334/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Tourismusausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-408 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 31. August 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021 (III-408 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 04. November 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Hörl die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Dr. Elisabeth Götze, Alois Kainz, Mag. Julia Seidl, Gabriel Obernosterer sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juli 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-408 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Tourismusausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 11 04

                           Melanie Erasim, MSc                                                      Mag. Gerald Hauser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann