348/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis August 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-435 der Beilagen)

Der Bundesminister für Arbeit hat dem Nationalrat am 29. September 2021 den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis August 2021 (III-435 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis August 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-435 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.

Wien, 2021 12 02

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                    Schriftführung                                                                            Obmann