295/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-355 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 25. Juni 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 (III-355 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 06. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Die Berichterstattung erfolgte durch den Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 (III-355 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 06

                               Johann Höfinger                                                     Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann