296/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-404 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 30. August 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021 (III-404 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 06. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer der Abgeordnete Dr. Johannes Margreiter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021 (III-404 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 06

                               Johann Höfinger                                                     Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann