auch eine anonyme Anzeige dazu, quasi dass es ja möglich gewesen wäre, dass man den Laptop austauscht beziehungsweise den Laptop vielleicht irgendwie reinigt, säubert, löscht, irgendwelche Daten - -, und ihn dann anschließend zurückbringt. Wir schauen uns das an, ob irgendwelche Indizien dafür da sind, und mehr kann ich Ihnen quasi zum Thema Laptop, glaube ich, nicht sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was mich immer verwundert: Warum war Herr Niedrist die Person, die den Laptop sozusagen zum BAK, zu den Beamten vom BAK, zurückgebracht hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, da müssen Sie den Herrn Finanzminister beziehungsweise Herrn Mag. Niedrist befragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber war Frau Blümel mit Herrn Niedrist unterwegs, oder hat Herr Blümel dann Herrn Niedrist angerufen, dass er den Laptop abholt? Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich muss gestehen, ich glaube, das ist in einem Aktenvermerk vom IT-Experten beziehungsweise im Aktenvermerk vom BAK drinnen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wo haben wir den?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also wenn Sie das entsprechende Stück haben, würde ich um Vorlage bitten. Wie genau die Abläufe waren, das kann ich Ihnen jetzt leider aus der Erinnerung nicht genau sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben aber noch keine Indizien dazu, dass es sozusagen zu Löschungen am Laptop gekommen ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist ein aufrechter Prüfauftrag. Also wir wissen schon aus der ersten Sichtung quasi des Ganzen, dass es eher nicht danach ausschaut, als wenn da irgendwelche Manipulationen stattgefunden haben, aber das ist ein aufrechter Auftrag an meine IT-Experten, dass sie da in die Tiefe gehen sollen, damit wir das ausschließen können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe es jetzt nicht ordentlich verstanden, es tut mir leid. Es gab schon Indizien dazu?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, bei einer Erstsichtung haben wir keine Indizien dafür gefunden, die augenscheinlich wären, dass es so passiert wäre, und es gibt einen aufrechten Prüfauftrag bei den IT-Experten, dass sie das bitte noch eingehender prüfen, damit wir dann auch diesem Vorwurf der anonymen Anzeige entsprechend dann - -, dass wir die behandeln können.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wurde Herr Niedrist auch irgendwie befragt, warum er da unterwegs war oder warum er irgendwie anwesend war?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dafür haben wir meines Wissens, glaube ich - - Das haben wir nicht gemacht und haben auch keine Indizien dafür. Das wäre - -, sollte sich der Verdacht, der in der anonymen Anzeige geäußert wird, dass es hier zu irgendwelchen Manipulationen gekommen wäre, irgendwie bestätigen, dann würden wir dem natürlich sicherlich auch in dieser Form nachgehen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Welche Indizien sprechen dafür, dass es wirklich der Laptop von Gernot Blümel ist? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also soweit ich jetzt dieses sozusagen vorläufige Erstergebnis habe, dann ist es das, dass es offenbar auch mit persönlichen Daten bestückt ist, die er - - Es wurde uns, soweit ich das weiß, jedenfalls nicht irgendein leerer Laptop oder Ähnliches übergeben. (Abg. Stögmüller: Kein leerer?) – Kein leerer, also kein gelöschter oder kein Laptop, wo man einen Zusammenhang völlig ausschließen könnte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es in diesem Verfahrenskomplex irgendwelche Rügen, Weisungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Zu Mag. Blümel? Nein, habe ich keine in Erinnerung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Kommen wir zu einem anderen Komplex, zur Aktenvorlage im Untersuchungsausschuss: Haben Sie Wahrnehmungen zu Verfahrenskomplexen, die von der WKStA im Casag-Komplex geführt werden, und dass die Oberstaatsanwaltschaft sozusagen auch eine Trennung des Verfahrens wollte?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also das ist uns im Zuge der Beschuldigtenvernehmung von der - -, also dem Verfahren bezüglich der falschen Beweisaussage mit Frau Mag. Glatz-Kremsner, glaube ich, wenn ich mich richtig erinnere, das erste Mal untergekommen. Das war auch dieses Verfahren, glaube ich, wo erstmals die Zuständigkeit der WKStA hinterfragt wurde, und dann in einem weiteren Teil, als es um die Vorlageverpflichtung an den U-Ausschuss gegangen ist, wurde angeregt, dass wir dieses Verfahren ja nach § 27 StPO trennen könnten, damit diese Aktenstücke getrennt werden, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien damals davon ausgegangen ist, dass eine Vorlageverpflichtung hinsichtlich der falschen Beweisaussage nicht besteht.

Wir haben damals - -, wir sind dem entgegengetreten und haben halt dann berichtet, dass wir es erstens nicht für korrekt empfinden, wenn uns solche Anregungen im Justizverwaltungsweg mitgeteilt werden. Insofern möchte ich da vielleicht ganz kurz juristisch ausführen: Erkennbare - -, also Anregungen, Wünsche und Ähnliches quasi sind hier - -, also die müssen erstens einmal nach dem StAG gekennzeichnet sein, wenn sie im Bereich der Staatsanwaltschaften passieren, und die können als Weisung aufgefasst werden. Wir haben die gesetzlichen Voraussetzungen für so eine Trennung nicht gesehen, weil es einfach einen Sachverhaltszusammenhang hat, wenn jemand uns als Zeuge in unserem Sachverhalt aussagt und in einer weiteren quasi - -, und sich dann herausstellt, dass hier Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussagen und der Verdacht einer falschen Beweisaussage vorliegen. Das haben wir berichtet, und ich glaube, insgesamt haben wir dann drei Berichte, wenn ich mich nicht täusche, in dem Zusammenhang geschrieben.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Also der einzige Grund, warum man das wollte, ist eigentlich nur, dem Untersuchungsausschuss nicht die Akten vorzulegen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Es steht so im Erlass drinnen, dass man gemeint hat, wenn man das trennt, dann wäre ja die Aktenvorlage leichter, weil man dann diese Daten nicht wieder extra raussuchen muss, weil man sie nicht vorlegen müsste. Dass sich die Ansicht dann geändert hat, ist, glaube ich, in dem Kreis bekannt.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Und hat Sie wahrscheinlich überrascht, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Uns hat das überrascht, ja, weil wir natürlich der Meinung sind, dass der Untersuchungszeitraum - -, genauso wie wir auch Akten vorlegen, die nach dem Untersuchungszeitraum angelegt worden sind, aber die Sache betreffen – dass wir das tun. Ich möchte aber da ganz ausdrücklich dazusagen, die Vorlageverpflichtung, das ist eine Aufgabe des Ministeriums. Also wir machen das so, wie uns das angewiesen wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gab es noch weitere Einflussnahmen von der Oberstaatsanwaltschaft im Ibizakomplex, die Sie wahrgenommen haben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Könnten Sie das konkretisieren? Was genau? Also das ist immer auch ein bisschen eine Wertungsfrage, was Einflussnahme ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Na ja, so etwas wie das zum Beispiel, hinsichtlich Trennungen von Verfahrenskomplexen, oder besondere Weisungen, Rügen, die Sie besonders überrascht haben, abgesehen von Ihrer letzten, ich glaube, wo es Ihnen die Augen außeghaut hat – ich glaube, das war das Zitat.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, ich glaube, diese Aussage ist im Zusammenhang mit den gescannten Unterlagen gefallen, wenn ich mich richtig erinnere. Aber: Einflussnahme ist eine Wertung, aber es ist jedenfalls so, dass hier in diesen Erlässen halt Dinge thematisiert werden, von denen wir überrascht sind, dass sie thematisiert werden.

Es steht auch der Oberstaatsanwaltschaft Wien natürlich frei, eine Rechtsansicht zu äußern, die von unserer differiert, wo wir halt dann eine andere Sicht vertreten und sie uns das dann auch mit Weisung sagen, dass sie es so sehen und fertig – das ist in Ordnung. Also das per se ist jetzt nicht das Problem. Es überrascht jetzt, dass man es thematisiert, das ist eher ungewöhnlich, würde ich behaupten.

Eine andere - -, als Einflussnahme würde ich das nicht bezeichnen, aber was halt ein bisschen irritiert, ist zum Beispiel auch jetzt zuletzt, dass in der Vernehmung, also bei der Vernehmungsplanung von Mag. Glatz-Kremsner einige Schwierigkeiten aufgetreten sind, weil hier dann, als wir um einen Termin beim Verteidiger von Mag. Glatz-Kremsner gebeten haben, er uns mitgeteilt hat, dass er ja ein - -, die Entscheidung hinsichtlich der Zuständigkeit noch aussteht.

Da waren wir dann doch einigermaßen irritiert, weil wir der Meinung waren, dass wir das mit mehreren Berichten mittlerweile geklärt haben. Wir haben uns auch dann - -, haben ihm das auch mitgeteilt, dass für uns die Zuständigkeit abschließend geklärt ist, auch intern, und wir um Vernehmungstermine bitten. Im Zuge dessen ist uns dann eröffnet worden, dass ein Schreiben an die OStA Wien - - Entschuldigung, das Schreiben haben wir vorher schon gekannt, aber es ist uns dann eröffnet worden, dass dieser Sachverhalt von der OStA Wien noch einmal geprüft wird, unter Einbindung des Ministeriums. Das ist für uns einfach sehr ungewöhnlich, dass man dann über den Verteidiger erfährt, dass es hier jetzt offenbar irgendwelche Entscheidungsprozesse gibt, die noch immer geprüft werden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Warum war die OStA nicht einverstanden, dass die Verfahrensführung vom Verfahren wegen § 288 StGB gegen Bettina Glatz-Kremsner im Tagebuch von 17 St 5/19d geführt werden soll?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, dass die Formulierung nicht so gelautet hat, dass sie nicht einverstanden sind, sondern es hat so gelautet, dass man hinterfragt hat, warum wir überhaupt zuständig sind und unsere Zuständigkeit annehmen. Ich habe es vorhin, glaube ich, bei Frau Abgeordneter Dr. Fürst erwähnt, dass hier eine Entscheidungslinie von der Generalprokuratur von 2014 und fortfolgend, die davor eigentlich dauerhafte Übung war, quasi dann einer extra Darlegung bedarf.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Hat sich eigentlich etwas verändert, seitdem Herr Fuchs vorübergehend sozusagen nicht mehr für die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann nur auf das verweisen, was ich auch eingangs gesagt habe, dass ich eben erst letzten Freitag die nächste Dienstaufsichtsprüfung erlebt habe oder erleben musste. In der Hinsicht kann ich leider nicht davon ausgehen, dass sich in der Art und Weise etwas geändert hat, wie die Zusammenarbeit hier funktioniert. Ich könnte aus meiner Sicht auch nicht behaupten, dass hier mehr aktive Unterstützung stattfindet – wie zum Beispiel, wenn Medienberichte kursieren, dass es von der WKStA vielleicht irgendwelche Leaks gibt, und man das nicht aufgrund der Möglichkeit, die der Medienerlass bietet - -, dass man hier vielleicht auch die Richtigstellung, gerade dann natürlich, wenn es evident ist, dass es nicht wir waren - -, dass man das macht.

Also ich würde mir da ein bisschen mehr Unterstützung erwarten. Da habe ich nicht das Gefühl, dass sich da jetzt etwas geändert hat. Auch die Intensität der Berichtspflichten, nämlich fachlicher Natur: Da habe ich nicht das Gefühl, dass sich da merkbar etwas verändert hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank, ich gebe weiter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Danke. 1:07 Minuten sind dann in der nächsten Runde zusätzlich verfügbar.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Mag. Purkart, ich knüpfe gerne beim Kollegen an. Ministerin Alma Zadić hat ja schon öfters gemeint, sie würde sich hier vor die Justiz und vor die WKStA stellen. Jetzt abgesehen davon, was an Ressourcenerhöhung konstruktiv wäre, insbesondere für diesen Fall, diesen Verfahrenskomplex, der ja wächst, wie Sie am Anfang beschrieben haben, ist die Frage, wie hier vonseiten der Ministerin mehr agiert werden sollte, um zumindest einmal ein ungestörtes Arbeiten von denen, die da sind, zu ermöglichen. Fuchs ist ja nicht suspendiert, geht weiterhin ein und aus, ihm ist eben nur von Ihrem Fall die Fachaufsicht entzogen worden.

Wenn Sie jetzt aber sagen, dass diese Dienstaufsichtsbeschwerde von einem Herrn Salzmann ausgegangen ist: Wer ist das? Inwiefern war er bis jetzt im Verfahren involviert und inwiefern hat sich für Sie jetzt eigentlich etwas geändert, weil Fuchs trotz seiner Aussagen hier im Ausschuss nicht suspendiert wurde? – Erste Frage.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich habe vielleicht eine ganz - - Ich kann es vielleicht ganz einfach zusammenfassen: Es wäre schön, wenn man in diesen Ermittlungen nicht das Gefühl hat, dass hier die Uhren anders laufen als in allen anderen Ermittlungen oder wie sie in anderen Staatsanwaltschaften laufen. Das heißt: Was soll sich verändern? – Ich glaube, die Dienstaufsicht ist einfach nicht die richtige Form, mit der grundsätzlich sozusagen bei uns offenbar ständig agiert wird. Die Dienstaufsicht sollte, glaube ich, dann ein Thema sein, wenn Verfehlungen evident sind oder wenn andere Maßnahmen nicht greifen, wenn man zum Beispiel sagt: Wir sind anderer Rechtsansicht!, und wir tun es einfach trotzdem. Das sind Dinge, die in der Dienstaufsicht gemacht werden sollten.

Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, wie zum Beispiel bei der Ausstellung von Frau Mag. Jilek, dass man bei einem einzigen E-Mail, das sie in ein Tagebuch legt, zu dem es nicht einmal irgendwelche genauen, normierten Vorschriften gibt, sofort mit einer dienstrechtlichen Maßnahme agiert. Ich glaube, es wäre erwartbar – und das wäre eigentlich auch der Wunsch, den ich äußere –, dass ein Umgang dergestalt funktioniert, dass man, wenn hier Differenzen sind oder wenn man anderer Ansicht ist, das einmal grundsätzlich klärt.

Da kann man aus meiner Sicht als Oberstaatsanwaltschaft Wien die Ansichten austauschen, auch mit der Leiterin. Ich kenne das auch in anderen Formen so, dass man dann einfach sagt, man bespricht das, man nimmt das zum Beispiel auf einer Leitertagung auf eine Agenda, wenn irgendwie eine Rechtsansicht, die grundsätzlich irgendwo in den Staatsanwaltschaften gehandhabt wird - -, dass man das bespricht und dann halt die Argumente darlegt und dann entsprechend ändert, aber nicht, dass es ständig in diesem Verfahren passiert.

Ich habe es am Anfang gesagt: Ich bin seit 2014 Staatsanwalt, und das ist jetzt bis dato nur im Ibizaverfahren so gewesen. Wir haben die Probleme in dieser Form vorher nicht gehabt – ich zumindest nicht. Ich habe die - - Also das wäre meine Bitte, ich glaube, auf das kann man hinarbeiten, dass man sagt: Unter welchen Voraussetzungen halte ich es für richtig, dass die Dienstaufsicht einschreitet, und unter welchen nicht? Wenn bei unserer Datenauswertung quasi offenbar ständig hinterfragt wird, ob wir das gesetzeskonform machen, dann würde ich darum bitten, dass man darauf eingeht, wenn wir sagen: Wie machen wir es denn? – Nach internationalem Standard. Wir haben das offengelegt, wir haben das dargelegt. Dann: Wenn Kritik herrscht, dann sprechen wir uns bitte aus, aber nicht dieses Fehlersuchende. Das will ich nicht, das muss nicht der Umgang sein.

Letztlich dann natürlich auch die Berichtspflichten, wo ich sage: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Ministerium haben natürlich im Bereich der – zumindest derzeit immer noch – Ministerverantwortlichkeit ein Informationsinteresse. Das verstehen wir, dem müssen wir nachkommen und das tun wir auch. Das ist so das gesetzliche Gefüge. Was ich nicht verstehe, ist die Intensität der Berichtspflichten oder wenn wir dann zum Beispiel einen Berichtsauftrag dazu bekommen, ob wir schon irgendwelche Ergebnisse berichtet haben, die wir schon aufgrund eines Berichtsauftrages berichtet haben; wenn uns zum Beispiel ein Berichtsauftrag erteilt wird, dass wir eine anonyme Anzeige vorlegen müssen, weil sie nicht lesbar ist – dann schaue ich nach und denke mir, die Anzeige ist sehr wohl lesbar, sie ist einfach im Querformat vorgelegt worden, so wie es im Original auch ist. Wenn solche Berichtsaufträge kommen, wo ich dann eigentlich gehofft hätte, dass vielleicht, wenn so etwas passiert, jemand fragt: Kann mir jemand das am Bildschirm um 90 Grad drehen, damit es so ausschaut wie bei uns?, dann habe ich nicht das Gefühl, dass die Berichtspflichten richtig adjustiert sind oder dem Informationsinteresse, das selbstverständlich herrscht und dem wir nachkommen, angemessen sind.

Ich finde es auch nicht sehr förderlich, wenn uns im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, der wir natürlich nachzukommen haben, dann schon im Voraus gesagt wird: Es werden eh einige Fragen nicht beantwortet werden, weil sie Persönlichkeitsrechte oder die einzelne Strafsache oder Ähnliches betreffen, und dann aber ein Zusatz über die Hintertür dazukommt, man möge aber einmal trotzdem berichten, zur Verbreiterung der Informationsgrundlage. Das finde ich – wie soll ich sagen? – - -, da muss das richtige Maß herrschen.

Ich möchte schon auch kritisch sagen, und das möchte ich nicht verhehlen: Wir haben viele Verfahren, bei denen die Ermittlungen nicht unwesentlich länger dauern als dann die Entscheidung über die Berichte im Berichtsweg. Ich finde, dass es auch hier gilt, das richtige Maß zu finden, denn wir stehen alle in der Kritik, wenn Entscheidungen nach drei Jahren zurückkommen und man sagt: Was habt ihr jetzt die letzten eineinhalb Jahre getan? Das, finde ich, wäre aus meiner Sicht auch ein Wunsch oder eine Bitte an die Frau Ministerin, dass sie sich das unter dem Aspekt wirklich sehr, sehr gut anschaut und auch die Berichtspflichten entsprechend ausräumt und auch in der Praxis darum bittet, dass es so gehandhabt wird, dass man die Berichte anfordert, die erforderlich sind, aber nicht mehr, weil das Ermittlungsressourcen sind, die uns abgehen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das hat sie eigentlich schon lange zugesagt – sich anzusehen, wie man die Berichtspflicht reduzieren kann.

Weil Sie sagen, mit unterschiedlichem Maß messen: Sie haben wahrscheinlich die Befragung von Oberstaatsanwalt Fuchs im Untersuchungsausschuss wahrgenommen, bei der er unter Wahrheitspflicht gesagt hat, dass er mit seinem privaten Smartphone Aktenteile abfotografiert hat, dass er nicht ausschließen kann, Aktenteile vom Handy weitergeschickt zu haben, dass er nicht ausschließen kann, an Pilnacek – selbst nach dessen Verlust der Fachaufsicht – Aktenteile weitergeschickt zu haben, nicht ausschließen kann, Aktenteile aus Verschlussakten geschickt zu haben oder vor dem Setzen einer Zwangsmaßnahme über die geplante Zwangsmaßnahme. Das ist mir nur wegen des unterschiedlichen Maßes eingefallen.

Meine Frage dazu ist: Was sagen Sie überhaupt zu diesem Vorgehen: Aktenteile aus dem Verschlussakt, Handy?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich möchte es aus der Perspektive schildern, dass wir natürlich versuchen müssen, die Verschlusssachenordnung so gut wie möglich einzuhalten, und es hat ja auch den Sinn, dass man ja genau in diesen sensiblen Verfahren nachvollziehbar weiß, wann wer welche Information gehabt hat.

Ich glaube, die Ministerin hat auch deutlich gesagt, soweit ich das in Erinnerung habe, dass sie diese Handhabung, die hier publik geworden ist, für völlig unzulässig hält. Das sehe ich auch so. Natürlich ist es wie gesagt für mich natürlich ein sehr - -, nicht ein riesiger Vertrauensverlust, noch on top quasi sozusagen bezüglich der anderen Vorkommnisse. Wenn wir sehen, dass das so gehandhabt wird, und wir natürlich auf der anderen Seite die ganze Zeit mit Leaks beschäftigt sind, dann tut das doppelt weh, wenn man dann sieht, dass es hier zu diesen Informationsflüssen kommt, die nur durch einen Zufall dann halt aufgedeckt werden, und wir natürlich dann doch durchaus minutiös auflisten müssen, wann eben wer was wie gehabt hat, und das dann auf der anderen Seite anders gehandhabt wird.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Sinne von: Was könnte man, was müsste man als Justizministerin jetzt aktiv tun? Es wurde ja, kaum dass bei Herrn Minister Blümel eine Hausdurchsuchung stattfand, plötzlich die Reformidee des Bundesstaatsanwaltes ventiliert – ist schon wieder vorbei. Konkret sind die Ressourcen für dieses Korruptionsverfahren anscheinend – aber ich frage nach Ihren Wahrnehmungen – nicht verbessert worden. Wie viele Sachbearbeiterinnen, Sachbearbeiter mehr bräuchten Sie, um hier effizient ermitteln zu können?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte – und das wirklich mit Überzeugung – sagen: Ich glaube, die WKStA verträgt locker das Doppelte an Leuten, und ich bitte Sie, das nicht als völlig vermessenen Wunsch zu verstehen, sondern dass das einfach die zentrale Maßnahme ist, mit der wir unsere Ermittlungen einfach schneller gestalten können.

Vielleicht denkt man sich manchmal als Außenstehender: Na, jetzt haben sie irgendein Ermittlungsverfahren eingeleitet, warum können die nicht einfach jetzt die nächsten drei Wochen 20 Leute vernehmen und das Ganze beenden? Warum dauert das so lange? Warum dauert das Monate? – Das ist, weil wir eben so viele verschiedene Bälle jonglieren müssen, weil wir – also meine Kollegen – durchwegs drei, vier Großverfahren führen müssen, wir in - - Ich habe da einmal bei mir nachgezählt, ich habe einmal zu einem Zeitpunkt 200 000 Aktenseiten in meinem Referat gehabt. Ich glaube, es ist verständlich, dass es hier dann einfach zu diesen Kapazitätsengpässen kommt und dann die Verfahren einfach nicht so schnell geführt werden können, wie es möglich wäre. Wir haben natürlich externe Einflüsse, aber das ist das zentrale Element.

Das heißt, wir müssen aus meiner Sicht mehr Kapazitäten bekommen, um das rascher abzuführen, und das – das habe ich auch am Anfang gesagt – im Zusammenspiel mit dem, dass man das Ganze attraktiviert. Und attraktiviert, dass man zu uns kommt, kann es nur dann sein, wenn die Außenstehenden nicht den Eindruck bekommen, dass hier die Uhren anders laufen und dass man sich fragt: Tut man sich das an? Das sind nicht Luftschlösser, die wir da bauen, sondern das ist einfach das, was wir hören. Und wenn wir Planstellen ausschreiben, mögen wir sie auch zusätzlich haben, und es bewirbt sich dann gerade einmal eine Bewerberin – auf eine besser bezahlte Planstelle wohlgemerkt –, dann frage ich mich: Was kann man tun, damit es besser wird?

Besser heißt für mich, dass hier dieser Umgang einfach aufhört, dass man einfach wieder den Weg zurück in die Normalität findet, was Dienstaufsicht betrifft, was Fachaufsicht betrifft, was Berichtspflichten betrifft. Der Auftrag und die Aufgabe in der WKStA ist anspruchsvoll, glaube ich, das kann man sagen, das ist nicht jedermanns Sache, aber dass man zumindest die, die grundsätzlich daran interessiert sind, dann auch dafür begeistern kann.

Zusammenfassend: mehr Personal. Wir haben zum Beispiel auch jetzt mehr IT-Experten bekommen, wofür ich sehr dankbar bin, weil das für mich der Schlüssel für eine absolut ganz wesentliche Verfahrensbeschleunigung ist – dasselbe bei den Wirtschaftsexperten, aber auch bei den Staatsanwälten.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 25 Sekunden Redezeit noch in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil der U-Ausschuss aus dem Anlass Ibiza diesen wachsenden Verfahrenskomplex als Untersuchungsgegenstand hat: Wie viel mehr Personal würden Sie Ihrer Wahrnehmung nach in diesem Verfahrenskomplex brauchen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich glaube, es wäre - -, im Idealfall hätten wir natürlich gerne fünf, sechs Leute, die voll involviert sind, volle Aktenkenntnis haben und keine anderen Verfahren führen müssen. Ich glaube, das wäre wahrscheinlich eine relativ sinnvolle Aufteilung, die wir dann gerne vielleicht in Subteams und so weiter machen könnten. Ich glaube, dort sind wir, ja, und da kommen wir in etwa in ein Optimum hinein.

Die Sache ist nur die, dass halt eben - -, die Realität schaut so aus, dass viele andere viele verschiedene Verfahren noch weiterhin führen müssen, wenn man die abgibt, dann dort natürlich die Hemmung und die Verzögerung im Verfahren eintritt, denn wenn sich jemand anders dann in einen 200-Bände-Akt einlesen muss, dann wird es dort eben zu der Verfahrensverzögerung kommen. Unter diesen Bedingungen könnte ich mir wünschen – oder in einem Idealzustand –, dass wir sicherlich mindestens fünf Leute haben, die rein nur für diesen Akt arbeiten. Das wäre einmal so eine halbwegs konkrete Zahl. Mehr ist natürlich immer besser.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 9 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Weil Sie es angesprochen haben: Könnten Sie noch mehr zu dem Dossier ausführen – ein bisschen haben Sie es schon gemacht –, das bei der Oberstaatsanwaltschaft ausgearbeitet wurde? Was ist Ihre Wahrnehmung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also es ist - - Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat uns zur - -, ein Amtshilfeersuchen geschickt und hat uns gebeten, dass wir Funde, die aus dem Verschlussakt stammen beziehungsweise ihn betreffen, quasi einordnen und beschreiben, um was es sich da handelt beziehungsweise ob sie aus dem Akt stammen, und - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welcher Akt, Entschuldigung?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Welcher Akt?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit ist vorbei.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Den Casinos-Akt, den Verschlussakt Casinos; und in dem Konvolut mit Funden, das uns im Zusammenhang damit übermittelt wurde, hat man - -, war ein Miniaturbild der ersten Seite eines offensichtlich 103 Seiten umfassenden Schreibens – also zumindest hat man an der Fußzeile erkannt, dass es 103 Seiten umfassen soll –, und das ist von der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die Personalabteilung im Ministerium adressiert gewesen. In dem Schriftstück wird darauf Bezug genommen, dass halt im Zuge dieses Ibizakomplexes offenbar durchwegs dienstrechtlich relevante Wahrnehmungen in Bezug auf die Sachbearbeiter gemacht wurden und die eben zur dienstrechtlichen Beurteilung der Personalabteilung vorgelegt wurden.

Mehr weiß ich leider nicht. Wie gesagt, wir hätten es, als das aufgekommen ist und als wir davon Kenntnis erlangt haben, über die Leiterin im Ministerium angefordert, weil es ja zumindest dem Deckblatt nach ganz offensichtlich Bezug zu unserer Tätigkeit hatte. Und wir würden das natürlich gerne haben, damit wir auch dazu Stellung nehmen können. Ich kenne sozusagen die übrigen 102 Seiten nicht, beziehungsweise – damit ich ganz korrekt bleibe – gibt es ein weiteres Bild, das in diesem Aktenkonvolut drinnen ist, das offensichtlich auch aus diesen 103 Seiten stammt, aber die Eingabe an sich kennen wir nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bevor ich Herrn Abgeordneten Hanger das Wort erteile, hat mich der Herr Verfahrensrichter ersucht, ihm dieses für eine allgemeine, alle Fraktionen betreffende Feststellung zu erteilen. – Bitte schön, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Bitte, ich möchte nur an den Untersuchungsgegenstand erinnern, der festgeschrieben ist, und ich bemerke da oder dort immer wieder, dass wir uns etwas darüber hinausbewegen. Im Sinne der Konzentration würde ich also bitten, sich am Untersuchungsgegenstand zu orientieren. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Damit kommen wir zur nächsten Fraktion. – Herr Abgeordneter Hanger, bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, ich möchte mit einer Wahrnehmung beginnen. Mir ist jetzt irgendwie aufgefallen, Frau Abgeordnete Krisper stellt eine kurze Frage, Sie reden wie aufgezogen ein paar Minuten, das hat für mich sehr vorbereitet gewirkt. Deshalb meine Frage: Können Sie ausschließen, dass Sie sich mit Frau Abgeordneter Krisper in den letzten vier Wochen getroffen haben, um diese Aussage - - (Auskunftsperson Purkart: Das - -!), das können Sie ausschließen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das kann ich ausschließen. Ich habe mich sowohl bei der ersten Befragung wie auch der zweiten Befragung natürlich auf die möglichen Fragen vorbereitet, um Ihnen kompetent Rede und Antwort zu stehen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Es hat irgendwie ein bisschen künstlich gewirkt, aber macht ja nichts. Sie wissen eh: Bei Frau Abgeordneter Krisper läuft ja derzeit ein Medienverfahren, und da steht momentan in dieser Angelegenheit Aussage gegen Aussage. (Die Abgeordneten Matznetter und Stögmüller heben die Hand. – Abg. Stögmüller: Herr Verfahrensrichter! Das ist peinlich ...!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Wer das Wort ergreifen will, den bitte ich, sich zur Geschäftsordnung zu melden.

Abgeordneter Matznetter hat das nun getan. – Bitte, Herr Abgeordneter Matznetter.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wenn wir ein Lehrbuchbeispiel für eine unterstellende Fragestellung bräuchten – jetzt käme sie wie auf Bestellung. In diesem Sinne würde ich Sie bitten, Herr Vorsitzender, nach Beratung mit dem Verfahrensrichter zu beurteilen: Ist das nun unterstellend oder nicht? Ich täte gerne hören, warum es nicht unterstellend sein soll. (Abg. Hanger: Es ist alles klargestellt! Wozu die Aufregung? – Abg. Stögmüller: Ja, aber Entschuldigung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich verstehe nicht, was das Medienverfahren von Abgeordneter Krisper im Untersuchungsausschuss zu suchen hat. Bitte, das ist - - Was soll der Schas da? Ja, also wirklich, Abgeordneter Hanger, reißen Sie sich doch zusammen und fragen Sie - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Moment, Moment, Herr Kollege! Herr Kollege! Ich ersuche - - (Abg. Stögmüller: Die Befragung war ja wirklich ange- -!) Ich ersuche um entsprechende Mäßigung auch bei der Wortmeldung. Ich ersuche, in sich zu gehen und nachzudenken, welche Wörter sie jetzt verwendet haben!

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Die Befragung hier war bis jetzt wirklich fließend und ordentlich und ohne Unterstellung, und dann kommen solche Wortmeldungen. Ich verstehe es nicht, aber okay. (Abg. Matznetter: Verzweiflung ist die Antwort!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, und ich kritisiere auch Ihre Art und Weise der Wortmeldung.

Herr Verfahrensrichter, wenn es keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung gibt: Herr Abgeordneter Krainer hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde Sie, Herr Vorsitzender, einfach ersuchen, Ihres Amtes zu walten und besonders aufmerksam zu sein, wenn Herr Hanger das Wort ergreift, weil da eine Unterstellung nie weit ist. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt könnten wir darüber diskutieren, ob das eine Unterstellung war, aber ich würde vorschlagen, wir setzen die Befragung fort.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer Ich enthalte mich der Beurteilung, von welchen Abgeordneten die Anzahl an unterstellenden Äußerungen den überwiegenden Anteil ausmacht. Dessen enthalte ich mich.

Ich gebe das Wort weiter an den Herrn Verfahrensrichter und ersuche um seine Einschätzung. – Bitte schön.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, ich möchte Herrn Abgeordnetem Matznetter recht geben. Auch ich habe eine Unterstellung darin gesehen, Herr Abgeordneter Hanger, und bitte, das zu unterlassen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Meiner Meinung nach hat die Auskunftsperson eine sehr klare Antwort gegeben, und ich habe nun die Aufregung darüber nicht verstanden – aber soll so sein.

*****

Ich möchte mich gerne dem Thema der Leaks zuwenden, Herr Mag. Purkart – eine Fragestellung, die mich auch persönlich sehr interessiert –, und ich darf einleitend einmal feststellen, davon bin ich sehr überzeugt, dass Sie selbst nicht leaken oder die WKStA nicht leakt, weil sie dumm wären, wenn Sie das tun würden, und das glaube ich einmal zuallerletzt.

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, und das möchte ich herausarbeiten: ob Sie indirekt leaken. Alle tun immer so aufgeregt, aber wie das System funktioniert, weiß doch eh ein jeder. In etwa funktioniert es so, dass Sie etwas zu einem Akt nehmen – bleiben wir zum Beispiel bei dem Bericht über den Herrn Bundeskanzler –, da wird natürlich der Beschuldigte informiert. Am nächsten Tag werden dann zehn Verfahrensbeteiligte, glaube ich, oder acht Verfahrensbeteiligte informiert – und irgendwer gibt das dann raus. Wir haben dann die Situation, dass die Medien sagen: Nein, ich muss nicht bekannt geben, woher es kommt!, und der jeweilige Anwalt wird es auch nicht sagen.

Sie sind Insider. Ist dieses Bild richtig? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt. – Abg. Matznetter: Das ist schon wieder unterstellend! – Abg. Krainer: Geh, macht’s einmal einen Kurs ... Fragen ...! – Abg. Matznetter: ... StGB!)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Hanger, würden Sie so nett sein und diese Frage ein bisschen anders formulieren? Die Auskunftsperson sieht auch darin wieder eine Unterstellung, worin ich mich ihr anschließen kann, aber ich verstehe den Inhalt Ihrer Frage. Man darf nur keinen Amtsmissbrauch unterstellen, und das meint die Auskunftsperson, ist erfolgt. Also bitte stellen Sie die Frage so, dass darin keine Unterstellung liegt!

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Aber ich habe nur geschildert, wie das abläuft, und ich habe gesagt, dass Sie zum Beispiel den Bericht über den Herrn Bundeskanzler – § 50 StPO –, diese Information an den Beschuldigten geben beziehungsweise an seinen Anwalt, und am nächsten Tag geht das dann halt im Rahmen der Akteneinsicht auch an alle Verfahrensbeteiligten. Ist das korrekt? (Abg. Matznetter: War das nicht eine Pressekonferenz vom Herrn Kurz? – Zwischenruf des Abg. Krainer. – Abg. Matznetter: Er hat doch selber eine Pressekonferenz gemacht, der Herr Hanger!) Das ist das normale Prozedere, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wie schon ausgeführt, wir haben die Verständigung zum Akt genommen. Wir gewähren Akteneinsicht, so wie es die Europäische Menschenrechtskonvention und die ständige Rechtsprechung des OLG vorsieht. Das ist nicht etwas, was wir uns aussuchen, sondern das ist etwas, was eine gesetzliche Pflicht darstellt – und ansonsten gibt es ja die Mögli- -, muss ich sagen: Wenn Herr Kurz oder sein Verteidiger das dann in weiterer Folge an Medien weitergibt, dann steht ihm das im Rahmen seiner Beschuldigten- und Verteidigungsrechte zu.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Eh, ich habe doch nur gefragt, ob es so ist. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Am Vortag wurde der Beschuldigte informiert und am Tag danach, glaube ich, acht Verfahrensbeteiligte. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht; eine ganz normale Frage, oder?

Dann liegt die Vermutung nahe, dass halt alle, die darüber informiert werden, das irgendwie weitergeben. Die Vermutung liegt nahe. Meine Frage, die ich anschließen möchte, weil wir immer über Verbesserungen im System reden: Wieso kann man die Dokumente nicht quasi eindeutig identifizieren, damit man dann weiß, von wem sie ausgehen? Wäre doch ein konstruktiver Vorschlag, oder?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Herr Hanger – Herr, Mag. Hanger, Entschuldigung! –, im konkreten Fall habe ich es eh identifizieren können. Ansonsten, glaube ich, sind Sie da wahrscheinlich besser informiert als ich, dass das ja, glaube ich, ein Ergebnis von einem Gespräch war, das vor einem Jahr stattgefunden hat, dass man technische Maßnahmen dazu findet.

Es ist schön, wenn diese - - – wie soll ich sagen? –, es ist natürlich gut, wenn man das nachvollziehen kann, aber ich glaube, die Frage hat sich im konkreten Fall nicht gestellt, und ich muss auch noch – ganz wichtig – dazusagen: Auch alle anderen Beschuldigten haben ihre Rechte und dürfen sich verteidigen, wie sie wollen. Also das ist auch keine Straftat, wenn das Rechtsanwälte dann weitergeben, so wie es im konkreten Fall auch mit einer Verständigung, die beim „Falter“ dann aufgeschienen ist, erklärt worden ist, dass das auf legalem Wege gekommen ist.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich wollte nur festhalten – und ich verstehe die ganze Diskussion nicht, die da geführt wird, ich halte sie für ziemlich scheinheilig, weil ich persönlich glaube –: Wenn man will, kann man das sehr gut ordnen, da braucht man nur ein bisschen einen Hausverstand (Abg. Matznetter: Scheinheilig ...!), und da ist aus meiner Sicht die Justizministerin gefordert.

Ich möchte aber ein bisschen bei diesen Chats bleiben, die wir natürlich laufend in den Untersuchungsausschuss bekommen. Der letzte Erhebungsbericht: 635 Seiten. Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob die Inhalte abstrakt relevant sind oder nicht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Grundsätzlich ist also mal festzuhalten, dass wir hier nicht im Bereich der Strafprozessordnung drinnen sind. Das heißt, es ist der Vorlageverpflichtung, die dem Ministerium unterliegt, nachzukommen. Wir haben dazu wenig Erfahrungswerte, haben für das Bundesministerium für Justiz diese Auswertung, diese Sichtung vorzunehmen.

Wir haben dazu Fragen gestellt, wie das genau passiert oder passieren sollte, weil uns natürlich völlig klar ist, dass das ein Reizthema sein, werden wird; haben unter anderem dort die Frage an die Oberbehörden gerichtet, wie vorzugehen ist, mit einer ganzen Reihe von Fragenkatalogen, wie das zu verstehen ist, aber das, was wahrscheinlich am relevantesten ist: Wie gehen wir damit um, wenn wir eine Relevanz nicht völlig ausschließen können, wenn wir es nicht genau zuordnen können, und auch, wie wir Persönlichkeitsrechte wahrnehmen können, nachdem im Informationsordnungsgesetz hier Persönlichkeitsrechte ja nicht ausdrücklich genannt werden, sondern nur das Interesse von Parteien?

Uns wurde eben die Antwort gegeben, dass alles, was nicht zuordenbar ist - -, da müssen wir das vorlegen, sofern wir eine abstrakte Relevanz erkennen, die zumindest nicht ausschließbar ist. An das haben wir uns gehalten. Bei den Persönlichkeitsrechten wurde uns gesagt, dass wir das im Wege der Klassifikation oder Klassifizierung lösen müssen.

Dementsprechend haben wir in einem umfangreichen Excel-Dokument zu jedem einzelnen Chat, zu jeder einzelnen Chatnachricht, die die Rechtspraktikanten für uns sichten, eine Begründung abverlangt. Diese Begründung zu jeder einzelnen Chatnachricht ist dokumentiert – und das Endergebnis dessen, was dann nach dieser Prüfung überbleibt, und auch, was nach der allfälligen Ermittlungsgefährdung überbleibt, wo wir dann einen Konsultationsmechanismus brauchen würden.

Das haben wir der Oberstaatsanwaltschaft Wien vorgelegt, die dann auf Basis dieser Excel-Dokumentation wo halt zu jedem einzelnen Chat genau drinnen steht, warum wir glauben, dass es aus unserer Sicht vorzulegen ist  entsprechend überprüfbar auch abändern könnte, oder das Ministerium. Also so sind wir vorgegangen, wir haben diesen Fragenkatalog geschickt, haben uns an diesen Fragenkatalog gehalten und arbeiten hier den Berichts- -, also den Auftrag, den wir vom Ministerium haben, das zu machen, so ab, in einer dokumentierten und überprüfbaren Form.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): „Der Ausblick in diese Kälte zu fliegen ist ein Horror“, „Das ist der totale Albtraum“.  Können Sie mir da den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand herstellen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Abgeordneter, Sie werden verstehen, dass ich jetzt nicht irgendwelche zwei Nachrichten, die ich hier lese, kommentieren kann, vor allem, ich kann es - - (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung gibt es eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Stögmüller.  Bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Können wir dazu eine Vorlage haben? Bei jeder Vorlage und SMS steht nämlich auch die Begründung drüber, dann würden wir uns auch leichter tun, da mitzulesen. Die WKStA hat nämlich bei jeder SMS – vielleicht hat das Herr Kollege Hanger noch nicht gesehen – auch oben drüber einen Text, und wenn wir keine Vorlage haben, tun wir uns ein bisschen schwer.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Gibt es die Vorlage?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Das Dokument 7762. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Abgeordneter, da - - Sie wissen, Sie haben eine Anzeige gegen uns eingebracht. Bin ich da auch darunter, gemeint?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich glaube, dass die Situation so ist, dass ich die Fragen stelle und nicht Sie. Ich ersuche Sie, auf meine Frage eine Antwort zu geben.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, da haben Sie natürlich völlig recht, dass ich Ihnen keine Fragen stellen kann, aber es gibt ja offiziell – oder öffentlich bekannt – die Anzeige auch gegen Mitarbeiter der WKStA und der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der Vorlage der Chats. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung gibt es eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Stögmüller. – Bitte schön.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wir wissen die Aktenzahlnummer noch immer nicht, weil 7762, das sind keine SMS, das sind ganz alte Akten. Die korrekte Nummer muss mehr Ziffern haben. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): 77762. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensanwalt. Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Abgeordneter Hanger, ich kann vorerst einmal nur feststellen, dass die Zulässigkeit der Frage bestritten wird, nicht von mir, von der Auskunftsperson. Ich bitte Sie deshalb, noch einmal die Frage zu stellen, damit ich das beurteilen kann, ob eine Bestreitung zu Recht erfolgt oder nicht.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich darf noch einmal präzisieren. Wir haben einen Erhebungsbericht in den Untersuchungsausschuss bekommen, 635 oder 637 Seiten Auswertung von Chats. Bei Durchsicht dieser Chats haben wir uns sehr schwergetan, einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen. Sie wissen, wir sind auch der Meinung, dass da möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind.

Ich bringe Ihnen jetzt ein paar Beispiele, ich helfe Ihnen ja, Sie werden es erklären können, die Berichte sind ja von Ihnen. Ich wiederhole: „Der Ausblick in diese Kälte zu fliegen ist ein Horror“, „Das ist der totale Albtraum“. – Ich würde Sie jetzt bitten, mir den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand herzustellen, ganz einfach. (Abg. Stögmüller: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Wo finden wir das bitte im Dokument? Bitte auch die Seite dazusagen! Ich weiß, dass die ÖVP nie so ... und großflächig, aber mir wäre es sehr recht, wenn jemand etwas zitiert, dass auch die Aktenzahl und die Seite dazugesagt wird.

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Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Seite 12 bis 14, Aktenzahl 77762, aber da der Ersteller vom Bericht da ist, wird er es uns ja erklären können, oder? (Abg. Krainer: Ja, aber wir wollen mitschauen! – Abg. Stögmüller: Wir wollen ja mitschauen! – Abg. Matznetter: Sollen wir wieder einmal im Duden schauen, was Akt heißt, für Kollegen Hanger? – Ruf: Welche Seite? – Abg. Stögmüller: 12 bis 14!)

Seite 12 bis 14, Akt Nummer 77762. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Also ich halte diese Frage übrigens allen Ernstes für sehr relevant, weil wir der Meinung sind, dass diese Informationen dann natürlich – Sie wissen – wo immer hingehen und dass Persönlichkeitsrechte auch davon betroffen ist. Also ich meine das schon sehr ernst, gell. (Abg. Matznetter: ...Wetterfrosch! Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensrichter. Abg. Matznetter: ... Russland!  Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichter.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson wird die Frage beantworten.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Mag. Hanger, ich möchte trotzdem sozusagen - - Offenbar bin ich auch in dem Kreis der möglicherweise Angezeigten drinnen, habe mich aber dazu entschlossen, dass ich das trotzdem beantworten möchte, weil ich das nicht im Raum stehen lassen möchte.

Ich möchte das noch einmal wiederholen: Wir machen die Prüfung der abstrakten Relevanz für den Untersuchungsausschuss gemäß dem Fragenkatalog, wie wir das haben. Wir dokumentieren das, Sie finden zu der einzelnen Nachricht darüber – nämlich drei Nachrichten darüber – den Zusammenhang, den der Rechtspraktikant festgehalten hat, ein Kollege von mir geprüft hat, und so wurde es vorgelegt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Können Sie das noch kurz ausführen? Ist das okay?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, möchte ich nicht. Es steht oben, es ist im Zusammenhang mit einer Postenbesetzung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Und wieso war das jetzt so schwierig? – Okay, ich komme zur nächsten Frage.

In Wien ist es unerträglich heiß, wir sollten das Büro zur Außenstelle nach Kärnten im Sommer verlegen – mit einem Smiley. Schmid antwortet: Genial, ich bin dabei. – Zitatende. Also aus dem haben Sie das dann abgeleitet oder wieso ist das relevant für den Untersuchungsgegenstand? (Abg. Krainer hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 20 Sekunden Fragezeit sind in dieser Runde noch übrig.

Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich meine, das Prinzip, wie die Staatsanwaltschaft diese Chats vorlegt, ist ja selbsterklärend. Es gibt eben einen Thread, da sind manchmal vier, manchmal zwölf - - (Abg. Hanger: Ist jetzt Herr Krainer die Auskunftsperson oder wie ist das?)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich warte noch auf die Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Bitte, Kollege Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dürfen wir uns jetzt wieder gegenseitig das Mikrofon ausschalten oder darf das nur Herr Hanger? – (Ruf: Das macht nur der Hanger!) – Das macht nur Hanger, ich weiß, aber könnten Sie - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Das entspricht grundsätzlich keiner guten Angewohnheit, wenn man sich gegenseitig unterbricht oder nicht akzeptiert, dass jemand anderer am Wort ist, so, wie es teilweise heute schon der Fall war. Ich ersuche, diese doch gute Usance wieder zu beherzigen, einander aussprechen zu lassen. – Jetzt bitte zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, aber Sie müssen diese Worte in Richtung des Kollegen Hanger sprechen, denn er hat gerade gegen dieses Prinzip verstoßen, einander ausreden zu lassen, und nicht mich dabei anschauen. Es war Kollege Hanger. Er braucht das aus pädagogischen Gründen, kommt mir vor.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, ich habe Sie angesprochen, angeschaut, weil ich Ihnen zur Geschäftsordnung das Wort erteilt habe, und bitte jetzt, eine solche Wortmeldung zur Geschäftsordnung zu tätigen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist relativ einfach: Das Prinzip der Vorlage ergibt sich von selber, da gibt es immer Threads von drei, vier bis auch zu 15 oder 20 SMS, die in einem inneren Zusammenhang stehen. Wenn auch nur ein oder zwei SMS in diesem Thread relevant sind, dann wird genau begründet, wieso die vorgelegt werden.

Außerdem ist die vorlagepflichtige Stelle das Justizministerium und nicht die WKStA, insofern kann die Auskunftsperson das gar nicht tun, weil sie nicht die vorlagepflichtige Stelle ist. Die vorlagepflichtige Stelle ist die Justizministerin und sie delegiert das an die Oberstaatsanwaltschaft. Mir ist nicht bekannt, dass die Auskunftsperson ein Teil der Oberstaatsanwaltschaft wäre oder dort für die Vorbereitung dieser Aktenübermittlung zuständig wäre. (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Aber noch einmal für Kollegen Hanger: Es reicht, wenn in einem Thread von fünf oder sechs SMS ein oder zwei relevant sind, und damit man den Zusammenhang versteht, sind dann die links und rechts auch ein Teil davon. Das ist das übliche Vorgehen bei allen Chatauswertungen, die wir bisher bekommen haben, sowohl was die abstrakt relevanten (Abg. Fürlinger hebt die Hand) als auch die strafrechtlich relevanten betrifft; es ist überall genau dasselbe Prinzip.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich Kollege Fürlinger gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Der Einwurf, Herr Verfahrensrichter, den Kollege Hanger unterbrechenderweise tätigte, dass sozusagen die Auskunftspersonsrollen gerade vertauscht worden sind, ist nicht vollkommen falsch. Eines möchte ich dazu schon festhalten: Wir – und zwar alle, und viele im Haus und auch die Rechtsgelehrten – diskutieren über die Verletzung der Persönlichkeitsrechte in diesem Verfahren, die in diesem Verfahren quasi schon systemimmanent sind.

Es genügt mir, das möchte ich sagen, aus juristischer Sicht nicht als Begründung, dass es einen Thread von zwölf Botschaften gibt, bei dem vielleicht zwei relevant sind, dass man die anderen zehn auch mit vorlegt. Das ist ein No-Go. Darauf werden wir hinweisen und es wird irgendwann einmal andere treffen, und die werden auch froh sein, wenn ihre persönlichen Daten nicht in Verfahren als Nebenprodukte in den Akten offenliegen.

Das ist unter Juristen, meine Damen und Herren, bitte vollkommen unstrittig, auch wenn es noch so ein parteipolitisches Gejammere gibt, dass natürlich die einen komplett offengelegt werden müssen und die anderen dürfen nichts. Diese Methode in diesem Ausschuss kennen wir, aber ich weise darauf hin, dass die Fragen des Kollegen Hanger mehr als berechtigt sind. Ich glaube, dass ein Oberstaatsanwalt wie Mag. Purkart, der sehr wohl mit dieser Zitation befasst ist, dazu durchaus Antworten geben kann.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensrichter, können Sie aufklären, ob Schutz der Persönlichkeitsrechte Teil des Untersuchungsausschusses ist? Mir ist es nämlich entfallen, wenn es so wäre. Auch im Ermittlungsbereich ist es nicht, also wo ist es überhaupt im Untersuchungsgegenstand erfasst, dass wir hier diese Fragen beantworten müssen?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie meinen den Schutz der Persönlichkeitsrechte? – Das ist immanent in unserem Verfahren, deshalb sitzt ein Verfahrensanwalt hier und deshalb sitze ich hier.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Hanger hat vorher gesagt, dass - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wir haben uns vorher gerade darüber unterhalten, dass man sich gegenseitig aussprechen lässt. Der Herr Verfahrensrichter war mit seiner Antwort noch nicht fertig. Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte vorher den Verfahrensrichter aussprechen zu lassen! Ich erteile dann nach entsprechendem Handzeichen wieder das Wort.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Also es ist ganz eminent, Herr Abgeordneter Stögmüller, und ich glaube, es ist von allen hier unbestritten, dass wir Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen haben, auch Persönlichkeitsrechte Dritter. Das ist etwas ganz Wesentliches und darin sehe ich auch meine Aufgabe hier. Aber ich glaube, das war gar nicht die Frage, weil das sind ohnedies die Basics. Dürfte ich um Ihre Frage bitten?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Mir ging es darum, dass diese Fragen nichts mit dem Untersuchungsausschuss zu tun haben. (Abg. Hanger hebt die Hand.)

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist eine andere Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung hat sich wieder Herr Abgeordneter Hanger gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung: Ich zitiere aus einem Erhebungsbericht, der dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden ist, eins zu eins. Und Kollege Stögmüller stellt die Frage: Wo haben wir denn den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand? – Ich frage zurück: Wieso wurde dann dieses Dokument in den Untersuchungsausschuss geliefert?

Also das muss man schon sagen: Henne oder Ei? Ich meine, ich zitiere aus einem Papier, das ist Untersuchungsgegenstand, dann darf man nicht einmal mehr zitieren, weil der Einwand kommt, das hat nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun. Also das ist ja schon eine schräge Diskussion jetzt, ehrlich.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Es geht ja nicht darum, ob Sie daraus zitieren. Sie dürfen ja zitieren, dafür ist es ja da. Es geht ja darum, dass Sie infrage stellen, warum das überhaupt drinnen ist. Das ist ja nicht Untersuchungsgegenstand, um das geht es ja! Sie unterstellen der Justiz, dass sie ihre Aufgaben nicht ordentlich erledigt. (Ruf: Das unterstellst du ja dauernd!) Sie fragen das, obwohl es überhaupt nicht Untersuchungsgegenstand ist. Es ist weder Ermittlungsbereich noch irgendwas, das hat einfach nichts mit unserem Untersuchungsgegenstand zu tun. Ich weiß nicht, wo Sie das sehen, Herr Verfahrensrichter.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Bitte, Herr Verfahrensrichter.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Darf ich einmal grundsätzlich ausführen: Die Problematik besteht ja darin, dass der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, nur abstrakt relevante Dinge sind vorzulegen. Staatsanwälte sind grundsätzlich dazu berufen, den Sachverhalt nach strafrechtlichen Beurteilungen zu prüfen; all das, was nicht Strafrecht ist, haben sie eigentlich nicht zu beachten. Jetzt machen die eine zusätzliche Aufgabe, weil das Ministerium das mehr oder weniger von ihnen verlangt, indem sie die abstrakte Relevanz prüfen.

Jetzt sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn er sagt, er hat zu wenig Personal: Wenn die nicht die abstrakte Relevanz prüfen müssten, dann wäre das ein ganz anderes Problem; aber das müssen Sie, weil es das Ministerium als vorlagepflichtige Stelle von Ihnen verlangt. Grundsätzlich würde Ihre Prüfung nämlich schon viel früher aufhören, nämlich bei der strafrechtlichen Verantwortung und bei der strafrechtlichen Beurteilung. Jetzt wird es Ihnen auferlegt, die abstrakte Relevanz zu prüfen. Aber es ist so, das verstehe ich.

Ich würde Ihre Frage, auch wenn Herr Abgeordnete Stögmüller nicht meiner Meinung ist, dennoch zulassen, zu sagen: Warum haben Sie das so oder so beurteilt? – Obwohl vorlagepflichtige Stelle das Ministerium ist, auch das ist richtig, und nicht die WKStA. Die WKStA legt es dem Ministerium vor und uns legt es das Ministerium vor.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Für eine neue Frage sind noch 22 Sekunden Redezeit in dieser Runde übrig.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich nehme zur Kenntnis, dass der Zusammenhang nicht hergestellt werden konnte, und möchte noch eine Frage stellen: Die Öbag-Situation war natürlich ein ganz wesentlicher Bestandteil im Untersuchungsausschuss, diese von Ihnen so mit Freude festgestellten Schmid-Chats, zumindest habe ich das Ihrem Gesichtsausdruck entnommen. Was uns aufgefallen ist, dass die heute schon zitierten Chats vom ÖGB-Präsidenten Katzian, SPÖ, mit Thomas Schmid ursprünglich nicht geliefert worden sind. Die waren dann sehr relevant für uns, weil wir damit natürlich auch haben beweisen können, dass die SPÖ in die Vorstandsbestellung mit eingebunden war.

Wir haben auf den Tisch legen können, dass die SPÖ auch der Öbag-Gesetzwerdung zugestimmt hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Zeit ist überschritten.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Und diese Chats wurden in einer ersten Phase nicht geliefert. War das reiner Zufall?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Herr Abgeordneter, wir haben - -, ich glaube, das hat der Herr Verfahrensrichter - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, Entschuldigung, bitte. Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielleicht können Sie als Vorsitzender Ihrer Verpflichtung nachkommen, falsche Vorhalte als solche zu enttarnen und vor der Antwortstellung darauf hinzuweisen, dass das ein falscher Vorhalt war? Unrichtige Tatsachen können nicht als Frage formuliert werden. Sie haben ja sicher aufgepasst, Herr Vorsitzender. Ihnen ist ja sicher bekannt, dass das, was Herr Kollege Hanger sagt, im Widerspruch zu den Akten und zu dem, was wir wissen, steht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Hanger, bitte, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Chats von Herrn Präsidenten Katzian mit Thomas Schmid erst nach einer ergänzenden Beweismittelanforderung an den Untersuchungsausschuss geliefert worden sind. Mich hat ein bisschen irritiert, wenn ich das offen sagen darf, dass alle Chats im Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung geliefert worden sind, nur jene, die bewiesen haben, dass auch der SPÖ-Präsident eingebunden war, eben nicht. Sie können das aufklären. Wenn Sie sagen: Pau, das - -, keine Ahnung, ich habe ja nur eine Frage gestellt.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn wir vorerst die Frage nach der abstrakten Relevanz zugelassen haben, dann lasse ich diese Frage auch zu. Warum wurden gewisse Chats, zum Beispiel die mit Präsidenten Katzian, nicht geliefert? Herr Mag. Purkart, haben Sie auf diese Frage eine Antwort? Wissen Sie das?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Vor der Antwort hat sich Herr Abgeordneter Krainer zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der Vorhalt ist ja trotzdem noch falsch. Der Vorhalt, den Kollege Hanger gemacht hat, ist objektiv falsch, und es dürfen nicht objektiv falsche Vorhalte vorgetragen werden.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich kann es nicht beurteilen, was wann geliefert wurde, Herr Abgeordneter Krainer. Da müsste ich überall meine Augen und Ohren haben. Sie wissen, Tausende Mails sind geliefert worden. Ich kann diese Frage nicht beurteilen, ich kann auch nicht beurteilen, ob das ein falscher Vorhalt ist oder nicht. Ich kann es nicht. Vielleicht kann es jemand anderer.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Krainer, bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist auch nicht Ihre Aufgabe. Es ist ja die Aufgabe des Vorsitzenden, das zu tun. Er kann das sehr wohl, denn er weiß, dass das, was Kollege Hanger gesagt hat, objektiv falsch ist, und deswegen muss er das von sich aus zurückweisen. Es geht nicht um Sie, es geht um den Vorsitzenden.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn ein solcher Vorhalt vom Abgeordneten Krainer kommt, muss man das immer ganz genau prüfen. Was von der Fragestellung des Herrn Abgeordneten Hanger ist konkret ein falscher Vorhalt? Ich habe wahrgenommen, dass gesagt wurde, dass die SMS und die Chats des Herrn Katzian erst nach einer Anforderung geliefert wurden. Dem kann ich keinen falschen Vorhalt unterstellen.

Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Dann würde ich Ihnen empfehlen, sich das Protokoll vorlegen zu lassen, dann werden Sie merken, dass der Vorhalt wesentlich länger war und dass dort Teile dabei waren, die objektiv falsch sind. Ich ersuche, vor allem wenn Kollege Hanger Fragen stellt, gerade Sie als Vorsitzenden, besonders aufmerksam zu sein und falsche Vorhalte von sich aus, ohne dass irgendjemand intervenieren muss, zurückzuweisen. Das ist Ihre Aufgabe als Vorsitzender. Es ist nicht meine Aufgabe als Abgeordneter, hier zu überprüfen, ob jemand anderer einen richtigen oder falschen Vorhalt macht. Das ist Ihre Aufgabe.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Abgeordneter Fürlinger, bitte, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Wir befinden uns wieder in der üblichen Situation, dass Kollege Krainer Entscheidungen des Verfahrensrichters nicht anerkennt. Der Verfahrensrichter hat die Frage zugelassen, und vielleicht können wir bei allen Autoritätsproblemen, die dem Kollegen innewohnen, jetzt zur Kenntnis nehmen, dass die Frage zu beantworten ist. Entschieden hat das der Verfahrensrichter und nicht Herr Kollege Krainer.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Da die Entscheidung dennoch der Vorsitzende nach der Beratung mit dem Verfahrensrichter trifft, möchte ich festhalten, dass ich mich der Meinung des Herrn Verfahrensrichters anschließe, und ich ersuche um Beantwortung.

*****

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte, bevor ich zur Beantwortung komme - -, weil Sie gesagt haben, dass ich Freude im Gesicht hätte: Es ist überhaupt keine Freude im Gesicht, wenn es mir darum geht - -, oder als ich das bezüglich dieser Chats mit Herrn Katzian dargelegt habe. Würde das nicht in einem Bericht von einem Journalisten drinnen stehen und würde uns ein anonymer Anzeiger diese Unterlage nicht übermitteln, bleibt nämlich genau einer über, der so etwas leaken könnte, und das ist die WKStA. Das ist also nicht lustig, und darauf möchte ich hinweisen: Ich habe keinen Spaß dabei.

Inhaltlich zu Ihrer Frage zurückkommend, möchte ich noch einmal dort anknüpfen: Der Herr Verfahrensrichter hat das in wesentlich eleganteren und schöneren Worten zusammengefasst, als ich es könnte, nämlich dass es hier zwei Aufgaben gibt.

Es gibt einmal die Aufgabe der Strafprozessordnung, und das ist das: Was brauche ich, um den Tatverdacht zu klären? Der Tatverdacht ist jetzt sehr, sehr kurz und vereinfacht zusammengefasst: Gibt es politische Absprachen zwischen der FPÖ und der ÖVP, die in Bezug auf die Öbag passiert sind? Das ist der Inhalt des ganzen Berichts. Da gibt es keine Katzian-Chats, weil es - - Wir brauchen - - Wir haben bei einer Vereinbarung, die zwischen FPÖ und ÖVP in Bezug auf Postenbesetzungen gesetzt wurde, relativ keine Relevanz gesehen, irgendwelche Chats von Herrn Katzian dazuzunehmen. Das war unsere inhaltliche Entscheidung im Strafverfahren, und haben das nicht gemacht.

Wovon Sie sprechen, ist jetzt wieder die zweite Schiene, die der Herr Verfahrensrichter sehr schön abgegrenzt hat, und das ist das Nachkommen der Vorlageverpflichtung des Bundesministeriums für Justiz, nämlich diese Chats vorzulegen. Wir haben ihre Beweismittelanforderung bekommen und haben den Auftrag bekommen, dass wir diese Chats von Herrn Katzian sichten und vorlegen müssen. Und dem sind wir nachgekommen.

Ich muss das vielleicht noch einmal klarer darstellen: Wir sind als Staatsanwälte die Leiter des Ermittlungsverfahrens. Wir entscheiden, was zum Akt genommen wird oder nicht, und das tun wir. Da haben wir die Verantwortung, da haben wir unser Prozedere und da haben wir das Gesetz, die StPO, die uns das sagt.

Soweit es den U-Ausschuss betrifft, sind wir Auftragnehmer, sind wir Vorbereiter für die Vorlage des Justizministeriums. Und wenn die uns sagen: Ihr macht jetzt den Chat!, dann machen wir den Chat. Wenn die sagen: Das macht ihr jetzt nicht!, dann machen wir das nicht. Da haben wir überhaupt nichts mitzureden.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich halte fest: In Moskau ist es kalt, ist relevant für den Untersuchungsgegenstand? „Jetzt next Step - deine Bestellung“ an Thomas Schmid ist nicht relevant? Also das ist schon - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit in dieser Runde ist bereits vorbei. (Zwischenruf des Abg. Hanger.)

Da in dieser Runde die Befragungszeit vorbei ist, halte ich fest, dass auch die 18-Uhr-Regel beziehungsweise die jetzt erweiterte 18.12-Uhr-Regel zur Anwendung kommt. Das heißt, wir sind über 18 Uhr beziehungsweise 18.12 Uhr hinaus.

Ich frage in die Runde, ob ein Einwand dagegen besteht, die dritte Auskunftsperson noch zu vernehmen. Sind alle Fraktionen dafür, die dritte Auskunftsperson noch zu befragen? – Ich höre Nein, ich höre Ja. Da keine Einhelligkeit besteht, die dritte Auskunftsperson noch zu befragen, belassen wir es heute bei zwei Auskunftspersonen, und die dritte Auskunftsperson wird nicht mehr befragt.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Befragungsdauer bereits über 3 Stunden beträgt. Die Befragung soll gemäß § 37 Abs. 4 der Verfahrensordnung grundsätzlich eine Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten. Ich weise auch darauf hin, dass ich die Befragung nach längstens 4 Stunden jedenfalls zu beenden habe.

Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.28 Uhr bis 18.36 Uhr.)

*****

18.36

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Es ist 18.36 Uhr.

Als Nächster an der Reihe ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Oberstaatsanwalt Purkart, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie von diesem Treffen vom damaligen Außenminister Kurz am 20. Juli 2017 mit seinem italienischen Amtskollegen Angelino Alfano nur aus den Medien erfahren haben. Habe ich das richtig vernommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Pardon, Entschuldigung, ich habe jetzt das Mikrofon nicht eingeschaltet gehabt: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie ein Amtshilfeersuchen an das Außenministerium gestellt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das haben wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie das in der Zwischenzeit gemacht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, wir haben es bis jetzt nicht gemacht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieses SMS an Herrn Blümel ging ja um die Hilfe, dass Kurz helfen möge, der ja damals Außenminister war.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Entschuldigung, die Frage dahinter? Habe ich die jetzt überhört?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die war zwischen den Zeilen. (Auskunftsperson Purkart – erheitert –: Okay!) Es war nur meine Verwunderung, wieso Sie da das Außenministerium nicht fragen.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, wir haben das österreichische Außenministerium dazu im Wege der Amtshilfe gefragt. Das haben wir sehr wohl schon gemacht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und wie war die Antwort?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich kann es jetzt nur zusammenfassen und nicht wortwörtlich wiedergeben, aber es gibt, glaube ich, keine Informationen, dass es da zu irgendwelchen Unterstützungsleistungen gekommen wäre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben zunächst eine Leermeldung bekommen, und betreffend die konkrete Nachfrage darf ich den Akt 77842 vorhalten. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wenn ich es richtig einordnen kann, glaube ich, deckt sich das mit den Medienberichten, von denen ich gesprochen habe.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass es weder eine Gesprächsunterlage, kein Protokoll, keinen Aktenvermerk, noch irgendetwas gibt, dass nur zwei Personen bei diesem Termin anwesend waren und dass über die Inhalte maximal gemutmaßt werden kann. Gut.

Anderer Fragenkomplex: Haben Sie Wahrnehmungen, dass es am 24. Mai 2019 eine Sitzung gab, so eine Art Anfangssitzung, bei der Herr Pilnacek, LOStA Fuchs, die Leiterin der StA Wien, Frau Nittel, Staatsanwalt Schneider und andere Personen, Entschuldigung, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Lang und der spätere Soko-Leiter Holzer in den Räumlichkeiten der OStA waren, um über dieses Ibizaverfahren und über die Arbeitsteilung zwischen StA Wien und WKStA zu sprechen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Habe ich das Datum richtig verstanden: 24.5.2019? Also zu dem Zeitpunkt war ich ja noch nicht Teil des Ibizateams, ich war es erst ab Anfang August 2019. Mir wäre es zumindest nicht bekannt, dass ich irgendetwas dazu in den Akten gefunden hätte, also ich wüsste nichts davon.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die WKStA selber war zu diesem Termin nicht eingeladen. Das hat uns verwundert. Das können wir aber vielleicht mit der Leiterin, Frau Dr. Vrabl-Sanda, besprechen, wenn sie in zwei Wochen hier ist.

Sie haben einmal 103 und einmal 130 Seiten gesagt, bezüglich dieses – unter Anführungszeichen – „Sudeldossiers“, das im Umfeld von Pilnacek, Fuchs über die Korruptionsermittler angelegt wurde. Hat das jetzt 103 oder 130 Seiten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: 103 Seiten. Ich möchte allerdings dazusagen, Sudeldossier: Ich habe gesagt, es sind hier offenbar dienstrechtliche Wahrnehmungen zu uns festgehalten worden, deren Inhalt ich eben nicht kenne oder nicht einordnen kann, weil mir die Unterlage nicht bekannt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Deswegen habe ich es auch unter Anführungszeichen gestellt. Das liegt bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Eine Frage? (Abg. Krainer: Ja!) – Das weiß ich nicht. Ich habe in dem Auswertungsbericht, der uns von der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt wurde, den Fund nur in der Form, dass es offenbar hier ein Miniaturbild dieses Dokuments gegeben hat, und man daraus schließt, dass es offenbar erstellt worden ist, wenn man das ganze Dokument öffnet. Ob das ganze Dokument dort verfügbar ist, weiß ich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir hatten heute Herrn Holzer hier, und da ging es um die Sicherstellung des Ibizavideos. Wir haben den § 113 StPO so verstanden, dass die Kriminalpolizei, wenn sie etwas sicherstellt, was von der Staatsanwaltschaft angeordnet wurde, unverzüglich, jedenfalls spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich berichten muss. Sehen Sie das auch so?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, das sehen wir auch so. Wir haben unsere Rechtsansicht auch in einem Bericht festgehalten. Ich glaube, die Justizministerin hat auch genauso bestätigt, dass sie das so sieht, und dahin gehend hat sich auch, glaube ich, zu meiner letzten Befragung, wo ich das gesagt habe, nichts geändert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass die Soko weder Ihnen noch der StA Wien innerhalb von 14 Tagen schriftlich über die Sicherstellung des Videos berichtet hat?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich müsste jetzt nachschauen. Wir haben einen Vermerk über ein Telefonat zwischen meinem Kollegen Mag. Adamovic und Kollegen Dr. Schneider von der StA Wien. Da könnte das, ob berichtet worden ist oder nicht, thematisiert worden sein. Das kann ich jetzt nicht ausschließen. Ich, bezüglich - -, ich weiß es jetzt nicht, ob da eine Berichterstattung erfolgt ist oder nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Aktenlage nach wurde am 20. oder 21. mündlich an die StA Wien berichtet, aber schriftlich erst am 15. oder gar am 20. Mai – das ist nicht ganz geklärt –, also jedenfalls weit außerhalb der 14-Tage-Frist. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Aus Ihren dienstlichen Wahrnehmungen: Kommt es öfter vor, dass diese 14-Tage-Frist bei wichtigen Sicherstellungen von Polizeidienststellen nicht eingehalten wird?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich könnte mich nicht erinnern, dass ich so etwas erlebt hätte, vor allem – und da kann ich nur wie zuletzt daran appellieren –: Die ganze Republik hat dieses Video verfolgt. Wir beauftragen, dass dieses Video herbeigeschafft werden muss. Das nicht sofort oder zumindest in einem angemessenen Rahmen und dann noch über die Medien zu erfahren ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel gewesen, ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Noch 17 Sekunden Redezeit.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Holzer meinte, es hätte eine Anordnung der WKStA gegeben, Aktenteile nicht mit anderen Staatsanwaltschaften zu teilen, und er aufgrund dessen gemeint hat, dass er der StA Wien das Video gibt, aber nicht Ihnen, und Sie werden es sich dann ja schon irgendwie über die Amtshilfe besorgen können. Können Sie diese Rechtsansicht nachvollziehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein. Wir haben im sogenannten „2erAkt“, also im „Vereinsakt“, diesen Auftrag gegeben, dass das beizuschaffen ist. Der Auftrag ging an die Soko, und da ist es aus meiner Sicht absolut nicht notwendig, wenn von uns ein Auftrag erteilt wurde – direkt, ausdrücklich –, dass wir uns dann im Wege der Amtshilfe an die StA Wien wenden müssen.

Das, was Herr Holzer, glaube ich, da immer meint, ist das, was schon am 19. August 2019 festgelegt wurde: dass wir nicht einfach so irgendwelche Daten aus unseren Verfahren jemand anderem geben können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Fürst an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Staatsanwalt, ich möchte Ihnen das Dokument 66276 vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Das ist ein Schreiben von Ihnen an die Leiterin der WKStA, und da geht es um Datenauswertungen. Es wird Ihnen eh bekannt sein. Erinnern Sie sich an dieses Schreiben?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das ist so quasi eine Rechtfertigung, oder warum wurde dieses Schreiben von Ihnen angefertigt? Was ist der Hintergrund?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Der Hintergrund ist, dass wir ja ständig mit den ganzen Auswertungsfragen konfrontiert wurden und dass es nicht zulässig ist beziehungsweise dass insinuiert wurde, dass es nicht zulässig ist. Wir haben damals ein gemeinsames, ressortübergreifendes Projekt gehabt. Da ist es um eine Analysesoftware gegangen, die man einsetzen kann, und dort hat die Strafprozessabteilung im Justizministerium dann auch wieder irgendwie auf das hingewiesen, so quasi: dass man Zufallsfunde nicht aktiv sucht und Ähnliches.

Ich habe anlässlich dessen – ich weiß nicht, ob es noch einen anderen Grund gegeben hat, aber es war jedenfalls das Thema, dass unsere Datenauswertung wieder in der Kritik steht – einfach einmal festhalten wollen, wie wir suchen und wie richtig gesucht wird, wie es aus unserer Sicht korrekt abläuft, wie es nach internationalen Standards abläuft.

Ich wollte einfach auch einmal dokumentieren, dass das nicht Dinge sind, die wir einfach machen, wie wir es für richtig halten, sondern dass wir uns an dem orientieren, was uns die internationalen Prozesse vorgeben, was internationale Standards sind - -, und vor allem auch Dinge betreffen, die wir aus unseren Erfahrungen einfach gelernt haben – wie man es richtig macht –, und wo Dinge möglicherweise irgendwie unter den Tisch fallen könnten, die relevant sind, wenn man sie falsch macht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie haben gesagt, die Datenauswertung der WKStA wurde als unzulässig angesehen. Von wem?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Na ja, also die Datenauswertung, die im Strafverfahren passiert ist, im Zuge derer wir dann diese Funde gemacht haben, die uns eine mögliche Anscheinsbefangenheit von Mag. Pilnacek aufgezeigt haben: Da haben wir ja sehr deutlich zu hören bekommen, dass das überhaupt keine gesetzliche Grundlage hat, was wir hier tun.

Zum anderen natürlich haben wir ja dann laufend Erlässe bekommen, wo wir gefragt worden sind, wie wir auswerten, welche Daten wir auswerten, welche Daten wir schon ausgewertet haben, wie wir vorgehen, welche Zeiträume wir nehmen und so weiter und so fort.

Aus dem heraus habe ich es einmal für sehr relevant befunden, dass man sich die Zeit nimmt und – ich hoffe, in einer halbwegs nachvollziehbaren Art und Weise – einmal darlegt, wie wir vorgehen. Das ist unsere Vorgehensweise, das ist unser Standard und das ist die Diskussionsgrundlage. Wenn man das nicht als korrekt empfindet oder wenn es bessere Standards gibt, wenn uns jemand quasi erklärt, dass das nicht notwendig ist, dass wir es anders machen sollen, dann können wir das so machen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kann man es so sagen, dass Ihre Datenauswertung als zu umfangreich angesehen wurde? Also man wollte das eher ein bisschen einbremsen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, ich habe den Eindruck gehabt, dass hier quasi die Meinung oder halt die Ansicht vertreten wird, dass es viel zu umfangreich ist, dass die Zeiträume nicht passen, dass offenbar – sinngemäß – immer wieder unterstellt wird, wir sind auf der Suche nach den Zufallsfunden, und diesem Eindruck wollte ich entgegentreten; dass wir halt, ja, eine ganze Suchlogik brauchen, ein Analysemodell, dass es, wie Sie das da sehen, schon von der Sicherstellung angefangen bis über die Auswertung so viele technische Parameter gibt, die hier zu beachten sind, oder einfach auch inhaltliche Parameter, wie man es aus meiner Sicht richtig macht.

Ich möchte auch darauf hinweisen: Ich meine, ich trage zu dem Thema in einem Universitätslehrgang vor. Das macht es nicht automatisch richtig, was ich mache, aber ich habe mir dazu schon Gedanken gemacht, wie man es tut.

Das wollte ich einfach einmal darlegen, um auch irgendwann, wenn die nächste Auswertung kommt, zu sagen: Ich verweise darauf, so gehen wir vor.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das war sozusagen die Vorgangsweise der WKStA bei der Datenauswertung, damit das so nachvollziehbar ist. Darin wird ja auch die Auswertung seitens der Kripo, also ich nehme an der Soko Tape, kritisiert. (Auskunftsperson Purkart: Mhm!) Wie hat die Ihrer Meinung nach die Auswertung vorgenommen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Soko hat uns ja mitgeteilt, dass sie auch nach einem ähnlichen Modell vorgeht wie wir, und das ist, glaube ich, dann der letzte Punkt, den Sie ansprechen. Ich wollte einfach auch darauf hinweisen, dass, würde die Kritik, die da ständig an der WKStA geäußert wird, zutreffen, müsste sie dann eigentlich auch bei der Soko zutreffen, die in dem Verfahren ja als bewährtes Produkt auch vom Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt bezeichnet wurde.

Das möchte ich auch ausdrücklich sagen, auch vielleicht, weil man vorher schon zur Thematik gekommen ist: Wir sind ja sozusagen mit niemandem zufrieden. – Ich habe hier – auf der letzten Seite, in Punkt 4 – offengelegt und gesagt, dass die Arbeit, die die Soko hier gemacht hat, aus meiner Sicht vollkommen richtig war und auch gut war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auf Seite 4 ganz oben findet sich auch noch eine Bemerkung über Sektionschef Pilnacek. Er meint, dass man nicht nach gelöschten E-Mails suchen soll? Wie ist das zu verstehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Diese Passage stammt aus einer Dienstbesprechung – nein, Entschuldigung, ich muss den richtigen Terminus verwenden –, aus einer normalen Besprechung, die wir bei der OStA Wien geführt haben, und da ist dann auch Mag. Pilnacek gekommen.

Da ist es, wenn ich mich richtig erinnere, glaube ich, in dem Kontext darum gegangen, unsere Erfahrungswerte ein bisschen zu schildern, was aus unserer Sicht problematisch ist. Da habe ich etliche Probleme aufgeworfen, aber auch im Vorfeld – und darum weiß ich das noch so gut – eine Präsentation gemacht, wo man quasi die Best Practice, die Dos and Don’ts, die man machen sollte - -, mit dem wollte ich hineingehen.

Im Zuge dessen ist dann auch ein Verfahren aufgekommen, wo es darum gegangen ist, dass wir bei einem Bürgermeister E-Mails sichergestellt haben, und dort hat Herr Sektionschef Pilnacek dann gemeint, dass das zu umfangreich wäre und dass es eigentlich gereicht hätte, wenn man nur die einzelnen E-Mails, wo ein Sachverhaltszusammenhang sofort darstellbar ist, mitnimmt. Wir haben halt entgegengehalten - - Ich muss dazusagen, wir haben auch damals schon einen IT-Experten bei der Besprechung gehabt, der dann halt mit mir argumentiert hat, dass gelöschte E-Mails zum Beispiel dann nicht darunterfallen. Das ist nur das Augenscheinlichste quasi, was da dann passieren kann. Wenn der E-Mails löscht, na, dann haben wir sie nicht mehr, wenn man es in dieser Form macht.

Daraufhin hat dann Mag. Pilnacek gemeint: Na ja, also wer Mails löscht, der wäre ein Verbrecher; und ich habe das damals ähnlich, quasi wie diese Bemerkung mit: Wir können nicht beurteilen, wie hochrangige Beamte ihre Kommunikations- und Arbeitsabläufe haben, empfunden, nämlich: Na ja, wir ermitteln wegen Verbrechen, und ich muss es auch anderen Leuten zugestehen, dass sie vielleicht, wenn sie eine Tat begangen haben können, allenfalls auch Beweismittel – genauso wie halt ein jeder andere einfache Tatverdächtige in simplen Kriminalfällen auch – löschen können, verbergen können oder vielleicht auch nicht die Wahrheit sagen können. Das ist, glaube ich, durchaus natürlich, und es ist keine Frage, dass das nur bei einfachen, kleinen Delikten passiert, sondern selbstverständlich auch in dem Bereich, in dem wir tätig sind.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das kommt hier nicht vor, aber ich entsinne mich auch einer Diskussion zwischen Soko Tape und WKStA wegen Wiederherstellung gelöschter Signal-Nachrichten, dass sich da die Soko Tape sozusagen zufriedengegeben hätte und dass das dann in der WKStA wiederhergestellt werden konnte. War da sozusagen der Vorwurf, dass die Soko das nicht macht, oder wissen Sie davon?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dass sie sich zufriedengestellt gefühlt haben, das möchte ich nicht sagen, sondern es geht darum, dass wir im Vorfeld ja mehrfach gesagt haben: Das ist uns wichtig – übrigens hat das die Soko selbst in einem Vorbericht sogar erwähnt –, und dann wird das Handy sichergestellt, ausgefolgt, und es wurde eben nicht geschaut, ob das funktioniert. Das hat uns gestört.

Ob es sie zufriedengestellt hat? – Ich würde sogar eher sagen: Im Gegenteil, nein, hat es sie nicht, weil sie sich ja dann auf unsere Nachfrage oder Anfrage laut dem Akt darum gekümmert haben, ob sie es auf europäischer Ebene irgendwie doch zusammenbringen. Wir haben es ja dann eh Gott sei Dank geschafft, dann hat sich das aufgelöst, und wir haben es ihnen gegeben. „Zufriedengestellt“ würde ich in der Hinsicht daher nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Bei der WKStA sind dann die Nachrichten wiederhergestellt worden beziehungsweise ist das gelungen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau. Also es sind nicht gelöschte Nachrichten, sondern Signal hat eine verschlüsselte Datenbank im Hintergrund, und diese vorhandene Datenbank haben wir entschlüsseln können. Das ist da vielleicht ganz konkret.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Also Sie haben es entschlüsselt. Wenn sie gelöscht wurden - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Wir haben sie für die Ermittlungen zugänglich gemacht. Da geht es nicht um gelöschte Daten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, das ist ja jetzt auch aktuelles Thema bei Bundeskanzler Kurz, der ja immer betont, es sind alle Nachrichten auf dem Handy gelöscht. Werden die dann wiederhergestellt oder sind die am Handy gelöscht und damit weg?

Mag. Matthias Purkart, LL.M. (erheitert): Das möchte ich in dieser Generalität quasi weder mit Ja noch mit Nein beantworten. Wir versuchen halt mit allen forensischen Mitteln, uns sozusagen auch gelöschter Nachrichten wieder anzunehmen. Das ist uns, wie Sie wissen, bei Mag. Schmid ja auch gelungen (Abg. Fürst: Ja!), aber grundsätzlich sind die Mittel der Forensik da sehr vielfältig. Also so eine generalisierende Aussage - -

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Das kann man nicht so generalisieren, okay. Auf jeden Fall, zusammenfassend: Dieses Schreiben war sozusagen eine Darlegung Ihrer Datenauswertung, wie man dabei nach Ihren Standards, die Sie anlegen, vorgeht.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Genau.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gleichzeitig kann man das schon als Kritik an der Datenauswertung der Soko, die Ihrer Meinung nach hier zu sehr nach Schema F vorgeht und unzureichend - -

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, nein, nein. Das war rein nur, wie wir vorgehen, und das wollte ich auch einmal dokumentieren, weil es von der Dienst- und Fachaufsicht ständig diese Nachfragen gegeben hat, wie wir vorgehen.

Die Soko, wenn ich das jetzt so salopp sagen darf, kriegt hier nur Lob, weil sie auf der letzten Seite - -, weil ich ja darstelle, man geht so vor und hat hier auch was gefunden und hat quasi alle diese Grundsätze, die wir hier für richtig halten, offenbar angewendet.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Auf Seite 2 wird Ihrerseits auch von schrecklichen „Datenauswertungen“ gesprochen: War das nicht auf die Soko bezogen? (Auskunftsperson Purkart: Darf ich mir das kurz - -?) Das ist der letzte Absatz auf Seite 2. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, der bezieht sich darauf - -, da geht es um Datenauswertungen aus einem Mängelbericht. Das ist dort aus 2017. Also das hat mit der Soko nichts zu tun (Abg. Fürst: Okay!), sondern wir haben anlässlich doch etlicher Erfahrungen im Bereich der Datenauswertung und der IT - -, habe ich einen Bericht zu etlichen Verfahren geschrieben, wo wir im Bereich der Datenauswertung bei der Polizei Mängel festgestellt haben, und dort ist das festgehalten.

Da haben wir halt einfach gesehen, dass es vielfältige Probleme gibt, angefangen bei: zu wenig Ressourcen, keine Suchprogramme, falsche Vorgehensweise, Dinge, wo wir bei Datenauswertungen halt dann Leermeldungen bekommen haben, und wenn man es sich dann selber geholt hat, hat man viel gefunden – diese Dinge. Das war aber nicht auf die Soko gemünzt.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Mhm, gut, danke. Ich werde die Zeit, die ich habe, jetzt einmal mitnehmen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1:20 Minuten.

*****

Damit kommen wir zur dritten Fragerunde. – Herr Abgeordneter Stögmüller, bitte.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Vielen Dank, Herr Oberstaatsanwalt Purkart, für das Erscheinen im Untersuchungsausschuss. Ich habe keine weiteren Fragen mehr und danke für Ihre Zeit.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann ist Frau Abgeordnete Krisper an der Reihe. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Purkart, heute war ja vor Ihnen Herr Holzer bei uns im Untersuchungsausschuss. Ich habe ihn zum Sachstandsbericht gefragt, von dem wir ja wissen, dass er erst am 7. Jänner 2020 von ihm an den damaligen Herrn Innenminister Peschorn ging; das war aber genau der Tag, an dem dieser aus der Funktion als Minister ausschied. Demnach war klar, dass sich der nächste Minister dieses Sachstandsberichtes annehmen wird.

Ich musste dann mit der Befragung enden, als es darum ging, dass die Hausdurchsuchung bei Gudenus und Strache laut der Gegenreplik der WKStA von Vrabl-Sanda, Ihrer Leiterin, sich deswegen verzögert hätte, weil es aufseiten der Soko zu einer falschen Zuordnung der Handys kam. Können Sie das ausführen – weil ich bei der Befragung von Herrn Mag. Holzer da stehen geblieben bin?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, beim konkreten Sachverhalt geht es meines Wissens, wenn ich mich richtig erinnere, um das Bildungsinstitut Enzian, glaube ich, damals von der FPÖ, und dort wurde eine Nummer falsch zugeordnet. Dann hätten wir quasi eine schon bereits gerichtlich bewilligte Anordnung vollzogen - -, oder haben wir eben gesehen, dass nachträglich dann die Voraussetzungen wegfallen, das man dort eine Hausdurchsuchung macht, weil eben die Zuordnung falsch war.

Das heißt – das sieht auch das Gesetz vor –, wenn zwischen der Anordnung und der tatsächlichen Durchführung weitere Umstände hinzutreten, die die Voraussetzung einer Anordnung wegfallen lassen, dann haben wir das natürlich zu unterlassen, dementsprechend dann Abstand davon zu nehmen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber ein weiterer Umstand ist auch so ein Fehler bei der Zuordnung des Handys, wie es da passiert ist. Vonseiten der Soko kam es ja zu einer falschen Zuordnung der Mobiltelefone. Wäre dieser Fehler, den Mag. Holzer dann auch zugestanden hat, ein Umstand, der die Hausdurchsuchungsanordnung schon fehlerhaft macht?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, also natürlich, sozusagen, wir müssen unsere Anordnung auf Basis des berichteten oder halt uns bekannten Ermittlungsstandes machen. Nachdem uns zuvor eben hier diese Verbindung aufgezeigt wurde, haben wir diese Anordnung zur Bewilligung an das Gericht herangetragen. Nachdem das dann aufgeklärt wurde, haben wir davon Abstand genommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 24 Sekunden noch in dieser Fragerunde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann möchte ich noch eine Frage zu Dokument 77146, Seite 11 stellen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es handelt sich um einen Bericht der WKStA, wo sie auf Seite 11 eben ausführt: „Leider ist zu verorten, dass diese schweren Fehlvorstellungen von der Ermittlungsrealität auch zur vermeidbaren Ärgernissen bei der Fachaufsicht führt. So hat uns im Mai 2017 SC“ – Sektionschef – „PILNACEK eröffnet hat, dass wir nicht nach gelöschten Mails suchen sollen, weil ein Beschuldigter, der so etwas macht, ja ein Verbrecher wäre (Anmerkung: wir ermittelten wegen dem Tatverdacht eines Verbrechens ...).“

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Frage bitte, Sie sind 20 Sekunden drüber.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Verstehe ich richtig, dass Pilnacek sich hier gegen die Wiederherstellung gelöschter Chats aussprach? Und was ist das für ein Argument?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist die Frage, die, wie ich glaube, Frau Dr. Fürst gestellt hat. Das ist eben aus dieser Besprechung im Mai 2017. Das hat jetzt nichts mit Ibizaermittlungen zu tun, sondern das war die Darstellung, die ich dazu gebracht habe, wo wir diesen Bürgermeister quasi diskutiert haben – warum man nicht einfach die einzelnen Mails aus dem Postfach nimmt, die halt sachverhaltsrelevant sind oder prima vista sachverhaltsrelevant erscheinen, und hier nicht - -, warum wir da dann das ganze Postfach mitnehmen.

Aus der Diskussion heraus ist entstanden, dass wir sagen: Na ja, wir brauchen das ganze Postfach, weil zum Beispiel gelöschte Mails nur über den Weg gefunden werden können. Daraufhin war der Einwand von Sektionschef Pilnacek: Na ja, wer solche Mails löscht, der wäre ein Verbrecher.

Das war das, warum ich dann auch diese Bemerkung oder diese Anmerkung dazugeschrieben habe. Na ja, wir ermitteln wegen Verbrechen, und auch Bürgermeister und Leute, die sonst bei uns als Beschuldigte im Verfahren sein können, löschen Daten, die sie belasten. Das ist einfach unsere Erfahrung. Die sind genauso wie jeder andere Mensch in ihren Handlungen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es sonst - -

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Redezeit in dieser Fragerunde ist um 30 Sekunden überschritten, ich muss Sie auf die nächste Runde verweisen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, ich werde mich erst später mit der Frage der Chats auseinandersetzen. Mich interessiert ein anderes Thema: Gehört es auch zu Ihrem Aufgabengebiet, Öffentlichkeitsarbeit zu machen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Bitte, noch einmal den letzten Teil! Öffentlich- -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Öffentlichkeitsarbeit. Die Öffentlichkeit über Ihre Arbeit zu informieren, gehört das zu Ihrem Aufgabengebiet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, also die Öffentlichkeitsarbeit wird von unserem Mediensprecher wahrgenommen.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Können Sie ausschließen, dass Sie im letzten Jahr direkte Kontakte zu Medienvertretern, zu Journalisten hatten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich wüsste keinen einzigen Kontakt – außer, Entschuldigung, die Zeugenvernehmung von Herrn Brandstätter, wenn der noch als Journalist gilt.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die WKStA, Ihr Gruppenleiter mit Medien Kontakt pflegt?

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter Tomaselli. – Bitte.

*****

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde den Vorsitzenden bitten, festzustellen, ob das innerhalb des Untersuchungsgegenstandes ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit Vertrauensperson und Verfahrensrichter.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Frage war, ob die Auskunftsperson weiß, dass der Gruppenleiter Kontakt zu Medien gehabt hat. Das würde ich auch als sehr - - Die Auskunftsperson verweigert die Antwort und meint, das sei zu unbestimmt. Außerdem wird es disziplinär sein, es gibt in der Struktur eine Leiterin, Vrabl-Sanda, und es gibt dann daneben noch einen Mediensprecher, aber ich würde meinen, das ist - -

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich präzisiere meine Frage.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Ja, bitte. Ich glaube, es war die Conclusio des Herrn Verfahrensrichters, der ich mich anschließe, dass die Frage konkretisiert werden möge, weil es in dieser Allgemeinheit möglicherweise in die Richtung einer Unterstellung gehen könnte, nämlich einer dienstrechtlichen Verfehlung. Ich würde ersuchen, die Frage entsprechend zu konkretisieren.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Abgeordneter Hanger ist mir zuvorgekommen. Er wollte präzisieren, und das, glaube ich, wäre auch die weitere Vorgehensweise nach meiner Antwort gewesen.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Ich präzisiere: Konkret geht es um einen Tweet von Herrn Klenk vom „Falter“, der getweetet hat, dass er gerade mit der WKStA Akten durchbespricht. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem Tweet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Zu dem Tweet habe ich keine Wahrnehmungen. Können Sie mir da etwas vorlegen?

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Nein, ich bin schon zufrieden mit der Antwort. Es dient zur Klarstellung. Ich weiß nicht, warum alle immer so aufgeregt sind.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, mich würde es deswegen interessieren, weil „mit der WKStA“ weiß ich nicht, ob ich gemeint bin, weil ich jetzt als Auskunftsperson da bin.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Deshalb habe ich Sie gefragt, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben. Die Frage kann man mit Ja oder Nein beantworten.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ja, nein. Nein.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Danke. Wirklich, ich finde das ist eine ziemlich einfache Frage.

Das heißt, ich komme auch schon zu meiner Zusammenfassung: Ich möchte noch einmal festhalten: Herr Mag. Purkart, Sie haben gesagt, dass aus Ihrer Sicht die Aussage: „Der Ausblick in diese Kälte zu fliegen ist ein Horror“, relevant für den Untersuchungsgegenstand ist. Ein anderer Chat von Herrn Präsidenten Katzian, der zu Thomas Schmid gesagt hat: „Jetzt next step - deine Bestellung“, ist strafrechtlich nicht relevant. Das haben Sie hier im Untersuchungsausschuss gesagt. Das halte ich noch einmal fest.

Herr Mag. Purkart, ich muss Ihnen auch sagen: Wie Sie aus meiner Sicht mit anderen Akteuren im Justizsystem umgehen, ist nicht in Ordnung. Sie kritisieren wirklich alles und jedes in diesem System.

Und überhöhend finde ich auch Ihre Worte zur Dienstaufsicht. Sie müssen schon auch wissen, dass auch Sie einer Dienstaufsicht unterliegen, weil es (Abg. Tomaselli: Ich glaube, da müssen wir jetzt einen Stopp - -! – Abg. Matznetter: Herr Vorsitzender!) natürlich immer nur um gegenseitige - - (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Es sind noch 28 Sekunden Redezeit übrig. Ich glaube, die Vorgangsweise, dass ähnliche Feststellungen getroffen wurden, ist eine Usance, die sich eingebürgert hat. Ob das jetzt gut ist oder nicht, das unterliegt, glaube ich, einer anderen Beurteilung, aber ich halte fest: Es sind noch 28 Sekunden Fragezeit in dieser Runde für Herrn Abgeordneten Hanger übrig.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Dieses Verhalten ist aus meiner Sicht überhöhend, und da würde ich schon auch ersuchen, das manchmal auch selbstkritisch zu hinterfragen. Erst dann kann, glaube ich, eine gedeihliche Zusammenarbeit in unserem Justizsystem funktionieren.

Abschließend will ich noch festhalten, was Sie angesprochen haben: Die Frage der abstrakten Relevanz ist zu klären. Wir haben ja eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, und auch da vertraue ich auf die Unabhängigkeit unserer Justiz. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordnete Krainer zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, Sie dürfen das, was der Kollege vor mir gesprochen hat, jetzt nicht total ernst nehmen. Er beklagt sich gegenüber den Medien immer über den unhöflichen Ton hier herinnen, über die Unterstellungen und teilweise Beleidigungen, die es hier gibt. Er hat damit recht, weil er ja selber genau das macht, was er dann nachher vor den Medien kritisiert, aber ich hoffe, Sie haben zumindest vom restlichen Untersuchungsausschuss eine halbwegs ordentliche Meinung.

Ich habe ein paar Fragen, die erste zur Datenauswertung. Wie viele, circa wie viel Prozent der Chats von Herrn Schmid haben Sie bisher für den Untersuchungsausschuss ausgewertet?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich tue mir da jetzt wirklich schwer, weil ich da den Überblick nicht habe. Ich glaube, wir haben, Sie wissen es wahrscheinlich wirklich besser, irgendwas knapp über 300 000 Chats insgesamt. Ich glaube, davon fallen 140 000 in den Untersuchungszeitraum. Ich habe vor der ersten Lieferung, glaube ich, was davon gesehen, ich glaube, wir sind irgendwo bei 20 000, 30 000 gesichteten, aber bitte nageln Sie mich da nicht fest, ich weiß es wirklich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viele Chats haben Sie ausgewertet, die strafrechtlich relevant sind oder sein könnten und dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorgelegt wurden?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also ich führe darüber keine Aufzeichnungen. Ich mag da vielleicht ganz kurz aus der Praxis sprechen: Sie gehen in den einen Chat, finden was, dass über X gesprochen wird, gehen dann zu X weiter. Dann merken wir, es wird dort über Y gesprochen, es wird der eingebunden. Das heißt, es ist derartig diffus. Das ist für mich aber auch keine – wie soll man jetzt sagen? – Kategorie in dem Punkt. Ja, man grast das quasi ab. Herr Schmid hat unzählige Chats geführt, und was ich schon habe, ist quasi sozusagen eine Liste, wo ich nach einer Grobsichtung sage, die sind einmal grundsätzlich relevant oder die sind grundsätzlich nicht relevant für die Strafverfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und gibt es für Strafverfahren relevante Chats, die dem Untersuchungsausschuss noch nicht vorliegen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das denke ich schon, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werden die noch geliefert? (Auskunftsperson Purkart: Bitte?) Werden die dem Untersuchungsausschuss noch geliefert bis sagen wir Mitte Juli?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich möchte da quasi sozusagen ganz auf die Grundsätze zurückgehen. Wir werten weiter aus und wir liefern quasi in der Sichtung das, was uns aufgetragen wurde. Das heißt, wir sind bei den Chats von Mag. Schmid noch nicht durch, und werden das halt jedes Monat vorlegen beziehungsweise haben das jetzt jedes Monat vorgelegt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werden Sie bis 15.7. mit der Sichtung der Chats von Herrn Schmid fertig sein?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das traue ich mich auszuschließen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei den Auswertungen stehen ja noch andere an, auch Auswertungen vom Strache-Handy, Löger-Handy, Blümel-Handy, Fuchs, Pilnacek. Werden diese oder Teile noch bis 15. Juli ausgewertet sein?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Also Fuchs, Pilnacek: Da möchte ich, glaube ich, gleich sagen, das ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Diese Handys haben wir nicht. Bezüglich der restlichen: Wir haben jetzt einmal vom Justizministerium den Auftrag bekommen, dass wir das Handy von beziehungsweise die Chatdaten von Mag. Schmid auswerten. Dem kommen wir nach.

Ich weiß, dass es andere Beweismittelanforderungen auch gibt. Dazu haben wir nicht den Auftrag, dass wir das jetzt machen. Da hat es zuletzt meines Wissens auch eine Konsultationsmechanismussitzung mit allen Fraktionen gegeben, und da ist dann, zumindest soweit mir das bekannt wurde, der letzte Stand gewesen, dass wir jetzt einmal mit Mag. Schmid weitermachen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie nicht bis 15. Juli Zeit hätten, sondern bis 15. Oktober, würden Sie dann sagen, dass Sie diese Chatauswertungen schaffen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube nicht, dass wir bis 15. Oktober komplett fertig werden, aber natürlich, wenn wir mehr Zeit haben - - Also das muss ich jetzt quasi auf die ganz einfache Logik runterbrechen: Jedes Monat, wo wir Chats vorlegen können, würden wir natürlich dann die Chats vorlegen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie würden von dieser langen Liste, die ich vorher referiert habe, dann wahrscheinlich wesentlich mehr abarbeiten können, vielleicht nicht zur Gänze, aber jedenfalls wesentlich mehr als jetzt bis 15. Juli.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Natürlich, wir würden, so wie es vereinbart ist, jedes Monat die Chats liefern, die wir nach unseren Kräften und Ressourcen sichten können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, vielen Dank und auch alles Gute weiterhin für Ihre Arbeit. Danke schön.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte schön.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich habe nur mehr eine Abschlussfrage: Sie haben in Ihrem Eingangsstatement einen Zufallsfund im Kalender des Bundespräsidenten erwähnt. Was war da gemeint?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich glaube, es war nicht im Eingangsstatement, sondern bei der Beantwortung der Fragen von Abgeordnetem Stögmüller. Wir haben dort offenbar eine abfotografiert- -, also den Kalender abfotografiert vorgefunden. Im Zusammenhang damit dürfte dieser Ausschnitt des Kalenders offenbar von irgendeiner Quelle, die diesen Screenshot angefertigt hat oder das Foto gemacht hat, an Herrn Strache weitergeleitet haben, im Zusammenhang damit, wer da die Hintermänner sein können, wer was davon gewusst haben kann. Das sind aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien. Wie sich das dann weiter gestaltet hat, kann ich leider nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Okay, danke. Ich wäre dann fertig. Danke schön.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Die Nächste an der Reihe ist Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Eine Frage noch, Herr Purkart: Würden Sie bei einem allfälligen neuen Ausschuss, bei dem die Laufzeit ja noch viel länger wäre als drei Monate, dann auch wirklich alles an SMS liefern können?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: „Viel länger“ ist eine unbestimmte Zeit. Wir haben - -

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Weitere 15 Monate.

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Ich würde es einfach so sagen: Wir haben zwei Parameter, die relevant sind. Wir sichten nach Kräften, soweit wir dann dieser Vorlageverpflichtung des Ministeriums damit entsprechen können, und zum anderen die Strafprozessordnung, die uns halt sagt, wir können nur dann vorlegen, wenn die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Wie lange die Ermittlungen nicht gefährdet werden, das ist eine Prognose, die ich da nicht treffen kann.

Ansonsten würden wir einfach im Sinne dessen, dass die Ministerin die Vorlageverpflichtung hat, sichten und vorlegen. Es tut mir leid, wenn das nicht konkreter geht, aber irgendwann sind sie dann natürlich vorgelegt.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Genau, aber in 15 Monaten sind es mehr als in drei Monaten? Sie nicken? – Ja.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wenn keine Frage mehr ansteht, dann ist Frau Abgeordnete Krisper die Nächste an der Reihe. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass um 19.28 Uhr die Befragungszeit von 4 Stunden vorüber ist. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Mag. Purkart! Kollege Gerstl, Kollege Ofenauer und Kolleginnen und Kollegen haben eine Anfrage zur WKStA an Ministerin Zadić gestellt, die sie am 7. Dezember 2020 beantwortet hat. Die Anfragebeantwortung wurde von Ministerin Edtstadler auf Ö1 und auch von anderen so wiedergegeben, als würde von 40 000 durch die WKStA Beschuldigten nur 1 Prozent verurteilt. Können Sie diese Zahl nachvollziehen?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Nein, die Zahlen kann ich nicht nachvollziehen. Das habe ich nämlich dann überprüft, weil ich es ja nicht geglaubt habe. Ich habe, wie, ich glaube, eh schon auch in den - -, das teilweise auch medial eh auch kritisiert wurde - - Die Zahl von 40 000 – was auch immer –, das sind angezeigte Personen. Das heißt, jeder, der bei uns angezeigt wird, scheint hier auf. Und wir haben erst im Jahr 2015 eine Strafprozessordnungsnovelle gehabt, wo wir die Möglichkeit bekommen haben, dass wir Akten oder Anzeigen zurücklegen. Das heißt, hier ist zum ersten Mal diese Trennung passiert, dass wir einfach Anzeigen, die haltlos waren und bei denen wir nicht ermitteln, auch statistisch – wenn wir so wollen – erfassen können, und das von denen getrennt wird, wo wir sehr wohl ermitteln.

Das heißt, wenn man das wegnimmt - -, habe ich mir das Ganze angeschaut und habe dann festgestellt, dass wir in den letzten fünf Jahren – das ist dann in etwa der Zeitraum, wo dann auch diese Regelung greift – insgesamt circa 3 400 Verfahren gehabt haben, das heißt, es wurde gegen 3 400 Personen im Zeitraum von fünf Jahren ermittelt. Wenn man das grob - - – ich versuche, das jetzt nicht mit allen statistischen Feinheiten zur Datenlage zu erzählen –, dann kommen wir circa am Ende des Tages auf fast 20 Prozent der Personen, die angeklagt oder diversionell erledigt werden.

Das heißt, das ist, glaube ich, ein durchaus – wie soll ich sagen? – angemessener Prozentsatz, denn es wäre auch schade, wenn alle schuldig wären, denn dann wären wir nicht in einem Rechtsstaat. Es ist aber jedenfalls doch ein bisschen weit weg von 40 000 Leuten, gegen die ermittelt wird, und es ist schon gar nicht irgendwie – aus meiner Sicht – richtig, dass letztendlich dann nur 1 Prozent angeklagt wird.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: 1:21 Minuten wären noch übrig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie sich erklären, wie das einer zumindest formal per Mascherlposten bei der WKStA beschäftigten Person wie Karoline Edtstadler passiert, dass sie Begriffe Angezeigter, Verdächtigter, Beschuldigter hier so falsch interpretiert, dass sie auf so eine ganz andere Zahl kommt?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Dazu habe ich keine Wahrnehmung. Ich glaube, Sie ist - -, als Richterin kennt sie das. Ob sie die Datenlage dazu gehabt hat, weiß ich nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Dann kommt noch Herr Abgeordneter Hanger an die Reihe.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Mag. Purkart, Sie wissen ja, dass das zumindest auch bei mir oder bei uns bestimmte Irritationen ausgelöst hat, dass man den Fokus so stark auf die Chats von Schmid und seinem Umfeld legt und die Strache-Chats nicht ausgewertet werden: Herr Strache mit Herrn Gudenus, Herr Strache mit Herrn Hofer und so weiter. Aus unserer Sicht wären wir da ja eigentlich im Kern des Ibiza-Untersuchungsausschusses. Hätten Sie auch taktisch entscheiden können, diese Chats prioritär auszuwerten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Die Entscheidung, wie wir vorgehen und auswerten, obliegt dem Ministerium. Ich weiß, dass wir die Beweismittelanforderung bekommen haben. Ich habe auch gegenüber der Behördenleitung gesagt, dass wir bitte vom Ministerium eine Anweisung bekommen sollen, wie wir vorgehen sollen: ob das first come, first served ist – da war die Beweismittelanforderung von Mag. Schmid vorher –, oder ob wir das in einem Verhältnis oder ob wir überhaupt vorher Strache machen sollen. Das ist eine Entscheidung, die das Ministerium zu treffen gehabt hat, und mir wurde gesagt: Wir tun jetzt bei Mag. Schmid weiter.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie wissen, dass in dieser Frage ein bisschen Katz und Maus gespielt wird, denn das Ministerium sagt wieder, die WKStA oder die ermittelnde - - (Zwischenbemerkung von Auskunftsperson Purkart.) – Ich sage es nur, nicht wertend! (Auskunftsperson Purkart: Mhm!) Da wird halt ein bisschen Katz und Maus gespielt.

Meine Frage ist: Aus Ihrer Sicht, taktisch, kriminaltaktisch, machte es nicht Sinn, zuerst dort zu beginnen, wo eigentlich der Kern ist?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Das ist genau das, was der Verfahrensrichter zuerst so gut zusammengefasst hat: Kriminaltaktik hat mit der Vorlage an den Untersuchungsausschuss nichts zu tun. (Abg. Tomaselli – die Hand hebend –: Falscher Vorhalt!)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter Tomaselli. – Bitte schön.

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Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Meiner Wahrnehmung nach hat Kollege Hanger seine Frage auf Grundlage eines falschen Vorhaltes gebaut. Es gibt kein Katz-und-Maus-Spiel, und das Justizministerium hat nie gesagt, es ist die Entscheidung der WKStA. Die Grundlage ist nämlich – das sollte Kollege Hanger auch wissen – die Vereinbarung, die zwischen allen Fraktionen mit dem Justizministerium getroffen und vom Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka unterzeichnet worden ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Liebe Frau Abgeordnete Tomaselli, du wirst vielleicht gesehen haben, dass die Auskunftsperson auf meine Feststellung von Katz und Maus zustimmend genickt hat, und es wird wirklich die heiße Kartoffel so quasi hin und her gespielt. Das halte ich fest.

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Möchte die Auskunftsperson darauf antworten?

Mag. Matthias Purkart, LL.M.: Danke für den Hinweis, das möchte ich richtigstellen. Ob es ein Katz-und-Maus-Spiel ist? – Ich habe dazu keine Wahrnehmungen. Es gibt gesetzlich die Vorlageverpflichtung ans Ministerium, und ich kann Ihnen ganz bestimmt ohne Katz-und-Maus-Spiel sagen, dass ich diese Entscheidung nicht treffe, sondern ich mache den Auftrag, den arbeite ich ab. Und uns wurde gesagt, dass das so zu geschehen hat.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Im Rahmen meiner Redezeit halte ich nur fest, dass im Rahmen des Konsultationsverfahrens sehr klar von der Chefin der WKStA festgehalten worden ist: Wenn quasi der Auftrag aus dem Justizministerium kommt, dann werten wir die Strache-Chats prioritär aus, wir warten da auf einen Auftrag; und das Justizministerium sagt auf unsere Anfrage: Nein, wir mischen uns in die Entscheidungen der WKStA nicht ein. Also was ist das sonst? (Abg. Tomaselli: Alles falsch! – Zwischenrufe bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Krainer.

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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Es ist einfach alles falsch, was Herr Hanger sagt. Die Auskunftsperson sagt das, was wirklich im Konsultationsverfahren passiert ist, und Herr Hanger soll jetzt nicht irgendwelche Gschichtln erzählen, dass er dann wieder gegenüber den Medien behauptet, dass hier die Unwahrheit gesagt wird – denn es stimmt leider: Herr Hanger sagt hier wirklich leider sehr oft die Unwahrheit. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Frau Abgeordnete Krisper hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Hanger weiß das auch! Chronologisch waren wir ja einfach Erste mit unserer Beweisanforderung zu den Schmid-Chats, die ÖVP war danach mit den Strache-Chats, und es braucht ein Konsultationsverfahren. Das heißt, sogar wenn man die Ressourcen aufstocken würde, gibt es da einfach aufgrund des Strafverfahrens Bedenken, und das weiß Kollege Hanger – so wie vieles andere, was er anders behauptet.

Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Zur Geschäftsordnung, Abgeordneter Hanger.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bleibe bei meiner Feststellung, dass im Rahmen des Konsultationsverfahrens angeboten worden ist, die Strache-Chats prioritär auszuwerten. Aus meiner Sicht wäre das sehr sinnvoll, weil wir dann wieder im Kern des Untersuchungsausschusses ankommen. Ich kann nicht verstehen, wieso man auch dieser Situation in der WKStA hier im Ausschuss nicht Folge geleistet hat. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

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Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Friedrich Ofenauer: Wie angekündigt halte ich, da es 19.28 Uhr ist, fest, dass die Befragungsdauer gemäß § 37 Abs. 4 Verfahrensordnung bereits 4 Stunden beträgt, und erkläre hiermit die Befragung für beendet.

Ich bedanke mich für Ihr Erscheinen. Vielen Dank, dass Sie uns als Auskunftsperson zur Verfügung gestanden sind.