290/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 26. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordneten Barbara Neßler, Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, Bed, Mag. Verena Nussbaum,
Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-382 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F. N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 06

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann