315/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-370 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 08. Juli 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie (III-370 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter Andreas Minnich.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Mai 2021 – Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-370 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 10 21

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann