295/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Landesverteidigungsausschusses
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-355 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 25. Juni 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 (III-355 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 06. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
Die Berichterstattung erfolgte durch den Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021 (III-355 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 10 06
Johann Höfinger Dr. Reinhard Eugen Bösch
Schriftführung Obmann