263/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-343 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 11. Juni 2021 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat diesen Bericht in öffentlicher Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Fiona Fiedler, BEd sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Mai 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-343 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Wien, 2021 07 01
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann