382/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Budgetausschusses

über den Förderungsbericht 2019 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III­214 der Beilagen)

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 17. Dezember 2020 den Förderungsbericht 2019 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-214 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 22. März 2021 in Verhandlung genommen und dem Unterausschuss Budgetvollzug zur Vorbehandlung zugewiesen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, der Abgeordnete Kai Jan Krainer.

 

Der Unterausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen am 15. April 2021, am 27. Mai 2021, am 30. November 2021 sowie am 16. Februar 2022 in Verhandlung genommen. Im Zuge der Unterausschussberatungen wurde über den gegenständlichen Bericht Einvernehmen erzielt.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. Februar 2022 neuerlich in Verhandlung genommen. Im Anschluss an den mündlichen Bericht des Unterausschussobmanns Abgeordneter Gabriel Obernosterer über die Beratungen im Unterausschuss Budgetvollzug wurde der gegenständliche Bericht gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

Bei der Abstimmung wurde der Förderungsbericht 2019 gemäß § 47 Abs. 3 BHG 2013 der Bundesregierung (III-214 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Budgetausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Wien, 2022 02 16

                          Mag. Andreas Hanger                                                     Gabriel Obernosterer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann