250/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) (1/US XXVII.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M. in der 51. Sitzung vom 9. Juni 2021

Der Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 2021 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2021 06 24

                               Mag. Ernst Gödl                                                       Mag. Wolfgang Sobotka

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzender

 


 

Untersuchungsausschuss

BETREFFEND MUTMAẞLICHE KÄUFLICHKEIT DER türkis-blauen Bundesregierung
(Ibiza-Untersuchungsausschuss)


Stenographisches Protokoll

 

51. Sitzung/medienöffentlich

 

Mittwoch, 9. Juni 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

Gesamtdauer der 51. Sitzung
9.11 Uhr – 20.18 Uhr

 

Camineum

Befragung der Auskunftsperson
Oberstaatsanwalt Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Oberstaatsanwalt Dr. Weratschnig, ich darf mich nun an Sie wenden und Sie im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin heute der Verfahrensrichter. Auch Sie habe ich zu belehren, obwohl Sie das meiste davon sicher selber wissen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung als Auskunftsperson zu den Themen Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG, Reform und Vollziehung bestimmter Teile des Glücksspielgesetzes, Begünstigung von Dritten, Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, Beteiligungsmanagement des Bundes, Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen sowie Verdacht des Gesetzeskaufs angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie auf diese schriftliche Belehrung hin. Sie sind verpflichtet, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht bestraft werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Auch weise ich Sie auf die bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Befragung.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Heute vorgelegte Unterlagen dürfen weder von Ihnen noch von der Vertrauensperson an sich genommen werden. Weder Sie noch Ihre Vertrauensperson dürfen davon Kopien, Notizen oder Auszüge anfertigen.

Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.

Frau Mag. Täubl, ich darf Sie hier auch im eigenen Namen begrüßen. Alles, was ich Ihnen sage, haben Sie schon einige Male gehört, aber dennoch, der guten Ordnung halber, darf ich es wiederholen.

Ich belehre auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage. Auch eine allfällige Mittäterschaft an einer vorsätzlich falschen Aussage kann vom Gericht bestraft werden. Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz.

Die Auskunftsperson kann Sie als Vertrauensperson jederzeit um Rat fragen, Sie selbst sind jedoch nicht berechtigt, das Wort im Untersuchungsausschuss zu ergreifen. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson steht es Ihnen frei, sich unmittelbar an mich oder die Frau Verfahrensanwältin links neben Ihnen zu wenden. – Danke, Frau Vorsitzende.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Herr Dr. Weratschnig, als Auskunftsperson haben Sie das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese soll 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Dann bitte ich Sie darum.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrte Frau Verfahrensanwältin! Hoher Untersuchungsausschuss! Korruptionsbekämpfung ist kein Spaziergang, sondern ein Hürdenlauf im Marathonformat. Geschlossene Täterkreise, schwierige Beweislagen, fehlende Zeugen, intelligente und einflussreiche Täter und begleitende Litigation-PR zeichnen diesen Kriminalitätsbereich aus. So bedarf jeder einzelne Schritt einer enormen Kraftanstrengung.

Wie bekämpft man Korruption? – In beinahe jedem Antikorruptionsseminar fällt der berühmte Satz, dass Korruption ein Krebsgeschwür sei, das sich immer weiter ausbreite, wenn es nicht im Anfangsstadium gestoppt werde. Niemand würde wohl öffentlich etwas Gegenteiliges behaupten, aber wie die Bekämpfung nun tatsächlich ausgestaltet werden soll, darüber gehen die Auffassungen, wie auch die in Österreich geführte Debatte zeigt, doch deutlich auseinander.

Der Reifegrad eines Systems erschließt sich meiner Meinung nach am deutlichsten daraus, wie es damit umgeht, wenn hohe oder sogar die höchsten Amtsträger der Republik involviert sind.

Ich bin seit 2011 bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, seit Jänner 2013 bin ich auch Gruppenleiter und habe derzeit die Dienst- und Fachaufsicht über eine Oberstaatsanwältin und vier Oberstaatsanwälte. Seit Ende 2014 bin ich auch Vorsitzender des Dienststellenausschusses in der WKStA.

In meiner Funktion als Gruppenleiter bin ich unter anderem auch für den Verfahrenskomplex Ibiza verantwortlich. Derzeit werden die Verfahren mit diesem inhaltlichen Bezug von einem Team, bestehend aus einer Oberstaatsanwältin und vier Oberstaatsanwälten, betreut, wobei kein einziges Teammitglied zu 100 Prozent für diese Verfahren Zeit aufwenden kann. Ich bin der Teamleiter und habe neben Aufgaben der Gruppenleitung, also der internen Qualitätskontrolle, noch Koordinations- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Unschätzbare Unterstützung bekommt das Team von unseren Wirtschaftsexperten und -expertinnen und IT-Experten.

Die Verfahren im sogenannten Ibizakomplex sind ein guter Indikator für den erreichten Reifegrad des Systems. Deshalb möchte ich kurz umschreiben, was in diesem Verfahren vom Team geleistet beziehungsweise ertragen werden muss.

Der öffentliche Druck ist sehr hoch und jeder geringste Anlass wird aufgegriffen und sogleich die Tätigkeit der WKStA insgesamt infrage gestellt. Im Team wird jeder Schritt sehr sorgfältig geprüft und überlegt, was entsprechende Ressourcen bindet.

An dieser Stelle möchte ich noch betonen: Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, das ist alternativlos. Auch ein Freispruch über eine Anklage oder eine Verfahrenseinstellung ist keine Niederlage der WKStA. Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, den Sachverhalt objektiv und umfassend zu ermitteln. Dass unterschiedliche Schlüsse aus den Beweisergebnissen gezogen werden können, ist eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat. Auch Fragen des Vorsatzes können unterschiedlich gewürdigt werden, deshalb kann auch nicht von einem Misserfolg gesprochen werden, wenn ein Gericht zu einer anderen Beurteilung kommt als die WKStA.

Die Verfahren haben einige Indizien hervorgebracht, dass Durchsuchungen vor der Durchführung verraten wurden. Ist dies der Fall, dann hängt ein Ermittlungserfolg von Zufällen ab. Eine systematische Planung und Durchführung sowie umfangreiche Vorarbeiten werden damit zunichtegemacht.

Aktenleaks erschweren unsere Arbeit. Ich möchte betonen, dass eine Veröffentlichung nicht im Interesse der in der WKStA tätigen Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte liegt. Ich kann für mich ausschließen, dass jemand aus dem Team Aktenteile an unberechtigte Personen weitergibt.

Veröffentlichungen von Aktenteilen bewirken, dass häufig Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet werden. Zu unzähligen solchen Verfahren, die von einer anderen Staatsanwaltschaft geführt werden, muss das Team Auswertungen und Stellungnahmen vornehmen, was entsprechende Ressourcen bindet. Mir ist kein Verfahren bekannt, das belegt hätte, dass Aktenteile von der WKStA nach außen getragen wurden.

Das öffentliche Interesse an den Verfahren des Ibizakomplexes bewirkt auch, dass das Informationsbedürfnis der vorgesetzten Behörden sehr hoch ist, wodurch entsprechend viele Berichte verfasst werden müssen. Begleitet werden diese Verfahren auch durch die parlamentarische Kontrolle, wie etwa parlamentarische Anfragen oder durch den Untersuchungsausschuss, was eine weitere Ressourcenbindung bedeutet, nämlich in Form eines erhöhten Koordinierungsbedarfs, Vorbereitung von Stellungnahmen oder Durchführung von Datenauswertungen und Aktenvorlagen.

Komplexe Themen und schwierige rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge erfordern auch, dass die Teammitglieder Vernehmungen und Datenauswertungen selbst vornehmen müssen. Zusätzlich müssen noch viele bislang nicht aufgetretene rechtliche Fragen gelöst werden. Um die Aufgabenfülle zu bewältigen, arbeiten alle Teammitglieder teilweise an den Wochenenden und sind auch im Urlaub immer erreichbar beziehungsweise machen im Urlaub und weit über die normale Arbeitszeit hinaus an Abenden ihre Arbeit.

Teammitglieder wurden dienstrechtlich belangt, werden angezeigt – samt begleitender negativer medialer Berichterstattung –, werden öffentlich persönlich diskreditiert. Öffentlich gewordene Chatauswertungen haben auch offenbart, dass Zwangsmaßnahmen, also Sicherung von Accounts, gegen die Teammitarbeiter geplant waren – dies ohne für mich erkennbare Grundlage. Dabei machen wir nur unsere Arbeit, unabhängig davon, gegen welche Person oder gegen welches Unternehmen sich die Ermittlungen richten.

Vieles, was in den letzten zwei Jahren passiert ist, hätte ich nach meiner langjährigen Erfahrung als Staatsanwalt eigentlich nicht für möglich gehalten. Unter diesen Voraussetzungen versuchen wir, die täglichen Hürden zu bewältigen, um die Verfahren voranzubringen. Trotz schwieriger Bedingungen konnten die Ermittlungen sehr gut geführt werden, unzählige Stränge zu einem Abschluss gebracht werden. Auch führten diese Verfahren zu einem Umdenken, nämlich was die Entflechtung von Politik und Weisungsspitze anbelangt – was sehr zu begrüßen ist.

Aktuell fehlen die personellen Ressourcen, nicht nur im Team, sondern in der WKStA insgesamt. Leider finden sich nur sehr wenig erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die in der WKStA unter diesen von mir beschriebenen oft sehr fordernden Bedingungen tätig sein möchten. Eine effektive Korruptionsbekämpfung erfordert auch, dass Informationen über bevorstehende Zwangsmaßnahmen nicht verraten werden, was nur ansatzweise dadurch garantiert werden kann, wenn möglichst wenige Personen aufseiten der Justiz und der Polizei vorab informiert werden müssen, denn ansonsten sind die Verfahren im Wesentlichen schon gelaufen, noch bevor sie begonnen haben.

Die Verfahren rund um die Casag haben das Potenzial zur Zeitgeschichte, wie ein österreichisches Magazin feststellte. Diese Einschätzung teile ich. Ich sehe aber in diesem Verfahren vor allem die Chance, einen Verbesserungsbedarf zu lokalisieren, zu analysieren und die erforderlichen Schlüsse zu ziehen, denn die vorliegenden Beweisergebnisse zeigen einen ungeschminkten Befund über alle Staatsgewalten. Mein Appell an Sie ist, diese Chance nicht ungenützt verstreichen zu lassen. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr. Ich ersuche den Herrn Verfahrensrichter um die Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Oberstaatsanwalt, Sie haben sehr eindrücklich zu Beginn Ihres Statements die Komplexität von Korruptionsverfahren geschildert. Das kann ich also wirklich nachvollziehen. Ich habe jetzt im Zusammenhang damit eine Frage. Wir wissen, dass die polizeiliche Arbeit unter der Leitung der WKStA von der Soko Tape gemacht wurde. Wenn ich jetzt das Gesetz nachlese, nämlich das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, so lese ich dort im § 4 für die Korruptionsbekämpfung eine meiner Meinung nach geradezu zwingende Zuständigkeit dieses Amtes. Haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum nicht dieses Amt mit den Erhebungen betraut wurde, sondern eben die Soko Tape?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, danke. Da muss ich sehr weit ausholen, sozusagen kurz einen historischen Ablauf der Zuständigkeiten geben – vielleicht beginnend mit dem Video, das an einem Freitagnachmittag die Öffentlichkeit erreicht hat. Danach wurde natürlich intern überlegt, ob das strafrechtlich relevant sein kann.

Mich hat ein Gruppenmitglied aus meiner Gruppe am Samstag telefonisch kontaktiert und hat gesagt, dass sie in einem ihrer Verfahren einen Beweis oder Treffer hat, dass die Aussagen von Strache dahin gehend belegt, was die Vereinskonstruktion anbelangt. Daraufhin habe ich mit ihr gesprochen - -, sie solle einen Bericht erstatten. Dieser ist dann am Sonntag zu Mittag an die Oberbehörden weitergegangen. Darin wurde sozusagen dieser Treffer veraktet und die Oberbehörden wurden darüber informiert.

Für dieses Verfahren – sozusagen das ursprüngliche Verfahren – war als Polizeieinheit das BAK zuständig, und wir haben daraufhin am Montag oder Dienstag in der Folgewoche eine Besprechung mit dem BAK gehabt und das BAK hat uns signalisiert, dass es aus Kapazitätsgründen ein Verfahren schwer führen kann. Danach haben wir natürlich intern geprüft: Liegt ein Anfangsverdacht vor – ja, nein?

Hier gab es ursprünglich noch Verfolgungshindernisse durch die Immunität von Gudenus, der hat dann natürlich sein Mandat zurückgelegt, von Tschank, und deswegen konnte man ohnehin unmittelbar keine Ermittlungsschritte setzen und dann hat sich die Soko Tape bei der Sachbearbeiterin gemeldet und sozusagen angeboten, auch die Stränge des Ibizavideos sozusagen mitzuermitteln.

Ich weiß natürlich nicht - -, den polizeilichen internen Verkehr, ob das mit dem BAK abgesprochen war oder nicht, aber ich gehe stark davon aus, weil im BAK-Gesetz auch eine Kompetenzkompetenz steht, das heißt, dass das BAK auch Verfahren abgeben kann. Ich nehme also an, hier erfolgte ein Ausgleich. – So viel zum historischen Entstehen der Zusammenarbeit mit der Soko Tape.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Einmal noch auf das BAK zurückkommend: Die haben ja auch die gesetzliche Pflicht, Erkenntnisse zu sammeln und Analysen über Korruptionsphänomene und über Präventionsmaßnahmen anzustellen. Wie weit sind diese Personen des BAK weiterhin in die Erhebungen eingebunden oder wie erfahren sie davon?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, also es ist so: Ursprünglich wurde natürlich primär sozusagen der Stammakt – das ist der Vereinsakt – wegen Untreue geführt. Die Korruptionsdelikte wurden geprüft, aber es wurde sehr bald verneint, weil man erkannt hat, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt, nämlich, wenn man einen Vorteil fordert, zu einem Zeitpunkt, zu dem man nicht Amtsträger ist – für dieses Amtsgeschäft man auch zuständig wäre –, ist hier eine Lücke, die jetzt nach Ankündigung des Bundesministerium für Justiz auch geschlossen werden soll. Insoweit konnte man sehr bald im Stammverfahren – in der Anfangsphase eigentlich – ein Korruptionsdelikt verneinen. Das wurde berichtet, und es wurde dann auch genehmigt, dass hier zu den Korruptionsdelikten kein Anfangsverdacht besteht.

Inzwischen hat sich sehr viel getan. Die Entwicklungen im Verfahren sind vorangeschritten und mittlerweile ermittelt auch im Strang Casinos das BAK, vor allem derzeit zu zwei Fakten: nämlich ein kleines Faktum im Zusammenhang mit MMag. Schmid und möglichem Verrat- - oder möglichem sozusagen Amtsmissbrauch – Dateneinschau für eine nahe Angehörige – und natürlich die Causa rund um den Vorwurf gegen den Herrn Finanzminister. Das ermittelt das BAK.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gibt es da eine Zusammenarbeit?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, genau.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Stichwort Zusammenarbeit: Wie war diese Ihren Wahrnehmungen nach mit der Soko Tape?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also auch da erlaube ich mir wieder, kurz sozusagen historisch oder chronologisch meine Wahrnehmungen zu schildern. Nachdem wir erfahren haben, dass eine Soko gegründet wurde und diese auch bereit ist, uns hier sozusagen als Polizei zur Verfügung zu stehen, haben wir uns sehr gefreut, weil Ressourcen sozusagen immer ein wichtiges Thema sind. Der Leiter der Soko, Mag. Holzer, hat uns auch versichert, dass er uns mit Ressourcen sehr gut versorgen kann, insoweit waren wir dann sehr froh. Es hat dann auch eine Dienstbesprechung gegeben, und wir haben hier sozusagen auch ein Ermittlungsprogramm diskutiert.

Die Zusammenarbeit hat sich dann dadurch als belastet dargestellt, als um Anfang August 2019 eine anonyme Anzeige einlangte, worin angeführt war, dass Mitglieder der Soko Angehörige politischer Parteien seien. Das haben wir dann in weiterer Folge auch überprüft. Die Sachbearbeiter haben ein Schreiben an die Soko gerichtet und haben sie um diesbezügliche Aufklärung ersucht. Wir haben dann als Antwort bekommen, dass erstens aus Datenschutzgründen die Namen der Mitglieder nicht bekannt gegeben werden können und weiters haben sie uns auch keine Auskunft erteilt, ob Mitarbeiter Angehörige einer politischen Partei sind.

Die Entwicklung ist dann weitergegangen. Es war dann sozusagen kurz vor der ersten Hausdurchsuchungswelle am 12. August 2019. Wir haben natürlich gewusst, es sind politisch heikle Ermittlungen und auch aus Erfahrungen aus der Vergangenheit heraus, war es uns ein Anliegen, hier zu wissen, ob Mitglieder Angehörige einer politischen Partei sind, wohlwissend natürlich, dass das sozusagen keine Befangenheit per se auslöst, aber gerade sozusagen in politisch heiklen Causen wollten wir hier auf Nummer sicher gehen, um sozusagen den Erfahrungen aus der Vergangenheit vorzubeugen.

Wir haben dann auch per Google die Namen prioriert, also gesucht, die uns von der Soko bekannt waren, es waren ja nur einige wenige Namen. Das haben wir dann auch an die vorgesetzte Dienststelle berichtet, das war Anfang August, also so um den 8., 9. August 2019. Dann hat sich das Klima meiner Wahrnehmung nach etwas getrübt und später sind wir dann eben draufgekommen, dass es hier eine Nachricht – nämlich Rücktritt vom Rücktritt – gibt, die ist eh allgemein bekannt. Das war natürlich schon auch eine schwierige Situation, wenn uns als Leiterin des Ermittlungsverfahrens diese wichtige Information einfach nicht mitgeteilt wird, obwohl sie zum damaligen Zeitpunkt dem Herrn Leiter der Soko bekannt war.

Es hat dann sozusagen mit der Leitung noch weitere Konfliktpunkte gegeben, wenn ich sie so nennen darf: Das war der Sachstandsbericht – der dürfte auch hier schon erörtert worden sein –, dann natürlich der Umstand, dass wir die Sicherstellung des Videos aus den Medien erfahren haben und natürlich auch der Umstand, dass sozusagen Strategiebesprechungen ohne Beisein des Verantwortlichen, also sprich der WKStA, mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft und/oder Sektionschef Pilnacek geführt werden. Das hat natürlich auch zu einem gewissen Konfliktpunkt geführt.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Oberstaatsanwalt, ich darf jetzt ein bisschen einen abrupten Schritt zu den Erhebungen in Sachen Glücksspiel und Casag machen. Wir sind da im Bereich des Themas Gesetzeskauf und da darf ich Ihnen das Dokument 68606 mit den Seiten 35, 36 und 37 vorlegen. Ich darf das zuerst der Frau Vorsitzenden reichen. Dann darf ich Sie (in Richtung Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß) bitten, das weiterzureichen.

Sehen Sie sich die orange markierten Stellen an (die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück): Das ist die Zeugenvernehmung des Roland Weinert, ehemaliger Kabinettschef des damaligen Vizekanzlers Strache und dann auch Generalsekretär im Sportministerium. Da geht es um die Frage einerseits des IP-Blockings und andererseits um die Zurückziehung der Glücksspielnovelle 2018. Nach den Angaben des Zeugen ist das kurz zusammengefasst dahin gehend, dass die Gefahr gesehen wurde, durch das IP-Blocking den Sportwettenbereich soweit herunterzufahren, dass das Sponsoring für Sportunternehmen und Sportklubs unmöglich gemacht wird, und auch zweitens die Voraussetzung: Aufbau eines Konzessionssystems. Können Sie das bestätigen oder haben Sie andere Gründe für die Zurückziehung dieser Novelle, die ja schon zur Begutachtung ausgeschickt war, in Ihrem Verfahren festgestellt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also vielleicht nur kurz: Ich bin der Gruppenleiter und nicht Sachbearbeiter, daher bin ich nicht in jedem Detail bewandert. Da ersuche ich um Nachsicht, dass ich hier vielleicht manche Fragen nicht ganz exakt beantworten kann. Ich persönlich kenne diese Aussage nicht, ich habe sie noch nicht gelesen, daher tue ich mir schwer, hier sozusagen eine Aussage zu treffen. Es ist richtig, dass das Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist – die Umstände dieser Zurückziehung –, ich kann Ihnen aber dazu leider keine Details sagen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wenn ich da jetzt noch nachfragen darf: Haben Sie Wahrnehmungen, dass hier wesentlich andere Gründe für die Zurückziehung vorgelegen haben könnten als diese Frage des IP-Blockings und die Frage möglicherweise des Aufweichens des Monopols? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann Ihnen das jetzt nicht mit Sicherheit sagen, weil ich nicht so tief in der Materie drin bin wie die Sachbearbeiter.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich darf Sie noch einmal mit einer Detailfrage quälen und zwar zu den Vereinen: Ich glaube, auch die Vereine sind ein Teil, der von Ihrem Team bearbeitet wird. Da haben wir Zahlungen des Vereins Patria Austria an eine Imbeco GmbH, bei der Gudenus und Strache stille Beteiligte waren. Ich darf Ihnen das vielleicht vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Außerdem haben wir zwei Rechnungen der Imbeco GmbH an den Verein Austria in Motion für Mieten für ein Archiv. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vielleicht könnten Sie sich das kurz anschauen und mir sagen, ob es dazu Erhebungen gibt und was die Ergebnisse dieser Erhebungen sind. Das müssten drei Dokumente sein. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Das ist das Dokument mit der Nummer – das hätte ich jetzt fast vergessen – 67693, Seite 163, und das Dokument mit der Nummer 67586, Seite 58. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Es sind 2 Jahre. Habe ich das jetzt durcheinander gebracht? Das wollte ich nicht. Es müssten die Rechnungen von den Jahren 2018 und 2019 sein – über je 3 000 Euro. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) Habe ich Ihnen nur 2018 gegeben? Das ist schlecht. (Der Auskunftsperson wird ein weiteres Schriftstück vorgelegt.) Das sind die Rechnungen über die Imbeco.

Sind Ihnen diese Rechnungen bekannt, und sind die in irgendeiner Form in der Erhebung aufgeklärt worden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also die konkreten Rechnungen sind mir nicht bekannt, aber ich kann hier sozusagen ganz allgemein sagen: Das ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Vielleicht auch ganz aktuell: In der dritten Hausdurchsuchungswelle sozusagen im Casag-Akt wurde auch bei Tschank, der ja hier als Funktionär verschiedener Vereine auftritt, eine Hausdurchsuchung gemacht. Hier haben wir sozusagen erst gerade, erst diese Woche, die Unterlagen zur Sichtung bekommen. Diese Zahlungsströme von diesen von Ihnen genannten Vereinen sind Gegenstand im Stammverfahren, und das ist derzeit noch im Laufen. Dazu möchte ich mich jetzt nicht näher - -

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Da gibt es noch keine Ergebnisse?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Nein, aber es wird eben, wie gesagt, laufend ermittelt, und da sind die Zahlungsströme natürlich auch ein Thema, ja.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Gut. Ich danke vielmals. Danke, Frau Vorsitzende.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Die Redezeitvereinbarung, werte Abgeordnete, ist Ihnen bekannt. Im Sinne der Redeordnung erteile ich Abgeordneter Krisper das Wort. – Bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Weratschnig! Ich habe zunächst noch Fragen zu Ihrem Eingangsstatement, weil Sie meinten, vieles hätten Sie „nicht für möglich gehalten“. Ich nehme an, dass Sie von diesem Verfahren im Ibizakomplex sprechen. – Hätten Sie zu dem bisher Gesagten noch etwas auszuführen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich denke, vieles haben meine Kollegen, die hier schon als Auskunftspersonen waren, gesagt, aber ich kann das auch gerne noch einmal wiederholen.

Ich erlaube mir, das Pferd von hinten aufzuzäumen und beginne mit dem letzten Ereignis: Das waren nämlich die Veröffentlichungen der Chats – über angeblich geplante Zwangsmaßnahmen gegen Mitarbeiter des Ibizateams – vorige Woche. Hier hat mich das natürlich als Teamleiter, Gruppenleiter aber auch als Vorsitzender des Dienststellenausschusses schon sehr betroffen gemacht, dass man so was in Erwägung zieht, und das vor allem ohne eine für mich nachvollziehbare gesetzliche Grundlage und ohne, dass es hier eine Dienstverletzung, in welcher Form auch immer, gegeben hat. So was hat mich betroffen gemacht, und ich denke, das gehört auch auf jeden Fall analysiert, aufgearbeitet, und da kann man nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen.

Ein weiterer Punkt ist die permanente Begleitung von dienstaufsichtsbehördlichen Prüfungen. Ich bin seit Ende 2007 Staatsanwalt, und ich glaube, vor Ibiza hatte ich aktuell keine in Erinnerung; es könnte maximal eine solche Prüfung gewesen sein. In den letzten zwei Jahren, also seit Mai, ist hier eine ungeahnte Fülle an derartigen Überprüfungen über das ganze Team hereingebrochen, die absolut unüblich ist.

Ich hätte auch nicht für möglich gehalten, dass Fragen an die Dienst- und Fachaufsicht – wir haben sehr viele Fragen gestellt –, nicht einmal beantwortet werden.

Es gibt hier einen Leitfaden Dienstaufsicht vom Bundesministerium für Justiz, der eindeutig festschreibt, dass die Dienstaufsicht unterstützenden Charakter haben soll – und nur Ultima Ratio wäre hier eine Strafe mit sprich disziplinärem Charakter.

Die Chats haben auch belegt, dass hier doch ein beträchtlicher Aufwand der Dienst- und Fachaufsicht betrieben wurde, uns das Leben schwer zu machen – auch das hätte ich nicht für möglich gehalten.

Dann komme ich sozusagen auch noch - - Ziemlich genau vor einem Jahr, als diese nächtlichen E-Mails zwischen Pilnacek und Fuchs an die Öffentlichkeit gelangt sind, worin Pilnacek eine negative PR-Strategie in Aussicht stellt - -, und Leitender Oberstaatsanwalt Mag. Fuchs hat eben - - die Dienst- und Fachaufsicht sollte da herangezogen werden, um hier aufkeimende Probleme nachhaltig zu beseitigen. Auch hier ist das Verständnis der Dienstaufsicht nicht in Form der Unterstützung, sondern eben in Form der Repression.

Das sind alles Punkte, die in diesem Verfahren so gebündelt hervorkommen, dass ich ehrlich sagen muss: Das hätte ich bis zu diesem Zeitpunkt eben nicht für möglich gehalten.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da Sie ja Gruppenleiter sind: Welchen Verbesserungsbedarf sehen Sie Stichwort: Ressourcen; Stichwort: weiterhin Fachaufsicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Darf ich kurz nachfragen: Sie sprechen jetzt die - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur die Ressourcen für das Ibiza-Verfahren.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Okay. Also ein Teil der Lösung ist sicher, wenn die WKStA und natürlich auch das Ibizateam mehr Personal hätten.

Gesamt betrachtet: Um sozusagen eine Systemverbesserung herbeizuführen, bedarf es, finde ich, auch Gesamtüberlegungen, auch unter Einbeziehung der anderen Verfahrensbeteiligten, insbesondere auch der Polizei.

Es gibt aktuell eine Vorbereitung einer Arbeitsgruppe, die sich mit Großverfahren befasst. Hier sollen alle, wenn man so will, Stakeholder des Strafverfahrens beigezogen werden, unter anderem auch die Polizei. Das, finde ich, ist eine wichtige Evaluierung. Natürlich ist die Staatsanwaltschaft für das Ermittlungsverfahren verantwortlich, und am Ende des Tages heißt es immer: Die Staatsanwaltschaft arbeitet langsam oder hat diese und jene Verfahrensdauer zu verantworten! Dabei gibt es ja sozusagen viele Faktoren, die für eine lange Verfahrensdauer maßgeblich sind. Das ist sozusagen ein Aspekt.

Im Zusammenhang vielleicht mit Dienst- und Fachaufsicht wäre für mich ein ganz einfacher und auch ohne großen Aufwand zu machender Verbesserungsvorschlag, dass man, wenn eine dienstaufsichtsbehördliche Prüfung gemacht wird, hier auch entsprechendes Feedback bekommt.

In der Praxis läuft das so ab: Eine dienstaufsichtsbehördliche Prüfung wird eingeleitet. Man bekommt einen Erlass, dazu muss man Stellung nehmen. Dann nimmt man dazu Stellung. Diese Stellungnahme geht über den Schreibtisch der Leiterin, und die berichtet an die Oberstaatsanwaltschaft, und dann passiert nichts.

Das ist genau das Problem, wo Unsicherheit, auch ein gewisser Druck aufgebaut wird, weil natürlich der einzelne Staatsanwalt weiß: Wenn eine dienstaufsichtsbehördliche Prüfung eingeleitet wird, ist irgendetwas falsch gelaufen. Es muss irgendein Fehler sein, also irgendetwas, was nicht in Ordnung war.

Wenn man kein Feedback und keine Reaktion bekommt, weiß man nicht: Ist die Prüfung abgeschlossen? Teilt die Oberstaatsanwaltschaft die Ansicht der Staatsanwaltschaft oder wird das vielleicht irgendwann wieder sozusagen aus der Schublade gezogen und wird hier wieder thematisiert? Vor allem weiß man eigentlich nicht, wie man sich zukünftig, wenn das Problem noch einmal kommt, verhalten soll. Man weiß nur: Dieses Problem hat es gegeben!, aber man hat keine Möglichkeit, entsprechend zu reagieren, weil man schlichtweg nicht weiß, wie das von der Oberbehörde gesehen wird.

Also wenn man hier ein Feedback bekommt, würde man einerseits nicht das Gefühl haben, man investiert viele Ressourcen in Stellungnahmen, sondern es kommt auch etwas zurück, und man hat etwas dazugelernt.

Das wäre auch im Zusammenhang mit Dienstaufsichtsprüfungen ein ganz leicht zu machender Vorschlag, und soweit ich gehört habe, soll das ja auch in anderen Sprengeln durchaus anders gehandhabt werden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nämlich? Worin liegt der Unterschied?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Dass man ein Feedback bekommt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir schon dabei sind, lege ich Ihnen einen Artikel von zackzack.at vor: „So wollte Pilnacek an die Mails der WKStA kommen“. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Da wird eben von Christian Pilnacek ein Vorgehen „nach §79g BDG“ angedacht, um an die Mails zu kommen, dies anscheinend geplanterweise ohne Wissen des damaligen Justizministers, aber, wie es sich liest, mit Wissen des Sebastian Kurz.

Könnten Sie ausführen, inwiefern das für Sie plausibel ist – aufgrund der da geäußerten Tatsache, dass ein Chauffeur bei einer HD präsent war –, sich Zugang zu den E-Mails verschaffen zu wollen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also natürlich, diesen Mailverkehr kenne ich auch nur aus den Medien, habe dazu sozusagen keine unmittelbare eigene Wahrnehmung.

Zu der Angelegenheit mit dem Chauffeur kann ich sagen, dass das auch Gegenstand einer dienstaufsichtsbehördlichen Prüfung war. Das heißt, der Kollege bei der Hausdurchsuchung – hier geht es um die Hausdurchsuchung beim ehemaligen Vizekanzler – hat sich dafür rechtfertigen müssen, warum er den Chauffeur sozusagen beigezogen hat. Und das Interessante daran ist, dass ja die Oberstaatsanwaltschaft weiß, dass der Chauffeur ein Kanzleimitarbeiter ist, und wenn er nicht fährt, denn die Chauffeurstätigkeit ist keine 8 Stunden arbeitsfüllende Tagestätigkeit, wird er natürlich in der Kanzlei eingesetzt. Das ist wahrscheinlich hier der Hintergrund.

Zu den sonstigen hier geäußerten Vorgängen – das habe ich auch schon kurz erwähnt –: Das ist natürlich auch, was mich vor allem auch als Personalvertreter natürlich sehr nachdenklich stimmt, dass hier Schritte in Richtung Zwangsmaßnahmen überlegt wurden, und die Grundlage dafür ist für mich nicht ganz nachvollziehbar und erkennbar. Tatsache ist, dass wir nicht gegen einen Soko-Mitarbeiter ermittelt haben, und daher ist es überhaupt nicht verständlich, wie es zu so was kommen kann. Und wie gesagt – ich habe das auch schon erwähnt –, das ist auf jeden Fall etwas, was irgendwie aufgearbeitet und auch geklärt gehört.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Letzte Frage dazu, Seite 5: „Laut Hans besprechen Michi, Harald und Sonja (Beamte der der OstA) morgen [...] die weitere Vorgangsweise der OStA einschließlich dienstrechtlicher Maßnahmen.“ – Sehen Sie Schwierigkeiten, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien an sich noch zuständig ist für das Ibizaverfahren aufgrund der bisherigen Geschehnisse?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also auch da erlaube ich mir kurz einen Rückblick: Dass sozusagen im Team - - Erstmalig sind uns hier Befangenheiten des Leitenden Oberstaatsanwaltes durch diesen nächtlichen E-Mail-Verkehr zwischen Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek und eben Mag. Fuchs aufgefallen. Wir haben das dann auch in einem entsprechenden - - Es hat dann auch ein Gespräch mit der Frau Bundesministerin Ende Mai oder so um den 20. ich weiß das Datum jetzt nicht auswendig – gegeben, und da wurde das auch thematisiert.

Dann haben wir auch Anfang Juli 2020 einen Bericht an die zuständige Personalabteilung im Justizministerium – das ist der Bericht 48 – geschrieben, darin haben wir eben auch diese ganzen Bedenken hinsichtlich Befangenheit geäußert. Wenn man sich die Zusammenfassung dieses Berichts durchliest, dann ist das im Prinzip eine Vorwegnahme der späteren Enthüllungen, sage ich einmal so, und da haben wir eben auch eine Befangenheit von Herrn Mag. Fuchs zum Thema gemacht.

Was nun diesen konkreten Chat der hier genannten Personen Michi, Harald und Sonja anbelangt: Das sind sozusagen die derzeit für uns zuständigen Leiter, und die Sonja ist im Wesentlichen die zuständige Sachbearbeiterin für das Ibizaverfahren.

Ich habe schon gesagt, dass natürlich diese ganzen Vorgänge aufgeklärt gehören, und diese Aufklärung sollte auch dazu genützt werden, hier vielleicht die Fach- und Dienstaufsicht einer anderen OStA zu übertragen; aber wie gesagt, ich bin dafür nicht zuständig, das ist eine Verantwortung und Zuständigkeit des Justizministeriums. Die haben ja die Dienst- und Fachaufsicht über die Oberstaatsanwaltschaft und die sind hier zur Entscheidung berufen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, Sie haben noch 3 Minuten 50 Sekunden zur Verfügung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann lege ich einen „Standard“-Artikel von sozusagen jetzt gerade mit dem Titel „Schmid nach mehr Budget für Außenminister Kurz: ,Du schuldest mir was‘“ und einen Untertitel vor. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesem „Aktenstück namens ,Budgetzahlen BMEIA‘“ und zum Inhalt? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich habe nur eingeschränkte Wahrnehmungen dazu, weil dieses Aktenstück, auf das sich offensichtlich - - Ich kenne diesen Artikel nicht. Ich war heute in Verhandlungen und habe daher noch nicht die Medien konsumieren können. Das ist quasi eine Auswertung, ein Auswertungsbericht, der erst, glaube ich, gestern oder vorgestern zum Akt genommen wurde, und es wurde eben auch in einem Vermerk festgehalten, warum der sozusagen zum Akt genommen wurde. Ich möchte jetzt aber inhaltlich sozusagen in Ansehung des noch laufenden Ermittlungsverfahrens hier keine inhaltliche Bewertung oder Stellungnahme dazu abgeben. (Abg. Hanger: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte.

*****

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Also aus meiner Sicht ist das, alleine wenn man dieses Thema ansieht, unterstellend. Einen Zusammenhang zwischen einer Budgeterhöhung im Außenministerium mit der Vorstandsbestellung von Thomas Schmid drei Jahre später herzustellen ist – in aller Deutlichkeit absurd! Alleine der Fragenkomplex ist schon unterstellend.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, Sie schütteln den Kopf. Wollten Sie dazu eine Bemerkung abgeben? – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe den Kopf nur geschüttelt, weil ich keine Bemerkung dazu machen wollte. Meiner Meinung nach war die Frage zulässig, und sie ist ja auch beantwortet worden. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr, Herr Verfahrensrichter. (Abg. Stocker hebt die Hand.) Herr Abgeordneter Stocker, zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung habe ich folgende Anmerkung: Wenn man sich die vorgelegte Urkunde durchliest, dann sieht man, dass es sich hier um ein Gespräch aus dem April 2016, also weit vor dem Untersuchungszeitraum, handelt, und auch wenn wir hier immer wieder die Wurzel, die zum Untersuchungsgegenstand führt, miterörtern, ist mir nicht ersichtlich, wo diese Wurzel liegen soll und worin der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht. Der ist meines Erachtens auch in der Frage nicht hergestellt. Daher hätte ich diese Frage für nicht zulässig erachtet. (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Stögmüller.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Natürlich ist der Zusammenhang gegeben, wenn man sich nämlich weiter anschaut, dass es auch einen „Presse“-Artikel dazu gibt. Dort wird geschrieben: „,Ich habe Sebastians Budget um 35 Prozent erhöht. Mitterlehner wird flippen‘, schreibt Schmid auch an Blümel nach den Budgetverhandlungen mit der SPÖ im“ November „2016. ,Mitterlehner spielt keine Rolle mehr‘, antwortete Blümel. Mitterlehner“ gab im März 2017 auf und ging.

Ich möchte nur an das Projekt Ballhausplatz, an die Vorbereitung von Sebastian Kurz zur Übernahme der ÖVP erinnern. Das ist immer wieder im Untersuchungsausschuss thematisiert worden. Also dieser Vorhabensbericht und Bericht der WKStA ist in diesem Untersuchungsausschuss sehr wohl von Relevanz und liegt wahrscheinlich auch in Kürze den Akten bei. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Matznetter zur Geschäftsordnung. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte einmal daran erinnern, dass zu den acht Themen, zu denen Dr. Weratschnig zu uns hier als Auskunftsperson gebeten wurde, auch die Ermittlungen in der Ibizaaffäre zählen. Ich möchte daran erinnern, dass es die gesetzliche Aufgabe einer jeden Staatsanwaltschaft ist, einem bestehenden Verdacht nachzugehen, diesen aufzuklären, gegebenenfalls – wenn er sich als nicht richtig erweist – die Ermittlungen einzustellen, falls eine Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung da ist, eine entsprechende Anklageschrift zu entwickeln, sofern die notwendigen Rechtsmittel gegeben sind. – So.

Jetzt haben wir da einen Anfangsverdacht, dass Abhängigkeiten in einer Gruppe von Personen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt aufgebaut wurden und in der Folge dann Begünstigung Dritter und dann Fragen zum Beteiligungsmanagement und so weiter. – Inwieweit das außerhalb sein soll, ist mir schleierhaft, denn ob das im Jahr 2016 oder 2017 war, ist ja irrelevant für die Frage. Wenn es ein Abhängigkeitsverhältnis gab, dann ist dem Verdacht nachzugehen. Das sind Ermittlungshandlungen.

Jetzt haben wir den Gruppenleiter für die zuständige Gruppe da und wollen ihn zu seinen Ermittlungen in der Ibizaaffäre befragen. Was soll da außerhalb sein? Ich bin ein bisschen fassungslos, in welcher Form die türkise Fraktion hier wieder einmal tätig ist. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete Krisper, Sie sind zur Geschäftsordnung am Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Danke sehr. Ich finde es schon relativ absurd, dass wir jetzt GO-Debatten über Fragen haben, die schon als zulässig erkannt wurden und schon beantwortet wurden, aber in ihrer wieder sehr interessanten Wortmeldung hat die ÖVP ja jetzt gemeint, es sei eine Unterstellung, diese Chats aus 2016 in einen Zusammenhang mit der Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Öbag zu bringen.

Damit unterstellt sie wiederum der WKStA, unterstellend und nicht objektiv zu agieren, denn auf Seite 2 wird ausgeführt, die WKStA schreibt: „Dies könnte ein wesentlicher Baustein für das Verständnis des Bestellvorgangs von Thomas Schmid als Öbag-Vorstand und der Rolle von Sebastian Kurz bei diesem Vorgang sein“.

Das zeigt wiederum das Verständnis der ÖVP für Ermittlungstätigkeiten der WKStA, aber ich hatte dazu eigentlich gar keine Fragen mehr. Also die ganze Debatte, was mich betrifft, ist völlig entbehrlich. Ich würde gerne zu etwas anderem weiterfragen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stocker, anschließend darf ich Sie, Herr Verfahrensrichter, um Ihre Einschätzung bitten.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich teile diese Ausführungen, die meine Vorredner hier gemacht haben, aus folgenden Gründen nicht, und zwar deshalb nicht, weil hier in diesem Bericht aus dem „Standard“ - - Und es ist auch so, dass, wenn aus der „Presse“ zitiert wird und das nicht vorgelegt wurde, dieses Dokument auch nicht zulässig ist. Aber hier ist ein Bericht aus dem „Standard“ vom 9. Juni. In diesem Bericht steht drinnen: „ein Dokument der [...] (WKStA)“ könnte „Antwort geben“. – Wir haben dieses Dokument aber nicht.

Darunter steht, dass Budgetzahlen von einem Fachexperten der WKStA analysiert wurden und offensichtlich Chatnachrichten ausgewertet wurden. – Auch das haben wir nicht, sondern es ist lediglich angemerkt, dass im Jahr 2016 offensichtlich ein Gespräch über die Dotierung des Außenministeriums erfolgt ist. Daraus zu sagen, es erschließt sich automatisch der Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand, das halte ich für nicht richtig. Daher glaube ich, dass die Frage nicht zulässig gewesen wäre, und auch dieses Thema, so, wie es hier behandelt wird, nicht den Untersuchungsgegenstand trifft.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, bitte sehr.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe es schon vorhin gesagt und wiederhole es noch einmal: Wir haben schon immer in diesem Ausschuss Zusammenhänge vor und nach dem Untersuchungszeitraum verfolgt. Wenn hier im Raume steht – und das entnehme ich diesem Artikel –, dass da Abhängigkeiten begründet werden könnten, ich will dazu inhaltlich gar nicht Stellung nehmen, aber wenn diese Möglichkeit besteht, dann haben wir natürlich auch den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand; aber abgesehen davon ist die Frage ja schon beantwortet worden. Sie war zulässig.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herzlichen Dank. Ich darf feststellen, dass Frau Abgeordnete Krisper ja ohnehin gesagt hat, dass sie dazu keine weiteren Fragen hat.

*****

Ich darf Sie bitten, mit Ihrer Frageführung fortzusetzen, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte Sie dazu befragen, wozu Sie laut unserem Aktenstand selbst direkte Wahrnehmungen haben, und deswegen komme ich zur Hausdurchsuchung Blümel, Dokument 77017. Ich habe zunächst auch die Frage, ob Sie sonst direkt an Zwangsmaßnahmen teilgenommen haben, denn uns ist nur dies bekannt. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Vielleicht generell: Wir haben schon mehrere, nennen wir das, Hausdurchsuchungswellen gehabt. Es ist üblich bei uns in der WKStA, und im Ibizaverfahren im Besonderen, dass bei jeder Hausdurchsuchung auch Staatsanwälte anwesend sind. Dieser Aktenvermerk, den Sie mir mit dem Dokument vorgelegt haben, das ist der Aktenvermerk von mir, vom 15. März 2021, und hat zum Gegenstand die Durchführung der erfolgten - -, der Hausdurchsuchung beim Herrn Finanzminister. Also ich war mit einer Kollegin vor Ort, gemeinsam mit einem Wirtschaftsexperten und weiteren Ermittlern vom BAK. Also wie sozusagen diese Hausdurchsuchung abgelaufen ist, das habe ich in diesem Aktenvermerk oder Amtsvermerk festgehalten, ist auch gut dokumentiert, dass wir hier sehr sorgfältig und schonend vorgegangen sind.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gab es danach Rechtsmittel oder sonstige Beschwerden, die der Beschuldigte Blümel gegenüber der WKStA vorbrachte?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Nein.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Können Sie dennoch den Vorgang schildern? Unserem Verständnis nach war das Wohngebäude von Kriminalbeamten bewacht, überwacht; Blümel konnte seine Frau anrufen, die wiederum, trotz der Bewachung, mit dem Laptop im Kinderwagen spazieren war.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann Ihnen das gerne sozusagen auch chronologisch, wie diese Durchführung abgelaufen ist, schildern. Es wurde mit dem Verteidiger vom Herrn Finanzminister ein Termin in der WKStA an diesem Tage sozusagen vereinbart. Herr Mag. Blümel kam mit Rechtsanwalt Mag. Suppan in die WKStA. Dort wurde ihm sozusagen offenbart, dass ein Tatverdacht gegen ihn besteht, und auch, dass beabsichtigt ist, eine Zwangsmaßnahme durchzuführen.

Die Ermittler des BAK haben noch in der WKStA mit der Sicherung des Mobiltelefons begonnen, aber bevor die Sicherung erfolgte - - Man muss auch dazusagen, Mag. Blümel hat Kooperation zugesagt, daher wurde ihm auch ermöglicht, noch zu telefonieren. Wir wollten auch schonend vorgehen, damit sozusagen seiner Familie und dem Kind die Möglichkeit gegeben wird, die Wohnung zu verlassen, um hier vielleicht allenfalls das Kind nicht zu traumatisieren oder sie irgendwie sozusagen zu irritieren. Deswegen hat Mag. Blümel noch von der WKStA aus seine Frau angerufen und hat eben gesagt, dass – wortwörtlich – sehr nette Menschen vorbeikommen. Und daraufhin hat in der Zwischenzeit, bevor wir dann sozusagen in die Wohnung von Herrn Minister Blümel gegangen sind, die Frau mit dem Kind die Wohnung verlassen.

Wie und warum sozusagen - - Ob die Frau sozusagen durchsucht oder der Kinderwagen durchsucht wurde, das weiß ich nicht, also ich war da nicht vor Ort. Ich weiß auch nicht – ich kenne jetzt auch nicht die Vermerke von der Polizei –, ob das gemacht wurde, weiß ich nicht, aber ich gehe eher davon aus, eher nicht, aber ich weiß das nicht, dazu habe ich keine eigene Wahrnehmung.

Und dann gingen wir zu Fuß in die Wohnung von Mag. Blümel, weil die in unmittelbarer Nähe der WKStA ist. Es wurde dann die Hausdurchsuchung vollzogen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nur eine letzte Frage zu Laptopdingen: Der wurde dann von Mag. Niedrist nachgebracht. Ich möchte es nur verstehen: Warum hat man den nicht bei der Frau von Herrn Blümel geholt, sondern Dritte, Außenstehende noch dazugelassen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also laut meiner Wahrnehmung hat während des Vollzuges der Hausdurchsuchung der Finanzminister mit dem Mobiltelefon seines Anwaltes seine Frau kontaktiert. Aber, wie gesagt, ich kann das nicht hundertprozentig - -, nur was ich so quasi mitbekommen habe. Die dürfte unterwegs gewesen sein, und ich glaube, dass er auch eben Mag. Niedrist kontaktiert hat und gesagt hat, er möge den Laptop vorbeibringen, aber, wie gesagt, das kann ich jetzt nur so - -, was ich vielleicht am Rande mitbekommen habe, aber so habe ich das in Erinnerung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Jetzt doch noch eine Frage: Das heißt, Sie wussten, bis der Laptop mit Mag. Niedrist zurückkam, nicht, dass es einen Laptop gibt, der spazieren gefahren wird?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Entschuldigung, ich habe - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich wiederhole meine Frage: Sie wussten, bis der Laptop von Mag. Niedrist gebracht wurde, nicht, dass ein Laptop gerade spazieren gefahren wird?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Wir wussten, dass er nicht da war, ja. Wie gesagt, das ist natürlich eine Schlussfolgerung von mir, da haben Sie recht, dass der mit der Frau sozusagen unterwegs war. Ich weiß jetzt nicht – das ist, glaube ich, eh festgehalten worden im Protokoll –, wann er dann sozusagen zurückgebracht wurde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Mhm. Dann noch 77018, Aktenvermerk der WKStA darüber, dass unzählige Ladegeräte ohne zugehörige Geräte bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Gab es hierzu schon Ermittlungen, um die Geräte, die zu den Ladegeräten passen, ausfindig zu machen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Im Detail kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich kann bestätigen – das habe ich auch selbst wahrgenommen –, dass sehr viele Ladegeräte in der Wohnung vorhanden waren. Ich kann Ihnen derzeit nicht sagen, ob das Gegenstand von Ermittlungen ist oder nicht, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Waren Sie sonst bei Zwangsmaßnahmen persönlich dabei?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, war ich. Bei welcher wollen Sie auch wissen? (Abg. Krisper: Ja!) – Ich war auch bei der Hausdurchsuchung in der zweiten Welle bei Herrn Rothensteiner.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich darf Ihnen noch ein anderes Dokument vorlegen, 68113, Seite 5, ob Sie Wahrnehmung dazu haben. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Hier geht es nämlich darum, dass es eine Anzeige gegen Holzer gab, von der die WKStA, Seite 5, Tischvorlage Zadić, am 18. Mai 2020 in Kenntnis kam und auch darüber, dass die als „Justizverwaltungssache (Aufsichtsbeschwerde)“ durch die OStA behandelt wurde. Haben Sie, weil Sie personell tätig sind, Wahrnehmungen darüber, warum das sein kann? Haben Sie Kenntnis davon? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, davon habe ich Kenntnis. Soweit ich mich erinnern kann, hat es eine Anzeige gegen Holzer gegeben, die wir natürlich sachlich nicht bearbeiten können, und haben diese sozusagen an die OStA weitergeschickt. Interessant oder ungewöhnlich war, dass die OStA proaktiv an uns herangetreten ist, meiner Erinnerung nach, und diese Anzeige haben wollte. Daraufhin haben wir das der OStA geschickt, in der Überzeugung, dass hier natürlich die Zuständigkeitsfrage sozusagen von der OStA geklärt wird. Dass es als Justizverwaltungssache behandelt wurde, war dem Umstand geschuldet, dass eine Nachtragsanzeige gekommen ist, sprich ein neues Stück, eine neue Anzeige, glaube ich, und wir wollten im Register nachsehen, welche Staatsanwaltschaft dieses Stück oder diese Anzeige behandelt hat, damit man sozusagen die neue Anzeige zu dieser ursprünglichen Anzeige nachschicken kann.

Wir haben im Register nichts gefunden, weshalb wir natürlich bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachgefragt haben, wo sie das hingeschickt haben, denn es gibt normal in unseren internen Registern immer Verkettungen, daher würde man das Aktenzeichen ersehen. Da wir keine Verkettung gesehen haben, haben wir bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachgefragt. Die zuständige Sachbearbeiterin[1] hat mir gesagt, dass das als Justizverwaltungssache erledigt wurde. Wir haben dann diese Sache, ich glaube, auch die Nachtragsanzeige, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Was weiter passiert ist, kann ich jetzt nicht mehr sagen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, Ihnen stehen noch 36 Sekunden zur Verfügung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ich möchte es nur rechtlich verstehen, ob das ein üblicher Vorgang ist, weil Sie Vorsitzender des Dienststellenausschusses und mit der Materie bewandert sind, dass eine Anzeige so behandelt wird. Dr. Schneider konnte uns dazu nichts sagen, er hat sich, glaube ich, nicht erinnert, auf jeden Fall bin ich bei ihm nicht schlauer geworden.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also das ist jetzt schon eine Zeit lang her. Ich habe sehr viele Anzeigen gesehen. Soweit ich mich erinnern kann, war auch, glaube ich, Dr. Schneider ebenfalls auf dieser Anzeige als Angezeigter erwähnt. Dass sozusagen eine Anzeige im Justizverwaltungswege erledigt wird, ist, glaube ich, sehr ungewöhnlich. Ja, das ist sehr ungewöhnlich oder - - Ich kenne eigentlich keinen Fall, dass es so gehandhabt wurde. Normalerweise schickt man eine Anzeige einer Staatsanwaltschaft, die prüft einen Anfangsverdacht, und je nachdem, wie sie diese Sachlage beurteilt, wird entweder kein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daher ist das sozusagen keine Erledigung, die im Justizverwaltungsweg zu erledigen ist, sondern im St-Bereich, also sprich im normalen Aktenlauf.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Wir gehen davon aus, dass Sie die restliche Zeit, die 18 Sekunden, mitnehmen. (Abg. Krisper nickt.) In Ordnung.

Ich darf nun Herrn Abgeordneten Stocker um seine Fragen bitten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Oberstaatsanwalt! Ich darf auch an Ihr Eingangsstatement anschließen. Sie haben gesagt, dass Sie nach Ihrer Erfahrung als Staatsanwalt vieles nicht für möglich gehalten hätten, was in den letzten zwei Jahren passiert ist. Ich darf Ihnen von meiner Seite aus meiner anwaltlichen Tätigkeit sagen: Auch ich hätte vieles nicht für möglich gehalten, was ich von der WKStA gehört habe! Wenn ich nur daran denke, dass sie die Aufsichtsbehörde – bis zur Behördenleiterin – und hochrangige Vertreter verdeckt abgehört haben und gegen ihren Willen diese Abhörergebnisse veröffentlicht haben – auch das hat mich überrascht, das sage ich Ihnen ganz offen.

Ich komme jetzt zum Gegenstand der Befragung. Sie haben gesagt, Sie haben sehr oft die Fachaufsicht - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter, ich würde zu Ihrer Wortmeldung gerne den Herrn Verfahrensrichter um seine Einschätzung ersuchen.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Habe ich das jetzt richtig gehört, dass Sie gesagt haben, die WKStA hätte diese Sachen veröffentlicht? Das halte ich für eine Unterstellung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich habe gesagt, dass das von der WKStA abgehört wurde und letztlich veröffentlicht wurde. Ich meine nicht von der WKStA veröffentlicht, aber veröffentlicht wurde, und zwar gegen den Willen jener, die abgehört worden sind.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke für die Präzisierung. Bitte setzen Sie fort!

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme jetzt zu den von Ihnen angesprochenen Überprüfungen durch die Dienstaufsicht. Haben Sie ein grundsätzliches Problem mit diesen Überprüfungen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Haben Sie Wahrnehmungen dazu, warum diese Überprüfungen vorgenommen worden sind?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Meine Wahrnehmungen sind natürlich sozusagen nur auf der Empfängerseite. Hier hat es natürlich schon Überprüfungen gegeben, die für uns als Team nicht ganz erkennbar waren, nämlich warum – wir mussten uns im Wege der Dienstaufsicht rechtfertigen – wir beispielsweise einen Zeugen telefonisch laden. Das ist ein Vorgang - - Jeder Staatsanwalt, jeder Richter macht das; das ist ein alltäglicher Vorgang, wenn man selbst vernimmt, dass man vorher einen Zeugen kontaktiert und wegen Terminen fragt. Es war sehr ungewöhnlich, dass man hier im Dienstaufsichtswege zu so einer allgemeinen Frage Stellung nimmt, vor allem, weil ja eine dienstbehördliche Prüfung sozusagen insinuiert, dass hier offensichtlich ein Fehler passiert ist. Das war ein sehr ungewöhnlicher Vorgang.

Es gibt noch weitere ungewöhnliche Prüfaufträge. Der letzte Prüfauftrag, der vor zwei Wochen vom Kollegen Purkart hier auch thematisiert wurde, reiht sich auch in ein gewisses Schema der Ungewöhnlichkeit ein, nämlich dass man hier rechtfertigen muss, warum man Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht gewährt. Das ist in der MRK und auch in der StPO so vorgesehen, es wäre ein Fehler, wenn man sie ihnen nicht gewährt. Es gibt auch viele unterschiedliche Prüfungen, zum Teil auch etwas ambivalente Prüfungen.

Etwas ist mir noch in Erinnerung geblieben: Uns wurde beispielsweise Ende Juni ein Weisungsbruch vorgeworfen: Das Video, das wir damals ja sozusagen in Gewahrsam hatten, würden wir inhaltlich nicht sichten. Das Video ist aus dem Jahr 2017, das, glaube ich, ist bekannt. Und zwei Wochen später mussten wir dazu Stellung nehmen, warum wir die Chats von Herrn MMag. Schmid aus dem Jahr 2017 ausgewertet haben.

Also hier werden teilweise auch ambivalente Signale gesendet, die wir dann halt nicht richtig deuten können und daher auch eine gewisse Verunsicherung hervorrufen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt haben wir hier in diesem Ausschuss schon öfter gehört, dass moniert wurde, dass eine politische Einflussnahme auf die WKStA gegeben sei. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch das ist, glaube ich, schon öfters hier thematisiert worden. Das war sozusagen ganz der Beginn dieses Verfahrens, des Stammverfahrens, das ja mit einem sehr ungewöhnlichen Eröffnungszug begonnen hat, nämlich mit einer Weisung des Herrn Leitenden Oberstaatsanwalts, hier entsprechend tätig zu werden oder auch nicht tätig zu werden. Erst nachfolgend, durch die Übermittlung von einem Konvolut, hat sich dann offenbart, dass sozusagen aus dem Ministerium - -, da gibt es eben das Mail vom ehemaligen Sektionschef Pilnacek an Fuchs, dass der WKStA keine aktive Rolle zukommen sollte. Dieses Mail referenziert sozusagen auf ein Gespräch mit dem damaligen Bundesminister Moser.

Also aus dem Kontext des Mailverkehrs erschließt sich für mich ein Bezug dahin gehend, dass hier sehr wohl Einfluss genommen wurde und dass sich sozusagen „keine aktive Rolle zukommen zu lassen“ auf die inhaltliche Tätigkeit der WKStA bezog.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Verstehe ich Sie da richtig, dass Sie das nur durch Rückschlüsse so sehen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich bin nicht im Verteiler gewesen, das ist richtig. Ich habe diese Dokumente vorgelegt bekommen und ich habe das so gewertet, ja.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Können Sie außer diesem Vorfall weitere nennen, die in Ihrer Wahrnehmung eine politische Einflussnahme wären?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Unmittelbare politische Einflüsse in der Form nicht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das heißt, nur dieser eine Vorfall? (Die Auskunftsperson nickt.)

Ich komme zu Ihrer Tätigkeit in der Oberstaatsanwaltschaft. Haben Sie zu Politikern oder Mitarbeitern von Parteien, Parlamentsklubs persönliche Beziehungen, Kontakte, Gespräche während des Untersuchungszeitraumes beziehungsweise danach gehabt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M. (in Richtung Verfahrensanwalt-Stellvertreterin Weiß): Ist das eine zulässige Frage?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Grundsätzlich betrifft es ja die Privatsphäre der Auskunftsperson. Sie müssten also, glaube ich, wenn, dann den Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand konkret herstellen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stocker, ich bitte um eine konkrete Herstellung des Zusammenhangs.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich frage nicht nach den privaten Kontakten, sondern ich frage vor allem nach beruflichen Kontakten, das heißt Kontakten, wo Gespräche über Ihre Tätigkeit als Staatsanwalt im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Ibizaaffäre geführt worden sind, und stelle damit den Zusammenhang her, weil diese Ermittlungen in der Ibizaaffäre Untersuchungsgegenstand sind.

Also mich würde interessieren, ob Sie im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen Gespräche mit Politikern, Vertretern der politischen Klubs im Parlament oder Mitarbeitern dieser Klubs geführt haben.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Bitte, ja.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich tue mir schwer, weil der Personenkreis ausufernd ist, aber ich kann Ihre Frage dennoch beantworten. Der Ibizaakt und der Verfahrenskomplex Ibiza unterliegen der Verschlusssache. Ich nehme die Verschlusssache sehr ernst und rede mit niemandem Unberechtigten über Inhalte aus diesen Verfahren, ganz generell.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Heißt das Nein? (Die Auskunftsperson nickt.)

Ich komme damit zu Ihrer Tätigkeit als Gruppenleiter. Als Gruppenleiter waren Ihnen die Oberstaatsanwälte Adamovic und Purkart in Ihrer Gruppe zugeteilt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Da muss man differenzieren: Ich bin Gruppenleiter einer Gruppe und Teamleiter. Vielleicht nur: Diesen Begriff Teamleiter findet man im Gesetz nicht, das hat sich bei uns so eingebürgert, nämlich wenn ein besonders großes, umfangreiches, komplexes Verfahren geführt werden muss, dass ein Team von mehreren Staatsanwälten an einem Verfahren arbeitet. Der Regelfall ist, dass ein Staatsanwalt an einem Verfahren arbeitet, aber eben aufgrund der Fülle ist es auch möglich, dass mehrere Staatsanwälte an einem Verfahren arbeiten. Teammitglieder können auch Personen sein, die ich nicht in meiner Gruppe habe. Das kann auseinanderfallen – muss nicht, aber kann auseinanderfallen.

Konkret auf Kollegen Purkart und Adamovic angesprochen: Mag. Purkart ist nicht in meiner Gruppe, ich bin nur sozusagen für die Dienst- und Fachaufsicht im Zusammenhang mit der Führung des Verfahrens Ibiza zuständig. Mag. Adamovic ist seit Kurzem auch in meiner Gruppe, vorher war er es nicht. Ich kann das jetzt nicht zeitlich einordnen. Drei, vier Monate – ich weiß es nicht – ist er auch in meiner Gruppe.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Und Herr Oberstaatsanwalt Purkart?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Das habe ich gerade vorhin gesagt: Er ist nicht in meiner Gruppe, aber ich bin im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht im Zusammenhang mit dem Komplex Ibiza auch für ihn zuständig.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Zu Ihrer Aufgabe im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Ibizakomplex: Hat es da auch zu Ihrer Aufgabe gehört, bei Hausdurchsuchungen persönlich anwesend zu sein?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also grundsätzlich ist es so, dass es keine Verpflichtung im Gesetz gibt, dass bei Hausdurchsuchungen ein Staatsanwalt anwesend sein muss. Es hat sich in der WKStA auch – ich glaube, man kann das so sagen – eine Praxis entwickelt, dass wir doch regelmäßig auch bei Hausdurchsuchungen dabei sind. Aber wie gesagt: Im Gesetz ist es nicht verpflichtend vorgesehen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Die Entscheidung, wie man zu der Teilnahme kommt: Wie kann ich mir das vorstellen? Wie läuft das? Wird das angeordnet? Entscheiden Sie, dass Sie freiwillig von sich aus teilnehmen, oder gibt es jemand, der Ihnen das anordnet?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Es kommt grundsätzlich auf die Umstände an; erstens: wie viele Standorte es sind. Wenn man zum Beispiel zehn Standorte hat, dann hat man natürlich auch ein Ressourcenproblem, weil man so viele Staatsanwälte für diesen Tag nicht sozusagen „bekommt“. Wenn es weniger Standorte gibt, dann entscheidet man, zum Beispiel: Gibt es Berufsgeheimnisträger oder sind irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten bei einer Hausdurchsuchung zu erwarten? Dann bemüht man sich, dass ein Kollege auch bei der Hausdurchsuchung vor Ort ist, vorzugsweise natürlich jemand, der auch über die entsprechende Sachkenntnis verfügt.

Das ist aber sozusagen höchst individuell, das wird auch im Team besprochen, dann wird gesucht, wer Zeit hat und wer allenfalls das Team unterstützen kann.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme jetzt auf die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel zu sprechen. Sie haben vorhin in Ihrem Eingangsstatement ausgeführt: Wenn es Leaks zu Ermittlungsschritten gibt, dann werden Vorarbeiten zunichtegemacht.

Meine Frage ist daher: Haben Sie Wahrnehmungen, dass diese Hausdurchsuchung geleakt worden ist?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Was meinen Sie mit Leak?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dass sie, bevor sie durchgeführt wurde, Personen bekannt geworden ist, die davon eigentlich nichts wissen sollten oder durften.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also es ist, glaube ich, auch allgemein bekannt und es ist auch schon Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage oder in dem Fall Beantwortung gewesen, dass sich hier der Beschuldigtenstatus in einem Vorlagebericht wegen eines Rechtsmittels – aber von anderen Verfahrensbeteiligten – im Akt befunden hat und dann wie auch immer, möglicherweise über die Akteneinsicht oder allenfalls wegen der Vorlage auch an den U-Ausschuss, das weiß ich nicht, einem größeren Personenkreis bekannt geworden ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Und welche Vorarbeiten wurden dann dadurch zunichtegemacht?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Es ist natürlich hier - - Vorarbeiten: Es geht darum, dass man natürlich hier - - Die Planung wurde dann - - Aufgrund des schon teilweise auch in den Medien diskutierten Beschuldigtenstatus hat man rasch handeln und vorziehen müssen, und daher hat man hier auch sehr rasch handeln müssen. Natürlich, das ist jetzt quasi spekulativ, weil ich natürlich nicht den Zustand beurteilen kann, wie er wäre, wenn das nicht bekannt geworden wäre, also darum - - Aber ich glaube, aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung kann man den Schluss ziehen: Wenn man als Betroffener von einer Hausdurchsuchung Kenntnis erlangt, wird das in der Regel den Ermittlungserfolg nicht erhöhen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich beziehe mich auf Ihre eigenen Ausführungen im Eingangsstatement. Sie haben da gesagt: Wenn Ermittlungsschritte bekannt werden und nicht bekannt sein sollten, werden wertvolle Vorarbeiten zunichtegemacht.

Dass eine Zeitschiene hier verschoben wird, sind keine Vorarbeiten. Meine konkrete Frage ist: Welche Vorarbeiten im Ermittlungsverfahren gegen Bundesminister Blümel wurden durch diese Veröffentlichung zunichtegemacht?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Mit Vorarbeiten habe ich natürlich gemeint die Vorarbeiten - - Also jede Zwangsmaßnahme wird natürlich vorbereitet. Es sind Auswertungen gemacht worden. Es gibt ja auch einen eigenen Auswertungsbericht. Ein Auswertungsbericht bindet Ressourcen und man macht ihn ja auch nicht sozusagen deswegen - - Man wertet ja aus, um natürlich den Tatverdacht zu untermauern, wenn es hier Anhaltspunkte gibt.

Wie gesagt, ich kann Ihre Frage nicht konkret beantworten, weil sich mein Eingangsstatement auf Allgemeines bezogen hat. Und ja, wenn jemand von einer Zwangsmaßnahme weiß, wird das in der Regel den Ermittlungserfolg nicht erhöhen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf nur festhalten, der Ermittlungserfolg und das Zunichtemachen von Vorarbeiten sind zwei Paar Schuhe. Ich höre, dass offensichtlich kein Ermittlungsergebnis zunichtegemacht wurde, zumindest konnten Sie mir keines nennen, und lasse das einmal so stehen.

Ich komme zu den Chatnachrichten. Diese Chatnachrichten werden ja in der WKStA ausgewertet, und mich würde interessieren: Wer entscheidet, welche Nachrichten ausgewertet werden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich weiß, man sollte Fragen nicht mit Gegenfragen beantworten, aber nur zur Präzisierung der Frage: Auf welche Auswertung von Chatnachrichten beziehen Sie sich? Auf Chatauswertungen für den Ermittlungsakt oder auf Chatauswertungen, die wir auch für den Untersuchungsausschuss machen müssen?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn Sie das in beiden Fällen beantworten würden.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: In beiden Fällen, okay.

Ich beginne mit den Chatauswertungen für den Untersuchungsausschuss. Hier haben wir, weil das natürlich auch entsprechende Ressourcen benötigt, eine Unterstützung dahin gehend bekommen, dass wir Rechtspraktikanten zugewiesen bekommen haben. Diese Rechtspraktikanten untersuchen die Chatverläufe und machen dann in einer Bemerkungsspalte ihre Anmerkungen, ob das in die abstrakte Relevanz fällt. Wenn diese Auswertungen eines Chats von den Rechtspraktikanten beendet sind, dann schaut sich ein Oberstaatsanwalt, ein Kollege, diese Chatnachrichten an, überprüft diese kursorisch, stichprobenartig und leitet dann an die Leiterin weiter.

Die Leiterin verfasst einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft, weil wir hier sozusagen nicht eine eigene Entscheidungskompetenz haben, sondern eben für das Justizministerium beziehungsweise für die Oberstaatsanwaltschaft tätig sind. Dieser Bericht wird dann mit Schwärzungen, je nachdem, ob welche erforderlich sind oder nicht, technisch aufbereitet, diese Chatnachrichten, und an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet.

Da endet dann meine Wahrnehmung. Verantwortlich für die Weiterleitung ist – vermute ich – die Oberstaatsanwaltschaft. Ich schließe das daraus, weil auch bei den Aktenvorlagen grundsätzlich das Justizministerium zuständig ist, aber per Erlass die Oberstaatsanwaltschaft Wien sozusagen ermächtigt wurde, hier vorzulegen; so nehme ich an, dass es auch bei den Chatnachrichten in ähnlicher Weise erfolgt. Aber wie gesagt, da fehlen mir dann persönliche, eigene Wahrnehmungen.

Wie die Oberstaatsanwaltschaft Wien das inhaltlich prüft, das entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Ob sie alle Chatnachrichten anschauen oder ob sie vielleicht eine Bewertung anders vornehmen, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Deswegen kann ich Ihnen die Eingangsfrage, wie diese Chatnachrichten sozusagen ausgewertet werden und wer darüber entscheidet, nur dahin gehend beantworten, dass wir im Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft eine Art Vorselektion machen und die Oberstaatsanwaltschaft Wien letztverantwortlich oder das Justizministerium, das weiß ich nicht genau, eine Bewertung vornimmt. – So viel zu den Chatnachrichten für den Untersuchungsausschuss.

Die Chatnachrichten für den Strafakt: Auch hier haben wir ein umfassendes Datenmaterial, das wird aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung, die rechtskräftig geworden ist, sozusagen in den Datenbestand gesichert. Hier wird der Datenbestand durchsucht, ob zur Be- und Entlastung eines Tatverdachtes Beweise und Chats, also Gesprächsinhalte, vorkommen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt gehe ich davon aus, dass auf den Datenträgern nicht schon eine Unterscheidung zu finden ist dahin gehend, das ist für das Strafrecht und das wird für einen möglichen Untersuchungsausschuss abgespeichert werden. Das heißt, Sie müssten ja, wenn Sie diese Datenträger sichern, einmal grundsätzlich alles auswerten, oder ist das falsch, was ich annehme?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Wieder eine Rückfrage: Beziehen Sie sich jetzt auf die Auswertungen für den Untersuchungsausschuss oder beziehen Sie sich auf die Auswertungen für den Strafakt?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Vielleicht können Sie sagen, wie das chronologisch passiert. Wenn Sie bei einer Hausdurchsuchung einen Datenträger sichern, ein Handy, einen PC, und Sie beginnen auszuwerten: Wie werten Sie aus, wenn Sie unterscheiden wollen: Strafrecht, Untersuchungsausschuss? Sie wissen ja gar nicht, ob das jemals angefordert wird.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich verstehe Ihre Frage jetzt nicht ganz. Ich kann Ihnen nur - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wenn Sie den Datenträger bekommen und Sie werten ihn aus, dann verstehe ich das so, dass Sie alle Nachrichten einmal auswerten, nämlich wiederherstellen oder in irgendeiner Weise für den Akt aufbereiten, sodass sie da sind. Und erst danach kann ja entschieden werden: Was ist strafrechtlich relevant und was ist allenfalls für einen Untersuchungsausschuss relevant?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Vielleicht vorweg: Bei der Sicherstellung der Daten konkret von MMag. Schmid wussten wir nicht, dass diese Daten auch einmal für den Untersuchungsausschuss ausgewertet werden müssen. Es ist eine grundlegende Unterscheidung. Das Verlangen des Untersuchungsausschusses – nehmen wir die Daten von MMag. Schmid her – lautet, sämtliche Nachrichten für den Untersuchungsausschuss anzuschauen. Im Strafverfahren ist das eher so eine Art Mosaikteilsuchen. Man sucht an verschiedenen Orten durch Suchbegriffe, geht Zeiträume durch und schaut, dass man Zusammenhänge erkennen kann oder auch nicht, und bewertet die unterschiedlichen Gesprächsinhalte oder Daten.

Es ist auch jetzt von den Ressourcen her gar nicht möglich, dass man sämtliche, alle sichergestellten Daten anschaut. Das ist auch technisch und von den Ressourcen her nicht möglich. Also man hat da eine Suchsoftware, da gibt es unterschiedliche Methoden, wie man hier zu Suchergebnissen kommt. Aber wenn Sie da technisches Wissen haben wollen, dann ist natürlich unser berufener Mann Herr Mag. Purkart.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Meine Frage bezieht sich vor allem darauf: Wenn Sie jetzt durch die Suchmaschine Daten erheben und Sie diese Daten anschauen und bewerten – Sie sind ja eine strafrechtliche Ermittlungsbehörde, es hat Sie ja vorwiegend strafrechtlich Relevantes zu interessieren und nicht private Nachrichten ohne strafrechtliche Relevanz –: Wieso behalten Sie die überhaupt in Ihrem Aktenbestand?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Die Frage ist etwas widersprüchlich, weil Daten und Aktenbestand zwei verschiedene Dinge sind.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wieso behalten Sie diese - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter, Sie haben noch 14 Sekunden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Vielleicht können Sie noch erklären, wieso Sie höchst private Daten ohne Relevanz zum Strafverfahren überhaupt noch in Ihrem Einflussbereich haben und darüber verfügen können. Wieso muss das nicht vernichtet werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Zu Ihrer Information: Ihre Fragezeit ist erschöpft.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Die Durchsuchung von Daten ist ja kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess, und oft müssen verschiedene Beweisergebnisse mehrfach gesichtet werden, weil man vielleicht später andere Erkenntnisse hat und daher Rückschlüsse ziehen kann, wie das ursprünglich gemeint war. Daher ist eine Datenauswertung auch ein sehr umfassendes Tätigkeitsfeld. Solange das Ermittlungsverfahren noch läuft, ist es hier auch notwendig, dass man gleicherweise Daten zur Belastung, aber auch zur Entlastung sucht.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr, Herr Dr. Weratschnig.

Herr Abgeordneter Matznetter gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte sehr.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Oberstaatsanwalt, ich möchte die Frage nur komplettieren: Wenn es jetzt keine Chatnachrichten gewesen wären, sondern eine normale Telefonüberwachung und deren Mitschrift, würden dann normalerweise, wenn es einmal ausgewertet wird, die anderen Telefonate, die nicht ausgewertet werden, geschwärzt werden? Haben Sie bei Ihren Ermittlungen so etwas schon einmal gehört? – Ich versuche nur, den Gedankengang des Abgeordneten Stocker nachzuvollziehen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Es kommt darauf an, welche Maßnahme Sie jetzt konkret ansprechen. Ich gehe davon aus, dass Sie eine Inhaltsüberwachung ansprechen, nämlich wenn die Ermittlungsbehörden sozusagen „live“ – unter Anführungszeichen – mithören, was Telekommunikationsteilnehmer miteinander sprechen. Habe ich Ihre Frage dahin gehend - -

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Mir geht es darum, ob beschlagnahmte oder sichergestellte Daten, egal wie sie gekommen sind, während des laufenden Verfahrens überhaupt quasi geschwärzt oder gelöscht werden, weil sie privaten Inhalts sind, denn das war die insinuierte Frage von Kollegen Stocker. Gibt es so etwas?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Okay, Sie haben die Frage auf den privaten Inhalt - - Also das kann man in der Allgemeinheit nicht beantworten, es kommt auf das jeweilige Delikt an und natürlich können auch private Inhalte für die Be- oder auch vielleicht Entlastung eines Tatverdachtes relevant sein. Dass private Daten sozusagen automatisch geschwärzt werden, das ist nicht vorgesehen.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Gut, ich möchte das Kapitel, zu dem die Kollegin und der Kollege vorhin gefragt haben, noch ein bisschen abrunden – noch zur Frage der Hausdurchsuchungen: Wir haben ja im Zuge Ihrer Beauskunftung gehört, dass eine Reihe von Ladegeräten bei der Hausdurchsuchung bei Gernot Blümel da war, aber keine zugehörigen Geräte gefunden wurden. Ist das aus Sicht der Ermittlungsbehörde ein mögliches Indiz dafür, dass Kenntnis da war, dass eine solche Hausdurchsuchung stattfinden könnte?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Das ist natürlich eine Spekulation. Ich habe dazu jetzt keine Wahrnehmung, welche Schlüsse man daraus zieht. Ja, es sind unterschiedliche Denkansätze möglich. Im Zuge der Hausdurchsuchung hat uns Mag. Blümel gesagt, dass sich diese Ladegeräte auf Altgeräte beziehen. Auf diese Auskunft kann ich mich meiner Wahrnehmung nach erinnern.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay, super, ich schicke meine Kinder, denn wir haben immer zu wenig Ladegeräte.

Ich möchte zu dem Kapitel zurückkommen, das Kollegin Dr. Krisper angesprochen hat, nämlich zum Ihnen bereits vorgelegten „Standard“-Artikel „Schmid nach mehr Budget für Außenminister Kurz: ‚Du schuldest mir was‘“, und möchte in diesem Zusammenhang das Dokument 70852 vorlegen, bitte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich beziehe mich zuerst auf den Ihnen von Abgeordneter Krisper vorgelegten „Standard“-Artikel vom 9. Juni, 16.28 Uhr. Dort heißt es auf Seite 3 des Ausdrucks: „Aus der ÖVP heißt es: ‚Die Vorwürfe werden immer absurder. Hier wird ein Standardvorgang verschwörungstheoretisch aufbereitet. Wegen der Mehrkosten für die Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie für das Türkei-Abkommen musste vor fünf Jahren das Budget des Außenministeriums aufgestockt werden.‘“

Nunmehr sieht man hier bei dem jetzt von uns vorgelegten Dokument 70852 verschiedene Teile, wo drastische Budgeterhöhungen von 2016 auf 2017 erfolgt sind. Darunter eine Reihe offenbar flüchtiger oder migrierender großer Medieninstitute wie „‚Die Presse‘ Verlags-Gesellsch m.b.H. & Co KG“, es ist gelb markiert, „AHVV Verlags GmbH“, Zeitschrift „Heute“, oder, auch für Sie gelb markiert, die „KURIER Redaktionsgesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellsc“, die „MediaCom“, die „Mediaprint“ mit der „Mediengruppe ‚Österreich‘“, die „oe24 GmbH“; also eine Reihe von deutlichen Positionen.

Haben Sie Wahrnehmungen und eine Erklärung, wieso Gelder wegen der Migrationskrise in einem ausgeweiteten Inseratenvolumen enden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich kann dazu inhaltlich keinen Beitrag leisten, ich kenne diese Zahlen und diese Unterlage nicht. Ich kann nur auf das verweisen, was ich schon eingangs zu diesem Thema gesagt habe, dass es hier einen Bericht eines Wirtschaftsexperten gibt, der sich diese Zahlen des Außenministeriums angeschaut hat. Und über die Relevanz für das Ermittlungsverfahren gibt es eben einen entsprechenden Aktenvermerk am Anordnungs- und Bewilligungsbogen.

Zu der konkreten Unterlage habe ich aber keine Wahrnehmungen und kann dazu eigentlich nichts beitragen.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich möchte ergänzend noch das Dokument 70872 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es um den Inseratenaufwand des Österreichischen Integrationsfonds, der auch bei diesem Ministerium, dem BMEIA, ressortiert, und das sind die Ausgaben, die 2017 als Inserate geschaltet wurden.

Ein Beispiel daraus: Zum Beispiel wurde 2016 „Die Presse“ mit 5.809,66 geschalten und im Jahr 2017, also nach der Budgeterhöhung, die da stattgefunden hat, haben wir plötzlich – jetzt muss ich mit Lesebrille genau schauen – in Summe – ich habe da keine Summe; jedenfalls sehe ich zehn Inserate, die ich einmal markieren werde, dann, glaube ich, rechnet Excel das aus – 40.556,52. Man sieht auch hier eine deutliche Ausweitung des Inseratenvolumens.

Könnte es sein, dass sich dieses „Du bist mir was schuldig“ des Thomas Schmid auf die Verfügungsmöglichkeiten des damaligen Außenministers bezieht, für seine Vorbereitung des Sturzes von Reinhold Mitterlehner die Öffentlichkeit entsprechend vorzubereiten?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann dazu auch nur an die Beantwortung der letzten Frage anschließen: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen und kann daher auch keine Schlüsse ziehen. Ich kenne auch diese Zahlen nicht.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Okay, dann lassen wir das Kapitel.

Ich möchte noch einmal zurückkommen: die Ladegerätefrage war eine. Es gab eine Reihe anderer Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem Ibizakomplex. Sie haben uns gesagt, dass Sie auch bei der Hausdurchsuchung bei Walter Rothensteiner anwesend waren. Meine Frage dazu: Ist bei all den Hausdurchsuchungen in diesem Komplex jeweils einer der Kollegen, also ein Staatsanwalt aus den Ermittlungen, anwesend gewesen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch diese Frage habe ich im Grunde beantwortet. Es kommt darauf an, wie viele Standorte gleichzeitig durchsucht werden. Wenn natürlich viele Standorte sind, dann geht sich das natürlich nicht aus, dass immer ein Kollege aus dem Team physisch anwesend ist.

Wir versuchen, im Vorfeld eine Analyse zu machen: Wo könnten rechtliche Probleme auftreten?, Wo könnten schwierige Rechtsfragen erörtert werden?, und danach richten wir uns aus, welcher Kollege wo ist, oder wenn auch besondere Sachkenntnisse über die Ermittlungen erforderlich sind, dann wird ein Kollege aus dem Team eben an diesem Standort eingesetzt. Ich kann das aber nur so allgemein beantworten und es hängt dann im Wesentlichen von den Umständen des konkreten Falles ab.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Haben Ihre Kollegen in Teambesprechungen oder so Mitteilung gemacht, dass sie Wahrnehmungen hätten, die auf einen Verdacht hinlaufen, dass vorher verraten worden ist, dass hier eine Hausdurchsuchung kommen wird?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also die Ermittlungen haben gezeigt, dass es Indizien, Anhaltspunkte gibt, dass die Hausdurchsuchung bei Mag. Neumann allenfalls verraten war, oder eben auch beim ehemaligen Finanzminister Mag. Löger. Dafür hat es sozusagen Anhaltspunkte gegeben.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Wie soll man den Umstand bewerten, dass, wenn ich es richtig aus den Akten entnehme, bei - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: 30 Sekunden Zeit.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): - - Herrn Mag. Schmid das Handy zu dem Zeitpunkt, als es sichergestellt wurde, komplett gelöscht war?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich tue mir jetzt schwer, hier Schlussfolgerungen zu ziehen, weil diese Fragen in einem anderen Verfahren geklärt werden oder ermittelt werden. Ich gehe davon aus, dass es die Staatsanwaltschaft Innsbruck macht. Also ich habe das auch nur aus den Medien, ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung.

Vielleicht noch zum Hintergrund: Wir haben hier eben Anfang dieses Jahres im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung Löger und andere einen Auswertungsbericht gemacht, wo wir diese Indizien zusammengetragen haben und haben sie dann an die zuständige Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Und was quasi danach geschehen ist, kann ich Ihnen jetzt nicht weiter sozusagen mitteilen, und ich weiß auch den Verfahrensstand nicht. Ich habe nur aus den Medien entnommen, dass dieses Verfahren offensichtlich an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet, abgetreten wurde.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Würde die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, wenn sich herausstellt, dass der eine sein Handy gelöscht hat, der andere überhaupt nur ein Handy der Partei verwendet und keinen Kalender mehr hat und alles gelöscht ist, der Nächste keinen Laptop hat oder dieser im Kinderwagen davongefahren wurde, da all das zusammen ja den Eindruck einer, sagen wir einmal, abgesprochenen Vorgangsweise ergibt? Ist das nicht normalerweise Anlass, dass man bei der Staatsanwaltschaft dann das Verfahren zusammenzieht, wenn so ein Verdacht besteht, dass die Ermittlungen mehrerer unterschiedlicher Verfahrensstränge im Zusammenwirken von Personen vereitelt werden sollen?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist jetzt erschöpft.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Die Antwort kriege ich aber noch, Frau Vorsitzende.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Selbstverständlich! Die Antwort bekommen Sie. – Bitte sehr.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also wie gesagt, dieses Verfahren führt nicht die WKStA, sondern die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Welche Schlüsse sie aus diesen gesamten Vorkommnissen zieht, ist dann die Aufgabe der Kollegen in Innsbruck.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr.

Nun kommen wir zur FPÖ. – Frau Abgeordnete Fürst, Sie gelangen als Nächste zu Wort, bitte sehr.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich schließe gleich beim Thema Hausdurchsuchung an, und zwar bei Ihrem Aktenvermerk über die bei Finanzminister Blümel vorgenommene Durchsuchung und die erfolgten Sicherstellungen: Hier führen Sie ja aus, dass noch vor Sicherstellung des Mobiltelefons von Blümel ihm die Gelegenheit gegeben wurde, seine Ehefrau anzurufen, und das wird damit begründet, dass ein Kleinkind im gemeinsamen Haushalt lebt und dass hier keine unnötigen Belastungen für das Kind entstehen; so weit, so gut. Meine Frage: Wird das bei allen Verdächtigen in gleich gelagerten Fällen so gehandhabt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Es steht im Gesetz, dass man natürlich auch möglichst schonungsvoll vorgehen soll – das steht in der StPO, in der Strafprozeßordnung –, und wie das konkret ausgestaltet wird, hängt dann von der einschreitenden Behörde oder Staatsanwaltschaft ab. Ich gehe also davon aus, dass das durchaus eine nicht unübliche Vorgehensweise ist, wenn man weiß, dass sehr kleine Kinder anwesend sind; aber, wie gesagt, ich persönlich habe, soweit ich das jetzt rückblicken kann, noch keine Hausdurchsuchung gemacht, wo wirklich auch Kleinkinder anwesend waren. Also das war eigentlich auch für mich sozusagen das erste Mal.

Meistens – vielleicht noch ergänzend – durchsuchen wir Firmengebäude. Nicht, dass Sie dann glauben, dass das so total aus der Welt ist, aber wir versuchen natürlich, hier schonungsvoll vorzugehen. Es ist sozusagen immer ein Abwägungsprozess, ob ein schonungsvolles Vorgehen auch gewählt werden kann, ohne dass man hier auch Beweismittel verlustig wird. Das ist sozusagen der Check and Balance.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, nur warum es mir aufstößt, ist, dass es ja auch bei Ex-Klubobmann Johann Gudenus zum Beispiel eine Hausdurchsuchung gab, und da waren seine im neunten Monat schwangere Frau und ein Kleinkind zu Hause und darauf ist nach meinem Kenntnisstand überhaupt keine Rücksicht genommen worden.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Darf ich nur ergänzen: Ich war bei dieser Hausdurchsuchung nicht dabei, ich war da auf Urlaub, daher ist es jetzt in meiner Wahrnehmung nicht präsent gewesen; also ich kann dazu auch nichts sagen, wie die Hausdurchsuchung bei Herrn Mag. Gudenus war.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, auf jeden Fall hat sie stattgefunden und es gab keinen Anruf vorher oder eine Vorwarnung sozusagen, denn wir wissen ja, wozu diese Warnung dann bezüglich des Laptops geführt hat.

Es war ja auch heute schon Thema – das zweite Mal bei der Befragung der Leiterin der WKStA, Frau Vrabl-Sanda, und auch schon bei mehreren Staatsanwälten aus der WKStA – der Druck, unter dem hier ermittelt wird, das ständige Störfeuer und so weiter. Sie haben auch erwähnt, dass Sie vieles erlebt haben, eben in den letzten zwei Jahren, was sie vorher nie erlebt haben.

Darf ich Sie konkret auf Kollegin Jilek ansprechen, die hier ausführlichst vom ständigen Störfeuer inklusive Disziplinierungen gesprochen hat, was sie dazu bewogen hat, den Arbeitsplatz zu wechseln. Wie haben Sie das wahrgenommen, Sie sprach ja insbesondere vom ehemaligen oder jetzt noch Leiter der OStA Johann Fuchs?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Dazu kann ich sehr viel sagen: Ich habe eingangs erwähnt, dass ich auch Vorsitzender des Dienststellenausschusses bin, also sprich Personalvertreter. Eine Ausstellung ist ja meiner Ansicht nach eine disziplinäre Maßnahme. Zum Zeitpunkt der Ausstellung war auch Kollegin Jilek im Dienststellenausschuss, und das ist auch bemerkenswert, dass die Dienstbehörde, sprich die Oberstaatsanwaltschaft Wien, nicht den Dienststellenausschuss kontaktiert hat – das ist in § 28 Personalvertretungsgesetz vorgesehen. Insoweit ist nach meiner Ansicht diese Ausstellung nichtig gewesen, aber sie wurde dann ohnehin zurückgezogen. Die Ausstellung hat hier für mich auch eine gewisse Grenzüberschreitung bedeutet, weil in dieser Ausstellung eigentlich etwas als Fehler bezeichnet wurde, was eigentlich kein Fehler ist. Nämlich in der Ausstellung steht selbst drinnen quasi - -

Vielleicht hole ich noch kurz zum Hintergrund aus, falls das nicht präsent ist: Kollegin Jilek wurde vorgeworfen, dass sie in einen internen Behelf, das ist das Tagebuch, eine E-Mail gegeben hätte, die nach Ansicht der Dienstbehörde dort nicht hineingehört hätte. Da muss man wissen: Die Führung eines Tagebuches ist nicht einmal verpflichtend, daher ist also schon einmal aus diesem Aspekt her ein großer Ermessensspielraum.

In dieser Ausstellung hat die Dienstbehörde festgehalten, dass es keine konkreten Regelungen gibt, was in ein Tagebuch gehört, aber – und das ist dann die Schlussfolgerung der Dienstbehörde – sinngemäß ist das jedenfalls falsch. Das heißt, insoweit wird hier quasi gesagt: Es gibt keine allgemeinen Regeln, aber das war jedenfalls falsch! – Und das ist sozusagen nichts, wo man das Dienstrecht bemühen muss, wenn man eine unterschiedliche rechtliche Auffassung vertritt. Das spricht auch der Oberste Gerichtshof in Disziplinarsachen so aus. Insoweit war diese Ausstellung sozusagen schon bemerkenswert, und das hat es nach meiner langjährigen Erfahrung, auch als Personalvertreter, noch nie gegeben. Darüber hinaus halte ich auch die analoge Anwendung für Staatsanwälte, auch was eine Ausstellung anbelangt, die ja eher für Richter gedacht ist, für unzulässig. Insoweit sind da also sehr viele Dinge passiert, die ich eigentlich nicht ganz nachvollziehen kann.

Der Abgang der Kollegin Jilek war natürlich fürs Team, das kann man sagen, ein schwerer Verlust. Sie war von Anfang an dabei, relativ von Beginn an, bis eben Ende des Jahres 2020, und durch diese Wegbewerbung sind natürlich enorm viele Ressourcen verloren gegangen, und auch durch diese Vorfälle, die es da gegeben hat, und diese Lücke zu schließen, ist für das Team sehr schwer.

Also das ist generell bei einem sehr großen Akt natürlich schwierig, dass man einen Kollegen wieder auf diesen Stand bringt, den Kollegin Jilek gehabt hat, und daher war das für das Team dann sehr schwer zu verkraften.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Kollegin Jilek hat ja diese Ausstellung dann eigentlich nur mehr als letzten Punkt bezeichnet, der dann das Fass zum Überlaufen brachte; dem gingen ja schon monatelang vorher Maßnahmen voraus, die sie offensichtlich gestört haben. Gab es da auch schon Interventionen – auch von Ihnen als Personalvertreter –, hat man mit dem Leiter der OStA vermittelt, oder haben Sie ihr den Rücken gestärkt, oder wie oft war das Diskussionspunkt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Wir haben natürlich diese - - Wir haben natürlich immer versucht, im Team Unterstützung auch über die Leitung zu bekommen. Es hat ursprünglich die - - Ausgangspunkt war ja sozusagen auch eine Mail des Leiters, worin er selbst zugibt, hinsichtlich der Dienst- und Fachaufsicht von Kollegin Jilek befangen zu sein; die ist aus dem, ich glaube, April 2019, wenn ich mich recht erinnere. Wir haben dann auch gesehen, dass die dienstaufsichtsrechtlichen oder dienstaufsichtsbehördlichen Prüfungen natürlich ein sehr dichtes und sehr intensives Ausmaß angenommen haben.

Als dieser Mailverkehr zwischen Sektion Pilnacek und Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien publik geworden ist, nämlich dass es darum geht, sozusagen eine negative Kampagne, PR-Kampagne zu machen, und sozusagen die Dienst- und Fachaufsicht quasi zur Repression einzusetzen, haben wir natürlich auch als Dienststellenausschuss an die Ministerin geschrieben und um Unterstützung ersucht. Dann ist es ja eben im Mai zu diesem Gesprächstermin gekommen, gemeinsam mit der Leiterin.

Das war also schon ein ständiges Thema, auch weil wir gesehen haben, es kommt keine Unterstützung. Wir haben viele Fragen an die Dienst- und Fachaufsicht gestellt, zum Beispiel: Wie sollte man mit Befangenheiten umgehen? und so weiter, weil das ja auch problematisiert wurde, aber es ist nie eine Antwort gekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Es wurde ja auf mehreren Ebenen versucht, die Arbeit der WKStA zu verhindern, insbesondere Ermittlungen gegen Beschuldigte, die vielleicht sozusagen der ÖVP nahestehen. Sie haben selbst von Litigationpolitik gesprochen. Ich darf Ihnen den Brief des Herrn Bundeskanzlers vom 22. Februar dieses Jahres an die Leiterin der WKStA, Frau Vrabl-Sanda, vorlegen, und Sie ersuchen, sich den anzuschauen und mir zu sagen, ob er Ihnen bekannt ist und ob Sie darüber auch Diskussionen geführt haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Den letzten Teil habe ich akustisch nicht verstanden.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ob Ihnen dieser Brief bekannt ist und ob es darüber intern Diskussionen gegeben hat oder inwieweit Sie dazu Stellung bezogen haben. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Da sind ja doch heftige Vorwürfe vom Herrn Bundeskanzler gegen die WKStA enthalten. Er spricht hier von „unrichtigen Annahmen“ und „fehlerhaften Fakten“, von denen die WKStA ausgeht, und von dem großen Schaden, der im „In- und Ausland“ durch die mediale Berichterstattung entsteht. Gab es da bei der WKStA interne Diskussionen, oder haben Sie auf diesen Brief in irgendeiner Form reagiert?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also dieser Brief ist auch in den Ermittlungsakt aufgenommen worden. Die mediale – ich verwende einmal – Kampagnisierung hat ja schon länger davor angefangen. Es wurden ja der WKStA schon Anfang 2020 immer wieder sozusagen verschiedene Sachen vorgeworfen. Ich persönlich habe diesen Brief mit den Teamkollegen nicht diskutiert, ich habe das so zur Kenntnis genommen. Wir haben noch wegen einer Einvernahme diskutiert, glaube ich, wenn ich mich recht erinnere, weil er das auch anbietet, aber schlussendlich wollten wir noch, glaube ich, wenn ich das recht in Erinnerung habe, die weiteren Ermittlungen abwarten, um dann zielführend quasi auch mehr Fragen stellen zu können. Deswegen sind wir auch diesem Angebot einer raschen Zeugeneinvernahme bislang nicht nachgekommen.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sie sprechen von einer medialen Kampagnisierung gegen die WKStA. Von wem ist die Ihrer Meinung nach ausgegangen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also wer wirklich der Urheber war, das kann ich jetzt nicht sagen, ich kann hier nur meine Wahrnehmungen schildern, und die sind, dass natürlich beginnend mit Anfang vorigen Jahres verschiedene Vorwürfe geäußert wurden, auch vom Bundeskanzler, und da hat sich ja dann auch die Ministerin, die Justizministerin, für die WKStA sozusagen starkgemacht. Da hat das sozusagen begonnen. Woher das kommt, weiß ich natürlich nicht.

Ich bin natürlich durch die letzten Chats vielleicht auch ein bisschen schlauer, da hat ja auch Exminister Brandstetter sozusagen von roten Netzwerken gesprochen, das hat sich ja dann auch im Jänner oder Februar vorigen Jahres - - Diese Äußerungen hat man in der medialen Debatte dann auch gehört, aber ob das einen inhaltlichen Bezug hat, weiß ich natürlich nicht.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Aber kann man Ihrer Ansicht nach diesen Brief des Bundeskanzlers als Teil der Kampagne gegen die WKStA bezeichnen? Da sind ja doch sehr massive negative Vorwürfe drinnen, und er ist ja auch medial vermarktet worden.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich möchte dazu jetzt keine Wertung abgeben. Es sind da auch noch die Ermittlungen im Laufen, also kann ich dazu jetzt eigentlich keinen wesentlichen Beitrag leisten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Haben Sie jemals von einem Hintergrundgespräch des Bundeskanzlers mit Journalisten gehört, in dem die WKStA Thema war?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich habe das – wie wahrscheinlich jeder andere Medienkonsument – aus den Medien entnommen, dass es ein Hintergrundgespräch gegeben hat. Was dort konkret gesprochen wurde, habe ich jetzt - - Ich weiß jetzt nicht, ob das auch Inhalt der Medienberichterstattung war, das kann ich jetzt nicht mehr zuordnen, aber ich weiß nur, es hat eines gegeben, ja.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Hat es dann – nach Ihrer Beobachtung – nachher tatsächlich sozusagen negative Medienberichte gegeben, die Sie dann vielleicht auf dieses Hintergrundgespräch zurückgeführt haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Wie gesagt, ich bin Staatsanwalt und nicht Medienexperte, ich kann hier die kommunikativen Hintergründe nicht bewerten und beurteilen, und ich weiß nicht, ob das mit dem Untersuchungsgegenstand noch irgendwie in Verbindung steht; aber wie gesagt, ich kann das nicht bewerten, ich bin kein Medienexperte.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Gab es über dieses Thema Gespräche, zum Beispiel mit der Leiterin, Frau Vrabl-Sanda?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Bestimmt, ja. Ich kann mich jetzt nicht an ein konkretes Gespräch erinnern, aber ich bin ziemlich sicher, dass ich als Personalvertreter natürlich auch mit der Chefin darüber gesprochen habe.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Danke. Ich würde die Zeit mitnehmen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke, Frau Abgeordnete. Werte Abgeordnete, ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten. – Ich danke.

*****

(Sitzungsunterbrechung: 18.40 Uhr bis 18.52 Uhr.)

*****

18.52

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und erteile Herrn Abgeordneten Stögmüller das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Dr. Weratschnig, ich kenne Ihren Praxiskommentar zu §§ 302 und 304 ff. StGB, den wir im Untersuchungsausschuss auch schon sehr oft gebraucht haben und der sehr gut diese Causen erklärt. Mich würde Folgendes interessieren: Bei diesen Ermittlungen und Leaks gibt es ja eine SMS von Neumann an Blümel – Sie können sich sicher erinnern –, da geht es darum: „erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes das wir in Italien haben!“ Sie sind jetzt Experte im Bereich dieser Causen, würde ich einmal sagen. Können Sie uns sagen, warum denn diese Nachricht so heikel ist und woraus sich da eine strafrechtliche Relevanz ergibt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also die Korruptionsdelikte haben ja zwei Seiten: eine aktive und eine passive Seite. Sozusagen aktiv ist der, der einen Vorteil anbietet, passiv ist der, der den Vorteil empfängt. In der Causa Blümel und Spende ist diese Nachricht insoweit natürlich bemerkenswert, weil hier eben eine Verknüpfung zwischen Vorteil und einem zu erwartenden Amtsgeschäft, nämlich Unterstützung bei dem Problem in Italien - -, und daher ist es natürlich hier problematisch und deswegen wurde auch von uns ein Anfangsverdacht bejaht.

Der derzeitige Ermittlungsstrang ist natürlich nur auf die aktive Seite beschränkt, nämlich hier Neumann und Blümel als Überbringer dieser Nachricht sozusagen, und Verband[2] natürlich die Novomatic - - Das sind sozusagen die in diesem Komplex geführten Beschuldigten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Im „Kurier“ oder in anderen Zeitungen wurde ja auch immer wieder thematisiert, dass es sich um eine kreative Spende, Entschuldigung, karitative Spende – kreativ vielleicht auch, aber karitative Spende –, handelt, die losgelöst vom Italienthema zu sehen sei. Ist dieses Thema, dieser Punkt jemals im Ermittlungsverfahren thematisiert worden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Es sind noch nicht alle Ermittlungsschritte beendet. Soweit ich informiert bin, ist, glaube ich, Herr Mag. Neumann noch nicht zu diesem Faktum einvernommen worden. Also dazu kann ich jetzt nicht mehr sagen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Herr Purkart hat ja gesagt, dass angenommen wird, dass Herr Blümel am 1. Februar von seinem Beschuldigtenstatus durch eine SMS zwischen Suppan, Steiner und Melchior erfuhr. Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich habe dazu keine unmittelbaren Wahrnehmungen. Ich kann sozusagen nur das wiedergeben, was mir auch Mag. Purkart gesagt hat, und das wird auch das Gleiche sein, was er hier schon gesagt hat, also dass im Zuge einer Auswertung des Mobiltelefons hier eine Nachricht von Herrn Suppan an Melchior und Steiner, glaube ich, gefunden wurde, die den Beschuldigtenstatus von Herrn Finanzminister Mag. Blümel zum Gegenstand hatte.

Also das sind meine Wahrnehmungen. Ich weiß das nur vom - - das hat mir Herr Kollege Purkart berichtet.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich komme noch einmal zu dieser Hausdurchsuchung bei Herrn Blümel: Wie kam es denn überhaupt dazu, dass der gemeinsame Laptop von Herrn Blümel und seiner Frau erwähnt wurde? Also wie kam man denn da dazu? Ist da aktiv nachgefragt worden oder wurde das aktiv erwähnt? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich weiß es jetzt nicht wirklich hundertprozentig genau. Also soweit ich mich erinnern kann, hat Mag. Blümel selbst angegeben, einen Laptop zu haben, und den haben wir dann, wie wir in der Wohnung waren, eben nicht vorgefunden. Daraufhin hat Mag. Blümel, wie von mir schon erwähnt, Telefonate geführt und dann wurde der Laptop mit Verspätung sozusagen vom Kabinettschef gebracht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gibt es Hinweise darauf, dass hier irgendwelche Daten gelöscht wurden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch dazu kann ich sagen, was mir Kollege Purkart gesagt hat: Das ist quasi noch Prüfgegenstand. Das kann ich jetzt noch nicht abschließend bewerten. Sozusagen als Zwischenergebnis kann ich sagen, dass bislang nichts dergleichen – dass Daten gelöscht wurden – festgestellt wurde.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Was uns nämlich ein bisschen komisch vorkommt, ist, dass der Laptop vom Kabinettschef höchstpersönlich zum Einsatzort gebracht worden ist. Ich erinnere auch an das SMS, das zwischen Pilnacek und Niedrist geschrieben worden ist: „Das ist ein Putsch!!, lauter Mutmaßungen, es muss“ unbedingt „Beschwerde gegen HD“ die Hausdurchsuchung – „eingelegt werden, wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“ – Gerade dieser Satz ist sehr bekannt geworden.

Wie sehen Sie die Rolle des Kabinettschef Niedrist in der Causa Blümel?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich habe natürlich zu diesen ganzen Kommunikationen keine unmittelbare Wahrnehmung, ich weiß nur, was quasi publik geworden ist. Wir haben auch ein Ersuchen von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bekommen, hier Amtshilfe zu leisten und eben auch mitzuteilen, ob sich Aktenteile, die man am Handy von Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek gefunden hat, mit dem Aktenbestand bei uns decken. Daher habe ich auch sozusagen aufgrund meiner amtlichen Wahrnehmung von diesen Chats erfahren.

Es ist natürlich schon bemerkenswert, dass ein oberster Vertreter der Justiz sozusagen einen Beschuldigten berät. Ich glaube, das ist nicht üblich, und das habe ich bisher auch noch nicht erlebt. Auch die Wortwahl, glaube ich, dass man hier eine staatsanwaltschaftliche Anordnung als Putsch bezeichnet, würde ich als sehr unüblich ansehen und ist auch nicht nachvollziehbar, zumal ja hier, wenn sich der Putsch sozusagen auf die gerichtlich bewilligte Anordnung bezogen hat, dann auch eine Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes sozusagen als Putsch bezeichnet wird. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sich das hier, dieser Chatverlauf, auf die Sicherstellungsanordnung im Finanzministerium oder auf diese Durchsuchungsanordnung bezieht, aber die Wortwahl ist jedenfalls für sich genommen natürlich zu hinterfragen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Haben Sie bezüglich Niedrist und Pilnacek sonst noch irgendwelche Wahrnehmungen – wie Sie richtig sagen: „wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“ –, dass das irgendwie weitergegangen ist, also dass es da wirklich irgendwelche Vorbereitungsmaßnahmen für Gernot Blümel gegeben hat? Gibt es irgendwelche Hinweise?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich habe keine wahrgenommen. Ich weiß auch nicht, ob das allenfalls Gegenstand der Kollegen in Innsbruck ist; das entzieht sich meiner Kenntnis. Also meine Wahrnehmungen enden sozusagen mit diesem Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Innsbruck.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Mich würde noch interessieren: Wir haben ja vorhin die neuen Akten bezüglich des „Standard“ besprochen – darüber will ich jetzt aber gar nicht mehr reden –, aber gibt es außerhalb dieser SMS, die jetzt publik geworden sind, noch weitere SMS, die außerhalb dieser Berichterstattung sind, zu denen Sie Wahrnehmungen haben, die sozusagen noch dieses Verhältnis beschreiben? Gibt es da noch irgendetwas?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Vielleicht noch zur Ergänzung: Ich persönlich mache die Datenauswertung nicht, das macht bei uns federführend Herr Mag. Purkart. Ich weiß nur, dass die Datenauswertung noch nicht abgeschlossen ist, teilweise haben wir auch noch nicht alle Daten verfügbar. Daher: Ob es noch, und wenn ja, welche Nachrichten es noch gibt, das wäre jetzt Spekulation, aber ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es wurden ja auch im Bundesministerium für Finanzen und im BRZ Daten ausgewertet, von MitarbeiterInnen aus dem BMF sichergestellt. Haben Sie dazu Wahrnehmungen? Können Sie uns erklären, wie das vorgegangen ist?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann Ihnen das jetzt nicht im Detail schildern, nur ganz grob: Wir haben hier eine Sicherstellungsanordnung im Bundesministerium für Finanzen vollziehen lassen und dann hat Dr. Peschorn sozusagen hier auch Kontakt mit den Ermittlern aufgenommen, und dann hat man hier einen Weg gefunden, wie man Daten entsprechend sucht, sicherstellt und so weiter. Das ist sozusagen mein grober Überblick, aber ich war hier nicht näher eingebunden.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sind hier schon alle Daten aus dem BRZ und BMF sichergestellt worden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich denke ja, aber ich kann das jetzt nicht mit letzter Gewissheit bestätigen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Gibt es schon irgendwelche Hinweise, dass das BMF 2017 mit Problemen von Novomatic in Italien befasst wurde und befasst war? Hat sich da in den letzten Wochen und Monaten noch irgendetwas erhärtet, ergeben?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also wie gesagt, zu diesem Themenkomplex sind natürlich die Ermittlungen noch im Laufen und es sind auch schon Ermittlungsschritte gesetzt worden, aber ich möchte hier jetzt nicht Details offenlegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aus den Daten vom BMF und BRZ: Geht es da nur um Mails und Elak-Dokumente oder wurden da auch noch andere Daten gesichert?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Das kann ich Ihnen jetzt auch nicht im Detail beantworten. Ich habe die Sicherstellungsanordnung jetzt nicht im Kopf, was quasi alles mitumfasst war, sodass ich das jetzt nicht beantworten kann. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Es gibt ja einen Anlassbericht bezüglich einer behaupteten Vernichtungsanordnung bei der Öbag. Da ging es darum, dass vermutet wurde, dass Thomas Schmid angeordnet hat, dass alle Daten, wo Thomas Schmid und Gernot Blümel genannt wurden, vernichtet werden sollen. Haben Sie dazu eine Wahrnehmung, wie es überhaupt einmal zu dieser Annahme kam? War das eine anonyme Anzeige, oder was war das?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich kann das jetzt zeitlich nicht genau einordnen, aber es dürfte so Februar, März, April oder eher Februar, März gewesen sein, dass eine anonyme Eingabe über das Hinweisgebersystem einlangte, worin dokumen- - oder festgehalten wurde, dass in der Öbag Datenmaterial oder Dokumente vernichtet werden. Ich glaube, es ist auch dringestanden, dass man hier rasch einschreiten sollte. Wir haben daraufhin im Team beraten, was eine sinnvolle Vorgehensweise wäre, und wir haben uns dann entschieden, dass man die Soko damit beauftragt, hier im Wege einer freiwilligen Nachschau zur Öbag zu gehen und zu kontrollieren, ob tatsächlich Daten oder was auch immer gelöscht wurden. Das ist eben dieser Bericht, den Sie wahrscheinlich jetzt meinen, der hier dokumentiert, was die Soko gemacht hat.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): War da nur die Soko dabei, oder war da auch jemand von der Staatsanwaltschaft dabei?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Bei dieser Maßnahme war keiner von der Staatsanwalt- - also war niemand von der Staatsanwaltschaft dabei.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): In dem Bericht stand, glaube ich, dass auch mehrere Festplatten ausgebaut wurden – ich glaube, es handelte sich wieder einmal um Druckerfestplatten. Wurden die dann gesichert, oder wie ist die Vorgehensweise? Also es wurden Sachen ausgebaut – wie hat da die Staatsanwaltschaft oder beziehungsweise Soko weiter gehandelt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Beziehen Sie sich jetzt auf diese Aktion bei der Öbag?

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Korrekt, ja.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich kann Ihnen das jetzt leider nicht im Detail beantworten, weil ich diesen Bericht nur überblicksmäßig gelesen habe. Was konkret gemacht wurde, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass es eine Anweisung von Mag. Schmid diesbezüglich gegeben hat, dass man Druckerfestplatten oder Festplatten ausbaut? Hat sich das irgendwie erhärtet?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also mein Letztstand – aber ich bitte, mich jetzt hier nicht sozusagen festzunageln –: Ich glaube Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wie viele Festplatten dort ausgebaut worden sind, wissen Sie?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Weiß ich auch nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wissen Sie jetzt auch nicht.

Wie viel Zeit habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Ihnen steht noch 1 Minute zur Verfügung.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sie haben ja auch unter anderem die Verständigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens Bonelli, also des Kabinettschef von Bundeskanzler Kurz, gemacht. Gibt es seit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens Ermittlungsschritte, die diesbezüglich gesetzt wurden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also es wurde eine Ermittlungsanordnung - -, also quasi das ermittelt auch das BAK – das habe ich vorhin vergessen –, das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Es wurde auch versucht, über den Verteidiger, Rechtsanwalt Mag. Suppan, einen Einvernahmetermin für eine Beschuldigteneinvernahme zu akkordieren.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, Herr Bonelli ist noch nicht einvernommen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Nein.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das heißt, es ist auch noch schwer einzuschätzen, wann man mit einer Einstellung oder Anklageerhebung diesbezüglich rechnen kann?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Zeitliche Prognosen sind immer etwas schwierig. Wir versuchen, das natürlich im Umfang unserer zur Verfügung stehenden Ressourcen auch rasch und effizient und zügig durchzuführen, aber ich würde mich hier nicht auf einen Termin für einen Abschluss festlegen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Okay, gut. Ich gebe weiter, danke.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Ich danke Ihnen.

Nun gelangen wir zur zweiten Fragerunde, und ich darf Frau Abgeordnete Krisper um ihre Fragen bitten.

*****

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Dr. Weratschnig, ich komme zum Schellenbacher-Verfahren in der Annahme, dass Sie das laut Aktenlage leiten. Ist das richtig?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich weiß nicht, ob das Untersuchungsgegenstand ist.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Worum geht es?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das Schellenbacher-Verfahren. (Verfahrensrichter-Stellvertreter Rohrer: Bitte?) Schellenbacher.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Worum geht es da?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn ich es Ihnen vorlegen darf: Die Dokumente 721 und 16845, da geht es um den Verdacht des Mandatskaufs. (Die Auskunftsperson liest in den ihr vorgelegten Schriftstücken.)

Wenn Sie sich den Amtsvermerk 16845, Seite 1, anschauen: „Ermittlungen gegen SCHELLENBACHER Thomas“. – Ist das jetzt Geschäftsordnung, wenn ich spreche?

„Ermittlungen gegen SCHELLENBACHER Thomas im Hinblick auf die Zahlung von € 10 Mio durch ukrainische StA“ – Staatsangehörige – „als Gegenleistung für den Erhalt eines Nationalratsmandates“.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wenn ich das jetzt nur so überfliege, dann schließe ich mich der Frage des Herrn Oberstaatsanwaltes an: Inwieweit ist da der Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand oder zu den ihm mitgeteilten Beweisthemen gegeben?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, konkretisieren Sie bitte Ihre Frage und stellen Sie den entsprechenden Zusammenhang her!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir haben hier – in meiner Erinnerung die ÖVP – auch schon zu dem Schellenbacher-Verfahren gefragt, und die Fragen wurden für zulässig erachtet, oder die Zulässigkeit wurde zumindest nicht in Abrede gestellt.

Es deckt sich generell mit dem Beweisthema mutmaßliche Käuflichkeit, weil es hier um die Frage der Käuflichkeit eines Mandates geht und um einen Geldfluss von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, um möglicherweise Einfluss auf die Regierungstätigkeit oder Türkis-Blau zu nehmen. Und wie wir sehen, ist hier ja auch ausgeführt, dass sich der Tatverdacht erhärtet hat. Demnach interessiert mich die Causa sehr wohl. (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Dr. Matznetter, zur Geschäftsordnung, bitte.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Unterstützung der Abgeordneten Krisper: Wir haben natürlich auch jetzt bei der Ladung von Herrn OStA Dr. Weratschnig als achten Punkt den Verdacht des Gesetzeskaufs.

Dass ein Gesetzeskauf nicht immer so – hie Spende, da wird ein Text formuliert – erfolgen muss, sondern durchaus dergestalt erfolgen kann, dass man versucht, Angehörige der gesetzgebenden Körperschaft selbst zu positionieren, ist zwar vielleicht in Österreich nicht so üblich, aber in anderen Ländern durchaus eine Methode, um den notwendigen Einfluss darauf zu nehmen.

Wenn sich jetzt jemand Abgeordnetenmandate sozusagen kauft, wenn ein Investor, in dem Fall die ukrainische Seite, dergestalt auf die gesetzgebende Körperschaft Einfluss zu nehmen versucht, dass er zahlt und dafür einen Vertrauten an diese Stelle setzen kann, dann ist meiner Auffassung nach der Zusammenhang mit dem achten Punkt gegeben. (Die Vorsitzender-Stellvertreterin berät sich mit dem Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also wenn Sie mir das so erklären, sage ich: Da der Verdacht des Gesetzeskaufs als „Aufklärung über die Einräumung von Einflussnahmemöglichkeiten an Dritte auf das Gesetzgebungsverfahren“ formuliert ist, kann man das wohl im weitesten Sinn auch in diesem Fall unterstellen. – Ich würde also die Auskunftsperson bitten, darauf zu antworten.

*****

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Gerne. Die Causa Schellenbacher ist von der Justiz nicht vorgelegt worden, weil sich der Sachverhalt auf einen Tatzeitraum vor dem Untersuchungsgegenstand bezieht. Wie Sie wissen, war Schellenbacher bis Ende 2017 Abgeordneter und hier ist sozusagen - -

Ich kann Ihnen natürlich zu diesem Dokument schon etwas sagen, das bezieht sich dann wieder auf den Untersuchungsgegenstand, nämlich: Dieses Protokoll wurde aufgenommen, weil das sozusagen der etablierte Jour fixe zwischen Soko, WKStA und StA Wien war.

Hier bei der Causa Schellenbacher hat es lediglich eine Überschneidung gegeben, und das wurde nur aus formeller Sicht in diesen Aktenvermerk aufgenommen, weil die Causa Schellenbacher auch von der WKStA geprüft wurde, und dann noch entsprechend bei der StA Wien. Hier ging es nur um formelle Fragen. Der Tatvorwurf ist aber meiner Meinung nach außerhalb des untersuchungsgegenständlichen Zeitraumes.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dann darf ich aber zur Entwicklung des Verfahrens und zu den Ermittlungsschritten, wie das Verfahren ablief, fragen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Welche Verfahren jetzt – Entschuldigung? (Abg. Krisper: Das Schellenbacher!) Schellenbacher!

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wir sollten aber im Untersuchungszeitraum bleiben!

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist recht! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Im Untersuchungszeitrum: Ihre Wahrnehmung, wie das Verfahren lief, ob Ermittlungsschritte gesetzt wurden, wann die Staatsanwaltschaft das an die WKStA abtrat, warum? – Das wäre es einmal. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Darf ich noch kurz an den Herrn Verfahrensrichter herantreten, ob ich diese Frage beantworten soll oder nicht, weil die Tatvorwürfe quasi vor dem Untersuchungszeitraum sind.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, ich bitte um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wie war die Frage jetzt noch einmal genau?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch einmal: der Verlauf des Verfahrens im Untersuchungszeitraum, welche Ermittlungsschritte gesetzt wurden, warum das Verfahren von der Staatsanwaltschaft an die WKStA abgetreten wurde – wenn das richtig ist? – Das wäre es fürs Erste.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Also wenn wir dadurch nicht irgendwelche Erhebungen strafrechtlicher Natur gefährden, würde ich um die Antwort bitten.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Okay. Das Ermittlungsverfahren ist noch offen, die Ermittlungen sind abgeschlossen, und es wird an einer Enderledigung gearbeitet.

Der Hintergrund ist der, dass die Causa Schellenbacher ursprünglich bei der WKStA anhängig war, weil es hier darum ging, dass sich sozusagen der Abgeordnete Schellenbacher „ein Mandat gekauft hat“. Dieses Verfahren wurde von der WKStA eingestellt, weil es hier auch keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das ist der Hintergrund.

Aufgrund der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ibizakomplex sind Verdachtsmomente hervorgekommen, dass dieses Ukrainergeld über den Chauffeur an Strache übergeben wurde. Deswegen wurde jetzt ein Verfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung geführt. Die Zuständigkeit der WKStA ergibt sich daher, weil die Annahme ist, dass es mehr als 5 Millionen sind.

Deswegen wurde es hier auch in diesen Aktenvermerk aufgenommen, weil unklar war, ob eine entschiedene Rechtssache durch die Einstellung vorliegt oder ob die StA Wien Ermittlungsschritte setzen darf. Das wurde dann hier besprochen, und das ist der Hintergrund dieses Amtsvermerkes.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es nach wie vor die drei Beschuldigten?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): War die Soko Ibiza bei den Ermittlungen eingebunden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das war es auch schon.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, Sie haben keine weiteren Fragen in dieser Runde, oder doch? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob von der Soko Herr Rossa oder sonst noch jemand ermittelt hat. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, das war Herr Rossa. Er war nur auch eine längere Zeit im Krankenstand, daher weiß ich jetzt nicht, ob ein Kollege andere Ermittlungsschritte in der Zwischenzeit gesetzt hat, aber grundsätzlich ist Herr Kollege Rossa zuständig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie – und ich frage Sie das wieder aufgrund Ihrer einschlägigen dienstrechtlichen Kompetenz – Treffen der Soko mit der Fachaufsicht ohne die WKStA im Laufe des Ibizaverfahrenskomplexes wahrgenommen, und was halten Sie davon?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also unmittelbar wahrgenommen habe ich das nicht, weil wir bei solchen Treffen nicht dabei waren. (Heiterkeit der Abg. Krisper.)

Ich kann nur sagen, das ist sehr, sehr ungewöhnlich, und ich halte so ein Vorgehen auch nicht für sehr effizient, wenn hier sozusagen Parallelstrukturen geschaffen und Strategiefragen besprochen werden, ohne die fallführende Staatsanwaltschaft einzubinden.

Es ist mir bisher kein Protokoll und dergleichen irgendwie zur Kenntnis gelangt, sodass ich über den Inhalt dieser Gespräche auch nichts weiß.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich glaube, wir auch nicht. Wir haben aber zumindest als Beispiel das Dokument 77826, ein Chat zwischen Franz Lang und Oberstaatsanwalt Fuchs vom 14. August 2019, in dem von Herrn Fuchs ein Treffen zwischen eben ihm, Pilnacek, Lang und Holzer vorgeschlagen wird. Das wäre also ein Treffen zwischen der Soko, der ermittelnden Polizeieinheit und der Oberstaatsanwaltschaft  ohne Einbindung der ermittelnden Staatsanwaltschaft. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich sehe das heute zum ersten Mal. Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung, also da - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist es üblich, dass die Polizei direkt mit der Fachaufsicht kommuniziert?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich glaube, das habe ich auch schon erwähnt: Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung ist es mir nicht bekannt, dass es solche Treffen gibt, und daher ist es aus meiner Sicht unüblich, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie selbst Wahrnehmungen zur Enge oder Weite der beruflichen Beziehung von Herrn Holzer und Herrn Oberstaatsanwalt Fuchs?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen, ob diese beiden befreundet sind oder nicht, oder auch außerhalb der Dienstzeit irgendwelche Kontakte haben. Dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zu einem anderen Thema. Ich lege das Protokoll der Befragung von Staatsanwalt Purkart, Seite 5, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Oberstaatsanwalt Purkart hat bei uns davon berichtet, dass von der OStA ein 103-seitiges Dossier über Sachbearbeiter im Ibizakomplex angelegt und der Personalabteilung übermittelt worden sei. Dieses wäre auf dem Handy von Christian Pilnacek gefunden worden. Wenn Sie sich bitte die Passage durchlesen und mir dann sagen könnten, ob Sie Wahrnehmungen zu diesem Dossier haben.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, Ihnen stehen noch 38 Sekunden zur Verfügung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Seite 5, zweiter und dritter Absatz. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also meine Wahrnehmung beginnt aufgrund dieses Amtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die uns ersucht hat, hier zu Datenfunden auf dem Handy von Herrn Sektionschef Mag. Pilnacek Stellung zu nehmen. Dort ist eben aufgefallen, dass es eben dieses 103-seitige Dossier gibt. Was konkret Inhalt dieses Dossiers ist, weiß ich nicht. Es hat uns sehr verwundert, dass es ein solches Dossier gibt.

Ich habe ja auch vorher erwähnt, wie die Dienstaufsicht gehandhabt wird, weil man ja auch nicht weiß, ob ein Verfahren eigentlich abgeschlossen ist. Scheinbar werden quasi dann immer wieder Sachen aus der Schublade geholt. Ich nehme an, dass dieses Konvolut scheinbar ein gesammeltes Werk unser angeblichen Verfehlungen sein wird, aber wie gesagt, was inhaltlich drinsteht, das kann ich natürlich nicht sagen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Frau Abgeordnete, Ihnen stehen 38 Sekunden zur Verfügung. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich nehme an, dass Ihnen zumindest medial die Aussagen von Oberstaatsanwalt Fuchs hier im Ausschuss bekannt wurden, dass er nicht ausschließen kann, auch nachdem Pilnacek nicht mehr für die Fachaufsicht zuständig war - - Könnte die ÖVP bitte ein bisschen leiser sein, man hört fast nichts mehr!

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Darf ich die Herren Abgeordneten der ÖVP um Ruhe bitten, weil es hier akustisch eine Herausforderung ist. – Ich darf Sie, Frau Abgeordnete, um die Wiederholung Ihrer Frage bitten; das geht jetzt nicht auf die Redezeit, danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie werden medial wahrscheinlich verfolgt haben, dass Oberstaatsanwalt Fuchs hier ausgesagt hat, er könnte nicht ausschließen, auch nachdem Pilnacek nicht mehr für Einzelstrafsachen zuständig war, diesem per Handy aus Verschlussakten Aktenteile zukommen gelassen zu haben.

Was ist Ihre Wahrnehmung? Da Sie ja mit dienstrechtlichen Angelegenheiten befasst sind, ist das rechtlich - -

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Für mich ist das natürlich eine klare Missachtung der Verschlusssachenverordnung. Die Verschlusssachenverordnung regelt ja den Umgang mit Verschlusssachen, und der Ibizakomplex ist als Verschlusssache deklariert.

Im Grunde ist es eine Aktenvervielfältigung, indem ich es abfotografiere und weitergebe. Nach der Verschlusssachenverordnung müsste jede Aktenvervielfältigung dokumentiert werden. Ob das gemacht worden ist, weiß ich nicht, aber ich denke, eher nein. Daher ist es auch ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, dass man Aktenteile fotografiert und weiterleitet, noch dazu an Personen, die nicht einmal in der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht involviert sind.

Grundsätzlich vielleicht auch, wenn ich noch ein bisschen weiter ausholen darf: Im Staatsanwaltschaftsgesetz ist festgelegt, dass das Justizministerium grundsätzlich eigentlich gar keine Akten bekommt, eigentlich ist das der Regelfall. Es kann natürlich Aktenteile anfordern, aber das ist nicht automatisch. So ist es im StAG geregelt, und in der Regel bekommt das Justizministerium nur den Bericht der Staatsanwaltschaft, die Stellungnahme, den Bericht der Oberstaatsanwaltschaft, und anhand dieser Unterlagen prüfen sie, ob das Vorhaben oder was auch immer zu genehmigen ist oder nicht.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr. – Ich darf nun Sie, Herr Abgeordneter Stocker, um Ihre Fragen bitten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Herr Oberstaatsanwalt, ich komme neuerlich auf Ihre Eingangsausführungen zurück. Sie haben gesagt, dass Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit auch für das Qualitätsmanagement beziehungsweise für die Qualitätssicherung zuständig sind, wenn ich es richtig im Ohr habe. Was bedeutet Qualitätssicherung?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also Gruppenleitung allgemein ist ein Instrument, das sozusagen einfach das Vieraugenprinzip ist. Für bestimmte Geschäftsvorgänge und Erledigungen ist es eben erforderlich, dass eine zweite Person, in der Regel dann der Gruppenleiter, eben auch die Angelegenheit prüft und durch seine Unterschrift die Freigabe erteilt.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sie haben gesagt: Die Aufgabe der WKStA ist, objektiv zu ermitteln. Wer kümmert sich um die Objektivität der Ermittlungen in der WKStA?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Die Objektivität ist in der Strafprozeßordnung drin. Jeder Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt, oder ja, man kann auch sagen, österreichweit ist jeder Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt verpflichtet, dieses Gebot einzuhalten.

Wenn eine Verfahrenspartei der Auffassung ist, hier sei unsachlich agiert worden, dann kann man natürlich entsprechende Eingaben machen und das allenfalls von der vorgesetzten Dienststelle überprüfen lassen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihnen ein Dokument vorlegen, und zwar mit der Nummer 110825, das ist aus dem Strafakt 7 St 5/19d, die Seiten 47 folgende, und ich bitte Sie, sich dieses Dokument anzusehen. Es ist, glaube ich, Ihr Bericht, Sie müssten das eigentlich kennen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Auf Seite 47, bei „Hinweise auf Absprachen“, ist angegeben, dass die Vermutung geäußert wird, dass der Herr Bundeskanzler, der Herr Finanzminister und Herr Mag. Bonelli sich abgesprochen hätten. Inwiefern?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich ersuche hier auch um Rücksicht, dass ich zu einzelnen noch offenen Ermittlungen keine Stellungnahme abgeben möchte. Dieses hier vorliegende Dokument ist die Verständigungsnote über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Da ist das drinnen, was Stand der Sache ist, und mehr kann ich dazu, will ich dazu auch nicht sagen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Aus diesem Dokument ist ersichtlich, dass den Beteiligten, Genannten – Bundeskanzler, Finanzminister und Kabinettsmitarbeiter – vorgeworfen wird, dass sie übereinstimmend und gleichlautend gesagt hätten: Die Entscheidung über die Bestellung des Vorstandes liegt beim Aufsichtsrat. Leiten Sie daraus eine Absprache ab?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich kann meine Antwort nur wiederholen: Das ist ein Akt der Gerichtsbarkeit und ist, glaube ich, hier auch nicht Prüfgegenstand.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Es ist Gegenstand, denn es ist Teil des Aktes im Untersuchungsausschuss, und daher frage ich Sie – Sie haben das geschrieben –: Ist es für Sie so, dass Sie aus diesen Äußerungen eine Absprache ableiten? (Ruf: Das steht ja drin! – Ruf: Entschuldigung, es sind keine Bewertungen zulässig - -!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Verzeihung! Ich bitte noch einmal um Zurückhaltung.

Herr Verfahrensrichter! Ich bitte Sie um Ihre Einschätzung.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Wir haben ja von der Auskunftsperson gehört, dass das sozusagen ein neu eingeleitetes Verfahren ist, daher, glaube ich, will er dazu zu Recht nichts sagen. Abgesehen davon ist das eine persönliche Einschätzung, die da von ihm verlangt wird. Er hat da offenbar ja nur Wahrnehmungen – nehme ich an, wenn dieser Vermerk von ihm ist – wiedergegeben. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stocker! War Ihnen die Antwort des Herrn Verfahrensrichters eindeutig genug, oder brauchen Sie jetzt eine Bewertung, ob diese Frage in weiterer Folge zulässig ist, oder nicht?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich schließe einfach eine andere Frage an, und zwar die Frage, ob Sie sich auch mit Aussagen beteiligter und vernommener Personen – die nicht aus dem Kreis der ÖVP stammen – aus dem Kreis der FPÖ auseinandergesetzt haben, die gleichlautend wie Bundeskanzler, Finanzminister und Bonelli angegeben haben: Die Bestellung des Vorstandes ist Aufgabe des Aufsichtsrates! Haben Sie sich damit auseinandergesetzt?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch dazu möchte ich an meine Antwort von vorhin anknüpfen. Ich sehe das inhaltlich gleich.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Entschuldigung! Ob Sie sich mit einer Aussage auseinandergesetzt haben, ist für mich ein wesentliches Kriterium, ob Sie objektiv ermitteln, und die Ermittlungen sind Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Ich würde Sie ersuchen, mir zu beantworten, ob Sie sich mit diesen Aussagen auseinandergesetzt haben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann das auch noch einmal wiederholen: Bewertungen sind sozusagen Teil meiner Tätigkeit, und daher sind sie inhaltlicher Natur und sind Teil sozusagen der Gerichtsbarkeit und unterliegen hier nicht der Prüfungskompetenz.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, ich ersuche Sie ein weiteres Mal um Ihre Einschätzung. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube aber, Herr Oberstaatsanwalt, da geht es ausschließlich um eine Faktenfrage, und die, glaube ich, muss man schon beantworten, nämlich ob Sie sich damit auseinandergesetzt haben. Das ist keine Bewertung, sondern einfach ein Faktum. Geschah das oder geschah das nicht? Oder war es nicht notwendig – das kann ich auch nicht beurteilen? (Abg. Matznetter hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Matznetter zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Gleichzeitig muss man bei der Frage natürlich immer klären: Ist sie unterstellend?

Wenn jetzt jemand wie Abgeordneter Stocker, der nicht von sich behaupten kann, dass er aus beruflicher Ausbildung nicht versteht, worum es geht, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Beschuldigung nämlich nichts anderes ist als eine Feststellung, dass der Anfangsverdacht ausreichend ist, um mit den eigentlichen Ermittlungen zu beginnen, unterstellt, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und das in die Frage an den Herrn Oberstaatsanwalt kleidet: Hat er sich bei diesen Ermittlungen doch wohl eh auch andere angeschaut?, dann erkenne ich zumindest ein gewisses Ausmaß an Unterstellung, vor allem, wenn es aus dem Mund von jemandem kommt, von dem ich nicht annehme, dass er sich aufgrund des beruflichen Backgrounds nicht auskennen könnte. Der kennt sich aus, und in diesem Sinn muss man auch, glaube ich, die Frage der Unterstellung prüfen. (Abg. Stocker hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Bevor ich das Wort dem Herrn Verfahrensrichter erteile und ihn um seine Einschätzung bitte, ob die Frage des Abgeordneten Stocker unterstellend ist, erteile ich noch Herr Abgeordneter Stocker zur Geschäftsordnung das Wort. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Mich wundert ehrlich gesagt diese Emotion in der Debatte, denn es ist ganz einfach. Es geht um die Ermittlungen im Ibizakomplex. Da gehört dieses Verfahren dazu, weil es dieselbe Gerichtszahl ist.

Ich habe nur gefragt – ich habe nichts unterstellt! –, ob sich der Herr Oberstaatsanwalt, der ja diesen Bericht, den ich angegeben habe, verfasst hat, auch mit den Angaben des FPÖ-Umfeldes, dass die Vorstandsbestellungen Sache des Aufsichtsrates sind, auseinandergesetzt hat. Jetzt kann er mir sagen: Die haben das gar nicht gesagt! Ich habe es mir angeschaut!, was auch immer, aber es ist eine Frage, die für mich wesentlich ist, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob diese Ermittlungen objektiv sind.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Bitte sehr, Herr Verfahrensrichter, ist die Frage Ihrer Einschätzung nach unterstellend?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich bleibe bei dem, was ich schon vorhin gesagt habe: dass das eine Faktenfrage ist, die zu beantworten ist, die sich aber im Übrigen – das darf ich schon erwähnen und das wissen Sie natürlich genauso gut wie ich – unmittelbar aus dem Aktiengesetz ergibt.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Ich schließe mich der Meinung und der Einschätzung des Verfahrensrichters an und ersuche Sie, Herr Dr. Weratschnig, die Frage des Abgeordneten Stocker zu beantworten.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also dann vielleicht zurückkommend auf die Frage: Dieses Schriftstück ist eine Arbeit, die im Team erstellt wurde. Das ist auch sozusagen ein - -, haben mehrere sozusagen hier mitgewirkt. Ich als Gruppenleiter habe hier die Verantwortung übernommen und habe hier sozusagen die Unterschrift daruntergesetzt. Dass natürlich hier Umstände, die Sie angesprochen haben, die zu einer Bestellung führen - -, ist natürlich auch berücksichtigt worden – also nehme ich an –, und daher kann ich auch inhaltlich nicht mehr dazu sagen. Das ist noch ein laufendes Ermittlungsverfahren, und wir stehen erst am Beginn, und daher kann ich Ihnen nicht mehr sagen, als in diesem Dokument steht.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) Ich halte zur Geschäftsordnung fest: Die Frage ist nicht beantwortet.

Die Frage war ganz klar: Haben Sie sich mit Angaben anderer vernommener Personen in diesem Akt, die nicht aus der ÖVP kommen, die dasselbe gesagt haben wie Bonelli, wie Kurz, wie Blümel, nämlich dass die Bestellung des Vorstandes Aufgabe des Aufsichtsrates ist, auseinandergesetzt oder haben Sie sich damit nicht auseinandergesetzt? (Abg. Stögmüller hebt die Hand.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stögmüller, zur Geschäftsordnung.

*****

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das war ja eine Meldung zur Geschäftsordnung und keine erneute Frage. Also muss die Auskunftsperson sie dementsprechend auch nicht beantworten.

Ich finde die Frage schon ein bisschen eigenartig und damit die Justiz schon wieder zu diffamieren, aber das müssen Sie als Verfahrensrichter eh - - (Abg. Hanger: Das ist eine Faktenfrage!) – Herr Kollege Hanger, bitte schreien Sie nicht dauernd herein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hanger.) – Beruhige dich!

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Darf ich Sie, Herr Oberstaatsanwalt, vielleicht noch einmal darum ersuchen, Ihre Antwort zu wiederholen. Wenn es als nicht beantwortet gilt, werde ich dann noch einmal den Herrn Verfahrensrichter um eine Einschätzung bitten, ob das wirklich nicht als beantwortet gilt. Wiederholen Sie bitte Ihre Antwort!

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also aus meiner Sicht wurde die Frage beantwortet. Ich habe gesagt: Das Verfahren wird in einem Ermittlungsteam gemacht! Diese Note wurde von mehreren Personen erstellt! Ich als Gruppenleiter habe sie unterfertigt!

Ich kann Ihnen nicht im Detail sagen, wer sich was überlegt hat, aber es wurde umfangreich geprüft. Also wir stehen erst am Beginn des Ermittlungsverfahrens. Mehr kann ich dazu derzeit auch nicht sagen.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Gut, dann halte ich fürs Protokoll fest: Ich habe gefragt, womit Sie sich beschäftigt haben. Sie wissen es nicht mehr oder Sie können oder wollen es mir nicht sagen. Ich nehme das zur Kenntnis.

Meine nächste Frage bezieht sich auf das Angebot des Bundeskanzlers: dass er im Verfahren, das den Finanzminister betrifft, als Zeuge seine Vernehmung angeboten hat, und natürlich auch in seinem eigenen Verfahren wegen Falschaussage. Warum wurde er bis jetzt nicht vernommen?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stocker, ich möchte Sie nur informieren, dass Sie nur noch 30 Sekunden Fragezeit haben.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich kann Ihre Frage sehr gerne beantworten. Zum Teil eins, Faktum Blümel, war die Überlegung, dass man hier zuerst auch die Faktenlage sozusagen verbreitert, um ein mehrmaliges Erscheinen zu vermeiden, indem man dann, wenn eine breitere Entscheidungsgrundlage oder Faktenlage da ist, alle Fragen abschließend stellen kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Da geht es um das eigene Verfahren, Richtung § 288. Hier haben wir schon seit längerer Zeit versucht, über Herrn Rechtsanwalt Mag. Suppan einen Vernehmungstermin zu akkordieren. Herr Rechtsanwalt Mag. Suppan bestreitet hier eine Zuständigkeit der WKStA für Verfahren nach § 288. Diesbezüglich wurde er auch auf die entsprechende Entscheidungspraxis der Generalprokuratur hingewiesen. Derzeit ist noch kein Termin zustande gekommen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich komme zu den Chatauswertungen. Und zwar ist es ja so, dass auch die Chats von Strache und Gudenus den Untersuchungsausschuss interessieren. Sind diese jetzt bereits ausgewertet worden?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch da wieder meine kurze Frage zur Klarstellung: Beziehen Sie sich hier auf den Strafakt oder auf die Auswertungen für den Untersuchungsausschuss?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Auf beides.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Zum Untersuchungsausschuss nämlich – ich ziehe das vor – ist es so, dass wir hier reine Dienstleister sind. Die Reihenfolge bestimmen nicht wir, das bestimmt die Oberstaatsanwaltschaft - - ich oder das Justizministerium, vielleicht auch in Abstimmung mit dem Parlament, aber dazu kann ich eigentlich nichts sagen, über die Reihenfolge bin nicht ich oder die WKStA entscheidungsbefugt.

Hinsichtlich der Datenauswertung für den Strafakt: Wie gesagt, ich mache die Datenauswertung nicht selbst, aber ich gehe davon aus, dass die Daten weitestgehend ausgewertet wurden, wobei ich auch dazusagen muss, dass die Auswertung nicht dergestalt erfolgt, dass alle Chats durchgelesen werden, sondern die werden durch Suchprogramme oder durch andere Indikatoren eben gesichtet. Dieser Prozess ist ja ein dynamischer Prozess. Das heißt, wenn sich später neue Anhaltspunkte ergeben, wird vielleicht der Datenbestand noch einmal durchsucht, aber, wie gesagt, das kann ich jetzt im Detail nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Verstehe ich das richtig, dass dieser Teil der ausgewertet wurde, auch an den Untersuchungsausschuss geliefert werden könnte?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also wie gesagt, das liegt nicht in meiner Ingerenz. Wenn wir sozusagen den Auftrag bekommen, dann wird das gemacht. Solange dieser Auftrag nicht da ist, machen wir eben auftragsgemäß so weiter, wie das gewünscht ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wie lange habe ich noch?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: 10 Sekunden.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann komme ich noch zu einer Chatauswertung beziehungsweise zu dem Dokument mit der Nummer 71033, und ich darf Ihnen die Seite 58 vorhalten. Da wird von Herrn Oberstaatsanwalt Purkart geschrieben - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Ich höre keine Frage, Herr Abgeordneter. Ihre Zeit ist jetzt wirklich vorbei. Möchten Sie Ihre Frage in die nächste Runde mitnehmen?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich nehme meine Frage mit.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke.

Ich darf nun Herrn Abgeordneten Matznetter um seine Fragen bitten.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Zuerst eine ganz kurze Frage, Herr Oberstaatsanwalt! Habe ich Sie richtig verstanden: Die Einvernahme von Sebastian Kurz scheiterte daran, dass Anwalt Mag. Suppan die Zuständigkeit der WKStA bisher bestritten hat?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann noch einmal wiederholen: Wir haben - - Sie sind mehrmals per Mail sozusagen an Herrn Rechtsanwalt Mag. Suppan herangetreten und haben um eine Terminakkordierung ersucht. Bislang wurde sozusagen - - Er wollte ja immer wieder die Frage der Zuständigkeit klären. Wir haben ihn auch darauf hingewiesen, dass es eben diese Generalprokuraturentscheidung gibt, die eindeutig belegt, dass eine Zuständigkeit der WKStA vorliegt. Weiters ist sozusagen eine Befassung der Generalprokuratur in diesem Fall gar nicht möglich, weil kein Zuständigkeitskonflikt vorliegt. Meines Wissens wurde auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit dieser Frage der Zuständigkeit der WKStA befasst.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich bin natürlich als Mitglied dieses Ausschusses darum bemüht, dass Sie die politischen Verantwortlichkeiten in dem, was wir in unserer parlamentarischen Demokratie tun müssten, aufklären.

Was mir Sorge macht, ist ein Einblick in einen tiefen Staat, und ich wollte Sie, Herr Dr. Weratschnig, mit einem short Rap konfrontieren: Wir haben Festplatten des Bundeskanzleramtes, die unter falschem Namen geschreddert werden; wir finden Handys, die vorher gelöscht worden waren; es finden Versammlungen von einer nicht zuständigen Fachaufsicht, einem Sektionschef und einem zuständigen Ermittler der Polizei statt, ohne dass Sie als zuständige Staatsanwaltschaft einbezogen sind; wir finden Chats, in denen ein nicht zuständiger Sektionschef schreibt: „wer vorbereitet Gernot [...]?“; wir finden Vereinbarungen, nach denen Posten besetzt werden, lange bevor sie überhaupt ausgeschrieben sind, das entsprechende Gesetz gemacht wurde.

All das ist wie aus einem schlechten Kriminalfilm einer nicht existenten Republik im Osten. Haben Sie weitere Wahrnehmungen, vielleicht über etwas, das ich aufzuzählen vergessen habe, abgesehen von Kalendern von Bundeskanzlern, die angeblich nicht existent sind, und Sekretärinnen, die die Termine verwalten und hier sitzen und nur nach Anweisung ihrer Vertrauensperson Antworten geben? Haben Sie weitere Wahrnehmungen im Zuge der Ermittlungen, die diese Sorgen bestätigen, oder haben Sie Wahrnehmungen, dass die Chance auf lückenlose Aufklärung und danach auf Heilung unserer Demokratie besteht? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich bin Staatsanwalt, und meine Aufgaben sind natürlich im Strafrecht liegend, und ich kann hier nur die Sachverhalte - -, oder zumindest gemeinsam im Team arbeiten wir, dass die Sachverhalte aufgeklärt werden. Eine Bewertung, was alles sonderbar oder nicht sonderbar ist, möchte ich nicht vornehmen. Ich bin hier faktenbasierend an der Aktenarbeit tätig und möchte hier keine Wertung abgeben.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Dann möchte ich bei den Fakten fortsetzen. Kollegin Krisper hat vorhin hinsichtlich der SMS von Neumann an Blümel gefragt, nämlich: Termin Kurz – wegen erstens: Spende, zweitens: Problem in Italien. Wir wissen inzwischen, dass es statt 40 Millionen Euro nur 15 Millionen Euro waren.

Dieser Ausschuss hat größte Probleme, die notwendigen Akten aus dem Finanzministerium zu bekommen – ich erinnere nur an das Tätig-Werden-Müssen des Herrn Bundespräsidenten –, und hat gleichzeitig das Problem, dass aus dem Bundeskanzleramt und aus dem BMEIA der Aktenvermerk über das Gespräch des damaligen Außenministers Kurz mit dem italienischen Außenminister offensichtlich ebenfalls verschwunden ist.

Meine Frage an Sie lautet jetzt: Hat Ihre Behörde Möglichkeiten der Ermittlung, um diese fehlenden Aktenstücke und Puzzlestücke zusammenzutragen? Haben Sie Wahrnehmungen über konkrete Ermittlungsschritte, wie man den Aktenvermerk bekommt, und das Tätigwerden des BMF beim italienischen Kollegen, um nachher die Millionen für Novomatic zu reduzieren? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: 10 Sekunden haben Sie noch an Fragezeit, Herr Abgeordneter Matznetter.

Bitte beantworten Sie die Frage, Herr Oberstaatsanwalt!

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Auch da darf ich Sie um Rücksicht ersuchen. Es sind hier noch laufende Ermittlungen. Ich möchte hier einzelne Ermittlungsschritte nicht kommentieren, und daher ersuche ich hier um Nachsicht.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Die 10 Sekunden nehme ich mit in die nächste Runde, Frau Vorsitzende.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Ich darf Sie, Frau Abgeordnete Fürst, um Ihre Fragen bitten.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ich hätte nur eine abschließende Frage an Sie, weil Sie auch Personalvertreter sind. Halten Sie es für möglich, dass jemand stellvertretender Leiter der WKStA wird, ohne dass man einen einzigen Tag dort gearbeitet hat? Wie kann es zu so etwas kommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit Verfahrensanwalt-Stellvertreterin und Verfahrensrichter-Stellvertreter.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich versuche - -

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Doktor Weratschnig! Diese Frage müssen Sie nicht beantworten.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ich wollte gerade sagen, dass das nicht mit dem Untersuchungsgegenstand kompatibel ist.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Das sehe ich auch so.

Frau Abgeordnete Fürst, wir erkennen da keinen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand.

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Ja, wenn er es nicht beantworten will. Mich hätte nur interessiert, wie Ministerin Edtstadler das gelungen ist, aber wenn man aus dem Kabinett Brandstetter kommt, geht das offensichtlich.

Danke, ich wäre damit fertig. Danke für Ihre Auskünfte.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Dann darf ich nun Sie, Herr Abgeordneter Stögmüller, um Ihre Fragen bitten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Ich habe nur eine kurze Frage wegen dieses § 288 StGB und der Zuständigkeit, die bestritten wird. Warum macht man denn so etwas? Was ist der Grund dahinter? Um welche Auswirkungen geht es? Ist das reine Verzögerungstaktik, oder warum macht man das?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich möchte jetzt nicht darüber spekulieren, welche Taktik hier sozusagen im Hintergrund ist oder auch nicht. Ich kann nur sagen: Wir haben mehrmals versucht, hier eine Terminkoordinierung zu machen, und dieser ist bisher nicht zustande gekommen.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Führt das zu einer Verzögerung des Verfahrens?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Das kann man in diesem frühen Stadium, glaube ich, noch nicht abschließend beurteilen, weil man ja nicht weiß, ob allenfalls andere Ermittlungsschritte auch sozusagen Zeit in Anspruch nehmen werden. Also, wie gesagt, das kann ich in diesem frühen Stadium jetzt noch nicht wirklich seriös beantworten.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Führt das auch dazu, dass manche Akten nicht vorgelegt werden müssen, zum Beispiel vor dem Untersuchungsausschuss? Kann das auch ein Grund sein?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Darüber möchte ich auch nicht spekulieren, das weiß ich nicht. Wie gesagt, wir beurteilen die Faktenlage strafrechtlicher Natur, andere Hintergründe sind nicht in unserem Fokus.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Aber war das bei einer anderen Auskunftsperson – ich glaube, bei Bettina Glatz-Kremsner – auch der Fall, dass das bestritten worden ist?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ja, das war auch der Fall. Auch hier hat es sozusagen eine Eingabe bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegeben, wo einerseits eine Befangenheit thematisiert wurde und gleichzeitig auch sozusagen eine Zuständigkeit. Hier hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien gesagt, dass die WKStA für die Führung des Ermittlungsverfahrens nach § 288 gegen Glatz-Kremsner zuständig ist.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Da ging es aber auch um die Akteneinsicht, oder? Oder Vorlage an den Untersuchungsausschuss, glaube ich, war das auch.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Entschuldigung! Ich verstehe jetzt Ihre Frage nicht.

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Nein, ist in Ordnung, danke. Ich bin fertig mit der Befragung. – Vielen Dank fürs Kommen und danke für Ihre Arbeit in der WKStA.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Gut.

Nun kommen wir zur dritten Fragerunde. – Frau Abgeordnete Krisper, Sie gelangen zu Wort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, ich habe keine Fragen mehr. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Matznetter ist nicht im Raum. Frau Abgeordnete Fürst? – Keine Fragen. Herr Abgeordneter Stögmüller? (Abg. Stögmüller: Vielen Dank!) Keine Fragen. Danke sehr. (Zwischenruf des Abg. Stocker.) – Herr Abgeordneter, Sie waren jetzt als Fragesteller für die dritte und vierte Runde nicht gemeldet. Ich bitte um Verzeihung. Dann holen wir das jetzt nach. Falls Sie jetzt in dieser vierten Runde mittlerweile - - (Abg. Stocker: Entschuldigung! Frau Vorsitzende, Sie haben mich nicht einmal aufgerufen! Sie haben mich einfach übergangen! Ich habe es schon bemerkt, als die zweite Runde zu Ende war! Ich war hier im Raum - -!) – Herr Abgeordneter Stocker! Ich habe mich jetzt an diese Liste der Wortmeldungen gehalten. Ihr Name scheint tatsächlich nicht auf, aber Sie können selbstverständlich Ihre Fragen stellen.

Wir sind jetzt in der dritten Fragerunde. Ich habe noch nicht abgeschlossen. Stellen Sie bitte Ihre Fragen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich schließe an die zweite Fragerunde an und lege das Dokument 71033 vor. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist ein Amtsvermerk mit Ausführungen des Herrn Oberstaatsanwaltes Purkart. Da spricht er davon, dass Vertreter der Novomatic sich mit hochrangigen Vertretern der ÖVP getroffen hätten, und – zumindest seit dessen Machtübernahme in der ÖVP – auch mit Kurz. Das ist die Seite 58.

Das Wort „Machtübernahme“: Steht das für Sie im Einklang mit einer objektiven Ermittlung? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also das Wort „Machtübernahme“ ist ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir an das Gesetz gebunden sind, und im Gesetz steht die Verpflichtung zur Objektivität, und daran halten wir uns selbstverständlich.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Wissen Sie, dass in demokratischen Parteien Parteiobmänner durch Wahlen und nicht durch Machtübernahmen gewählt werden? (Abg. Tomaselli: Frau Vorsitzende!)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, bitte bewerten Sie die Zulässigkeit dieser Frage!

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ja. Herr Abgeordneter Stocker! Ich glaube, das werten wir nur als Statement von Ihnen, wenn es Ihnen recht ist.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Dann komme ich zur nächsten Frage. Ich darf Ihnen das vorläufige Stenographische Protokoll vom 25.5.2021 und die Angaben des Oberstaatsanwaltes Purkart hiermit vorlegen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Auf Seite 58 wird ausgeführt: „Der Tatverdacht ist jetzt sehr, sehr kurz und vereinfacht zusammengefasst: Gibt es politische Absprachen zwischen der FPÖ und der ÖVP, die in Bezug auf die Öbag passiert sind?“, und weiter: „Wir haben bei einer Vereinbarung, die zwischen FPÖ und ÖVP in Bezug auf Postenbesetzungen gesetzt wurde, relativ keine Relevanz gesehen, irgendwelche Chats von Herrn Katzian dazuzunehmen. Das war unsere inhaltliche Entscheidung im Strafverfahren, und haben das nicht gemacht.

Der Herr Oberstaatsanwalt sagt „unsere [...] Entscheidung“ und „Wir“. Wissen Sie, welche Personen „Wir“ und „unsere [...] Entscheidung“ betroffen hat?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Herr Abgeordneter, ich tue mir ein bisschen schwer, hier die Aussage meines Kollegen zu interpretieren. Also ich weiß nicht, was er - -

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Hat er es mit Ihnen abgesprochen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Vielleicht zu Ihrer Information: Also wir haben natürlich regelmäßig Teambesprechungen und akkordieren sämtliche Schritte. Das habe ich auch im Eingangsstatement erwähnt, dass wir uns sozusagen jeden Schritt sehr gut überlegen. Ob wir darüber konkret gesprochen haben, dazu habe ich jetzt keine Erinnerung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Jetzt lautet dieser Chat, also die Nachricht des Herrn Katzian – ich zitiere –: „Jetzt next Step - deine Bestellung und dann setzen wir [...] um was wie besprochen haben.“, und so weiter.

Sehen Sie diese Chatnachricht als relevant für den Untersuchungsgegenstand an? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Also ich kann mich nur wiederholen: Was zur abstrakten Relevanz des Untersuchungsausschusses zu zählen ist, das liegt nicht in meiner Ingerenz. Meine oder unsere Aufgabe im Team ist es, die strafrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehen Sie eine strafrechtliche Relevanz in diesem Chat?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Welchen Tatverdacht gibt es dann überhaupt gegen Thomas Schmid?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Verzeihung! Herr Verfahrensrichter, bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Herr Abgeordneter Stocker! Die strafrechtliche Bewertung müssen wir wohl der WKStA überlassen, den dort arbeitenden Oberstaatsanwälten.

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung! Natürlich muss das den Oberstaatsanwälten beziehungsweise der Strafverfolgungsbehörde überlassen bleiben, aber das ist ja Teil des Ermittlungsaktes Ibiza im gesamten Verfahrenskomplex.

Dieser Chat ist vom Herrn Oberstaatsanwalt als nicht relevant für dieses Verfahren beurteilt worden, und meine Frage ist: Welchen Tatverdacht gibt es gegen Thomas Schmid, wenn das nicht relevant ist, und gegen wen gibt es dann überhaupt noch einen Tatverdacht? – Denn da ist jemand, der ganz klar zu dieser Vorstandsbestellung einen Chat abgesetzt hat, und es ist ja nicht relevant, ob er FPÖ- oder ÖVP-zugehörig ist. Wir haben ja viele – auch Dritte –, die sich im Rahmen der Einflussnahme und Käuflichkeit beteiligt haben, und so auch Herr Katzian, ein hoher Vertreter und Funktionär der SPÖ. Ich frage mich: Wenn das alles nicht relevant ist, gegen wen wird aufgrund welchen Verdachts noch ermittelt?

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Verfahrensrichter, darf ich vielleicht noch einmal zusammenfassend darum ersuchen, den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses zu erwähnen, damit wir wieder darauf zurückkommen, ob da tatsächlich eine Relevanz besteht.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, der Herr Oberstaatsanwalt hat Ihre Frage, warum dieser Chat nicht übermittelt wurde, ausreichend beantwortet, indem er gesagt hat, er wurde als nicht relevant erachtet. Nach welchen Tatbeständen ermittelt wird, ist eine Frage, die nicht unmittelbar unseren Untersuchungsgegenstand betrifft.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter Stocker, bitte entweder formulieren Sie Ihre Frage anders, aber es ist jetzt - -

*****

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich nehme das zur Kenntnis und komme zur nächsten Frage. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Bitte Ihre nächste Frage.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich lege das Dokument 77763 vor – das ist eine Chatauswertung – und verweise auf die Seite 27, die Chats, die hier blau markiert sind. Meine Frage ist: Kennen Sie die Chatauswertung, und waren Sie mit ihr befasst? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.  Abg. Stögmüller: Dürfen wir auch die Nummer des Dokumentes und die Seitenzahl haben? Ich weiß, das ist nicht immer so, dass die ÖVP das nennt, aber das wäre sehr nett!) Ich habe die Nummer angeführt! Das ist 77763, Seite 27 – das habe ich in meiner Frage angegeben –, und zwar die in der ersten Seitenhälfte befindlichen Chats: „Schwester krank“, das ist der eine Chat, der zweite „Vielleicht Storno des Urlaubes“. Meine Frage ist: Kennen Sie diese Auswertung? Waren Sie damit befasst?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Darf ich noch kurz rückfragen, um das einordnen zu können: Welche Chats - -, oder woher kommen die?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Das sind die Auswertungen von Thomas Schmid.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Aus welchem Aktenbestand?

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Für den Untersuchungsausschuss.

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Ah, okay. Also, okay, jetzt kann ich es, danke für die Klarstellung! – Ich kann mich nur wiederholen: Die abstrakte Relevanzprüfung mache nicht ich, das machen Rechtspraktikanten. Die werden dann von uns sozusagen kontrolliert, und dann wird das der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt, und die ist verantwortlich dafür, was als relevant oder als nicht relevant eingestuft wird. Ich persönlich kenne diese Chats nicht, ich bin damit nicht befasst.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf die Seite davor, Seite 26, ebenfalls erste Hälfte der Seite, lenken. Auch dieser blaue Chat, und da ist ein Text über dem Chat: „Bitte mit den [...] Flug Buchungen noch warten“, und darüber steht, dass diese Nachrichten nicht vorzulegen sind, weil sie keine Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Bernhard Weratschnig, MBA LL.M.: Wie gesagt, da bin ich die falsche Ansprechperson. Ich entscheide nicht, was vorgelegt wird und was nicht. Da müssen Sie beim zuständigen Referenten bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachfragen. Also ich habe dazu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Danke, dann habe ich keine Fragen mehr. – Danke fürs Kommen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Herr Abgeordneter, sie haben auch für die vierte Fragerunde keine Fragen mehr – nur damit es keine Missverständnisse gibt?

Ich gehe davon aus, dass es dabei bleibt, dass die anderen Fraktionen in der vierten Fragerunde ebenfalls keine Fragen mehr stellen werden.

Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten will.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Frau Vorsitzende, ich habe keine Fragen mehr.

Vorsitzender-Stellvertreterin Mag. Selma Yildirim: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson für beendet. Ich bedanke mich bei der Auskunftsperson Oberstaatsanwalt Dr. Weratschnig, MBA LL.M. für ihr Erscheinen.



[1] Ursprünglicher Text: […] zuständige Fachbearbeiterin […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „zuständige Sachbearbeiterin“ statt  „zuständige Fachbearbeiterin“

[2] Ursprünglicher Text: […] und verband natürlich die Novomatic - - […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: „… und Verband natürlich die Novomatic…“ statt  „… und verband natürlich die Novomatic“