304/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen)

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 4. September 2020 den gegenständlichen Bericht nach
§ 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Carina Reiter und Petra Bayr, MA MLS sowie die Bundesministerin für Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung nach § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-168 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 19

                              Mag. Ruth Becher                                                    Mag. Michaela Steinacker

                                    Schriftführung                                                                             Obfrau