404/KOMM XXVII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU-Jahresvorschau 2022 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG
(III-562 der Beilagen)

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für EU und Verfassung haben dem Nationalrat am 31. Jänner 2022 den gegenständlichen Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2022 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-562 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 9. März 2022 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, die Abgeordneten Sabine Schatz, Mag. Selma Yildirim, Michel Reimon, MBA, Petra Bayr, MA MLS, Carina Reiter, Gabriela Schwarz und Mag. Harald Stefan, sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler und die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm.

 

Bei der Abstimmung wurde der gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU-Jahresvorschau 2022 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-562 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2022 03 09

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Wolfgang Gerstl

                                    Schriftführung                                                                  Obmannstellvertreter