262/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis April 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III‑328 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 27. Mai 2021 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat diesen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Fiona Fiedler, BEd sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis April 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-328 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Wien, 2021 07 01

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann