312/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III‑402 d.B.)
Der Bundesminister für Inneres hat dem Nationalrat am 26. August 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III-402 d.B.) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 20. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Manfred Hofinger die Abgeordnete Katharina Kucharowits sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5
des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
für Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres
(III-402 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für innere Angelegenheiten einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 10 20
Nurten Yılmaz Karl Mahrer
Schriftführung Obmann