280/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
(III-413 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 02. September 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis Juli 2021 (III-413 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Mag. Gerald Loacker, Philip Kucher, Fiona Fiedler, BEd, Peter Wurm und Dr. Josef Smolle sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Jänner bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (III-413 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 05

                         Mag. Verena Nussbaum                                                  Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann