301/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-392 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 30. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021 – Untergliederung 41 Mobilität (III-392 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 7. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Joachim Schnabel, Julia Elisabeth Herr und Walter Rauch sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-392 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 07

                      Christian Hafenecker, MA                                                 Alois Stöger, diplômé

                                    Schriftführung                                                                            Obmann