304/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Justizausschusses
über den Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen)
Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 4. September
2020 den gegenständlichen Bericht nach
§ 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen
Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das
Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden
Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen) zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Carina Reiter und Petra Bayr, MA MLS sowie die Bundesministerin für Dr. Alma Zadić, LL.M.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 10 19
Mag. Ruth Becher Mag. Michaela Steinacker
Schriftführung Obfrau