330/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III67 der Beilagen)
Der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat dem Nationalrat am 12. November 2019 den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018 (III67 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. November 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel als Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG den Beratungen beizuziehen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Susanne Fürst und Dr. Astrid Rössler sowie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel und die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.
Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (III-67 der Beilagen), einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 11 04
Mag. Klaus Fürlinger Mag. Wolfgang Gerstl
Schriftführer Obmannstellvertreter