252/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-286 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dem Nationalrat am 31. März 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2021 (III-286 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Erwin Angerer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Gerald Loacker und Dr. Elisabeth Götze sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für Februar 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-286 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 06 29

                                 Erwin Angerer                                                                  Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann