346/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für August 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-439 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus hat dem Nationalrat am 30. September 2021 den
gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über
die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl.
Privatzimmervermietung für August 2021, vorgelegt von der Bundesministerin
für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
(III-439 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
vorgelegt.
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordnete Franz Hörl die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Alois Kainz, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für August 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-439 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 12 02
Ing. Klaus Lindinger, BSc Dipl.-Ing. Georg Strasser
Schriftführung Obmann