322/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Gesundheitsausschusses

über den 8. Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-411 der Beilagen)

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 1. September 2021 den 8. Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes (III-411 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 28. Oktober 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der 8. Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-411 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 10 28

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                    Schriftführung                                                                            Obmann