343/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für August 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-471 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dem Nationalrat am 03. November 2021 den gegenständlichen Bericht über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für August 2021 (III-471 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 01. Dezember 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Gerald Loacker, Johann Höfinger, Dr. Christoph Matznetter, Walter Rauch und Dr. Elisabeth Götze sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für August 2021(III-471 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 12 01

                                 Erwin Angerer                                                                  Peter Haubner

                                    Schriftführung                                                                            Obmann