337/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-193 der Beilagen)

Die Bundesministerin für EU und Verfassung hat dem Nationalrat am 20. Oktober 2020 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2019 (III-193 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. November 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel als Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer die Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Susanne Fürst und Dr. Astrid Rössler sowie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel und die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-193 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 11 04

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Wolfgang Gerstl

                                     Schriftführer                                                                    Obmannstellvertreter