289/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des
Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik
(Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020
sowie Jänner bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit
(III-406 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 31. August 2021 den gegenständlichen Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-406 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie Jänner bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-406 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 10 06
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann