357/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Kulturausschusses
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-433 der Beilagen)
Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat dem Nationalrat am 23. September 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2021 (III-433 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 6. Dezember 2021 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Baumgartner die Abgeordneten Hans Stefan Hintner und Henrike Brandstötter sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für August 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-433 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Kulturausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2021 12 06
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd Mag. Eva Blimlinger
Schriftführung Obfrau