384/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verkehrsausschusses

über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-520 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 22. Dezember 2021 den gegenständlichen Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität (III-520 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 16. Februar 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Astrid Rössler die Abgeordneten Melanie Erasim, MSc, Joachim Schnabel und Dr. Johannes Margreiter sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für November 2021 – Untergliederung 41 Mobilität, vorgelegt von der  Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-520 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2022 02 16

                      Christian Hafenecker, MA                                                 Alois Stöger, diplômé

                                    Schriftführung                                                                            Obmann