390/KOMM XXVII. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über den Fortschrittsbericht 2021 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-517 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat am 22. Dezember
2021 den gegenständlichen Fortschrittsbericht 2021 nach
§ 6 Klimaschutzgesetz (III-517 der Beilagen) zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 17. Februar 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Robert Laimer, Andreas Kollross, Mag. Yannick Shetty, Walter Rauch, Joachim Schnabel, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Julia Elisabeth Herr sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.
Bei der Abstimmung wurde der Fortschrittsbericht 2021 nach
§ 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(III-517 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2022 02 17
Franz Hörl Lukas Hammer
Schriftführung Obmann