390/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Umweltausschusses

über den Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-517 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 22. Dezember 2021 den gegenständlichen Fortschrittsbericht 2021 nach
§ 6 Klimaschutzgesetz (III-517 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. Februar 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Robert Laimer, Andreas Kollross, Mag. Yannick Shetty, Walter Rauch, Joachim Schnabel, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Julia Elisabeth Herr sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(III-517 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 02 17

                                     Franz Hörl                                                                     Lukas Hammer

                                    Schriftführung                                                                            Obmann