347/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-464 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat dem Nationalrat am 29. Oktober  2021 den gegenständlichen Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-464 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordnete Franz Hörl die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Alois Kainz, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung für September 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-464 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2021 12 02

                       Ing. Klaus Lindinger, BSc                                              Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                    Schriftführung                                                                            Obmann