290/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen)
Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 26. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der
Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordneten Barbara Neßler,
Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, Bed, Mag. Verena Nussbaum,
Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag.
Dr. Martin Kocher.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F. N) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 10 06
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Schriftführung Obmann