311/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III‑381 d.B)

Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 26. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-381 d.B) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordnete Katharina Kucharowits sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres
(III-381 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 20

                                 Nurten Yılmaz                                                                    Karl Mahrer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann